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DE69613892T2 - Fotoelektrischer Sensor für eine Vorrichtung zur Registerregelung in einer Rotationsdruckmaschine - Google Patents

Fotoelektrischer Sensor für eine Vorrichtung zur Registerregelung in einer Rotationsdruckmaschine

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DE69613892T2
DE69613892T2 DE69613892T DE69613892T DE69613892T2 DE 69613892 T2 DE69613892 T2 DE 69613892T2 DE 69613892 T DE69613892 T DE 69613892T DE 69613892 T DE69613892 T DE 69613892T DE 69613892 T2 DE69613892 T2 DE 69613892T2
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Germany
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spherical
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optical
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Bobst SA
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen fotoelektrischen Detektor für eine Vorrichtung zur Registerregelung einer Mehrzahl von aufeinanderfolgenden Drucken auf einer durchlaufenden Bahn in einer Rotationsdruckmaschine.
  • Mit einer solchen Vorrichtung kann die Position der Bahn und/oder der Druckzylinder jeder Farbstation entsprechend von Registerfehlern, berrechnet von der Erfassung der relativen Positionen von Registermarken, die in einem reservierten Bereich von jeder Station nacheinander gedruckt werden, automatisch korrigiert werden.
  • Eine durch ihr Preis-Leistungs-Verhältnis geschätzte Regelungsvorrichtung, besteht aus zwei, jeweils aus einer Fotodiodenreihe gebildeten fotoelektrischen Detektoren. Eine solche Vorrichtung ist in CH-A-686 501 beschrieben (Patentanmeldung CH 03318/91-5). Diese zwei parallelen Detektoren sind quer zur Bahndurchlaufrichtung oberhalb eines Bereichs, durch welchen die Registermarken laufen, z. B. im Seitenrand, angeordnet. Ein erster Vorteil dieser Vorrichtung ist, dass sie mit Mikroregistermarken arbeiten kann, d. h. mit Marken von ungefähr 1 mm², dadurch dass eine Reihe aus etwa zwanzig Fotodioden besteht, deren Fläche auf ungefähr 0.7 mm² reduziert ist und die alle Millimeter angeordnet sind.
  • Ein anderer Vorteil dieser Vorrichtung ist, dass sie sowohl mit nebeneinander als auch mit hintereinander gedruckten Registermarken arbeiten kann, sogar in einer vereinfachten, nur zwei Fotodiodenreihen umfassenden Ausführung. Im ersten Fall von nebeneinander gedruckten Marken, sind die Reihen in zwei Seitenhälften geteilt, wobei die erste Reihe die Position des Durchlaufs der Marken für die Bestimmung des Seitenfehlers, und die zweite Reihe die zeitliche Verschiebung des Durchlaufs der Marken zur Bestimmung des Längsfehlers messen. Im zweiten Fall von hintereinander gedruckten Marken, misst eine Reihe die Position des Durchlaufs einer Marke dann, nach einer Wiederinitialisierung, die Position des Durchlaufs der folgenden Marke zur Bestimmung des Seitenfehlers, und die zwei Reihen, deren Abstand zueinander dem erwarteten Längsabstand zwischen zwei Marken entspricht, messen eine zeitliche Verschiebung des normalerweise gleichzeitigen Durchlaufs der Marken.
  • Die Fotodioden der Reihen arbeiten zwar zufriedenstellend, benötigen jedoch eine Näherungselektronik, so dass der gesamte Abtastkopf in einem soliden und dichten Gehäuse, welches die zwingenden Normen der Industrie respektiert, enthalten sein muss. Diese Gehäuse sind zwangsläufig sperrig und können deshalb nicht installiert werden, wenn die Druckwerke der Stationen zu nah beieinander sind, oder wenn eine doppelte beidseitige Abtastung notwendig ist.
  • Die Dokumente US 5 215 011 und CH 680 117 beschreiben Vorrichtungen zur Registerregelung, in welchen jede Markenabtastvorrichtung aus einem Paar Bündel optischer Fasern von 0.2 mm Durchmesser besteht: ein Bündel optischer Fasern als Lichtquelle und ein Bündel optischer Fasern, welche das reflektierte Licht empfangen und zu einer Fotodiode führen, die weit hinten in der Maschine angeordnet ist. Da jedoch der Eingangs- oder Ausgangslichtkegel in einer optischen Faser ungefähr 60º ist, entsprechen der Lichtfleck und der Abtastbereich einem Kreis von üblichem 4 mm Durchmesser. Diese für Standardmarken, z. B. rechteckige 1 mm auf 5 mm, völlig ausreichenden Abtastvorrichtungen sind für auf 1 mm auf 1 mm reduzierte Mikromarken unzulänglich. Tatsächlich ist die erwartete maximale Lichtstärke auf einen Viertel reduziert und ist im Falle von Mikromarken von blasser Farbe noch geringer.
  • Dokument EP 473 429 beschreibt einen optischen Magnetfeldsensor, der hauptsächlich in einer Vorrichtung für das Nachweisen elektrischer Übertragungsfehler in Verteilungslinien der Starkstromnetze benutzt wird. Solche Fehler sind z. B. Kurzschlüsse oder ungewollte Erdungen. Zu diesem Zweck besteht die betreffende Vorrichtung aus einem Gehäuse, in das ein von einer optischen Faser geführtes Lichtbündel ein- und wieder austritt. In diesem Gehäuse befinden sich insbesondere zwei sphärische Linsen, ein Lichtpolarisator gefolgt von einem magnetooptischen Element und einem Lichtanalysator. Die Erfindung umfasst ebenfalls ein Verfahren zur Verbesserung der Ausrichtungsgenauigkeit dieser Elemente, um den Lichtverlust zwischen diesen Bestandteilen zu verringern und die Leistungen dieses Apparates vorteilhaft zu erhöhen. Die Achse der optischen Eingangsfaser und diejenige der optischen Ausgangsfaser müssen also auf den Achsen der anderen Bestandteile des besagten Sensors sorgfältig ausgerichtet werden. Zu diesem Zweck ist das Ende von jeder optischen Faser in einem ersten Materialblock gehalten, welcher in der Achse einer sphärischen Linse angeordnet ist, die durch ein das Ganze verkittendes Kunstharz an diesem Block befestigt ist. Die Ausrichtung dieser Bestandteile erfolgt infolge des geradlinigen Verlaufs einer V-förmigen Rille, in welcher alle diese Elemente angeordnet sind und infolge der Tiefe dieser Rille, die insbesondere abhängig von der Grösse der sphärischen Linsen ist. Das Funktionieren dieses Sensors basiert auf Intensitätsschwankungen eines elektrischen Stromes in einer Verteilungslinie. Wenn der Wert des elektrischen Stroms schnell ändert, z. B. während eines Kurzschlusses oder einer ungewollten Erdung, ändert die Intensität des Magnetfeldes, das automatisch um die Starkstromverteilungslinie erzeugt wird, ebenfalls entsprechend. Dieser Effekt beeinflusst auch die Polarisationsebene des durch das magnetooptische Element übertragene Lichts. Es ist genau die Änderung dieser Polarisationsebene des Lichts, die das Erfassen eines solchen Fehlers in der Verteilungslinie des Stromnetzes erlaubt.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist ein fotoelektrischer Detektor für eine Vorrichtung zur Registerregelung umfassend eine Reihe von Markenabtastvorrichtungen, welche gegenüber und quer zur Durchlaufrichtung der Bahn angeordnet ist. Dieser Detektor muss zunächst klein genug sein, um an irgendeiner Stelle in der Maschine installiert werden zu können und muss gleichzeitig präzise genug sein, um in zuverlässiger Weise kleindimensionierte Marken von ungefähr einem Millimeter zu registrieren. Selbstverständlich muss dieser Detektor ebenfalls starr genug sein, um die Hitze und Vibrationen der Maschine auszuhalten und muss auf einfache Weise verwirklicht werden können, um die Herstellungskosten dementsprechend zu senken.
  • Diese Aufgaben werden dadurch erreicht, dass jede Abtastvorrichtung eine einzige optische Abtastfaser umfasst, die durch einen Leim von optischer Qualität mit ihrer eigenen Vorrichtung zur Bildfokussierung verbunden ist, wobei jede Faser das empfangene Licht zu einer entsprechenden Fotodiode hinten in der Maschine führt.
  • Gemäss einer ersten vorteilhaften Ausführungsform ist jede Vorrichtung zur Bildfokussierung eine sphärische oder halbsphärische Linse, welche gegen eine Lagerung festgestellt ist, die in einem entsprechenden Kasten einer Kastenreihe in einem Gehäuse gegenüber der Bahn eingerichtet ist, wobei das Ende der entsprechenden einzigen optischen Abtastfaser am Kastenboden satt anliegt und der Raum zwischen der sphärischen Linse und der Faser von einem Leimblock von optischer Qualität eingenommen ist.
  • Unter "Leim von optischer Qualität" versteht man einen Leim, der nach dem Härten transparent wird mit einem in seiner ganzen Masse strikt homogenen Brechungsindex. Auf diese Weise bildet der Leimblock zusammen mit der im Handel frei erhältlichen sphärischen Linse, ein starres Objektiv, welches das Sichtfeld sehr genau definieren kann.
  • Obwohl der Gebrauch von sphärischen Linsen auf dem Gebiet der optischen Fasern zweifellos bekannt ist, ist er normalerweise beschränkt auf Anschlüsse, d. h. Verbindungen von Lichtbündeln. Ausserdem in solchen Verbindungen, ist das Ende der optischen Faser normalerweise durch mechanische elastische Mittel, welche die industriellen Beanspruchungen und insbesondere die Vibrationen kaum aushalten, direkt gegen die sphärische Linse gepresst.
  • Es ist also vorteilhaft, dass der Brechungsindex des Leimblocks sozusagen gleich ist wie derjenige der sphärischen Linse. Die Lichtstrahlen werden also nicht zwischen die sphärische Linse und den Leimblock geleitet, was die Berechnung der Brennweiten zur Nutzung der gesamten Vorderfläche, der sphärischen Linse, um ein Maximum reflektierten Lichtes zu übermitteln, wesentlich vereinfacht.
  • Als Variante ist der Raum des Kastens zwischen der sphärischen Linse und einem Frontschutzglas der Kastenreihe ebenfalls vom Leimblock von optischer Qualität eingenommen, wobei der Brechungsindex der sphärischen Linse grösser ist als derjenige des Leims. Obwohl die Berechnung der Lichtwege leicht erschwert ist, ist diese Ausführungsform einfacher, insbesondere durch den Gebrauch eines Leims, der in flüssigem Zustand, genug flüssig ist, die Linse durch Kapillarität zu umgehen.
  • Entsprechend einer zweiten Ausführungsform ist jede Vorrichtung zur Bildfokussierung eine sozusagen halbsphärische Linse einer Reihe, die an der Aussenfläche eines Frontglases, das eine anliegende Kastenreihe innerhalb eines Gehäuses gegenüber der Bahn schliesst, eingerichtet oder aufgesetzt ist, wobei der entsprechende Kasten, an dessen Boden das Ende der entsprechenden einzigen optischen Abtastfaser herausragt, mit einem optischen Leimblock gefüllt ist.
  • Nützlicherweise sind der Abstand zwischen den sphärischen oder halbsphärischen Linsen und der Bahn sowie der Abstand zwischen den sphärischen Linsen und ihren einzigen optischen Abtastfasern so festgesetzt, dass der Abtastbereich ein Kreis von einem Radius zwischen 0,8 und 1,5 mm ist, und dass die Schärfe dieses Abtastbereichs progressiv auf der Peripherie verschwimmt. Die Kästen, welche eine interne Breite aufweisen, die dem gemeinsamen Durchmesser der sphärischen Linsen entspricht, haben solch eine externe Breite, dass, sobald sie zum Bilden einer Reihe hinter einem Schutzglas eines Gehäuses aneinandergereiht sind, sich die Abtastbereiche auf einer vorbestimmten Breite überlappen. So wird eine Marke, die zwischen zwei Bereichen durchgeht, trotzdem auf zuverlässige Weise erfasst.
  • Vorteilhaft sind nur eine oder zwei optische Beleuchtungsfasern mit jeder Abtastvorrichtung verbunden und, vorzugsweise, nahe bei der entsprechenden Vorrichtung zur Bildfokussierung angeordnet.
  • Besser verständlich wird die Erfindung bei der Prüfung einer Ausführungsform, die als keineswegs beschränkendes Beispiel angeführt und durch die beigelegten Zeichnungen dargestellt wird, in welchen
  • - Fig. 1 ist eine teilweise auseinandergezogene Perspektivansicht einer ersten Ausführungsform der Erfindung,
  • - Fig. 2 ist eine Schnittansicht einer Variante der ersten Ausführungsform von Fig. 1, und
  • Fig. 3 ist eine Schnittansicht einer zweiten Ausführungsform der Erfindung.
  • Fig. 1 veranschaulicht einen fotoelektrischen Abtastkopf 1, der gegenüber einer durchlaufenden Bahn 10 angeordnet ist, um die Position der Registermarken 12 abzutasten, die nacheinander durch die vorherigen Farbstationen gedruckt werden, und dies nebeneinander oder hintereinander.
  • Dieser Abtastkopf 1 besteht aus einem rechteckigen Gehäuse 20, in dessen Vorderseite ein mit einem Schutzglas 24 ausgestattetes Fenster 22 geöffnet ist. Hinter diesem Glas 24 ist eine Seitenreihe von Markenabtastvorrichtungen installiert, die jeweils ein Paar optische Fasern, d. h. obere optische Beleuchtungsfasern 30 und optische Abtastfasern 40 auch optische Empfangsfasern genannt, umfassen. Die Abmessungen des Gehäuses 1 liegen bei 3 bis 5 mm Höhe und 20 oder 40 mm Breite, bzw. für eine Reihe von 16 oder 32 Abtastvorrichtungen.
  • Das von einer Lichtquelle hinten in der Maschine in die optischen Beleuchtungsfasern 30 gestrahlte Licht, kommt aus diese Fasern auf der Höhe des Abtastkopfes 1 in einem Kegelwinkel von ungefähr 60º heraus, um jeweils einen Lichtpunkt 32 von einem Durchmesser zwischen 2 und 3 mm zu bilden, wobei sich die Lichtpunkte dieser oberen Reihe optischer Beleuchtungsfasern 30 überlappen, um sozusagen einen Lichtstreifen, quer zur Bahn zu bilden.
  • Insbesondere gemäss der Erfindung und wie auf dem Längsschnitt im rechten Teil von Fig. 1 besser ersichtlich ist, liegt das Ende jeder optischen Abtastfaser 40 im Mittelteil der Unterseite eines Kastens 26 satt an, wobei diese Unterseite eine gegen die Faser gerichtete konische Form aufweist. Jeder Kasten 26 hat sozusagen in der Mitte seiner oberen und unteren Flächen einen Absatz, welcher eine Lagerung 45 zur präzisen Positionierung für eine sphärische Linse 44 bildet. Diese Linse 44 wird durch einen Leimblock 48, welcher den ganzen Innenraum des Kastens 26 zwischen der sphärischen Linse 44 und der optischen Faser einnimmt, in Position gehalten. Wie in Fig. 1 veranschaulicht, sind die Kästen 26 nebeneinander geklebt, um eine starre Reihe von fotoelektrischen Abtastelementen zu bilden, die in streng regelmässigen Abständen angeordnet sind.
  • Der den Block 48 bildende Leim ist insbesondere von optischer Qualität, d. h. nach dem Härten ist er absolut transparent mit einem in seiner ganzen Masse homogenen und isotropen Brechungsindex. Ein solcher Leim wird z. B. unter dem Handelsnamen "Epotek" von der Schweizer Firma Abatec unter Referenz 1103 vermarktet. Die erste Funktion dieses an den Rückwänden des Kastens 26 haftenden Leimblocks 48 ist, einerseits die sphärische Linse 44 in ihrer Lagerung 45 und andererseits das Ende der optischen Abtastfaser 40 am Boden des Kastens 26 festzuhalten, d. h. dieses Faserende in einem rigorosen und vorbestimmten Abstand zur sphärischen Linse 44 zu halten. Die zweite Funktion dieses Leimblocks 48 ist, zusammen mit der sphärischen Linse 44 ein Objetiv für den Empfang des reflektierten Lichtes, welches ausschliesslich aus einer Abtastzone 42 von rigoros vorbestimmten Abmessungen stammt, zu bilden.
  • Vorzugsweise ist also der Brechungsindex des Blocks 48 praktisch gleich wie der Brechungsindex der sphärischen Linse 44, ungefähr 1,5, damit ein Lichtstrahl nicht an der Schnittstelle Sphäre/Block abgelenkt wird. Der Abstand der optischen Abtastfaser 40 zur sphärischen Linse 44 sowie der Abstand des Abtastkopfes 1 zur Bahn 10 werden dann in Abhängigkeit vom Seitenabstand der sphärischen Linsen 44 innerhalb ihrer Reihe festgesetzt, so dass die Abtastzonen 42 aus einer Seitenreihe von Kreisen mit Durchmesser zwischen 0,8 und 1,5 mm gebildet werden, welche sich in einem Bereich e zwischen 0,1 und 0,3 mm seitlich überlappen, und dies mit einer minimalen Fehlertoleranz. Ausserdem werden die vorerwähnten Bereiche so festgesetzt, dass die Schärfe der Abtastzonen 42 progressiv auf der Peripherie verschwimmt, so dass die Überlappungsbereiche halb durch eine Faser und halb durch die andere angrenzende Faser abgetastet werden.
  • Um solch einen Detektor zu verwirklichen, werden die Fasern auf ein Stück, ausgestattet mit Bohrungen in gutem Abstand zueinander, geklebt, auf welches Stück ein zweites Stück positioniert wird, dessen Bohrungen dienen, die sphärischen Linsen zu führen, und schliesslich wird optischer Leim in eine im zweiten Stück eingerichtete Rille gespritzt, so dass alles aneinander befestigt ist.
  • Als Alternative und wie in Fig. 2 dargestellt, ist der gesamte Kasten 26 mit Leim gefüllt, so dass die sphärische Linse 44' zwischen einem hinteren Block 48, der wie vorher mit dem Boden des Kastens und der optischen Abtastfaser 40 in Kontakt ist, und einem vorderen Block 48' in Kontakt mit dem Schutzglas 24 völlig eingebettet ist. In diesem Fall ist der Brechungsindex der sphärischen Linse 44' grösser als derjenige des Leims, z. B. 1,80. Diese Variante ist sogar noch starrer als das vorherige Beispiel, da das Schutzglas in bezug zur Linse ebenfalls fest gehalten wird.
  • Die Verwirklichung dieser Variante wird vereinfacht, insofern, beim Einspritzen eines sehr flüssigen Leims, man ihn um die sphärische Linse herum bis zum Erreichen des Glases durch Kapillarität überlaufen lässt.
  • Gemäss einer zweiten Ausführungsform ist eine Reihe von sozusagen halbsphärischen Linsen 46 auf der Aussenfläche des Schutzglases 25 eingerichtet. Mit halbsphärisch wird eine Linse bezeichnet, von welcher nur eine Fläche ein Sphärenteil und die andere Fläche rigoros flach ist. Diese Linsen können mit dem Glas geformt, oder ab einem dickeren Glas geschnitten, oder einfach einzeln gegen die Aussenfläche des Glases geklebt sein. Die Länge des Kastens 27 ist also um den Abstand zwischen dem Ende der optischen am Boden satt anliegenden Faser 40 und der Linse 46 verringert, wobei dieser Kasten, wie vorher, mit einem Halteleimblock 49 gefüllt ist.
  • Wie anhand der Lektüre dieser Darstellung festgestellt werden konnte, bestehen diese Abtastvorrichtungen aus passiven Elementen, d. h. aus optischen Fasern, die durch Leimblöcke mit sphärischen oder halbsphärischen Linsen verbunden sind, so dass sie auf sehr starre Weise in einer Reihe in einem ebenfalls soliden, jedoch sehr kleinen Gehäuse 20 installiert werden können, d. h. sie können an irgendeiner Stelle der Rotationsdruckmaschine installiert werden.
  • Ausserdem kann die Mehrzahl der Kästen und das Gehäuse aus einem einzigen Stück gefertigt werden, und dies mit sehr genauen Abmessungen, insbesondere für die Lagerungen der sphärischen Linsen. Trotz der zu respektierenden strengen Massen, erweisen sich diese fotoelektrischen Detektoren also ebenfalls als leicht realisierbar.
  • Im Rahmen der Patentansprüche können zahlreiche Verbesserungen an diesem fotoelektrischen Detektor vorgenommen werden.

Claims (7)

1. Fotoelektrischer Detektor für eine Vorrichtung zur Registerregelung in einer Rotationsdruckmaschine einer Bahn (10), umfassend eine Reihe von Markenabtastvorrichtungen, welche gegenüber der Bahn (10) quer zur Durchlaufrichtung angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass jede Abtastvorrichtung eine einzige optische Abtastfaser (40) umfasst, die durch einen Leim (48) von optischer Qualität mit ihrer eigenen Vorrichtung zur Bildfokussierung (44) verbunden ist, wobei jede Abtastfaser das empfangene Licht zu einer entsprechen Fotodiode hinten in der Maschine führt, wobei jede Vorrichtung zur Bildfokussierung eine sphärische (44) oder halbsphärische Linse (46) ist, die gegen eine in einem entsprechenden Kasten (26) eingerichtete Lagerung (45) festgestellt ist, und dass der besagte Kasten zu einer in einem Gehäuse (1) gegenüber der Bahn (10) realisierten Kastenreihe gehört.
2. Detektor gemäss Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Brechungsindex des Leimblocks (48) im wesentlichen gleich ist wie derjenige der sphärischen Linse (44).
3. Detektor gemäss Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Raum des Kastens (26) zwischen der sphärischen Linse (44) und einem Frontschutzglas (24) der Kastenreihe ebenfalls von einem Leimblock (48') von optischer Qualität eingenommen ist, dessen Brechungsindex niedriger ist als derjenige der sphärischen Linse (44').
4. Detektor gemäss Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jede Vorrichtung zur Bildfokussierung eine im wesentlicher halbsphärische Linse (46) einer Reihe ist, die an der Aussenfläche eines Frontglases (25), welches eine anliegende Kastenreihe (27) innerhalb eines Gehäuses (2) gegenüber der Bahn (10) schliesst, eingerichtet oder aufgesetzt ist.
5. Detektor gemäss einem der Patentansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen den sphärischen (44) oder halbsphärischen (46) Linsen und der Bahn (10), sowie der Abstand zwischen den sphärischen Linsen (44) und ihren optischen Abtastfasern (40) so festgesetzt sind, dass die Scharte der Abtastzone (42) progressiv auf der Peripherie verschwimmt.
6. Detektor gemäss Patentanspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kästen (26, 27), deren interne Breite dem gemeinsamen Durchmesser der sphärischen (44) oder halbsphärischen Linsen (46) entspricht, eine solche externe Breite aufweisen, dass, sobald sie zum Bilden einer Reihe aneinandergereiht sind, sich die Abtastzonen auf einer vorbestimmten Breite (e) überlappen.
7. Detektor gemäss einem der vorhergehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass nur eine oder zwei optische Beleuchtungsfasern (30) mit jeder Abtastvorrichtung verbunden und nahe bei der entsprechenden Vorrichtung zur Bildfokussierung (44) angeordnet sind.
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