DE69801116T2 - Verpackung zum aufhängen von artikeln an einem warenausstellungshaken - Google Patents
Verpackung zum aufhängen von artikeln an einem warenausstellungshakenInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Halten mindestens eines Gegenstandes, die dazu bestimmt ist, an einem Warenausstellungshaken aufgehängt zu werden.
- In zahlreichen Geschäften oder Verbrauchermärkten werden Ausstellungstafeln oder auch Gleitschienen verwendet, die mit Warenausstellungshaken versehen sind (einfacher Haken oder doppelter Haken), an denen hintereinander eine Vielzahl von Halterungen für Gegenstände gleicher Art aufgereiht werden.
- So verwendet man seit langem warmverformte Schalen, die mit einem Schildchen aus Karton verbunden sind (Blisterverpackungen) oder auch Pappkarten, die einen oder mehrere Gegenstände tragen, welche mittels einer wärmeschrumpfbaren Folie fest mit jeder Pappkarte verbunden sind, wobei die Ränder der Folie die Ränder der Pappkarte überdecken, oder auch verschiedene Arten von Kunststoffbeuteln, die im oberen Abschnitt entweder mit einer Pappkarte zum Aufhängen oder mit einem Fach versehen sind, in dem eine Pappkarte zur Verstärkung untergebracht ist, die eine Lochung zum Aufhängen des Beutels aufweist.
- In jüngster Zeit hat man sich der Verwendung von Hüllen aus wärmeschrumpfbarem Kunststoff zugewandt, die ein Umschließen eines oder mehrerer Gegenstände ermöglichen. So verwendet man Haltevorrichtungen, die aus zwei miteinander verbundenen Elementen gebildet sind, nämlich einem Aufhängeschildchen, das eine Lochung aufweist, um das Schildchen auf einen Warenausstellungshaken aufzuziehen, wobei das Schildchen auch als Informationsträger dient, und einer wärmeschrumpfbaren Hülle, die nach ihrem Schrumpfen die feste mechanische Verbindung zwischen einem bzw. mehreren Gegenständen und dem Aufhängeschildchen gewährleistet. In diesem Fall weist der untere Abschnitt des Schildchens eine Zick-Zack-Kontur auf, um das Anhängen der Hülle während ihres Schrumpfens zu begünstigen, damit die genannte Hülle in der Lage ist, den Kräften standzuhalten, die beim Aufhängen eines bzw. mehrerer Gegenstände auftreten, die mit dem Schildchen der Haltevorrichtung aufgehängt werden.
- Der Nachteil der soeben beschriebenen Lösung besteht in der Notwendigkeit, zwei Bestandteile zu verwenden und gleichzeitig sowohl die Verbindung zwischen diesen beiden Bestandteilen als auch die Verbindung mit dem bzw. den zu haltenden Gegenstand bewirken zu müssen. Darüber hinaus wird die Gefahr einer schlechten Positionierung der wärmeschrumpfbaren Hülle in bezug auf das Schildchen nicht behoben, und diese schlechte Positionierung kann einen fehlerhaften Halt des bzw. der Gegenstände nach sich ziehen, die bei dem kleinsten Handgriff eines interessierten Kunden, der einen Gegenstand von dem Warenausstellungshaken ziehen will, von selbst herunterfallen können.
- Das Ziel der Erfindung ist, dieses Problem zu lösen, indem eine leistungsfähigere Haltevorrichtung angegeben wird, welche die vorstehend genannten Nachteile nicht aufweist.
- Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung zum Halten mindestens eines Gegenstandes gelöst, die dazu bestimmt ist, an einem Warenausstellungshaken aufgehängt zu werden, und aus einer Hülle aus wärmeschrumpfbarem Kunststoff besteht, mit einem oberen nicht geschrumpften Abschnitt, der Seite auf Seite flachgedrückt ist und eine durchgehende Lochung zum Aufhängen der Vorrichtung hat, sowie einem unteren Abschnitt, der derart auf einen oberen Teil des oder der betroffenen Gegenstände geschrumpft ist, daß das Halten des bzw. der genannten Gegenstände in hängendem Zustand sichergestellt wird.
- Im Gegensatz zur bekannten Lösung mit Schildchen und wärmeschrumpfbaren Hüllen ist die erfindungsgemäße Haltevorrichtung einheitlich und erfordert folglich keinen Verbindungsvorgang zwischen einzelnen Bestandteilen.
- Gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel betrifft die durchgehende Lochung die beiden Wände des oberen Abschnittes der Hülle.
- Bei einer Ausführungsvariante und insbesondere für den Fall, daß der oder die betroffenen Gegenstände sehr schwer sind, ist es vorteilhaft vorzusehen, daß der obere Abschnitt der Hülle eine Falzung aufweist, die eine Endklappe ausbildet, welche ebenfalls eine durchgehende Lochung hat, die sich nach dem Umfalten der genannten Endklappe derart gegenüber der vorstehend genannten durchgehenden Lochung befindet, daß die Wände des Aufhängebereiches verdoppelt werden.
- Vorzugsweise wird die vorstehend genannte Falzung von einer Umfangslinie aus Mikroperforationen oder von einer Rille gebildet. Ferner kann man vorsehen, daß die Endklappe mit einem Klebeelement versehen ist, das die Überlagerung der genannten Klappe gewährleistet. Dieses Klebeelement wird beispielsweise aus einer klebenden Verlängerung der Endklappe oder aus einem klebenden Plättchen bestehen, das auf der Innenseite der genannten Endklappe angeordnet ist.
- Gemäß einem weiteren vorteilhaften Merkmal haften die beiden Wände der Hülle entlang einer transversalen Zwischenlinie aneinander, die den oberen Abschnitt von dem unteren Abschnitt der Hülle abgrenzt. Diese transversale Zwischenlinie kann eine Schweißnaht der beiden Wände der Hülle sein, oder in einer Ausführungsvariante eine Klebelinie der beiden Wände der Hülle, die mittels eines wärmeaktivierbaren Klebstoffes erzeugt wurde.
- Vorteilhafterweise weist der flache obere Abschnitt der Hülle noch aufgedruckte Informationen und/oder eine aufgedruckte Verzierung auf.
- Für den Fall, daß dies erforderlich ist, kann man vorsehen, daß der flache obere Abschnitt der Hülle ein geformtes oberes Ende hat. Tatsächlich verfügt man über eine große Freiheit bei der Form des oberen Abschnittes zum Aufhängen, der folglich in Abhängigkeit von der betroffenen Anwendung nach Belieben individuell gestaltet werden kann.
- Vorteilhafterweise trägt die Hülle ferner eine Ortungsantenne in Form eines Metalldrahtes, der entlang einer Mantellinie der Hülle angeordnet ist, vorzugsweise über deren gesamte Höhe. Auf diese Weise erzeugt man eine Sicherheitsverpackung, die einen diskreten und wirksamen Schutz gegen das unbekannte Entfernen der Markierung verleiht.
- Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Umhüllung mindestens eines Gegenstandes, der dazu bestimmt ist, mit Hilfe einer wärmeschrumpfbaren Hülle, die mindestens eines der vorstehenden Merkmale aufweist, an einem Warenausstellungshaken aufgehängt zu werden, wobei das Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, daß es nacheinander die folgenden Schritte umfaßt:
- a) man zieht die wärmeschrumpfbare Hülle mit nur einem Teil ihrer Länge auf einen Endabschnitt des bzw. der Gegenstände auf;
- b) man bewirkt das Schrumpfen nur des Teiles der Hülle, der den bzw. die Gegenstände umgibt, wobei der restliche Teil selbst nicht geschrumpft und Seite auf Seite flachgedrückt wird.
- Vorzugsweise besteht der Schritt a) aus dem Aufziehen der wärmeschrumpfbaren Hülle bis zum Anstoßen des bzw. der Gegenstände an einer transversalen Zwischenlinie, an der die beiden Wände der Hülle aneinander haften.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden beim Studium der folgenden Beschreibung und der beigefügten Zeichnungen deutlicher, wobei die Beschreibung unter Bezugnahme auf die Figuren ein besonderes Ausführungsbeispiel betrifft. In den Figuren zeigen:
- Fig. 1 eine Vorderansicht, die eine Haltevorrichtung zeigt, die mit einem Gegenstand verbunden ist, der dazu bestimmt ist, an einem Warenausstellungshaken aufgehängt zu werden, wobei der untere Abschnitt der Hülle gemäß einem Merkmal der Erfindung auf den Gegenstand geschrumpft ist,
- Fig. 2 eine Seitenansicht der vorstehend genannten Haltevorrichtung, die eine Aufhängung an einem Warenausstellungshaken zeigt,
- Fig. 3, 4 und 5 Schnittansichten entlang der Linien III-III, IV-IV, V-V der Fig. 1, die ein besseres Erkennen der Anordnung der Wände der Hülle ermöglichen, welche die vorliegende Haltevorrichtung bildet;
- Fig. 6 eine Perspektivansicht, die eine wärmeschrumpfbare Hülle zeigt, deren unterer Abschnitt noch nicht geschrumpft wurde, die jedoch bereits eine transversale Zwischenklebelinie aufweist,
- Fig. 7 eine Teilansicht, die den oberen Abschnitt der Hülle zeigt, die gemäß einer Ausführungsvariante mit einer Lochung für einen Doppelhaken und einem geformten oberen Ende ausgestaltet ist,
- Fig. 8 eine Perspektivansicht, die eine Haltevorrichtung zeigt, deren oberer Abschnitt eine umgefaltete Endklappe aufweist,
- Fig. 9 eine Seitenansicht, die das Hängen der gemäß Fig. 8 hergestellten Vorrichtung zeigt und die so erhaltene Dopplung der Wände erkennen läßt,
- Fig. 10 eine Perspektivansicht, die eine Ausführungsvariante der Vorrichtung gemäß den Fig. 8 und 9 zeigt, mit einer klebenden Verlängerung der umgefalteten Endklappe, und
- Fig. 11 schematisch die aufeinanderfolgenden Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Umhüllung mindestens eines Gegenstandes, der dazu bestimmt ist, an einem Warenausstellungshaken aufgehängt zu werden.
- Die Fig. 1 und 2 ermöglichen das Erkennen einer Vorrichtung 10 zum Halten eines Gegenstandes 1, im vorliegenden Fall ein Messer, der dazu bestimmt ist, an einem Warenausstellungshaken aufgehängt zu werden (hier ein einfacher Haken, wie er in Fig. 2 zu erkennen ist).
- Gemäß einem wesentlichen Merkmal der Erfindung besteht die Haltevorrichtung aus einer Hülle 10 aus wärmeschrumpfbarem Thermoplast, mit einem mit 10.1 bezeichneten, nicht geschrumpften oberen Abschnitt, der Seite auf Seite flachgedrückt ist und eine durchgehende Lochung 11 zum Aufhängen der Vorrichtung an einem Haken 5 aufweist, sowie einem unteren Abschnitt 10.2, der derart auf einen mit 2 bezeichneten, oberen Teil des Gegenstandes 1 geschrumpft ist, daß das Halten des genannten Gegenstandes in hängendem Zustand sichergestellt wird. Wie dies gut in Fig. 2 zu erkennen ist, bildet der obere Abschnitt 10.1, der durch Aufeinanderlegen von Seite auf Seite der beiden Wände der Hülle im nicht geschrumpften Zustand gebildet wird, ganz von selbst ein Aufhängschildchen, ohne daß eine Veranlassung dazu besteht, einen zusätzlichen Bestandteil vorzusehen.
- Im vorliegenden Fall betrifft die durchgehende Lochung 11 die beiden Wände des oberen Abschnittes 10.1 der Hülle 10, wie dies in der Schnittansicht der Fig. 3 gut zu erkennen ist. Man sieht jedoch weiter unten, daß es möglich ist, eine Wandverdopplung vorzusehen, damit die Festigkeit dieses oberen Abschnittes zum Aufhängen verstärkt wird, um in der Lage zu sein, schwerere Gegenstände zu halten.
- Aufgrund der flachen Form dieses oberen Abschnittes 10.1 ist es möglich, den Aufdruck von Informationen und/oder einer Verzierung vorzusehen, und man verfügt dabei über eine große Handlungsfreiheit für einen Aufdruck auf der Vorderseite und/oder auf der Rückseite, der beispielsweise ein Strichcode, eine gesetzliche Angabe oder eine graphische Darstellung des Produktes ist. Aus rein illustrativen Zwecken hat man im vorliegenden Fall diese Möglichkeit eines Aufdrucks von Informationen und/oder einer Verzierung durch die Darstellung der Buchstaben X, Y, Z gezeigt.
- Ferner ist es vorteilhaft vorzusehen, daß die beiden Wände der Hülle 10 entlang einer transversalen Zwischenlinie aneinander haften, im vorliegenden Fall die Linie 12, die in den Fig. 1 und 2 dargestellt ist und den oberen Abschnitt 10.1 von dem unteren Abschnitt 10.2 der Hülle abgrenzt. Diese transversale Zwischenlinie 12 kann eine Schweißnaht der beiden Wände der Hülle 10 sein, oder auch eine Klebelinie der beiden Wände der Hülle, die mittels eines wärmeaktivierbaren Klebstoffes erzeugt wurde.
- Eine derartige transversale Zwischenklebelinie hat zwei Vorteile: zunächst vermeidet sie jegliche Interferenz zwischen den beiden Abschnitten der Hülle während des Schrumpfens nur des unteren Abschnittes der Hülle, wodurch so die flache und nicht verformte Gestalt des oberen Abschnittes der Hülle erhalten bleibt. Ferner bildet diese transversale Zwischenlinie einen mechanischen Anschlag, der das Anbringen der Vorrichtung an einem Gegenstand vor dem Schrumpfen des unteren Abschnittes der Hülle beträchtlich erleichtert. Dieser letztgenannte Vorteil wird noch deutlicher, wenn man das erfindungsgemäße Verfahren zur Umhüllung eines Gegenstandes unter Bezugnahme auf die Fig. 11 beschreibt.
- Für einen Fachmann ist es klar, daß es möglich ist, andere äquivalente Ausführungsvarianten vorzusehen, die auf ein Erzeugen dieses Zwischenanschlagmittels gerichtet sind, das den nicht geschrumpften oberen Teil von dem auf den bzw. die zu tragenden Gegenstände geschrumpften unteren Teil abgrenzt. Insbesondere kann man eine Schweißnaht vorsehen, die durch Ultraschallschweißen oder mit Hilfe von Heizbacken erzeugt wird, oder auch ein spezieh geformtes Stanzsystem vorsehen, um einen Verriegelungs- oder Anschlageffekt zu bewirken (eine Ausführungsvariante, die hier nicht gezeigt ist).
- Ferner ist es vorteilhaft vorzusehen, daß die Hülle 110 eine Ortungsantenne trägt, die darauf abzielt, einen zusätzlichen Schutz gegen unbekannte Entfernung der Markierung zu verleihen. Im vorliegenden Fall hat man eine Ortungsantenne dargestellt, die in Form eines Metalldrahtes 13 hergestellt ist, der entlang einer Mantellinie der Hülle 10 angeordnet ist, und vorzugsweise, wie dies in Fig. 1 erkennbar ist, die gesamte Höhe der Hülle betrifft. Eine solche Antenne funktioniert durch Resonanz in Verbindung mit einem elektronischen Überwachungssystem, das nach einem Prinzip der Ortung durch Magnetfeldstörung arbeitet. Ein derartiges Ortungsmittel, das in der Verpackungshülle integriert ist, verleiht einen Schutz gegen Diebstahl und erleichtert dank der möglichen Rückverfolgbarkeit der verpackten Produkte auch die Verwaltung der verpackten Produkte. Hierzu wird Bezug auf die Lehre des Dokumentes EP-A-0 698 561 der Anmelderin genommen.
- Die Fig. 6 zeigt die Hülle 10 in ihrem nicht geschrumpften Zustand, wie sie vor dem Aufziehen auf einen oberen Teil des bzw. der betroffenen Gegenstände vorliegt. Man erkennt die doppelte durchgehende Lochung 11, sowie die Ortungsantenne 13, die im vorliegenden Fall in Höhe der Deckklappe 14 angeordnet ist, d. h. in Höhe einer Schweißnaht, welche die beiden Ränder der Folie fest miteinander verbindet, die zum Ausbilden einer zylindrischen Hülle verwendet wird. Die Hülle 10 enthält ferner die bereits erwähnte transversale Zwischenlinie 12, die den oberen Abschnitt 10.1 von dem unteren Abschnitt 10.2 der Hülle abgrenzt.
- Die Fig. 7 zeigt in einer Ausführungsvariante weitere Möglichkeiten, die den oberen Abschnitt 10.1 der Hülle 10 betreffen.
- So erkennt man das Vorhandensein einer durchgehenden Lochung 11, deren Form nicht mehr die zuvor gezeigte kreisförmige Form hat, sondern eine längliche Form, die zugleich ein Aufhängen an einem einfachen Haken als auch an einem doppelten Haken ermöglicht (man bezeichnet diese Form von vielseitig verwendbarer Lochung manchmal als "europäisch"). In Fig. 7 erkennt man ferner ein geformtes oberes Ende für den flachen oberen Abschnitt 10.1 der Hülle 10. Im vorliegenden Fall ist eine spitzbogige Form dargestellt, es versteht sich jedoch von selbst, daß man jegliche Handlungsfreiheit hat, um eine beliebige individuelle Form auszuwählen.
- Für den Fall, daß die Gruppe aus Gegenständen ein großes Gewicht aufweist, kann sich die mechanische Festigkeit der doppelten Stärke der Hülle im Bereich der durchgehenden Lochung als unzureichend erweisen, so daß die Gefahr eines Reißens auftreten kann. In einer solchen Situation erscheint es zweckmäßig, die mechanische Festigkeit in Höhe des Aufhängebereiches zu verstärken. Die in den Fig. 8 bis 10 gezeigten Ausführungsvarianten zielen genau darauf ab, dieses Problem zu lösen.
- Wie in den Fig. 8 und 9 gezeigt, ist es möglich vorzusehen, daß der obere Abschnitt 10.1 der Hülle 10 eine Falzung 16 aufweist, die eine Endklappe 15 ausbildet, welche ebenfalls eine durchgehende, mit 17 bezeichnete Lochung aufweist, die sich nach dem Umfalten der genannten Endklappe derart gegenüber der vorstehend genannten durchgehenden Lochung 11 befindet, daß die Wände des Aufhängebereiches verdoppelt werden. Durch die Ansicht der Fig. 9 wird gut verständlich, daß der Halt durch eine vierfache Wandstärke gewährleistet wird. Um das Umfalten der Endklappe 15 zu erleichtern, kann man, wie dies in Fig. 8 zu sehen ist, eine Falzung vorsehen, die von einer Umfangslinie aus Mikroperforationen gebildet ist, oder in einer Variante dazu eine Falzung, die von einer Rille in den Wänden der Hülle gebildet ist. In Fig. 8 ist der Abschnitt der Linie aus Mikroperforationen geradlinig dargestellt, es ist jedoch offensichtlich, daß dies auf das Umfalten der flachen Hülle auf die Hülle selbst zurückzuführen ist. Ferner erkennt man in Fig. 8, daß die Hülle 10, deren unterer Abschnitt 10.2 wärmegeschrumpft ist, hier eine Gruppe von Gegenständen trägt, die im vorliegenden Fall aus mehreren übereinander angeordneten Gabeln besteht. Die Höhe der geschrumpften Hülle ermöglicht ohne Schwierigkeiten das Halten einer solchen Gruppe von Gegenständen. Das Gewicht dieser Gegenstände impliziert jedoch, aus Sicherheitsgründen eine Dopplung der Wände vorzusehen.
- Ferner kann man vorsehen, daß die Endklappe 15 mit einem Klebeelement versehen ist, das darauf gerichtet ist, die Überlagerung der Klappe zu gewährleisten. In Fig. 10 hat man ein mögliches Ausführungsbeispiel eines solchen Klebeelements in Form einer klebenden Verlängerung 18 der Endklappe 15 dargestellt. In diesem Fall sieht man vorzugsweise eine abziehbare Folie 19 vor, welche die klebende Seite überdeckt, wobei man die Folie in dem Augenblick abzieht, in dem man die Klappe 15 nach dem Umfalten entlang der Linie 16 anbringen will. Bei einer Ausführungsvariante kann man ein klebendes Plättchen vorsehen, das auf der Innenseite der Endklappe 15 angeordnet wird, vorzugsweise in der Mitte dieser Seite (eine hier nicht gezeigte Variante). In bestimmten Fällen ermöglicht diese Möglichkeit eines klebenden Endes ein Aufklappen der Klappe 15 und so ein Zugreifen auf das Innere der Hülle, beispielsweise um auf den Gegenstand zuzugreifen, wenn keine Zwischenschweißnaht vorgesehen ist.
- Im folgenden wird das erfindungsgemäße Verfahren zur Umhüllung unter Bezugnahme auf die schematischen Darstellungen der Fig. 11 beschrieben. Hierbei handelt es sich um ein Verfahren zur Umhüllung mindestens eines Gegenstandes, der dazu bestimmt ist, mit Hilfe einer wärmeschrumpfbaren Hülle der Art, die soeben beschrieben wurde, an einem Warenausstellungshaken aufgehängt zu werden.
- In einem ersten Schritt zieht man die wärmeschrumpfbare Hülle 10 auf einen Endabschnitt 2 des bzw. der Gegenstände 1 auf, jedoch nur mit einem Teil ihrer Länge. Im vorliegenden Fall hat man eine wärmeschrumpfbare Hülle 10 vorgesehen, die eine Zwischenschweißnaht 12 aufweist. Dieser erste Schritt wird dann unterteilt in ein Einführen des Gegenstandes in das untere Fach der Hülle, ein Schritt der mit a1) bezeichnet ist, und das Anstoßen des Gegenstandes 1 an der transversalen Zwischenlinie 12, an der die beiden Wände der Hülle aneinander haften, in einem zweiten, mit a2) bezeichneten Schritt.
- Anschließend bewirkt man gemäß einem mit b) bezeichneten Schritt das Schrumpfen nur des Teiles 10.2 der Hülle 10, der den Gegenstand 1 umgibt, wobei der restliche Teil 10.1 selbst nicht geschrumpft und Seite auf Seite flachgedrückt wird. Man hat hier diesen Schritt schematisch dargestellt, im Bereich eines Schrumpftunnels, der durch ein Rechteck 1170 mit strichpunktierten Linien schematisch dargestellt ist. Die aus der noch nicht geschrumpften Hülle und dem dazugehörigen Gegenstand bzw. den Gegenständen gebildete Einheit läuft auf einem hier nicht dargestellten Förderband und kommt in den Bereich eines Schildes 101, das einen Längsschlitz 102 aufweist, dessen Breite im wesentlichen der doppelten Wand der Hülle entspricht. Auf der einen Seite des Schildes 101 (rechts in der Fig. 11) sind Heizelemente 103 vorgesehen, beispielsweise mit Infrarot, die einen Wärmefluß erzeugen, der ausreicht, um das Schrumpfen der Wand der wärmeschrumpfbaren Hülle hervorzurufen. Das Schrumpfen greift dann nur an dem Teil der Hülle, der sich in dem Bereich befindet, welcher der Wirkung der Heizelemente ausgesetzt ist. Auf der anderen Seite des Schildes 101 (links in der Fig. 11) ist der betroffene Teil der Hülle nicht dem Wärmefluß ausgesetzt und wird folglich nicht geschrumpft. Dieser nicht geschrumpfte Abschnitt bildet dann den oberen Abschnitt der Hülle, der zum Aufhängen bestimmt ist.
- So gelang es, eine Vorrichtung zum Halten mindestens eines Gegenstandes zu erzeugen, die insoweit sehr leistungsfähig ist, als sie aufgrund ihres einheitlichen Charakters wirtschaftlich herzustellen ist und einfach an einem oder mehreren Gegenständen angebracht werden kann. Die Bedingungen der Bedruckbarkeit können darüber hinaus leicht erfüllt werden, da man eine große Handlungsfreiheit für den Aufdruck auf der Vorderseite und/oder auf der Rückseite der Wand der wärmeschrumpfbaren Hülle hat, wobei dieser Aufdruck im allgemeinen den flachen oberen Abschnitt der Hülle betrifft. Ferner erhält man dank einer Folie mit ausreichender Stärke (man kann beispielsweise eine Folie aus Polyethylen-Terephthalat mit einer Stärke von etwa 0,1 mm vorsehen) eine zufriedenstellende Reißfestigkeit, selbst wenn der oder die betroffenen Gegenstände schwer sind. Indem man eine Hülle aus transparentem Kunststoff auswählt, verändert man außerdem nichts am Aussehen des getragenen Gegenstandes, und dies stellt ebenfalls einen günstigen Faktor für die Verpackung dar. Dank der Ortungsantenne, die vorteilhafterweise vorgesehen ist, erhält man schließlich einen zusätzlichen Vorteil eines Schutzes gegen unbekanntes Entfernen der Markierung, und man erleichtert ferner aufgrund der möglichen Rückverfolgbarkeit die Verwaltung der Gegenstände.
- Die Erfindung ist nicht auf die soeben beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfaßt im Gegenteil jede Ausführungsvariante, die mit äquivalenten Mitteln die wesentlichen, weiter oben dargelegten Eigenschaften fortführt.
Claims (13)
1. Vorrichtung zum Halten mindestens eines Gegenstandes, die dazu bestimmt
ist, an einem Warenausstellungshaken aufgehängt zu werden, dadurch
gekennzeichnet, daß sie aus einer Hülle (10) aus wärmeschrumpfbarem
Kunststoff besteht, mit einem oberen nicht geschrumpften Abschnitt (10.1),
der Seite auf Seite flachgedrückt ist und eine durchgehende Lochung (11)
zum Aufhängen der Vorrichtung hat, sowie einem unteren Abschnitt (10.2),
der derart auf einen oberen Teil des bzw. der betroffenen Gegenstände
geschrumpft ist, daß das Halten des bzw. der genannten Gegenstände in
hängendem Zustand sichergestellt wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
durchgehende Lochung (11) die beiden Wände des oberen Abschnittes (10.1) der
Hülle (10) betrifft.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der obere
Abschnitt (10.1) der Hülle (10) eine Falzung (16) aufweist, die eine Endklappe
(15) ausbildet, welche ebenfalls eine durchgehende Lochung (17) hat, die
sich nach dem Umfalten der genannten Endklappe gegenüber der
vorstehend genannten durchgehenden Lochung (11) befindet, derart, daß die
Wände des Aufhängebereiches verdoppelt werden.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Falzung
(16) von einer Umfangslinie aus Mikroperforationen oder einer Rille gebildet
wird.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Endklappe
(15) mit einem Klebeelement (18) versehen ist, das die Überlagerung der
genannten Klappe gewährleistet.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Wände der Hülle (10) entlang einer transversalen Zwischenlinie
(12) aneinander haften, die den oberen Abschnitt (10.1) von dem
unteren Abschnitt (10.2) der Hülle abgrenzt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
transversale Zwischenlinie (12) eine Schweißnaht der beiden Wände der Hülle
(10) ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
transversale Zwischenlinie (12) eine Klebelinie der beiden Wände der Hülle (10)
ist, die mittels eines wärmeaktivierbaren Klebstoffes erzeugt wurde.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der flache obere Abschnitt (10.1) der Hülle (10) aufgedruckte
Informationen und/oder eine aufgedruckte Verzierung aufweist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der flache obere Abschnitt (10.1) der Hülle (10) ein geformtes oberes
Ende hat.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Hülle (10) eine Ortungsantenne (13) in Form eines Metalldrahtes
trägt, der entlang einer Mantellinie der Hülle angeordnet ist, vorzugsweise
über deren gesamte Höhe.
12. Verfahren zur Umhüllung mindestens eines Gegenstandes, der dazu
bestimmt ist, mit Hilfe einer wärmeschrumpfbaren Hülle gemäß mindestens
einem der Ansprüche 1 bis 11 an einem Warenausstellungshaken
aufgehängt zu werden, dadurch gekennzeichnet, daß es die folgenden Schritte
umfaßt:
a) man zieht die wärmeschrumpfbare Hülle (10) mit nur einem Teil ihrer
Länge auf einen Endabschnitt (2) des bzw. der Gegenstände (1) auf;
b) man bewirkt das Schrumpfen nur des Teiles (10.2) der Hülle (10), der
den bzw. die Gegenstände (1) umgibt, wobei der restliche Teil (10.1) selbst
nicht geschrumpft und Seite auf Seite flachgedrückt wird.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt a)
aus dem Aufziehen der wärmeschrumpfbaren Hülle (10) bis zum Anstoßen
des bzw. der Gegenstände (1) an einer transversalen Zwischenlinie (12)
besteht, an der die beiden Wände der Hülle aneinander haften.
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