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DE69700613T2 - Verstellbares Drehgelenk für Sitzrückenlehne - Google Patents

Verstellbares Drehgelenk für Sitzrückenlehne

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DE69700613T2
DE69700613T2 DE69700613T DE69700613T DE69700613T2 DE 69700613 T2 DE69700613 T2 DE 69700613T2 DE 69700613 T DE69700613 T DE 69700613T DE 69700613 T DE69700613 T DE 69700613T DE 69700613 T2 DE69700613 T2 DE 69700613T2
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DE
Germany
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flange
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axis
seat
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Faurecia Sieges dAutomobile SAS
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Bertrand Faure Equipements SA
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
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    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Chairs For Special Purposes, Such As Reclining Chairs (AREA)
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Description

  • Die Erfindung betrifft ein Gelenk für einen Fahrzeugsitz, das die Verstellung der Neigung der Rückenlehne gegenüber dem Sitzkissen um eine horizontale Achse ermöglicht und folgendes aufweist:
  • - einen ersten und einen zweiten Flansch, die dazu vorgesehen sind, mit dem Sitzkissen beziehungsweise mit der Rückenlehne des Sitzes fest verbunden zu werden, und um die zuvor genannte Achse gegeneinander verschwenkbar derart angeordnet sind, daß sie ein geschlossenes Gehäuse bilden, wobei der zweite Flansch mit einer Zahnung mit geringer Verriegelungsteilung fest verbunden ist, die sich auf mindestens einem auf der Achse zentrierten Kreisbogen erstreckt und radial nach innen ausgerichtet ist,
  • - mindestens ein Paßstück innerhalb des Gehäuses, das mit einer äußeren Zahnung versehen ist, die in die Zahnung des zweiten Flansches eingreifen kann, wobei dieses Paßstück in radialer Richtung durch eine mit dem ersten Flansch verbundene Führung zwischen einer Verriegelungsposition, in der das Paßstück mit der Zahnung des zweiten Flansches zusammenwirkt und das Gelenk blockiert, und einer Entriegelungsposition, in der es von der Zahnung des zweiten Flansches gelöst ist, verschiebbar ist,
  • - eine um die zuvor genannte horizontale Achse drehbar befestigte Nocke innerhalb des Gehäuses zur Steuerung der Radialverschiebungen des Paßstücks, wobei die Nocke durch elastische Mittel in eine Winkel-Ruhelage gebracht wird, in der sie das Paßstück in die Verriegelungsposition zurückdrückt, und
  • - ein Steuerungsorgan in Reichweite der auf dem Sitz sitzenden Person zum Verschieben der Nocke aus der Ruhelage in eine Arbeitslage, in der das Paßstück radial in die gelöste Position gleiten kann.
  • Beispielsweise die am 2. März 1992 im Namen der Anmelderin eingereichte Anmeldung EP-A-0 502 774 beschreibt ein derartiges Gelenk, insbesondere in seiner Anwendung für die Verstellung der Neigung einer Rückenlehne eines Fahrzeug- Vordersitzes.
  • Ein solches Gelenk ist auch in der Patentanmeldung FR-A- 2 740 406 (Veröffentlichungsnummer 95 12723) beschrieben, die am 27. Oktober 1995 im Namen der Anmelderin eingereicht wurde und aufgrund des Prioritätsdatums der vorliegenden Anmeldung keinen Stand der Technik im Sinne von Art. 54(2) EPÜ darstellt.
  • Bei derartigen Gelenken ist das, was oben als Verriegelungsteilung bezeichnet wurde, relativ gering, nämlich in der Größenordnung von 3º, um der Zahnung des zweiten Flansches eine ausreichende mechanische Festigkeit zu verleihen.
  • In manchen Fällen, etwa zur Verstellung der Neigung einer Fahrzeugrückbank-Rückenlehne, ist es jedoch vorteilhaft, wenn der Schritt zur Verstellung der Neigung der Rückenlehne, künftig Zahnungsteilung genannt, deutlich größer ist als die Verriegelungsteilung, die relativ gering bleiben muß. In diesem Fall beträgt die Zahnungsteilung ein Vielfaches der Verriegelungsteilung.
  • Ziel der Erfindung ist es, dieses Problem auf möglichst einfache und kostengünstige Weise zu lösen, und zu diesem Zweck ist ein Gelenk der oben beschriebenen allgemeinen Art dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Flansch einen mit der Zahnung konzentrischen Zahnkranz aufweist, der radial nach innen ausgerichtet ist und dessen Zahnungsteilung ein Vielfaches der Verriegelungsteilung der Zahnung beträgt, und daß mindestens eines der Paßstücke einen Zahn aufweist, der in den Zahnkranz eingreifen kann und es zuläßt, daß die äußere Zahnung des Paßstücks in die Zahnung des zweiten Flansches eingreift.
  • Wie im Fall des in der oben genannten französischen Patentanmeldung beschriebenen Gelenks kann das erfindungsgemäße Gelenk mehrere Paßstücke aufweisen, beispielsweise drei an der Zahl mit Winkelabständen von 120º, wobei jedes dieser Paßstücke einen Zahn tragen kann, der geeignet ist, mit dem Zahnkranz des zweiten Flansches zusammenzuwirken.
  • Die Funktionsweise eines erfindungsgemäßen Gelenks sowie der damit verbundenen Einrichtungen wird jetzt unter Bezugnahme auf die Figuren der beigefügten Zeichnung in Form von nicht einschränkenden Beispielen erklärt. Es zeigen:
  • - Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugsitzgelenks mit einem entlang der Linie I-I von Fig. 2 transversal geschnittenen Abschnitt;
  • - Fig. 2 eine Querschnittansicht entlang der Linie II-II von Fig. 1, wobei das Gelenk in entriegelter Position ist, in der sich die Neigung der Rückenlehne verstellen läßt; und
  • - Fig. 3 eine analoge Ansicht zu der von Fig. 1, bei der sich das Gelenk in verriegelter Position befindet.
  • Der bekannte Teil dieses Gelenks weist folgende Elemente auf:
  • - einen ersten festen Flansch 1, der mit dem Beschlag des Sitzkissens des Sitzes fest verbunden werden kann,
  • - einen zweiten beweglichen Flansch 2, der mit dem Beschlag der Rückenlehne des Sitzes fest verbunden werden kann und um die horizontale Rotationsachse X dieser Rückenlehne verschwenkt, wobei der feste und bewegliche Flansch zusammen ein rundes Gehäuse bilden und der bewegliche Flansch eine kreisförmige Verzahnung 3 aufweist, die radial nach innen ausgerichtet und im Inneren des Gehäuses angeordnet ist,
  • eine Blecheinfassung 4, die an den äußeren Umfang des festen Flansches 1 gecrimpt ist und den beweglichen Flansch 2 teilweise bedeckt, um das Gehäuse abzuschließen und den äußeren Umfang der beiden Flansche gegeneinander zu halten,
  • - drei Paßstücke 5 aus Metall, die jeweils mit einer äußeren Zahnung 6 versehen sind, die mit der inneren Zahnung 3 des beweglichen Flansches zusammenwirken kann, wobei diese drei Paßstücke radial verschiebbar in Gleitrillen 7 geführt werden, die im festen Flansch vorgesehen sind, und wobei die Gleitrichtungen der drei Paßstücke um 120º um die Achse X gegeneinander versetzt sind,
  • - eine um die Achse X drehbare Nocke 8, die auf die drei Paßstücke 5 wirkt und zwischen zwei Stellungen winkelverschoben werden kann: zum einen einer Ruhelage, in der sie die Paßstücke in eine Verriegelungsposition zurückdrückt, in der die äußeren Zahnungen 6 der Paßstücke 5 mit der inneren Zahnung 3 des beweglichen Flansches zusammenwirken und auf diese Weise diesen Flansch blockieren, und zum anderen einer Arbeitslage oder gelösten Stellung, in der die Nocke den Paßstücken 5 gestattet, in eine gelöste Position zurückzugleiten, in der die äußeren Zahnungen von der inneren Zahnung des beweglichen Flansches gelöst sind,
  • - drei Federn 9, die hier aus Blättchen bestehen, welche zu Spiralen zusammengerollt sind und die Nocke 8 in ihre Winkel-Ruhelage bringen, in der das Gelenk verriegelt ist (der Einfachheit halber ist in Fig. 1 nur eine der Federn abgebildet), und
  • - eine Welle 10 mit der Achse X, die mit der Nocke 8 fest verbunden und mit einem Steuerorgan wie etwa einem Handgriff in Reichweite der auf dem Sitz sitzenden Person verbunden ist, der sehr schematisch unter dem Bezugszeichen 11 in Fig. 2 dargestellt ist.
  • Außerdem sind Einrichtungen vorgesehen, die die Paßstücke 5 in der Entriegelungsposition halten, wenn die zentrale Nocke 8 sich in einer anderen Lage befindet als die, in der ihre Verriegelung sichergestellt ist. Hier könnte jedes geeignete Mittel verwendet werden, beispielsweise Federn, die die Paßstücke ständig nach innen drücken. Aber wie bereits in der vorhergehenden Anmeldung erklärt, können damit bestimmte Nachteile verbunden sein. Es ist besser, aber bei der vorliegenden Erfindung nicht unerläßlich, "echte" Entriegelungsmittel zu verwenden. Zu diesem Zweck kann das Gelenk, wie bei der vorhergehenden Anmeldung FR-A- 2 740 406, jetzt jedoch wahlweise, noch folgendes aufweisen:
  • - an jedem Paßstück 5 einen Stift 13, der in Richtung der Achse X an diesem vorspringt, und
  • - eine dünne Scheibe 14, in der Schlitze 15 ausgespart sind, die jeweils von einem der Stifte 13 durchdrungen werden; die Scheibe ist mit der Nocke 8 fest verbunden.
  • Jeder Schlitz 15 erstreckt sich um die Achse X herum, und die am weitesten von dieser Achse entfernte Kante besitzt einen Vorsprung, das heißt sie weist zwei Kreisbögen D und E unterschiedlichen Durchmessers auf, die durch eine schräge Rampe R (siehe Fig. 3) miteinander verbunden sind.
  • Die Durchmesser der Bögen D und E sind derart bestimmt, daß
  • - wenn sich der Bogen D mit dem größeren Durchmesser radial dem entsprechenden Stift 13 zugewandt befindet, dieser seinen gesamten radialen Weg beschreiben kann (siehe Fig. 3),
  • - und daß dagegen, wenn sich der Bogen E mit dem kleineren Durchmesser dem Stift zugewandt befindet, dieser Bogen radial gegen den Stift gedrückt wird und diesen in seiner der Achse nächsten Position hält, in der das Gelenk entriegelt ist (siehe Fig. 1).
  • Aufgrund der Schräge der Rampe R erlaubt allein die Drehung der Scheibe 14, den Stift 13 in seine gelöste Entriegelungs-Position zu verschieben, dadurch daß er an der Rampe entlanggeschoben wird.
  • Damit die vollständige radiale Hubbewegung jedes Paßstücks möglich ist, muß die mit Schlitzen versehene Scheibe 14 natürlich oberhalb des Stiftes 13 jedes Paßstücks einen Steg 16 mit einem genügend schmalen Abschnitt 16a aufweisen.
  • Die mit Schlitzen versehene Scheibe ist zusammen mit den folgenden Elementen im Inneren des geschlossenen und von den Flanschen 1 und 2 festgelegten Gehäuses untergebracht: innere Zahnung 3 des beweglichen Flansches 2, Paßstücke 5 mit Zahnungen 6, Führungen 7, Nocke 8, Federn 9. Alle diese Teile liegen automatisch ohne Spiel nebeneinander, lassen sich leicht verschieben und benötigen aufgrund des einfachen Crimpens der Blecheinfassung 4 an ringförmige peripherische Flächen neben den beiden Flanschen 1 und 2 sehr wenig Platz.
  • Was nun die kennzeichnenden Merkmale der vorliegenden Erfindung im einzelnen angeht, ist am zweiten Flansch 2 ein mit der Zahnung 3 konzentrischer und gegenüber dieser zugleich radial (zur Achse hin) und axial versetzter Zahnkranz 20 vorgesehen. Die Teilung dieses Zahnkranzes 20 beträgt ein Vielfaches der Teilung der Zahnung 3.
  • Vorzugsweise und wie aus den Fig. 1 und 3 ersichtlich, ist dieser Zahnkranz 20 durch zwei radiale Anschlags- Absätze 21 mit einem angemessenen Winkelzwischenraum in drei gezahnte Bögen unterteilt, die jedes Paßstück 5 eingrenzen und an den Seiten begrenzt sind. Jedes Paßstück 5 weist einen Zahn 12 auf, der in den entsprechenden gezahnten Bogen 20 eingreifen kann und es zuläßt, daß seine äußere Zahnung 6 in die Zahnung 3 des zweiten Flansches 2 eingreift, wie in Fig. 3 abgebildet. Die maximale Neigung der Sitzrückenlehne kann dann in beiden Richtungen durch Anschlag des einen oder anderen Absatzes 21 am Zahn 12 begrenzt sein.
  • Die Funktionsweise des Gelenks schließlich ist folgende:
  • In der Ruhelage (Fig. 3) befindet sich die Nocke 8 in ihrer Winkellage, in der die Paßstücke 5 in ihrer von der Achse X am weitesten entfernten radialen Position sind, wobei ihre Zahnungen 6 im Eingriff mit der Zahnung 3 des beweglichen Flansches 2 stehen: Die Rückenlehne ist dann festgestellt. Dank der Erfindung ist diese Feststellung in einer begrenzteren Anzahl von Neigungslagen der Rückenlehne möglich, als es die alleinige Zusammenwirkung der Zahnungen 6 und 3 zulassen würde, da das gegenseitige Eingreifen dieser Zahnungen nur unter der Bedingung eines Eingreifens der Zähne 12 in die entsprechenden gezahnten Bögen 20 erfolgen kann, deren Teilung deutlich größer ist als die der Zahnung 3; dies entspricht dem angestrebten Ziel.
  • Um die Winkellage der Rückenlehne zu verändern, betätigt der Benutzer des Sitzes den Handgriff 11 entgegen den Rückstellkräften der Federn 9, was die folgenden zwei Wirkungen hat:
  • - die radial vorspringenden Abschnitte der Nocke 8, die gegen die Paßstücke 5 gedrückt waren, um sie in Eingriff mit der Zahnung 3 zu bringen, haben sich winkelverschoben, so daß sie die Radialverschiebungen der Paßstücke zur Achse X ermöglichen,
  • - diese Verschiebungen entstehen durch das Zusammenwirken der Schlitze 15 der Scheibe 14 mit den Stiften 13.
  • Anders ausgedrückt: Man beobachtet eine Steuerung der radialen Freigabe jeder Zahnung 6 der Paßstücke 5 außerhalb der Zahnung 3 des beweglichen Flansches 2, ebenso wie jedes Zahns 12 der Paßstücke außerhalb des Zahnkranzes 20 desselben Flansches.
  • Die Rückenlehne kann sich dann gegenüber dem Sitzkissen frei um die Achse X drehen.
  • Der Benutzer des Sitzes kann die Winkelneigung der Rückenlehne verstellen, insbesondere, indem er mehr oder weniger Druck mit seinem Rücken auf die Rückenlehne gegen eine angemessene Federrückstellkraft ausübt; wenn die gewünschte neue Winkellage unter Einhaltung der vom Zahnkranz 20 vorgegebenen Zahnungsteilung erreicht ist, muß er nur den Griff 11 loslassen: Die elastische Rückstellkraft der Federn 9 bewirkt dann eine Rückführung der Einheit, die von der Nocke 8 und der Scheibe 14 gebildet wird, welche in ihrer Ausgangs-Winkellage, die der Verriegelung entspricht, mit der Nocke fest verbunden ist. In dieser Ausgangsposition werden zum einen die vorspringenden Abschnitte der Nocke 8 wieder radial gegen die Paßstücke 5 gedrückt, und zum anderen gleiten die Stifte 13 an den radial aufgeweiteten Abschnitten der Schlitze 15 entlang und erlauben so die Rückkehr der Paßstücke in ihre am weitesten von der Achse entfernten radialen Positionen.
  • Einer der radialen Absätze 21 jedes gezahnten Bogens 20 kann winkelmäßig genügend weit vom Zahn 12 des entsprechenden Paßstückes 5 entfernt sein, um ein Herunterklappen der Rückenlehne der Bank auf das Sitzkissen zu gestatten, was in Kombis oder fünftürigen Fahrzeugen von Vorteil sein kann.

Claims (2)

1. Gelenk für einen Fahrzeugsitz zur Verstellung der Neigung der Rückenlehne gegenüber dem Sitzkissen um eine horizontale Achse (X), das folgendes aufweist:
- einen ersten Flansch (1) und einen zweiten Flansch (2), die dazu vorgesehen sind, mit dem Sitzkissen beziehungsweise mit der Rückenlehne des Sitzes fest verbunden zu werden, und um die Achse (X) gegeneinander verschwenkbar derart angeordnet sind, daß sie ein geschlossenes Gehäuse bilden, wobei der zweite Flansch mit einer Zahnung (3) mit geringer Verriegelungsteilung fest verbunden ist, die sich auf mindestens einem auf der Achse (X) zentrierten Kreisbogen erstreckt und radial nach innen ausgerichtet ist,
- mindestens ein Paßstück (5) innerhalb des Gehäuses, das mit einer äußeren Zahnung (6) versehen ist, die in die Zahnung des zweiten Flansches eingreifen kann, wobei dieses Paßstück in radialer Richtung durch eine mit dem ersten Flansch verbundene Führung (7) zwischen einer Verriegelungsposition, in der das Paßstück mit der Zahnung des zweiten Flansches zusammenwirkt und das Gelenk blockiert, und einer Entriegelungsposition, in der es von der Zahnung des zweiten Flansches gelöst ist, verschiebbar ist,
- eine um die Achse (X) drehbar befestigte Nocke (8) innerhalb des Gehäuses zur Steuerung der Radialverschiebungen des Paßstücks, wobei die Nocke durch elastische Mittel (9) in eine Winkel-Ruhelage gebracht wird, in der sie das Paßstück in die Verriegelungsposition zurückdrückt, und
- ein Steuerungsorgan (11) in Reichweite der auf dem Sitz sitzenden Person zum Verschieben der Nocke aus der Ruhelage in eine Arbeitslage, in der das Paßstück radial in die gelöste Position gleiten kann,
dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Flansch (2) einen mit der Zahnung (3) konzentrischen Zahnkranz (20) aufweist, der radial nach innen ausgerichtet ist und dessen Zahnungsteilung ein Vielfaches der Verriegelungsteilung der Zahnung (3) beträgt, und daß mindestens eines der Paßstücke (5) einen Zahn (12) aufweist, der in den Zahnkranz (20) eingreifen kann und es zuläßt, daß die äußere Zahnung (6) des Paßstücks (5) in die Zahnung (3) des zweiten Flansches (2) eingreift.
2. Gelenk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Zahnkranz (20) mehrere gezahnte Bögen umfaßt, die jeweils ein Paßstück (5) eingrenzen, wobei diese Bögen zu beiden Seiten des jeweiligen Paßstücks von radialen Absätzen (21) begrenzt werden, die auf dem jeweiligen Zahn (12) zum Anschlag kommen können und die Neigung der Rückenlehne in beiden Richtungen begrenzen.
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