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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Maschine zum Befüllen
von Kästen für einzelne Behälter und insbesondere eine
Vorrichtung zum automatischen Positionieren von Behältern, wenn
diese in Kästen gefüllt werden.
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Es sind Maschinen bekannt, die es ermöglichen, Kästen oder
Kartons mit zu Gruppen zusammengefaßten Behältern zu
befüllen, wobei die Behälter, deren Zahl im allgemeinen zwischen
zwei und sechzehn schwanken kann, von einem Transportband mit
einem Greifwerkzeug aufgenommen werden, das sie in der
Verpackung ablegt.
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Jedoch führen die Vermarktungserfordernisse nunmehr dazu, in
wenigstens teilweise aus Karton bestehenden Verpackungen
einzelne Behälter anzuordnen. Um eine befriedigende
Verpackungsgüte zu gewährleisten, ist es unverzichtbar, daß die
einzelnen Behälter beim Einlegen in die Verpackung zueinander
sorgfältig positioniert werden, so wie dies zum Zwecke einer
zufriedenstellenden Anordnung im Inneren der Verpackung beim
Bilden von Packungsgruppen der Fall war. Dazu umfassen die
Maschinen zum Befüllen von Kästen Greifwerkzeuge, die mit
Ansaugmitteln versehen sind, welche in vorbestimmtem Abstand
voneinander angeordnet sind, und, um Herunterfallen zu
vermeiden, müssen die Behälter mittig angesaugt werden.
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Es sind Mittel zum Positionieren von einzelnen Behältern
bekannt, diese beruhen jedoch auf komplizierten Mechanismen.
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Die DE-U-88 09 060 beschreibt einen drehbaren Greifkopf für
eine Verpackungsmaschine, der eine Mehrzahl von Ansaugmitteln
aufweist, wobei jedes der Ansaugmittel einen Behälter
aufnimmt. Dieser Druckschrift zufolge sind die Ansaugmittel
geneigt, um eine Gruppe von Behältern, die ebenfalls geneigt
sind und deren Ränder sich schuppenartig überlappen,
hochzuheben.
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Vorliegende Erfindung hat zum Ziel, diesen Nachteil zu
beseitigen. Sie beruht auf der Idee, daß die Behälter nicht durch
mechanische Mittel gezwungen werden sollen, eine vorbestimmte
Stellung einzunehmen, sondern gleitend ohne Stöße in die
gewünschte Lage geführt werden sollen.
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Erfindungsgemäß ist die Vorrichtung zum Positionieren
einzelner, einen Kragen zum Versiegeln aufweisender Behälter in
einer Verpackungsmaschine, die ein Greifwerkzeug aufweist, das
mit Ausaugmitteln versehen ist, die regelmäßig verteilt
angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine vertikal
auf- und abbewegbare Führungsvorrichtung, auf der die Kragen
der Behälter zu liegen kommen, und an dem Greifwerkzeug
konische Führungskörper enthält, die zwischen den Ansaugmitteln
verteilt sind und nach unten auf ein Niveau ragen, das
unterhalb demjenigen der Ansaugmittel liegt, wobei jeder Behälter
von vier Führungskörpern umgeben ist.
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Auf diese Weise überführt die Führungsvorrichtung, wenn sie
sich nach oben bewegt, alle Behälter auf das gleiche Niveau,
wobei die Kragen zum Versiegeln zweier benachbarter Behälter
sich dennoch überlappen können. Beim Kontakt der
Führungskörper des Werkzeugs mit den Rändern der Kragen gleiten jene
ggf. aufeinander und befinden sich, wenn die Kragen auf das
Niveau der Ansaugmittel gelangen, nebeneinander in einem
durch den Durchmesser der kegelstumpfförmigen Führungskörper
auf diesem Niveau festgelegten Abstand voneinander.
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Die Erfindung wird anhand der nachfolgenden Beschreibung, die
sich an bevorzugten Ausführungsformen orientiert, welche
ein
zig und allein als Beispiele dienen, die den Umfang der
Erfindung nicht einschränken, und der Zeichnungen erläutert, in
denen dargestellt ist in:
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Fig. 1 eine Schnittansicht entlang der Linie I-I der Fig. 3
von oben von Behältern, die sich auf einem
Transportband befinden,
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Fig. 2 eine Schnittansicht von oben derselben Behälter nach
einem Positioniervorgang mittels der
erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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Fig. 3 eine Seitenansicht eines Teils einer Maschine zum
Befüllen von Kästen, welche mit einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung ausgerüstet ist.
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In der Fig. 1 ist eine Anordnung von Behältern 1a bis 1e zu
sehen, welche Kragen zum Versiegeln 2 aufweisen, die in etwa
zueinander ausgerichtet sind und sich auf einem Transportband
3 befinden, welches eine Transporterverbindung mit einer
Herstellungsmaschine darstellt. Für den Fall, daß die Behälter
keinen Kragen aufweisen, befindet sich im oberen Abschnitt
allgemein ein Wulst oder in der Nähe des oberen Abschnittes
des Behälters ein Absatz, welcher dieselbe Funktion
gewährleistet. Am rechten Ende in der Figur ist ein Anschlag 5
vorgesehen, gegen den der Körper des ersten Behälters 1a
aufgrund der Mitnahmebewegung des Transportbandes anstößt,
welches im betrachteten Fall in der Figur von links nach rechts
läuft, wie dies durch den Pfeil angedeutet ist.
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Über dem Transportband 3 und auf beiden Seiten von ihm
verlaufen zwei parallele Führungen 4, die mit einem gemeinsamen
Träger 12 verbunden sind. Die beiden parallelen
Längsführungen befinden sich zu Beginn des Vorganges unterhalb der
Kragen 2, so daß die Behälter in normaler Weise auf dem
Transportband 3 entlangbewegt werden.
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Die Fig. 2 stellt unter denselben Bedingungen die Behälter
nach einem Positioniervorgang dar, wobei nunmehr die Kragen
dank der erfindungsgemäßen Vorrichtung wie gewünscht
voneinander beabstandet sind, wogegen sich in der Fig. 1 die
Kragen der Behälter als Folge der Mitnahmebewegung durch das
Transportband 3 überlappt haben.
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Die Fig. 3 stellt eine Teilansicht einer Maschine zum
Befüllen von Kästen dar, und insbesondere eines Greifwerkzeuges,
das insgesamt mit dem Bezugszeichen 7 gekennzeichnet ist,
welches Ansaugmittel 8 umfaßt, wobei zu jedem Ansaugmittel
ein Behälter gehört, der von dem Transportband abgehoben
werden soll. Entsprechend der auszuführenden Arbeit können die
Ansaugmittel, wie in den Figuren dargestellt, entlang einer
Linie ausgerichtet sein, oder sie können zu Gruppen von zwei
oder drei zusammengefaßt sein, denen drei oder vier Behälter
zugeordnet sind. Die Ansaugmittel sind auf einer Platte 9
befestigt, welche wiederum mit einer (nicht dargestellten)
Unterdruckquelle verbunden ist.
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In Längsrichtung zwischen den Ansaugmitteln 8 sind konische
Führungskörper 10 vorgesehen. Die Führungskörper 10 ragen aus
der inneren Oberfläche der Ansaugmittel 8 nach unten hervor.
Eine Hebevorrichtung 11, die mit einem Pfeil angedeutet ist,
hebt und senkt die tragenden Führungen 4.
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Die Betriebsweise der Vorrichtung ist wie folgt. Die Behälter
bewegen sich nach ihrem Befüllen und eventuell ihrem
Verschließen mit einem Deckel auf dem Transportband 3 so lange,
bis der Behälter 1a gegen den Anschlag 5 gerät. Von dem
Transportband werden die nachfolgenden Behälter gegen den
Behälter 1a geschoben, so daß einer in Kontakt mit dem anderen
gerät, wobei sich die Kragen 2 einiger Behälter teilweise mit
dem Kragen vorhergehender Behälter überlappen.
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In einem ersten Schritt werden die Führungen 4 mittels der
Hebevorrichtung 11 angehoben. Bei ihrer Aufwärtsbewegung
geraten sie in Kontakt mit der uneren Fläche der Kragen der
Behälter, die sie bis auf das Niveau der Ansaugmittel
hochheben. Dabei lagern die Kragen auf den Führungen 4 und
überlappen sich ggf. einander teilweise.
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In einem zweiten Schritt, bei dem sich die Aufwärtsbewegung
der Führungen 4 fortsetzt, geraten die Ränder der Kragen in
Kontakt mit den konischen Führungskörpern 10. Die Ränder
folgen den konischen Rändern der Führungskörper 10 und werden so
automatisch nebeneinander mit Abstand zueinander angeordet,
indem sie auf den Führungen 4 und gegen die geneigte
Oberfäche der konischen Führungskörper gleiten. Auf diese Weise
wird die in der Fig. 2 dargestellte Konfiguration erhalten.
Selbstverständlich hängt der Abstand zwischen den Behältern
von den Abmessungen der Führungskörper ab, die selbst an die
Konfiguration der Verpackung, wie beispielsweise einen
Karton, angepaßt werden.
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Nach Ansaugen durch die Ansaugmittel 8 senken sich die
Führungen 4, und das Greifwerkzeug 7 legt die Behälter in der
gewünschten Verpackung ab. Neue Behälter werden auf dem
Transportband 3 zugeführt, und der Arbeitszyklus beginnt
von vorn.