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DE69600016T2 - Ein poröses Spenderelement enthaltender Aufträger eines zähflüssigen Produktes - Google Patents

Ein poröses Spenderelement enthaltender Aufträger eines zähflüssigen Produktes

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DE69600016T2
DE69600016T2 DE69600016T DE69600016T DE69600016T2 DE 69600016 T2 DE69600016 T2 DE 69600016T2 DE 69600016 T DE69600016 T DE 69600016T DE 69600016 T DE69600016 T DE 69600016T DE 69600016 T2 DE69600016 T2 DE 69600016T2
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DE
Germany
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product
applicator
applicator according
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DE69600016T
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Laforcade Vincent De
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LOreal SA
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Aufträger für ein cremeartiges Produkt, ein pastenartiges Produkt oder ein Produkt, das sich in Form eines Schaumes darbietet, mit einem starren, porösen Auftrageorgan, das als Auftrageelement des Produktes auf die Oberfläche vor dem Empfangen des Produkts dient, gemäß dem ersten Abschnitt des Anspruchs 1 (EP-A 0 155 349).
  • Die vorliegende Erfindung betrifft, genauer gesagt, einen Pasten-, Creme-, Schaum- oder Gel-Aufträger, insbesondere einen Aufträger, der zum örtlichen Auftrag eines Produktes mit kosmetischer oder die Haut behandelnder Wirkung auf die Haut eines Benutzers bestimmt ist, wie etwa einer deodorierenden, parfümierenden, schlankmachenden oder enthaarenden Creme, einer Gesichtscreme oder auch eines Geis zum Behandeln der Kopfhaut.
  • Im besonderen Fall eines deodorierenden oder schweißhemmenden Mittels hat man bereits vorgeschlagen, das Auftragen des Produkts mittels eines festen Stabes sicherzustellen, der "Stift" ("raisin") genannt ist und den Wirkstoff enthält, der auf die Haut des Benutzers aufzutragen ist; dieser Stift ist üblicherweise in eine Hülse verpackt, die ihre Bewegung auf der Haut zum Zweck ihres Verbrauches gestattet.
  • Die Nachteile einer solchen Darbietung sind einerseits das Erfordernis für die Verpackung des Produktes mit speziellen und teuren Werkzeugausstattungen, und andererseits die Konservierung des Stiftes, die im allgemeinen nicht in vollkommener Weise sichergestellt ist. Tatsachlich enthält die benutzte, feste Zusammensetzung des Produktes einen wesentlichen Anteil an Alkohol, und die Verpackung ist im allgemeinen nicht ausreichend dicht, um die Verdampfung des Alkohols und demnach das Austrocknen der Zusammensetzung zu verhindern. Es erfolgt demnach eine Verschlechterung des Stiftes, die das Erzeugnis unbenutzbar macht, besonders am Ende des Verbrauchs. Außerdem ist der Benutzungskomfort durch die fehlende Weichheit des Stiftes nicht vollkommen befriedigend. Zudem verleihen die bekannten Zusammensetzungen besonders in den empfindlichen Bereichen des Körpers, wie den Achseln, den Eindruck eines Fettauftrages. Der Benutzer wünscht insgesamt eine weiche und nicht fette Auftragung des deodorierenden Erzeugnisses mit einer erfrischenden Wirkung.
  • Man hat bereits vorgeschlagen, diesen Nachteilen dadurch abzuhelfen, daß man einen fläschchenartigen Aufträger vorschlägt, der eine flussige Zusammensetzung enthält, wobei über diesem Fläschchen ein Spenderkopf angebracht ist, der eine Spenderkuppel trägt, die aus einem starren, porösen Material hergestellt ist und als Auftrageelement dient. Diese Art eines Aufträgers ist beispielsweise in den Dokumenten EP-A-0 167 657 und FR-A-2 647 034 beschrieben. Gemäß dem Dokument EP-A-0 155 349 weist der Aufträger Druckbeaufschlagungsmittel auf, die den Durchtritt des Erzeugnisses durch Kapilarwirkung unterstützen.
  • Der Nachteil dieser Art von Verpackung ist zweifach: einerseits ist es, um den Verschluß des Fläschchens sicherzustellen, wenn das Erzeugnis nicht benutzt wird, notwendig, einen verhältnismäßig komplizierten Spenderkopf vorzusehen, was die Verpackungskosten wesentlich erhöht; andererseits ist es zum Auftragen des Erzeugnisses auf die Haut notwendig, eine vorausgehende Tätigkeit zu bewirken, die die Flüssigkeit in die poröse Kuppel befördert. In diesen beiden älteren Dokumenten besteht diese Tätigkeit aus dem vorherigen Umdrehen des Fläschchens, damit das Erzeugnis durch Schwerkraft in die poröse Kuppe hinabsinkt (Kopf nach unten). Außerdem erfordert diese Art von Verpackung eine wenig viskose Zusammensetzung, im Allgemeinen mit einem hohen Gehalt an Alkohol, was einerseits die Verwendung neuer Ausgangsmaterialien für den Ersteller der Rezeptur beschränkt. Im übrigen sind die für den Körper bestimmten, alkoholischen Zusammensetzungen nicht sehr "kosmetisch" und laufen Gefahr, vom Benutzer, besonders bei empfindlicher Haut, schlecht vertragen zu werden. Andererseits erfolgen, wenn sich der Aufträger liegend befindet, beispielsweise während einer Reise des Benutzers,Leckagen des Erzeugnisses, besonders dann, wenn die Schutzkappe schlecht geschlossen ist, was nachteilig ist.
  • Die vorliegende Erfindung gestattet es, die oben erwähnten Nachteile dadurch zu vermeiden, daß sie ein neuartiges Industrieerzeugnis vorschlägt, das aus einem Aufträger besteht, der ein viskoses Erzeugnis enthält, mit sehr weichem Auftrag; dieser Auftrag kann mühelos auf allen Stellen des menschlichen Körpers bewirkt werden, und ganz besonders auf den Achseln und den Beinen, mit einer regelmäßigen und homogenen Verteilung des Erzeugnisses. Dieser Aufträger kann im Hinblick darauf, das Eindringen des Erzeugnisses in die Haut zu fördern, sogar mit einer Massagebewegung benutzt werden.
  • Somit bezieht sich die vorliegende Erfindung gemäß Anspruch 1 auf einen Aufträger für ein Erzeugnis mit viskoser Konsistenz, der einen Vorratsbehälter für das Erzeugnis und ein starres Auftrageorgan aufweist, das Poren hat, die miteinander in allen Richtungen in Verbindung stehen, und das dadurch gekennzeichnet ist, daß die Porosität so ist, daß der Durchtritt des Erzeugnisses durch die Poren hindurch durch Schwerkraft und/oder durch Kapillarwirkung für das Erzeugnis verhindert ist, das eine ausgewählte Viskosität aufweist, und daß er außerdem Druckbeaufschlagungsmittel für das Erzeugnis aufweist, die dazu eingerichtet sind, einen ausreichenden, auf das Erzeugnis einwirkenden Druck zu erzeugen, um es beim Ausgeben einer Dosis des Erzeugnisses durch die Poren hindurchzudrücken.
  • Vorteilhafterweise sind die Druckbeaufschlagungsmittel mechanischer Art und weisen gemäß einer ersten Ausführungsvariante einen Kolben auf, der einem Betätigungsmittel des Kolbens zugeordnet ist. Dieses Betätigungsmittel kann von einer drehbeweglichen Achse gebildet sein, die mit einem Gewinde versehen ist, das fest mit einem Betätigungselement wie etwa einer Rändelscheibe verbunden ist, wobei das Gewinde der Achse mit einem komplementären Gewinde zusammenwirkt, das in den Kolben eingebracht ist.
  • In diesem Fall hat das Betätigungselement der Aufträgeranordnung der Erfindung vorteilhafterweise eine ovale oder längliche Form senkrecht zur Drehachse derart, daß dieses Element einen Hebelarm bildet, der das Ansteigen des Kolbens während der Benutzung erleichtert.
  • Das Auftrageorgan ist vorteilhafterweise eine Kuppel, die eine im wesentlichen konvexe oder ebene Auftragefläche aufweist, die eine geringe Vertiefung aufweisen kann. Diese Spenderkuppel kann von einem starren, nicht verformbaren Sintermaterial aus Keramikmaterial oder Kunststoff gebildet sein und insbesondere durch Zusammenpressen von Kunststoffoder Keramikpartikeln in warmem Zustand gewonnen sein. Dieses Sinterteil weist Poren auf, die untereinander in allen Richtungen in Verbindung stehen, und weist eine Porosität auf, die von 1 µm bis 500 µm geht, wobei sich der bevorzugte Porositätsbereich von 50 µm bis 300 µm erstreckt.
  • Die Wahl der Porosität wird im allgemeinen dadurch bewirkt, daß man drei Parametern Rechnung trägt: einerseits der gewünschte Durchlaß-Durchsatz für das auf zutragende Erzeugnis, andererseits der Oberflächenzustand der porösen Kuppel, der mit der zu behandelnden Oberfläche kompatibel sein muß, und schließlich die Viskosität des Erzeugnisses. Um die Porosität zu definieren, mißt man in bekannter Weise den Durchlaß- Durchsatzes eines Erzeugnisses durch eine vorgegebene Dicke des Sintermaterials unter einer vorbestimmten Druckdifferenz, und man leitet den äquivalenten Querschnitt einer Rohrleitung ab, die denselben Durchsatz unter denselben Bedingungen ergibt. Dieser äquivalente Querschnitt gestattet somit die Bestimmung des mittleren Durchmessers einer Pore, wenn man statistisch die Zahl von Poren pro Oberflächeneinheit der Kuppel kennt.
  • Wenn die Spenderkuppel aus einem Kunststoff-Sintermaterial hergestellt ist, kann sie aus Kunstharzen gebildet sein, wie Polyethylenen mit hoher oder niedriger Dichte, Polypropylenen oder Polyvinylfluoriden. In einer Variante kann die Kuppe auch aus einem starren, offenporigen Kunststoffschaum gebildet sein.
  • Um ein ganz weiches Auftragen des Erzeugnisses zu bewirken, weist die Kuppel vorteilhafterweise eine Auftragefläche auf, deren mittlere Rauhigkeit in dem Bereich gewählt ist, der von 0,5 µm bis 100 µm reicht, und vorzugsweise im Bereich, der von 6 µm bis 50 µm reicht.
  • Gemäß einer anderen beachtenswerten Ausführungsvariante können die Druckbeaufschlagungsmittel ein Treibgas und ein Abgabeventil aufweisen, die mit dem Spenderkopf zusammenwirken. Dieses Ventil wird vom Benutzer während des Auftragens des Erzeugnisses auf die Haut betätigt. Man kann es vorteilhafterweise vorsehen, daß dieses Ausgabeventil ein Ventil ist, das durch seitliches Schwenken seines herausragenden Ausgaberöhrchens öffnet. Das Erzeugnis kann in einer Tasche eingeschlossen sein, die im Inneren des Vorratsbehälters angeordnet ist und das Erzeugnis vom Treibgas trennt. Wenn in diesem Fall das Erzeugnis ein schäumendes Erzeugnis ist, enthält die Tasche außerdem ein Schaum-Ausdehnungsmittel, wie beispielsweise Isobutan.
  • In dieser Ausführungsform ist der Vorratsbehälter ein zylindrisches Gefäß, dessen Oberteil ein Ausgabeventil trägt. Ein Befestigungsmittel ist auf dem Behälter vorgesehen, um einen Ring festzulegen, und dies letztgenannte trägt den Spenderkopf.
  • Um das weiche Auftragen des Erzeugnisses noch weiter zu steigern, können elastische Aufhängungsmittel vorgesehen sein, die beispielsweise zwischen dem Auftrageorgan und dem Vorratsbehälter des Erzeugnisses und speziell zwischen dem Auftrageorgan und dem Ring eingeordnet sind.
  • In der Ausführungsvariante mit Treibgas können die Aufhängungsmittel vorteilhafterweise das Ende des Ringes, das von seinem Befestigungsbereich auf dem Behälter am weitesten entfernt ist, mit dem Umfang des Trägers der Spenderkuppe verbinden. In diesem Fall können der Ring und die Aufhängungsmittel von einer ununterbrochenen Wandung gebildet sein, welche das Ausgabeventil des Spenderkopfes umgibt, der auf dem Vorratsbehälter befestigt ist. Diese Aufhängungsmittel könnten, worauf ausdrücklich hingewiesen wird, aber auch diskontinuierlich durch eine Mehrzahl von aufeinanderfolgenden Sektoren gebildet sein, beispielsweise in Form von Zungen.
  • Gemäß einer besonders wirtschaftlichen Ausführungsform ist der Spenderkopf durch Kunststoffguß aus einem einzigen Teil hergestellt. Vorteilhafterweise ist der Spenderkopf außer den Mitteln zur Aufhängung der Spenderkuppe ein Stück, das eine Symmetrieachse aufweist, die mit der Symmetrieachse des Behälters zusammenfällt.
  • Gemäß einer noch anderen Ausführungsvariante können die Druckbeaufschlagungsmittel eine Spenderpumpe aufweisen, die mit einem Hebelarm zusammenwirkt, der mit dem Spenderkopf gelenkig verbunden ist. Diese Pumpe wird vom Benutzer während der Auftragens der Produktes auf die Haut betätigt.
  • Gemäß einer anderen Variante kann die Pumpe eine Luftpumpe sein, die im Vorratsbehälter einen Überdruck erzeugt, wobei dieser Überdruck auf das Erzeugnis einwirkt, um dessen Ausgabe hervorzurufen.
  • Die Konsistenz des aufzutragenden Produktes ist viskos; vorteilhafterweise ist diese in dem Bereich ausgewählt, der von 50 mPa s bis 7 Pa s reicht, und bevorzugt in dem Bereich, der von 90 mPa s bis 5 Pa s reicht.
  • Die Erfindung hat auch noch ein Deodorant nach dem Anspruch 12 zum Gegenstand, mit einem Vorratsbehälter für das deodorierende oder schweißhemmende Produkt, einem starren Auftrageorgan für das Produkt, das mit Poren versehen ist, die in allen Richtungen untereinander in Verbindung stehen, wobei die Porosität so ist, daß der Durchtritt des Produktes durch die Poren hindurch durch Schwerkraft und/oder Kapillarwirkung für ein Produkt, das eine ausgewählte Viskosität beträgt, verhindert ist, und mit Druckbeaufschlagungsmitteln für das Produkt, die dazu eingerichtet sind, einen Druck zu erzeugen, der für das Produkt ausreicht, um seinen Durchtritt durch die Poren hindurch während des Auftragens sicherzustellen.
  • Vorteilhafterweise hat das Auftrageorgan die Form einer Kuppel. Zum besseren Verständnis der Erfindung werden jetzt anhand rein erläuternden und in keiner Weise einschränkenden Beispielen zwei Ausführungsformen von erfindungsgemäßen Aufträgern beschrieben, die anhand der beigefügten Zeichnungen dargestellt sind.
  • Fig. 1 stellt einen erfindungsgemäßen Aufträger im Axialschnitt gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung im Lagerungs-Zustand dar.
  • Fig. 1a ist ein Schnitt in Richtung Ia-Ia der Fig. 1.
  • Fig. 2 stellt im Axialschnitt eine zweite Ausführungsform eines Aufträgers der Erfindung dar.
  • So weist der Aufträger 1, der in Fig. 1 gezeigt ist, einen Vorratsbehälter 2 auf, der ein Produkt P enthält, beispielsweise eine deodorierende Creme, und einen zylindrischen Körper 9 aufweist, der eine Längsachse A hat. Der Querschnitt des Körpers senkrecht zur Achse kann kreisförmig sein, aber gemäß der vorliegenden Ausführungsform wird ein ovaler Querschnitt aus Gründen vorgezogen, die weiter unten erläutert sind.
  • In dieser Figur weist der zylindrische Körper 9 an einem seiner Enden einen Spenderkopf 3 auf, der mit einem porösen Auftrageorgan 4 in Form einer Kuppel versehen ist, die starr und nicht verformbar ist. Dieser Kopf 3 weist außerdem einen Bereich 28 mit verringertem Durchmesser auf, der einen Sitz für eine Schutzkappe 29 bildet, deren innerer Querschnitt dem äußeren Querschnitt des Bereichs 28 entspricht. Das zweite Ende des Körpers 9, das dem Organ 4 entgegengesetzt ist, weist ein Betätigungselement 10 in Form eines länglichen Handgriffs mit demselben ovalen Querschnitt wie der Vorratsbehälter auf, wobei dieser Handgriff um die Achse A der Anordnung schwenkbar angebracht ist.
  • Die seitliche Wand 10a des Betätigungselements 10 bildet eine Grifffläche, die über den ganzen Umfang des Elements 10 zugänglich ist. Ein Benutzer kann somit das Element 10 ergreifen und es um die Achse A drehen, wie symbolisch in Fig. 1 durch den Pfeil F dargestellt ist.
  • Insbesondere bietet das Element 10 bevorzugte Aufbringungszonen, die in Fig. 1a markiert sind, auf die man eine Kraft aufbringen kann, die durch zwei Pfeile Fa symbolisiert sind. Es ist verständlich, daß das Kraft-Moment Fa, das man ausübt, infolge der länglichen Form des Elementes 10 ein erhebliches Kraft-Moment sein kann.
  • Wie in Fig. 1 dargestellt, weist der Körper 9 auf der Innenseite einen Kolben 6 auf, dessen Querschnitt genau dem Innenquerschnitt des Körpers 9 entspricht. Dieser Kolben 6 weist in seiner Mitte eine Öffnung 20 auf, die mit einem Gewinde 12a versehen ist und durch eine Drehachse 8 durchsetzt ist, die mit einem Außengewinde 12 versehen ist. Diese Drehachse 8 erstreckt sich über nahezu die gesamte Höhe des Körpers 9. Die Stange 8 ist frei zur Drehung um die Achse A der Anordnung angebracht, während sie gleichzeitig dank einer kegelstumpfförmigen Schulter 8a der Bodenwandung 22 des Körpers 9 axial unbeweglich festgelegt ist. Diese Bodenwandung 22 weist eine Form auf, die dazu eingerichtet ist, den kegelstumpfförmigen Kopf 13 der mit Außengewinde versehenen Drehachse 8 aufzunehmen. Tatsächlich weist die Bodenwandung 22 eine Öffnung 14 auf, die zur Unterseite hin durch einen kegelstumpfförmigen Rand 15 verlängert ist, der für den kegelstumpfförmigen Abschnitt des Kopfes 13 der Drehachse 8 ein Lager bildet. Der kegelstumpfförmige Rand 15 ist mit einem ebenen Abschnitt 23 der Bodenwandung 22 verbunden. Die Schulter 8a ist von einer elastischen Manschette 16 umgeben, um die Abdichtung des Inneren des Vorratsbehälters 2 gegenüberder Außenseite sicherzustellen, die somit jedes Eindringen von Umgebungsluft verhindert, die das Austrocknen oder das Verderben des verpackten Produktes verursachen könnte.
  • Der Kopf 13 der Drehachse 8 ist fest mit dem Betätigungselement 10 verbunden. Tatsächlich ist dieser Kopf an eine Platte 24 mit ovaler Form mit derselben Abmessung wie der Querschnitt des Körpers 9 angesetzt. Die Ränder dieser Platte 24 sind an die seitliche Wand 10a des Betätigungselements 10 angesetzt. Der Boden des Elements 10 ist durch eine Platte 10b verschlossen, die dieselbe Form und dieselbe Abmessung wie die Platte 24 hat.
  • Der ebene Abschnitt 23 des Bodens 22 und in Platte 24 sind mit Systemen aus einem Wulst 25/einer Nut 26 ausgebildet, die einander gegenüberliegend angeordnet sind und miteinander zusammenwirken, wobei es dieses System dem Benutzer gestattet, das Betätigungselement 10 wieder mühelos in der Verlängerung des Körpers 9 einschnappen zu lassen.
  • Außerdem weist der Kolben 6 an seinem Umfang eine Dichtungslippe 6a auf, die sich kräftig gegen die seitliche Wand des Körpers 9 anlegt und die vollkommene Abdichtung zwischen dem Vorratsbehälter 2 und dem Hohlraum 2a sicherstellt, der zwischen dem Kolben 6 und dem Boden 22 gebildet ist.
  • Gemäß einem wesentlichen Gesichtspunkt der Erfindung ist die Schraubenganghöhe der Drehachse 8 in Funktion der Viskosität des Erzeugnisses und der Größe der Poren 5 des Auftrageorganes 4 gewählt: für ein Erzeugnis mit hoher Viskosität und einer geringen Porengröße muß die Schraubenganghöhe gering sein und umgekehrt.
  • Das Auftrageorgan kann aus einem keramischen oder plastischen, gesinterten Material gebildet sein, insbesondere einem Material, das durch Heißverdichtung von Partikeln gebildet ist; beispielsweise kann man ein Sintermaterial benutzen, das durch Pressen von kalibrierten Polyethylenkugeln gebildet ist, wobei dieses Sintermaterial eine Porosität zwischen 1 µm und 200 µm aufweist. Für diesen Porositätsbereich muß die Schraubenganghöhe gering sein.
  • In dem in Betracht gezogenen Beispiel weist das Auftrageorgan 4 eine Porosität von etwa 40 µm auf. Seine Außenfläche 7 weist eine gewölbte Form auf, deren Wölbung nach außen gekehrt ist. Die Rauhigkeit der Oberfläche 7 der Kuppe 4 ist so, daß der Mittelwert Ra der Porositätsabstände in der Größenordnung von 15 µm liegt; Ra ist das arithmetische Mittel der Abstände zwischen der tatsächlichen Oberfläche und der mittleren Oberfläche; dieses arithmetische Mittel ist gegeben durch die folgende Formel:
  • worin f(x) das Maß der tatsächlichen Länge der Oberfläche, gemessen an einem Punkt x der Länge lm der mittleren Oberflächeist, gemessen mit Hilfe eines Apparates "SURFTEST 301", der von der Firma MITUTOYO vertrieben wird.
  • Das Produkt P, das im Vorratsbehälter 2 enthalten ist, hat eine Viskosität von etwa 120 mPa s.
  • Dieser Aufträger gestattet eine weiche und leichte Auftragung auf einen großen Hautbereich, beispielsweise auf den Achseln.
  • In Fig. 2 ist durch das Bezugszeichen 101 ein Aufträger für ein Produkt mit viskoser Konsistenz gemäß einer anderen Ausführungsvariante der Erfindung bezeichnet.
  • Es wird auf diese Figur bezug genommen; man sieht, daß mit 102 der unter Druck gesetzte Vorratsbehälter des Aufträgers bezeichnet ist. Dieser Vorratsbehälter ist ein zylindrischer Behälter mit kreisförmigem Querschnitt, dessen Oberteil bogenförmig 110 ausgebildet ist und an seinem oberen Abschnitt eine Ventilkappe 112 trägt, die mit dem Behälter durch einen Klemmwulst 114 fest verbunden ist. Die Ventilkappe trägt längs ihrer Achse A ein Ausgabeventil 120 mit einem heraustretenden Ventilröhrchen 122; die Öffnung des Ventils 120 wird durch seitliches Kippen des herausragenden Ventilröhrchens 122 bewirkt.
  • Im Verbindungsbereich des Oberteils 110 mit der zylindrischen Wand des Vorratsbehälters 102 ist eine Umfangs-Rastnut 116 zu sehen.
  • Im Vorratsbehälter 102 ist unter Druck das Erzeugnis verwahrt, beispielsweise ein Enthaarungsgel. Dieses Gel hat eine Viskosität von etwa 300 mPa s. Die Druckbeaufschlagung des Vorratsbehälters kann entweder dadurch durchgeführt werden, daß man das Produkt unmittelbar mit dem Treibgas in Berührung bringt, oder dadurch, daß man das Produkt und das Treibgas durch einen beweglichen Kolben oder durch eine flexible verformbare Tasche trennt, was im letztgenanntem Fall von der Notwendigkeit befreit, den Aufträger in einer bestimmten Lage entweder mit dem Ventil nach oben oder dem Ventil nach unten zu verwenden.
  • Auf dem Vorratsbehälter ist ein Spenderkopf 103 befestigt, der einerseits einen zylindrischen Ring 118 und andererseits eine zweite Kappe 124 aufweist, die den Träger für das kuppelförmige Auftrageorgan 104 bildet, das aus einem Material gebildet ist, welches mit dem vergleichbar ist, das in Fig. 1 beschrieben ist. Dieser Ring weist innen auf seiner Unterseite einen ringförmigen Rastwulst 117 auf, der dazu bestimmt ist, mit der Rastnut 116 zusammenzuwirken.
  • Der Spenderkopf 103 weist außerdem ein biegsames Element 130 auf, die die Schale 124 und den Ring 118 verbindet. Das biegsame Element 130 ist durch mehrere regelmäßig angeordnete Zungen gebildet. Die Verbindung von Ring und Kappe 124 ist gemäß einem abgerundeten Bereich 131 bewirkt, dessen Wölbung dem Rastwulst 117 zugewandt ist. Der Ring 118 und das biegsame Element 130 haben eine insgesamt zylindrische Form und sind koaxial angeordnet. Der Ring ist mit dem biegsamen Element auf der Höhe seines freien Endes 119 verbunden. Außerdem ist das biegsame Element 130 mit der Kappe 124 längs seines Randes verbunden, der dem Ende 119 entgegengesetzt ist. In ihrem mittigen Bereich ist die Kappe 124 fest mit einem hohlen, zylinderförmigen Stutzen 126 verbunden. Dieser Stutzen weist längs seiner Achse einen Durchlaß 128 auf, in welchen das freie Ende des herausragenden Ventilröhrchens 122 eingreift, um eine dichte Verbindung zwischen diesem Röhrchen und dem Stutzen 126 zu erzielen.
  • Im wesentlichen radiale Kanäle 125 sind zwischen der Innenfläche des Trägers 124 und der unteren Fläche der Spenderkuppel 104 eingebracht, wobei diese Kanäle in der Spenderkuppel selbst und/oder in der Trägerwand ausgebildet sein können: diese Kanäle haben den Vorteil, eine gute Verteilung des auszugebenden Produktes sicherzustellen. So gibt die äußere Fläche 107 der Spendergruppe 104 gleichförmig das Produkt ab.
  • Eine Schutzkappe 129 ist vorgesehen, um das Auftrageorgan 104 zu schützen.
  • Um den obigen Aufträger in Betrieb zu nehmen, drückt der Benutzer die Außenfläche 107 der Kuppe 104 gegen die zu behandelnde Oberfläche, beispielsweise die zu enthaarende Haut eines Beines. Er versetzt nun den Aufträger seitlich. Daraus ergibt sich eine Reibungskraft, die die Verformung des biegsamen Elements 130 und demzufolge eine im wesentlichen radiale Bewegung der Kappe 124 in Bezug auf den Vorratsbehälter 102 und in Bezug auf die Achse des Ventils 120 bewirkt. Daraus folgt ein seitliches Kippen des Ventilröhrchens 122 und demnach ein Öffnen des Ventils, mit dem gleichzeitigen Ausstoß von Enthaarungsgel, das unter Druck im Vorratsbehälter 102 verpackt ist. Das Gel kommt auf der Innenfläche 109 der Spenderkuppel 104 an, verteilt sich dann über diese gesamte Innenoberfläche und durchquert unter Wirkung des Ausgabedrucks das Sintermaterial, das die Kuppel 104 bildet, und tritt auf der Außenoberfläche 107 der Kuppel aus.
  • Das Gel wird nun durch Anreiben auf dem Bein verteil; während eines Übermaßes dieses Erzeugnisses verringert sich die Reibungskraft, was das Schließen des Ventils 120 unter Wirkung des elastischen Rückstellmittels herbeiführt, das im Inneren des Ventils vorgesehen ist.
  • Die Benutzung dieses Aufträgers ist besonders zuverlässig, und es kann keine Leckage geben. Außerdem ist der örtliche Auftrag mittels dieses Aufträgers sehr angenehm, denn der Benutzer verspürt einen weichen und nicht fetten Auftrag mit einem Frische-Effekt. Im übrigen kann der Auftrag unmittelbar ohne vorheriges Umdrehen des Aufträgers bewirkt werden.

Claims (13)

1. Aufträger (1, 101) für ein Produkt (P) mit viskoser Konsistenz, der einen Vorratsbehälter (2, 102) für das Produkt und ein starres Auftrageorgan (4, 104) aufweist, das Poren (5, 105) hat, die miteinander in allen Richtungen in Verbindung stehen, dadurch gekennzeichnet, daß die Porosität so ist, daß der Durchtritt des Produktes durch die Poren (5, 105) hindurch durch Schwerkraft und/oder durch Kapillarwirkung für das Produkt (P) verhindert ist, das eine ausgewählte Viskosität aufweist, und daß er außerdem Druckbeaufschlagungsmittel (M&sub1;, M&sub2;) für das Produkt aufweist, die dazu eingerichtet sind, einen ausreichenden, auf das Produkt (P) einwirkenden Druck zu erzeugen, um es beim Ausgeben einer Dosis des Produktes durch die Poren (5, 105) hindurchzudrücken.
2. Aufträger nach Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckbeaufschlagungsmittel (M&sub1;) einen Kolben (6) aufweisen, der einem Kolben-Betätigungsmittel (8, 10) zugeordnet ist.
3. Aufträger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Betätigungsmittel von einem Ventilröhrchen (8) gebildet ist, das mit einem Außengewinde (12) versehen und fest mit einem Betätigungselement (10) verbunden ist, wobei das Außengewinde (12) der Stange (8) mit einem komplementären Gewinde (14) des Kolbens (6) zusammenwirkt.
4. Aufträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckbeaufschlagungsmittel (M&sub2;) ein Treibgas und ein Spenderventil (120) aufweisen, das mit dem Auftrageorgan (4, 104) zusammenwirkt.
5. Aufträger nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Auftrageorgan (4, 104) einen Porositätsbereich aufweist, der von 1 µm bis 500µM reicht.
6. Aufträger nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Auftrageorgan (4, 104) einen Porositätsbereich aufweist, der von 50 µm bis 300 µm reicht.
7. Aufträger nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Auftrageorgan (4, 104) eine Oberfläche (7, 107) aufweist, deren mittlere Rauhigkeit Ra im Bereich ausgewählt ist, der von 0,5 µm bis 100 µm reicht.
8. Aufträger nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Auftrageorgan (4, 104) eine Oberfläche (7, 107) aufweist, deren mittlere Rauhigkeit Ra in dem Bereich ausgewählt ist, der von 6 µm bis 50 µm reicht.
9. Aufträger nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Viskosität des Erzeugnisses (P) in dem Bereich ausgewählt ist, der von 50 mPa s bis 7Pa s verreicht.
10. Aufträger nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Viskosität des Erzeugnisses (P) in dem Bereich ausgewählt ist, der von 90 mPa s bis 5 Pa s reicht.
11. Aufträger nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß außerdem elastische Aufhängungsmittel (130) zwischen dem Spenderkopf (103) und dem Vorratsbehälter (102) angeordnet sind.
12. Deodorant mit einem Vorratsbehälter (2, 102) für ein deodorierendes Produkt (P), und einem starrem Auftrageorgan (4, 104) für das Produkt, das mit Poren (5, 105) versehen ist, die miteinander in allen Richtungen in Verbindung stehen, dadurch gekennzeichnet, daß die Porosität derart ist, daß der Durchtritt des Produktes durch die Poren hindurch durch Schwerkraft und/oder Kapillarwirkung für das Produkt, das eine ausgewählte Viskosität aufweist, verhindert ist, und daß er außerdem Mittel (M&sub1;, M&sub2;) zur Druckbeaufschlagung des Produktes aufweist, die dazu eingerichtet sind, einen Druck zu erzeugen, der ausreicht, damit der Durchtritt des Produktes durch die Poren hindurch während des Auftragens des Produktes gewährleistet ist.
13. Deodorant nach Anpruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Auftrageorgan (4, 104) die Form einer Kuppel aufweist.
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