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DE69409393T2 - Eine injektions- oder probeentnahmestelle - Google Patents

Eine injektions- oder probeentnahmestelle

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Publication number
DE69409393T2
DE69409393T2 DE69409393T DE69409393T DE69409393T2 DE 69409393 T2 DE69409393 T2 DE 69409393T2 DE 69409393 T DE69409393 T DE 69409393T DE 69409393 T DE69409393 T DE 69409393T DE 69409393 T2 DE69409393 T2 DE 69409393T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
septum
housing
section
injection
generally
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE69409393T
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English (en)
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DE69409393D1 (de
Inventor
Brett Behnke
Jon Nornberg
Gary Thill
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Graseby Medical Ltd
Original Assignee
Graseby Medical Ltd
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Graseby Medical Ltd filed Critical Graseby Medical Ltd
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Publication of DE69409393D1 publication Critical patent/DE69409393D1/de
Publication of DE69409393T2 publication Critical patent/DE69409393T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61MDEVICES FOR INTRODUCING MEDIA INTO, OR ONTO, THE BODY; DEVICES FOR TRANSDUCING BODY MEDIA OR FOR TAKING MEDIA FROM THE BODY; DEVICES FOR PRODUCING OR ENDING SLEEP OR STUPOR
    • A61M39/00Tubes, tube connectors, tube couplings, valves, access sites or the like, specially adapted for medical use
    • A61M39/02Access sites
    • A61M39/04Access sites having pierceable self-sealing members
    • A61M39/045Access sites having pierceable self-sealing members pre-slit to be pierced by blunt instrument

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Heart & Thoracic Surgery (AREA)
  • Hematology (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Anesthesiology (AREA)
  • Biomedical Technology (AREA)
  • Pulmonology (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Infusion, Injection, And Reservoir Apparatuses (AREA)
  • Medical Preparation Storing Or Oral Administration Devices (AREA)

Description

    HINTERGRUND UND ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung betrifft allgemein die Infusionstherapie und IV-Injektions- oder Probenahmestellen sowie insbesondere eine Injektions- oder Probenahmestelle, z. B. eine IV-Injektionsstelle, die zur Verwendung mit einer stumpfen Kanüle geeignet ist.
  • Im Bemühen um eine Verringerung des Übertragungsrisikos von Infektionskrankheiten, z. B. Hepatitis und AIDS, über ungewollte Nadeleinstiche wurden verschiedene Konstruktionen von IV-Injektionsstellen entwickelt, die zur Aufnahme einer stumpfen Kanüle und/oder einer abgeschirmten Kanüle geeignet sind. Siehe hierzu z. B. Special Report and Product Review, Needlestick-Prevention Devices, Health Devices, Seiten 154-180 (ECRI, Plymouth Meeting, Pennsylvania 1991). Ein Ansatz besteht im Einsatz einer Y-Stelle mit Schlitzseptum, bei der ein elastomeres Schlitzseptum im Y-Stellengehäuse zusammengedrückt ist. Eine stumpfe Kanüle kann durch den Schlitz des Septums eingeführt werden, und unter der Annahme, daß die Konstruktion wie beabsichtigt funktioniert, kommt es zur Abdichtung des Septums am Kanülenschaft. Bei Entfernung der Kanüle dichtet sich das Septum selbst ab.
  • Erhältlich oder veröffentlicht sind Injektionsstellen dieser Art von den folgenden Firmen: Baxter International, Inc., Deerfield, Illinois unter dem Handelsnamen "Baxter's Needle-Less Injection Sites"; Abbott Laboratories, Inc., Abbott Park, Illinois unter dem Handelsnamen "Lifeshield Infection Control System"; und Kendall McGaw Laboratories, Inc., Irvine, California unter dem Handelsnamen "Safeline No-Needle I.V. System". Eine stumpfe Kanüle ist von der Firma Becton, Dickinson and Company, Paramus, New Jersey unter dem Handelsnamen "Interlink System" zu beziehen.
  • Bei vielen dieser Systeme ist das Schlitzen des Septums für ihr ordnungsgemäßes Arbeiten entscheidend. Der Schlitz im Septum wird in einem nebengeordneten Betriebsablauf nach Formgebungsabschluß des Septums hergestellt. Häufig bedarf das Schlitzen des Septums einer hohen Genauigkeit bei der Lokalisierung des Schlitzes. Zudem sind oft Spezialwerkzeuge, nebengeordnete Betriebsabläufe und Nachprüfungen erforderlich, um akzeptable auslaufsichere Schlitze zu bilden.
  • Die US-A-3853127, die als Grundlage für den Oberbegriff von Anspruch 1 dient, offenbart eine Vorrichtung zum Schließen einer Perforation in einem elastischen Abdichtteil nach Herausziehen eines penetrierenden Instruments aus ihm.
  • Die US-A-5080654 offenbart eine Fluidinjektionsvorrichtung für ein intravenöses Abgabesystem, das einen Zugangsanschluß zum Einführen flüssiger Medikamente hat. Der Zugangsanschluß ist mit einem elastischen, zusammendrückbaren Verschlußelement abgedichtet, das zum Eindrücken in den Anschluß in einen Abdichtzustand geeignet ist. Das Verschlußelement hat einen in ihm ausgebildeten vorgeformten Mitteldurchgang und ist geeignet, einen normalen nicht zusammengedrückten Zustand und einen Abdichtzustand zu haben, in dem das Element in den Zugangsanschluß gepreßt ist, um es zum Schließen des Durchgangs ausreichend zusammenzudrücken. Eine längliche, hohle Injektionssonde mit einem relativ stumpfen vorderen Ende wird zum Durchdringen des Verschlußelements durch den vorgeformten Durchgang verwendet.
  • Eine Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Injektions- oder Probenahmestelle bereitzustellen, die während und nach dem Einführen stumpfer Kanülen zuverlässig auslaufsicher ist. Diese Aufgabe wird durch die Injektions- oder Probenahmestelle gemäß den Ansprüchen gelöst.
  • Die Injektions- oder Probenahmestelle der Erfindung stellt eine zuverlässige, auslaufsichere Stelle für das Einführen einer stumpfen Kanüle bereit. Die Injektions- oder Probenahmestelle ist leichter herzustellen und billiger als bisher verfügbare Injektions- oder Probenahmestellen, da der Schlitz im Septum bei der Septumherstellung und nicht in einem gesonderten Schritt nach der Septumherstellung ausgebildet werden kann. Damit entfallen die Schwierigkeiten beim genauen Schneiden des Schlitzes im Septum sowie die Erzeugung von Teilchen als Ergebnis solcher Schneidvorgänge. Außerdem erübrigt sich dadurch die Notwendigkeit der Spezialwerkzeuge und der resultierenden Werkzeugwartung zur Ausbildung des Schlitzes im Septum in einem gesonderten Herstellungsschritt.
  • Die Injektions- oder Probenahmestelle der Erfindung ist zur Aufnahme einer stumpfen Kanüle geeignet. Allgemein weist die Injektions- oder Probenahmestelle auf: ein Gehäuse mit einem Außenende und einem vom Außenende nach innen verlaufenden Durchgang, wobei der Durchgang eine Axialrichtung festlegt, sowie ein eng im Durchgang des Gehäuses aufgenommenes elastomeres Septum, wobei das Septum ein Innen- und Außenende relativ zum Außenende des Gehäuses hat. Vorhanden ist ein Schlitz, der durch das Septum allgemein in die Axialrichtung verläuft. Der Schlitz ist durch ein Loch durch das Septum gebildet, das flachgedrückt ist, um selbstabdichtend zu sein, wenn das Septum im Gehäuse angeordnet ist. Der Durchgang des Gehäuses weist einen das Septum aufnehmenden Abschnitt auf, und der das Septum aufnehmende Abschnitt oder das Septum hat einen allgemein elliptischen Querschnitt, um vorzugsweise das Loch in die Richtung zwischen der entsprechenden kürzeren Abmessung des elliptischen, das Septum aufnehmenden Abschnitts oder der entsprechenden längeren Abmessung des elliptischen Septums zusammenzudrücken.
  • In einer Ausführungsform der Injektions- oder Probenahmestelle hat das Septum einen allgemein elliptischen Querschnitt mit einer längeren und kürzeren Abmessung, und das Gehäuse ist allgemein zylindrisch, so daß das Loch durch das Septum vorzugsweise in die Richtung längs der längeren Abmessung des Septums zusammengedrückt wird. Vor Einbau in das Gehäuse hat das Loch im Septum einen allgemein elliptischen Querschnitt, wobei die längere Abmessung der elliptischen Bohrung mit der kürzeren Abmessung des allgemein elliptischen Septums ausgerichtet ist und die kürzere Abmessung der Bohrung mit der längeren Abmessung des allgemein elliptischen Septums ausgerichtet ist.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Injektions- oder Probenahmestelle hat das Septum einen allgemein kreisförmigen Querschnitt, und das Gehäuse hat einen allgemein elliptischen Querschnitt mit einer längeren und kürzeren Abmessung, so daß das Loch durch das Septum vorzugsweise längs der Richtung der kürzeren Abmessung des Gehäuses zusammengedrückt ist.
  • Damit stellt die Injektions- oder Probenahmevorrichtung der Erfindung eine Stelle zum Einführen einer stumpfen Kanüle bereit. Die Stelle hat einen einfachen Aufbau und kann mit einem Septum mit einem darin vorgeformten Loch hergestellt werden, was die Notwendigkeit eines gesonderten Schritts zur Schlitzbildung und die damit einhergehenden Probleme einer ordnungsgemäßen Lokalisierung des Schlitzes sowie der Bereitstellung der Spezialwerkzeuge zur ordnungsgemäßen Ausbildung des Schlitzes entfallen läßt. Damit läßt sich die Injektionsoder Probenahmestelle schneller und einfacher als bisherige Konstruktionen herstellen und sollte zu Kosteneinsparungen und Qualitätsverbesserungen führen.
  • Diese und weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind teils offensichtlich und teils im folgenden hervorgehoben.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Fig. 1 ist eine Draufsicht auf eine IV-Injektionsstelle als Y-Stelle mit einer ersten Ausführungsform einer gemäß den Erfindungsgrundsätzen aufgebauten Injektionsstelle;
  • Fig. 2 ist eine Längsschnittansicht der IV-Injektionsstelle als Y-Stelle an der Ebene der Linie 2-2 in Fig. 1;
  • Fig. 3 ist eine Draufsicht auf das Septum vor Einbau in die Injektionsstelle der ersten Ausführungsform;
  • Fig. 4 ist eine Untersicht auf ein Septum vor Einbau in die Injektionsstelle der ersten Ausführungsform;
  • Fig. 5 ist eine Seitenansicht des Septums an der Linie 5-5 in Fig. 4;
  • Fig. 6 ist eine Seitenansicht des Septums an der Linie 6-6 in Fig. 4;
  • Fig. 7 ist eine Draufsicht auf eine IV-Injektionsstelle als Y-Stelle mit einer zweiten Ausführungsform einer gemäß den Erfindungsgrundsätzen aufgebauten Injektionsstelle;
  • Fig. 8 ist eine Längsschnittansicht der IV-Injektionsstelle als Y-Stelle an der Ebene der Linie 10-10 in Fig. 7;
  • Fig. 9 ist eine Draufsicht auf das Septum vor Einau in die Injektions- und Probenahmestelle der zweiten Ausführungsform der Erfindung;
  • Fig. 10 ist eine Untersicht auf das Septum vor Einbau in die Injektionsstelle der zweiten Ausführungsform;
  • Fig. 11 ist eine Seitenansicht des Septums vor Einbau in die Injektions- und Probenahmestelle der zweiten Ausführungsform;
  • Fig. 12 ist eine Längsschnittansicht einer IV-Injektionsstelle als Y-Stelle mit einer gemäß den Erfindungsgrundsätzen aufgebauten Injektionsstelle und zeigt eine stumpfe Kanüle, die teilweise in die Injektionsstelle eingeführt ist; und
  • Fig. 13 ist eine Längsschnittansicht einer IV-Injektionsstelle als Y-Stelle mit einer gemäß den Erfindungsgrundsätzen aufgebauten Injektionsstelle und zeigt eine stumpfe Kanüle, die vollständig in die Injektionsstelle eingeführt ist.
  • In den mehreren Ansichten der Zeichnungen bezeichnen gleiche Bezugszahlen durchweg gleiche Teile.
  • NÄHERE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Eine erste, allgemein mit 20 bezeichnete Ausführungsform einer gemäß den Erfindungsgrundsätzen aufgebauten Injektionsoder Probenahmestelle ist in Fig. 1 und 2 so gezeigt, wie sie in eine IV-Injektionsstelle 22 als Y-Stelle eingebaut wäre. Obwohl die Injektions- und Probenahmestelle der Erfindung als Teil einer IV-Injektionsstelle als Y-Stelle gezeigt und beschrieben ist, ist die Erfindung nicht darauf beschränkt und kann auf jede Art von medizinischen Injektions- oder Probenahmestellen angewendet werden, z. B. auf Schlauchsätze zur IV-Verabreichung oder Arzneimittelfläschchen usw.
  • Gemäß Fig. 1 und 2 weist die Injektionsstelle 20 ein Gehäuse 24 und ein Septum 26 auf. Das Gehäuse 24 hat ein Außenende 28 und einen vom Außenende nach innen verlaufenden Durchgang 30. Der Durchgang 30 legt eine Axialrichtung fest. Der Durchgang 30 weist einen das Septum aufnehmenden Abschnitt 32 auf, der in dieser ersten Ausführungsform allgemein zylindrisch mit einem allgemein kreisförmigen Querschnitt ist. Das Innenende des das Septum aufnehmenden Abschnitts 32 ist durch eine Schulter 34 im Durchgang 30 gebildet, und das Außenende des das Septum aufnehmenden Abschnitts ist durch einen Flansch 36 zum Festhalten des Septums 26 im Gehäuse 24 gebildet.
  • Vorzugsweise ist das Septum 26 aus einem elastomeren Material wie Naturkautschuk hergestellt, z. B. der Naturkautschauk, der unter dem Handelsnamen "5135 Rubber" von der Firma The West Co., Lionville, Pennsylvania erhältlich ist. Vorzugsweise ist das Gehäuse 24 aus einem relativ steifen Kunstharzmaterial, u. a. thermoplastische oder wärmehärtbare Materialien, gebildet, z. B. aus Coplyestermaterial, das unter dem Handelsnamen "DN003" von der Firma Eastman Chemical Co., Kingsport, Tennessee zu beziehen ist.
  • Das Septum 26 ist eng im das Septum aufnehmenden Abschnitt 32 des Durchgangs 30 des Gehäuses 24 aufgenommen. Das Septum 26 hat ein Innen- und Außenende 38 bzw. 40. Gemäß Fig. 4 ist das Innenende des Septums 26 allgemein kreisförmig. Gemäß Fig. 3 ist das Außenende 40 des Septums 26 allgemein elliptisch mit einer längeren Abmessung und einer kürzeren Abmessung, die der Haupt- und Nebenachse der Ellipse entsprechen. Das Innenende 38 des Septums 26 stößt an die Schulter 34 im Durchgang 30 an. Der Flansch 36 hält das Außenende 40 des Septums im Gehäuse 24 fest.
  • Ein bevorzugtes Verfahren und eine bevorzugte Vorrichtung zum Gesenkformen des Flansches 36 sind in der WO-A- 9403231 und WO-A-9422506 (Dokumente nach Art. 54(3) EPC) beschrieben.
  • Alternativ könnte das Septum 26 im Gehäuse mit einem Klebstoff befestigt sein und der Flansch 36 sogar entfallen.
  • Geeignet Klebstoffe können u. a. sein: (a) Cyclohexanon, erhältlich von der Firma EM Industries, Inc., Gibbstown, New Jersey; (b) Cyanoacrylat-Sofortklebstoff, erhältlich unter dem Handelsnamen "CA-40" von der Firma Minnesota Mining and Manufacturing Company, St. Paul, Minnesota; oder (c) ein ultraviolett-härtbarer Klebstoff, z. B. erhältlich unter dem Handelsnamen "LOCTITE 3301 medical grade UV curable adhesive" von der Firma Loctite Corp., Newington, Connecticut. Das Septum 26 könnte auch mit einer (nicht gezeigten) rohrförmigen Verlängerung am Außenende versehen sein, die über das Äußere des Gehäuses gefaltet werden kann, um das Septum im Gehäuse zu befestigen, was nach dem Stand der Technik bekannt ist.
  • In dieser ersten bevorzugten Ausführungsform weist das Septum 26 einen an das Innenende 38 angrenzenden Innenabschnitt 42 und einen an das Außenende 40 angrenzenden Außenabschnitt 44 auf. Der Innenabschnitt 42 verjüngt sich vom allgemein elliptischen Querschnitt des Außenendes 40 zum allgemein kreisförmigen Querschnitt des Innenendes 38. Diese Verjüngung erleichtert das Einsetzen des Septums 26 in den Durchgang 30 des Gehäuses 24. Der Außenabschnitt 44 hat einen konstanten elliptischen Querschnitt. Der Außenabschnitt 44 unterstützt das Septum 26, im Gehäuse 24 abzudichten.
  • Vorzugsweise verläuft eine Bohrung 46 vom Innenende 38 allgemein axial in das Septum 26. Die Bohrung 46 kann von der in der WO-A-9403231 beschriebenen Art sein. Vorzugsweise verläuft die Bohrung 46 etwa 25 % bis etwa 50 % über den Weg durch das Septum 26. Wie später erläutert wird, hat die Bohrung 46 vorzugsweise einen allgemein elliptischen Querschnitt mit einer längeren und kürzeren Abmessung, die der Haupt- und Nebenachse der Ellipse entsprechen. Die Bohrung 46 ist vorzugsweise konzentrisch mit dem elliptischen Ende des Septums 26 orientiert, so daß ihre jeweiligen längeren und kürzeren Abmessungen korrespondieren. Vorzugsweise ist die Bohrung 46 so geformt, daß sich bei Einbau des Septums 26 im allgemein kreisförmigen Durchgang 30 des Gehäuses 24 das Septum 26 so zusammendrückt, daß die Bohrung 46 einen allgemein kreisförmigen Querschnitt annimmt.
  • Ein Schlitz 48 verläuft allgemein axial durch das Septum 26 vom Außenende 40 zur Bohrung 46. Die Anordnung ist 50, daß sich bei Einführen einer Kanüle C durch den Schlitz 48 des Septums 26 das elastomere Material des Septums 26 in die Bohrung 46 des Septums ausdehnt, um einen abdichtenden Eingriff mit der Kanüle C längs der Bohrung des Septums herzustellen. Siehe dazu Fig. 12 und 13. Obgleich die Bohrung 46 bevorzugt ist, wird verständlich sein, daß das Septum 26 mit dem Schlitz 48, nicht aber mit der Bohrung, versehen sein könnte.
  • Der Schlitz 48 ist durch ein Loch 50 gebildet, das durch das Septum 26 vom Außenende 40 zur Bohrung 46 verläuft, wenn sich das Septum 26 in seinem nicht zusammengedrückten Zustand vor Einbau in das Gehäuse 24 befindet (siehe Fig. 3 bis 6). Das Loch so ist flachgedrückt, um selbstabdichtend zu sein, wenn das Septum 26 im Gehäuse 24 angeordnet ist. Das Loch 50 hat einen allgemein elliptischen Querschnitt mit einer längeren und kürzeren Abmessung, die der Haupt- und Nebenachse der Ellipse entsprechen. Vorzugsweise ist das Loch 50 gegenüber dem Septum 26 so orientiert, daß die längere Abmessung des Lochquerschnitts mit der kürzeren Abmessung des elliptischen Außenendes 40 des Septums ausgerichtet ist und die kürzere Abmessung des Lochquerschnitts mit der längeren Abmessung des elliptischen Außenendes 40 des Septums ausgerichtet ist.
  • Vorzugsweise ist das Loch 50 keine echte Ellipse, sondem die Enden des Lochs sind vorzugsweise spitz, so daß das Loch 50 besser geeignet ist, sich zu schließen und den Schlitz 48 zu bilden. Das Loch 50 hat vorzugsweise eine Querschnittform, die dem Schnitt zweier Kreise mit großem Durchmesser entspricht. In der Verwendung hierin bedeuten "Kreise mit großem Durchmesser" Kreise mit einem großem Durchmesser relativ zur Größe des Lochs 50 gemäß der Veranschaulichung in Fig. 3 und 4.
  • Das Septum 26 läßt sich zweckmäßig, z. B. durch Spritzgießen, mit dem Loch 50 darin formen. Anschließend wird das Septum 26 im Gehäuse 24 eingebaut. Das allgemein kreisförmige Innenende 38 und die sich verjüngende Konfiguration des Innenabschnitts 42 erleichtern das Einsetzen des Septums 26 in das Gehäuse 24. Durch Einsetzen des Septums 26 in das Gehäuse 24 wird das Septum zusammengedrückt, wobei durch dieses Zusammendrücken die allgemein elliptische Bohrung 46 eine allgemein kreisförmige Konfiguration annimmt. Außerdem bewirkt dieses Zusammendrücken, daß sich das allgemein elliptische Loch 50 schließt und den Schlitz 48 bildet. Die elliptische Konfiguration des Außenendes des Septums 26 sieht ein bevorzugtes Zusammendrücken vor, um den Schlitz 48 geschlossen zu halten.
  • Gemäß Fig. 12 und 13 kann eine stumpfe Kanüle C immer noch in den Schlitz 48 und durch das Septum 26 eingeführt werden. Beim Vordringen der Kanüle C durch das Septum bewirkt das durch die Kanüle verschobene Septummaterial, daß sich die Bohrung 46 allmählich zusammenzieht (vergleiche Fig. 12 mit Fig. 2), bis die Bohrung 46 die Kanüle C eng umgibt und eine Abdichtung mit ihr herstellt (siehe Fig. 13).
  • Eine zweite Ausführungsform einer gemäß den Erfindungsgrundsätzen aufgebauten Injektions- oder Probenahmestelle, die allgemein mit 100 bezeichnet ist, zeigen Fig. 7 und 8 so, wie sie in eine IV-Injektionsstelle 102 als Y-Stelle eingebaut wäre. Wie indes zuvor erläutert wurde, ist die Erfindung nicht auf IV-Injektionsstellen als Y-Stellen beschränkt.
  • Gemäß Fig. 7 und 8 weist die Injektionsstelle 100 ein Gehäuse 104 und ein Septum 106 auf. Das Gehäuse 104 hat ein Außenende 108 und einen vom Außenende nach innen verlaufenden Durchgang 110. Der Durchgang 110 legt eine Axialrichtung fest. Der Durchgang 110 weist einen das Septum aufnehmenden Abschnitt 112 auf, der in dieser zweiten Ausführungsform einen allgemein elliptischen Querschnitt hat. Das Innenende des das Septum aufnehmenden Abschnitts 112 ist durch eine Schulter 114 im Durchgang 110 gebildet, und das Außenende des das Septum aufnehmenden Abschnitts ist durch einen Flansch 116 zum Festhalten des Septums 106 im Gehäuse 104 gebildet.
  • Vorzugsweise ist das Septum 106 aus einem elastomeren Material hergestellt. Das Septum 106 ist eng im das Septum aufnehmenden Abschnitt 112 des Durchgangs 110 des Gehäuses 104 aufgenommen. Das Septum 106 hat ein Innen- und Außenende 118 bzw. 120. Gemäß Fig. 10 ist das Innenende 118 des Septums 106 allgemein kreisförmig. Gemäß Fig. 9 ist das Außenende 120 des Septums 106 ebenfalls allgemein kreisförmig, aber größer als das Innenende 118. Das Innenende 118 des Septums 106 stößt an die Schulter 114 im Durchgang 110 an. Der Flansch 116 hält das Außenende 120 des Septums 106 im Gehäuse 104 fest. Verwendet werden könnten andere Einrichtungen zum Befestigen des Septums 106 im Gehäuse 104, was zuvor für das Septum 26 und das Gehäuse 24 beschrieben wurde.
  • In dieser zweiten Ausführungsform weist das Septum 106 einen an das Innenende 118 angrenzenden Innenabschnitt 122 und einen an das Außenende 120 angrenzenden Außenabschnitt 124 auf. Der Innenabschnitt 122 verjüngt sich vom größeren kreisförmigen Querschnitt des Außenendes 120 zum kleineren kreisförmigen Querschnitt des Innenendes 118. Diese Verjüngung erleichtert das Einsetzen des Septums 106 in den Durchgang 110 des Gehäuses 104. Der Außenabschnitt 124 hat einen konstanten kreisförmigen Querschnitt. Der Außenabschnitt 124 unterstützt das Septum 106, im Gehäuse 104 abzudichten.
  • Eine Bohrung 126 verläuft allgemein axial vom Innenende 118 in das Septum 106. Vorzugsweise verläuft die Bohrung 126 etwa 25 % bis etwa 50 % über den Weg durch das Septum 106. Wie später erläutert wird, hat die Bohrung 126 vorzugsweise einen allgemein elliptischen Querschnitt mit einer längeren und kürzeren Abmessung, die der Haupt- und Nebenachse der Ellipse entsprechen. Ist das Septum 106 im allgemein elliptischen Gehäuse eingebaut, ist die Bohrung 126 vorzugsweise so orientiert, daß sich die Bohrung zu einem allgemein kreisförmigen Querschnitt zusammendrückt.
  • Ein Schlitz 128 verläuft allgemein axial durch das Septum 106 vom Außenende 120 zur Bohrung 126. Die Anordnung ist so, daß sich bei Einführen einer Kanüle C durch den Schlitz 128 des Septums 106 das elastomere Material des Septums 106 in die Bohrung 126 des Septums ausdehnt, um einen abdichtenden Eingriff mit der Kanüle C längs der Bohrung des Septums herzustellen. Siehe dazu Fig. 12 und 13.
  • Der Schlitz 128 ist durch ein Loch 130 gebildet, das durch das Septum 106 vom Außenende 120 zur Bohrung 126 verläuft, wenn sich das Septum 106 in seinem nicht zusammengedrückten Zustand vor Einbau in das Gehäuse 104 befindet (siehe Fig. 9 bis 11). Das Loch 130 ist flachgedrückt, um selbstabdichtend zu sein, wenn das Septum 106 im Gehäuse 104 angeordnet ist. Das Loch 130 hat einen allgemein elliptischen Querschnitt mit einer längeren und kürzeren Abmessung, die der Haupt- und Nebenachse der Ellipse entsprechen. Das Septum muß gegenüber dem Gehäuse 104 so orientiert, daß die kürzere Abmessung des elliptischen Lochs und die kürzere Abmessung des elliptischen Gehäuses zusammenfallen, um eine maximale Kompression bereitzustellen und das Loch 130 zum Schlitz 128 zusammenzudrücken. Vorzugsweise ist das Loch 130 keine echte Ellipse, sondern die Enden des Lochs sind vorzugsweise spitz, so daß das Loch besser geeignet ist, sich zu schließen und den Schlitz 128 zu bilden. Das Loch 130 hat vorzugsweise einen Querschnitt, der dem Schnitt zweier Kreise mit großem Durchmesser entspricht.
  • Das Septum 106 läßt sich wie das Septum 26 zweckmäßig, z. B. durch Spritzgießen, mit dem Loch 130 darin formen. Anschließend wird das Septum im Gehäuse eingebaut. Die sich verjüngende Konfiguration des Innenabschnitts 122 erleichtert das Einsetzen des Septums in das Gehäuse. Durch das Einsetzen des Septums in das Gehäuse wird das Septum zusammengedrückt, wobei durch dieses Zusammendrücken die allgemein elliptische Bohrung 126 eine allgemein kreisförmige Konfiguration annimmt. Außerdem bewirkt dieses Zusammendrücken, daß sich das Loch 130 schließt und den Schlitz 128 bildet. Die elliptische Konfiguration des Gehäuses sieht ein bevorzugtes Zusammendrücken vor, um den Schlitz 128 verschlossen zu halten.
  • Gemäß Fig. 12 und 13 kann eine stumpfe Kanüle C immer noch in den Schlitz 128 und durch das Septum eingeführt werden. Beim Vordringen der Kanüle C durch das Septum bewirkt das durch die Kanüle verschobene Septummaterial, daß sich die Bohrung 126 allmählich zusammenzieht (vergleiche Fig. 12 mit Fig. 8), bis die Bohrung 126 die Kanüle eng umgibt und eine Abdichtung mit ihr herstellt (siehe Fig. 13).
  • Die Injektions- und Probenahmestelle 20 der ersten Ausführungsform und die Injektions- und Probenahmestelle 100 der zweiten Ausführungsform lassen sich schnell, leicht und billig herstellen. Vorzugsweise wird das Septum 26 mit dem Loch 50 darin geformt, was die Notwendigkeit eines gesonderten Schritts zur Schlitzausbildung beseitigt, die damit einhergehenden Probleme einer genauen Schlitzlokalisierung vermeidet und die Notwendigkeit von Spezialwerkzeug zur Schlitzausbildung entfallen läßt. Allerdings könnte die Bohrung auch nach Formen des Septums ausgebildet werden. Die Ausbildung eines Lochs ist viel einfacher als die Ausbildung eines Schlitzes und erfordert nicht das gleiche Spezialwerkzeug. Die Injektions- und Probenahmestelle 20 wird durch Einbau des Septums 26 mit dem Loch 50 in den das Septum aufnehmenden Abschnitt 32 des Gehäuses 24 zusammengestellt. Das Gehäuse 24 drückt das Septum zusammen, was bewirkt, daß sich das Loch schließt und den Schlitz 48 bildet. Die elliptische Konfiguration des Septums sieht eine bevorzugte Kompression am Schlitz vor.
  • Ähnlich wird das Septum 106 vorzugsweise mit dem Loch 130 darin geformt, was die Notwendigkeit eines gesonderten Schritts zur Schlitzausbildung beseitigt, die damit einhergehenden Probleme einer genauen Schlitzlokalisierung vermeidet und die Notwendigkeit von Spezialwerkzeug zur Schlitzausbildung entfallen läßt. Allerdings könnte das Loch nach Formen des Septums ausgebildet werden. Die Ausbildung eines Lochs ist viel einfacher als die Ausbildung eines Schlitzes und erfordert nicht das gleiche Spezialwerkzeug. Die Injektions- und Probenahmestelle 100 wird durch Einbau des Septums 106 mit dem Loch 130 in den das Septum aufnehmenden Abschnitt 112 des Gehäuses 104 zusammengestellt. Das Gehäuse 104 drückt das Septum zusammen, was bewirkt, daß sich das Loch schließt und den Schlitz 128 bildet. Die elliptische Konfiguration des das Septum aufnehmenden Abschnitts 112 des Gehäuses sieht eine bevorzugte Kompression am Schlitz vor.
  • Da verschiedene Anderungen an den zuvor beschriebenen Aufbauten und Verfahren vorgenommen werden könnten, ohne vom Schutzumfang der Erfindung gemäß der Festlegung in den Ansprüchen abzuweichen, soll alles, was in der vorstehenden Beschreibung enthalten oder in den beigefügten Zeichnungen gezeigt ist, als Veranschaulichung und nicht als Einschränkung aufgefaßt werden. Insbesondere kinnte die Bohrung 46 oder 126 entfallen, ohne vom Schutzumfang der Erfindung gemäß den Festlegungen in den beigefügten Ansprüchen abzuweichen.

Claims (9)

1. Injektions- oder Probenahmestelle (20; 100), die geeignet ist, eine stumpfe Kanüle (C) aufzunehmen, wobei die Injektions- oder Probenahmestelle (20; 100) aufweist:
ein Gehäuse (24; 104) mit einem Außenende (28; 108) und einem von dem Außenende (28; 108) nach innen verlaufenden Durchgang (30; 110), wobei der Durchgang (30; 110) eine Axialrichtung festlegt; und
ein elastomeres Septum (26; 106), das eng in dem Durchgang (30; 110) des Gehäuses (24; 104) aufgenommen ist, wobei das Septum (26; 106) ein Innen- und Außenende (38 und 40; 118 und 120) relativ zu dem Außenende (28; 108) des Gehäuses (24; 104) hat, ein Schlitz (48; 128) durch das Septum (26; 106) allgemein in der Axialrichtung verläuft, der Schlitz (48; 128) durch ein Loch (50; 130) durch das Septum (26; 106) gebildet ist, das flachgedrückt ist, um selbstabdichtend zu sein, wenn das Septum (26; 106) in dem Gehäuse (24; 104) eingebaut ist;
wobei der Durchgang (30; 110) des Gehäuses (24; 104) einen das Septum aufnehmenden Abschnitt (32; 112) aufweist, der das Septum aufnehmende Abschnitt (32; 112) einen relativ elliptischen Querschnitt und das Septum (26; 106) einen relativ kreisförmigen Querschnitt bzw. der das Septum aufnehmende Abschnitt (32; 112) einen relativ kreisförmigen Querschnitt und das Septum (26; 106) einen relativ elliptischen Querschnitt haben, um vorzugsweise das Loch (50; 130) in die Richtung zwischen der entsprechenden kürzeren Abmessung des elliptischen, das Septum aufnehmenden Abschnitts (112) oder der entsprechenden längeren Abmessung des elliptischen Septums (26) zusammenzudrücken; dadurch gekennzeichnet, daß vor Einbau des Septums (26) in den das Septum aufnehmenden Abschnitt (32) des Gehäuses (24) das Loch (50) in dem Septum (26) einen allgemein elliptischen Querschnitt mit einer längeren Abmessung und einer kürzeren Abmessung hat.
2. Injektions- oder Probenahmestelle (20) nach Anspruch 1, ferner dadurch gekennzeichnet, daß vor Einbau in den das Septum aufnehmenden Abschnitt (32) des Gehäuses (24) das Septum (26) einen allgemein elliptischen Querschnitt mit einer längeren und einer kürzeren Abmessung hat, wobei das Loch (50) des Septums (26) vorzugsweise in die Richtung längs der längeren Abmessung des Querschnitts des Septums (26) zusammengedrückt ist, wenn es in den das Septum aufnehmenden Abschnitt (32) des Gehäuses (24) eingesetzt ist; wobei die längere Abmessung des allgemein elliptischen Lochs (50) mit der kürzeren Abmessung des allgemein elliptischen Querschnitt des Septums (26) ausgerichtet ist und die kürzere Abmessung des allgemein elliptischen Lochs (50) mit der längeren Abmessung des allgemein elliptischen Querschnitts des Septums (26) ausgerichtet ist, so daß das Gehäuse (24) das Septum (26) zusammendrückt und das Loch (50) zu einem Schlitz (48) formt.
3. Injektions- oder Probenahmestelle (20) nach Anspruch 1 oder 2, ferner dadurch gekennzeichnet, daß vor Einbau des Septums (26) in den das Septum aufnehmenden Abschnitt (32) des Gehäuses (24) das Loch (50) in dem Septum (26) einen Querschnitt hat, der der Schnittform zweier Kreise mit großem Durchmesser entspricht.
4. Injektions- oder Probenahmestelle (20) nach Anspruch 1 bis 3, ferner dadurch gekennzeichnet, daß der das Septum aufnehmende Abschnitt (32) des Gehäuses (24) allgemein zylindrisch ist.
5. Injektions- oder Probenahmestelle (100) nach Anspruch 1, ferner dadurch gekennzeichnet, daß der das Septum aufnehmende Abschnitt (112) des Gehäuses (104) einen allgemein elliptischen Querschnitt hat und vor Einbau des Septums (106) in den das Septum aufnehmenden Abschnitt (112) des Gehäuses (104) das Septum (106) einen allgemein kreisförmigen Querschnitt hat.
6. Injektions- oder Probenahmestelle (20; 100) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, ferner dadurch gekennzeichnet, daß vor Einbau des Septums (26; 106) in den das Septum aufnehmenden Abschnitt (32; 112) des Gehäuses (24; 104) das Septum (26; 106) einen an das Innenende (38; 118) angrenzenden, allgemein sich verjüngenden Innenabschnitt (42; 122) hat, der sich zu dem Innenende (38; 118) verjüngt.
7. Injektions- oder Probenahmestelle (20; 100) nach Anspruch 6, wobei vor Einbau des Septums (26; 106) in den das Septum aufnehmenden Abschnitt (32; 112) des Gehäuses (24; 104) das Septum (26; 106) einen an das Außenende (40; 120) des Septums (26; 106) angrenzenden Außenabschnitt (44; 124) mit einem allgemein gleichförmigen Querschnitt hat.
8. Injektions- oder Probenahmestelle (20) nach Anspruch 7, ferner dadurch gekennzeichnet, daß der allgemein gleichförmige Querschnitt des Außenabschnitts (44) des Septums (26) allgemein elliptisch ist.
9. Injektions- oder Probenahmestelle (100) nach Anspruch 7, ferner dadurch gekennzeichnet, daß der allgemein gleichförmige Querschnitt des Außenabschnitts (124) des Septums (106) allgemein kreisförmig ist.
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