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DE69600482T2 - Spender von aufwischmaterial zur ausgabe in gefalzter oder in ungefalzter form - Google Patents

Spender von aufwischmaterial zur ausgabe in gefalzter oder in ungefalzter form

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Publication number
DE69600482T2
DE69600482T2 DE69600482T DE69600482T DE69600482T2 DE 69600482 T2 DE69600482 T2 DE 69600482T2 DE 69600482 T DE69600482 T DE 69600482T DE 69600482 T DE69600482 T DE 69600482T DE 69600482 T2 DE69600482 T2 DE 69600482T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
lever
drum
braking
reel
cam
Prior art date
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DE69600482T
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English (en)
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DE69600482D1 (de
Inventor
Maurice Saint-Priest-En-Jarez Granger
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority claimed from FR9515847A external-priority patent/FR2742737B1/fr
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Publication of DE69600482T2 publication Critical patent/DE69600482T2/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47KSANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
    • A47K10/00Body-drying implements; Toilet paper; Holders therefor
    • A47K10/24Towel dispensers, e.g. for piled-up or folded textile towels; Toilet paper dispensers; Dispensers for piled-up or folded textile towels provided or not with devices for taking-up soiled towels as far as not mechanically driven
    • A47K10/32Dispensers for paper towels or toilet paper
    • A47K10/34Dispensers for paper towels or toilet paper dispensing from a web, e.g. with mechanical dispensing means
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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    • A47K10/36Dispensers for paper towels or toilet paper dispensing from a web, e.g. with mechanical dispensing means with mechanical dispensing, roll switching or cutting devices
    • A47K10/3631The cutting devices being driven manually
    • A47K10/3643The cutting devices being driven manually by pulling the paper
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10TTECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER US CLASSIFICATION
    • Y10T225/00Severing by tearing or breaking
    • Y10T225/20Severing by manually forcing against fixed edge
    • Y10T225/205With feed-out of predetermined length from work supply
    • Y10T225/207Including feed-out stop for manually pulled work
    • Y10T225/209With feed-out of lead-end to aid initial grasping

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Unwinding Webs (AREA)
  • Cleaning Implements For Floors, Carpets, Furniture, Walls, And The Like (AREA)
  • Replacement Of Web Rolls (AREA)
  • Containers And Packaging Bodies Having A Special Means To Remove Contents (AREA)
  • Sampling And Sample Adjustment (AREA)
  • Processing And Handling Of Plastics And Other Materials For Molding In General (AREA)
  • Braking Arrangements (AREA)

Description

  • Die Erfindung ist dem technischen Bereich der Geräte für die Ausgabe von Aufwischpapier aus Zellstoffwatte, Krepp-Papier oder ähnlichem Material zuzuordnen, das im engeren Sinne zum Abtrocknen der Hände der Benutzer, zur Ausgabe von Toilettenpapier oder zur Ausgabe von Papierservietten bestimmt ist.
  • Der Antragsteller hat zahlreiche Geräte fur die Ausgabe von Aufwischmaterial entwickelt, die in Frankreich und im Ausland zum Patent angemeldet wurden und die Papier in gefalzter oder ungefalzter Form ausgeben.
  • In der Regel umfassen diese Geräte eine in ein tragendes Gehäuse eingesetzte Materialspule, wobei das Material abgewickelt und zu einer Trommel mit Schneidvorrichtung befördert werden kann, die geeignet ist, die Ausgabe von geschnittenen Materialbahnen in ganz bestimmten Längen zu gewährleisten.
  • In einer ersten Realisierungsform kann die Papierbahn auf der ganzen Länge der Trommel flach oder im Rahmen einer Ausfuhrungsvariante unter Verwendung eines besonderen Portairahmens - wie in den französischen Patenten 94.04399 und 94.05698 beschrieben - in gefalzter Form abgewickelt werden.
  • Derartige Geräte arbeiten sehr zuverlässig, aber in bestimmten Fällen kann ein Problem auftreten, wenn die Papierbahn unter starker zugeinwirkung abgewickelt wird und zwischen Trommel und Spule eine "flottierende" Bahn entsteht, bei der jeglicher Spannungseffekt zwischen Spule und Trommel verlorengeht. Die spannungslose Bahn muß dann durch eine zusätzliche Ausgabehandlung reduziert bzw. aufgehoben werden. Diese Situation ergibt sich daraus, daß die frei drehbar zwischen den Seitenwänden des Gehäuses angebrachte Materialspule die unbehinderte Ausgabe des Papiers ermsglichen muß.
  • Der Erfindung lag demnach die Aufgabe zugrunde, diesen Nachteilen abzuhelfen und durch eine einfache Lösung die Möglichkeit zu bieten, das Abwickeln der Materialbahn zu kontrollieren und pro Trommelumdrehung eine Bahnlänge auszugeben, wobei gleichzeitig die Spannung der Materialbahn kontrolliert wird.
  • Eine andere erfindungsgemäße Aufgabe bestand darin, eine Vorrichtung vorzusehen, die problemlos an Spender für Material adaptierbar ist, das in gefalzter oder ungefalzter Form ausgegeben werden kann, ohne daß übermäßig hohe Kosten entstehen.
  • Diese Ziele und weitere gehen aus der nachfolgenden Beschreibung eindeutig hervor.
  • Erfindungsgemäß handelt es sich bei dem Spender von Aufwischmaterial um ein Gerät mit einem Gehäuse, das Seitenwände aufweist und das geeignet ist, im oberen Teil einen Spulenhalter bzw. tragende Ansätze für die Bestückung mit einer Spule für Aufwischmaterial, Toilettenpapier, Papierservietten o.ä. und im unteren Teil eine als Träger für eine Schneidvorrichtung dienende Trommel und eine an der Trommel anliegende Anpreßvorkehrung aufzunehmen, welche die Durchführung der Papierbahn zwecks Ausgabe und deren Heraustreten ermöglicht, wobei die Trommel und die besagte Anpreßvorkehrung mit ihren Achsen quer zwischen den Seitenwänden angebracht sind und die Achse der Trommel an mindestens einem der beiden Enden durch einen Bedienungsknopf verlängert wird, der das Nachfüllen des Gerätes und das Herausführen des zum Ergreifen bestimmten Papiers ermöglicht.
  • Nach einem ersten Merkmal besitzt der Spender mindestens eine bei einmaliger Trommelumdrehung zur Ausgabe einer Materiallänge mit dem Funktionszyklus des Gerätes gekoppelte Bremsvorrichtung der materialliefernden Spule, wobei die Bremsvorrichtung auf einer Seite der Trommel seitlich angebracht und gegenüber dem Gehäuse gelenkig gelagert ist und dabei mit der sich drehenden bzw. nichtdrehenden Trommel in direkter Beziehung steht und je nach Betrieb oder Nichtbetrieb des Gerätes einen Bremskontakt auf mindestens einer der Seiten der Spule oder deren Freigabe für eine zyklusmäßige Umdrehung gewährleistet, wobei die Funktionsbetätigung bzw. Freisetzung der Bremsvorrichtung durch die Einwirkung des Benutzers auf die aus dem Gerät heraustretende Materialbahn erfolgt.
  • Nach einem anderen erfindungsgemäßen Merkmal besitzt die Bremsvorrichtung einen hohen Hebel, der in seinem mittleren Teil gegenüber der Seitenwand gelenkig gelagert ist und im oberen Teil einen Arm aufweist, der mit einem rampenbildenden Profil einer Stützplatte zusammenwirkt, wobei der Arm eine Vorkehrung aufnimmt, die pufferartig gegen die Flanke der Spule vorsteht, und ist dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel in seinem unteren Teil eine hakenartige Form besitzt, die mit einem ortsfesten Anschlag im unteren Teil des Gehäuses zusammenwirkt, wobei der Hebel außerdem ein kurvenförmiges Profil aufweist, das mit einer Nocke an der Seitenwand der Trommel zusammenwirkt, wobei die Nocke so profiliert ist, um bei der Drehung der Trommel eine Bewegungsbahn des Hebels bzw. seinen Stillstand zu ermöglichen und dadurch die gebremsten und ungebremsten Phasen der Materialspule zu beschreiben.
  • Diese Merkmale und einige andere gehen aus der weiteren Beschreibung eindeutig hervor.
  • Der erfindungsgemäße Gegenstand wird durch die Abbildungen der Zeichnungen in nicht erschöpfender Weise illustriert.
  • Die Abbildung 1 ist eine Seitenansicht eines Papierspenders mit einer Bremsvorrichtung der Spule, dargestellt in Ruhestellung des Gerätes und Positionssperre der Spule.
  • Die Abbildung 2 ist eine Schnittdraufsicht nach der Linie A-A der Abbildung 1 in Ruhestellung des Gerätes.
  • Die Abbildung 3 ist eine Teilansicht in stark vergrößertem Maßstab und zeigt die Lage der Vorrichtung in der Arbeitsphase des Gerätes und der Freisetzungsphase der Spule.
  • Die Abbildung 4 ist eine Schnittdraufsicht nach der Linie A-A der Abbildung 1, aber in der Arbeitsphase des Gerätes.
  • Die Abbildung 5 ist eine schematische Seitenansicht und zeigt das Nachfüllen des Gerätes mit einer Materialspule bei Anheben des Rahmens für die Falzung der Papierbahn.
  • Die Abbildung 6 ist eine schematische Seitenansicht und zeigt die erfindungsgemäße Vorrichtung in dem Fall, in dem das Gerät keinen Portalrahmen für die Papierausgabe in gefalzter Lage besitzt.
  • Die Abbildung 7 ist ein Querschnitt eines Spenders einschließlich der erfindungsgemäßen Bremsvorrichtung.
  • Die Abbildung 8 ist eine Schnittdraufsicht nach der Linie 8-8 der Abbildung 7 und zeigt in Ruhestellung (Gerät nicht im Betrieb) die Lage des oberen Teils des Hebelarms der Bremsvorrichtung.
  • Die Abbildung 9 ist eine Teilschnittansicht nach der Linie 9-9 der Abbildung 7 und zeigt die Lage des hakenbildenden hinteren Teils des zur Bremsvorrichtung gehörenden Hebels.
  • Die Abbildung 10 ist eine Seitenansicht und zeigt die Arbeitsweise der erfindungsgemäßen Bremsvorrichtung beim Umlaufen der Trommel.
  • Die Abbildung 11 ist ergänzend zur Abbildung 8 eine Teildraufsicht der Bremsvorrichtung während der Betätigung und am Ende der Zugbewegung.
  • Die Abbildung 12 ist ergänzend zur Abbildung 9 eine Teilschnittansicht nach der Linie 12-12 der Abbildung 10, wobei der Hakenteil des Hebels nach hinten eingezogen ist.
  • Die Abbildung 13 ist eine perspektivische Teilansicht der Bremsvorrichtung mit einem Hebel, der mit einer an der Trommel angeordneten Profilnocke zusammenwirkt.
  • Die Abbildung 14 ist eine Schnittansicht nach der Linie 14-14 der Abbildung 13 und zeigt die Puffer- und Bremsvorkehrung an der Materialspule.
  • Die Abbildung 15 ist die Teilansicht einer Variante und zeigt die Bremsvorrichtung in einer anderen Realisierungsform.
  • Um den Gegenstand der Erfindung noch anschaulicher zu machen, wird er nachstehend ohne Begrenzung auf die Abbildungen der Zeichnungen beschrieben.
  • Das insgesamt mit (1) bezeichnete Gerät umfaßt ein Gehäuse (2), einen Deckel (3), eine Trommel (4), eine Schneidvorrichtung (5) und ein Andruckelement (6) sowie vorkehrungen zum Auslösen und Rückholen der Trommel, wobei sämtliche Teile aus Kunststoff bestehen. Das Gehäuse (2) weist im oberen Teil Seitenwände (2a - 2b) auf, die geeignet sind, einen Spulenhalter (3) bzw. tragende Ansätze (8) für die Bestückung mit einer Spule (B) mit Aufwischmaterial, Toilettenpapier oder Papierservietten aufzunehmen. Die die Schneidvorrichtung (5) tragende Aufnahmetrommel (4) sowie die auf der Trommel aufliegende Andruckvorkehrung (6) sind zwischen inneren Seitenwänden (2a - 2b) und im unteren Teil des Gehäuses angeordnet, das Einkerbungen aufweist, um das Anbringen der Trommelachsen (4a - 6a) und der Andruckvorkehrung zu ermöglichen. Die Achse der Trommel ist am Ende durch einen Bedienungsknopf (9) verlängert, der nach dem Einführen der Papierbahn zwischen Trommel und Andruckelement das Nachladen des Geräts ermöglicht. Der Bedienungsknopfliegt dem Trommelauslösemechanismus gegenüber.
  • Die Trommel (4) ist in beliebiger zweckmäßiger Weise ausgebildet, z.B. wie in den Patenten des Antragstellers oder in anderen Patenten beschrieben.
  • Im oberen Teil kann das Gehäuse in einer Ausführungsvariante einen Portalrahmen (10) besitzen, der mit den seitlichen Flügelteilen (10a) im Verhältnis zu den Seitenwänden (2a - 2b) des Gehäuses gelenkig gelagert ist. Der Portalrahmen kann im vorderen Mittelteil einen Profilarm (10b) aufnehmen, der geeignet ist, im Zusammenspiel mit ergänzenden Vorsprungen (11) und Formen und Profilen auf der Innenseite des Deckels (3) die Formgebung und Falzung der Papierbahn nach der Lehre der vorgenannten vorherigen GRANGER-Patente zu ermöglichen.
  • Die Trommel (4) und das Andruckelement werden ebenfalls zwischen den Seitenwänden (2a - 2b) senkrecht zu der hinteren Ebene (2c) des Gehäuses in Stellung gehalten. Die Trommel umfaßt eine Achse (4a), die an den Enden verlängert ist, um einerseits einen Bedienungsknopf und andererseits - über die aufnehmende Seitenwand (2a) hinausragend - einen exzentrischen Hebel (16) zu bilden, der geeignet ist, eine Auslöse- und Rückholfeder (17) aufzunehmen.
  • Im unteren Teil des Gehäuses ist eine Nachlaufrolle (18) angebracht, die in bekannter Weise an der Steile, an der das Papier aus dem Gerät heraustritt, die Hände des Benutzers schützen und das heraustretende Papier führen soll.
  • Zielsetzung der Erfindung ist eine Bremsvorrichtung für die Zuführspule des Aufwischmaterials, wobei diese Vorrichtung vorteilhafterweise in einem Gerät der vorgenannten Art für die Ausgabe von gefalztem oder ungefalztem Papier zum Einsatz kommen kann.
  • Nachstehend wird die Vorrichtung für den Fall beschrieben, in dem das Gerät mit einem kippbaren Portalrahmen ausgestattet ist, wie auf den Abbildungen 1-5 der Zeichnungen bzw. auf der Abbildung 6 bei abgenommenem Portalrahmen zu ersehen ist.
  • Die Vorrichtung besitzt die Form eines L- förmig abgewinkelten und gegenüber der Seitenwand des Gehäuses in dessen Mittelpunkt (12a) gelenkig gelagerten Hebels (12). Der Hebel befindet sich auf der Seite des Bedienungsknopfes (9) zum Nachladen, um mit diesem zusammenzuwirken. Für diesen Zweck weist der Bedienungsknopf innen eine geradlinige Abflachung (9a) auf, auf der das freie Ende (12b) des Hebels mit seinem ungefähr waagrechten Schenkel (12c) aufliegt, wenn das Gerät in Ruhestellung ist, d.h. wenn kein Papier ausgegeben wird. Auch die Abflachung (9a) befindet sich dann in einer ungefähr waagrechten Lage. Der andere Schenkel (12d) des Verriegelungshebels (12) verläuft senkrecht zum vorherigen (12c) und demnach senkrecht nach oben und ist frei beweglich. Das obere Ende (12e) weist eine abgeschrägte Form (12f) auf. Vorteilhafterweise ist in der Nähe des besagten Hebelendes ein Einhängepunkt (13) eines Endes (14a) einer Rückholfeder (14) vorgesehen, wobei das andere Ende (14b) beispielsweise an einem der Seitenflügel (10a) des kippbaren Portalrahmens befestigt ist. Innen besitzt das Gehäuse entlang der Seitenwand eine Zunge (15), deren Ende (15a) in der Nähe der Rückwand (2c) des Gehäuses an der gegenüberliegenden Seitenwand (2a) befestigt ist. Das andere freie Ende (15b) der Zunge weist ein zunehmend dickeres Buckelprofil (15c) auf, das geeignet ist, gegenüber dem Ende des senkrechten Schenkels (12d) des abgewinkelten Hebels (12) zu liegen zu kommen. Die derart beschriebene Zunge weist außerdem am vorderen inneren Ende eine Reibungsfläche (15d) auf, die geeignet ist, mit der querverlaufenden Seite (B1) der Aufwischmaterialspule (B) und insbesondere der Windungen in Berührung zu kommen. Die Reibungsfläche ergibt sich entweder durch Riffelungen am Ende der Zunge oder durch Hinzufügung eines elastomeren Materials, das in eine besondere Position geeignet ist, für einen Bremseffekt zu sorgen.
  • In der Ruhestellung des Gerätes steht das abgeschrägte Ende (12f) des Hebels (12) mit dem Buckel (15c) außen am vorderen Ende der Zunge (15) in Kontakt, wodurch eine Winkelverformung der Zunge in einem Winkel α nach innen gegenüber der Spule bewirkt wird, die auf diese Weise dazu beiträgt, das Ende der besagten Zunge gegen die Materialspule zu positionieren.
  • In der Arbeitsphase des Gerätes, d.h. bei der Papierausgabe, veranlaßt die Drehung der Trommel unter Einwirkung der manuellen Zugbewegung durch den Benutzer gleichzeitig die Drehung des Bedienungsknopfes und dadurch das Austreten des unteren Endes des Bremshebels aus dem abgeflachten Knopfteil. Durch den sich ergebenden Nockeneffekt wird der Hebel angehoben, und das besagte Ende kommt am Außenrand (9b) des Bedienungsknopfes in Andruck. Der Hebel ist in seinem Mittelteil im Verhältnis zum Rahmen gelenkig gelagert, so daß der vertikale Schenkel (12d) nach hinten ausweicht und dabei elastisch die Zunge (15) freigibt. Letztere nimmt durch elastische Entspannung wieder ihre Ausgangsposition senkrecht zur Rückwand des Gehäuses ein. Der äußere Buckel auf der Zunge sowie der abgeschrägte Teil am Hebel stehen, wie aus den Zeichnungen hervorgeht, nicht mehr miteinander im Kontakt. Die Materialspule kann demnach während ungefähr einer einem Papierstück entsprechenden Umdrehung der Trommel problemlos und unbehindert abgewickelt werden. Am Ende des Zyklus, d.h. nach dem Schneiden der Papierbahn durch die Schneidvorrichtung, legt der Bedienungsknopf (9) erneut seinen abgeflachten Teil (9a) gegenüber dem unteren freien Ende des Hebels vor und ermöglicht so durch elastische Entspannung das Wiedereinsetzen des Bremshebels in seine Ausgangsstellung. Diese Bewegung bewirkt dann die erneute Kontaktherstellung zwischen dem oberen Schenkel des Hebels und der Zunge und damit deren Abspreizung nach innen ziemlich genau gegen die Spule. Dadurch ergibt sich eine sofortige Bremswirkung, und die Spule kann nicht mehr ungewollt abgewickelt werden.
  • Es wird darauf hingewiesen, daß das Kippen des Bremshebels nach hinten die Rückholfeder (14) deutlich dehnt. Unter diesen Bedingungen wird verständlich, daß der vorgenannte Entspannungseffekt der Feder eine Neupositionierung des Mechanismus ermöglicht, wenn der Hebel durch seinen unteren Schenkel wieder mit dem abgeflachten Teil des Bedienungsknopfes in Kontakt kommt. Die Entspannungskraft der Feder erzeugt dennoch eine deutlich höhere Kraft, um den Widerstand gegen die Herstellung des Kontakts zwischen dem oberen Schenkel des Hebels und dem Buckel auf der Zunge zu überwinden.
  • Bei Verwendung des Portalrahmens mit Arm kann die von der Spule kommende Papierbahn, wie zuvor angegeben, über den Arm geführt und in Richtung Trommel zwischen dem Andruckelement und letzterer vorgelegt werden, um für einen Schnitt des Papiers in gefalzter Lage zu sorgen. In einer Ausführungsvariante kann die von der Spule kommende Papierbahn direkt hinter dem Arm vorbeilaufen und nicht den Portalrahmen umgehen, um unter den gleichen Bedingungen zwecks Schneiden einer ungefalzten Papierbahn zwischen Andruckrolle und Trommel geführt zu werden.
  • Es kann jedoch erforderlich sein und es ist vorzuziehen, beim Wechsel einer Materialspule den vorgenannten Portalrahmen anzuheben.
  • Ohne Einwirkung auf Trommel und Bedienungsknopf führt das Hochheben des Portalrahmens nach hinten zum Kippen der mit dem Bremshebel (12) verbundenen Feder (14). Nach dem Durchlaufen eines "toten Punktes", der der axialen Positionierung der Feder mit dem oberen Schenkel des Bremshebels entspricht, bewirkt die Kippbewegung des Portalrahmens nach hinten aufgrund der Verbindung mit der Feder das Umlegen des Bremshebels nach hinten, wodurch die flexible Zunge erneut freigegeben wird. Außerdem steht der untere Schenkel des Hebels nicht mehr mit dem Bedienungsknopf in Kontakt. Durch elastische Entspannung kehrt die Zunge wieder in die Ausgangsposition zurück und läßt die Materialspule frei. Man kann daher sehr leicht eine neue Spule nachfüllen, ohne daß die Bremsvorrichtung und insbesondere die Zunge das Einsetzen behindern.
  • Wenn die Materialspule auf den aufnehmenden Ansätzen (8) an den Seitenwänden des Gehäuses in Stellung gebracht ist, muß der Portalrahmen erneut, aber jetzt nach vorne, gekippt werden. In einem umgekehrten Bewegungsablauf zieht die neugespannte Feder (14) den Bremshebel (12) an, der nach vorne kippt, so daß der untere Schenkel (12b) wieder mit dem Bedienungsknopf (9) und insbesondere mit dessen abgeflachtem Teil (9a) in Berührung kommt. Bei einer derartigen Gestaltung kann die Bremsvorrichtung demnach einerseits für die Ausgabekontrolle der Papierbahn und andererseits für die Freigabe der Spule zum Wechseln genutzt werden.
  • Ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen und für den Fall, daß das Gerät keinen umlegbaren Portalrahmen mit Arm zwecks Papierausgabe in gefalzter Form umfaßt, erfolgt die Befestigung des oberen Endes der Feder (14) an der spulentragenden Seitenwand an einer geeigneten Stelle (16), damit allein das Bremsen der Materialbahn ermöglicht wird.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist durch eine sehr vereinfachte Bauweise gekennzeichnet. Der Bremshebel kann im oberen Teil zum Führen mit einem geringen Versatz profiliert sein, um mit einer aüßen angesetzten Platte in Kontakt zu stehen, die den Halt und die positionsgemäße Führung gewährleistet.
  • Erfindungsgemäß kann die Zunge angesetzt oder mit den anderen Bauteilen des Gehäuses vorprofiliert sein.
  • Je nach der gewählten Trommelauslösetechnik kann gegebenenfalls an der anderen Seite der Aufwischmaterialspule eine zweite Bremsvorrichtung vorgesehen werden. In diesem Fall ist die Auslösevorkehrung mit einem abgeflachten Bereich ausgebildet, um mit einem zweiten Bremshebel zus ammenzuwirken.
  • Die Vorrichtung ist einfach zu realisieren und umzusetzen. Sie ist ausgesprochen praktisch im Gebrauch. Bei einer übermäßigen Zugeinwirkung durch den Benutzer der Papierbahn wird vermieden, daß eine abgewickelte schlaffe Bahn ensteht, die dann beseitigt werden muß und die nicht zwischen Materialspule und Trommel gespannt ist.
  • Nachfolgend wird eine andere Realisierungsform der auf den Abbildungen 7-15 veranschaulichten Bremsvorrichtung beschrieben.
  • Die insgesamt mit (19) bezeichnete erfindungsgemäße Bremsvorrichtung ist so ausgebildet, daß sie in bestimmten Ruhephasen des Gerätes gegen mindestens eine der Flanken (B1) der Spule in Anschlag kommt, wobei die Vorrichtung eingezogen wird, wenn der Bediener am Papier zieht und dadurch eine Umdrehung der Trommel bewirkt.
  • Zu diesem Zweck besitzt die erfindungsgemäße Vorrichtung, wie insbesondere aus der Abbildung 13 zu ersehen ist, einen hohen Hebel (20), der in seinem oberen Teil einen spitz zulaufenden Arm (20a) aufweist, der geeignet ist, mit dem ergänzenden rampenbildenden und spitz zulaufenden Profil (21a) einer angesetzten Platte (21) zusammenzuwirken, die mit einem der oberen spulentragenden Seitenwänden (2a) am Gehäuse fest verbunden ist. Diese Platte kann bei der Herstellung formtechnisch ebenfalls unmittelbar mit der Seitenwand ausgebildet werden.
  • In seinem oberen Teil weist der besagte Arm einen pufferbildenden verformbaren Vorsprung (22) auf, der innen zwischen den Seitenwänden (2a - 2b) vorsteht, um gegenüber den Flanken (B1) der Materialspule zu liegen zu kommen. Der Hebel (20) ist in seinem mittleren Teil (20c) im Verhältnis zur tragenden Seitenwand (2c) der Trommel (4) und des Andruckelements (6) gelenkig gelagert. Die Gelenkbewegung erfolgt im Verhältnis zu einer Öffnung (20b) bzw. einem Loch mit Gelenkachse (23). Im unteren Teil ist der Hebel (20) hinten mit einem hakenförmigen Profil (20d) ausgebildet, das geeignet ist, einen Spalt (2f) bzw. Schlitz im unteren Teil der Seitenwand (2a) an der Rückwand (29) des Gehäuses entlang zu durchqueren. Die hakenartige Form (20d) ist ihrerseits so profiliert, um mit einem festen Anschlag (24) in der Rückwand (29) des Gehäuses zusammenzuwirken. Der feste Anschlag (24) kann beim Formen unmittelbar mit der Wand ausgebildet werden. Die dem Haken (20d) gegenüberliegende Innenseite (29d1) weist einen Rücksprung (20d2) auf, der so gestaltet ist, daß er in bestimmten Funktionsphasen des Gerätes mit dem Anschlag (24) zusammenpaßt, wobei diese Phase dem Abspreizen des oberen Schenkels des Hebels (20) und dem Nichtbremsen der Materialspule und dem Nichtbremsen der Trommel entspricht. Der Rücksprung (20d2) weist ein "T"-förmiges Profil auf, um am feststehenden Anschlag sicher hängenzubleiben.
  • Der Hebel (20) weist außerdem an vorderen unteren Teil ein spezifisches und im untersten Teil durch eine abgewinkelte Form (20f) verlängertes Kurvenprofil (20e) auf, um im Zusammenspiel mit einer an der Seitenwand (4c) der Trommel befestigten Profilnocke (25) einen Weg zu beschreiben, der zur Betätigung bzw. Nichtbetätigung der Bremsvorrichtung beiträgt. Der Hebel weist im untersten Teil eine gewichtsreduzierende Aussparung (20h) auf.
  • Der hakenbildende Teil (20d) des Hebels bildet vorteilhafterweise durch einen vorspringenden Bereich (20d3) den unteren Befestigungspunkt (17a) der Rückhol- und Auslösefeder (17) der Trommel.
  • Die an der Seitenwand (4c) der Trommel ausgebildete Nocke (25) weist insbesondere einen unteren kegelig erweiterten Bereich (25a) auf, gegen den der abgewinkelte Teil (20c) des Bremshebels (20) in Auflage kommt, indem er zwei vorstehende Punkte (25b - 25c) beschreibt. Um den einen (25b) herum ist ein angesetztes Formprofilplättchen (26) vorgesehen, das eine Überdicke bildet und den entsprechenden Teil des Hebels dazu zwingt, in bestimmten Funktionsphasen zurückzuweichen. Die Nocke definiert eine Lauf- und Bewegungsbahn des abgewinkelten Teils des Hebels. Vorteilhafterweise liegt das angesetzte Plättchen (26) ungefähr in der Verlängerung des die Trommel auslösenden Teils des exzentrischen Hebels (16). Zwischen den vorspringenden Stellen (25b - 25c) der Nocke weist diese einen Bereich (25d) auf, der hohl oder eingezogen o.ä. sein kann und der einem großen Teil des Nockenumfangs entspricht. Dieser Bereich (25d) steht vorteilhafterweise bei der Bewegung des Hebels (20) nicht mit diesem in Kontakt, so daß vom Hebel keine Bremskräfte auf die Nocke und damit auf die Trommel ausgeübt werden.
  • Die Bremsvorrichtung umfaßt in ihrem oberen Teil, wie oben angegeben, eine pufferbildende vorspringende Form (22), die innen vorsteht, um an der Flanke der Materialspule anzuliegen. Die vorspringende Form entspricht z.B. der Darstellung auf der Abbildung 14 der Zeichnungen. An der Seite des Hebelschenkels (20a) ist durch einen (22b) der Profilschenkel ein V-Profil (22a) befestigt, während der andere (22c) frei bleibt. Das Ganze ist durch einen Gummibelag (22d) umgeben und erhält dadurch die Form eines Dreiecks. Das Ende des freien Schenkels (22c) des V-Profils bietet eine gewisse Elastizität und ist geeignet, gegenüber der Flanke (B1) der Spule zu liegen zu kommen. In einer auf der Abbildung 15 illustrierten Variante erhält der freie Schenkel (22c) des V-Profils eine gezahnte Schneide (22e), deren Ende unter bestimmten Voraussetzungen geeignet ist, in die Materialbreite der Spule einzudringen und deren Bremsung zu gewährleisten. Durch den Kontakt des freien Schenkelendes (22c) mit der Spule wird der Schenkel gebeugt und die Spule gebremst.
  • Nachdem die Bauteile der Erfindung beschrieben wurden, wird nachstehend die Funktionsweise der Bremsvorrichtung erläutert
  • In der Ruhephase des Gerätes, d.h. wenn nicht an einer Fapierbahn gezogen wird, ist das Gerät in der auf der Abbildung 10 dargestellten Situation, d.h. der abgewinkelte Teil (20c) des Hebels (20) befindet sich in der Aussparung (25a) an der Nocke (25) und im Kontakt mit dem unteren vorspringenden Punkt (25b) an derselbigen. Der obere vorspringende Punkt (25c) liegt an der Kantenfläche (20g) bzw. Materialdicke des Hebels (20) an. Der Hakenteil (20d) des Hebels wird zum vorderen Teil des Gerätes geführt, und seine Innenfläche (20d1) liegt am ortsfesten Anschlag (24) entlang an der Hinterseite des Gehäuses an. In seinem oberen Teil ist der Schenkel des Hebels (20) nicht abgespreizt, so daß der Puffer (22) mit der Flanke der Spule fest anliegend in Kontakt steht. Das obere Ende (20a) des Hebels befindet sich im unteren Teil am Rampenprofil (21a) des Stützplättchens (21).
  • Wenn der Benutzer am Papier zieht, veranlaßt er die Drehung der Trommel und bewirkt durch den Dreheffekt der mit der Trommel kombinierten Nocke (25) eine Kippbewegung des Hebels (20). Dies führt augenblicklich zum seitlichen Rückzug des Hebels (20), wodurch die Materialspule freigegeben wird. Der obere vorstehende Punkt (25c) an der Nocke (25) wird gegen die Kante (20g) des Hebels wirksam und bewirkt dessen Kippen nach hinten. Dieser Vorgang bezweckt eine teilweise Winkelrotation der Trommel, bis sich der untere Hakenteil (20d) des Hebels (20) elastizitätsbedingt am unteren Anschlag (24) in der Gehäuserückwand verhakt. Der Hebel (20) wird dann endgültig abgespreizt, nachdem sich das obere Ende (20a) außen an der Rampe (21a) der mit der oberen Seitenwand kombinierten Stützplatte (21) entlang verschoben hat.
  • Nachdem das Einhaken am festen Anschlag (24) das Einziehen der Bremsvorrichtung bewirkt hat, setzt die Gerätetrommel ihre Drehbewegung fort, wobei sie das Papier und die Schneidvorrichtung in der Bewegung mitführt. Die weitere Drehung der Trommel bewirkt die entsprechende Verschiebung des an deren Seitenwand (4c) ausgebildeten Plättchens (26) an der Stelle des unteren Vorsprungs (25b) der Nocke. Am Ende des Schneidvorgangs kommt das Plättchen (26) zunehmend mit der dem Hebel gegenüberliegenden Kante (20g) in Berührung und drückt diesen erneut zur Seite, um den unteren Hakenteil (20d) des Anschlags (24) freizugeben und ein leichtes Kippen des oberen Hebelschenkels hervorzurufen. Es beginnt dann die Phase, in der der abgewinkelte Teil (20c) des Hebels erneut zunehmend in die Aussparung (25a) der Nocke eindringt. Durch die derart gebildete Höhlung nimmt der Hebel in Kombination mit der elastischen Rückholung der Auslösevorrichtung (17) wieder seine vorgenannte Ausgangsstellung ein. Der vorspringende Teil (22) am Hebelarm kehrt wieder in den Anpreßkontakt gegen die Flanke der Spule zurück.
  • Die derart beschriebene Bremsvorrichtung ist ausgesprochen unkompliziert. Sie ermöglicht in allen Fällen das Einsetzen der Trommel im immer gleichen Positionierbereich und sorgt damit für eine stets gleichmäßige Papierausgabe. Die Ausgestaltung der Bremsvorrichtung (22) bewirkt ein Heraustreten der Papierbahn auf einer festgelegten und konstanten Länge.
  • Der Bedienungshebel unterliegt somit einer doppelten Kippbewegung durch seinen oberen und unteren Teil, der ein Pendel bildet und für einen sicheren Bewegungsablauf sorgt.
  • Die Positionierung des Hebels (20) mit dem Hakenteil ermöglicht unabhängig vom Bremsen Druckeinwirkungen auf die Trommel aufzuheben.

Claims (1)

  1. -1- Spender von Aufwischmaterial mit einem Gehäuse (2), das Seitenwände (2a - 2b) aufweist, die geeignet sind, im oberen Teil einen Spulenhalter (3) bzw. tragende Ansätze (8) für die Bestückung mit einer Spule (B) für Aufwischmaterial, Toilettenpapier, Papierservietten o.ä. und im unteren Teil eine Trommel (4) aufzunehmen, die als Unterlage für eine Schneidvorrichtung (5) und eine an der Trommel anliegende Anpreßvorkehrung (6) dient, welche die Durchführung der Papierbahn zwecks Ausgabe und deren Heraustreten ermöglicht, wobei die Trommel (4) und die besagte Anpreßvorkehrung mit ihren Achsen (4a - 6a) quer zwischen den Seitenwänden angebracht sind und die Achse (4a) der Trommel an mindestens einem der beiden Enden durch einen Bedienungsknopf (9) verlängert wird, der das Nachfüllen des Gerätes und das Herausführen des zum Ergreifen bestimmten Papiers ermöglicht, dadurch gekennzeichnet, daß der Spender mindestens eine mit dem Funktionszyklus des Gerätes gekoppelte Bremsvorrichtung (12) der materialliefernden Spule (B) bei einmaliger Trommelumdrehung zur Ausgabe einer Materiallänge besitzt, wobei die Bremsvorrichtung auf einer Seite der Trommel seitlich angebracht und gegenüber dem Gehäuse gelenkig gelagert ist und dabei mit der sich drehenden bzw. nichtdrehenden Trommel in direkter Beziehung steht und je nach Betrieb oder Nichtbetrieb des Gerätes einen Bremskontakt auf mindestens einer der Seiten (B1) der Spule (B) oder deren Freigabe für eine zyklusmäßige Umdrehung gewährleistet, wobei die Funktionsbetätigung bzw. Freisetzung der Bremsvorrichtung durch die Einwirkung des Benutzers auf die aus dem Gerät heraustretende Materialbahn erfolgt.
    -2- Spender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bremsvorrichtung einen L- förmig gebogenen Hebel (12) besitzt und im mittleren Punkt (12a) gegenüber der Seitenwand des Gehäuses gelenkig gelagert und so ausgebildet ist, daß einer (12c) der Schenkel an einer mit der Trommel (4) kombinierten Vorkehrung aufliegt und der andere Schenkel (12d) senkrecht zum vorherigen verläuft, wobei er an seinem Endstück eine abgeschrägt profilierte Zone (12a) besitzt, um mit einer flexiblen Vorkehrung (15) zusammenzuwirken, die einerseits eine Reibfläche (15d) aufweist, die mit der querverlaufenden Seite (B1) der Spule in Kontakt kommt, und andererseits so profiliert ist, um nockenartig mit dem Hebel zusammenzuwirken, wobei die Vorkehrung (15) flexibel gelagert ist, während der Kontakt zwischen dem Ende des Hebels und der flexiblen Vorkehrung durch winkelige Verformung dieser Vorkehrung die Bremsfunktion der Spule und beim Lösen des besagten Hebelendes mit der flexiblen Vorkehrung die Freigabe der Spule zwecks Umdrehung gewährleistet.
    -3- Spender nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel (12) mit dem unteren Schenkel (12c) und dem Endstück (12b) an dem mit der Trommel kombinierten Bedienungsknopf (9) aufliegt, wobei dieser Knopf einen abgeflachten (9a) Auflagebereich des Hebelschenkels in Bremsposition der Spule und eine Umrandung (9b) für die Auflage dieses Hebelschenkels bei der Rotation der Trommel auf einer Umdrehung und der Freigabe der Spule besitzt.
    -4- Spender nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der gebogene Hebel (12) mit einer Rückholfeder (14) kombiniert ist, von der ein Ende (14a) am Hebel und das andere Ende an einem festen Punkt (16) der entsprechenden Seitenwand des Gehäuses befestigt ist.
    -5- Spender nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die flexible Vorkehrung eine Zunge ist, von der ein Ende (15a) an der Rückseite des Gehäuses und an der Seitenwand (10a) befestigt ist, während das andere freie Ende (15b) der Zunge ein zunehmend dickeres Buckelprofil (15c) aufweist, das geeignet ist, gegenüber dem Ende (12f) des senkrechten Schenkels (12d) des abgewinkelten Hebels zu liegen zu kommen und damit zusammenzuwirken, wobei die Zunge außerdem am vorderen inneren Ende eine Reibungsfläche (15d) aufweist, die geeignet ist, mit der querverlaufenden Seite der Spule in Berührung zu kommen.
    -6- Spender nach Anspruch 1 und einem der Ansprüche 2, 3 und 5, der zusätzlich einen Rahmen (10) besitzt, der mit seinen Seitenflügeln (10a) an den Seitenwänden (2a - 2b) gelenkig gelagert ist, wobei der Rahmen im vorderen mittleren Teil einen Arm (10b) aufweist, der mit an der Innenseite des Deckels ausgebildeten Vorsprüngen (11) zusammenwirkt,
    dadurch gekennzeichnet, daß der abgewinkelte Hebel (12) mit einer Rückholfeder (14) kombiniert ist, von der ein Ende (14a) am Hebel und das andere Ende (14b) an einem der Seitenflügel des Rahmens befestigt ist.
    -7- Spender nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die mit dem Bremshebel (12) verbundene Rückholvorkehrung (14) beim Nachfüllen des Gerätes im Anschluß an das Anheben des Rahmens nach hinten und nach dem Durchlaufen eines Totpunkts, der der Axialstellung der Feder mit dem oberen Schenkel des Hebels entspricht, das Kippen des Bremshebels nach hinten, die Freigabe der flexiblen Zunge und das Lösen des unteren Hebelschenkels gegenüber dem Bedienungsknopf ermöglicht.
    -8- Spender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Spender einen zweiten Bremshebel besitzt, der am anderen Seitenteil der Trommel angebracht ist, um durch einen seiner Schenkel mit der Auslösevorkehrung zusammenzuwirken, die mit der Trommel kombiniert ist, wobei diese Vorkehrung mit einem abgeflachten Positionierbereich ausgebildet ist.
    -9- Spender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bremsvorrichtung einen sehr hohen Hebel (20) umfaßt, der in seinem mittleren Teil gegenüber der Seitenwand (2c) gelenkig gelagert ist und in seinem oberen Teil einen Arm (20a) aufweist, der mit einem rampenbildenden Profil (21a) einer Stützplatte zusammenwirkt, wobei der Arm eine Vorkehrung (22) aufnimmt, die pufferartig gegen die Flanke der Spule vorsteht,
    und dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel in seinem unteren Teil eine hakenartige Form (20d) besitzt, die mit einem festen Anschlag (24) im unteren Teil des Gehäuses zusammenwirkt, wobei der Hebel außerdem ein kurvenförmiges Profil (20e) aufweist, das mit einer Nocke (25) an der Seitenwand (4c) der Trommel zusammenwirkt, wobei die Nocke so profiliert ist, um bei der Drehung der Trommel eine Bewegungsbahn des Hebels bzw. seinen Stillstand zu ermöglichen und dadurch die gebremsten und ungebremsten Phasen der Materialspule mit Freigabe der Trommel bei reibungsfreier Bewegung zu beschreiben.
    -10- Gerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel (20) in seinem hinteren unteren Teil eine hakenartige Form (20d) aufweist, die geeignet ist, einen an der Seitenwand (2c) ausgeformten Schlitz (2f) zu durchqueren, wobei die hakenartige Form (20d) so profiliert ist, um mit dem festen Anschlag (24) zusammenzuwirken und auch die Befestigung der elastischen Rückholvorkehrung (17) für das Auslösen der Trommel zu ermöglichen.
    -11- Gerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die hakenartige Form (20d) an der Innenseite (20d1) einen Rücksprung (20d2) mit geneigtem Profil aufweist, der in bestimmten Phasen mit dem Anschlag (24) zusammenwirkt.
    -12- Gerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die hakenartige Form (20d) des Hebels einen vorspringenden Bereich (20d3) aufweist, der den unteren Befestigungspunkt (17a) der Rückholfeder (17) für das Auslösen der Trommel bildet.
    -13- Gerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Hebel in seinem unteren Teil ein kurvenförmiges Profil (20e) aufweist, das durch einen abgewinkelten Teil (20c) verlängert wird, um mit der Nocke (25), die mit der Seitenwand der Trommel fest verbunden ist, zusammenzuwirken, wobei der Hebel eine Kante (20g) aufweist, die den Auflagebereich auf der Nocke bildet.
    -14- Gerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die pufferbildende vorspringende Form (22) im oberen Teil des Hebels eine V-Form (22a) aufweist, wobei einer der Schenkel (22b) mit dem Hebelarm fest verbunden und der andere frei beweglich (22c) ist, um gegen die Flanke der Spule in Auflage zu kommen, wobei diese Elastizität zum Abbremsen und Stoppen der Spule beiträgt.
    -15- Gerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die vorspringende Form (22) einen Gummibelag (22d) erhält, der eine dreieckige Auflagefläche beschreibt.
    -16- Gerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende (22c) des Profils (22a) eine gezahnte Schneide (22e) erhält.
    -17- Gerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Nocke (25) einen unteren konisch ausgeweiteten Bereich (25a) mit zwei vorstehenden Punkten (25b - 25c) aufweist, und daß um den unteren vorstehenden Punkt (25b) herum ein eine Überdicke bildendes Plättchen (26) angebracht ist, wobei der obere vorstehende Punkt (25c) geeignet ist, bei der Drehung der Trommel gegen die Kante (20g) des Hebels (20) in Auflage zu kommen, um bei der ungebremsten Phase das Abspreizen des Hebels zu gewährleisten, wobei das Plättchen (26) geeignet ist, das Verschieben des Hebels zu bewirken, um seine Rückkehr in die Bremsposition sicherzustellen.
    -18- Gerät nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Nocke zwischen den beiden vorstehenden Punkten (25b - 25c) einen Bereich (25d) aufweist, der bei der Bewegung des Hebels um die Nocke herum während der Drehung der Trommel nicht mit diesem in Kontakt steht.
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