DE69500341T2 - Aus einem heissschrumpfbaren Kunststoffschlauch hergestellte Verpackungshülle - Google Patents
Aus einem heissschrumpfbaren Kunststoffschlauch hergestellte VerpackungshülleInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft den Bereich der Verpackung von Gegenständen, insbesondere von Gebrauchsgegenständen oder Massenartikeln, die in Fachgeschäften und/oder Großhandlungen verkauft werden.
- Es sind Verpackungshüllen für Gegenstände bekannt, die aus einem Schlauch aus im wesentlichen in Querrichtung ausgerichtetem heißschrumpfbarem Kunststoffmaterial mit einer bevorzugten Aufreißlinie hergestellt werden.
- Die beispielsweise durch Mikroperforation, Vorstanzen oder spezifisches Lochen der Schlauchwand hergestellte bevorzugte Aufreißlinie bildet außer einem Mittel zum Öffnen der Hülle auch ein Mittel, das ein vorheriges Öffnen der Verpackung anzeigt, wodurch dem Käufer garantiert wird, daß der Gegenstand vorher nicht benutzt wurde. Diese Aufreißlinie kann mit einer Zuglasche oder auch mit einem Aufreißband verbunden sein. Beim Aufreißband erfolgt das Öffnen durch Ziehen an einem vorstehenden Ende des Bandes, wodurch die den Schlauch bildende Wand aufgerissen wird. Im letzteren Fall stellt der Rand des Aufreißbandes die Aufreiß-"Linie" dar.
- Man versucht außerdem, den Diebstahl von zum Verkauf angebotenen Waren und das unerkannte Entfernen von Markierungen zu bekämpfen, die eine Landplage darstellen und zu Einnahmeverlusten beachtlicher Höhe führen.
- So hat man im Bereich der Bekleidung verschiedene Arten von angehefteten Plaketten oder Etiketten vorgeschlagen, deren Haftsystem an der Kasse mit Hilfe einer Spezialvorrichtung deaktiviert werden muß. Diese Plaketten oder Etiketten lösen einen Alarm aus, sobald sie an einem vor der Kasse oder in der Nähe des Ausgangs des Geschäftes aufgestellten Detektor vorbeigeführt werden.
- Für starre Artikel, beispielsweise Schachteln, kleine Taschen oder ähnliche Gegenstände, werden selbstklebende weiche Etiketten oder Plaketten (mit einem Kleber, der stark genug ist, einem unerlaubten Reißen standzuhalten) vorgeschlagen, die einen spiralförmig aufgerollten oder geradlinig angeordneten Metallfaden haben. Dieser Metallfaden ist derart konzipiert, daß er mit Hilfe eines nach dem Prinzip eines Magnetdetektors funktionierenden elektronischen Überwachungssystems nachgewiesen werden kann.
- Im Gegensatz zu den angehefteten Plaketten oder Etiketten sind diese auf den Gegenstand oder seine Verpackung geklebten Mittel nicht deaktivierbar, so daß ein Nachweisen nur mit Hilfe von Detektoren oder speziellen Schranken möglich ist, an denen der Kunde vorbeigehen muß. Sie müssen daher so unauffällig wie möglich sein, um nicht die Aufmerksamkeit eines unehrlichen Kunden auf sich zu ziehen, der versucht sein könnte, sie zu entfernen. Beispiele hierfür sind transparente Etiketten oder Strichkode-Träger.
- Außerdem deaktiviert der Käufer im allgemeinen nicht das Detektormittel, wenn die selbstklebende Plakette bzw. das selbstklebende Etikett unmittelbar auf das Produkt geklebt wurde, wodurch die Verwendung auf Gegenstände beschränkt wird, die der Käufer später nicht an oder mit sich trägt (so würde beispielsweise ein gekaufter Kosmetikartikel in einer Tasche bei späterem Passieren der Detektoren oder Schranken Alarm auslösen).
- Der gleiche Nachteil ergibt sich bei Systemen, bei denen der Metallfaden in die Masse des Gegenstandes eingebracht wurde (dies wurde beispielsweise für Glasflaschen vorgeschlagen) abgesehen von der damit einhergehenden aufwendigen Herstellung.
- Es wird auch auf das Dokument FR-A-2.605.747 verwiesen. Es beschreibt ein Verfahren, das darin besteht, daß ein aus einer Spule und einem Kondensator aufgebauter flacher Resonanzkreis bleibend in einen Gegenstand (Kassette, CD) eingebracht wird. Dieser Resonanzkreis wird in einem eine elektromagnetische Radiofrequenzwelle emittierenden Portal verwendet.
- Der Stand der Technik wird ferner durch die Dokumente FR-A- 2 358 713 und WO-A-85 02285 erläutert. Das Dokument FR-A- 2 358 713 beschreibt eine Antidiebstahls-Markierung aus ferromagnetischem Material, die auf dem zu sichernden Gegenstand befestigt wird, indem man entweder eine Klebeschicht an der Markierung vorsieht oder ein bedrucktes Etikett darüberlegt. Das Dokument WO-A-85 02285 wiederum beschreibt ein Alarmsystem, in dem ein Band aus zwei übereinanderliegenden Streifen verwendet wird, das zwischen einer Fläche des Gegenstandes und einem Schutzetikett angeordnet ist. Die zwei Streifen haben verschiedene magnetische Kennwerte, um den Alarm durch Magnetisieren eines Streifens zu neutralisieren. Dies geschieht mit Hilfe eines Strichkode-Lesegerätes, das zu diesem Zweck mit einer Gabel ausgestattet ist, deren Schenkel an ihren Enden jeweils einen Magnet tragen.
- Wenn man sichergehen will, daß der Benutzer (ohne es zu wissen) das Detektormittel deaktiviert, muß man es auf der Verpackung des Gegenstandes anbringen. Dies setzt jedoch voraus, es so unauffällig wie möglich anzubringen, was bei transparenten Verpackungen aus Kunststoffmaterial fast unmöglich ist.
- Die Erfindung versucht, genau dieses Problem zu lösen, indem sie eine Art der Integration eines Detektormittels in eine Verpackung eines Gegenstandes entwickelt, die eine optimale Unauffälligkeit gewährleistet und gleichzeitig die Empfindlichkeit der im Augenblick auf dem Markt erhältlichen hochentwickelten elektronischen Überwachungssysteme nutzt.
- Dieses Problem wird gemäß der Erfindung durch eine Verpackungshülle für einen Gegenstand gelöst, die aus einem Schlauch aus im wesentlichen in Querrichtung ausgerichtetem heißschrumpfbarem Kunststoffmaterial mit einer bevorzugten Aufreißlinie besteht, dadurch gekennzeichnet, daß sie an der Innenseite des Schlauches einen Metallfaden hat, der sich beabstandet zur bevorzugten Aufreißlinie erstreckt, um nach dem Aufreißen der Hülle an dieser zu verbleiben, wobei der Faden so ausgebildet ist, daß er eine Antenne für ein elektronisches Überwachungssystem bildet, das nach dem Prinzip eines Magnetdetektors arbeitet.
- Anzumerken ist, daß solch eine Antenne mit Resonanzen und nicht mit elektromagnetischen Radiofrequenzwellen arbeitet und daß dieses Mittel nicht deaktivierbar ist.
- Das Problem der Deaktivierung durch den Benutzer des gekauften Gegenstandes wird auf elegante Weise durch solch eine Hülle mit integrierter Antenne gelöst. Durch den Schlauch wird der Metallfaden an seinem Platz gehalten. Gleichzeitig kann der Metallfaden nicht unerlaubt entfernt werden, da er, vorausgesetzt natürlich, daß er entdeckt wird, keinen Ansatz für einen Fingernagel oder ein Werkzeug bietet.
- Bei einer Verpackungshülle, bei der die bevorzugte Aufreißlinie entlang einer Erzeugenden des Schlauches angeordnet ist, ist es vorteilhaft, den Metallfaden im wesentlichen entlang einer anderen Erzeugenden des Schlauches anzuordnen. Insbesondere hat der Metallfaden eine Länge, die in etwa der Höhe des Schlauches entspricht.
- Wenn außerdem der Schlauch eine innere Nahtkante hat, die bei der Bildung des Schlauches aus einer flachen Folie durch Übereinanderlegen und Verschweißen entsteht, wobei die Nahtkante entlang einer Erzeugenden des Schlauches verläuft, kann es von Vorteil sein, den Metallfaden im Bereich der inneren Nahtkante zwischen den zwei Wandschichten des Schlauches anzuordnen.
- Bei einer Verpackungshülle, bei der die bevorzugte Aufreißlinie entlang einer Umfangslinie des Schlauches angeordnet ist, ist es vorteilhaft, den Metallfaden im wesentlichen entlang einer anderen Umfangslinie des Schlauches anzuordnen.
- Der Metallfaden kann unmittelbar an die Innenwand des Schlauches geklebt werden oder, als Variante, mit einem an die Innenwand des Schlauches geklebten Trägerstreifen verbunden werden. In diesem Fall kann es sich um einen selbstklebenden Trägerstreifen oder um einen Trägerstreifen handeln, der mit einem Heißkleber aufgeklebt ist.
- Bei einer Verpackungshülle schließlich, bei der benachbart zur bevorzugten Aufreißlinie ein Aufreißband vorgesehen ist, ist der Metallfaden vollständig von dem Aufreißband getrennt.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden in der folgenden Beschreibung und in den Zeichnungen im Anhang im Zusammenhang mit den Figuren in einer besonderen Ausführungsform deutlicher aufgezeigt. Es zeigen:
- - die Figuren 1 bis 4 verschiedene Gegenstände, deren mit einer bevorzugten Aufreißlinie versehene Verpackungshülle mit einem Metallfaden gemäß der Erfindung ausgerüstet ist;
- - Figur 5 eine vergrößerte Ansicht eines Wandabschnittes des die Hülle bildenden Schlauches mit einem mit einem Klebe- Trägerstreifen verbundenen Metallfaden, wobei die Hülle außerdem ein mit der bevorzugten Aufreißlinie verbundenes Aufreißband hat;
- - die Figuren 6a, 7a und 8a jeweils eine Schnittansicht (entlang der X-X-Linie der Figur 5) (in sehr starker Vergrößerung fur eine genauere Darstellung) verschiedener Ausführungsformen des Klebens des Metallfadens vor dessen Befestigung an der Innenseite des die Verpackung bildenden Schlauches, und die Figuren 6b, 7b und 8b entsprechende Ansichten der zusammengefügten Teile;
- - Figur 9 einen Querschnitt des heißschrumpfbaren Schlauches entsprechend einer Variante, bei der der Metallfaden im Bereich der inneren Nahtkante des Schlauches angeordnet ist.
- Die Figuren 1 bis 4 zeigen verschiedene Beispiele für Verpackungshüllen für einen Gegenstand, die aus einem Schlauch aus im wesentlichen in Querrichtung ausgerichtetem heißschrumpfbarem Kunststoffmaterial hergestellt sind. Der mit 10 bezeichnete Schlauch hat eine bevorzugte Aufreißlinie 11, die durch Mikroperforation, Vorstanzen oder spezifisches Lochen der Schlauchwand hergestellt wird. In der Figur 1 ist der Gegenstand A, ein zylindrischer Flakon, mit einem heißschrumpfbaren Schlauch 10 überzogen, der die Übergangszone zwischen dem Flakonkörper und seiner Verschlußkappe umhüllt, wobei eine Zuglasche 12 an einem Ende der bevorzugten Aufreißlinie 11 vorgesehen ist. Ein Ziehen an der Lasche reicht aus, um den Schlauch zu öffnen und zu entfernen, damit der Gegenstand dann benutzt werden kann. In Figur 2 ist ein Aufreißband 13 im Bereich einer bevorzugten doppelten Aufreißlinie 11 vorgesehen. Das Aufreißband hat an seinem Ende eine Zuglasche 14, an dem lediglich gezogen werden muß, um den Schlauch zu öffnen und zu entfernen. Figur 3 zeigt einen über einen nichtzylindrischen Gegenstand gezogenen Schlauch derselben Art. Figur 4 schließlich zeigt einen über einen nicht-zylindrischen Gegenstand gezogenen Schlauch, dessen bevorzugte Aufreißlinie, die hier mit einem Aufreißband verbunden ist, entlang einer Umfangslinie des Schlauches angeordnet ist, im Gegensatz zu den in den Figuren 1, 2 und 3 gezeigten Beispielen, in denen die bevorzugte Aufreißlinie entlang einer Erzeugenden des Schlauches angeordnet ist.
- Gemäß einem wesentlichen Merkmal der Erfindung hat die Verpackungshülle 10 auf ihrer Innenseite einen Metallfaden 16, der sich beabstandet zur bevorzugten Aufreißlinie 11 erstreckt, um nach dem Aufreißen der Hülle an dieser zu verbleiben, wobei der Faden so ausgebildet ist, daß er eine Antenne für ein elektronisches Überwachungssystem bildet, das nach dem Prinzip eines Magnetdetektors arbeitet.
- Wie in den Figuren 1 bis 3 dargestellt, in denen die bevorzugte Aufreißlinie 11 entlang einer Erzeugenden des Schlauches 10 angeordnet ist, ist der Metallfaden 16 im wesentlichen entlang einer anderen Erzeugenden des Schlauches 10 angeordnet. Es ist zu bemerken, daß der Metallfaden hier eine Länge hat, die in etwa der Höhe des Schlauches 10 entspricht. Als Variante ist, wie in Figur 4 dargestellt, in der die bevorzugte Aufreißlinie 11 entlang einer Umfangslinie des Schlauches 10 angeordnet ist, der Metallfaden 16 hier im wesentlichen entlang einer anderen Umfangslinie des Schlauches angeordnet.
- In allen Fällen ist grundsätzlich gewährleistet, daß der die Antenne bildende Metalifaden 16 vom Gegenstand vollständig getrennt wird, sobald der Benutzer die Hülle durch Aufreißen entlang der bevorzugten Aufreißlinie geöffnet und vom Gegenstand entfernt hat.
- Figur 5 zeigt einen Teil der Schlauchseite 10 mit dem aufgrund der Transparenz sichtbaren Metallfaden 16, der mit einem Trägerstreifen 15 verbunden ist. Ferner wird ein benachbart zur bevorzugten doppelten Aufreißlinie 11 vorgesehenes Aufreißband 13 dargestellt, um herauszustellen, daß der Metallfaden 16 vollständig vom Aufreißband 13 getrennt ist. Das Bezugszeichen 10a stellt die äußere Seite und 10b die innere Seite des Schlauches dar.
- In der Schnittansicht in Figur 6a ist der mit dem Trägerstreifen 15 verbundene Metallfaden 16 zu erkennen, wobei er hier in den Trägerstreifen eingebettet wurde. Der Trägerstreifen 15 ist auf einer Seite mit einem adäquaten Kleber 17 überzogen, mit dem er, wie in Figur 6b dargestellt, an die Innenseite 10b des Schlauches 10 geklebt werden kann. Das eventuell vorhandene Aufreißband 13 ist gleichermaßen auf der einen Seite mit einem adäquaten Kleber 18 überzogen, um es an dieselbe Innenseite des Schlauches 10 zu kleben.
- Die Figuren 7a und 7b zeigen eine weitere Variante, in der der Metallfaden 16 unmittelbar auf eine Seite des Trägerstreifens 15 geklebt ist, wobei sowohl diese Seite als auch der Faden mit dem Kleber 17 überzogen sind, um sie zusammen an der Innenseite 10b des Schlauches 10 befestigen zu können.
- Der Trägerstreifen 15 kann selbstklebend oder, als Variante, an einer Seite mit einem Heißkleber überzogen sein.
- Die Figuren 8a und 8b zeigen eine weitere Variante, bei der der Metallfaden 16 mit dem mit 17 bezeichneten Kleber unmittelbar an die Innenseite 10b des Schlauches 10 geklebt ist. Diese Variante ist jedoch aufgrund des geringen Durchmessers des Metallfadens schwieriger zu realisieren, so daß in der Praxis die vorher erläuterten Varianten vorgezogen werden, in denen der Metallfaden mit einem klebenden Trägerstreifen verbunden ist.
- Figur 9 zeigt in einer Draufsicht im Schnitt den heißschrumpfbaren Schlauch, hier mit einer inneren Nahtkante 19, die bei der Bildung des Schlauches aus einer flachen Folie durch Übereinanderlegen und Verschweißen entsteht, wobei die Nahtkante entlang einer Erzeugenden des Schlauches 10 verläuft. Es ist zweckmäßig, vorzusehen, daß der Metallfaden 16 im Bereich der inneren Nahtkante 19 zwischen den zwei Wandschichten des Schlauches 10 angeordnet ist, wobei der Faden mit einem Trägerstreifen verbunden oder auch nicht verbunden sein kann. Der im Bereich der inneren Nahtkante aufgebrachte Kleber 17 dient gleichermaßen zur Aufnahme des Metallfadens und zum Verkleben der zwei Ränder des Schlauches. Ferner ist in dieser Figur das Aufreißband 13 mit der bevorzugten doppelten Aufreißlinie 11 zu erkennen, und es ist festzustellen, daß der Metallfaden 16 auch hier vollständig vom Aufreißband 13 getrennt ist.
- Es bietet sich allgemein an, eine ausreichende Metallfadenlänge zu wählen, um eine Emissionsfläche herzustellen, die ein leicht zu analysierendes Signal erzeugen kann. In der Praxis hat eine Fadenlänge von mindestens 65 mm in dieser Hinsicht im allgemeinen zufriedenstellende Ergebnisse geliefert. Jedoch können auch mit einer geschickten Auswahl an in die Grundformel des Kunststoffmaterials der den Schlauch bildenden Folie integrierten bestimmten Polymeren Antennen mit geringeren Längen, beispielsweise in einer Größenordnung von 35 mm, verwendet werden. Dies ist besonders interessant für Gegenstände kleiner Abmessungen.
- So ist es gelungen, ein extrem unauffälliges, in eine Verpackungshülle integriertes Detektormittel anzugeben, das die Empfindlichkeit der im Augenblick auf dem Markt erhältlichen hochentwickelten elektronischen Überwachungssysteme nutzt. Abgesehen davon, daß das System sehr unauffällig ist und daß das Problem der Deaktivierung gelöst wurde, kann das Aufbringen eines Trägerstreifens mit seinem Metallfaden weiterhin leicht mit Hilfe von existierenden Bestückungsmaschinen realisiert werden, die bereits zum Kleben selbstklebender oder mit Hilfe eines Heißklebers angebrachter Aufreißbänder verwendet werden. Aufgrund dieser Tatsache verfügt man über ein industriell leicht zu fertigendes System.
- Schließlich kann solch ein in eine Verpackungshülle integriertes Detektionsmittel die Lagerhaltung verpackter Produkte vereinfachen. Die Tatsache, daß die Resonanzwellenlänge unmittelbar von der Länge des verwendeten Metallfadens abhängt, kann ausgenutzt werden, indem durch eine Auswahl an verschiedenen vorbestimmten Fadenlängen Gruppenklassifizierungen von Produkten oder Verteilern organisiert werden, wobei jede Gruppe sofort durch die ihr zugeordnete Resonanzwellenlänge erkannt werden kann. So hat man die Möglichkeit des Wiederauffindens verpackter Produkte, ohne die Verpackung dieser Produkte aufwendiger gestalten zu müssen.
- Die Erfindung ist nicht auf die oben beschriebenen Ausführungsformen beschränkt, sondern umfaßt im Gegenteil im Rahmen der Ansprüche alle Varianten, welche mit äquivalenten Mitteln die oben aufgeführten wesentlichen Merkmale zeigen.
Claims (9)
1. Verpackungshülle für einen Gegenstand, bestehend aus
einem Schlauch aus im wesentlichen in Querrichtung
ausgerichtetem heißschrumpfbarem Kunststoffmaterial mit einer
bevorzugten Aufreißlinie, dadurch gekennzeichnet, daß sie
an der Innenseite (10b) des Schlauches (10) einen
Metallfaden (16) hat, der sich beabstandet zur bevorzugten
Aufreißlinie (11) erstreckt, um nach dem Aufreißen der Hülle
an dieser zu verbleiben, wobei der Faden so ausgebildet
ist, daß er eine Antenne für ein elektronisches
Überwachungssystem bildet, das nach dem Prinzip eines
Magnetdetektors arbeitet.
2. Verpackungshülle nach Anspruch 1, bei der die bevorzugte
Aufreißlinie (11) entlang einer Erzeugenden des
Schlauches (10) verläuft, dadurch gekennnzeichnet, daß der
Metallfaden (16) im wesentlichen entlang einer anderen
Erzeugenden des Schlauches (10) angeordnet ist.
3. Verpackungshülle nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Metallfaden (16) eine Länge hat, die in etwa der
Höhe des Schlauches (10) entspricht.
4. Verpackungshülle nach Anspruch 2 oder Anspruch 3, bei der
der Schlauch (10) eine innere Nahtkante (19) hat, die bei
der Bildung des Schlauches aus einer flachen Folie durch
Übereinanderlegen und Verschweißen entsteht, wobei die
Nahtkante entlang einer Erzeugenden des Schlauches
verläuft, dadurch gekennzeichnet, daß der Metallfaden (16)
an der inneren Nahtkante (19) zwischen den beiden
Wandschichten des Schlauches angeordnet ist.
5. Verpackungshülle nach Anspruch 1, bei der die bevorzugte
Aufreißlinie (11) entlang einer Umfangslinie des
Schlauches (10) verläuft, dadurch gekennzeichnet, daß der
Metallfaden (16) im wesentlichen entlang einer anderen
Umfangslinie des Schlauches (10) angeordnet ist.
6. Verpackungshülle nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Metallfaden (16)
unmittelbar an die Innenseite (10b) des Schlauches (10) geklebt
ist.
7. Verpackungshülle nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Metallfaden (16) mit einem
selbstklebenden Trägerstreifen (15) verbunden ist, der
mit seiner Haftseite an die Innenseite (10b) des
Schlauches (10) geklebt ist.
8. Verpackungshülle nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Metallfaden (16) mit einem
Trägerstreifen (15) verbunden ist, der mit einem
Heißkleber an die Innenseite (10b) des Schlauches (10) geklebt
ist.
9. Verpackungshülle nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei
der benachbart zur bevorzugten Aufreißlinie (11) ein
Aufreißband (13) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß
der Metallfaden (16) vollständig von dem Aufreißband (13)
getrennt ist.
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1997
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