DE69505153T2 - Sektionaltor aus mehreren blattteilstücken - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft hängende Sektionaltore, und insbesondere Hängetore, die aus einer Vielzahl gelenkig befestigter Torplattenabschnitte besteht, die sich während der Öffnungs- und Schließvorgänge des Tores in bezug aufeinander falten.
- Typische Hängetore sind aus einer Vielzahl Torplatten konstruiert, die gelenkig aneinander befestigt sind und von einem Führungssystem mit Rollen getragen werden, das an den gegenüberliegenden Enden der Torplatten befestigt ist. Die Rollen erlauben im allgemeinen, das Tor von einer vertikal ausgerichteten, geschlossenen Stellung in eine im wesentlichen horizontale, offene Stellung zu bewegen insbesondere bei Anwendungen im Wohnbereich sind diese Tore im allgemeinen entweder 2,44 m oder 4,88 m (acht oder sechzehn Fuß) breit und bestehen normalerweise aus horizontal ausgerichteten, einstückig ausgebildeten Platten, die gleichermaßen ungefähr 2,44 m oder 4,88 m (acht oder sechzehn Fuß) lang sind. Zum Beispiel kann eine Wohnhausgarage für ein einzelnes Auto ein 2,44 m (acht Fuß) breites Tor haben, während eine Wohnhausgarage für zwei Autos ein einzelnes, 4,88 m (sechzehn Fuß) breites Tor oder zwei 2,44 m (8 Fuß) breite Tore haben kann.
- Eines der Hauptprobleme bei konventionellen Hängetoren betrifft ihre Größe und die Unmöglichkeit, sie leicht und kostengünstig zum Endverbraucher zu transportieren. Dieses trifft insbesondere zu, wenn der potentielle Kleinhandelsabsatzmarkt für Hängetore berücksichtigt wird, der zum Beispiel den Absatzmarkt umfassen würde, der kleine Bauunternehmer, Modernisierer und Hausbesitzer oder "Heimwerker" bedient. Gegenwärtig kann der Kleinhandelsabsatzmarkt die Bedürfnisse solcher Verbraucher infolge der Probleme, die der Lieferung von 2,44 m oder 4,88 m (acht oder sechzehn Fuß) breiten Hängetoren inhärent sind, nicht gut bedienen. Gleichermaßen vermeiden "Heimwerker" sowohl wegen der Größe der sehr langen Torplatten als auch wegen der Nichtverfügbarkeit von Hängetoren in Kleinhandels- Es wurden Versuche unternommen, um Hängetorplatten mit mehreren Bestandteilen zu konstruieren, die kleinere Torplattenabschnitte umfassen, die zu einer einzigen längeren Torplatte zusammengefügt werden können. Das US-Patent Nr. 1,983,098 von Pixley; das US-Patent Nr. 2,951,533 von Lucas u. a.; und das US- Patent Nr. 5,060,711 von Fimbell offenbaren verschiedene Hängetore mit einer Platte oder Platten, die aus mehreren Teilabschnitten gebildet werden.
- Die in den obigen Patenten offenbarten Platten haben jedoch Nachteile, die mit ihrer Komplexität, Größe und/oder mangelnder Festigkeit zusammenhängen. Zum Beispiel werden für die in dem Pixley-Patent offenbarte einzelne Teilplatte komplizierte, vertikal ausgerichtete Klemmelemente verwendet, die zwei benachbarte Plattenteile verbinden. Solche Klemmelemente sind für den typischen Hausbesitzer ästhetisch nicht sehr ansprechend und würden dem Tor keine ausreichende Festigkeit oder ausreichende Windwiderstandsfähigkeit verleihen, insbesondere, wenn sie zum Bau eines gesamten Tores verwendet werden.
- Die Tore, die in den Patenten von Lucas u. a. und Fimbell offenbart sind, bestehen jeweils aus Platten, die mit mehreren Bestandteilen gebildet werden, jedoch erfordern diese Tore jeweils obere und untere horizontale Rahmen- oder Trägerelemente und mehrere vertikale Trägerpfosten oder -stützen zum Miteinanderverbinden der Plattenunterabschnitte. Zusätzlich zu den komplizierten Strukturen infolge der ganzen Trägerrahmenelemente müssen die jeweils in diesen Patenten offenbarten oberen und unteren horizontalen Rahmenelemente ungefähr so lang sein, wie das Tor breit ist. Deshalb müßten die horizontalen Rahmenelemente zum Beispiel in einer Anwendung für den Wohnbereich entweder 2,44 m oder 4,88 m (acht oder sechzehn Fuß) lang sein. Infolgedessen würden diese Tore, genau wie bei den Toren, die aus einstückigen Torplatten bestehen, schwierig zu lagern und für den durchschnittlichen Kleinhandelskunden sowohl schwer zu transportieren als auch einzubauen sein.
- Deshalb besteht ein Bedürfnis für ein Hängetor für eine große Vielfalt von Anwendungen, das einfacher transportiert und gelagert werden kann, das aber auch ästhetisch ansprechend und ausreichend fest und windbeständig ist.
- Erfindungsgemäß ist eine zur Bildung einer gelenkig verbundenen Sektion eines Sektionaltores verwendete Torplatte vorgesehen, wobei die Torplatte mehrere Teilplatten umfaßt, wobei jede Teilplatte einen Teil einer Gesamtlänge der Torplatte bildet, dadurch gekennzeichnet, daß die Torplatte außerdem mehrere Verbindungsstangen, die jeweils eine wesentlich geringere Länge als die Gesamtlänge der Torplatte haben, und Verbindungsteile an jeder Teilplatte und jeder Verbindungsstange zum Befestigen der Verbindungsstangen an benachbarten Teilplatten, die mit den Enden aneinander angeordnet sind, umfaßt, wobei sich die Verbindungsstangen in einer Längsrichtung in bezug auf die Torplatte erstrecken.
- Die vorliegende Erfindung stellt somit eine mehrstückige Torplatte zur Verfügung, die in einem Hängesektionaltor verwendet werden kann, um eines oder mehrere Probleme zu lösen, die im Stand der Technik zutage getreten sind, einschließlich jener oben genannten Probleme. Die Torplatte ist stabil und windbeständig, kann aber auch in zerlegter Form leicht gelagert und transportiert werden. Insbesondere bildet jede mehrstückige Torplatte eine gelenkig befestigte Sektion eines Sektionaltores und besteht aus einer Vielzahl biegesteif verbundener Teilplatten, die mit den Enden aneinander angeordnet sind. Auf diese Weise bildet jede Teilplatte einen Teil der Gesamtlänge der Torplatte. Wenn das Sektionaltor ein Hängetor ist, definiert die Länge der Torplatte im wesentlichen die Gesamtbreite des Tores. Ebenfalls in Übereinstimmung mit den Grundprinzipien dieser Erfindung sind mehrere Verbindungsstangen vorgesehen, um benachbarte Teilplatten biegesteif miteinander zu befestigen, um die längere Torplatte zu bilden. Wesentlich ist, daß sich alle Verbindungsstangen zwischen den Teilplatten in Längsrichtung erstrecken, jedoch eine wesentlich geringere Länge als die Gesamtlänge der Torplatte haben. Vorzugsweise ist jede Verbindungsstange ungefähr so lang wie jede Teilplatte, so daß eine Halterung jeder Teilplatte über die gesamte Länge erreicht wird, während der oben genannte Vorteil der einfachen Lagerung, des leichten Transportes und Zusammenbaus der Bestandteile noch beibehalten wird.
- In auseinandergebauter Form können alle Bestandteile entweder einer Torplatte oder mehrerer Torplatten in relativ kleinen Kartons oder Verpackungen gelagert und transportiert werden, die durch Kleinhandelskunden ausreichend handhabbar sind. Solche Verpackungen können zwischen 0,60 m und 1,83 m (zwei und sechs Fuß) lang sein und jede Verpackung kann zum Beispiel einen Bausatz zum Zusammenbau einer Torplatte enthalten. Mehrere Teilplatten können dann biegesteif aneinander befestigt werden, um eine völlig einheitliche Torplatte, und noch genauer, ein festes Sektional- oder Hängetor zu bilden, das aus einer Vielzahl solcher einheitlichen Torplatten besteht.
- In der bevorzugten Ausführungsform umfaßt jede Teilplatte ein Teilplattengrundelement, das mehrere Verbindungsstangennuten umfaßt. Die Nuten von benachbarten, mit den Enden aneinander angeordneten Teilplatten erlauben das Befestigen einer einzelnen Verbindungsstange an jeder Teilplatte und das Erstrecken derselben dazwischen, um eine biegesteife Verbindung an der Verbindungsstelle zwischen den zwei Teilplatten vorzusehen. Für jede Teilplatte sind mindestens eine und vorzugsweise zwei Nuten vorgesehen, und zwei Verbindungsstangen werden verwendet, um die beiden Teilplatten zu verbinden. Die Nuten sind vorzugsweise rohrförmige Innenteile der Teilplatten, die sich miteinander ausrichten, wenn zwei Teilplatten mit den Enden aneinander angeordnet werden. Eine Verbindungsstange erstreckt sich in jedem rohrförmigen Innenteil von jeweils den benachbarten Teilplatten mit Gleitreibungspassung über eine Länge, die mindestens ungefähr gleich der halben Länge der Teilplatte ist. Es ist deshalb verständlich, daß die Teilplatten und Verbindungsstangen jeweils Verbindungsteile umfassen, die die Befestigung dazwischen erlauben. Außerdem sind Ausrichtungselemente zur Ausrichtung zweier mit den Enden aneinander angeordneter Teilplatten vorgesehen. Diese umfassen vorzugsweise Anschlußkappen, die jeweils mit mehreren Vorsprüngen zum Einpassen in passende Aussparungen der benachbarten Teilplatten ausgebildet sind.
- Vorzugsweise ist jede Verbindungsstange in einer bestimmten Torplatte an mindestens einer benachbarten Verbindungsstange befestigt. Am bevorzugtesten werden die Verbindungsstangen mit einer Länge ausgebildet, die etwas größer als die der Teilplatten ist, und sind außerdem in bezug aufeinander so dimensioniert, daß zwei Verbindungsstangen sich ungefähr in Längsrichtung in der Mitte einer Teilplatte teleskopisch miteinander verbinden. Dieses führt nicht nur zu einem festen Verbindungspunkt an der Verbindung der zwei verbundenen Teilplatten, sondern zu einer erheblichen Biegefestigkeit über die gesamte Länge jeder Teilplatte. Wegen dieser letzteren Eigenschaft der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung müssen die Basisteilplatten selbst nicht mit bedeutenden Festigkeitseigenschaften konstruiert werden. Statt dessen sorgen die teleskopisch befestigten Verbindungsstangen für die notwendigen Festigkeits- und Windbeständigkeitseigenschaften jeder Torplatte, insbesondere wenn sie in einem Hängegaragentor verwendet werden.
- Zusätzlich zu den Teilplattengrundelementen und Verbindungsstangen kann jede Teilplatte auch verschiedene nichttragende Bestandteile für die ästhetische Vervollkommnung der Grundkonstruktion umfassen. In dieser Hinsicht können dekorative Frontplatten oder "Fassaden" und/oder Formteile vorgesehen werden, so daß jede Teilplatte eine Oberflächengestaltung umfaßt, die sich mit den anderen Teilplatten zusammenfügt, um eine gesamte Toroberfläche zu bilden, die ansprechende ästhetische Güte besitzt und die im wesentlichen nicht zeigt, daß jede Torplatte aus mehreren einzelnen verbundenen Teilplatten aufgebaut ist. Dieses ist insbesondere bei Anwendungen für Wohnhausgaragentore zutreffend, bei denen es nicht wünschenswert wäre, sichtbare Verbindungen zwischen benachbarten Teilplatten zu haben. Als eine Alternative zur Frontplatte und verschiedenen Formteilen, die zum Zweck des Vorsehens einer dekorativen oder ästhetisch ansprechenden Frontoberfläche jeder Platte ausdrücklich hierin offenbart sind, ist erkennbar, daß Schnappverschlußfassaden von der Art verwendet werden können, wie sie in der internationalen Patentanmeldung WO 95/31627 offenbart sind.
- Schließlich berücksichtigt die vorliegende Erfindung außerdem ein Verfahren zum Herstellen einer Sektionaltorplatte, wie zum Beispiel einer Hängetorplatte, und eines Sektionaltores, wie zum Beispiel eines Hängetores, unter Anwendung der oben beschriebenen vorteilhaften Konstruktion. Allgemein umfaßt ein Verfahren zum Herstellen einer Sektionaltorplatte gemäß den Prinzipien der Erfindung die Schritte des Vorsehens von Teilplatten, die jeweils eine Länge besitzen, die wesentlich geringer als die Gesamtlänge der Torplatte ist; Vorsehens mehrerer Verbindungsstangen, die ebenfalls jeweils eine Länge besitzen, die wesentlich kleiner als die Gesamtlänge der Torplatte ist; und biegesteifen Aneinanderbefestigens mehrerer Teilplatten unter Anwendung mindestens einer Verbindungsstange, die zwischen jeweils benachbarten, mit den Enden an einer anderen Teilplatte angeordneten Teilplatten befestigt ist, so daß mehrere Verbindungsstangen sich im wesentlichen in Längsrichtung mit den Teilplatten erstrecken.
- Ein Verfahren zum Herstellen eines Sektionaltores gemäß den Grundprinzipien der vorliegenden Erfindung umfaßt das Wiederholen der unmittelbar vorher genannten Schritte, um dadurch mehrere Sektionaltorplatten vorzusehen, die jeweils aus mehreren Teilplatten aufgebaut sind, und dann gelenkiges Miteinanderverbinden benachbarter Torplatten zum Bilden eines Sektionaltores, wie zum Beispiel eines Hängetores.
- Aus dem Vorhergehenden wird erkennbar, daß die Erfindung ein festes, windbeständiges Sektional- oder Hängetor zu Verfügung stellt, das aus Bestandteilen zusammengebaut werden kann, die leicht gelagert oder vorrätig gehalten und dann in relativ kleinen, handhabbaren Kartons oder Verpackungen zum Arbeitsplatz transportiert werden können. Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung werden bei Betrachtung der folgenden ausführlichen Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen verständlicher.
- - Fig. 1 ist eine schematische, perspektivische Ansicht eines Hängegaragentores mit erfindungsgemäßen Teilplatten in vollständig zusammengebauter und ästhetisch vervollkommneter Form;
- - Fig. 2 ist eine schematische, perspektivische Ansicht der Grundbestandteile, die zum Aufbau der erfindungsgemäßen Teilplatten als auch zum Verbinden der Teilplatten zum Bilden des Tores der Fig. 1 verwendet werden;
- - Fig. 3 ist eine fragmentarische perspektivische Ansicht, die die Verbindung einer Teilplatte mit einer anderen zeigt;
- - Fig. 4 ist ein Querschnitt einer Gelenkverbindung für benachbarte Teilplatten verschiedener Torplatten für ein zusammengebautes Hängesektionaltor; und,
- - Fig. 5 ist eine perspektivische Ansicht eines Bausatzes einschließlich mehrerer, in einem Karton oder einer Verpackung enthaltener erfindungsgemäßer Torbestandteile.
- Ausführliche Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform Fig. 1 zeigt ein Hängesektionaltor 10, wie zum Beispiel ein Wohnhausgaragentor, das allgemein aus vier Torplatten 12a, 12b, 12c, 12d aufgebaut ist, die in einer unten beschriebenen Art und Weise gelenkig miteinander verbunden sind. In der dargestellten Ausführungsform umfaßt das Tor 10 ein "doppelt langes" Garagentor, das normalerweise in einer Anwendung für eine Wohnhausdoppelgarage verwendet wird. Somit ist jede Torplatte 12a, 12b, 12c und 12d ungefähr 4,88 m (sechzehn Fuß) lang und erstreckt sich über die gesamte Breite des Tores 10. Jede Torplatte 12a, 12b, 12c, 12d wird aus vier entsprechenden Teilplatten 14a, 14b, 14c, 14d gebildet. Wie in Fig. 1 gezeigt ist, sind die vier Torplatten 12a, 12b, 12c und 12d bei geschlossener Stellung des Tores 10 vertikal angeordnet, um die Toröffnung 16 eines Bauwerkes oder einer Garage 18 zu verschließen. Obwohl nur ein Satz Rollen 21 und eine Führung 22 in Fig. 1 erscheinen, haben die Torplatten 12a, 12b, 12c, 12d Rollen an ihren beiden Enden, die das Tor 10 an einer Führung befestigen, die das Bewegen des Tores zwischen der in Fig. 1 gezeigten geschlossenen, vertikalen Stellung und einer offenen, horizontalen Stellung (nicht dargestellt) erlaubt, wie es üblich ist. Jede Torplatte 12a, 12b, 12c, 12d ist an einer benachbarten Torplatte entlang eines Gelenkbandes 24 befestigt, um die Bewegung des Tores 10 zwischen diesen offenen und geschlossenen Stellungen zu erlauben.
- Die zum Verbinden benachbarter Torplatten verwendeten Gelenke können konventionelle sein, bevorzugte elastische Gelenke werden jedoch vollständig in Leist, US-Patente Nr. 4,995,441; 5,054,536; und 5,129,441 beschrieben. Ein bevorzugtes elastisches Gelenk 26 ist in Fig. 4 gezeigt und ist so gestaltet, daß es in entsprechenden Nuten oder Aussparungen 27 der jeweils oberen und unteren benachbarten Torplatten 12a, 12b, von denen jeweils nur eine Teilplatte 14a, 14b in Fig. 4 gezeigt sind, sicher befestigt werden kann. Es wird verständlich sein, daß gleiche Verbindungen und Gelenke 27 zwischen benachbarten Torplatten 12b, 12c und 12c, 12d an den in Fig. 1 gezeigten Gelenkbändern 24 aufgenommen sind.
- Es ist erkennbar, daß die Teilplatten 14a, 14b, 14c, 14d jeweils ungefähr 1,22 m (vier Fuß) lang sind, so daß die Gesamtheit der vier Teilplatten gleich der Länge einer Standardsektionaltorplatte von beispielsweise 4,88 m (sechzehn Fuß) ist. Unter Anwendung der gleichen, hierin beschriebenen Prinzipien kann ein einfaches, 2,44 m (acht Fuß) breites Tor aus einer Vielzahl 2,44 m (acht Fuß) langen Torplatten aufgebaut werden, die jeweils zwei Teilplatten enthalten, die jeweils 1,22 m (4 Fuß) lang sind, oder zum Beispiel aus vier Teilplatten, die jeweils 0,61 m (2 Fuß) lang sind. Andere Anzahlen und Längen von Teilplatten können verwendet werden, wenn sie für die benötigten Anwendungen geeignet sind. Es wird angenommen, daß ein günstiger Bereich der Längen für die Teilplatten zwischen ungefähr 0,61 m und 1,83 m (2 und 6 Fuß) sein wird. Dieser Bereich bewahrt sowohl die praktische Anwendbarkeit als auch die Handhabbarkeit der Teilplatten.
- Wendet man sich nun der Fig. 2 zu, sind die Grundbestandteile, die zum Aufbau der Teilplatten 12a, 12b, 12c, 12d verwendet werden, in Verbindung mit der Teilplatte 14a gezeigt. Es ist verständlich, daß die restlichen Teilplatten 14b, 14c, 14d im wesentlichen in derselben Art und Weise aufgebaut sind und deshalb die Beschreibung der Teilplatte 14a ebenso als Beschreibung des Aufbaus der jeweils restlichen Teilplatten 14b, 14c, 14d zu verstehen ist. Die Teilplatte 14a umfaßt ein Teilplattengrundelement 30, das durch zwei Verbindungsstangen 32, von denen nur eine in Fig. 2 gezeigt ist, die in entsprechenden Hohlräumen oder rohrförmigen Innenteilen 34, 36 des Teilplattengrundelementes 30 vorzugsweise mit einer Gleitreibungspassung, die noch beschrieben wird, sicher aufgenommen sind, biegesteif an einem anderen Teilplattengrundelement 30 befestigt sein kann. Jede Verbindungsstange 32 besteht aus einem Teil 38 mit einer reduzierten Querschnittsfläche und einem Teil 40 mit einer relativ größeren Querschnittsfläche. Wie es am besten in Fig. 3 gezeigt ist, haben die Verbindungsstangen 32 vorzugsweise eine rohrförmige Gestalt und eine rechteckige Querschnittsgestaltung, so daß der reduzierte Teil 38 einer Verbindungsstange 32 in den größeren rohrförmigen Teil 40 einer anderen Verbindungsstange 32 gleitend und teleskopartig eingesetzt werden kann, um die Verbindung zwischen zwei mit den Enden aneinander angeordneten Teilplatten 14a herzustellen.
- Nochmal bezugnehmend auf Fig. 2, umfassen andere allgemeine Bestandteile, die entweder zum Befestigen von zwei Teilplatten 14a miteinander oder zum Befestigen oder Montieren des einen oder anderen Endes einer Teilplatte 14a an der Führung 22 (Fig. 1) verwendet werden, entsprechende rechte und linke Endkappen 42, 44 und eine Anschlußkappe 46. Die rechten und linken Endkappen 42, 44 umfassen jeweils entsprechende Rollen 20, 21. Es ist verständlich, daß, wenn die Teilplatte 14a als eine am Ende angeordnete Teilplatte einer Torplatte 12a auf der linken Seite des Tores 10 verwendet wird, wie es in Fig. 1 zu sehen ist, die Endkappe 44 an dem linken Ende der Teilplatte 14a mit den Führungsrollen 21 verbunden ist, um die linke Seite des Tores 10 an der Führung 22 zu befestigen. Wenn die Teilplatte 14a als eine am Ende angeordnete Teilplatte einer Torplatte 12a auf der rechten Seite des Tores 10 verwendet wird, wird die Endkappe 42 gleichermaßen für gleichartige Führungsrollen 20 zum Befestigen der rechten Seite des Tores 10 an einer Führung (nicht gezeigt) verwendet. In dieser Hinsicht verbinden und funktionieren die Endkappen 42, 44 in der gleichen Art und Weise wie die in der entsprechenden Anmeldung WO 95/31627 offenbarten Kappen. In einer unten ausführlich beschriebenen Art und Weise werden die Anschlußkappen 46 zwischen benachbarten Teilplatten 14a verwendet, um an der Verbindungsstelle von zwei mit den Enden aneinander angeordneten Teilplatten 14a eine Verbindungs- und Ausrichtungsfunktion vorzusehen. Um die Endkappen 42, 44 und die Anschlußkappe 46 mit dem Teilplattengrundelement 30 auszurichten und Verbindungen dazwischen herzustellen, erstrecken sich rechteckige Vorsprünge 56 sowohl von einer Seite jeder Endkappe 42, 44 als auch von beiden Seiten der Anschlußkappe 46. Die Vorsprünge 56 jeder Kappe 42, 44 und jeder Anschlußkappe 46 sitzen verschiebbar, aber sicher in rechteckigen Aussparungen oder Nuten 58 an den Enden des Teilplattengrundelementes 30.
- Außerdem sind vorzugsweise Bestandteile zum Erzeugen eines ästhetisch ansprechenden Aussehens für jede Teilplatte vorgesehen. In dieser Hinsicht können die in der anhängigen Anmeldung WO 95/31627 ausführlich beschriebenen und beanspruchen Aufsteckfassaden zum Erzeugen dieses ansprechenden ästhetischen Aussehens verwendet werden. Wie in den Fig. 1 und 2 gezeigt ist, kann alternativ ein einfacherer Aufbau zum Erzeugen einer ästhetisch ansprechenden Frontoberfläche für das Tor 10 verwendet werden, wie zum Beispiel eine Frontverkleidungsplatte 60, Formstreifen 62 und ein Formteil 64. Die Verkleidungsplatte 60 und die Formteile 62 und 64 können jeweils durch eine Klebverbindung an dem Teilplattengrundelement 30 an den in Fig. 1 gezeigten entsprechenden Stellen befestigt werden, um eine gleichförmige, dekorative Vorderfläche für das Tor 10 zu erzeugen. Das Teilplattengrundelement 30, die Kappen 42, 44, 46 und die dekorativen Teile 60, 62, 64 können alle aus Kunststoff gebildet werden, wie zum Beispiel ABS, Polykarbonat oder Polyvinylchlorid, und entsprechend können konventionelle Kleber zum Befestigen dieser Teile aneinander verwendet werden. Jedes Teilplattengrundelement ist außerdem mit einem oberen Einsteckverbindungsteil 66 und einem unteren Aufnahmeverbindungsteil 68 versehen. Die Anschlußkappe 46 ist mit einem entsprechenden Einsteckende 70 und Aufnahmeende 72 versehen. Die Endkappen 42, 44 umfassen ebenfalls entsprechende Einsteck- und Aufnahmeenden 74, 76 und 78, 80. Es ist erkennbar, daß, wenn die Endkappen 42, 44 und die Anschlußkappe 46 an den entsprechenden Enden jeder Teilplatte 14a, 14b, 14c, 14d befestigt sind, ihre Einsteck- und Aufnahmeenden einen Teil der entsprechenden Einsteckverbindungsteile 66 oder Aufnahmeverbindungsteile 68 bilden. Die Anschlußkappe 46 umfaßt desweiteren obere und untere rechteckige Öffnungen 82, 84 zum Aufnehmen der Verbindungsstange 32 dorthindurch, wenn zwei Teilplatten 14a in mit den Enden aneinanderliegender Anordnung verbunden werden. Die Endkappen 42 und 44 umfassen jeweils entsprechende obere und untere Kerben 86, 88 und 90, 92 zum Aufnehmen elastischer Gelenkelemente 26. Gleichermaßen umfaßt die Anschlußkappe 46 bei 94, 96 obere und untere Kerben für den gleichen Zweck. Während die Konstruktion und Wirkungsweise der Verbindungskonstruktion und Gelenkkonstruktion keinen Teil der vorliegenden Erfindung bilden, sind die oben enthaltenen Leist-Patente darauf gestützt, solche Einzelheiten vorzusehen. Es ist verständlich, daß anstelle dieser Verbindungskonstruktion auch andere konventionelle Verbindungskonstruktionen verwendet werden können.
- Die biegesteife Verbindung zwischen zwei mit den Enden aneinander angeordneten Teilplatten 14a wird aus einer Betrachtung der Fig. 3 verständlich. In dieser Hinsicht zeigt Fig. 3 zwei Teilplatten 14a, die mit den Enden aneinander mit einer dazwischen angeordneten Anschlußkappe 46 angeordnet sind. Rechteckige Vorsprünge 56 der Anschlußkappe 46 sind in passende rechteckige Nuten oder Aussparungen 58 an gegenüberliegenden Enden jedes Teilplattengrundelementes 30 eingesetzt. Eine Verbindungsstange erstreckt sich durch die obere rechteckige Öffnung 82 und die Anschlußkappe 46 als auch in die entsprechenden unteren Aufnahmeräume oder rechteckigen rohrförmigen Teile 34 jedes Teilplattengrundelementes 30, und eine zweite Verbindungsstange erstreckt sich durch die untere rechteckige Öffnung 84 in der Anschlußkappe 46 und in die entsprechenden unteren Aufnahmeräume oder rechteckigen rohrförmigen Teile 36 jedes Teilplattengrundelementes 30. Die Verbindungsstangen 32 sind vorzugsweise so dimensioniert, daß der größer dimensionierte Teil 40 durch das rohrförmige Teil 34 oder 36 mit einer verschiebbaren, jedoch passgerechten Reibungspassung aufgenommen wird. Wenn es erwünscht oder notwendig ist, können weitere Verbindungsplatten oder eine ihnen ähnliche Konstruktion über die Verbindung zwischen zwei Teilplatten 14a befestigt werden, um zu gewährleisten, daß die Teilplatten 14a an der Verbindungsstelle nicht auseinanderreißen. Solch eine zusätzliche Verbindungskonstruktion würde keine wesentliche Konstruktions- oder Biegefestigkeit ergeben, da diese durch die Verbindungsstangen 32 vorgesehen wird.
- Jede Verbindungsstange 32 ist vorzugsweise etwas länger als jede Teilplatte 14a, so daß ihr reduzierter Teil 38 in dem größeren rohrförmigen Teil 40 der nächsten Verbindungsstange nahe einem Mittelteil jeder Teilplatte 14a aufgenommen werden kann. Zum Beispiel kann der größere rohrförmige Teil 40 jeder Verbindungsstange ungefähr 1,22 m (vier Fuß) lang sein, somit der Länge jeder Teilplatte 14a, 14b, 14c, 14d entsprechend, während der reduzierte Teil 38 ungefähr 20,3 cm (acht inches) lang sein kann. Wenn zwei Teilplattengrundelemente 30, zwei Verbindungsstangen 32 und eine Anschlußkappe 46 im wesentlichen wie in Fig. 3 gezeigt, verbunden und ausgerichtet sind, wird die biegefeste Verbindung zwischen benachbarten Teilplattenelementen 30 einfach durch Zusammenschieben der beiden Teilplattengrundelemente 30 hergestellt, so daß sich entgegengesetzt erstreckende rechteckige Vorsprünge 56 der Anschlußkappe 46 in den zugehörigen rechteckigen Nuten oder Aussparungen 58 jedes Teilplattengrundelementes 30 einpassen.
- Eine Betrachtung der Fig. 1 zeigt, daß ein 4,88 m (sechzehn Fuß) breites Tor 10, das vier 4,88 m (sechzehn Fuß) lange Torplatten 12a, 12b, 12c, 12d besitzt, die jeweils aus vier 1,22 m (vier Fuß) langen Teilplatten 14a, 14b, 14c, 14d bestehen, ein Minimum von vierundzwanzig Verbindungsstangen 32 erfordern wird. Das heißt, die oberen und unteren Verbindungsstangen 32 erstrecken sich über jede Verbindung zwischen benachbarten, mit den Enden aneinander liegenden Teilplatten 14a, 14b, 14c, 14d. Diese Verbindungen werden an den in Fig. 1 dargestellten Formteilen 64 im Tor 10 definiert. Wenn es notwendig oder erwünscht ist, können weitere Verbindungsstangen in die Kanäle 34 und 36 an gegenüberliegenden Enden jeder Torplatte 12a, 12b, 12c, 12d eingesetzt und teleskopisch oder auf andere Weise mit den Verbindungsstangen 32 verbunden werden. Obwohl dieses zum Miteinanderverbinden der Teilplatten nicht notwendig sein würde, kann es wünschenswert sein, um über die gesamte Länge der Teilplatten 14a, 14b, 14c, 14d, die an gegenüberliegenden Enden des Tores 10 angeordnet sind, ausreichende Biegefestigkeit vorzusehen.
- Fig. 5 zeigt die vorliegende Erfindung in "Bausatz"-Form. Das heißt, die Bestandteile eines Sektionaltores einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Teilplatten 30, Verbindungsstangen 32, Endkappen 42, 44, Anschlußkappen 46, Fassaden 60 und Formteile 64 können konventionell gelagert und in einer Verpackung, wie zum Beispiel einem Karton 100 transportiert werden. Solche Kartons 100 können konventionelle Größe haben, so daß sie in ein durchschnittlich großes Auto passen und ein Kleinhandelskunde mehrere Bausätze 100 nach Hause transportieren kann, um ein Tor 10 (Fig. 1) zu bauen. Jeder Karton könnte zum Beispiel die Bestandteile für eine Torplatte 12a (Fig. 1) enthalten.
- Mit dem oben beschriebenen stellt deshalb die vorliegende Erfindung ein Sektionaltor zur Verfügung, das aus einer Vielzahl miteinander verbundener Sektionen besteht, die durch eine minimale Anzahl von Teilen biegesteif verbunden werden können, die jeweils so dimensioniert sind, daß sie die leichte Lagerung und den leichten Transport des Tores in seinem nichtmontierten Zustand erlauben, die jedoch einfach zu einer größeren, biegesteifen und ästhetisch ansprechenden Sektionaltorkonstruktion zusammengebaut werden können.
- Obwohl die vorliegende Erfindung durch eine genaue Beschreibung einer bevorzug ten Ausführungsform dargestellt ist, können Veränderungen an diesen Einzelheiten vorgenommen werden.
- Während das Mittel zum Aneinanderbefestigen der Verbindungsstangen beispielsweise als eine Teleskopverbindung beschrieben ist, wird es verständlich sein, daß stattdessen andere konventionelle Verbindungsarten, die mit Befestigungseinrichtungen gemacht werden, anwendbar sind. Darüber hinaus können solche Verbindungen in vielen Anwendungen nicht notwendig sein, sondern vielmehr kann eine Verbindung nur zwischen den Verbindungsstangen und den Teilplatten verwendet werden. Es ist im allgemeinen zu bevorzugen, daß zwischen den Enden von benachbarten Verbindungsstangen eine geringe Überlappung ist, so daß es über die Länge der Torplatte keine Schwachpunkte gibt.
Claims (20)
1. Zur Bildung einer gelenkig verbundenen Sektion eines Sektionaltores (10)
verwendete Torplatte (12), wobei die Torplatte (12) mehrere Teilplatten
(14) umfaßt, wobei jede Teilplatte (14) einen Teil einer Gesamtlänge der
Torplatte (12) bildet, dadurch gekennzeichnet, daß die Torplatte (12)
außerdem mehrere Verbindungsstangen (32), die jeweils eine wesentlich
geringere Länge als die Gesamtlänge der Torplatte haben, und
Verbindungsteile (34, 36) an jeder Teilplatte (14) und jeder Verbindungsstange
(32) zum Befestigen der Verbindungsstangen an benachbarten Teilplatten
(14), die mit den Enden aneinander angeordnet sind, umfaßt, wobei sich
die Verbindungsstangen (32) in einer Längsrichtung in bezug auf die
Torplatte (12) erstrecken.
2. Torplatte gemäß Anspruch 1, bei der die Verbindungsteile jeder Teilplatte
und jeder Verbindungsstange jeweils eine in jeder Teilplatte (14)
ausgebildete Nut (34, 36) und ein Außenflächenteil jeder Verbindungsstange (32)
umfassen, das in einer Gleitreibungspassung in der Nut (34, 36)
aufgenommen ist.
3. Torplatte gemäß Anspruch 1 oder Anspruch 2, bei der die Teilplatten (14)
von ungefähr gleicher Länge sind und jede Verbindungsstange (32) eine
Länge besitzt, die mindestens ungefähr gleich der Länge einer Teilplatte
(14) ist.
4. Torplatte gemäß Anspruch 3, die außerdem Mittel (38, 40) zum im
wesentlichen mit den Enden aneinanderliegenden Miteinanderbefestigen
benachbarter Verbindungsstangen (32) umfaßt.
5. Torplatte gemäß Anspruch 4, bei der das Mittel zum Befestigen
benachbarter, mit den Enden aneinanderliegender Verbindungsstangen eine
zwischen den Verbindungsstangen (32) ausgebildete Gleitverbindung ist.
6. Torplatte gemäß Anspruch 5, bei der die Gleitverbindung eine
Teleskopgleitverbindung ist.
7. Torplatte gemäß Anspruch 6, bei der die Verbindungsstangen (32) ein
Ende (38) umfassen, das in bezug auf ein gegenüberliegendes Ende (40)
derselben einen Bereich mit reduziertem Querschnitt besitzt, um die
Teleskopgleitverbindung zwischen angrenzenden Verbindungsstangen
(32) zu erleichtern.
8. Torplatte gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die
Verbindungsstangen (32) rohrförmig sind.
9. Torplatte gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, die außerdem
mehrere Ausrichtungselemente (46) umfaßt, die für die Ausrichtung
zwischen benachbarten, mit den Enden aneinanderliegenden Teilplatten (14)
sorgt.
10. Torplatte gemäß Anspruch 9, bei der jedes Ausrichtungselement eine
Anschlußkappe (46) umfaßt, die mehrere sich entgegengesetzt
erstrekkender Vorsprünge (56) besitzt, und bei der angrenzende Enden der
Teilplatten (14) passende Aussparungen (58) zum Aufnehmen der
Vorsprünge (56) umfassen.
11. Torplatte gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der jede
Teilplatte (14) zwischen 0,61 und 1,83 m (2 und 6 feet) lang ist.
12. Sektionaltor (10), umfassend mehrere Torplatten (12) gemäß einem der
vorhergehenden Ansprüche und mehrere Gelenke (26) zum Befestigen
einer Torplatte an der anderen,
13. Bausatz zum Bauen eines Sektionaltores, wobei der Bausatz mehrere in
einem Verpackungsbehälter enthaltene Torkomponenten umfaßt und die
Komponenten die Komponenten einer Torplatte gemäß einem der
Ansprüche 1 bis 11 umfassen.
14. Verfahren zum Herstellen einer Hängetorplatte (12) mit einer Länge, die
der Breite eines Hängetores (10) entspricht, wobei das Verfahren die
Schritte umfaßt:
a) Vorsehen mehrerer Hängetor-Teilplatten (14), die jeweils eine
Länge besitzen, die wesentlich geringer als die Breite des Hängetores
(10) ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren außerdem die
Schritte umfaßt:
b) Vorsehen mehrerer Teilplattenverbindungsstangen (32), die jeweils
eine Länge besitzen, die wesentlich kleiner als die Breite des Hängetores
(10) ist; und
c) biegesteifes Aneinanderbefestigen mehrerer Teilplatten durch
Befestigen mindestens einer Verbindungsstange (32) zwischen mit den
Enden aneinanderliegenden, benachbarten Teilplatten (14), wobei sich die
Verbindungsstange (32) in eine Längsrichtung in bezug auf die
Hängetorplatte (10) erstreckt.
15. Verfahren gemäß Anspruch 14, bei dem der Schritt (c) außerdem das
Einsetzen der Verbindungsstange (32) in passende Nuten (34, 36) in
benachbarten Teilplatten (14) umfaßt.
16. Verfahren gemäß Anspruch 15, das außerdem den Schritt des
Aneinanderbefestigens benachbarter Verbindungsstangen (32) mit im
wesentlichen aneinanderliegenden Enden umfaßt.
17. Verfahren gemäß Anspruch 16, bei dem der Schritt des
Aneinanderbefestigens benachbarter Verbindungsstangen (32) außerdem das Bilden einer
Teleskopverbindung dazwischen umfaßt.
18. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 14 bis 17, das außerdem den
Schritt des Ausrichtens benachbarter Teilplatten (14) in bezug
aufeinander mit mehreren Ausrichtungselementen (46) umfaßt, wobei jedes
Ausrichtungselement (46) zwischen einem Paar benachbarter Teilplatten
(14) angeordnet ist.
19. Verfahren gemäß Anspruch 18, bei dem die Ausrichtungselemente (46)
die Verbindungsstangen (32) aufnehmen.
20. Verfahren zum Herstellen eines Hängetores (10) aus mehreren Torplatten
(12) mit einer Länge, die der Breite des Hängetores (10) entspricht,
wobei das Verfahren die Schritte des Ausbildens mehrerer Torplatten (12)
durch ein Verfahren gemäß einem der Ansprüche 14 bis 19 und
Mitein
anderverbinden der mehreren Torplatten (12) durch zwischen
benachbarten Torplatten (12) angeordnete Gelenke (26) umfaßt.
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