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DE69618143T2 - Kartonverpackungssystem - Google Patents

Kartonverpackungssystem

Info

Publication number
DE69618143T2
DE69618143T2 DE1996618143 DE69618143T DE69618143T2 DE 69618143 T2 DE69618143 T2 DE 69618143T2 DE 1996618143 DE1996618143 DE 1996618143 DE 69618143 T DE69618143 T DE 69618143T DE 69618143 T2 DE69618143 T2 DE 69618143T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
carton
dispensing device
line
blank
weakness
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE1996618143
Other languages
English (en)
Other versions
DE69618143D1 (de
Inventor
Rebecca Jane Hill
Brian Robert Law
John Edward Sheppard
David Iain Young
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Unilever PLC
Unilever NV
Original Assignee
Unilever PLC
Unilever NV
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Unilever PLC, Unilever NV filed Critical Unilever PLC
Application granted granted Critical
Publication of DE69618143D1 publication Critical patent/DE69618143D1/de
Publication of DE69618143T2 publication Critical patent/DE69618143T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B67OPENING, CLOSING OR CLEANING BOTTLES, JARS OR SIMILAR CONTAINERS; LIQUID HANDLING
    • B67BAPPLYING CLOSURE MEMBERS TO BOTTLES JARS, OR SIMILAR CONTAINERS; OPENING CLOSED CONTAINERS
    • B67B7/00Hand- or power-operated devices for opening closed containers
    • B67B7/24Hole-piercing devices
    • B67B7/26Hole-piercing devices combined with spouts
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/72Contents-dispensing means
    • B65D5/74Spouts
    • B65D5/746Spouts formed separately from the container
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D2231/00Means for facilitating the complete expelling of the contents
    • B65D2231/02Precut holes or weakened zones

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

  • Die Verwendung von Kartons zum Verpacken von Konsumgütern ist weit verbreitet. Die derart verpackten Güter schließen Detergenzien, Nahrungsmittel und viele andere ein. Die Kartons werden typischerweise aus einem Materialzuschnitt gebildet, der gefaltet wird, um einen Behälter zu formen, und verschlossen, um das Produkt zurückzuhalten.
  • Ein Problem mit derartigen Kartons besteht darin, dass bei ihnen die Neigung besteht, dass sie schwierig zu öffnen sind, ohne einen Teil des Produkts zu verschütten, ein besonderer Nachteil wo die Art des Produkts so ist, dass eine Berührung mit menschlicher Haut vermieden werden sollte. Einmal geöffnet, sind Kartons typischerweise nicht in der Lage, irgendwelche Mittel bereitzustellen, mittels derer das Produkt in einer kontrollierten Weise zufriedenstellend ohne Verschmutzung abgegeben werden kann.
  • Es sind verschiedene Lösungen für diese Probleme vorgeschlagen worden. Zum Beispiel sind in der GB-A-2210359 und der EP-A- 0543119 und vielen anderen Druckschriften Kartons offenbart, die integrale Ausgusstüllen aufweisen, welche in einer kontrollierten Weise geöffnet werden können und für eine Tülle sorgen, durch die das Produkt einfach abgegeben werden kann. Jedoch tragen derartige Vorrichtungen merklich zu den Kosten jedes hergestellten Kartons bei.
  • Eine alternative Lösung hat darin bestanden, eine Vorrichtung bereitzustellen, die in einen Karton eindringen und auf diesem festgehalten werden kann, so dass sie eine Abgabetülle liefert. Beispiele sind in der GB-A-1173866, der WO-A-9200883, der US-A- 5090596 und vielen anderen Druckschriften offenbart. Natürlich müssen derartige Vorrichtungen mit einem scharfen Element versehen sein, um das Material des Kartons zu durchstechen oder zu durchschneiden. Wenn das scharfe Element ausreichend scharf ist, so dass es leicht in den Karton eindringen kann, kann es in der Praxis auch eine Gefahr für den Benutzer darstellen.
  • Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, ein Kartonsystem bereitzustellen, das nicht unter den höheren Stückkosten leidet, die mit einer festen Tülle verbunden sind, das jedoch mit einem Minimum an Gefahr leicht zu benutzen ist.
  • Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung wird ein Kartonsystem für ein Produkt bereitgestellt, umfassend einen Karton und eine Spendevorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass:
  • der Karton aus einem Materialzuschnitt gebildet ist, in dem ein durch eine Schwächungslinie begrenzter Öffnungsbereich ausgebildet ist; dass
  • die Spendevorrichtung einen Körper mit einem durchgehenden Strömungskanal und ein Durchbrechgebilde aufweist, wobei das Durchbrechgebilde angepasst ist, um den Karton am Öffnungsbereich zu durchdringen, so dass der Strömungskanal mit dem Inneren des Kartons kommuniziert, um es zu ermöglichen, seinen Inhalt durch ihn hindurch abzugeben; und dass
  • die Spendevorrichtung einen Gewindeteil umfasst, mittels dessen die Spendevorrichtung zum Gebrauch abnehmbar am Karton befestigt werden kann.
  • Verglichen mit einem herkömmlichen Karton ist es somit bei jedem bei der vorliegenden Erfindung verwendeten Karton nur erforderlich, eine Schwächungslinie auszubilden. Da die Spendevorrichtung von einem Karton auf einen anderen umgesetzt werden kann, sind verglichen mit einem herkömmlichen Karton die zusätzlichen Stückkosten minimal. Zudem erleichtert die Schwächungslinie das Durchbrechen des Kartons, so dass die Notwendigkeit vermieden wird, die Spendevorrichtung mit einem scharfen und potenziell gefährlichen Gebilde zu versehen, während ein leichter Zugriff durch einen Benutzer ermöglicht und eine zuverlässige Ausgusstülle bereitgestellt wird.
  • Das Produkt, das in einem System der vorliegenden Erfindung verpackt ist, kann in vielen Formen vorliegen, einschließlich als Flüssigkeit, Gel oder körniger Feststoff.
  • Der Zuschnitt wird typischerweise aus laminierter oder walzenglatter Pappe gebildet. Die spezielle Pappezusammensetzung wird in erster Linie durch die Art des Produkts bestimmt, das der Karton enthalten soll. Die Pappe kann eine äußere Schicht und eine innere zusammengesetzte oder Verbundschicht umfassen, zwischen denen eine Pappeschicht aus Zellulosematerial angeordnet ist. Zum Beispiel kann die äußere Schicht aus PE sein und die Verbundschicht kann aus EVOH/PE sein. Ein derartiges Material kann zur Verwendung mit einem flüssigen Detergensprodukt geeignet sein. Ein solches Pappematerial ist üblich, so dass der Zuschnitt durch einen Schritt gebildet werden kann, der von einer vorhandenen Maschine zur Herstellung von Kartonzuschnitten durchgeführt wird, sowie einen separaten oder integrierten Schritt, bei dem die Schwächungslinie gebildet wird.
  • Die Schwächungslinie kann von einer Linie mit geringerer Dicke des Materials des Zuschnitts gebildet werden. Dort, wo ein mit Folie laminiertes Material verwendet werden soll, um den Zuschnitt zu bilden, könnte eine solche Schwächungslinie durch mechanisches Stanzen, Einkerben oder Ätzen gebildet werden. Dort, wo ein Material verwendet wird, wie in dem letzten vorangehenden Absatz definiert, wird die Schwächungslinie jedoch vorteilhafterweise durch Laserätzen gebildet, was eine bessere Kontrolle über die Anordnung, den Querschnitt und die Tiefe der gebildeten Linie bietet. Bei besonders bevorzugten Ausführungsformen wird die Schwächungslinie so gebildet, dass sie die äußere Schicht durchdringt und im Wesentlichen oder ganz durch die Pappeschicht hindurch dringt, jedoch nicht so weit, dass sie durch die zusammengesetzte oder Verbundschicht dringt.
  • Die Schwächungslinie kann eine geschlossene Kurve sein. Bevorzugter enthält sie mindestens eine Unterbrechung, an welcher der Zusammenhalt oder die Unversehrtheit der Pappe bewahrt wird. Da an einer derartigen Unterbrechung dem Durchbrechen ein Widerstand entgegengesetzt wird, wird sich, einmal offen, das Material des Öffnungsbereichs nicht lösen und in den Karton fallen.
  • Die Zusammensetzung des Zuschnitts innerhalb des Öffnungsbereichs ist typischerweise im Wesentlichen identisch mit der Zusammensetzung des Zuschnitts außerhalb des Öffnungsbereichs. So kann der gesamte Zuschnitt (einschließlich des Öffnungsbereichs) aus einem einheitlichen Stück Material gebildet werden.
  • Ein die Erfindung verkörperndes Kartonsystem ist insbesondere, aber nicht ausschließlich, bei Kartons mit Giebel-Kopfende anwendbar, wobei der Öffnungsbereich zum Beispiel in einer schrägen Oberfläche des Giebels oder in einer Giebelstirnseite ausgebildet ist.
  • Die Spendevorrichtung weist vorzugsweise einen mit einem Außengewinde versehenen Teil auf, der für einen Eingriff mit dem Umfangsrand des Öffnungsbereichs im Anschluss an dessen Durchbrechung geformt und bemessen ist. Durch diese Anordnung kann die Spendevorrichtung mit dem Karton in Schraub- oder Gewindeeingriff gebracht werden. Zudem dient das Gewinde dazu, die Spendevorrichtung in der vorgesehenen Lage auf dem Karton auszurichten und zu positionieren, und das Ineinandergreifen des Gewindes und der Pappe des Kartons kann für eine primäre Abdichtung zwischen der Vorrichtung und dem Karton sorgen. Vorzugsweise ist das Gewinde auf einem verjüngten Kern ausgebildet, dessen Durchmesser vom Durchbrechgebilde weg zunimmt. Das Gewinde kann einen oder mehr vom Durchbrechgebilde entfernte Bereiche mit größerer Tiefe aufweisen. Ein solcher Bereich oder solche Bereiche können durchgehend sein oder können eine Mehrzahl von diskreten Bereichen umfassen.
  • Bei einigen Ausführungsformen trägt die Spendevorrichtung eine sekundäre Abdichteinrichtung, um die flüssigkeitsfeste Abdichtung mit einer äußeren Oberfläche des Kartons zu verbessern. Diese Anordnung ist speziell in Kombination mit dem oben erwähnten Gewinde vorteilhaft. Die sekundäre Abdichteinrichtung kann als Einheit mit dem Körper der Spendevorrichtung ausgebildet sein.
  • Typischerweise trägt die Spendevorrichtung einen Verschluss, mittels dessen der Strömungskanal wahlweise verschlossen werden kann, womit es ermöglicht wird, den Karton nach dem Öffnen wirkungsvoll wieder zu verschließen.
  • Der Körper kann röhrenförmig sein, wobei der Strömungskanal typischerweise koaxial zum Körper ist. Bei derartigen Ausführungsformen kann die Spendevorrichtung einen Innenteil aufweisen, der im Gebrauch in den Karton eindringt, sowie einen Außenteil, der im Gebrauch aus dem Karton übersteht. Eine Verkleidung kann den Außenteil umgeben. Ein flexibles Kunststoff-Dichtelement kann im Kontakt mit oder als Einheit mit der Verkleidung angeordnet sein, wobei dies insofern vorteilhaft ist, als das Dichtelement zwischen der Schulter und dem Material des Kartons zusammengedrückt werden kann. Ein derartiges Zusammendrücken kann leicht erreicht werden, wenn der Innenteil mit einem Außengewinde versehen ist, das sich zumindest teilweise entlang seiner Länge erstreckt.
  • Ein die Erfindung verkörperndes Kartonsystem kann weiter eine Halteeinrichtung zum Festhalten der Spendeeinrichtung auf dem Karton vor dem Gebrauch einschließen. So kann das System zum Verkauf zweckmäßigerweise als komplettes Produkt verpackt werden. Die Halteeinrichtung kann einen Überdeckel zur Anbringung auf dem Karton umfassen, innerhalb dessen die Spendevorrichtung vor dem Gebrauch untergebracht und wahlweise eindeutig festgehalten werden kann. Bei derartigen Ausführungsformen kann der Überdeckel Markierungen zum Abmessen einer aus dem Karton abgegebenen Flüssigkeitsmenge aufweisen und kann eine Schnauze zum Ausgießen von Produkt besitzen.
  • Eine Ausführungsform der Erfindung wird nun anhand von Beispielen ausführlich unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben, in denen:
  • Fig. 1 ein die Erfindung verkörperndes Kartonsystem in einem Zustand zeigt, in dem es verkauft werden könnte;
  • Fig. 2 das Kartonsystem aus Fig. 1 in einem Zustand zeigt, in dem es zum Gebrauch bei der Abgabe von Produkt bereit ist;
  • Fig. 3 eine Vorderseitenansicht einer Spendevorrichtung zur Verwendung mit der Ausführungsform aus Fig. 1 ist;
  • Fig. 4 eine teilweise geschnittene Seitenansicht der Spendevorrichtung aus Fig. 3 ist;
  • Fig. 5 eine Draufsicht auf einen Zuschnitt für den Karton der Ausführungsform aus Fig. 1 ist;
  • die Fig. 6 und 7 ausführlichere Ansichten des in Fig. 1 dargestellten Überdeckels von einer Seite bzw. von oben aus sind;
  • Fig. 8 eine Seitenansicht einer alternativen Spendevorrichtung ist, die zusammen mit dem Kartonsystem aus Fig. 1 verwendet werden kann; und
  • Fig. 9 eine Ansicht eines kleinen Ausschnitts eines Gewindeteils des Körpers aus Fig. 8 bei Betrachtung in Richtung des Pfeils A ist.
  • Unter Bezugnahme auf die Zeichnungen umfasst ein die Erfindung verkörperndes Kartonsystem einen Karton 10 mit Giebel-Kopfende, eine Abgabe- oder Spendevorrichtung 12 und einen Überdeckel 14.
  • Der Karton 10 ist von einer allgemeinen Konstruktion, die zur Verwendung beim Verpacken von Flüssigprodukten wohlbekannt ist, wobei flüssige Detergenszusammensetzungen ein Beispiel für viele derartige Produkte sind. Der Karton 10 wird aus einem ursprünglich ebenen Zuschnitt gebildet, wie in Fig. 5 dargestellt. Der Zuschnitt wird aus einer laminierten Pappe gebildet, die in einer im Wesentlichen konventionellen Weise gefaltet und durch Wärmeschweißen gesichert wird, um den Karton zu formen. Bei dieser Ausführungsform weist die Pappe eine äußere Schicht aus PE und eine innere Verbundschicht aus EVOH/PE auf. Jedoch ist die Erfindung auch bei einem System anwendbar, bei dem der Karton aus einem weiten Bereich von anderen Materialien geformt wird.
  • Bei der vorliegenden Ausführungsform ist ein Öffnungsbereich 20 in einer diagonal nach oben gerichteten Fläche 22 des Kartons 10 ausgebildet. Der Öffnungsbereich 20 wird von einer allgemein kreisförmigen Schwächungslinie 24 begrenzt, die durch Laserätzen im Zuschnitt gebildet wird. In der Schwächungslinie ist eine bei 26 dargestellte kleine Unterbrechung vorhanden. Diese ist so angeordnet, dass sie sich ganz oben befindet, wenn der Karton 10 in seiner normalen aufrechten Ausrichtung steht.
  • Die Schwächungslinie 24 bildet eine Linie, an der die Dicke des Materials des Zuschnitts um ein kontrolliertes Maß geringer ist. Dieses muss ausreichend sein, um das Material zu schwächen, um ein Durchbrechen des Öffnungsbereichs zu ermöglichen, wenn dies von einem Benutzer gewünscht wird, muss jedoch eine ausreichende Festigkeit bewahren, um sicherzustellen, dass es während des Transports oder der Lagerung nicht zu einem unbeabsichtigten Durchbrechen kommt. Bei der vorliegenden Ausführungsform kann dies erreicht werden, indem man durch die äußere Schicht und im Wesentlichen oder vollständig durch die Pappe hindurch ätzt, jedoch ohne die Verbundschicht zu schwächen.
  • Wie in den Fig. 3 und 4 deutlicher dargestellt, umfasst die Spendevorrichtung einen als Einheit ausgebildeten Körper aus Kunststoffmaterial mit einem durchgehenden Strömungskanal.
  • Der Körper weist einen Kartoneinstichteil 30 auf, der als zylindrisches Rohr ausgebildet ist, das zu einer Achse A des Körpers koaxial ist. Ein offenes Ende des Rohrs bildet einen Einlass für den Strömungskanal. Das offene Ende ist mit einer Fläche ausgebildet, die um ungefähr 30º gegenüber der Achse winkelversetzt ist, so dass bei 34 eine gerundete Spitze gebildet wird.
  • Der Kartoneinstichteil 30 steht aus einem mittleren Teil 32 des Körpers über, der ein Außengewinde 36 aufweist. Der Durchmesser des mittleren Teils 32 und des Gewindes nimmt vom Einstichteil 30 aus zu, und seine Steigung nimmt vom Einstichteil 30 aus ab. Die Veränderung entlang des Gewindes 36 erleichtert die Ausrichtung der Spendevorrichtung 12 auf dem Karton und verbessert die zwischen dem Gewinde 36 und dem Material des Kartons gebildete Dichtung.
  • Mehrere radiale Öffnungen 38 erstrecken sich durch den mittleren Teil und kommunizieren mit den Strömungskanal, wobei sie es gestatten, Produkt aus dem Karton abzugeben, wenn nur eine kleine Produktmenge zurückbleibt, mit einer unzureichenden Tiefe, um am offenen Ende einzutreten.
  • Der Körper erstreckt sich allgemein als glatter Zylinder aus dem mittleren Teil 32, wie bei 40 dargestellt, um an einem Auslass des Strömungskanals zu enden. Ein äußerer Endteil des Zylinders weist eine geringere Wandstärke auf, und auf diesem ist eine Verschlusseinheit angebracht, umfassend eine am Körper befestigte Einfassung 42 und einen Deckel 44, der an der Einfassung befestigt ist, für eine Schwenkbewegung zwischen einer geschlossenen Position, in der er den Strömungskanal verschließt, und einer offenen Position, in der er einen freien Hindurchtritt von Produkt durch diesen gestattet, wobei dieser letztere Zustand in Fig. 2 dargestellt ist. Die Einfassung 42 ist so am Körper befestigt, dass sie um diesen herum gedreht werden kann. Dies gestattet es, den Deckel 44 in eine passende Ausrichtung zu bewegen, wodurch er das Ausströmen von Produkt aus dem Karton 10 nicht behindert, gleichgültig welche Drehausrichtung der Körper einnimmt.
  • Eine Verkleidung 50 wird vom Körper getragen. Die Verkleidung 50 ist ein dünnwandiger Rotationskörper und ist koaxial zum Körper angeordnet.
  • Die Verkleidung weist bei 52 eine obere kreisförmige Öffnung auf, die den Körper an seinem zylindrischen Querschnitt 40 umgibt. Von dort aus krümmt sich die Verkleidung 50 nach außen bis zu einem zylindrischen Teil, der den Körper umgibt und sich bis zum mittleren Teil 32 erstreckt, wo er radial auswärts von einem oberen Teil des Außengewindes 36 angeordnet ist.
  • Unmittelbar benachbart zur Verkleidung 50 wird vom Körper ein sekundäres Dichtelement 54 aus elastischem Kunststoffmaterial getragen. Dieses kann als Einheit mit der Verkleidung 50 ausgebildet sein oder kann, wie bei der vorliegenden Ausführungsform, ein separates Teil sein. Das sekundäre Dichtelement 54 weist einen ringförmigen Stegbereich 56 auf, der sich zwischen dem Körper und der Verkleidung 50 erstreckt, um dazwischen eine Abdichtung zu bilden, wobei ein Stirnteil der Verkleidung 50 in einer Haltenut 58 des sekundären Dichtelements 54 aufgenommen wird. Von der Verkleidung 50 nach außen zu weist das sekundäre Dichtelement 54 eine Dichtlippe 60 auf, die sich in radialer und axialer Richtung von der Verkleidung 50 weg erstreckt.
  • Unter Bezugnahme auf Fig. 1 schließt eine die Erfindung verkörpernde komplette Produktverpackung einen Überdeckel 14 ein, der auf dem Karton 10 angebracht ist und in dem die Spendevorrichtung 12 enthalten ist. Es gibt im Wesentlichen keinerlei Einschränkungen im Hinblick auf die Form oder Ausbildung des Überdeckels 14, außer dass er ausreichend groß sein muss, um die Spendevorrichtung 12 aufzunehmen, und dass er die Anforderungen im Hinblick auf Abmessungen und ästhetisches Erscheinungsbild einer für das Produkt geeigneten Verpackung erfüllen muss.
  • Ein Beispiel eines geeigneten Überdeckels ist in den Fig. 5 und 6 ausführlicher dargestellt. Der Überdeckel 14 besteht aus einem durchsichtigen oder durchscheinenden Material, damit die Spendevorrichtung 12 durch ihn hindurch sichtbar ist. Der Überdeckel 14 kann einem doppelten Zweck dienen. Er ist mit Maßeinteilungen versehen, die bei 70 dargestellt sind, damit er in einer Ausrichtung, wie in Fig. 6 dargestellt, als Messbehälter benutzt werden kann, um eine gewünschte Dosis des Produkts zu erhalten. Zusätzlich weist er eine Ausgusstülle oder -schnauze 72 auf, um das Ausgießen von Flüssigkeit aus ihm zu erleichtern.
  • Bei dieser Ausführungsform weist der Überdeckel 15 Seitenwände 74 auf, von denen jede, wenn er auf dem Karton 10 angebracht ist, zu einem jeweiligen Giebel-Stirnende des Kartons 10 benachbart ist. In jeder Seitenwand 74 ist eine vertiefte Zone 76 ausgebildet, die in das Giebel-Stirnende ragt, so dass der Überdeckel 14 in seiner Lage auf dem Karton 10 festgehalten wird.
  • Eine die Erfindung verkörpernde Produktverpackung wird typischerweise in einer Form verkauft werden, die im Wesentlichen derjenigen entspricht, die in Fig. 1 dargestellt ist. Zum Gebrauch wird zuerst der Überdeckel 14 entfernt. Dann wird die Spitze 34 gegen den Öffnungsbereich gedrückt, um eine Durchbrechung um die Schwächungslinie 24 herum zu bewirken. Die Spendevorrichtung 12 wird dann in Richtung des Kartons gedrückt, woraufhin das Gewinde 36 des mittleren Teils 32 mit dem Rand des Kartonmaterials, dort wo es durchgebrochen ist, in Eingriff tritt, und gegen dieses abdichtet. Eine Drehung der Spendevorrichtung bewirkt dann, dass sie in Richtung des Kartons gezogen wird, bis die Dichtlippe 60 des sekundären Dichtelements 54 mit ihm in Berührung kommt. An der Unterbrechung 26 der Schwächungslinie 24 findet keine Durchbrechung statt, so dass das Material des Öffnungsbereichs 20 an dieser Stelle mit dem umgebenden Karton verbunden bleibt.
  • Um eine Menge des Produkts aus dem Karton 10 abzugeben, wird der Deckel 44 in seinen offenen Zustand bewegt, wie in Fig. 2 dargestellt. Dann kann eine Menge des Produkts aus dem Karton ausgegossen werden, wobei es durch den Strömungskanal der Spendevorrichtung 12 hindurchtritt.
  • Es versteht sich, dass die Spitze 34 nicht scharf ist. Ihre Aufgabe besteht nicht darin, das Material des Kartons 10 zu durchschneiden, sondern einfach eine aufgebrachte Kraft auf die Schwächungslinie 24 zu konzentrieren. In der Praxis kann die Spitze weggelassen werden, wobei dann die Stirnfläche des Rohrs quer zur Achse verläuft.
  • Nunmehr Bezug nehmend auf Fig. 8, umfasst eine alternative Spendevorrichtung, die zur Verwendung mit einem Karton, wie beispielsweise demjenigen aus Fig. 5, geeignet ist, einen Körper aus Kunststoffmaterial mit einem axial durch ihn hindurch verlaufenden Strömungskanal.
  • Der Körper umfasst ein einteiliges, hohles, allgemein zylindrisches Außenteil 100, das auf einem freien Ende einen wiederverschließbaren Deckel 102 trägt. Das hohle Innere des Außenteils begrenzt einen Teil eines Strömungskanals, der mittels des Deckels 102 wahlweise verschlossen oder geöffnet werden kann. Der Körper weist Wände auf, die aus einer einzigen Kunststoffmaterialdicke gebildet sind.
  • Der Körper weist einen verjüngten Gewindeteil 104 auf, der sich aus dem zylindrischen Außenteil 100 erstreckt. Die Verjüngung erfolgt unter einem Winkel von ungefähr 15º, und das Gewinde 108 weist eine Steigung von ungefähr 3 mm auf. Eine von Flanschteil 120 abgewandte Stirnfläche des verjüngten Gewindeteils 104 ist unter einem Winkel abgetrennt, der ungefähr 15º gegenüber einem rechten Winkel in Bezug zur Achse des Körpers beträgt, so dass eine Seite des Körpers über die andere übersteht, um bei 106 eine Spitze zu bilden.
  • Zwischen dem verjüngten Gewindeteil 104 und dem zylindrischen Außenteil 100 befindet sich ein radial überstehender Flanschteil 120.
  • Eine Mehrzahl von Schlitzen 110, 112 sind eingeformt, die sich radial durch das Material des Körpers erstrecken. Es sind zwei Gruppen von Schlitzen 110, 112 vorhanden. Eine erste Gruppe 112 erstreckt sich derart, dass jeder eine Mittellinie aufweist, die mit der Spitze 106 fluchtet. Die zweite Gruppe 110 ist in Umfangsrichtung entgegengesetzt angeordnet. Jeder der Schlitze 110, 112 erstreckt sich zwischen benachbarten Windungen des Gewindes 108 durch das Material des Körpers hindurch, wie in Fig. 9 dargestellt.
  • Das Gewinde 108 weist auf seinen dem Flanschteil 120 am nächsten liegenden Windungen Teile 114 mit größerer Tiefe auf. Diese stehen allgemein mit den Gruppen von Schlitzen 110, 112 in Ausrichtung. Bei Betrachtung von der Stirnseite aus stellen diese Teile 114 radial verlaufende gekrümmte "Flügel"-Teile des Gewindes dar.
  • Im Gebrauch wird die Spitze 106 ausreichend fest gegen die Schwächungslinie im Karton 22 gedrückt, um zu bewirken, dass der Karton entlang der Schwächungslinie durchbricht. Der Körper kann dann in das derart im Karton gebildete Loch geschraubt werden.
  • Verglichen mit der oben beschriebenen Ausführungsform kann die vorliegende Ausführungsform unter Umständen aufgrund des kleineren Winkels der Verjüngung des Gewindes mit geringerer Wahrscheinlichkeit zu einem Einreißen des Materials des Kartons führen. Außerdem tragen die Vorsprünge 108 des Gewindes dazu bei, den Körper auf dem Karton festzuhalten, ohne Nachteile, die durch eine Zunahme der Gewindetiefe entlang seiner gesamten Länge auftreten könnten. Auch bei dieser Ausführungsform wird zwischen dem Gewinde und der Öffnung im Karton eine primäre Abdichtung erzeugt, womit ein separates äußeres Dichtelement unnötig gemacht wird.
  • Es gibt viele mögliche Abwandlungen an diesen Ausführungsformen ohne Abweichung vom Umfang dieser Erfindung. Zum Beispiel kann die Schwächungslinie einen Öffnungsbereich begrenzen, der anders als kreisförmig ist. Zudem kann mehr als eine Unterbrechung vorgesehen sein, wobei angenommen wird, dass diese beiden Abarten benutzt werden können, um die Durchbrechungsgeschwindigkeit der Schwächungslinie und die Festigkeit des Öffnungsbereichs vor dem Durchbrechen zu steuern.

Claims (24)

1. Kartonsystem für ein Produkt, umfassend einen Karton (10) und eine Spendevorrichtung (12), dadurch gekennzeichnet, dass:
der Karton (10) aus einem Materialzuschnitt gebildet ist, in dem ein durch eine Schwächungslinie (24) begrenzer Öffnungsbereich ausgebildet ist; dass
die Spendevorrichtung (12) einen Körper mit einem durchgehenden Strömungskanal und ein Durchbrechgebilde (34) aufweist, wobei das Durchbrechgebilde angepasst ist, um am Öffnungsbereich durch den Karton (10) hindurchzudringen, so dass der Strömungskanal mit dem Inneren des Kartons (10) kommuniziert, um es zu ermöglichen, seinen Inhalt durch ihn hindurch abzugeben; und dass
die Spendevorrichtung (12) einen Gewindeteil (36) umfasst, mittels dessen die Spendevorrichtung (12) zum Gebrauch abnehmbar am Karton (10) befestigt werden kann.
2. Kartonsystem nach Anspruch 1, bei dem der Zuschnitt aus Zellulosematerial gebildet ist.
3. Kartonsystem nach Anspruch 2, bei dem das Material des Zuschnitts Pappe ist, die mit einer äußeren Schicht und einer inneren Verbundschicht laminiert ist.
4. Kartonsystem nach einem vorangehenden Anspruch, bei dem die Schwächungslinie (24) von einer Linie mit geringerer Dicke des Materials des Zuschnitts gebildet wird.
5. Kartonsystem nach Anspruch 4, bei dem die Schwächungslinie (24) durch Laserätzen gebildet ist.
6. Kartonsystem nach einem vorangehenden Anspruch, bei dem die Zusammensetzung des Zuschnitts innerhalb des Öffnungsbereichs im Wesentlichen identisch mit der Zusammensetzung des Zuschnitts außerhalb des Öffnungsbereichs ist.
7. Kartonsystem nach einem vorangehenden Anspruch, bei dem der Karton ein Karton mit Giebel-Kopfende ist, wobei der Öffnungsbereich in einer schrägen Oberfläche (22) des Kopfendes des Kartons ausgebildet ist.
8. Kartonsystem nach einem vorangehenden Anspruch, bei dem der Gewindeteil (36) der Spendevorrichtung (12) für einen Eingriff mit dem Rand des Öffnungsbereichs im Anschluss an das Durchbrechen desselben geformt und bemessen ist.
9. Kartonsystem nach einem vorangehenden Anspruch, bei dem die Spendevorrichtung eine sekundäre Dichteinrichtung (60) zur Bildung einer flüssigkeitsfesten Abdichtung mit einer äußeren, Oberfläche (22) des Kartons (10) trägt.
10. Kartonsystem nach einem vorangehenden Anspruch, bei dem die Spendevorrichtung (12) einen Verschluss (42, 44) trägt, mittels dessen der Strömungskanal wahlweise verschlossen werden kann.
11. Kartonsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei dem der Körper röhrenförmig ist und der Strömungskanal zum Körper koaxial ist.
12. Kartonsystem nach Anspruch 11, bei dem die Spendevorrichtung (12) einen Innenteil aufweist, der im Gebrauch in den Karton eindringt, sowie einen Außenteil, der im Gebrauch aus dem Karton übersteht, wobei eine vom Körper getragene Verkleidung vorhanden ist, die eine Schulter zwischen dem Innen- und Außenteil bildet.
13. Kartonsystem nach Anspruch 12, bei dem ein sekundäres Dichtelement (60) aus flexiblem Kunststoff in Berührung mit der Schulter angeordnet ist.
14. Kartonsystem nach Anspruch 12 oder Anspruch 13, bei dem der Innenteil ein Außengewinde (36) trägt, das sich zumindest teilweise entlang seiner Länge erstreckt.
15. Kartonsystem nach Anspruch 14, bei dem das Außengewinde (36) im Gebrauch mit dem Karton eine flüssigkeitsfeste Abdichtung bildet.
16. Kartonsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 11, bei dem die Spendevorrichtung (98) einen einwandigen röhrenförmigen Formkörper umfasst.
17. Kartonsystem nach Anspruch 16, bei dem der Formkörper ein röhrenförmiges Körperteil (100) und ein mit einem Außengewinde versehenes Teil (104) aufweist.
18. Kartonsystem nach einem vorangehenden Anspruch, weiter einschließend eine Halteeinrichtung zum Halten der Spendeeinrichtung zusammen mit dem Karton vor einem Gebrauch.
19. Kartonsystem nach Anspruch 18, bei dem die Halteeinrichtung einen Überdeckel (14) zur Anbringung auf dem Karton (10) umfasst.
20. Kartonsystem nach Anspruch 19, bei dem der Überdeckel (14) Markierungen (70) zum Abmessen einer aus dem Karton (10) abgegebenen Produktmenge aufweist.
21. Kartonsystem nach einem vorangehenden Anspruch, bei dem die Schwächungslinie (24) eine geschlossene Kurve ist.
22. Kartonsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 19, bei dem die Schwächungslinie nicht durchgehend ist, wobei sie eine oder mehr Unterbrechungen (26) aufweist.
23. Kartonsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 19, bei dem die Schwächungslinie allgemein kreisförmig ist und zwei Unterbrechungen (26) aufweist, die diametral entgegengesetzt voneinander angeordnet sind.
24. Verpacktes Produkt, umfassend ein Kartonsystem nach einem vorangehenden Anspruch, in dem ein Produkt enthalten ist, das in Form von einem von einer Flüssigkeit, einem Gel oder einem körnigen Feststoff vorliegt.
DE1996618143 1995-10-24 1996-10-16 Kartonverpackungssystem Expired - Lifetime DE69618143T2 (de)

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