DE69610741T2 - Vorrichtung zur elektrischen Verbindung von modularen Geräten wie Schaltern oder dergleichen - Google Patents
Vorrichtung zur elektrischen Verbindung von modularen Geräten wie Schaltern oder dergleichenInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aneinanderreihung und elektrischen Verbindung mehrerer Leistungs-Schaltgeräte wie z. B. Leistungsschalter, die zusammen mit Hilfsblöcken o. a. auf einer gemeinsamen Tragschiene montiert sind, welche genannten Schaltgeräte und Blöcke zur Bildung einer horizontalen Reihe mit ihren Seitenflächen aneinanderfügte, modulare Gehäuse aufweisen, wobei alle elektrischen Leistungs- Schaltgeräte auf der Eingangsseite über eine als Bus ausgebildete gemeinsame Kammschiene eingespeist und/oder elektrisch miteinander verbunden werden, die mehrere, annähernd parallel zur Längsrichtung der Tragschiene sowie annähernd senkrecht zu einer, der genannten Kammschiene gegenüberliegenden Gehäuseseite angeordnete Stromschienen umfaßt, jede der genannten Stromschienen mit einer Phase bzw. dem Neutralleiter verbunden ist, jede Anschlußfahne der Leistungs-Schaltgeräte einspeiseseitig über einen Steckverbinder mit jeweils einer der Stromschienen elektrisch verbunden ist, jeder Steckverbinder ein erstes Ende, das in einer Öffnung der zugehörigen Gehäuseseite mit der genannten Anschlußfahne elektrisch verbunden ist, sowie ein zweites Ende aufweist, welches so ausgebildet ist, daß es an die zugeordnete Stromschiene geführt und auf dieser Schiene verschoben werden kann, um so die elektrische Verbindung in einer beliebigen Längsposition auf der Stromschiene herzustellen (siehe DE-A-30 23 499).
- Bei der Aneinanderreihung mehrerer Schaltgeräte unterschiedlicher Breite oder unterschiedlichen Typs, beispielsweise von Leistungs-Schaltgeräten wie Leistungsschaltern und verschiedenen Hilfsmodulen, insbesondere FI-Auslösern, Fehlermelde- oder Schaltstellungsanzeigemodulen usw. sowie deren Einspeisung über eine Standard- Kammschiene war man bisher gezwungen, nicht genutzte Zähne herauszubrechen. Diese Anpassung durch vorheriges Absägen der genannten Zähne muß im allgemeinen für jedes Hilfsmodul erfolgen. Daraus folgt, daß bei einer späteren Änderung der Schaltgeräteaufteilung die Kammschiene mit den teilweise herausgebrochenen Zähnen gegebenenfalls nicht mehr genutzt werden kann und weggeworfen werden muß. Darüber hinaus erfordert die Anpassung der Kammschienen an jede einzelne Schalterreihe einen erhöhten Zeitaufwand bei der Durchführung der Anschlußarbeiten.
- Die Erfindung löst die genannten Probleme und schlägt eine Vorrichtung zur Aneinanderreihung und Verbindung von elektrischen Schaltgeräten vor, die einen einfachen Aufbau aufweist und die Aneinanderreihung von Schaltgeräten unterschiedlicher Breite und unterschiedlichen Typs auf der gleichen Tragschiene erlaubt, wobei die Leistungs- Schaltgeräte schnell und kostengünstig an eine gemeinsame Kammschiene angeschlossen werden.
- Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußfahne jedes Leistungs- Schaltgeräts einen Endabschnitt aufweist, der in eine an der genannten Gehäuseseite ausgebildete und in Richtung der Kammschiene offene Nut eingesetzt ist, wobei der genannte Endabschnitt sowie die Nut über praktisch die gesamte Höhe der Kammschiene senkrecht zu den Stromschienen verlaufen, so daß sie den Anschluß des Steckverbinders an die genannte Anschlußfahne in mehreren, der Lage der einzelnen Stromschienen entsprechenden Positionen entlang dieses Endabschnitts erlaubt.
- Nach einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung ist die Kammschiene gegenüber den hinteren oberen Seitenflächen der modularen Schaltgeräte angeordnet.
- Nach einer ersten Ausgestaltung ist der genannte Endabschnitt der Anschlußfahne als am Grund der Nut gelagerte Kontaktzange ausgebildet, welche Kontaktzange dazu dient, mit einem als Kontaktmesser ausgebildeten Endabschnitt des Steckverbinders zusammenzuwirken.
- Nach einer Ausführungsvariante ist der genannte Endabschnitt der Anschlußfahne als senkrecht zu den Stromschienen angeordnetes Kontaktmesser ausgebildet, welches Kontaktmesser dazu dient, mit einem als Kontaktzange ausgebildeten Endabschnitt des Steckverbinders zusammenzuwirken.
- Nach einem anderen kennzeichnenden Merkmal umfaßt die genannte Kammschiene (bzw. der Bus) ein Isolierstoffprofil, das aus einem parallel zur Oberfläche der Tragschiene angeordneten Träger sowie senkrecht zu diesem Träger angeordneten Querstegen besteht, wobei in jedem der durch je zwei benachbarte Querstege definierten Zwischenraum eine Stromschiene gelagert ist.
- Nach einem besonderen kennzeichnenden Merkmal ist das zweite Ende der Steckverbinder als Kontaktmesser ausgebildet und jede der Stromschienen mit einer biegsamen Klinge verbunden, die unter die genannte Stromschiene gebogen ist, wobei das Messer in der Kontaktstellung zwischen die Stromschiene und die biegsame Klinge eingeführt ist und in dieser Lage gehalten wird.
- Nach einer Ausführungsvariante ist das zweite Ende der Steckverbinder als Kontaktzange ausgebildet, die dazu dient, auf eine der zwischen zwei Querstegen auf dem genannten Träger befestigten Stromschienen aufgesteckt zu werden.
- Jeder Steckverbinder besteht vorteilhaft aus zwei, senkrecht zueinander angeordneten Kontaktmessern bzw. zwei mit ihren Enden aneinanderstoßenden Kontaktzangen, deren Spannkräfte senkrecht zueinander wirken.
- Am ersten Ende der Steckverbinder sind vorteilhaft Querführungselemente ausgebildet, die mit einer zugeordneten, im Gehäuse ausgebildeten Nut zusammenwirken, um eine bessere Positionerung des Steckverbinders im Gehäuse zu erzielen.
- Nach einem anderen kennzeichnenden Merkmal sind die einpoligen oder mehrpoligen Leistungs-Schaltgeräte wahlweise Leistungsschalter, Kontaktegeber, Schalter oder Fernschalter, und die Hilfsblöcke umfassen mindestens ein Fehlermeldemodul SD und/oder Schaltstellungs-Anzeigemodul CAOF, einen Unterspannungsauslöser MN bzw. Arbeitsstromauslöser MX sowie einen FI-Auslöser.
- Nach einer anderen Ausgestaltung der Erfindung sind die Steckverbinder einstückig mit den Endabschnitten der zugehörigen Anschlußfahnen ausgebildet.
- Nach einer wiederum anderen Ausgestaltung sind die Steckverbinder beispielsweise durch Verlöten fest mit den Endabschnitten der zugehörigen Anschlußfahnen verbunden.
- Zum besseren Verständnis ist die Erfindung in den beigefügten Zeichnungen dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung unter Angabe weiterer Vorteile und Merkmale näher erläutert. Dabei zeigen
- - Fig. 1 eine schematische perspektivische Ansicht einer Reihe von modularen, auf einer Tragschiene montierten elektrischen Schaltgeräten mit Hilfsblöcken und Leistungs- Schaltgeräten, die erfindungsgemäß miteinander verbunden sind;
- - Fig. 2 eine teilweise geschnittene Ansicht mit genauerer Darstellung des hinteren und oberen Bereichs eines einpoligen Schaltgeräts;
- - Fig. 3 eine Teildraufsicht zu Fig. 2 mit Darstellung von zwei aneinandergereihten einpoligen Schaltgeräten;
- - Fig. 4 eine schematische Rückansicht eines dreipoligen Leistungsschalters mit Neutralleiter ohne Darstellung der Verbindungselemente zum Anschluß an die Kammschiene;
- - Fig. 5 eine Seitenansicht der gemäß einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung als Kontaktmesser ausgebildeten Verbindungselemente (oder Steckverbinder) in vier verschiedenen Positionen;
- - Fig. 6 eine Draufsicht eines der Kontaktmesser;
- - Fig. 7 eine Fig. 4 ähnliche Ansicht mit vier, in den dreipoligen Leistungsschalter mit Neutralleiter eingesetzten Steckverbindern mit Kontaktmessern;
- - Fig. 8 eine perspektivische Teilansicht eines Einspeise-Busses (bzw. einer Kammschiene) gemäß einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung;
- - Fig. 9 eine Querschnittsansicht des Busses aus Fig. 8;
- - Fig. 10 eine schematische Ansicht der drei Bestandteile des Busses aus Fig. 9;
- - Fig. 11 eine schematische Ansicht der Montage eines elektrischen Schaltgeräts auf einer Tragschiene sowie seines elektrischen Anschlusses an einen Einspeise-Bus gemäß der vorliegenden Erfindung;
- - Fig. 12 in einer Teildraufsicht das Einsetzen von zwei Steckverbindern mit Kontaktmessern in ein Schaltgerät mit Phasen- und Neutralleiterpol;
- - Fig. 13 eine Rückansicht von Schaltgeräten des Typs "Phasen- + Neutralleiterpol" bzw. "Phasen- + Neutralleiterpol + FI-Block", jeweils mit den eingesetzten Kontaktmesser- Steckverbindern;
- - Fig. 14, 15 und 16 jeweils den Einspeisungsbereich eines einpoligen Schaltgeräts in der Draufsicht, einen als doppelte Kontaktzange ausgebildeten Steckverbinder bzw. einen Einspeise-Bus gemäß einer anderen Ausgestaltung der Erfindung.
- Fig. 1 zeigt mehrere elektrische Schaltgeräte 1 mit modularen Gehäusen, die auf einer Tragschiene 2 montiert und mit ihren Seitenflächen zur Bildung einer horizontalen Reihe aneinanderfügt sind.
- Diese Reihe umfaßt einen, aus drei einpoligen Leistungsschaltern 30, 31, 32 der in der französischen Patentschrift 2.616.583 beschriebenen Bauart gebildeten dreipoligen Leistungsschalterblock 3. An den Leistungsschalterblock 3 sind mehrere Hilfsblöcke 4, 5, insbesondere für Auslöse-, Steuer- und Meldefunktionen angereiht. Auf der rechten Seite des Leistungsschalterblocks 3 ist als Hilfsblock ein FI-Auslöser angeordnet. Auf der linken Seite des Leistungsschalterblocks sind als Hilfsblöcke nacheinander ein Unterspannungsauslöser MN bzw. Arbeitsstromauslöser MX 6 und ein Fehlermeldemodul SD und/oder Schaltstellungs-Anzeigemodul CAOF 7 sowie zusätzlich ein Regler 8 und ein einpoliger Lastschalter 9 mit Neutralleiter angeordnet.
- Es sei darauf hingewiesen, daß diese Reihe noch weitere Leistungsschalter oder andere Leistungs-Schaltgeräte wie Kontaktegeber, Schalter, Fernschalter usw. umfassen könnte. Jeder Pol dieser Leistungs-Schaltgeräte 30, 31, 32, 8 und 9 umfaßt eine Einspeiseklemme 30a, 31a, 32a, 8a, 9a sowie eine Abgangsklemme 30b, 31b, 32b, 8b, 9b, die jeweils oben bzw. unten, an den einander gegenüberliegenden Schmalseiten des modularen Gehäuses angeordnet sind. Der Hilfsblock des FI-Auslösers 5 weist an seiner Unterseite Anschlußklemmen 5a auf, während an seiner Oberseite keine Klemmen ausgebildet sind. Die elektrische Verbindung zwischen den Blöcken 3 und 5 erfolgt über ein Leiterbündel (nicht dargestellt), das an die zugeordneten Anschlußklemmen angeschlossen wird.
- Jedes der Hilfsmodule 6, 7 umfaßt an seiner Unterseite Anschlußklemmen 6b, 7b, während diese Hilfsmodule an ihrer Oberseite keine Klemmen aufweisen.
- Erfindungsgemäß sind die Einspeiseklemmen 30a, 31a, 32a, 8a, 9a der Leistungsschalter sowie der übrigen Leistungs-Schaltgeräte 8, 9 (jedoch nicht der Hilfsmodule) der gleichen Reihe über einen gemeinsamen Einspeise-Bus (bzw. eine gemeinsame Kammschiene) 12 miteinander verbunden, der im wesentlichen aus einem vertikalen Isolierstoffträger 13 mit fünf aus diesem hervorstehenden, parallel zueinander sowie zur Längsrichtung der Tragschiene 2 verlaufenden Stromschienen besteht. Dieser Bus ist auf einer Stützfläche 15 (siehe Fig. 11), die in einer Ebene mit der Stützfläche der Tragschiene 2 oder in der Tiefe zu dieser versetzt angeordnet sein kann, in einer solchen Höhe befestigt, daß die erste Stromschiene 14a geringfügig unterhalb der Oberseite 20 der Schaltgeräte und die letzte Stromschiene 14d oberhalb der Oberkante der Tragschiene 2 verläuft.
- Wie aus Fig. 2 und 3 ersichtlich und auch an sich bekannt, sind die Einspeiseklemmen 30a, 31a, 32a, 8a, 9a der Leistungs-Schaltgeräte 3, 8 9 in Käfigaufnahmen 30c, 31c eingesetzt und können mit elektrischen Kabeln, einer herkömmlichen Kammschiene (nicht dargestellt) mit in die Käfige heineinragenden Zähnen oder einpoligen Gabelkammschienen (nicht dargestellt) mit hinter die Schraubenköpfe greifenden Zähnen miteinander verbunden werden, wobei das Festklemmen mit Hilfe der durch vorhandene Öffnungen zugänglichen Schrauben 35, 36, 37 erfolgt.
- Nach einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung sind die Anschlußfahnen 40 der Einspeiseklemmen 30a, 31a... zur Rückseite der Schaltgeräte hin unter Ausbildung einer Kontaktzange 41 an ihrem Ende 40a verlängert, wobei die Zange in einer Nut 42 (siehe Fig. 3 und 4) angeordnet ist, die im hinteren oberen Bereich der Gehäuse ausgebildet ist und sich annähernd über die gesamte Höhe des genannten, der Gehäuserückseite 50 gegenüberliegenden Einspeise-Busses 12 erstreckt. Diese Nut 42 weist wie Fig. 3 zeigt einen kreuzförmigen Querschnitt auf und dient zur Aufnahme eines entsprechend der Darstellung in Fig. 5 und 6 als Doppel-Kontaktmesser ausgebildeten Steckverbinders 51. Dieser Steckverbinder 51 besteht aus einem Teil, an dessen beiden Enden 51a, 51b zwei senkrecht zueinander angeordnete Kontaktmesser 52, 53 ausgebildet sind, wobei das als erstes Messer 52 bezeichnete Kontaktmesser dazu dient, mit der genannten Kontaktzange 41 zusammenzuwirken, während das andere, als zweites Messer 53 bezeichnete Kontaktmesser dazu dient, den Kontakt mit einer der Stromschienen 14 des Einspeise-Busses 12 zu gewährleisten. Die Figuren zeigen darüber hinaus, daß das erste Messer 52 zwei Führungselemente 52a, 52b aufweist, die sich zu beiden Seiten des genannten Messers 52 erstrecken und dazu dienen, in eine zugeordnete, im Gehäuse ausgebildete Nut 42a einzugreifen (siehe Fig. 3). Das zweite Messer 53 dient insbesondere dazu, mit einer der Stromschienen 14 eines entsprechend der Darstellung in Fig. 8 bis 10 ausgebildeten Busses 12 zusammenzuwirken.
- Nach dieser besonderen Ausgestaltung umfaßt der Bus (bzw. die Kammschiene) 12 ein Isolierstoffprofil A, das aus einem parallel zur Tragschiene 2 angeordneten, vertikalen Stromschienenträger 13 sowie mit senkrecht zum genannten Träger 13 über dessen gesamte Länge verlaufenden horizontalen Querstreben 17 besteht. Jeder Zwischenraum zwischen zwei benachbarten Querstreben 17 bildet eine Aufnahme für eine der Stromschienen 14 des Busses 12, wobei jede Stromschiene 14 mit einer biegsamen Isolierstoffklinge 18 verbunden ist. Diese biegsame Klinge 18 erstreckt sich über die gesamte Länge der Stromschiene 14 und weist einen annähernd U-förmigen Querschnitt auf, dessen einer Schenkel 18a fest mit der Stromschiene 14 verbunden ist, während der andere Schenkel 18b unter die genannte Stromschiene 14 in Richtung dieser Schiene 14 gebogen ist. Es sei darauf hingewiesen, daß am Ende der Querstreben 17 Anschläge 17a ausgebildet sind, die ein Halten der Stromschienen im Innern des Profils unterstützen.
- Die Fig. 14, 15 und 16 zeigen, daß die in der Rückseite jedes Gehäuses ausgebildete Nut 42 gemäß einer anderen Ausgestaltung der Erfindung breiter ist als bei der zuvor beschrieben Ausführung. Am Grund dieser Nut 42 ist ein Kontaktmesser 60 befestigt, das sich über die gesamte Länge der genannten Nut 42 erstreckt und das Ende der Anschlußfahne der zugehörigen Einspeiseklemme bildet. Der Steckverbinder 61 ist in diesem Fall in Form eines Teils ausgebildet, das an jedem seiner beiden Enden 61a, 61b eine Kontaktzange aufweist, wobei die beiden Kontaktzangen 62, 63 senkrecht zueinander angeordnet sind, d. h. ihre Spannkräfte senkrecht zueinander wirken. Eine der Kontaktzangen 62 umfaßt wie in der zuvor beschriebenen Ausgestaltung Führungselemente 62a, 62b zur Positionierung der genannten Kontaktzange 62 in der Nut 42, während die andere Kontaktzange 63 dazu dient, mit einer der Stromschienen 14 des Einspeise-Busses 12 zusammenzuwirken, wobei die genannten Stromschienen 14 bei dieser besonderen Ausgestaltung entsprechend der Darstellung in Fig. 16 mit jeweils einem ihrer Enden zwischen zwei aufeinanderfolgenden Querstreben 17 direkt am senkrechten Träger 13 eines Isolierstoffprofils A befestigt sind.
- Nachstehend wird der elektrische Anschluß mehrerer Schaltgeräte an einen Einspeise-Bus 12 gemäß der ersten und anschließend gemäß der zweiten Ausgestaltung der Erfindung jeweils mit Bezug auf die entsprechenden Zeichnungen beschrieben.
- In einem ersten Schritt werden die Steckverbinder 51 bzw. 61 in den hinteren Teil der an den Bus 12 anzuschließenden Leistungs-Schaltgeräte 3, 8, 9 eingesetzt. Bei Ausführung der Steckverbinder 51, 61 mit Doppel-Kontaktmesser 52, 53 werden diese Verbinder mit ihren Kontaktmessern 52 und den daran ausgebildeten Führungselementen 52a, 52b von der Schaltgeräte-Oberseite her in die im Gehäuse ausgebildeten Nuten 42, genauer gesagt in die in den Nuten 42 angeordneten Kontaktzangen 41 eingeführt.
- Anschließend werden diese Steckverbinder 51 gleitend im Innern dieser Nuten 42 bis auf die gewünschte Höhe verschoben, derart daß sie mit der Stromschiene 14 des Einspeise- Busses 12 fluchten, die mit der jeweils gewünschten Einspeisephase verbunden ist. Fig. 7 zeigt vier Steckverbinder mit Kontaktmesser 51, die in die vier Gehäuse eines dreipoligen Leistungs-Schaltgeräts mit Neutralleiterpol in vier verschiedenen Positionen a, b, c, d eingesetzt sind, so daß sie jeweils mit dem Neutralleiter bzw. einer ersten, zweiten und dritten Phase der Einspeisung verbunden werden können. Fig. 12 zeigt ein anderes Beispiel, bei dem das gleiche Prinzip bei einem einpoligen Schaltgerät mit Neutralleiter zur Anwendung kommt, wobei zwei Kontaktmesser 51 in das gleiche Gehäuse eingesetzt werden. Fig. 13 zeigt die Anwendung des Prinzips auf einpolige Schaltgräte mit Neutralleiter B sowie einpolige Schaltgeräte mit Neutralleiter und FI-Block C. Aus der Figur geht hervor, daß im vorliegenden Fall die Steckverbinder 51 der Phasen P zur Erzielung einer gleichmäßigen Stromaufnahme vorteilhaft verschiedenen Phasen zugeordnet werden, während die Steckverbinder 51 für den Neutralleiter N alle in einer Höhe positioniert sind.
- Nach dem Einsetzen der Steckverbinder 51 werden die Schaltgeräte 3, 8, 9 an die Unterseite der Tragschiene 2 angesetzt und anschließend entsprechend der Darstellung in Fig. 11 in Richtung des Pfeils F verschwenkt. Während dieser Schwenkbewegung werden die zweiten Kontaktmesser 53 der Steckverbinder mit den zugehörigen Stromschienen 14 des Einspeise-Busses 12 kontaktiert und durch die Wirkung der den genannten Stromschienen 14 zugeordneten biegsamen Klingen 18 in Kontakt mit diesen Stromschienen 14 gehalten. Es sei darauf hingewiesen, daß zwar aus Gründen der Einfachheit nur zwei Steckverbinder mit Kontaktmessern 53 sowie eine Stromschiene 14 in Fig. 11 dargestellt sind, das Montageprinzip jedoch für eine beliebige Anzahl von Steckverbindern mit Kontaktmessern und zugeordneten Stromschienen anwendbar ist.
- Bei Ausführung der Steckverbinder 61 mit Doppel-Kontaktzange 62, 63 werden diese auf gleiche Weise von der Schaltgeräte-Oberseite her eingesetzt, so daß die vertikalen Kontaktzangen 62 um die zugeordneten, in den Nuten 42 der Gehäuse befestigten Kontaktmesser 60 greifen. Anschließend werden diese Steckverbinder 61 in eine geeignete Position gebracht, derart daß die horizontalen Kontaktzangen 63 entsprechend der Darstellung in Fig. 16 auf die zugeordneten Stromschienen 14 des Busses 12 geschoben werden können.
- Es wird deutlich, daß die Steckverbinder horizontal auf dem Bus entlanggleiten können, um ein bestimmtes Schaltgerät in einer beliebigen Position auf der DIN-Tragschiene zu montieren.
- Durch die Erfindung kann somit eine Vorrichtung zur Aneinanderreihung und Verbindung von über einen Bus eingespeisten elektrischen Schaltgeräten geschaffen werden, die eine Montage von Geräten unterschiedlicher Breite und unterschiedlichen Typs auf einer gemeinsamen Tragschiene erlaubt, ohne daß Zähne aus einer Kammschiene herausgebrochen oder irgendein Befestigungszubehör verwendet werden müssen, wie dies bisher der Fall war.
- Auf diese Weise können beispielsweise mehrpolige Schaltgeräte zusammen mit Hilfsmodulen, einpoligen Schaltgeräten mit Neutralleiter sowie einpoligen Schaltgeräten mit Neutralleiter und FI-Block auf einer gemeinsamen Tragschiene montiert werden.
- Die Erfindung erlaubt darüber hinaus die Beibehaltung aller herkömmlichen Anschlußtechniken für Leistungs-Schaltgeräte, d. h. einen Anschluß mit Kabeln oder gängigen Kammschienen (mit Zähnen) über die Rahmenklemmen im Gehäuse jedes Schaltgerätes.
Claims (13)
1. Vorrichtung zur Aneinanderreihung und elektrischen Verbindung mehrerer Leistungs-
Schaltgeräte (3, 8, 9) wie z. B. Leistungsschalter, die zusammen mit Hilfsblöcken (4-7)
o. a. auf einer gemeinsamen Tragschiene (2) montiert sind, welche genannten
Schaltgeräte und Blöcke zur Bildung einer horizontalen Reihe mit ihren Seitenflächen
aneinandergefügte, modulare Gehäuse aufweisen, wobei alle elektrischen Leistungs-
Schaltgeräte auf der Eingangsseite über eine als Bus ausgebildete gemeinsame
Kammschiene (12) eingespeist und/oder elektrisch miteinander verbunden werden, die
mehrere, annähernd parallel zur Längsrichtung der Tragschiene (2) sowie annähernd
senkrecht zu einer, der genannten Kammschiene (12) gegenüberliegenden Gehäuseseite
angeordnete Stromschienen (14) umfaßt, jede Anschlußfahne (40) der Leistungs-
Schaltgeräte (3, 8, 9) einspeiseseitig über einen Steckverbinder (51, 61) mit jeweils einer
der Stromschienen (14) elektrisch verbunden ist, jeder Steckverbinder ein erstes Ende
(51a, 61a), das mit der genannten Anschlußfahne (40) elektrisch verbunden ist, sowie ein
zweites Ende (51b, 61b) umfaßt, welches so ausgebildet ist, daß es an die zugeordnete
Stromschiene (14) geführt werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußfahne
(40) jedes Leistungs-Schaltgeräts (3, 8, 9) einen Endabschnitt (40a) aufweist, der in eine
an der genannten Gehäuseseite ausgebildete und in Richtung der Kammschiene (12)
offene Nut (42) eingesetzt ist, wobei der genannte Endabschnitt (40a) sowie die Nut (42)
über praktisch die gesamte Höhe der Kammschiene (12) senkrecht zu den Stromschienen
(14) verlaufen, so daß sie den Anschluß des Steckverbinders an die genannte
Anschlußfahne (40) in mehreren, den verschiedenen Positionen der Stromschienen (14)
entsprechenden Positionen, entlang des genannten Endabschnitts (40a) erlaubt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kammschiene (12)
gegenüber den hinteren oberen Seitenflächen (50) der modularen Schaltgeräte (3, 8, 9)
angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der genannte
Endabschnitt (40a) der Anschlußfahne (40) als am Grund der Nut (42) gelagerte
Kontaktzange (41) ausgebildet ist, welche Kontaktzange (41) dazu dient, mit einem als
Kontaktmesser (52) ausgebildeten Endabschnitt des Steckverbinders (51)
zusammenzuwirken.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der genannte
Endabschnitt (40a) der Anschlußfahne (40) als senkrecht zu den Stromschienen (14)
angeordnetes Kontaktmesser (60) ausgebildet ist, welches Kontaktmesser (60) dazu dient,
mit einem als Kontaktzange (62) ausgebildeten Endabschnitt des Steckverbinders (61)
zusammenzuwirken.
5. Vorrichtung nach irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die genannte Kammschiene (bzw. der Bus) (12) ein Isolierstoffprofil (A) umfaßt, das
aus einem parallel zur Oberfläche der Tragschiene (2) angeordneten Träger (13) sowie
senkrecht zu diesem Träger (13) angeordneten Querstegen (17) besteht, wobei in jedem,
zwei benachbarte Querstege (17) trennenden Zwischenraum eine Stromschiene (14)
gelagert ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Ende (51b) der
Steckverbinder (51) als Kontaktmesser (53) ausgebildet und jede der Stromschienen (14)
mit einer biegsamen Klinge (18) verbunden ist, die unter die genannte Stromschiene (14)
gebogen ist, wobei das Messer (53) in der Kontaktstellung zwischen die Stromschiene
(14) und die biegsame Klinge (18) eingeführt ist und in dieser Lage gehalten wird.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Ende (61b) der
Steckverbinder (61) als Kontaktzange (63) ausgebildet ist, die dazu dient, auf eine der
zwischen zwei Querstegen (17) auf dem genannten Träger (13) befestigten
Stromschienen (14) aufgesteckt zu werden.
8. Vorrichtung nach den Ansprüchen 3 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß jeder
Steckverbinder (51) aus zwei senkrecht zueinander angeordneten Kontaktmessern (52,
53) besteht.
9. Vorrichtung nach den Ansprüchen 4 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß jeder
Steckverbinder (61) aus zwei mit ihren Enden aneinanderstoßenden Kontaktzangen (62,
63) besteht, deren Spannkräfte senkrecht zueinander wirken.
10. Vorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß am
ersten Ende der Steckverbinder (51, 61) Querführungselemente (52a, 52b, 62a, 62b)
ausgebildet sind, die mit einer zugeordneten, im Gehäuse ausgebildeten Nut (42a)
zusammenwirken, um eine bessere Positionerung des Steckverbinders (51, 61) im
Gehäuse zu erzielen.
11. Vorrichtung nach irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die einpoligen oder mehrpoligen Leistungs-Schaltgeräte (3, 8, 9)
wahlweise Leistungsschalter, Kontaktgeber, Schalter oder Fernschalter sind und die
Hilfsblöcke (4, 5) mindestens ein Fehlermeldemodul SD und/oder Schaltstellungs-
Anzeigemodul CAOF (7), einen Unterspannungsauslöser MN bzw.
Arbeitsstromauslöser MX (6) sowie einen FI-Auslöser (5) umfassen.
12. Vorrichtung nach irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Steckverbinder einstückig mit den Endabschnitten (40a) der
zugehörigen Anschlußfahnen ausgebildet sind.
13. Vorrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die Steckverbinder (51, 61) beispielsweise durch Verlöten fest mit den Endabschnitten
(40a) der zugehörigen Anschlußfahnen verbunden sind.
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