DE69616837T2 - Wiederauffülbarer blattspender mit vorratsraum - Google Patents
Wiederauffülbarer blattspender mit vorratsraumInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf Spender für mit druckempfindlichem Klebstoff beschichtete Blätter.
- Es sind bereits auffüllbare Spender bekannt, die dazu geeignet sind, mit druckempfindlichem Klebstoff beschichtete Blätter auszugeben. Die US-A- 5,086,946 (Blackwell et al), die am 11. Februar 1992 veröffentlicht wurde, beschreibt einen derartigen Spender und umfasst eine Diskussion des Standes der Technik in Bezug auf derartige Spender. Ein weiterer wiederauffültbarer Spender dieser Art ist in der US-A-5,299,712 (Carlson et al) offenbart.
- Es sind weiterhin Blattspender für flexible Blätter von einem Stapel mit übereinander angeordneten Blättern bekannt, wobei der Blattspender Wände umfasst, die einen Hohlraum definieren, der den Stapel aufnimmt, einschließlich erster und zweiter Endwände an gegenüberliegenden Enden einer Seitenwand, wobei die erste Endwand eine lang gestreckte Auslassöffnung aufweist, durch welche die einzelnen Blätter vom im Hohlraum befindlichen Stapel manuell entnommen werden können; und Mittel in dem Hohlraum umfasst, um den Stapel von Blättern in Richtung der ersten Endwand (siehe US-A-4,416,392 und US-A-4,653,666) vorzuspannen. Bisher handelte es sich bei dem Mittel zum Vorspannen des Stapels von Blättern in Richtung der ersten Endwand entweder um eine Schraubenfeder, die unter gewissen Voraussetzungen ein Sicherheitsproblem darstellen kann; oder um ein Bauteil aus federnd kompressiblem Material (beispielsweise polymerischer Schaum, wie beispielsweise geschlossener Zell-Polystyrolschaum). Sowohl die Schraubenfeder als auch das Bauteil aus federnd kompressiblem Material füllen normalerweise den Hohlraum unterhalb des Stapels von auszugebenden Blättern aus.
- Die vorliegende Erfindung schafft einen preiswerten, wieder auffüllbaren Spender, von dem Blätter in einem Stapel von Blättern derjenigen Art, die in der US-A-4,781,306 (Smith) oder US-A-4,907,825 (Miles et al) beschrieben wurde, ausgegeben werden können, wobei der Spender eine Vorspanneinrichtung umfasst, welche die Ausgabe der Blätter vereinfacht, die sicher zu handhaben ist und welche die Aufbewahrung eines Blockes von Blättern, der zum Nachfüllen des Spenders verwendet werden kann, oder von anderen Gegenständen ermöglicht.
- Der Blattspender gemäß der vorliegenden Erfindung ist für einen Stapel von übereinander angeordneten Blättern ausgelegt und umfasst die Wände, die einen Hohlraum definieren, der den Stapel aufnimmt, einschließlich erster und zweiter Endwände an gegenüberliegenden Enden einer Seitenwand, wobei die erste Endwand eine lang gestreckte Auslassöffnung umfasst, durch die einzelne Blätter vom im Hohlraum befindlichen Stapel manuell entnommen werden können. Es ist ein neuartiges Mittel in dem Hohlraum zum Vorspannen des Stapels von Blättern in Richtung der ersten Endwand vorgesehen. Das Mittel umfasst einen lang gestreckten Streifen aus einem steifen federelastischen Material (beispielsweise 30-Punkt-Kartonmaterial). Der Streifen umfasst querlaufende gebogene Bereiche an voneinander beabstandeten Stellen, die den Streifen formen, und ist an diesen gebogenen Bereichen federelastisch. Die querlaufenden gebogenen Bereiche in dem Streifen definieren (1) ein im wesentlichen ebenes Blockhalteteil mit einer oberen Fläche, die nahe der ersten Endwand des Gehäuses positioniert ist und dazu geeignet ist, mit der Seite des Blockes gegenüber der Endwand in Eingriff zu kommen; (2) zwei Positionierteile von ungefähr gleicher Länge, die im wesentlichen rechtwinklig zum Blockhalteteil und im wesentlichen fluchtend mit den gegenüberliegenden Enden des Blockhalteteils angeordnet sind, wobei die Positionierteile von den Wänden gehaltene Enden gegenüber dem Blockhalteteil aufweisen, und (3) zwei Kraftlenkteile zwischen dem Blockhalteteil und den Positionierteilen. Die zwei Kraftlenkteile umfassen erste Kraftlenkteile von ungefähr gleicher Länge, deren erste Enden durch gebogene Bereiche mit den gegenüberliegenden Enden des Haltebereichs verbunden sind, wobei die ersten Kraftlenkteile in einem spitzen Winkel relativ zum Blockhalteteil angeordnet sind und im wesentlichen von der unteren Fläche des Blockhalteteils aufeinander zu verlaufend abstehen; und zwei zweite Kraftlenkteile von ungefähr gleicher Länge, deren innere Enden durch gebogene Bereiche mit den Enden der ersten Kraftlenkteile gegenüber den ersten Enden verbunden sind, wobei die zweiten Kraftlenkteile im wesentlichen von den inneren Enden voneinander weg verlaufen und deren den inneren Enden gegenüberliegenden Enden durch gebogene Bereiche mit den Enden der Positionierteile gegenüber den gehaltenen Enden verbunden sind.
- Die normale Höhe des geformten Streifens zwischen seinem Blockhalteteil und seinen gehaltenen Enden ist größer als derjenige Raum, der in der Kammer vorhanden ist, wenn der Stapel von Blättern in der Kammer angeordnet ist. Die Orientierung der Kraftlenkteile und die Federelastizität der gebogenen Bereiche an den Enden dieser Teile erlauben jedoch eine federelastische Bewegung des Blockhalteteils in Richtung der Positionierteile in einer Richtung senkrecht zu seiner oberen Fläche, wenn sich sowohl der Stapel von Blättern als auch der geformte Streifen in der Kammer befinden. Die federelastischen gebogenen Bereiche üben dann eine federähnliche Kraft auf den Stapel von Blättern aus, um eine ordnungsgemäße Entnahme der Blätter durch die Auslassöffnung zu vereinfachen.
- Der Raum zwischen den Positionierteilen und die Länge der Positionierteile kann zur Aufnahme eines oder mehrerer (beispielsweise fünf) Nachfüllstapel in dem Raum zwischen den Positionierteilen geeignet sein; und vorzugsweise umfasst der Spender Mittel, um einen lösbaren Eingriff von wenigstens einer der Endwände mit der Seitenwand zu ermöglichen, so dass der geformte Streifen aus der Kammer entfernt und ein Block aus einer Position zwischen den Basisteilen in eine Position nahe der oberen Wand bewegt werden kann, von wo aus die auf dem Block befindlichen Blätter entnommen werden können.
- Wenn der geformte Streifen aus einem Kartonmaterial hergestellt ist (beispielsweise 30 Punkt stark), kann er eine ausreichende Kraft gegen den Block ausüben, um eine ordnungsgemäße Entnahme zu vereinfachen (beispielsweise etwa 200 g auf einem 50 Blatt Block reduzieren sich auf etwa 20 g für die letzten, dem Stapel entnommen Blätter), wobei die Kraft, auch wenn sie selbst unter ordnungsgemäßen Aufbewahrungsbedingungen leicht abnimmt, für eine ordnungsgemäße Funktionsweise über eine recht lange Zeitdauer groß genug ist. Ein derartig geformter Streifen kann aus dem Hohlraum entfernt werden, ohne dass die Möglichkeit besteht, dass sich die Person, die den Streifen entfernt, verletzen könnte.
- Während der Blattspender eine Mehrzahl von Seitenwänden aufweisen könnte, die in einem rechtwinkligen, hexagonalen oder in anderen Mustern angeordnet sind, umfasst die hier dargestellte Ausführungsform eine zylindrische Seitenwand, die den gleichen preiswerten Aufbau wie eine herkömmliche Zeichnungsrolle aufweisen kann. Die dargestellte entfernbare Endwand weist einen Aufbau auf, der einer entfernbaren polymerischen Endkappe, die für derartige Zeichnungsrollen verwendet wird, sehr ähnelt. Somit ist der gesamte, dargestellte Aufbau des Blattspenders, einschließlich seiner Wände und seines geformten Streifenfedermittels, preiswert herzustellen und somit dazu geeignet, zu Werbezwecken verschenkt zu werden, wobei die Werbeinformation auf einem Papieretikett um die zylindrische Außenfläche der Seitenwand herum geklebt (oder gedruckt) ist. Neben den Stapeln von Blättern zum Nachfüllen des Spenders können auch Produktproben und/oder Produktinformationen in den Raum zwischen den Positionierteilen angeordnet werden.
- Im folgenden wird eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die begleitende Zeichnung genauer beschrieben, wobei sich gleiche Bezugsziffern auf gleiche Teile in verschiedenen Ansicht beziehen und worin:
- Fig. 1 eine Draufsicht eines nachfüllbaren Spenders gemäß der vorliegenden Erfindung ist;
- Fig. 2 eine Querschnittsansicht entlang der Linie II-II der Fig. 1 ist, die Stapel von Blättern in dem nachfüllbaren Spender der Fig. 1 darstellt; und
- Fig. 3 eine Querschnittsansicht entlang der Linie III-III der Fig. 1 ist, die ebenfalls Stapel von Blättern in dem nachfüllbaren Spender der Fig. 1 darstellt.
- Unter Bezugnahme auf die Zeichnung ist ein nachfüllbarer Blattspender gemäß der vorliegenden Erfindung gezeigt, der allgemein mit der Bezugsziffer 10 bezeichnet ist.
- Der Spender 10 wird zur Ausgabe von Klebstoff tragenden, flexiblen Papierblättern 12 aus einem zusammenhängenden Stapel 13 von solchen Blättern 12 verwendet, wobei es sich bei den Blättern 12 um diejenige Art von Blättern handelt, die von Minnesota Mining and Manufacturing Company, St. Paul, MN, unter der Handelsbezeichnung "Pop'n Jot"(TM) "Post-it"(TM)· Notizzettel vertrieben wird. Ein derartiger Stapel von Blättern entspricht im allgemeinen demjenigen, der in der US-A-4,416,392 offenbart ist, wobei der Inhalt besagter Anmeldung die Art und Weise der Anordnung der Blätter in dem Stapel beschreibt. Normalerweise ist an einer Unterseite oder einer zweiten Oberfläche jedes der Klebstoff tragenden Papierblätter 12 eine. Schicht oder ein enges Band eines druckempfindlichen Klebstoffes nahe eines zweiten Endes des Blattes angeordnet, wobei sich die Klebstoffbänder an aufeinanderfolgenden Blättern 12 an gegenüberliegenden Seiten des Stapels 13 befinden. Sowohl die erste als auch die zweite Seite jedes der Klebstoff tragenden Papierblätter 12 weist entlang eines ersten Hauptendbereiches 14 gegenüber ihrer zweiten Enden keinen Klebstoff auf.
- Der Spender 10 umfasst Wände mit Innenflächen, die einen Hohlraum 16 definieren, der den Stapel 13 von Blättern 12 aufnimmt. Diese Wände umfassen erste und zweite Endwände 17 und 18, und eine Seitenwand 20, die zylindrisch ist und gegenüberliegende Enden aufweist, an denen die ersten und zweiten Endwände 17 und 18 befestigt sind. Die erste Endwand oder obere Wand 17 umfasst eine lang gestreckte Auslassöffnung 22 zum Hohlraum 16 zwischen den Innen- und Außenflächen, durch welche die einzelnen Blätter 12 vom im Hohlraum 16 befindlichen Stapel 13 manuell entnommen werden, und gegen welche die erste Endwand 17 des Stapels 13 von Blättern 12 durch die neuartige Vorspanneinrichtung 24 vorgespannt wird, um eine ordnungsgemäße Entnahme der Blätter 12 zu ermöglichen. Der erste Endbereich 14 des obersten der entnehmbaren Blätter 12 erstreckt sich durch die Auslassöffnung 22 und steht auf Grund der aufwärts vorstehenden Flansche 26, welche die Öffnung 22 (beispielsweise 0,2 inch oder 0,5 cm hoch) an den Seiten der Auslassöffnung 22 flankieren, aufwärts oberhalb der äußeren Oberfläche der ersten Endwand 17 vor, von wo aus der erste Endbereich 14 von einer Person gegriffen werden kann, um das Blatt 12 dem Spender 10 zu entnehmen. Der Spender 10 soll einen Stapel 13 von etwa 100 oder weniger Blättern 12 in dem Hohlraum 16 aufnehmen. Die Breite der Auslassöffnung 22 zusammen mit den flexiblen klappenartigen Bereichen 27 der Endwand 17 und die Kraft, die in einem geeigneten Maß durch die Vorspanneinrichtung 24 ausgeübt wird, ermöglichen, dass die Blätter 12 vom Stapel 13 recht einfach einzeln entnommen werden können, wobei jedes Blatt 12, das entnommen wird, den Endbereich 14 des darunter liegenden Blattes 12 durch die Öffnung 22 zieht und danach dieses Blatt 12 beim weiteren Herausziehen von dem darunter liegenden Blatt 12 getrennt wird.
- Die neuartige Einrichtung 24 in dem Hohlraum zum Vorspannen des Stapels 13 von Blättern 12 in Richtung der ersten Endwand 17 umfasst einen lang gestreckten, im wesentlichen gleichmäßig breiten Streifen 28 aus einem steifen federelastischen Material, wobei es sich bei dem Material um 30- Punkt-Kartonmaterial mit einer Breite von 1,63 inches oder 4,14 cm handelt. Der Streifen 28 umfasst querlaufende gebogene Bereiche an voneinander beabstandeten, gekerbten Bereichen, die den Streifen 28 formen, und der Streifen 28 ist an diesen gebogenen Bereichen federelastisch. Die querlaufenden gebogenen Bereiche in dem Streifen definieren ein im wesentlichen ebenes Blockhalteteil 30 mit einer oberen Fläche, die nahe der ersten Endwand 17 des Gehäuses positioniert und dazu geeignet ist, mit derjenigen Seite des Stapels 13 von Blättern 12, die der ersten Endwand 17 gegenüberliegt, in Eingriff zu kommen; zwei Positionierteile 31 von ungefähr gleicher Länge, die im wesentlichen rechtwinklig zum Blockhalteteil 30 und im wesentlichen mit den gegenüberliegenden Enden des Blockhalteteils 30 fluchtend angeordnet sind, wobei die Positionierteile 31 gegenüber dem Blockhalteteil 30 an der zweiten Endwand 18 gehaltene Enden 32 aufweist, und zwei Kraftlenkteile 34 zwischen dem Blockhalteteil 30 und den Positionierteilen 31. Die zwei Kraftlenkteile 34 umfassen erste Kraftlenkteile 35 von ungefähr gleicher Länge, deren erste Enden durch gebogene Bereiche 36 mit den gegenüberliegenden Enden des Haltebereichs 30 verbunden sind, wobei die ersten Kraftlenkteile 35 in einem spitzen Winkel relativ zum Blockhalteteil 30 angeordnet sind und im wesentlichen von der unteren Fläche des Blockhalteteils 30 aufeinander zu verlaufend abstehen; und zwei zweite Kraftlenkteile 38 von ungefähr gleicher Länge, deren innere Enden durch gebogene Bereiche 39 mit den Enden der ersten Kraftlenkteile 35 gegenüber den ersten Enden verbunden sind, wobei die zweiten Kraftlenkteile 38 im wesentlichen von den inneren Enden aus voneinander weg verlaufen und deren den inneren Enden gegenüberliegende Enden durch gebogene Bereiche 40 mit den Enden der Positionierteile 31 gegenüber den gehaltenen Enden 32 verbunden sind.
- Der Raum zwischen den Positionierteilen und die Länge der Positionierteile 31 ermöglichen die Aufnahme von einem oder mehreren (es sind drei dargestellt, wobei noch Platz für mehr Stapel ist) Nachfüllstapeln 13 von Blättern 12 in dem Raum zwischen den Positionierteilen 31.
- Der lang gestreckte Streifen 28 umfasst weiterhin zwei Basisteile 42 und 43, die ungefähr im rechten Winkel relativ zu den Positionierteilen 31 von den gehaltenen Enden 32 der Positionierteile 31 aufeinander zu gerichtet abstehen. Die Basisbereiche 42 und 43 weisen Teile auf, die einander überlappen und miteinander verbunden sind, wodurch sichergestellt ist, dass die Positionierteile 31 sich nicht aufeinander zu bewegen und somit ihre effektive Höhe innerhalb des Hohlraums 16 verkleinern. Wahlweise können die Basisbereiche 42 und 43 weggelassen und die gehaltenen Enden 32 der Positionierteile 31 in Fassungen entlang der Innenfläche der zweiten Endwand 18 oder in einer Papieraufnahmescheibe, die entlang der inneren Oberfläche der zweiten Endwand 18 ausgelegt werden kann, aufgenommen werden.
- Die normale Höhe des geformten Streifens 28 zwischen seinem Blockhalteteil 30 und seinen gehaltenen Enden 32 ist größer als der in dem Hohlraum 16 verfügbare Raum, wenn kein Stapel 13 von Blättern 12 zwischen seinem Blockhalteteil 30 und der ersten Endwand 17 angeordnet ist (beispielsweise etwa 0,41 inch oder 1,04 cm größer); und folglich ist die Höhe auch größer als der in dem Hohlraum 16 verfügbare Raum, wenn ein Stapel 13 von Blättern zwischen seinem Blockhalteteil 30 und der ersten Endwand 17 angeordnet ist (beispielsweise etwa 0,62 inch oder 1,5 cm größer, wenn die Dicke des Stapels 13 etwa 0,21 inch oder 0,53 cm beträgt). Die Orientierung der Kraftlenkteile 34 und 38 und die federelastische Flexibilität der gebogenen Bereiche 36, 39 und 40 an den Enden dieser Teile 34 und 38 erlauben jedoch eine federelastische Bewegung des Blockhalteteils 30 zu den Positionierteilen 31 in einer Richtung senkrecht zur oberen Oberfläche, wenn sich sowohl der Stapel 13 von Blättern 12 als auch der geformte Streifen 28 in dem Hohlraum 16 befinden. Die federelastischen gebogenen Bereiche üben dann eine federartige Kraft gegen den Stapel 13 von Blättern 12 aus, um eine ordnungsgemäße Entnahme der Blätter 12 durch die Auslassöffnung 22 zu vereinfachen.
- Der Spender 10 umfasst Mittel, die einen lösbaren Eingriff der oberen oder ersten Endwand 17 mit der Seitenwand 20 ermöglichen, so dass der geformte Streifen 28 aus dem Hohlraum 16 entnommen und der Stapel 13 von Blättern 12 aus der Position zwischen seinen Positionierteilen 31 zu einer Position nahe seiner ersten Endwand 17, von wo aus die Blätter 12 auf dem Stapel 13 entnommen werden können, bewegt werden kann. Die erste Endwand 17 umfasst einen zylindrischen Flanschbereich 46, der für einen Reibungssitz innerhalb der Innenfläche der Seitenwand 20 geeignet ist, wobei der Flanschbereich 46 oberhalb eines im wesentlichen ebenen Zentralbereiches 48, der die Auslassöffnung 22 umfasst, vorsteht. An der Kante des zylindrischen Flanschbereiches 46 gegenüber des Zentralbereiches 48 befindet sich ein ringförmiger Kanal 50, der eine Nut definiert, die zur Reibungsaufnahme eines Endbereiches der Seitenwand 20 geeignet ist. Ein derartiger Reibungseingriff der Seitenwand 20 in den Kanal 50 und mit dem Flanschbereich 46 reicht aus, um die erste Endwand 17 gegen die Vorspannung der Vorspanneinrichtung 24 in ihrer Position zu sichern, wobei jedoch die erste Endwand 17 von dem Ende der Seitenwand 20 abgezogen werden kann, indem eine nach innen vorstehende Lasche 52 an dem Flansch 46 manuell gegriffen wird.
- Die erste Endwand 17 kann aus einem polymerischen Material hergestellt werden und kann Schlitze 53 an den Enden der Auslassöffnung 22 aufweisen, welche die klappenartigen Bereiche 27 der ersten Endwand 17 nahe der Auslassöffnung 22 ausbilden, die flexibel sind und somit die Entnahme der Blätter 12 von dem Stapel 13 vereinfachen. Auch kann die erste Endwand 17 mit bogenförmigen Platten 54 am Ende der Öffnung 22 ausgebildet sein, welche in den Hohlraum 16 entlang der Seiten des Stapels 13 vorstehen, um diesen ordnungsgemäß mit der Öffnung 22 in Flucht zu halten.
- Die zweite Endwand 18 kann aus Metall (beispielsweise 0,0085 inch oder 0,0215 cm dicker Stahl) oder aus polymerischem Material hergestellt sein, und wenn sie aus Metall hergestellt ist, kann sie an dem Ende der zylindrischen Seitenwand 20, wie dargestellt, mittels eines Flansches 56 um ihren Umfang, der über einen Endbereich der Seitenwand 20 mittels herkömmlicher Dosenverschlusstechniken geklemmt ist, die in der Zeichnungsrollenherstellung wohl bekannt sind, befestigt werden. Wahlweise kann die zweite Endwand auf gleiche Weise lösbar mit der Seitenwand 20 im Eingriff sein, wie sie lösbar mit der ersten Endwand 17 in Eingriff ist.
- Beispielsweise kann die erste Endwand 17 0,762 cm (0,3 inch) dickes Polyethylen mit geringer Dichte aufweisen, die Auslassöffnung 22 kann 0,438 inches oder 1,11 cm breit sein und die erste Endwand kann 0,875 inch oder 2,22 cm lange Schlitze 53 an den Enden der Auslassöffnung 22 aufweisen, welche die klappenartigen Bereiche 27 der ersten Endwand 17 bilden. Wenn der geformte Streifen 28 aus 1,63 inches oder 4,14 cm breiten 30-Punkt- Kartonmaterial hergestellt ist, wurde festgestellt, dass dieser Aufbau eine ausreichend große Kraft gegen den Stapel 13 von Blättern 12 erzeugt, um eine ordnungsgemäße Entnahme zu vereinfachen (beispielsweise etwa 200 g auf einem 50 Blatt-Block werden auf etwa 20 g bei den letzten vom Block entnommenen Blättern reduziert), wobei die Kraft unter ordnungsgemäßen Lagerbedingungen für Kartonmaterial leicht über die Zeit abnimmt, jedoch selbst dann eine ordnungsgemäße Funktionsweise des Spenders 10 über eine lange Zeitdauer gewährleistet. Ein derartig geformter Streifen 28 kann aus dem Hohlraum 16 entfernt werden, ohne dass die Gefahr besteht, dass die Person, die den Streifen aus dem Hohlraum entfernt, verletzt wird.
- Es sollte möglich sein, den Streifen 28 aus einem polymerischen Material herzustellen, das gekerbt ist, um die federelastische Flexibilität an den gebogenen Bereichen zu erhöhen.
- Die zylindrische Seitenwand 20 des Gehäuses weist vorzugsweise den gleichen preiswerten Aufbau wie herkömmliche Zeichnungsrollen auf und kann ein Papieretikett umfassen, das um die zylindrische Außenfläche geklebt (oder gedruckt) ist, wobei das Etikett einen dekorativen Druck und/oder Informationen für den Benutzer des Spenders 10 aufweisen kann.
- Der Spender kann Seitenwände mit verschiedenen Durchmessern und Höhen umfassen, beispielsweise Seitenwände, die einen Durchmesser von etwa 2,5 inches oder 6,35 cm und eine Höhe von 2 bis 5 inches oder 5,08 bis 12,7 cm aufweisen, die 1,5 · 2 inch oder 3,8 · 5,08 cm Blätter 12 ausgeben können; oder Seitenwände, die einen Durchmeser von 3,5 inches oder 8,89 cm und eine Höhe von 1,75 bis 4 oder 4,45 bis 10,16 inches aufweisen, die größere Blätter ausgeben können.
- Wahlweise kann der Spender durch Einstellen der Größe der Auslassöffnung und der Seitenschlitze auch solche Blätter ausgeben, die in der US-A- 4,907,825 beschrieben sind (d. h., der Stapel von Blättern, der in einem Spender unter der Handelsbezeichnung "Post-it" (TM) Tape Flags von der Minnesota Mining and Manufacturing Company verkauft wird.
- Der Aufbau gemäß der vorliegenden Erfindung wurde unter Bezugnahme auf eine Ausführungsform und auf verschiedene mögliche Modifikationen dieser Ausführungsform beschrieben. Fachleuten sollte klar sein, dass viele weitere Änderungen oder Ergänzungen der beschriebenen Ausführungsform möglich sind, ohne den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung zu verlassen. Folglich sollte der Schutzbereich der vorliegenden Erfindung nicht durch die in dieser Anmeldung beschriebene Struktur bzw. durch den Aufbau beschränkt sein, sondern nur durch diejenigen Strukturen, die in den Ansprüchen beschrieben sind, und durch Äquivalente dieser Strukturen.
Claims (4)
1. Blattspender für flexible Blätter von einem Stapel (13) mit
übereinander angeordneten Blättern (12), wobei der Blattspender (10)
aufweist:
Wände (17, 18, 20) mit Innenflächen, die einen Hohlraum (16)
begrenzen, der den Stapel (13) aufnimmt, und gegenüberliegende
Außenflächen, wobei die Wände (17, 18, 20) aufweisen:
eine erste Endwand (17) mit einer langgestreckten
Auslassöffnung (22) zum Hohlraum (16) zwischen den Innen- und
Außenflächen, durch die die einzelnen Blätter (12) vom im
Hohlraum (22) befindlichen Stapel (13) manuell entnommen
werden,
eine zweite Endwand (18), und
mindestens eine Seitenwand (20) mit gegenüberliegenden
Enden, von denen ein Ende an der ersten Endwand (17) angreift
und das andere Ende an der zweiten Endwand (18) angreift,
und
eine Einrichtung (24) im Hohlraum (16) zum Vorspannen des Stapels
(13) mit Blättern (12) in Richtung der ersten Endwand (17),
dadurch gekennzeichnet, dass
die Vorspanneinrichtung (24) einen langgestreckten Streifen (28) aus
steifem federelastischen Material aufweist, der voneinander
beabstandete querlaufende gebogene Bereiche (38, 39, 40) besitzt, an den
gebogenen Bereichen (38, 39, 40) federelastisch ausgeführt ist und
durch die gebogenen Bereiche (38, 39, 40) begrenzt wird,
ein im wesentlichen ebenes Blockhalteteil (30) mit
gegenüberliegenden Enden und oberen und unteren Flächen vorgesehen ist, wobei die
obere Fläche an die erste Endwand (17) angrenzt,
zwei Positionierteile (31) von ungefähr gleicher Länge vorgesehen
sind, die im wesentlichen rechtwinklig zum Blockhalteteil (30) und im
wesentlichen fluchtgerecht mit den gegenüberliegenden Enden des
Blockhalteteils (30) angeordnet sind, wobei die Positionierteile (31)
von den Wänden (17, 18) gehaltene Enden (32) gegenüber dem
Blockhalteteil (30) aufweisen, und
zwei Kraftlenkteile (34) zwischen dem Blockhalteteil (30) und den
Positionierteilen (31) vorgesehen sind, mit ersten Kraftlenkteilen (35)
von ungefähr gleicher Länge, deren ersten Enden durch gebogene
Bereiche (36) mit den gegenüberliegenden Enden des Haltebereichs
(30) verbunden sind, wobei die ersten Kraftlenkteile (35) in einem
spitzen Winkel relativ zum Blockhalteteil (30) angeordnet sind und im
wesentlichen von der unteren Fläche des Blockhalteteils (30)
aufeinander zu verlaufend abstehen, und mit zweiten Kraftlenkteilen (38)
von ungefähr gleicher Länge, deren innere Enden durch gebogene
Bereiche (39) mit den Enden der ersten Kraftlenkteile (35) gegenüber
den ersten Enden verbunden sind, wobei die zweiten Kraftlenkteile
(38) im wesentlichen von den inneren Enden aus von einander weg
verlaufen und deren den inneren Enden gegenüberliegende Enden
durch gebogene Bereiche (40) mit den Enden der Positionierteile (31)
gegenüber den gehaltenen Enden (32) verbunden sind, wobei der
Raum zwischen den Positionierteilen (31) und die Länge der
Positionierteile (31) die Aufnahme von mindestens einem Nachfüllstapel
(13) mit Blättern (12) in dem Raum zwischen den Positionierteilen
ermöglicht.
2, Blattspender nach Anspruch 1, bei dem der Streifen (28) aus
Pappkartonmaterial gebildet ist.
3. Blattspender nach Anspruch 1 oder 2, bei dem der langgestreckte
Streifen (28) ferner zwei Basisteile (42, 43) aufweist, die ungefähr im
rechtem Winkel relativ zu den Positionierteilen (31) von den
gehaltenen Enden (32) der Positionierteile (31) auf einander zu gerichtet
abstehen, wobei die Basisteile (42, 43) Teile aufweisen, die einander
überlappen und miteinander verbunden sind.
4. Blattspender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die
Seitenwand (20) zylindrisch ausgebildet ist und der Spender (10) eine
Einrichtung aufweist, die ein lösbares Angreifen von mindestens einer
der Endwände (17, 18) an der Seitenwand (20) ermöglicht, so dass
sich der Stapel (13) aus der Position zwischen den Basisteilen (42, 43)
in eine an die erste Wand (17) angrenzende Position bewegen kann.
Blattspender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem der
Raum zwischen den Positionierteilen (31) und die Länge der
Positionierteile (31) die Aufnahme mehrerer Nachfüllstapel (13) mit Blättern
(12) ermöglicht.
Applications Claiming Priority (2)
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