DE69620336T2 - Verfahren zur Herstellung einer lithographischen Druckplatte mit Wasser als Entwickler - Google Patents
Verfahren zur Herstellung einer lithographischen Druckplatte mit Wasser als EntwicklerInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer lithografischen Druckplatte. Die vorliegende Erfindung betrifft insbesondere ein Verfahren, in dem die lithografische Druckplatte mit Leitungswasser oder einer wäßrigen Flüssigkeit entwickelt werden kann.
- Lithografischer Druck ist das Verfahren, bei dem das Drucken von speziell hergestellten Oberflächen her erfolgt, von denen bestimmte Bereiche lithografische Farbe anziehen und andere Bereiche nach Benetzung mit Wasser die Farbe abstoßen werden. Die farbanziehenden Bereiche bilden die druckenden Bildbereiche, die farbabstoßenden Bereiche die Hintergrundbereiche.
- Im Bereich der Fotolithografie wird ein fotografisches Material in den fotobelichteten Bereichen (negativarbeitend) oder in den nicht-belichteten Bereichen (positivarbeitend) auf einem hydrophilen Hintergrund bildmäßig ölige oder fette Farben anziehend gemacht.
- Bei der Herstellung üblicher lithografischer Druckplatten, ebenfalls als Oberflächenlithoplatten oder Flachdruckplatten bezeichnet, wird ein Träger, der eine Affinität zu Wasser aufweist oder solche Affinität durch eine chemische Verarbeitung erhalten hat, mit einer dünnen Schicht mit einer strahlungsempfindlichen Zusammensetzung überzogen. Als Schichten mit einer strahlungsempfindlichen Zusammensetzung eignen sich lichtempfindliche polymere Schichten, die Diazoverbindungen, dichromatsensibilisierte hydrophile Kolloide und eine Vielzahl synthetischer Fotopolymeren enthalten. Insbesondere diazosensibilisierte Schichtverbände werden weitverbreitet eingesetzt.
- Während der bildmäßigen Belichtung der lichtempfindlichen Schicht werden die belichteten Bildbereiche unlöslich und bleiben die nicht-belichteten Bereiche löslich. Die Druckplatte wird anschließend mit einer geeigneten Flüssigkeit entwickelt, um das in den nicht-belichteten Bereichen enthaltene Diazoniumsalz oder Diazoharz zu entfernen.
- Bei handelsüblichen Diazodruckplatten verwendet man in der Regel einen eloxierten und aufgerauhten Aluminiumträger als Träger mit einer hydrophilen Oberfläche. Andererseits gibt es aber auch handelsübliche Druckplatten mit einem biegsamen Träger wie einem mit einer hydrophilen Schicht versehenen Papierträger. So ist beispielsweise die Lithocraft 10008 FOTOPLATETM eine Diazodruckplatte, die auf einem Papierträger eine hydrophile Schicht und eine darüber vergossene lichtempfindliche Diazoschicht enthält. Je nach den Anweisungen des Druckplattenlieferanten kann eine Druckplatte durch bildmäßige Belichtung des lithografischen Druckplattenvorläufers oder bilderzeugenden Elements, Einspannen des belichteten bilderzeugenden Elements in die Druckpresse und Wischen der Plattenoberfläche mit Lithocraft® 10008 Entwickler/Desensibilisator hergestellt werden. Die Anweisungen des Druckplattenlieferanten umfassen ebenfalls ein Verfahren, das keinen Entwickler/Desensibilisator nutzt. Solch ein Verfahren resultiert aber meist in einer schwachen lithografischen Leistung, wodurch in der Praxis nahezu immer ein Entwickler/Desensibilisator benötigt wird.
- Mit den obenbeschriebenen strahlungsempfindlichen, zur Herstellung einer Druckplatte benutzten Bilderzeugungselementen ist der besondere Nachteil verbunden, daß sie vor Licht geschützt werden müssen. Dieser Nachteil tritt ganz deutlich bei On-Press-Entwicklung (Entwicklung auf der Druckpresse) hervor und zwar da das Einspannen des bildmäßig belichteten Bilderzeugungselements in der Regel bei normalem Tageslicht vorgenommen wird und dadurch die Handhabungszeit zum Einspannen des Bilderzeugungselements beschränkt ist. Zudem sind Diazodruckplatten des Aluminium-Typs gar nicht geeignet für On-Press-Entwicklung.
- Andererseits sind Verfahren zur Herstellung von Druckplatten bekannt, bei denen Bilderzeugungselemente benutzt werden, die vielmehr wärmeempfindlich als lichtempfindlich sind. So wird zum Beispiel in der FR-A 1 561 957 ein bilderzeugendes Material beschrieben, das hydrophobe thermoplastische Polymerteilchen in einem hydrophilen Bindemittel enthält. Auch die JP-A 57102394 beschreibt ein ähnliches Material, das hydrophobe Polymerteilchen in Poly(vinylalkohol) als hydrophilem Bindemittel enthält und als geeignet für Verarbeitung mit Wasser bezeichnet wird.
- Die Research Disclosure Nr. 33303, Januar 1992, beschreibt ein wärmeempfindliches Bilderzeugungselement, das auf einem Träger eine vernetzte hydrophile Schicht mit thermoplastischen polymeren Teilchen und einem infrarotabsorbierenden Pigment wie z. B. Gasruß enthält. Bei bildmäßiger Belichtung mit einem Infrarotlaser koagulieren die thermoplastischen polymeren Teilchen bildmäßig, wodurch die Oberfläche des Bilderzeugungselements an diesen Bereichen ohne weitere Entwicklung farbanziehend gemacht wird. Als Nachteil dieses Verfahrens gilt die hohe Beschädigungsanfälligkeit der erhaltenen Druckplatte, denn die nichtdruckenden Bereiche können bei Ausübung eines leichten Drucks auf diese Bereiche farbanziehend werden. Außerdem kann die lithografische Leistung einer solchen Druckplatte unter kritischen Bedingungen schwach sein und wird eine solche Druckplatte demnach einen beschränkten lithografischen Druckspielraum aufweisen.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren bereitzustellen, in dem eine Druckplatte mit hervorragenden Druckeigenschaften in praktischer und ökologischer Weise hergestellt wird.
- Weitere Aufgaben der vorliegenden Erfindung werden aus der nachstehenden Beschreibung ersichtlich.
- Die vorliegende Erfindung verschafft ein durch die nachstehenden Schritte gekennzeichnetes Verfahren zur Herstellung einer lithografischen Druckplatte.
- (1) bildmäßige Belichtung mit Licht von einem bilderzeugenden Element, das (i) auf einer hydrophilen Oberfläche eines biegsamen, mit einer vernetzten hydrophilen Schicht überzogenen Trägers eine bilderzeugende Schicht mit hydrophoben thermoplastischen, in einem hydrophilen Bindemittel dispergierten Polymerteilchen mit einem Einfrierpunkt Tg von zumindest 80ºC und (ii) eine Verbindung enthält, die Licht in Wärme umzuwandeln vermag und in der bilderzeugenden Schicht oder einer daran grenzenden Schicht enthalten ist,
- (2) und die Entwicklung eines so erhaltenen bildmäßig belichteten Bilderzeugungselements, indem es auf eine Drucktrommel einer Druckpresse aufgespannt wird und bei drehender Drucktrommel der bilderzeugenden Schicht ein wäßriges Feuchtwasser und/oder Druckfarbe zugeführt werden.
- Die vorliegende Erfindung verschafft ebenfalls ein durch die nachstehenden Schritte gekennzeichnetes Verfahren zur Herstellung mehrfacher Kopien aus einer Vorlage.
- (1) die bildmäßige Belichtung mit Licht von einem bilderzeugenden Element, das (i) auf einer hydrophilen Oberfläche eines lithografischen Trägers eine bilderzeugende Schicht mit hydrophoben thermoplastischen, in einem hydrophilen Bindemittel dispergierten Polymerteilchen mit einem Einfrierpunkt Tg von zumindest 80ºC und (ii) eine Verbindung enthält, die Licht in Wärme umzuwandeln vermag und in der bilderzeugenden Schicht oder einer daran grenzenden Schicht enthalten ist,
- (2) das Aufspannen, ohne vorangehende Entwicklung, eines so erhaltenen bildmäßig belichteten bilderzeugenden Elements auf eine Drucktrommel einer Druckpresse,
- (3) das Drehen der Drucktrommel, wobei der bilderzeugenden Schicht des bilderzeugenden Elements ein wäßriges Feuchtwasser und/oder Druckfarbe zugeführt werden, und
- (4) die Übertragung von Druckfarbe vom bilderzeugenden Element auf ein Empfangselement, in der Regel einen Papierbogen.
- Die vorliegende Erfindung verschafft weiterhin ein durch die nachstehenden Schritte gekennzeichnetes Verfahren zur Herstellung einer lithografischen Druckplatte.
- (1) das Aufspannen eines bilderzeugenden Elements, das (i) auf einer hydrophilen Oberfläche eines lithografischen Trägers eine bilderzeugende Schicht mit hydrophoben thermoplastischen, in einem hydrophilen Bindemittel dispergierten Polymerteilchen mit einem Einfrierpunkt Tg von zumindest 80ºC und (ii) eine Verbindung enthält, die Licht in Wärme umzuwandeln vermag und in der bilderzeugenden Schicht oder einer daran grenzenden Schicht enthalten ist, auf eine Drucktrommel einer Druckpresse,
- (2) die bildmäßige Laser- oder LED-Belichtung des bilderzeugenden Elements, und
- (3) die Entwicklung eines so erhaltenen bildmäßig belichteten bilderzeugenden Elements, indem der bilderzeugenden Schicht bei drehender Drucktrommel ein wäßriges Feuchtwasser und/oder Druckfarbe zugeführt werden.
- Die vorliegende Erfindung verschafft ebenfalls ein durch die nachstehenden Schritte gekennzeichnetes Verfahren zur Herstellung mehrfacher Kopien aus einer Vorlage.
- (1) das Aufspannen eines bilderzeugenden Elements, das (i) auf einer hydrophilen Oberfläche eines biegsamen, mit einer vernetzten hydrophilen Schicht überzogenen Trägers eine bilderzeugende Schicht mit hydrophoben thermoplastischen, in einem hydrophilen Bindemittel dispergierten Polymerteilchen mit einem Einfrierpunkt Tg von zumindest 80ºC und (ii) eine Verbindung enthält, die Licht in Wärme umzuwandeln vermag und in der bilderzeugenden Schicht oder einer daran grenzenden Schicht enthalten ist, auf eine Drucktrommel einer Druckpresse,
- (2) die bildmäßige Laser- oder LED-Belichtung des bilderzeugenden Elements,
- (3) die Entwicklung eines so erhaltenen bildmäßig belichteten bilderzeugenden Elements, indem der bilderzeugenden Schicht bei drehender Drucktrommel ein wäßriges Feuchtwasser und/oder Druckfarbe zugeführt werden, und
- (4) die Übertragung von Druckfarbe vom bilderzeugenden Element auf ein Empfangselement.
- Die vorliegende Erfindung beschreibt ebenfalls eine Druckvorrichtung, die folgende Teile umfaßt.
- (i) wenigstens eine Druckstation, die folgende Teile umfaßt.
- - eine Drucktrommel
- - ein Mittel, um ein bilderzeugendes Element auf die Drucktrommel aufzuspannen,
- - zumindest eine Laser- oder LED-Einrichtung,
- - ein Mittel, das die Laser- oder LED-Strahlung leitet und auf die Oberfläche des bilderzeugenden Elements fokussiert,
- - ein Mittel, das die gegenseitige Bewegung der Leitmittel und des Trägerelements so steuert, daß eine Abtastung der Oberfläche des bilderzeugenden Elements durch die Laser- oder LED-Strahlung erfolgt,
- (ii) ein Mittel, das Feuchtwasser zur Drucktrommel fördert,
- (iii) ein Mittel, das Druckfarbe zur Drucktrommel fördert,
- (iv) ein Mittel, das ein Empfangselement zur Druckstation fördert, und
- (v) ein Mittel, das Druckfarbe von der Drucktrommel auf das Empfangselement überträgt.
- Nach noch einem weiteren Aspekt betrifft die vorliegende Erfindung ein durch die nachstehenden Schritte gekennzeichnetes Verfahren zur Herstellung einer lithografischen Druckplatte.
- (1) bildmäßige Belichtung mit Licht von einem bilderzeugenden Element, das (i) auf einer hydrophilen Oberfläche eines biegsamen, mit einer vernetzten hydrophilen Schicht überzogenen Trägers eine bilderzeugende Schicht mit hydrophoben thermoplastischen, in einem hydrophilen Bindemittel dispergierten Polymerteilchen mit einem Einfrierpunkt Tg von zumindest 80ºC und (ii) eine Verbindung enthält, die Licht in Wärme umzuwandeln vermag und in der bilderzeugenden Schicht oder einer daran grenzenden Schicht enthalten ist,
- (2) und die Entwicklung eines so erhaltenen bildmäßig belichteten Bilderzeugungselements durch Spülung mit Leitungswasser oder einer wäßrigen Flüssigkeit.
- Die vorliegende Erfindung wird anhand der folgenden Figuren veranschaulicht, ohne sie jedoch darauf zu beschränken.
- Fig. 1 ist eine isometrische Ansicht der zylindrischen Ausführungsform einer erfindungsgemäß nutzbaren und mit einer Diagonalschrift-Schreibmatrix zusammenwirkenden Bilderzeugungsvorrichtung,
- Fig. 2 ist eine schematische Darstellung der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform, die deren Arbeitsmechanismus detaillierter veranschaulicht,
- Fig. 3 ist eine Stirnansicht einer zur erfindungsgemäßen Bilderzeugung benutzten Schreibmatrix, in der die bilderzeugenden Elemente in einer diagonalen Matrix angeordnet sind,
- Fig. 4 ist eine isometrische Ansicht der zylindrischen Ausführungsform einer erfindungsgemäß nutzbaren und mit einer Linearschrift-Schreibmatrix zusammenwirkenden Bilderzeugungsvorrichtung,
- Fig. 5 ist eine Schnittperspektive eines separaten Lasers und eines Strahlleitsystems,
- Fig. 6 ist eine vergrößerte Teilschnittperspektive eines Linsenelements, das einen Laserstrahl von einer optischen Faser auf die Oberfläche eines bilderzeugenden Elements fokussiert,
- Fig. 7 ist eine vergrößerte Teilschnittperspektive eines Linsenelements mit einem eingebauten Laser, und
- Fig. 8 ist ein Schaltschema einer erfindungsgemäß nutzbaren Lasertreiberschaltung.
- 5. Detaillierte Beschreibung der vorliegenden Erfindung Ein erfindungsgemäß nutzbares Bilderzeugungselement enthält auf einer hydrophilen Oberfläche eines lithografischen Trägers eine bilderzeugende Schicht mit hydrophoben thermoplastischen, in einem hydrophilen Bindemittel dispergierten Polymerteilchen mit einem Einfrierpunkt Tg von zumindest 80ºC. Das in der vorliegenden Erfindung benutzte hydrophile Bindemittel ist vorzugsweise nicht oder nur leicht vernetzt. Das bilderzeugende Element enthält ferner eine Verbindung, die Licht in Wärme umzuwandeln vermag. Diese Verbindung ist zwar vorzugsweise in der bilderzeugenden Schicht eingearbeitet, kann jedoch ebenfalls in einer an die bilderzeugende Schicht grenzenden Schicht enthalten sein.
- Der lithografische Träger enthält einen biegsamen Träger, wie z. B. einen Papierträger oder eine Kunststoffolie, der (die) mit einer vernetzten hydrophilen Schicht überzogen ist. Eine besonders geeignete vernetzte hydrophile Schicht kann aus einem hydrophilen, mit einem Vernetzungsmittel wie Formaldehyd, Glyoxal, Polyisocyanat oder einem hydrolysierten Tetraalkylorthosilikat vernetzten Bindemittel erhalten werden. Letzteres Bindemittel wird besonders bevorzugt.
- Als hydrophiles Bindemittel kommen hydrophile (Co)polymere wie zum Beispiel Homopolymere und Copolymere von Vinylalkohol, Acrylamid, Methylolacrylamid, Methylolmethacrylamid, Acrylsäure, Methacrylsäure, Hydroxyethylacrylat, Hydroxyethylmethacrylat oder Maleinsäureanhydrid-Vinylmethylether-Copolymere in Frage. Die Hydrophilie des benutzten (Co)polymeren oder (Co)polymergemisches ist vorzugsweise höher oder gleich der Hydrophilie von zu wenigstens 60 Gew.-%, vorzugsweise zu wenigstens 80 Gew.-% hydrolysiertem Polyvinylacetat.
- Die Menge Vernetzungsmittel, insbesondere Tetraalkylorthosilikat, beträgt vorzugsweise wenigstens 0,2 Gewichtsteile je Gewichtsteil hydrophiles Bindemittel, liegt vorzugsweise zwischen 0,5 und 5 Gewichtsteilen, besonders bevorzugt zwischen 1,0 Gewichtsteil und 3 Gewichtsteilen je Gewichtsteil hydrophiles Bindemittel.
- Eine vernetzte hydrophile Schicht in einem nach dieser Ausführungsform benutzten lithografischen Träger enthält vorzugsweise ebenfalls Substanzen, die die mechanische Festigkeit und Porosität der Schicht verbessern. Zu diesem Zweck kann kolloidale Kieselsäure benutzt werden. Die kolloidale Kieselsäure kann in Form einer beliebigen handelsüblichen Wasserdispersion von kolloidaler Kieselsäure mit zum Beispiel einer mittleren Teilchengröße bis zu 40 nm, z. B. 20 nm, benutzt werden. Daneben können inerte Teilchen mit einer größeren Korngröße als die kolloidale Kieselsäure zugesetzt werden, z. B. Kieselsäure, die wie in J. Colloid and Interface Sci., Band 26, 1968, Seiten 62 bis 69, von Stöber beschrieben angefertigt ist, oder Tonerdeteilchen oder Teilchen mit einem mittleren Durchmesser von wenigstens 100 nm, wobei es sich um Teilchen von Titandioxid oder anderen Schwermetalloxiden handelt. Durch Einbettung dieser Teilchen erhält die Oberfläche der vernetzten hydrophilen Schicht eine gleichmäßige rauhe Beschaffenheit mit mikroskopischen Spitzen und Tälern, die als Lagerstellen für Wasser in Hintergrundbereichen dienen.
- Die Stärke einer vernetzten hydrophilen Schicht in einem nach dieser Ausführungsform benutzten lithografischen Träger kann zwischen 0,2 um und 25 um variieren und liegt vorzugsweise zwischen 1 um und 10 um.
- Besondere Beispiele für erfindungsgemäß nutzbare geeignete vernetzte hydrophile Schichten sind in EP-A 601 240, GB-P 1 419 512, FR-P 2 300 354, US-P 3 971 660, US-P 4 284 705 und EP-A 514 490 beschrieben.
- Als biegsamer Träger eines lithografischen Trägers nach dieser Ausführungsform bevorzugt man insbesondere eine Kunststoffolie, z. B. eine substrierte Polyethylenterephthalatfolie, eine Celluloseacetatfolie, eine Polystyrolfolie, eine Polycarbonatfolie usw. Der Kunststoffolienträger kann lichtundurchlässig oder lichtdurchlässig sein.
- Besonders bevorzugt ist ein mit einer haftungsverbessernden Schicht beschichteter Polyesterfilmträger. Zur erfindungsgemäßen Verwendung besonders geeignete haftungsverbessernde Schichten enthalten ein hydrophiles Bindemittel und kolloidale Kieselsäure, wie in den EP-A 619 524, EP-A 620 502 und EP-A 619 525 beschrieben. Die Menge Kieselsäure in der haftungsverbessernden Schicht liegt vorzugsweise zwischen 200 mg/m² und 750 mg/m². Weiterhin liegt das Verhältnis von Kieselsäure zu hydrophilem Bindemittel vorzugsweise über 1 und beträgt die spezifische Oberfläche der kolloidalen Kieselsäure vorzugsweise wenigstens 300 m²/g, besonders bevorzugt 500 m²/g.
- Auf eine hydrophile Oberfläche vergießt man in der vorliegenden Erfindung eine bilderzeugende Schicht. Zwischen den lithografischen Träger und die bilderzeugende Schicht werden wahlweise eine oder mehrere Zwischenschichten eingefügt. Eine erfindungsgemäße Bilderzeugungsschicht enthält thermoplastische, in einem hydrophilen Bindemittel dispergierte Polymerteilchen.
- Geeignete hydrophile Bindemittel zur Verwendung in einer erfindungsgemäßen bilderzeugenden Schicht sind beispielhaft synthetische Homo- oder Copolymere wie ein Polyvinylalkohol, eine Poly(meth)acrylsäure, ein Poly(meth)acrylamid, ein Polyhydroxyethyl(meth)acrylat, ein Polyvinylmethylether oder natürliche Bindemittel wie Gelatine, ein Polysaccharid wie z. B. Dextran, Pullulan, Cellulose, Gummiarabicum und Alginsäure.
- Der Einfrierpunkt der erfindungsgemäß benutzten hydrophoben thermoplastischen Polymerteilchen beträgt vorzugsweise zumindest 90ºC, besonders bevorzugt zumindest 100ºC.
- Die erfindungsgemäß benutzten hydrophoben thermoplastischen Polymerteilchen weisen vorzugsweise eine Koagulationstemperatur über 50ºC und besonders bevorzugt über 70ºC auf. Koagulation kann infolge Erweichen oder Schmelzen der thermoplastischen Polymerteilchen unter Einwirkung von Wärme eintreten. Die Koagulationstemperatur der thermoplastischen hydrophoben Polymertelichen unterliegt zwar keiner spezifischen oberen Grenze, jedoch soll sie genügend unter der Zersetzungstemperatur der Polymerteilchen liegen. Die Koagulationstemperatur liegt vorzugsweise wenigstens 10ºC unter der Temperatur, bei der Zersetzung der Polymerteilchen eintritt. Werden die Polymerteilchen einer Temperatur über der Koagulationstemperatur ausgesetzt, so koagulieren sie und bilden ein hydrophobes Agglomerat in der hydrophilen Schicht, wodurch die hydrophile Schicht an diesen Stellen unlöslich in Leitungswasser oder einer wäßrigen Flüssigkeit werden.
- Spezifische Beispiele für erfindungsgemäß nutzbare hydrophobe Polymerteilchen sind z. B. Polystyrol, Polyvinylchlorid, Polymethylmethacrylat, Polyvinylidenchlorid, Polyacrylnitril, Polyvinylcarbazol usw. oder Copolymere und/oder Gemische derselben. Ganz besonders bevorzugt wird Polymethylmethacrylat.
- Das Gewichtsmittel des Molekulargewichts der Polymeren kann zwischen 5.000 und 1.000.000 g/Mol variieren.
- Die Teilchengröße der hydrophoben Teilchen kann zwischen 0,01 mm und 50 um, besonders bevorzugt zwischen 0,05 mm und 10 mm und ganz besonders bevorzugt zwischen 0,05 um und 2 um variieren.
- Die Polymerteilchen sind als eine Dispersion in der wäßrigen Gießflüssigkeit der bilderzeugenden Schicht enthalten und können nach den in der US-P 3 476 937 beschriebenen Verfahren angefertigt werden. In einem weiteren, für die Anfertigung einer wäßrigen Dispersion der thermoplastischen Polymerteilchen besonders geeigneten Verfahren.
- - wird das hydrophobe thermoplastische Polymere in einem organischen wasserunmischbaren Lösungsmittel gelöst,
- - wird die so erhaltene Lösung in Wasser oder einem wäßrigen Medium dispergiert, und
- - wird das organische Lösungsmittel abgedampft.
- Die Menge in der bilderzeugenden Schicht enthaltener hydrophober thermoplastischer polymerer Teilchen liegt vorzugsweise zwischen 20 Gew.-% und 65 Gew.-%, besonders bevorzugt zwischen 25 Gew.-% und 55 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt zwischen 30 Gew.-% und 45 Gew.-%.
- Als geeignete Licht in Wärme umwandelnde Verbindungen verwendet man vorzugsweise infrarotabsorbierende Komponenten, obgleich die Absorptionswellenlänge nicht von großer Bedeutung ist, solange die Absorption der benutzten Verbindung innerhalb des Wellenlängenbereichs der für die bildmäßige Belichtung eingesetzten Lichtquelle fällt. Besonders nutzbare Verbindungen sind zum Beispiel Farbstoffe und insbesondere Infrarotfarbstoffe, Gasruß, Metallcarbide, Metallboride, Metallnitride, Metallcarbonitride, Oxide mit einer Bronzestruktur und Oxide mit einer der Bronzefamilie verwandten Struktur, doch ohne den A-Bestandteil, z. B. WO2,9. Es können gleichfalls leitfähige polymere Dispersionen benutzt werden, wie leitfähige polymere Dispersionen auf der Basis von Polypyrrol oder Polyanilin. Die erzielte lithografische Leistung und insbesondere die erzielte Auflagenfestigkeit hängt von der Wärmeempfindlichkeit des Bilderzeugungselements ab. In dieser Hinsicht hat es sich herausgestellt, daß mit Gasruß sehr gute und günstige Ergebnisse erzielbar sind.
- Eine erfindungsgemäße Licht in Wärme umwandelnde Verbindung wird zwar ganz besonders bevorzugt in die bilderzeugende Schicht eingebettet, jedoch kann zumindest ein Teil der Licht in Wärme umwandelnden Verbindung ebenfalls in eine angrenzende Schicht eingearbeitet werden. Solch eine Schicht kann zum Beispiel die vernetzte hydrophile Schicht eines lithografischen Trägers nach der zweiten oben erläuterten Ausführungsform von lithografischen Trägern sein.
- Nach einem erfindungsgemäßen Verfahren zum Erhalt einer Druckplatte wird das bilderzeugende Element bildmäßig belichtet und anschließend auf eine Drucktrommel einer Druckpresse aufgespannt. In einer bevorzugten Ausführungsform wird dann die Druckpresse gestartet und unter dem Drehen der Drucktrommel mit dem darauf aufgespannten bilderzeugenden Element werden zunächst die Feuchtwasser zuführenden Feuchtwalzen und anschließend die Farbauftragwalzen auf das bilderzeugende Element heruntergelassen. Im allgemeinen werden nach etwa 10 Umdrehungen der Drucktrommel die ersten klaren und nutzbaren Abzüge erhalten.
- Nach einem alternativen Verfahren können die Farbauftragwalzen und Feuchtwalzen gleichzeitig oder können aber zunächst die Farbauftragwalzen heruntergelassen werden.
- Erfindungsgemäß nutzbare Feuchtwasser sind wäßrige Flüssigkeiten mit in der Regel einem sauren pH-Wert, die einen Alkohol wie Isopropanol enthalten. Die erfindungsgemäß nutzbaren Feuchtwasser unterliegen keiner besonderen Beschränkung und es können handelsübliche Feuchtwasser verwendet werden.
- Es kann von Vorteil sein, die bilderzeugende Schicht eines bildmäßig belichteten bilderzeugenden Elements mit z. B. einem wasserdurchtränkten Wattebausch oder Schwamm zu wischen, ehe das bilderzeugende Element in die Druckpresse einzuspannen oder zumindest ehe die Druckpresse zu starten. Dadurch werden zwar bestimmte Nicht-Bildbereiche entfernt, jedoch wird die eigentliche Entwicklung des bilderzeugenden Elements nicht ausgelöst. Diese Vorgehensweise bietet aber den Vorteil, daß das Risiko einer merklichen Verschmutzung durch das Feuchtwerk der Druckpresse und die verwendete Druckfarbe vermieden wird.
- Nach einem weiteren Verfahren wird das bilderzeugende Element zunächst auf die Drucktrommel der Druckpresse aufgespannt und anschließend direkt auf der Presse bildmäßig belichtet. Nach der Belichtung kann das bilderzeugende Element wie oben beschrieben entwickelt werden.
- Nach noch einem weiteren erfindungsgemäßen Verfahren kann das bilderzeugende Element bildmäßig belichtet und anschließend durch Spülung mit Leitungswasser entwickelt werden.
- Vorzugsweise während oder nach der Entwicklung des bildmäßig belichteten Bilderzeugungselements wird das Element mit einem Gummi wie Gummiarabicum, Dextranen, Dextrinen, wasserlöslichen Cellulose-Derivaten, Pullulan, usw. verarbeitet. Die erfindungsgemäße bildmäßige Belichtung ist vorzugsweise eine bildmäßige Abtastbelichtung unter Verwendung eines Lasers oder eines LED-Diodenlasers. Erfindungsgemäß ganz besonders bevorzugt ist der Einsatz eines im Infrarotbereich (IR) und/oder nahen Infrarotbereich, d. h. im Wellenlängenbereich zwischen 700 und 1500 nm, emittierenden Lasers. Besonders bevorzugt zur Verwendung in der vorliegenden Erfindung sind im nahen Infrarotbereich emittierende Laserdioden.
- Eine zur erfindungsgemäßen bildmäßigen Abtastbelichtung bevorzugte Bilderzeugungsvorrichtung umfaßt vorzugsweise einen Laser, mit dessen Leistung über Linsen oder andere Strahlleitelemente direkt die Oberfläche des bilderzeugenden Elements beaufschlagt wird oder dessen Leistung über ein Lichtleitkabel von einem entfernt angeordneten Laser auf die Oberfläche eines unbelichteten bilderzeugenden Elements übertragen wird. Ein Steuergerät und zugehörige Positionierungshardware gewährleisten eine präzise Orientierung der Strahlung auf die Oberfläche des bilderzeugenden Elements, sichern die Strahlungsabtastung über die Oberfläche und schalten den Laser an Stellen ein, die an ausgewählte Punkte oder Bereiche des bilderzeugenden Elements grenzen. Das Steuergerät spricht auf eingespeiste, dem auf das bilderzeugende Element zu kopierenden Originaldokument und/oder Originalbild entsprechende Bildsignale an, um ein präzises Negativ- oder Positivbild dieser Vorlage zu erstellen. Die Bildsignale werden in Form einer Bit-Übereinstimmungstabelle- Datei in einem Computer gespeichert. Solche Dateien können durch einen Rasterbildprozessor (RIP) oder ein anderes geeignetes Mittel erzeugt werden. So kann zum Beispiel ein RIP Eingangsdaten in Seitenbeschreibungssprache, die alle auf das bilderzeugende Element zu übertragenden Elemente definiert, oder als eine Kombination von Seitenbeschreibungssprache und einer oder mehreren Bilddateien empfangen. Die Bit-Übereinstimmungstabellen dienen zur Definition des Farbtons sowie der Rasterfrequenzen und Rasterwinkelungen bei amplitudenmodulierter Rasterung. Die vorliegende Erfindung eignet sich aber besonders gut zur Anwendung in Kombination mit Frequenzmodulationsrasterung, wie z. B. in den EP-A 571010, EP-A 620677 und EP-A 620674 beschrieben.
- Die Bilderzeugungsvorrichtung kann autonom arbeiten, wobei sie lediglich als Plattenautomat arbeitet, oder kann direkt in eine lithografische, mit einem Feuchtwerk ausgestattete Druckpresse eingebaut werden. Im letzteren Fall kann der Druck sofort nach der bildmäßigen Belichtung und Entwicklung beginnen, wodurch eine erhebliche Verringerung der Druckpressenvorbereitungszeit erzielt wird. Die Bilderzeugungsvorrichtung ist ein Flachblattschreiber oder ein Flachtrommelschreiber, bei dem die unbelichtete lithografische Druckplatte auf der zylindrischen Innen-- oder Außenoberfläche der Trommel befestigt wird. Selbstverständlich eignet sich die Struktur der Außentrommel mehr für einen In-Situ-Einsatz auf einer lithografischen Druckpresse, wobei die Drucktrommel selber die Trommelkomponente des Aufzeichners oder Plotters verkörpert.
- In einer bevorzugten Trommelkonfiguration erhält man die erforderliche relative Bewegung zwischen dem Laserstrahl und dem bilderzeugenden Element durch Drehung der Trommel (und somit ebenfalls des darauf aufgespannten bilderzeugenden Elements) um die Trommelachse und durch die parallel zur Drehachse verlaufende Bewegung des Laserstrahls, wobei der Umfang des bilderzeugenden Elements abgetastet und in axialer Richtung allmählich ein "wachsendes" Bild erhalten wird. Die Bewegung des Laserstrahls kann auch parallel zur Trommelachse eingestellt werden, wobei sich der Abtastwinkel nach jeder Abtastpassage über das bilderzeugende Element vergrößert, wodurch auf dem bilderzeugenden Element ein umfangsmäßig "wachsendes" Bild erhalten wird. In beiden Fällen erhält man nach beendeter kompletter Laserabtastung und Entwicklung ein vorlagengetreues Bild auf der Oberfläche des bilderzeugenden Elements. Bei der Flachbettkonfiguration tastet der Strahl über eine der Achsen des bilderzeugenden Elements ab und wird nach jeder Passage entlang der anderen Achse indiziert. Selbstverständlich kann die erforderliche relative Bewegung zwischen dem Laserstrahl und dem bilderzeugenden Element vielmehr durch Bewegung des bilderzeugenden Elements als durch die Laserstrahlbewegung (oder aber zusätzlich dazu) erzielt werden.
- Ungeachtet der Abtastweise des Laserstrahls verwendet man in der Regel (der Geschwindigkeit halber) vorzugsweise eine Vielzahl von Lasern, mit deren Leistung eine einzelne Schreibmatrix angesteuert wird. Anschließend wird der Schreibmatrix nach jeder Passage über oder entlang dem bilderzeugenden Element indexmäßig ein Abstand zugeordnet, der durch die Anzahl der von der Matrix herrührenden Laserstrahlen und die erwünschte Bildauflösung (d. h. die Anzahl der Bildpunkte je Längeneinheit) bestimmt wird.
- Nachstehend folgt eine ausführlichere Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäß nutzbaren Bilderzeugungsvorrichtung.
- Was Fig. 1 der verschiedenen Figuren betrifft, so zeigt diese eine Außentrommelausführungsform eines erfindungsgemäß nutzbaren Bilderzeugungssystems. Die Anordnung umfaßt eine Trommel 50, um die ein bilderzeugendes Element 55 gewickelt ist. Trommel 50 umfaßt ein hohles Segment 60, in dem die Außenränder des bilderzeugenden Elements 55 mittels herkömmlicher (nicht gezeigter) Klemmelemente befestigt sind. Die Größe des hohlen Segments kann je nach der Umgebung, in der Trommel 50 zum Einsatz kommt, stark variieren.
- Trommel 50 ist vorzugsweise gerade nach vorne gerichtet in der Struktur einer herkömmlichen lithografischen, mit einem dem bilderzeugenden Element Feuchtwasser zuführenden Element ausgestatteten Druckpresse eingebaut und dient als Drucktrommel der Presse. In einer typischen Druckpressengestaltung erfolgt die Zuführ von Druckfarbe und Feuchtwasser zum bilderzeugenden Element 55 mittels einer Farbzuführstraße bzw. einer Reihe von Feuchtwalzen, deren Endwalzen in rollendem Kontakt mit Trommel 50 stehen. Letztere Trommel steht ebenfalls in rollendem Kontakt mit einem Gummituchzylinder, der Druckfarbe auf das Empfangselement, in der Regel einen Papierbogen, überträgt. Die Druckpresse kann in einer linearen Matrix mit mehr als einer solchen Druckanordnung ausgestattet werden. Als Alternative kann eine Vielzahl von Druckanordnungen rund um einen großen zentralen Druckzylinder in rollendem Kontakt mit allen Gummituchzylindern angeordnet werden.
- Trommel 50 ist innerhalb eines Stützrahmen angeordnet und wird von einem Standardelektromotor oder einer anderen herkömmlichen Einrichtung angetrieben (siehe die schematische Darstellung in Fig. 2). Die Winkelposition von Trommel 50 wird durch einen Hohlwellen-Drehgeber (siehe Fig. 4) überwacht. Eine auf einer Spindel 67 und einer Leitstange 69 befestigte
- Schreibmatrix 65 beschreibt das drehende bilderzeugende Element 55. Die Axialbewegung der Schreibmatrix 65 wird durch die Drehung eines Stufenmotors 72, der Spindel 67 antreibt und dabei die Axialposition von Schreibmatrix 65 verschiebt, gesteuert. Nach jeder kompletten Passage der Schreibmatrix 65 über die Gesamtoberfläche des bilderzeugenden Elements 55 schaltet sich Stufenmotor 72 jeweils während der Zeit ein, in der sich Schreibmatrix 65 über Hohlraum 60 befindet. Durch die Drehung von Stufenmotor 72 verschiebt sich Schreibmatrix 65 zur geeigneten Axialstelle, um die nächste Bilderzeugungspassage zu beginnen.
- Der axiale Indexabstand zwischen aufeinanderfolgenden Bilderzeugungspassagen richtet sich nach der Anzahl der Bilderzeugungsteile in Schreibmatrix 65 und deren Konfiguration in der Matrix sowie nach der erwünschten Auflösung. Fig. 2 zeigt eine Serie von durch geeignete, mit Verweisnummer 75 als Gesamteinheit bezeichnete Lasertreiberschaltungen angetriebenen Laserquellen L1, L2, L3, ... Ln, deren Leistung einem Lichtleitkabel zugeführt wird. Als Laser bevorzugt man Gallium-Arsenid- Laser, obgleich auch andere Lasermodelle in Frage kommen.
- Die Laserleistung leitende Kabel sind in einem Bündel 77 gesammelt und treten wieder als separate, an die Schreibmatrix 65 angeschlossene Kabel aus. Damit Verlust an Laserleistung vermieden wird, kann es wünschenswert sein, das Bündel in einer solchen Konfiguration anzuordnen, daß es nicht oberhalb des Brechungsgrenzwinkels der Faser gebogen werden muß (und somit die innere Totalreflexion aufrechterhalten wird).
- Fig. 2 zeigt ebenfalls ein Steuergerät 80, das dann die Lasertreiber 75 ansteuert, wenn die zugehörigen Laser den zu beschreibenden Punkten auf dem bilderzeugenden Element 55 gegenüberliegen zu kommen. Steuergerät 80 sichert ebenfalls den Antrieb des Stufenmotors 72 und des Trommelantriebsmotors 82. Steuergerät 80 wird mit von zwei Quellen herrührenden Daten beaufschlagt. Ein Sensor 85 überwacht stetig die Winkelposition von Trommel 50, bezogen auf die Schreibmatrix 65, und führt dem Steuergerät 80 die entsprechenden Positionssignale zu. Daneben werden ebenfalls von einer Bilddatenquelle (z. B. einem Rechner) herrührende Datensignale in das Steuergerät 80 eingespeist. Die Bilddaten entsprechen Punkten auf dem bilderzeugenden Element 55, die mit Bildpunkten zu beschreiben sind. Dazu erstellt Steuergerät 80 eine Korrelation der (wie vom Sensor 85 angegebenen) relativen Istpositionen der Schreibmatrix 65 und des bilderzeugenden Elements 55 mit den Bilddaten, wodurch die betreffenden Lasertreiber an den geeigneten Zeitpunkten während der Abtastung des bilderzeugenden Elements 55 eingeschaltet werden. Der zur Ausführung dieses Schemas benötigte Steuerkreis ist den Fachleuten im Bereich von Abtastern und Plottern allgemein bekannt.
- An ihrem Ende laufen die Laserleistungskabel in innerhalb der Schreibmatrix 65 angebrachte Linsenanordnungen 96 aus, die den Laserstrahl vorzugsweise präzise auf die Oberfläche des bilderzeugenden Elements 55 richten. Nachstehend folgt eine Beschreibung des Aufbaus einer geeigneten Linsenanordnung, wobei diese Anordnungen in der vorliegenden Erfindung allgemein mit Verweisnummer 96 bezeichnet werden. Eine Veranschaulichung einer geeigneten Anordnung findet sich in Fig. 3, in der die Linsenanordnungen 96 versetzt über der Oberfläche des Körpers 65 angeordnet sind.
- Dank der versetzten Anordnung der Linsensysteme läßt sich leichter eine größere Anzahl von Linsenanordnungen in einem einzelnen Kopf anordnen, als bei einer linearen Anordnung Probleme möglich wäre. Da die Bilderzeugungszeit in direktem Verhältnis zur Anzahl der Linsenelemente steht, ermöglicht eine versetzte Anordnung es, die Gesamtbilderzeugung zu beschleunigen. Steuergerät 80 wird entweder mit schon in einer Vertikalspalte eingeordneten Bilddaten, die je zu einer unterschiedlichen Linsenanordnung gehören, beaufschlagt oder kann allmählich spaltenmäßig den Inhalt eines Speicherpuffers, in dem eine komplette Bit-Übereinstimmungstabelle des zu übertragenden Bildes gespeichert ist, dem Puffer entnehmen. In beiden Fällen erkennt Steuergerät 80 die verschiedenen relativen Positionen der Linsenanordnungen, bezogen auf bilderzeugendes Element 55, und steuert den geeigneten Laser nur dann an, wenn sich die zugehörige Linsenanordnung über einem zu bebildernden Punkt befindet.
- Eine Veranschaulichung einer alternativen Matrixstruktur findet sich in Fig. 4, die auch den an Trommel 50 befestigten Sensor 85 zeigt. In diesem Fall umfaßt die mit Verweisnummer 150 bezeichnete Schreibmatrix einen langen linearen Körper, der mit von Bündel 77 stammenden Lichtleitkabeln beaufschlagt wird. Die Innenseite von Schreibmatrix 150, oder ein bestimmter Teil davon, enthält in die Spindel 67 eingreifende Gewinde, wobei die Drehung der Spindel Schreibmatrix 150 das bilderzeugende Element 55 entlang fortbewegt, wie oben besprochen. Die individuellen Linsenanordnungen 96 sind jeweils abstandsgleich in einem Abstand B zueinander angeordnet. Abstand B entspricht dem Unterschied zwischen der Axiallänge von Platte 55 und dem Abstand zwischen der ersten und letzten Linsenanordnung. Abstand B entspricht dem von Schreibmatrix 150 während einer kompletten Abtastpassage zurückgelegten Gesamtaxialabstand. Bei jeder Passage von Schreibmatrix 150 über Hohlraum 60 schaltet sich Stufenmotor 72 ein und bewegt durch seine Drehung Matrix 150 über einen dem erwünschten Abstand zwischen Bilderzeugungspassagen (d. h. der Druckdichte) entsprechenden Axialabstand fort. Dieser Abstand ist um einen Faktor n kleiner als der in der obenbeschriebenen Ausführungsform (Schreibmatrix 65) indizierte Abstand, wobei n die Anzahl der in Schreibmatrix 65 eingebauten Linsenanordnungen bedeutet.
- Eine Veranschaulichung geeigneter Mittel, die die Laserleistung zur Oberfläche eines bilderzeugenden Elements weiterleiten, findet sich in den Fig. 5 bis 7. Was Fig. 5 betrifft, so zeigt diese eine separate Laseranordnung, die ein Lichtleitkabel zur Übertragung der Laserimpulse auf das bilderzeugende Element nutzt. In dieser Anordnung wird eine Laserquelle 250 über ein elektrisches Kabel 252 bestromt. Laser 250 befindet sich im hinteren Segment eines Gehäuses 255. Im Vordersegment des Gehäuses sind zwei oder mehr Fokussierlinsen 260a und 260b angeordnet. Die Linsen fokussieren die von Laser 250 herrührende Strahlung auf die Endfläche eines Lichtleitkabels 265, das vorzugsweise (obgleich nicht notwendig) mittels einer entfernbaren Haltekapsel 267 innerhalb des Gehäuses 255 befestigt ist. Kabel 265 leitet die Leistung von Laser 250 zu einer in Fig. 6 detailliert veranschaulichten Ausgangsanordnung 270.
- Fig. 6 zeigt, wie Lichtleitkabel 265 durch eine (vorzugsweise entfernbare) Haltekapsel 274 in Anordnung 270 geführt wird. Haltekapsel 274 paßt auf einen im allgemeinen röhrenförmigen Körper 276, der eine Serie von Gewinden 278 enthält. Im Vorderteil von Körper 276 befinden sich zwei oder mehr Fokussierlinsen 280a und 280b. Kabel 265 wird durch eine Laufbüchse 280 durch einen Teil von Körper 276 geführt. Körper 276 bildet ein hohles Kanal zwischen Innenlinse 280b und Büchsenende 280. Die Endfläche von Kabel 265 liegt dadurch in einem vorgegebenen Abstand A von Innenlinse 280b entfernt. Abstand A und die Brennweiten der Linsen 280a und 280b werden so bemessen, daß die von Kabel 265 zugeleitete Strahlung bei normalem Strahlabstand zum bilderzeugenden Element 55 präzise auf die Oberfläche des bilderzeugenden Elements fokussiert wird. Dieser Abstand kann angepaßt werden, um die Größe eines Bildelements zu variieren.
- Körper 276 kann nach jeder beliebigen Technik an Schreibmatrix 65 befestigt werden. In den veranschaulichten Ausführungsformen greift eine Mutter 282 in die Gewinde 278 ein und drückt einen Außenflansch 284 von Körper 276 gegen die Außenfläche von Schreibmatrix 65. Der Flansch kann wahlweise mit einem lichtdurchlässigen, die Linsen vor möglicher Beschädigung schützenden Fenster 290 versehen werden.
- Als Alternative kann die Linsenanordnung innerhalb der Schreibmatrix auf einem Drehpunkt befestigt werden, der die Drehung der Linsenanordnung in axialer Richtung (d. h., in Fig. 6, durch die Papierebene) sichert. Dank diesem Drehpunkt läßt sich die Axialposition präzise einstellen. Bei einem Drehwinkel von 4º oder weniger kann der durch die Drehung entstandene Umfangsfehler elektronisch durch Verschiebung der Bilddaten ausgeglichen werden, bevor diese dem Steuergerät 80 zugeführt werden.
- Fig. 7 zeigt eine alternative Ausgestaltung, in der die Laserquelle die Oberfläche des bilderzeugenden Elements direkt ohne Übertragung durch ein Lichtleitkabel bestrahlt. Aus dieser FIGUR ist erkennbar, daß Laserquelle 250 innerhalb des hinteren Segments eines offenen Gehäuses 300 angeordnet ist. Im Vorderteil des Gehäuses 300 befinden sich zwei oder mehr Fokussierlinsen 302a und 302b, die die von Laser 250 herrührende Strahlung präzise auf die Oberfläche des bilderzeugendes Elements 55 einstellen. Das Gehäuse kann wahlweise mit einem lichtdurchlässigen, in gleicher Ebene wie das offene Ende angeordneten Fenster 305 und einem Kühlkörper 307 versehen werden.
- Man soll sich bewußt sein, daß in der obigen Besprechung der Bilderzeugungsausgestaltungen und der zugehörigen FIGUREN zwar optische Fasern benutzt werden, jedoch kann in jedem Fall durch Anwendung der in Fig. 7 gezeigten Ausführungsform auf den Einsatz der Fasern verzichtet werden.
- Eine geeignete Treiberschaltung zum Antrieb eines Lasers des Dioden-Typs (z. B. eines Gallium-Arsenid-Lasers) wird schematisch in Fig. 8 veranschaulicht. Der Betrieb der Treiberschaltung wird durch Steuergerät 80 gesteuert, das einen Hochgeschwindigkeits-Hochspannungs-MOSFET-Treiber 325 mit einem festen Impulsbreitensignal (vorzugsweise mit einer Dauer zwischen 5 und 20 usek) beaufschlagt. Die Ausgangsklemme von Treiber 325 ist an das Tor eines MOSFETs 327 angeschlossen. Da Treiber 325 eine hohe Ausgangsspannung zu liefern vermag, um die Kapazität des MOSFET-Tors schnell aufzuladen, sind die Einschalt- und Ausschaltzeiten des MOSFETs 327 trotz der kapazitiven Belastung sehr kurz (vorzugsweise weniger als 0,5 usek). Die Quellenklemme des MOSFETs 327 ist an einem Erdungspotential angeschlossen.
- Ist der MOSFET 327 einmal in leitendem Zustand gesetzt, so wird eine Laserdiode 330 mit Strom angesteuert. Zwischen MOSFET 327 und Laserdiode 330 ist ein regelbarer, die Diodenleistung steuernder Strombegrenzungswiderstand 332 eingefügt. Diese Steuerung ist beispielhaft nutzbar zum Korrigieren unterschiedlicher Diodenleistungen und zum Erzeugen identischer Ausgangsstärken in allen zum System gehörenden Lasern, oder zum Variieren der Laserleistung zwecks der Steuerung der Bildgröße.
- Gegenüber den Klemmen von Laserdiode 330 befindet sich ein Kondensator 334, der Beschädigung durch Stromüberschwingungen, die beispielsweise infolge Leiterinduktivität in Kombination mit niedriger Zwischenelektrodenkapazität der Laserdioden vorkommen können, verhütet.
- Die vorliegende Erfindung wird jetzt anhand der folgenden Beispiele veranschaulicht, ohne sie jedoch darauf zu beschränken. Alle Teile bedeuten Gewichtsteile, wenn nichts anders vermerkt ist.
- Zur Herstellung eines erfindungsgemäßen bilderzeugenden Elements I wird die nachstehende Gießzusammensetzung 1 angefertigt, in einer Menge von 30 g/m² (Naßschichtmenge) auf einen wie in der Beschreibung spezifierten lithografischen Träger vergossen und bei 35ºC getrocknet.
- In 6,75 g einer 20%igen Dispersion von mit Hostapal B (1%, bezogen auf das Polymere) stabilisiertem Polymethylmethacrylat (Tg 105ºC) (mittlerer Teilchendurchmesser von 90 nm) in entmineralisiertem Wasser werden nacheinander 7 g einer 15%igen Gasrußdispersion, 1 ml einer wäßrigen Netzmittellösung und 73 g Wasser zugegeben und schließlich 12 g einer 5%igen wäßrigen Lösung eines zu 98% hydrolysierten Polyvinylacetats mit einem Gewichtsmittel des Molekulargewichts von 200.000 g/Mol eingerührt.
- Ein erfindungsgemäßes bilderzeugendes Element II wird in identischer Weise wie Bilderzeugungselement I hergestellt, mit der Ausnahme, daß das Polymethylmethacrylat in der Gießlösung durch ein Copolymeres aus Butylacrylat und Methylmethacrylat (16/84 Gew.-%) (Tg 84,2ºC) ersetzt wird.
- Ein bilderzeugendes Element III (vergleichendes Material) wird in identischer Weise wie Bilderzeugungselement I hergestellt, mit der Ausnahme, daß das Polymethylmethacrylat in der Gießlösung durch ein Copolymeres aus Butylacrylat und Methylmethacrylat (28/72 Gew.-%) (Tg 61,5ºC) ersetzt wird.
- Die obenbeschriebenen Bilderzeugungselemente werden mit einem bei 1050 nm emittierenden Nd:YLF-Infrarotlaser abgetastet (Abtastgeschwindigkeit 4 m/s, Strahlbreite 15 um und Laserleistung auf der Oberfläche des Bilderzeugungselements 670 mw). Die so erhaltenen bildmäßig belichteten Bilderzeugungselemente werden in eine mit einem VARWM KOMPAC II-Feuchtwerk ausgestattete ABDICK 360TM-Offsetpresse eingespannt. Als Druckfarbe benutzt man Van Son RB2329TM und als Feuchtwasser das von Agfa-Gevaert NV vertriebene G671cTM (3%ige wäßrige Lösung). Nach dem Einspannen eines Bilderzeugungselements in die Druckpresse startet man die Presse und läßt man die Drucktrommel mit dem darauf aufgespannten Bilderzeugungselement drehen. Die Feuchtwalzen der Druckpresse werden dann auf die Oberfläche des Bilderzeugungselements heruntergelassen und führen dem Bilderzeugungselement Feuchtwasser zu. Nach 10 Umdrehungen der Drucktrommel werden auch die Druckfarbe zuführenden Farbauftragwalzen auf das Bilderzeugungselement heruntergelassen. Nach 10 weiteren Umdrehungen erhält man mit Bilderzeugungselement I klare Abzüge ohne Farbaufnahme in den Nicht- Bildbereichen. Mit derselben Vorgehensweise erhält man bei Bilderzeugungselement II Abzüge mit sehr leichter Schaumbildung in den Nicht-Bildbereichen. Mit derselben Vorgehensweise erhält man bei Bilderzeugungselement III Abzüge mit kompletter Fleckenbildung. Sogar wenn man die Drucktrommel in jeder Stufe der Entwicklung 50 Umdrehungen machen läßt, weist die lithografische Druckplatte noch immer eine komplette Fleckenbildung auf. Aus diesem Beispiel ist also deutlich ersichtlich, daß mit den Bilderzeugungselementen T und II (Bilderzeugungselementen der vorliegenden Erfindung), die hydrophobe thermoplastische Polymerteilchen mit einem Tg von zumindest 80ºC enthalten, nach Belichtung und Entwicklung hervorragende bis akzeptable lithografische Druckplatten erhalten werden, während mit Bilderzeugungselement III (vergleichendem Bilderzeugungselement), das hydrophobe thermoplastische Polymerteilchen mit einem Tg von weniger als 80ºC enthält, nach Belichtung und Entwicklung Druckplatten mit kompletter Fleckenbildung erhalten werden.
Claims (7)
1. Ein durch die nachstehenden Schritte gekennzeichnetes
Verfahren zur Herstellung einer lithografischen Druckplatte.
(1) bildmäßige Belichtung mit Licht von einem bilderzeugenden
Element, das (i) auf einer hydrophilen Oberfläche eines
biegsamen, mit einer vernetzten hydrophilen Schicht überzogenen
Trägers eine bilderzeugende Schicht mit hydrophoben
thermoplastischen, in einem hydrophilen Bindemittel dispergierten
Polymerteilchen mit einem Einfrierpunkt Tg von zumindest 80ºC
und (ii) eine Verbindung enthält, die Licht in Wärme umzuwandeln
vermag und in der bilderzeugenden Schicht oder einer daran
grenzenden Schicht enthalten ist,
(2) und die Entwicklung eines so erhaltenen bildmäßig
belichteten Bilderzeugungselements durch Spülung mit
Leitungswasser oder einer wäßrigen Flüssigkeit.
2. Ein Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindung, die Licht in Wärme umzuwandeln vermag, aus
der Gruppe bestehend aus einem infrarotabsorbierenden Farbstoff,
Gasruß, einem Metallborid, einem Metallcarbid, einem
Metallnitrid, einem Metallcarbonitrid und einem leitfähigen
Polymerteilchen gewählt wird.
3. Ein Verfahren nach einem der obigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die bildmäßige Belichtung mit einem Laser,
einer LED-Diode oder einer Vielzahl von Lasern vorgenommen wird.
4. Ein Verfahren nach einem der obigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verbindung, die Licht in Wärme
umzuwandeln vermag, in der bilderzeugenden Schicht enthalten
ist.
5. Ein Verfahren nach einem der obigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die thermoplastischen Polymerteilchen eine
Koagulationstemperatur von zumindest 50ºC aufweisen.
6. Ein Verfahren nach einem der obigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das hydrophile Bindemittel in der
bilderzeugenden Schicht aus der Gruppe bestehend aus
Polyvinylalkohol, einer Poly(meth)acrylsäure, einem
Poly(meth)acrylamid, einem Polyhydroxyethyl(meth)acrylat, einem
Polyvinylmethylether und einem Polysaccharid gewählt wird.
7. Ein Verfahren nach einem der obigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die hydrophoben thermoplastischen
Polymerteilchen aus der Gruppe bestehend aus Polystyrol,
Polyvinylchlorid, Polymethylmethacrylat, Polyvinylidenchlorid,
Polyacrylnitril, Polyvinylcarbazol oder deren Copolymeren
und/oder Gemischen gewählt wird.
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