DE69600716T2 - Verbindungsvorrichtung für Gerätegehäuse - Google Patents
Verbindungsvorrichtung für GerätegehäuseInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft allgemein Gehäuse, die zur Aufnahme von elektrischen Geräten bestimmt sind.
- Meistens sind diese Gehäuse getrennt einerseits von einem einen Sockel bildenden Boden gebildet, auf dem die betreffenden elektrischen Geräte angebracht sind, und zwar praktisch über ein Chassis, und andererseits von einer Verkleidung, gewöhnlich Kappe genannt, zu der die Seitenwände der Einheit gehören und die am Boden befestigt wird, wenn die Verkabelung der elektrischen Geräte beendet ist.
- Dies ist insbesondere bei der unter der Nummer 2 707 826 veröffentlichten französischen Patentanmeldung der Fall, und dies ist ebenfalls bei der unter der Nummer 2 233 SOS veröffentlichten britischen Patentanmeldung der Fall.
- Die Erfindung betrifft insbesondere, jedoch nicht notwendigerweise ausschließlich den Fall, in dem mindestens ein Teil der Seitenwände, um besondere Dichtungsanforderungen zu erfüllen, mit dem Boden einstückig ausgeführt ist, wobei die Einheit einen Körper bildet, auf dem eine Kappe, die den Rest der Verkleidung bildet, dicht befestigt ist.
- Wenn die Umstände es erfordern, und beispielsweise zur Erweiterung einer bereits existierenden Anlage, kann es erforderlich sein, zwei solche Gehäuse beispielsweise in einer hori zontalen Reihe nebeneinander anzuordnen, wobei von einem zum anderen zwischen den elektrischen Geräten, die sie enthalten, durch Kabel eine elektrische Verbindung hergestellt wird.
- Dies setzt voraus, daß mindestens eine ihrer Seitenwände mindestens eine Durchbrechung für den Durchgang dieser Kabel aufweist und daß in diesen Seitenwänden gewöhnlich mehr oder weniger ausgedehnte Durchbrechungen vorausgeschnitten sind, ob diese nun ganz oder teilweise zu einem Körper gehören oder ganz oder teilweise zu einer Kappe gehören.
- Gleichzeitig ist es wichtig, die beiden Gehäuse durch eine Verbindungsvorrichtung miteinander zu verbinden, und sei es nur um zwischen ihnen eine gewisse Durchgängigkeit herzustellen.
- In der französischen Patentanmeldung Nr. 93 07 830, die unter der Nummer 2 707 826 veröffentlicht wurde, ist diese Verbindungsvorrichtung ein Steg in der allgemeinen Form eines Bügels, der an dem einen und dem anderen der Böden der beiden Gehäuse angebracht ist und auf den die Kappen dieser beiden Gehäuse durch einen offenen Ausschnitt ihrer betreffenden Seitenwand gesteckt werden.
- Abgesehen davon, daß eine derartige Anordnung sich nicht eignet, wenn die Seitenwände mindestens teilweise zu einem den Boden aufweisenden Körper gehören, ist sie nicht in der Lage, auf Höhe der Böden die ganze Abdichtung zu verschaffen, die erforderlich sein kann.
- In der britischen Patentanmeldung Nr. 2 233 505 besitzt die Verbindungsvorrichtung bei einer ihrer Ausführungsformen eine Überbrückungswand, die tunnelförmig langgestreckt ist und sich zur Herstellung einer Verbindung zwischen dem Innenvolumen der Gehäuse auf Höhe ihrer Seitenwände von einem der Gehäuse zum anderen erstrecken kann.
- Aus denselben Gründen wie oben eignet sich eine derartige Verbindungsvorrichtung nicht, wenn besondere Anforderungen hinsichtlich der Abdichtung erfüllt werden müssen.
- In der Schrift ELEKTROTECHNIK, Band 96, Nr. 16, vom 14. Oktober 1987, Seiten 60-62, wird eine ein Rohr bildende Überbrückungswand beschrieben, die einen ringförmig geschlossenen Querschnitt hat und an ihren Enden an ihrer Kante mit Dichtungseinrichtungen ausgerüstet ist, die dazu bestimmt sind, sich an die zu verbindenden Gehäuse anzulegen.
- Da diese Überbrückungswand zwischen die Gehäuse eingeklemmt werden muß, ist ihre Anbringung schwierig und ihr Halt ist unsicher.
- Außerdem macht ihre Verwendung die Ausführung der Gehäuse komplexer.
- Ferner ist in der deutschen Patentanmeldung Nr. 1 254 731 vorgesehen, daß die Dichtungseinrichtungen sich an die Seitenwände des einen und des anderen Gehäuses anlegen.
- Gegenstand der Erfindung ist eine Verbindungsvorrichtung, die die obengenannten Nachteile nicht aufweist und außerdem zu anderen Vorteilen führt.
- Diese Verbindungsvorrichtung, die dazu bestimmt ist, zwischen zwei nebeneinander angeordneten Gehäusen vorgesehen zu werden, weist eine Überbrückungswand auf, die sich zur Herstellung einer Verbindung zwischen den Innenvolumen der beiden Gehäuse auf Höhe ihrer Seitenwände von einem der Gehäuse zum anderen erstrecken kann und die ein Rohr bildet und einen ringförmig geschlossenen Querschnitt hat, wobei diese Überbrückungswand örtlich von Dichtungseinrichtungen umgeben ist, die sich an die Seitenwände beider Gehäuse anlegen können, wobei diese Verbindungsvorrichtung allgemein dadurch gekennzeichnet ist, daß sie einen Fuß aufweist, und daß dieser Fuß auf der Seite jedes Endes der Überbrückungswand mindestens einen Verbindungslappen bildet, der insgesamt parallel zur Überbrückungswand in einem Abstand von dieser langgestreckt ist und dazu bestimmt ist, unter den Boden des entsprechenden Gehäuses eingesetzt zu werden.
- Gemäß einer besonderen und bevorzugten Ausführungsform besitzen die auf diese Weise verwendeten Dichtungseinrichtungen zwei Dichtringe, die Rücken an Rücken an eine Mittelwange angelegt sind, die in Querrichtung an der Überbrückungswand vorstehend vorgesehen ist und sich ganz um diese Überbrückungswand herum in deren mittleren Bereich erstreckt.
- Wie dem auch sei, dank des geschlossenen Umrisses der Überbrückungswand und der diese umgebenden Dichtungseinrichtungen kann eine befriedigende Abdichtung in voller Sicherheit erhalten werden.
- Praktisch kann diese Abdichtung ausreichend sein, um die Bedingungen IP 55 der betreffenden Normen zu erfüllen.
- Dank der Verbindungslappen, die ihr Fuß bildet, ist die Anbringung der erfindungsgemäßen Verbindungsvorrichtung auf vorteilhafte Weise einfach.
- Insbesondere wenn eines der beiden zu verbindenden Gehäuse bereits installiert und bestückt ist, setzt diese Anbringung vorteilhafterweise nicht den vollständigen Abbau dieses Gehäuses voraus.
- Vielmehr genügt es, dieses Gehäuse auf der Seite, auf der es mit einem anderen verbunden werden soll, leicht zu lösen, um es ausreichend von der Tragfläche zu entfernen, auf der es angebracht ist, damit die entsprechenden Verbindungslappen zwischen diese Tragfläche und dieses eingeführt werden können.
- Selbst auf der Rückseite eines solchen bereits installierten Gehäuses ist also in vorteilhafter Weise kein Eingriff erforderlich.
- Dank der Verbindungslappen des Fußes wird eine besonders zuverlässige und sichere Verbindung zwischen jedem der Gehäuse und der Überbrückungswand hergestellt, was für eine gute Positionierung und ein gutes Verhalten dieser Überbrückungswand von Vorteil ist.
- Die Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der als Beispiel folgenden Beschreibung, in der auf die beiliegende Zeichnung Bezug genommen wird. In dieser Zeichnung zeigen:
- Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Gehäuses für elektrische Geräte, für die die erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung insbesondere bestimmt ist;
- Fig. 2 eine vergrößerte perspektivische Ansicht dieser Verbindungsvorrichtung ohne die ihrer Überbrückungswand zugeordneten Dichtungseinrichtungen;
- Fig. 3 eine Seitenansicht in Richtung des Pfeils III von Fig. 2,
- Fig. 4 einen Querschnitt nach der Winkellinie IV-IV von Fig. 3,
- Fig. 5 eine Draufsicht in Richtung des Pfeils V von Fig. 3,
- Fig. 6 eine Ansicht in Richtung des Pfeils VI von Fig. 3 von unten,
- Fig. 7 eine andere vergrößerte Teilansicht in einem Querschnitt nach der Linie VII-VII von Fig. 5 und
- Fig. 8 einen der Fig. 4 entsprechenden Querschnitt, der die Verwendung der erfindungsgemäßen Verbindungsvorrichtung zwischen zwei Gehäusen zeigt.
- Wie schematisch in Fig. 1 dargestellt ist, handelt es sich allgemein darum, eine Verbindung, insbesondere eine dichte Verbindung, zwischen zwei, wie dargestellt, beispielsweise in einer horizontalen Linie nebeneinander angeordneten Gehäusen 10 herzustellen.
- Diese Gehäuse 10, die untereinander praktisch identisch sind und die beide für die Aufnahme von elektrischen Geräten verschiedener Typen bestimmt sind, gehören an sich nicht zur Erfindung.
- Sie werden deshalb auch nicht in ihren Einzelheiten beschrieben.
- Es genügt anzugeben, daß sie bei der dargestellten Ausführungsform einerseits von einem Körper 11 gebildet sind, der einstückig einen Boden 12 und vier Seitenwände 13A, 13B aufweist, und zwar zwei vertikale Seitenwände 13A und abwechselnd mit diesen zwei horizontale Seitenwände 13B, und andererseits von einer Kappe 14, die an dem Körper 11 für dessen Verschluß dicht angebracht ist.
- Bei der dargestellten Ausführungsform weist die Kappe 14 selbst Seitenwände 13'A, 13'B auf, die jeweils in die Verlängerung der Seitenwände 13A, 13B des Körpers 11 gelangen und diese ergänzen, und ist auf der Frontseite mit einer Tür 15 ausgerüstet.
- Jede der vertikalen Seitenwände 13A des Körpers 11 besitzt örtlich mindestens eine Durchbrechung 16, die in ihrer Dicke vorausgeschnitten ist und ursprünglich durch einen eindrückbaren Deckel 17 verschlossen ist.
- Bei der dargestellten Ausführungsform ist diese Durchbrechung 16 in Form eines Rechtecks mit weiten Abrundungen in seinen Ecken vertikal langgestreckt.
- Wie in Fig. 1 in unterbrochenen Linien schematisch dargestellt ist, kann natürlich auch jede der horizontalen Seitenwände 13B eine solche Durchbrechung 16 mit eindrückbarem Deckel 17 aufweisen.
- Wenn zwischen zwei in geeigneter Weise nebeneinander angeordneten Gehäusen 10 eine Verbindung hergestellt werden soll, wird vorzugsweise eine Verbindungsvorrichtung 18 verwendet.
- Auf an sich bekannte Weise besitzt diese Verbindungsvorrichtung 18 eine tunnelförmige, langgestreckte Überbrückungswand 20, die sich zur Herstellung einer Verbindung zwischen den Innenräumen 21 der Gehäuse 10 auf Höhe der vertikalen Seiten wände 13A ihrer Körper 11, mit denen sie nebeneinander gesetzt sind (Fig. 8), von einem der beiden Gehäuse 10 zum anderen erstrecken kann.
- Die Überbrückungswand 20 bildet ein Rohr, genauer gesagt ein in etwa zylindrisches Rohr und hat einen ringförmig geschlossenen Querschnitt, praktisch gemäß einem langgestreckten Umriß, der zu dem Umriß einer Durchbrechung 16 ergänzend ist, und, wie in Fig. 8 dargestellt ist, ist diese Überbrückungswand 20 örtlich von Dichtungseinrichtungen 22 umgeben, die sich um diese herum an die Seitenwände 13A der beiden Gehäuse 10 anlegen können.
- Bei der dargestellten Ausführungsform besitzen die Dichtungseinrichtungen 22 zwei Dichtringe 24, die, wie dargestellt, beispielsweise vom Typ Wulstring mit kreisförmigem Querschnitt sind, gemäß einer Abwandlung jedoch auch einen rechteckigen Querschnitt haben. Erfindungsgemäß sind diese beiden Dichtringe 24 Rücken an Rücken an eine Mittelwange 25 angelegt, die in Querrichtung an der Überbrückungswand 20 vorstehend vorgesehen ist, wobei sie jeweils zu beiden Seiten dieser Mittelwange 25 angeordnet sind.
- Praktisch erstreckt sich die Mittelwange 25 ringförmig ganz um die Überbrückungswand 20 herum, und zwar in deren mittleren Bereich.
- Bei der dargestellten Ausführungsform ist die Mittelwange 25 selbst von einer Umrandung 26 umgeben, die auf ihren beiden Seiten vorsteht und auf diese Weise mit ihr eine nutförmige Aufnahme 27 für den einen und den anderen der Dichtringe 24 abgrenzt und die sich in etwa zylindrisch parallel zur Überbrückungswand 20 in einem Abstand von dieser erstreckt.
- Erfindungsgemäß besitzt die Verbindungsvorrichtung 18 einen Fuß 29, und dieser Fuß 29 bildet auf der Seite jedes Endes dieser Überbrückungswand 20 mindestens einen Verbindungslappen 30, der in einer Ebene parallel zur Überbrückungswand 20 in einem Abstand von dieser insgesamt langgestreckt ist und dazu bestimmt ist, unter den Boden 12 des entsprechenden Gehäuses 10 eingesetzt zu werden.
- Bei der dargestellten Ausführungsform bildet der Fuß 29 auf der Seite jedes Endes der Überbrückungswand 20 zwei Verbindungslappen 30, die sich insgesamt parallel zueinander in einem Abstand voneinander senkrecht zur Mittelwange 25 erstrecken.
- Praktisch wird der Fuß 29 einerseits von einem Schenkel 31 gebildet, der sich im wesentlichen in der Verlängerung der Mittelwange 25 erstreckt, und andererseits von einer Fußplatte 32, zu der die Verbindungslappen 30 gehören.
- Bei der dargestellten Ausführungsform erstreckt sich der Schenkel 31 von der Umrandung 26 der Mittelwange 25 aus, wobei er mit den beiden Kanten dieser Umrandung 26 bündig ist, und zur Verringerung seines Gewichts ist er mit einer Nut 33 versehen, die auf der Unterseite der Fußplatte 32 ausmündet.
- Bei der dargestellten Ausführungsform besitzt jeder der Verbindungslappen 30 auf seiner Oberseite, d. h. auf der Seite der Überbrückungswand 20, vorstehend eine Erhebung 35, die dazu bestimmt ist, in eine Aussparung 36 eingesteckt zu werden, die zu diesem Zweck ergänzend vertieft auf dem Boden 12 des entsprechenden Gehäuses 10 und, genauer gesagt, auf dem Boden 12 des Körpers 11 dieses Gehäuses 10 vorgesehen ist.
- Um die Abdichtung beizubehalten, sind die Aussparungen 36, die auf diese Weise der Boden 12 des Körpers 11 der Gehäuse 10 auf seiner Unterseite aufweist, Sacklöcher.
- Bei der dargestellten Ausführungsform hat die Erhebung 35 der Verbindungslappen 30, die die Verbindungsvorrichtung 18 besitzt, in Draufsicht einen halbmondförmigen Umriß mit einem geraden Rand auf der Seite des Schenkels 31 parallel zu diesem und einem bogenförmigen Boden auf der diesem Schenkel 31 entgegengesetzten Seite, und sie besitzt auf ihrer Oberseite, d. h. auf der Seite der Überbrückungswand 20, vertieft einen Schacht 37 für das eventuelle Eingreifen einer Schraube 38, wie in Fig. 8 dargestellt ist.
- Wie leicht zu verstehen ist, bilden die Erhebungen 35, die auf diese Weise der Fuß 29 der erfindungsgemäßen Verbindungsvorrichtung 18 aufweist, gleichzeitig einerseits Positionierungsmittel, die eine positive Blockierung der beiden Gehäuse 10 zueinander in allen Richtungen der Ebene des Bodens 12 ihres Körpers 11 gewährleisten, indem sie also sowohl jede wün schenswerte Parallelität zwischen diesen beiden Gehäusen wie ihre Ausfluchtung sichern, und andererseits Einhakmittel, die bereits von selbst das blinde Einrasten der Verbindungsvorrichtung 18 auf dem einen und dem anderen dieser beiden Gehäuse 10 gestatten.
- Die gegebenenfalls verwendeten Schrauben 38 gestatten gewünschtenfalls eine Verstärkung dieser Einrastung, indem sie die Verbindungslappen 30 an die Böden 12 fest angedrückt halten, an die sie angelegt sind.
- Durch dieses Andrücken wird außerdem auch auf vorteilhafte Weise eine gute Abdichtung auf ihrer Höhe beibehalten.
- Bei der dargestellten Ausführungsform ist jeder der Verbindungslappen 30 des Fußes 29 mit einer Ausnehmung 39 versehen, die sich praktisch von seiner Erhebung 35 zum Schenkel 31 erstreckt.
- Bei dieser Ausführungsform ist die Fußplatte 32 dieses Fußes 29 den Verbindungslappen 30 und zwei Stegen 40 umgeschrieben, die diese paarweise zu beiden Seiten des Schenkels 31 verbinden.
- Bei der dargestellten Ausführungsform sind Einhakmittel 41 vorgesehen, und zwar auf der Seite jedes Endes der Überbrückungswand 20 mindestens auf deren Flanke 42, die zur Fußplatte 32 des Fußes 29 parallel ist und von dieser Fußplatte 32 am weitesten entfernt ist, um auf dieser Höhe eine geeignete Festklemmung der Dichtungseinrichtungen 22 zu gewährleisten.
- Diese Einhakmittel 41 weisen mindestens eine Rasterung 43 auf, die außen an der Überbrückungswand 20 vorsteht und sich bezüglich deren Kante 44 zurückversetzt erstreckt und vor welcher auf der Seite dieser Kante 44 eine Einführungsschräge 45 vorgesehen ist.
- Bei der dargestellten Ausführungsform sind in einem Abstand voneinander längs der Kante 44 der Überbrückungswand 20 zwei Sätze von drei Rasterungen 43 an jedem Ende dieser Überbrückungswand 20 vorgesehen. Zur Erleichterung der Formung der Einheit sind diese Rasterungen 43 gegenüber Aussparungen 46 angeordnet, die örtlich in der Mittelwange 25 vorgesehen sind, und sind satzweise gegeneinander versetzt.
- Bei der dargestellten Ausführungsform besitzt die Überbrückungswand 20 auf Höhe der mittleren Rasterung 43 jedes Satzes von Rasterungen 43 eine Verdickung 47, die in der Linie dieser mittleren Rasterung 43 liegt und sich vom Fuß dieser mittleren Rasterung 43 an in Richtung der Mittelwange 25 erstreckt.
- Gewünschtenfalls und wie dargestellt, können auch Rasterungen 43, denen Einführungsschrägen 45 vorhergehen, auf der Flanke 48 der Überbrückungswand 20 vorgesehen sein, die ebenfalls zur Fußplatte 32 des Fußes 29 parallel ist und sich auf der Seite dieser Fußplatte 32 erstreckt.
- Diese Rasterungen 43 sind jedoch angesichts der bereits auf dieser Seite durch die Erhebungen 35 der Verbindungslappen 30 gewährleisteten Einrastung an dieser Stelle überflüssig.
- Bei der dargestellten Ausführungsform ist schließlich mindestens eine innere Querwand 50 in dem von der Überbrückungswand 20 abgegrenzten Durchgang für eine Kraftaufnahme von einer ihrer Flanken 42, 48 zur anderen vorgesehen.
- Praktisch ist bei dieser Ausführungsform nur eine innere Querwand 50 auf halber Länge in diesem Durchgang senkrecht zur Mittelwange 25 vorgesehen.
- Man geht im folgenden davon aus, daß eines der zu verbindenden Gehäuse 10, beispielsweise das in Fig. 1 in durchgehenden Linien gezeichnete Gehäuse, bereits auf einer beliebigen Tragfläche installiert ist und daß es gegebenenfalls auch bereits bestückt ist.
- Die Anbringung der erfindungsgemäßen Verbindungsvorrichtung 18 geschieht nun, indem zunächst dieses Gehäuse 10 von dieser Tragfläche leicht abgehoben wird, und zwar auf der Seite, auf der, wie in Fig. 1 mit unterbrochenen Linien schematisch dargestellt ist, ein anderes Gehäuse 10 neben dieses gesetzt werden soll.
- Nach Entfernung des eindrückbaren Deckels 17 der entsprechenden Durchbrechung 16 wird die in geeigneter Weise mit Dicht ringen 24 ausgestattete Verbindungsvorrichtung 18 mit ihren Verbindungslappen 30 unter den Boden 12 des Körpers 11 dieses Gehäuses 10 eingeführt, bis sie in dessen Aussparungen 36 einrastet.
- Gleichzeitig tritt die Überbrückungswand 20 der Verbindungsvorrichtung 18 über die Durchbrechung 16 seiner Seitenwand 13a in seinen Innenraum 21 ein, bis sie sich an dieser Seitenwand 13a mit ihren entsprechenden Rasterungen 43 verhakt.
- Es genügt anschließend, das andere Gehäuse 10, d. h. praktisch das in Fig. 1 mit unterbrochenen Linien schematisch dargestellte Gehäuse, einzusetzen, indem ein Einführungs- und Einrastvorgang derselben Art stattfindet.
- Bei den entsprechenden Manipulationen bilden die Rasterungen 43 nötigenfalls für die Dichtringe 24 Endanschläge, die vorteilhafterweise verhindern, daß diese die Überbrückungswand 20 verlassen.
- Nach Beendigung der Anbringung der Verbindungsvorrichtung 18 sind die zusammen die Abdichtungseinrichtungen 22 bildenden Dichtringe 24 vorzugsweise leicht axial komprimiert.
- Außerdem ist die Überbrückungswand 20 in die Innenräume 21 der Gehäuse 10 gut eingeführt, wobei ihre Stirnkanten 44 sich weit jenseits der betreffenden Seitenwände 13a deren Körpers 11 befinden.
- Die Erfindung ist natürlich nicht auf die dargestellte und beschriebene Ausführungsform beschränkt, sondern umfaßt alle Ausführungsvarianten im Rahmen der beiliegenden Ansprüche.
Claims (11)
1. Verbindungsvorrichtung für nebeneinander angeordnete
Gehäuse, die eine tunnelförmige, langgestreckte
Überbrückungswand (20) aufweist, die sich zur Herstellung einer
Verbindung zwischen den Innenvolumen (21) der Gehäuse (10)
auf Höhe ihrer Seitenwände (13A) vom einen der Gehäuse (10)
zum anderen erstrecken kann und die ein Rohr bildet und
einen ringförmig geschlossenen Querschnitt hat, wobei diese
Überbrückungswand (20) örtlich von Dichtungseinrichtungen
(22) umgeben ist, die sich an die Seitenwände (13A) beider
Gehäuse (10) anlegen können, dadurch gekennzeichnet, daß
sie einen Fuß (29) aufweist, und daß dieser Fuß (29) auf
der Seite jedes Endes der Überbrückungswand (20) mindestens
einen Verbindungslappen (30) bildet, der insgesamt parallel
zur Überbrückungswand (20) in einem Abstand von dieser
langgestreckt ist und dazu bestimmt ist, unter den Boden
(12) des entsprechenden Gehäuses (10) eingesetzt zu werden.
2. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Verbindungslappen (30) eine vorstehende
Erhebung (35) aufweist, die dazu bestimmt ist, in eine
Aussparung (36) einzugreifen, die zu diesem Zweck ergänzend
vertieft auf dem Boden (12) des entsprechenden Gehäuses
(10) vorgesehen ist.
3. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Erhebung(35) einen Schacht (37) für das
eventuelle Eingreifen einer Schraube (38) aufweist.
4. Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Fuß (29) auf der Seite
jedes Endes der Überbrückungswand (20) zwei Verbindungslappen
(30) bildet, die insgesamt zueinander parallel sind und
sich in einem Abstand voneinander erstrecken.
5. Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungseinrichtungen (22)
zwei Dichtringe (24) umfassen, die Rücken an Rücken an eine
Mittelwange (25) angelegt sind, die in Querrichtung an der
Überbrückungswand (20) vorstehend vorgesehen ist.
6. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittelwange (25) von einer Umrandung (26)
umgeben ist, die auf ihren beiden Seiten vorsteht und auf
diese Weise mit ihr eine nutförmige Aufnahme (27) für den
einen und den anderen der Dichtringe (24) abgrenzt.
7. Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 5, 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der Fuß (29) einerseits aus
einem Schenkel (31), der sich im wesentlichen in der
Verlängerung der Mittelwange (25) erstreckt, und andererseits aus
einer Fußplatte (32) gebildet ist, zu der die
Verbindungslappen (30) gehören.
8. Verbindungsvorrichtung nach den Ansprüchen 6 und 7
zusammen, dadurch gekennzeichnet, daß der Schenkel (31) des
Fußes (29) sich von der Umrandung (26) der Mittelwange (25)
aus erstreckt, wobei er mit den beiden Kanten dieser
Umrandung (26) bündig ist.
9. Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß auf der Seite jedes Endes der
Überbrückungswand (20) Einhakmittel (41) vorgesehen sind,
die mindestens eine Rasterung (43) aufweisen, die außen an
dieser Überbrückungswand (20) vorsteht, und daß diese
Rasterung (43) bezüglich der entsprechenden Kante (44) der
Überbrückungswand (20) zurückversetzt ist.
10. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rasterungen (43) von einem der Enden der
Überbrückungswand (20) zum anderen gegeneinander versetzt
sind.
11. Verbindungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Durchgang, den die
Überbrückungswand (20) abgrenzt, mindestens eine Innenwand
(50) vorgesehen ist.
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