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Gebiet der
Erfindung
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Diese Erfindung betrifft ein Nahrungsmittelprodukt
auf Getreidebasis, das reich an diätetischer Faser ist; insbesondere
löslicher
Faser, und das in einer eßfertigen
Form vorliegt. Das Nahrungsmittelprodukt ist besonders nützlich zur
Absenkung von Blutfett-, Cholesterin- und Glucosespiegeln und als
Nahrungsmittel für
Diabetiker. Die Erfindung betrifft auch Verfahren zur Verminderung
der Blutzuckerspiegel im Plasma.
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Hintergrund
der Erfindung
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Eine an diätetischer Faser reiche Diät weist
viele allgemein akzeptierte Vorteile oder vorteilhafte Wirkungen
auf. Zu diesen Vorteilen zählen
die Normalisierung der Darmfunktion, die Verminderung des Auftretens bestimmter
Dickdarmerkrankungen, die Absenkung der Konzentrationen an Blutglucose,
die Absenkung der postprandialen Insulinspiegel, die Absenkung der
Plasmacholesterinspiegel, die Verminderung der Blutfettwerte und
dergl.. Aus diesen Gründen
werden Diäten,
die reich an löslichen
Fasern sind, ganz allgemein von den Gesundheitsbehörden empfohlen.
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Diäten mit einem hohen Gehalt
an diätetischen
Fasern werden auch nachdrücklich
für Diabetiker
empfohlen; so gibt z. B. Anderson, J. W. und Akanji, A. O., 1993; "Treatment of Diabetes
with High Fiber Diets", CRC
Handbook of Dietary Fiber in Human Nutrition, CRC Press Inc., 2nd
Edition, Seiten 443 bis 470 an, daß diese Diäten den Insulinbedarf bis zu
50% reduzieren können
und die Kontrolle der Blutzuckerspiegel bei Diabetes Typ I verbessern
können.
Für Diäten, die
reich an diätetischen
Fasern sind, wurden bei einer Langzeiternährung keinerlei signifikante
Risiken oder Nebeneffekte berichtet.
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Trotz aller Vorteile und vorteilhaften
Wirkungen von Diäten,
die reich an diätetischer
Faser sind, ist in vielen industrialisierten Gesellschaften die
durchschnittliche Aufnahme an diätetischen
Fasern leider sehr viel geringer als die empfohlene Menge; häufig beträgt sie nur
die Hälfte
der empfohlenen Menge. Ein Grund dafür ist, daß "Convenience-Food-Produkte", die reich an diätetischen Fasern sind, üblicherweise
im Hinblick auf Textur und Mundgefühl nicht akzeptabel sind. Insbesondere
sind derartige Nahrungsmittelprodukte üblicherweise im Mund sehr trocken.
Alternativ dazu sind die Produkte keine "Convenience"-Nahrungsmittel und benötigen lange
Zubereitungszeiten, beispielsweise Porridges.
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Diätetische Fasern werden üblicherweise
als wasserlöslich
oder wasserunlöslich
gekennzeichnet. Anderson und Akanji (1993), geben unter anderem
an, daß die
wasserlöslichen
Fasern (z. B. Guar, Pektin und Psyllium) die glykämische Reaktion
auf eine Nahrung stärker
vermindern als unlösliche
Fasern. Das macht Nahrungsmittelprodukte, die lösliche Fasern enthalten, besonders
geeignet für
Diabetiker. Darüber
hinaus können
viele der Vorteile, die oben im Hinblick auf eine Diät, die reich
an diätetischer
Faser ist, diskutiert wurden, primär der löslichen Faserkomponente zugeschrieben
werden. Das wurde bestätigt
in Braaten et al; 1994; Diabetic Medicine, 11, 312 bis 318, wo ein
Versuch beschrieben wird, bei dem Nahrungsmittel, die reich an löslicher
Faser aus Hafer sind, die Glukose- und Insulin-Reaktionen im Plasma
erheblich verminderten. Die Nahrungsmittel wurden jedoch in Form
eines Porridge verabreicht. Ein Porridge kann für klinische Versuche annehmbar
sein, ist jedoch kein "Convenience
Food" und somit
kein gutes Medium, in dem die lösliche
Faser angeboten werden kann.
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Leider sind "Convenience Food"-Nahrungsmittel, die hohe Gehalte an
löslicher
Faser enthalten, sehr schwierig herzustellen, wie im US-Patent 5
024 996 diskutiert wird. Ein im US-Patent 5 024 996 erläuterter Grund
liegt darin, daß die
lösliche
Faser während
der Verarbeitung unerwünscht
hohe Mengen an Feuchtigkeit absorbiert. Wie ebenfalls im US-Patent 5 024 996
diskutiert wird, weisen Produkte, die hohe Anteile an löslicher
Faser enthalten, üblicherweise
eine schlechte Textur und ein schlechtes Mundgefühl auf. Insbesondere haben
die Produkte eine gummiartige, schleimartige Textur; insbesondere
wenn sie mit Milch kombiniert werden, wie es im Falle von Cerealien
häufig
der Fall ist. Es wird berichtet, daß die Probleme ganz besonders
verschärft
werden, wenn die lösliche
Faser eine aus Haferkleie ist. Ein Versuch, das im US-Patent 5 024
996 beschriebene Problem anzugehen, umfaßt die Verwendung von Gerstenkleie
als primäre
Quelle für
lösliche
Fasern; wobei in diesem Falle mindestens soviel lösliche Faser
vorhanden ist wie unlösliche
Fasern, jedoch ein Minimum von 10% löslicher Faser. Wenn Hafermehl
oder -kleie eingesetzt wird, werden diese primär als stärkehaltige Komponente eingesetzt,
obwohl bestätigt
wird, daß Haferkleie
bis zu 10% lösliche
Fasern enthalten kann und zu dem löslichen Faseranteil etwas beitragen
kann, der von der Gerstenkleie bereitgestellt wird.
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Ein weiterer Versuch, ein annehmbares
Convenience Food-Produkt
zu schaffen, das angeblich hohe Anteile an löslicher Faser enthält, wird
beschrieben im US-Patent 5 169 662. Hierbei wird eine herkömmliche Haferkleie
mit Maiskleie und Maismehl kombiniert und dann kochextrudiert, um
ein expandiertes Nahrungsmittelprodukt zu erzeugen. Das Patent erwähnt, daß "festgestellt wurde,
daß ein
expandiertes Haferkleieprodukt unter Verwendung von Haferkleie allein
nicht hergestellt werden kann",
aus welchem Grund Maiskleie und Maismehl zugesetzt werden. Die Maiskleie
und das Maismehl haben jedoch den Effekt, daß der Gehalt an löslicher
Faser des Nahrungsmittelprodukts wesentlich vermindert wird, und zwar
entgegen dem, was in dem Patent angegeben wird. Obwohl US-Patent
5 169 662 angibt, daß Maiskleie
einen Gehalt von etwa 56% lösliche Fasern
aufweist, ist dieser Wert wenigstens 10-fach höher als der Wert, der üblicherweise
für Maiskleie
angegeben wird. Insbesondere beschreibt genau diejenige Veröffentlichung
(Prosky et al; 1988; J. Assoc. Off. Anal. Chem. 70, 5, 1017), auf
die das Patent im Hinblick auf die Beschreibung des Testverfahrens
zur Bestimmung der löslichen
Faser Bezug nimmt, daß Maiskleie
weniger als 1% lösliche
Faser aufweist. Es scheint daher, daß man sich im US-Patent 5 169
662 im Hinblick auf den Gehalt an löslicher Faser im Produkt irrt.
Es ist folglich nicht überraschend,
daß möglicherweise
ein Produkt mit einer akzeptablen Textur erhalten wurde, da nur
derartig niedrige Anteile an löslicher
Faser vorhanden waren.
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Ferner beruht wenigstens ein Teil
der Wirksamkeit der löslichen
Faser auf der Fähigkeit
der löslichen Faser,
zu quellen und die Viskosität
des Inhalts des Magens und des Dünndarms
zu erhöhen
(Edwards et al; 1987; Am J. Clin. Nutrition, 46, 72 bis 77). Leider
kann ein Kochen während
der Verarbeitung von Produkten, die lösliche Fasern enthalten, zu
einem gewissen Abbau der löslichen
Fasern führen,
so daß deren
Fähigkeit, die
Viskosität
zu erhöhen,
vermindert wird.
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Es besteht daher weiterhin ein Bedarf
nach einem organoleptisch annehmbaren Convenience Food-Produkt,
das hohe Anteil an löslicher
Faser enthält,
und das in der Lage ist, die Viskosität des Inhalts des Magens und
des Dünndarms
zu erhöhen.
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Kurzdarstellung
der Erfindung
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Demgemäß schafft die vorliegende Erfindung
ein kochextrudiertes Cerealienprodukt in eßfertiger Form, wobei das Cerealienprodukt
ein entfettetes Haferkleiekonzentrat ent hält, das einen β-Glucangehalt
von wenigstens 10 Gew.-% aufweist, wobei das Cerealienprodukt einen β-Glucangehalt
von wenigstens 5 Gew.-% aufweist und in Lösung eine Viskosität erzeugt,
die wenigstens so groß ist
wie diejenige Viskosität,
die von den Bestandteilen des Cerealienprodukts vor deren Kochextrusion
erzeugt wird.
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Überraschenderweise
wurde festgestellt, daß ein
eßfertiges
Produkt, das eine hervorragende Textur und hervorragende organoleptische
Eigenschaften, insbesondere Mundgefühl, aufweist, hergestellt werden kann,
obwohl das Produkt hohe Anteile an löslicher Faser aus Haferkleie
enthält.
Außerdem
weist das Produkt die Fähigkeit
auf, die Viskosität
im Magen und Dünndarm
in einem Ausmaß zu
erhöhen,
das wenigstens genauso gut ist wie die nicht gekochten Bestandteile
des Cerealienprodukts. Das macht es möglich, daß das Produkt alle Vorteile
einer an löslicher
Faser reichen Diät
aufweist und trotzdem hoch akzeptable organoleptische Eigenschaften
aufweisen. Außerdem
weist das Produkt eine hervorragende Stabilität und hervorragende Eigenschaften
bei der Lagerung über
lange Zeit auf.
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Das Cerealienprodukt liegt vorzugsweise
in expandierter oder Flocken-Form vor. Außerdem enthält das Cerealienprodukt vorzugsweise
von etwa 7 Gew.-% bis etwa 16 Gew.-% β-Glucan; beispielsweise von etwa
8 bis etwa 12 Gew.-%.
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Vorzugsweise weist das Cerealienprodukt
das Haferkleiekonzentrat und ein stärkehaltiges Getreidemehl auf,
das ausgewählt
ist aus Weizenmehl, Reismehl, Maismehl, Gerstenmehl, Hafermehl und
Roggenmehl; oder Mischungen davon. Stärker bevorzugt ist das stärkehaltige
Getreidemehl Weizenmehl oder Reismehl oder eine Mischung daraus.
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Das Cerealienprodukt enthält vorzugsweise
wenigstens 70 Gew.-% des Haferkleiekonzentrats und stärker bevorzugt
wenigstens 75 Gew.-%. Das Haferkleiekonzentrat weist vor zugsweise
einen β-Glucan-Gehalt
von mehr als 14 Gew.-% und stärker
bevorzugt von 15 Gew.-% bis 20 Gew.-% auf; insbesondere von etwa 16
Gew.-% bis etwa 18 Gew.-%. Der Gesamtgehalt an diätetischer
Faser des Haferkleiekonzentrats liegt vorzugsweise bei mehr als
25 Gew.-%, stärker
bevorzugt im Bereich von etwa 30 Gew.-% bis etwa 40 Gew.-%, beispielsweise
von etwa 32 Gew.-% bis etwa 36 Gew.-%.
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Vorzugsweise enthält das Haferkleiekonzentrat
weniger als 7 Gew.-% Öle
und Fette, stärker
bevorzugt weniger als 6 Gew.%. Beispielsweise kann das Haferkleiekonzentrat
von etwa 4 Gew.-% bis etwa 6 Gew.-% Fette und Öle enthalten.
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Gemäß einem anderen Aspekt schafft
die vorliegende Erfindung ein eßfertiges
Nahrungsmittelprodukt, das ein kochextrudiertes Cerealienprodukt,
wie es oben definiert wurde, umfaßt.
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Das Nahrungsmittelprodukt kann eine
Frühstückscerealie
sein, die das kochextrudierte Cerealienprodukt in Flocken- oder
expandierter Form enthält,
oder in beiden Formen, wobei das kochextrudierte Cerealienprodukt
mit einem Fructoseüberzug überzogen
ist. Vorzugsweise weist das Nahrungsmittelprodukt. mehr als 50 Gew.-%
des kochextrudierten Cerealienprodukts auf; stärker bevorzugt von 60 bis 80
Gew.-% des kochextrudierten Cerealienprodukts. Das Nahrungsmittelprodukt
kann ein Cerealienriegel sein, der das kochextrudierte Produkt in
Flocken- oder expandierter Form oder in beiden Formen aufweist,
sowie eine körnerförmige Cerealienkomponente,
die ausgewählt
ist aus Nüssen,
Trockenfrüchten,
Körnern,
expandierten Produkten und Mischungen daraus. Vorzugsweise weist
der Cerealienriegel einen Gehalt an gesättigtem Fett auf, der so ist, daß das gesättigte Fett
weniger als etwa 15% der Gesamtkalorien stellt. Stärker bevorzugt
stellt das gesättigte Fett
weniger als etwa 10% der Gesamtkalorien. Vorzugsweise weist der
Cerealienriegel einen solchen Gehalt an einfach ungesättigten
Fetten auf, daß die
einfach ungesättigten
Fette von etwa 5 bis etwa 20% der Gesamtkalorien stellen.
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Gemäß einem anderen Aspekt schafft
die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Prophylaxe oder Behandlung
von Diabetes, wobei das Verfahren die orale Verabreichung eines
kochextrudierten Cerealienprodukts an einen Patienten umfaßt, das
ein entfettetes Haferkleiekonzentrat enthält, das einen β-Glucangehalt von
wenigstens 10 Gew.-% aufweist, und das in Lösung eine Viskosität liefert,
die wenigstens so hoch ist wie die Viskosität, die von den Bestandteilen
des Cerealienprodukts vor deren Kochextrusion erzeugt wird; das
Cerealienprodukt wird dabei in einer Menge verabreicht, die ausreicht,
eine tägliche
Dosis an β-Glucan
von etwa 1 g bis etwa 25 g zu liefern. Das Verfahren ist vorzugsweise
eins zur Prophylaxe oder Behandlung von Diabetes vom Typ II.
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Gemäß einem weiteren Aspekt betrifft
diese Erfindung die Verwendung eines entfetteten Haferkleiekonzentrats,
das einen β-Glucangehalt
von wenigstens 10 Gew.-% aufweist, bei der Herstellung eines kochextrudierten
Cerealienprodukts, das in Lösung
eine Viskosität
erzeugt, die wenigstens so groß ist
wie die Viskosität,
die von den Bestandteilen des Cerealienprodukts vor ihrer Kochextrusion
geliefert wurde, zur Prophylaxe und Behandlung von Diabetes, vorzugsweise
Diabetes Typ II.
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Vorzugsweise wird das Cerealienprodukt
in Form einer eßfertigen
Frühstückscerealie
oder eines Cerealienriegels verzehrt.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Es werden nunmehr ausschließlich beispielhaft
Ausführüngsformen
der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben,
in denen zeigen:
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1 eine
graphische Darstellung des mittleren Plasmaglucosespiegels (Glykämie) aufgetragen
gegen die Zeit nach dem Verzehr von einem von vier Frühstücken: Frühstück 1 (0
g lösliche
Faser) wird mit --⟡-- bezeichnet, Frühstück 2 (4 g lösliche Faser) wird mit --∎--
bezeichnet, Frühstück 3 (6
g lösliche
Faser) wird bezeichnet mit -⟡-, und Frühstück 4 (8,4 g lösliche Faser)
wird bezeichnet mit --Δ--.
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2 ist
eine Kurve des mittleren Plasma-Insulinspiegels gegen die Zeit nach
dem Verzehr von einem von vier Frühstücken: Frühstück 1 (0 g lösliche Faser) wird mit --⟡--
bezeichnet, Frühstück 2 (4
g lösliche
Faser) wird mit --∎-- bezeichnet, Frühstück 3 (6 g lösliche Faser) wird bezeichnet
mit -⟡-, und Frühstück 4 (8,4
g lösliche
Faser) wird bezeichnet mit --Δ--.
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3 ist
eine Kurve für
die mittleren Plasma-Glucosespiegel (Glykämie) gegen die Zeit nach dem
Verzehr von einem von zwei Frühstücken: Frühstück 1 wird
mit -☐- bezeichnet, und Frühstück 2 mit --Δ-- bezeichnet.
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Detaillierte
Beschreibung der Erfindung
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Um das kochextrudierte Cerealienprodukt
herzustellen, wird eine ungekochte Trockenmischung der Trockenbestandteile
des Cerealienprodukts hergestellt. Der primäre Trockenbestandteil der Trockenmischung ist
ein entfettetes Haferkleiekonzentrat, das vorzugsweise einen Gesamtfasergehalt
von wenigstens 30 Gew.-% und einen β-Glucangehalt von wenigstens
14 Gew.-% aufweisen. Die Trockenmischung weist dabei wenigstens
50 Gew.-% des Haferkleiekonzentrats auf; wobei die genaue Menge
von der gewünschten
Form und den gewünschten
Eigenschaften des Cerealienprodukts abhängt. In dieser Beschreibung
bedeutet ein "entfettetes
Haferkleiekonzentrat" eine
Haferkleiefraktion, die einen angereicherten Gehalt an löslicher
Faser von mehr als etwa 10 Gew.-% aufweist und die einer Lösemittelextraktion
unterzogen wurde, um Öle
und Fette wenigstens teilweise aus der Fraktion zu entfernen. Üblicherweise
weisen Haferkleiekonzentrate einen Fett- oder Öl-Gehalt von weniger als etwa
10 Gew.-% auf. Entfettete Haferkleiekonzentrate weisen einen Öl- oder Fettgehalt
von weniger als etwa 7 Gew.-%, stärker üblich etwa 4 bis etwa 6 Gew.-%,
auf.
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Entfettete Haferkleiekonzentrate
dieses Typs sind kommerziell erhältlich;
beispielsweise können
geeignete Haferkleiekonzentrate bezogen werden von Swedish Protein
AB, Väröbacka, Schweden.
Alternativ dazu kann das Haferkleiekonzentrat dadurch hergestellt
werden, daß man
trockene Haferkörner
mahlt und dann sorgfältig
das Fasermaterial von den Stärkebestandteilen
der Haferkörner
absiebt. Das faserreiche Material kann dann Lösemittelextraktionstechniken
unterworfen werden, um Öle
und Fette aus dem Material zu entfernen. Eine ähnliche Prozedur zur Extraktion
von Ölen
und Fetten ist beschrieben im -britischen Patent 1 526 533, auf
dessen Offenbarung hiermit durch Bezugnahme ausdrücklich Bezug
genommen wird. Gewünschtenfalls
kann die Lösemittelextraktionsstufe
auch vor dem Sieben durchgeführt
werden. Diese Sieb- und Extraktionsprozedur ist geeignet zur Herstellung
von Haferkleiekonzentraten mit Fasergehalten am unteren Ende des
Bereichs; beispielsweise für
ein Haferkleiekonzentrat mit einem maximalen Gehalt an löslicher Faser
von etwa 15 Gew.-%.
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Als weitere Alternative kann zur
Herstellung des entfetteten Haferkleiekonzentrats das im US-Patent 5
106 640 (auf dessen Offenbarung hiermit durch Bezugnahme ausdrücklich Bezug
genommen wird) beschriebene Verfahren angewandt werden. Bei diesem
Verfahren werden Haferkörner
rasch in Aufschlämmungsform bei
einer Temperatur von 0 bis 15°C
gemahlen. Die Aufschlämmung
wird dann homogenisiert und dann gesiebt, um eine mit Fasern angereicherte
Fraktion abzutrennen. Die faserangereicherte Fraktion wird dann
einer Extraktion zur Entfernung von Ölen und Fetten unterzogen.
Unter Anwendung dieser Technik können
Haferkleiekonzentrate mit β-Glucangehalten
von bis zu 40 Gew.-% hergestellt werden. Obwohl Haferkleiekonzentrate
mit sehr hohen β-Glucangehalten
zur Her stellung des gekochten und expandierten Cerealienprodukts
verwendet werden können,
ist es bevorzugt, wenn der β-Glucangehalt weniger
als etwa 20 Gew.-% beträgt.
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Wenn es gewünscht wird, ein expandiertes
Cerealienprodukt herzustellen, enthält die Trockenmischung üblicherweise
einen stärkehaltigen,
mehlartigen Bestandteil oder eine Stärke oder beides. Irgendein geeigneter
stärkehaltiger,
mehlartiger Bestandteil kann verwendet werden. Geeignete Beispiele
sind Weizenmehl, Reismehl, Maismehl, Gerstenmehl, Hafermehl und
Roggenmehl. Es können
auch Mischungen dieser Mehle verwendet werden. Die Mehle können Vollkornmehle
sein oder Mehle, aus denen Fraktionen entfernt wurden; beispielsweise
kann die Keimfraktion oder die Spelzenfraktion entfernt sein. Reismehl
und Weizenmehl sind besonders geeignet, und zwar entweder allein
oder in Kombination. Beispielsweise können bis zu 40 Gew.-% des stärkehaltigen
mehlartigen Bestandteils oder der Stärke verwendet werden, obwohl
man eine adäquate
Expansion auch mit niedrigeren Mengen des stärkehaltigen, mehlartigen Bestandteils
oder der Stärke
erhalten kann.
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Die Menge des stärkehaltigen, mehlartigen Bestandteils
oder der Stärke,
die verwendet werden, ist so ausgewählt, daß die gewünschten Eigenschaften im Endprodukt
erhalten werden, sollte jedoch nicht so sein, daß der β-Glucangehalt des Cerealienprodukts
auf weniger als 5% fällt.
Wenn es gewünscht
ist, ein stark expandiertes Produkt bereitzustellen, sind größere Mengen
des stärkehaltigen,
mehlartigen Bestandteils oder der Stärke erforderlich. In einem
solchen Fall kann der β-Glucangehalt
des Endprodukts über
5 Gew.-% gehalten werden, indem man ein Haferkleiekonzentrat mit
einem hohen β-Glucangehalt
verwendet. Bei einem Haferkleiekonzentrat, das einen β-Glucangehalt
im Bereich von 15 bis 20 Gew.-% aufweist, bildet der stärkehaltige,
mehlartige Bestandteil oder die Stärke üblicherweise von etwa 10 bis
etwa 30 Gew.-% der Trockenmischung.
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Wenn es gewünscht ist, ein flockenartiges
Cerealienprodukt herzustellen, ist es nicht nötig, in der Trockenmischung
einen stärkehaltigen,
mehlartigen Bestandteil oder eine Stärke zu verwenden, da es möglich ist,
ein nicht expandiertes Produkt zu Flocken zu verarbeiten. In jedem
Falle führt
jedoch die Verarbeitung einer Trockenmischung, die nahezu ausschließlich das
Haferkleiekonzentrat aufweist, zu einer gewissen Expansion. Stark
expandierte Produkte können
jedoch auch in Flocken überführt werden.
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Die Trockenmischung kann auch geringe
Mengen, beispielsweise weniger als 5 Gew.-% insgesamt, an Aromamitteln,
Färbemitteln,
Salzen, Antioxidantien, Vitaminen, Mineralien, Proteinquellen, Malzen
und dergl. beinhalten. Geeignete Proteinquellen sind Milchpulver,
Molkepulver, Weizenglutene usw.. Gewünschtenfalls können auch
Quellen für
unlösliche
Faser eingearbeitet werden, beispielsweise Weizenkleie, Maiskleie, Reiskleie,
Roggenkleie und dergl..
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Die verschiedenen Bestandteile der
Trockenmischung werden dann vermischt, um eine homogene Mischung
zu bilden, und dann in einen Kochextruder eingespeist. Es kann irgendein
geeigneter Kochextruder verwendet werden, ein Einschnecken- oder Zweischneckenextruder.
Geeignete Extruder sind kommerziell erhältlich, beispielsweise die
Wenger- und Clextral-Kochextruder,
die allgemein erhältlich
und auf dem Fachgebiet gut bekannt sind. Doppelschneckenextruder,
die gleichsinnig rotierende Schnecken mit Eingriff aufweisen, sind
besonders geeignet.
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Dem Kochextruder wird auch Wasser
zugegeben, üblicherweise
in die zweite Zone des Kochextruders, um eine Verkleisterung der
Stärkekomponenten
zu ermöglichen.
Das Wasser kann eine Temperatur von etwa 20°C bis etwa 60°C aufweisen.
Die Menge des verwendeten Wassers kann wie gewünscht gewählt werden, macht jedoch vorzugsweise
weniger als etwa 25 Gew.-% des Gesamtgewichts aus Wasser und Trockenbestandteilen
aus. Wenn zuviel Wasser verwendet wird, wurde festgestellt, daß das Endprodukt
sehr hart und dicht wird. Obwohl das nicht so wichtig ist, wenn
das Endprodukt zu Flocken zu verarbeiten ist, wird es am besten
vermieden, wenn das Endprodukt in expandierter Form verwendet werden
soll. Für
expandierte Cerealienprodukte beträgt die Menge des verwendeten
zugesetzten Wassers vorzugsweise weniger als 15 Gew.-% des Gesamtgewichts
aus Wasser und Trockenbestandteilen, vorzugsweise etwa 10 Gew.-%.
Anstelle von Wasser kann auch Dampf verwendet werden.
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Gewünschtenfalls kann auch eine
sehr geringe Menge eines genießbaren Öls in den
Kochextruder eingespeist werden, um den Extrusionsprozeß zu erleichtern
oder als Träger
für Öllösliche Zusätze. Es
kann dabei irgendein geeignetes Öl
verwendet werden; beispielsweise Pflanzenöle wie Sonnenblumenöl, Saffloröl, Maisöl und dergl.
Wenn Öle
verwendet werden, sind Öle,
die reich an einfach ungesättigten
Bestandteilen sind, besonders bevorzugt. Filtrierte Öle oder
Fette sind ebenfalls bevorzugt. Die Menge des verwendeten Öls wird vorzugsweise
unter etwa 1 Gew.-% der Mischung aus Öl, Trockenmischung und Wasser
gehalten.
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Die Umdrehungsgeschwindigkeit der
Schnecke oder Schnecken wird vorzugsweise unter etwa 500 U/min gehalten.
Oberhalb von etwa 500 U/min wurde festgestellt, daß die löslichen
Fasern abgebaut werden, und zwar aufgrund der hohen Scherung, und
das End-Cerealienprodukt liefert niedrige Viskositäten im Magen und
Dünndarm.
Rotationsgeschwindigkeiten im Bereich von etwa 200 U/min bis etwa
450 U/min sind geeignet, insbesondere Rotationsgeschwindigkeiten
im Bereich von 250 bis 350 U/min.
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Der Druck in den Scher- und Kompressionszonen
des Kochextruders wird vorzugsweise unterhalb von etwa 200 bar gehalten,
wobei beispielsweise ein Druck im Bereich von etwa 100 bis etwa
180 bar geeignet sein würde.
Besonders vorteilhaft sind Drucke im Bereich von etwa 120 bar bis
etwa 140 bar.
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Die maximale Produkttemperatur im
Extruder wird vorzugsweise unter etwa 200°C gehalten, beispielsweise im
Bereich von etwa 100°C
bis etwa 200°C.
Besonders bevorzugt sind maximale Produkttemperaturen im Bereich
von etwa 120°C
bis etwa 190°C,
vorzugsweise von etwa 150°C
bis etwa 180°C.
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Beim Austritt aus dem Kochextruder
wird das gekochte Cerealienprodukt üblicherweise in kleine Stücke geschnitten,
wobei man rotierende Schneidmesser am Ausgang verwendet. In Abhängigkeit
von den Bedingungen im Kochextruder expandiert das gekochte Cerealienprodukt
in einem höheren
oder geringeren Ausmaß.
Das gekochte Cerealienprodukt, das für eine Flockenherstellung bestimmt
ist, kann gewünschtenfalls
einer sehr viel geringeren Expansion unterliegen. Es ist natürlich möglich, auch
ein stark expandiertes Cerealienprodukt zu Flocken zu verarbeiten;
es weist jedoch keinen Vorteil auf, so zu verfahren.
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Wenn ein zu Flocken verarbeitetes
Produkt hergestellt werden soll, kann das gekochte Cerealienprodukt
dann einer Flockungsapparatur zugeführt werden. Geeignete Apparaturen
sind gut bekannt und werden in der Cerealienindustrie in großen Umfang
verwendet und können
beispielsweise bezogen werden von der Bühler AG in der Schweiz. Gewünschtenfalls
kann das gekochte Cerealienprodukt vor der Flockenbildung teilweise
getrocknet werden.
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Das expandierte Cerealienprodukt
oder das zu Flocken verarbeitete Cerealienprodukt wird dann auf einen
Feuchtigkeitsgehalt von weniger als etwa 5 Gew.-% getrocknet. Das
erfolgt üblicherweise
in einem Heißlufttrockner,
wie üblich.
Feuchtigkeitsgehalte von etwa 1 bis etwa 3 Gew.-% sind bevorzugt.
Die auf diese Weise hergestellten Cerealienprodukte weisen eine
knusprige, angenehme Textur und gute organo leptische Eigenschaften
auf. Die zu Flocken verarbeiteten Cerealienprodukte weisen ebenfalls
eine gute Textur und gute organoleptische Eigenschaften auf, sind
jedoch weniger knusprig. Die Cerealienprodukte haben einen angenehmen
Geschmack nach geröstetem
Getreide. Die Dichte der Cerealienprodukte beträgt bequemerweise weniger als
etwa 300 g/l.
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Das gekochte Cerealienprodukt kann
dann wie gewünscht
weiterverarbeitet werden. Wenn das Cerealienprodukt beispielsweise
als eine Frühstückscerealie
verwendet werden soll, kann es mit einem Sirup besprüht werden,
der Zucker (wie Fructose oder Glucose) oder andere Süßungsmittel,
Färbemittel
oder Aromatisierungsmittel und dergl. enthält, und dann getrocknet werden.
Dann können
gewünschtenfalls
getrocknete Früchte,
Nüsse,
andere Cerealien, getrocknete Milchprodukte (wie getrockneter Yoghurt
usw.) mit dem überzogenen
Cerealienprodukt trocken vermischt werden oder damit agglomeriert
werden.
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Alternativ dazu kann das Cerealienprodukt
zu Convenience-Nahrungsmitteln
wie Snackriegeln, Keksen, Plätzchen,
Cräkkern,
Muffins und dergl. formuliert werden. Wiederum kann das Cerealienprodukt
mit Nüssen,
Trockenfrüchten,
Zuckern oder anderen Süßungsmitteln,
Färbemitteln
oder Aromatisierungsmitteln und dergl. vermischt werden. Um einen
Snackriegel herzustellen, kann dann ein geeigneter Binder, beispielsweise Gummi
arabicum oder Gelatine, zugesetzt werden. Es kann auch ein Mittel,
das die Zerbrechlichkeit des Riegels vermindert, eingearbeitet werden,
beispielsweise hydrolysierter Weizen. Gewünschtenfalls kann der Riegel
mit einem geeigneten Überzug,
beispielsweise Schokolade, überzogen
werden. Verfahren zur Herstellung von Snackriegeln sind gut bekannt
und werden in der Fachliteratur beschrieben, vgl. z. B. US-Patent
4 871 557. Der Gehalt an gesättigten
Fetten in den Nahrungsmittelprodukten ist vorzugsweise so, daß das gesättigte Fett
weniger als 15% der Gesamtkalorien des Nahrungsmittelprodukts bereitstellt.
Der Gehalt an einfach ungesättigtem
Fett in den Nahrungsmittelprodukten ist vorzugsweise so, daß das einfach
ungesättigte
Fett von etwa 5 bis etwa 20% der Gesamtkalorien des Nahrungsmittelprodukts
bereitstellt.
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Wenn in die Frühstückscerealie oder den Snackriegel
Zucker eingearbeitet werden, ist Fructose bevorzugt, wenn das Nahrungsmittel
als ein Nahrungsmittel für
Diabetiker bestimmt ist.
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Das gekochte Cerealienprodukt wirkt,
wenn es gegessen ist, im Sinne einer Erniedrigung der Spiegel an
Blutglucose, Insulin und Cholesterin und kann somit bei der Vorbeugung
und Behandlung von Diabetes und Antihypercholesterinämie verwendet
werden. Das gekochte Cerealienprodukt kann auch als ein Convenience-Frühstück oder
Snack-Nahrungsmittel verwendet werden. Das gekochte Cerealienprodukt
wird oral zugeführt.
Für die
Prävention
und Behandlung von Diabetes und Antihypercholesterinämie variiert
die erforderliche Dosierung des gekochten Cerealienprodukts in Abhängigkeit
vom Risiko und der Schwere der Erkrankung und von der Diät, kann
jedoch von einem medizinischen Praktiker leicht festgesetzt werden.
Für die
meisten Zwecke wird jedoch eine tägliche Dosierung, die zwischen
etwa 1 g β-Glucan
bis etwa 25 g β-Glucan entspricht,
geeignet sein. Eine tägliche
Dosierung, die zwischen etwa 3 g β-Glucan
bis etwa 15 g β-Glucan
entspricht, ist bevorzugt.
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Das Cerealienprodukt kann in mehreren
Dosen verzehrt werden, beispielsweise 2 bis 5-mal, um die tägliche Dosierung
zu erhalten, oder kann in einer einzigen Dosis genommen werden.
Wenn es in Form einer einzigen Dosis vorliegt, wird das Cerealienprodukt
in einfacher Weise zum Frühstück eingenommen,
beispielsweise in Form einer Frühstückscerealie.
In diesem Falle kann das Cerealienprodukt so formuliert werden,
daß eine
Standardmenge (beispielsweise 25 bis 50 g) eines Cerealienprodukts
die erforderliche Dosis an β-Glucan be reitstellt.
Im Falle mehrfacher Dosen kann das Cerealienprodukt in Form eines
Convenience-Foods vorliegen, beispielsweise eines Snackriegels,
oder die erste Dosis kann in Form einer Frühstückscerealie vorliegen, und
die restlichen Dosen in Form eines Convenience-Foods.
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Nach dem Essen können die postprandialen Plasma-Glucosespiegel
50% oder noch stärker
geringer sein als die Plasmaglucosespiegeln nach dem Verzehr einer
Mahlzeit, die eine entsprechende Menge an Kohlenhydraten bereitstellt.
Plasma-Insulinspiegel
können ähnlich vermindert
sein. Patienten mit Diabetes, die die Cerealienprodukte als Teile
ihrer Diät
einsetzen, können
daher in die Lage versetzt werden, eine anderweitige medikamentöse Behandlung
zu vermindern oder die Notwendigkeit einer anderen medikamentösen Behandlung
sogar ganz zu vermeiden. Ähnlich
können
Patienten mit Hypercholesterinämie
die Plasma-Cholesterinspiegel bei einem regelmäßigen Verzehr der Cerealienprodukte
vermindern, insbesondere in Verbindung mit einer fettarmen cholesterinarmen
Diät.
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In den folgenden Beispielen erfolgen
alle Prozentangaben in Gewicht, es sei denn, es wird etwas anderes
angegeben. Außerdem
wird in jedem Falle die Viskosität
dadurch bestimmt, daß man
das Getreide mahlt und dann 8 g des gemahlenen Getreides in 100
ml eines 10 nM Natriumphosphatpuffers bei pH 6,9 und bei einer Temperatur
von 37°C
suspendiert. Die Stärke
in der Suspension wird dann dadurch verdaut, daß man 8 mg Pankreatin (erhalten
von der Sigma Corporation, St. Louis, MO, USA) zusetzt und die Suspension
1 Stunde bei 37°C
rührt.
Die Viskosität
der Suspension wird dann unter Verwendung eines Haake RV 12-Viskometers gemessen,
das mit einem M150-Meßkopf
versehen ist, der mit 64 U/min rotierte.
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Beispiel 1 Expandierte
Cerealie
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Etwa 108 kg einer Trockenmischung
aus etwa 78,0% Haferkleiekonzentrat, etwa 10,0% Reismehl, etwa 9,0%
Weizenmehl, etwa 2% pulverisiertem Malzextrakt und geringeren Mengen
an Salzen und Färbemitteln
wird hergestellt. Das Weizenkleiekonzentrat wird erhalten von Swedish
Protein AB, Väröbacka, Schweden,
und enthält
etwa 35% diätetische
Faser insgesamt und etwa 17% lösliche
Faser.
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Die Trockenmischung wird zu einem
Clextral BC-45H-Extruder (Schneckendurchmesser von 55 mm und Länge 600
mm) in einer Durchsatzmenge von etwa 79,6 kg/h gegeben. Dem Extruder
wird Wasser in einer Menge von etwa 8,4 kg/h zugesetzt. Die Extruderschnecken
rotieren bei 270 U/min. Die Temperaturen der drei Zonen des Extruders
betragen 18°C,
69°C und
149°C. Die
Temperatur am Ausgang des Extruders beträgt 184°C. Der Druck im Extruder erreicht
137 bar. Das die Extruderöffnungen
verlassende Produkt wird in Stücke einer
Länge von
etwa 2 bis 3 mm geschnitten, und man läßt diese Stücke expandieren.
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Die Stücke des expandierten Produkts
werden dann auf einen Feuchtigkeitsgehalt von etwa 1,6% luftgetrocknet,
wobei man Luft von etwa 120°C
verwendet. Die getrockneten Stücke
weisen eine knusprige, angenehme Textur und ein gutes Mundgefühl auf.
Der Gehalt an diätetischer
Faser im Produkt beträgt
etwa 24%, und der Gehalt an löslicher
Faser beträgt
etwa 13%. Es wurde festgestellt, daß die Viskosität des expandierten Produkts
größer ist
als die der Ausgangs-Trockenmischung.
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Beispiel 2 Getreideflocken
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Etwa 105 kg einer Trockenmischung
aus etwa 97% Haferkleiekonzentrat, etwa 2% pulverisiertem Malzextrakt
und geringeren Mengen an Salzen und Färbemitteln wird hergestellt.
Das Haferkleiekonzentrat wird erhalten von Swedish Protein AB, Väröbacka, Schweden
und enthält
etwa 35% diätetische
Faser insgesamt und etwa 17% lösliche
Faser.
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Die Trockenmischung wird, wie in
Beispiel 1 beschrieben, in einen Clextral BC-45H-Extruder gegeben. Die
Zugabegeschwindigkeit der Mischung beträgt etwa 65,5 kg/h. Wasser wird
dem Extruder in einer Zugabemenge von etwa 16,2 kg/h zugegeben,
und eine Mischung eines eßbaren Öls wird
in einer Menge von 0,47 kg/h zugegeben. Die Extruderschnecken rotieren
bei 300 U/min. Die Temperaturen der drei Zonen des Extruders betragen
18°C, 74°C und 103°C. Die Temperatur
am Ausgang des Extruders beträgt
122°C. Der
Druck im Extruder erreicht 126 bar. Das die Extruderöffnungen
verlassende Produkt wird in Stücke
einer Länge
von etwa 2 bis 3 mm geschnitten.
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Die Stücke werden dann in einer Flockenbildungsapparatur
(erhalten von der Bühler
AG, Schweiz) zu Flocken verarbeitet, und die Flocken werden dann,
wie in Beispiel 1 beschrieben, getrocknet. Die Flocken weisen einen
Wassergehalt von 2,3% auf. Die getrockneten Flocken weisen eine
knusprige, angenehme Textur und einen Gehalt an diätetischer
Faser von etwa 29% und einen Gehalt an löslicher Faser von etwa 14,5% auf.
Die Flocken weisen ein gutes Mundgefühl auf. Es wird festgestellt,
daß die
Viskosität
des expandierten Produkts höher
ist als die der Ausgangs-Trockenmischung.
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Beispiel 3 Verminderung
von Blut-Glucose und Insulin
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Drei Trockenmischungen aus Haferkleiekonzentrat
(erhalten von Swedish Protein AB, Väröbacka, Schweden), Hafermehl
und Stärke
(erhalten von National Starch, Bridgewater, New Jersey, USA) werden
hergestellt. Das Haferkleiekonzentat enthält 32,3% Faser mit 14,9% β-Glucan.
Die erste Trockenmischung enthält 8% β-Glucan,
die zweite Trockenmischung enthält
10% β-Glucan
und die dritte Trockenmischung enthält 13% β-Glucan.
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Die Mischungen werden in einem Clextral
BC21-Extruder, der mit einem 500 mm Zylinder und Doppelschnecken
mit einem Durchmesser von 25 mm versehen war, gekocht, extrudiert
und expandiert. Die Schneckengeschwindigkeit wird auf 350 U/min
eingestellt, und der Druck an der Düse variiert zwischen 140 und
150 bar. Die Temperatur in der Kompressionszone beträgt etwa
130°C, und
die Temperatur des Produkts am Ausgang beträgt etwa 122°C. Die getrockneten und expandierten
Produkte weisen eine Dichte von etwa 170 bis etwa 225 g/l auf. Das
aus der ersten Trockenmischung hergestellte Produkt wird als Probe
3a bezeichnet, das aus der zweiten Trockenmischung hergestellte
als Probe 3b und das aus der dritten Trockenmischung hergestellt
als Probe 3c. Die Viskosität
von Probe 3a ist 330 mPa, die Viskosität der Probe 3b ist 580 mPa,
und die Viskosität
der Probe 3c ist 1010 mPa.
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Acht Patienten (7 männlich,
1 weiblich) mit nicht Insulinabhängigem
Diabetes werden angeworben. Die Patienten weisen ein Alter von 34
Jahren bis 65 Jahren auf. Zum Zeitpunkt des Versuchs wurde ein Patient ausschließlich mit
Diät behandelt,
2 mit Metformin und 5 mit Metformin und einem Sulfonylharnstoff.
Für den Versuch
fastet jeder Patient für
10 bis 12 Stunden über
Nacht. Am Morgen wird eine Dauerkanüle in eine vor dem Ellenbogen
gelegene Vene eines jeden Patienten eingesetzt. Die Kanülen werden
mit einem langsamen Tropf einer Norm-Salzlösung offengehalten. Blut wird
periodisch durch die Kanüle
abgezogen.
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Jeder Patient erhielt eines von vier
Frühstücken wie
folgt:
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Jedem Patienten werden 10 Minuten
vor Beginn und unmittelbar vor Beginn des Verzehrs des Frühstücks Blut
entnommen. Danach wird während
der nächsten
vier Stunden alle 30 Minuten Blut entnommen. Die Plasma-Glucosesspiegel
einer jeden Probe werden unter Verwendung eines Beckman Glucose
Analyzer II bestimmt, und die Plasmainsulin-Gehalte werden mittels
eines Radioimmunoassays bestimmt (Herbert et al; 1965; J. Clin.
Endocrinol. Metab.; 25, 1375 bis 1384), und die Plasma-Triglyceridspiegel
werden unter Verwendung eines kolorimetrischen Verfahrens bestimmt.
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Die Versuche werden weitere drei
Male wiederholt, so daß jeder
Patient schließlich
alle vier Frühstücke erhalten
hat. Die Reihenfolge, in der die Frühstücke serviert werden, wird nach
dem Muster des "Latin Square" ausgewählt.
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Die Ergebnisse für die Plasmaglucose sind in 1 angegeben, und diejenigen
für Plasma-Insulin
in 2. Die Frühstücke 2 bis
4 weisen signifikant verminderte Glucose- und Plasma-Spitzen- und
Mittelwerte, verglichen mit Frühstück 1, auf.
Die Frühstücke 3 (10% β-Glucan in
der Cerealie) und 4 (13% β-Glucan
in der Cerealie) haben weitgehend die gleiche Wirkung auf die Glucosespiegel,
während
alle drei ähnliche
Wirkungen auf die Insulinspiegel aufweisen. Die mittleren Werte
sind wie folgt:
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Die Ergebnisse zeigen, daß sich die
Verbesserung der Wirkung der löslichen
Faser auf eine Verminderung der Plasma-Glucosespiegel ab etwa 13%
lösliche
Faser nicht mehr ändert.
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Folglich ist nicht anzunehmen, daß eine Konzentration
an löslicher
Faser in der Cerealie von mehr als 13% irgendeinen Vorteil bietet.
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Frühstück 5 Frühstückscerealie
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Die Arbeitsweise von Beispiel 1 wird
mit einer Trockenmischung wiederholt, die ein Haferkleiekonzentrat
und Weizenmehl in einem Massenverhältnis von 70 : 30 enthält. Das
extrudierte Produkt, das den Extruder verläßt, wird jedoch wie im Beispiel
2 beschrieben, zu Flocken verarbeitet. 52 kg der Flocken werden
dann mit 11,6 kg eines expandierten Produkts aus Weizenkleiekonzentrat/Reismehl/Weizenmehl
vermischt, das im wesentlichen wie im Beispiel hergestellt worden
war, außer,
daß das
Massenverhältnis
von Weizenkleiekonzentrat : Reismehl : Weizenmehl 60 : 20 : 20 beträgt. Ein
Fructosesirup, der aus etwa 75 Gew.-% Fructose und dem Rest Wasser
hergestellt ist, wird auf die Mischung aufgesprüht, und die Mischung wird getrocknet.
Die getrocknete Mischung wird dann mit 11 kg Haferflocken und 10
kg getrockneten Apfelstücken
vermischt.
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Die Zusammensetzung der Cerealie
ist wie folgt:
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Die Frühstückscerealie hat einen angenehmen
Geschmack und ein angenehmes Mundgefühl; ähnlich einem herkömmlichen
Müsli.
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Beispiel 6 Snackriegel
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Eine Mischung aus Weizenmehl und
Reismehl wird unter Verwendung eines Verfahrens, wie es in Beispiel
1 beschrieben ist, einer Kochextrusion unterzogen, um knusprige
expandierte Kugeln herzustellen. 13 kg dieser knusprigen Kugeln
werden mit 45 kg des flockenförmigen
Cerealienprodukts von Beispiel 2 und 15 kg getrockneten Rosinen
vermischt. Aus Fructose, Gummi arabicum und Wasser wird ein Fructosesirup
hergestellt. 27 kg dieses Sirups werden mit den knusprigen Kugeln,
den Flocken und den Rosinen kombiniert. Die Mischung wird zu Riegeln
verformt, gekühlt
und in 20 g Portionen geschnitten, alles auf herkömmliche
Weise.
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Die Riegel weisen einen β-Glucangehalt
von etwa 8 Gew.-%, einen Proteingehalt von etwa 12 Gew.-%, einen
Gesamtfasergehalt von etwa 17 Gew.-%, einen Fettgehalt von etwa
4,5 Gew.% und einen Kohlenhydratgehalt von etwa 56 Gew.-% auf. Das
Fett liefert etwa 13% der Gesamtkalorien und setzt sich aus etwa
15 Gew.-% gesättigten
Fetten, etwa 57 Gew.-% einfach ungesättigten Fetten und etwa 28
Gew.-% mehrfach ungesättigten
Fetten zusammen. Die gesättigten
Fette liefern daher weniger als 2% der Gesamtkalorien, während die
einfach un gesättigten
Fette etwa 7,5% der Gesamtkalorien liefern. Der Riegel hat einen
guten Geschmack, eine gute Textur und ein gutes Mundgefühl.
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Beispiel 7 Plasma-Glucoseverminderung
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Sechs gesunde männliche Freiwillige im Alter
von 20 bis 45 Jahren werden angeworben. Für den Versuch nimmt jeder Freiwillige
am Abend vor dem Test ein standardisiertes Mahl ein und nach 10
Uhr keine Nahrung mehr zu sich. Der Konsum von Alkohol und das Rauchen
sind nicht gestattet. Am Morgen wird jedem Freiwilligen eines von
zwei Frühstücken angeboten,
wie unten angegeben:
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Beide Frühstücke weisen einen Kohlenhydratgehalt
von 30 g auf. Frühstück 1 weist
einen Energiegehalt von 212 kcal auf und Frühstück 2 einen Energiegehalt von
209 kcal.
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Jedem Freiwilligen werden durch Einstechen
in die Fingerkuppe 15 Minuten vor dem Beginn des Verzehrs des Frühstücks und
unmittelbar davor Blut abgenommen. Danach wird Blut nach 30 Minuten,
45 Minuten, 60 Minuten, 90 Minuten, 120 Minuten und 180 Minuten
abgenommen. In jedem Falle werden 100 μl genommen. Die Plasma-Glucosespiegel
jeder Probe werden unter Verwendung eines Beckman Glucose Analyzer
II bestimmt. Die Versuche werden nach einer Woche wiederholt, so
daß jeder Freiwillige
schließlich
beide Frühstücke zu sich
genommen hat.
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Die Ergebnisse für die Plasma-Glucose sind in 3 dargestellt. Frühstück 1 führt zu einem
Glucosepeak, der 50% niedriger ist als der von Frühstück 2. Die
Fläche
unter der Kurve für
Frühstück 1 beträgt 0,7 mmol.h/l,
und die für
Frühstück 2 2,3
mmol.h/l.