DE69618073T2 - Haftetikett-/Faltbroschürenaufbau - Google Patents
Haftetikett-/FaltbroschürenaufbauInfo
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Description
- Diese Erfindung betrifft Klebeetiketten- oder Klebebroschürensysteme und befasst sich mit der Bereitstellung eines Systems, mittels dessen einzelne Etiketten oder Broschüren von einem Trägerband abgenommen und von automatischen Maschinen an einzelnen Artikeln angebracht werden können. Das Band mit seiner Bestückung an Etiketten oder Broschüren ist zweckmäßigerweise zur Aufbewahrung in einer Rolle angepasst.
- Die EP-A-0304242 beschreibt ein Klebebroschürensystem, bei dem ein flexibles Trägerband auf einer seiner Seiten mit einem Release- oder Trennmaterial beschichtet ist. Eine Mehrzahl von Broschüren ist der Länge des Bandes nach im Abstand voneinander angeordnet und weist eine die Broschüren überziehende Klebebogeneinrichtung auf. Die Klebebogeneinrichtung haftet an einem vorderen Deckblatt der Broschüren und erstreckt sich an beiden Querrändern über die Broschüre hinaus und haftet unmittelbar am Trägerband.
- Gemäß dieser Erfindung wird ein Klebebroschürensystem bereitgestellt, umfassend ein flexibles Trägerband, das auf einer seiner Seiten mit einem Release- oder Trennmaterial beschichtet ist, eine Mehrzahl von Broschüren, die der Länge des Bandes nach im Längsabstand voneinander angeordnet sind, von welchen Broschüren jede einen vorderen Bogen, einen entlang eines ersten Querrandes mit dem vorderen Bogen verbundenen hinteren Bogen und einen oder mehrere, zwischen dem vorderen und hinteren Bogen angeordnete und damit verbundene weitere Bogen umfasst, sowie eine Klebebogeneinrichtung, die im Wesentlichen jede Broschüre überzieht, wobei sie an deren vorderem Bogen haftet und sich über die Broschüre hinaus erstreckt und jenseits von entgegengesetzten Querrändern der Broschüre Teile bildet, wobei die Teile unmittelbar an der einen Seite des Trägerbandes haften, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil der Klebebogeneinrichtung, der im Wesentlichen die Broschüre überzieht, eine Querbreite aufweist, die größer ist als die Querbreite von mindestens einem der Teile auf jeder Seite der Broschüre, wodurch mindestens eine Schulter in der Klebebogeneinrichtung an oder benachbart zu einem Querrand der Broschüre gebildet wird, wobei die Klebebogeneinrichtung im Gebrauch ausreichend haftfähig ist, um die Broschüre an der Oberfläche eines Artikels zu befestigen, wodurch die Schulter einen Schwachpunkt liefert, von welchem aus die Klebebogeneinrichtung am ehesten reißt.
- Vorzugsweise weist die Klebebogeneinrichtung eine bedruckbare Oberseite auf. Auf diese Weise wird ein System bereitgestellt, das auf seiner Außenseite bedruckt werden kann, nachdem das System hergestellt worden ist, wodurch es ermöglicht wird, dass Benutzer der Systeme ihre eigenen Verkaufsinformationen aufdrucken, wie Preis oder einen Barcode. Außerdem ermöglicht es das Vorhandensein der Schulter in der Klebebogeneinrichtung, das System leichter zu öffnen, da die Schulter einen geschwächten Bereich darstellt, entlang dessen das System bevorzugt aufreißen wird.
- Vorzugsweise ist von der Schulter aus parallel zum Querrand der Broschüre eine Perforationslinie vorgesehen, welche die Leichtigkeit eines Öffnens des Systems weiter verbessert.
- Die Klebebogeneinrichtung kann sich über die der Länge nach verlaufenden Ränder der Broschüre hinaus erstrecken und mit der beschichteten Seite des Bandes in Eingriff treten, so dass die Broschüre vollständig umschlossen ist. Alternativ kann ein Teil der Broschüre frei von der Klebebogeneinrichtung sein, so dass sie leichter ergriffen werden kann.
- Die Klebebogeneinrichtung kann durchscheinend oder durchsichtig sein, ist jedoch vorzugsweise undurchsichtig.
- Der von der besagten ersten Linie entfernte oder abgewandte entgegengesetzte Rand des hinteren Bogens kann leicht klebend an der Klebebogeneinrichtung angeheftet werden, indem man die zweite Faltlinie jenseits des freien Randes des vorderen Bogens anordnet oder indem man Teile des freien Randes des vorderen Bogens, z. B. an seinen Ecken, wegschneidet oder indem man im vorderen Bogen benachbart zu seinem freien Rand ein oder mehrere Löcher ausbildet, so dass der Teil oder die Teile des besagten weiteren Bogens hinter dem Loch oder den Löchern an der Klebebogeneinrichtung haften können.
- Die Begriffe "quer", "Quer-" und "Längs-" werden hier benutzt, um Richtungen in Bezug zum Trägerband anzugeben.
- Einige Ausführungsformen der Erfindung werden nun anhand von Beispielen unter Bezugnahme auf die begleitenden schematischen Zeichnungen beschrieben, in denen:
- Fig. 1 den ersten Schritt bei einem Verfahren zur Herstellung von erfindungsgemäßen Broschüren zeigt,
- Fig. 2 eine randseitige Ansicht eines Streifens der Broschüren in einem vergrößerten Maßstab ist,
- die Fig. 3 und 4 zwei weitere Schritte bei dem Verfahren zeigen,
- Fig. 5 eine randseitige Ansicht der Broschüren auf der Trägerbahn in einem vergrößerten Maßstab ist, und
- die Fig. 6 und 7 Abwandlungen des Verfahrens veranschaulichen.
- Nunmehr Bezug nehmend auf Fig. 1 der Zeichnungen, weist eine Papier-Trägerbahn 10 mit einer Release- oder Trennbeschichtung auf ihrer Oberseite eine Reihe von darauf angebrachten Streifen 11 von Broschüren auf, wobei sich jeder Streifen quer zur Bahn erstreckt, jedoch kurz vor den Seitenrändern der Bahn endet und der Länge der Bahn nach im Abstand von den nächst benachbarten Streifen angeordnet ist. Jeder Streifen umfasst vier Broschüren 12 mit, quer zur Bahn, dazwischenliegenden Bändern 13, die dazu dienen, bei diesem Schritt die Broschüren 12 zur Vereinfachung der Handhabung miteinander zu verbinden, die jedoch schließlich weggeworfen werden sollen.
- Jeder Streifen von Broschüren liegt in einem Stück vor und umfasst, wie in Fig. 2 bei randseitiger Betrachtung quer zur Bahn 10 dargestellt, einen vorderen Bogen 14, einen hinteren Bogen 15, der geringfügig länger als der vordere Bogen und entlang einer quer verlaufenden Faltlinie 16 mit dem vorderen Bogen verbunden ist, einen weiteren Bogen 17, der entlang einer Faltlinie 18 mit dem hinteren Bogen 15 verbunden ist, sowie einen zweiten weiteren Bogen 19, der entlang einer Faltlinie 20 mit dem weiteren Bogen 17 verbunden ist. Die Bogen 17 und 19 sind zwischen dem vorderen und hinteren Bogen angeordnet. Jede Broschüre kann zusätzlich zu Inhalt, der den Artikel identifiziert, an dem sie angebracht werden soll, Hinweise zum Gebrauch des Artikels, eine Garantie des Herstellers oder anderen Inhalt einschließen. Eine alternative Broschüre ist diejenige in Form eines Büchleins, bei dem der vordere, der hintere und weitere Bogen der Broschüre entlang eines gemeinsamen Rückens verbunden sind.
- Eine Bahn 21, die eine bedruckbare Oberseite aufweist und vorzugsweise undurchsichtig ist, jedoch durchsichtig sein kann, und auf ihrer Rückseite einen Kleber aufweist, wird der Länge nach über die Trägerbahn 10 und die Streifen von Broschüren 12 gelegt, so dass die vorderen Bogen 14 der Streifen von Broschüren und die freiliegenden Oberflächenbereiche der Trägerbahn 10 daran haften. Da der hintere Bogen 15 geringfügig länger ist als der vordere Bogen 14, steht ein schmaler Randstreifen 22 des Bogens 17 über den freien Rand 14a des vorderen Bogens 14 über und wird an der klebenden Rückseite der Bahn 21 leicht angeheftet.
- Nunmehr Bezug nehmend auf Fig. 3 der Zeichnungen, wird das System aus der Trägerbahn 10, den Streifen 11 und der Bahn 21 einem Stanzvorgang unterzogen, der durch die Bahn 21 und den Streifen 11, nicht jedoch die Trägerbahn 10 hindurchschneidet und jeden Streifen in seine vier einzelnen Broschüren teilt und das Band 13 von den Broschüren 12 trennt, wobei jede Broschüre durch zwei, jenseits der Faltlinien 16, 18 der Broschüre verlaufende Teile oder Streifen 23 der Bahn mit der Trägerbahn verbunden bleibt. Die geschnittene Bahn 21 wird dann von der Trägerbahn abgetrennt, wobei sie die Bänder 13 mit sich nimmt, jedoch denjenigen Bereich des Bahnmaterials zurücklässt, der jede Broschüre überzieht, und wird weggeworfen. Bei dem Stanzvorgang werden die Bahn 21 und der Streifen 11 so geschnitten, dass die Querbreite der entgegengesetzten Streifen 23 kleiner ist als die Querbreite desjenigen Teils der Bahn, der jede der Broschüren 12 überzieht. Dies wiederum liefert an oder benachbart zu den Querrändern der Broschüre 12 Schultern 29 in der Bahn 21. In einem getrennten Stanzvorgang, der vor, nach und gleichzeitig mit dem ersteren Stanzvorgang ausgeführt werden kann, wird eine Perforationslinie 30 vorgesehen, die auf einer oder beiden Seiten der Broschüre von der Schulter 29 aus im Wesentlichen parallel zu den Querrändern der Broschüre 12 der Breite nach verläuft. Dies erleichtert den Zugriff auf das Etikett oder die Broschüre durch den Verbraucher.
- In den Zeichnungen sind die Broschüren mit vier Schultern in der Klebebogeneinrichtung dargestellt. Es versteht sich, dass die Bahn und die Broschüre alternativ so zugeschnitten werden können, dass eine oder mehrere Schultern bereitgestellt werden. Auch bedeckt in den Zeichnungen die Bahn die Broschüre ganz. Bei einer weiteren Anordnung ist ein Teil der Broschüre, vorzugsweise entlang eines Längsrandes, frei von der Bahn. Dies kann durch einen zusätzlichen Stanzvorgang nur durch die Bahn erfolgen, der es ermöglicht, Streifen der Bahn zu entfernen, die einen Teil der Broschüre überziehen, oder durch Aufbringen von Firnis oder eines anderen Release- oder Trennmaterials auf denjenigen Teil der Broschüre, der frei von der Bahn sein wird.
- Anschließend wird dann die Trägerbahn 10, die ihre Reihen von vier Broschüren trägt, entlang der in Fig. 4 dargestellten Linien 24 der Länge nach in vier Streifen oder Bänder 25 geschnitten, von denen jeder/jedes eine Folge von Broschüren trägt, wobei zwei der Länge nach verlaufende Randstreifen 26 des Bandes von Bahnmaterial 10 an entgegengesetzten Seiten der Broschüren frei bleiben. Fig. 5 zeigt die sich ergebende Anordnung bei Betrachtung im rechten Winkel zur Länge der Bahn 10.
- Jedes Band 25 mit seinen daran anhaftenden Broschüren 12 soll zu Aufbewahrungszwecken aufgerollt werden. Wenn das System verwendet werden soll, wird das Band um eine Führung herum geleitet, die zur hinteren (unbeschichteten) Seite des Bandes 10 hin eine Führungsoberfläche mit verhältnismäßig kleinem Radius aufweist, und die relative Steifigkeit des Untersystems aus der Broschüre 12 und dem Bogenmaterial bewirkt, dass das Untersystem vom Band gelöst wird, so dass die klebende Rückseite des vorderen Randteils 23 des die Broschüre bedeckenden Bogenmaterialzuschnitts oder -feldes freigelegt wird. Gleichzeitig wird der Artikel, an dem das Untersystem angebracht werden soll, mit einer an die Geschwindigkeit des Bandes 25 angepassten Geschwindigkeit an der Führung vorbei bewegt, und eine Überführungsvorrichtung bewirkt, dass das Untersystem auf den Artikel überführt wird, während es sich vom Band ablöst.
- Das Band mit Etiketten oder Broschüren ist vorteilhaft, weil es auf diese Weise zur Verwendung mit automatischen Maschinen gut angepasst ist. Die der Länge nach verlaufenden Randstreifen oder Säume des Trägerbandes, die frei von jeglichem Überzug sind, sind zur Verwendung in solchen Maschinen besonders gut geeignet, weil die Bahn- oder Bandführungen der Maschinen die Säume nutzen und sich mit einem dicken Rand eines Etiketts oder einer Broschüre verhaken können. Das Verfahren zur Herstellung der Etiketten- oder Broschürensysteme ist insofern vorteilhaft, als das Etikett oder die Broschüre von einer beliebigen Form sein kann und seine/ihre Ränder, die sich der Länge der Trägerbahn nach erstrecken, nicht geradlinig zu sein brauchen, solange der Zuschnitt von Bogenmaterial an oder benachbart zu den Querrändern der Broschüre Schultern 29 aufweist.
- Das leichte Anheften des Bogens 17 an der klebenden Rückseite des Zuschnitts oder Feldes verhindert, dass sich die Broschüre während des Überführens öffnet. Nunmehr Bezug nehmend auf Fig. 6, kann der weitere Bogen 17 so angeordnet werden, dass er an der klebenden Seite des Bogens leicht angeheftet wird, indem man alternativ die Ecken des freien Randes des vorderen Bogens abschneidet, wie bei 27 dargestellt, oder indem man, wie in Fig. 7 dargestellt, benachbart zum freien Rand des vorderen Bogens 16 Löcher 28 ausbildet, so dass diejenigen Teile des weiteren Bogens 17, die so freigelegt werden, gegen die Klebefläche gedrückt werden und an dieser haften bleiben. Bei einer anderen alternativen Anordnung (nicht dargestellt) kann die Vorderseite des weiteren Bogens durch eine quer verlaufende Kleberlinie oder durch das Zusammendrücken der Broschüre während der Aufbewahrung an der Rückseite des vorderen Bogens angeheftet werden.
- Mit dem beschriebenen Broschüren-/Etikettensystem ermöglicht es die Bereitstellung der Schulter an oder benachbart zum Broschürenrand, das System leichter zu öffnen, da die Schulter einen Schwachpunkt liefert, von dem aus die Bahn am wahrscheinlichsten reißt. Da die Bahn eine bedruckbare Außenseite aufweist, ist es für Benutzer des Systems auch möglich, ihre eigenen Informationen aufzudrucken, nachdem das System hergestellt worden ist. Derartige Informationen können Preise oder ein Barcode sein.
- Obwohl dies in der obigen Beschreibung des Verfahrens zur Herstellung des Systems nicht erwähnt ist, kann das System auch ein Unterlageetikett unterhalb der Broschüre einschließen. Das Unterlageetikett kann durch die Broschüre vollständig verdeckt werden oder kann sich über die Ränder der Broschüre hinaus erstrecken.
Claims (17)
1. Klebebroschürensystem, umfassend ein flexibles
Trägerband (10), das auf einer seiner Seiten mit einem Release-
oder Trennmaterial beschichtet ist, eine Mehrzahl von
Broschüren (12), die der Länge des Bandes nach im Längsabstand
voneinander angeordnet sind, von welchen Broschüren (12) jede
einen vorderen Bogen (14), einen entlang eines ersten
Querrandes (16) mit dem vorderen Bogen verbundenen hinteren
Bogen (15) und einen oder mehrere, zwischen dem vorderen (14)
und hinteren Bogen (15) angeordnete und damit verbundene
weitere Bogen (17, 19) umfasst, sowie eine
Klebebogeneinrichtung (21), die im Wesentlichen jede Broschüre
(12) überzieht, wobei sie an deren vorderem Bogen haftet und
sich über die Broschüre hinaus erstreckt, und jenseits von
entgegengesetzten Querrändern der Broschüre Teile (23) bildet,
wobei die Teile unmittelbar an der einen Seite des Trägerbandes
(10) haften, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teil der
Klebebogeneinrichtung (21), der im Wesentlichen die Broschüre
(12) überzieht, eine Querbreite aufweist, die größer ist als
die Querbreite von mindestens einem der Teile (23) auf jeder
Seite der Broschüre, um dadurch mindestens eine Schulter (29)
in der Klebebogeneinrichtung (21) an oder benachbart zu einem
Querrand der Broschüre zu bilden, wobei die
Klebebogeneinrichtung (21) beim Gebrauch ausreichend haftfähig
ist, um die Broschüre (12) an der Oberfläche eines Artikels zu
befestigen, wodurch die Schulter einen Schwachpunkt liefert,
von welchem aus die Klebebogeneinrichtung am ehesten reißt.
2. System nach Anspruch 1, bei dem die
Klebebogeneinrichtung (21) vier Schultern (29) an oder
benachbart zu jeweiligen Ecken der Broschüre (12) aufweist.
3. System nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, bei dem in
der Klebebogeneinrichtung (21) eine Perforationslinie (30) im
Wesentlichen parallel zum Querrand der Broschüre (12) und
ausgehend von einer Schulter (29) der Bogeneinrichtung
vorgesehen ist.
4. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei
dem die Klebebogeneinrichtung (21) eine bedruckbare Oberseite
aufweist.
5. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei
dem ein zweiter Querrand des hinteren Bogens (15) leicht
klebend an der Klebebogeneinrichtung (21) angeheftet ist, indem
eine Faltlinie (18), die den hinteren Bogen (15) entlang seines
zweiten Querrandes mit dem/den besagten einen oder mehreren
weiteren Bogen (17) verbindet, jenseits des freien Randes (14a)
des vorderen Bogens angeordnet ist.
6. System nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem der
vom ersten Querrand (16) entfernte zweite Querrand (18) des
hinteren Bogens (15) durch Wegschneiden von Teilen des freien
Randes (14a) des vorderen Bogens leicht klebend an der
Klebebogeneinrichtung (21) angeheftet ist.
7. System nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei dem der
vom ersten Querrand (16) entfernte zweite Querrand (18) des
hinteren Bogens (15) durch Ausbildung von einem oder mehreren
Löchern im vorderen Bogen (14) benachbart zu seinem freien
Rand, so dass der Teil oder die Teile eines weiteren Bogens
(17, 19) hinter dem Loch oder den Löchern an der
Klebebogeneinrichtung (21) haften können, leicht klebend an der
Klebebogeneinrichtung (21) angeheftet ist.
8. System nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei dem die
der Länge nach verlaufenden Ränder der Klebebogeneinrichtung
(21) mit den der Länge nach verlaufenden Rändern jeder
Broschüre zusammenfallen.
9. System nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei dem ein
Teil des vorderen Bogens (14) der Broschüre frei von der
Klebebogeneinrichtung (21) ist.
10. System nach einem der Ansprüche 1 bis 7, bei dem sich
die Klebebogeneinrichtung (21) an einem oder beiden der Länge
nach verlaufenden Rändern jeder Broschüre (12) über die
Broschüren (12) hinaus erstreckt.
11. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei
dem die Klebebogeneinrichtung (21) undurchsichtig ist.
12. System nach einem der Ansprüche 1 bis 4, 6 bis 11,
bei dem die Broschüre (12) ein Büchlein ist, und der vordere,
der hintere und weitere Bogen jeweils entlang eines Rückens
verbunden sind.
13. Etikett, umfassend eine Broschüre (12) mit einem
vorderen Bogen (14), einem entlang eines ersten Querrandes (16)
mit dem vorderen Bogen (14) verbundenen hinteren Bogen (15) und
einem oder mehreren, zwischen dem vorderen (14) und hinteren
(15) Bogen angeordneten und damit verbundenen weiteren Bogen
(17, 19), eine Klebebogeneinrichtung (21), die mindestens einen
Teil der Broschüre (12) überzieht, wobei sie an deren vorderem
Bogen (14) haftet und sich über die Broschüre (12) hinaus
erstreckt, um jenseits von entgegengesetzten Querrändern der
Broschüre (12) Teile (23) zu bilden, dadurch gekennzeichnet,
dass ein Teil der Klebebogeneinrichtung (21), der die Broschüre
(12) überzieht, eine Querbreite aufweist, die größer ist als
die Querbreite von mindestens einem der sich über den Querrand
der Broschüre (12) hinaus erstreckenden Teile (23) der
Klebebogeneinrichtung (21), um dadurch mindestens eine Schulter
(29) in der Klebebogeneinrichtung (21) an oder benachbart zu
einem Querrand der Broschüre (12) zu bilden, und die
Klebebogeneinrichtung (21) beim Gebrauch ausreichend haftfähig
ist, um die Broschüre (12) lösbar an der Oberfläche eines
Artikels zu befestigen, wobei die Schulter einen Schwachpunkt
liefert, von welchem aus die Klebebogeneinrichtung am ehesten
reißt.
14. Etikett nach Anspruch 13, bei dem die
Klebebogeneinrichtung (21) eine Oberseite aufweist, die
bedruckbar ist.
15. Etikett nach einem der Ansprüche 13 oder 14, bei dem
in der Klebebogeneinrichtung (21) eine Perforationslinie (30)
im Wesentlichen parallel zum Querrand der Broschüre (12) und
von einer Schulter (29) der Bogeneinrichtung ausgehend
vorgesehen ist.
16. Verfahren zum Erzeugen einer Reihe von
Klebeetiketten, die von einem flexiblen Trägerband getragen
werden, wobei das Verfahren die Schritte umfasst:
i) Bereitstellen eines flexiblen Trägerbandes
(10), das auf einer seiner Seiten mit einem Release-
oder Trennmaterial beschichtet ist;
ii) Bereitstellen einer Mehrzahl von Broschüren
(12), die jeweils einen vorderen Bogen (14), einen
entlang eines ersten Querrandes (16) mit dem vorderen
Bogen (14) verbundenen hinteren Bogen (15) und einen
oder mehrere, zwischen dem vorderen und hinteren
Bogen angeordnete und damit verbundene weitere Bogen
(17, 19) umfassen;
iii) Aufbringen jeder Broschüre (12) auf einen
jeweiligen, in Längsrichtung aufeinanderfolgenden
Bereich des Trägerbandes (10);
iv) Aufkleben einer Klebebogeneinrichtung (21) über
dem Trägerband (10) und den Broschüren (12), wobei
die Klebebogeneinrichtung (21) beim Gebrauch
ausreichend haftfähig ist, um die Broschüre (12)
lösbar an der Oberfläche eines Artikels zu
befestigen;
v) Ausstanzen der Klebebogeneinrichtung (21) und
Entfernen der ausgestanzten Bogeneinrichtung, um eine
Reihe von Etiketten auf dem Trägerband (10) zu
erzeugen, wobei jedes Etikett Teile (23) der
Klebebogeneinrichtung (21) aufweist, die sich über
entgegengesetzte Querränder der Broschüre (12) hinaus
erstrecken und am Trägerband (10) haften; und
vi) Ausstanzen der Klebebogeneinrichtung (21)
entweder vor, nach oder gleichzeitig mit dem
Ausstanzschritt v), so dass ein Teil der
Klebebogeneinrichtung, der im Wesentlichen die
Broschüre überzieht, eine Querbreite aufweist, die
größer ist als die Querbreite von mindestens einem
der Teile (23) beiderseits der Broschüre (12), um
dadurch mindestens eine Schulter (29) in der
Bogeneinrichtung an oder benachbart zu einem Querrand
der Broschüre (12) zu bilden, wobei die Schulter
einen Schwachpunkt liefert, von dem aus die
Klebebogeneinrichtung am ehesten reißt.
17. Verfahren nach Anspruch 16, bei dem die über dem
Trägerband (10) und den Broschüren aufgeklebte
Klebebogeneinrichtung (21) eine bedruckbare Oberseite aufweist.
Applications Claiming Priority (1)
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| GBGB9509880.2A GB9509880D0 (en) | 1995-05-16 | 1995-05-16 | Adhesive label/leaflet assemblies |
Publications (2)
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