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DE69613563T2 - Schale mit öffnungen für gegenstände - Google Patents

Schale mit öffnungen für gegenstände

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DE69613563T2
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DE
Germany
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perforated plate
bowl
tray
height
shell
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DE69613563T
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DE69613563D1 (de
Inventor
Rolf Dieter Reuter
Thomas-Kurt Trieschmann
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Individual
Original Assignee
Individual
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Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D25/00Details of other kinds or types of rigid or semi-rigid containers
    • B65D25/02Internal fittings
    • B65D25/10Devices to locate articles in containers
    • B65D25/108Devices, e.g. plates, presenting apertures through which the articles project

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Stackable Containers (AREA)
  • Rigid Containers With Two Or More Constituent Elements (AREA)
  • Container Filling Or Packaging Operations (AREA)

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf Schalen, vorzugsweise mehrfach verwendbare Schalen für den Transport von Gegenständen, beispielsweise von Joghurtbechern oder Produktverpackungen, die an einer Lochplatte zum Festhalten der Gegenstände in den Löchern der Lochplatte befestigt ist. Es ist bekannt, Gegenstände für den Transport durch Transportverpackungen zu schützen. Für diesen Zweck ist es üblich, Kartonumhüllungen, Vollpappe oder Papier als Einwegverpackungen zu verwenden.
  • Der Zweck der Erfindung ist, eine mehrfach verwendbare Transportverpackung zu schaffen, die gleichzeitig die Gegenstände vor einer Verlagerung und vor einer Beschädigung bewahrt.
  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Schale, vorzugsweise für eine Mehrfachverwendung für den Transport von Gegenständen, wie Joghurtbechern oder Produktverpackungen, die an einer Lochplatte zum Festhalten der Gegenstände in den Löchern befestigt ist. Solch eine Schale ist beispielsweise in der US-A-1 904 072 dargestellt. Die erfindungsgemäße Schale ist dadurch gekennzeichnet, daß die Lochplatte vertikal verstellbar ist und sich beim Transport der Gegenstände in ihrer oberen Lage über den Boden der Schale befindet.
  • Gewöhnlicherweise haben die Löcher der Lochplatte einen runden oder rechteckigen Querschnitt. Aber selbstverständlich können sie jede Form haben, die der Form der auf der Schale zu transportierenden Güter angepaßt ist.
  • Vorzugsweise ist die Schale an der Lochplatte über höhenbegrenzende Mittel befestigt. Diese höhenbegrenzenden Mittel können mit einem Kniegelenk versehen sein. Häufig sind diese höhenbegrenzenden Mittel in einen Abstand von den Rändern der Schale angeordnet.
  • Die Höhe der Lochplatte oberhalb des Bodens der Schale kann beispielsweise über Haltemittel festgelegt sein.
  • Die Schale besitzt häufig leicht konisch geformte aufwärts gerichtete Seitenwände.
  • Wenn die Schalen leer sind, sind sie faltbar und können im gefalteten Zustand aufeinander gestapelt werden.
  • Somit ist die Schale speziell für die Milchindustrie ein neues wirtschaftliches und ökologisches Produkt.
  • Die Erfindung macht es möglich, beispielsweise Joghurtbecher und/oder andere Produktverpackungen verschiedener Größen zu transportieren, die beispielsweise konisch sind. Durch die vertikal verstellbare Lochplatte wird erreicht, daß sich die Produkte während des Transports auf den Schalen nicht verlagern. Das Ergebnis gilt auch, wenn die mit den Produkten gefüllten Schalen beispielsweise auf Paletten aufeinander gestapelt sind.
  • Die leicht konisch geformten Seitenwände der Schale stabilisieren die leeren Schalen, wenn diese aufeinander gestapelt sind, beträchtlich besser. Beim Stapeln der leeren Schalen ist die Lochplatte immer nach unten gefaltet. Demzufolge können die leeren Schalen während des Transports beispielsweise auf einer Palette nicht verschoben werden.
  • Im gefüllten Zustand kann der Schutz gegen Verlagerung durch Rücksprünge oder Vorsprünge an der Unterseite der Schale verbessert werden. Diese Rücksprünge oder Vorsprünge nehmen die Oberseite der Gegenstände oder Produkte auf einer darunter gestapelten Schale auf. Gewöhnlicherweise haben diese Rücksprünge einen rechteckigen oder runden Querschnitt.
  • Zusätzlich kann die Unterseite und/oder Oberseite der Schalen mit einer Antirutsch-Beschichtung versehen sein. Dies trägt auch zu einem Schutz gegen Verlagern beim Transport bei. Auf diese Weise wird die Anzahl von Retouren und von hiermit verbundenen Kosten beträchtlich gesenkt.
  • In Gegensatz zu herkömmlichen Produkten aus Vollkarton, Papier usw. wird die Schale nach der Erfindung nach deren Benutzung nicht entsorgt, sondern zurückgeführt und wiederverwendet.
  • Vorzugsweise besteht die Schale aus Kunststoff, wie Polyethylen, Polypropylen usw., und kann mit Griffelementen versehen sein. Selbstverständlich kann die Schale auch aus anderen Materialien hergestellt sein, die eine wiederholte Verwendung ermöglichen.
  • Somit trägt die Erfindung beträchtlich zur Müllvermeidung bei. Die leeren Schalen können gesammelt und wieder gefüllt werden. Aufgrund der Stapelbarkeit können die leeren Schalen beispielsweise auf Paletten platziert werden und in einem Rezirkulationssystem zwischen den Verkaufsstätten und der Industrie transportiert werden.
  • Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit in den Fig. 1 bis 7 dargestellten Ausführungsbeispielen erläutert.
  • Fig. 1 zeigt eine schematische Darstellung der Erfindung, bei der eine Schale 1 über höhenbegrenzende Mittel 2 an einer Lochplatte 4 befestigt ist. Diese Mittel bestimmen die maximale Höhe der Lochplatte oberhalb des Bodens der Schale 1. Die Höhe der Lochplatte 4 kann beispielsweise durch Haltemittel 3 festgelegt sein.
  • Fig. 2 zeigt eine Draufsicht einer Ausführung der Schale 1.
  • Fig. 3 zeigt eine Seitenansicht der in Fig. 2 dargestellten Ausführung der Schale 1. Die Schale ist gefaltet.
  • Fig. 4 zeigt die Draufsicht einer weiteren Ausführung der Schale 1, bei der ein Jogurthbecher 5 in einem Loch einer Lochplatte 4 angeordnet ist.
  • Fig. 5 zeigt eine Seitenansicht der Schale 1 nach Fig. 4. Die Schale 1 ist mit einer Lochplatte 4 in einer teilweise angehobenen Stellung dargestellt. Die Schale 1 ist über höhenbegrenzende Mittel 2, die mit einem Kniegelenk versehen sind, an der Lochplatte 4 befestigt. Die höhenbegrenzenden Mittel 2 erlauben der Lochplatte 4 eine maximale Höhe oberhalb des Bodens der Schale 1. Die Höhe der Lochplatte 4 kann durch Haltemittel 3 festgelegt sein.
  • Fig. 6 zeigt schematisch eine perspektivische Ansicht einer anderen Ausführung der Schale 1 nach der Erfindung. Die Schale ist in ihrer gefalteten Lage dargestellt.
  • Die Schale 1 besteht aus einem Bodenteil 5 und Seiten 6, 7, 8 und 9, die aufwärts gerichtet sind und vorzugsweise mit ihren oberen Rändern leicht nach außen gerichtet sind. Eine oder alle Seiten können fehlen. Die Oberseite des Bodens 5 kann mit einer Antirutsch-Oberfläche versehen sein. An dem Bodenteil 5 ist eine Lochplatte 4 mit Öffnungen 10 mit rundem oder rechteckigem Querschnitt angeordnet, die mit den in den Löchern anzuordnenden Bechern usw. korrespondieren. Die Lochplatte 4 ist an der Schale, beispielsweise an dem Bodenteil 5, über höhenbegrenzende Mittel 2 festgelegt.
  • Die höhenbegrenzenden Mittel 2 sind über die Oberfläche der Lochplatte 4 verteilt, so daß diese in der gefalteten und der aufgerichteten Position eine stabile Lage in einem Abstand von dem Boden 5 einnimmt. Die höhenbegrenzenden Mittel 2 sind daher so gestaltet, daß sie sich verkürzen lassen oder sich in einer mehr oder weniger zu dem Boden 5 und der Lochplatte 4 parallelen Stellung befinden. Dies ist durch Streifen 11 möglich, die beispielsweise aus Kunststoff bestehen. Die Streifen 11 sind an dem Boden 5 und der Lochplatte 4 befestigt; sie bestehen aus zwei Teilen 12, 13, die über Filmscharniere 14, 15, 16 an der Lochplatte 4 und dem Boden 5 befestigt sind.
  • Aber es ist auch möglich, einteilige Streifen 11 zu verwenden, die gelenkig mit der Lochplatte 4 und dem Boden 5 verbunden sind, daß sich die Lochplatte 4 und der Boden in Bezug zueinander in einer parallellogrammartigen Weise verlagern lassen und so im zusammengefalteten Zustand gegeneinander versetzt aufeinander liegen, daß sie die Länge bzw. der Abstand zwischen dem Boden und der Lochplatte 4 aufnehmen. In diesem Fall ist es notwendig, mindestens eine der Seitenwände 6, 7, 8, 9 horizontal zu falten oder vollständig fehlen zu lassen.
  • Nach anderen Alternativen sind die höhenbegrenzenden Mittel 2 als zusammenklappbare Elemente ausgebildet, die beispielsweise federnd, teleskopierbar oder bilgenartig sein können. Es ist jedenfalls erforderlich, daß die höhenbegrenzenden Mittel 2 in einen aufgerichteten Zustand und einen gefalteten Zustand gebracht und/oder verkürzt werden können.
  • Es ist auch möglich, daß die höhenbegrenzenden Mittel 2 so ausgebildet sind, daß sie in ihrer angehobenen Stellung (gestreckten Stellung) selbsthaltend sind, d. h., daß sie eine stabile Position einnehmen, was den durch die Höhe des zu transportierenden Gutes, z. B. einer Tasse 17, vorbestimmten Abstand zwischen der Lochplatte 4 und dem Boden 5, garantiert.
  • Alternativ oder zusätzlich kann dieser Abstand durch Spezial-Haltemittel und/oder durch die zu transportierenden Gegenstände gewährleistet sein.
  • Dies ist der Fall, wenn beispielsweise die Tasse 17 den Streifen 11 etwa in der Mitte oder in dem Bereich seines Filmscharnieres 14 unterstützt. In diesem Fall kann das Filmscharnier 14 auch fehlen und es ist ein gebogener Streifen ausreichend, der infolge seiner Biegung federnd ist.
  • Nach einer weiteren Möglichkeit können die Lochplatte 4 und die Schale 1 über Schnappverbindungen zusammen gehalten werden, die beispielsweise in den deutschen Patenten 18 08 875, 27 551 36, 28 050 46 und 31 50 493 offenbart sind, die Klappdeckel betreffen. Sie bestehen beispielsweise aus mindestens einem Stretchstreifen und mindestens einem Spannstreifen. Ein Streifen ist dann wie ein Kniehebel mit einem Gelenkteil (Filmgelenk) versehen, das unter dem Einfluß des Stretchstreifens eine Über-Knie-Funktion einnimmt. Dies bedeutet, daß dieser aus einer Winkellage des Streifens über den Totpunkt bzw. den Streckpunkt in eine andere Winkellage springt. Während dieser Bewegung üben die beiden benachbarten Stretchstreifen gewöhnlich einen Zug auf die Enden der Kniehebel aus. Im gefalteten Zustand erstrecken sich solche Streifen auch parallel zu dem Boden 5 und der oberhalb angeordneten Lochplatte 4. Im aufgerichteten Zustand der Schale sind die Streifen gestreckt und befinden sich weitestgehend in einer Ebene.
  • Es ist wichtig nach der Erfindung, daß die Schale 1 und die Lochplatte 4 durch höhenbegrenzende Mittel 2 haltbar miteinander verbunden sind, daß diese Mittel 2 eine flache Lage der Lochplatte 4 und des Bodens 5 erlauben und daß diese Mittel 2 gegebenenfalls mit Haltemitteln eine stabile Lage garantieren, wenn die Lochplatte 4 im Abstand von dem Boden 5 der Schale angeordnet ist.
  • Fig. 7 zeigt eine Seitenansicht zweier Schalen 1 nach Fig. 6. Die Schalen 1 befinden sich in ihrer aufgerichteten, mit Tassen 17 versehenen Lage und sind aufeinander gestapelt.

Claims (12)

1. Mehrfach verwendbare Schale (1) für den Transport von Gegenständen wie Joghurtbecher oder Produktverpackungen, die an einer Lochplatte (4) zum Festhalten der Gegenstände in den Löchern der Platte befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Lochplatte (4) vertikal verstellbar ist und sich beim Transportieren der Gegenstände in ihrer oberen Lage über dem Boden der Schale (1) befindet.
2. Schale (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit der Lochplatte (4) durch höhenbegrenzende Mittel (2) verbunden ist.
3. Schale (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die höhenbegrenzenden Mittel (2) mit einem Kniegelenk versehen sind.
4. Schale (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Höhe der Lochplatte (4) über dem Boden der Schale (1) mit Haltemitteln (3) festlegen läßt.
5. Schale (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine leicht konische Kontur mit nach oben gerichteten Seitenwänden besitzt.
6. Schale (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß sie faltbar ist.
7. Schale (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß sich mehrere Schalen im Leerzustand und gefaltet aufeinander stapeln lassen.
8. Schale (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Löcher der Platte (4) rund und/oder rechtwinklig sind.
9. Schale (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß ihre Unterseite mit Ausnehmungen oder Vorsprüngen zur Aufnahme der oberen Seite der darunter gestapelten Gegenstände versehen ist.
10. Schale (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß ihre Ober- und/oder ihre Unterseite mit einer rutschfesten Beschichtung versehen ist.
11. Schale (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit Greifmitteln versehen ist.
12. Schale (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die höhenbegrenzenden Mittel (2) im Abstand von den Schalenseiten angeordnet sind.
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WO1996022236A1 (en) 1996-07-25
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