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DE69414807T2 - Diebstahlschutzvorrichtung sowie Verfahren zu deren Steuerung für Kraftfahrzeuge mit fernsteuerbarer Verriegelung - Google Patents

Diebstahlschutzvorrichtung sowie Verfahren zu deren Steuerung für Kraftfahrzeuge mit fernsteuerbarer Verriegelung

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Publication number
DE69414807T2
DE69414807T2 DE1994614807 DE69414807T DE69414807T2 DE 69414807 T2 DE69414807 T2 DE 69414807T2 DE 1994614807 DE1994614807 DE 1994614807 DE 69414807 T DE69414807 T DE 69414807T DE 69414807 T2 DE69414807 T2 DE 69414807T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
theft device
theft
switch
vehicle
starter switch
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE1994614807
Other languages
English (en)
Other versions
DE69414807D1 (de
Inventor
Philippe F-58000 Nevers Garcin
Thierry D-85244 Rohrmoos Mingers
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Valeo Comfort and Driving Assistance SAS
Original Assignee
Valeo Securite Habitacle SAS
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Valeo Securite Habitacle SAS filed Critical Valeo Securite Habitacle SAS
Application granted granted Critical
Publication of DE69414807D1 publication Critical patent/DE69414807D1/de
Publication of DE69414807T2 publication Critical patent/DE69414807T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R25/00Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles
    • B60R25/20Means to switch the anti-theft system on or off
    • B60R25/24Means to switch the anti-theft system on or off using electronic identifiers containing a code not memorised by the user
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R25/00Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles
    • B60R25/10Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles actuating a signalling device
    • B60R25/1003Alarm systems characterised by arm or disarm features

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Lock And Its Accessories (AREA)
  • Burglar Alarm Systems (AREA)

Description

  • Verfahren zur Steuerung einer Diebstahlschutzvorrichtung mit fernsteuerbarem Zugangssystem und dazu ausgeführte Diebstahlschutzvorrichtung.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Steuerung einer Diebstahlschutzvorrichtung eines Fahrzeugs mit einem fernsteuerbaren Zugangssystem. Außerdem betrifft sie eine dazu ausgeführte Diebstahlschutzvorrichtung.
  • Nach dem Stand der Technik sind bereits Vorrichtungen vorgeschlagen worden, die eine Fernverriegelung, das heißt eine ohne elektrischen oder mechanischen Kontakt erfolgende Verriegelung der Türen und Fenster eines Gegenstands wie eines Fahrzeugs ermöglichen. So sind insbesondere, zum Beispiel in der US-A-4 719 460, schlüssellose Zugangstechniken (englisch Keyless Entry System) entwickelt worden, die den Zugang zu Einrichtungen ohne Zuhilfenahme eines mechanischen Schlüssels oder einer sonstigen Zugangsberechtigung ermöglichen.
  • Ein solches System ist aufgrund des Komforts, den es dem Benutzer bietet, und aufgrund der Möglichkeiten einer Zugangssteuerung durch datentechnische Mittel, die es ermöglicht, besonders attraktiv.
  • In der Anwendung auf die Verriegelung und Entriegelung von Türen und Fenstern wie bei einem Fahrzeug oder einer Wegfahrsicherung wie bei einer Lenksäule oder bei der Ausgangswelle des Getriebes eines Fahrzeugs sind in diesem Zusammenhang mechanische Systeme vorgeschlagen worden, die elektrische Antriebsorgane benutzen. Wenn das Zugangssteuerungssystem die Zugangsberechtigung und eine Zugangsanforderung erkennt, erzeugt ein Steuerorgan einen Betätigungsbefehl, durch den das Antriebsorgan, etwa ein Elektromagnet oder ein Elektromotor, angesteuert wird. Die Diebstahlschutzvorrichtung und/oder die Verriegelungseinrichtung ändern ihren Zustand, indem sie vom verriegelten Zustand zum entriegelten Zustand übergehen.
  • Eine umgekehrte analoge Abfolge wird beim Aussteigen oder bei der Aktivierung der Diebstahlschutzvorrichtung erzeugt.
  • Insbesondere bei der kraftfahrzeugtechnischen Anwendung treten jedoch gefährliche Situationen bei der Benutzung auf, wenn derartige kontaktlose Zugangssysteme verwendet werden, bei denen sowohl eine Fernsteuerung der Türen und Fenster als auch der Diebstahlschutzvorrichtung des Fahrzeugs erfolgt. So kann der Benutzer beispielsweise die Identifizierungs- oder Fernsteuerungsvorrichtung im Innern des Fahrzeugs vergessen, so daß die Aktivierung der Diebstahlschutzvorrichtung und/oder der Verriegelung der Türen und Fenster nicht sichergestellt ist.
  • Um das Vergessen der Fernsteuerung, die als Schlüssel oder als Karte ausgeführt sein kann, zu verhindern, ist vorgeschlagen worden, das Vergessen der Fernsteuerung durch verschiedene Techniken zu erfassen. Das positive Ergebnis dieser Erfassung erzeugt einen Alarm, der die Aufmerksamkeit des vergeßlichen Benutzers erregen soll.
  • Eine derartige Vorrichtung verkompliziert jedoch vor allem das Zugangskontrollsystem mit einer entsprechenden Erhöhung seiner Kosten, wobei es seine Zuverlässigkeit und seine Gebrauchssicherheit verringert. Außerdem löst es keine anderen Probleme.
  • So erzeugen insbesondere einige Systeme unbeabsichtigte Wirkungen wie Verriegelungen, beispielsweise wenn die Fernsteuerung über einen bestimmten Zeitraum hinaus vergessen wurde. In diesem Fall hat der Fahrer keine Möglichkeit mehr, in sein Fahrzeug zu gelangen.
  • In anderen Situationen, die ebenfalls zu unbeabsichtigten Betätigungen führen, kann der Fahrer seine Fernsteuerung kurzzeitig verlieren, während sein Fahrzeug offen ist, oder zuweilen auch, wenn er gerade fährt. Dies hat zur Folge, daß das Zugangssteuerungssystem das Vorhandensein der Fernsteuerung nicht mehr erfaßt. Vor allem wenn die Fernsteuerung im Transponder-Modus arbeitet, bei dem ein Bordmodul periodisch das Vorhandensein der Fernsteuerung abfragt, können unbeabsichtigte oder sogar für das Fahrzeug gefährliche Betätigungen durch das Zugangssystem ausgelöst werden.
  • Dazu kommt, daß insbesondere im Kraftfahrzeugbereich sowohl die Gewohnheiten der Benutzer als auch die nationalen oder internationen Bestimmungen zum Diebstahlschutz oder zur Fahrzeugsicherheit zu Anpassungsschwierigkeiten der sogenannten schlüssellosen Zugangssysteme führen, bei denen der Benutzer, der eine Fernsteuerung mit sich führt, direkten Zugang zum Fahrzeug hat, dessen Zugangskontrollzentrale, sobald sie die Anwesenheit des befugten Benutzers erkennt, eine Entriegelung der Türen und Fenster und die Freigabe der Diebstahlschutzvorrichtung bewirkt. Von daher ermöglichen die zur Zeit von den Herstellern angebotenen Vorrichtungen nicht die gleichzeiti ge Beachtung des gewohnheitsmäßigen Benutzerverhaltens und der Sicherheitsvorschriften.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt insbesondere die Aufgabe zugrunde, die verschiedenen vorstehend angesprochenen Probleme zu lösen.
  • Dazu betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zur Steuerung einer Diebstahlschutzvorrichtung eines Fahrzeugs oder einer Einrichtung dieser Art mit einem fernsteuerbaren Zugangssystem, wobei die Diebstahlschutzvorrichtung ein Diebstahlschutzorgan und eine Diebstahlschutzzentrale umfaßt, wobei die Diebstahlschutzvorrichtung insbesondere einen Schalter zur Betätigung des Anlassers und der Stromversorgung der Zubehörteile des Fahrzeugs umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß der Benutzer in einer Desaktivierungsphase der Diebstahlschutzvorrichtung:
  • - mit einer Fernsteuerung Zugang zum Fahrzeug hat;
  • - einen Anlaßschalter betätigt, wobei die besagte Betätigung die üblichen Handhabungen der mechanischen Schlüssel reproduziert, woraufhin die Diebstahlschutzzentrale
  • - eine bestimmte Position des Anlaßschalters erfaßt, um eine Abfrage zur Identifizierung einer Anforderung zur Entriegelung des Diebstahlschutzorgans durch einen Signalaustausch mit dem fernsteuerbaren Zugangssystem zu erzeugen;
  • - als Antwort einen Befehl zur Aktivierung der nachfolgenden Positionen des Anlaßschalters und einen Befehl zur Entriegelung des Diebstahlschutzorgans erzeugt, woraufhin die Diebstahlschutzzentrale in einer Aktivierungsphase der Diebstahlschutzvorrichtung
  • - eine Betätigung zur Aktivierung der Diebstahlschutzvorrichtung am Anlaßschalter erfaßt, wobei die besagte Betätigung die üblichen Handhabungen der mechanischen Schlüssel reproduziert;
  • - die Diebstahlschutzvorrichtung aktiviert, indem sie einen Befehl zur Verriegelung des Diebstahlschutzorgans erzeugt;
  • - die nachfolgenden Positionen des Anlaßschalters desaktiviert.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich deutlicher aus der Beschreibung und aus den Zeichnungen. Darin zeigen im einzelnen:
  • - die Fig. 1 und 2: zwei Flußdiagramme zur Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens;
  • - Fig. 3: ein Prinzipschaltbild einer Ausführungsart der Erfindung;
  • - Fig. 4: ein entwickeltes Schaltbild der Ausführungsart von Fig. 3;
  • - die Fig. 5 bis 7: Ansichten einer Ausführungsart des Schalters in der Abschaltposition;
  • - die Fig. 8 bis 10: Ansichten einer Ausführungsart des Schalters in der Entriegelungsposition;
  • - die Fig. 11 und 12: Ansichten einer Ausführungsart des Schalters in der Betriebsposition;
  • - die Fig. 13 und 14: Ansichten der Vorrichtung zur Verriegelung der Lenksäule durch einen Elektromotor;
  • - Fig. 15: eine Ansicht des Gehäuses für den elektrischen und mechanischen Anschluß der erfindungsgemäßen Diebstahlschutzvorrichtung.
  • Das Flußdiagramm in Fig. 1 stellt die Abfolge der Vorgänge dar, die ausgeführt werden, wenn der befugte Benutzer bei verriegeltem Diebstahlschutzorgan in das Fahrzeug einsteigt. Fig. 1 beschreibt daher die sogenannte Desaktivierungsphase der Diebstahlschutzvorrichtung. Diese Phase umfaßt hauptsächlich einen Schritt S1-1, bei dem der Benutzer anhand einer Fernsteuerung Zugang zum Fahrzeug erhält. Diese Fernsteuerung gibt die Verriegelungen frei, die zumindest eine Tür des Fahrzeugs sichern, durch deren Öffnung der Benutzer zum Armaturenbrett und zur Lenksäule gelangt. Im Anschluß an diesen Vorgang ist die Diebstahlschutzvorrichtung aber immer noch verriegelt.
  • Das Armaturenbrett ist mit einem Schalter bestückt, der von seiner Art her dem hinreichend bekannten Anlaßschalter des Fahrzeugs weitgehend entspricht. Der Benutzer betätigt dann einen Zündschlüssel oder Zündring ("ignition ring" in den angelsächsischen Ländern).
  • Mit diesem Schlüssel oder mit jeder anderen geeigneten Vorrichtung betätigt der Benutzer in einem Schritt S1-2 den Anlaßschalter.
  • Die erfindungsgemäße Diebstahlschutzvorrichtung ist an eine Diebstahlschutzzentrale angeschlossen, die dann in einem Schritt S1-3 die Position des Anlaßschalters testet.
  • Die Diebstahlschutzzentrale umfaßt eine Analyseschaltung, die die Position lesen kann, in die der Anlaßschalter gebracht wird. Der Anlaßschalter besteht in elektrischer Hinsicht aus mindestens einem Schalter mit mehreren Kontakten, wobei mindestens ein Kontakt einer Position des Anlaßschalters zugeordnet ist. Die Kontakte des Schalters sind insbesondere mit Eingangsports verbunden, die aus einem Mikrosteuerbaustein bestehen, etwa aus einer INTEL 8051-Schaltung. Diese enthält ein Programm zur Ablesung der Eingangsports, um die Diebstahlschutzzentrale über die Position des Anlaßschalters zu informieren. Dazu ist der bewegliche Finger jedes Schalters des Anlaßschalters mit einer geeigneten elektrischen Spannung verbunden, wie sie an der Plusklemme der Fahrzeugbatterie bereitgestellt wird.
  • In anderen Ausführungsarten wird die Spannung, die an den mit den Positionen des Anlaßschalters verbundenen Kontakten anliegt, an die Zentraleinheit der Diebstahlschutzzentrale über eine Schnittstellenschaltung übertragen, um das Signal an den Port anzupassen, mit dem es verbunden ist.
  • Wenn die Diebstahlschutzzentrale eine Position a des Anlaßschalters erfaßt, löst sie eine Identifizierungssequenz für die Anforderung zur Entriegelung der Diebstahlschutzvorrichtung in einem Schritt S1-4 aus.
  • Wenn der Benutzer erkannt wird, erzeugt die Diebstahlschutzzentrale einen Aktivierungsbefehl, der die Decodierung von nachfolgenden Positionen des Anlaßschalters an elektrischen Kontakten b, c und d in einem Schritt S1-5 zuläßt.
  • Die Diebstahlschutzzentrale erzeugt außerdem anschließend oder gleichzeitig in einem Schritt S1-6 einen Befehl zur Freigabe der Lenksäule, wenn das Diebstahlschutzorgan mittels Verriegelung auf die Lenksäule einwirkt.
  • In Abhängigkeit von der Art des Diebstahlschutzorgans kann die Diebstahlschutzzentrale andere Freigabebefehle ausgeben, etwa für einen Einspritzrechner, eine Zündschaltung, einen Batterieschalter usw.
  • Wenn der Benutzer nicht erkannt wird, ermöglicht es ein in Fig. 1 nicht dargestellter Schritt:
  • - entweder eine Prozedur zur Desaktivierung der Diebstahlschutzvorrichtung von Anfang an zu wiederholen, wobei die Anzahl der Wiederholungen begrenzt sein kann (beispielsweise auf drei),
  • - oder die Desaktivierungsprozedur zu sperren und gegebenenfalls einen Alarm oder eine Abspeicherung der Umstände der Desaktivierungsablehnung zu erzeugen, insbesondere wenn die Wiederholung der Desaktivierungsprozedur bereits eine vorbestimmte Anzahl von Malen (in einem bevorzugten Beispiel dreimal) erfolgt ist.
  • Dieser Schritt S1-6 beendet die Freigabe- oder Desaktivierungsphase der Diebstahlschutzvorrichtung, nach deren Abschluß das Fahrzeug gestartet werden kann.
  • In Fig. 2 ist eine sogenannte Phase zur Aktivierung oder Verriegelung der Lenksäule dargestellt, die über eine Umkehrung der vorangehenden Schritte die Rückkehr zu einem aktiven Diebstahlschutzzustand ermöglicht.
  • Beim Schritt S2-1 erfaßt die Diebstahlschutzzentrale eine Betätigung des Schalters, die darin besteht, daß dieser zu einer Position zurückgebracht wird, die das Herausziehen des Schlüssels oder Pseudoschlüssels ermöglicht.
  • Beim Schritt S2-2 aktiviert die Diebstahlschutzzentrale die Diebstahlschutzvorrichtung. Anschließend werden die nachfolgenden Positionen a bis d des Schalters desaktiviert. Damit wird der Aktivierungsprozeß der Diebstahlschutzvorrichtung abgeschlossen.
  • In Fig. 3 ist ein Prinzipschaltbild einer Ausführungsart der Erfindung dargestellt.
  • In Fig. 3 umfaßt die erfindungsgemäße Diebstahlschutzvorrichtung einen Schlüssel oder Pseudoschlüssel 1, der in Form eines T dargestellt und dazu be stimmt ist, in die Buchse oder Pseudobuchse eines Anlaßschalters 2 eingesteckt zu werden. Der Anlaßschalter ist durch einen Eingang der Diebstahlschutzzentrale 4 über eine Verbindungsleitung 3 angeschlossen. Durch einen anderen Eingang tauscht die Diebstahlschutzzentrale 4 Signale mit einer Abfrage- und Empfangsstation 5 aus, die wiederum Signale mit einer Badge 7 für den schlüssellosen Zugang zum Fahrzeug austauscht. In Abhängigkeit von dem weiter unten beschriebenen Signalaustausch erzeugt die Diebstahlschutzzentrale auf einer Verbindungsleitung 10 einen Befehl zur Aktivierung eines Elektromagneten 11, dessen Funktion darin besteht, die Aktivierung oder Desaktivierung der Diebstahlschutzvorrichtung zu ermöglichen.
  • Andererseits erzeugt die Diebstahlschutzzentrale 4 über eine Verbindungsleitung 12 einen Befehl zur Einschaltung eines motorbetriebenen Diebstahlschutzorgans 13, das einen Motor für eine Diebstahlsicherung an der Lenksäule oder ein anderes Sicherungsorgan des Fahrzeugs umfaßt.
  • Wenn der Benutzer die Hochfrequenz-Badge im Innern des Fahrzeugs vergißt oder wenn er die Betätigung des Schlüssels 1 für den Beginn der Aktivierungssequenz S2 der Diebstahlschutzvorrichtung unterläßt, während er seine Badge 7 im Fahrzeug läßt, dann bewirkt die Diebstahlschutzzentrale 4 die Aktivierung einer Vergessensalarmvorrichtung 14.
  • In Fig. 4 ist ein aus dem Prinzipschaltbild von Fig. 3 entwickeltes Schaltbild dargestellt. Der Zugangsschlüssel ist hier in Form einer Badge ausgeführt.
  • Die Diebstahlschutzvorrichtung 20 umfaßt eine Diebstahlschutzzentrale, zu der insbesondere eine Zentraleinheit 21 gehört, die elektrisch an den Anlaß schalter 22 angeschlossen ist. Andererseits ist der Anlaßschalter 22 in einer Ausführungsart von einem kontaktfreien Lese-/Schreibmittel 23 für die Badge umgeben, etwa von einer Antenne, wobei die Badge beispielsweise in einem Modus mit niedriger Strahlungsleistung betrieben wird, um die Risiken eines unbefugten Abhörens zu begrenzen.
  • Die Antenne ist an eine Lese-/Schreibeinheit 24 angeschlossen, die ihrerseits über eine bidirektionale Verbindung 25 an die Zentraleinheit 21 angeschlossen ist. Der Dateninhalt der Zentraleinheit wird in einer Ausführungsart durch Stromspeicher 26 gesichert, die ihren Betrieb auch dann ermöglichen, wenn die Fahrzeugbatterie abgeklemmt ist.
  • Der Anlaßschalter 22 umfaßt hauptsächlich einen ersten Schalter mit zwei Positionen 27, der durch das Einstecken oder Herausziehen des Schlüssels oder Pseudoschlüssels (in Fig. 4 nicht dargestellt) betätigt wird, und einen zweiten Schalter 28 mit mehreren Positionen, die die nachfolgenden Stromversorgungspositionen für die verschiedenen Zubehörteile des Fahrzeugs reproduzieren und die dem Fachmann hinreichend bekannt sind.
  • In einer Ausführungsart ist die Badge im Kopf des Schlüssels eingebaut. Dieser weist einen Schaft oder ein Blatt auf, das Auszackungen oder andere, mechanische oder sonstige Mittel aufweisen kann oder nicht, um für ein Schloß zu dienen. Dieses weist eine Buchse oder einen Schlitz auf, durch den der Schlüssel oder Pseudoschlüssel eingesteckt wird. Das Einstecken oder Herausziehen des Schlüssels in den bzw. aus dem Schlitz wird durch den ersten Schalter 27 erfaßt, von dem ein beweglicher Finger 29 durch den Schlüssel oder Pseudoschlüssel betätigt wird.
  • In einer anderen Ausführungsart sind der Schlüssel und die Badge zwei getrennte Elemente. Die Badge wird beispielsweise durch den Fahrer in seiner Tasche oder an der Armbanduhr oder an jeder anderen Stelle aufbewahrt. Der Schlüssel kann beweglich sein und in den Schlitz des Anlaßschalters eingesteckt und daraus abgezogen werden, oder er kann nahezu fest und nur zwischen zwei Endpostionen im Schlitz beweglich sein
  • Der Finger 29 des ersten Schalters 27 ist beweglich und ständig mit der Klemme +BATT der Fahrzeugbatterie verbunden, während das andere Ende entweder in der Position O' angeschlossen ist, wenn der Schlüssel oder Pseudoschlüssel nicht eingesteckt ist, oder in der Position O angeschlossen, wenn der Schlüssel oder Pseudoschlüssel eingesteckt ist.
  • Der Kontakt O ist an einen Eingangsport 30 der Zentraleinheit 21 angeschlossen, die dadurch die Information empfängt, die der Pseudoschlüssel im Schalter 22 geliefert hat.
  • Der Kontakt O' ist an den beweglichen Finger 31 eines Schalters M1 angeschlossen, der durch das Diebstahlschutzorgan selbst betätigt wird. Im verriegelten Zustand des Diebstahlschutzorgans steht der Schalter M1 an einem Kontakt VER, der nicht elektrisch angeschlossen ist, während der Schalter M1 im entriegelten Zustand der Diebstahlschutzvorrichtung auf einen Kontakt ENT geschaltet wird, der an die Klemmen für die Zuleitung von Plusspannung zu Speiseschaltungen 45 und 53 angeschlossen ist, die weiter unten beschrieben werden.
  • Der Kontakt ENT des Schalters M1 ist an einen Kontakt VER eines zweiten Schalters M2 angeschlossen, dessen beweglicher Finger 32 am Kontakt VER anliegt, wenn sich das Diebstahlschutzorgan im verriegelten Zustand befindet, und an einem Kontakt ENT, wenn es sich im entriegelten Zustand befindet, und der ständig an einen leitenden Bereich 33 des zweiten Schalters 28 des Anlaßschalters 22 angeschlossen ist.
  • Der zweite Schalter 28 des Anlaßschalters 22 umfaßt einen beweglichen Finger 35, der durch die Drehung des Pseudoschlüssels betätigt wird, wenn dieser sich in herkömmlicher Weise in der Buchse oder dem Schlitz des Schalters 22 dreht.
  • Um die Drehbewegung zu ermöglichen, muß der Schlüssel oder Pseudoschlüssel in den vorgenannten Schlitz des Anlaßschalters eingesteckt sein. In einer Ausführungsart ist der Schiltz in einem Organ ausgebildet, das sich selbst um eine Achse drehen kann, insbesondere um eine Achse, die parallel zur Einsteck- oder Abziehrichtung des Schlüssels verläuft. Der bewegliche Finger 35 des zweiten Schalters 28 wird durch die vorgenannte Drehbewegung gesteuert. Der bewegliche Finger 35 des zweiten Schalters 28 ist in der ersten Position an den leitenden Bereich 33 und an einen leitenden Bereich 34 angeschlossen. Der leitende Bereich 34 ist an einen Eingangsport 36 der Zentraleinheit 21 angeschlossen.
  • Der zweite Schalter 28 des Anlaßschalters 22 umfaßt anschließend leitende Bereiche 37 und 38 sowie gegebenenfalls andere leitende Bereiche, die an Eingangsports 39 bzw. 40 der Zentraleinheit 21 angeschlossen sind. Die Zentraleinheit 21 kann durch einen Bus 41 an einen Zentralrechner 42 für die Steuerung der Stromversorgung des Fahrzeugs angeschlossen sein, der die Positionsinformation des ersten und zweiten Schalters 27 und 28 des Anlaßschalters 22 sowie der Positionsgeber M1, M2, H1 und H2 verarbeitet.
  • Die Zentraleinheit 21 und der Zentralrechner 42 tauschen ihre Informationen nach einem vorbestimmten Protokoll am Bus 31 aus, bei dem es sich um einen bidirektionalen Bus handelt.
  • Die Zentraleinheit 21 umfaßt einen Ausgangsport 43, der an den Aktivierungseingang 44 einer Speiseschaltung 45 für den Elektromagneten 44 angeschlossen ist, der die Aktivierung des erfindungsgemäßen Diebstahlschutzorgans ermöglicht. Die Speiseschaltung 45 besteht aus einem Leistungsverstärker, der durch die Klemme +BATT der Fahrzeugbatterie über den ersten Schalter M1 gespeist wird, wenn dieser an seinem Kontakt ENT anliegt, der an +BATT angeschlossen ist, wenn sich das Diebstahlschutzorgan störungsfrei im entriegelten Zustand befindet.
  • Außerdem umfaßt die Zentraleinheit 21 zwei Ausgangsports 49 und 50, von denen der erste im oberen Zustand aktiviert ist, wenn sich das Diebstahlschutzorgan im verriegelten Zustand befindet, während der zweite 50 im oberen Zustand aktiviert ist, wenn sich das Diebstahlschutzorgan im entriegelten Zustand befindet.
  • Die Ports 49 und 50 sind an Eingänge 51 bzw. 52 einer bidirektionalen Speiseschaltung 53 zur Stromversorgung eines Motors 54 angeschlossen, der den beweglichen Riegel des motorbetriebenen Diebstahlschutzorgans (nicht dargestellt) antreibt. Der bewegliche Riegel bewegt ein (nicht dargestelltes) Magnetelement, das in der verriegelten Position in unmittelbarer Nähe einer ersten Hall-Sonde 55 angeordnet ist, wenn sich das Diebstahlschutzorgan im verriegelten Zustand befindet, und in unmittelbarer Nähe einer zweiten Hall-Sonde 56, wenn sich das Diebstahlschutzorgan im entriegelten Zustand befindet. Die von den Hall-Sonden 55 und 56 kommenden Signale werden an Eingangsports 57 bzw. 58 der Zentraleinheit 21 übertragen, um die Zentraleinheit über den verriegelten oder entriegelten Zustand des Schwenkriegels des Diebstahlschutzorgans der Lenksäule zu informieren.
  • In den Fig. 5 bis 7 sind eine Vorderansicht, eine Seitenschnittansicht und eine Draufsicht eines erfindungsgemäßen Anlaßschalters dargestellt.
  • Der erfindungsgemäße Anlaßschalter umfaßt einen Rotor 61, einen Stator 62, einen Schalter 63 für die Stromverteilung im Fahrzeug, einen Elektromagneten mit einer Spule 64 und einem Tauchanker 65 sowie einen Schalter, der aus zwei biegsamen Zungen 66 und 66' besteht, die einen Kontakt herstellen können.
  • Bei abgestelltem Fahrzeug befindet sich der Anlaßschalter in der in den Fig. 5 bis 7 dargestellten Abschaltposition. Um den Betrieb freizugeben, muß der Benutzer den Rotor des Anlaßschalters anhand einer Grifform einschieben, die in den Fig. 6 und 9 am Rotor 61 in Form eines Vorsprungs dargestellt ist, der am Anlaßschalter nach außen vorsteht. Diese vorstehende Form bildet einen Pseudoschlüssel, der ständig am Anlaßschalter verbleibt und eine Einsteck- und Abziehbewegung sowie eine Drehbewegung nach dem Einstecken ermöglicht, so daß die Wirkung eines mechanischen Schlüssels simuliert wird, und um eine positive Wirkung zu erzeugen, die die Absicht des Fahrers bestätigt, das Diebstahlschutzorgan zu verriegeln bzw. zu entriegeln, sowie gegebenenfalls seine Absicht, das Fahrzeug nach der Desaktivierung der Diebstahlschutzvorrichtung zu verlassen. Diese Ausführungsart ist bereits weiter oben teilweise für den Teil der elektrischen Struktur beschrieben worden und soll im folgenden für den Teil der mechanischen Struktur erläutert werden.
  • In einer anderen Ausführungsart ist der Schlüssel abnehmbar und wird vom Fahrer mitgenommen. Er kann, insbesondere in seinem Kopf, die Sende-Badge des schlüssellosen Zugangssystems enthalten. Diese andere Ausführungsart soll nicht weiter beschrieben werden.
  • Hier ist festzustellen, daß die erfindungsgemäße Diebstahlschutzvorrichtung mit dem schlüssellosen Zugangssystem mittels der Antenne zusammenwirkt, die insbesondere in den Anlaßschalter integriert ist.
  • Es folgt nun eine Beschreibung der mechanischen Ausführungsart, bei der eine vorstehende Form vorgesehen ist, um das Greifen durch den Benutzer am Anlaßschalter zu ermöglichen.
  • Wenn der Rotor 61 ganz eingedrückt ist, befindet er sich in der Entriegelungsposition, was einerseits die Kontaktherstellung zwischen den Zungen 66 und 66' bewirkt, wobei andererseits der Rotor 61 auf den Schalter 63 kommt. Dabei ist zu beachten, daß der Schalter 63 und die Zungen 66 und 66' dem zweiten Schalter 28 bzw. dem ersten Schalter 27 des Anlaßschalters 22 der Ausführungsart von Fig. 4 entsprechen.
  • Die Fig. 8 bis 10 stellen daher den Anlaßschalter in der Entriegelungsposition dar.
  • Wenn der Benutzer, der eine autorisierte Badge mit sich führt, durch die Zentraleinheit 21 erkannt wird, erzeugt diese die Desaktivierungssequenz des Diebstahlschutzorgans. Beim Anlassen des Fahrzeugs schiebt der Benutzer den Pseudoschlüssel oder Rotor 61 ein, wobei die Erfassungsmittel 55 und 56 (Fig. 4) ein Signal an die Zentraleinheit 21 schicken, die den Tauchanker 65 des Elektromagneten 64, 65 des Anlaßschalters der Fig. 6, 9 und 12 freigibt. Der Benutzer kann daraufhin den Pseudoschlüssel 1 (oder Rotor) drehen, um Zugang zu den Anlaßfunktionen des Fahrzeugs zu erhalten.
  • Um umgekehrt das Fahrzeug zu verlassen, dreht der Benutzer den Pseudoschlüssel oder Rotor 61 in Gegenrichtung, woraufhin er am Rotor 61 zieht. Die Zungen 66 und 66' lösen sich und unterbrechen den durch sie fließenden elektrischen Strom. Diese Situation wird durch die Zentraleinheit 21 erkannt, die dann die Sequenz zur Verriegelung der Lenksäule erzeugt.
  • In den Fig. 13 und 14 ist eine Ausführungsart des Verriegelungsorgans für die Lenksäule dargestellt, das mit Schwenkriegeln ausgerüstet ist.
  • Das Verriegelungsorgan von Fig. 13 umfaßt einen Befestigungsbügel 70, an dem Schwenkriegel 71 und 72 angebracht sind. Die Lenksäule 73 ist mit einem gezahnten Teil 74 versehen, wobei der Zwischenraum zwischen zwei aufeinanderfolgenden Zähnen für die Aufnahme des Endes 75 des Riegels 71 und 76 des Riegels 72 bestimmt ist. Die Schwenkriegel sind an Gelenken 77 und 78 angebracht und umfassen Hebel 79 und 80, die durch ein Antriebsorgan 81 angetrieben werden. Das Antriebsorgan umfaßt einen Elektromotor, der durch den Mikrosteuerbaustein 21 von Fig. 3 gesteuert wird und dessen Drehwelle Nocken 82 und 83 drehend antreibt. Die Nocken 82 und 83 stehen mit dem freien Ende der Hebel 79 und 80 in Kontakt, so daß sie:
  • - im verriegelten Zustand des Verriegelungsorgans (Fig. 13) die Schwenkriegel im Eingriff am Zahnsegment 74 der Lenksäule 73 blockieren;
  • - im entriegelten Zustand des Verriegelungsorgans (Fig. 14) die Schwenkriegel 71 und 72 aus dem Zahnsegment 74 herausdrücken, um die Lenksäule freizugeben.
  • In Fig. 14 sind die Profile unter der Bezugsnummer 84 für den Nocken 82 und 85 für den Nocken 83 dargestellt.
  • Andererseits umfaßt das Verriegelungsorgan zwei Positionsgeber 90 in Fig. 13 bzw. 91 in Fig. 14, die sich im aktiven Zustand befinden, wenn sich das Verriegelungsorgan im entriegelten Zustand befindet bzw. wenn sich das Verriegelungsorgan im verriegelten Zustand befindet.
  • In Fig. 15 ist das Gehäuse dargestellt, daß das erfindungsgemäße Verriegelungsorgan enthält. Das Gehäuse 92 des Verriegelungsorgans umfaßt Befestigungsbügel 94 für die Befestigung an einem ortsfesten Teil des Fahrzeugs und eine Bohrung 94, durch die die (nicht dargestellte) Lenksäule hindurchgeht. Das Gehäuse 92 trägt den Elektromotor 95 mit seinen Stromklemmen 96 und 97 sowie den Drehwellenstumpf 98. Das Gehäuse trägt außerdem Gehäuse 99 und 100, die die Hall-Sonden bilden, die vorstehend unter Bezugnahme auf die Fig. 4 (H1 und H2) sowie 13 und 14 (90, 91) beschrieben wurden.
  • Das Gehäuse 92 trägt desweiteren die Gehäuse 101 und 102 der Schalter M1 und M2 von Fig. 4, die die Bestätigung des Zustands des Verriegelungsorgans für den Mikrosteuerbaustein 21 ermöglichen.
  • Darüber hinaus enthält das Gehäuse 92 eine Aufnahme 103, in deren Innern eine Elektromagnet für die Drehsperre der Nocken angeordnet ist. Die Wirkung dieses Elektromagneten besteht darin, die Drehung der Lenksäule, die zwischen den Sperrnocken 82, 83 angeordnet ist, zu sperren oder freizugeben.
  • In Fig. 16 ist in auseinandergezogener Darstellung der Inhalt des Gehäuses 92 von Fig. 15 dargestellt. Der Elektromotor 95 treibt über ein Ritzel 110 ein Getriebe an, das aus Ritzeln 111, 112 und 113 besteht. Das Ritzel 113 ist an einer Drehwelle 114 angebracht, an der beidseitig die Nocken 82 und 83 montiert sind.
  • Außerdem sind die Hebel 79 und 80 der Schwenkriegel sowie Zapfen 115 und 116 dargestellt, die eine (nicht dargestellte) Spiralfeder einschließen, mit der sich die Hebel 79 und 80 ständig auf dem Profil 84 oder 85 der Nocken 82 und 83 zurückschieben lassen.
  • Außerdem ist der Tauchanker 117 des Elektromagneten dargestellt, der, wenn seine (nicht dargestellte) Spule von einem Strom durchflossen wird, eine Sperre der Drehhohlwelle 114 freigibt.
  • Ferner ist ein Finger 118 dargestellt, der dazu bestimmt ist, die bewegliche Platte der Schalter 101 und 102 zu betätigen, die den Schaltern M1 und M2 von Fig. 4 entsprechen.

Claims (11)

1. Verfahren zur Steuerung einer Diebstahlschutzvorrichtung eines Fahrzeugs oder einer Einrichtung derselben Art mit einem fernsteuerbaren Zugangssystem (5, 7), wobei die Diebstahlschutzvorrichtung ein Diebstahlschutzorgan (13) und eine Diebstahlschutzzentrale (4) umfaßt, wobei die Diebstahlschutzvorrichtung insbesondere einen Schalter (2, 22) zur Betätigung des Anlassers und der Stromversorgung der Zubehörteile des Fahrzeugs umfaßt,
dadurch gekennzeichnet, daß der Benutzer in einer Desaktivierungsphase (51) der Diebstahlschutzvorrichtung:
- mit einer Fernsteuerung Zugang zum Fahrzeug hat (S1-1);
- den Anlaßschalter (2, 22) betätigt (S1-2), wobei die besagte Betätigung die üblichen Handhabungen der mechanischen Schlüssel reproduziert, woraufhin die Diebstahlschutzzentrale (4)
- eine bestimmte Position des Anlaßschalters (2, 22) erfaßt (S2-3), um eine Abfrage zur Identifizierung einer Anforderung zur Entriegelung des Diebstahlschutzorgans (13) durch einen Signalaustausch mit dem fernsteuerbaren Zugangssystem (5, 7) zu erzeugen;
- als Antwort einen Befehl zur Aktivierung der nachfolgenden Positionen des Anlaßschalters (2, 22) und einen Befehl zur Entriegelung des Diebstahlschutzorgans (13) erzeugt (S1-5), woraufhin die Diebstahl schutzzentrale (4) in einer Aktivierungsphase (52) der Diebstahlschutzvorrichtung (4)
- eine Betätigung zur Aktivierung der Diebstahlschutzvorrichtung am Anlaßschalter (2, 22) erfaßt (S2-1), wobei die besagte Betätigung die üblichen Handhabungen der mechanischen Schlüssel reproduziert;
- die Diebstahlschutzvorrichtung aktiviert (S2-1), indem sie einen Befehl zur Verriegelung des Diebstahlschutzorgans (13) erzeugt;
- die nachfolgenden Positionen des Anlaßschalters (2, 22) desaktiviert (S2-3).
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigung (S1-2) des Anlaßschalters (2, 22) eine Phase umfaßt, in deren Verlauf das Einstecken eines Schlüssels (1) in den Anlaßschalter (2, 22) simuliert wird, wobei die besagte Phase konkret durch eine geradlinige Bewegung erfolgt, und eine Phase, in deren Verlauf nacheinander das Anlassen und die Stromversorgung der Zubehörteile des Fahrzeugs ausgeführt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß es nach der Betätigung des Anlaßschalters (2, 22) darin besteht, eine Abfragesequenz durch Wellen zu senden, um das Vorhandensein eines Schlüssels (1) oder einer Badge (7) ohne Kontakt zu erfassen und anschließend, im Falle einer positiven Erfassung, einen Befehl zur Entriegelung des Diebstahlschutzorgans (13) zu senden.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß es darin besteht, bei Nichterkennung des Benutzers durch die Abfragesequenz, das Desaktivierungsverfahren nach mindestens einem Desaktivierungsversuch zu sperren, einen Alarm auszugeben und/oder die Umstände der Desaktivierungsablehnung abzuspeichern.
5. Diebstahlschutzvorrichtung eines Gegenstands wie eines Fahrzeugs nach Anspruch 1, umfassend:
- ein Abfrage-Empfangsmodul (5) für eine Badge wie eine Badge (7) eines schlüssellosen Zugangssystems für das Fahrzeug, insbesondere in Hochfrequenz- Ausführung RF,
- einen Schalter (2, 22) für das Anlassen und die Stromversorgung der Zubehörteile des Fahrzeugs,
- ein motorbetriebenes Diebstahlschutzorgan (13),
- eine Diebstahlschutzzentrale (4), die insbesondere eine Zentraleinheit (21) umfaßt, die an die vorangehenden Elemente angeschlossen ist, um das erfindungsgemäße Verfahren nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche anzuwenden, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Schlüssel (1) umfaßt, der zur Betätigung des Anlaßschalters (2, 22) bestimmt ist und der mit der Badge des schlüssellosen Zugangssystems für das Fahrzeug zusammenwirkt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlüssel (1) aus einem Rotor (61) besteht, der mit einem Griffteil in Form eines Vorsprungs versehen ist, der außen am Anlaßschalter vorsteht.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen ersten Schalter (27; 66, 66') zur Erfassung des Einsteckens des Schlüssels (1) und einen zweiten Schalter (28; 63) zur Erfassung der Drehung des Schlüssels im Anlaßschalter für die sequentielle Stromversorgung der Zubehörteile des Fahrzeugs umfaßt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Schalter (27) aus zwei leitenden Zungen (66, 66') besteht, die beim Einstecken des Schlüssels (1) miteinander in Kontakt gebracht werden.
9. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß sie Mittel zur Erfassung des verriegelten/entriegelten Zustands des Diebstahlschutzorgans (13) umfaßt, die erste (M1) und zweite (M2) Schalter umfassen, die durch das motorbetriebene Diebstahlschutzorgan (13) betätigt werden und die einerseits an die Diebstahlschutzzentrale (4, 21) und andererseits an Speiseschaltungen (45, 53) einer Sperrvorrichtung der Diebstahlschutzvorrichtung (48) und eines Motors (54) angeschlossen sind, der einen Riegel (71, 72) des Diebstahlschutzorgans (13) antreibt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zur Erfassung des verriegelten/entriegelten Zustands des Diebstahlschutzorgans (13) außerdem zwei Hall-Sonden (H1, H2) umfassen, die an die Zentraleinheit (21) angeschlossen sind; um sie über den Zustand des motorbetriebenen Diebstahlschutzorgans (13) zu informieren.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Diebstahlschutzmodul eine Zentraleinheit (21) umfaßt, deren Eingangsports (30) an einen Kontakt (O) des ersten Schalters (27) des Anlaßschalters (22), (36, 39, 40) an die aufeinanderfolgenden Kontakte (34-37) des zweiten Schalters (28) des Anlaßschalters (22), (57, 58) an die Hall-Sonden (H1, H2) zur Erfassungdes verriegelten/entriegelten Zustands des Diebstahlschutzorgans angeschlossen sind, deren Ausgänge (49, 50) an die Eingänge einer an die Klemmen des Motors (54) des Diebstahlschutzorgans (13) angeschlossenen bidirektionalen Speiseschaltung (53) zur Stromversorgung angeschlossen sind, die über einen bidirektionalen Bus (41) an eine Zentraleinheit (42) angeschlossen ist, die als Bordrechner für den Austausch von Informationen über ihre jeweiligen Zustände dient, und eine bidirektionale Leitung (25) zum Lese-/ Schreibmodul (24) für die RF-Badge.
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