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Die Erfindung bezieht sich allgemein auf eine Vorrichtung und ein Verfahren zum
Abkühlen eines thermisch entwickelbaren Materials und insbesondere auf eine
Vorrichtung und ein Verfahren zum Abkühlen eines thermisch entwickelbaren
Abbildungsmaterials.
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Die Erfindung beinhaltet ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Abkühlen von
Bahnen eines thermisch verarbeiteten, lichtempfindlichen, photothermografischen
oder thermografischen Films. Lichtempfindliche photothermografische Filme weisen
typischerweise einen dünnen, mit einer Emulsion aus Trockensilber oder einem
anderen wärmeempfindlichen Material beschichteten Polymer- oder Papierträger auf.
Nachdem der Film optisch, zum Beispiel mittels Laserlicht, stimuliert wurde, wird er
durch Wärmeanwendung entwickelt.
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Die thermische Entwicklung lichtempfindlichen, mittels Wärme entwickelbaren
Blattmaterials wurde bereits in vielen Anwendungen, von Fotokopiergeräten bis zu
Bildaufzeichnungs-/Drucksystemen, beschrieben. Für die Herstellung von
Druckerzeugnissen hoher Qualität ist dabei die gleichmäßige Übertragung der
Wärmeenergie auf das thermisch entwickelbare Material von ausschlaggebender Bedeutung.
Die Übertragung der Wärmeenergie auf das Filmmaterial sollte dabei so erfolgen,
dass keine Artefakte entstehen. Bei solchen Artefakten kann es sich um physische
Artefakte handeln, etwa Oberflächenkratzer, Schrumpfung, Welligkeit und Falten,
oder um entwicklungsbedingte Artefakte, etwa ungleichmäßige Dichte und Streifen.
Zahlreiche Versuche, die vorstehend erwähnten Artefakte zu vermeiden, haben
bisher nur begrenzten Erfolg gebracht.
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US-AA 242 566 beschreibt ein mit Wärme und Druck arbeitendes Fixiergerät, das
eine hohe Wärmeleistung aufweisen soll. Dieses Fixiergerät weist mindestens ein
Paar erster und zweiter, in entgegengesetzten Richtungen angetriebener Druckfixier-
Transportwalzen auf, von denen jede mit einer äußeren Schicht eines thermisch
isolierenden Materials versehen ist. Außerdem sind erste und zweite Spannrollen
vorgesehen. Um die zweite Spannrolle und die jeweils erste Druck-Transportwalze
läuft ein erstes flexibles Endlosband. Ein zweites flexibles Endlosband läuft um die
zweite Spannrolle und jeweils die zweite Druck-Transportwalze. Mindestens eines
der Bänder weist eine aus einem wärmeleitfähigen Material bestehende äußere
Oberfläche auf. Zwischen der ersten und der zweiten Druck-Transportwalze besteht
eine Kontaktzone, in der das thermisch zu entwickelnde lichtempfindliche
Blattmaterial unter Druck zwischen zwei Bändern hindurchgeführt werden kann. Wenn ein
unfixiertes (unentwickeltes) Materialblatt durch die Kontaktzone zwischen den
Bändern hindurchgeführt wird, wirkt auf das unfixierte Blatt ausreichend Wärme und
Druck ein, um die Entwicklung des Materialblatts zu fixieren. Diese Vorrichtung
eignet sich zwar für Fotokopier-Anwendungen, das empfindliche Material wird bei ihr
aber einem übermäßigen Druck ausgesetzt. Ein übermäßiger Druck kann aber zu
physischen Bildartefakten, zum Beispiel Oberflächenkratzern und Falten, führen,
insbesondere dann, wenn das Material einen Polyesterfilm-Aufbau aufweist.
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US-A-3 739 143 beschreibt ein Wärmeentwicklungsgerät zum Entwickeln
lichtempfindlichen Blattmaterials, ohne dass während des Erwärmens des Blattmaterials
Druck auf die empfindliche Beschichtung ausgeübt wird. Dieses Entwicklungsgerät
weist eine rotierende Trommel und eine elektrisch beheizte Metallplatte auf, die die
Trommel teilweise bedeckt und derart in einem Abstand zu ihr angeordnet ist, dass
sich für das Blattmaterial ein seiner Dicke entsprechender Spalt bildet. Das
Blattmaterial wird durch eine Öffnung und um die rotierende Trommel herum geführt, wobei
gleichzeitig durch die die rotierende Trommel teilweise umgebende Metallplatte
Wärme aufgebracht wird. Dieses Entwicklungsgerät arbeitet zwar bei thermisch
entwickelbaren Bildern auf Papierbasis zufriedenstellend, ist aber wegen der
ungenauen Steuerung der Filmerwärmung und der Druckanwendung zum Entwickeln von
Material auf Polyesterfilmbasis nicht geeignet. Außerdem kann der gewundene
Transportweg bei Verwendung des Polyesterfilmmaterials Welligkeits-Artefakte
hervorrufen.
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US-A-3 629 549 und 4 518 845 beschreiben jeweils Entwicklungsgeräte mit in einem
Heizelement konzentrisch angeordneten thermisch isolierenden Trommeln. Blätter
eines lichtempfindlichen Materials, beispielsweise aus beschichtetem Papier oder
beschichtetem Polyesterfilm, werden in der Weise entwickelt, dass sie von der
Trommel erfasst und um das Heizelement herum transportiert werden.
Entwicklungsgeräte dieser Art können zwar für beschichtetes lichtempfindliches Material auf
Papierbasis gut geeignet sein, beim Entwickeln von Polyesterfilm mit
aufbeschichteter Emulsion führen sie jedoch häufig zu den verschiedensten Artefakten, zum
Beispiel zu Kratzern und zu einer Entwicklung mit ungleichmäßiger Dichte, wenn der
Film an der Trommeloberfläche anhaftet.
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Bei dem in US-A 3 709 472 beschriebenen Entwicklungsgerät werden Filmstreifen
mittels einer beheizten Trommel entwickelt. Diese Vorrichtung eignet sich jedoch
nicht für das Entwickeln von Einzelblättern eines Films mit weichen aufbeschichteten
Emulsionsschichten.
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US-A-3 648 019 beschreibt ein weiteres Entwicklungsgerät mit einem Paar auf
gegenüberliegenden Seiten einer Positioniereinrichtung geringer thermischer Masse,
zum Beispiel einer Gitteranordnung, vorgesehener Heizelemente. Dieses
Entwicklungsgerät ist zwar tragbar, aber relativ langsam und für kommerzielle Anwendungen
nicht sehr geeignet.
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Andere photothermografische Filmentwicklungsgeräte weisen eine beheizte Trommel
auf, die elektrostatisch aufgeladen wird, um den Film während des Entwickelns daran
in Anlage zu halten. Da die die Emulsion tragende Filmseite mit der Trommel bzw.
den anderen Komponenten des Entwicklungsgeräts nicht in Berührung kommt,
besteht auch nicht die Gefahr des Anhaftens oder Verkratzens, wie bei einigen der
weiter oben besprochenen Entwicklungsgeräte. Leider ist jedoch das elektrostatische
System, durch das der Film während des Entwickelns an der Trommel in Anlage
gehalten wird, relativ kompliziert und für Entwicklungsgeräte, die für das Entwickeln
größerer Filmblätter ausgelegt sind, nicht gut geeignet.
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US-A-5 352 863 beschreibt ein photothermografisches Filmentwicklungsgerät, das in
der Lage sein soll, große Blätter eines photothermografischen Films schnell und
gleichmäßig zu entwickeln. Dieses Entwicklungsgerät besteht aus einem Ofen mit
einem Filmeinlauf und einem Filmauslauf, einer allgemein ebenen, horizontal
ausgerichteten Bahn aus einem Filmauflagematerial, die innerhalb des Ofens entlang eines
Filmtransportweges zwischen dem Filmeinlauf und dem Filmauslauf bewegt werden
kann, und einem Antriebsmechanismus, der die Bahn derart antreibt, dass der Film
entlang der Bahn durch den Ofen transportiert wird. Das Material der Filmauflage, die
aus gepolsterten Rollen besteht, soll eine so geringe Wärmeleistung aufweisen, dass
eine von sichtbaren Mustern freie Entwicklung des Films während dessen Transport
durch den Ofen möglich ist. Leider ist dieses Gerät relativ groß und löst auch nicht
ausreichend das Problem der thermischen Dehnung und Schrumpfung des
Bildmaterials, um zum Beispiel eine Faltenbildung zu verhindern, und behandelt auch nicht
das Problem der Minimierung der Wirkung von Konvektionsströmen während der
thermischen Entwicklung des Bildmaterials.
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EP-A-0 546 190 beschreibt ein Bilderzeugungsgerät, bei dem ein lichtempfindliches
Element mittels einer Druckübertragungsvorrichtung mit einem Übertragungselement
zusammengedrückt wird, nachdem ein mit einem Bild belichtetes, durch Wärme
entwickelbares lichtempfindliches Element mittels eines Wärmeentwicklungsgeräts
entwickelt wurde, welches Mittel zum Verändern oder Aufrechterhalten bestimmter
Parameter, wie Temperatur, Erwärmungsdauer, Feuchtigkeit, und ferner Kühlmittel
zum Kühlen des durch das Wärmeentwicklungsgerät erwärmten lichtempfindlichen
Elements aufweist.
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Dieses Gerät ist vorzugsweise ein Kopiergerät, wobei entsprechend der Verwendung
des fertig entwickelten lichtempfindlichen Elements physische Artefakte, zum
Beispiel Falten, Welligkeit, Schrumpfung, nicht sehr bedeutsam sind.
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Wie bereits in den Abschnitten der vorstehend genannten Patente, die auf den Stand
der Technik eingehen, besprochen wurde, ist die Dichte des entwickelten Bildes im
allgemeinen von der präzisen und gleichmäßigen Wärmeübertragung auf die
Filmemulsion abhängig. Eine ungleichmäßige Erwärmung kann zu einer ungleichmäßig
entwickelten Bilddichte führen. Ein ungleichmäßiger physischer Kontakt zwischen
dem Film und den jeweiligen Filmauflagen während des Entwickelns kann sichtbare
Marken und Muster auf der Filmoberfläche erzeugen.
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Es besteht daher offensichtlich weiterhin ein Bedarf an verbesserten
photothermischen Filmentwicklungsgeräten. Insbesondere besteht ein Bedarf an einem
Entwicklungsgerät, das große Blätter eines emulsionsbeschichteten Polyesterfilms
ohne die vorstehend beschriebenen physischen und Entwicklungs-Artefakte
entwickeln kann.
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Minimierung
von während des Kühlens eines Bildmaterials entstehenden Artefakten.
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Kühlen eines flexiblen, thermisch
entwickelbaren Abbildungsmaterials, das von einem Thermoprozessor, der einen Ofen und
eine Kühlkammer umfasst, auf eine erste Temperatur erwärmt worden ist, wobei das
Verfahren den Schritt umfasst, das Abbildungsmaterial unmittelbar nach Austreten
aus dem Ofen auf der Oberfläche eines Kühlelements anliegen zu lassen, das in der
Kühlkammer beinhaltet ist und eine Temperatur aufweist, die niedriger als die erste
Temperatur ist, wobei das Verfahren gekennzeichnet ist durch einen ersten
Kühlschritt während des Krümmens oder Biegens des Abbildungsmaterials, wenn es den
ersten Kühlabschnitt der Kühlkammer berührt und auf diesem anliegt, und einen
zweiten Kühlschritt, während das Abbildungsmaterial den zweiten Kühlabschnitt der
Kühlkammer berührt und auf diesem anliegt, derart, dass das Abbildungsmaterial auf
dem zweiten Kühlabschnitt gerader ist als es beim Berühren des und beim Anliegen
auf dem ersten Kühlabschnitt war.
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Die Erfindung betrifft ferner eine Abbildungsvorrichtung mit einem Thermoprozessor
zum Erwärmen eines flexiblen, thermisch entwickelbaren Abbildungsmaterials und
einer Kühlkammer, die ein Kühlelement umfasst, das das Abbildungsmaterial kühlt,
nachdem das Abbildungsmaterial von dem Thermoprozessor erwärmt worden ist,
wobei das Kühlelement dadurch gekennzeichnet ist, dass es eine Kühlfläche mit
zwei benachbarten Abschnitten umfasst, nämlich einen ersten Kühlabschnitt mit
einer gekrümmten Fläche und einen zweiten Kühlabschnitt, der relativ gerade ist.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert.
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In den Zeichnungen zeigen:
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Fig. 1 einen seitlichen Schnitt durch eine Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Thermoprozessors;
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Fig. 2 eine isometrische Ansicht der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform des
Thermoprozessors mit geöffneter Abdeckung;
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Fig. 3 einen seitlichen Teil-Schnitt durch die in Fig. 1 und 2 dargestellte
Ausführungsform des Thermoprozessors;
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Fig. 4 eine isometrische Ansicht einer oberen Heizanordnung in der in Fig. 1 bis 3
dargestellten Ausführungsform des Thermoprozessors;
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Fig. 5 einen seitlichen Schnitt durch eine andere Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Thermoprozessors; und
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Fig. 6 eine isometrische Ansicht eines Kühlelements in dem in Fig. 1 und 5
dargestellten Thermoprozessor.
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Ein erfindungsgemäßer Thermoprozessor 10 ist in Anspruch 1 beschrieben. Der
Thermoprozessor 10 kann ein beheiztes Gehäuse oder einen Ofen 12 sowie eine
Anzahl oberer Rollen 14 und unterer Rollen 16 enthalten.
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Die Rollen 16, 18 umfassen Auflagestangen 18 mit zylindrischen Mänteln und einem
die Außenoberfläche der Stangen 18 umgebenden Auflagematerial 20. Die Stangen
18 sind an gegenüberliegenden Seiten des Ofens 12 drehbar gelagert und richten
die Rollen 14, 16 in einem Abstand zueinander entlang einer Transportbahn
zwischen einem Ofeneinlauf 22 und einem Ofenauslauf 44 aus. Die Rollen 14, 16
sind derart angeordnet, dass sie mit einem thermisch entwickelbaren
Abbildungsmaterial 26 (im folgenden TPM 26 genannt), zum Beispiel einem thermisch-
entwickelbaren Bildmaterial, in Anlage sind. Als Beispiele derartiger thermisch
entwickelbarer Bildmaterialien sind zum Beispiel thermografischer und photothermografischer
Film (Film mit einer photothermografischen Schicht oder Emulsion auf mindestens
einer Seite) zu nennen. Der Begriff "Bildmaterial" deckt alle Materialien ab, in denen
ein Bild erfasst werden kann, unter anderem auch Filme für medizinische
Bildgebungszwecke, Grafik-Filme, Abbildungsmaterialien für die Datenspeicherung und
dergleichen.
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Um das TPM 26 durch den Ofen 12 hindurch und an den Heizelementen 28 vorbei
zu transportieren, können eine oder mehrere der Rollen 14, 16 angetrieben sein.
Vorzugsweise sind alle mit dem TPM 26 in Berührung stehenden Rollen 14, 16
angetrieben, so dass die Oberfläche der einzelnen Rollen gleichmäßig erwärmt wird,
wenn kein TPM 26 an den Rollen 14, 16 in Anlage ist. Infolgedessen kann die
Temperatur der Oberfläche innerhalb eines relativ engen Temperaturbereichs
gehalten werden.
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Das Auflagematerial 20 kann aus einem Material geringer thermischer Masse und
geringer thermischer Leitfähigkeit, zum Beispiel einem Schaum, bestehen, so dass
es nur relativ geringe Wärmemengen im Vergleich zu den vom Ofen erzeugten und
für die Entwicklung des Films benötigten Wärmemengen speichert und überträgt. Die
Verwendung eines derartigen Materials minimiert die Wärmeübertragung durch
Wärmeleitung und verstärkt die Wärmeübertragung durch Strahlung. Außerdem
haben Defekte auf der Oberfläche des Materials geringer thermischer Masse und
geringer thermischer Leitfähigkeit, die mit dem TPM 26 in Berührung gelangen, nur
geringe oder gar keine Auswirkung auf die Entwicklung des TPM 26. Als Beispiel
eines Materials geringer thermischer Masse und geringer Wärmeleitfähigkeit ist ein
Willtec-Melaminschaum mit einer Dichte von 12,0 kg/m³ (0,75 Ibs./ft²) und einer
Wärmeleitfähigkeit (K) von etwa 1,13397 Kcal cm pro hr m²·0º (0,30 Btu-Zoll pro hr
ft²-Grad Fahrenheit) als Auflagematerial 20 und einer spezifischen Wärme von
1256,22 Joules pro Kg ºC (0,3 Btu pro Ib Grad Fahrenheit) zu nennen. Ein Material
20 dieser Art wird von Illbruck Corp., Minneapolis, MN, USA, vertrieben.
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Allerdings können auch andere Materialien mit ähnlichen oder anderen thermischen
Eigenschaften verwendet werden, einschließlich Silicon- oder Polyimidschaum. Um
die Wärmeübertragung durch Wärmeleitung und die Gesamt-Wärmeübertragung zu
erhöhen, könnten auch Materialien mit größerer thermischer Masse und/oder
thermischer Leitfähigkeit verwendet werden, was einen höheren Durchsatz ermöglichen
könnte.
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Bei einer Ausführungsform können die Mäntel des Auflagematerials 20
(Melaminschaum) einen Durchmesser von etwa 2,54 cm (1 Zoll) aufweisen und durch Bohren
und Schleifen eines Materialblocks einer Stärke von etwa 0,63 cm (0,25 Zoll)
hergestellt werden. Anschließend können die Materialmäntel 20 auf Stahlstangen 18
aufgezogen werden. Die oberen Rollen 14 weisen einen Mittelabstand D1 von etwa
3,2 cm (etwa 1,25 Zoll) auf. Gleiches gilt für die unteren Rollen 16.
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Die oberen Rollen 14 können in der dargestellten Weise bezüglich der unteren
Rollen 16 angeordnet sein, so dass das TPM 26 beim Transport zwischen den
Rollen 14, 16 gebogen bzw. gekrümmt wird. Durch das in Fig. 1 und 3 dargestellte
Biegen oder Krümmen des TPM 26 nimmt das TPM 26 eine Vielzahl von
Krümmungen an. Jede dieser Krümmungen weist eine Krümmungsachse auf, die allgemein
rechtwinklig zur Transportbahn des TPM 26 durch den Ofen 12 verläuft. Unter
"allgemein rechtwinklig" ist zu verstehen, dass die Achse rechtwinklig zur
Transportbahn oder annähernd rechtwinklig dazu verlaufen kann.
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Die Krümmungen können dadurch erzeugt werden, dass die Rollen 14, 16
entsprechend der Darstellung in Fig. 1 und 3 positioniert werden. Zum Beispiel können die
Rollen 14, 16 derart angeordnet werden, dass eine horizontale Linie, die zwei oder
mehr der unteren Bereiche der oberen Rollen 16 berührt, einen vertikalen Abstand
D2 zu einer horizontalen Linie aufweist, die zwei oder mehr der oberen Bereiche der
unteren Rollen 14 berührt.
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Durch das Biegen oder Krümmen des TPM 26 erhöht sich die Knicksteifigkeit des
TPM 26, so dass das TPM 26 durch den Prozessor 10 transportiert und in diesem
erwärmt werden kann, ohne dass hierzu Klemmrollen oder andere
Druck-Transporteinrichtungen erforderlich wären. Durch diese auf Knicksteifigkeit setzende Lösung
wird daher die Bildung thermisch bedingter Falten im TPM 26 minimiert, die infolge
der mit dem Einspannen zwischen Klemmrollen (oder der sonstigen
Druckanwendung) verbundenen Notwendigkeiten häufig (in Form eines Nadelbaums) in Richtung
der Transportbahn oder diagonal auftreten.
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Für das Entwickeln eines photothermografischen Films einer Breite von 45,7 cm (18
Zoll) mit einem Polyesterträger von zum Beispiel 0,01 cm (4 mil) hat sich ein Abstand
D2 von etwa 0,5 cm (0,1 Zoll) als effektiv erwiesen. Dabei könnte es sich zum
Beispiel um einen photothermografischen Film handeln, der als Bildsatz-Film
geeignet ist und dessen Länge von kürzeren Blättern bis zu längeren Filmstreifen in
Rollenform reichen kann.
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Für die Verarbeitung anderer Materialien, zum Beispiel eines Filmblatts für
medizinische Abbildungszwecke im Format 35,6 cm (14 Zoll) · 43,2 cm (17 Zoll) mit einem
Polyesterträger von 0,018 cm (7 mil) (z. B. dem von der 3M Company, St. Paul, MN,
USA, vertriebenen DVC- oder DVB-Film DRYVIEWTM für medizinische
Abbildungszwecke) kann der Abstand jedoch empirisch bestimmt werden. Neben der
Materialauswahl können noch andere Faktoren die optimale Wahl des Abstands D2
bestimmen, darunter die Breite und Dicke des zu entwickelnden Materials, die
Transportgeschwindigkeit des Materials durch den Prozessor und die Wärmeübertragungsrate
auf das Material.
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Die oberen Rollen 14 können ebenso wie die unteren Rollen 16 so weit beabstandet
sein, dass das TPM 26 sich mit nur geringer oder keiner Einschränkung in der
allgemein rechtwinkligen Richtung zur Transportbahn dehnen kann. Dadurch wird die
Bildung größerer Falten in Querrichtung zum TPM 26 (allgemein senkrecht zur
Richtung der Transportbahn) minimiert. Außerdem kann die Minimierung dieser
Faltenbildung erreicht werden, ohne dass das TPM 26 beim Transport durch den
Ofen 12 unter Spannung gehalten werden muss. Dies ist besonders beim Entwickeln
eines TPM 26 relativ kurzer Länge wichtig, im Gegensatz zu langen Materialien, zum
Beispiel Rollfilmmaterial, das durch den Ofen 12 hindurchgezogen werden kann.
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Dargestellt sind vier beheizte Elemente 28, bestehend aus einem ersten oberen
beheizten Element 30, einem ersten unteren beheizten Element 32, einem zweiten
oberen beheizten Element 34 und einem zweiten unteren beheizten Element 36. Die
beheizten Elemente 28 können mittels Flächenheizelementen beheizt werden, zum
Beispiel dem in Fig. 4 dargestellten Flächenheizelement 37 auf dem ersten oberen
beheizten Element 30. Die Temperatur eines jeden Flächenheizelements (und damit
auch der beheizten Elemente 28) kann zum Beispiel mittels eines Reglers und
Temperaturfühlers, etwa eines Temperatur-Widerstandsfühlers oder eines
Thermoelements, unabhängig geregelt werden. Durch die unabhängige Regelung der
Heizelemente 28 ist eine genauere Regelung und Aufrechterhaltung der Temperatur im
Ofen 12 und, noch wichtiger, ein gleichbleibender Wärmefluss vom Ofen 12 zu dem
durch den Ofen hindurchtransportierten TPM 26 möglich.
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Der Thermoprozessor 10 ist in der Lage, die Temperatur des Ofens 12 in dessen
Leerlaufzustand (es wird kein TPM 26 durch den Ofen transportiert) und im
Lastzustand (ein TPM 26 wird durch den Ofen transportiert) präzise zu regeln und
aufrechtzuerhalten. Dabei kann der Thermoprozessor 10 den größeren Wärmeverlust an den
Rändern der beheizten Elemente 28 im Leerlaufzustand und den zusätzlichen
Wärmeverlust im inneren Bereich der beheizten Elemente 28 im Lastzustand (wegen des
Wärmeflusses zum TPM 26 oder den TPMs 26) ausgleichen.
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Eine diese Fähigkeit aufweisende Ausführungsform des Thermoprozessors 10 ist in
Fig. 4 dargestellt und weist dort zwei aufeinanderliegende Flächenheizelemente 37
zum Beheizen einer Fläche eines entsprechenden beheizten Elements 28 auf. Das
erste der beiden Flächenheizelemente 37 könnte als Leerlauf-Heizelement 37A
betrachtet werden, das immer dann eingeschaltet oder aktiviert werden kann, wenn
sich der Ofen 12 im Leerlauf-Zustand und im Lastzustand befindet. Das Leerlauf-
Heizelement 37A kann eine besondere Wärmeflussdichte aufweisen, so dass die
Wärme derart an das entsprechende Heizelement 28 abgegeben wird, dass an den
Rändern des Flächenheizelements 37A mehr Wärme erzeugt und an die Ränder des
entsprechenden beheizten Elements 28 übertragen wird, um den größeren
Wärmeverlust an den Rändern des beheizten Elements 28 auszugleichen. Das zweite der
beiden Flächenheizelemente könnte als Last-Heizelement 37B betrachtet werden,
das bei im Lastzustand befindlichem Ofen 12 eingeschaltet bzw. aktiviert wird. Das
Last-Flächenheizelement 37B kann eine besondere Wärmeflussdichte derart
aufweisen, dass die Wärme so an das entsprechende beheizte Element 28 übertragen
wird, dass im inneren Bereich des Flächenheizelements 37B eine größere Wärme
erzeugt und als Ausgleich für die auf das TPM 26 übertragene Wärme an den
inneren Bereich des entsprechenden beheizten Elements. 28 weitergegeben wird.
Flächenheizelemente dieser Art sind von Minco Products, Inc. in Minneapolis
(Fridley), MN, USA, erhältlich.
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Im Grunde überträgt diese Flächenheizelemente-Anordnung dieselbe Wärmemenge
an bestimmte Bereiche des entsprechenden beheizten Elements 28, wie sie von den
betreffenden Bereichen an das TPM 26 übertragen wird. Anders ausgedrückt, führt
diese Anordnung Wärme dort zu, wo sie an das TPM 26 übertragen wird. Im
Ergebnis erhält man eine gleichbleibende Temperaturentwicklung der beheizten Elemente
28 während der Verarbeitung eines TPM 26, so dass die an das TPM 26 übertragene
Wärme gleichmäßig bleibt und aufeinander folgende TPMs 26 gleichmäßig
entwickelt werden.
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Die beheizten Elemente 28 können, wie dargestellt, derart geformt sein, dass sie den
Umfangsbereich einer Anzahl der oberen und unteren Rollen 14, 16 umgreifen. Der
Umfassungswinkel A liegt vorzugsweise zwischen 120 und 270 Grad des Umfangs
einer Rolle. Noch bevorzugter ist ein Umfassungswinkel von etwa 180 bis 200 Grad,
im bevorzugtesten Fall ein solcher von etwa 190 Grad.
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Eine andere Möglichkeit zu bestimmen, wie weit ein beheiztes Element 28 eine Rolle
umfassen soll, besteht in der Wahl des Abstandes D3 von einer Heizrippe 40,
insbesondere der Rippenfläche 41 der Heizrippe 40, zu einer durch die Längsachse einer
benachbarten Rolle definierten Ebene. Bei den vorstehend genannten Rollen 14, 16
beträgt der Abstand D3 etwa 0,5 cm (0,2 Zoll), wobei der Abstand D3 aber auch
größer oder kleiner sein könnte.
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Die ineinandergreifende oder umfassende Form und der geringe Abstand zwischen
den Heizrippen 40 und den Rollen 14, 16 bewirken, dass die Temperatur der
Außenfläche der Rollen 14, 16 bei deren Anlage an einem TPM 26 wirksamer
aufrechterhalten wird. Durch diese enge, ineinandergreifende Anordnung wird die Wärme
von den Rollen 14, 16 wirksamer auf das TPM 26 übertragen.
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Bei dieser umgreifenden Anordnung wirken Teile der Heizelemente 28 als Heizrippen
40. Die Heizrippen 40 liegen zwischen und relativ nahe an den Rollen 14, 16. Zum
Beispiel befinden sich die Heizrippen 40 vorzugsweise so nahe wie möglich an den
Rollen 14, 16, jedoch ohne die Rollen 14, 16 zu berühren.
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Durch Minimierung der Spaltgröße zwischen der Rippenfläche 41 der Heizrippe 40
und dem TPM 26 verbessert sich die Strahlungswärme-Übertragungswirkung sowie
auch die Wärmeleitung (durch eine dünne Luftschicht). Allerdings sollte die
Spaltgröße ausreichend groß gewählt werden, um eine Berührung mit dem TPM 26 zu
vermeiden, wenn keine derartige Berührung gewünscht wird, oder um zu verhindern,
dass die vordere Kante eines TPM 26 an einer Heizrippe 40 hängen bleibt und das
TPM 26 möglicherweise im Thermoprozessor 10 verklemmt.
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Die Spaltgröße zwischen einer Rippenfläche 41 und dem TPM 26 kann indirekt durch
die Wahl des Abstandes D3 zwischen einer Rippenfläche 41 und einer Tangente zur
unmittelbar darunter befindlichen unteren Rolle 16 oder zu einer unmittelbar über der
Rippenfläche 41 befindlichen oberen Rolle 14 eingestellt werden. Bei einem TPM 26
mit einem Polyesterträger von 4 mil, zum Beispiel dem weiter oben beschriebenen
Bildsatz-Film, liegt der Abstand D3 vorzugsweise nicht wesentlich unter 0,5 cm (0,2
Zoll). Bei anderen Materialien kann jedoch ein anderer Mindestabstand D3 gewählt
werden.
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Die dünnere Luftschicht im Spalt minimiert auch die Wirkung von sich bildenden
Konvektionsströmen, die über das TPM 26 fließen. Und dies wiederum kann eine
ungleichmäßige Konvektionswärmeübertragung auf das TPM 26 und eine
ungleichmäßige Entwicklung des photothermografischen Bildes minimieren.
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Durch das weiter oben beschriebene Biegen des TPM 26 bei dessen Transport an
den Heizrippen 40 vorbei kann die Spaltgröße gleichmäßiger aufrechterhalten
werden. Wird das TPM 26 gebogen, verhindert oder vermindert die verbesserte
Knicksteifigkeit des TPM 26 das Ausknicken des TPM 26 bei dessen Transport
zwischen den Walzen 14, 16. Und wie vorstehend bereits erwähnt wurde, ist bei
dieser Lösung nur ein minimaler Druck auf das TPM 26 (d. h. kein Klemmen des TPM
26) zum Positionieren des TPM 26 relativ zu den Rippenflächen 41 nötig.
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Abmessungen und Zusammensetzung der Heizelemente 28 können im Hinblick auf
die Optimierung ihrer thermischen Masse gewählt werden. Bei optimaler thermischer
Masse kann gleichzeitig ein akzeptabler Temperaturgang der beheizten Elemente 28
und eine für das Aufheizen der beheizten Elemente 28 auf eine gewünschte
Temperatur erforderliche akzeptablen Zeitdauer erreicht werden. Die Minimierung des
Temperaturganges ist deshalb wichtig, weil der Temperaturunterschied (ΔTrad)
zwischen dem TPM 26 und der Rippenfläche 41 ein Faktor der
Strahlungswärmeübertragungsgleichung ist. Desgleichen ist die Temperaturdifferenz (ΔTcond) zwischen
dem TPM 26 und der erwärmten Luft im Bereich des TPM 26 ein wichtiger Faktor der
Wärmeleitungs-Übertragungsgleichung. Und die Aufrechterhaltung der gewünschten
Temperaturdifferenzen (ΔTrad und ΔTcond) ist ein ausschlaggebender Faktor für die
gleichmäßige Entwicklung innerhalb eines TPM 26 und der TPMs 26 untereinander.
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Zum Entwickeln einer Bahn des zuvor beschriebenen Bildsatz-Films (TPM 26)
werden die ersten oberen und unteren beheizten Elemente 30, 32 auf etwa 135ºC
(etwa 275º Fahrenheit), die zweiten oberen und unteren Heizelemente 34, 36 auf
etwa 127ºC (260º Fahrenheit) aufgeheizt. Bei diesen Temperaturen wird das TPM 26
vorzugsweise mit einer Transportgeschwindigkeit von 1 cm/s (0,4 Zolls)
transportiert. Bei dieser Transportgeschwindigkeit und diesen Temperaturen kann die Länge
der ersten oberen und unteren Heizelemente 30, 32 vorzugsweise etwa 15,2 cm (6
Zoll) und die Länge der zweiten oberen und unteren Heizelemente 34, 36
vorzugsweise etwa 15,2 cm (6 Zoll) betragen.
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Für die thermische Verarbeitung anderer thermisch entwickelbarer Materialien
können diese Temperaturen, Längen und die Transportgeschwindigkeit nach Bedarf
eingestellt werden. Desgleichen könnte die Transportstrecke vergrößert werden, um
die Durchsatzrate des Thermoprozessors 10 zu erhöhen.
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Dadurch, dass die ersten oberen und/oder ersten unteren Heizelemente 30, 32 auf
höhere Temperaturen aufgeheizt werden als die zweiten unteren und/oder zweiten
oberen Heizelemente 34, 36 (wie dies vorstehend beschrieben wurde), werden im
Ofen 12 im Grunde zwei Zonen geschaffen. Diese Zwei-Zonen-Ausbildung
ermöglicht es auf effektive Weise, den Durchsatz zu erhöhen und die Aufstellfläche des
Thermoprozessors 10 zu minimieren.
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In der ersten Zone (bestehend aus den ersten oberen und unteren beheizten
Elementen 30, 32, den entsprechenden Rollen 14, 16 und der erwärmten Luft im
Bereich der beheizten Elemente und der Rollen) wird eine geeignete Wärmemenge
auf das TPM 26 übertragen, um das TPM 26 rasch auf eine Temperatur in einem
Soll-Verarbeitungstemperaturbereich, etwa 115-127ºC (240-260º Fahrenheit), zu
erwärmen. Die Transportgeschwindigkeit des TPM 26 durch den Ofen 12 kann derart
eingestellt werden, dass die TPM-Temperatur den
Soll-Verarbeitungstemperaturbereich erreicht, aber nicht überschreitet, wenn sich das TPM 26 aus der ersten
Zone heraus und in die zweite Zone hinein bewegt. (Bei einem langsameren
Transport durch die erste Zone könnte das TPM 26 auf eine über dem
Soll-Verarbeitungstemperaturbereich liegende Temperatur erwärmt werden.)
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Die Temperatur der zweiten Zone (bestehend aus den zweiten oberen und unteren
beheizten Elementen 34 und 36, den entsprechenden Rollen 14, 16 und der
erwärmten Luft im Bereich der beheizten Elemente und der Rollen) kann derart
eingestellt werden, dass die TPM-Temperatur während einer Soll-Verweildauer
innerhalb des Soll-Verarbeitungstemperaturbereichs gehalten wird. Die Soll-Verweilzeit
in der zweiten Zone wird durch die Länge der zweiten Zone und die
Transportgeschwindigkeit des TPM 26 durch die zweite Zone bestimmt.
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Fig. 5 zeigt eine andere Ausführungsform des Thermoprozessors 10A, die anstelle
der Heizrippen Abschirmungen 42A aufweist, die die Auswirkung der (durch die
beheizten Elemente 28A erzeugten) Konvektionsströme auf die Entwicklung des
photothermografischen Bildes minimieren. Bei den Abschirmungen 42A handelt es
sich um physische Barrieren zwischen vielen der unteren Rollen 16A, die
Luftströmungen entlang der Oberfläche des TPM 26A (zum Beispiel der Emulsionsseite,
wenn die Emulsionsseite zu den unteren Rollen 16A hin weist) unterbrechen oder
ablenken sollen. Die Abschirmungen 42A bieten nicht unbedingt auch die weiteren
Vorteile der zuvor beschriebenen Heizrippen 40.
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Von dem Ofen 10 wird das TPM 26 in eine Kühlkammer 44 transportiert, wie diese in
Fig. 1 und 2 dargestellt ist. In diesem Bereich des Thermoprozessors 10 soll die
Temperatur des TPM 26 gesenkt werden, um die thermische Entwicklung zu
unterbrechen und gleichzeitig eine Faltenbildung im TPM 26, das Kräuseln des TPM 26
und die Ausbildung sonstiger Abkühldefekte zu minimieren.
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Die Kühlkammer 44 kann eine Kühlfläche 46 aufweisen (ein Teil dieser Fläche ist in
Fig. 6 dargestellt), über die das TPM 26 transportiert wird. Der Kühlbereich umfasst
einen ersten gebogenen Kühlabschnitt 47 und einen zweiten relativ geraden
Kühlabschnitt 48. Durch den Kontakt zwischen dem erwärmten TPM 26 und dem
gebogenen ersten Kühlabschnitt 47 wird das TPM 26 gekühlt, während es gleichzeitig
gebogen oder gekrümmt wird. Das Ausmaß der Biegung oder Krümmung erhöht die
Knicksteifigkeit des TPM 26, die wiederum die Faltenbildung minimiert. Zum Kühlen
des vorstehend erwähnten Bildsatz-Films kann der Radius des ersten Kühlabschnitts
47, wo das TPM 26 mit dem ersten Kühlabschnitt 47 in Berührung kommt, etwa 3,8
cm (1,5 Zoll) betragen.
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Die Position des ersten Kühlabschnitts 47 ist insofern wichtig, als das TPM 26 vom
ersten Kühlabschnitt 47 gekrümmt und gekühlt werden soll unmittelbar nachdem das
TPM 26 den Ofen 12 verlassen hat, d. h. unmittelbar nachdem das TPM 26 für die
gewünschte Verweildauer auf den Entwicklungstemperaturbereich aufgeheizt wird.
Bei richtiger Positionierung, Krümmung, Berührungsdauer mit dem TPM 26 und
Abkühlgeschwindigkeit durch den Kontakt mit dem TPM 26 kann der erste
Kühlabschnitt 47 ein erwärmtes, gekrümmtes TPM 26 um einen Temperaturbereich
abkühlen, der zu einer Faltenbildung führen würde, wenn der erste Kühlabschnitt 44 nicht
dafür sorgen würde, dass das TPM 26 während dieser kritischen Abkühlphase
gekrümmt ist. Anders ausgedrückt, wird durch das Biegen oder Krümmen des TPM
26 in der Phase, in der das TPM 26 für eine abkühlbedingte Faltenbildung am
empfindlichsten ist, die Ausbildung dieser Falten beträchtlich verringert.
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Die Form der Kühlfläche 46 und die Transportgeschwindigkeit des TPM 26 können
derart eingestellt werden, dass das TPM 26 noch während des Abkühlens des TPM
26 mit dem zweiten Kühlabschnitt 48 in Berührung gelangt. Dadurch dass das
endgültige Abkühlen des TPM 26 in geradem Zustand des TPM 26 erfolgt (oder in
einem geraderen Zustand als zu dem Zeitpunkt, zu dem es mit dem Kühlabschnitt 47
in Berührung kam), kann das Einrollen des TPM 26 verringert werden.
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Zur Steuerung der durch den Kontakt mit der Kühlfläche 46 bedingten
Abkühlgeschwindigkeit kann die Kühlfläche 46 aus verschiedenen Materialien bestehen.
Dabei kann jedes der Materialien eine anderer Wärmeleitfähigkeit aufweisen. Zum
Beispiel kann die gesamte Kühlfläche 46 aus einem Material mit relativ hoher
Wärmeleitfähigkeit (zum Beispiel Aluminium oder Edelstahl) bestehen. Ein Material
geringerer Wärmeleitfähigkeit (zum Beispiel Samt oder Filz) könnte den ersten
Kühlabschnitt 47 ganz oder teilweise bedecken (ist als Schicht zwischen dem TPM 26
und dem Material höherer Wärmeleitfähigkeit dargestellt).
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Bevorzugt als Material höherer Wärmeleitfähigkeit ist ein texturierter Edelstahl 304,
Nr. 20, wie er von Rigidized Metals Corporation (658 Ohio Str., Buffalo, NY 14203)
erhältlich ist. Eine bevorzugte Textur wird als Rigitex, Muster 3-ND, bezeichnet.
Bevorzugt als Material geringerer Wärmeleitfähigkeit ist ein von J. B. Martin
Company, Inc. (10 East 53rd Street, Suite 3100, New York, NY) erhältlicher Samt,
der von J. B. Martin als lichtdichter Samt Typ 9120 mit Nylon-Flor, Rayon-Rücken und
Heißsiegelbeschichtung bezeichnet wird.
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Bei diesem Aufbau kommt das TPM 26 beim Austritt aus dem Ofen 12 oder
unmittelbar danach an dem Material geringerer Wärmeleitfähigkeit und dem ersten
Kühlabschnitt 47 der Kühlfläche 46 zur Anlage. Anschließend kommt das TPM 26 an dem
Material höherer Wärmeleitfähigkeit und dem zweiten Kühlabschnitt 48 der
Kühlfläche 46 zur Anlage, um den Kühlprozess abzuschließen. Durch die richtige Steuerung
der Abkühlgeschwindigkeit in Verbindung mit der Krümmung und Biegung des TPM
26 während des anfänglichen Kühlprozesses wird eine Faltenbildung minimiert. Der
für den ersten Kühlabschnitt 47 gewählte Radius und das gewählte Material können
je nach Art des zu kühlenden TPM 26 und der gewünschten
Transportgeschwindigkeit unterschiedlich sein.
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Das TPM 26 kann mittels eines ersten Paars Klemmwalzen 49 zur Kühlfläche 46 und
mittels eines zweiten Paars Klemmwalzen 50 von der Kühlfläche abtransportiert
werden. Die Klemmwalzen 49, 50 können so koordiniert sein, dass das gesamte
TPM 26 oder ein großer Flächenbereich des TPMs 26 an der Kühlfläche anliegt,
während es mit etwa gleicher Geschwindigkeit transportiert wird. Dadurch wird das
TPM 26 gleichmäßiger gekühlt, und der Entwicklungsprozess gleichmäßiger
gestoppt.
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Ferner kann der Thermoprozessor 10 eine Einrichtung enthalten, die einen Luftstrom
in der Kühlkammer 44 erzeugt. Dabei können zwei Luftströme zweckmäßig sein,
einer zum Kühlen der Kühlfläche 46 und einer für den Abtransport und zum Filtern
der Luft innerhalb der Kammer 44 und des Ofens 12. Der erste Luftstrom 51 kann
aus Umgebungsluft (oder Kühlluft) bestehen, die auf die der Seite der Kühlfläche, die
mit dem TPM 26 in Berührung steht, gegenüberliegende Seite der Kühlfläche 46
gerichtet wird. Der erste Luftstrom 51 kann von einem ersten Gebläse 54 erzeugt
werden, das Luft von außerhalb des Thermoprozessors 10 ansaugt und auf die
Kühlfläche 46 richtet. Durch einen Auslass kann die Luft dann aus dem
Thermoprozessor 10 austreten.
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Der erste Luftstrom 51 kann eine zum Kühlen der Kühlfläche 46 geeignete
Strömungsgeschwindigkeit aufweisen, bei der die gesamte Länge eines TPM 26 und
auch aufeinanderfolgende TPMs 26 gleichmäßig gekühlt werden. Da diese
Strömungsgeschwindigkeit beim Passieren des TPM 26 zu hoch sein könnte (und
möglicherweise ein zu schnelles Abkühlen des TPM 26 bewirken und damit zur
Faltenbildung führen könnte), wird der erste Luftstrom 51 derart geführt, dass er
nicht direkt mit dem TPM 26 in Berührung gelangt. Das erste Gebläse 54 wird zum
Beispiel derart gewählt, dass ein Volumenstrom von etwa 6-10 ft³/min. und eine
Strömungsgeschwindigkeit an der Kühlfläche 46 von etwa 9-27 m/s (3-9 ft³/s)
entsteht.
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Der zweite Luftstrom 52 innerhalb der Kühlkammer 44 kann zum Entfernen
gasförmiger Nebenprodukte benachbart zum TPM 26 verlaufen. Dabei kann der zweite
Luftstrom 52 vom Ofeneintritt 22 bis zum Filtermechanismus 52 durch den
Thermoprozessor 10 geführt werden. Die Strömungsgeschwindigkeit des zweiten Luftstroms
52 kann so gering sein, dass durch das Kühlen des TPM 26 durch den zweiten
Luftstrom 52 kein Problem bezüglich einer Faltenbildung entsteht. Als
Soll-Volumenstrom ist zum Beispiel ein Luftaustausch pro Minute im Thermoprozessor 10
denkbar.
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Der zweite Luftstrom 52, einschließlich der Mittel, die den Luftstrom durch den Ofen
12 fördern, etwa ein (nicht dargestelltes) zweites Gebläse, könnte vom
Filtermechanismus 52 ausgehen. Außerdem enthält der Filtermechanismus 52 einen (nicht
dargestellten) Filter für die beim thermischen Entwickeln bestimmter
photothermografischer Materialien entstehenden gasförmigen Nebenprodukte.
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In der Nähe des Einlaufs 22 des Ofens 12 ist ein drittes Paar Klemmwalzen 56
dargestellt. Neben der Funktion des Transports des TPM 26 in den Ofen 12 wirkt das
dritte Paar 56 zum Teil als Verschluss des Einlaufs 22. Der Raum zwischen dem
dritten Klemmrollenpaar 56 und den Außenwänden im Bereich der Klemmrollen 56
ist so klein, dass der freie Luftaustausch durch den Einlauf 22 verhindert wird.
Dagegen kann der Raum jedoch so groß sein, dass gerade genügend Luft für den zweiten
Luftstrom 52 zum Filtermechanismus 52 eintreten kann. Auf diese Weise wird der
Luftstrom in den Ofen 12 durch den Einlauf geregelt. Dies kann wichtig sein, um zu
verhindern, dass durch einen auf das TPM 26 auftreffenden ungeregelten Luftstrom
eine ungleichmäßige Entwicklung stattfindet.
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Das dritte Paar Klemmrollen 56 könnte bei engerem Sitz in den Außenwandungen im
Bereich des dritten Klemmrollenpaars 56 den Ofenzulauf 22 noch vollständiger
abschließen. Dadurch würde die Wirkung des Luftstroms vom Zulauf 22 über das
TPM 26 hinweg weiter verringert. Bei vollständiger Abdichtung wäre entweder kein
zweiter Luftstrom 52 im Thermoprozessor 10 vorhanden, oder es müsste eine
andere Quelle, zum Beispiel eine Öffnung an einer anderen Stelle im Ofen 12,
vorgesehen werden.
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Bei einer anderen (nicht dargestellten) Ausführungsform könnten die Heizelemente
30, 32 um das dritte Paar Klemmrollen 56 herum vorgesehen sein, so dass diese wie
die weiteren Rollen 14, 16, 49 innerhalb des Ofens 12 beheizt würden. Dies würde
eine noch bessere Steuerung der auf das TPM 26 übertragenen Wärme
ermöglichen.
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Vorstehend wurde die Erfindung unter Bezugnahme auf bestimmte
Ausführungsformen beschrieben; für den Fachmann ist jedoch ersichtlich, dass Abänderungen in
Form und Detail möglich sind, ohne vom Rahmen der Erfindung abzuweichen. Zum
Beispiel könnte die Transportbahn anders als in der dargestellten horizontalen,
allgemein geraden Ausrichtung gestaltet sein (zum Beispiel als geneigte gerade
Transportbahn, als vertikale gerade Transportbahn, als gebogene Transportbahn
und dergleichen). Auch könnte im Ofen 12 eine höhere oder geringere Anzahl von
Rollen 14, 16 vorgesehen sein.
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Des weiteren könnten andere Flächenheizungsanordnungen eingesetzt werden.
Denkbar wäre zum Beispiel eine dreischichtige Lösung. Die oberste Schicht könnte
dann, wie im dargestellten Fall, als Leerlauf-Flächenheizelement dienen. Die mittlere
Schicht könnte als erstes Last-Flächenheizelement dienen, dessen besondere
Wärmeflussdichte derart gewählt würde, dass sie die Wärmeübertragung auf ein
TPM 26 mit einer Breite von zum Beispiel 25,4 cm (10 Zoll) ausgleichen würde. Die
untere Schicht könnte als zweites Last-Flächenheizelement dienen, dessen
besondere Wärmeflussdichte derart gewählt würde, dass sie die Wärmeübertragung auf
ein TPM 26 mit einer Breite von zum Beispiel 50,8 cm (20 Zoll) ausgleichen würde.
Bei dieser Doppelfunktion könnte der Thermoprozessor 10 eine (manuelle oder
automatische) Steuerung aufweisen, die je nach dem gerade in den
Thermoprozessor 10 transportierten TPM 26 das erste Last-Flächenheizelement oder das zweite
Last-Flächenheizelement einschalten würde. Selbstverständlich könnten noch
weitere Flächenheizelemente vorgesehen werden, um TPMs 26 unterschiedlicher
Breiten verarbeiten zu können.
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Ferner könnten Sensoren, zum Beispiel Rand-Detektoren, am Ofeneinlauf 22
vorgesehen werden, durch die die Kantenpositionen des einlaufenden TPM 26 erfasst und
ein Signal an eine Steuerung innerhalb des Thermoprozessors 10 übermittelt würde.
Die Steuerung könnte dann aus diesem Signal die Breite des TPM 26 ableiten und
das entsprechende Last-Flächenheizelement einschalten. Außerdem könnte diese
Lösung mit Fühlern auch in Verbindung mit anderen Heizeinrichtungen als den
übereinanderliegenden Flächenheizelementen, zum Beispiel mit nur einem
flächenheizelement, Einsatz finden. Ein derartiges einzelnes Flächenheizelement könnte dann
mehrere unabhängig voneinander steuerbare Zonen aufweisen, die zur Verarbeitung
von TPMs 26 unterschiedlicher Breite eingeschaltet oder aktiviert werden könnten.