DE69427823T2 - Produktverpackung und verfahren zum verpacken - Google Patents
Produktverpackung und verfahren zum verpackenInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackung für Produkte und insbesondere eine Verpackung für Topfpflanzen und ähnliches.
- Es ist sehr wohl bekannt, daß unabhängig von Floristen, Supermärkte, Warenhäuser etc. auch lebendes Material, einschließlich Topfpflanzen, verkaufen.
- Der Verkauf von Topfpflanzen und ähnlichem hat jedoch Probleme bereitet. Wenn diese zum Zwecke des Verkaufs in einem Geschäftsregal ausgestellt sind, und zwar entweder, wenn sie unabhängig voneinander stehen oder in einem Pflanzentrog zusammen gruppiert sind, neigen Topfpflanzen dazu, schnell auszutrocknen, ihren guten Zustand zu verlieren, wenn sie nicht schnell verkauft werden, und die Umgebung zu verschmutzen, indem Erde aus ihren Töpfen verschüttet wird. Überdies bereitet der Transport und die Aufbewahrung dieser Töpfe einige Unannehmlichkeiten.
- Daher besteht eine Notwendigkeit nach einer sauberen Verpackung für Topfpflanzen, mit der die Pflanzen vollständig verpackt und in den Geschäften ausstellbar sind. Im Stand der Technik bekannt sind Verpackungen für Topfpflanzen, die derart ausgestaltet sind, daß sie entweder eine einzelne Pflanze, DE-A 1.486.242, oder drei Topfpflanzen, US-A 4.471.573, einschließen.
- Ein Nachteil der Verpackung einer Einzelpflanze nach DE-A 1.486.242 besteht darin, daß für jede Topfpflanze eine individuelle Verpackung erforderlich ist, was zu mehr erforderlichem Verpackungsmaterial führt, was wiederum zu erhöhten Kosten führt und mehr erforderlichem Platz zur Ausstellung der gleichen Anzahl von Pflanzen, die zusammen in einer einzelnen Verpackung verpackt sind.
- Das Topfpflanzen-Verpackungsdesign, insbesondere für drei Topfpflanzen gemäß US-A 4.471.573 hat den Nachteil, daß aufgrund des Vorsehens eines individuellen Abteils für jede Pflanze innerhalb der Verpackung eine große Menge an Material zur Ausbildung der Verpackung erforderlich ist, was wiederum zu hohen Material- und Produktionskosten führt.
- Ein anderes Problem mit der Verpackung besteht darin, daß aufgrund deren Ausgestaltung bzw. des Designs der Vorgang des Anordnens der Pflanze in der Verpackung und das Falten und Versiegeln der Verpackung zur Ausstellung gegenüber der Öffentlichkeit, kompliziert ist.
- Weitere Verpackungen sind in den folgenden Druckschriften offenbart: "Verpakking", Vol. 20, Nr. 5, Januar 1968, Rotterdam NL, Seite 306, und den Patentanmeldungen NL-A- 6607879 und GB-A-2078674.
- Die NL-A-6607879 lehrt eine Verpackung für Topfpflanzen und kugelförmige Gefäße bzw. Glühlampen, wobei die Töpfe individuell getrennt getragen werden innerhalb der Verpackung mittels mit der Verpackung integral ausgebildeten Krägen, die sich um den gesamten Umfang jedes Topfes erstrecken, um diese innerhalb der Verpackung zu tragen.
- Zur Herstellung einer derartigen Verpackung ist eine relativ große Menge an Material erforderlich. Des weiteren erfordert diese Verpackung individuelle Zellen und eine getrennte Anordnung jedes Topfes in der entsprechenden Zelle, dem ein getrenntes Schließen bzw. Verschließen jeder Zelle der Verpackung um die Topfpflanze folgt. In der Praxis ist dies sehr zeitaufwendig und kompliziert durchzuführen, ohne die Topfpflanzen zu beschädigen, insbesondere wenn große Mengen an Topfpflanzen vorbereitet und verpackt werden sollen.
- Ein anderes Problem mit der Verpackung besteht darin, daß aufgrund der Ausgestaltung der Vorgang des Anordnens der Pflanzen in der Verpackung und das Falten und Versiegeln der Verpackung zum Zwecke der Darstellung für die Öffentlichkeit kompliziert ist.
- Weitere Verpackungen sind in den folgenden Druckschriften veröffentlicht: "Verpakking", Vol. 20, Nr. 5, Januar 1968, Rotterdam NL, Seite 306, und den Patentanmeldungen NL-A-6607879 und GB-A 2078674.
- Die Erfindung ist durch die Verfahrensschritte des Anspruchs 1 und durch die Merkmale des Anspruchs 2 definiert.
- Dadurch wird eine Produktverpackung vorgesehen, welche die gleichen funktionellen Qualitäten liefert wie der Stand der Technik, d. h., Vorsehen einer sauberen Verpackung, in der die Produkte vollständig verpackt und in den Geschäften ausgestellt werden können, wobei gegenüber dem Stand der Technik mindestens 40 bis 50% weniger Verpackungsmaterial erforderlich ist, wodurch eine leichtere Verpackung erhältlich ist, die zu einem wesentlichen Kostenvorteil führt und einer geminderten Belastung der Umwelt.
- Da die Verpackung leicht ist und um das Produkt gewickelt wird, vorzugsweise mittels Nähten zwischen das Produkt haltenden Profilen, die sich zwischen den oberen und unteren Rändern erstrecken (die Produkte werden in den Profilen gehalten und stützen sich gegenseitig), ist eine sehr kompakte Verpackung geringen Volumens vorgesehen, was wichtig ist unter Berücksichtigung des Transports, der Lagerung im Geschäft und der Präsentation im Geschäft.
- Die Profile in dem Bogen aus Verpackungsmaterial können in dem Bogen eingeführt werden durch jegliches geeignetes Verfahren, beispielsweise Wärme oder Druck, und können die gleiche Gestalt haben wie die Gesamtheit oder ein Teil des Produkts. Der Bogen aus Verpackungsmaterial kann um Nähte gefaltet werden, welche in den Bogen zwischen den Profilen eingefügt sein können.
- Die Enden des Bogens können mittels jeglicher geeigneter Einrichtungen aneinander befestigt werden, beispielsweise durch Verkleben, Klammern, was beinhaltet, daß die Profile zusammenschließbar sind.
- Neben dem, daß die Profile die Produkte an Ort und Stelle halten, können sie auch eine Polsterung und ein Schutzschild für die Produkte liefern.
- Die Verpackung kann stapelbar sein, wenn sie offen und leer ist, und liefert den Vorteil, daß sie dann wirkungsvoll in Großen Mengen transportiert werden kann.
- Wenn die Produkte verpackt sind, kann die Verpackung stabil sein und unabhängig stehen. Dies führt zu den Vorteilen, daß die Verpackungen einfach gestapelt, transportiert und zur Präsentation in den Geschäften aufgestellt werden können.
- Die Verpackung kann auch eine Öffnung zwischen den Produkten und der Umgebung aufweisen, durch die Sauerstoff und Wasser zugeführt werden können.
- Die Verpackung kann aus jedem geeigneten Material hergestellt werden, wird jedoch vorzugsweise aus einem transparenten, elastischen Kunststoff hergestellt und erlaubt dadurch den Produkten, daß diese attraktiv verpackt und auf einfache Weise durch den Kunden sichtbar sind.
- Das Verpackungsmaterial kann aus wieder verwertbarem Material hergestellt sein, und die Verpackung kann wieder verwendet werden und ist daher umweltfreundlich.
- Es ist eine Befestigungsverbindung zur Befestigung zweier Materialenden aneinander vorgesehen, wie beispielsweise der beiden Enden der Verpackung für eine Topfpflanze, wie oben erwähnt, um die Topfpflanzen herum, mit wenigstens einer Aufnahmekontur, die in Verbindung steht mit einem ersten Ende des Materials und wenigstens einer, mit einem zweiten Ende des Materials in Verbindung stehenden hervorragenden Kontur, wobei die beiden Enden des Materials faltbar sind, um im wesentlichen zu überlappen, derart, daß die hervorragende Kontur eng in die Aufnahmekontur paßt und diese zusammenwirken, um die beiden Materialenden fest aneinander zu befestigen.
- Die Topfpflanzenverpackung kann daher einfach und wirkungsvoll um die Topfpflanzen befestigt werden und schnell und einfach abgenommen werden, wenn ein Auspacken der Topfpflanzen gewünscht ist.
- Ausführungsbeispiele der Erfindung werden beispielhaft beschrieben unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen, in denen:
- Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Ausführungsbeispiels der Erfindung in einem offenen und leeren Zustand ist, wobei ebenfalls gezeigt, wird, wie es in diesem Zustand gestapelt werden kann;
- Fig. 2 eine Seitenansicht des Ausführungsbeispiels der Fig. 1 ist, wenn drei Topfpflanzen verpackt sind;
- Fig. 3 das Ausführungsbeispiel der Fig. 2 von oben gesehen zeigt;
- Fig. 4 eine teilweise weggebrochene perspektivische Ansicht eines zweiten Ausführungsbeispieles der Erfindung in Gebrauch ist;
- Fig. 5 eine teilweise weggebrochene Seitenansicht zweier sich zusammenschließender Profile zeigt;
- Fig. 6 eine teilweise weggebrochene perspektivische Ansicht eines dritten Ausführungsbeispiels der Erfindung in Gebrauch ist;
- Fig. 7 eine perspektivische Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung ist, in der eine erste bevorzugte Befestigungsverbindung gezeigt ist;
- Fig. 8 eine teilweise weggebrochene perspektivische Ansicht der Befestigungsverbindung der Fig. 7 im Gebrauch ist;
- Fig. 9A eine teilweise weggebrochene perspektivische Ansicht einer zweiten bevorzugten Befestigungsverbindung gemäß der vorliegenden Erfindung ist;
- Fig. 9B eine teilweise weggebrochene perspektivische Ansicht der Befestigungsverbindung der Fig. 9A im Gebrauch ist;
- Fig. 10 eine perspektivische Ansicht eines Teils eines bevorzugten Unterausführungsbeispiels der Befestigungsverbindung für eine Verpackung gemäß der vorliegenden Erfindung ist.
- Fig. 1 zeigt einen Verpackungsbogen 2 eines Ausführungsbeispiels 1 der Erfindung mit einem Bogen an Verpackungsmaterial 2, in den drei Aufnahmeprofile 3, 4, 5 eingeführt bzw. eingebracht sind. Die Profile 3, 4, 5 haben jeweils drei unterschiedliche Abschnitte A, einen verengten, profilierten Abschnitt B, C, einen Boden 6, 7, 8 und einen oberen Bereich 9, 10, 11.
- In diesem Ausführungsbeispiel haben die Abschnitte A und C gleiche Profiltiefe (der Abschnitt A nimmt eine größere Breite des Bogens 2 als der Abschnitt B ein) und sind durch einen engeren, weniger tiefen Abschnitt B voneinander getrennt. Die Profile 3, 4, 5 sind durch Nähte 12, 13 voneinander getrennt. Diese Figur zeigt, wie Bögen dieses speziellen Ausführungsbeispieles zusammengestapelt werden können, wobei die Profile übereinander passen können, um einen Verpackungsstapel 14 auszubilden.
- In Fig. 2 ist ein Bogen an Verpackungsmaterial 2, wie beispielsweise in Fig. 1, in Gebrauch 15 gezeigt unter Verpackung von drei Topfpflanzen. Die drei Topfpflanzen sind in den Profilen 3, 4, 5 derart angeordnet, daß die Töpfe 16, 17, 18 in den Abschnitt C der Profile passen, und der Abschnitt A der Profile bildet einen Verpackungsbereich für die Pflanzen. Der Verpackungsbogen 2 wird dann über die Nähte 12, 13 um die Topfpflanzen gefaltet, so daß sich die beiden Enden 19, 20 treffen.
- Die beiden Enden 19, 20 werden dann durch Stücke aus Klebeband 21, 22, 23 aneinander befestigt. Der Bogen 2 an Verpackungsmaterial (Fig. 1, Fig. 2) wird dann in drei Abschnitte D, E, F (Fig. 2, 3) gefaltet, welche die durch die Nähte 12, 13 (Fig. 1, 2, 3) getrennten Profile 3, 4, 5 (Fig. 1, 2, 3) umfassen. Diese Abschnitte bilden im Längsschnitt, wie in Fig. 2 und Fig. 3 gezeigt, ein Verpackungsdreieck.
- Wenn, wie in Fig. 2, 3 dargestellt, verpackt, so ragen die Profile 3, 4 und 5 von der umwickelnden Verpackung nach außen.
- Die Töpfe 16! 17, 18 werden an Ort und Stelle in der Verpackung zwischen dem Abschnitt B der Profile 3, 4, 5 (Fig. 1, 2, 3) gehalten, die einen Sicherheits- bzw. Befestigungsring um die Oberseiten der Außenränder jedes Topfes (wie gezeigt, für die Ränder 24, 25 für die Töpfe 16, 17 (Fig. 2)) und die Böden 6, 7, 8 (Fig. 1) des Abschnitts C der Profile 1, 2, 3 (Fig. 1, 2)·bildet, die einen halbkreisförmigen Trageabschnitt bilden, auf dem ein Teil der Unterseite jedes Topfes 16, 17, 18 (Fig. 2) ruht.
- Wie in Fig. 2 und Fig. 3 gezeigt, berühren sich die Töpfe im verpackten Zustand bei den Stellen 26, 27, 28 (Fig. 2 und 3), und dies liefert eine Trage- bzw. Haltekraft, die jeden Topf fester bzw. sicherer in den Abschnitt C der Profile 3, 4, 5 (Fig. 1, 2, 3) drückt. Die Wände des Abschnitts C (Fig. 2) wiederum liefern einen Widerstand gegenüber dieser Tragekraft, dadurch, daß die Enden des Verpackungsbogens 19, 20 (Fig. 2, 3) miteinander verbunden sind. Dadurch ist eine stabile, sichere Verpackung sichergestellt, die unabhängig aufrecht auf dem Bereich stehen kann, der durch die Unterseite der Topfpflanzen und den Boden jedes Abschnittes C, 6, 7, 8, wie in Fig. 2 gezeigt, ausgebildet ist. Ist die Verpackung um die Topfpflanzen gefaltet, so ist sie an der Oberseite F und dem Boden offen und gestattet der Pflanze zu atmen und eine vereinfachte Bewässerung.
- Wie aus Obigem ersichtlich, kann die Verpackung nach der Erfindung verwendet werden, um bequem lebende Pflanzen zu verpacken und auszustellen. Aufgrund der engen Umhüllung der Pflanzentöpfe wird ein Austrocknen oder ein Verschütten von Erde verhindert. Des weiteren liefert die Verpackung einen attraktiven Schutz für die Blätter der Pflanze und erlaubt eine einfache Ansicht.
- Aufgrund der einfachen Natur des Designs der Erfindung ist die Verpackung etwa 40 bis 50% leichter als die herkömmliche, auf dem Markt für die gleichen Produkte verfügbare Verpackung. Dies führt zu einer Einsparung bzw. Reduzierung sowohl der Kosten wie auch der Belastung der Umwelt.
- Fig. 4 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung, das im Gebrauch einen Bogen an Verpackungsmaterial 30 umfaßt, in den Profile 31 etc. der gleichen Gestalt, Form und Tiefe und die alle einen gleichen Abstand voneinander aufweisen, eingeführt bzw. eingearbeitet wurden. Der Bogen an Verpackungsmaterial 30 wird um Produkthalter 32, in diesem Falle Produkthalter für Kerzen, über Nähte 33, 34, 35, 36 in dem Bogen, gefaltet und bildet dadurch vier Wände 37, 38, 39 und 40 aus, von denen die Profile 31 nach innen vorstehen. Die Produkthalter 32 werden dann in einem Kanal 41 gehalten, der zwischen zwei Reihen einwärts ragender Profile, beispielsweise 42, 43, entsteht und tragen einander innerhalb der Verpackung.
- Auf die gleiche Weise werden die Produktböden 44 ebenfalls in der Verpackung gehalten, und diese verpackten Böden bilden die Mittel, mittels derer die Verpackung unabhängig stehen kann. In diesem Ausführungsbeispiel der Erfindung sind die Profile 31 zusammenschließbar (Fig. 5) und werden dazu verwendet, die überlappenden Enden des Verpackungsbogens 45, 46 aneinander zu befestigen.
- Fig. 6 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel der Erfindung im Gebrauch, mit einem Bogen an Verpackungsmaterial 47, in den drei unterschiedliche Sätze Profile G, H, I eingeführt bzw. eingearbeitet wurden. In diesem Fall sind die verpackten Produkte zwei Topfpflanzen 48 und 49. Wenn um die Produkte wie in Fig. 6 gewickelt, so ragen die Verpackungsprofile G, H, I von dem Verpackungsbogen nach innen in Richtung der Produkte.
- Die Profile I sind derart ausgebildet, daß sie eine breitere Basis haben als der obere Bereich, und stellen dadurch sicher, daß die Seite des Profils, die in Kontakt gelangt mit dem Topf, nach unten geneigt bzw. gewinkelt ist und der Form des Topfes folgt.
- Die Ränder 50, 51 der Töpfe werden in dem Kanal zwischen dem oberen Bereich der I-Profile und dem Boden der H- Profile gehalten und sind bei der Stelle 52 gegeneinander haltend bzw. tragend in Kontakt miteinander.
- Der Raum 53 zwischen dem oberen Bereich der H-Profile und dem Boden der G-Profile wird zur Befestigung eines Deckels 54 verwendet.
- Die Enden des Bogens 55, 56 überlappen und sind miteinander verbunden durch Zusammenschließen dreier Sätze von Profilen (G, H, T) an einem Bogenende mit drei Sätzen von Profilen an dem anderen Bogenende, wie bei 57 gezeigt. Die Böden der Töpfe 58 wirken hier als Verpackungsbasis. Wie aus dem zweiten und dem dritten Ausführungsbeispiel der Erfindung ersichtlich, können die Profile auch als Stoßabsorber wirken.
- Dadurch können unterschiedliche Produkte auf diese Weise verpackt werden, indem die Gestalt und die Orientierung der Profile gewählt wird innerhalb des Verpackungsbogens, die am besten geeignet sind für ein spezielles Produkt/Produkte.
- Wie in Fig. 7 gezeigt, ist die Topfpflanzenverpackung vorzugsweise mit einer Befestigungsverbindung 60 ausgestattet, die eine erste Leiste 61 und eine zweite Leiste 62 umfaßt, die vorzugsweise um die Enden der Verpackung über Nähte 63, 64 jeweils faltbar sind.
- Die erste Leiste 61 hat eine spritzgegossene hervorragende bzw. erhabene Kontur 65, die in eine entsprechende spritzgegossene Aufnahmekontur 66 an der zweiten Leiste 62 (siehe Fig. 7 und 8) paßt.
- Die erste Leiste 61 ist auch vorzugsweise mit zwei vorstehenden Elementen in Form von spritzgegossenen Druckwarzen 67 ausgestattet, wobei diese vorzugsweise um Grenzlinien 68 beim oberen Bereich und dem Boden der ersten Leiste 61 faltbar sind.
- Aufnahmebereiche 69 für Druckwarzen stehen ebenso vorzugsweise in Verbindung mit der ersten Leiste 61, und zwar auf der anderen Seite der Grenzlinien 68 zu den Druckwarzen 67, wobei diese Aufnahmebereiche 69 zwei weiteren spritzgegossenen, warzenartigen Vorsprüngen 70 auf der zweiten Leiste 62 entsprechen.
- Während der Befestigung wird die hervorragende Kontur 65 in die Aufnahmekontur 66 gedrückt, wobei die beiden Leisten 61, 62 überlappen, und die warzenartigen Vorsprünge 70 in die Warzenaufnahmebereiche 69 an der ersten Leiste 61 gedrückt.
- Um weiter die Enden der Verpackung aneinander zu befestigen, werden dann die Druckwarzen 67 um ihre Grenzlinien 68 gefaltet, um in die hohle Rückseite der warzenartigen Vorsprünge 70 gedrückt zu werden.
- Es wurde herausgefunden, daß diese Befestigung besonders wirksam für Verpackungen aus recycletem Kunststoff ist. Da recycleter Kunststoff nicht genauso gut verarbeitet werden kann wie neuer Kunststoff, ist eine extra Nachbearbeitung erforderlich, um sicherzustellen, daß bestehende Druckwarzen-Befestigungsverbindungen geschlossen bleiben und bezüglich der Effektivität gegenüber Befestigungsverbindungen aus neuem Kunststoff gleich sind. Diese Nachbearbeitung ist jedoch nicht erforderlich, wenn die Befestigungsverbindung gemäß der vorliegenden Erfindung aus recycletem Kunststoff hergestellt ist, wobei die Befestigungsverbindung gemäß der vorliegenden Erfindung eine Effektivität zeigt, die gleich derjenigen von Befestigungsverbindungen aus neuem Kunststoff ist.
- Ein alternatives Ausführungsbeispiel für die Befestigungsverbindung ist in Fig. 9A und 9B gezeigt. Anstelle der Befestigung mittels Druckwarzen, wie in Fig. 7 und 8 gezeigt, wird das Ausführungsbeispiel in Fig. 9 befestigt durch eine Doppellippen/Öffnungsbefestigung, von der lediglich eine Lippe 71 und eine Öffnung 72 gezeigt sind.
- Im Gebrauch gelangt die auf der ersten Leiste angeordnete Lippe 71 in ihre entsprechende Öffnung 72 auf der zweiten Leiste, wobei die Lippe 71 dann zurückgefaltet wird, um, wie in Fig. 9B gezeigt, zwischen zwei mit der Öffnung 72 in Verbindung stehenden zwei Krägen 73, befestigt zu sein. Die Lippe und die Öffnung, die nicht gezeigt sind, arbeiten in genau der gleichen Weise zusammen.
- Ein Befestigungsteil 80 (Fig. 10) zur Verwendung mit der Leiste 61 der Fig. 7 hat Öffnungen 81, 82 an seinem oberen bzw. unteren Ende und kann wirkungsvoller hergestellt werden als der entsprechende Teil in Fig. 7, der die Vorsprünge 70 zeigt. Die Öffnungen 81 und 82 sind vorzugsweise hergestellt mittels Prägestanzen, weshalb Ausnehmungen 83 und 84 in Fig. 10 erkennbar sind.
- Das Zusammenwirken mit der Leiste 61 findet in der gleichen Weise wie in Fig. 7 und 8 gezeigt statt, während sich herausgestellt hat, daß das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 10 weiter den materiellen Arbeitsaufwand in Verbindung mit dem Verschließen der Verpackung mindert. Im Verhältnis zu existierenden Topfpflanzenverpackungen ermöglicht die vorliegende Erfindung eine 60%-ige Einsparung an zu verwendendem Material, und des weiteren nimmt die daraus resultierende Verpackung etwa 20% weniger Raum ein für die gleiche Anzahl und den gleichen Typ von Topfpflanzen als existierende Topfpflanzenverpackungen, also Faktoren, welche die Herstellungskosten für jede Verpackung reduzieren und die Menge an Verpackung, die gelagert, transportiert und/oder gezeigt werden soll, pro Einheitsfläche erhöhen.
- Dies erzielt beispielsweise eine Zeiteinsparung in bezug auf das Verschließen der Verpackungen in der Fabrik, was wiederum zu einer erhöhten Kosteneffektivität und zu einer geringeren Belastung der Umwelt führt.
- Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die dargestellten und oben beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Modifikationen und Detailänderungen können innerhalb des Bereichs der Erfindung, wie er in den beigefügten Ansprüchen definiert ist, getätigt werden.
Claims (7)
1. Verfahren zur Verpackung von zwei oder mehreren
Produkten wie beispielsweise Topfpflanzen und
ähnlichem, das umfaßt:
- Anordnen der Produkte in einem entsprechenden
Aufnahmeprofil (3, 4, 5, 31) eines Bogens an
Verpackungsmaterial;
- enges Umwickeln der Produkte mit dem
Verpackungsmaterial, derart, daß die Produkte sich innerhalb
der Verpackung direkt kontaktieren und einander
stützen bzw. halten; und
- darauffolgendes Verbinden der Enden des
Verpackungsmaterials miteinander, wobei die oberen und
unteren Ränder der Verpackung offen sind, wenn die
Produkte darin verpackt sind.
2. Verpackungsanordnung zur Durchführung des Verfahrens
gemäß Anspruch 1, mit:
- einem Bogen (2) an Verpackungsmaterial;
- wenigstens zwei Produktprofilen (3, 4, 5, 31) mit
bzw. an vorbestimmten Stellen in dem Bogen;
- wenigsten zwei Produkten wie beispielsweise
Topfpflanzen;
- einem oder mehreren verengt profilierten
Abschnitten (B), die in dem Bogen in der Höhe eines
Produkthalters ausgebildet sind;
- einem oberen Teil (A), der sich oberhalb des
verengten, profilierten Abschnittes erstreckt, wobei
der Teil (A) in einen unprofilierten, oberen Rand
mündet;
- einem unteren Teil (C), der sich unterhalb des
verengten, profilierten Abschnittes erstreckt,
dadurch gekennzeichnet, daß der untere Teil (C) eine
Länge aufweist, die im wesentlichen äquivalent ist
zu der Höhe des Produkthalters, wobei der untere
Teil (C) in einen unprofilierten, unteren Rand
mündet.
3. Anordnung nach Anspruch 2, des weiteren mit:
- Verbindungseinrichtungen (60) zum Verbinden der
Enden des Bogens miteinander.
4. Anordnung nach Anspruch 2 oder 3, wobei die Profile
durch eine Naht (12, 13) getrennt sind, um welche
die Verpackung faltbar ist.
5. Anordnung nach Anspruch 3 oder 4, wobei die
Verbindungseinrichtungen (60) Profile einer derartigen
Form umfassen, daß sie miteinander koppelbar sind.
6. Anordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, wobei
der Bogen an Verpackungsmaterial eine derartige Form
hat, daß er in einer offenen und leeren Anordnung
auf eine andere Verpackung stabelbar ist.
7. Anordnung nach 6, wobei der Bogen an
Verpackungsmaterial aus transparentem Kunststoff hergestellt ist.
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1994
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