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DE69510481T2 - Armaturenbrett für Kraftfahrzeuge mit Beleuchtungseinrichtung - Google Patents

Armaturenbrett für Kraftfahrzeuge mit Beleuchtungseinrichtung

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Publication number
DE69510481T2
DE69510481T2 DE69510481T DE69510481T DE69510481T2 DE 69510481 T2 DE69510481 T2 DE 69510481T2 DE 69510481 T DE69510481 T DE 69510481T DE 69510481 T DE69510481 T DE 69510481T DE 69510481 T2 DE69510481 T2 DE 69510481T2
Authority
DE
Germany
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housing
dashboard according
dashboard
wall
windows
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE69510481T
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English (en)
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DE69510481D1 (de
Inventor
Pascal Guirauton
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Marelli France SAS
Original Assignee
Magneti Marelli France SAS
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Magneti Marelli France SAS filed Critical Magneti Marelli France SAS
Publication of DE69510481D1 publication Critical patent/DE69510481D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69510481T2 publication Critical patent/DE69510481T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60QARRANGEMENT OF SIGNALLING OR LIGHTING DEVICES, THE MOUNTING OR SUPPORTING THEREOF OR CIRCUITS THEREFOR, FOR VEHICLES IN GENERAL
    • B60Q3/00Arrangement of lighting devices for vehicle interiors; Lighting devices specially adapted for vehicle interiors
    • B60Q3/10Arrangement of lighting devices for vehicle interiors; Lighting devices specially adapted for vehicle interiors for dashboards
    • B60Q3/16Circuits; Control arrangements
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60QARRANGEMENT OF SIGNALLING OR LIGHTING DEVICES, THE MOUNTING OR SUPPORTING THEREOF OR CIRCUITS THEREFOR, FOR VEHICLES IN GENERAL
    • B60Q3/00Arrangement of lighting devices for vehicle interiors; Lighting devices specially adapted for vehicle interiors
    • B60Q3/10Arrangement of lighting devices for vehicle interiors; Lighting devices specially adapted for vehicle interiors for dashboards
    • B60Q3/14Arrangement of lighting devices for vehicle interiors; Lighting devices specially adapted for vehicle interiors for dashboards lighting through the surface to be illuminated
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60KARRANGEMENT OR MOUNTING OF PROPULSION UNITS OR OF TRANSMISSIONS IN VEHICLES; ARRANGEMENT OR MOUNTING OF PLURAL DIVERSE PRIME-MOVERS IN VEHICLES; AUXILIARY DRIVES FOR VEHICLES; INSTRUMENTATION OR DASHBOARDS FOR VEHICLES; ARRANGEMENTS IN CONNECTION WITH COOLING, AIR INTAKE, GAS EXHAUST OR FUEL SUPPLY OF PROPULSION UNITS IN VEHICLES
    • B60K2360/00Indexing scheme associated with groups B60K35/00 or B60K37/00 relating to details of instruments or dashboards
    • B60K2360/20Optical features of instruments
    • B60K2360/33Illumination features
    • B60K2360/336Light guides

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Instrument Panels (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft den Bereich der Armaturenbretter für Fahrzeuge, insbesondere für Kraftfahrzeuge.
  • In der anliegenden Abb. 1 ist die allgemeine Struktur eines klassischen Armaturenbrettes in auseinandergezogener Perspektive dargestellt.
  • In der anliegenden Abb. 1 ist ein Armaturenbrett mit einem Gehäuse 10, einer gedruckten Schaltung 20, einem auf der Vorderseite des Gehäuses 10 angeordneten Aufsetzrahmen 30, einer Scheibe, welche mit einer auf der Vorderseite des Aufsetzrahmens 30 angeordneten durchsichtigen Scheibe 41 ausgestattet ist, und mehreren Anzeigemodulen 50, welche jeweils ein optisch durchsichtiges Teil 56, welches als Lichtleiter dient, und eine Skala 60 aufweisen.
  • Der Aufsetzrahmen 30 ist aus einem sichtbaren Verkleidungsstück gebildet, welches als Abstandsstück zwischen der Scheibe 40 des Brettes und der Vorderseite des Gehäuses 10 dient. Dieser Aufsetzrahmen ist häufig in Acrylnitril /Butadien/Styrol (ABS) ausgeführt.
  • Am häufigsten weist jedes Anzeigemodul 50 zumindest ein Meßwerk 51 auf mit einem Antriebselement 53, welches dafür eingerichtet ist, eine Nadel 54 und mehrere Kontrolleuchten 52 anzutreiben. Die Skalen 60 sind vorderseitig von den Lichtleitern 56 zwischen diesen und den Nadeln 54 angeordnet. Die Skalen tragen verschiedene Anzeigen.
  • Die den Nadeln 54 der Meßwerke zugeordneten Skalen können z. B. dazu dienen, eine Geschwindigkeitsmessung oder Umdrehungszählung zu visualisieren.
  • Die auf der Skala 60 aufgetragenen Anzeigen unterliegen folglich einer großen Anzahl von Varianten.
  • Allgemein weisen die Skalen 60 lichtdurchlässige Bereiche auf, welche von in dem Gehäuse 10 angeordneten Lichtquellen erleuchtet werden, und zwar mittels der Lichtleiter 56, welche das von den Lichtquellen kommende Licht wahlweise zu den lichtdurchlässigen Bereichen sowie allgemein zu den Nadeln 54 hin leiten, welche zu diesem Zweck aus optisch durchsichtigem Material hergestellt sind.
  • Die lichtleiterbildenden Teile 56 erstrecken sich somit allgemein senkrecht zu einer Umfangsverkleidung des Gehäuses 10 und dienen als Stütze für die Anzeigegeräte 51.
  • Gewisse Armaturenbretter weisen auch eine "falsche Skala" auf. Im Kraftfahrzeugbereich versteht man unter "falscher Skala" ein Verkleidungsteil, welches vor den Skalen 60 angeordnet ist und Fenster aufweist, durch welche Nutzbereiche der Skalen und/oder die Kontrollanzeigen 52 sichtbar sind.
  • Das Schriftstück EP-A-0378739 beschreibt ein Armaturenbrett für Kraftfahrzeuge mit einem Gehäuse, einer vor dem Gehäuse angeordneten Fensterscheibe, einem zwischen der Scheibe und der Vorderseite des Gehäuses eingebauten Verkleidungsteil, zumindest einem Anzeigemodul, zumindest einer Wand, welche allgemein senkrecht zu einer Umfangsverkleidung des Gehäuses ist, und welche als Stütze für das Anzeigemodul dient, Fenstern in zumindest einem Verbindungsbereich zwischen der Stützwand und der Umfangsverkleidung des Gehäuses oder des Verkleidungsteils, wobei das Gehäuse zumindest eine Lichtquelle und das Verkleidungsgehäuse oder -teil unterbringt, welches gegenüber den Fenstern optisch reflektierende/diffundierende Strukturen besitzt, welche dafür eingerichtet sind, das von den Lichtquellen mittels der Fenster erhaltene Licht zu der Vorderseite der Stützwand und/oder zu den Anzeigegeräten hin zurückzusenden.
  • Die vorliegende Erfindung hat jetzt zum Ziel, die bekannten Armaturenbretter zu perfektionieren.
  • Dieses Ziel wird gemäß der vorliegenden Erfindung dank eines Armaturenbrettes der Art erreicht, welche in dem anliegenden Anspruch 1 definiert ist, der in Form eines Oberbegriffs und eines kennzeichnenden Teils bezüglich des Schriftstücks EP-A-0 378 739 begrenzt ist.
  • Wie im folgenden erklärt werden wird, ermöglicht die in dem Rahmen der vorliegenden Erfindung vorgeschlagene Struktur, die Armaturenbretter bezüglich der bekannten früheren Systeme sehr deutlich zu vereinfachen.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Eigenschaft der Erfindung sind das Gehäuse, das Verkleidungsteil und die Stützwand, welche allgemein senkrecht zu einer Umfangsverkleidung des Gehäuses ist, durch Formpressen von Kunststoffmaterial aus einem einzigen Stück gebildet.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Eigenschaft der Erfindung ist die Vorderseite der Stützwand bogenförmig gekrümmt, und zwar vorzugsweise nach vorne konvex.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Eigenschaft der Erfindung weisen die Nadeln der Anzeigegeräte nicht geradlinige Zeiger mit ähnlichen Konturen wie der Krümmung der Vorderseite der Stützwand auf.
  • Weitere Eigenschaften, Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der Lektüre der nachfolgenden detaillierten Beschreibung und hinsichtlich der anliegenden, beispielhaft gegebenen, nicht begrenzenden Zeichnungen hervorgehen, bei welchen:
  • - die zuvor beschriebene Abb. 1 eine schematische Ansicht in auseinandergezogener Perspektive eines dem Stand der Technik entsprechenden Armaturenbrettes darstellt,
  • - Abb. 2 eine Schnittansicht eines Armaturenbrettes gemäß einer ersten Ausführungsvariante gemäß der vorliegenden Erfindung darstellt,
  • - Abb. 3 eine Draufsicht auf die Vorderseite eines Beispiels eines Armaturenbrettes gemäß der vorliegenden Erfindung darstellt, und
  • - die Abb. 4 und 5 zwei schematische Schnittansichten, ähnlich der Abb. 2, von zwei Ausführungsvarianten der Armaturenbretter gemäß der vorliegenden Erfindung darstellen.
  • In den anliegenden Abb. 2 und 3 ist ein Armaturenbrett 100 gemäß der vorliegenden Erfindung zu sehen, mit:
  • - einem Kunststoffteil in Blockkonstruktion 110, welches zugleich das Gehäuse 120, das Verkleidungsteil 130 oder den Aufsetzrahmen und die Stützwand 140 bildet,
  • - einer optisch durchsichtigen Scheibe 150,
  • - einer gedruckten Schaltung 160,
  • - Lichtquellen 170, und
  • - Anzeigeinstrumenten 180.
  • Das Teil 110 wird vorzugsweise durch Preßformen aus Kunststoffmaterial gebildet. Das Teil 110 kann zahlreiche Geometrien aufweisen. Aus diesem Grund wird es nachfolgend nicht in Einzelheiten beschrieben werden.
  • Dieses Teil 110 kann aus einem lichtundurchlässigen Kunststoffmaterial oder auch aus einem optisch transparenten Kunststoffmaterial gebildet sein, welches zumindest örtlich mit einer Beschichtung wie einem optisch undurchsichtigen Farbanstrich oder einem Lack versehen ist.
  • Im wesentlichen ist das Gehäuse 120 aus einer Verkleidung 11 gebildet, deren Umriß an die für das Armaturenbrett gewünschte Geometrie angepaßt ist. Vorteilhafterweise und in nicht begrenzender Weise weist die Verkleidung 122 einen im ganzen länglichen Umriß auf.
  • Dies gilt vorzugsweise auch für das Verkleidungsteil oder den Aufsetzrahmen 130, welcher die Vorderseite des Gehäuses 120 schützt. Wie zuvor angegeben, hat dieses Verkleidungsteil 130 im wesentlichen zum Ziel als Abstandsstück zwischen dem Gehäuse 120 und der Scheibe 150 zu dienen.
  • Während die Verkleidung 122 des Gehäuses 120 vorzugsweise einen konstanten Abschnitt über ihre gesamte Höhe aufweist, kann das Verkleidungsteil oder der Aufsetzrahmen 130 gegebenenfalls, wie in Abb. 2 zu sehen, zumindest leicht im Abstand von dem Gehäuse 120 divergieren.
  • Das Verkleidungsteil 130 trägt auf der Ebene seines Umrisses der Vorderöffnung die Scheibe 150. Diese Scheibe 150 ist aus einer optisch durchsichtigen Platte aus Polycarbonat oder Poly (Methylmethacrylat) oder aus jedem anderen äquivalenten Material gebildet.
  • Die Scheibe 150 ist auf dem Vorderumriß des Verkleidungsteils 130 mittels irgendeines geeigneten Mittels, z. B. durch Einrasten auf komplementären Strukturen 132, 134 befestigt, welche auf dem Aufsetzrahmen oder dem Verkleidungsteil 130 gebildet sind. Solche Einraststrukturen 132, 134 sind nur schematisch in den anliegenden Zeichnungen dargestellt. Sie können zahlreichen Ausführungsvarianten unterliegen und werden daher nachfolgend nicht in Einzelheiten beschrieben werden. Als Variante kann die Scheibe 150 auf dem Verkleidungsteil 130 durch jedes andere Mittel wie z. B. Bördelverbindung, Ultraschall, Verleimung, Heißschweißen befestigt sein.
  • Die Stützwand 140 ist im wesentlichen von einer allgemein ebenen Wand gebildet, welche sich senkrecht zu der Verkleidung 122 des Gehäuses 120 und zu dem Verkleidungsteil 130 erstreckt. Die Stützwand 140 schließt sich mit ihrem Umfang an die Innenfläche der Verkleidung 122 des Gehäuses 120 oder die Innenfläche des Verkleidungsteils 130 an.
  • Wie in den anliegenden Abbildungen zu sehen ist, trägt die Wand 140 die Anzeigeinstrumente 180.
  • Vorzugsweise ist die Stützwand 140 außerdem auf ihrer Hinterseite 142 mit Schächten 144 oder ringförmigen Quertrennwänden auf dieser hinteren Fläche 142 ausgestattet.
  • Diese Schächte 144 sind einerseits gegenüber den von der gedruckten Schaltung 160 getragenen Kontrolleuchten 162 und andererseits gegenüber den in der Wand 140 gebildeten Fenstern 145 angeordnet. Diese Fenster 145 sind mit Sichtscheiben 146 versehen. Diese Sichtscheiben 146 sind vorzugsweise von farbigen Bereichen gebildet oder auch mit Symbolen ausgestattet, welche in aus sich bekannter Weise die der entsprechenden Kontrollanzeige 162 zugeordnete Funktion darstellen, z. B. ein Symbol für den Kraftstofftank für die Kontrollanzeige 162, welche benutzt wird, um das Vorhandensein eines Mindestniveaus an Kraftstoff in dem Tank des Fahrzeugs sichtbar zu machen.
  • In der Praxis kann eine solche Sichtscheibe 146 aus einem formgepreßten Kunststoffteil gebildet sein, welches in das Fenster 145 eingesetzt und auf dieser Ebene durch jedes geeignete Mittel, wie z. B. Verleimung oder Ultraschallschweißen, befestigt wird, oder aber sie kann von einer Folie aus biegsamem Kunststoffmaterial gebildet sein, welche z. B. unter der Bezeichnung "Makrofold" bekannt ist und vermarktet wird und mit Symbolen wie zuvor erwähnt versehen ist.
  • Gemäß noch einer anderen Variante kann, wenn das Teil 110 in optisch durchsichtigem Material ausgeführt ist, vorgesehen werden, die Sichtscheibe 146 in die Masse dieses formgepreßten Teils 110 zu integrieren und die Symbole auf der Vorderseite dieser Sichtscheibe 146 durch Aufbringen einer adäquaten Beschichtung in Form z. B. einer Farbe oder eines Lackes auszuführen.
  • Solche Sichtscheiben 146 sind in Abb. 3 zu sehen. Selbstverständlich soll die in dieser Abbildung dargestellte Ausführungsweise nicht als begrenzend betrachtet werden.
  • Vorzugsweise ist die Wand 140 in ihrem Verbindungsumfangsbereich mit der Innenfläche der Verkleidung 122 oder mit der Innenfläche des Verkleidungsteils 130 mit optisch durchsichtigen Fenstern 148 versehen.
  • Wenn das Teil 110 durch Formpressen eines lichtundurchlässigen Kunststoffmaterials hergestellt wird, sind solche Fenster 148 von leeren Aufnahmen aus Kunststoffmaterial gebildet und werden während des Formpressens mit Hilfe von komplementären Einschüben oder Eindrückungen erhalten.
  • Dahingegen können solche Fenster 148, wenn das Teil 110 durch Preßformen eines optisch durchsichtigen Kunststoffmaterials gebildet ist, in Form einer Masse aus optisch durchsichtigem Kunststoffmaterial, welches nachfolgend nicht mit einer Beschichtung überzogen wird, gebildet werden.
  • Außerdem ist die Innenfläche 124 des Gehäuses 120 oder die Innenfläche 136 des Verkleidungsteils 130 mit optisch reflektierenden/diffundierenden Strukturen gegenüber den Fenstern 148 ausgestattet, wobei die optisch reflektierenden/diffundierenden Strukturen dafür eingerichtet sind, das von den Lichtquellen 170 erhaltene Licht zu der Vorderseite 143 der Stützwand 140 und/oder zu den Anzeigegeräten 180 hin zurückzusenden.
  • In der anliegenden Abb. 2 sind solche optisch reflektierenden/diffundierenden Strukturen unter der Bezugszahl 126 auf der Innenfläche 124 des Gehäuses 120 schematisiert. Diese Anordnung ist jedoch in keiner Weise begrenzend.
  • Außerdem können die Fenster 148 unterhalb der optisch reflektierenden/diffundierenden Strukturen 126, wie in Abb. 2 illustriert, oder oberhalb dieser Strukturen 126 angeordnet sein.
  • Diese optisch reflektierenden/diffundierenden Strukturen 126 können von jeder geeigneten, dem Fachmann bekannten Einrichtung gebildet sein, z. B. von Strukturen, welche durch Formpressen auf der Innenfläche 124 des Gehäuses 120 oder auf der Innenfläche 136 des Verkleidungsteils 130 entstanden sind, von reflektierenden/diffundierenden Strukturen, welche auf die Innenfläche 124 des Gehäuses 120 oder auf die Innenfläche 136 des Verkleidungsteils 130 aufgesetzt werden, von einer reflektierenden Beschichtung, welche auf ihrer Innenfläche aufgebracht wird, z. B. einer Farbe, Tinte oder einem Lack, oder auch Hologrammen, welche aus dem Formpressen auf diesen Innenflächen entstanden sind oder auf diese aufgesetzt werden, oder Lasergravuren.
  • Gemäß noch einer weiteren Ausführungsvariante kann das Teil 110 durch Formpressen eines Kunststoffmaterials von weißer Farbe hergestellt werden, so daß automatisch durch Steuerung der Oberflächenbeschaffenheit des geformten Teils eine optisch reflektierende/diffundierende Fläche erhalten wird.
  • In Abb. 3 sind sechs Fensterbereiche 148 schematisiert, welche teilweise paarweise und in Positionen, welche praktisch diametral entgegengesetzt sind, jeweilige Nadelanzeigeinstrumente 180 einrahmen.
  • Gemäß einer anderen vorteilhaften Eigenschaft der Erfindung ist der Abschnitt jedes Fensters 148, welcher in der zu der Stützwand 140 parallel liegenden Ebene zu sehen ist, begrenzt, so daß ein Betrachter oder Fahrzeugfahrer nicht das Vorhandensein dieser Fenster 148 erkennt.
  • Zu diesem Zweck können innerhalb des Gehäuses 120, z. B. auf der Vorderseite 161 der gedruckten Schaltung 160 und gegenüber den Fenstern 148 Bereiche 163 mit derselben Farbe und demselben Aussehen wie die Vorderseite 143 des Teils 140 vorgesehen werden.
  • Eventuell kann die Stützwand 140, wie in Abb. 2 schematisiert, nicht eben, sondern aus verschiedenen Ebenen gebildet sein, welche über die Tiefe des Armaturenbrettes stufenweise angeordnet sind. Diese Anordnung ermöglicht, verschiedene Anzeigeebenen zu erhalten.
  • Die Anzeigeinstrumente 180 können zahlreichen Ausführungsvarianten unterliegen.
  • In Abb. 2 ist ein Anzeigeinstrument 181 der Art Quotientenmesser und ein Anzeigeinstrument 185 der Art Flüssigkristallanzeigegerät schematisiert.
  • Der Quotientenmesser 181 ist vorzugsweise auf der Hinterseite 142 der Stützwand 140 befestigt. Der Quotientenmesser 180 kann zu diesem Zweck mittels jeder geeigneten Einrichtung befestigt werden, z. B. mit Hilfe von Schrauben 182 oder auch durch Einrasten von Bügeln oder ähnlichen Teilen auf Strukturen, welche durch Formpressen auf der Hinterseite 142 der Wand 140 entstanden sind.
  • Die Wand 140 ist mit einer durchlaufenden Bohrung 149 versehen. Diese Bohrung 149 nimmt in Durchquerung die Achse 183 des Quotientenmessers 181 auf, so daß die Nadel 184, welche mit dieser Achse 183 verbunden ist, sichtbar auf der Vorderseite der Wand 140 angeordnet ist.
  • Die elektrische Versorgung des Quotientemnessers 181 kann durch jede geeignete Einrichtung erhalten werden, z. B. durch Eingriff von mit dem Quotientenmesser 181 verbundenen Stiften auf Klemmen 165 oder äquivalenten Einrichtungen, welche mit der gedruckten Schaltung 160 verbunden sind.
  • Das Flüssigkristallanzeigegerät 185 ist in einem in der Wand 140 gebildeten Fenster 145 angeordnet. Das Flüssigkristallanzeigegerät 185 kann in diesem Fenster 145 durch jede geeignete Einrichtung immobilisiert werden, z. B. durch Einrasten auf Strukturen 186, welche zu diesem Zweck beim Formpressen auf der Hinterseite 142 der Stützwand 140 entstanden sind oder auch durch jedes andere geeignete Mittel, z. B. durch Verleimung.
  • Außerdem wird das Flüssigkristallanzeigegerät 185 ausgehend von der gedruckten Schaltung 160 durch irgendeine geeignete Verbindungseinrichtung gespeist, z. B. einer biegsamen gedruckten Schaltung 187, wie in Abb. 2 schematisiert, und/oder mittels einer Stapelung von Elastomerschichten, die wechselweise elektrisch leitend und elektrisch isolierend sind und die allgemein unter der Bezeichnung "Zebra" vermarktet werden.
  • Die gedruckte Schaltung 160 ist eine steife Schaltung, welche außer den Lichtquellen 170 und Kontrolleuchten 162 die Gesamtheit der Komponenten 190 trägt, welche dafür eingerichtet ist, die Steuerung der diversen Funktionen des Armaturenbrettes zu gewährleisten.
  • Die steife gedruckte Schaltung 160 ist fixiert und verschließt den hinteren Umriß der Verkleidung 122 des Gehäuses 120. Zu diesem Zweck ist der Umriß der gedruckten Schaltung 160 vorzugsweise komplementär zu dem rechten Abschnitt der Verkleidung 122.
  • Die gedruckte Schaltung 160 ist durch irgendeine geeignete Einrichtung auf dem hinteren Umriß der Verkleidung 122 befestigt, z. B. durch Einrasten in eine Auskehlung 125, welche auf der Innenfläche 124 der Verkleidung 122 gebildet ist, wie in Abb. 2 dargestellt.
  • Selbstverständlich können die Quotientenmesser 181 durch jedes äquivalente Meßwerk, z. B. einen Schrittschaltmotor, ersetzt werden.
  • Gegebenenfalls kann die Stützwand 140 auf ihrer Vorderseite 143 um jede die Achse 183 eines solchen Meßwerks aufnehmende Bohrung 149 herum und folglich hinsichtlich der zugeordneten Nadel 184 mit einem Aufdruck, z. B. einem Heißdruck oder irgendeinem äquivalenten Aufdruck wie durch Siebdruck oder Tintenstrahl, versehen sein, welcher dieser Nadel 184 zugeordnete Anzeigen, wie z. B. eine eingeteilte Meßskala, darstellt, wie z. B. in Abb. 3 zu sehen ist.
  • In dieser Abbildung tragen solche Aufdrucke die allgemeine Bezugszahl 190.
  • Diese Aufdrucke 190 können ebenso Symbole aufweisen, wie dies mit 192 schematisiert ist.
  • Diese Aufdrucke 190 können von einer einfachen Farbbeschichtung oder auch einer örtlich reflektierenden/diffundierenden Beschichtung gebildet sein, und zwar z. B. von einer Beschichtung, welche zumindest örtlich von einem photophoren Material gebildet ist, d. h. mit Partikeln eines Materials, welches in der Lage ist, eine Änderung der Wellenlänge in dem empfangenen Licht hervorzurufen, und vorzugsweise dafür eingerichtet ist, ein auftreffendes unsichtbares Beleuchtungslicht in ein sichtbares wieder ausgesandtes Licht umzuwandeln.
  • Ein solches photophores Material kann z. B. auf der Ebene der eingeteilten Meßskalen oder auch der Symbole 192 auf den Aufdrucken 190 angeordnet werden.
  • Als Variante können die den Anzeigeinstrumenten 180 zugeordneten Symbole, Meßskalen, Ziffern, Kurzzeichen und dergleichen durch Formpressen in Erhöhung oder in Aushöhlung auf der Vorderseite der Wand 140 gebildet werden, wie unter der Bezugszahl 147 in Abb. 2 zu sehen ist, wobei diese Erhöhungen und/oder Aushöhlungen mit Lack, Farbe, Tinte oder dergleichen überzogen sein können.
  • Gemäß einer anderen Variante können diese Erhöhungen und/oder Aushöhlungen durch maschinelle Bearbeitung, insbesondere mit Laser, erhalten werden.
  • Gemäß einer weiteren in Abb. 4 schematisierten Variante können die zuvor genannten Aufdrucke 190 von Skalenscheiben 194 ersetzt werden, welche auf die Vorderseite der Wand 140 aufgesetzt werden. Solche Skalenscheiben 194 können von jeder dem Fachmann bekannten geeigneten Struktur gebildet und durch jede bekannte geeignete Einrichtung befestigt sein. Sie werden daher nachfolgend nicht in Einzelheiten beschrieben.
  • Gemäß einer anderen vorteilhaften Eigenschaft der Erfindung zur Optimierung der Beleuchtung der Vorderseite 143 der Wand 140 und der Anzeigegeräte 180 von den optisch reflektierenden/diffundierenden Strukturen aus, kann die Wand 140, wie in Abb. 5 zu sehen ist, durchaus nicht eben, sondern im ganzen bogenförmig gekrümmt sein, z. B. in einer durchgehenden wie zylindrischen oder kugelförmigen, konvexen Krümmung nach vorne, d. h. in Richtung eines Betrachters.
  • Als Variante kann die Vorderseite 143 der Wand 140 konkav in Richtung eines Betrachters sein.
  • Gemäß noch einer anderen Variante kann die Vorderseite 143 der Wand 140 durchaus keine durchgehende Krümmung aufweisen, sondern kann von verschiedenen zueinander schrägen Ebenen begrenzt sein.
  • Vorzugsweise ist die Spitze der Stützwand 140, d. h. der Punkt dieser Stützwand 140, welcher dem Betrachter am nächsten ist, praktisch in der Mitte der Wand 140 angeordnet.
  • Wie in Abb. 5 zu sehen ist, ist der Nadelzeiger 184 außerdem gemäß der Erfindung vorzugsweise nicht geradlinig, sondern von ähnlicher Kontur wie die Krümmung der Vorderseite der Stützwand 140. Mit anderen Worten kann der Nadelzeiger 184 mit durchgehender Krümmung, wie in Abb. 5 dargestellt, gebogen oder von verschiedenen geradlinigen, zueinander schrägen Abschnitten gebildet sein.
  • Gemäß noch einer anderen Variante gemäß der vorliegenden Erfindung kann vorgesehen werden, eine Skala oder falsche Skala, welche mit dem Teil 110 aus dem Formpressen entstanden ist, auszuführen.
  • Selbstverständlich ist die vorliegende Erfindung nicht auf die besondere Ausführungsart, welche beschrieben wurde, begrenzt, sondern erstreckt sich auf jede Variante gemäß ihrem Sinn.
  • Es ist festzustellen, daß die vorliegende Erfindung bezüglich der bekannten früheren Armaturenbretter insbesondere den Vorteil einer erheblichen Vereinfachung bietet, insbesondere durch Verringerung der Anzahl von Teilen, ganz besonders durch Abschaffung des klassischen Lichtleiters in den heute vermarkteten Armaturenbrettern und eventuell der Abschaffung der aufgesetzten Skalenscheiben.

Claims (21)

1 Armaturenbrett für Fahrzeuge, insbesondere für Kraftfahrzeuge mit:
einem Gehäuse (120),
einer Fensterscheibe (150), welche auf der Vorderseite des Gehäuses (120) angeordnet ist,
einem Verkleidungsteil (130), welches zwischen der Fensterscheibe (150) und der Vorderseite des Gehäuses (120) eingesetzt ist,
zumindest einem Anzeigemodul (180),
zumindest einer Wand (140), welche allgemein senkrecht zu einer Umfangsverkleidung (122) des Gehäuses ist, und welche als Stütze für das Anzeigemodul (180) dient,
Fenstern (148) in zumindest einem Verbindungsbereich zwischen der Stützwand (140) und der Umfangsverkleidung (122) des Gehäuses (120) oder des Verkleidungsteils (130),
wobei das Gehäuse (120) zumindest eine Lichtquelle (170) unterbringt,
wobei das Gehäuse (120) oder das Verkleidungsteil (130) gegenüber den Fenstern (148) optisch reflektierende/diffundierende Strukturen (126) besitzt, welche dafür eingerichtet sind, das von den Lichtquellen (170) mittels der Fenster (148) erhaltene Licht zu der Vorderseite (143) der Stützwand (140) und/oder zu den Anzeigegeräten (180) hin zurückzusenden, dadurch gekennzeichnet, daß es zwei praktisch diametral entgegengesetzte Fensterbereiche (148) aufweist, welche jedem Anzeigegerät mit Nadel (181) zugeordnet sind.
2. Armaturenbrett gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (120), das Verkleidungsteil (130) und die Stützwand (140), welche allgemein senkrecht zu der Umfangsverkleidung (122) des Gehäuses ist, durch Formpressen von Kunststoffmaterial aus einem einzigen Stück gebildet sind.
3. Armaturenbrett gemäß einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderseite (143) des Stützteils (140) bogenförmig gekrümmt ist.
4. Armaturenbrett gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderseite (143) des Stützteils (140) konvex in Richtung eines Betrachters ist.
5. Armaturenbrett gemäß einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderseite (143) des Stützteils (140) eine durchgehende Krümmung, z. B. der zylindrischen oder kugelförmigen Art, aufweist.
6. Armaturenbrett gemäß einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderseite (143) des Stützteils (140) aus verschiedenen zueinander schrägen Ebenen gebildet ist.
7. Armaturenbrett gemäß einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigegerätenadeln nicht geradlinige Zeiger (184) von ähnlicher Kontur wie die Krümmung der Vorderseite (143) der Stützwand (140) besitzen.
8. Armaturenbrett gemäß einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Einblockteil (110), welches das Gehäuse (120), das Verkleidungsteil (130) und die Stützwand (140) bildet, aus optisch undurchsichtigem Kunststoffmaterial hergestellt ist.
9. Armaturenbrett gemäß einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Einblockteil (110), welches das Gehäuse (120), das Verkleidungsteil (130) und die Stützwand (140) bildet, aus optisch durchsichtigem Kunststoffmaterial hergestellt ist, welches zumindest örtlich mit einer undurchsichtigen Beschichtung versehen ist.
10. Armaturenbrett gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützwand (140) auf ihrer Hinterseite (142) mit zumindest einem. Schacht (144) versehen ist, welcher gegenüber einer Kontrolleuchte (162) angeordnet ist.
11. Armaturenbrett gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die optisch reflektierenden/diffundierenden Strukturen (126) aus der Gruppe gewählt sind, welche aufweist: Strukturen, welche durch Formpressen auf dem Einblockteil (110) hergestellt werden, Strukturen, welche auf dieses Einblockteil (110) aufgesetzt werden, reflektierende Beschichtungen der Art Farbe, Tinte oder Lack, oder Hologramme, welche auf dem Einblockteil (110) formgepreßt oder aufgesetzt werden, oder Lasergravuren.
12. Armaturenbrett gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Abschnitt der Fenster (148), welche in der zu der Stützwand (140) parallel liegenden Ebene zu sehen sind, begrenzt ist, so daß ein Betrachter diese Fenster nicht erkennen kann.
13. Armaturenbrett gemäß einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß es eine Beschichtung von der gleichen Farbe und dem gleichen Aussehen wie die Vorderseite (143) des Stützteils (140) gegenüber den Fenstern (148), im Inneren des Gehäuses (120), z. B. auf der Vorderseite einer gedruckten Schaltung (160) aufweist.
14. Armaturenbrett gemäß einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützwand (140) nicht eben ist, um verschiedene Anzeigeebenen zu bilden.
15. Armaturenbrett gemäß einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß es eine steife gedruckte Schaltung (160) aufweist, welche auf dem hinteren Umriß des Gehäuses (120) befestigt ist.
16. Armaturenbrett gemäß Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die gedruckte Schaltung (160) durch Einrasten auf dem hinteren Umriß des Gehäuses (120) befestigt ist.
17. Armaturenbrett gemäß einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützwand (140) auf ihrer Vorderseite (143) zumindest örtlich mit Aufdrucken (190), z. B. Heiß- oder Laser- oder Siebdruck- oder Tintenstrahlaufdrucken, versehen ist.
18. Armaturenbrett gemäß Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützwand (140) auf ihrer Vorderseite (143) mit Erhöhungs- oder Aushöhlungsformen (147) versehen ist, welche den Umriß der Aufdrucke begrenzen.
19. Armaturenbrett gemäß einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützwand (140) auf ihrer Vorderseite (143) mit einer aufgesetzten Skalenscheibe (194) versehen ist.
20. Armaturenbrett gemäß einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß es außerdem eine falsche Skala aufweist, welche aus dem Formpressen mit dem Einblockteil (110) hergestellt wird.
21. Armaturenbrett gemäß einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Fensterscheibe (150) durch Einrasten auf dem Vorderumriß des Verkleidungsteils (130) befestigt ist.
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