Technisches Gebiet
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Die Erfindung betrifft ein Gerät zum Abwickeln eines
Klebebandes von Spulen, wobei das Klebeband im allgemeinen
verhältnismäßig breit ist und mit manuellen
Ausgabeeinrichtungen verwendet werden kann, und die Spulen vom normalen Typ
mit 38 bis 75 und von 50 bis 200 Metern, mit Kernen von
1,5" ( 3,8 cm) bis 3" ( 7,6 cm) sein können.
Stand der Technik
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In jeder der oben genannten Anwendungen gibt es auf Grund
des Geräusches, das das Klebeband - insbesondere das vom
Typ aus Polypropylen - beim Abwickeln von der Spule
erzeugt, ein bekanntes akustisches Problem. Aus einer Analyse
der Erscheinung ist herausgefunden worden, dass das
Geräusch und folglich die darauf zurückzuführende
Schallemission zumindest zum Teil auf Grund der Schwingungen besteht,
denen das Klebeband beim Abwickeln wegen der
Unregelmäßigkeit der Befestigung ausgesetzt ist und damit der
Schwingungen, die der von der Spule abgenommene erste Abschnitt
des Bandes erfährt, bevor er einen Kontakt- und
Abstützpunkt für die Umlenkung des Bandes in Richtung der Anlege-
und Querschneidelemente erreicht. Dieses Geräusch ist bei
allen Anwendungen der manuellen oder insbesondere
automatischen Art ein sehr deutlicher Mangel. Eine hauptsächliche
Aufgabe der Erfindung ist es, das Geräusch und damit die
durch das Abwickeln des Klebebandes von der Spule
verursachte Schallemission auszuschalten. Diese und andere
Aufgaben werden durch den folgenden Text deutlich zum Ausdruck
gebracht.
Darstellung der Erfindung
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Aus den DE-A-3 311 170 und EP-A-0 178 696 sind (Klebe-)
bandausgabeeinrichtungen für Verpackungsmaschinen bekannt,
die ein winkelbewegliches Element enthalten, das gegen die
Spule gedrückt wird und um das herum das Band umgelenkt
wird, um Lärm zu reduzieren. Diese bekannten Geräte werden
nicht manuell betätigt.
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Die Erfindung stellt ein Spendegerät mit einem Handgriff
zur manuellen Betätigung nach Anspruch 1 bereit. Das Gerät
umfaßt an einer Halterung eine Achse zur Lagerung und
Drehung der Spule, eine normalerweise elastische Druckrolle,
und eine sägeartig gezahnte Klinge, um das abgewickelte und
angelegte Band quer zu schneiden. Erfindungsgemäß weist das
Gerät außerdem ein Element zur Abstützung und Umlenkung des
Bandes auf, wobei dieses Element so angeordnet ist, dass es
gegen den Umfang der Spule drückt, um den freien Abschnitt
der Bahn des Bandes von dem Ablösepunkt von der Spule bis
zum ersten Kontaktpunkt an dem Abstützelement auf ein
Minimum zu reduzieren.
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Das Gerät weist an der Halterung ein Element auf, das um
eine Scharnierachse, die parallel zu der der Lagerachse
liegt, winkelbeweglich ist und das in einem Abstand von der
Scharnierachse das genannte Element zur Abstützung und
Umlenkung des Bandes trägt.
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Das Element wird vorteilhafterweise durch ein elastisches
Mittel belastet, um das Bandabstütz- und Umlenkelement bei
der Verringerung des Spulendurchmessers an dem Umfang der
Spule zu halten. Außerdem kann die Scharnierachse des
Elements an der Halterung derart angeordnet werden, dass die
durch die Spannung des abgewickelten Bandes auf das Element
ausgeübte Kraft eine Komponente besitzt, die das Element
gegen die Spule drückt.
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Das Abstütz- und Umlenkelement kann eine frei laufende Rolle
mit vorzugsweise sehr kleinem Durchmesser oder ein nicht
rotierendes Element sein, das geeignet geformt ist,
vorzugsweise einen kleinen Querschnitt aufweist und so geformt ist,
um den Reibungsgrad, wenn das Band darüber hinweg läuft, auf
ein Minimum zu reduzieren.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Die Erfindung wird aus der Beschreibung und den angefügten
Zeichnungen, die nicht einschränkende, praktische
Ausführungsbeispiele der Erfindung darstellen, besser
verständlich.
In den Zeichnungen zeigen
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Fig. 1 die schematische unvollständige Seitenansicht einer
Vorrichtung des manuellen Typs zur Ausgabe eines
Klebebandes;
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Fig. 2 eine Teilansicht von der Linie II-II in Fig. 1;
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Fig. 3 einen örtlichen Schnitt durch III-III in Fig. 2,
der auch eine Einzelheit der Fig. 1 im Schnitt
darstellt;
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Fig. 4 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer
Ausgabevorrichtung, in ähnlicher Weise wie Fig. 1;
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Fig. 5 und Fig. 6 ein Ausführungsbeispiel gemäß der
Erfindung.
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Die Ausführungsbeispiele der Fig. 1 bis Fig. 4 liegen nicht
im Umfang der Erfindung nach Anspruch 1.
Beste Art und Weise der Ausführung der Erfindung
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Gemäß der angefügten Zeichnung gibt die Zahl 1 eine
Halterung an, die insbesondere - im Ausführungsbeispiel
veranschaulicht - einen Handgriff 1A zum manuellen Gebrauch der
Vorrichtung aufweist. An der Halterung 1 ist eine Tragachse
3 für eine Spule 5 des Klebebandes vorgesehen, die
reibschlüssig auf der Achse sitzt, so dass sie passiv, jedoch
mit einem begrenzten Widerstandsmoment rotieren kann, um
das Abwickeln des mit N angegebenen Klebebandes zu
erleichtern. Die Zahl 7 gibt eine Druckrolle an, die das Abstützen
und Aufbringen, mit anderen Worten die Haftfähigkeit des
Bandes N an dem Gegenstand, auf den das Band aufzubringen
ist, erleichtern soll; wobei diese Rolle 7 auch
vorteilhafterweise eine gummibeschichtete Walze sein kann. Die
Zahl 9 gibt eine in Bezug auf die Bewegung des
abgewickelten und aufgebrachten Bandes querverlaufende, sägeartig
gezahnte Klinge an, wobei es durch die Klinge 9 möglich ist,
das Band quer zu schneiden mit einer Bewegung, die aus dem
Auflegen auf das Band und dem Anpressen besteht.
Vorrichtungen dieser Art sind sowohl in einer manuellen Version,
wie die mit einem Handgriff 1A, als auch in einer
automatischen Version für Verpackungsfunktionen im industriellen
Bereich bekannt.
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Normalerweise beschreibt das Klebeband N beim Ablösen von
der Spule B in jedem Zustand der Abwicklung der Spule 5
eine freie Bahn ungefähr so, wie sie in Fig. 1 durch TL
angegeben ist, von dem Ablösepunkt vom Umfang der Spule zu der
Druckrolle 7, die das Band N in Richtung der Anlegefläche
umlenkt. Dieser freie Abschnitt, dessen Ausrichtung sich
nach dem Grad der Abwicklung der Spule und dem Widerstand
des Bandes gegenüber der Ablösung von der äußersten Lage
der Spule 5 ändert, ist in allen Fällen eine relativ sehr
lange Bahn, die auf Grund der natürlichen und typischen
Unregelmäßigkeit der Bandablösung vom Umfang der Spule
normalerweise Schwingungen ausgesetzt ist, wobei diese
Unregelmäßigkeiten Vibrationen und somit ein Geräusch verursachen,
dessen Ausschaltung oder zumindest Abschwächung auf ein
wesentliches Maß die Aufgabe dieser Erfindung ist.
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Um diese Aufgabe zu erfüllen, wird die freie Bewegung des
Bandes von dem Ablösepunkt vom Umfang der Spule zu einem
ersten Umlenkelement, mit dem das Band einen Kontakt
herstellt, auf ein Minimum reduziert.
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In den Beispielen, die in den Fig. 1 bis 3 dargestellt
sind, dreht sich die Halterung 1 um einen Stift 10, wobei
ein Schwingelement 12 zumindest einen Schenkel 14 und ein
Element zum Abstützen und Umlenken des Bandes, das in
diesem Ausführungsbeispiel durch eine verhältnismäßig dünne
Rolle 16 dargestellt ist, die ungehindert läuft und den
Umfang der Spule 5 im Ergebnis des Schwingens des Elements 12
und insbesondere des Schenkels 14 annähern kann, wobei das
Walzenelement 16 insbesondere gezwungen, sich elastisch auf
den Umfang der Spule unter der Wirkung eines elastischen
Mittels 18 so wie eine Spannfeder zu pressen, die durch
Spannung zwischen dem Schenkel 14 und der Halterung 1
wirksam ist, um auf den Umfang der Spule 5 einen Druck
auszuüben, ohne Rücksicht auf den Grad der Abwicklung, von Null
auf zum Teil oder scheinbar die ganze Spule 5, wobei die
Walze 16 außerdem eine Position erreichen kann, die sehr
nahe an der Welle angeordnet ist wie es durch 16X in Fig. 1
angegeben wird. Die Walze 16 kann an einem Stab angeordnet
sein, der eine Drehwelle bildet, die durch den Schenkel 14
getragen wird. Das Element 12 kann einen zweifachen
Schenkel 14 zur Lagerung der Walze 16 aufweisen, so dass sie
nicht vorsteht aber an beiden Enden gelagert wird.
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Aus Fig. 3 wird insbesondere deutlich, dass die freie Bahn
des Bandes N von dem Ablösepunkt P vom Umfang der Spule 5
zu dem Kontaktpunkt mit der Rolle 16 in Längsrichtung
äußerst beschränkt ist, und deshalb das Geräusch auf Grund
der Ablösung und der Schwingung des Bandes in dieser freien
Bahn fast auf Null abgeschwächt wird.
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Im Beispiel gemäß Fig. 4, bei dem die gleichen Bezugszahlen
Elemente angeben, die den zuvor beschriebenen entsprechen,
ist an der gleichen Halterung 1 ein dem (Stift) 10
äquivalenter Stift 110 angeordnet, um einen Schenkel 114 oder
zwei Schenkel 114 zu drehen, der (oder die) am Ende ein
Abstützelement 116 trägt (oder tragen), das funktionell der
Walze 16 entspricht und gemäß der Zeichnung geeignet
geformt ist. Dieses Element 116 weist eine Fläche zum Kontakt
und zum Gleiten mit dem Band auf, das, wenn es vom Umfang
der Spule B abgelöst wird, mit diesem Element 116 scheinbar
unmittelbar in Kontakt kommt, und infolge der Zugwirkung
des Bandes selbst, die auf das Element aufgebracht ist, an
dem es kleben soll, darüber hinweg gleitet. In diesem
Ausführungsbeispiel ist kein spezielles elastisches Bauteil
gezeigt, um das Element 116 so zu pressen, dass es auf den
Umfang der Spule drückt.
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Die Fig. 5 und 6 stellen ein erfindungsgemäßes Spendegerät
dar, bei dem an der Halterung 1 ein Stift 610 befestigt
ist, um ein Schwingelement 612 mit zwei Schenkeln 612A, die
durch einen Querträger 612B wechselseitig miteinander
verbunden sind, zu lagern. Die beiden beweglichen Enden der
Schenkel 612A lagern mittels Buchsen 614 eine Welle 616,
die einen kreisförmigen Querschnitt mit kleinem Durchmesser
aufweist und sich in den Buchsen drehen kann. Das Element
612 wird durch eine Spiralfeder 618, die in einem Sitz 620A
in einer auf den Stift 610 aufgesetzten Hülse 620
aufgenommen ist, druckbelastet, so dass die Welle 616 gezwungen
wird, sich gegen die Außenfläche der auf die Tragachse 3
gelagerten Spule 5 zu drücken. Das Band wird um die Welle
616 abgewickelt und durch letztere zu der Druckrolle 7 hin
umgelenkt.
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Es soll verständlich werden, dass die Zeichnung nur ein
Beispiel zeigt, das ausschließlich als eine praktische
Darstellung der Erfindung vorgesehen ist, und dass diese
Erfindung in ihren Formen und Anordnungen verändert werden
kann, ohne von dem Umfang und den Patentansprüchen
abzuweichen. Die vorhandenen beliebigen Bezugszahlen in den
angefügten Patentansprüchen haben den Zweck, das Lesen der
Patentansprüche mit Bezug auf die Beschreibung und die Zeichnung
zu erleichtern und schränken den durch die
Patentansprüche dargestellten Schutzumfang nicht ein.