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Die Erfindung ist dem technischen Bereich der
Geräte für die Ausgabe von Aufwischpapier aus
Zellstoffwatte, Krepp-Papier oder ähnlichem Material
zuzuordnen, das im engeren Sinne zum Abtrocknen der
Hände der Benutzer, zur Ausgabe von Toilettenpapier
oder zur Ausgabe von Papierservietten bestimmt ist.
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Der Antragsteller hat zahlreiche Geräte fur
die Ausgabe von Aufwischmaterial entwickelt, die in
Frankreich und im Ausland zum Patent angemeldet
wurden und die Papier in gefalzter oder ungefalzter
Form ausgeben.
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In der Regel umfassen diese Geräte eine in ein
tragendes Gehäuse eingesetzte Materialspule, wobei
das Material abgewickelt und zu einer Trommel mit
Schneidvorrichtung befördert werden kann, die
geeignet ist, die Ausgabe von geschnittenen
Materialbahnen in ganz bestimmten Längen zu
gewährleisten.
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In einer ersten Realisierungsform kann die
Papierbahn auf der ganzen Länge der Trommel flach
oder im Rahmen einer Ausfuhrungsvariante unter
Verwendung eines besonderen Portairahmens - wie in
den französischen Patenten 94.04399 und 94.05698
beschrieben - in gefalzter Form abgewickelt werden.
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Derartige Geräte arbeiten sehr zuverlässig,
aber in bestimmten Fällen kann ein Problem auftreten,
wenn die Papierbahn unter starker zugeinwirkung
abgewickelt wird und zwischen Trommel und Spule eine
"flottierende" Bahn entsteht, bei der jeglicher
Spannungseffekt zwischen Spule und Trommel
verlorengeht. Die spannungslose Bahn muß dann durch
eine zusätzliche Ausgabehandlung reduziert bzw.
aufgehoben werden. Diese Situation ergibt sich
daraus, daß die frei drehbar zwischen den
Seitenwänden des Gehäuses angebrachte Materialspule
die unbehinderte Ausgabe des Papiers ermsglichen muß.
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Der Erfindung lag demnach die Aufgabe
zugrunde, diesen Nachteilen abzuhelfen und durch eine
einfache Lösung die Möglichkeit zu bieten, das
Abwickeln der Materialbahn zu kontrollieren und pro
Trommelumdrehung eine Bahnlänge auszugeben, wobei
gleichzeitig die Spannung der Materialbahn
kontrolliert wird.
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Eine andere erfindungsgemäße Aufgabe bestand
darin, eine Vorrichtung vorzusehen, die problemlos an
Spender für Material adaptierbar ist, das in
gefalzter oder ungefalzter Form ausgegeben werden
kann, ohne daß übermäßig hohe Kosten entstehen.
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Diese Ziele und weitere gehen aus der
nachfolgenden Beschreibung eindeutig hervor.
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Erfindungsgemäß handelt es sich bei dem
Spender von Aufwischmaterial um ein Gerät mit einem
Gehäuse, das Seitenwände aufweist und das geeignet
ist, im oberen Teil einen Spulenhalter bzw. tragende
Ansätze für die Bestückung mit einer Spule für
Aufwischmaterial, Toilettenpapier, Papierservietten
o.ä. und im unteren Teil eine als Träger für eine
Schneidvorrichtung dienende Trommel und eine an der
Trommel anliegende Anpreßvorkehrung aufzunehmen,
welche die Durchführung der Papierbahn zwecks Ausgabe
und deren Heraustreten ermöglicht, wobei die Trommel
und die besagte Anpreßvorkehrung mit ihren Achsen
quer zwischen den Seitenwänden angebracht sind und
die Achse der Trommel an mindestens einem der beiden
Enden durch einen Bedienungsknopf verlängert wird,
der das Nachfüllen des Gerätes und das Herausführen
des zum Ergreifen bestimmten Papiers ermöglicht.
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Nach einem ersten Merkmal besitzt der Spender
mindestens eine bei einmaliger Trommelumdrehung zur
Ausgabe einer Materiallänge mit dem Funktionszyklus
des Gerätes gekoppelte Bremsvorrichtung der
materialliefernden Spule, wobei die Bremsvorrichtung
auf einer Seite der Trommel seitlich angebracht und
gegenüber dem Gehäuse gelenkig gelagert ist und dabei
mit der sich drehenden bzw. nichtdrehenden Trommel in
direkter Beziehung steht und je nach Betrieb oder
Nichtbetrieb des Gerätes einen Bremskontakt auf
mindestens einer der Seiten der Spule oder deren
Freigabe für eine zyklusmäßige Umdrehung
gewährleistet, wobei die Funktionsbetätigung bzw.
Freisetzung der Bremsvorrichtung durch die Einwirkung
des Benutzers auf die aus dem Gerät heraustretende
Materialbahn erfolgt.
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Nach einem anderen erfindungsgemäßen Merkmal
besitzt die Bremsvorrichtung einen hohen Hebel, der
in seinem mittleren Teil gegenüber der Seitenwand
gelenkig gelagert ist und im oberen Teil einen Arm
aufweist, der mit einem rampenbildenden Profil einer
Stützplatte zusammenwirkt, wobei der Arm eine
Vorkehrung aufnimmt, die pufferartig gegen die Flanke
der Spule vorsteht, und ist dadurch gekennzeichnet,
daß der Hebel in seinem unteren Teil eine hakenartige
Form besitzt, die mit einem ortsfesten Anschlag im
unteren Teil des Gehäuses zusammenwirkt, wobei der
Hebel außerdem ein kurvenförmiges Profil aufweist,
das mit einer Nocke an der Seitenwand der Trommel
zusammenwirkt, wobei die Nocke so profiliert ist, um
bei der Drehung der Trommel eine Bewegungsbahn des
Hebels bzw. seinen Stillstand zu ermöglichen und
dadurch die gebremsten und ungebremsten Phasen der
Materialspule zu beschreiben.
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Diese Merkmale und einige andere gehen aus der
weiteren Beschreibung eindeutig hervor.
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Der erfindungsgemäße Gegenstand wird durch die
Abbildungen der Zeichnungen in nicht erschöpfender
Weise illustriert.
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Die Abbildung 1 ist eine Seitenansicht eines
Papierspenders mit einer Bremsvorrichtung der Spule,
dargestellt in Ruhestellung des Gerätes und
Positionssperre der Spule.
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Die Abbildung 2 ist eine Schnittdraufsicht
nach der Linie A-A der Abbildung 1 in Ruhestellung
des Gerätes.
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Die Abbildung 3 ist eine Teilansicht in stark
vergrößertem Maßstab und zeigt die Lage der
Vorrichtung in der Arbeitsphase des Gerätes und der
Freisetzungsphase der Spule.
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Die Abbildung 4 ist eine Schnittdraufsicht
nach der Linie A-A der Abbildung 1, aber in der
Arbeitsphase des Gerätes.
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Die Abbildung 5 ist eine schematische
Seitenansicht und zeigt das Nachfüllen des Gerätes
mit einer Materialspule bei Anheben des Rahmens für
die Falzung der Papierbahn.
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Die Abbildung 6 ist eine schematische
Seitenansicht und zeigt die erfindungsgemäße
Vorrichtung in dem Fall, in dem das Gerät keinen
Portalrahmen für die Papierausgabe in gefalzter Lage
besitzt.
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Die Abbildung 7 ist ein Querschnitt eines
Spenders einschließlich der erfindungsgemäßen
Bremsvorrichtung.
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Die Abbildung 8 ist eine Schnittdraufsicht
nach der Linie 8-8 der Abbildung 7 und zeigt in
Ruhestellung (Gerät nicht im Betrieb) die Lage des
oberen Teils des Hebelarms der Bremsvorrichtung.
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Die Abbildung 9 ist eine Teilschnittansicht
nach der Linie 9-9 der Abbildung 7 und zeigt die Lage
des hakenbildenden hinteren Teils des zur
Bremsvorrichtung gehörenden Hebels.
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Die Abbildung 10 ist eine Seitenansicht und
zeigt die Arbeitsweise der erfindungsgemäßen
Bremsvorrichtung beim Umlaufen der Trommel.
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Die Abbildung 11 ist ergänzend zur Abbildung 8
eine Teildraufsicht der Bremsvorrichtung während der
Betätigung und am Ende der Zugbewegung.
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Die Abbildung 12 ist ergänzend zur Abbildung 9
eine Teilschnittansicht nach der Linie 12-12 der
Abbildung 10, wobei der Hakenteil des Hebels nach
hinten eingezogen ist.
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Die Abbildung 13 ist eine perspektivische
Teilansicht der Bremsvorrichtung mit einem Hebel, der
mit einer an der Trommel angeordneten Profilnocke
zusammenwirkt.
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Die Abbildung 14 ist eine Schnittansicht nach
der Linie 14-14 der Abbildung 13 und zeigt die
Puffer- und Bremsvorkehrung an der Materialspule.
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Die Abbildung 15 ist die Teilansicht einer
Variante und zeigt die Bremsvorrichtung in einer
anderen Realisierungsform.
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Um den Gegenstand der Erfindung noch
anschaulicher zu machen, wird er nachstehend ohne
Begrenzung auf die Abbildungen der Zeichnungen
beschrieben.
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Das insgesamt mit (1) bezeichnete Gerät umfaßt
ein Gehäuse (2), einen Deckel (3), eine Trommel (4),
eine Schneidvorrichtung (5) und ein Andruckelement
(6) sowie vorkehrungen zum Auslösen und Rückholen der
Trommel, wobei sämtliche Teile aus Kunststoff
bestehen. Das Gehäuse (2) weist im oberen Teil
Seitenwände (2a - 2b) auf, die geeignet sind, einen
Spulenhalter (3) bzw. tragende Ansätze (8) für die
Bestückung mit einer Spule (B) mit Aufwischmaterial,
Toilettenpapier oder Papierservietten aufzunehmen.
Die die Schneidvorrichtung (5) tragende
Aufnahmetrommel (4) sowie die auf der Trommel
aufliegende Andruckvorkehrung (6) sind zwischen
inneren Seitenwänden (2a - 2b) und im unteren Teil
des Gehäuses angeordnet, das Einkerbungen aufweist,
um das Anbringen der Trommelachsen (4a - 6a) und der
Andruckvorkehrung zu ermöglichen. Die Achse der
Trommel ist am Ende durch einen Bedienungsknopf (9)
verlängert, der nach dem Einführen der Papierbahn
zwischen Trommel und Andruckelement das Nachladen des
Geräts ermöglicht. Der Bedienungsknopfliegt dem
Trommelauslösemechanismus gegenüber.
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Die Trommel (4) ist in beliebiger zweckmäßiger
Weise ausgebildet, z.B. wie in den Patenten des
Antragstellers oder in anderen Patenten beschrieben.
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Im oberen Teil kann das Gehäuse in einer
Ausführungsvariante einen Portalrahmen (10) besitzen,
der mit den seitlichen Flügelteilen (10a) im
Verhältnis zu den Seitenwänden (2a - 2b) des Gehäuses
gelenkig gelagert ist. Der Portalrahmen kann im
vorderen Mittelteil einen Profilarm (10b) aufnehmen,
der geeignet ist, im Zusammenspiel mit ergänzenden
Vorsprungen (11) und Formen und Profilen auf der
Innenseite des Deckels (3) die Formgebung und Falzung
der Papierbahn nach der Lehre der vorgenannten
vorherigen GRANGER-Patente zu ermöglichen.
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Die Trommel (4) und das Andruckelement werden
ebenfalls zwischen den Seitenwänden (2a - 2b)
senkrecht zu der hinteren Ebene (2c) des Gehäuses in
Stellung gehalten. Die Trommel umfaßt eine Achse
(4a), die an den Enden verlängert ist, um einerseits
einen Bedienungsknopf und andererseits - über die
aufnehmende Seitenwand (2a) hinausragend - einen
exzentrischen Hebel (16) zu bilden, der geeignet ist,
eine Auslöse- und Rückholfeder (17) aufzunehmen.
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Im unteren Teil des Gehäuses ist eine
Nachlaufrolle (18) angebracht, die in bekannter Weise
an der Steile, an der das Papier aus dem Gerät
heraustritt, die Hände des Benutzers schützen und das
heraustretende Papier führen soll.
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Zielsetzung der Erfindung ist eine
Bremsvorrichtung für die Zuführspule des
Aufwischmaterials, wobei diese Vorrichtung
vorteilhafterweise in einem Gerät der vorgenannten
Art für die Ausgabe von gefalztem oder ungefalztem
Papier zum Einsatz kommen kann.
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Nachstehend wird die Vorrichtung für den Fall
beschrieben, in dem das Gerät mit einem kippbaren
Portalrahmen ausgestattet ist, wie auf den
Abbildungen 1-5 der Zeichnungen bzw. auf der
Abbildung 6 bei abgenommenem Portalrahmen zu ersehen
ist.
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Die Vorrichtung besitzt die Form eines L-
förmig abgewinkelten und gegenüber der Seitenwand des
Gehäuses in dessen Mittelpunkt (12a) gelenkig
gelagerten Hebels (12). Der Hebel befindet sich auf
der Seite des Bedienungsknopfes (9) zum Nachladen, um
mit diesem zusammenzuwirken. Für diesen Zweck weist
der Bedienungsknopf innen eine geradlinige Abflachung
(9a) auf, auf der das freie Ende (12b) des Hebels mit
seinem ungefähr waagrechten Schenkel (12c) aufliegt,
wenn das Gerät in Ruhestellung ist, d.h. wenn kein
Papier ausgegeben wird. Auch die Abflachung (9a)
befindet sich dann in einer ungefähr waagrechten
Lage. Der andere Schenkel (12d) des
Verriegelungshebels (12) verläuft senkrecht zum
vorherigen (12c) und demnach senkrecht nach oben und
ist frei beweglich. Das obere Ende (12e) weist eine
abgeschrägte Form (12f) auf. Vorteilhafterweise ist
in der Nähe des besagten Hebelendes ein Einhängepunkt
(13) eines Endes (14a) einer Rückholfeder (14)
vorgesehen, wobei das andere Ende (14b)
beispielsweise an einem der Seitenflügel (10a) des
kippbaren Portalrahmens befestigt ist. Innen besitzt
das Gehäuse entlang der Seitenwand eine Zunge (15),
deren Ende (15a) in der Nähe der Rückwand (2c) des
Gehäuses an der gegenüberliegenden Seitenwand (2a)
befestigt ist. Das andere freie Ende (15b) der Zunge
weist ein zunehmend dickeres Buckelprofil (15c) auf,
das geeignet ist, gegenüber dem Ende des senkrechten
Schenkels (12d) des abgewinkelten Hebels (12) zu
liegen zu kommen. Die derart beschriebene Zunge weist
außerdem am vorderen inneren Ende eine Reibungsfläche
(15d) auf, die geeignet ist, mit der querverlaufenden
Seite (B1) der Aufwischmaterialspule (B) und
insbesondere der Windungen in Berührung zu kommen.
Die Reibungsfläche ergibt sich entweder durch
Riffelungen am Ende der Zunge oder durch Hinzufügung
eines elastomeren Materials, das in eine besondere
Position geeignet ist, für einen Bremseffekt zu
sorgen.
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In der Ruhestellung des Gerätes steht das
abgeschrägte Ende (12f) des Hebels (12) mit dem
Buckel (15c) außen am vorderen Ende der Zunge (15) in
Kontakt, wodurch eine Winkelverformung der Zunge in
einem Winkel α nach innen gegenüber der Spule bewirkt
wird, die auf diese Weise dazu beiträgt, das Ende der
besagten Zunge gegen die Materialspule zu
positionieren.
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In der Arbeitsphase des Gerätes, d.h. bei der
Papierausgabe, veranlaßt die Drehung der Trommel
unter Einwirkung der manuellen Zugbewegung durch den
Benutzer gleichzeitig die Drehung des
Bedienungsknopfes und dadurch das Austreten des
unteren Endes des Bremshebels aus dem abgeflachten
Knopfteil. Durch den sich ergebenden Nockeneffekt
wird der Hebel angehoben, und das besagte Ende kommt
am Außenrand (9b) des Bedienungsknopfes in Andruck.
Der Hebel ist in seinem Mittelteil im Verhältnis zum
Rahmen gelenkig gelagert, so daß der vertikale
Schenkel (12d) nach hinten ausweicht und dabei
elastisch die Zunge (15) freigibt. Letztere nimmt
durch elastische Entspannung wieder ihre
Ausgangsposition senkrecht zur Rückwand des Gehäuses
ein. Der äußere Buckel auf der Zunge sowie der
abgeschrägte Teil am Hebel stehen, wie aus den
Zeichnungen hervorgeht, nicht mehr miteinander im
Kontakt. Die Materialspule kann demnach während
ungefähr einer einem Papierstück entsprechenden
Umdrehung der Trommel problemlos und unbehindert
abgewickelt werden. Am Ende des Zyklus, d.h. nach dem
Schneiden der Papierbahn durch die
Schneidvorrichtung, legt der Bedienungsknopf (9)
erneut seinen abgeflachten Teil (9a) gegenüber dem
unteren freien Ende des Hebels vor und ermöglicht so
durch elastische Entspannung das Wiedereinsetzen des
Bremshebels in seine Ausgangsstellung. Diese Bewegung
bewirkt dann die erneute Kontaktherstellung zwischen
dem oberen Schenkel des Hebels und der Zunge und
damit deren Abspreizung nach innen ziemlich genau
gegen die Spule. Dadurch ergibt sich eine sofortige
Bremswirkung, und die Spule kann nicht mehr ungewollt
abgewickelt werden.
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Es wird darauf hingewiesen, daß das Kippen des
Bremshebels nach hinten die Rückholfeder (14)
deutlich dehnt. Unter diesen Bedingungen wird
verständlich, daß der vorgenannte Entspannungseffekt
der Feder eine Neupositionierung des Mechanismus
ermöglicht, wenn der Hebel durch seinen unteren
Schenkel wieder mit dem abgeflachten Teil des
Bedienungsknopfes in Kontakt kommt. Die
Entspannungskraft der Feder erzeugt dennoch eine
deutlich höhere Kraft, um den Widerstand gegen die
Herstellung des Kontakts zwischen dem oberen Schenkel
des Hebels und dem Buckel auf der Zunge zu
überwinden.
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Bei Verwendung des Portalrahmens mit Arm kann
die von der Spule kommende Papierbahn, wie zuvor
angegeben, über den Arm geführt und in Richtung
Trommel zwischen dem Andruckelement und letzterer
vorgelegt werden, um für einen Schnitt des Papiers in
gefalzter Lage zu sorgen. In einer
Ausführungsvariante kann die von der Spule kommende
Papierbahn direkt hinter dem Arm vorbeilaufen und
nicht den Portalrahmen umgehen, um unter den gleichen
Bedingungen zwecks Schneiden einer ungefalzten
Papierbahn zwischen Andruckrolle und Trommel geführt
zu werden.
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Es kann jedoch erforderlich sein und es ist
vorzuziehen, beim Wechsel einer Materialspule den
vorgenannten Portalrahmen anzuheben.
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Ohne Einwirkung auf Trommel und
Bedienungsknopf führt das Hochheben des Portalrahmens
nach hinten zum Kippen der mit dem Bremshebel (12)
verbundenen Feder (14). Nach dem Durchlaufen eines
"toten Punktes", der der axialen Positionierung der
Feder mit dem oberen Schenkel des Bremshebels
entspricht, bewirkt die Kippbewegung des
Portalrahmens nach hinten aufgrund der Verbindung mit
der Feder das Umlegen des Bremshebels nach hinten,
wodurch die flexible Zunge erneut freigegeben wird.
Außerdem steht der untere Schenkel des Hebels nicht
mehr mit dem Bedienungsknopf in Kontakt. Durch
elastische Entspannung kehrt die Zunge wieder in die
Ausgangsposition zurück und läßt die Materialspule
frei. Man kann daher sehr leicht eine neue Spule
nachfüllen, ohne daß die Bremsvorrichtung und
insbesondere die Zunge das Einsetzen behindern.
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Wenn die Materialspule auf den aufnehmenden
Ansätzen (8) an den Seitenwänden des Gehäuses in
Stellung gebracht ist, muß der Portalrahmen erneut,
aber jetzt nach vorne, gekippt werden. In einem
umgekehrten Bewegungsablauf zieht die neugespannte
Feder (14) den Bremshebel (12) an, der nach vorne
kippt, so daß der untere Schenkel (12b) wieder mit
dem Bedienungsknopf (9) und insbesondere mit dessen
abgeflachtem Teil (9a) in Berührung kommt. Bei einer
derartigen Gestaltung kann die Bremsvorrichtung
demnach einerseits für die Ausgabekontrolle der
Papierbahn und andererseits für die Freigabe der
Spule zum Wechseln genutzt werden.
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Ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen und
für den Fall, daß das Gerät keinen umlegbaren
Portalrahmen mit Arm zwecks Papierausgabe in
gefalzter Form umfaßt, erfolgt die Befestigung des
oberen Endes der Feder (14) an der spulentragenden
Seitenwand an einer geeigneten Stelle (16), damit
allein das Bremsen der Materialbahn ermöglicht wird.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist durch
eine sehr vereinfachte Bauweise gekennzeichnet. Der
Bremshebel kann im oberen Teil zum Führen mit einem
geringen Versatz profiliert sein, um mit einer aüßen
angesetzten Platte in Kontakt zu stehen, die den Halt
und die positionsgemäße Führung gewährleistet.
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Erfindungsgemäß kann die Zunge angesetzt oder
mit den anderen Bauteilen des Gehäuses vorprofiliert
sein.
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Je nach der gewählten Trommelauslösetechnik
kann gegebenenfalls an der anderen Seite der
Aufwischmaterialspule eine zweite Bremsvorrichtung
vorgesehen werden. In diesem Fall ist die
Auslösevorkehrung mit einem abgeflachten Bereich
ausgebildet, um mit einem zweiten Bremshebel
zus ammenzuwirken.
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Die Vorrichtung ist einfach zu realisieren und
umzusetzen. Sie ist ausgesprochen praktisch im
Gebrauch. Bei einer übermäßigen Zugeinwirkung durch
den Benutzer der Papierbahn wird vermieden, daß eine
abgewickelte schlaffe Bahn ensteht, die dann
beseitigt werden muß und die nicht zwischen
Materialspule und Trommel gespannt ist.
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Nachfolgend wird eine andere Realisierungsform
der auf den Abbildungen 7-15 veranschaulichten
Bremsvorrichtung beschrieben.
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Die insgesamt mit (19) bezeichnete
erfindungsgemäße Bremsvorrichtung ist so ausgebildet,
daß sie in bestimmten Ruhephasen des Gerätes gegen
mindestens eine der Flanken (B1) der Spule in
Anschlag kommt, wobei die Vorrichtung eingezogen
wird, wenn der Bediener am Papier zieht und dadurch
eine Umdrehung der Trommel bewirkt.
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Zu diesem Zweck besitzt die erfindungsgemäße
Vorrichtung, wie insbesondere aus der Abbildung 13 zu
ersehen ist, einen hohen Hebel (20), der in seinem
oberen Teil einen spitz zulaufenden Arm (20a)
aufweist, der geeignet ist, mit dem ergänzenden
rampenbildenden und spitz zulaufenden Profil (21a)
einer angesetzten Platte (21) zusammenzuwirken, die
mit einem der oberen spulentragenden Seitenwänden
(2a) am Gehäuse fest verbunden ist. Diese Platte kann
bei der Herstellung formtechnisch ebenfalls
unmittelbar mit der Seitenwand ausgebildet werden.
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In seinem oberen Teil weist der besagte Arm
einen pufferbildenden verformbaren Vorsprung (22)
auf, der innen zwischen den Seitenwänden (2a - 2b)
vorsteht, um gegenüber den Flanken (B1) der
Materialspule zu liegen zu kommen. Der Hebel (20) ist
in seinem mittleren Teil (20c) im Verhältnis zur
tragenden Seitenwand (2c) der Trommel (4) und des
Andruckelements (6) gelenkig gelagert. Die
Gelenkbewegung erfolgt im Verhältnis zu einer Öffnung
(20b) bzw. einem Loch mit Gelenkachse (23). Im
unteren Teil ist der Hebel (20) hinten mit einem
hakenförmigen Profil (20d) ausgebildet, das geeignet
ist, einen Spalt (2f) bzw. Schlitz im unteren Teil
der Seitenwand (2a) an der Rückwand (29) des Gehäuses
entlang zu durchqueren. Die hakenartige Form (20d)
ist ihrerseits so profiliert, um mit einem festen
Anschlag (24) in der Rückwand (29) des Gehäuses
zusammenzuwirken. Der feste Anschlag (24) kann beim
Formen unmittelbar mit der Wand ausgebildet werden.
Die dem Haken (20d) gegenüberliegende Innenseite
(29d1) weist einen Rücksprung (20d2) auf, der so
gestaltet ist, daß er in bestimmten Funktionsphasen
des Gerätes mit dem Anschlag (24) zusammenpaßt, wobei
diese Phase dem Abspreizen des oberen Schenkels des
Hebels (20) und dem Nichtbremsen der Materialspule
und dem Nichtbremsen der Trommel entspricht. Der
Rücksprung (20d2) weist ein "T"-förmiges Profil auf,
um am feststehenden Anschlag sicher hängenzubleiben.
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Der Hebel (20) weist außerdem an vorderen
unteren Teil ein spezifisches und im untersten Teil
durch eine abgewinkelte Form (20f) verlängertes
Kurvenprofil (20e) auf, um im Zusammenspiel mit einer
an der Seitenwand (4c) der Trommel befestigten
Profilnocke (25) einen Weg zu beschreiben, der zur
Betätigung bzw. Nichtbetätigung der Bremsvorrichtung
beiträgt. Der Hebel weist im untersten Teil eine
gewichtsreduzierende Aussparung (20h) auf.
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Der hakenbildende Teil (20d) des Hebels bildet
vorteilhafterweise durch einen vorspringenden Bereich
(20d3) den unteren Befestigungspunkt (17a) der
Rückhol- und Auslösefeder (17) der Trommel.
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Die an der Seitenwand (4c) der Trommel
ausgebildete Nocke (25) weist insbesondere einen
unteren kegelig erweiterten Bereich (25a) auf, gegen
den der abgewinkelte Teil (20c) des Bremshebels (20)
in Auflage kommt, indem er zwei vorstehende Punkte
(25b - 25c) beschreibt. Um den einen (25b) herum ist
ein angesetztes Formprofilplättchen (26) vorgesehen,
das eine Überdicke bildet und den entsprechenden Teil
des Hebels dazu zwingt, in bestimmten Funktionsphasen
zurückzuweichen. Die Nocke definiert eine Lauf- und
Bewegungsbahn des abgewinkelten Teils des Hebels.
Vorteilhafterweise liegt das angesetzte Plättchen
(26) ungefähr in der Verlängerung des die Trommel
auslösenden Teils des exzentrischen Hebels (16).
Zwischen den vorspringenden Stellen (25b - 25c) der
Nocke weist diese einen Bereich (25d) auf, der hohl
oder eingezogen o.ä. sein kann und der einem großen
Teil des Nockenumfangs entspricht. Dieser Bereich
(25d) steht vorteilhafterweise bei der Bewegung des
Hebels (20) nicht mit diesem in Kontakt, so daß vom
Hebel keine Bremskräfte auf die Nocke und damit auf
die Trommel ausgeübt werden.
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Die Bremsvorrichtung umfaßt in ihrem oberen
Teil, wie oben angegeben, eine pufferbildende
vorspringende Form (22), die innen vorsteht, um an
der Flanke der Materialspule anzuliegen. Die
vorspringende Form entspricht z.B. der Darstellung
auf der Abbildung 14 der Zeichnungen. An der Seite
des Hebelschenkels (20a) ist durch einen (22b) der
Profilschenkel ein V-Profil (22a) befestigt, während
der andere (22c) frei bleibt. Das Ganze ist durch
einen Gummibelag (22d) umgeben und erhält dadurch die
Form eines Dreiecks. Das Ende des freien Schenkels
(22c) des V-Profils bietet eine gewisse Elastizität
und ist geeignet, gegenüber der Flanke (B1) der Spule
zu liegen zu kommen. In einer auf der Abbildung 15
illustrierten Variante erhält der freie Schenkel
(22c) des V-Profils eine gezahnte Schneide (22e),
deren Ende unter bestimmten Voraussetzungen geeignet
ist, in die Materialbreite der Spule einzudringen und
deren Bremsung zu gewährleisten. Durch den Kontakt
des freien Schenkelendes (22c) mit der Spule wird der
Schenkel gebeugt und die Spule gebremst.
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Nachdem die Bauteile der Erfindung beschrieben
wurden, wird nachstehend die Funktionsweise der
Bremsvorrichtung erläutert
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In der Ruhephase des Gerätes, d.h. wenn nicht
an einer Fapierbahn gezogen wird, ist das Gerät in
der auf der Abbildung 10 dargestellten Situation,
d.h. der abgewinkelte Teil (20c) des Hebels (20)
befindet sich in der Aussparung (25a) an der Nocke
(25) und im Kontakt mit dem unteren vorspringenden
Punkt (25b) an derselbigen. Der obere vorspringende
Punkt (25c) liegt an der Kantenfläche (20g) bzw.
Materialdicke des Hebels (20) an. Der Hakenteil (20d)
des Hebels wird zum vorderen Teil des Gerätes
geführt, und seine Innenfläche (20d1) liegt am
ortsfesten Anschlag (24) entlang an der Hinterseite
des Gehäuses an. In seinem oberen Teil ist der
Schenkel des Hebels (20) nicht abgespreizt, so daß
der Puffer (22) mit der Flanke der Spule fest
anliegend in Kontakt steht. Das obere Ende (20a) des
Hebels befindet sich im unteren Teil am Rampenprofil
(21a) des Stützplättchens (21).
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Wenn der Benutzer am Papier zieht, veranlaßt
er die Drehung der Trommel und bewirkt durch den
Dreheffekt der mit der Trommel kombinierten Nocke
(25) eine Kippbewegung des Hebels (20). Dies führt
augenblicklich zum seitlichen Rückzug des Hebels
(20), wodurch die Materialspule freigegeben wird. Der
obere vorstehende Punkt (25c) an der Nocke (25) wird
gegen die Kante (20g) des Hebels wirksam und bewirkt
dessen Kippen nach hinten. Dieser Vorgang bezweckt
eine teilweise Winkelrotation der Trommel, bis sich
der untere Hakenteil (20d) des Hebels (20)
elastizitätsbedingt am unteren Anschlag (24) in der
Gehäuserückwand verhakt. Der Hebel (20) wird dann
endgültig abgespreizt, nachdem sich das obere Ende
(20a) außen an der Rampe (21a) der mit der oberen
Seitenwand kombinierten Stützplatte (21) entlang
verschoben hat.
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Nachdem das Einhaken am festen Anschlag (24)
das Einziehen der Bremsvorrichtung bewirkt hat, setzt
die Gerätetrommel ihre Drehbewegung fort, wobei sie
das Papier und die Schneidvorrichtung in der Bewegung
mitführt. Die weitere Drehung der Trommel bewirkt die
entsprechende Verschiebung des an deren Seitenwand
(4c) ausgebildeten Plättchens (26) an der Stelle des
unteren Vorsprungs (25b) der Nocke. Am Ende des
Schneidvorgangs kommt das Plättchen (26) zunehmend
mit der dem Hebel gegenüberliegenden Kante (20g) in
Berührung und drückt diesen erneut zur Seite, um den
unteren Hakenteil (20d) des Anschlags (24)
freizugeben und ein leichtes Kippen des oberen
Hebelschenkels hervorzurufen. Es beginnt dann die
Phase, in der der abgewinkelte Teil (20c) des Hebels
erneut zunehmend in die Aussparung (25a) der Nocke
eindringt. Durch die derart gebildete Höhlung nimmt
der Hebel in Kombination mit der elastischen
Rückholung der Auslösevorrichtung (17) wieder seine
vorgenannte Ausgangsstellung ein. Der
vorspringende Teil (22) am Hebelarm kehrt wieder in
den Anpreßkontakt gegen die Flanke der Spule
zurück.
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Die derart beschriebene Bremsvorrichtung ist
ausgesprochen unkompliziert. Sie ermöglicht in allen
Fällen das Einsetzen der Trommel im immer gleichen
Positionierbereich und sorgt damit für eine stets
gleichmäßige Papierausgabe. Die Ausgestaltung der
Bremsvorrichtung (22) bewirkt ein Heraustreten der
Papierbahn auf einer festgelegten und konstanten
Länge.
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Der Bedienungshebel unterliegt somit einer
doppelten Kippbewegung durch seinen oberen und
unteren Teil, der ein Pendel bildet und für einen
sicheren Bewegungsablauf sorgt.
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Die Positionierung des Hebels (20) mit dem
Hakenteil ermöglicht unabhängig vom Bremsen
Druckeinwirkungen auf die Trommel aufzuheben.