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DE69410285T2 - Rasenähnliche kunststoffimplantate für markierung in rasenstücken - Google Patents

Rasenähnliche kunststoffimplantate für markierung in rasenstücken

Info

Publication number
DE69410285T2
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
implant
implant according
ground
blades
marking
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE69410285T
Other languages
English (en)
Other versions
DE69410285D1 (de
Inventor
Philippe Geronce Morisse
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
P H M Philippe Morisse Sas Oloron Ste Mari Fr
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Publication of DE69410285D1 publication Critical patent/DE69410285D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69410285T2 publication Critical patent/DE69410285T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A63SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
    • A63CSKATES; SKIS; ROLLER SKATES; DESIGN OR LAYOUT OF COURTS, RINKS OR THE LIKE
    • A63C19/00Design or layout of playing courts, rinks, bowling greens or areas for water-skiing; Covers therefor
    • A63C19/06Apparatus for setting-out or dividing courts
    • A63C19/065Line markings, e.g. tapes; Methods therefor

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Road Paving Structures (AREA)
  • Compositions Of Macromolecular Compounds (AREA)
  • Materials For Medical Uses (AREA)
  • Pretreatment Of Seeds And Plants (AREA)
  • Catching Or Destruction (AREA)
  • Road Repair (AREA)
  • Harvester Elements (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Markierungselement, das in eine mit Rasen bepflanzte Oberfläche zur Markierung oder Kennzeichnung implantierbar ist.
  • Es sind bereits derartige Markierungselemente, die Implantate genannt werden, bekannt, die aus einem Körper gebildet sind, der in den Boden eingesetzt werden kann und künstliche Grashalmbüschel trägt, die von der Oberfläche des Bodens vorstehen, insbesondere zur Markierung von Begrenzungen von Sportgeländen wie etwa von Fußballfeldern.
  • Aus verschiedenen Dokumenten wie etwa FR-A- 2.618.345 - DE-A-35 37650 - DE-U-88 00186 und AT-B-371019 sind Markierungsvorrichtungen bekannt, deren allgemeine Struktur vom obenerwähnten Typ ist, die jedoch tatsächlich dazu vorgesehen sind, herkömmliche Markierungslinien zu ersetzen, die aus Farbe oder geeignetem Gips hergestellt sind.
  • Die implantierbaren Körper dieser Vorrichtungen sind groß, erfordern Erdarbeiten und bilden auf Höhe des Bodens starre Blöcke, an denen sich die Benutzer des Geländes verletzen können und insbesondere von Rasenbelüftungsmaschinen beschädigt werden können.
  • Da diese Implantate dazu vorgesehen sind, ihrerseits selbst Markierungslinien zu bilden, ist es außerdem notwendig, sie genau auszurichten, was lange dauert und mühsam und manchmal sehr schwierig ist, falls der Unterboden kieselhaltig ist. Es ist außerdem notwendig, daß die künstlichen Grashalmbüschel ausreichend dicht sind und eine ausreichende Fläche bedecken, was unvermeidlich Probleme insbesondere beim Schneiden des Rasens hervorruft.
  • Schließlich sind diese Implantate schwer zu extrahieren, wobei sie, sobald sie einmal extrahiert worden sind, später nicht genau an der gleichen Stelle wieder eingesetzt werden können, da hierbei der Boden umgegraben worden ist.
  • Die Erfindung zielt darauf, einen neuen Typ eines Implantats vorzuschlagen, der einen viel einfacheren Entwurf besitzt, viel einfacher zu verwenden ist, nicht die Nachteile bekannter Vorrichtungen aufweist und für einen Anwendungsbereich außer der einfachen Bildung von dauerhaften Markierungslinien geeignet ist, die die einzige Anwendung der bekannten und weiter oben erläuterten Vorrichtungen ist.
  • Hierzu hat die Erfindung ein Kunstrasenimplantat zur Markierung von mit Rasen bepflanzten Bodenoberflächen zum Gegenstand, das einen Körper enthält, der dazu bestimmt ist, in den Boden eingesetzt zu werden, und künstliche Grashalme trägt, die von der Bodenoberfläche vorstehen, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper einen im wesentlichen zylindrischen oberen Verankerungsabschnitt für die Halme, der bei eingesetztem Implantat eine mit der Bodenoberfläche im wesentlichen fluchtende Stirnfläche aufweist, und einen abgestumpften unteren Abschnitt enthält.
  • Gemäß einer zweckmäßigen Ausführung ist der untere Abschnitt des Körpers des Implantats konisch und mit einem Gewinde versehen, während der obere Abschnitt Ausnehmungen aufweist, die mit einem geeigneten Werkzeug zusammenwirken, das das Einschrauben des Implantats in den Boden und sein Herausschrauben ermöglicht.
  • Im Gegensatz zu den bekannten Vorrichtungen bildet das Implantat gemäß der Erfindung bei seiner Anwendung auf die Markierung von Sportgeländen selbst keine Markierungslinie, sondern eine einfache dauerhafte Kennzeichnung, die längs der theoretischen Begrenzungslinie des Geländes stellenweise angeordnet wird und die Markierung längs der Implantate mit Farbe oder mit Gips in herkömmlicher Weise ermöglicht.
  • Somit wird jedesmal, wenn dies gewünscht ist, eine vollkommen herkömmliche Markierungslinie erhalten, die jedoch in sehr kurzer Zeit, einfach und mit derselben Genauigkeit und vor allem ohne Rückgriff auf die Vermessung und die Anordnung von Schnüren nach jedem Rasenschneiden, was bisher stets die Regel war, verwirklicht werden kann.
  • Das Implantat der Erfindung ist außerdem sehr einfach anzubringen, ohne den Boden auszuheben oder vorzubereiten, wobei es aufgrund seiner reduzierten Größe den Boden nicht zerstört und kein Hindernis oder keinen ausreichend harten Körper bildet, der die Bewegung der Benutzer des Geländes oder die Wartung dieses letzteren, etwa das Schneiden oder das Belüften des Rasens, behindert.
  • Das Implantat der Erfindung kann nicht nur als Kennzeichnung zur Angabe von Begrenzungslinien von mit Rasen bepflanzten Sportgeländen, insbesondere Fußball- oder Rugby-Feldern, sondern auf einer mit Rasen bepflanzten Oberfläche auch als isoliertes Markierungs- oder Kennzeichnungsmittel eines beliebigen unterirdischen Elements wie etwa einer Leitung, eines Schiebers oder jedes anderen unsichtbaren Gegenstandes oder jeder anderen unsichtbaren Struktur, deren örtliche Lage auf der Oberfläche ständig bekannt sein muß, dienen.
  • Weitere Merkmale und Vorteile gehen aus der folgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen des Implantats gemäß der Erfindung hervor, wobei die Beschreibung lediglich anhand eines Beispiels und mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen gegeben wird, in der:
  • - Fig. 1 eine vertikale Axialschnittansicht eines erfindungsgemäßen Implantats gemäß einer ersten Ausführungsform ist,
  • - Fig. 2 eine Seitenansicht eines Implantats gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist und
  • - Fig. 3 eine Draufsicht des Körpers des Implantats nach Fig. 2 ist.
  • In Fig. 1 ist ein Implantat gemäß der Erfindung gezeigt, das einen Körper 1 mit im allgemeinen zylindrischer und an seinem unteren Ende angespitzter, d.h. zu einer Spitze 2 geformter Form enthält. Der Körper list als Ganzes in den Boden 3 eingegraben, wobei der den Boden bedeckende Rasen bei 4 dargestellt ist, und an seiner Oberfläche mit synthetischen Grashalmen 5 versehen ist.
  • Die obere Fläche 6 des oberen Teils des Körpers 1 befindet sich im wesentlichen auf Höhe der Oberfläche des umgebenden, mit Rasen bepflanzten Bodens, wobei die Halme 5 von dieser Fläche 6 im wesentlichen parallel zu den Rasenhalmen 4 vorstehen.
  • Die Halme 5 sind in einen oder mehreren Büscheln am Körper 1 befestigt und in diesem letzteren durch irgendwelche geeigneten Mittel verankert.
  • Die Außenfläche des zylindrischen Teils des Körpers 1 weist vorteilhaft sägezahnförmige Kanten 7 auf, die ein Herausziehen des Implantats verhindern.
  • Das Implantat wird durch Eindrücken in den Boden 3 durch irgendwelche geeigneten Mittel stellenweise längs einer im Rasen herzustellenden Linie eingesetzt.
  • Die Fig. 2 und 3 zeigen eine zweckmäßige Ausführung des Implantats, bei dem der Körper einen zylindrischen oberen Abschnitt 10 mit geringer Höhe, in dem die synthetischen Grashalme 5 verankert sind, und einen unteren Abschnitt 11 mit im allgemeinen konischer Form mit einer Spitze 12 am unteren Ende und einem Schraubengewinde 13 von einem Ende zum anderen des unteren Abschnitts 11 aufweist.
  • Das Gewindeprofil 13 ist asymmetrisch, wobei die untere Fläche 13a deutlich stärker zur Implantatachse als die Oberfläche 13b geneigt ist, so daß das Gewinde 13 gleichzeitig einen Haltevorsprung bildet, der ein zufälliges Herausreißen des Implantats verhindert.
  • Die Stirnfläche 14 des Abschnitts 10 ist eben und enthält eine bestimmte Anzahl von Blindlöchern 15, die regelmäßig verteilt sind und in denen kleine Halmbüschel 5 befestigt sind.
  • In einem Beispiel sind neun Löcher vorgesehen, die jeweils ein Büschel aus einigen Halmen 5, ungefähr zehn, mit einer Länge von einigen Zentimetern, beispielsweise fünf Zentimeter, aufnehmen. Die Halme 5 bestehen aus Kunststoff, der ausreichend biegsam ist, um eventuell gleichzeitig mit dem Rasen geschnitten zu werden und um jegliches Unfallrisiko zu vermeiden.
  • Im allgemeinen ist die Dichte der Halme 5 sehr locker, weil das Implantat nur eine Markierungsfunktion und nicht die Beschaffenheit der Bildung einer künstlichen Markierungslinie hat.
  • Die Dichte auf Höhe des freien Endes der Halme 5 ist beispielsweise kleiner als zehn pro Quadratzentimeter.
  • Der Durchmesser des Abschnitts 10 liegt in der Größenordnung von einigen Zentimetern, z. B. 3,5 cm, während die Höhe des Körpers des Implantats (10, 11) in der Größenordnung von ungefähr zehn Zentimetern liegt. Der gesamte Implantatkörper ist vorteilhaft durch Gießen eines geeigneten Kunststoffs einstückig hergestellt.
  • Das Implantat nach Fig. 2 wird durch Einschrauben mit Hilfe eines geeigneten Werkzeugs in Form einer Gabel mit zwei Zinken eingesetzt, die mit zwei Aussparungen oder Vertiefungen 16 zusammenwirken, die am Umfang der Stirnfläche 14 diametral entgegengesetzt angeordnet sind.
  • Das Einsetzen sowie das eventuelle Herausziehen durch Herausschrauben des Implantats ist besonders einfach, leicht und schnell und erfordert keinerlei Grabarbeit oder schädliche Behandlung des Rasens, der somit vollständig unversehrt bleibt.
  • Die Implantate der Erfindung werden unabhängig davon, ob es sich um die gezeigten Ausführungen oder um andere Ausführungen handelt, in regelmäßigen Intervallen längs der theoretischen herzustellenden Linie auf der mit Rasen bepflanzten Oberfläche eingesetzt.
  • Nach dem Einsetzen der Implantate wird die Markierungslinie in bekannter Weise mit Farbe oder mit Gips gezogen.
  • Anschließend wird die Linie beim nächsten Schneiden, wenn sie nicht bereits gelöscht worden ist, durch die Rasenmähmaschine gelöscht. Diese bewegt sich über die Implantate ohne Behinderung und schneidet eventuell die Halme 5 gleichzeitig mit dem Rasen, ohne die Implantate zu zerstören, die für die neue Markierung der Linie dienen können.
  • Die Halme 5 können insbesondere für eine bessere Kennzeichnung eingefärbt oder phosphoreszierend gemacht worden sein.
  • Da die Oberfläche des oberen Abschnitts (6,10) des Implantats ebenso wie die Anzahl der Implantate (beispielsweise eines pro 50 cm) reduziert sind, besteht die Gefahr einer Beschädigung beispielsweise durch die Rasenbelüftungsvorrichtungen praktisch nicht.
  • Das Implantat der Erfindung kann auf einem mit Rasen bepflanzten Boden auch als ständige Markierung jeglichen Gegenstands oder jeglicher Struktur dienen, die unter der Oberfläche verborgen ist, beispielsweise eine Kanalisation, ein Schieber und dergleichen, deren örtliche Lage bekannt sein muß.
  • Schließlich ist die Erfindung offensichtlich nicht auf die beschriebenen und gezeigten Ausführungen eingeschränkt, sondern kann im Gegensatz dazu sämtliche Varianten abdecken, insbesondere was die Formen oder Abmessungen des oberen Abschnitts 10 des Implantatkörpers, der beispielsweise einen Polygonalumriß besitzen kann, sowie die Formen und Abmessungen des unteren Abschnitts 11 betrifft, der zylindrisch oder konisch, glatt, mit oder ohne Herauziehverhinderungsvorsprüngen mit beliebigen Formen und Anordnungen sein kann.
  • Ebenso können die Anzahl, die Implantierung, die Abmessungen der Halme 5, ihre Befestigungsweise im Implantatkörper und die Art ihres konstitutiven Werkstoffs in großem Umfang variieren, ohne vom Rahmen der Erfindung abzuweichen.

Claims (10)

1. Rasenartiges Kunststoffimplantat zur Markierung in Rasenstücken, umfassend einen Körper, der dazu bestimmt ist, in den Boden eingesetzt zu werden, und künstliche Grashalme trägt, die gegenüber der Bodenfläche vorstehen, dadurch gekennzeichnet, daß die Körper einen im wesentlichen zylindrischen, oberen Verankerungsabschnitt (10) für die Halme, der bei eingesetztem Implantat eine Stirnfläche (14) zeigt, die im wesentlichen mit der Bodenfläche fluchtet, und einen unteren Abschnitt (11) umfassen, der abgestumpft (12) ist.
2. Implantat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Abschnitt (11) konisch ist.
3. Implantat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Abschnitt ein Ausziehen hindernde Vorsprünge (7) umfaßt.
4. Implantat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Abschnitt (11) ein Gewinde (13) auf seiner ganzen oder einem Teil seiner Länge umfaßt, um das Einsetzen des Implantats in den Boden durch Schrauben zu ermöglichen.
5. Implantat nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewinde (13) ein Profil aufweist, dessen gegen den oberen Abschnitt des Implantats gerichtete Seite (13b) deutlich mehr als die andere Seite (13a) geneigt ist, um ein Ausziehen zu hindern.
6. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Abschnitt (10) eine kreisförmige Stirnfläche (14) aufweist.
7. Implantat nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die kreisförmige Stirnfläche (14) wenigstens eine Ausnehmung geeigneter Form zum Zusammenwirken mit einem Werkzeug zum Einsetzen des Implantats aufweist.
8. Implantat nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die kreisförmige Stirnfläche (14) zwei diametral gegenüberliegende Ausnehmungen (16) aufweist.
9. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die synthetischen Grashalme (5) eine Länge von einigen Zentimetern besitzen und in Anzahl und derart verteilt sind, daß ihre freien Enden voneinander mit einer sehr geringen mittleren Dichte pro cm² unterhalb von 10 beabstandet sind.
10. Implantat nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die synthetischen Grashalme (5) gefärbt oder phosphoreszierend sind.
DE69410285T 1993-11-02 1994-10-31 Rasenähnliche kunststoffimplantate für markierung in rasenstücken Expired - Lifetime DE69410285T2 (de)

Applications Claiming Priority (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
FR9313296A FR2711926B1 (fr) 1993-11-02 1993-11-02 Implant d'herbe synthétique pour la signalisation.
PCT/FR1994/001264 WO1995012441A1 (fr) 1993-11-02 1994-10-31 Implant d'herbe synthetique pour marquage au sol de surfaces engazonnees

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE69410285D1 DE69410285D1 (de) 1998-06-18
DE69410285T2 true DE69410285T2 (de) 1998-12-24

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ID=9452637

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DE69410285T Expired - Lifetime DE69410285T2 (de) 1993-11-02 1994-10-31 Rasenähnliche kunststoffimplantate für markierung in rasenstücken

Country Status (7)

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EP (1) EP0726796B1 (de)
AT (1) ATE165992T1 (de)
DE (1) DE69410285T2 (de)
DK (1) DK0726796T3 (de)
ES (1) ES2118529T3 (de)
FR (1) FR2711926B1 (de)
WO (1) WO1995012441A1 (de)

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Legal Events

Date Code Title Description
8364 No opposition during term of opposition
8327 Change in the person/name/address of the patent owner

Owner name: P. H. M. PHILIPPE MORISSE SAS, OLORON STE MARI, FR

8381 Inventor (new situation)

Inventor name: MORISSE, PHILLIPPE, GERONCE, FR