DE69617323T2 - Drehtischpresse zur Herstellung von Fliesen mit zwei Förderstationen zur Füllung der Formen - Google Patents
Drehtischpresse zur Herstellung von Fliesen mit zwei Förderstationen zur Füllung der FormenInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Rotationspresse zum Herstellen von Vliesen und ähnlichen Gegenständen, von einer Bauart, die aufweist:
- einen Drehtisch, auf welchem mehrere Formen plaziert sind, die mit losem Material gefüllt werden, welches dann gepreßt und verfestigt wird, und zwei Füllstationen, die eine nach der anderen eine erste Schicht loses Material und eine zweite Schicht loses Material in jede Form einfüllen, welche um den Drehtisch herum angeordnet sind, wobei die zweite Schicht des losen Materials sich von der ersten sowohl bezüglich der Art als auch der Dicke unterscheidet.
- Es existieren derzeit Rotationspressen von der Bauart, auf die sich die vorliegende Erfindung bezieht, wobei zwei aufeinanderfolgende Füllstationen zwei Füllungen losen Materials direkt in die Form einfüllen, um eine erste Schicht (die bei der fertigen Fliese die zu begehende Oberfläche bildet) und eine zweite Schicht (die bei der fertigen Fliese die Rückseite oder Unterseite bildet) zu bilden. Die Dicke der zwei Schichten ist üblicherweise unterschiedlich, während die Dicke der ersten Schicht wie gewünscht durch Eingießen einer größeren oder geringeren Menge losen Materials in die Form eingestellt werden kann, muß bei dieser Maschinenbauart die Dicke der zweiten Schicht notwendigerweise gleich der Differenz zwischen der Gesamthöhe der Form und der Dicke der ersten Schicht sein. Dadurch wird die Vielseitigkeit der Maschine begrenzt.
- Zusätzlich haben diese Maschinen den Nachteil, daß das lose Material durch die Wirkung des Abstreifers, der über die Oberseite der Form in der letzten Stufe des Füllvorganges hinweggeht, nicht gleichmäßig in der Form verteilt wird.
- Um diese Nachteile zu überwinden, wurden Maschinen konstruiert, bei denen die zweite Schicht losen Materials nicht direkt in die Form gefüllt wird, sondern in einen Zwischenbehälter, der mit einem System von Verschlüssen verbunden ist, die es ermöglichen, daß das lose Material nach und nach von dem Zwischenbehälter in die Form fällt.
- Maschinen dieser zweiten Bauart sind derzeit bekannt, haben aber den Nachteil, daß die Verschlußsysteme äußerst komplex sind und üblicherweise aus einem System von Endlosriemen bestehen, die durch das granulatartige Material, welches üblicherweise bei der Herstellung von Fliesen verwendet wird, Verschleiß unterzogen sind.
- Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Rotationspresse der vorstehend beschriebenen Bauart zu schaffen, die einen Zwischenbehälter hat, in welchen die zweite Schicht losen Materials gefüllt wird, die jedoch nicht die Nachteile der herkömmlichen Maschinen hat.
- Diese und weitere Aufgaben und Vorteile gehen für den Fachmann aus der folgenden Beschreibung hervor und werden mit einer Maschine erzielt, bei der die zweite Füllstation eine bewegbare Einheit hat, mit einem Zwischenfüllbehälter, in welchem das lose Material, welches die zweite Schicht in der Form bilden soll, gesammelt wird, und Schließmitteln für den Zwischenbehälter, die sich einstückig mit dem Füllbehälter bewegen, wenn die bewegbare Einheit von einer Position außerhalb des Drehtisches und unter einem Trichter, der das lose Material enthält, in eine Position oberhalb des Drehtisches läuft, in welcher das lose Material von dem Füllbehälter - in welchen es aus dem Trichter gefüllt worden ist - in den Zwischenbehälter läuft. Das Vorwärtslaufen der bewegbaren Einheit bewirkt das Schließen des Bodens des Zwischenbehälters, während das darauffolgende Zurücklaufen der bewegbaren Einheit den Boden des Zwischenbehälters graduell öffnet, wodurch es möglich wird, daß das lose Material aus dem Zwischenbehälter in die Form entladen wird, welche durch den rotierenden Drehtisch unter diesen Zwischenbehälter gebracht worden ist.
- Diese Konstruktion behält die gleichen Vorteile wie die herkömmlichen Maschinen, während gleichzeitig die komplexen Mechanismen, welche für das Bewegen der Verschlüsse erforderlich sind, beseitigt worden sind und die Probleme, welche durch die Abnutzung an den herkömmlichen Verschlüssen, welche aus Endlosriemen bestanden, eliminiert oder im wesentlichen reduziert sind. Das Endergebnis ist eine Maschine, die kosteneffektiver und zuverlässiger ist und eine sehr hohe Produktionsrate hat.
- Weitere vorteilhafte Eigenschaften der Presse gemäß der Erfindung werden im Einzelnen in der Beschreibung einer möglichen Ausführungsform gegeben und sind in den anhängenden Patentansprüchen angegeben.
- Die Erfindung wird durch die folgende Beschreibung und die anhängenden Figuren, die eine mögliche, nicht begrenzende Form der Erfindung zeigen, klarer verständlich. In den Figuren zeigt insbesonder:
- Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf eine Rotationspresse; und
- Fig. 2 eine Ansicht im Schnitt durch eine vertikale Längsebene der zweiten Füllstation.
- Fig. 1 zeigt ein in einer sehr schematischen Art und Weise eine Rotationspresse der an sich bekannten Bauart, bei der die zweite Füllstation gemäß den Einzelheiten, wie sie in der vorliegenden Erfindung beschrieben sind, hergestellt ist. Die Presse als Ganzes wird durch die Bezugsziffer 1 bezeichnet und hat einen Drehtisch 3, der in der durch den Pfeil f3 angegebenen Richtung um eine vertikale Achse A-A dreht. Auf dem Drehtisch liegen eine Vielzahl von Formen 5 und werden nacheinander durch die verschiedenen Arbeitsstationen gefahren, die sich entlang des Drehweges befinden, welchen der Drehtisch 3 durchläuft. Von diesen Stationen bezeichnet die Bezugsziffer 7 eine erste Station, in welcher eine erste Schicht aus einem Material (üblicherweise mit einem hohen Feuchtigkeitsgehalt) in jede Form 5 gefüllt wird, während die Bezugsziffer 9 eine zweite Station bezeichnet, in welcher eine zweite Schicht eines losen Materials in die Formen gefüllt wird, welche bereits teilweise in der Station 7 gefüllt worden sind. Die Bezugsziffer 10 bezeichnet die Presstation und die Bezugsziffer 1 I bezeichnet die Sammelstation.
- Der Aufbau der Station 9, die Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist, wird nun im folgenden im Einzelnen beschrieben.
- Fig. 2 zeigt eine Längsansicht im Schnitt durch die Ebene II-II in Fig. 1.
- Fig. 2 zeigt auch einen Teil des Drehtisches 3 und der Form 5, die sich in der Position befindet, in welcher sie mit der zweiten Schicht losen Materials gefüllt wird. Die Form 5 ist eine Mehrfachform zum gleichzeitigen Herstellen von vier Fliesen. Es ist jedoch klar, daß die Form auch eine andere Form aufweisen kann.
- Wenn die Form S in der Station 9 ist, befindet sich oberhalb der Form ein Zwischenbehälter, der als Ganzes durch die Bezugsziffer 13 bezeichnet ist, und der aus einer Anzahl von Abteilen besteht, deren Form und Position den Abteilen der darunterliegenden Form 5 entspricht. Der Zwischenbehälter 13 wird auf die im folgenden beschriebene Art und Weise mit dem losen Material gefüllt, welches die zweite Schicht der Fliesen bilden soll, wobei eine erste Schicht losen Materials, die in der Fig. 2 mit S bezeichnet ist, bereits in die Form 5 ausgeben worden ist.
- Die Station 9 hat einen Trichter 15, der einen Vorrat an losem Material enthält, welches die zweite Schicht in der Form 5 bilden soll. Der Trichter 15 wird durch ein stationäres Rahmenwerk 17 gehalten. Der Boden 15A des Trichters öffnet sich zu einem mittleren Abteil 19. Unterhalb des Abteils 19 liegt ein Plattenverschluß 21, der mit einem oberen Verschleißblech oder Verschleißplatte 23 verbunden ist. Der Plattenverschluß 21 hat eine Öffnung 25, deren Form und Größe der unteren Öffnung des Abteils 19 entspricht. Wenn der Plattenverschluß 21 in der in der Fig. 2 gezeigten Position ist, wobei seine Öffnung 25 mit dem Abteil 19 fluchtet, steht letzteres direkt mit einem darunterliegenden Füllbehälter 27 in Verbindung, der dann mit dem losen Material gefüllt werden kann, welches in dem Trichter 15 enthalten ist.
- Der Füllbehälter 27 ist an der Unterseite des Plattenverschlusses 21 befestigt. Der hat eine untere Öffnung 27A, unter welcher eine stationäre Platte 29 liegt, an der der Zwischenbehälter 13 befestigt ist. Die stationäre Platte 29 ist an dem Rahmenwerk der Maschine befestigt.
- Der Plattenverschluß 21 ist einstückig mit einem Paar Führungsschienen versehen, in denen in der Fig. 2 nur eine sichtbar ist, die mit der Bezugsziffer 31 bezeichnet ist. Jede Führungsschiene 31 wird in einer entsprechenden oberen Führung 33 geführt, die einstückig mit dem Rahmenwerk 17 ausgebildet ist.
- Die Bewegung des Plattenverschlusses 21 in der Richtung des Doppelpfeils F wird mittels eines Kolben-Zylinder-Betätigungselementes 35 erzielt. Der Zylinder des Betätigungselementes 35 ist bei 37 am Rahmenwerk 17 befestigt, während die Stange 39 des Betätigungselementes 35 bei 41 an einen Block 43 angelenkt ist, der einstückig mit dem Plattenverschluß 21 ausgebildet ist.
- Der Plattenverschluß 21 ist an der Rückseite-mittels einer Klammer 45, eines SilentblocTM 47 und eines Kreuzstückes 49-an einer ersten Gleithülse 50 befestigt, die auf einer entsprechenden unteren Führung 51 montiert ist, welche durch eine Zylinderstange gebildet ist, auf welcher eine zweite Gleithülse 52 ebenfalls montiert ist. Die zwei Gleithülsen 50 und 52 sind miteinander durch ein Zwischenrohr 53 verbunden, das koaxial zur zylindrischen Führung 51 liegt. Bei der tatsächlichen Maschine sind, da bei dieser gerade zwei obere Führungen 33 vorhanden sind, ebenfalls auch zwei untere Führungen 51 vorgesehen, wobei auf jeder Seite der Füllstation eine Führungsstange angeordnet ist.
- An den Gleithülsen 50, 52 ist ein Schließmittel 55 befestigt, welches den Boden des Zwischenbehälters 13 schließt, während dieser durch den Füllbehälter 27 gefüllt wird und zwar auf eine Art und Weise, wie sie im folgenden beschrieben wird. Die vertikale Position des Schließmittels 55, bezogen auf die unteren Führungen 51, und daher bezogen auf alle stationären Elemente der Füllstation, können über ein Schraubensystem eingestellt werden, welches jeder der zwei Hülsen 50, 52 zugeordnet ist. Das Schraubensystem hat eine Gewindestange 57 und ein Paar Ringmuttern 59 und 61 für jede Hülse 50, 52. Die Oberseite der Schließmittel 55 ist durch eine austauschbare Verschleißplatte 63 gebildet, die mittels eines Knopfes 65 an Ort und Stelle versperrt ist.
- Die bis hierher beschriebene Füllstation arbeitet auf die folgende Art und Weise: In der in der Fig. 2 gezeigten Position fällt das lose Material, welches im Trichter 15 enthalten ist, durch den Boden 15a des Trichters und in das Abteil 19, von wo aus es dann in den Füllbehälter 27 fällt, dessen Boden durch die stationäre Platte 29 geschlossen ist. Wenn die Form 5 unterhalb des Zwischenbehälters 13 ankommt, um die zweite Schicht losen Materials aufzunehmen, wird das Betätigungselement 35 aktiviert, um die gesamte bewegbare Einheit-die aus dem Plattenverschluß 21, dem Füllbehälter 27, der an der Unterseite des Plattenverschlusses 21 befestigt ist, und den unteren Verschlußmitteln 55 besteht - in die Pfeilrichtung F nach links zu bewegen. Die Bewegung wird entlang der oberen Führungen 33 und der unteren Führungen 51 geführt.
- Die Vorderkante (in der Fig. 2 links) der Verschlußmittel 55, die durch die Bezugsziffer 55A bezeichnet ist, liegt in der Vorrückrichtung F der bewegbaren Einheit vor der unteren Öffnung 27A des Füllbehälters 27. Das heißt, wenn die Einheit in die Pfeilrichtung F läuft, schließt sie graduell den Boden des Zwischenbehälters 13, beginnend von der rechtsliegenden Kante und endend an der linksliegenden Kante, und zwar etwas im Vorraus zu dem Moment, zu welchem der Füllbehälter 27 oberhalb des Zwischenbehälters 13 ankommt. Während dieser Bewegung in die Richtung F läßt der Füllbehälter 27 graduell seinen Inhalt losen Materials in den Zwischenbehälter 13 fallen. Letzterer ist mittels einer Anzahl von Trennwänden 13B in eine Reihe von Unterabteilen 13A unterteilt, die sich rechtwinkelig zur Bewegung der bewegbaren Einheit erstrecken. Eine zusätzliche Reihe von Trennwänden 13c ist auch in einer Richtung parallel zur Vorrückrichtung F, jedoch mit kleineren Abständen, vorgesehen.
- Wenn das Betätigungselement 35 seinen Lauf beendet hat, und dabei den Füllbehälter 27 bis zur linksliegenden Kante des Zwischenbehälters 13 bringt, wird dessen Bewegung umgedreht und die bewegbare Einheit - bestehend aus Plattenverschluß 21, Verschlußmittel 55 und Füllbehälter 27 - wird nach rechts (in der Figur gesehen) zurückgefahren. Diese Bewegung bewirkt die graduelle Öffnung von links nach rechts des Bodens des Zwischenbehälters 13, wodurch das lose Material, welches in diesen durch den Füllbehälter 27 geleert worden ist, in die Form fallen kann. Die Trennwände 13B und bis zu einem geringeren Grad die Trennwände 13C ermöglichen die Maßnahme, daß das lose Material in den Behälter 13 so gleichmäßig als möglich ausgegeben wird, wobei eine Akkumulation des Materials an den Seiten verhindert wird. Dadurch wird sichergestellt, daß die zweite Schicht des losen Materials, welches in die darunterliegende Form 5 gefallen ist, eine annähernd gleichmäßige Dicke hat.
- Um zu ermöglichen, daß die Verschlüsse und Füllbehälter leicht laufen, sind an verschiedenen Positionen Abstreifer vorgesehen und entfernen das lose Material von den Gleitflächen. Ein erster und ein zweiter Abstreifer, die durch die Bezugsziffern 71 und 73 bezeichnet sind, sind an jeder Seite des Bodens 15A des Trichters und des darunterliegenden Abteils 19 vorgesehen. Diese Abstreifer entfernen die Teilchen des losen Materials von der Verschleißplatte 23 des Plattenverschlusses 21.
- Ein dritter Abstreifer ist in der Nähe des Füllbehälters 27 angeordnet und steht mit der Oberseite der stationären Platte 29 zwischen dem Füllbehälter 27 und der vertikalen Achse des Drehtisches 3 in Kontakt. Dieser dritte Abstreifer 75 wird durch ein Betätigungselement 77 gesteuert, das den Abstreifer während des Vorwärtslaufs des Füllbehälters 27 von der in der Fig. 2 gezeigten Position in die Position, in welcher der oberhalb des Zwischenbehälters 13 liegt, in einer abgehobenen Position, anders ausgedrückt in einer Position in der er die stationäre Platte 29 nicht berührt. Während des Rücklaufs bringt das Betätigungselement 77 den Abstreifer 75 in seine untere Position, d. h. in Kontakt mit der stationären Platte 29 und mit der Oberseite des Zwischenbehälters 13. Auf diese Art und Weise wird das lose Material in dem Zwischenbehälter 13 egalisiert und jeglicher Überschuß sammelt sich in dem Raum zwischen dem Abstreifer 75 und dem Füllbehälter 27. Dieses überschüssige Material wird während des nächsten Laufs der bewegbaren Einheit durch den Füllbehälter 27 in den Zwischenbehälter 13 gestoßen.
- Ein vierter Abstreifer 79 ist dem Schließmittel 55 zugeordnet und reinigt die Oberseite der Verschleißplatte 63 während des Vorwärtslaufs der bewegbaren Einheit.
- Es ist leicht zu ersehen, daß keiner der Abstreifer über das Material läuft, das erst einmal in die darunterliegende Form 5 fallengelassen worden ist. Die Form wird somit gleichmäßig gefüllt im Gegensatz zu den herkömmlichen Maschinen, in welchen die zweite Materialschicht direkt durch den Füllbehälter ohne die Verwendung eines Zwischenbehälters in die Form gefüllt wird.
- Der Zwischenbehälter 13 kann durch einen Behälter mit einer anderen Höhe ersetzt werden und zwar in Abhängigkeit davon, wie dick die zweite Materialschicht in der Form 5 sein soll. Wenn der Zwichenbehälter 13 ausgetauscht wird, muß die Position der Schließmittel 55 bezogen auf die Führung 51 ebenfalls durch die Gewindestangen 57 eingestellt werden, so daß der Abstand zwischen der unteren Öffnung 27A des Füllbehälters 27 und der Oberseite der Verschleißplatte 63 der Schließmittel 55 immer annähernd der Höhe des Zwischenbehälters 13 entspricht.
- Es ist unnötig zu sagen, daß die Zeichnung nur ein Beispiel zeigt, welches allein als praktische Demonstration der Erfindung gegeben worden ist. Es ist selbstverständlich möglich, Änderungen an der Erfindung bezüglich ihrer Formen und Anordnungen durchzuführen, ohne dadurch vom Schutzumfang der Ansprüche abzuweichen. Jegliche Bezugsziffern in den anhängenden Patentansprüchen dienen zur Erleichterung des Lesens der Patentansprüche unter Bezugnahme auf die Beschreibung und die Figuren und begrenzen nicht den Schutzumfang wie er durch die Patentansprüche repräsentiert ist.
Claims (19)
1. Drehtischpresse zur Herstellung von Fliesen, mit:
einem Drehtisch (3) der um eine Achse (A-A) dreht und eine Anzahl von Fliesenformen
(5) trägt; wobei um den Drehtisch (3) angeordnet sind, eine erste Formfüllstation (7), die
eine erste Schicht loses Material in jede Form einfüllt, und eine zweite Füllstation (9), die
eine zweite Schicht loses Material in jede Form einfüllt; wobei die zweite Füllstation (9)
aufweist einen Füllbehälter (27), der das lose Material aus einem Trichter (15) erhält und
dieses in einen Zwischenbehälter (13) entlädt, der oberhalb der Form (5) angeordnet ist;
und Schließmittel (55), die den Boden des Zwischenbehälters (13) schließen und öffnen,
damit dieser gefüllt werden und seinen Inhalt in die darunterliegende Form ausgeben kann;
dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Station (9) eine bewegbare Baueinheit
hat, die den Füllbehälter (27) und die Schließmittel (55) aufweist, wobei letztere einstückig
mit dem Füllbehälter bewegbar sind, und die bewegbare Baueinheit von einer Füllposition
unterhalb des Trichters (15) in eine Position, in welcher ihr Inhalt in den Zwischenbehälter
(13) ausgegeben wird, bewegbar ist, wobei der Vorwärtslauf der bewegbaren Baueinheit
bewirkt, daß der Boden des Zwischenbehälters (13) geschlossen wird, während der
nachfolgende Rücklauf der bewegbaren Baueinheit den Boden des Zwischenbehälters (13)
graduell öffnet, wodurch es möglich wird, daß loses Material aus dem Zwischenbehälter (13)
in die Form (5) ausgegeben werden kann.
2. Presse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die bewegbare
Baueinheit mit Bezug auf den Drehtisch in radialer Richtung bewegt wird.
3. Presse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die bewegbare
Baueinheit einen oberen Plattenverschluß (21) aufweist, der zwischen dem Auslaß (15A)
des Trichters (15) und dem Füllbehälter (27) liegt, an welchem die Schließmittel (55)
befestigt sind, der Füllbehälter (27) zwischen dem Plattenverschluß (21) und den Schließmitteln
(55) liegt, und der Abstand zwischen der Ausgangsöffnung (27A) des Füllbehälters
und der Oberfläche der Schließmittel, die den zuletzt genannten zugewandt sind, gleich der
Höhe des Zwischenbehälters ist.
4. Presse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen
den Schließmitteln (55) und dem Füllbehälter (27) in Abhängigkeit von der Höhe des
Zwischenbehälters eingestellt werden kann.
5. Presse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenbehälter
austauschbar ist.
6. Presse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Plattenschließvorrichtung (21) mit einem ersten und einem zweiten Abstreifer (71, 73) zusammenwirkt, die
an jeder Seite des Ausgangs des Trichters (15) angeordnet sind.
7. Presse nach Anspruch 3 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
Plattenverschluß (21) eine Verschleißplatte (23) hat, die dem Trichter (15) zugewandt sind.
8. Presse nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß dem Füllbehälter (27) ein dritter Abstreifer (75) zugeordnet ist, der auf
der Seite des Füllbehälters liegt, die der Achse (A-A) des Drehtisches (3) zugewandt ist.
9. Presse nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der dritte Abstreifer
(75) durch ein Betätigungselement (77) gesteuert wird, das den Abstreifer während des
Rücklaufs des Füllbehälters (27) in die Betriebsposition trägt, wobei der dritte Abstreifer
während des Vorwärtslaufs des Füllbehälters in einer zurückgezogenen Position ist.
10. Presse nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schließmittel (55) mit einem vierten Abstreifer (79)
zusammenwirken.
11. Presse nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schließmittel (55) eine obere Verschleißplatte (63) haben.
12. Presse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem oberen
Plattenverschluß (21) und den Schließmitteln (55) elastische Verbindungsmittel (47)
liegen.
13. Presse nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die bewegbare Baueinheit durch ein doppeltes Führungssystem geführt
ist, bestehend aus einem Paar oberer Führungen (33) und einem Paar unterer Führungen
(51).
14. Presse nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den
oberen Führungen und den unteren Führungen Betätigungsmittel (35) liegen, die die
Bewegung der bewegbaren Baueinheit steuern.
15. Presse nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß der
Plattenverschluß (21) starr entlang der oberen Führungen (33) geführt ist, und die Schließmittel
(55) starr entlang der unteren Führungen (51) geführt sind.
16. Presse nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließmittel
entlang jeder der unteren Führungen mittels zwei Gleithülsen (50, 52) geführt sind, die
durch ein rohrförmiges Element (53) miteinander verbunden sind.
17. Presse nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Zwischenbehälter (13) mit einer Reihe von Trennwänden (13B;
13C) versehen ist, die das Innenvolumen des Zwischenbehälters (13) in eine Anzahl von
Abteilen (13A) oder Kammern unterteilen.
18. Presse nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennwände
(13B) sich wenigstens in einer Richtung rechtwinkelig zu der Bewegungsrichtung (F) der
bewegbaren Baueinheit erstrecken.
19. Presse nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schließmittel (55) sich über die Öffnung (27A) des Füllbehälters
(27) hinaus erstrecken, so daß sie das Schließen des Bodens des Zwischenbehälters (13)
etwas vor dem Zeitpunkt beginnen, zu welchem das lose Material anfängt, eingefüllt zu
werden, und das Öffnen des Bodens des Behälters bezogen auf den Auslaß des
Füllbehälters (27) während des Rücklaufs des Füllbehälters verzögern.
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