DE69617424T2 - Elastisches kleidungsstück - Google Patents
Elastisches kleidungsstückInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft Hosenbekleidungsstücke im Allgemeinen, insbesondere Unterbekleidungsstücke und noch genauer Bekleidungsstücke, die eine saugfähige Schicht umfassen, um einen Schutz bei der weiblichen Hygiene oder einen Schutz gegen Inkontinenz bereitzustellen.
- Übliche derzeit gebräuchliche Unterbekleidungsstücke sind aus Baumwolle und/oder synthetischen Materialien hergestellt. Oftmals weisen die synthetischen Unterhosen einen baumwollgefütterten Schrittbereich sowie Elastiken auf, die einen kompletten Schenkelverschluss bilden. Typischerweise sind die elastischen Bekleidungsstückprodukte mit einem einzelnen Elastikstück oder zwei Elastikstücken hergestellt, die einen gekrümmten Verlauf aufweisen.
- Das französische Patent FR-A-2177425 offenbart ein Bekleidungsstück mit Elastiken, die entlang des oberen Randes und des unteren Randes der Schenkelöffnungen befestigt sind. Die Elastiken des oberen Randes und des unteren Randes sind jeweils kontinuierlich entlang der gesamten Breite des Bekleidungsstücks über den Schrittbereich hinaus befestigt.
- Bei Gebrauch der Elastikbekleidungsstücke durch weibliche Träger während der Menstruation erfahren viele Frauen, dass die Menses in einem gewissen Maß aus den Einlagen oder Binden in die Unterwäsche austritt. Dies variiert von einem Austreten auf das Unterbekleidungsstück bei geringer Menstruationsblutung, was auf eine geringe Zahl von Einlagen begrenzt ist, bis hin zu einem heftigen Austreten auf die Oberbekleidung der Trägerin bei während einer starken Menstruationsblutung getragenen Einlagen. Normalerweise erfolgt dieses Austreten an den Seiten der Einlage, obwohl ein Austreten an den Enden ebenfalls ein Problem darstellt.
- Slipeinlagen und Damenbinden, die mit normaler Unterwäsche getragen werden, weisen Rückseiten aus Polyethylen auf, die in einem gewissen Maße Barriereeigenschaften aufweisen, um einem Hindurchtreten von Flüssigkeit entgegenzuwirken. Laufen jedoch vaginale Ausscheidungen zu den Seiten oder den Enden der Einlagen, können diese über einen Rand der Einlage und in die Unterwäsche austreten oder sickern. Ein derartiges Austreten kann zu einer Verschmutzung der Unterwäsche führen. Abhängig von der ausgetretenen Menge kann Flüssigkeit durch die Unterwäsche hindurch- oder herumtreten und die Oberbekleidung und/oder das Bettzeug beschmutzen. Frauen mit starkem Menstruationsfluss können eine oder mehrere Maxieinlagen, Doppeleinlagen und/oder Tampons alleine oder in Kombination damit verwenden und diese Einlagen und Tampons häufig wechseln, um ein unangenehmes und verschmutzendes Austreten um die Ränder der Einlagen herum und/oder das Beschmutzen der Oberbekleidung zu verhindern. In einigen Fällen begrenzen einige Frauen an den Tagen der stärksten Blutung sogar ihre Aktivitäten und bleiben zu Hause.
- Werden große Binden und Einlagen für die Nacht im Schrittbereich normaler Unterwäsche angeordnet, zeigt es sich, dass bestenfalls die Einlagen auf den Schenkelelastiken zu liegen kommen und schlechtestenfalls über die Schenkelelastiken hinaus hängen. Dadurch kommt es zu einem seitlichen Austreten auf die Unterwäsche und möglicherweise auf die Oberbekleidung. Typischerweise kommt es zu einem Austreten aus der Einlage dadurch, dass die Einlage sich schlecht dem Körper anpasst, die Einlage von der Trägerin ungenau positioniert wird und eine unzureichende Saugfähigkeit aufweist. Ein Austreten von der Unterwäsche auf die Oberbekleidung ist typischerweise auf eine Inkompatibilität zwischen der Breite der Einlage und der Breite des Schrittbereichs der Unterwäsche zurückzuführen und/oder darauf, dass das Material der Unterwäsche in dem Randbereich der Einlage keine Barriereeigenschaften aufweist.
- Die Erfindung beschreibt ein dreidimensionales, diskretes Wegwerfbekleidungsstück und Teilanordnungen des Bekleidungsstücks. Die Schenkelelastiken gemäß der Erfindung sind derart ausgebildet, dass sie ausschließlich als Schenkelelastiken und nicht als Schrittelastiken fungieren.
- Zunächst beschreibt die Erfindung eine Zuschnittteilanordnung für ein Bekleidungsstück gemäß Anspruch 1, die eine Art Vorläufer des Bekleidungsstücks darstellt. Die Teilanordnung weist einen vorderen Körperabschnitt, einen hinteren Körperabschnitt und einen Schrittbereich dazwischen auf, der sich vom vorderen Körperabschnitt zum hinteren Körperabschnitt und zwischen einem Paar Schenkelausschnitten zur Festlegung von Schenkelöffnungen in dem Bekleidungsstück erstreckt, das aus der Zuschnittteilanordnung für ein Bekleidungsstück zusammengesetzt werden soll. Der vordere Körperabschnitt weist einen ersten und einen zweiten vorderen Schenkelrandabschnitt entlang der Schenkelausschnitte auf. Der hintere Körperabschnitt weist einen ersten und einen zweiten hinteren Schenkelrandabschnitt längs der Schenkelausschnitte auf. Ein erster und ein zweiter Schrittrandbereich sind an gegenüberliegenden Seiten des Schritts längs der Schenkelausschnitte angeordnet. Der vordere Körperabschnitt weist ein vorderes Ende der Zuschnittteilanordnung für ein Bekleidungsstück auf, das gegenüber des ersten und des zweiten vorderen Schenkelrandes angeordnet ist, wobei der hintere Körperabschnitt ein hinteres Ende der Zuschnitteilanordnung für ein Bekleidungsstück gegenüber des ersten und des zweiten hinteren Schenkelrandes liegend aufweist, wobei der vordere und der hintere Körperabschnitt in Kombination miteinander einen ersten und einen zweiten Seitenrand der Zuschnittteilanordnung für ein Bekleidungsstück festlegen, die einander gegenüberliegen. Die Zuschnittteilanordnung für ein Bekleidungsstück weist eine Länge auf, die sich zwischen dem vorderen und dem hinteren Ende erstreckt, sowie eine Breite, die sich zwischen den ersten und den zweiten Seiten erstreckt. Vorzugsweise umfasst die Zuschnittteilanordnung für ein Bekleidungsstück, wenn sie flach ausgelegt ist, eine erste wirksame Schicht, die sich funktionell im Allgemeinen von dem vorderen Ende über den Schrittbereich zu dem hinteren Ende erstreckt; wahlweise eine an der ersten Schicht befestigte zweite Schicht; sowie eine Elastik bzw. ein elastisches Element, die bzw. das zwischen der ersten und der wahlweisen zweiten Schicht angeordnet und an wenigstens einer dieser Schichten befestigt ist. Eine Mittelzone 33 ist so festgelegt, dass sie sich von dem vorderen Ende 22 zu dem hinteren Ende 18 der Teilanordnung 10 erstreckt und durch eine erste Linie 27 abgegrenzt ist, die sich parallel zur Längsmittellinie AA der Teilanordnung und durch einen Punkt auf dem ersten Schrittrand 52 erstreckt, der der Längsmittellinie am nächsten ist, sowie durch eine zweite Linie 29, die sich parallel zu der Längsmittellinie der Teilanordnung und durch einen Punkt auf dem zweiten Schrittrand 52 erstreckt, der der Längsmittellinie am nächsten ist. Eine Schrittzone 31 ist innerhalb der Mittelzone festgelegt, die als ein Viereck ausgebildet ist, das sich von der ersten parallelen Linie zur zweiten parallelen Linie erstreckt und einen Mittelpunkt aufweist, der so angeordnet ist, dass ein Hauptteil der Schrittzone in die vordere Hälfte der Teilanordnung fällt. Die Zuschnittteilanordnung für ein Bekleidungsstück umfasst eine erste Elastik, die am hinteren Körperabschnitt befestigt ist und sich von einer ersten Stelle, angrenzend an den ersten hinteren Rand, als ein erster Abschnitt längs der Breite der Zuschnittteilanordnung für ein Bekleidungsstück kontinuierlich erstreckt und im Wesentlichen dem ersten hinteren Schenkelrandabschnitt folgt hin zu dem Schrittbereich, sich als ein zweiter Abschnitt über den Schrittbereich hinweg erstreckt und als ein dritter Abschnitt längs der Breite der Zuschnittteilanordnung für ein Bekleidungsstück im Allgemeinen dem zweiten hinteren Schenkelrandabschnitt folgend zu einer zweiten Stelle verläuft, die an den zweiten hinteren Rand angrenzt. Der zweite Abschnitt der ersten Elastik weist im Allgemeinen die gleiche Spannung auf wie der erste und der dritte Abschnitt der Zuschnittteilanordnung für ein Bekleidungsstück, wenn die Teilanordnung flach ausgelegt wird, wobei der Kontraktionskraftvektor senkrecht zur Längsmittellinie des zweiten Abschnitts der ersten Elastik größer ist als der Kontraktionskraftvektor parallel zur Längsmittellinie des zweiten Abschnitts der ersten Elastik. Der erste und der dritte Abschnitt der Elastik befinden sich im gedehnten Zustand, wenn die Zuschnittteilanordnung für ein Bekleidungsstück flach ausgelegt ist, und der zweite Abschnitt der Elastik steht unter Spannung in einem Ausmaß, das dem der Elastik in dem ersten und dem dritten Abschnitt entspricht.
- Der Kontraktionskraftvektordurchschnitt einer Elastik kann unter Verwendung einer Anzahl verschiedener Verfahren berechnet werden, einschließlich Schnittbildung und Integration absoluter Kräfte an einzelnen Stellen längs der Elastik innerhalb einer Mittelzone. Das bevorzugte Verfahren verwendet wenigstens fünf Stellen längs der Gesamtlänge der Elastik, die in die Mittelzone fallen und gleichmäßig voneinander beabstandet sind. Es werden übliche Verfahren zum Bestimmen von Kräften eingesetzt.
- Das Produkt gemäß der vorliegenden Erfindung kann vorteilhafterweise mittels des Verfahrens und der Vorrichtung hergestellt werden, die in der ebenfalls anhängigen, am 31. Januar 1995 angemeldeten US-Anmeldung mit der Seriennummer 08/382108 offenbart sind.
- Die Erfindung beschreibt des weiteren eine Zuschnittteilanordnung für ein Bekleidungsstück gemäß Anspruch 14, die eine Art Vorläufer des Bekleidungsstücks ist. Die Teilanordnung weist einen vorderen Körperabschnitt, einen hinteren Körperabschnitt und dazwischen einen Schrittbereich auf, der sich vom vorderen Körperabschnitt zum hinteren Körperabschnitt und zwischen einem Paar Schenkelausschnitten zur Bildung von Schenkelöffnungen in dem Bekleidungsstück erstreckt, das aus der Zuschnittteilanordnung für ein Bekleidungsstück zusammengesetzt werden soll. Der vordere Körperabschnitt weist einen ersten und einen zweiten vorderen Schenkelrandabschnitt längs der Schenkelausschnitte auf. Der hintere Körperabschnitt weist einen ersten und einen zweiten hinteren Schenkelrandabschnitt längs der Schenkelausschnitte auf. Ein erster und ein zweiter Schrittrandbereich sind auf einander gegenüberliegenden Seiten des Schritts längs der Schenkelausschnitte angeordnet. Der vordere Körperabschnitt weist ein vorderes Ende der Zuschnittteilanordnung für ein Bekleidungsstück auf, das gegenüber des ersten und des zweiten vorderen Schenkelrandes liegt, wobei der hintere Körperabschnitt ein hinteres Ende der Zuschnittteilanordnung für ein Bekleidungsstück aufweist, die gegenüber dem ersten und dem zweiten hinteren Schenkelrand liegt, wobei der vordere und der hintere Körperabschnitt in Kombination miteinander einen ersten und einen zweiten Seitenrand der Zuschnittteilanordnung festlegen, die einander gegenüber liegen. Die Zuschnittteilanordnung weist eine Länge auf, die sich zwischen dem vorderen und dem hinteren Ende erstreckt, sowie eine Breite, die sich zwischen der ersten und der zweiten Seite erstreckt. Vorzugsweise umfasst die Zuschnittteilanordnung für ein Bekleidungsstück, wenn sie flach ausgelegt ist, eine erste wirksame Schicht, die sich funktionell im Allgemeinen von dem vorderen Ende über den Schrittbereich zu dem hinteren Ende erstreckt; wahlweise eine an der ersten Schicht befestigte zweite Schicht; sowie eine Elastik bzw. ein elastisches Element, die bzw. das zwischen der ersten und der wahlweisen zweiten Schicht angeordnet und an wenigstens einer dieser Schichten befestigt ist. Eine Mittelzone 33 ist so festgelegt, dass sie sich von dem vorderen Ende 22 zu dem hinteren Ende 18 der Teilanordnung 10 erstreckt und durch eine erste Linie 27 abgegrenzt ist, die sich parallel zur Längsmittellinie AA der Teilandornung und durch einen Punkt auf dem ersten Schrittrand 52 erstreckt, der der Längsmittellinie am nächsten ist, sowie durch eine zweite Linie 29, die sich parallel zu der Längsmittellinie der Teilanordnung und durch einen Punkt auf dem zweiten Schrittrand 52 erstreckt, der der Längsmittellinie am nächsten ist. Eine Schrittzone 31 ist innerhalb der Mittelzone festgelegt, die als ein Viereck ausgebildet ist, das sich von der ersten parallelen Linie zur zweiten parallelen Linie erstreckt und einen Mittelpunkt aufweist, der so angeordnet ist, dass ein Hauptteil der Schrittzone in die vordere Hälfte der Teilanordnung fällt. Die Zuschnittteilanordnung für ein Bekleidungsstück umfasst eine erste Elastik, die am vorderen Körperabschnitt befestigt ist und sich von einer ersten Stelle, angrenzend an den ersten vorderen Rand, als ein erster Abschnitt längs der Breite der Zuschnittteilanordnung für ein Bekleidungsstück kontinuierlich erstreckt und im Allgemeinen dem ersten vorderen Schenkelrandabschnitt folgt hin zu dem Schrittbereich, sich als ein zweiter Abschnitt über den Schrittbereich hinweg erstreckt und als ein dritter Abschnitt längs der Breite der Zuschnittteilanordnung für ein Bekleidungsstück im Allgemeinen dem zweiten vorderen Schenkelrandabschnitt folgend zu einer zweiten Stelle verläuft, die an den zweiten vorderen Rand angrenzt. Der zweite Abschnitt der ersten Elastik weist im Allgemeinen die gleiche Spannung auf wie der erste und der dritte Abschnitt der Zuschnittteilanordnung für ein Bekleidungsstück, wenn die Teilanordnung flach ausgelegt ist, wobei der Kontraktionskraftvektor senkrecht zur Längsmittellinie des zweiten Abschnitts der ersten Elastik größer ist als der Kontraktionskraftvektor parallel zur Längsmittellinie des zweiten Abschnitts der ersten Elastik.
- Die Zuschnittteilanordnung für ein Bekleidungsstück wird als Wegwerfbekleidungsstück mit einem elastischen Schenkelabschlusssystem verwendet.
- Das Wegwerfbekleidungsstück umfasst eine äußere Hülle mit einem vorderen und einem hinteren Körperabschnitt, die durch einen Schrittbereich verbunden sind, wobei der Schrittbereich, wenn er flach ausgelegt ist, eine Länge und an jedem vorgegebenen Punkt längs der Länge, sowie eine Breite aufweist, wobei der vordere und der hintere Körperabschnitt miteinander zur Bildung einer Taillenöffnung sowie einer ersten und einer zweiten Schenkelöffnung verbunden sind. Die äußere Hülle des Bekleidungsstücks umfasst eine erste äußere Schicht. Wahlweise steht eine zweite innere Schicht mit der ersten äußeren Schicht in Berührung. Ein oder mehrere Elastikfäden sind zwischen der ersten und der zweiten Schicht angeordnet und an diesen befestigt. Ein erster und ein dritter Abschnitt der Elastik erstreckt sich längs der ersten und der zweiten Schenkelöffnung, wodurch Fältchen um die erste und die zweite Schenkelöffnung an deren Rändern gebildet werden. Ein zweiter Abschnitt der Elastik erstreckt sich über den Schrittbereich hinweg mit einer Spannung, die der elastischen Spannung in dem ersten und dem dritten Abschnitt entspricht, wobei die Breite des Schrittbereichs in der Anordnung im Allgemeinen der Breite des Schrittbereichs im Wesentlichen entspricht, wenn das Bekleidungsstück flach ausgelegt ist.
- Vorzugsweise weist die zweite innere Schicht eine erste und eine zweite Seite auf, wobei die Elastik auf der ersten Seite der zweiten inneren Schicht angeordnet ist und die zweite Seite der zweiten inneren Schicht dem Körper des Trägers zugewandt ist.
- Bei einigen Ausführungsformen ist es bevorzugt, dass die Schenkelelastik auf einer ersten und einer zweiten Schicht angeordnet und an diesen befestigt ist. Typischerweise weist die zweite Schicht eine körperseitige Ausfütterung auf, die an der Rückschicht befestigt ist.
- Ein besseres Verständnis der Erfindung und weiterer Vorteile der Erfindung ergeben sich unter Bezugnahme auf die folgende ausführliche Beschreibung der Erfindung und der beigefügten Zeichnungen, wobei
- Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Bekleidungsstückteilanordnung zeigt, die sich auf ein erfindungsgemäßes Bekleidungsstück bezieht,
- Fig. 2 eine vergrößerte weggeschnittene Ansicht eines Fragments der Teilanordnung von Fig. 1 zeigt, in der die Elastiken, die sich über den Schrittbereich hinweg erstrecken, im Detail dargestellt sind.
- Die folgende ausführliche Beschreibung bezieht sich auf einen Artikel, der ein Wegwerfbekleidungsstück sowie entsprechende Bekleidungsstückteilanordnungen umfasst, das dazu dient, eine Damen- oder Inkontinenzeinlage als Absorptionsmittel während der Benutzung des Bekleidungsstücks ortsfest zu halten. Es versteht sich jedoch von selbst, dass die erfindungsgemäß hergestellten Bekleidungsstücke auch für andere Wegwerfhygieneartikel, wie Tampons für die Damenhygiene, Inkontinzenbekleidungsstücke, Windeln, Höschen zur Sauberkeitserziehung und ähnlichem verwendet werden können.
- Die Bekleidungsstückteilanordnung 10 von Fig. 1 stellt die bevorzugte Ausführungsform der zweischichtigen Bekleidungsstückteilanordnung vor Einbringung des Absorptionsmittels dar. Die Bekleidungsstückteilanordnung von Fig. 1 stellt die bevorzugte Ausführungsform des fertigen Bekleidungsstücks dar, einschließlich aller Elemente, jedoch vor den letzten Schritten des Zusammensetzens des Verbundes zur Bildung der Bekleidungsstückstruktur.
- Vorteilhafterweise umfasst die körperseitige Schicht 14 ein vorderes Schichtelement 19, das im Allgemeinen auf der äußeren Hüllenschicht 12 an dem vorderen Körperabschnitt 16 liegt und an dieser befestigt ist, sowie ein hinteres Schichtelement 21, das im Allgemeinen auf der äußeren Hüllenschicht 12 an dem hinteren Körperabschnitt 20 liegt und an dieser befestigt ist. Ein unbefestigter Bereich 23 trennt das vordere Schichtelement 19 von dem hinteren Schichtelement 21.
- Bezugnehmend auf Fig. 1, bilden der vordere Körperabschnitt 16, der hintere Körperabschnitt 20 und der Schrittbereich 24 in Kombination miteinander eine linke 44 bzw. eine rechte 46 Schenkelöffnung. Die Schenkelöffnungen 44 und 46 werden dadurch gebildet, dass Abschnitte aus der äußeren Hüllenschicht 12 und entsprechende Bereiche, falls zutreffend, aus der körperseitigen Schicht 14 herausgeschnitten werden. Jede Schenkelöffnung 44, 46 wird zumindest teilweise von einer hinteren Schenkelelastik 48, einer vorderen Schenkelelastik 50 und einer Schrittelastik 51 zwischen der hinteren Schenkelelastik und der vorderen Schenkelelastik umgeben. Jede der jeweiligen Elastiken 48, 50, 51 grenzt an den jeweiligen Rändern 52 der entsprechenden Schenkelöffnungen an. Die vordere und die hintere Schenkelastik 48, 50 sind zwischen der äußeren Hüllenschicht 12 und der körperseitigen Schicht 14 mittels Haftmittel befestigt. Die Schenkelelastiken 51 sind an der äußeren Hüllenschicht 12 mittels Haftmittel befestigt. Die Elastiken 48, 50, 41 sind bei ihrer Befestigung an der äußeren Hüllenschicht 12 im gedehnten Zustand. Werden die Elastiken, die äußere Hüllenschicht und die körperseitige Schicht freigegeben, nachdem die Elastiken an der äußeren Hüllenschicht befestigt worden sind, erzeugen die Elastiken daher Schenkelfältchen oder -kräuselungen an den Rändern der Schenkelöffnungen 44, 46, damit die Schenkelöffnungen 44, 46 sich ausdehnen können, um sich an unterschiedliche Schenkelgrößen anpassen zu können. Es entsteht zwischen dem vorderen Körperabschnitt und dem hinteren Körperabschnitt, allgemein im Schrittbereich des Bekleidungsstücks, ein unbefestigter Bereich. Der unbefestigte Bereich kann im Wesentlichen unbefestigt oder relativ unbefestigt im Vergleich zu der Befestigung des hinteren und des vorderen Bereichs an der ersten Schicht sein.
- Bezugnehmend auf die Fig. 1 und 2 ist eine Mittelzone 33 festgelegt, die sich von dem vorderen Ende 22 zu dem hinteren Ende 18 der Teilanordnung 10 erstreckt und durch eine erste Linie 27 abgegrenzt ist, die sich parallel zu der Längsmittellinie AA der Teilanordnung und durch einen Punkt auf dem ersten Schrittrand 52 erstreckt, der der Längsmittellinie am nächsten ist, sowie durch eine zweite Linie 29, die sich parallel zu der Längsmittellinie der Teilanordnung und durch einen Punkt auf dem zweiten Schrittrand 52 erstreckt, der der Längsmittellinie am nächsten ist. Eine Schrittzone 31 ist innerhalb der Mittelzone als ein Viereck festgelegt, das sich von der ersten parallelen Linie zu der zweiten parallelen Linie erstreckt.
- Die Länge des Bekleidungsstücks in Längsrichtung wird von dem vorderen Ende 22 zu dem hinteren Ende 18 gemessen. Die Mittellinie der Schrittzone 31 ist derart angeordnet, dass ein Hauptteil der Schrittzone 31 in die vordere Hälfte des Bekleidungsstücks fällt. Wünschenswerterweise ist der Mittelpunkt der Schrittzone etwa 35% bis etwa 48% der Länge in Längsrichtung von dem vorderen Ende 22 der Teilanordnung 10 entfernt angeordnet. Insbesondere erwünscht ist es, dass die Anordnung etwa 43% der Länge in Längsrichtung von dem vorderen Ende der Teilanordnung entfernt erfolgt.
- Die Breite des Schrittbereichs 24 zwischen der linken und der rechten Schrittelastik 51 sollte so groß sein, dass eine saugfähige Einlage oder ein saugfähiges Kissen zwischen den Rändern 52 liegend aufgenommen werden kann, ohne dass das saugfähige Kissen die Schrittelastiken 51 behindert. Auf diese Weise können sich die Schrittelastiken 51 zusammenziehen und die Seiten des Schrittbereichs um das Kissen hochziehen, um so die Dicke des Kissens aufzunehmen und einen Oberflächenbereich innerhalb des Schrittbereichs 24 des Bekleidungsstücks, angrenzend an die Rändern 52, bereitzustellen, um aus dem saugfähigen Kissen ausgetretenes Material aufzunehmen.
- Die Breite des Schrittbereichs 24 zwischen den Elastiken 51 sollte breit genug sein, um das saugfähige Kissen aufzunehmen, sollte jedoch nicht so breit sein, dass es bauschig oder unbequem erscheint. Eine geeignete Breite beträgt wenigstens etwa 2,75 Inch (70 mm) zwischen den Schrittelastiken 51. Die Breite des Schrittbereichs 24 beträgt vorteilhafterweise etwa 3 Inch (76 mm) bis etwa 3, 5 Inch (89 mm). Vorzugsweise beträgt die Breite etwa 3 Inch (76 mm).
- Vorzugsweise sind die Schrittelastiken 51 etwa 0,375 Inch (10 mm) bis etwa 0,625 Inch (16 mm) breit. Besonders bevorzugt beträgt die Breite etwa 0,5 Inch (13 mm). Vorzugsweise ist Kräuselmaterial an dem Rand der Schenkelöffnungen 44, 46 außerhalb der Schenkelelastiken 48, 50 und Schrittelastiken 51 mit weniger als etwa 0,25 (6 mm) dimensioniert. Am bevorzugtesten ist das Kräuselmaterial mit weniger als etwa 0,125 Inch (3 mm) dimensioniert.
- Die Gesamtbreite des Schrittbereichs 24 umfasst die Breite zwischen der linken und der rechten Schenkelelastik 51, die Breite der Schenkelelastiken 51 sowie jegliches Kräuselmaterial außerhalb der Schrittelastiken 51 bis zu den Rändern 52 der Schenkelöffnungen. Die Gesamtbreite des Schrittbereichs 24 sollte wenigstens etwa 3 Inch (76 mm) betragen.
- Sowohl die äußere Hüllenschicht 12 als auch die körperseitige Schicht 14 sind nachgiebig und für den Träger weich im Griff. Die folgende Beschreibung von Materialien, aus denen die äußere Hüllenschicht 12 herstellbar ist, trifft ebenso für das Material der körperseitigen Schicht 14 zu.
- Wünschenswerterweise kann bei einem saugfähigen Produkt die äußere Hüllenschicht 12 flüssigkeitsdurchlässig sein, so dass Flüssigkeiten leicht in die Dicke des Produkts eindringen können, oder sie ist undurchlässig und widersteht dem Eindringen von Flüssigkeiten in die Dicke des Produkts. Die äußere Hüllenschicht 12 kann aus einer großen Vielzahl von Materialien hergestellt werden, beispielsweise aus natürlichen Fasern (z. B. Holz- oder Baumwollfasern), synthetischen Fasern (z. B. Polyester- oder Polypropylenfasern) oder aus einer Kombination aus natürlichen und synthetischen Fasern oder netzartigen Schaumstoffen und perforierten Plastikfolien. Bei der äußeren Hüllenschicht 12 kann es sich um ein Gewebe oder einen Vliesstoff, wie beispielsweise spinngebundener, kardierter, genadelter oder ähnlicher Vliesstoff, oder Folien handeln. Eine geeignete äußere Hüllenschicht 12 ist kardiert und thermisch gebunden durch Mittel, die dem Textilfachmann wohl bekannt sind. Alternativ kann die äußere Abdeckschicht 12 aus einer spinngebundenen Bahn hergestellt sein. Gemäß bevorzugten Ausführungsformen ist die Abdeckschicht 12 ein spinngebundener Polypropylenyliesstoff mit einem Drahtgeflecht-Bindemuster mit einer Reißfestigkeit von 8,62 kg (19 Pounds), gemessen nach ASTM D1682 und D1776, einem Taber- 40-Zyklus-Abriebswert von 3,0, gemessen nach ASTM D1175 und einem Handle-O-Meter-MD-Wert von 6, 6 Gramm und einem CD-Wert von 4, 4 Gramm, ermittelt unter Verwendung vom TAPPI-Verfahren T402. Ein derartiges spinngebundenes Material ist von Kimberly-Clark Corporation, Roswell, GA, erhältlich. Die äußere Hüllenschicht 12 weist ein Gewicht von etwa 10,17 g/m² (0,3 Unze/Yard²) (osy) bis etwa 67,82 g/m² (2,0 osy), vorzugsweise etwa 23,74 g/m² (0,7 osy) auf.
- Die Anordnung und Form der Schenkelöffnungen 44,46 sind von Bedeutung, um Beengungen im Schritt- und Leistenbereich des Trägers zu vermeiden, eine adäquate Gesäßabdeckung zu erreichen und zu verhindern, dass das Bekleidungsstück 10 nach vorne abkippt, z. B., derart abkippt, dass der vordere Taillenrand weiter nach unten gelangt als der hintere Taillenrand. Fig. 1 zeigt die bevorzugteste Gestaltung in Bezug auf Schenkelpassform und Gesäßabdeckung. Die Form der Krümmung über die Oberseite des Schenkels ist wichtig. Ist die Krümmung zu tief, rutscht das Bekleidungsstück 10 nach unten und hinten, was zu einem kurzen vorderen Taillenabschnitt und einer größeren hinteren Länge und somit zu einer Ausbeulung im Sitzbereich des Bekleidungsstücks führt. Dies würde beim Tragen zu einem abgekippten Erscheinungsbild des Bekleidungsstücks 10 führen, was sich durch eine Unebenheit um die Taille des Trägers herum manifestiert.
- Die hintere und die vordere Schenkelelastik 48 und 49 sind jeweils an der Bekleidungsstückteilanordnung 10 im Allgemeinen zwischen der äußeren Hüllenschicht 12 und der körperseitigen Schicht 14 befestigt. Die Schrittelastiken 51 können sich wünschenswerterweise mit der vorderen und der hinteren Elastik 48 und 50 überschneiden. Noch erwünschter ist es, dass sich die Schrittelastik 51 außerhalb der Schrittzone 31 erstrecken kann. Der zweite Abschnitt der hinteren und der vorderen Schenkelelastik 48 und 50 kann sich im wesentlichen innerhalb der Schrittzone 31 erstrecken. Alternativ kann sich die Schrittelastik 51 außerhalb der Mittelzone 33 erstrecken und der Kontur der Schenkelöffnung folgen.
- Zur Verwendung als Elastiken geeignete Materialien kommen eine große Vielfalt an Materialien in Frage einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, elastische Fäden, Fadengummi, Flachgummi (z. B. in Form von Bändern), Elastikband, folienartiges Gummi, Polyuhrethan und bandartiges Elastomer, oder Polyuhrethanschaumstoff oder geformtes elastisches Netzmaterial. Jede Elastik kann einstückig, mehrstückig oder als Verbund aufgebaut sein. Bei Einsatz von Fäden oder Bändern können diese, wo sie verwendet werden, in Mehrfach- und Verbundform eingesetzt werden. Die in den Elastiken verwendeten Elastomere können latent oder nicht latent eingesetzt werden.
- Die Schenkelelastiken 48, 50 und die Schrittelastik 51, die jeweils Mehrfachfäden umfassen, sind typischerweise etwa 0,5 Inch (13 mm) breit. Die Elastik kann Fäden, Bänder, eine Folie oder einen Verbund aufweisen. Die Fäden, Bänder usw. können in Mehrfach- und in Verbundform aufgebracht werden. Die vorderen Schenkelelastiken 50 und die Schrittelastiken 51 können Fäden, vorzugsweise drei Fäden sein, die etwa 0,13 cm (0,05 Inch) bis etwa 1,27 cm (0,50 Inch), vorzugsweise etwa 0,25 cm (0,10 Inch) bis etwa 0,51 cm (0,20 Inch), noch bevorzugter etwa 0,17 Inch (4,3 mm) voneinander beabsandet sind. Die hinteren Schenkelelastiken 48, die bis zu sechs Fäden umfassen, können eine Breite von etwa 0, 75 Inch (19 mm) und einen Fadenabstand von etwa 0,13 cm (0,05 Inch) bis etwa 1, 91 cm (0,75 Inch), vorzugsweise etwa 0,25 cm (0,10 Inch) bis etwa 0,51 cm (0,20 Inch), noch bevorzugter etwa 0,15 Inch (3,8 mm) aufweisen. Die Fäden können aus jedem geeigneten Elastomermaterial hergestellt sein. Ein geeignetes Material ist Spandex, wie Lycra®-Fäden, die von Dupont, Wilmington, Delaware, erhältlich sind. Vorzugsweise umfassen geeignete Schenkelelastiken Fäden mit einem Gesamt-Decitex-Wert (g/1000 m) von etwa 3760 für eine Elastik mit einer Breite von 0,5 Inch (13 mm). Der Decitex- Wert kann für jedes Element der Elastiken variieren. Es wird Haftmittel verwendet, um die verschiedenen Elastiken 48, 50 an der äußeren Hüllenschicht 12, der körperseitigen Schicht 14 und einer Trägerschicht zu befestigen.
- Um einen guten Schenkelsitz zu erreichen und die Seiten des Schrittbereichs 24 zu einer wiegenartigen Konfiguration zur Aufnahme des Absorbens hochzuziehen, werden die Schenkelelastiken 48 und 50 sowie die Schrittelastiken 51 beim Aufbringen auf die Schichten 12 bzw. 14 gedehnt. Vorzugsweise werden die Schenkelelastiken 48 und 50 in mehreren Segmenten aufgebracht, wobei das Maß der Dehnung jedes Segments bei seiner Einbringung in die Teilanordnung 10 von der von dem jeweiligen Segment einzunehmenden Position bestimmt ist.
- Die Elastiken 51 werden vorzugsweise geringer gedehnt als die hinteren Elastiken 48. Vorzugsweise ist die Dehnung der vorderen Elastiken 50 und der Schrittelastiken 51 minimal, sie beträgt zwischen etwa 100% bis etwa 300%, vorzugsweise, abhängig vom Decitex-Wert der eingesetzten elastischen Fäden, bis etwa 150%, und die Dehnung der hinteren Elastiken 48 entlang der Schenkelöffnungen ist minimal, sie beträgt zwischen etwa 100% und etwa 300%, vorzugsweise, abhängig vom Decitex-Wert der eingesetzten elastischen Fäden, bis etwa 250%. Die Dehnung kann für unterschiedliche Elemente unterschiedlich sein und sich dennoch innerhalb der Gesamtdehnung des Verbundes aus elastischen Elementen befinden. Die unterschiedlichen Spannungen ermöglichen eine leichtere Befestigung des saugfähigen Kissens, gewähren eine geringere Enge im Leistenbereich und ein geringes Bauschen des Schrittbereichs 24 bedingt durch starkes Zusammenziehen der Schenkelelastiken. Die hintere Elastik 48 wird in einem stärkeren Maß gedehnt, um zu verhindern, dass der Sitzbereich des Bekleidungsstücks bei Bewegungen während des Tragens nach oben wandert. In einigen Fällen kann die Dehnung der vorderen Elastiken 50 und der hinteren Elastiken 48 minimal sein, wenn die äußere Schicht elastisch ist und die vordere und die hintere Elastik 50 und 48 so dimensioniert sind, dass sie die Mindestgröße des Trägers ausmachen.
- Bei der flachen Konfiguration, wie sie für die Teilanordnung in Fig. 1 gezeigt ist, ist die hintere Elastik 48 zwischen etwa 100% und etwa 300%, vorzugsweise, abhängig vom Decitex- Wert der eingesetzten elastischen Fäden, etwa 250% gedehnt.
- Nachdem die Erfindung in allen Einzelheiten beschrieben worden ist, versteht es sich von selbst, dass verschiedene Änderungen und Modifikationen vorgenommen werden können. Alle diese Änderungen und Modifikationen fallen in den Umfang der vorliegenden Erfindung wie sie in den folgenden Ansprüchen beschrieben sind.
Claims (20)
1. Zuschnitteilanordnung (10) für ein Bekleidungsstück mit
einem vorderen Körperabschnitt (16), einem hinteren
Körperabschnitt (20) und einem Schrittbereich (24)
dazwischen, und der sich vom vorderen Körperabschnitt (16)
zum hinteren Körperabschnitt (20) und zwischen einem Paar
Schenkelöffnungen (44, 46) in einem Wegwerfbekleidungsstück
erstreckt, das aus der Zuschnitteilanordnung für ein
Bekleidungsstück zusammengesetzt werden soll, wobei der
vordere Körperabschnitt (16) aufweist: einen ersten und
zweiten vorderen Schenkelrandabschnitt längs der
Schenkelöffnungen (44, 46); ein vorderes Ende (22), das dem
ersten und zweiten vorderen Schenkelrandabschnitt
gegenüberliegt; und eine erste und zweite Vorderseite, wobei
der hintere Körperabschnitt (20) aufweist: einen ersten und
zweiten hinteren Schenkelrandabschnitt längs der
Schenkelöffnungen (44, 46); ein hinteres Ende, das dem
ersten und zweiten hinteren Schenkelrandabschnitt
gegenüberliegt; und eine erste und zweite Rückseite, wobei
der Schrittbereich (24) einen ersten und zweiten
Schrittrandbereich auf dessen gegenüberliegenden Seiten
längs der Schenkelöffnungen aufweist, wobei die
Zuschnitteilanordnung (10) für ein Bekleidungsstück
aufweist: eine Länge, die sich zwischen dem vorderen und dem
hinteren Ende erstreckt; eine Breite, die sich zwischen der
ersten und zweiten Seite erstreckt; und eine
Längsmittellinie (AA) zwischen der ersten und zweiten
Vorder- und Rückseite; eine Mittelzone (33), die sich vom
vorderen Ende (22) zum hinteren Ende (18) der Teilanordnung
(10) erstreckt und durch eine erste Linie (27) abgegrenzt
wird, parallel zur Längsmittellinie (AA) der Teilanordnung
(10), die sich durch einen Punkt auf dem ersten Schrittrand
(52) erstreckt, der der Längsmittellinie (AA) am nächsten
ist, und eine zweite Linie (29), parallel zur
Längsmittellinie (AA) der Teilanordnung (10), die sich durch
einen Punkt auf dem zweiten Schrittrand (52) erstreckt, der
der Längsmittellinie (AA) am nächsten ist; eine Schrittzone
(31) innerhalb der Mittelzone (33), die als ein Viereck
gestaltet ist, das sich von der ersten parallelen Linie (27)
zur zweiten parallelen Linie (29) erstreckt und einen
Mittelpunkt aufweist, der so angeordnet ist, daß ein
größerer Teil der Schrittzone (31) in die vordere Hälfte der
Teilanordnung (10) fällt,
wobei die Zuschnitteilanordnung für ein
Bekleidungsstück umfasst:
(a) ein erstes elastisches Element (48), das am
hinteren Körperabschnitt (20) befestigt ist und sich von
einer ersten Stelle, angrenzend an die erste Rückseite als
ein erster Abschnitt des ersten elastischen Elementes längs
der Breite der Zuschnitteilanordnung (10) für ein
Bekleidungsstück, wobei es im allgemeinen dem ersten
hinteren Schenkelrandabschnitt zur Mittelzone (33) folgt,
als ein zweiter Abschnitt des ersten elastischen Elementes
(48) über die Mittelzone (33) hinweg, und als ein dritter
Abschnitt des ersten elastischen Elementes (48), wobei es im
allgemeinen dem zweiten hinteren Schenkelrandabschnitt
folgt, zu einer zweiten Stelle, angrenzend an die zweite
Rückseite, erstreckt, wobei der zweite Abschnitt des ersten
elastischen Elementes (48) die gleiche Spannung aufweist wie
der erste und der dritte Abschnitt der Zuschnitteilanordnung
(10) für ein Bekleidungsstück, wenn die Teilanordnung flach
ausgelegt wird;
(b) wobei der Kontraktionskraftvektor senkrecht zur
Längsmittellinie (AA) des zweiten Abschnittes des ersten
elastischen Elementes (48) größer ist als der
Kontraktionskraftvektor parallel zur Längsmittellinie (AA)
des zweiten Abschnittes des ersten elastischen Elementes
(48),
wobei die Teilanordnung (10) zusätzlich ein drittes
elastisches Element (51) längs des ersten
Schrittrandbereiches (52) und ein viertes elastisches
Element (51) längs des zweiten Schrittrandbereiches (52)
aufweist.
2. Teilanordnung nach Anspruch 1, bei der der Mittelpunkt
der Schrittzone (31) bei etwa 35% bis zu etwa 48% der
Länge in der Längsrichtung vom vorderen Ende (22) der
Teilanordnung (10) angeordnet ist.
3. Teilanordnung nach Anspruch 2, bei der der Mittelpunkt
der Schrittzone (31) bei etwa 43% der Länge in der
Längsrichtung vom vorderen Ende (22) der Teilanordnung (10)
angeordnet ist.
4. Teilanordnung nach Anspruch 1, bei der das dritte und
vierte elastische Element (51) eine Kontraktionskraft
aufweisen, wobei die Kraft in einen Kraftvektor parallel zur
Längsmittellinie (AA) der Teilanordnung (10) und einen
Kraftvektor senkrecht zur Längsmittellinie (AA) der
Teilanordnung (10) unterteilt ist, wobei der parallele
Kraftvektor größer ist als der senkrechte Kraftvektor.
5. Teilanordnung (10) nach Anspruch 1, die zusätzlich ein
zweites elastisches Element (50) umfasst, das am vorderen
Abschnitt (16) befestigt ist und sich von einer ersten
Stelle, angrenzend an die erste Vorderseite, als ein erster
Abschnitt des zweiten elastischen Elementes längs der Breite
der Zuschnitteilanordnung (10) für ein Bekleidungsstück,
wobei es im allgemeinen dem ersten vorderen
Schenkelrandabschnitt zur Mittelzone (33) folgt, als ein
zweiter Abschnitt des zweiten elastischen Elementes (50)
über die Mittelzone (33) hinweg und als ein dritter
Abschnitt des zweiten elastischen Elementes, wobei es im
allgemeinen dem zweiten vorderen Schenkelrandabschnitt
folgt, zu einer zweiten Stelle angrenzend an die zweite
Vorderseite erstreckt, wobei der zweite Abschnitt des
zweiten elastischen Elementes die gleiche Spannung aufweist
wie der erste und der dritte Abschnitt der
Zuschnitteilanordnung (10) für ein Bekleidungsstück, wenn
die Teilanordnung flach ausgelegt wird, wobei der
Kontraktionskraftvektor senkrecht zur Längsmittellinie (AA)
des zweiten Abschnittes des zweiten elastischen Elementes
(50) größer ist als der Kontraktionskraftvektor parallel zur
Längsmittellinie (AA) des zweiten Abschnittes des zweiten
elastischen Elementes (50).
6. Teilanordnung nach Anspruch 5, bei der der zweite
Abschnitt des ersten elastischen Elementes (48) vom zweiten
Abschnitt des zweiten elastischen Elementes (50) um einen
Abstand getrennt ist, der mindestens gleich oder größer ist
als eine Hälfte der Breite der Schrittzone.
7. Teilanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei der
das dritte und vierte elastische Element (51) den zweiten
Abschnitt des ersten elastischen Elementes (48) schneiden.
8. Teilanordnung nach Anspruch 6, bei der der zweite
Abschnitt des zweiten elastischen Elementes (50) im
wesentlichen innerhalb der Schrittzone (31) liegt.
9. Teilanordnung nach Anspruch 8, bei der sich das dritte
und vierte elastische Element (51) nach außerhalb der
Schrittzone (31) erstrecken.
10. Teilanordnung nach Anspruch 6, bei der der zweite
Abschnitt des ersten elastischen Elementes (48) im
wesentlichen innerhalb der Schrittzone (31) liegt.
11. Teilanordnung nach Anspruch 1, bei der sich das dritte
und vierte elastische Element (51) nach außerhalb der
Mittelzone (33) erstrecken.
12. Teilanordnung nach Anspruch 11, bei der das dritte und
vierte elastische Element (51) eine Kontraktionskraft
aufweisen, wobei die Kraft in einen Kraftvektor parallel zur
Längsmittellinie (AA) der Teilanordnung (10) und einen
Kraftvektor senkrecht zur Längsmittellinie (AA) der
Teilanordnung (10) unterteilt ist, wobei der parallele
Kraftvektor größer ist als der senkrechte Kraftvektor.
13. Teilanordnung nach Anspruch 12, bei der das dritte und
vierte elastische Element (51) den zweiten Abschnitt des
ersten elastischen Elementes (48) schneiden.
14. Zuschnitteilanordnung (10) für ein Bekleidungsstück mit
einem vorderen Körperabschnitt (16), einem hinteren
Körperabschnitt (20) und einem Schrittbereich (24)
dazwischen, und der sich vom vorderen Körperabschnitt (16)
zum hinteren Körperabschnitt (20) und zwischen einem Paar
Schenkelöffnungen (44, 46) in einem Wegwerfbekleidungsstück
erstreckt, das aus der Zuschnitteilanordnung für ein
Bekleidungsstück zusammengesetzt werden soll, wobei der
vordere Körperabschnitt (16) aufweist: einen ersten und
zweiten vorderen Schenkelrandabschnitt längs der
Schenkelöffnungen (44, 46); ein vorderes Ende (22), das dem
ersten und zweiten vorderen Schenkelrandabschnitt
gegenüberliegt; und eine erste und zweite Vorderseite, wobei
der hintere Körperabschnitt (20) aufweist: einen ersten und
zweiten hinteren Schenkelrandabschnitt längs der
Schenkelöffnungen (44, 46); ein hinteres Ende, das dem
ersten und zweiten hinteren Schenkelrandabschnitt
gegenüberliegt; und eine erste und zweite Rückseite, wobei
der Schrittbereich (24) einen ersten und zweiten
Schrittrandbereich auf dessen gegenüberliegenden Seiten
längs der Schenkelöffnungen aufweist, wobei die
Zuschnitteilanordnung (10) für ein Bekleidungsstück
aufweist: eine Länge, die sich zwischen dem vorderen und dem
hinteren Ende erstreckt; eine Breite, die sich zwischen der
ersten und zweiten Seite erstreckt; und eine
Längsmittellinie (AA) zwischen der ersten und zweiten
Vorder- und Rückseite; eine Mittelzone (33), die sich vom
vorderen Ende (22) zum hinteren Ende (18) der Teilanordnung
(10) erstreckt und abgegrenzt ist durch eine erste Linie
(27), parallel zur Längsmittellinie (AA) der Teilanordnung
(10), die sich durch einen Punkt auf dem ersten Schrittrand
(52) erstreckt, der der Längsmittellinie am nächsten ist,
und eine zweite Linie (29), parallel zur Längsmittellinie
(AA) der Teilanordnung (10), die sich durch einen Punkt auf
dem zweiten Schrittrand (52) erstreckt, der der
Längsmittellinie (AA) am nächsten ist; eine Schrittzone (31)
innerhalb der Mittelzone (33), die als ein Viereck gestaltet
ist, das sich von der ersten parallelen Linie (27) zur
zweiten parallelen Linie (29) erstreckt und einen
Mittelpunkt aufweist, der so angeordnet ist, daß ein
größerer Teil der Schrittzone (31) in die vordere Hälfte der
Teilanordnung (10) fällt, wobei die Zuschnitteilanordnung
für ein Bekleidungsstück aufweist:
(a) ein erstes elastisches Element (50), das am
vorderen Abschnitt (16) befestigt ist und sich von einer
ersten Stelle, angrenzend an die erste Vorderseite, als ein
erster Abschnitt des ersten elastischen Elementes (50) längs
der Breite der Zuschnitteilanordnung (10) für ein
Bekleidungsstück, wobei es im allgemeinen dem ersten
vorderen Schenkelrandabschnitt zur Mittelzone (33) folgt,
als ein zweiter Abschnitt des ersten elastischen Elementes
über die Mittelzone (33) hinweg, und als ein dritter
Abschnitt des ersten elastischen Elementes (50), wobei es im
allgemeinen dem zweiten vorderen Schenkelrandabschnitt
folgt, zu einer zweiten Stelle, angrenzend an die zweite
Vorderseite, erstreckt, wobei der zweite Abschnitt des
ersten elastischen Elementes (50) die gleiche Spannung
aufweist wie der erste und der dritte Abschnitt der
Zuschnitteilanordnung (10) für ein Bekleidungsstück, wenn
die Teilanordnung flach ausgelegt wird;
(b) wobei der Kontraktionskraftvektor senkrecht zur
Längsmittellinie (AA) des zweiten Abschnittes des ersten
elastischen Elementes (50) größer ist als der
Kontraktionskraftvektor parallel zur Längsmittellinie (AA)
des zweiten Abschnittes des ersten elastischen Elementes
(50),
wobei die Teilanordnung (10) zusätzlich ein drittes
elastisches Element (51) längs des ersten
Schrittrandbereiches (52) und ein viertes elastisches
Element (51) längs des zweiten Schrittrandbereiches (52)
aufweist.
15. Teilanordnung nach Anspruch 14, bei der der Mittelpunkt
der Schrittzone (31) bei etwa 35% bis zu etwa 48% der
Länge in der Längsrichtung vom vorderen Ende (22) der
Teilanordnung (10) angeordnet ist.
16. Teilanordnung nach Anspruch 15, bei der der Mittelpunkt
der Schrittzone (31) bei etwa 43% der Länge in der
Längsrichtung vom vorderen Ende (22) der Teilanordnung (10)
angeordnet ist.
17. Teilanordnung nach Anspruch 14, bei der das dritte und
vierte elastische Element (51) eine Kontraktionskraft
aufweisen, wobei die Kraft in einen Kraftvektor parallel zur
Längsmittellinie (AA) der Teilanordnung (10) und einen
Kraftvektor senkrecht zur Längsmittellinie (AA) der
Teilanordnung (10) unterteilt ist, wobei der parallele
Kraftvektor größer ist als der senkrechte Kraftvektor.
18. Teilanordnung nach Anspruch 17, bei der das dritte und
vierte elastische Element (51) den zweiten Abschnitt des
ersten elastischen Elementes (50) schneiden.
19. Teilanordnung nach Anspruch 14, bei der der zweite
Abschnitt des ersten elastischen Elementes (50) im
wesentlichen innerhalb der Schrittzone (31) liegt.
20. Teilanordnung nach Anspruch 14, bei der sich das dritte
und vierte elastische Element (51) nach außerhalb der
Mittelzone (33) erstrecken.
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