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Die Erfindung betrifft eine Klebevorrichtung (auch bekannt als
Kunstharzaufbringungsmaschine) von dem Typ, der in Anlagen zur
Herstellung von Faserplatten durch einen Trockenprozeß
verwendbar ist, und insbesondere in Anlagen zur Herstellung von
Faserplatten mittlerer Dichte (MDF - medium density fibreboard
panels).
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Die Erfindung betrifft auch eine Anlage zur Herstellung von
Faserplatten durch einen Trockenprozeß, die die Klebevorrichtung
verwendet.
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Wie Fachleuten gut bekannt ist, werden MDF-Platten in zwei Typen
bekannter Anlagen hergestellt. Der erste Anlagentyp - der als
herkömmliche Anlage bezeichnet wird und dessen Eigenschaften für
die vorliegenden Zwecke beschrieben werden - ist schematisch in
Fig. 1 gezeigt. Darin bezeichnet das Bezugszeichen 10 einen
Zerkleinerer, d. h. eine Maschine, die, wenn ihr Holz und Dampf
zugeführt wird (die Zufuhr wird durch den Pfeil 12 angedeutet),
das Holz zu Faserform zerkleinert. Die in dieser Weise erzeugten
und mit Dampf (relative Feuchtigkeit 100%) gemischten Fasern
verlassen den Zerkleinerer 10 durch ein Überdruckventil 14 und
werden durch eine Leitung 16 zu einem Trockner 18 transportiert.
Der letztere wird auch durch ein Gebläse 19 und eine Leitung 20
mit heißem Gas 22 und Luft 24 mit Umgebungstemperatur gespeist,
um die Fasern zu trocknen. Zu diesem Zweck herrscht im Inneren
des Trockners eine variable Temperatur, die von 120ºC bis 250ºC
einstellbar ist. Die in dieser Weise getrockneten Fasern werden
durch eine Leitung 26 zu einem Separator oder Zyklon 28
transportiert, in dem die getrockneten Fasern von dem Dampf und dem
Gas getrennt werden, die sich während des Trocknens entwickelt
haben, wobei das Gas und der Dampf in die Atmosphäre abgelassen
werden, wie durch den Pfeil 30 angedeutet. Die den Zyklon 28
verlassenden Fasern, die einen Feuchtigkeitsgehalt von 2 bis 5
% haben, werden durch eine Leitung 32 zu einer kontinuierlich
arbeiteten Wägevorrichtung 34 transportiert, wo sie abgemessen
werden. Die die Wägevorrichtung verlassenden und in die Leitung
36 eingespeisten Fasern werden von einem Luftstrom 38 getroffen,
der sie über eine Speiseleitung 40 in die Klebe- oder
Kunstharzaufbringvorrichtung transportiert. Der Zweck des Luftstroms 38
liegt darin, die Fasern mitzureißen und gleichzeitig getrennt
voneinander zu halten. Im wesentlichen besteht die
Klebevorrichtung 42 aus einer hohlen, zylindrischen Schale 44, die
horizontal angeordnet ist und einen kreisförmigen Querschnitt hat und
in der eine Mischeinrichtung vorhanden ist, die eine koaxial in
der zylindrischen Schale 44 angeordnete Welle 50 aufweist und
mit radialen Schaufeln 52 versehen ist. Die Welle 50 ist drehbar
und wird durch einen Motor 54 gedreht, der außerhalb der
Klebevorrichtung 42 angeordnet ist. Das linke Ende 46 der
Klebevorrichtung wird von einer Folge von Düsen (in der Figur
schematisch durch Pfeile 48 gezeigt) durchsetzt, die am Ende verteilt
sind und durch die eine flüssige Klebstoffsubstanz, die
normalerweise zuvor mit Wasser gemischten
Harnstoff-Formaldehyd-Klebstoff umfaßt, in die Klebevorrichtung gesprüht wird. Wenn sich
die Welle 50 dreht, erzeugen die Schaufeln 52 eine Mischwirkung
auf die Fasern, auf die die Klebstoffsubstanz gesprüht ist. Die
Fasern werden dann durch eine Leitung 56 zu einer herkömmlichen
Formvorrichtung 58 transportiert, die ihrerseits herkömmliche
Pressen, die in Fig. 1 nicht gezeigt sind, speist.
Stromaufwärts der Formvorrichtung 58 kann ein Separator (nicht gezeigt)
vorgesehen sein, um Fasern und Klebstoffklumpen, die sich in der
Klebevorrichtung 42 bilden können, zu trennen. Die in dieser
Weise abgetrennten Klumpen können als Brennstoff in einem Boiler
(nicht gezeigt) verwendet werden, der ein Teil der Anlage ist.
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Die zuvor beschriebene herkömmliche Anlage hat den Vorteil eines
niedrigen Klebstoffverbrauchs und einer niedrigen
Formaldehydemission, angedeutet durch Bezugszeichen 30, in die Atmosphäre.
Die beschriebene Klebevorrichtung ist jedoch nicht dazu in der
Lage, den Klebstoff in einer hinreichend gleichmäßigen Weise
innerhalb der Fasermasse zu verteilen, mit dem Ergebnis, daß
diese Anlage Platten mit schlechter Qualität, mit Bildung von
Klumpen und Flecken, erzeugt, was die Verwendbarkeit des
erhal
tenen Produkts drastisch einschränkt. Insbesondere können die in
dieser Weise hergestellten Platten nicht verstärkt oder lackiert
werden. Aus dem gleichen Grund zeigen diese Platten keine
mechanischen und technologischen Eigenschaften, die zeitlich
konstant und gleichmäßig über die Fläche der Platte sind. Diese
Nachteile sind stärker bemerkbar, wenn schwach reaktive
Klebstoffe verwendet werden, wie etwa die der Klasse E1, die einen
niedrigen Grad an freiem Formaldehyd haben. Ferner, wie
Fachleuten wohlbekannt ist, ermöglichen die Klebstoffe der Klasse E1
die Herstellung von Platten, die freies, und daher
freisetzbares, Formaldehyd in einer Menge enthalten, die 8 mg pro 100 g
der Platte nicht überschreitet. Es ist daher normalerweise
notwendig, reaktivere Klebstoffe (der Klassen E2 oder E3) zu
verwenden, was jedoch zu einer höheren Formaldehydemission beim
Preßschritt führt, mit den sich daraus ergebenen
Umweltproblemen. Schließlich hat die die Formvorrichtung 58 erreichende
Fasermasse einen Feuchtigkeitsgehalt (zwischen 2 und 5 Gew.-%),
der niedriger ist als der zum Pressen benötigte, mit dem
Ergebnis, daß der Feuchtigkeitsgehalt auf 8 bis 11% erhöht werden
muß.
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Es wird nun eine kurze Beschreibung eines zweiten Anlagetyps
unter Bezugnahme auf Fig. 2 gegeben, der als Blasleitungs- oder
Klebstoffleitungstyp bekannt ist und der die Erzielung besserer
Resultate ermöglicht, auch wenn dies mit gewissen Nachteilen
einhergeht, wie etwa ein höherer Klebstoffverbrauch (etwa 30 bis
40% mehr), eine höhere Formaldehydemission in dem Auslaß in dem
Zyklon stromabwärts des Trockners und einem höheren Gehalt an
freiem Formaldehyd in den hergestellten Platten.
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Diese Anlage ist schematisch in Fig. 2 dargestellt und weist
einen Zerkleinerer 110 auf, der dem (10) aus der Anlage aus
Fig. 1 ähnelt. Die den letzteren durch das Überdruckventil 114
verlassenden Fasern werden mit einer geeigneten Menge an
flüssigem Klebstoff (von ähnlichem Typ wie der in der ersten Anlage
verwendete) über eine geeignete Düse (nicht gezeigt) direkt in
die Leitung 116 transportiert, bevor sie in den Trockner 118
eintreten. Daher wird eine Fasermasse, die die Klebstoffsubstanz
bereits absorbiert hat, über die Leitung 116 in den Trockner 118
eingeführt.
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Die Anlage enthält auch einen Zyklon 128 und eine
Wägevorrichtung 134, die denen aus Fig. 1 ähnlich sind, jedoch ist keine
Klebevorrichtung (und daher keine Maschine ähnlich der durch 42
in Fig. 1 bezeichneten) vorhanden, da sie nicht benötigt wird.
Folglich werden die klebstoffimprägnierten Fasern, die die
Wägevorrichtung 134 verlassen, direkt über die Leitung 136 in die
Formvorrichtung 158 (ähnlich der Formvorrichtung 58 aus Fig. 1)
transportiert, bei der die klebstoffimprägnierten Fasern mit
einem Feuchtigkeitsgehalt von 8 bis 11 Gew.-% eintreffen, was
geeignet für das Pressen ist. Mit diesem zweiten Anlagentyp wird
eine ausgezeichnete Klebstoffverteilung erreicht, so daß die als
Endprodukt erhaltenen Platten hervorragende Qualität haben und
auch verstärkt oder lackiert werden können. Jedoch verursacht
die Tatsache, daß die Klebstoffsubstanz einer Temperatur
ausgesetzt wird, die in dem Trockner 118 200ºC erreichen kann, einen
Abfall in der Klebstoffreaktivität, was, wie dargestellt,
bedeutet, daß die Menge an Klebstoffsubstanz erhöht werden muß und/-
oder Klebstoffe der Klassen E2 oder E3 (d. h. reaktivere
Klebstoffe) verwendet werden müssen. Schließlich tritt eine höhere
Formaldehydemission durch den Abgasauslaß (Bezugszeichen 130)
und während des Preßschrittes auf.
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DE-A-16 32 450 beschreibt eine Vorrichtung zum kontinuierlichen
Mischen von Klebstoff mit zerkleinertem Material. Das Material
wird durch einen Luftstrom transportiert und passiert eine
Mischleitung, eine Klebstoffdosiereinrichtung, deren Sprühkegel
auf den Querschnitt der zu der letzteren gehörigen Leitung
verteilt ist.
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US-A-4 116 163 beschreibt eine Späne-Klebemaschine, die ein
Gehäuse aufweist, das Einrichtungen darin umfaßt, um einen frei
fallenden, ringförmigen Vorhang von Spänen zu erzeugen, und eine
Sprüheinrichtung, die innerhalb des und konzentrisch zu dem
Vorhang angeordnet ist und die wenigstens einen Klebstoffstrahl
gerichtet auf die Innenseite des Vorhangs erzeugt, umfaßt. Ein
rotierendes Plattenteil ist konzentrisch zu der Achse des
Vorhangs gelagert, um den Vorhang, nachdem der Strahl darauf
aufgetroffen ist, aufzufangen, wobei der Teil des Sprühstrahls, der
durch den Vorhang hindurchgeht, auf das Plattenteil außerhalb
des Vorhangs auftrifft.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Klebevorrichtung
bereitzustellen, die sowohl in Anlagen des oben als herkömmlich
beschriebenen Anlagentyps als auch in einem neuen Anlagentyp
einsetzbar ist, der weiter unten beschrieben wird, wobei die
Klebevorrichtung die Erzielung einer ausgezeichneten
Klebstoffverteilung über die ganze Fasermasse, die zur Herstellung der
Platten verwendet wird, ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch die Klebevorrichtung der
vorliegenden Erfindung mit einer hohlen Zylinderschale, an deren
einem Ende eine Einlaßöffnung zur Zufuhr eines Luftstromes
vorgesehen ist, der die Fasern, innerhalb derer der Klebstoff zu
verteilen ist, transportiert, wobei an dem anderen Ende der
Zylinderschale eine Auslaßöffnung zum Austreten des Luftstromes
vorgesehen ist, der die klebstoffimprägnierten Fasern
transportiert, und mit einer Sprüheinrichtung zum Sprühen einer
geeigneten flüssigen Klebstoffsubstanz auf die durch die Zylinderschale
fließenden Fasern, dadurch gekennzeichnet, daß auch
Einrichtungen zum Erzeugen eines Hilfsluftstromes vorhanden sind, der die
Sprüheinrichtungen umgibt, wobei der Hilfsluftstrom in die
gleiche Richtung wie der Faserstrom fließt, um die fließenden Fasern
für eine vorgegebene Strecke nahe an der Innenwand der
Zylinderschale zu halten, wobei die Sprüheinrichtungen in der Strecke
angeordnet sind.
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Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den
Unter
ansprüchen definiert.
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Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung weisen die
Einrichtungen zum Halten der Fasern in der Nähe der Innenwand der
Zylinderschale ein Rohr auf, dessen eines offenes Ende sich in die
Zylinderschale in der Nähe der Sprüheinrichtungen öffnet, wobei
das Rohr zumindest auf einer gewissen Länge koaxial verläuft,
bevor es aus der Zylinderschale austritt, wobei ein Luftstrom in
das andere Ende des Rohres eingeführt wird.
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Die Klebevorrichtung der vorliegenden Erfindung kann eine
Mischeinrichtung aufweisen, die in dem Bereich der Zylinderschale
stromabwärts der Position angeordnet ist, in der die Fasern von
der gesprühten Klebstoffsubstanz getroffen werden. Diese
Mischeinrichtung kann aus einer herkömmlichen drehbaren Welle
bestehen, die mit koaxial zu der Zylinderschale angeordneten
Schaufeln versehen ist.
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Die zuvor beschriebene Klebevorrichtung kann in bequemer Weise
als Ersatz für die konventionelle Klebevorrichtung 42 der in
Fig. 1 gezeigten herkömmlichen Anlage verwendet werden. Bei
ihrer Verwendung, mit einer in dieser Weise modifizierten
Anlage, können Platten mit wesentlich besserer Qualität als die
mit der herkömmlichen Anlage herstellbaren erhalten werden.
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Die Klebevorrichtung der vorliegenden Erfindung kann in anderen
geeigneten Positionen in einer Anlage zur Herstellung von
Faserplatten durch einen Trockenprozeß angeordnet werden. Zum
Beispiel kann die Klebevorrichtung direkt in Kombination mit dem
durch 18 in Fig. 1 bezeichneten Trockner verwendet werden, um
so eine Anlage zu erhalten, die der in Fig. 2 gezeigten in
gewisser Weise ähnelt.
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In diesem Fall besteht keine Notwendigkeit, die Klebevorrichtung
mit einer Mischeinrichtung zu versehen, da der von dem Trockner
ausgehende Luftstrom normalerweise mehr als ausreichend ist, um
eine gute Fasermischung zu erreichen.
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Die Erfindung wird aus der folgenden Beschreibung von zwei
Ausführungsformen besser ersichtlich werden. In dieser Beschreibung
wird auf die Fig. 3 bis 5 der zugehörigen Zeichnungen bezug
genommen, in denen:
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Fig. 3 ein schematischer, vertikaler, koaxialer Längsschnitt
durch eine erste Ausführungsform der Klebevorrichtung
der vorliegenden Erfindung ist, wobei diese
Klebevorrichtung zum Ersatz der konventionellen
Klebevorrichtung 42 aus Fig. 1 geeignet ist;
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Fig. 4 eine Ansicht der Vorrichtung in Richtung des Pfeils 3
aus Fig. 3 ist; und
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Fig. 5 ein Längsschnitt durch eine zweite Ausführungsform der
Klebevorrichtung der Erfindung ist, wobei diese
Klebevorrichtung zur Kombination mit dem Trockner 18 aus
Fig. 1 geeignet ist.
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Im folgenden werden Teile, die identisch sind mit oder ähnliche
Funktionen ausführen wie solche aus Fig. 1, mit den gleichen
Bezugszeichen wie in Fig. 1 plus 200 bezeichnet.
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Es wird auf die Fig. 3 und 4 bezug genommen, worin die
Klebevorrichtung, die insgesamt mit 242 bezeichnet ist, eine hohle
zylindrische Schale 244 mit kreisförmigem Querschnitt aufweist.
Am linken Ende der zylindrischen Schale 244 ist eine
Einlaßöffnung 245 vorgesehen, durch die ein Luftstrom, der die Fasern in
einer zuvor abgemessenen Menge transportiert, über ein
Einspeiserohr 240 tangential in die Klebevorrichtung 242 eingeführt
wird. Die Fasern, die aus einem Zyklon-Separator, wie etwa 28 in
Fig. 1, stammen und in einer Wägevorrichtung, wie etwa die
durch 34 in derselben Figur bezeichnete, abgemessen werden,
erreichen das Einspeiserohr 240 der Klebevorrichtung 244 aus
einer Leitung 236. Das linke Ende 246 der zylindrischen Schale
244 wird von einem Rohr 247 durchquert, das sich über eine
gewisse Länge koaxial in der zylindrischen Schale 244 erstreckt,
wobei das innere Ende 249 des Rohrs 247 offen ist. Koaxial zu
dem inneren Abschnitt des Rohrs 247 ist ein Rohr 251 vorhanden,
das nahe dem Ende 249 des Rohrs 247 mit einer Sprüheinrichtung
endet, die aus einer Düse 248 besteht. Die letztere erzeugt
einen kegelförmigen Sprühstrahl mit einem geeigneten
eingeschlossenen Winkel.
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Im rechten Endbereich (Fig. 3) der Klebevorrichtung 242 ist
eine Mischeinrichtung vom herkömmlichen Typ vorgesehen, die eine
drehbare Welle 250 mit Schaufeln 252 aufweist, wobei die Welle
durch eine geeignete Öffnung im rechten Ende der zylindrischen
Schale 242 vorsteht und durch einen externen Motor (nicht
gezeigt) gedreht wird. Am rechten Ende der Klebevorrichtung 242
befindet sich eine Auslaßöffnung 253 und ein zugehöriges
Ausgangsrohr 254, um die mit Klebstoff besprühten Fasern zu den
nachfolgenden herkömmlichen Operationsschritten zu
transportieren.
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Die Funktionsweise der zuvor beschriebenen Klebevorrichtung 244
ist kurz gesagt wie folgt. Der Luftstrom und die Fasern, die
durch das Rohr 240 eingeführt werden und in die Klebevorrichtung
tangential durch die Einlaßöffnung 245 eintreten, werden
innerhalb des ringförmigen Raums zwischen dem Abschnitt des Rohrs 247
innerhalb der zylindrischen Schale 244 und der entsprechenden
Innenwand der letzteren verteilt, um im ersten Teil der
zylindrischen Schale 244 (angedeutet durch A in Fig. 3) eine
zyklonische Verteilung der Fasern (die entlang dieses Abschnitts im
wesentlichen eine schraubenförmige Bewegungsbahn beschreiben) zu
erreichen. Gleichzeitig wird in das äußere Ende des Rohrs 247
ein Hilfsluftstrom mit geeignetem Druck, Durchsatz und
Geschwindigkeit eingespeist, die auf Grundlage des zu erzielenden
Resultats gewählt sind. Dieser Hilfsluftstrom öffnet sich in die
zylindrische Schale 244 über das leicht aufgeweitete Ende 249
des Rohrs 247. Wegen der Wirkung des Hilfsluftstroms wird der
ringförmige Luftstrom, der die Fasern transportiert, über eine
gewisse Strecke stromabwärts des Endes 249 des Rohrs 247 nahe an
der Innenfläche der zylindrischen Schale 244 gehalten. In dieser
Hinsicht wird der Zentralbereich des ringförmigen Stroms des
letzteren zyklonischen Luft- und Faserstroms durch den
Hilfsluftstrom, der das Rohr 247 verläßt, eingenommen oder besetzt.
Bei Einspeisen einer geeignet unter Druck gesetzten, flüssigen
Klebstoffsubstanz in das Ende des Rohrs 251, das außerhalb der
zylindrischen Schale 244 liegt, tritt aus der Sprühdüse 248 ein
kegelförmiger Sprühstrahl von Klebstoffsubstanz mit einem
eingeschlossenen Winkel aus, der auf Grundlage der zu erzielenden
Resultate gewählt ist. Durch die Wirkung des Hilfsluftstroms
wird dieser Sprühstrahl stromabwärts transportiert, um eine
pinselförmige Gestalt anzunehmen, die schematisch in Fig. 3
dargestellt ist und durch das Bezugszeichen 255 bezeichnet ist.
Folglich gibt es über eine gewisse Strecke (in Fig. 3 durch B
bezeichnet) stromabwärts der Sprühdüse 248 eine Atomisierung der
Klebstoffsubstanz (Atomisierungszone). Stromabwärts der Zone B
vermischen sich der Luftstrom, der die Fasern transportiert, und
der Hilfsluftstrom, der die Klebstoffpartikel transportiert, so
daß eine tatsächliche Klebezone (in Fig. 3 durch C bezeichnet)
vorhanden ist, in der Fasern aufgenommen werden. Der gesamte
Luftstrom, der die bereits klebstoffimprägnierten Fasern
transportiert, verläßt dann die Klebevorrichtung durch die Öffnung
253, um zu nachfolgenden, herkömmlichen Formschritten
transportiert zu werden.
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Mit der zuvor beschriebenen Klebevorrichtung ist es möglich,
eine weitaus gleichmäßigere Verteilung der Klebstoffsubstanz
innerhalb der Fasermasse zu erzielen als mit bekannten
Klebevorrichtungen, was zu einer erheblichen Verbesserung der Qualität
des endgültigen Produkts führt. Wenn die Klebevorrichtung auch
mit einer Mischeinrichtung (zum Beispiel der drehbaren Welle 250
mit den zugehörigen Schaufeln 252) versehen ist, kann die
Leistungsfähigkeit der Klebevorrichtung der vorliegenden Erfindung
weiter verbessert werden. Es ist zu bemerken, daß die
Mischeinrichtung nicht wesentlich ist, denn das gleiche Ergebnis kann
auch erzielt werden, indem der Durchsatz des Hilfsluftstroms
erhöht wird.
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Die Düse 248, die die flüssige Klebstoffsubstanz versprüht, kann
vom Niederdrucktyp sein, so daß komprimierte Luft in die
Klebstoffsubstanz (Wasser + Klebstoff) eingeführt wird, oder vom
Hochdrucktyp (ohne komprimierte Luft) sein, bei dem der
Klebstoffsubstanzdruck 300 Bar erreichen kann.
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Es ist zu bemerken, daß die Sprüheinrichtung 248 auch aus
mehreren Düsen bestehen kann, vorausgesetzt daß sie von dem
Hilfsluftstrom getroffen werden. Wichtig ist, daß eine gute
Klebstoffverteilung innerhalb der Fasermasse erreicht wird.
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Wie bereits bemerkt kann die Klebevorrichtung der vorliegenden
Erfindung auch in anderen Positionen innerhalb einer Anlage zur
Herstellung von Faserplatten durch einen Trockenprozeß
angeordnet werden, vorausgesetzt, daß die für den Betrieb der
Klebevorrichtung notwendigen Bedingungen (angemessener Luftdurchsatz
und angemessener Temperaturbereich) vorhanden sind oder erzeugt
werden. In der Anlage aus Fig. 1 hat es sich insbesondere als
bequem erwiesen, die Klebevorrichtung direkt stromabwärts des
Trockners 18 der Anlage aus Fig. 1 anzuordnen. In Fig. 5 ist
eine Klebevorrichtung dieses Typs schematisch dargestellt, wobei
gleiche Teile oder Teile mit ähnlicher Funktionen wie die in
Fig. 4 bzw. 1 durch Addieren von 100 bzw. 300 zu den
zugehörigen Bezugszeichen bezeichnet sind.
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Die Klebevorrichtung 342 hat eine hohle zylindrische Schale, die
im wesentlichen eine Verlängerung des Gehäuses des Trockners 318
(nur teilweise gezeigt) ist, wobei der letztere von dem gleichen
Typ wie der Trockner 18 aus Fig. 1 ist. Die zylindrische Schale
344 der Klebevorrichtung 342 wird radial durch ein Rohr 347
durchsetzt, das sich dann in Richtung stromabwärts krümmt, um
der hohlen Schale 344 für eine gewisse Länge koaxial zu folgen
und dann in einem offenen Ende 349 endet. Koaxial zu dem
Abschnitt des Rohrs 347 innerhalb der hohlen Schale 344 ist ein
Rohr vorhanden, das nahe dem offenen Ende 349 des Rohrs 347 mit
einer Sprüheinrichtung endet, die aus einer Düse 348 besteht,
welche einen kegelförmigen Sprühstrahl mit geeignetem
eingeschlossenen Winkel erzeugt. Am rechten Ende (Fig. 5) der
Klebevorrichtung 342 befindet sich eine Auslaßöffnung mit einem
zugehörigen Auslaßrohr 354, um die klebstoffimprägnierten Fasern
abzuleiten.
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Die Funktionsweise der Klebevorrichtung 342 sollte nach dem
Vorhergehenden offensichtlich sein. Folgendes ist jedoch zu
bemerken. Der heiße Luftstrom, der die in dem Trockner 318
getrockneten Fasern transportiert, läuft direkt in die
Klebevorrichtung 342 in den ringförmigen Raum zwischen der Innenfläche
der zylindrischen Schale 344 und dem koaxialen inneren Abschnitt
des Rohrs 347 ein. Gleichzeitig wird in das äußere Ende des
Rohrs 347 ein Hilfsluftstrom mit geeignetem Durchsatz,
Geschwindigkeit und Druck zur Erzielung der gewünschten Resultate
eingespeist.
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Der Hilfsluftstrom öffnet sich in die zylindrische Schale 344
durch das Ende 349 des Rohrs 347, so daß der die Fasern
transportierende Luftstrom für eine gewisse Strecke stromabwärts des
Endes 349 des Rohrs 347 nahe an der Innenwand der zylindrischen
Schale 344 gehalten wird, wobei der Zentralbereich der
zugehörigen ringförmigen Stromröhre durch den Hilfsluftstrom besetzt
wird. Bei Einspeisen einer geeignet unter Druck gesetzten
flüssigen Klebstoffsubstanz in das äußere Ende des Rohrs 351 tritt
aus der Sprühdüse 348 ein kegelförmiger Sprühstrahl aus, der
einen geeigneten eingeschlossenen Winkel hat. Durch die Wirkung
des Hilfsluftstroms nimmt der Sprühstrahl eine pinselförmige
Gestalt 355, wie in Fig. 5 gezeigt, an. Folglich ist über eine
gewisse Strecke (in Fig. 5 durch B bezeichnet) stromabwärts der
Düse 348 eine Atomisierungszone vorhanden, stromabwärts von der
die beiden Luftströme sich vermischen, um die tatsächliche
Klebezone C zu bilden. Der Gesamtluftstrom verläßt dann die
Auslaßöffnung 353 und wird durch das Rohr 354 zu einem Zyklon ähnlich
dem in Fig. 2 durch 128 bezeichneten transportiert. Der
restliche Teil der Anlage ist von herkömmlicher Art und ähnelt dem in
Fig. 2 dargestellten und in Zusammenhang damit beschriebenen.
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Schließlich ist zu bemerken, daß, egal ob die Klebevorrichtung
242 aus Fig. 3 und 4 oder die aus Fig. 5 verwendet wird,
eine Fasermasse erhalten wird, in der die Klebstoffverteilung
wesentlich besser als die in den bekannten Klebevorrichtungen
herkömmlicher Anlagen ist und vergleichbar der, wenn nicht sogar
besser als die, in einer Blasleitungsanlage (ohne
Klebevorrichtung) erhältliche, wobei in beiden Fällen Platten mit
ausgezeichneter Qualität als Endprodukt erhalten werden.
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Es ist zu bemerken, daß bei der Klebevorrichtung 342 aus Fig.
5 der Klebstoff genau hinter dem Trockner 318 zugefügt wird, das
heißt an einem Punkt, bei dem die Temperatur des Luft- und
Faserstroms erheblich niedriger (60 bis 70ºC) ist als an dem
Trocknereinlaß (wo die Temperatur 200ºC und mehr erreicht). Auf
diese Weise ist der Reaktivitätsverlust des Klebstoffs
vernachlässigbar, während in einer Blasleitungsanlage der
Reaktivitätsverlust aufgrund der Tatsache, daß der Klebstoff einer
Temperatur von 200ºC oder mehr ausgesetzt ist, signifikant ist und zu
einem erheblichen Anstieg des Klebstoffverbrauchs führt. Dieser
ernstzunehmende Nachteil wird durch die Verwendung der
Vorrichtung 342 zusammen mit dem Trockner 318 vermieden.