GEBIET DER ERFINDUNG
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Die vorliegende Erfindung betrifft absorbierende Artikel, wie Damenbinden,
Einwegwindeln, Inkontinenzeinlagen, Inkontinenzpads und dergleichen und
insbesondere bezieht sich die vorliegende Erfindung auf absorbierende Artikel mit einer
Rücknässungsbarriere.
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Es ist in der Technik absorbierender Einwegbinden seit langem bekannt, daß es
äußerst wünschenswert ist, absorbierende Vorrichtungen, wie Einwegwindeln,
Katamnesepads, Damenbinden, Inkontinenzeinlagen, Inkontinenzpads und
dergleichen, zu konstruieren, welche ein trockenes Oberflächengefühl für den Benutzer
zeigen, um den Tragekomfort zu verbessern und die Entwicklung unerwünschter
Hautzustände aufgrund eines verlängerten Aussetzens der in der Binde absorbierten
Feuchtigkeit zu minimieren. Demgemäß ist es im allgemeinen wünschenswert, den
Fluidtransfer in eine Richtung weg von dem Träger und in ein absorbierendes
Element zu unterstützen und gleichzeitig dem Flüssigkeitstransfer in die umkehrte
Richtung zu entgegenzuwirken.
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Herkömmliche absorbierende Artikel umfassen typischerweise ein absorbierendes
Element (manchmal als ein absorbierender Kern bezeichnet), das zwischen einem
fluiddurchlässigen, körperberührenden Element (manchmal als Oberschicht oder
eine Umhüllung bezeichnet) und einer fluidundurchlässigen Schutzbarriere
(manchmal als Unterschicht bezeichnet) angeordnet ist. Das absorbierende Element
ist natürlich dazu gedacht, Körperfluide, wie Menstruationsfluide und Urin,
aufzunehmen und zu halten. Das körperberührende Element ist dazu gedacht, einen mehr
oder weniger komfortablen und trockenfühligen Kontakt mit den körperseitigen
Oberflächen zu schaffen und gleichzeitig einen freien Durchgang von Fluiden durch
dieses hindurch und in das absorbierende Element zu erlauben. Die Schutzbarriere
ist dazu gedacht, Körperfluide, welche aus dem absorbierenden Element
ausgetrieben werden oder welche aus diesem entweichen, daran zu hindern, die Wäsche des
Benutzers zu beschmutzen. Geeignete körperberührende Elemente sind offenbart in
US 4 324 246.
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Der Komfort des Benutzers wird gesteigert, wenn der absorbierende Artikel,
zusätzlich zu seinen Eigenschaften einer hohen Fluiddurchgangsfähigkeit und
Fluidretention, die Eigenschaft einer unidirektionalen Fluidtransmissionsfähigkeit zeigt.
Dies verbessert das, was als Rücknässungseigenschaft des absorbierenden Produkts
bekannt ist. Ein Fluid sollte schnell und leicht durch die Oberschicht und in den
absorbierenden Kern hindurch gehen. Wenn der absorbierende Kern gesättigt wird,
neigt ein Fluid dazu, durch den absorbierenden Kern zurück zu gelangen bzw. rück
zu nässen und bewirkt eine Unannehmlichkeit für den Benutzer. Wenn der
absorbierende Kern während der Benutzung stark gesättigt wird oder einem Druck
ausgesetzt wird, gibt es die Neigung, daß das durch die Deckschicht hindurch zurück
gelangt bzw. die Oberfläche der Deckschicht und somit den Körper des Benutzers neu
benäßt. Diese durch Rücknässung bewirkte Unannehmlichkeit kann den Benutzer
dazu treiben, das absorbierende Produkt wegzuwerfen, bevor seine nützliche
Lebensdauer geendet hat. Deshalb ist es wünschenswert, ein solches Rücknässen und
eine daraus resultierende Unannehmlichkeit des Benutzers zu unterbinden.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die vorliegende Erfindung betrifft in einer bevorzugten Ausführungsform einen
absorbierenden Artikel, z. B. eine Damenbinde, eine Höscheneinlage, eine Windel,
eine Erwachsenen-Inkontinenzeinlage, ein Inkontinenzpad, eine Binde und
dergleichen, mit einer Rücknässungsbarriere. Der absorbierende Artikel umfaßt eine
flüssigkeitsdurchlässige Oberschicht, eine mit der Oberschicht verbundene,
flüssigkeitsundurchlässige Unterschicht, einen zwischen der Oberschicht und der
Unterschicht positionierten, absorbierenden Kern, eine faserige Annahmeschicht, die zwischen
der Oberschicht und dem absorbierenden Kern positioniert ist, und eine
Rücknässungsbarriere, die zwischen der faserigen Annahmeschicht und dem
absorbierenden Kern positioniert ist. Die Rücknässungsbarriere umfaßt eine geöffnete,
makroskopisch expandierte, dreidimensionale, polymere Bahn mit einer
körperseitigen Oberfläche und einer wäscheseitigen Oberfläche.
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Der absorbierende Artikel umfaßt eine zweite faserige Annahmeschicht, die
zwischen der Rücknässungsbarriere und dem absorbierenden Kern positioniert ist.
KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Obwohl die Beschreibung mit den Ansprüchen konkludiert, die die vorliegende
Erfindung besonders herausstellen und deutlich beanspruchen, wird angenommen, daß
die vorliegende Erfindung aus der folgenden Beschreibung in Verbindung mit den
beigefügten Zeichnungen besser verstanden wird, in welchen gleiche
Bezugszeichen identische Elemente bezeichnen und in welchen:
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Fig. 1 eine Draufsicht einer Inkontinenzeinlage mit weggeschnittenen Bereichen ist,
um den Aufbau der Inkontinenzeinlage deutlicher zu zeigen;
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Fig. 2 eine Ansicht im Querschnitt der Inkontinenzeinlage aus Fig. 1 entlang der
Schnittlinie 2-2 ist;
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Fig. 3 eine vergrößerte, teilweise segmentierte, perspektivische Darstellung einer
bevorzugten fluiddurchlässigen Bahn ist, die zur Verwendung als
Rücknässungsbarriere der vorliegenden Erfindung geeignet ist; und
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Fig. 4 eine Ansicht im Querschnitt einer weiteren Ausführungsform einer
Inkontinenzeinlage der vorliegenden Erfindung ist.
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Wie hier verwendet, bezieht sich der Ausdruck "absorbierende Artikel" auf
Vorrichtungen, welche Körperausscheidungen absorbieren und aufnehmen, und bezieht
sich insbesondere auf Vorrichtungen, welche an oder in der Nähe des Körpers des
Trägers angeordnet sind, um die vom Körper abgegebenen verschiedenen
Ausscheidungen zu absorbieren und aufzunehmen. Der Ausdruck "Einweg", wie hier
verwendet, beschreibt absorbierende Artikel, welche nicht dazu gedacht sind,
gewaschen oder in anderer Weise wieder hergestellt oder als absorbierende Artikel
wieder verwendet zu werden (das heißt, sie sind dazu gedacht, nach einer einmaligen
Benutzung weggeworfen zu werden und vorzugsweise recycelt, kompostiert oder
andernfalls in einer umweltverträglichen Weise deponiert zu werden). Ein
"einheitlicher" absorbierender Artikel bezieht sich auf absorbierende Artikel, welche aus
separaten Teilen gebildet sind, die miteinander verbunden sind, um eine
koordinierte Gesamtheit zu bilden, so daß sie keine separat zu manipulierenden Teile, wie
separate Halter und Pads, erforderlich machen.
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Eine bevorzugte Ausführungsform eines einheitlichen absorbierenden
Einwegartikels der vorliegenden Erfindung ist die Inkontinenzeinlage 20, die in Fig. 1 gezeigt
ist. Es sei jedoch so verstanden, daß die vorliegende Erfindung auch auf andere
absorbierende Artikel, wie Damenbinden, Einwegwindeln, Inkontinenzeinlagen,
Übungshöschen und dergleichen, anwendbar ist.
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Fig. 1 ist eine Draufsicht der Inkontinenzeinlage 20 der vorliegenden Erfindung in
ihrem flach ausgelegten Zustand, wobei Bereiche der Struktur weg geschnitten sind,
um den Aufbau der Inkontinenzeinlage 20 deutlicher zu zeigen, und wobei der
Bereich der Inkontinenzeinlage 20, welcher dem Träger entgegen gerichtet ist oder
diesen berührt, zum Betrachter hin orientiert ist. Wie in Fig. 1 gezeigt, umfaßt die
Inkontinenzeinlage 20 vorzugsweise eine flüssigkeitsdurchlässige Oberschicht 21,
eine flüssigkeitsundurchlässige Unterschicht 23, die mit der Oberschicht 21
verbunden ist, einen zwischen der Oberschicht 21 und der Unterschicht 23 positionierten
absorbierenden Kern 24, eine zwischen der Oberschicht 21 und dem absorbierenden
Kern 24 positionierte faserige Annahmeschicht 25 und eine zwischen der
Annahmeschicht 25 und dem absorbierenden Kern 24 positionierte Rücknässungbarriere
27.
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Die Inkontinenzeinlage 20 hat zwei Oberflächen, eine körperberührende Oberfläche
oder körperseitige Oberfläche 20a und eine wäscheseitige Oberfläche 20b. Die
Inkontinenzeinlage 20 ist in Fig. 1 so dargestellt, wie sie von ihrer körperseitigen
Oberfläche 20a aus betrachtet wird. Die körperseitige Oberfläche 20a ist dazu
gedacht, angrenzend an den Körper des Trägers getragen zu werden, während die
wäscheseitige Oberfläche 20b sich auf der entgegen gesetzten Seite befindet und dazu
gedacht ist, angrenzend an der Unterwäsche des Trägers getragen zu werden, wenn
die Inkontinenzeinlage 20 getragen wird. Die Inkontinenzeinlage 20 hat zwei
Mittellinien, eine längs verlaufende Mittellinie 100 und eine quer verlaufende
Mittellinie 110. Der Ausdruck "längs verlaufend", wie hier verwendet, bezieht sich auf eine
Linie, Achse oder Richtung in der Ebene der Inkontinenzeinlage 20, die im
wesentlichen mit (z. B. ungefähr parallel zu) einer vertikalen Ebene ausgerichtet ist, welche
einen stehenden Träger in eine linke und eine rechte Körperhälfte teilt, wenn die
Inkontinenzeinlage 20 getragen wird. Die Ausdrücke "quer verlaufend" oder
"seitlich", wie hier verwendet, sind austauschbar und beziehen sich auf eine Linie,
Achse oder Richtung, welche innerhalb der Ebene der Inkontinenzeinlage 20 liegt, die
im wesentlichen rechtwinklig zu der längs verlaufenden Richtung ist. Fig. 1 zeigt
auch, daß die Inkontinenzeinlage 20 einen Umfang 30 hat, welcher durch die
äußeren Ränder der Inkontinenzeinlage 20 begrenzt ist, in welchem die längs
verlaufenden Ränder (oder "Seitenränder") mit 31 bezeichnet sind und die Stirnränder (oder
"Enden") mit 32 bezeichnet sind.
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Fig. 1 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform der Inkontinenzeinlage 20, in
welcher die Oberschicht 21 und die Unterschicht 23 eine Längen- und
Breitenabmessung haben, die im wesentlichen größer ist als diejenige des absorbierenden Kerns
24. Die Oberschicht 21 und die Unterschicht 23 erstrecken sich über die Ränder des
absorbierenden Kerns 24 hinaus, um dadurch Bereiche des Umfangs zu bilden.
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Fig. 2 ist eine Ansicht im Querschnitt der Inkontinenzeinlage 20 entlang der
Schnittlinie 2-2 in Fig. 1. Wie in Fig. 2 zu sehen ist, umfaßt die Inkontinenzeinlage
20 vorzugsweise ein Haft-Befestigungsmittel 26 zum Anbringen der
Inkontinenzeinlage 20 an der Unterwäsche des Trägers. Lösbare Abziehstreifen 37
bedecken das Haft-Befestigungsmittel 36, um das Haftmittel davor zu bewahren, vor der
Benutzung an einer anderen Oberfläche anzukleben, als einem Schrittbereich der
Unterwäsche.
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Der absorbierende Kern 24 kann irgendein absorbierendes Mittel sein, welches
geeignet ist, Flüssigkeiten zu absorbieren oder zurück zu halten (z. B.
Menstruationsfluide und/oder Urin). Wie in Fig. 1 und 2 gezeigt ist, hat der absorbierende Kern 24
eine körperseitige Oberfläche, eine wäscheseitige Oberfläche, Seitenränder und
Stirnränder. Der absorbierende Kern 24 kann in breiten Vielfalt von Größen und
Formen hergestellt sein (z. B. rechtwinklig, oval, sanduhrförmig, knochenförmig,
asymmetrisch etc.) und aus einer breiten Vielfalt von flüssigkeitsabsorbierenden
Materialien, die üblicherweise in Inkontinenzeinlagen und anderen absorbierenden
Artikeln verwendet werden, wie zermahlener Holzzellstoff, welcher im allgemeinen
als Luftfilz bezeichnet wird. Beispiele weiterer geeigneter absorbierender
Materialien umfassen gekreppete Zellulosewatte; schmelzgeblasene Polymere, einschließlich
Coform; chemisch versteifte, modifizierte oder vernetzte Zellulosefasern;
synthetische Fasern, wie gecrimpte Polyesterfasern; Torfmoos; Tissue, einschließlich
Tissuehüllen und Tissuelaminate; absorbierende Schäume; absorbierende Schwämme;
superabsorbierende Polymere; absorbierende Geliermaterialien; oder irgendein
äquivalentes Material oder Kombinationen aus Materialien oder Mischungen von
diesen. Die Konfiguration und der Aufbau des absorbierenden Kerns kann auch
variiert werden (z. B. kann der absorbierende Kern variierende Dickezonen haben (z. B.
profiliert, um so im Zentrum dicker zu sein), hydrophile Gradienten,
superabsorbierende Gradienten oder Annahmezonen mit geringerer Dichte oder mit geringerem
mittlerem Basisgewicht haben; oder kann ein oder mehrere Schichten oder
Strukturen umfassen). Die gesamte Absorptionskapazität des absorbierenden Kerns sollte
jedoch mit der geplanten Fracht und der gedachten Verwendung des
Inkontinenzpads kompatibel sein. Ferner kann die Größe und die Absorptionskapazität des
absorbierenden Kerns variiert werden, um unterschiedliche Verwendungen zu
gestatten.
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Beispielhafte absorbierende Strukturen zur Verwendung als absorbierender Kern 24
der vorliegenden Erfindung sind beschrieben in US Patent Nr. 4,950,264,
veröffentlicht für Osborn am 21. August 1990; US Patent Nr. 4,610,678, veröffentlicht
für Weisman et al. am 09. September 1986; US Patent Nr. 4,834,735, veröffentlicht
für Alemany et al. am 30. Mai 1989; europäische Patentanmeldung Nr. 0 198 683,
The Procter & Gamble Company, veröffentlicht am 22. Oktober 1986 im Namen
von Duenk et al.; internationale Veröffentlichtungsnummer WO 94/28838,
veröffentlicht am 22. Dezember 1994 im Namen von Palumbo et al.; und internationale
Veröffentlichtungsnummer WO 94/01069, veröffentlicht am 20. Januar 1994 im
Namen von Palumbo et al.
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Die Unterschicht 23 und die Oberschicht 21 sind angrenzend an der wäscheseitigen
Oberfläche bzw. der körperseitigen Oberfläche des absorbierenden Kerns 24
positioniert und sind vorzugsweise daran und aneinander durch Anbringungsmittel
(nicht gezeigt), wie sie im Stand der Technik allgemein bekannt sind, verbunden.
Zum Beispiel kann die Unterschicht 23 und/oder die Oberschicht 21 miteinander
oder mit anderen Komponenten durch eine gleichförmige kontinuierliche Lage
eines Haftmittels, eine gemusterte Lage eines Haftmittels oder eine Anordnung von
separaten Linien, Spiralen oder Punkten eines Haftmittels festgelegt sein.
Haftmittel, welche sich als zufriedenstellend herausgestellt haben, werden hergestellt durch
H.B. Fuller Company aus St. Paul, Minnesota unter der Bezeichnung HL-1258 oder
H-2031. Das Anbringungsmittel umfaßt vorzugsweise ein offenes Musternetzwerk
aus Filamenten eines Haftmittels, wie dies offenbart ist in US Patent Nr. 4,573,986,
veröffentlicht für Minetola et al. am 04. März 1986. Ein beispielhaftes Anbringungsmittel
mit einem offenen Musternetzwerk aus Filamenten umfaßt mehrere
Linien von Haftmittelfilamenten, die in einem Spiralmuster verwirbelt sind, wie
dies dargestellt ist durch die Vorrichtung und das Verfahren, das gezeigt ist in US
Patent Nr. 3,911,173, veröffentlicht für Sprague, Jr. am 07. Oktober 1975; US
Patent Nr. 4,785,996, veröffentlicht für Zieker et al. am 22. November 1978 und US
Patent Nr. 4,842,666, veröffentlicht für Werenicz am 27. Juni 1989. Alternativ
können die Anbringungsmittel Wärmebindungen, Druckbindungen,
Ultraschallbindungen, dynamisch mechanische Bindungen oder irgendwelche anderen geeigneten
Anbringungsmittel oder Kombinationen aus diesen Anbringungsmitteln, wie sie im
Stand der Technik allgemein bekannt sind, umfassen.
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Die Unterschicht 23 hat eine körperseitige Oberfläche und eine wäscheseitige
Oberfläche. Die Unterschicht 23 ist undurchlässig für Flüssigkeiten (z. B.
Menstruationsfluide und/oder Urin) und wird vorzugsweise hergestellt aus einem dünnen
Kunststoffilm, obwohl andere flexible flüssigkeitsundurchlässige Materialien auch
verwendet werden können. Wie hier verwendet, bezieht sich der Ausdruck "flexibel"
auf Materialien, welche nachgiebig sind und sich ohne weiteres an die allgemeine
Form und Kontur des menschlichen Körpers anpassen. Die Unterschicht 23
verhindert, daß in dem absorbierenden Kern 24 absorbierte und enthaltene
Ausscheidungen Artikel benässen, welche die Inkontinenzeinlage 20 berühren, wie Höschen,
Schlafanzüge und Unterwäsche. Die Unterschicht 23 kann somit umfassen ein
Vlies- oder Gewebematerial, polymere Filme, wie thermoplastische Filme aus
Polyethylen oder Polypropylen, oder Verbundmaterialien, wie ein filmbeschichtetes
Vliesmaterial. Vorzugsweise ist die Unterschicht ein Polyethylenfilm mit einer
Dicke von etwa 0,012 mm (0,5 mil) bis etwa 0,051 mm (2,0 mil). Beispielhafte
Polyethylenfilme werden hergestellt durch Clopay Corporation aus Cincinnati, Ohio,
unter der Bezeichnung P18-0401 und durch Tredegar Corporation, aus Terre Haute,
Indiana, unter der Bezeichnung XP-39385. Die Unterschicht ist vorzugsweise
geprägt oder mattiert, um ein mehr kleidungsähnliches Erscheinungsbild zu haben.
Ferner kann die Unterschicht 23 Dämpfen erlauben, aus dem absorbierenden Kern
24 zu entweichen (das heißt, atmungsfähig sein), während noch verhindert wird,
daß Ausscheidungen durch die Unterschicht 23 hindurch gehen.
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Die Oberschicht 21 ist nachgiebig, weichfühlig und für die Haut des Trägers nicht
störend. Ferner ist die Oberschicht flüssigkeitsdurchlässig und erlaubt Flüssigkeiten
(z. B. Menstruationsfluiden und/oder Urin) ohne weiteres durch ihre Dicke hindurch
zu dringen. Eine geeignete Oberschicht kann hergestellt sein aus einem breiten
Bereich von Materialien, wie Vlies- und Gewebematerialien; polymeren Materialien,
wie offen geformten thermoplastischen Filmen, offenen Kunststoffilmen und
hydrogeformten thermoplastischen Filmen; poröse Schäume; einen retikulierten
thermoplastischen Film; und thermoplastische Scrims. Geeignete Vlies- und
Gewebematerialien können natürliche Fasern umfassen (z. B. Holz- oder Baumwollfasern),
synthetische Fasern (z. B. polymere Fasern, wie Polyester-, Polypropylen-,
Polyethylenfasern oder Bikomponentfasern) oder aus einer Kombination aus natürlichen
und synthetischen Fasern zusammen gesetzt sein. Eine bevorzugte Oberschicht
umfaßt einen offen geformten Film. Offen geformte Filme werden für die
Oberschichten bevorzugt, weil sie für Körperausscheidungen durchlässig sind und noch nicht
absorbierend sind und eine reduzierte Neigung haben, Flüssigkeiten zu erlauben,
durch sie zurück zu gelangen und die Haut des Trägers neu zu benässen. So bleibt
die Oberfläche des geformten Films, welche sich in Kontakt mit dem Körper
befindet, trocken, wodurch ein Beschmutzen des Körpers reduziert und ein komfortables
Tragegefühl für den Träger erzeugt wird. Geeignete geformte Filme sind
beschrieben in US Patent Nr. 3,929,135, veröffentlicht für Thompson am 30. Dezember
1975; US Patent Nr. 4,324,246, veröffentlicht für Mullane et al. am 13. April 1982;
US Patent Nr. 4,342,314, veröffentlicht für Radel et al. am 03. August 1982; US
Patent Nr. 4,463,045, veröffentlicht für Ahr et al. am 31. July 1984 und US Patent
Nr. 5,006,394, veröffentlicht für Baird am 09. April 1991. Die bevorzugte
Oberschicht für die vorliegende Erfindung ist der in ein oder mehreren der obigen
Patente beschriebene und auf Damenbinden durch The Procter & Gamble Company
aus Cincinnati, Ohio, als "DRI-WEAVE" vertriebene, geformte Film.
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In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die
körperseitige Oberfläche der geformten Filmoberschicht hydrophil, um so zu helfen, daß
eine Flüssigkeit durch die Oberschicht schneller hindurch geht, als wenn die
körperseitige Oberfläche nicht hydrophil wäre, um so die Wahrscheinlichkeit zu
vermindern, daß das Körperfluid eher aus der Oberschicht ausfließt, als in diese hinein zu
fließen und durch den absorbierenden Kern absorbiert zu werden. In einer
bevorzugten Ausführungsform ist ein grenzflächenaktiver Stoff in die polymeren
Materialien der geformten Filmoberschicht eingebaut, wie dies beschrieben ist in
EP-A-613359 "Absorbent Article Having A Nonwoven and Apertured Film Coversheet"
eingereicht am 19. Novmember 1991 durch Aziz et al.. Alternativ kann die
körperseitige Oberfläche der Oberschicht hydrophil gemacht sein, indem diese mit einem
grenzflächenaktiven Stoff behandelt wird, wie dies beschrieben ist in dem oben
genannten US Patent 4,950,254, veröffentlicht für Osborn.
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Eine weitere geeignete Oberschicht umfaßt zwei Streifen eines Vliesmaterials, die
an einem geformten Film festgelegt sind. Die Vliesstreifen sind entlang der längs
verlaufenden Ränder der Inkontinenzeinlage positioniert. In einer bevorzugten
Ausführungsform ist das Vliesmaterial hydrophob. Ein Beispiel einer Oberschicht mit
einem an einem geformten Film festgelegten Vliesmaterial ist beschrieben in der
internationalen Veröffentlichungsnummer WO 93/09744, The Procter & Gamble
Company, veröffentlicht am 27. Mai 1993 im Namen von Sugahara et al.
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Eine weitere geeignete Oberschicht umfaßt eine obere Lage, die durch einen
Vliesstoff auf synthetischen Fasern, eine durch ein Filmmaterial gebildete Zwischenlage
und eine durch einen Vliesstoff aus synthetischen Fasern gebildete Unterlage
umfaßt. Ein Beispiel einer solchen Oberschicht ist beschrieben in US Patent Nr.
4,780,352, veröffentlicht für Palumbo am 25. Oktober 1998.
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Die faserige Annahmeschicht 25 kann von jeder gewünschten Form sein. Geeignete
Formen umfassen z. B. kreisförmig, rechtwinklig, dreieckig, trapezoid, länglich,
knochenförmig, sanduhrförmig, oval, asymmetrisch etc.. In der in Fig. 1 gezeigten
Ausführungsform der Inkontinenzeinlage 20 hat die Annahmeschicht 25 eine
rechtwinklige Form. Ferner hat die Annahmeschicht 25 eine Länge gleich
derjenigen der Rücknässungsbarriere 27 und eine Breite, die im wesentlichen kleiner ist als
diejenige der Rücknässungsbarriere 27. Die faserige Annahmeschicht 25 kann eine
Längen- und Breitenabmessung haben, die im wesentlichen größer oder kleiner ist
als diejenige der Rücknässungsbarriere 27.
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Die faserige Annahmeschicht 25 kann verschiedenen Funktionen dienen,
einschließlich des Akzeptierens einer hohen Fluidannahmegeschwindigkeit, als
temporäres Reservoir für das Fluid dienen, die Saugwirkung auf die Fluide über und in
den absorbierenden Kern verbessern und im wesentlichen vollständig in den
absorbierenden Kern ableiten, um für nachfolgende Fluidfrachten leer zu bleiben. Es gibt
verschiedene Gründe, warum die verbesserte Saugwirkung für Körperfluide wichtig
ist, einschließlich dem Schaffen einer gleichmäßigeren Verteilung der Körperfluide
über den absorbierenden Kern. Die hier bezeichnete Saugwirkung kann den
Transport von Flüssigkeiten in ein, zwei oder alle Richtungen umfassen (das heißt, in der
X-Y-Ebene und/oder in der Z-Richtung). Zudem muß dieses Element einer
Kollabierung im nassen Zustand widerstehen, so daß dieses seine Leistungsfähigkeit über
viele Frachten hindurch beibehält. Dieses Element muß all diese Dinge tun und
gleichzeitig auch dünn bleiben.
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Die faserige Annahmeschicht 25 kann aus mehreren unterschiedlichen Materialien
zusammen gesetzt sein, einschließlich Vlies- oder Gewebebahnen aus synthetischen
Fasern, einschließlich Polyester, Polypropylen oder Polyethylen; natürlichen
Fasern, einschließlich Baumwolle oder Zellulose; Mischungen aus solchen Fasern;
oder irgendwelchen äquivalenten Materialien oder Verbindungen von Materialien.
Geeignete Vliesbahnen umfassen gebundene kardierte Bahnen, spunbonded
Bahnen, schmelzgeblasene Bahnen und thermisch gebundene, luftgelegte Bahnen. Die
Annahmeschicht kann mit der Oberschicht und der Rücknässungbarriere durch
irgendein herkömmliches Mittel zum Verbinden von Bahnen verbunden sein, wie
Haftmittel, Wärmebindungen, Druckbindungen, Ultraschallbindungen, dynamisch
mechanische Bindungen oder irgendwelche anderen geeigneten Anbringungsmittel
oder Kombinationen dieser Anbringungsmittel, wie dies im Stand der Technik
bekannt ist.
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Falls die faserige Annahmeschicht 25 eine Vliesbahn ist, kann die Vliesbahn eine
spunbonded Bahn, eine schmelzgeblasene Bahn, eine gebundene kardierte Bahn
oder eine thermisch gebundene, luftgelegte Bahn sein. Die Vliesbahn kann
hergestellt sein aus faserbildenden Polymeren, wie z. B. Polyestern, Polyaminen oder
Polyolefinen. Beispielhafte Polyolefine umfassen ein oder mehrere von Polypropylen-,
Polyethylen-, Ethylencopolymeren und Butencopolymeren. In einer weiteren
Ausführungsform kann die Annahmeschicht ein mehrlagiges Material mit z. B.
wenigstens einer Schicht einer spunbonded Bahn sein, die mit wenigstens einer Schicht
einer schmelzgeblasenen Bahn, einer gebundenen kardierten Bahn oder einer
thermisch gebundenen, luftgelegten Bahn oder einem anderen geeigneten Material
verbunden ist. Alternativ kann die Vliesbahn eine einzelne Materialschicht sein, wie
z. B. eine spunbonded Bahn oder eine schmelzgeblasene Bahn.
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Die Vliesbahn kann auch ein Verbundmaterial sein, daß hergestellt wird aus einem
Gemisch aus zwei oder mehreren unterschiedlichen Fasern oder einem Gemisch aus
Fasern und Teilchen. Solche Mischungen können durch Hinzufügen von Fasern
und/oder Teilchen zu einem Gasstrom gebildet werden, in welchem die
schmelzgeblasenen Fasern oder spunbonded Fasern transportiert werden, so daß ein innig
verheddertes Vermischen von Fasern und anderen Materialien, z. B. Zellstoff,
Stapelfasern, superabsorbierende Materialien und Teilchen, vor dem Sammeln der Fasern
auftritt.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann die Vliesbahn aus
Bikomponentfasern zusammen gesetzt sein. Die Bikomponentfaser ist vorzugsweise eine
thermisch bindbare Bikomponentfaser mit einer inneren Kernkomponente und einer
äußeren Hüllkomponente, wobei die innere Kernkomponente einen höheren
Schmelzpunkt hat als die äußere Hüllkomponente. Die Fähigkeit der Hülle, während
des thermischen Bindens zu schmelzen, verleiht der Faser eine
Heißschmelzeigenschaft. Die Faser selbst ist typischerweise hydrophob, kann aber hydrophil
gemacht sein, indem ein grenzflächenaktiver Stoff in die Hülle der Bikomponentfaser
eingebaut wird und/oder indem die äußere Oberfläche der Hülle mit einem
grenzflächenaktiven Stoff behandelt wird. Beispielhafte Bikomponentfasern und
Verfahren zum Herstellen derselben sind beschrieben in der europäischen
Patentanmeldung Nr. 0 340 763, veröffentlicht am 08. November 1989 im Namen von Hansen
et al. Beispielhafte Annahmeschichten mit Bikomponentfasern sind beschrieben in
US Patent Nr. 5,231,122, veröffentlicht für Palumbo et al. am 27. Juli 1993 und in
der internationalen Veröffentlichungsnummer WO 94/28838, veröffentlicht am 22.
Dezember 1994 im Namen von Palumbo et al.
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Die faserige Annahmeschicht 25 kann ein Verbund aus Bikomponentfasern und
andern Fasern, wie Rayon, synthetische Monokomponentfasern und synthetische
Trikomponentfasern, umfassen. Zum Beispiel kann die faserige Annahmeschicht 25
ein Gemisch aus 25% Bikomponentfasern und 25% Rayonfasern umfassen.
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Die faserige Annahmeschicht 25 sollte einen im Betrieb geeigneten Grad an Dichte
und Basisgewicht haben, um Flüssigkeitsstöße schnell anzunehmen und dann in den
unterliegenden absorbierenden Kern 24 abzuleiten, um so relativ leer zu bleiben, um
nachfolgende Flüssigkeitsstöße aufzunehmen. Die faserige Annahmeschicht 25
sollte eine ausreichende Lückenvolumen-Kapazität haben, um die
Flüssigkeitsmenge temporär zu halten, die typischerweise durch einen Träger während eines
einzelnen Schwalls oder Stoßes einer Flüssigkeit in das Inkontinenzpad abgegeben wird.
Eine ausreichende Lückenvolumen-Kapazität kann zu einer übermäßigen
Ansammlung von Flüssigkeit an der Haut des Trägers oder einem übermäßigen
Ausfluß von Flüssigkeit führen.
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Das Basisgewicht der faserigen Annahmeschicht ist vorzugsweise innerhalb des
Bereichs von etwa 10 bis etwa 300 Gramm pro Quadratmeter, vorzugsweise von 20
bis etwa 200 Gramm pro Quadratmeter und ganz bevorzugt von etwa 30 bis etwa 60
Gramm pro Quadratmeter. Die faserige Annahmeschicht hat eine Dicke von etwa 1
bis etwa 10 mm, vorzugsweise von etwa 1,5 bis etwa 6 mm, ganz bevorzugt von
etwa 1,7 bis etwa 4,5 mm und äußerst bevorzugt von etwa 2 bis etwa 4 mm,
gemessen unter einem Druck von 2 kPa. Die faserige Annahmeschicht hat eine
Bauschigkeit von 10 cm³/g bis 100 cm³/g, vorzugsweise eine Bauschigkeit von 15 cm³/g bis
65 cm³/g, ganz bevorzugt von 20 cm³/g bis 60 cm³/g und äußerst bevorzugt von 25
cm³/g bis 55 cm³/g.
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Die Rücknässungsbarriere 27 ist flüssigkeitsdurchlässig und erlaubt Flüssigkeiten,
ohne weiteres durch ihre Dicke hindurch zu dringen. Die Rücknässungsbarriere
kann mit der faserigen Annahmeschicht und dem absorbierenden Kern durch
irgendein herkömmliches Mittel zum Verbinden von Bahnen miteinander, wie
Haftmitteln, Wärmebindungen, Druckbindungen, Ultraschallbindungen, dynamisch
mechanische Bindungen oder irgendwelche anderen geeigneten Anbringungsmittel
oder Kombinationen dieser Anbringungsmittel, wie sie im Stand der Technik
bekannt sind, verbunden sein.
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Ein bevorzugte Rücknässungsbarriere umfaßt eine offene, makroskopisch
expandierte, dreidimensionale polymere Bahn. Offene, makroskopisch expandierte,
dreidimensionale, polymere Bahnen werden als Rücknässungsbarriere bevorzugt, weil
sie durchlässig für Körperfluide sind und noch nicht absorbierend sind und eine
verringerte Neigung zeigen, Flüssigkeiten zu erlauben, durch sie zurück zu gelangen
und die Haut des Trägers neu zu benässen. So bleibt die äußere Abdeckung des
Inkontinenzpads, welche sich in Kontakt mit dem Körper befindet, trocken, wodurch
ein Beschmutzen des Körpers verringert wird und ein komfortableres Tragegefühl
für den Träger erzeugt wird. Geeignete offene, makroskopisch expandierte,
dreidimensionale, polymere Bahnen sind beschrieben in US Patent Nr. 3,929,135,
veröffentlicht für Thompson am 30. Dezember 1975; US Patent Nr. 4,324,246,
veröffentlicht für Mullane et al. am 13. April 1982; US Patent Nr. 4,342,314,
veröffentlicht für Radel et al. am 03. August 1982; US Patent Nr. 4,463,045, veröffentlicht
für Ahr et al. am 31. Juli 1984 und US Patent Nr. 5,006,394, veröffentlicht für Baird
am 09. April 1991.
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Fig. 3 ist eine vergrößerte, teilweise segmentierte, perspektivische Darstellung einer
besonders bevorzugten Ausführungsform einer offenen, makroskopisch
expandierten, dreidimensionalen, faserartigen, fluiddurchlässigen, polymeren Bahn 40, im
wesentlichen in Übereinstimmung mit den Lehren des allgemein übertragenen US
Patents Nr. 4,342,314, veröffentlicht für Radel et al. am 03. August 1982, welches
sich zur Verwendung als die Rücknässungbarriere 27 auf dem Inkontinenzpad 20
als geeignet herausgestellt hat. Der Ausdruck "makroskopisch expandiert", bezieht
sich, wenn dieser verwendet wird, um dreidimensionale Kunststoffbahnen der
vorliegenden Erfindung zu beschreiben, auf Bahnen, Bänder und Filme, welche
veranlaßt wurden, sich an die Oberfläche einer dreidimensional formenden Struktur
anzupassen, so daß beide Oberflächen derselben ein dreidimensionales Formmuster
der Oberflächenaberrationen entsprechend dem makroskopischen Querschnitt der
Formungsstruktur zeigen, wobei die Oberflächenaberrationen mit dem Muster für
das normale bloße Auge, das heißt, ein normales bloßes Auge mit 20/20 Sehkraft,
nicht unterstützt durch ein Instrument, das die vorliegende Größe oder den Abstand
eines Objekts ändert oder in anderer Weise die Sehkraft des Auges verändert, wenn
der rechtwinklige Abstand zwischen dem Auge des Betrachters und der Ebene der
Bahn etwa 12 Inch beträgt, einzeln wahrnehmbar. Der Ausdruck "faserartig", wie
hier verwendet, um das Erscheinungsbild der Kunststoffbahnen der vorliegenden
Erfindung zu beschreiben, bezieht sich im wesentlichen auf jedes feinmaßige
Muster von Öffnungen, zufällig oder nicht zufällig, retikuliert oder nicht-retikuliert,
welche ein Gesamterscheinungsbild und einen Eindruck einer Gewebe- oder
Vliesfaserbahn suggerieren, wenn sie durch das menschliche Auge betrachtet werden.
Wie in Fig. 3 gesehen werden kann, ergibt sich das faserartige Erscheinungsbild der
Bahn aus einem Kontinuum von faserartigen Elementen, wobei die entgegen
gesetzten Enden jeder der faserartigen Elemente mit wenigstens einem anderen der
faserartigen Elemente verbunden sind. In der in Fig. 3 offenbarten
Ausführungsform bilden die miteinander verbundenen faserartigen Elemente ein Musternetzwerk
aus fünfeckig geformten Kapillarien 41. Die Bahn 40, welche ein faserartiges
Erscheinungsbild zeigt, verkörpert eine dreidimensionale Mikrostruktur, die sich
von der obersten, den Träger berührenden oder körperseitigen Oberfläche 42 der
Bahn in Ebene 43 hin zu der untersten oder wäscheseitigen Oberfläche 44 in Ebene
45, um einen schnellen Fluidtransport von der obersten Oberfläche 42 hin zu der
untersten Oberfläche 44 der Bahn, ohne seitliche Übertragung des Fluids zwischen
benachbarten Kapillarien 41 zu unterstützen. Wie hier verwendet, bezieht sich der
Ausdruck "Mikrostruktur" auf eine Struktur von so feinem Maßstab, daß ihr
genaues Detail durch das menschliche Auge nur bei Vergrößerung durch ein Mikroskop
oder durch andere Mittel des Standes der Technik wahrzunehmen ist.
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Öffnungen 47 in der körperseitigen Oberfläche 42 werden durch eine Vielzahl von
sich schneidenden faserartigen Elementen, z. B. Elementen 48, 49, 50, 51 und 52,
geformt, die miteinander in der körperseitigen Oberfläche der Bahn verbunden sind.
Jedes faserartige Element umfaßt einen Basisbereich, z. B. den Basisbereich 54, der
in Ebene 43 liegt. Jeder Basisbereich hat einen Seitenwandbereich, z. B.
Seitenwandbereiche 56, die an jedem Rand desselben angebracht sind. Die
Seitenwandbereiche 56 erstrecken sich im wesentliche in der Richtung der zweiten Oberfläche 44
der Bahn. Die schneidenden Seitenwandbereiche der faserartigen Elemente sind
miteinander zwischen der ersten und der zweiten Oberfläche der Bahn verbunden
und enden im wesentlichen konkurrierend zueinander in der Ebene 45 der zweiten
Oberfläche.
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In der in Fig. 3 gezeigten Ausführungsform enden die miteinander verbundenen
Seitenwandbereiche 56 im wesentlichen konkurrierend miteinander in der Ebene
der zweiten Oberfläche 45, um Öffnungen 58 in der zweiten Oberfläche 45 der
Bahn zu bilden. Das Netzwerk von Kapillarien 41, das durch die miteinander
verbundenen Seitenwandbereiche 56 zwischen Öffnungen 47 und 58 gebildet wird,
erlaubt den freien Transfer von Fluiden von der körperseitigen Oberfläche der Bahn
direkt zu der wäscheseitigen Oberfläche der Bahn, ohne einer seitlichen
Transmission des Fluids zwischen benachbarten Kapillarien.
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Die Rücknässungsbarriere 27 umfaßt vorzugsweise einen mehrschichtigen
Polymerfilm, welcher ein opakes Erscheinungsbild zeigt. Der mehrschichtige Film umfaßt
eine erste äußere Schicht mit im wesentlichen einem polymeren Material und einer
zentralen, einen Füllstoff enthaltenden polymeren Schicht, die im wesentlichen an
einer Seite der ersten äußeren Lage kontinuierlich verbunden ist. Die zentrale, einen
Füllstoff enthaltende Schicht hat vorzugsweise etwa 20 bis 60 Gew.-% Füllstoffe in
Bezug zu der Füllstoff enthaltenden Schicht, welche im wesentlichen gleichförmig
darin verteilt sind. Ein Füllstoff, wie Titaniumdioxid, kann verwendet werden, um
der Rücknässungsbarriere ein weißliches, opakes Erscheinungsbild zu verleihen.
Die zentrale, Füllstoff enthaltende Schicht hat eine Dicke von etwa 30 bis etwa 70
Prozent der gesamten Dicke des mehrlagigen Films. Eine zweite äußere Schicht aus
einem im wesentlichen polymeren Material ist mit einer Seite im wesentlichen
kontinuierlich mit der zweiten Seite der zentralen, einen Füllstoff enthaltenden Schicht
verbunden. Der gesamte mehrlagige Film hat vorzugsweise wenigstens 20 Gew.-%
Füllstoff in Bezug zu dem gesamten Mehrlagenfilm. Ein geeignetes Beispiel für
einen solchen Mehrlagenfilm wird gefunden in dem gemeinsam übertragenen US
Patent Nr. 5,261,099, veröffentlicht für Visscher und Perry, am 16. November 1993.
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Bevorzugte polymere Materialien für die äußeren Schichten und die zentralen, einen
Füllstoff enthaltende Schicht, umfassen Polyolefine, insbesondere Polyethylene,
Polypropylene und Copolymere mit wenigstens einem olefinischen Bestandteil.
Weitere Materialien, wie Polyester, Nylons, Copolymere davon und Kombinationen
der vorstehenden können auch geeignet sein.
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In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die
körperseitige Oberfläche der Rücknässungsbarriere 27 hydrophil, um so dabei zu helfen,
eine Flüssigkeit durch die Rücknässungsbarriere schneller hindurch zu bringen, als
wenn die Rücknässungsbarriere nicht hydrophil wäre, um so die Wahrscheinlichkeit
zu verringern, daß ein Körperfluid aus der Rücknässungsbarriere ausfließt anstatt in
den absorbierenden Kern hinein zu fließen und durch diesen absorbiert zu werden.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist ein grenzflächenaktiver Stoff in die
polymeren Materialien der Rücknässungsbarriere eingebaut, wie dies beschrieben ist
in EP-A-613359 "Absorbent Article Having A Nonwoven and Apertured Film
Coversheet", eingereicht am 19. November 1991 durch Aziz et al., welche hier durch
Bezugnahme mit aufgenommen ist. Alternativ kann die körperseitige Oberfläche
der Rücknässungsbarriere hydrophil gemacht sein, indem diese mit einem
grenzflächenaktiven Stoff behandelt wird, wie dies beschrieben ist in dem oben genannten
US Patent 4,950,254, veröffentlicht für Osborn, das hier durch Bezugnahme mit
aufgenommen ist.
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Bei Benutzung kann die Inkontinenzeinlage 20 durch irgendein Stützmittel oder
Anbringungsmittel, das für solche Zwecke allgemein bekannt ist, an Ort und Stelle
gehalten werden. Vorzugsweise wird die Inkontinenzeinlage in der Unterwäsche
oder dem Höschen des Trägers angeordnet und durch einen Befestiger, wie ein
Haftmittel 36, daran festgelegt. Das Haftmittel 36 liefert ein Mittel zum Festlegen
der Inkontinenzeinlage 20 im Schrittbereich des Höschens. So ist ein Teil oder die
gesamte äußere Oberfläche der Unterschicht 23 mit einem Haftmittel beschichtet.
Irgendein Haftmittel oder Kleber, der im Stand der Technik für solche Zwecke
verwendet wird, kann auch hier als Haftmittel verwendet werden, wobei
druckempfindliche Haftmittel bevorzugt werden. Geeignete Haftmittel sind Century
A-305-IV, hergestellt durch Century Adhesives Corporation aus Columbus, Ohio; und
Instant Lock 34-2823, hergestellt durch the National Starch and Chemical Company
aus Bridgewater, NJ. Geeignete Haftmittelbefestiger sind auch beschrieben in US
Patent 4,917,697. Bevor die Inkontinenzeinlage zur Benutzung angeordnet wird, ist
das druckempfindliche Haftmittel 36 typischerweise mit einem entfernbaren
Abziehstreifen überdeckt, um das Haftmittel 36 vor einem Austrocknen oder vor einem
Anhaften an einer anderen Oberfläche als dem Schrittbereich des Höschens vor der
Benutzung zu bewahren. Geeignete Abziehstreifen 37 sind auch beschrieben in dem
oben genannten US Patent 4,917,697. Irgendwelche im Handel erhältlichen
Abziehstreifen, die für solche Zwecke allgemein verwendet werden, können auch hier
verwendet werden. Nicht beschränkende Beispiele geeigneter Abziehstreifen sind
BL30MG-A Silox E1/0 und BL30MG-A Silox 4P/O, die beide durch die Akrosil
Corporation aus Menasha, WL, hergestellt werden. Die Inkontinenzeinlage 20 der
vorliegenden Erfindung wird verwendet, indem der Abziehstreifen 37 entfernt wird
und anschließend die Inkontinenzeinlage 20 in einem Höschen angeordnet wird, so
daß das Haftmittel 36 das Höschen berührt. Das Haftmittel 36 hält die
Inkontinenzeinlage während der Benutzung in ihrer Position im Höschen.
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Fig. 4 ist eine Ansicht im Querschnitt einer weiteren Ausführungsform einer
Inkontinenzeinlage 200 der vorliegenden Erfindung. Wie in Fig. 4 gezeigt ist, umfaßt die
Inkontinenzeinlage 200 vorzugsweise eine flüssigkeitsdurchlässige Oberschicht
221, eine flüssigkeitsundurchlässige Unterschicht 223, die mit der Oberschicht 221
verbunden ist, einen absorbierenden Kern 224, der zwischen der Oberschicht 221
und der Unterschicht 223 positioniert ist, eine erste faserige Annahmeschicht 225,
die zwischen der Oberschicht 221 und dem absorbierenden Kern 224 positioniert
ist, eine Rücknässungsbarriere 227, die zwischen der ersten Annahmeschicht 225
und dem absorbierenden Kern 224 positioniert ist, und eine zweite faserige
Annahmeschicht 229, die zwischen der Rücknässungsbarriere 227 und dem
absorbierenden Kern 224 positioniert ist. Die Inkontinenzeinlage 200 umfaßt vorzugsweise ein
Haft-Befestigungsmittel 236 zum Anbringen der Inkontinenzeinlage 200 an der
Unterwäsche des Trägers. Entfernbare Abziehstreifen 237 überdecken das Haft-
Befestigungsmittel 236, um das Haftmittel vor einem Anhaften an einer anderen
Oberfläche als einem Schrittbereich der Unterwäsche vor der Benutzung zu
bewahren.
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Die Oberschicht 221, die Unterschicht 223, der absorbierende Kern 224, die
Rücknässungsbarriere 227, das Haft-Befestigungsmittel 236 und der Abziehstreifen 237
der Inkontinenzeinlage 200 sind im wesentlichen identisch mit entsprechenden
Merkmalen und Elementen der oben beschriebenen Inkontinenzeinlage 20.
Demgemäß enthält die Diskussion der Inkontinenzeinlage 200 keine überflüssigen
Beschreibungen von Elementen und Merkmalen, die im wesentlichen identisch sind
mit den Elementen und Merkmalen der Inkontinenzeinlage 20.
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Die erste und die zweite faserige Annahmeschicht 225, 229, kann von jeder
gewünschten Form sein. Geeignete Formen umfassen z. B. kreisförmig, rechtwinklig,
dreieckig, trapezoid, länglich, knochenförmig, sanduhrförmig, oval, asymmetrisch
etc. Die erste und die zweite faserige Annahmeschicht 225, 229 kann jede
gewünschte Abmessung haben. Die erste und die zweite Annahmeschicht 225, 229
kann eine Längen- und Breitenabmessung haben, die breiter als, größer als oder
gleich derjenigen der Rücknässungsbarriere 227 sind. Ferner kann die erste und die
zweite Annahmeschicht 225, 229 eine Längen- und Breitenabmessung haben, die
breiter, größer oder gleich zueinander sind.
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Die erste und die zweite faserige Annahmeschicht 225, 229 kann verschiedenen
Funktionen dienen, einschließlich einem Akzeptieren einer hohen
Fluidannahmegeschwindigkeit, einem Dienen als temporäres Reservoir für das Fluid, einem
Verbessern der Ansaugwirkung für Fluide über und in den absorbierenden Kern und einer
Dränage im wesentlichen vollständig in den absorbierenden Kern, um für
nachfolgende Fluidfrachten trocken zu bleiben. Es gibt mehrere Gründe, warum die
verbesserte Einsaugwirkung für Körperfluide wichtig ist, einschließlich einem
Bereitstellen einer gleichmäßigeren Verteilung der Körperfluide in den absorbierenden Kern.
Die Saugwirkung, auf die hier Bezug genommen wird, kann den Transport von
Flüssigkeiten in ein, zwei oder alle Richtungen umfassen (das heißt, in der X-Y-
Ebene und/oder in der Z-Richtung). Zudem muß dieses Element im nassen Zustand
einer Kollabierung widerstehen, so daß dieses ihre Leistungsfähigkeit über mehrere
Frachten beibehält. Dieses Element muß all diese Dinge tun und gleichzeitig dünn
bleiben.
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Die erste und die zweite faserige Annahmeschicht 225, 229 können aus mehreren
unterschiedlichen Materialien zusammen gesetzt sein, einschließlich Vlies- oder
Gewebebahnen aus synthetischen Fasern, einschließlich Polyester, Polypropylen
oder Polyethylen; natürliche Fasern, einschließlich Baumwolle oder Zellulose;
Mischungen solcher Fasern; oder irgendwelche äquivalenten Materialien oder Kombinationen
aus Materialien. Geeignete Vliesbahnen umfassen gebundene kardierte
Bahnen, spunbonded Bahnen, thermisch gebundene, luftgelegte Bahnen und
schmelzgeblasene Bahnen. Die Annahmeschichten können mit den anderen
Komponenten verbunden sein, wie der Oberschicht, der Rücknässungsbarriere und dem
absorbierenden Kern, und zwar durch irgendeines der herkömmlichen Mittel zum
Verbinden von Bahnen, wie Haftmittel, Wärmebindungen, Druckbindungen,
Ultraschallbindungen, dynamisch mechanische Bindungen oder irgendein anderes
geeignetes Anbringungsmittel oder Kombinationen dieser Anbringungsmittel, wie sie im
Stand der Technik allgemein bekannt sind.
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Falls die faserigen Annahmeschichten eine Vliesbahn, eine spunbonded Bahn, eine
schmelzgeblasene Bahn, eine gebundene kardierte Bahn oder eine thermisch
gebundene, luftgelegte Bahn sein. Die Vliesbahn kann herstellt sein aus
faserbildenden Polymeren, wie z. B. Polyestern, Polyaminen und Polyolefinen. Beispielhafte
Polyolefine umfassen ein oder mehrere von Polypropylen-, Polyethylen-,
Ethylencopolymeren, Proplyencopolymeren und Butencopolymeren. In einer weiteren
Ausführungsform können die Annahmeschichten ein mehrlagiges Material sein, mit
z. B. wenigstens einer Lage einer spunbonded Bahn, die mit wenigstens einer Lage
einer schmelzgeblasenen Bahn, einer gebundenen kardierten Bahn, einer thermisch
gebundenen, luftgelegten Bahn oder einem anderen geeigneten Material verbunden
ist. Alternativ kann die Vliesbahn eine einzelne Materiallage sein, wie
beispielsweise eine spunbonded Bahn oder eine schmelzgeblasene Bahn.
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Die Vliesbahn kann auch ein Verbundstoff sein, der aus einem Gemisch aus zwei
oder mehreren unterschiedlichen Fasern oder einem Gemisch aus Fasern und
Teilchen aufgebaut wird. Solche Mischungen können gebildet werden, indem Fasern
und/oder Teilchen einem Gasstrom hinzu gegeben werden, in welchem die
schmelzgeblasenen Fasern oder spunbonded Fasern transportiert werden, so daß ein
innig verheddertes Vermischen von Fasern und anderen Materialien, z. B.
Holzzellstoff, Stapelfasern, superabsorbierende Materialien und Teilchen, vor dem Sammeln
der Fasern auftritt. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann die Vliesbahn
aus Bikomponentfasern zusammen gesetzt sein. Die Bikomponentfaser ist
vorzugsweise eine thermisch bindbare Bikomponentfaser mit einer inneren
Kernkomponente und einer äußeren Hüllenkomponente, wobei die innere
Kernkomponente einen höheren Schmelzpunkt hat als die äußere Hüllenkomponente. Die
Fähigkeit der Hülle, während des thermischen Bindens zu schmelzen, verleiht der
Faser eine wärmeschmelzfähige Eigenschaft. Die Faser selbst ist typischerweise
hydrophob, kann aber durch Einbau eines grenzflächenaktiven Stoffes in die Hülle der
Bikomponentfasern und/oder durch Behandeln der äußeren Oberfläche der Hülle
mit einem grenzflächenaktiven Stoff hydrophil gemacht werden. Geeignete
Annahmeschichten mit Bikomponentfasern sind beschrieben in US Patent Nr.
5,231,122, veröffentlicht für Palumbo et al. am 27. Juli 1993.
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Die erste faserige Annahmeschicht 225 sollte einen vernünftigen Grad an Dichte
und Basisgewicht haben, um flüssige Stöße schnell anzunehmen und dann durch die
Rücknässungsbarriere 227 hindurch und in die unterliegende zweite faserige
Annahmeschicht 229 abzuleiten, um so zum Annehmen nachfolgender
Flüssigkeitsstöße relativ leer zu bleiben. Die erste faserige Annahmeschicht 225 sollte eine
ausreichende Lückenvolumen-Kapazität haben, um die Flüssigkeitsmenge temporär
zurück zu halten, die typischerweise durch einen Träger während eines einzelnen
Flüssigkeitsschwalls oder -stoßes in das Inkontinenzpad abgegeben wird. Es kann
jedoch Fälle geben, in welchem die Inkontinenzeinlage 200 größeren
Flüssigkeitsstößen oder mehreren Flüssigkeitsstößen ausgesetzt ist, welche die Lückenvolumen-
Kapazität der ersten faserigen Annahmeschicht 225 übersteigen.
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Die zweite faserige Annahmeschicht 229 liefert eine zusätzliche Lückenvolumen-
Kapazität, um die Inkontinenzeinlage 200 in die Lage zu versetzen, größere
Flüssigkeitsschwälle oder mehrere Flüssigkeitsschwälle zu handhaben, welche die
Lückenvolumen-Kapazität der ersten faserigen Annahmeschicht 225 übersteigen. So
liefern die erste und zweite faserige Annahmeschicht 225, 229 zusammen eine
ausreichende Lückenvolumen-Kapazität, um die Gefahr einer übermäßigen Ansammlung
von Flüssigkeit an der Haut des Trägers oder ein Auslaufen überschüssiger
Flüssigkeit zu verringern.
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Die erste und die zweite faserige Annahmeschicht 225, 229 können identisch oder
unterschiedlich zueinander sein. Zum Beispiel kann in einigen Ausführungsformen
wünschenswert sein, die Inkontinenzeinlage 200 derart zu konstruieren, daß die
zweite faserige Annahmeschicht 229 eine effektive mittlere Porengröße hat, welche
größer ist als die effektive mittlere Porengröße der ersten faserigen Annahmeschicht
225, um der Inkontinenzeinlage einen Gradienten für eine verbesserte Annahme zu
verleihen. Zudem kann die erste faserige Annahmeschicht eine
Faserzusammensetzung aufweisen, die von der zweiten faserigen Annahmeschicht unterschiedlich ist.
Zum Beispiel kann die erste faserige Annahmeschicht 100% Bikomponentfasern
umfassen und kann die zweite faserige Annahmeschicht ein Gemisch aus
Bikomponentfasern und anderen Fasern, wie Rayon, Monokomponentfasern und
Trikomponentfasern umfassen.
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Das Basisgewicht der ersten faserigen Annahmeschicht 225 liegt vorzugsweise
innerhalb der des Bereichs von 10 bis 300 Gramm pro Quadratmeter, vorzugsweise
von 20 bis 200 Gramm pro Quadratmeter und äußerst bevorzugt von 30 bis 60
Gramm pro Quadratmeter. Die erste faserige Annahmeschicht hat eine Dicke von 1
bis 10 mm, vorzugsweise von etwa 1,5 bis 6 mm, noch bevorzugter von 1,7 bis 4,5
mm und äußerst bevorzugt von 2 bis 4 mm, gemessen unter einem Druck von 2 kPa.
Die erste faserige Annahmeschicht hat eine Bauschigkeit von 10 cm³/g bis 100
cm³/g, vorzugsweise eine Bauschigkeit von 15 cm³/g bis 65 cm³/g, ganz bevorzugt
von 20 cm³/g bis 60 cm³/g und äußerst bevorzugt von 25 cm³/g bis 55 cm³/g.
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Das Basisgewicht der zweiten faserigen Annahmeschicht 229 liegt vorzugsweise
innerhalb des Bereichs von 10 bis 300 Gramm pro Quadratmeter, vorzugsweise von
20 bis 200 Gramm pro Quadratmeter und äußerst bevorzugt von 30 bis 60 Gramm
pro Quadratmeter. Die zweite faserige Annahmeschicht hat eine Dicke von 1 bis 10
mm, vorzugsweise von 1,5 bis 6 mm, noch bevorzugter 1,7 bis 4,5 mm und äußerst
bevorzugt von 2 bis 4 mm, gemessen unter einem Druck von 2 kPa. Die zweite
faserige Annahmeschicht hat eine Bauschigkeit von 10 cm³/g bis 100 cm³/g,
vorzugsweise eine Bauschigkeit von 15 cm³/g bis 65 cm³/g, noch bevorzugter von 20
cm³/g bis 60 cm³/g und äußerst bevorzugt von 25 cm³/g bis 55 cm³/g.
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In einer alternativen Ausführungsform kann die Inkontinenzeinlage 200 eine
zusätzliche Rücknässungsbarriere mit einer offenen, makroskopisch expandierten,
dreidimensionalen, polymeren Bahn enthalten, die zwischen der Oberschicht 221
und der ersten faserigen Annahmeschicht 225 positioniert ist. Die zusätzliche
Rücknässungsbarriere hilft, die Gefahr eines Zurückgelangens von Flüssigkeit und
Rücknässens der Haut der Trägerin weiter zu vermindern.
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In einer weiteren Ausführungsform kann die Inkontinenzeinlage 200 eine
zusätzliche Fluidverteilungsschicht umfassen, die zwischen der Oberschicht 221 und der
ersten faserigen Annahmeschicht 225 positioniert ist. Die Fluidverteilungsschicht
hilft, ein Fluid in Längs- und Querrichtung weiter zu verteilen, um die
Lückenvolumen-Kapazität der unterliegenden ersten faserigen Annahmeschicht 225 besser zu
nutzen. Die Fluidverteilungsschicht kann aus mehreren unterschiedlichen
Materialien hergestellt sein, einschließlich Gewebe- oder Vliesbahnen aus synthetischen
Fasern, einschließlich Polyester, Polypropylen oder Polyethylen; natürliche Fasern,
einschließlich Baumwolle oder Zellulose; Mischungen aus solchen Fasern; oder
irgendwelchen äquivalenten Materialien oder Kombinationen aus Materialien.
Geeignete Gewebebahnen umfassen gebundene, kardierte Bahnen, spunbonded
Bahnen, schmelzgeblasene Bahnen und thermisch gebundene, luftgelegte Bahnen.