DE69700124T2 - Druckvorrichtung mit einem geschlitzten Stück aus Schaumstoffmaterial als Druckmittel - Google Patents
Druckvorrichtung mit einem geschlitzten Stück aus Schaumstoffmaterial als DruckmittelInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung hat eine neue Druckvorrichtung für die Ausgabe von flüssigen oder cremigen Produkten zum Gegenstand, wie beispielsweise kosmetische, Nahrungsmittel-, pharmazeutische Produkte.
- Nach dem Stand der Technik ist eine Druckvorrichtung gebildet aus einem Behälterkörper, auf dem gegebenenfalls ein Deckel eingesetzt ist; an dem Kragen des Behälters ist ein Ventil mittels einer Ventilträgerkappe eingesetzt, wobei eine Ausgabeeinrichtung vorgesehen ist, die mit dem Ventil in Verbindung steht; der Behälterkörper und der Deckel bzw. die Kappe definieren einen Speicherraum bzw. einen Vorratsraum; das Ventil wird aus einem Ventilkörper, einer Ventilsteuerstange, die den Ventilkörper durchquert, einer Dichtung und einem Drucksystem gebildet, das die Ventilsteuerstange gegen die Dichtung drückt, wobei die Anordnung an ihrem Ort durch Eindrücken der Ventilträgerkappe gehalten wird; die Ventilsteuerstange wird von einem Druckknopf überdeckt. In dem Reservoirraum sind ein auszugebendes Produkt und ein Treibmittel angeordnet.
- Das Treibmittel kann ein komprimiertes Gas sein, das direkt in Kontakt mit dem Produkt in dem Behälterkörper steht. In diesem Fall ist ein Tauchorgan an dem Ventil befestigt. Man kann ebenfalls vorsehen, wenn es nicht gewünscht ist, daß das Produkt in Kontakt mit dem Gas ist, das Gas und das Produkt durch eine weiche Tasche oder durch einen Kolben zu trennen. In dem Fall der weichen Tasche treten häufig Probleme der Kompatibilität mit der Formel und der Solidität des Materials auf, das die Tasche bildet, die weich und gleichzeitig dicht sein muß. In dem Fall wo ein Kolben ver wendet wird, um das Gas von dem Produkt zu trennen, gibt es Probleme der Dichtheit entlang der Kontaktoberflächen zwischen dem Kolben und der inneren Seitenwand des Behälterkörpers. Darüber hinaus muß in diesen beiden Fällen die Füllöffnung des Gases getrennt sein von jener der Formel: Das Füllen des Gases erfolgt oft durch eine Öffnung, die am Boden des Behälters sitzt, verschlossen durch einen Gummistopfen. Diese Ausgestaltung benötigt Maßnahmen bei der Herstellung: Öffnen der Gasfüllöffnung, Einsetzen der Tasche oder des Kolbens, Einsetzen des Stopfens. Sie ist ebenfalls teuer aufgrund der Komplexität der Füllvorgänge: Füllen des Produktes, sodann des Gases.
- Darüber hinaus sind aus der EP-A-561 292 Ausgabevorrichtungen bekannt, die als Treibmittel ein geschlossenzelliges Schaumstoffmaterial verwenden. Ein Gas wird in den Zellen des Schaumstoffes eingeschlossen. Dieses Dokument beschreibt Vorrichtungen, in denen das Produkt in einem weichen Flakon im Inneren des Behälters plaziert ist. Das Schaumstoffmaterial wird in den Behälterkörper in Kontakt und außerhalb des weichen Flakons gesetzt. Das Schaumstoffmaterial ist mit einem Rädchen verbunden. Bevor das Ventil mittels eines Druckknopfes betätigt wird, muß der Verwender die in dem Schaumstoff enthaltene Energie durch Betätigen des Rädchens speichern. Das in dem Schaumstoff enthaltene Gas wird somit unter mechanischen Druck gesetzt und überträgt diesen Druck auf den Flakon und an seinen Inhalt: Durch Betätigen des Ventils wird somit das Produkt ausgegeben.
- Jedoch weist diese Vorrichtung mehrere Nachteile auf: Diese Vorrichtung weist eine erhöhte Anzahl von Teilen auf; diese Teile erfordern eine sehr feine Justierung (keine Schrauben, Dichtheit) und sind kompliziert, so daß diese Vorrichtung sehr teuer ist. Das Speichern von Energie durch mechanische Kompression des Schaumstoffmaterials erfolgt mit geringen Mengen: Der Verwender muß das Rädchen drehen, um die Energie, die ungefähr einer Verwendungsdosis entspricht, zu speichern, bevor er den Druckknopf betätigt. Die Notwendigkeit dieser doppelten Handhabung macht die Vorrichtung komplex und wenig attraktiv für den eiligen Verbraucher. Der Flakon oder Behälter in dem das Produkt enthalten ist, hat die Form eines Blasebalgs, auch, sogar wenn es bis auf ein Maximum durch die Einwirkung des Schaumstoffmaterials komprimiert wird, kann der Behälter sich nicht vollständig entleeren und man erhält ein geringes Restmaß.
- Wenn der Verwender Energie in dem Element aus Schaumstoffmaterial unter Drehung des Rädchens speichert, erzeugt er einen starken osmotischen Druck beiderseits der Seitenwand des Behälters. So wird die Seitenwand des Behälters, die einer Hin- und Herbewegung durch die mechanische Einwirkung des Schaumstoffmaterials unterworfen ist, durch zu häufige Verwendungen zerbrechlicher. Man trifft mit dieser Vorrichtung auf dasselbe Kompatibilitätsproblem des Produkts mit der Seitenwand des Behälters, wie in dem Fall, wo eine nachgiebige Tasche verwendet wird, um ein Gas von dem Produkt zu trennen. Darüber hinaus, wenn der Verwender durch Ungeschicklichkeit eine zu starke Einwirkung auf das Rädchen ausübt, unterwirft er das Schaumstoffmaterial einem Druck, der die Zellen platzen läßt, die das Gas einschlie ßen und beschädigt irreversibel die Vorrichtung. Schließlich erlaubt eine derartige Vorrichtung nicht, den Behälter mit dem Produkt mittels des Ventils zu füllen, unter Zusammendrücken des Schaumstoffmaterials, da man durch diese mechanische Verdichtung auch ein Zerplatzen der Zellen erhält, wodurch die Vorrichtung dann nicht mehr verwendbar ist.
- Auch hat die Anmelderin mit Erstaunen neue Druckvorrichtungen entdeckt, die als Treibmittel ein Element aus Schaumstoffmaterial mit geschlossenen Zellen verwendet, was die Nachteile des Standes der Technik überwindet.
- Die Erfindung hat eine neue unter Druck stehende Vorrichtung für die Ausgabe eines Produktes zum Gegenstand, dessen Eigenschaften sich aus dem Anspruch 1 ergeben.
- Die Form des Elements aus Schaumstoffmaterial wird gemäß der Erfindung definiert, bevor es in den Speicherhohlraum eingeführt wird.
- Obwohl die Erfindung besonders gut für eine Druckvorrichtung geeignet ist, in der das Schaumstoffelement und das Produkt einem ständigen und gleichmäßigen Druck unterworfen werden, findet sie Verwendung bzw. Anwendung bei jeglicher Art von Spendern.
- Pro Umfang versteht man eine Spalte oder ein Schlitz, von dem sich ein Ende am Umfang des Elements aus Schaumstoffmaterial befindet. Ein Umfangsschlitz öffnet das Element aus Schaumstoffmaterial nach außen.
- Die erfindungsgemäßen Vorrichtungen ermöglichen jegliche Art von Produkten in Lösungsform, Emulsionsform, Gelform auszugeben: Lotionen, Cremes, selbstschäumende Zusammensetzungen, Milche, Gels.
- Eine derartige Vorrichtung ermöglicht, das Mischen des Gases mit dem auszugebenden Produkt zu verhindern und Gasaustritte zu verhindern. Somit wird die Dauer der Verwendung der Vorrichtung verlängert. Gemäß der Natur des Schaumstoffmaterials und der Größe des Elements aus Schaumstoffmaterial kann der Druck im Inneren der Vorrichtung der Viskosität des auszugebenden Produktes angepaßt werden. Eine derartige Vorrichtung ermöglicht ein Produkt zusammenzudrücken, ohne Gefahr der Verschmutzung des Produkts durch das Gas und ohne Verschmutzung der Atmosphäre. Darüber hinaus weist die Vorrichtung nur eine geringe Anzahl von mechanischen Teilen üblicher Verwendung auf, und ihre Herstellung ist einfach und somit nicht teuer. Ihre Verwendung ist einfach. Die Vorrichtung ist nur wenig zerbrechlich und weist keine Gefahr des Zerplatzens der Zellen in Verbindung mit einer ungeschickten Verwendung auf. Schließlich ist das Druckmittel im Inneren der Vorrichtung nach vollständiger Wiederherstellung oder Rückgabe (restitution) des Produktes zurückgehalten, so daß die Vorrichtung unter der Bedingung mehrfach verwendet werden kann, daß sie mit dem Produkt wieder bestückt bzw. gefüllt wird. Eine derartige Vorrichtung ermöglicht somit eine Kosteneinsparung der Verpackung und ihrer eventuellen Wiederbehandlung zu realisieren.
- Darüber hinaus erlaubt eine erfindungsgemäße Vorrichtung eine Wieder- oder Rückgaberate des Produkts von 95% zu erhalten.
- Ein Schaumstoffmaterial, das in der vorliegenden Erfindung verwendet werden kann, ist aus einer Mehrzahl von mit Gas gefüllten Zellen gebildet, die in einer verformbaren Matrix enthalten sind, wie beispielsweise ein Polyolefinschaum, ein Elastomer, oder jegliche Art von thermoplastischem Material, ein Gummischaum, Bung- oder Neoprenschaum, Silikon oder jegliches andere Material. Das Gas kann irgendein komprimierbares Gas oder verflüssigbares Gas beim Verwendungsdruck sein, wie beispielsweise Stickstoff, oder es kann einfacherweise Luft sein.
- Wenn das Schaumstoffmaterial komprimiert ist sind dies die Zellen ebenfalls, wobei sie so eine Energiereserve speichern zum Unterdrucksetzen des Produktes. Wenn das Ventil des Druckbehälters betätigt wird, expandieren die Zellen und das Produkt wird wiedergegeben bzw. restituiert.
- Das in den Zellen vorhandene Gas wird darin zurückgehalten und kann nicht entweichen. Man vermeidet somit die Probleme von Entweichungen und der Mischung mit dem Produkt.
- Vorteilhafterweise ist das Element aus Schaumstoffmaterial, das als Druckmittel in den erfindungsgemäßen Vorrichtungen verwendet wird, von komplementärer Form zu jener des Vorratsraumes, und vorzugsweise ist es von allgemein zylindrischer Form ausgewählt.
- Das Element aus Schaumstoffmaterial, das in einer derartigen Vorrichtung verwendet wird, kann auf herkömmliche Weise hergestellt werden, durch Extrusion oder durch Ausschneiden aus einem Block aus Schaumstoffmaterial mit geschlossenen Zellen. Um einen Zylinder aus Schaumstoffmaterial auszuschneiden ist es notwendig, es vor dem Ausschneiden zu komprimieren. Durch dieses Verfahren erhält man nach Ausschneiden und Dekompression, ein Element aus Schaumstoffmaterial mit seitlich leicht konkaven Konturen, wie dies in der EP-A-561292 beschrieben ist. Wenn ein derartiges Element keinen Schlitz an seinem Umfang aufweist, und in eine Vorrichtung, wie oben beschrieben gesetzt wird, kommt Produkt in Aufnahme zwischen der Konkavität des Elements aus Schaumstoffmaterial und den Seitenwänden des Behälters. Man erhält somit eine Rate oder ein Maß der Wiederherstellung (restitution), die geringer ist als jene, die man erhalten kann mit einem Zylinder mit perfekt geraden Konturen. Jedenfalls kostet ein aus Schaumstoffmaterial ausgeschnittener Zylinder in einem Block von großen Abmessungen weniger als ein Zylinder aus Schaumstoffmaterial, der extrudiert ist. Aus Gründen der Sparsamkeit wünscht man sich, daß man in den Druckbehältern ein Schaumstoffelement verwenden kann, das eher ausgeschnitten als extrudiert ist, wobei ein. Maß an ausreichender Wiederherstellung beibehalten wird.
- Das Element aus Schaumstoffmaterial, das in der vorliegenden Erfindung verwendet wird, kann extrudiert oder sogar ausgeschnitten werden. Tatsächlich ermöglicht der Schlitz eine größere Expansion des Schaumstoffmaterials, wobei diese Expansion die Konkavität der ausgeschnittenen Kunststoffelemente kompensiert. Man kann somit eine Wiederherstel lung des Produktes mit einem Element aus ausgeschnittenem Schaumstoffmaterial erhalten, die quasi komplett ist.
- Jedenfalls weist ein ausgeschnittenes Element aus Schaumstoffmaterial offene Zellen an seinen Konturen auf, während ein extrudiertes Element dies nicht aufweist. Folglich wird bei der vorliegenden Erfindung bevorzugt ein Element aus Schaumstoff verwendet, das durch Extrusion erhalten wurde.
- Vorzugsweise weist das Element aus Schaumstoffmaterial Abmessungen (Höhe, Durchmesser) auf, die größer sind als jene des Vorratsraums derart, daß wenn der Vorratsraum geschlossen wird, man eine Vorkompression des Elements aus Schaumstoffmaterial erhält, um noch Energie zur Verfügung zu haben, wenn nur noch wenig Produkt im Behälter verbleibt.
- Vorzugsweise ist erfindungsgemäß der Schlitz radial bezüglich dem Zylinder aus Schaumstoffmaterial ausgerichtet.
- Das Element aus Schaumstoffmaterial kann gegebenenfalls eine zentrale Öffnung über seine gesamte Höhe aufweisen.
- Vorteilhafterweise, wenn der Zylinder aus Schaumstoffmaterial keine zentrale Öffnung aufweist, ist der Schlitz über die gesamte Höhe des Zylinders aus Schaumstoffmaterial und über eine Breite ausgebildet, die im wesentlichen gleich dem Radius des Zylinders aus Schaumstoffmaterial ist.
- Wenn eine zentrale Öffnung vorgesehen ist, kann diese eine Aufnahme für ein Tauchorgan bilden, das mit dem Ventil verbunden ist.
- Wenn die Vorrichtung kein Tauchorgan aufweist, kann es vorteilhaft sein, eine zentrale Öffnung in dem Element aus Schaumstoffmaterial vorzusehen: Tatsächlich wird bei der Montage der Vorrichtung das Element aus Schaumstoffmaterial in den Vorratsraum eingeführt. Das Element aus Schaumstoffmaterial ist gewöhnlicherweise von einer Höhe, die größer oder gleich der Höhe des Vorratsraums ist. Wenn das Ventil auf die Spitze des Vorratsraums gesetzt wird, beispielsweise wenn das Ventil auf die Spitze des Aufnahmekörpers gesetzt wird, dessen Seitenwände den Vorratsraum definieren, mit Hilfe eines Deckels bzw. einer Kappe als Ventilträger, übt das Ventil einen mechanischen Druck auf die Spitze des Elements aus Schaumstoffmaterial aus. Die diesem Druck ausgesetzten Zellen zerplatzen und das Element aus Schaumstoffmaterial ist in seinem oberen Abschnitt verformt. Das Produkt kann anschließend in dieser Verformung aufgenommen werden. Gas wird in dem Vorratsraum verteilt und wird sich mit dem Produkt vermischen. Um diese Nachteile zu vermeiden, kann eine zentrale Öffnung in dem Element aus Schaumstoffmaterial vorgesehen sein, in dem das Ventil eindringen kann, sogar wenn die Vorrichtung kein Tauchorgan aufweist.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Schlitz mit einer zentralen Öffnung über die gesamte Höhe des Elements aus Schaumstoffmaterial verbunden. Der Schlitz kann den Zylinder von seiner äußeren Oberfläche bis zu seiner zentralen Öffnung öffnen oder nur oberflächlich sein, d. h., daß er sich nicht bis zur zentralen Öffnung erstreckt. Das Element aus Schaumstoffmaterial weist höchstens einen Schlitz auf, der sich von seiner äußeren Ober fläche bis zu seiner zentralen Öffnung erstreckt. Vorzugsweise weist der einen Schlitz auf, der sich von seiner äußeren Oberfläche bis zu seiner zentralen Öffnung erstreckt. Er kann mehrere oberflächliche Schlitze aufweisen.
- Wenn die Vorrichtung kein Tauchorgan aufweist, weist die zentrale Öffnung vorzugsweise eine längliche Form auf und ist in der Verlängerung des Schlitzes ausgerichtet.
- Gemäß einer ersten Ausführungsvariante der Erfindung, wenn die Vorrichtung ein Tauchorgan aufweist, kann vorgesehen werden, daß der Zylinder aus Schaumstoffmaterial, der einen Schlitz aufweist, der sich von der äußeren Oberfläche bis zu seiner zentralen Öffnung erstreckt, aus einem Teil aus Schaumstoffmaterial von rechteckiger Form gebildet ist, das um das Tauchorgan gewickelt ist. Tatsächlich ist die Produktion von Stücken aus Schaumstoffmaterial von rechteckiger Form einfacher und damit wirtschaftlicher, als jene eines Zylinders, in den eine zentrale kreisförmige Öffnung und anschließend ein Schlitz ausgeschnitten werden.
- Man kann vorsehen, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung auf bekannte Weise einen Behälterkörper aufweist, wobei der Behälterkörper den Vorratsraum definiert, wobei ein Ventil mit einem Ventilkörper getrennt vom Behälterkörper vorgesehen ist, wobei das Ventil auf die Spitze des Vorratsraums gesetzt ist, eine Verteil- oder Ausgabeeinrichtung, die mit dem Ventil verbunden ist, und eine Druckeinrichtung, die aus einem Element aus Schaumstoffmaterial mit geschlossenen Zellen gebildet ist, wobei das Element aus Schaumstoff und das Produkt in den Vorratsraum gesetzt sind und einem stän digen und gleichmäßigen Druck unterworfen werden, derart, daß die Vorrichtung das Produkt ausgibt, wenn man das Ventil betätigt.
- Das Ventil kann am Kragen des Behälters auf herkömmliche Weise mittels einer Ventilträgerkappe angebracht sein, wobei der Behälterkörper und der Deckel den Vorratsraum definieren.
- Man kann ebenfalls vorsehen, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung mit einem Ventil aus Elastomermaterial versehen ist, das Einklinkeinrichtungen aufweist, die in der Lage sind, mit dem Kragen des Behälterkörpers zusammenzuwirken, wie dies in der französischen Patentanmeldung FR-A-2741933 beschrieben ist.
- Eine zweite Ausführungsvariante der Erfindung betrifft einen Druckbehälter, der einen Deckel, ein Ventil, das mit einem Ventilkörper, einer Ventilsteuerstange versehen ist, gegebenenfalls oben mit einem Druckknopf versehen ist, aufweist, der gegebenenfalls eine Ausgabeeinrichtung aufweist, eine Dichtung und ein Rückdrucksystem aufweist, wobei der Deckel und der Ventilkörper untereinander zusammenwirken, um einerseits einen Vorratsraum, der in der Lage ist, ein auszugebendes Produkt und ein Treibmittel zu enthalten, und andererseits den eigentlichen Ventilkörper zu bilden, der die Ventilkammer begrenzt, wobei ein Kanal zwischen dem Vorratsraum und der Ventilkammer ausgebildet ist.
- Gemäß dieser Variante durchquert der Ventilkörper den Vorratsraum über seine gesamte Höhe und bildet ein Tauchorgan.
- Gemäß dieser Variante wirken der Deckel und der Ventilkörper auf dichtende Weise an ihren Enden zusammen, um den Behälterkörper zu bilden. Beispielsweise weisen der Deckel und der Ventilkörper komplementäre Anhängelemente, beispielsweise Einrichtungen auf, die in der Lage sind, sich einzuklinken oder komplementäre Profile auf, die, einmal zusammengesetzt, untereinander durch jegliche Einrichtungen, die dem Fachmann bekannt sind, verschweißt werden, wie beispielsweise das Schweißen durch Drehen oder Kleben. Die Anhängelemente können ebenfalls aus komplementären Gewinden bestehen, derart, daß man den Ventilkörper und den Deckel auf dichtende Weise aufeinander schrauben kann.
- Um diese Zusammenwirkung herzustellen, kann man einen Ventilkörper vorsehen, der an seinem Umfang die genannten Anhängelemente aufweist, und einen Deckel vorsehen, der eine äußere Schürze aufweist, die an ihrem Ende die komplementären Anhängelemente zu jenen des Ventilkörpers aufweist, wobei diese Kooperation den Kanisterkörper definiert. Man kann ebenfalls einen Deckel auswählen, der an seinem Umfang Anhängelemente und einen Ventilkörper aufweist, der eine äußere Schürze aufweist, die an ihrem Ende Anhängelemente aufweist, die komplementär sind zu jenen des Deckels. Man kann ebenfalls einen Deckel und einen Ventilkörper verwenden, die jeweils eine äußere Schürze aufweisen, wobei die beiden Schürzen komplementäre Anhängeelemente aufweisen.
- Gemäß dieser Variante wirken der Ventilkörper und der Dekkel untereinander zusammen, um einen Hohlraum im Inneren des Behälters zu bilden, wobei der Hohlraum das Ventil be grenzt. Auf bevorzugte Weise weisen der Ventilkörper und gegebenenfalls der Deckel jeweils eine innere Schürze auf. Vorteilhafterweise dringen die inneren Schürzen des Ventilkörpers und des Deckels ineinander über den gesamten Abschnitt ihrer Höhe, um die Ventilkammer zu begrenzen. Vorzugsweise ist der Innendurchmesser der inneren Schürze des Deckels im wesentlichen gleich dem äußeren Durchmesser der inneren Schürze des Ventilkörpers.
- Die obere Oberfläche der inneren Schürze des Ventilkörpers kommt vorzugsweise in Anlage auf die Dichtung unter Andruck derjenigen gegen den Deckelrand, die den Durchtritt der Steuerstränge des Ventils umgibt. Die Dichtheit des Ventils wird somit sichergestellt.
- Gemäß dieser Variante ist ein Kanal zwischen dem Vorratsraum und dem Ventil ausgebildet. Auf bevorzugte Weise weisen die inneren Schürzen des Deckels und des Ventilkörpers wenigstens jeweils einen bogenförmigen Ausschnitt auf, wobei diese bogenförmigen Ausschnitte mit einer kreisförmigen Abphasung der einen oder der anderen der Schürzen verbunden sind, entlang des Umfangs der Kontaktoberfläche zwischen den Schürzen und gegebenenfalls mit einer Nut über die gesamte Höhe der Kontaktoberfläche zwischen den Schürzen, wobei die Gesamtheit dieser Ausschnitte (Nut, Abphasung, bogenförmige Ausschnitte) den Kanal des Produkts und gegebenenfalls des Gases zwischen dem Vorratsraum und der Ventilkammer definieren.
- Auch vorteilhafterweise sind der Körper des Ventils und der Deckel aus einem thermoplastischen Material hergestellt.
- Diese beiden Elemente können aus einem selben Material oder aus zwei chemisch kompatiblen unterschiedlichen Materialien sein, um zusammengeschweißt zu werden oder aus zwei chemisch inkompatiblen Materialien sein, zusammengesetzt durch Schrauben, Kleben oder Einklinken. Unter den Materialien, die in der vorliegenden Erfindung verwendbar sind, können beispielsweise zitiert werden: Die Familie der Polyolefine, wie das Polypropylen, das Polyethylen und die Copolymere des Ethylens oder des Propylens, die Familie der Polyacetate, wie das Polyoxyethylen; ebenfalls kann das Polyethylenterephtalat, das Polymethacrylat des Methyls verwendet werden, wobei das Polymer, das in der Erfindung verwendet wird, Chargen enthalten kann, wie beispielsweise das Kieselsäureanhydrid, Glasfasern, Carbonfasern. Man kann auch ins Auge fassen, diese Elemente aus anderen Materialien herzustellen, beispielsweise aus Metall oder aus Glas.
- Die Dicke der Seitenwände des Deckels und des Ventilträgers, und insbesondere der Schürzen werden vom Fachmann so angepaßt, daß sie dem Druck des. Treibmittels widerstehen. Die Steuerstange des Ventils kann von jeglichem Typ sein, der dem Fachmann bekannt ist, beispielsweise eine eintauchende Stange, eine weibliche Stange, entweder mit axialer oder seitlicher Bewegung, wobei letzterer Typ Ventil ebenfalls "tilt" genannt wird.
- Die Rückdruckeinrichtung kann auf bekannte Weise eine Feder aus jeglichem komprimierbaren oder elastisch verformbaren Material sein, die man in die Ventilkammer einbringen kann.
- Gegebenenfalls kann die Kappe eine kreisförmige Kerbe aufweisen. Das Vorhandensein dieser Kerbe ermöglicht einen Druckknopf von Standardformat zu verwenden, der sich in der Kerbe positioniert. Darüber hinaus verleiht diese Kerbe dem Deckel einen größeren Widerstand.
- Die Behälter gemäß dieser Variante der Erfindung sind insbesondere vorteilhaft, wenn sie in Form von Aerosolbehältern als Muster bzw. Probe von einer bis mehrerer Verwendungsdosen eines Produktes ausgebildet sind, da sie das Nichtvorhandensein dieses Konditioniertyps zufriedenstellend gegenüber den ökonomischen Anforderungen des Marktes überwinden. Jedoch ist ihre Verwendung keineswegs auf die Verteilung von Mustern begrenzt: Die Behälter gemäß dieser Ausführungsvariante der Erfindung können in Formaten jeglicher Größe hergestellt werden, für die der Fachmann weiß, die Natur und die Dicke des Materials anzupassen, um dem Behälter die notwendige Widerstandskraft zu verleihen. Zum besseren Verständnis des erfindungsgemäßen Gegenstandes werden anschließend beispielhaft mehrere Behälter beschrieben, die die Eigenschaften der vorliegenden Erfindung aufweisen.
- Die Fig. 1A und 1B zeigen im Längsschnitt eine Druckvorrichtung, die einen Zylinder aus Schaumstoffmaterial mit geschlossenen Zellen als Treibmittel aufweist, wobei diese Vorrichtung mit einem Tauchorgan versehen ist.
- Die Fig. 2A und 3A zeigen einen Zylinder aus Schaumstoffmaterial, der in der vorliegenden Erfindung verwendet wird, im Querschnitt, vor seinem Einführen in den Vorratsraum.
- Die Fig. 2B, 2C, 3B und 3C zeigen zwei Ausführungsvarianten der Druckvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung im Querschnitt. Die Fig. 2B und 2C sind Querschnitte gemäß der Ebene II-II der Vorrichtung dargestellt in den Fig. 1A bzw. 1B.
- Die Fig. 4A und 4B und 4C zeigen eine Vorrichtung gemäß einer Variante der Erfindung im Längsschnitt während der Montage.
- Die in den Fig. 1A und 2B dargestellte Vorrichtung weist einen Behälterkörper 1 auf, der einen Vorratsraum oder eine Tankkammer 1.1. mit Längsachse X-X definiert. An diesem Körper kann gegebenenfalls ein Deckel (nicht dargestellt) in Eingriff kommen; auf dem Kragen dieses Behälters ist ein Ventil 2 eingebracht mittels einer Ventilträgerkappe 3; das Ventil wird aus einem Ventilkörper 2.1, einer Ventilsteuerstange 2.2, die den Ventilkörper durchquert, einer Dichtung 2.3 und einer Feder 2.4 gebildet, die die Ventilsteuerstange 2.2 gegen die Dichtung 2.3 drückt, wobei die Anordnung durch die Bördelverbindungen der Ventilträgerkappe 3 vorort gehalten wird. Ein Tauchrohr 7 ist an dem Ventil befestigt. Bevor das Ventil 2 an dem Behälterkörper 1 angebördelt bzw. angefalzt wird, wird durch die Öffnung des Kanisters ein Zylinder 5 aus Plaststickstoff eingeführt: Matrix aus Polyolyfin und Stickstoff.
- In Fig. 2A ist ein Element 25 aus Schaumstoffmaterial von zylindrischer Form dargestellt, mit einer zylindrischen Öffnung 26 in seiner Mitte und einem radialen Schlitz 28, der sich von der Außenoberfläche des Zylinders bis zur Öffnung 26 erstreckt, vor seiner Einführung in den Behälterkörper 1.
- In Fig. 3A ist ein Element 35 aus Schaumstoffmaterial von zylindrischer Form dargestellt, mit einer länglichen zentralen Öffnung 36, die im wesentlichen die Form eines Auges hat, und mit einem Schlitz 38 in der Verlängerung der Öffnung 36. Dieses Element kann anstelle des Zylinders 25 in einer erfindungsgemäßen Vorrichtung verwendet werden, die kein Tauchorgan aufweist.
- In Fig. 2B ist ein Zylinder 5 aus Schaumstoff mit geschlossenen Zellen dargestellt, der in den Behälterkörper eingeführt ist. Der äußere Durchmesser des Zylinders 5 ist größer vorgesehen als der Durchmesser des Vorratsraums 1.1, um eine seitliche Vorverdichtung des Elements aus Schaumstoffmaterial zu erreichen, in dem Ziel, noch Energie zur Verfügung zu haben, um die letzten Abschnitte des Produktes auszugeben. Eine zentrale zylindrische Öffnung 6 ist in dem Zylinder 5 vorgesehen, wobei das Tauchrohr 7 in dieser Öffnung aufgenommen wird.
- Für die Elemente von Fig. 1B, die gemeinsam sind mit denen von Fig. 1A werden die Bezugsziffern von Fig. 1A verwendet und um 10 erhöht. Für die Elemente von Fig. 2C, die gemeinsam sind mit denen von Fig. 2B wurden die Bezugsziffern von Fig. 2B verwendet erhöht um 10.
- In den Fig. 1B und 2C ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung dargestellt, die bereit ist, verwendet zu werden: Diese Vorrichtung unterscheidet sich von jener, dargestellt in den Fig. 1A und 2B, durch die Tatsache, daß ein Produkt 19 unter Kraft mittels des Ventils 12 eingeführt wurde, was eine seitliche- und Längskompression des Zylinders aus Schaumstoffmaterial 15 mit sich bringt. Die Verdichtung oder Kompression ist vom hydraulischen Typ, d. h. in den drei Abmessungen, über das gesamte Volumen des Elements aus Schaumstoffmaterial 15. Der Innendurchmesser der Öffnung 16 wird somit leicht vergrößert bezüglich des Durchmessers der Öffnung 6, dargestellt in Fig. 1A, wobei die Ränder des Schlitzes 8, dargestellt in Fig. 2B nur soweit beabstandet sind, daß sie eine Öffnung 18 bilden. Der Zylinder aus Schaumstoffmaterial 15 ist somit frei, sich entlang des Tauchrohres 17 in Abhängigkeit von der relativen Dichte bezüglich des Produktes zu bewegen. Auf der Ventilstange 12.2 ist ein Druckknopf 14 plaziert. Durch Betätigung des Druckknopfes 14 wird das Ventil 12 geöffnet, wobei sich der Zylinder 15 ausbreitet und das Produkt 19 heraustreibt. Wenn das gesamte Produkt 19 aus der Vorrichtung ausgedrückt wurde, befindet sich diese in der Konfiguration dargestellt in den Fig. 1A und 2B. Dank des Schlitzes expandiert der Zylinder aus Schaumstoffmaterial weit bzw. deutlich und die Bildung von Rückhaltezonen des Produktes wird vermieden. Man kann anschließend die Vorrichtung erneut mit Produkt 19 aufladen, wie dies oben beschrieben wurde. Es wird somit eine Einsparung in der Verpackung erzeugt, und wesentlich das Problem der Widerverwendung der Druckvorrichtungen re duziert, da dieselbe Vorrichtung in einer sehr großen Zahl wiederverwendet werden kann.
- Die Variante der erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt in den Fig. 3A, 3B und 3C unterscheidet sich von der Vorrichtung, dargestellt in den Fig. 1A, 1B und 2A, 2B und 2C, durch das Nichtvorhandensein des Tauchrohres in dem Zylinder aus Schaumstoffmaterial. Dieser weist jedoch eine längliche zentrale Öffnung 36 auf, die im wesentlichen die Form eines Auges und einen Schlitz in der Verlängerung dieser Öffnung aufweist. In Fig. 3B ist der Zylinder aus Schaumstoffmaterial 45 dargestellt, der in den Behälter 41 eingebracht ist, sodann in Fig. 3C ist dieser selbe Zylinder 55 unter hydraulischer Verdichtung in dem Behälter 51 dargestellt, in den das Produkt 59 eingeführt worden war.
- Ein Druckbehälter gemäß den Fig. 4A bis 4C von allgemein zylindrischer Form ist aus einem Deckel 40.1 gebildet, in den ein Deckel (nicht dargestellt) eingreifen kann. Dieser Deckel wirkt mit dem Ventilkörper 40.2 zusammen, um einerseits einen ringförmigen Vorratsraum 40.3 mit länglicher Achse X-X, die ein Produkt 40.7 enthält und in dem ein Ring aus Schaumstoffmaterial 40.8, wie er beispielsweise in Fig. 2A dargestellt ist, eingeführt ist, und andererseits die Kammer des Ventils 40.9 aufweist. Im Inneren von dieser befindet sich: Eine eingetauchte Ventilsteuerstange 40.4, eine Dichtung 40.5 und eine Feder 40.6, die mit dem Ventilkörper das eigentliche Ventil bilden. Die eingetauchte Stange 40.4 dient dazu, mit einem nicht dargestellten Druckknopf zusammenzuwirken.
- Der Deckel 40.1 weist u. a. im Zentrum seiner oberen Platte 41.1 eine Öffnung 42.1 auf, durch die die eingetauchte Stange 40.4, eine äußere Schürze 43.1 und eine innere Schütze 44.1, die koaxial sind, hindurchtreten, wobei die Platte 41.1 im wesentlichen senkrecht zu diesen Schürzen ausgerichtet ist.
- Die äußere Schürze 43.1 weist in ihrem unteren Abschnitt ein Profil 45.1 auf, das geeignet ist, ein komplementäres Profil 41.2 aufzunehmen, das vom Körper 40.2 des Ventils kommt; diese beiden Profile sind miteinander verschweißt (Fig. 4C).
- Die innere Schürze 44.1 des Deckels hat einen Innendurchmesser, der im wesentlichen jenem der Dichtung 40.5 entspricht und eine Höhe, die im wesentlichen identisch zu jener des Raumes 40.3 ist. Die innere Oberfläche 46.1 der inneren Schürze der Kappe ist mit dem Boden des Ventilkörpers verschweißt (Fig. 4C). Am inneren Umfang der Schürze 44.1 ist eine Anphasung 48.1 angeordnet. Ein bogenförmiger Ausschnitt 47.1 ist darüber hinaus in dem inneren Umfang des unteren Abschnitts der Schürze 44.1 vorgesehen; dieser bogenförmige Abschnitt unterbricht die Kontinuität der Verschweißung zwischen der inneren Schürze und dem Ventilkörper.
- Der Ventilkörper 40.2 weist an seinem Umfang das komplementäre Profil 41.2 zu jenem 45.1 auf, das bereits beschrieben wurde; dieses Profil ermöglicht die Zentrierung des Ventilkörpers und des Deckels bei der Montage und wird an dem Abschnitt 45.1 des Deckels angeschweißt. Der Ventilkörper weist eine innere Schürze 45.2 auf, deren äußerer Durchmesser im wesentlichen gleich dem inneren Durchmesser der inneren Schürze 44.1 des Deckels ist, und diese beiden Elemente sind verschweißt. Auf der seitlichen äußeren Seite dieser Schürze 45.2 ist über die gesamte Höhe eine Nut oder Kerbe 46.2 und am oberen Rand dieser Schürze ein bogenförmiger Ausschnitt 48.2 vorgesehen.
- Die Montage des Druckbehälters, wie in Fig. 4C dargestellt, ist in den Fig. 4A und 4B dargestellt: Es wurde zunächst die Feder 40.6 um die Eintauchung der Stange 40.4, sodann die Dichtung 40.5 in den Raum zusammengesetzt, der von der inneren Schürze des Ventilkörpers definiert ist; sodann werden der Ring 40.8 und der Deckel 40.1 positioniert und der Deckel wird an dem Ventilkörper 40.2 am Ende der Schürzen verschweißt.
- Der Druckbehälter wird sodann durch das Ventil gefüllt: Durch Drücken auf die eintauchende Stange 40.4 füllt unter Druck das Produkt den ersten Hohlraum 40.9, definiert durch die innere Schürze des Ventilkörpers, durchquert den bogenförmigen Ausschnitt 48.2, geht hinunter entlang der Nut 46.2 durch die Anphasung 48.1 sodann durch den bogenförmigen Ausschnitt 47.1 und füllt den Raum 40.3.
- Ein Druckknopf und ein Deckel (nicht dargestellt) können sodann an der eintauchenden Stange bzw. auf dem Deckel montiert werden.
- Wenn auf die eintauchende Stange Druck ausgeübt wird mittels des Druckknopfes, folgt das Produkt dem Weg in umge kehrter Weise zu jenem wie er für das Füllen der Vorrichtung beschrieben wurde.
- Beim Einspritzen des Produkts wird der Ring noch weiter komprimiert. Wenn das Produkt durch die Öffnungen 47.1, die sich unten im Raum 40.3 befinden ankommt, wird der Ring nach oben gedrückt. Es ergibt sich, daß der so aufgebaute Behälter eine Betriebsweise bei mehreren Positionen liefert. Wenn das Produkt beim Füllen hindurchtritt zum oberen Abschnitt des Hohlraums, unter Komprimierung des Rings auf sich selbst, d. h. unter dessen Drücken nach unten, ändert das nicht die Betriebsweise oder Funktionsweise, da dank des Schlitzes in dem Ring 40.8 der Ring sich komplett aufweiten kann und die Gesamtheit des Produkts zum Ventil zurückdrücken kann.
- In einer Vorrichtung bei der das Element aus Schaumstoffmaterial keinen Schlitz aufweisen würde, erhielte man eine Wiederherstellungsrate in der Größenordnung von 60%.
- Demgegenüber erlauben die Vorrichtungen gemäß der Erfindung, die oben dargestellt sind, eine Wiederherstellungsrate des Produktes, die größer ist als 90%.
Claims (21)
1. Druckvorrichtung für die Verteilung eines Produkts
(19; 59), mit einem Vorratsraum (1.1; 11.1; 40.3),
einer Längsachse (X-X), einem Ventil (2; 12; 40.2), das
oben auf dem Vorratsraum plaziert ist und einer
Verteileinrichtung, die mit dem Ventil verbunden ist,
einem Druckmittel (5; 15; 25; 35; 45; 55), dadurch
gekennzeichnet, daß das Druckmittel aus einem
geschlossenzelligen Schaumstoffmaterial gebildet ist, wobei
das Schaumstoffmaterialelement und das Produkt
zusammen im Inneren des Vorratsraumes angeordnet sind,
derart, daß die Vorrichtung das Produkt ausgibt, wenn man
das Ventil betätigt, wobei das Element aus
Schaumstoffmaterial wenigstens einen Schlitz (8; 28; 38; 48)
an seinem Umfang über seine gesamte Höhe gemessen
entlang der Längsachse aufweist, wobei der Schlitz die
Aufweitung des Elements aus Schaumstoff im Inneren des
Raumes bei der Ausgabe des Produktes fördert.
2. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, daß das Element aus
Schaumstoffmaterial (15; 55) und das Produkt (19; 59) einem permanenten
und gleichmäßigen Druck unterworfen sind.
3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Schaumstoffmaterial
gewählt wird aus einem Schaum aus Polyolefin,
Elastomer, thermoplastischem Material, einer Kautschukmasse,
Bung, Neopren und Silikon.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Element (5; 15; 35;
45; 55; 40.8) des Schaummaterials von einer Form ist,
die komplementär zu jener des Vorratsbehälters ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Element (5; 15; 25;
35; 45; 55) aus Schaumstoffmaterial von allgemein
zylindrischer Form ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schlitz (8; 28; 38; 48) bezüglich des
Zylinders (5; 25; 35; 45; 55) des Schaumstoffmaterials
radial verläuft.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schlitz sich über eine Breite
erstreckt, die im wesentlichen gleich dem Radius des
Zylinders des Schaumstoffmaterials ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Element (5; 15; 25;
35; 45; 55) aus Schaumstoffmaterial durch Extrusion
erhalten wird.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Element (5; 15; 25;
35; 45; 55) aus Schaumstoffmaterial größere
Abmessungen aufweist als jene des Behälters.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Element (5; 15; 25;
35; 45; 55) aus Schaumstoffmaterial eine zentrale
Öffnung über seine gesamte Höhe aufweist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (8; 28; 38;
48) sich über die Außenoberfläche des Elements (5; 15;
25; 35; 45; 55) aus Schaumstoffmaterial bis zu ihrer
zentralen Öffnung erstreckt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das Element aus Schaumstoffmaterial eine
zentrale zylindrische Öffnung (6; 26) aufweist.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß sie ein Tauchorgan (7; 17;
45.2; 44.1) aufweist.
14. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, daß der Zylinder aus
Schaumstoffmaterial gebildet wird, aus einem Schaumstoffstück von
rechteckiger Form, das um das Tauchorgan gerollt ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Öffnung (36) von länglicher Form ist und in
die Verlängerung des Schlitzes ausgerichtet ist.
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Aufnahmekörper
(1; 11) aufweist, der den Vorratsraum (1.1; 11.1)
de
finiert, und ein Ventil aufweist, (2; 12), das einen
Ventilkörper (21) aufweist, der vom Aufnahmekörper
getrennt ist.
17. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, daß das Ventil (2; 12) am Kragen des
Behälters (1; 11) mittels einer Ventilträgerschale (3)
angefalzt ist, wobei der Behälterkörper und die Schale
den Vorratsraum (1.1; 11.1) definieren.
18. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß sie mit einem Ventil aus Elastomermaterial
versehen ist, das Einklinkmittel aufweist, die in der Lage
sind, mit dem Behälterkörper zusammenzuwirken.
19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1
bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Schale
(40.1), ein Ventil, das mit einem Ventilkörper (40.2),
einer Steuerstange (40.4) des Ventils gegebenenfalls
mit einem darüber angeordneten Druckknopf, einer
Dichtung (40.5) und einem Rückdrucksystem (40.6) versehen
ist, wobei die Schale und der Ventilkörper
untereinander zusammenwirken, um einerseits einen Vorratsraum
(40.3), der in der Lage ist, ein auszugebendes Produkt
und die Ausbringmittel (40.8) zu enthalten und
andererseits den eigentlichen Ventilkörper zu schaffen,
der den Raum (40.9) des Ventils begrenzt, wobei ein
Kanal (47.1; 48.1; 46.2; 48.2) zwischen dem
Vorratsraum und dem Ventilraum ausgebildet ist.
20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Produkt gewählt ist
aus jeglicher Art von Lösung, Emulsion oder Gel.
21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Produkt ausgewählt
wird aus den: Seifen, Cremes, selbstschäumenden
Zusammensetzungen, Milchen, Gels.
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