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DE69420316T2 - Sämaschine mit einer Vorrichtung zur Begrenzung der Tiefe von Säscharen im Boden, und eine kombinierte Landmaschine bestehend aus einer Bodenbearbeitungsmaschine und eine Sämaschine mit Verwendung einer solcher Sämaschine - Google Patents

Sämaschine mit einer Vorrichtung zur Begrenzung der Tiefe von Säscharen im Boden, und eine kombinierte Landmaschine bestehend aus einer Bodenbearbeitungsmaschine und eine Sämaschine mit Verwendung einer solcher Sämaschine

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Publication number
DE69420316T2
DE69420316T2 DE69420316T DE69420316T DE69420316T2 DE 69420316 T2 DE69420316 T2 DE 69420316T2 DE 69420316 T DE69420316 T DE 69420316T DE 69420316 T DE69420316 T DE 69420316T DE 69420316 T2 DE69420316 T2 DE 69420316T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
soil
seed drill
drill according
stop
reference element
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE69420316T
Other languages
English (en)
Other versions
DE69420316D1 (de
Inventor
Edmond Oberle
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kuhn SAS
Original Assignee
Kuhn SAS
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Kuhn SAS filed Critical Kuhn SAS
Publication of DE69420316D1 publication Critical patent/DE69420316D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69420316T2 publication Critical patent/DE69420316T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01BSOIL WORKING IN AGRICULTURE OR FORESTRY; PARTS, DETAILS, OR ACCESSORIES OF AGRICULTURAL MACHINES OR IMPLEMENTS, IN GENERAL
    • A01B49/00Combined machines
    • A01B49/04Combinations of soil-working tools with non-soil-working tools, e.g. planting tools
    • A01B49/06Combinations of soil-working tools with non-soil-working tools, e.g. planting tools for sowing or fertilising
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01CPLANTING; SOWING; FERTILISING
    • A01C7/00Sowing
    • A01C7/20Parts of seeders for conducting and depositing seed
    • A01C7/201Mounting of the seeding tools
    • A01C7/203Mounting of the seeding tools comprising depth regulation means

Landscapes

  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Soil Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Sowing (AREA)
  • Soil Working Implements (AREA)
  • Agricultural Machines (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sämaschine, die
  • - ein Gestell, das direkt oder indirekt mit einem Motorfahrzeug verbunden werden soll,
  • - eine Vorrichtung zum Einbringen von Samen in den Boden, die mindestens eine Tragkonstruktion, die sich während des Betriebs auf den Boden abstützt, und mindestens eine Leitung zum Einbringen von Samen in den Boden aufweist,
  • - eine Verbindungsvorrichtung, die die Vorrichtung zum Einbringen von Samen in den Boden direkt oder indirekt mit dem Gestell verbindet, und
  • - ein Bezugselement, das die Oberfläche des Bodens in der Nähe der Vorrichtung zum Einbringen von Samen in den Boden erfaßt, wobei sich die Vorrichtung zum Einbringen von Samen in den Boden unabhängig von dem Bezugselement in der Höhe verschieben kann,
  • umfaßt.
  • Aus dem Stand der Technik (FR-A-2 647 626) ist eine kombinierte Landmaschine zur Bodenbearbeitung und zum Säen bekannt, die eine mit der hinteren Dreipunktkupplung eines Traktors verbundene Maschine zur Vorbereitung des Saatbettes enthält.
  • Die Maschine zur Vorbereitung des Saatbettes weist eine Reihe von Pflugscharen, die einen zu bearbeitenden Bodenstreifen anheben, einen sich im Betrieb senkrecht zur Fahrtrichtung erstreckenden Rotor, der den angehobenen Bodenstreifen bearbeitet, und eine Walze des "Packer"-Typs, die den so bearbeiteten Bodenstreifen wieder anpreßt, auf. Diese Preßwalze ist derart mit der Maschine zur Vorbereitung des Saatbettes verbunden, daß sich letztere unabhängig von der Preßwalze etwas in der Höhe verschieben kann. Sie kann somit leichter über ein eventuelles, im Boden befindliches Hindernis passieren.
  • Die Sämaschine wiederum weist insbesondere ein an der Maschine zur Vorbereitung des Saatbettes befestigtes Gestell, eine Vorrichtung zum Einbringen von Samen in den Boden, die sich im Betrieb auf den Boden abstützt, und zwei verformbare Parallelogramme, die diese Einbringvorrichtung derart mit dem Gestell verbinden, daß sich die Einbringvorrichtung an Bodenunebenheiten anpassen kann, auf. Diese bekannte Einbringvorrichtung weist eine im Betrieb über den Boden rollende, mit Blättern versehene Rolle, eine an den beiden verformbaren Parallelogrammen befestigte Einrichtung zur Führung dieser mit Blättern versehenen Rolle und mehrere Leitungen zum Einbringen von Samen in den Boden auf. Das untere Ende jeder Einbringleitung erstreckt sich in Seitenansicht in dem durch die Blätter der Rolle erzeugten Raum. Deshalb wird jede Einbringleitung während der Drehung der Rolle kontinuierlich durch die Blätter gereinigt. Des weiteren ist jede Einbringleitung mittels einer jeweiligen parallel zur Drehachse der Rolle ausgerichteten Achse an der Führungseinrichtung angelenkt, und eine Zugfeder wirkt zwischen jeder Einbringleitung und der Führungseinrichtung. Dank einer solchen Anordnung wird das untere Ende jeder Einbringleitung mit Hilfe der Feder auf der gewünschten Arbeitstiefe gehalten, wobei sie aber durch Schwenken um die Achse über ein im Boden befindliches Hindernis passieren kann. Zum Anheben der Einbringvorrichtung für den Transport weist diese bekannte Sämaschine noch zwei Zugstangen mit verstellbarer Länge auf, die sich zwischen dem Gestell der Sämaschine und den verformbaren Parallelogrammen erstrecken. Diese beiden Zugstangen weisen jeweils ein Langloch auf, das während des Betriebes die Anpassung der Einbringvorrichtung an Bodenunebenheiten gestattet.
  • Da die Stütz- und Reinigungsrolle im Betrieb über den Boden rollt und sich in der Höhe verschieben kann, um Bodenunebenheiten zu folgen, bleibt die Sameneinbringtiefe normalerweise konstant. Es hat sich jedoch herausgestellt, daß die Stütz- und Reinigungsrolle manchmal zu tief in lockere oder sehr lockere Böden eindringt. Das Einbringen des Samens in den Boden ist dann nicht mehr optimal.
  • Um das Eindringen der Stütz- und Reinigungsrolle in lockere oder sehr lockere Böden zu begrenzen, kann zwar die Länge der Zugstangen reduziert werden, wodurch die Auslenkung der Parallelogramme nach unten unterdrückt wird. In diesem Fall wird jedoch die maximale Tiefposition der Stütz- und Reinigungsrolle und folglich die Sameneinbringtiefe in den Boden direkt von Höhenverschiebungen des Sämaschinengestells beeinflußt, während derer die Leitungen zum Einbringen von Samen in den Boden ganz einfach Gefahr laufen, aus dem Boden auszutreten. Somit wird auch durch die Reduzierung der Länge der Zugstangen kein optimales Einbringen von Samen in lockere oder sehr lockere Böden gewährleistet.
  • Des weiteren ist aus der Schrift EP-A-0 445 583 eine kombinierte Landmaschine bekannt, die eine Maschine zur Vorbereitung des Saatbettes, die an die hintere Dreipunktkupplung eines Traktors angekuppelt werden soll, und eine mit dieser Maschine verbundene Sämaschine enthält. Diese Sämaschine umfaßt:
  • - ein Gestell, das über die Maschine zur Vorbereitung des Saatbettes mit einem Traktor verbunden werden soll,
  • - eine Vorrichtung zum Einbringen von Samen in den Boden, die eine Tragkonstruktion, die sich während des Betriebs mittels einer Rolle auf den Boden abstützt, und Leitungen zum Einbringen von Samen in den Boden aufweist, und
  • - eine Verbindungsvorrichtung, die die Einbringvorrichtung mit dem Gestell verbindet.
  • Beschriebene Räder bilden ein Bezugselement, das die Bodenoberfläche in der Nähe der Vorrichtung zum Einbringen von Samen in den Boden erfaßt und bezüglich dessen sich die Vorrichtung zum Einbringen von Samen in den Boden in der Höhe verschieben kann.
  • Ein fest mit einem verformbaren Parallelogramm (Verbindungsvorrichtung) verbundener Anschlag soll an dem Gestell zur Anlage kommen, wenn die kombinierte Maschine vom dem Boden losgelöst ist.
  • Ein Nachteil der in dieser Schrift beschriebenen Maschine besteht darin, daß sie keine Tiefenbegrenzungsvorrichtung aufweist, die die Bewegung der Vorrichtung zum Einbringen von Samen in den Boden auf eine von dem Bezugselement erfaßte, einstellbare maximale Eindringtiefe unter der Bodenoberfläche begrenzen soll.
  • Der Stand der Technik umfaßt des weiteren die Schrift FR-A-2 560 480. Ihre Lehre bezieht sich auf eine Maschine, deren Vorrichtung zum Einbringen von Samen in den Boden sich mit einem Bezugselement in der Höhe verschiebt. Die Vorrichtung zum Einbringen von Samen ist an dem Bezugselement befestigt und kann sich somit nicht bezüglich des Bezugselements unabhängig in der Höhe verschieben.
  • Des weiteren beschreibt die Schrift EP-A-0 513 939 eine kombinierte Maschine zur Vorbereitung des Saatbettes und zum Säen. Die Maschine umfaßt eine Walze des "Packer"-Typs, die einer Vorrichtung zum Einbringen von Samen in den Boden zugeordnet ist. Letztere ist mittels eines Hydraulikzylinders bezüglich der Walze höhenverstellbar. Ein Verschieben der Walze in der Höhe bringt somit ein Verschieben der Vorrichtung zum Einbringen von Samen in den Boden mit sich.
  • Ziel der vorliegenden Erfindung ist die Bereitstellung einer Sämaschine, deren Vorrichtung zum Einbringen von Samen in den Boden, die sich im Betrieb in der Höhe verschieben kann, ein gutes Einbringen von Samen, insbesondere in lockere oder sehr lockere Böden gestattet.
  • Dazu weist die erfindungsgemäße Sämaschine
  • - ein Gestell, das direkt oder indirekt mit einem Motorfahrzeug verbunden werden soll,
  • - eine Vorrichtung zum Einbringen von Samen in den Boden, die mindestens eine Tragkonstruktion, die sich während des Betriebs auf den Boden abstützt, und mindestens eine Leitung zum Einbringen von Samen in den Boden aufweist,
  • - eine Verbindungsvorrichtung, die die Vorrichtung zum Einbringen von Samen in den Boden direkt oder indirekt mit dem Gestell verbindet, und
  • - ein Bezugselement, das die Bodenoberfläche in der Nähe der Vorrichtung zum Einbringen von Samen in den Boden erfaßt, wobei sich die Vorrichtung zum Einbringen von Samen in den Boden unabhängig von dem Bezugselement in der Höhe verschieben kann,
  • auf
  • und ist dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Tiefenbegrenzungsvorrichtung, die die Bewegung der Vorrichtung zum Einbringen von Samen in den Boden auf eine von dem Bezugselement erfaßte, einstellbare maximale Tiefe unter der Oberfläche des Bodens nach unten begrenzen soll, aufweist.
  • Da die erfindungsgemäße Sämaschine eine Tiefenbegrenzungsvorrichtung aufweist, die die Bewegung der Vorrichtung zum Einbringen von Samen in den Boden auf eine von dem Bezugselement erfaßte, einstellbare maximale Tiefe unter der Bodenoberfläche nach unten begrenzen soll, läuft die Einbringvorrichtung nicht Gefahr, übermäßig in lockere oder sehr lockere Böden einzudringen.
  • Des weiteren ist die maximale Einbringtiefe zumindest im wesentlichen unabhängig von den Höhenverschiebungen des Sämaschinengestells bezüglich der Bodenoberfläche.
  • Gemäß einem anderen Merkmal kann vorteilhafterweise vorgesehen werden, daß sich das Bezugselement vor der Vorrichtung zum Einbringen von Samen in den Boden erstreckt. Deshalb erfaßt das Bezugselement die Oberfläche des Saatbettes, über das die Einbringvorrichtung passieren soll.
  • Gemäß einem anderen Merkmal kann vorgesehen sein, daß die Tiefenbegrenzungsvorrichtung zwischen dem Bezugselement und der Vorrichtung zum Einbringen von Samen in den Boden oder der letztere direkt oder indirekt mit dem Sämaschinengestell verbindenden Verbindungsvorrichtung wirken soll.
  • Unter Bezugselement versteht man das Bezugselement selbst oder ein starr damit verbundenes Element.
  • Eine einfache Lösung kann dadurch erzielt werden, daß die Tiefenbegrenzungsvorrichtung mit einem Anschlag versehen wird, der sich auf das Bezugselement stützen soll. Wenn die Vorrichtung zum Einbringen von Samen in den Boden dazu neigt, zu tief in den Boden einzudringen, kommt der Anschlag somit in dem Moment in Kontakt mit dem Bezugselement, in dem die maximale zulässige Eindringtiefe erreicht worden ist.
  • Um einen guten Kontakt zwischen dem Anschlag der Tiefenbegrenzungsvorrichtung und dem Bezugselement zu erreichen, kann die Tiefenbegrenzungsvorrichtung vorteilhafterweise mit einem elastisch verformbaren Element versehen werden. Dieses dämpft die Stöße beträchtlich und kann gemäß der besonderen Ausführung ein leichtes Gleiten zwischen den in Kontakt stehenden Elementen gestatten.
  • Des weiteren kann es sehr vorteilhaft sein, vorzusehen, daß der Anschlag zumindest im wesentlichen auf der Vertikalen eines Berührungspunktes zwischen dem Bezugselement und der Bodenoberfläche oder zumindest im wesentlichen in der Nähe einer vertikalen Geraden, die in Seitenansicht durch diesen Berührungspunkt verläuft, auf das Bezugselement einwirkt.
  • Bei einer einfachen Ausführungsform kann die Tiefenbegrenzungsvorrichtung des weiteren eine Halterung aufweisen, die an der Tragkonstruktion der Vorrichtung zum Einbringen von Samen in den Boden befestigt ist und den Anschlag trägt.
  • Der Anschlag kann dann vorteilhafterweise bezüglich der Halterung in der Höhe verstellbar vorgesehen sein.
  • Des weiteren kann es sich als vorteilhaft erweisen, die Halterung mit Mitteln zu versehen, die die Einstellung der Position des Anschlags zumindest im wesentlichen in Fahrtrichtung im Betrieb und/oder mit Mitteln, die die Einstellung der Position des Anschlags quer zur Fahrtrichtung im Betrieb gestatten.
  • Bei der Erfindung kann weiterhin das Bezugselement mit einem im Betrieb über die Bodenoberfläche rollenden Glied versehen sein. In diesem Fall kann dieses Rollglied durch eine Preßwalze gebildet werden, die Teil der Sämaschine oder einer Maschine zur Vorbereitung des Saatbettes bildet, an der die Sämaschine befestigt ist, damit eine kombinierte Landmaschine zur Bodenbearbeitung und zum Säen gebildet wird.
  • Insbesondere in diesem Fall kann der Anschlag mindestens eine direkt auf dem Rollglied rollende Rolle aufweisen. Vorzugsweise wird der Anschlag jedoch mit zwei Rollen versehen, die vor bzw. hinter der vertikalen Geraden, die durch einen Berührungspunkt zwischen dem Rollglied und dem Boden verläuft, direkt auf dem Rollglied rollen. Es kann sogar ein Vorzug sein, daß sich die Rollen mit Blickrichtung entlang der Drehachse des Rollglieds symmetrisch zur vertikalen Geraden erstrecken. Um in diesen Fällen die Kräfte gut auszugleichen, ist es von Vorteil, den Anschlag mit einem Schwenkhebel zu versehen, der an seinem mittleren Teil derart an einem Träger angelenkt ist, daß er um eine zumindest im wesentlichen parallel zur Drehachse des Rollglieds verlaufende und die vertikale Gerade zumindest im wesentlichen schneidende Achse schwenken kann, wobei dieser Schwenkhebel an jedem seiner Enden eine Rolle trägt.
  • Darüber hinaus können Reinigungswerkzeuge zur Reinigung der Fläche des Rollglieds, auf dem die Rolle(n) rollt bzw. rollen, vorgesehen sein.
  • Weiterhin kann vorgesehen sein, daß sich der Anschlag nicht direkt auf das Rollglied stützt, wie die vorhergehenden Rollen, sondern ganz im Gegenteil auf einen Längsträger, der sich zwischen den beiden seitlichen Armen, die das Rollglied stützen, erstreckt. Wenn es sich bei letzterem um eine Preßwalze handelt, kann sich dieser Längsträger vorteilhafterweise hinter der Preßwalze erstrecken und Werkzeuge zu deren Reinigung stützen.
  • Wenn die Tragkonstruktion der Vorrichtung zum Einbringen von Samen in den Boden mehrere Leitungen zum Einbringen von Samen in den Boden stützt und sich zumindest im wesentlichen parallel zu der Preßwalze und zumindest im wesentlichen über die gleiche Breite wie diese erstreckt, ist es von Vorteil, die Tiefenbegrenzungsvorrichtung mit zwei Anschlägen zu versehen, die sich jeweils zumindest in der Nähe eines dazugehörigen seitlichen Arms auf den Längsträger stützen. Das durch die Anschläge verursachte Durchbiegen des Längsträgers bleibt somit begrenzt.
  • Die Erfindung ist insbesondere für Vorrichtungen zum Einbringen von Samen in den Boden ausgelegt, deren Tragkonstruktion ein Rollelement aufweist, mittels dessen sie sich im Betrieb auf den Boden abstützt, wobei das Rollelement ebenfalls zur Reinigung der Leitungen zum Einbringen von Samen in den Boden während seiner Drehung bestimmt sein kann. Diese Reinigung kann vorteilhafterweise durch Werkzeuge erfolgen, mit denen das Rollelement versehen ist und die jeweils seitlich neben mindestens einer der Leitungen zum Einbringen von Samen in den Boden passieren sollen. In diesem Fall kann die Tiefenbegrenzungsvorrichtung auch dazu beitragen, die Gefahren einer Beeinträchtigung der Werkzeuge zu verringern, die im Stand der Technik festgestellt wurden, wenn das Rollelement zu tief in den Boden eindringt, und zwar insbesondere, wenn diese Werkzeuge aus flexiblen Blättern bestehen.
  • Bei der Erfindung kann die Verbindungsvorrichtung, die die Vorrichtung zum Einbringen von Samen in den Boden mit dem Sämaschinengestell verbindet, eine verformbare Parallelogramme, die in Arbeitsrichtung ausgerichtet sind, aufweisende Vorrichtung aufweisen. Des weiteren kann die Vorrichtung zum Einbringen von Samen in den Boden vorteilhafterweise auf verstellbare Weise zumindest im wesentlichen in Arbeitsrichtung mit den verformbaren Parallelogrammen verbunden sein.
  • Weiterhin bezieht sich die Erfindung auch auf eine kombinierte Landmaschine zur Bodenbearbeitung und zum Säen, die eine Maschine zur Vorbereitung eines Saatbettes und eine Sämaschine wie oben beschrieben umfaßt.
  • Die Maschine zur Vorbereitung des Saatbettes kann eine Preßwalze aufweisen, die vorteilhafterweise das Bezugselement bilden kann.
  • Diese Maschine zur Vorbereitung des Saatbettes kann weiterhin derart ausgeführt sein, daß sich ihre Bodenbearbeitungswerkzeuge bezüglich der Preßwalze frei in der Höhe verschieben können.
  • Weitere Merkmale der Erfindung gehen aus der folgenden Beschreibung von zwei nicht einschränkenden Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung hervor; es zeigt:
  • - Fig. 1 eine Seitenansicht einer kombinierten Landmaschine zur Bodenbearbeitung und zum Säen, die an einem Motorfahrzeug angekuppelt ist und eine erfindungsgemäße Sämaschine enthält;
  • - Fig. 2 eine Seitenansicht in größerem Maßstab eines Teils der Sämaschine und des Bezugselements der kombinierte Landmaschine nach Fig. 1;
  • - Fig. 3 eine Draufsicht gemäß Pfeil III in Fig. 2 des Teils der Sämaschine und des Bezugselements, der in Fig. 2 dargestellt ist;
  • und
  • - Fig. 4 eine mit der Ansicht in Fig. 2 vergleichbare Ansicht eines anderen Ausführungsbeispiels gemäß der Erfindung.
  • In den Fig. 1 bis 3 ist eine kombinierte Landmaschine (1) zur Bodenbearbeitung und zum Säen zu sehen, die mit der hinteren Kupplungseinrichtung (2) eines Ackerschleppers (3) verbunden ist. Sie enthält eine Maschine (4) zur Vorbereitung eines Saatbettes und eine Sämaschine (5).
  • Die Maschine (4) zur Vorbereitung des Saatbettes weist ein Gestell (6) auf, das einen sich quer zur Arbeitsrichtung (8) erstreckenden Stützträger (7) trägt. Unter dem Stützträger (7) erstrecken sich Bodenbearbeitungswerkzeuge (9), die mit Rotoren (nicht dargestellt) verbunden sind, welche in dem Stützträger (7) so drehbar geführt werden, daß sie sich um jeweilige nach oben ausgerichtete Achsen drehen können.
  • Die Maschine (4) zur Vorbereitung des Saatbettes ist des weiteren mit einer Preßwalze (10) ausgestattet, die so hinter den Rotoren (nicht dargestellt) angebracht ist, daß ihre Drehachse zumindest im wesentlichen senkrecht zur Arbeitsrichtung (8) verläuft. Diese Preßwalze (10), im dargestellten Beispiel des "Packer"-Typs, wird zwischen den hinteren Enden zweier Arme (11) drehbar geführt, welche jeweils mit ihrem vorderen Ende mittels eines Gelenks (12) mit dem Stützträger (7) verbunden sind, wobei das Gelenk (12) eine zumindest im wesentlichen parallel zur Drehachse der Preßwalze (10) verlaufende Achse aufweist. Zwischen jedem dieser Arme (11) und dem Stützträger (7) ist eine Vorrichtung (13) zur Einstellung der Arbeitstiefe der Bodenbearbeitungswerkzeuge (9) vorgesehen. Dank dieser beiden Vorrichtungen (13) zur Einstellung der Arbeitstiefe ist es möglich, die Höhenstellung der Preßwalze (10) bezüglich des Stützträgers (7) einzustellen. Im Betrieb drückt die Preßwalze (10) auf den Boden (58) indem sie darüber rollt und bestimmt so die Arbeitstiefe der Bodenbearbeitungswerkzeuge (9). Des weiteren trägt die Preßwalze (10) zur Bearbeitung des Bodens bei.
  • Im Betrieb begrenzen die Vorrichtungen (13) zur Einstellung der Arbeitstiefe die Verschiebung des Stützträgers (7) bezüglich der Preßwalze (10) nur nach unten. Dank dieses Merkmals kann sich der Stützträger (7) der Maschine (4) zur Vorbereitung des Saatbettes vorübergehend nach oben verschieben, wenn die Bodenbearbeitungswerkzeuge (9) auf ein sich im Boden befindendes Hindernis treffen, während die Preßwalze (10) weiter über den Boden (58) rollt.
  • Die Reinigung der Preßwalze (10) erfolgt mit Hilfe mehrerer Reinigungswerkzeuge (14), die an einem Längsstützträger (15) befestigt sind. Dieser Längsstützträger (15) erstreckt sich zumindest im wesentlichen parallel zur Preßwalze (10) und rückwärtig in der Nähe ihres oberen Teils (16). Der Längsstützträger (15) ist an jedem seiner Längsenden mittels einer entsprechenden Seitenwand (17) mit den Armen (11) der Preßwalze (10) starr verbunden. Die Seitenwand (17) ist in der Nähe der Drehachse der Preßwalze (10) an dem Arm (11) befestigt und gewährleistet ein genaues Positionieren der Reinigungswerkzeuge (14) bezüglich der Preßwalze (10).
  • Das Gestell (6) weist zwei untere Kupplungspunkte (18) und einen oberen Kupplungspunkt (19) auf, die zum Ankuppeln der kombinierten Landmaschine (1) zur Bodenbearbeitung und zum Säen mit der hinteren Dreipunktkupplung (2) des Ackerschleppers (3) vorgesehen sind (in Fig. 1 sind nur die Stangen (20, 21) der Kupplungseinrichtung (2) dargestellt).
  • Der Drehantrieb der Bodenbearbeitungswerkzeuge (9) erfolgt durch Antriebsmittel (22), die wiederum mittels einer Kraftübertragungswelle (23) mit Kardangelenken die Bewegung der Zapfwelle (nicht dargestellt) des Ackerschleppers (3) empfangen. Diese Antriebsmittel (22) sind Fachleuten bekannt und umfassen insbesondere ein mittleres Getriebegehäuse (24), das vorteilhafterweise als Getriebekasten ausgeführt sein kann. Er umfaßt einerseits eine Ausgangswelle (nicht dargestellt), die in den Stützträger (7) eintritt, um die Rotoren (nicht dargestellt) und die Bodenbearbeitungswerkzeuge (9), mit denen letztere ausgestattet sind, auf bekannte Weise anzutreiben, und andererseits eine hintere Ausgangswelle (nicht dargestellt), die zum Antrieb der Sämaschine (5) über Antriebsmittel, die nicht dargestellt, aber ebenfalls Fachleuten bekannt sind, dient.
  • Die Sämaschine (5) weist wiederum einen Trichter (25) auf, in dem sich die in das von der Maschine (4) zur Vorbereitung des Saatbettes vorbereitete Saatbett einzubringenden Samen befinden. An der Basis des Trichters (25) befindet sich eine Vorrichtung (26) zur Dosierung der Samen, an deren Ausgang die Samen durch eine Vorrichtung (27) zur Verteilung und Beförderung bis zur Vorrichtung (28) zum Einbringen der Samen in den Boden, die unten ausführlicher beschrieben wird, befördert werden.
  • In dem dargestellten Beispiel wird die Sämaschine (5) von der Maschine (4) zur Vorbereitung des Saatbettes getragen. Dazu ist deren Gestell (6) mit einer Kupplungsvorrichtung (29) versehen, an der die Sämaschine (5) so angekuppelt ist, daß das Gestell (35) der Sämaschine (5) an dem Gestell (6) der Maschine (4) zur Vorbereitung des Saatbettes befestigt ist.
  • Bei dieser Sämaschine (5) handelt es sich um eine pneumatische Sämaschine. Dazu enthält ihre Vorrichtung (27) zur Verteilung und Beförderung insbesondere eine Turbine (nicht dargestellt), einen Verteilungskopf (30) und Schläuche (31). Die Turbine erzeugt den Luftstrom, der die Samen bis zu ihrer Einbringung in den Boden befördert. Der Drehantrieb der Turbine erfolgt von den oben erwähnten Antriebsmitteln aus.
  • Das Antriebssystem (32) der Dosiervorrichtung (26) besteht aus einem über den Boden (58) rollenden Rad (33) und aus Kraftübertragungsgliedern (34), die die Drehbewegung des Rads (33) auf die Dosiereinrichtung (26) übertragen.
  • In Fig. 1 ist des weiteren zu sehen, daß die Vorrichtung (28) zum Einbringen des Samens in den Boden mittels einer Verbindungsvorrichtung (36) mit dem Gestell (35) der Sämaschine (5) verbunden ist. Die Verbindungsvorrichtung (36) umfaßt zwei Parallelogramme (37), die in einer im wesentlichen vertikalen Ebene verformbar sind (in Fig. 1 überlagern sich diese beiden Parallelogramme (37) derart, daß nur eines zu sehen ist). Des weiteren weist die Verbindungsvorrichtung (36) eine Zugstange (38) mit verstellbarer Länge auf, die zwischen jedem Parallelogramm (37) und dem Gestell (35) angebracht ist. Jede Zugstange (38) ist einerseits mittels eines Gelenks (39) mit dem Gestell (35) und andererseits mittels eines Kniegelenks (40) mit dem jeweiligen Parallelogramm (37) verbunden. Auf diese Weise stören die beiden Zugstangen (38), die die Vorrichtung (28) zum Einbringen von Samen in den Boden beim Transport halten sollen, nicht die Anpassung der Vorrichtung (28) zum Einbringen der Samen in den Boden an die Konfiguration des Bodens (58).
  • Die Vorrichtung (28) zum Einbringen von Samen in den Boden kann auch dem Gestell (35) der Sämaschine (5) in Arbeitsrichtung (8) angenähert oder von ihm entfernt werden. Dadurch kann die Vorrichtung (28) zum Einbringen von Samen in den Boden unabhängig von der verwendeten Maschine (4) zur Vorbereitung des Saatbettes in unmittelbare Nähe der Preßwalze (10) gebracht werden. Die Preßwalze (10) kann sich in der Tat je nach verwendeter Maschine (4) zur Vorbereitung des Saatbettes relativ nahe ihres Gestells (6) erstrecken. In dem dargestellten Beispiel weist jedes verformbare Parallelogramm (37) dazu eine Seite (41) auf, die bezüglich des Rests des Parallelogramms (37) in Fahrtrichtung (8) im Betrieb verschiebbar und an der Vorrichtung (28) zum Einbringen von Samen in den Boden befestigt ist.
  • Die Vorrichtung (28) zum Einbringen von Samen in den Boden, mit der die Sämaschine (5) ausgestattet ist, besteht im großen und ganzen aus einer Tragkonstruktion (42), einer Walze (43) und einer Reihe von Leitungen (44) zum Führen und Einbringen der Samen in den Boden.
  • Die Tragkonstruktion (42) weist zunächst einen röhrenförmigen Querträger (45) auf, dessen Längsachse sich im Betrieb zumindest im wesentlichen horizontal und senkrecht zur Fahrtrichtung (8) erstreckt. An jedem seiner Enden ist dieser röhrenförmige Querträger (45) mit einer Halterung (46) versehen, die sich im Betrieb nach unten und bezüglich der Fahrtrichtung (8) etwas nach hinten erstreckt. Zwischen den freien Enden dieser Halterungen (46) wird die Walze (43) drehbar angetrieben, wobei ihre Längsdrehachse im Betrieb somit zumindest im wesentlichen senkrecht zur Fahrtrichtung (8) ausgerichtet ist. Auf diese Weise verläuft die Längsdrehachse der Walze (43) zumindest im wesentlichen parallel zur Längsachse des röhrenförmigen Querträgers (45) der Tragkonstruktion (42) und zur Längsdrehachse der Preßwalze (10). Bei jeder Halterung (46) ist eine Schrauben- und Mutternvorrichtung (47) vorgesehen, die ein Verschieben der Walze (43) in der Höhe bezüglich der Tragkonstruktion (42) gestattet.
  • Die Walze (43) besteht aus einem Zentralträger (48) und einer bestimmten Anzahl von Werkzeugen (49), die gemäß radialen und gleichmäßig entlang dem Zentralträger (48) beabstandeten kreisförmigen Bahnen (50) verteilt sind. In dem dargestellten Beispiel handelt es sich bei den Werkzeugen (49) um flexible Blätter (51).
  • Die Vorrichtung (28) zum Einbringen von Samen in den Boden weist außerdem, wie oben erwähnt, eine Reihe von Leitungen (44) zum Führen und Einbringen von Samen in den Boden auf. Jede Leitung (44) zum Führen und Einbringen des Samens in den Boden ist einzeln an der Tragkonstruktion (42) angelenkt, deren röhrenförmiger Querträger (45) sich mit Blickrichtung entlang der Längsdrehachse der Walze (43) hinter dem oberen Teil der Leitungen (44) und über der Walze (43) erstreckt. Auf diese Weise kann die Leitung (44), die sich zwischen zwei nebeneinanderliegenden kreisförmigen Bahnen (50) der Walze (43) erstreckt, bezüglich der Tragkonstruktion (42) schwenken, um insbesondere aus dem Boden (58) auszurücken, wenn sie auf ein Hindernis trifft. Dieses Schwenken erfolgt entgegen einer Feder (52), bei der es sich in dem dargestellten Beispiel um eine Zugfeder handelt. Jede Feder (52) ist mittels einer Kette (53) mit einer Vorrichtung (54) zur zentralisierten Einstellung der Spannung der Federn (52) verbunden. Zur individuellen Einstellung der durch jede Feder (52) auf die dazugehörige Leitung (44) ausgeübten Rückstellkraft, braucht lediglich ein anderes Glied der Kette (53) eingehakt zu werden, und zur Einstellung der durch die Gesamtheit der Federn (52) auf ihre zugehörigen Leitungen (44) ausgeübten Rückstellkraft ist ein gleichzeitiges Einwirken auf alle Federn (52) mittels einer Handkurbel (55) vorgesehen, mit der die Vorrichtung (54) zur zentralisierten Einstellung versehen ist.
  • Aus den Fig. 1 bis 3 ist des weiteren ersichtlich, daß das Eindringen der Walze (43) in den Boden (58) erfindungsgemäß mittels zweier Tiefenbegrenzungsvorrichtungen (56) begrenzt werden kann, die die Bewegung der Vorrichtung (28) zum Einbringen von Samen in den Boden bezüglich der durch ein Bezugselement (57) erfaßten Oberfläche des Bodens (58) nach unten hin begrenzen. In dem dargestellten Beispiel, weist das Bezugselement (57) die Preßwalze (10), die beiden Arme (11), die beiden Seitenwände (17) und den Längsstützträger (15) auf.
  • Bei lockeren oder sehr lockeren Böden begrenzen die Tiefenbegrenzungsvorrichtungen (56) die Bewegung der Vorrichtung (28) zum Einbringen von Samen in den Boden auf eine einstellbare maximale Tiefe (59) nach unten und zwar zumindest im wesentlichen unabhängig von den Höhenverschiebungen der Sämaschine (5) bezüglich der Oberfläche des Bodens (58). Wenn die Maschine (4) zur Vorbereitung des Saatbettes zusammen mit der Sämaschine (5) angehoben wird, um über ein sich im Boden (58) befindendes Hindernis zu passieren, ändert sich dabei die maximale Eindringtiefe (59) der Walze (43), die von dem Bezugselement (57) abhängt, dessen Preßwalze (10) in Kontakt mit dem Boden (58) bleibt, nicht (oder nur in geringem Ausmaß). Die maximale Eindringtiefe (59) der Walze (43) ist somit unabhängig (oder praktisch unabhängig) von der Höhenverschiebung der Sämaschine (5).
  • Jede Tiefenbegrenzungsvorrichtung (56) weist eine Halterung (60) und einen Anschlag (61) auf. An ihrem hinteren Ende ist die Halterung (60) mittels einer Führungsvorrichtung (62) mit dem röhrenförmigen Querträger (45) starr verbunden. Diese Führungsvorrichtung (62) weist zwei Klemmbacken (63) auf, die sich auf beiden Seiten des oberen Teils des röhrenförmigen Querträgers (45) erstrecken und die von zwei Bolzen (64) durchquert werden. Durch leichtes Lockern der Bolzen (64) können die Führungsvorrichtung (62) und die Halterung (60) entlang der Längsachse des röhrenförmigen Querträgers (45) translatorisch auf diesem verschoben werden. Deshalb lassen sich die Halterung (60) und der Anschlag (61) quer zur Fahrtrichtung (8) im Betrieb mit Genauigkeit leicht positionieren.
  • Der Anschlag (61) ist wiederum mit dem vorderen Ende der Halterung (60) verbunden und soll mit dem Bezugselement (57) in Kontakt kommen. In den Fig. 1 bis 3 ist zu sehen, daß der Anschlag (61) an dem Längsstützträger (15) des Bezugselements (57) zur Anlage kommen soll. Um zwischen dem Anschlag (61) und dem Längsstützträger (15) einen guten Kontakt zu erhalten, ist der letztere mit einer zumindest im wesentlichen horizontalen Stütze (65) versehen. Der Anschlag (61) weist wiederum ein elastisch verformbares Element (66) auf, das an der Stütze (65) zur Anlage kommen soll. In dem dargestellten Beispiel wird das elastisch verformbare Element (66) von einem Gummi- oder Elastomerblock konischer Form gebildet, dessen mit der Stütze (65) in Kontakt stehender Scheitel abgerundet ist. Dieses elastisch verformbare Element (66) gestattet einen Kontakt ohne Stöße und ein leichtes Gleiten zwischen dem Anschlag (61) und der Stütze (65). In den Fig. 1 bis 3 ist weiterhin zu sehen, daß sich der Anschlag (61) in der Nähe einer vertikalen Geraden (67), die in Seitenansicht durch einen Berührungspunkt (68) zwischen der Preßwalze (10) und der Oberfläche des Bodens (58) verläuft, auf die Stütze (65) stützt. Darüber hinaus ist der Anschlag (61) jeder Tiefenbegrenzungsvorrichtung (56) zumindest im wesentlichen in der Nähe der Längsenden des Längsstützträgers (15) angebracht. Dadurch wird das Durchbiegen des Längsstützträgers (15) begrenzt.
  • Des weiteren kann der Anschlag (61) jeder Tiefenbegrenzungsvorrichtung (56) bezüglich der Halterung (60) in der Höhe verstellt werden. Dazu weist die Halterung (60) eine Hülse (69) auf, in der der Anschlag (61) so angebracht ist, daß er nach oben oder unten gleiten kann. Die Verriegelung des Anschlags (61) bezüglich der Hülse (69) der Halterung (60) erfolgt in der gewählten Position mittels einer Spindel (70), die die Hülse (69) und den Anschlag (61) durchquert. Dank mehrerer mit unterschiedlichen Mittenabständen im Anschlag (61) bzw. in der Hülse (69) der Halterung (60) vorgesehener Löcher (71 bzw. 71') kann der Anschlag (61) relativ genau eingestellt werden. Durch Verschiebung des Anschlags (61) bezüglich der Halterung (60) nach oben wird somit die maximale Eindringtiefe (59) der Walze (43) erhöht. Umgekehrt wird diese maximale Eindringtiefe (59) durch Verschiebung des Anschlags (61) bezüglich der Halterung (60) nach unten verringert. Somit ist die maximale Eindringtiefe (59) der Walze (43) leicht einstellbar.
  • Des weiteren sei darauf hingewiesen, daß die Tiefenbegrenzungsvorrichtung (56) die Verschiebung der Walze (43) bezüglich des Bezugselements (57) nach oben keineswegs behindert. Derart, wenn die Walze (43) auf ein Hindernis trifft, kann sie sich problemlos heben, um über das Hindernis zu passieren.
  • Das Funktionieren der Vorrichtung (28) zum Einbringen von Samen in den Boden wird hier nicht beschrieben. Bei Bedarf kann man sich auf die vollständige Beschreibung davon in der Patentanmeldung FR-A-2 647 626 beziehen.
  • In Fig. 4 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer kombinierten Landmaschine (72) zur Bodenbearbeitung und zum Säen zu sehen. Diese weist eine Maschine (4) zur Vorbereitung eines Saatbettes, die mit der aus dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel identisch ist, und eine Sämaschine (74), die sich von der vorhergehenden bei den beiden Tiefenbegrenzungsvorrichtungen (73) unterscheidet, auf.
  • Jede Tiefenbegrenzungsvorrichtung (73) dieser Sämaschine (74) weist eine Halterung (75) und einen Anschlag (76) auf An ihrem hinteren Ende ist die Halterung (75) mittels einer Führungsvorrichtung (77) mit dem röhrenförmigen Querträger (45) der Vorrichtung (28) zum Einbringen von Samen in den Boden starr verbunden. Diese Führungsvorrichtung (77) weist zwei obere Klemmbacken (78), die sich auf beiden Seiten des oberen Teils des röhrenförmigen Querträgers (45) erstrecken, und zwei untere Klemmbacken (79), die sich auf beiden Seiten des unteren Teils des röhrenförmigen Querträgers (45) erstrecken, auf. Die oberen Klemmbacken (78) bzw. die unteren Klemmbacken (79) sind mittels zumindest einer Schraube (80) bzw. (81) (schematisch dargestellt) mit dem röhrenförmigen Querträger (45) verbunden. Dank dieser Konstruktion ist die Halterung (75) fest an dem röhrenförmigen Querträger (45) angebracht. Durch leichtes Lockern der Schrauben (80, 81) können die Führungsvorrichtung (77) und die Halterung (75) weiterhin entlang der Längsachse des röhrenförmigen Querträgers (45) an diesem translatorisch verschoben werden. Wie bei dem vorherigen Ausführungsbeispiel können die Halterung (75) und der Anschlag (76) somit quer zur Fahrtrichtung (8) im Betrieb genau positioniert werden.
  • In Fig. 4 ist ebenfalls zu sehen, daß der Anschlag (76) mit dem vorderen Ende der Halterung (75) verbunden ist und mit dem Bezugselement (57) in Kontakt kommen soll. Der Anschlag (76) weist zwei Rollen (82) auf, die direkt so auf der Preßwalze (10) rollen, daß in Seitenansicht eine dieser Rollen (82) vor der durch einen Berührungspunkt (68) zwischen der Preßwalze (10) und dem Boden (58) verlaufenden vertikalen Geraden (67) positioniert wird und daß die andere Rolle (82) zumindest im wesentlichen symmetrisch hinter der vertikalen Geraden (67) positioniert wird. Der Anschlag (76) weist des weiteren einen Schwenkhebel (83) auf, der in seinem mittleren Teil so an einer Stütze (84) des Anschlags (76) angelenkt ist, daß er um eine zumindest im wesentlichen parallel zur Drehachse der Preßwalze (10) verlaufende und die vertikale Gerade (67) zumindest im wesentlichen schneidende Achse schwenken kann. Dieser Schwenkhebel (83) trägt an jedem seiner Enden eine Rolle (82). Dank einer solchen Anordnung passen sich die beiden Rollen (82) gut der Preßwalze (10) an, so daß sie mit dieser ordnungsgemäß in Kontakt stehen. Die Kontaktkräfte zwischen dem Anschlag (76) und der Preßwalze (10) werden somit auch gut übertragen.
  • Des weiteren kann der Anschlag (76) jeder Tiefenbegrenzungsvorrichtung (73) dank einer Hülse (85), mehrerer Löcher (86, 86') und einer Spindel (87) bezüglich der Halterung (75) in der Höhe verstellt werden. Da diese Höheneinstellung auf die gleiche Weise erfolgt wie die der vorhergehenden Tiefenbegrenzungsvorrichtung (56), erübrigt sich eine erneute Beschreibung.
  • In Fig. 4 ist weiterhin zu sehen, daß die Halterung (75) zwei Teile (88, 89) aufweist: einen ersten Teil (88), der an der Tragkonstruktion (42) befestigt ist, und einen zweiten Teil (89), der bezüglich des ersten Teils (88) zumindest im wesentlichen in Fahrtrichtung (8) im Betrieb verschoben und mittels eines Verriegelungselementes (90), zum Beispiel in Form einer Druckschraube (91), in der gewählten Position verriegelt werden kann. Da der zweite Teil (89) bezüglich des ersten Teils (88) zumindest im wesentlichen in Fahrtrichtung (8) im Betrieb verschoben werden kann, läßt sich der Anschlag (76) leicht in Fahrtrichtung (8) im Betrieb genau positionieren.
  • Schließlich sind noch verschiedene Modifikationen möglich, insbesondere, was den Aufbau der verschiedenen Elemente anbetrifft, oder durch Verwendung äquivalenter Verfahren, ohne daß dadurch von dem durch die Ansprüche definierten Schutzbereich abgewichen wird.
  • Es versteht sich, daß es insbesondere sehr gut möglich ist, mehr oder weniger als zwei Anschläge vorzusehen.
  • Des weiteren versteht es sich, daß die Halterung (60) des ersten Ausführungsbeispiels ebenfalls zwei Teile aufweisen kann, so daß der Anschlag (61) in Fahrtrichtung (8) im Betrieb positioniert werden kann.
  • Darüber hinaus versteht es sich, daß die Tiefenbegrenzungsvorrichtung (73) des zweiten Ausführungsbeispiels mit einem elastisch verformbaren Element ausgestattet sein kann, um die Stöße im Kontaktbereich zwischen dem Anschlag (76) und der Preßwalze (10) zu dämpfen.

Claims (28)

1. Sämaschine (5; 74), die
- ein Gestell (35), das direkt oder indirekt mit einem Motorfahrzeug (3) verbunden werden soll,
- eine Vorrichtung (28) zum Einbringen von Samen in den Boden, die mindestens eine Tragkonstruktion (42), die sich während des Betriebs auf den Boden abstützt, und mindestens eine Leitung (44) zum Einbringen von Samen in den Boden aufweist,
- eine Verbindungsvorrichtung (36), die die Vorrichtung (28) zum Einbringen von Samen in den Boden direkt oder indirekt mit dem Gestell (35) verbindet,
- ein Bezugselement (57), das die Oberfläche des Bodens (58) in der Nähe der Vorrichtung (28) zum Einbringen von Samen in den Boden erfaßt, wobei sich die Vorrichtung (28) zum Einbringen von Samen in den Boden unabhängig von dem Bezugselement (57) in der Höhe verschieben kann, und eine Tiefenbegrenzungsvorrichtung (56; 73), die die Bewegung der Vorrichtung (28) zum Einbringen von Samen in den Boden auf eine von dem Bezugselement (57) erfaßte, einstellbare maximale Tiefe (59) unter der Oberfläche des Bodens (58) nach unten begrenzen soll, umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß die Tiefenbegrenzungsvorrichtung (56; 73) zwischen dem Bezugselement (57) und der Vorrichtung (28) zum Einbringen von Samen in den Boden oder der letztere direkt oder indirekt mit dem Gestell (35) der Sämaschine (5; 74) verbindenden Verbindungsvorrichtung (26) wirken soll.
2. Sämaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Bezugselement (57) vor der Vorrichtung (28) zum Einbringen von Samen in den Boden erstreckt.
3. Sämaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Tiefenbegrenzungsvorrichtung (56; 73) einen Anschlag (61; 76) enthält, der sich auf das Bezugselement (57) stützen soll.
4. Sämaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Tiefenbegrenzungsvorrichtung (56) ein elastisch verformbares Element (66) aufweist, das ein Erzielen eines guten Kontaktes zwischen dem Anschlag (61) und dem Bezugselement (57) gestattet.
5. Sämaschine nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (61; 76) in der Nähe einer vertikalen Geraden (67), die in Seitenansicht durch einen Berührungspunkt (68) zwischen dem Bezugselement (57) und der Oberfläche des Bodens (58) verläuft, auf das Bezugselement (57) einwirkt.
6. Sämaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (76) zumindest im wesentlichen auf der Vertikalen des Berührungspunktes (68) auf das Bezugselement (57) einwirkt.
7. Sämaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Tiefenbegrenzungsvorrichtung (56; 73) des weiteren eine Halterung (60; 75) aufweist, die an der Tragkonstruktion (42) der Vorrichtung (28) zum Einbringen von Samen in den Boden befestigt ist und den Anschlag (61; 76) trägt.
8. Sämaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (61; 76) bezüglich der Halterung (60; 75) in der Höhe verstellbar ist.
9. Sämaschine nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (60; 75) Mittel (88, 89, 90, 91) aufweist, die die Einstellung der Position des Anschlags (76) zumindest im wesentlichen in Fahrtrichtung (8) im Betrieb gestatten.
10. Sämaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (60; 75) Mittel (62; 77) aufweist, die die Einstellung der Position des Anschlags (61; 76) quer zur Fahrtrichtung (8) im Betrieb gestatten.
11. Sämaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Bezugselement (57) ein im Betrieb über die Oberfläche des Bodens (58) rollendes Glied (10) aufweist.
12. Sämaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem im Betrieb über die Oberfläche des Bodens (58) rollenden Glied (10) um eine Preßwalze (10) handelt, die zwischen zwei jeweiligen seitlichen Armen (11) des Bezugselements (57) drehbar geführt wird.
13. Sämaschine nach Anspruch 11 oder 12 in Kombination mit einem oder mehreren der Ansprüche 4 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (76) mindestens eine Rolle (82) aufweist, die direkt auf dem Rollglied (10) rollt.
14. Sämaschine nach Anspruch 13 und Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (76) zwei Rollen (82) aufweist, die vor bzw. hinter der vertikalen Geraden (67), die durch den Berührungspunkt (68) verläuft, direkt auf dem Rollglied (10) rollen.
15. Sämaschine nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Rollen (82) mit Blickrichtung entlang der Drehachse des im Betrieb auf der Oberfläche des Bodens (58) rollenden Glieds (10) symmetrisch zur vertikalen Geraden (67) erstrecken.
16. Sämaschine nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (76) des weiteren einen Schwenkhebel (83) aufweist, der an seinem mittleren Teil derart an einer Stütze (84) angelenkt ist, daß er um eine zumindest im wesentlichen parallel zur Drehachse des im Betrieb über die Oberfläche des Bodens (58) rollenden Glieds (10) verlaufende und die vertikale Gerade (67) zumindest im wesentlichen schneidende Achse schwenken kann, wobei dieser Schwenkhebel (83) an jedem seiner Enden eine Rolle (82) trägt.
17. Sämaschine nach Anspruch 12 in Kombination mit einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Preßwalze (10) mit einem Längsträger (15) versehen ist, der sich zwischen den beiden seitlichen Armen (11) erstreckt und an dem der Anschlag (61) zur Anlage kommt.
18. Sämaschine nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Längsträger (15) hinter der Preßwalze (10) erstreckt und Werkzeuge (14) zur Reinigung letzterer stützt.
19. Sämaschine nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragkonstruktion (42) mehrere Leitungen (44) zum Einbringen von Samen in den Boden stützt und sich zumindest im wesentlichen parallel zu der Preßwalze (10) und zumindest im wesentlichen über die gleiche Breite wie diese erstreckt, und daß die Tiefenbegrenzungsvorrichtung (56) zwei Anschläge (61) aufweist, die sich jeweils zumindest in der Nähe eines dazugehörigen seitlichen Arms (11) an den Längsträger (15) stützen.
20. Sämaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragkonstruktion (42) ein Rollelement (43) aufweist, mittels dessen sie sich im Betrieb auf den Boden (58) abstützt.
21. Sämaschine nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Rollelement (43) während seiner Drehung ebenfalls zur Reinigung der Leitungen (44) zum Einbringen von Samen in den Boden bestimmt ist.
22. Sämaschine nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Rollelement (43) Werkzeuge (49) aufweist, die jeweils seitlich neben mindestens einer der Leitungen (44) zum Einbringen von Samen in den Boden passieren sollen.
23. Sämaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsvorrichtung (36) eine mit verformbare Parallelogramme (37), die im Betrieb in Fahrtrichtung (8) ausgerichtet sind, aufweisende Einrichtung aufweist.
24. Sämaschine nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (28) zum Einbringen von Samen in den Boden auf verstellbare Weise zumindest im wesentlichen in Fahrtrichtung (8) im Betrieb mit den verformbaren Parallelogrammen (37) verbunden ist.
25. Sämaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Vorrichtung (25) zur Lagerung des Samens, eine Vorrichtung (26) zur Dosierung des Samens und eine Vorrichtung (27) zur Verteilung und Beförderung des Samens von der Vorrichtung (26) zur Dosierung des Samens bis zur Vorrichtung (28) zum Einbringen des Samens in den Boden aufweist.
26. Kombinierte Landmaschine (1) zur Bodenbearbeitung und zum Säen, die eine Maschine zur Vorbereitung des Saatbettes (4) und eine Sämaschine (5; 74) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Sämaschine (5; 74) nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 25 verwendet.
27. Kombinierte Landmaschine zur Bodenbearbeitung und zum Säen nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Maschine (4) zur Vorbereitung des Saatbettes eine Preßwalze (10) aufweist, die das Bezugselement (57) bildet.
28. Kombinierte Landmaschine zur Bodenbearbeitung und zum Säen nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Bodenbearbeitungswerkzeuge (9) der Maschine (4) zur Vorbereitung des Saatbettes bezüglich der Preßwalze (10) frei in der Höhe verschieben können.
DE69420316T 1993-06-14 1994-06-14 Sämaschine mit einer Vorrichtung zur Begrenzung der Tiefe von Säscharen im Boden, und eine kombinierte Landmaschine bestehend aus einer Bodenbearbeitungsmaschine und eine Sämaschine mit Verwendung einer solcher Sämaschine Expired - Lifetime DE69420316T2 (de)

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