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DE69502953T2 - Flexible gebührenerfassung für telekommunikationsverbindungen - Google Patents

Flexible gebührenerfassung für telekommunikationsverbindungen

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Publication number
DE69502953T2
DE69502953T2 DE69502953T DE69502953T DE69502953T2 DE 69502953 T2 DE69502953 T2 DE 69502953T2 DE 69502953 T DE69502953 T DE 69502953T DE 69502953 T DE69502953 T DE 69502953T DE 69502953 T2 DE69502953 T2 DE 69502953T2
Authority
DE
Germany
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record
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call
exchange
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE69502953T
Other languages
English (en)
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DE69502953D1 (de
Inventor
John Roland Dedham Essex Co7 6Hn Anderson
Richard Paul Ipswich Suffolk Ip1 6D3 Swale
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
British Telecommunications PLC
Original Assignee
British Telecommunications PLC
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by British Telecommunications PLC filed Critical British Telecommunications PLC
Application granted granted Critical
Publication of DE69502953D1 publication Critical patent/DE69502953D1/de
Publication of DE69502953T2 publication Critical patent/DE69502953T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M15/00Arrangements for metering, time-control or time indication ; Metering, charging or billing arrangements for voice wireline or wireless communications, e.g. VoIP
    • H04M15/81Dynamic pricing, e.g. change of tariff during call
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M15/00Arrangements for metering, time-control or time indication ; Metering, charging or billing arrangements for voice wireline or wireless communications, e.g. VoIP
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M15/00Arrangements for metering, time-control or time indication ; Metering, charging or billing arrangements for voice wireline or wireless communications, e.g. VoIP
    • H04M15/08Metering calls to called party, i.e. B-party charged for the communication
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M2215/00Metering arrangements; Time controlling arrangements; Time indicating arrangements
    • H04M2215/01Details of billing arrangements
    • H04M2215/0112Dynamic pricing, e.g. change of tariff during call
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
    • H04M2215/00Metering arrangements; Time controlling arrangements; Time indicating arrangements
    • H04M2215/62Called party billing, e.g. reverse billing, freephone, collect call, 0800 or 0900

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Meter Arrangements (AREA)
  • Telephonic Communication Services (AREA)
  • Remote Monitoring And Control Of Power-Distribution Networks (AREA)
  • Sawing (AREA)
  • Processing Of Stones Or Stones Resemblance Materials (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft Telekommunikationsdienstleistungen und -vorrichtungen sowie insbesondere Einrichtungen zur Kostenfestsetzung für solche Dienstleistungen. Sie ist sowohl auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit Telephonaten als auch auf andere Dienstleistungen, beispielsweise Breitbanddienstleistungen, anwendbar.
  • Telephonanrufe sowie andere Telekommunikationsverbindungen werden im allgemeinen nach der Tageszeit, der Dauer und der Entfernung zwischen den Teilnehmern berechnet. Mittlerweile stehen verschiedene Telephondienstleistungen zur Verfügung, die Modifikationen dieser Berechnungsgrundlage mit Hilfe verschiedener Einrichtungen ermöglichen. Diese beinhalten eine Belastung des angerufenen Teilnehmers, eine anteilige Belastung des angerufenen und des anrufenden Teilnehmers sowie eine Aufgeldbelastung (bei der zusätzlich zu der "normalen" Grundgebühr eine weitere Gebühr erhoben wird, die dem angerufenen Teilnehmer gutgeschrieben wird). Die Verwendung dieser Einrichtungen hat eine Reihe von Dienstleistungen sowohl im Vereinigten Königreich als auch anderswo möglich gemacht.
  • Den bisher eingesetzten Verfahren mangelt es jedoch an Flexibilität. Beispielsweise wird für aufgeldpflichtige Gespräche während der gesamten Gesprächsdauer dieselbe Pfennig-pro-Minute-Rate zugrundegelegt. Dies bedeutet, daß Vermittlungspersonen für Diensleistungen, die mit aufgezeichneten Informationen befaßt sind, die Dauer eines Gesprächs künstlich erhöhen können (indem sie die Information langsamer als nötig herausgeben), um die Belastungsgebühr einzuschließen, die sie für eine bestimmte Information für angemessen erachten.
  • Das US Patent Nr. 5,148,474 offenbart ein Verfahren für die Tätigung eines Geschäfts, bei dem ein Teilnehmer bezüglich einer Dienstleistung oder eines Produktes anruft und nach erfolgter Identifizierung die Dienstleistung bzw. das Produkt von dem kontaktierten Zulieferer anfordert, der sodann eine Erfüllungsrate festlegt. Der anrufende Teilnehmer antwortet hierauf, indem er einen Konferenzanruf an eine bestimmte Nummer tätigt (auch als Dreiwege-Anruf bekannt), die hierauf durch Aktivierung eines Ankündigungssystems antwortet und eine kurze Vorankündigung über die Gebühr übermittelt, mit der der Anrufer zu rechnen hat. Der Anbieter hört diese Mitteilung und verwendet sie als Bestätigung, daß der Anrufer die gewünschte Nummer gewählt hat, um einen Dreiwege-Konferenzanruf zu tätigen. Das Ankündigungssystem bleibt nunmehr inaktiv, und die einzige Funktion der dritten Leitung für den Konferenzanruf ist die, automatisch eine Rechnung für die Zeitdauer zu erstellen, während der die Dienstleistungen erbracht werden. Anders ausgedrückt wird die vereinbarte Belastung beim anrufenden Teilnehmer durch getrennte Berechnung des Konferenzanrufs vorgenommen, und der Anbieter erhält den belasteten Betrag in einem anschließenden Mitteltransfer vom Netzwerkbetreiber. Der Anbieter muß diese Maßnahme für jede weitere Belastungsrate ergreifen.
  • Die europäische Patentanmeldung Nr. 9131123888.9 (Veröffentlichungsnummer 0 491 497) offenbart ein Gesprächsberechnungsverfahren, das es dem Anbieter (auch als Sponsor bekannt) ermöglicht, dem Netz eine Anruf-Berechnungsinformation jeweils im Anschluß an einen Anruf zukommen zu lassen Ein anrufender Teilnehmer wählt eine bekanntgegebene Nummer des Dienstleistungsanbieters, die bei einem Aktionssteuerungspunkt (ACP) eingeht, der eine Netzkontrollpunkt-Datenbank zur Umwandlung in eine Streckenführungsnummer abfragt, die dann an einen Endknotenschalter zur Vervollständigung des Anrufs dem Anbieter weitergegeben wird. Sobald der Anbieter den Anruf beantwortet, beginnt der Aktionssteuerungspunkt, den Anruf zeitlich zu registrieren.
  • Als Teil des Verfahrens für den Verbindungssaufbau sendet der Endknotenschalter an den Anbieter eine Signalnachricht mit der Identifizierung des anrufenden Teilnehmers. Nach erfolgreicher Guthabenüberprüfung bietet der Anbieter ein Menü verfügbarer Dienstleistungen an, und der anrufende Teilnehmer trifft eine Auswahl, beispielsweise durch Tastenwahl an seinem Apparat. Nach Eingang der Antwort des anrufenden Teilnehmers wählt der Anbieter geeignete Berechnungsparameter für den Anruf und übermittelt dem anrufenden Teilnehmer die gewünschte Dienstleistung.
  • Vor Beendigung des Anrufs sendet der Anbieter eine Signalnachricht (sponsorspezifizierte Anrufer-Gebühreninformation) an den Endknotenschalter, der Anrufidentifizierungsinformationen, Timing-Informationen sowie Gebühreninformationen enthält, und der Endknotenschalter wiederum sendet eine Signalnachricht an den Aktionssteuerungspunkt (der die Funktion eines Berechnungsaufzeichnungsknotenschalters hat), der die Nachricht mit einem zusätzlichen Satz von Parametern (ACP-spezifizierte Informationen, d.h. Zeit des Anrufs, Zeitdauer, vom anrufenden Teilnehmer eingegebene Nummern, Anruf-Dispositionsinformationen) versieht, um einen automatischen Nachrichtenberechnungsnachweis (AMA) zu erstellen, den er dann an ein Berechnungssystem sendet. Bei dieser Auslegung erhält der ACP die Belastungsinformation erst, nachdem die Dienstleistung dem anrufenden Teilnehmer gegenüber erfolgt ist. Erfindungsgemäß ist eine Telekommunikationsvermittlung vorgesehen, mit
  • - einem Speicher zum Speichern von Aufzeichnungen bezüglich Verbindungskosten,
  • - einer Steuerungseinrichtung, die auf eine Verbindung anspricht, die zwischen einem anrufenden und einem angerufenen Teilnehmer aufgebaut wird, um im Speicher eine diesbezügliche Aufzeichnung zu erzeugen, die Belastungsinformation für die Verbindung enthält, und die während der Verbindung der Teilnehmer auf den Empfang eines Belastungsveränderungsanfragesignals von einem Teilnehmer anspricht und
  • (a) an denjenigen Teilnehmer, der eine vorgeschlagene Belastung tragen soll, ein Signal überträgt, das ein Anerkenntnis erfordert,
  • (b) auf den Empfang eines Anerkenntnisses hin die betreffende Aufzeichnung modifiziert.
  • Nach einem weiteren Aspekt wird erfindungsgemäß ein Telekommunikationsnetzwerk mit mehreren Nutzeranschlüssen angegeben, die über ein lokales Zugangsnetzwerk mit mehreren digitalen Vermittlungen verbunden sind, wobei jede Vermittlung über digitale Hochgeschwindigkeitsverbindungen mit ein oder zwei von mehreren digitalen Hauptschalteinheiten verbunden ist, wobei die lokale Vermittlung versehen ist mit
  • - einem Speicher zum Speichern von Aufzeichnungen, die Informationen bezüglich Verbindungskosten enthalten,
  • - einer Steuerungseinrichtung, die auf eine Verbindung anspricht, die zwischen einem anrufenden und einem angerufenen Teilnehmer aufgebaut wird, um im Speicher eine diesbezügliche Aufzeichnung zu erzeugen, die Belastungsinformation für die Verbindung enthält, und die während der Verbindung der Teilnehmer auf den Empfang eines Belastungsveränderungsanfragesignals von einem Teilnehmer anspricht und
  • (a) an denjenigen Teilnehmer, der eine vorgeschlagene Belastung tragen soll, ein Signal überträgt, das ein Anerkenntnis erfordert,
  • (b) auf den Empfang eines solchen Anerkenntnisses hin die betreffende Aufzeichnung modifiziert.
  • Nach einem weiteren Aspekt stellt die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Betreiben eines Telekommunikationsnetzes zur Verfügung, mit den Schritten
  • (a) Herstellen einer Verbindung zwischen einem ersten und einem zweiten Teilnehmer;
  • (b) Erzeugen einer entsprechenden Aufzeichnung, die Informationen betreffend die für die Verbindung vorzunehmende Belastung enthält;
  • (c) während der Verbindung Empfangen eines Belastungsveränderungsanfragesignals von einem der Teilnehmer, und daraufhin
  • (d) Übertragen an denjenigen Teilnehmer, der eine vorgeschlagene Belastung zu übernehmen hat, eines Signals, das ein Anerkenntnis erfordert; und
  • (e) Modifizieren der jeweiligen Aufzeichnung auf den Empfang eines solchen Anerkenntnisses hin.
  • Es wird ersichtlich, daß erfindungsgemäß die Belastung eines Anrufs im Verlauf des Gesprächs verändert werden kann, indem die Einzelaufzeichnung des ursprünglichen Anrufs nach Erhalt der Genehmigung durch den die Belastung übernehmenden Teilnehmer modifiziert wird. Beispielsweise kann der angerufene Teilnehmer den Netzwerkbetreiber bitten, die Belastung für ein eingegangenes Gespräch während des Verlaufs desselben zu verändern. Belastungsveränderungsanfragen können aus verschiedenen Gründen erfolgen: beispielsweise, i) um die Belastung für ein Gespräch während der restlichen Gesprächsdauer zu erhöhen oder zu reduzieren, ii) eine "One-off"-Belastung/Gutschrift für den Anrufer zu erzeugen oder iii) um die Kosten für das Gespräch für eine bestimmte Zeitdauer vorübergehend zu erhöhen oder zu reduzieren.
  • Dieser Mechanismus kann auch in umgekehrter Form angewandt werden, indem der anrufende Teilnehmer dem angerufenen Teilnehmer das Gespräch belastet.
  • Um zu verhindern, daß skrupellose Betreiber diesen Mechanismus mißbrauchen, ist erfindungsgemäß dafür Sorge getragen, daß der Teilnehmer, der mit dem Gespräch belastet werden soll, vor Einleitung der Belastungsmodifizierung davon automatisch durch das Netz in Kenntnis gesetzt wird. Der Teilnehmer, der belastet werden soll, hat dann die Möglichkeit, die Veränderung auch abzulehnen. In diesem Fall wird das Gespräch nicht automatisch beendet; der die Belastungsveränderung anfordernde Teilnehmer wird hiervon unterrichtet. Er kann auch jederzeit während des Gesprächs auflegen, in welchem Fall er jegliche Belastungsveränderungsverhandlung in diesem Moment ablehnt.
  • Dieses Merkmal (Belastungsveränderungsanfrage) kann auf verschiedene Art und Weise verwendet werden. Eine Möglichkeit bei einer normalen Analogleitung wäre, daß die den Vorgang einleitende Person (Initiatorin) eine Registerabruffunktion aufruft, gefolgt von der Wahl eines speziellen Codes. Während dieser Zeitdauer würden an den Ferngesprächsteilnehmer Stimmeldezeichen übermittelt, um ihn über die Fakten zu informieren und die Annahme oder Ablehnung der angefragten Belastungsveränderung zu erbitten. Dies könnte dadurch erfolgen, daß der Teilnehmer eine Antwort wählt, beispielsweise eine 1 für die Annahme und eine 3 für die Ablehnung der angefragten Belastungsveränderung. Nach Eingang der erforderlichen Information würde die die Anforderung erzeugende Vermittlung über eine aufgezeichnete Stimmnachricht die Initiatorin von dem Ergebnis der Anforderung unterrichten und die Belastungsinformation entsprechend ändern. Für diese Veränderung muß normalerweise eine Signalnachricht an die entfernte Vermittlungsstelle abgegeben werden, damit diese ihre Belastungsrate modifizieren kann.
  • Nachstehend werden einige Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung unter Bezug auf die Zeichnungen beschrieben.
  • Fig. 1 ist eine Blockdiagramm eines Telekommunikationsnetzes.
  • Fig. 2 bis 4 sind Ablaufdiagramme der Funktionsweise bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung.
  • Fig. 1 zeigt ein Telephonnetz mit einer großen Zahl digitaler Ortsvermittlungen, von denen nur zwei, 1a und 1b, gezeigt sind. Jede Vermittlung ist über Zentralschränke (nicht dargestellt) und örtliche Analogleitungen 2 mit Teilnehmeranschlüssen verbunden, die als Telephonapparate 3 dargestellt sind. Jede Ortsvermittlung ist darüber hinaus über digitale Hochgeschwindigkeitsverbindungsleitungen 4 mit zwei (aber auch nur mit einer) einer verhältnismäßig geringen Anzahl digitaler Hauptschalteinheiten (DMSUs) 5 verbunden, die zusammen ein Fernsprechnetz bilden, wobei jede DMSU 5 jeweils mit den anderen verbunden ist.
  • Fig. 1 zeigt ferner den Aufbau der digitalen Ortsvermittlung. Die Anrufe werden durch einen Koppelpunktschalter 10 unter Speicherprogrammsteuerung durch eine CPU 11 geleitet. Telephonanrufe von einem Teilnehmeranschluß 3 an einen anderen solchen Anschluß bei derselben Ortsvermittlung werden von der CPU 11 und dem Schalter 10 direkt weitergeleitet, während andere Anrufe an die DMSU 5 geleitet werden und von dort über das Fernsprechnetz zu einem Bestimmungsanschluß Die CPU 11 kann mit Hilfe eines Leitwegtabellenspeichers 12, der gespeicherte Information darüber, welche Verkehrsausscheidungszahlen den Ferngesprächen und welche den Ortsgesprächen zuordnet sind, zwischen Ortsgesprächsnummern und Ferngesprächsnummern unterscheiden.
  • Die DMSUs 5 können auch mit anderen Netzen für zusätzliche Dienstleistungen verbunden sein, beispielsweise einem digital abgeleiteten Dienstleistungsnetz 6, das eine Vermittlung von Gesprächen unter Verwendung eines Numerierungssystems ermöglicht, das eine Nummernübertragung erforderlich macht, weil es in keinem Zusammenhang mit der topologischen Lage der relevanten Leitungen steht. Solche Dienstleistungen können auch unterschiedliche Belastungsraten beinhalten, beispielsweise (im Vereinigten Königreich) "kostenlose" (0800) Gespräche (mit denen der angerufene Teilnehmer belastet wird) sowie Aufgeldraten(0891)gespräche.
  • Die Belastung der Gespräche erfolgt durch die CPU 11 in der örtlichen Vermittlung, obwohl es keinen Grund gibt, warum die örtliche Vermittlung nicht mit einer getrennten Verarbeitungseinheit versehen werden konnte, um diese Aufgabe oder andere zusätzliche Aufgaben zu der Hauptaufgabe der Weiterleitung von Gesprächen zu erfüllen. In der vorliegenden Beschreibung wird davon ausgegangen, daß alle Belastungen durch die örtliche Vermittlung erfolgen, wenn es auch keinen Grund gibt, warum die übergeordneten Vermittlungen anstelle der örtlichen Vermittlung keine Belastungseinrichtungen für Gespräche haben, die sie wahrnehmen.
  • Die Art und Weise, wie dies geschieht, ist folgende: Zu Beginn des Ansrufs zeichnet die CPU 11 der örtlichen Vermittlung des Teilnehmers, von dem der Anruf ausgeht, die Information über den Bestimmungsort auf - entweder, daß es sich um ein Ortsgespräch handelt oder um die Vorwahlnummer eines Ferngesprächs.
  • Ist die Verbindung hergestellt, so erhält die örtliche Vermittlung (intern oder von der Ortsvermittlung des angerufenen Teilnehmers) ein "anrufbezogenes" Signal, das anzeigt, daß der Teilnehmer geantwortet hat, und das Gespräch beginnt. In diesem Augenblick erfolgt eine detaillierte Gesprächsaufzeichnung in einem zugeordneten Speicherbereich 13 der CPU 11, die die nachstehenden Informationen enthält, selbsverständlich ohne Ausfallzeiten und deren Dauer. Diese werden von der CPU am Ende des Gesprächs berechnet und zu der detaillierten Aufzeichnung hinzuaddiert. Die Belastungsbandinformation wird aus dem Speicher 4 erhalten, der Informationen bezüglich der Belastungsgebühren je nach dem Bestimmungsort, der Tageszeit, dem Wochentag usw. enthält. Die in dem detaillierten Aufzeichnungsbericht enthaltene Information enthält üblicherweise folgendes:
  • Datum des Anrufs,
  • Nummer des anrufenden Teilnehmers,
  • Angerufene Nummer,
  • Uhrzeit des Gesprächsbeginns,
  • Uhrzeit des Gesprächsendes,
  • Dauer des Gesprächs,
  • Belastungsbandcode.
  • Nicht alle diese Informationen sind jedoch unbedingt nötig.
  • Nach Beendigung des Gesprächs wird die detaillierte Gesprächsaufzeichnung an einen Berechnungsdatenspeicher 15 in der örtlichen Vermittlung 1 weitergegegeben. Diese Information erfolgt täglich an ein Bezirksdatensammelzentrum 7 und von dort an ein Berechnungszentrum 8, wo die Daten weiter verarbeitet und Rechnungen ausgestellt werden können.
  • Ändern sich die Belastungsraten zu bestimmten Tageszeiten, beispielsweise bei den billigeren Gesprächen nach 18.00 Uhr, so kann dies im Berechnungszentrum 8 berücksichtigt werden. Läuft beispielsweise um 18.00 Uhr bereits ein Gespräch und enthält die entsprechende detaillierte Gesprächsaufzeichnung eine Angabe dahingehend, daß das Gespräch auf Belastungsband a zu belasten ist, so gibt das Berechnungszentrum auf der Grundlage gespeicherter Belastungstabellen die Pfennig-pro- Minute-Raten für das Belastungsband a an und berechnet die richtige Belastung entsprechend.
  • Das bisher beschriebene Belastungsverfahren ist bekannt. Die nachstehend noch zu beschreibenden Veränderungen haben zum Ziel, eine Modifizierung der Belastungsmodalitäten während eines Gesprächs zu ermöglichen.
  • Folgendes ist möglich:
  • 1. Die Belastung erfolgt an den angerufenen Teilnehmer anstatt an den anrufenden Teilnehmer.
  • 2. Die Belastungsrate wird erhöht (oder reduziert), und zwar für den Rest des Gesprächs (oder bis eine weitere solche Veränderung vorgenommen wird).
  • 3 Es erfolgt eine "One-off"-Belastung, zusätzlich zu der normalen Belastung für das Gespräch.
  • 4. Die Belastungsrate wird für eine bestimmte Zeitdauer oder bis zum Gesprächsende verändert, je nachdem, was vorher eintritt (dies könnte durch zwei Anforderungen gemäß (2) oben erfolgen. Der Vorteil dabei ist, daß der die Belastung übernehmende Teilnehmer die Kosten, denen er zustimmt, im Voraus kennt.
  • Folgendes ist im einzelnen vorgesehen:
  • (a) Ein Teilnehmer beantragt die Veränderung.
  • (b) Der andere Teilnehmer stimmt der Veränderung zu.
  • (c) Die Veränderung wird durchgeführt.
  • Dabei könnte es an sich genügen, daß Belastungsreduktionen ohne die Zustimmung des belasteten Teilnehmers durchgeführt werden.
  • Analog könnte in dem Fall, in dem die Person, die eine Belastung oder Belastungserhöhung anfordert und die der Teilnehmer ist, auf dessen Rechnung die betreffenden Belastung erfolgen soll, das Anerkenntnisverfahren ggfs. entfallen.
  • Fig. 2 ist ein Flußdiagramm der Verfahrensabläufe - bei einem Ortsgespräch: in der CPU der Ortsvermittlung 1a, die den Fall bearbeitet; in dem Fall, in dem ein Teilnehmer A1 einen Anruf an einen Teilnehmer A2 tätigt und dann beantragt, daß die Kosten des Gesprächs dem Teilnehmer A2 belastet werden.
  • Als erstes nimmt der Teilnehmer A1 den Hörer ab (100), und die Vermittlung antwortet hierauf, indem sie den Anruf (102) aufbaut und ein Klingelsignal an den Teilnehmer A2 sendet (104). Sobald der Teilnehmer A2 den Hörer abnimmt (106), wird dies der Vermittlung signalisiert, und die Verbindung des Anrufs ist hergestellt. Die Vermittlung 1a nimmt (108) in ihrem Speicher 13 eine detaillierte Gesprächsaufzeichnung vor, wobei die Nummern der Teilnehmer A1 und A2 jeweils als der anrufende bzw. der angerufene Teilnehmer aufgezeichnet werden.
  • Bis hierhin erfolgt das Verfahren nach konventionellem Muster. Der Anruf geht weiter (110). Es wird nun angenommen, daß der Teilnehmer A1 nunmehr möchte, daß die Kosten für das Gespräch dem Teilnehmer A2 belastet werden. Jede gewünschte Signalform kann Verwendung finden. Gegenwärtig werden im Vereinigten Königreich während eines Gesprächs vorgesehene Dienstleistungen (beispielsweise der Dreiwegeanruf) so aufgebaut, daß man das Rückrufsignal verwendet (ein einziges Schleifentrennzeichen), gefolgt von mehreren Ziffern, die durch Multifrequenztonwahl gewählt werden, wobei für dieses Beispiel der Code R 15 zugrundegelegt wird. So wählt der Teilnehmer A1 R // 15 (112). Die CPU 11 der örtlichen Vermittlung antwortet dadurch, daß sie
  • (a) an den Teilnehmer A1 eine automatische Stimmankündigung, wie "Ihr Antrag auf eine Belastungsübertragung wird bearbeitet", sendet (114) - beispielsweise unter Verwendung einer Einheit (16) für aufgezeichnete Nachrichten;
  • (b) an den Teilnehmer A2 eine automatische Stimmankündigung (116) sendet und um Zustimmung zu der Veränderung bittet, wie "der anrufende Teilnehmer hat um eine Belastungsübertragung auf Sie für diesen Anruf gebeten. Die Rate beträgt 15 Pence pro Minute. Bitte drücken Sie '1' für angenommen oder '2' für abgelehnt.
  • Drückt ein Teilnehmer A2 die Taste für '2', um ein Multifrequenzsignal zurück an die Vermittlung zu senden, so folgen keine weiteren Schritte (ausgenommen ggfs., daß die Ablehnung dem Teilnehmer A1 angekündigt wird); drückt der Teilnehmer hingegen die Taste für '1', so wird dies von der Vermittlung entgegengenommen, die hierauf wie folgt antwortet:
  • (a) Sie erstellt (120) eine neue detaillierte Gesprächsaufzeichnung, die mit der vorangehenden identisch ist, bei der die angerufenen und anrufenden Nummern jedoch umgestellt bzw. vertauscht sind.
  • (b) Sie löscht (122) die ursprüngliche detaillierte Gesprächsaufzeichnung. Alternativ kann in dem Fall, in dem das System so aufgebaut ist, daß der Teilnehmer A2 nur für die Gesprächsbelastungen zuständig ist, die nach der Umstellung angefallen sind, die ursprüngliche Aufzeichnung beendet werden, indem die augenblickliche Zeit als Endzeit eingesetzt wird (und natürlich als Anfangszeit in der neuen detaillierten Gesprächsaufzeichnung).
  • (c) Angenommen, die normale Netzkonfiguration lautet auf 'anrufender Teilnehmer beendet', was bedeutet, daß die Verbindung nur dann sofort beendet wird, wenn der anrufende Teilnehmer einhängt, so daß der für das Gespräch zahlende Teilnehmer auch dessen Ende bestimmt, so kann dies auch umgekehrt werden (124), um dem Teilnehmer A2 die Kontrolle zu überlassen.
  • (d) Übermittlung (126) einer weiteren Stimmankündigung an den Teilnehmer A1, mit der Bestätigung, daß die Veränderung erfolgt ist, d.h. "daß der andere Teilnehmer nunmehr für das Gespräch aufkommt". Das Gespräch verläuft dann normal weiter (128) und wird unter der Annahme, daß die Kontrollumkehr stattgefunden hat, von dem den Hörer aufhängenden (130) Teilnehmer A2 beendet, woraufhin die Vermittlung die Verbindung freigibt (132), und die detaillierte Gesprächsaufzeichnung in der üblichen Art und Weise in den Speicher geschrieben wird (134).
  • Fig. 3 zeigt dasselbe Verfahren, jedoch sind hier die beiden Teilnehmer A, B mit verschiedenen örtlichen Vermittlungen A, B verbunden. Die Schritte, die denen in Fig. 2 entsprechen, sind mit demselben Bezugszeichen versehen. Das Verfahren unterscheidet sich durch folgendes:
  • Schritt 150: Der Antrag auf Belastungsumkehr wird von der Vermittlung A an die Vermittlung B weitergegeben.
  • Schritt 152: Das Annahmesignal wird von der Vermittlung B an die Vermittlung A geleitet.
  • Schritt 154, 156: Die Vermittlung A antwortet auf die Annahme dadurch, daß sie die Vermittlung B anweist, für das Gespräch ihre eigene detaillierte Gesprächsaufzeichnung aufzubauen, bei der der Teilnehmer B als der anrufende Teilnehmer ausgewiesen wird. Dieses Signal enthält die erforderliche Nummer, das Belastungsband und die Timingdetails, da die Vermittlung B solche Informationen vorher nicht aufgezeichnet hat. Die Vermittlung B antwortet hierauf damit, daß sie die detaillierte Gesprächsaufzeichnung in ihrem eigenen Speicher 13 vornimmt (Alternativ könnte in dem Fall, in dem das Netz so aufgebaut ist, daß eine Vermittlung Belastungen für andere Vermittlungen erzeugen kann, die Vermittlung A die neue Aufzeichnung vornehmen könnte, wie im Fall von Fig. 2).
  • Fig. 4 zeigt die Durchführung in bezug auf die Einrichtung 2, wobei auch hier von Teilnehmern A, B an verschiedenen örtlichen Vermittlungen ausgegangen wird. Der (von dem Teilnehmer A ausgehende) Anruf erfolgt in der üblichen Art und Weise (Schritte 100 bis 110). Angenommen, der Teilnehmer B stellt einen Dienst mit aufgezeichneten Informationen zur Verfügung und der Teilnehmer A befindet sich gerade in einem Dialog mit Einrichtungen beim Teilnehmer B (beispielsweise aufgrund aufgezeichneter Ankündigungen seitens des Teilnehmers B und gesprochener oder per Tastatur eingegebener, vom Teilnehmer A übersandter Antworten, die von den Einrichtungen auf Seiten des Teilnehmers B erkannt bzw. erfaßt worden sind; das Netz ist im Hinblick auf diesen Dialog transparent). Ferner angenommen, der Teilnehmer A hat eine Dienstleistung angefordert (beispielsweise die neuesten Borsenzahlen), für die der Teilnehmer B belastet. Die Einrichtungen des Teilnehmers B signalisieren (200) eine Anforderung nach einer höheren Rufratenbelastung, die durch Übertragung eines "R 12"- Signals erfolgen soll. Es wird davon ausgegangen, daß die betreffende Belastungsrate in diesem bestimmten Code enthalten ist, wie auch die Tatsache, daß die Anforderung von den Einrichtungen des Teilnehmers B kommt, während andere Codes zur Verwendung durch eine Bedienungsperson bestimmt sind, die die gleiche Dienstleistung, und für unterschiedliche Gesprächsraten, anfordert. So antwortet die Vermittlung B mit:
  • Schritt 202: Senden eines codierten (Ton)anerkenntnissignals an den Teilnehmer B.
  • Schritt 204: Weiterleiten eines Anforderungssignals zur Erhöhung der Belastungsrate an die Vermittlung A.
  • Die Vermittlung A antwortet auf dieses Signal dadurch, daß sie dem Teilnehmer A eine Ankündigung übermittelt (206), wie "Der andere Teilnehmer hat um eine Belastungsrate von 90 Pence pro Minute gebeten. Bitte drücken Sie Taste '1' für angenommen oder '2' für abgelehnt.
  • Angenommen, der Teilnehmer A akzeptiert durch Drücken (208) der Taste '1'. Das entsprechende Tons ignal geht bei der Vermittlung A ein, die dadurch antwortet, daß sie
  • - 210: ein Annahmesignal an die Vermittlung B sendet,
  • - 212: die momentane detaillierte Gesprächsaufzeichnung durch Eingabe der momentanen Zeit und der Gesprächsdauer abschließt,
  • - 214: eine neue detailierte Gesprächsaufzeichnung mit der momentanen Zeit als Startzeit eröffnet.
  • Nach Eingang des Annahmesignals von der Vermittlung A übermittelt (216) die örtliche Vermittlung B an den Teilnehmer B einen "Annahme"-Ton, so daß die Einrichtungen des Teilnehmers B dazu übergehen können, die gewünschte aufgezeichnete Information abzugeben (218). Das Gespräch läuft (220) mit der neuen Belastungsrate weiter und wird normal, wie vorstehend beschrieben, beendet.
  • Sinnvollerweise kehrt man wohl zu der ursprünglichen Belastungsrate zurück, nachdem die Information übermittelt worden ist. So zeigt Schritt 300, wie die Einrichtungen des Teilnehmers B ein Signal "R 20" senden, das als "Wiederaufnahme der ursprünglichen Belastung" zu interpretieren ist. Dieses wird von der Vermittlung B bestätigt (302) und an die Vermittlung A weitergegeben (304), die dadurch antwortet, daß sie
  • 306 - eine aufgezeichnete Ankündigung an den Teilnehmer A sendet, beispielsweise "normale Belastung wiederaufgenommen",
  • 308 - die momentane detaillierte Gesprächsaufzeichnung abschließt,
  • 310 - eine neue detaillierte Gesprächsaufzeichnung eröffnet (durch Übernahme der Belastungsrate aus der frühesten Aufzeichnung, die für dieses Gespräch in dem Speicher (13) enthalten ist).
  • Das Gespräch läuft weiter (312). Es können selbstverständlich weitere Belastungsratenveränderungen auf dieselbe Art und Weise vorgenommen werden. Es können alle geeigneten Maßnahmen zugunsten des die zusätzliche Belastung tragenden Teilnehmers (im vorliegenden Beispiel des Teilnehmers B) getroffen werden, wie dies bei den bestehenden 'Aufgeldbelastungen' der Fall ist, wo der angerufene Teilnehmer einen Teil der Gesprächsbelastung erhält; beispielsweise können die in die detaillierte Gesprächsaufzeichnung eingegebenen Belastungsratencodes vom Berechnungszentrum 8 als Anweisung interpretiert werden, dem Konto des angerufenen Teilnehmers die entsprechende Summe gutzuschreiben.
  • Wenn auch vorstehend nicht erwähnt, so ist vorgesehen, daß, wenn ein Teilnehmer aufgefordert wird, eine Belastungsrate zu akzeptieren, er die Belastung dadurch ablehnen kann, daß er das Gespräch einfach beendet.
  • Gemäß der vorstehenden Beschreibung sind zwei oder mehr detaillierte Gesprächsaufzeichnungen für ein einziges Gespräch vorgesehen. Das hat den Vorteil der Kompatibilität mit bestehenden Formaten detaillierter Gesprächsaufzeichnungen. Jedoch kann dies auch bedeuten, daß die vorhandene Software des Berechnungszentrums in einer Rechnung die einzelnen Abschnitte eines Gesprächs auflistet, als wenn es sich um getrennte Anrufe handelte. Diese könnte jedoch dadurch vermieden werden, daß man das Berechnungszentrum 8 so einrichtet, daß es erkennt, wenn eine detaillierte Gesprächsaufzeichnung für eine bestimmte Teilnehmerleitung(nummer) eine Anfangszeit hat, die dieselbe wie die Endzeit einer anderen solchen Aufzeichnung ist - ein Umstand, der normalerweise nicht eintritt, da es mindestens eine Sekunde dauert, um ein Gespräch zu beenden und eine neue Nummer zu wählen Bei einer solchen Erfassung kann das Berechnungszentrum die beiden Aufzeichnungen wunschgemäß gemeinsam verarbeiten. Dieser Erfassungsvorgang könnte dadurch erleichtert werden, daß man in die detaillierte Gesprächsaufzeichnung ein Flag einbezieht, das von der CPU 11 zu setzen ist, um "weitere detaillierte Gesprächsaufzeichnung folgt" anzuzeigen.
  • Alternativ könnte eine einzige detaillierte Gesprächsaufzeichnung mit variablem Längenformat Verwendung finden, die eine Vielzahl von Einträgen jeweils mit eigenen Anfangs- und Endzeiten sowie einer Belastungsbandanzeige ermöglicht.
  • In jedem dieser Fälle wird davon ausgegangen, daß das entfernt angeordnete Berechnungszentrum 8 alle Veränderungen von Berechnungsraten je nach der Tageszeit aufweist. Es kann jedoch erforderlich werden, diesen Veränderungen bei der Erzeugung einer Ankündigung in Schritt 206 dadurch Rechnung zu tragen, daß man entweder zwischen zwei oder mehreren alternativen Ankündigungen unter Steuerung durch einen örtlichen Taktgeber schaltet, oder daß man die verschiedenen Raten in der Ankündigung selbst mitteilt.
  • Wird die Möglichkeit 3 angestrebt (eine einzige Belastung), so wäre der Ablauf wie in Fig. 4, bis hin zu Schritt 220, nur daß Schritt 214 durch zwei Schritte ersetzt würde.
  • (a) Es würde eine vollständig neue detaillierte Gesprächsaufzeichnung vorgenommen, bei der die Aufgeldbelastung (z.B. 3) entweder als Aufzeichnung einer Gesprächsdauer Null und einer festen Belastung von 3 erscheint, oder aber, sollte dies im Hinblick auf die bestehenden Berechnungsmechanismen einfacher sein, eine Aufzeichnung einer kurzen Gesprächsdauer, beispielsweise einer Sekunde und einer Belastungsrate von 3 pro Sekunde.
  • (b) Es würde eine neue detaillierte Gesprächsaufzeichnung für die Fortsetzung des Gesprächs vorgenommen.
  • Bei der Möglichkeit 4 (neue Belastungsrate nur für die angegebene Zeitdauer) wäre das Vorgehen wie in Fig. 4 bis hin zu Schritt 220; die Vermittlung A würde jedoch so programmiert, daß für die relevante Zeitdauer ein Zeitgeber gesetzt wird (es werden in Schritt 200 unterschiedliche Codes für unterschiedliche Zeitdauern verwendet) und sie bei Ablauf der Zeitdauer die Schritte 306 - 310 automatisch durchführt.
  • In der vorstehenden Beschreibung wird davon ausgegangen, daß zusätzliche Gesprächsgebühren für Dienstleistungen (Informationen) anfallen, die über die zur Diskussion stehende Telephon- (oder andere) Verbindung erbracht wurden. Dies ist jedoch nicht notwendigerweise so; beispielsweise kann das Gespräch auch mit einer verwandten Anwendung, wie einer gebührenpflichtigen Offerte per Kabel-Fernsehen kombiniert werden, für die der Kunde den Fernseh-Service telephonisch anwählt. Der vorstehende Mechanismus könnte zur Annahme der Belastungen für den gewählten, von dem Fernsehdienstleistungslieferanten zur Verfügung gestellten Film bzw. das Programm verwendet werden, wobei die entsprechende Telephonrechnung belastet wird, auch wenn die tatsächliche Dienst leistung, für die bezahlt wird, nicht über die Telephonverbindung erfolgt.
  • Es können auch andere Mechanismen Verwendung finden, beispielsweise die Analoganzeigeschnittstelle für die Übertragung von Belastungsveränderungswarnsignalen, Anforderungen und Anerkenntnissen. Ähnlich können auch andere Netzzugriffsmöglichkeiten Verwendung finden, beispielsweise ein ISDN-Basis-/Primärkanalzugriff oder dergleichen, bei dem die jeweiligen Nachrichten durch Signalgebung auf einem gemeinsamen Kanal zwischen der Endeinrichtung und dem Netz übertragen werden können.
  • Abschließend sei festgestellt, daß bestimmte vorstehend genannte Schritte für den digitalen Signalaustausch entsprechende Nachrichteneinrichtungen sowie die Zuordnung neuer Codes innerhalb jedes bereits bestehenden Signalaustauschprotokolls erforderlich machen (z.B. C7).

Claims (14)

1. Telekommunikationsvermittlung mit
- einem Speicher (13) zum Speichern von Aufzeichnungen (CDRs), die Informationen bezüglich Verbindungskosten enthalten,
- einer Steuerungseinrichtung (11), die auf eine Verbindung anspricht, die zwischen einem anrufenden und einem angerufenen Teilnehmer aufgebaut wird, um im Speicher eine diesbezügliche Aufzeichnung zu erzeugen, die Belastungsinformation für die Verbindung enthält, und die während der Verbindung der Teilnehmer auf den Empfang eines Belastungsveränderungsanfragesignals von einem Teilnehmer anspricht und
(a) an denjenigen Teilnehmer, der eine vorgeschlagene Belastung tragen soll, ein Signal überträgt, das ein Anerkenntnis erfordert,
(b) auf den Empfang eines Anerkenntnisses hin die betreffende Aufzeichnung modifiziert.
2. Telekommunikationsnetzwerk mit mehreren Nutzeranschlüssen (3), die über ein lokales Zugangsnetzwerk mit mehreren digitalen lokalen Vermittlungen (1a, 1b) verbunden sind, wobei jede Vermittlung über digitale Hochgeschwindigkeitsverbindungen mit ein oder zwei von mehreren digitalen Hauptschalteinheiten (5) verbunden ist, wobei die lokale Vermittlung versehen ist mit:
- einem Speicher (13) zum Speichern von Aufzeichnungen (CDRs), die Informationen bezüglich Verbindungskosten enthalten,
- einer Steuerungseinrichtung (11), die auf eine Verbindung anspricht, die zwischen einem anrufenden und einem angerufenen Teilnehmer aufgebaut wird, um im Speicher eine diesbezügliche Aufzeichnung zu erzeugen, die Belastungsinformation für die Verbindung enthält, und die während der Verbindung der Teilnehmer auf den Empfang eines Belastungsveränderungsanfragesignals von einem Teilnehmer anspricht und
(a) an denjenigen Teilnehmer, der eine vorgeschlagene Belastung tragen soll, ein Signal überträgt, das ein Anerkenntnis erfordert,
(b) auf den Empfang eines Anerkenntnisses hin die betreffende Aufzeichnung modifiziert.
3. Telekommunikationsvermittlung oder Telekommunikationsnetzwerk nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, bei denen die Steuerungseinrichtung (11) auf den Empfang des Anerkenntnisses hin ein Bestätigungssignal an denjenigen Teilnehmer schickt, von dem das Belastungsveränderungsanfragesignal empfangen wurde.
4. Telekommunikationsvermittlung oder Telekommunikationsnetzwerk nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einer Stimmankündigungseinrichtung (16), wobei das das Anerkenntnis benötigende Signal oder das Bestätigungssignal ein Stimmsignal ist, das eine gesprochene Nachricht darstellt.
5. Telekommunikationsvermittlung oder Telekommunikationsnetzwerk nach einem der vorherigen Ansprüche, bei denen die Steuerungseinrichtung (11) auf ein zugeordnetes Belastungsveränderungsanfragesignal für eine Belastungsumkehr anspricht und die jeweilige Aufzeichnung so verändert, daß die Identität des momentan belasteten Teilnehmers durch die Identität des anderen Teilnehmers ersetzt wird.
6. Telekommunikationsvermittlung oder Telekommunikationsnetzwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei denen die steuerungseinrichtung (11) auf ein zugeordnetes Belastungsveränderungsanfragesignal für eine Belastungsumkehr anspricht, indem
(a) die jeweilige Aufzeichnung durch Löschen der Belastung für denjenigen Teilnehmer, der momentan belastet wird, modifiziert wird; und
(b) eine weitere entsprechende Aufzeichnung für die Verbindung erzeugt wird, die Information enthält, die es ermöglicht, daß die Belastung für die Verbindung durch den anderen Teilnehmer übernommen wird.
7. Telekommunikationsvermittlung oder Telekommunikationsnetzwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei denen die Steuerungseinrichtung (11) auf ein zugeordnetes Belastungsveränderungsanfrages ignal für eine Belastungsumkehr anspricht, indem
(a) die jeweilige Aufzeichnung durch Löschen der Aufzeichnung im ersten Speicher modifiziert wird; und
(b) eine weitere diesbezügliche Aufzeichnung für die Verbindung erzeugt wird, die Information enthält, die es erlaubt, die Belastung für die Verbindung durch den anderen Teilnehmer zu übernehmen.
8. Telekommunikationsvermittlung oder Telekommunikationsnetzwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei denen die Steuerungseinrichtung (11) auf ein zugeordnetes Belastungsveränderungsanfragesignal für eine Belastungsumkehr anspricht, indem
(a) die jeweilige Aufzeichnung durch Beendigung der Belastung des momentan belasteten Teilnehmers geändert wird; und
(b) eine weitere Aufzeichnung für die Verbindung erzeugt wird, die Information enthält, die es erlaubt, die Belastung für den folgenden Teil der Verbindung durch den anderen Teilnehmer zu übernehmen.
9. Telekommunikationsvermittlung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, bei der die steuerungseinrichtung (11) auf ein zugeordnetes Anforderungssignal für eine Gebührenumkehr anspricht, indem
(a) die jeweilige Aufzeichnung so modifiziert wird, daß Belastungen des momentan belasteten Teilnehmers gelöscht oder angehalten werden,
(b) an eine andere Vermittlung, die an der Verbindung teilnimmt, eine Anfrage übertragen wird, daß die andere Vermittlung die weitere entsprechende Aufzeichnung erzeugt.
10. Telekommunikationsnetzwerk nach einem der Ansprüche 6 bis 8, bei der der Speicher (13) in einer ersten Vermittlung (1a) vorgesehen ist, wobei ein entsprechender Speicher in einer anderen Vermittlung (1b) vorgesehen ist, die bei der Verbindung beteiligt ist, und wobei die Steuerungseinrichtung (11) auf ein zugeordnetes Anforderungssignal für eine Belastungsumkehr anspricht, indem
(a) die jeweilige Aufzeichnung so modifiziert wird, daß die Belastung des momentan belasteten Teilnehmers gelöscht oder angehalten wird,
(b) an die andere an der Verbindung teilnehmende Vermittlung eine Anfrage übertragen wird, daß diese andere Vermittlung in dem entsprechenden Speicher die weitere entsprechende Aufzeichnung erzeugt.
11. Telekommunikationsvermittlung oder Telekommunikationsnetzwerk nach einem der vorherigen Ansprüche, bei denen die Steuerungseinrichtung (11) nach Maßgabe eines zugeordneten Anforderungssignals für Belastungsratenveränderung arbeitet und die jeweilige Aufzeichnung modifiziert, indem die Belastungsrate für die Fortsetzung des Anrufs unterschiedlich von derjenigen vor dem Empfang des Anforderungssignals ist.
12. Telekommunikationsvermittlung oder Telekommunikationsnetzwerk nach Anspruch 11, bei denen die Steuerungseinrichtung (11) nach Maßgabe eines zugeordneten Anforderungssignals für eine zeitweise Belastungsratenmodifikation arbeitet und die jeweilige Aufzeichnung so modifiziert, daß die Belastungsrate für die Fortsetzung des Anrufs für eine bestimmte Zeitdauer oder für den Rest des Anrufs, falls dieser kürzer ist, unterschiedlich von derjenigen vor dem Empfang des Anforderungssignals ist.
13. Telekommunikationsvermittlung oder Telekommunikationsnetzwerk nach einem der vorherigen Ansprüche, bei denen die Steuerungseinrichtung (11) auf ein zugeordnetes Anforderungssignal für eine einzige Belastung arbeitet und die jeweilige Aufzeichnung modifiziert, indem eine zusätzliche Belastung vorgenommen wird.
14. Verfahren zum Betreiben eines Telekommunikationsnetzwerks mit den Schritten
(a) Herstellen einer Verbindung zwischen einem ersten und einem zweiten Teilnehmer;
(b) Erzeugen einer entsprechenden Aufzeichnung (CDR), die Informationen betreffend die für die Verbindung vorzunehmende Belastung enthält;
(c) während der Verbindung Empfangen eines Belastungsveränderungsanfragesignals von einem der Teilnehmer, und daraufhin
(d) Übertragen an diejenige Fartei, die eine vorgeschlagene Belastung zu übernehmen hat, eines Signals, das ein Anerkenntnis erfordert; und
(e) Modifizieren der jeweiligen Aufzeichnung auf den Empfang eines solchen Anerkenntnisses hin.
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