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Technisches
Gebiet
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Die vorliegende Erfindung betrifft
einen Gasbrenner, der die Merkmale des Oberbegriffs von Anspruch
1 aufweist. Ein solcher Gasbrenner ist zum Beispiel aus der US-A-3
199 571 bekannt und kann in einer Vorrichtung angewandt werden,
die zum Beispiel mit Durchlauferhitzern, Küchenkochflächen, wie in der DE-A 4326945
beispielhaft beschrieben, und gewerblichen Kocheinheiten sowie den
verschiedensten Einrichtungen zu Raumheizungs- und Trocknungszwecken
verwendet werden kann.
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Besprechung
der Erfindung
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In der Vergangenheit sind mehrere
Ansätze zur
Mischung von Luft und brennbaren Gasen, wie zum Beispiel Erdgas
und Propan, vorgeschlagen worden. Zu diesen zählen die Verwendung von Gußeisenbrennern,
perforierten, gerippten Metallbrennern und zahlreichen Variationen
des Venturi-Prinzips zur Zuführung
eines Luft-Gas-Gemisches
zur Verbrennung.
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Bei einer gebräuchlichen Brennerausführung nach
dem Stand der Technik werden perforierte, gerippte Metallbrenner
verwendet, die mit mehreren kleinen Venturi-Öffnungen versehen sind, die
jeweils eine einzige Düse
mit einer Öffnung
zur Zuführung des
brennbaren Gemisches aufweisen. Für typische Heizerfordernisse
werden mehrere Brennereinheiten, die jeweils eine gerippte oder
geschlitzte Metallbrennerfläche
aufweisen, zusammengebaut und durch verschiedene mechanische Hilfsmittel
in Position gehalten. Der Abstand zwischen den Venturi-Öffnungen
gestattet die Zuführung
von Sekundärluft
zur Flamme für
eine gute Verbrennung. Ein typischer Sekundärluftstrom beträgt ca. 0
bis 25 Prozent der zum Einlass der Venturi-Öffnungen strömenden Gesamtluftversorgung.
Ein wesentlicher Nachteil dieser Brennerarten nach dem Stand der
Technik besteht darin, dass sie aufgrund einer relativ ineffizienten Verbrennung
große
Mengen an unerwünschten Emissionen,
wie zum Beispiel Kohlenmonoxid und Distickstoffoxiden, erzeugen.
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Bei einer anderen gebräuchlichen
Brennerausführung
nach dem Stand der Technik, die auf dem Venturi-Prinzip beruht,
wird Luft durch den Strom eines Gases mit einem höheren Druck
in den Venturi-Einlass des Einzel- oder Doppel-Venturis gesaugt, so
dass am Eingang des Venturi-Einlasses ein Absolutunterdruck erzeugt
wird. In der Regel wird ein getrennter Venturi in einer Metallkammer
angeordnet, die von dem Brennermaterial überlagert wird, wobei das Luft-Gas-Gemisch
an der Brennerfläche
gezündet
wird. Die US-A 3 199 571 beschreibt eine solche Brennerart. Bei
dieser Ausführungsart
verhindert der an der Brennerfläche
anfallende Druckabfall im Allgemeinen eine qualitativ gute Verbrennung
aufgrund ungenügender
Ansaugung von Luft, und es kommt oft zu relativ hohen Emissionspegeln.
Bei Anwendungen mit Absolutunterdruck ist diese letztere Brennerausführung nicht
gerade wünschenswert,
und eine angemessene Flammenstabilität ist äußerst schwer zu erreichen.
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Die Brennermischkammer gemäß der vorliegenden
Erfindung überwindet
viele der Nachteile der Systeme nach dem Stand der Technik durch
Bereitstellung einer Mischkammer mit einer einzigartigen Konfiguration,
die ein genaues Mischen des Eingangsgases und ausreichend Luft gestattet,
um ein Gasgemisch zu erzeugen, das bei überraschend niedrigen Emissionspegeln
effizient brennt. Wie aus der folgenden Beschreibung besser verständlich wird,
ist die Mischdüse
in der Vorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung ein integraler Teil der Brennermischkammer, und die Vorrichtung
ist zur Verbesserung von Verbrennung nicht von Sekundärluft abhängig. Die
Vorrichtung enthält
eine Brennkammer mit einer neuartigen Ausführung, bei der auf die teure,
im Schleudergussverfahren hergestellte, dreidimensionale Venturi-Ausführung aus
Metall, die in der Regel bei Systemen nach dem Stand der Technik
zu finden ist, verzichtet wird, und die Verbrennung an der Brennerfläche ist äußerst stabil,
wobei sich leicht ein Luftüberschuss
in Bezug auf die stöchiometrischen
Luft-Gas-Verhältnisse
erreichen lässt.
Es sind starke Schwankungen bei der Überschussluft, zum Beispiel
10 bis 100 Prozent, möglich,
ohne dass dies auf Kosten von Verbrennungsstabilität geht.
Ebenso können
Schwankungen des Gasstroms, die auf Druckänderungen zurückzuführen sind,
Gasheizwert und ähnlichen
Wirkungen leicht Rechnung getragen werden, und es wird fortwährend eine
qualitativ hochwertige Verbrennung mit sehr geringen Kohlenmonoxid-
und Distickstoffoxidemissionen erhalten.
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Kurzdarstellung
der Erfindung
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Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht
in der Bereitstellung einer Brennermischkammer mit einer einzigartigen
Ausführung,
die Gas und Luft genau mischt, um ein brennbares Gemisch zu erzeugen,
das bei minimalen Emissionspegeln effizient brennt.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung
besteht in der Bereitstellung einer Vorrichtung der oben erwähnten Art,
die sich leicht mit Durchlauferhitzern, Küchenkochflächen, wie in der DE-A 43 26
945 beispielhaft beschrieben, und gewerblichen Kocheinheiten sowie
mit den verschiedensten anderen Einrichtungsarten, die für Raumheizung,
Wärmebehandlung zum
Trocknen zahlreicher Arten von Fertigerzeugnissen verwendet werden,
verwenden lässt.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung
besteht in der Bereitstellung einer Vorrichtung der beschriebenen
Art, bei der überlicherweise
eine stabile Verbrennung an der Brennerfläche erreicht und leicht ein Luftüberschuss
in Bezug auf stöchiometrische Luft-Gas-Verhältnisse
erhalten werden kann.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung
besteht in der Bereitstellung einer Brennermischkammer der in den
vorhergehenden Absätzen
beschriebenen Kategorie, bei der große Schwankungen der überschüssigen Luft
möglich
sind, ohne dass dies auf Kosten der Verbrennungsstabilität geht.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung
besteht in der Bereitstellung einer Brennermischkammer, die effizient
mit einem Kohlendioxidgehalt in den Rauchgasen von zwischen 6,5
und 10,5 Prozent arbeitet.
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Noch eine weitere Aufgabe der Erfindung
besteht in der Bereitstellung einer Brennermischkammer, die eine
einfache Ausführung
aufweist, zuverlässig
ist und die sich leicht und kostengünstig herstellen lässt.
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Diese Aufgaben werden durch die Merkmale von
Anspruch 1 gelöst.
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Besondere Ausführungsformen der Erfindung
werden in den abhängigen
Ansprüchen
definiert.
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Die Erfindung wird unter Bezugnahme
auf die beigefügten
Zeichnungen ausführlicher
beschrieben.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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1 ist
eine allgemein perspektivische Ansicht einer Form der erfindungsgemäßen Einrichtung zum
Mischen eines brennbaren Gases mit Luft.
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2 ist
ein Vorderaufriss der Einrichtung nach 1, die teilweise weggebrochen ist, um
die innere Konstruktion zu zeigen.
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3 ist
eine Querschnittsansicht entlang den Linien 3-3 von 2.
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4 ist
eine Querschnittsansicht entlang den Linien 4-4 von 3.
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5 ist
eine Querschnittsansicht einer alternativen Form der Erfindung.
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6 ist
eine Querschnittsansicht noch einer anderen alternativen Form der
Erfindung.
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Beschreibung
der Erfindung
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Auf die Zeichnungen und insbesondere
auf die 1, 2 und 3 Bezug nehmend, wird dort eine Form
der Einrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung zum Mischen eines ersten und eines zweiten Gases, wie
zum Beispiel Luft und ein brennbares Gas, gezeigt und allgemein
mit der Zahl 12 bezeichnet. Hier umfasst die Einrichtung
ein Blechgehäuse 14 mit
einer ersten und einer zweiten Seitenwand 16 und 18,
die in Querrichtung voneinander beabstandet sind. Eine dritte Wand 20,
oder Bodenwand, ist mit den Seitenwänden 16 und 18 verbunden
und erstreckt sich zwischen ihnen. Die Wand 16 weist einen gekrümmten, allgemein
konvexen ersten Teil 20a auf, der mit einem gekrümmten, allgemein
konkaven zweiten Teil 20b glatt zusammengefügt ist (3). Die Wände 14, 16 und 20 wirken
zur Definition einer inneren Mischkammer „C" zusammen.
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Des Weiteren ist eine vierte Wand 22,
deren Länge
wesentlich kleiner ist als die erste Länge der Bodenwand 20,
mit der ersten und der zweiten Wand 14 und 16 verbunden
und erstreckt sich zwischen ihnen. Die vierte Wand 22 weist
einen allgemein konvexen, gekrümmten
ersten Teil 22a auf, der zu dem gekrümmten ersten Teil 20a der
Bodenwand 20 konvergiert und damit so zusammenwirkt, dass
ein langer, schmaler Einlasshals „T" gebildet wird. Der Hals „T" weist eine Einlassmündung 24 auf,
die mit der Atmosphäre
in Verbindung steht, und eine Auslassmündung 26, die mit
der Kammer „C" in Verbindung steht.
Wie am besten in 3 zu
sehen, erstreckt sich die Bodenwand 20 im Wesentlichen über die ganze
Tiefe des Gehäuses 12,
während
sich die gekrümmte
Wand 22 über
eine kürzere
Strecke, die in 3 als
L2 bezeichnet wird, in das Gehäuse
erstreckt. Die gekrümmte
Wand 22 weist einen in 3 mit
R1 bezeichneten Radius auf, während
der gekrümmte
erste Teil 20a der Wand 20 einen mit R2 bezeichneten
Radius aufweist. Die Wand 22 und der erste Teil 20a der
Wand 20 konvergieren fließend zueinander und definieren
so den eingeschränkten Durchgang
oder Hals „T" und divergieren
dann stufenlos voneinander weg und definieren so die Auslassmündung 26,
deren Breite in 3 mit
W1 bezeichnet wird.
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Des Weiteren bildet ein Injektormittel
einen Teil der in den Zeichnungen dargestellten erfindungsgemäßen Einrichtung,
das das zweite oder brennbare Gas einwärts der Mündung 26 und zum Einlasshals „T" leitet. Das Injektormittel
wird hier in Form eines länglichen
Verteilers 30 bereitgestellt. Wie am besten in 3 zu sehen, ist der Verteiler 30 nahe der
Einlassmündung 24 angebracht
und erstreckt sich, wie in 4 zu
sehen, im Wesentlichen über deren
Länge.
Der Verteiler 30 ist mit einer Quelle „G" des brennbaren Gases verbunden (1) und ist mit einer Vielzahl
von düsenähnlichen Öffnungen 32 versehen,
die so angeordnet sind, dass sie das brennbare Gas vom Rohr nach
außen
in einer solchen Richtung leiten, dass es auf den gekrümmten Teil 20a der Wand 20 nahe
der Einlassmündung 24 auftrifft.
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Um die brennbaren Gase steuerbar
vom Verteiler 30 in die Kammer 3 zu saugen und
gleichzeitig Luft durch die Einlassmündung 24 aus der Atmosphäre in die
Kammer „C" zu saugen, ist ein
Saugmittel zum Ansaugen der Gase durch den Einlasshals in die Kammer
vorgesehen. Auf 3 Bezug
nehmend, ist das Saugmittel hier in Form eines motorisierten Sauggebläses 36 vorgesehen,
das über
der offenen Oberseite 12a der Kammer „C" angebracht ist. Die Sauggebläseeinheit 36 ist
standardgemäßer Ausführung und
im Handel leicht erhältlich.
Wenn das Gebläse
bestromt wird, bewirken seine Schaufeln 36a einen Luftstrom
einwärts
der Einlassmündung 24 durch
den Hals „T" in die Kammer „C" und vom Gehäuse durch
die Öffnung 12a nach
außen, wie
durch die Pfeile in 3 dargestellt.
Im Betrieb saugt das Gebläse 36 sowohl
Luft aus der Atmosphäre
als auch das aus den Auslassdüsen 32 strömende brennbare
Gas gesteuert und gleichmäßig mit
einer Rate in die Einlassmündung 24,
die dazu ausreicht, eine schnelle Strömung der Gase durch den Hals „T" zu bewirken, wo
sie miteinander vermischt und dann durch die Auslassmündung 26 in
die Kammer 3 entspannt werden. Aufgrund der neuen aerodynamischen
Auslegung der Einrichtung werden die Gase, wenn sie den Hals „T" durchströmen und
durch die Auslassmündung 26 nach
außen
strömen,
gründlich und
vollständig
in Anteilen miteinander vermischt, die durch das durch den Verteiler 30 und
durch die Einlassmündung 24 strömende Gasvolumen
bestimmt werden.
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Wie in 3 angedeutet,
wird nach dem vollständigen
Miteinandervermischen des ersten und des zweiten Gases, in diesem
Fall Luft und ein brennbares Gas, wie zum Beispiel Erdgas oder Propan, das
Gasgemisch durch die Öffnung 12a gleichmäßig nach
oben gedrückt.
Wie in 3 gezeigt, ist
eine Brennerplatte „P" abdichtend über einer
Kammeröffnung 12a angeordnet
und wird durch einen rechteckigen Rahmen 38, der die Öffnung 12a umgibt,
sicher in Position gehalten. Der Rahmen 38 enthält eine oberen
Fläche 38a,
auf der die Brennerplatte „P" aufliegt. Wie in 2 gezeigt, kann der Rahmen 38 durch
Punktschweißen
an voneinander beabstandeten Stellen, die in 2 allgemein durch die Zahl 39 bezeichnet
werden, im Gehäuse 12 in
Position gehalten werden.
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Die Brennerplatte „P" kann aus verschiedenen
Arten von porösem
Brennermaterial, wie zum Beispiel Keramikfasern, mit Öffnungen
versehener Keramik oder Metallfasern, die in einem geeigneten Gestell
enthalten sind, das so beschaffen ist, dass es leicht über die
Fläche 38a des
Rahmens 38 angeordnet werden kann, bestehen. Eine sich
gut zur Verwendung in Verbindung mit der vorliegenden Einrichtung
eignende Brennerplattenanordnung ist eine Gasstrahlungsbrennerplatte,
die von Global Environmental Solutions aus San Clemente, Kalifornien, USA,
hergestellt und vertrieben wird. Diese Brennerplatte kann speziell
so konfiguriert sein, dass sie in Abhängigkeit von der Anwendung
und den gewünschten
Leistungskennwerten einen bestimmten Druckabfall an der Brennerplatte
bereitstellt. Diese Brennerplatten werden aus einer Vielzahl von
miteinander verbundenen Keramikfasern hergestellt, die durch ein
CVI-Verfahren (CVI – chemical
vapor infiltration [Gasphaseninfiltration]) mit Siliziumkarbid beschichtet
werden.
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Zur Zündung des durch die Kammer „C" strömenden Luft-Gas-Gemisches sind
Zündmittel
vorgesehen. Bei der in 3 gezeigten
Ausführungsform der
Erfindung umfasst das Zündmittel
einen elektrischen Zünder 40 mit
einer in der Technik bekannten Beschaffenheit und einer Art, die
im Handel leicht erhältlich
ist. Der Zünder 40 erzeugt
einen Funken nahe der Oberfläche
des Brenners „P", der das durch die Öffnung 12a strömende brennbare
Gasgemisch zündet.
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Da es sich bei dem in der Einrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung erzeugten brennbaren Gemisch um Luft mit einem Luftüberschuss
von in der Regel ca. 10 bis 100 Prozent in Bezug auf die erforderlichen stöchiometrischen
Werte handelt, sind die aus der Einrichtung strömenden Kohlenmonoxid- und Distickstoffoxidemissionen äußerst gering.
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Es versteht sich, dass die Brennerkammer rund
oder rechteckig sein oder irgendeine andere geometrische Form aufweisen
kann, die sich am besten für
den beabsichtigten Zweck der Versorgung eines Empfängers mit
Wärme eignet.
Die einzige Brennerkammer kann in Abhängigkeit von ihrer Heim- oder Gewerbe-Geräteanwendung
klein sein (eine Größe von mehreren
Zoll aufweisen) oder sehr groß sein (eine
Größe von mehreren
Fuß aufweisen).
Als spezielles Beispiel in Form der in den Zeichnungen dargestellten
Einrichtung ist das Gehäuse
ca. sieben Zoll tief und ca. 11 Zoll lang. Die maximale Tiefe der Kammer „C" beträgt ca. drei
Zoll, während
die Breite des Halses „T" ca. einen Viertel
Zoll beträgt.
Die Länge
der Wand 22, die in 3 als
L2 bezeichnet ist, beträgt
vorzugsweise ca. dreidreiviertel Zoll, während der Abstand zwischen
der Vorderwand und der Mitte des Halses „T" (in 3 mit
L1 bezeichnet) ca. einen Zoll beträgt. In Form der in 3 gezeigten Erfindung ist
ebenso der Radius R1 der konvexen Wand 22 ungefähr gleich
eindreiviertel Zoll, während der
Radius R2 des Teils 20a der Wand 20 ca. drei Zoll beträgt. Der
Radius R-3 des Teils 20b der Wand 20 beträgt vorzugsweise
ca. zweieinhalb Zoll. Für
eine optimale Leistung dieser bestimmten Einheit beträgt die Breite
w1 der Auslassmündung 26 ca.
einen Zoll. Es versteht sich wiederum, dass die räumlichen
Abmessungen der erfindungsgemäßen Einrichtung
in Abhängigkeit
vom beabsichtigten Endgebrauch der Einrichtung stark schwanken können. Die
erfindungsgemäße Kammer
kann zum Beispiel mit einer Größe hergestellt
sein, die zur Verwendung in Verbindung mit Durchlauferhitzern und
Warmwasserbereitern zweckmäßig ist,
sie kann in Verbindung mit Kochflächen und Geräten verschiedener
Größe verwendet
werden. Ebenso kann die Kammer zur Verwendung in Verbindung mit
sehr großen
technischen Heiz- und Trocknungsanlagen sowie für Raumheizung bemessen sein.
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Auf 5 Bezug
nehmend, wird dort eine alternative Form der Einrichtung gezeigt.
Diese Form der Einrichtung ähnelt
der in 3 gezeigten Einrichtung
in den meisten Aspekten, und zur Bezeichnung gleicher Komponenten
werden gleiche Zahlen verwendet. Der Hauptunterschied zwischen der
in 5 gezeigten Einrichtung
und der zuvor beschriebenen liegt darin, dass statt des Hineinsaugens
der Luft aus der Atmosphäre
durch das der Brennerplatte „P" überlagerte Gebläse 40,
die Luft durch eine im Boden eines die Wände 20 und 22 umgebenden
Gehäuses 52 ausgebildete Öffnung 50 „hineingedrückt" wird. Dazu ist ein
herkömmliches
Gebläse 40a vorgesehen
und auf die in 5 gezeigte
Weise unter dem Gehäuse 52 angebracht.
Wie durch die Pfeile in 5 gezeigt,
zwängt
das Gebläse 40a bei
dieser Ausführung
Luft durch die Öffnung 52,
an der Wand 20 vorbei, in die Mündung 24 und durch
den Hals „T". Wie zuvor, vermischt
sich das aus dem Verteiler 30 austretende Gas vollständig mit
der Luft, während
die Gase durch die Mündung 26 durch
den Hals „T" und in die Kammer „C" strömen. Dann
strömt
das Gasgemisch durch die Brennerplatte „P", wo es durch den Zünder 40 gezündet wird.
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Nunmehr auf 6 Bezug nehmend, wird dort noch eine
andere alternative Form der Einrichtung gezeigt. Diese Form der
Einrichtung ähnelt
gemäß den meisten
Aspekten auch der in 3 gezeigten,
und es werden gleiche Zahlen zur Bezeichnung gleicher Komponenten
verwendet. Der Hauptunterschied zwischen der in 6 gezeigten Einrichtung und der zuvor
beschriebenen besteht darin, dass die Luft durch eine in der Vorderseite
eines die Wände 20 und 22 umgebenden
Gehäuses 62 ausgebildete Öffnung 60 „hineingedrückt" wird. Dazu ist ein herkömmliches
Gebläse 40b vorgesehen
und auf die in
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6 gezeigte
Weise vor dem Gehäuse 62 angebracht.
Bei dieser Ausführung
zwängt
das Gebläse 40b,
wie in 6 durch die Pfeile
gezeigt, Luft durch die Öffnung 62,
am Verteiler 30 vorbei, in die Mündung 24 und durch
den Hals „T". Wie oben, wird das
aus dem Verteiler 30 austretende Gas vollständig mit
der Luft vermischt, während
die Gase über
die Mündung 26 durch
den Hals „T" und in die Kammer „C" strömen. Da
die Gasmischung dann durch die Brennerplatte „P" strömt,
wo sie auf die zuvor beschriebene Weise durch den Zünder 40 gezündet wird.
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Bei einigen Anwendungen ist kein
Gebläse irgendeiner
Art erforderlich, und die Luft wird infolgedessen, dass die Gase
aus dem Verteiler 30 in die Mündung 24 strömen, aus
der Atmosphäre
in die Mündung 24 gesaugt.
In solchen Fällen
reicht der Druck des durch den Verteiler 30 strömenden Gases aus,
um Luft in die Einheit zu ziehen, ohne dass die Verwendung eines „Druck-" oder „Zieh"-Gebläses erforderlich
ist.
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Wie oben erwähnt, sind infolge der gründlichen
und vollständigen
Mischung der Gase, während sie
die erfindungsgemäße Einrichtung
durchströmen, schädliche Emissionspegel
ziemlich niedrig. Zum Beispiel liegen typische Emissionen sowohl
für Kohlenmonoxid
als auch für
Distickstoffoxide allgemein unter 20 bis 30 ppm.
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Der lange, schmale Einlasshals und
die Einlassmündung 24 sorgen
für eine
neuartige aerodynamische Fläche,
die einen gleichmäßigen Luftstrom
in die Kammer „C" wesentlich verbessert,
und die Einlassradien R1 und R2 und die Breite des Halses „T" können für die bestimmte
erforderliche Brennerenergielast genau dimensioniert werden. Ebenso
können die
Abstände
L1 und L2 auf das Mischen und gleichmäßige Verteilen des Luft-Gas-Gemisches über die Brennermaterialunterseite
besonders abgestimmt werden. Das Brennermaterial oder die Brennerplatte ist
vorzugsweise an der Oberseite der Mischkammer durch Verbindung der
Brennerplatte mit den Oberseiten 38a des Rahmenglieds 38 durch
irgendein geeignetes Verbindungsmittel, wie zum Beispiel einen Hochtemperaturklebstoff,
abgedichtet.
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Die Größe und die Anzahl von im Verteiler 30 vorgesehenen Öffnungen
oder Düsen 32 bestimmen die
Energielast und sind bezüglich
des Einlasshalses 24 strategisch positioniert, um die Mischung
der Gase zu optimieren. Weiterhin kann das Injektormittel verschiedene
Formen annehmen, die sich von der in den Zeichnungen gezeigten röhrenförmigen Verteilereinheit
unterscheiden. Zum Beispiel kann das Injektormittel eine längliche
Leitung umfassen, die einen dreieckigen Querschnitt oder eine beliebige
andere gewünschte
Konfiguration aufweist, die für
ein ordnungsgemäßes Einleiten
des brennbaren Gases in den Hals der Einheit erforderlich sein kann.
Ebenso können
die Düsen 32 kreisförmig oder
rechteckig sein und können
so ausgerichtet sein, dass sie an ausgewählten Stellen auf die untere
aerodynamische Fläche 20a auftreffen,
so dass die Gasmischung optimiert wird. Da die Luft sowohl über als
auch unter dem Einleitrohr 30 aus der Atmosphäre in die
Einlassöffnung 24 gesaugt
und dann in die Brennermischkammer „C" entspannt wird, erfolgt eine ideale
Mischung und gleichmäßige Verteilung
des Verbrennungsgemisches.
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Nach der eben erfolgten ausführlichen
Beschreibung der Erfindung gemäß den Erfordernissen der
Patentstatuten werden Fachleute problemlos Änderungen und Modifikationen
an den einzelnen Teilen oder ihrer relativen Anordnung vornehmen
können,
um besondere Erfordernisse oder Bedingungen zu erfüllen.