Technisches Gebiet
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Diese Vorrichtung wird erfolgreich auf dem Eisenbahnsektor eingesetzt. Die
Vorrichtung wird auf dem technischen Gebiet der Armierung von Weichen benutzt,
die durch Steuergeräte aktiviert werden, die entweder auf Holzschwellen oder
verstärkten Betonschwellen angeordnet sind.
Hintergrund der Erfindung
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Es ist allgemein bekannt, daß eine Eisenbahnweiche immer aus zwei Teilen
zusammengesetzt ist, nämlich aus den durchgehenden Schienen und den
unterbrochenen Schienen. Die letzteren weisen Schienenzungen auf, die aus
speziell behandelten Gleisbahnen bestehen, die an einem Ende derart abgeflacht
sind, daß sich das Zungenende unter dem benachbarten Schienenkopf der
durchgehenden Schiene anlegen kann, die in diesem Abschnitt als Backenschiene
bezeichnet wird.
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Diese Zungen sind beweglich, und damit sie ihre Bewegung durchführen können,
laufen sie auf einer Reihe von Stahllagern, die auf den Schwellen der Weiche
montiert sind.
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Diese Lager erfordern jedoch eine Schmierung, um die Reibung zwischen den
Schienenzungen und der Oberfläche der Lager zu vermindern.
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Diese Tätigkeit wird vom Eisenbahnpersonal durchgeführt, indem dickes Öl oder ein
Schmiermittel wöchentlich oder im Abstand von 14 Tagen auf die Lager aufgebracht
wird. Die finanzielle Belastung, die der Eisenbahngesellschaft dadurch entsteht, um
diese einfache, aber wichtige Arbeit durchzuführen, ist daher beträchtlich.
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Es sind einige Patente auf diesem Gebiet bekannt. Sie suchen nach einer Lösung
der oben erwähnten Probleme. Die AT-B- 375 697 beschreibt eine Rollenanordnung
für Eisenbahnweichen. Diese Vorrichtung umfaßt hauptsächlich einen U-förmigen
Metallträger, auf dem wenigstens eine Walze aus rostfreiem Stahl angeordnet ist.
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Als Lager werden einige Gleitplatten benutzt. Die obere Oberfläche dieser
Gleitplatten liegt unter der oberen Begrenzung der Walzen, und der Fuß der
Schienenzunge ist auf der Walze selbst abgestützt. Der U-förmige Träger ist auf
zwei benachbarten Schwellen über einer Trägerplatte aus elastischem rostfreiem
Stahl abgestützt.
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Die DE-B-10 56 641 beschreibt eine ähnliche Walzenvorrichtung, bei der unter dem
Träger für die Walzen einige elastische Träger plaziert sind, die in ihrer Höhe
einstellbar sind.
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Die DD 66 638 beschreibt eine dritte Bauart einer Walzenvorrichtung.
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Die Walzenvorrichtung gemäß der AT-B-375 697 ist zwischen zwei benachbarten
Schwellen angeordnet, während die Walzenvorrichtung gemäß der DD 66 638 über
elastische Stäbe an einer Schwelle festgelegt ist.
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Aber bei einigen Schienenzungen sind die die Bewegung steuernden Blöcke oder
Träger der Steuerkästen in dem Raum innerhalb der Schwellen angeordnet. Daher
ist es nicht möglich, diese Art von Vorrichtungen zu benutzen, die ihrerseits
außerhalb der Schwellen angeordnet sind.
Offenbarung der Erfindung.
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Der Zweck der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung zu schaffen,
die ähnlich aufgebaut ist wie die oben erwähnten Vorrichtungen und bei der die
Schienenzungen sich über die Lager bewegen können, ohne daß es notwendig
wäre, die Vorrichtung einer regelmäßigen Lagerschmierung zu unterwerfen. Diese
und weitere Aufgaben werden erfindungsgemäß gelöst durch die im Patentanspruch
1 angegebenen Merkmale.
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Die Vorrichtung weist einen U-förmig gestalteten Metallträger auf, in dem eine oder
mehrere aus rostfreiem Stahl bestehende Walzen angeordnet sind. Diese
Edelstahlwalzen werden von Achsen getragen. Die Endabschnitte dieser Achsen
werden von symmetrisch eingebohrten Löchern auf beiden Seiten des U-förmigen
Metallträgers gelagert. Die Walzen drehen sich um eine horizontale Achse, und sie
sind innen mit selbstschmierenden Plastikhülsen oder mit Rollenlagern oder
Kugellagern ausgerüstet. Diese Hülsen oder Lager sind konzentrisch zu den Walzen
angeordnet. Der Träger ist aus einer horizontalen viereckigen Basis und den
erwähnten vertikalen Seiten zusammengesetzt. Die Achsen sind an diesen Seiten
über eine Reihe von Lötpunkten oder dadurch befestigt, daß irgendein anderes
starres, aber leicht auswechselbares System benutzt wird.
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Der Träger ist auf einer Reihe von Zubehörteilen plaziert, die eine rechteckige
Trägerplatte und Abstandsscheiben aufweisen, die aus kleinen viereckigen
Metallplatten bestehen.
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In die Basis, in die Abstandsscheiben und in die Trägerplatte sind Löcher
eingebohrt, damit Schrauben hindurchgeführt werden können. Diese Schrauben
legen den Träger auf den Zubehörteilen fest und sichern den Träger auf der
Schwelle.
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Durch die Benutzung rostfreien Stahles für die Walzen und die Anordnung des
selbstschmierenden Plastikmaterials (beispielsweise eines unter der Bezeichnung
"ertalyte" bekannten Plastikmaterials) für die Hülsen wird die Vorrichtung
unabhängig von jeder Notwendigkeit einer Schmierung. Da die Lager nicht
geschmiert werden, können sofort menschliche Resourcen wiedererlangt werden,
und es fallen die Schmiermittelkosten weg. Als Folge davon ergibt sich keine
Umweltverschmutzung des Holzes, des Schotters und des Erdreichs.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird in dem Zwischenraum zwischen den
Seitenrändern der Lager der Weiche und dem Seitenrand der
Schienenträgerschwelle festgelegt. Aus diesem Grunde ist die erfindungsgemäße
Vorrichtung auch anwendbar, wenn in dem Raum innerhalb der Schwellen
Manövrierblöcke oder Trägerstangen der Steuergeräte vorhanden sind.
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Es müssen keine speziellen Vorkehrungen getroffen werden, wenn diese
Vorrichtung installiert wird, und es wird keine Störung mit der Installation
irgendwelcher Hilfsanhaltevorrichtungen bewirkt. Außerdem kann die Erfindung in
optimaler Weise benutzt werden für die inneren Schienenzungen von
Kreuzungsweichen.
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Der Eisenbahnverkehr braucht nicht angehalten zu werden, um die Vorrichtung zu
installieren, und es sind auch keinerlei Modifikationen der Bauteile erforderlich, wenn
die erfindungsgemäße Einheit installiert wird.
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Die Achsblockierung, die durch die erwähnten Lötpunkte oder andere leicht
entfernbare starre Systeme bewirkt wird, schafft die Möglichkeit, daß abgenutzte
Achsen und Walzen leicht entfernt und durch neue ersetzt werden können. Der
Träger ist somit recycelbar.
Kurzbeschreibung der Zeichnungen
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Die oben genannten Aufgaben, die Technologie und Merkmale und Wirkungen der
vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines
bevorzugten Ausführungsbeispieles in Verbindung mit der Zeichnung. In der
Zeichnung zeigen:
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Fig. 1 ist eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
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Fig. 2 ist eine Ansicht der gleichen Vorrichtung von vorn betrachtet;
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Fig. 3 ist eine Ansicht der Vorrichtung von oben betrachtet;
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Fig. 4 zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung in einer Eisenbahnweiche
eingebaut;
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Fig. 5 ist ein Schnitt der Eisenbahnweiche, geschnitten nach der Linie A-A gemäß
Fig. 4;
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Fig. 6 ist ein Schnitt der Eisenbahnweiche, geschnitten nach der Linie B-B gemäß
Fig. 4;
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Fig. 7 zeigt eine mit drei Walzen ausgerüstete Walzenvorrichtung von der Seite her
betrachtet;
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Fig. 8 zeigt die gleiche Vorrichtung von vorn betrachtet;
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Fig. 9 zeigt die Vorrichtung von oben her betrachtet.
Art und Weise der Ausführung der Erfindung
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Im folgenden wird auf die Zeichnung Bezug genommen. Die hierin dargestellte
Vorrichtung besteht grundsätzlich aus einem U-fömnigen Metallträger 1, in dem eine,
zwei oder drei Edelstahlwalzen 2 mit horizontaler Drehachse angeordnet sind. Der
Träger 1 weist eine rechteckige horizontale Basis 3 und zwei zur Basis 3 normal
vorstehende Seitenwände 4 auf. In diesen Seitenwänden 4 sind symmetrisch Löcher
eingebohrt, in die die Endabschnitte von einer Achse, von zwei Achsen oder von
drei Achsen 5 eingesteckt sind.
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Auf diesen Achsen 5 drehen sich die Walzen 2, die innen mit Kunststoffhülsen 6,
beispielsweise aus ertalyte, ausgestattet sind. Diese Hülsen 6 sind konzentrisch zu
den erwähnten Walzen 2 angeordnet.
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Der Träger 1 ist auf einer viereckigen Trägerplatte 7 abgestützt, wobei die Höhe der
Walzen 2 von der Lauffläche der Lager 8 dadurch eingestellt wird, daß zwischen die
Trägerplatte 7 und die Basis 3 des Trägers 1 mehrere Abstandsscheiben 9
eingelegt werden, die aus viereckigen Metallplatten bestehen und ein bis zwei mm
dick sind. Die Stahlplattenlager 8 sind auf der Oberfläche einer jeden Schwelle 11
der Weiche angeordnet, um gleitbar die mobile Schienenzunge der Weiche
abzustützen.
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Schließlich ist der Träger 1 mit den Abstandsscheiben 9 und der Platte 7 durch
Schrauben 10.1 festgelegt. All diese Bauteile werden dann auf der oberen
Oberfläche einer einzelnen Schienenträgerschwelle 11 mittels Schrauben 10.2
derart festgelegt, daß die Erzeugende der Walze 2 etwa zwei mm höher liegt als die
Laufebene der Lagerplatte 8. Der Zweck der Einstellmöglichkeit der Höhe der
Walzen 2 durch Benutzung der Abstandsscheiben 9 besteht darin, Träger 1 und
Walzen 2 benutzen zu können, die beiden entsprechend bestehenden Typen
ausgebildet sind, wobei eine Anpassung an die Abnutzung der Schwelle 11 erfolgen
kann, bevor die jeweilige Vorrichtung installiert wird. Außerdem ermöglicht nach
längerem Betrieb diese Einstellung eine Kompensation der unvermeidbaren
Abnutzung des aus Walzen 2, Achsen 5 und Hülsen 6 bestehenden Systems.
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Die Achsen 5 sind an den Seitenwänden 4 mittels Lötpunkten festgelegt. Die
erwähnten Schrauben 10.1, 10.2 werden in Löcher eingeschraubt, die in die Basis
3, in die Abstandsscheiben 9 und die Trägerplatte 7 eingebohrt sind. Die Löcher,
die benutzt werden, um die Einzelwalzenvorrichtung auf der Schienenträgerschwelle
11 anzuordnen, und jene, die benutzt werden, um die Doppelwalzen auf der
Schienenträgerschwelle 11 anzuordnen, passen bezüglich der gleichen Achsen, da
in beiden Fällen die Trägerplatte 7 und die Abstandsscheiben 9 die gleiche Breite
besitzen.
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Der Träger 1 und sein Zubehör werden nahe dem Lager 8 derart angebracht, daß
die Seiten dieser Bauteile in unmittelbarer Berührung miteinander stehen. Nachdem
dies geschehen ist, wird die Schraube 10.2, mit der der Träger 1 an der Schwelle
11 befestigt wird, in der Nähe der kürzeren Seite der Basis 3 plaziert, wodurch
verhindert wird, daß der Träger 1 sich dreht.
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Damit die Zunge 12 und der Flansch der Zunge 12 selbst geschaltet werden
können, wird die Doppelwalzenvorrichtung oder die Dreifachwalzenvorrichtung in der
Nähe der vorderen Lager 8 der Eisenbahnschwelle angebracht. Andererseits wird
in der Nähe des hinteren Endes der Weiche die Einfachwalzenvorrichtung oder die
Doppelwalzenvorrichtung benutzt.
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Praktisch ausgedrückt bedeutet dies: Wenn der Bewegungsbereich der Zunge 12
an der genauen Stelle, wo die Vorrichtung angepaßt wird, kürzer oder gleich ist wie
der Flansch der Zunge 12 an der gleichen Stelle, wird eine Einzelwalzenvorrichtung
benutzt. Wenn der Bewegungsbereich der Zunge 12 an der jeweiligen Stelle, an der
die Vorrichtung angeordnet ist, größer ist als der Flansch der Zunge 12 an der
gleichen Stelle, dann wird eine Doppelwalzenvorrichtung oder eine
Dreifachwalzenvorrichtung benutzt.
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Nachdem die erste Vorrichtung - eine Doppelwalzenvorrichtung oder eine
Dreifachwalzenvorrichtung - in der Nähe des ersten oder zweiten Lagers 8 in der
Nähe des einen Endes der Weiche angebracht ist, wird die folgende
Einfachwalzenvorrichtung oder Doppelwalzenvorrichtung in der Nähe für jeweils vier
oder fünf Lager 8 angebracht, d. h. in anderen Worten alle drei oder alle vier Meter.
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Wenn die Zunge 12.1 in Berührung mit der Backenschiene 13.1 steht, liegt sie auf
den Lagern 8. Wenn sich die Zunge 12.1 von der Backenschiene 13.1 während der
Schaltung der Weiche wegbewegt, dann bewegt sie sich auf den Walzen 2 der
jeweiligen Vorrichtung und bleibt dort während des gesamten Schaltvorganges,
selbst wenn die Zunge 12.1 den maximalen Öffnungswinkel bereits erreicht hat.
Wenn sich umgekehrt die Zunge 12.2 von der Backenschiene 13.2 wegbewegt,
beginnt ihr Hub auf den Walzen 2, und sie sitzt auf den Lagern 8 auf, wenn sie nur
noch wenige Millimeter von der Backenschiene 13.2 entfernt ist.
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Das Gewicht der Eisenbahnwagen wird daher von den Lagern 8 getragen, und nicht
von den Walzen 2.
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Die Benutzung von Edelstahl für die Walzen 2 und des Kunststoffs ertalyte für die
Hülsen 6 macht die Vorrichtung unabhängig von der Notwendigkeit irgendeines
Schmiervorganges.
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Da die Achse 5 durch zwei Lötpunkte blockiert ist, kann der Träger 1 recycelt
werden. Wenn die Achsen 5 und die Walzen 2 abgenutzt sind, können nach
Entfernung der Lötpunkte die Achsen 5 und die Walzen 2 entfernt und durch neue
ersetzt werden.
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Dank der Art und Weise, wie die Vorrichtung konstruiert ist, können verschiedene
Abwandlungen getroffen werden. Außerdem können alle Bauteile durch ähnliche
Bauteile ersetzt werden, die die gleiche technische Charakteristik besitzen.
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Die vorstehenden Abänderungen umfassen die Position der Mittel, die benutzt
werden, um die erfindungsgemäße Vorrichtung an der Schwelle 11 festzulegen.
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Die Fig. 7, 8 und 9 zeigen eine Dreifachwalzenvorrichtung, die an der Schwelle 11
mittels Schraubbolzen 10.3 mit Sechskantkopf und Hülsen 14 festgelegt sind. Die
Hülsen 14 werden vorher in die Schwelle eingesetzt. Die Löcher, durch die die
Schrauben 10.3 geführt werden, sind in der Basis 3 der Platte 7 und den
Abstandsscheiben 9 eingebohrt.
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Wie weiter oben beschrieben, wird der Träger 1 auf der Platte 7 angeordnet; die
Höheneinstellung der Walzen 2 wird unter Berücksichtigung der Laufebene der
Lager 8 dadurch vorgenommen, daß verschiedene metallische viereckige
Abstandsscheiben 9 zwischen die Trägerplatte 7 und die Basis 1 des Metallträgers
gefügt werden.
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Abschließend werden Träger 1, Abstandsscheiben 9 und Platte 7 an der Schwelle
11 durch die Schraubbolzen 10.3 festgelegt, die in die Hülsen 14 eingeschraubt
werden.
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In diesem Fall besteht keine Notwendigkeit, den Träger 1 und sein Zubehör in
Berührung mit dem Lager 8 zu bringen, weil durch die beiden Schrauben 10.3 jede
Drehung verhindert wird.