DE69608646T2 - Abgeschirmter, vorgespannter Leiterplatten-Eckverbinder - Google Patents
Abgeschirmter, vorgespannter Leiterplatten-EckverbinderInfo
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Description
- Die Erfindung bezieht sich im Wesentlichen auf elektrische Verbinder und insbesondere auf einen vorgespannten Kartenrandverbinder mit einer leitfähigen Abschirmung, welche eine Vorspanneinrichtung bereitstellt.
- Bei heutigen elektronischen Hochgeschwindigkeitsgeräten ist erwünscht, dass die Signalübertragungseigenschaften aller Bauteile in einem Verbindungsweg optimiert werden, anderenfalls wird die Leistungsfähigkeit des Systems beeinträchtigt oder verringert. Diese Eigenschaften umfassen die Verringerung der Anstiegszeit oder Systembandbreite, Nebensprechen, Impedanzregelung und Ausbreitungsverzögerung. Idealerweise weisen die Eigenschaften eines elektrischen Verbinders keine oder geringe Auswirkungen auf das Verbindungssystem auf. Ein idealer Verbinder wäre "transparent". Mit anderen Worten würde das System arbeiten, als wenn der Verbinder nicht als Teil der Verbindung bestehen würde. Diese Idealverbindung ist jedoch im Wesentlichen theoretisch oder unmöglich, und fortwährende Anstrengungen wurden unternommen, um elektrische Verbinder zu entwickeln, welche so geringe Auswirkungen wie möglich auf das System ausüben.
- Erkannt wurde, dass die Induktivität eine der Hauptsorgen beim Entwurf eines idealen Verbinders ist. Dies trifft insbesondere bei elektrischen Verbindern für elektronische Hochgeschwindigkeitsgeräte zu, d. h. in Verbindung mit der Übertragung von hohen Frequenzen. Eine sehr bekannte Art eines elektrischen Verbinders für diese Anwendungen wird gewöhnlich als "Kartenrand"-Verbinder bezeichnet. Mit anderen Worten ist ein Kartenrandverbinder zur Aufnahme einer Leiterplatte mit einem Zusammenfügerand und einer Vielzahl von Kontaktflächen benachbart zum Rand vorgesehen. Diese Randverbinder weisen ein längliches Gehäuse auf, welches einen länglichen Schlitz zur Aufnahme des Zusammenfügerandes der Leiterplatte definiert. Eine Vielzahl von Kontakten sind entlang einer oder beider Seiten des Schlitzes zum Zusammenfügen der Kontaktflächen benachbart zum Zusammenfügerand der Platte beabstandet. Meistens weisen die Kontakte die ein oder andere Form eines Federkontaktelementes zum vorgespannten Zusammenfügen mit den Kontaktflächen an der Platte auf und meistens sind die Federkontaktelemente in der einen oder anderen Form eines freitragenden Federarmes ausgebildet.
- Bei elektrischen Verbindern mit den vorstehend beschriebenen Eigenschaften und bestimmten elektrischen Kontakten mit vergleichbaren Abmessungen gilt, je länger der Federkontaktarm oder Kontaktarm, desto größer ist die Induktivität des Kontaktes und letztlich des elektrischen Verbinders selbst. Daher ist es wünschenswert, einen Kontaktbereich aufzuweisen, welcher so klein wie möglich ist. Das Verkleinern des Kontaktbereiches erzeugt verschiedene Probleme. Beispielsweise ist es schwierig, bei einer Vielzahl von Federkontaktarmen konstante Kontaktdrücke beizubehalten, insbesondere wenn die Flächen verhältnismäßig klein sind. Zusätzlich ist es schwierig, die Breitenänderungen von Leiterplatten auszugleichen, wenn die Kontaktflächen klein sind. In der Tat können diese Federkontakte eine ständigen Sitz einnehmen, auch wenn die Kontakte nur wenig entfernt sind. Die Kontakte können dauerhaft eingesteckt werden, wenn eine verhältnismäßig breite Leiterplatte in den Verbinder eingefügt ist. Das dauerhafte Einstecken der Kontakte kann den Verbinder wirkungslos werden lassen, wenn darauffolgend eine verhältnismäßig schmale Platte in den Verbinder eingeführt würde. Wenn die Kontaktbereiche keine wirkungsvolle elektrische Verbindung mit den Kontaktflecken am Rand der Leiterplatte herstellen, führt dies zu einer unzuverlässigen oder nicht wirkungsvollen elektrischen Verbindung und macht den Verbinder wirkungslos.
- Das US Patent Nr. 5,203,725 von Brunker et al. vom 23. April 1993, welches dem Anmelder der vorliegenden Erfindung zugeordnet ist, zeigt einen vorgespannten Kartenrandverbinder, welcher darauf gerichtet ist, diese Probleme zu lösen. Das Patent offenbart einen Kartenrandverbinder mit den beschriebenen Merkmalen, bei welchem das Zurückbiegen des Federkontaktelementes gesteuert ist und zur Möglichkeit führt, sehr kurze Federkontaktstreifen zu entwerfen. Vielfältige Vorspanneinrichtungen sind offenbart, einschließlich eines zweiten einteiligen Federabschnittes von einem oder mehreren Federkontaktelementen. Bei einer weiteren Ausführungsform kann die Vorspanneinrichtung durch einen einteiligen Abschnitt des Verbindergehäuses vorgesehen sein, wie etwa einen einteiligen gespritzten Abschnitt eines Kunststoffgehäuses. Bei einer weiteren Ausführungsform kann die Vorspanneinrichtung mittels einer Federeinrichtung bereitgestellt sein, welche unabhängig von den Federkontaktelementen am Gehäuse befestigt ist. Weiterhin kann die Vorspanneinrichtung mittels eines Nockenglieds bereitgestellt sein, unabhängig vom Gehäuse und den Federkontaktelementen, welche in einer kartenaufnehmenden Schlitzeinrichtung zum Eingreifen in die Leiterplatten an die Federkontaktelemente anordnenbar ist.
- Die vorliegende Erfindung ist darauf gerichtet, einen Kartenrandverbinder mit den beschriebenen Eigenschaften bereitzustellen, bei welchem das Zurückbiegen der Federkontaktelemente durch eine Abschirmung erreicht wird, die einen wesentlichen Abschnitt des Verbindergehäuses umgibt, wodurch jede Veränderung des Verbindergehäuses oder der Federkontaktelemente oder die Notwendigkeit zusätzlicher außenliegender Vorspanneinrichtungen oder Nockenglieder vermieden wird. Abgeschirmte Kartenrandverbinder sind z. B. aus EP-A-458483 und EP-A-459356 bekannt.
- Eine Aufgabe der Erfindung ist daher, einen Randverbinder für eine Leiterplatte mit einem Zusammenfügerand und einer Vielzahl von Kontaktflächen benachbart zum Rand bereitzustellen.
- Im Wesentlichen umfasst der Randverbinder ein dielektrisches Gehäuse mit einem länglichen Zusammenfügeabschnitt und einem kartenaufnehmenden Schlitz zur Aufnahme des Randes der Leiterplatte. Eine Vielzahl von Federkontaktelementen ist im Gehäuse entlang nur einer Seite des Schlitzes befestigt. Die Federkontaktelemente weisen Federkontaktabschnitte auf, die sich in den Schlitz zum In- Kontakt-treten mit jeweiligen Kontaktflächen an einer Seite der Leiterplatte erstrecken.
- Das Gehäuse umfasst eine Fläche an einer Seite des Schlitzes, welche eine flache Ebene definiert, über welche sich der Federkontaktabschnitt von wenigstens einem der Federkontaktelemente in den Schlitz erstreckt. Die Vorspanneinrichtung ist im Gehäuse zum Vorspannen der Leiterplatte gegen die Fläche bereitgestellt, wodurch der Federkontaktabschnitt von wenigstens einem Federkontaktelement um einen vorbestimmten Betrag zurückgebogen wird.
- Am Gehäuse ist eine Abschirmung im Wesentlichen um den Zusammenfügeabschnitt befestigt.
- Die Erfindung beschreibt hierbei, dass die Vorspanneinrichtung einen elastischen Abschnitt der Abschirmung umfasst, welcher sich in den Schlitz zum In- Kontakt-treten der Leiterplatte an einer Seite der Platte entgegengesetzt zur vorgenannten Seite erstreckt und eine Seite der Platte gegen die Fläche und die Federkontaktelemente vorspannt.
- Bei der bevorzugten Ausführungsform ist die Abschirmung aus Blech gestanzt und geformt. Der Schlitz umfasst eine Eingangsöffnung, in welche der Zusammenfügerand der Leiterplatte eingeführt wird. Der elastische Abschnitt der Abschirmung umfasst einen einteiligen freitragenden Federarm, welcher von der Aussenseite des Zusammenfügeabschnittes des Gehäuses durch die Öffnung in den Schlitz gebogen ist. Der freitragende Federarm weist in Längsrichtung zum Schlitz eine Breite auf, welche im Wesentlichen größer als die Breite des Schlitzes ist.
- Weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung in Verbindung mit den begleitenden Zeichnungen offenbar.
- Die Merkmale der Erfindung, von denen angenommen wird, dass diese neu sind, sind insbesondere in den beigefügten Ansprüchen beschrieben. Die Erfindung mit ihren Merkmalen und Vorteilen ist am besten mit Bezug auf die nachfolgende Beschreibung in Verbindung mit den begleitenden Zeichnungen verständlich, bei denen gleiche Bezugszeichen gleiche Elemente in den Figuren bezeichnen.
- Es zeigen:
- Fig. 1 einen senkrechten Schnitt im Wesentlichen entlang der Linie 1-1 nach Fig. 6,
- Fig. 2 einen senkrechten Schnitt im Wesentlichen entlang der Linie 2-2 nach Fig. 6,
- Fig. 3 einen senkrechten Schnitt im Wesentlichen entlang der Linie 3-3 nach Fig. 6,
- Fig. 4 eine vordere Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Randverbinders,
- Fig. 5 eine Rückansicht des Verbinders,
- Fig. 6 eine Draufsicht des Verbinders,
- Fig. 7 eine Unteransicht des Verbinders,
- Fig. 8 eine Ansicht des Verbinders, von der linken Seite der Fig. 4-7 betrachtet,
- Figur -9 eine Ansicht des Verbinders, von der rechten Seite der Fig. 4-7 betrachtet,
- Fig. 10 eine Explosionsdarstellung einer Kassette, welche eine Leiterplatte umfasst,
- Fig. 11 einen senkrechten Schnitt durch die Kassette, welcher zeigt, wie diese auf dem Randverbinder angeordnet ist, wobei der Rand der Leiterplatte in den Verbinder eingeführt ist, und
- Fig. 12 eine Ansicht einer Seite der Leiterplatte, an welcher leitfähige Erdungsflächen ausgebildet sind.
- Die Fig. 1-9 zeigen einen Randverbinder, allgemein mit 1 bezeichnet, zur Aufnahme eines Zusammenfügerandes einer Leiterplatte (wie nachfolgend beschrieben). Der Verbinder umfasst ein längliches Gehäuse 2 aus dielektrischem Material, wie etwa gespritztem Kunststoff. Eine Vielzahl von Kontakten, allgemein mit 3 bezeichnet, ist mittels einer Befestigungsfläche in der Bodenplatte 2a des Gehäuses im Gehäuse eingeführt. Eine Metallabdeckung oder -abschirmung, allgemein mit 4 bezeichnet, ist über einem wesentlichen Abschnitt des Gehäuses angeordnet. Die Abschirmung ist aus leitfähigem Blech in die gewünschte Form und Größe gestanzt und geformt.
- Wie am besten aus den Fig. 1, 2 und 3 ersichtlich, umfasst das längliche Gehäuse 2 einen Zusammenfügeabschnitt, allgemein mit 2 m bezeichnet, welcher einen länglichen Schlitz 5 aufweist, welcher zwischen einem Paar entgegengesetzter länglicher Seitenwände 6a und 6b definiert ist. Der längliche Schlitz öffnet sich an einer oberen Fläche 2b des Gehäuses zur Aufnahme des Zusammenfügerandes der Leiterplatte. Eine entgegengesetzte Wand 6b weist eine Vielzahl von Öffnungen 7 auf, welche in regelmäßigen Abständen in Längsrichtung in dessen innerer Fläche beabstandet sind. Die innenliegenden Ränder der Wände 6b zwischen den Öffnungen 7 definieren eine ebene Fläche 9. Die Öffnungen 7 sind an die Kontakte 3 angepasst.
- Im Spezifischen erstreckt sich jede Kontaktöffnung 7 über die gesamte Höhe des Gehäuses 2, um sich sowohl an der oberen Fläche 2b als auch an der die Platte befestigenden Bodenfläche 2a des Gehäuses zu öffnen, und den Kontakten ermöglicht, vom Boden des Gehäuses in die Öffnungen eingeführt zu werden. Die ebene Fläche 9 ist zu einer Hauptebene oder Seite der Leiterplatte am Rand der Platte entgegengesetzt angeordnet, wenn die Platte in den Schlitz 5 des Gehäuses eingeführt ist. Die andere entgegengesetzte Wand 6a ist an deren oberen Ecke abgeschrägt, wodurch ein sich trennender Einlaß oder Öffnung an der Oberseite des länglichen Schlitzes 5 definiert ist. Der Schlitz definiert einen senkrechten Raum 10, welcher mit der Oberseite oder dem sich trennenden Einlass des Schlitzes kommuniziert und zum Führen des Zusammenfügerandes der Leiterplatte nach unten in den Schlitz dient. Wie am besten in Fig. 4 ersichtlich, weist die Wand 6a einen außenliegenden einteiligen Plattenabschnitt 11 auf, welcher wie in Fig. 4 zu sehen ist, mittels zweier invertierter L-förmiger Abschnitte gebildet ist, welche einteilig an deren Oberseiten oder Begrenzungsenden verbunden sind und einen schmalen Raum zwischen der Wand 6a und dem äußeren Plattenabschnitt 11 zum Einführen der Metallabschirmung 4 bilden, wie in den Fig. 2 und 3 ersichtlich.
- Tatsächlich ist die Vielzahl von Kontakten 3 durch sich abwechselnde kurze Kontakte (Fig. 1 und 2) und lange Kontakte (Fig. 3) vorgesehen, welche längsseitig zum länglichen Gehäuse und zum kartenaufnehmenden Schlitz 5 angeordnet sind. Jeder lange Kontakt (Fig. 3) weist einen langen Kontaktstiel 14a und eine Lötfahne 13 auf, welche einteilig mit dem Kontaktstiel 14a verbunden ist. Jeder kurze Kontakt weist einen kurzen Kontaktstiel 14b und eine Lötfahne 13 auf, die einteilig mit dem Kontaktstiel 14b verbunden ist. Alle Kontakte sind mit deren Lötfahnen 13 im Wesentlichen bündig mit dem Boden 2a des Gehäuses im Gehäuse befestigt, d. h. im Wesentlichen koplanar zum Löten an geeignete Leiterbahnen an der Leiterplatte. Die sich abwechselnde Anordnung von langen und kurzen Kontakten 3 ermöglicht eine erhöhte Dichte der Leiterbahnen am Rand der Leiterplatte. Jeder Kontaktstiel 14a und 14b weist einen Kontaktabschnitt 15 auf, welcher in den Schlitz 5 nahe dem entfernten Ende des Kontaktstiels hervorragt. Mit anderen Worten erstrecken sich die Kontaktabschnitte 15 mit den in den Öffnungen 7 befestigten Kontakten über die ebene Fläche 9 zur entgegengesetzten Wand 6a in den Schlitz. Die Kontaktstiele 14a und 14b weisen spitze Vorsprünge oder Zähne 16 an deren entgegengesetzten Rändern zum Eindrücken in die Rillen 17 auf, welche in den Wänden 6b an den Seiten der Öffnungen 7 ausgebildet sind, um die Kontakte im Gehäuse zu befestigen.
- In Bezug auf die Fig. 4-9 in Verbindung mit den Fig. 1-3 ist die Metallabschirmung 4 zu einer länglichen rechteckigen hohlen Form gestanzt und geformt. Die Abschirmung umfasst einen Hauptabschnitt 18a, welcher im Wesentlichen den gesamten Bereich der Wand 6b des Gehäuses 2 abdeckt. Die Abschirmung weist zwei Nebenabschnitte 18b auf, welche im rechten Winkel einteilig mit den entgegengesetzten Enden des Hauptabschnitts 18a verbunden sind, um die Endwände 2c des Gehäuses abzudecken. Die Abdeckung umfasst ferner zwei Semi-Hauptabschnitte 18c und 18d, welche mit den Nebenabschnitten 18b in rechten Winkeln einteilig verbunden sind, um die entgegengesetzten Endbereiche der anderen Wand 6a des Gehäuses abzudecken. Wie am besten in Fig. 4 ersichtlich, erstrecken sich die Semi-Hauptabschnitte 18c und 18d zueinander und bilden einen rechteckigen Raum in der Mitte der Gehäusewand 6a. Die Abschirmung weist Anschlußstifte 23 und 24 auf, welche sich von deren unteren Rand erstrecken. Die Abschirmung ist am Gehäuse 2 an der Oberseite des Gehäuses befestigt, um das Gehäuse im Wesentlichen zu umgeben.
- Wenn die Metallabdeckung oder -abschirmung 4 am Gehäuse 2 befestigt ist, deckt der Hauptabschnitt 18a der Abschirmung im Wesentlichen den gesamten Bereich einer Seitenwand 6b des Gehäuses ab. Die zwei Nebenabschnitte 18b der Abschirmung decken im Wesentlichen die Endwände 2c des Gehäuses ab. Die zwei Semi-Hauptabschnitte 18c und 18d decken einen wesentlichen Abschnitt der entgegengesetzten Endbereiche der anderen entgegengesetzten Seitenwand 6a des Gehäuses ab. Die zwei Semi-Hauptabschnitte 18c und 18d liegen zwischen äußeren Plattenabschnitten 11 des Gehäuses und der Wand 6a des Gehäuses. Wie in den Fig. 2 und 3 ersichtlich, weist die Metallabschirmung 4 eine längliche Lippe 21 auf, welche sich vom oberen Rand des Hauptabschnittes 18a nach innen erstreckt, um gegen den oberen Rand der Wand 6b des Gehäuses anzugrenzen, wenn die Abschirmung vollständig am Gehäuse befestigt ist.
- Die Erfindung offenbart, dass die Metallabdeckung oder - abschirmung 4 zwei elastische Abschnitte in der Form freitragender Federarme 22 umfasst, welche einteilig an Semi- Hauptabschnitten 18c und 18d der Abdeckung gebildet sind. Die Federarme sind derart geformt oder gebogen, dass diese sich in den Schlitz 5 nach unten erstrecken, wie deutlich in den Fig. 2 und 3 ersichtlich. Die freitragenden Federarme treten mit der Leiterplatte in Kontakt, welche im Schlitz 5 an einer Seite der Platte entgegengesetzt zur Seite eingeführt ist, welche Kontaktflächen zum Zusammenfügen von Kontaktabschnitten 15 der Kontakte 3 aufweist. Im Wesentlichen spannen die durch die freitragenden Federarme 22 bereitgestellten elastischen Abschnitte die Platte gegen die Federkontaktabschnitte und die ebene Fläche 9 vor.
- Wie in Fig. 6 ersichtlich, ist die Breite jedes freitragenden Federarms 22 der Abschirmung 4 im Wesentlichen größer als die Breite des Schlitzes 5. Wichtiger ist, dass die zusammengesetzte Breite der zwei freitragenden Federarme größer ist als die zusammengesetzte Breite der Kontaktstiele 14a und 14b der Kontakte 3, so dass die freitragenden Federarme die Leiterplatte gegen die Fläche oder die ebenen Flächen 9 vorspannen und die Federkräfte der Kontakte überwinden. Mit anderen Worten müssen die Federkräfte der freitragenden Federarme größer als die Federkräfte der Kontakte sein, so dass die Federarme bewirken, dass sich die Randkarte oder Leiterplatte gegen die ebene Fläche 9 vorspannt.
- Wie vorstehend beschrieben, weist die Metallabschirmung 4 Anschlußstifte 23 und 24 auf, welche einteilig an deren unterem Rand ausgebildet sind. Diese Anschlußstifte erstrecken sich nach unten, um bündig mit der Bodenfläche 2a des Gehäuses abzuschließen, wenn die Metallabschirmung am Gehäuse befestigt ist. Zusätzlich weist der Hauptabschnitt 18a des Metallgehäuses an dessen entgegengesetzten Endbereichen zwei T-förmige Abschnitte 25 auf (Fig. 5). Jeder T-förmige Abschnitt 25 ist an dessen freiem Ende nach innen und nach außen gebogen, um einen Federfinger 26 zu definieren. In ähnlicher Weise weisen die Semi- Hauptabschnitte 18c und 18d der Abschirmung Federfinger 27 an der entgegengesetzten Seite des Verbinders auf und sind zu Federfingern 26 hinsichtlich des Gehäuses 2 symmetrisch angeordnet. Diese Federfinger 26 und 27 sind von der Außenseite der Abschirmung 4 nach außen gebogen, wie am besten in den Fig. 8 und 9 ersichtlich, um eine komplementäre Verbindungseinrichtung zu ergreifen, welche über dem Zusammenfügeabschnitt 2 m des Verbinders angeordnet ist, wie nachfolgend hinsichtlich der Fig. 11 beschrieben. Die Federfinger können als Erdungseinrichtung für die komplementäre Verbindungseinrichtung und/oder zum Bereitstellen einer elastischen Festhalteeinrichtung verwendet werden.
- Verständlich ist, dass die zusammengesetzten Breiten der freitragenden Federarme 22 (d. h. deren Federkräfte) größer sein sollten als die Federkräfte, welche von den Federfingern 26 und 27 an der Aussenseite der Abschirmung gegen die komplementäre Verbindungseinrichtung angewendet wird, welche dem Kartenrand oder der Leiterplatte zugeordnet ist, so dass die Federfinger 26 und 27 nicht stören oder verhindern, dass die freitragenden Federarme 22 deren Aufgabe des Vorspannens des Kartenrandes gegen die ebene Fläche 9 und die Kontaktstiele 14a und 14b der Kontakte 3 durchführen.
- Der vorstehend beschriebene elektrische Verbinder 1 ist an einer Trägerplatte 28 oberflächenbefestigt, wie nachfolgend hinsichtlich Fig. 11 beschrieben. Die Lötfahnen 13 der Kontakte 3 sind an ausgewählte Schaltungsbahnen oder Flächen an der Trägerplatte gelötet und gleichzeitig sind Anschlußstifte 22 und 24 der Metallabschirmung an geeignete Erdungsflächen (nicht dargestellt) an der Trägerplatte angelötet, wodurch der Randverbinder 1 an der Trägerplatte befestigt ist.
- In Bezug auf Fig. 10 ist eine Leiterplatte 29 gezeigt, welche einen Zusammenfügerand 30 zum Einführen in den länglichen Schlitz 5 des Randverbinders 1 aufweist. Die Leiterplatte weist Kontaktflächen 31 auf, welche entlang des Zusammenfügerandes an einem der zwei entgegengesetzten Hauptflächen der Platte beabstandet sind. Die Kontaktflächen sind in zwei Linien zum genauen Passen mit den langen und kurzen Kontaktstielen 14a und 14b der Kontakte 3 angeordnet. Eine Kassette 33 umfasst zwei Hälften 32a und 32b, welche aneinander gesichert sind, um ein kastenartiges Gehäuse mit einer Öffnung an einer Seite zu bilden. Die Leiterplatte 29 ist im Gehäuse enthalten, wobei dessen Zusammenfügerand 30 an der Öffnung im Gehäuse angeordnet ist, wodurch die Verbindung des Randes der Platte mit dem Randverbinder 1 ermöglicht ist. Die Kassette 33 weist ein Paar von metallischen Abschirmungsplatten 34a und 34b auf, um entgegengesetzte Seiten der Leiterplatte 29 abzudecken, wenn diese im Gehäuse 33 befestigt ist. In der Zeichnung ist ein ROM 35 an der Leiterplatte angebracht und ein Paar von Trägerabschnitten 36 wird zum Festhalten der Leiterplatte im Gehäuse 33 verwendet.
- In Bezug auf Fig. 11 ist eine Leiterplatte 29 der Kassette 33 mittels des Randverbinders 1 an der Trägerplatte 28 verbunden. Wenn das Verbindergehäuse 2 in der unteren Öffnung der Kassette 33 eingeführt ist, wird der Zusammenfügerand 30 der Leiterplatte 29 im Schlitz 5 des Verbindergehäuses geführt. Während der Zusammenfügerand der Leiterplatte 29 im senkrechten Raum 10 des Gehäuses 2 geführt wird, ist der Zusammenfügerand durch elastische Federarme 22 der Abschirmung 4 gegen die ebene Fläche 9 des Verbindergehäuses vorgespannt. Gleichzeitig sind die elastischen Kontaktstiele 14a und 14b der Kontakte 3 aus deren spannungsfreier Lage in die vorgespannte Lage vorgespannt, in welcher die Kontaktstiele im Wesentlichen bündig zur ebenen Fläche 9 angeordnet sind. Daher dienen die Federkontaktarme 22 der Abschirmung 4 sowohl für den Zusammenfügerand der Leiterplatte 29 auch für die Kontaktstiele der Kontakte 3 als Vorspanneinrichtung.
- Wie am besten in den Fig. 2 und 3 ersichtlich, sind die elastischen Federarme 22 der Abschirmung 4 an deren freien Enden ähnlich zu den Kontaktstielen der Kontakte 3 gebogen oder gebeugt, um Kontaktabschnitte der Federarme zu definieren. Diese Kontaktabschnitte ergreifen die erdenden Kontaktflächen 37, welche an der Seite der Leiterplatte 29 entgegengesetzt zur Seite ausgebildet sind, welche Kontaktflächen 31 aufweist (wie in Fig. 12 ersichtlich). Daher ist die Metallabschirmung 4 mit der Erdungsschaltung an der Leiterplatte 29 elektrisch verbunden.
- In Bezug auf die Fig. 11 wird die im Gehäuse befindliche Leiterplatte 29 in den Randverbinder 1, die Abschirmungsplatten 34a und 34b der Kassette 33, die Finger 26 und 27 bzw. die Metallabschirmung 4 eingeführt. Daher sind die Leiterplatte 29 und die Kontakte 3 des Randverbinders 1 vollständig von den Abschirmungsplatten 34a und 34b der Metallabschirmung 4 umgeben und die Erdungsschaltung der Trägerplatte 28 ist mit der Erdungsschaltung der Leiterplatte 29 mittels der Abschirmungsplatten 34a und 34b bzw. der Metallabschirmung 4 elektrisch verbunden. Folglich werden alle zugeordneten Erdungsabschnitte unter der Voraussetzung einer vollständigen Abschirmung der Leiterplatte von umgebenden elektromagnetischen Wellen oder Verhindern der Strahlung elektromagnetischer Wellen von der Leiterplatte auf dem gleichen Massepotential gehalten.
- Die Metallabschirmung 4 kann durch Entfernen der Federfinger 26 und 27 verändert werden und demgemäß können die Abschirmungsplatten 34a und 34b durch Zufügen zusätzlicher elastischer Fortsätze verändert werden, um mit dem Hauptabschnitt 18a und den Semi-Hauptabschnitten 18c und 18d der Metallabschirmung 4 in Kontakt zu treten. Ferner kann die Metallabschirmung durch Entfernen der Anschlußstifte 23 verändert werden und demgemäß kann das Gehäuse durch Hinzufügen zusätzlicher Anschlußstifte verändert werden.
- Wegen der Verbindung zwischen den freitragenden Federarmen 22 und den Erdungsflächen 37 der Leiterplatte 29 müssen einige ausgewählte Kontakte nicht als Erdungsabschnitt der Leiterplatte verwendet werden. Daher können alle Kontakte den Signalübertragungsfunktionen zugeordnet werden. Dies ist zur Verbindung von Schaltungen mit hoher Bitrate vorteilhaft. Zwischen jeder Erdungsfläche 37 der Leiterplatte 29 und den Federarmen 22 der Metallabschirmung 4 ist ein verhältnismäßig ausgedehnter Kontakt hergestellt und daher ist eine außergewöhnlich gute Abschirmungswirkung sichergestellt. Die verbleibenden Kontakte, wenn vorhanden, können mit der Erdungsschaltung der Leiterplatte verbunden sein. Bei der hierbei beschriebenen Ausführungsform ist die Metallabschirmung 4 zuletzt ein einzelner Abschnitt, welcher am Gehäuse 2 des Randverbinders 1 montiert ist. Die Metallabschirmung jedoch kann in den Wänden des Gehäuses eingespritzt sein, obwohl die einzelne Montage wahrscheinlich einfacher als das Einspritzen der Abschirmung ist.
Claims (6)
1. Randverbinder (1) zum Aufnehmen einer
Leiterplatte (29) mit einem Rand (30) und einer
Vielzahl von Kontaktflächen (31) benachbart zum Rand,
welcher umfaßt
ein längliches dielektrisches Gehäuse (2) mit einem
länglichen Zusammenfügeabschnitt (2 m) mit einem
plattenaufnehmenden Schlitz (5) zum Aufnehmen des
Randes (30) der Leiterplatte (29),
eine Vielzahl von Federkontaktelementen (14a, 14b),
welche im Gehäuse (2) entlang nur einer Seite des
Schlitzes (5) befestigt sind und Federkontaktabschnitte
(14a, 14b) aufweisen, welche sich in den Schlitz zum
Berühren jeweiliger Kontaktflächen (31) an der
Leiterplatte (29) erstrecken,
gekennzeichnet durch
eine Abschirmung (4), welche am Gehäuse (2) im
wesentlichen um den Zusammenfügeabschnitt (2 m) befestigt
ist, wobei die Abschirmung einen elastischen Abschnitt
(22) in Form eines freitragenden Federarmes umfaßt,
welcher sich in den Schlitz (5) zum Berühren der
Leiterplatte (29) an der anderen Seite des Schlitzes
(5) erstreckt und die Platte gegen die
Federkontaktelemente (14a, 14b) entlang einer Seite des
Schlitzes vorspannt,
wobei der Schlitz (5) eine Einführöffnung
umfaßt, in welche der Rand (30) der
Leiterplatte (29) eingeführt wird und der
freitragende Federarm (22) der Abschirmung (4) von
außerhalb des Zusammenfügeabschnitts (2 m) durch die
Öffnung in den Schlitz (5) gebogen ist, und
wobei der freitragende Federarm (22) eine Breite
längs des Schlitzes (5) aufweist, welche im wesentlichen
größer als die Schlitzbreite ist.
2. Randverbinder nach Anspruch 1,
bei welchem eine Gehäusefläche an einer Seite
des Schlitzes (5) eine Ebene (9) definiert, jenseits
welcher sich die Federkontaktabschnitte (14a, 14b) des
Federkontaktelements (3) in den Schlitz (5)
erstrecken und bei welcher der elastische Abschnitt (22)
die Leiterplatte (29) gegen die Ebene (9) und den
Federkontaktabschnitt vorspannt, wodurch die
Federkontaktabschnitte (14a, 14b) der
Federkontaktelemente (3) um einen vorbestimmten Betrag
gebogen sind.
3. Randverbinder nach den Ansprüchen 1 oder 2,
bei welchem die Abschirmung (4) eine gestanzte und
geformte Metallblechstruktur aufweist und deren
elastischer Abschnitt einen einteiligen freitragenden
Federarm (22) umfaßt, der sich in den Schlitz (5)
erstreckt.
4. Randverbinder nach Anspruch 1,
welcher eine Vielzahl freitragender Federarme (22) mit
kombinierten Breiten längs des Schlitzes (5) umfaßt,
welche einen Hauptabschnitt der Gesamtlänge des
Schlitzes umfassen.
5. Randverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
bei welchem die Abschirmung (4) wenigstens einen
Federfinger (26, 27) umfaßt, der von außen hervorragt,
um in eine komplementäre Verbindungseinrichtung (33)
einzugreifen, die über dem Zusammenfügeabschnitt
angeordnet ist, und der elastische Abschnitt (22) der
Abschirmung (4) ausreichend größer als der
Federfinger (26, 27) ist, so daß der Federfinger den
elastischen Abschnitt (22) nicht daran hindert, die
Platte (29) gegen die Ebene (9) und die
Federkontaktabschnitte (14a, 14b) geeignet vorzuspannen.
6. Randverbinder nach Anspruch 5,
welcher eine Vielzahl von Federfingern (26, 27) an der
Außenseite der Abschirmung (4) mit wenigstens einem
Federfinger (26, 27) an jeder entgegengesetzten
Längsseite des länglichen Zusammenfügeabschnitts (2 m)
umfaßt.
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