DE69407213T2 - Plattentrennmaschine - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft Plattenschneidemaschinen.
- Bekannte Plattenschneidemaschinen enthalten im wesentlichen eine Ladestation, mindestens eine Schneidestation sowie eine stationäre Arbeitsfläche, entlang derer Pakete von Platten von der Ladestation zur Schneidestation transportiert werden. Einige Schneidmaschinen, insbesondere Schneidmaschinen zum Schneiden von großen Platten, sind durch ein System gekennzeichnet, bei dem das Paket zur Zufuhr zur Schneidestation um 90º gedreht wird, um zu ermöglichen, daß das Paket mit seiner längeren oder kürzeren Seite parallel zur Schnittlinie der Schneidestation zugeführt wird.
- Eine erste Lösung, die derzeit vermarktet wird, sieht die Übergabe und Drehung des Pakets mit Hilfe eines Dreharms mit Druckluftgreifern vor, die das Paket ergreifen. Eine derartige Lösung hat im wesentlichen zwei Nachteile, die darin bestehen, daß die Arbeitsfläche groß ist und daß zwischen Arbeitsfläche und Paket Scheuern auftritt. Die Länge der Arbeitsfläche muß in der Tat mindestens gleich groß wie die Summe der längeren und kürzeren Seiten des Pakets sein, wobei durch das Scheuern die Kraft vergrößert wird, die die Greifer und der Dreharm benotigen, um die einzelnen Platten im Paket ausgerichtet zu halten und um das Paket zu drehen.
- Eine zweite Lösung, die zur Zeit vermarktet wird, sieht mit Hilfe einer Gegenrolle, die von der Arbeitsfläche hervorragt, die Drehung des Pakets mit Hilfe eines Druckluftgreifers vor, der eine Ecke des Pakets ergreift und sich in eine Richtung senkrecht zur Schnittlinie bewegt. Der Hauptnachteil dieser Lösung besteht im Scheuern zwischen dem Paket und der Arbeitsfläche, woraus sich ergibt, daß die einzelnen Platten im Paket auch dann nicht mehr fluchten, wenn durch die Greifer eine beträchtliche Kraft ausgeübt wird.
- Eine dritte Lösung betrifft eine Pakethebevorrichtung mit Greifereinrichtungen vom Saugtyp, die am Paket angreifen und in einem Zwischenraum im Zentralbereich der Arbeitsfläche untergebracht sind. Im aktuellen Betrieb bewegt sich die Vorrichtung zunächst nach oben, um das Paket von der Arbeitsfläche weg zu heben, dreht sich um 90º um eine senkrechte Achse und kehrt innerhalb des Zwischenraums zurück und deponiert das Paket auf der Arbeitsfläche. Der Hauptnachteil dieser Lösung besteht darin, daß sich das Paket die ganze Zeit über im zentralen Abschnitt der Arbeitsfläche befindet und daher entlang dem zentralen Abschnitt der Schnittlinie geschnitten wird, wodurch sich die Größe der für das Schneidmesser erforderlichen Wegstrecke erhöht. Die zentrale Position des Pakets erhöht ebenfalls die Wegstrecke der nachfolgenden Werkzeuge und Elemente nach dem ersten Schnitt, woraus sich ein übermäßig langer Schneidmaschinenzyklus ergibt, der sich unvermeidlich in den Produktionskosten niederschlägt.
- Gegenüber einer stationären Arbeitsfläche besteht eine vierte Lösung in einer bewegbaren Arbeitsfläche mit einer Einrichtung zur Hin- und Herbewegung der Arbeitsfläche zwischen der Lade- und der Schneidestation sowie einer Einrichtung zur Drehung der Arbeitsfläche um eine senkrechte Achse. Die Arbeitsfläche bewegt sich im wesentlichen von der Schneidestation zur Ladestation, um das Paket aufzunehmen, bewegt sich um einen vorgegebenen Abstand in Richtung zur Schneidestation zurück, dreht sich um die senkrechte Achse und bewegt sich dann weiter zur Schneidestation. Einer der Hauptnachteile dieser Lösung ist die sehr komplexe Ausführung der Arbeitsfläche. Darüber hinaus wird anders als bei den oben beschriebenen Lösungen die Arbeitsfläche zur Übergabe des Pakets zur Schneidestation sogar dann eingesetzt, wenn eine Drehung des Pakets nicht erforderlich ist. Schließlich ergibt sich trotz des glatten Finishs der Arbeitsfläche zur Ermöglichung des Zwei-Wege- Gleitens des Pakets eine beträchtliche Reibung zwischen Arbeitsfläche und der Kontaktfläche des Pakets, so daß auch bei dieser Lösung das Paket auf der Arbeitsfläche scheuert.
- Ein wichtiger Punkt, der in Verbindung mit dem Scheuern zu beachten ist, ist, daß es außer der Versetzung des Pakets auch zu einem Verkratzen der Oberfläche und dazu kommt, daß die die Arbeitsfläche berührende unterste Platte als Ausschuß zurückgewiesen wird, wodurch die Kosten, insbesondere für Platten mit hochwertiger Holzoberfläche, steigen. Der einzige Weg, sich bis zu einem gewissen Maß gegen die durch Scheuern verursachten Beschädigungen zu schützen, ist es, den Durchsatz zu reduzieren, was wiederum zu höheren Produktionskosten führt.
- US-A-3 529 331 (PUTIN) beschreibt eine Schneidemaschine gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1, welche die oben angegebenen Nachteile aufweist. Insbesondere ist bei der in US-A-3 529 331 beschriebenen Schneidmaschine der Abstand zwischen der Achse des Rahmens und der ersten Seitenkante des Tisches nicht gleich dem Abstand zwischen der Drehachse und der Seite des Rahmens, woraus sich die oben beschriebene mangelnde Effizienz ergibt. Ferner wird in diesem Dokument keine Ausrichtung des Pakets beim Laden, dem Transport und dem Schneiden angegeben oder nahegelegt. Somit ist in der in US-A-3 529 331 beanspruchten Schneidmaschine das Plattenpaket immer im zentralen Abschnitt der Arbeitsfläche angeordnet und wird entlang des zentralen Abschnitts der Schnittlinie geschnitten, wodurch sich die Größe der für das Schneidmesser erforderlichen Wegstrecke erhöht.
- Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Plattenschneidemaschine, die so ausgeführt ist, daß die oben angegebenen Nachteile überwunden sind, d.h., bei der ein Paketdrehsystem verwirktlicht ist, anzugeben, bei dem das Paket keinem Scheuern unterworfen ist und das eine unkomplizierte Konstruktion aufweist.
- Weitere Aufgaben und Vorteile der vorliegenden Erfindung sind in der folgenden Beschreibung offenbart.
- Erfindungsgemäß wird eine Schneidemaschine angegeben, die umfaßt:
- eine Ladestation zum Laden eines Pakets rechtwinkliger Platten;
- eine Schneidestation;
- einen festgelegten Aufbau zwischen der Ladestation und der Schneidestation, der eine horizontale Arbeitsfläche enthält, deren erste Seitenkante senkrecht zu einer Schnittlinie liegt, die in der Schneidestation vorgegeben ist, und
- eine Vorrichtung zum Drehen des an der Ladestation auf die Arbeitsfläche geladenen Plattenpakets an der Arbeitsfläche um 90º;
- wobei die Vorrichtung zum Drehen aufweist: einen horizontalen Rahmen zum Abstützen des Pakets, eine erste Einrichtung zur Bewegung des Rahmens von einer Ebene unterhalb der Arbeitsfläche auf eine Ebene oberhalb der Arbeitsfläche und zurück, und eine zweite Einrichtung zum Drehen des Rahmens um 90º im Uhrzeigersinn und zurück um eine stationäre Drehachse senkrecht zur Arbeitsfläche, wenn sich der Rahmen oberhalb der Arbeitsfläche befindet, und
- wobei die Arbeitsfläche eine erste Öffnung mit einer Längsachse parallel zur Schnittlinie, um zu gewährleisten, daß sich der Rahmen frei von einer Ebene unterhalb der Arbeitsfläche auf eine Ebene oberhalb der Arbeitsfläche und zurück bewegen kann, und eine zweite Öffnung mit einer Längsachse senkrecht zur Schnittlinie vorgibt, um zu gewährleisten, daß sich der Rahmen frei von einer Ebene unterhalb der Arbeitsfläche auf eine Ebene oberhalb der Arbeitsfläche und zurück bewegen kann; sie ist dadurch gekennzeichnet, daß die Ladestation eine Einrichtung zum Laden des Pakets umfaßt, wobei eine erste Seite des Pakets mit der ersten Seitenkante fluchtet und eine zweite Seite des Pakets mit der Seite des Rahmens fluchtet, die parallel zur Schnittlinie und der Schnittlinie am nächsten ist, und daß der Abstand zwischen der Drehachse und der ersten Seitenkante gleich dem Abstand zwischen der Drehachse und der Seite des Rahmens ist, die parallel zur Schnittlinie und der Schnittlinie am nächsten ist, wenn der Rahmen mit der ersten Öffnung fluchtet.
- Eine bevorzugte, nicht einschränkende Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird im folgenden beispielhaft unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
- Fig. 1 eine schematische Seitenansicht einer Schneidemaschine gemäß der Lehre der vorliegenden Erfindung;
- Fig. 2 eine Draufsicht auf die Schneidmaschine von Fig. 1.
- Die Bezugszahl 1 in Fig. 1 bezeichnet eine Schneidemaschine, die umfaßt:
- eine bekannte Ladestation 2, einen stationären Aufbau 3, dessen Oberfläche eine horizontale Arbeitsfläche 3a vorgibt, eine bekannte Schneidestation 4 und eine Vorrichtung 5 zum Drehen eines Pakets 6 rechtwinkliger Platten an der Arbeitsfläche 3a um 90º, die an der Ladestation 2 auf die Arbeitsfläche 3a geladen wurden.
- Die in Fig. 1 gezeigte Ladestation 2 weist eine Plattform 7 auf, die einen Stapel 8 von Platten stützt, von denen mit Hilfe einer Schiebeeinrichtung ein Paket 6 entnommen und auf die Arbeitsfläche 3a geladen wird. Die Plattform 7 stellt eine Einrichtung zur Bewegung des Stapels 8 nach oben und nach unten dar.
- Bezugnehmend auf Fig. 2 ist die Arbeitsfläche 3a von oben gesehen rechtwinklig mit zwei Kanten 11 und 12, die parallel zueinander und zu einer in der Arbeitsstation 4 vorgegebenen Schnittlinie A, und mit zwei Kanten 13 und 14, die parallel zueinander und senkrecht zu den Kanten 11 und 12 liegen. Die Kanten 13 und 14 sind länger als die Kanten 11 und 12, und die Kante 13 bildet sowohl zum Beladen als auch zum Schneiden einen Bezugspunkt (als Nullpunkt bezeichnet). Das Paket 6 hat tatsächlich immer, wenn es geladen wird, vor und nach dem Drehen um 90º, wenn es der Schneidestation 4 zugeführt wird und wenn es geschnitten wird, eine (lange oder kurze) Seite in einer Linie mit der Kante 13.
- Die Arbeitsfläche 3a, die sich nahe an der Ladestation 2 befindet, weist eine Reihe von Durchgangsschlitzen 15 auf, deren Längsachsen parallel zueinander und zur Schnittlinie A und zwischen der Kante 14 und dem zentralen Abschnitt der Fläche 3a vorgegeben sind. Von den Schlitzen 15 zur Kante 13 stellt die Arbeitsfläche 3a einen Schachbrettabschnitt 16 mit einer Reihe von Lükken dar, die sich mit den Schlitzen 15 bis zur Kante 13 in einer Linie befinden und sich von den Schlitzen 15 bis zur Kante 13 fortsetzen. Diese Lücken haben mit Ausnahme einer Lücke, die mit 16a bezeichnet ist, und die eine Breite gleich der Gesamtbreite von zwei benachbarten Schlitzen 15 und dem zwischen ihnen vorgegebenen massiven Abschnitt hat, die gleiche Breite wie die Schlitze 15.
- Nahe an der Kante 13 weist die Arbeitsfläche 3a eine Reihe von der Kante 11 ausgehende Durchgangsschlitze 17 auf, deren Längsachsen parallel zueinander und senkrecht zur Schnittlinie A sind und die zwischen der Kante 11 und dem Abschnitt 16 vorgegeben sind. Schließlich weist, nahe an der Kante 13, die Arbeitsfläche 13a, ausgehend von Kante 12, eine Reihe von Durchgangsschlitzen 18 auf, die sich in einer Linie mit den Schlitzen 17 befinden und die gleiche Breite und Anzahl aufweisen und zwischen der Kante 12 und dem Abschnitt 16 vorgegeben sind.
- Der Abschnitt 16 weist eine Reihe von Lücken auf, die sich mit den Schlitzen 17 und 18 in einer Linie befinden und von den Schlitzen 17 und 18 ausgehen und die mit Ausnahme einer Lücke, die mit 16b bezeichnet ist, und die eine Breite gleich der Gesamtbreite von zwei benachbarten Schlitzen 17 und dem zwischen ihnen vorgegebenen massiven Abschnitt hat, die gleiche Breite wie die Schlitze 17 und 18 aufweisen. Die Achsen der Lücken 16a, 16b schneiden sich senkrecht, und die Gesamtlänge der Schlitze 15 und der entsprechenden, auf der gleichen Linie liegenden Lücken im Abschnitt 16 ist geringer als die Gesamtlänge der Schlitze 17 und 18 und der entsprechenen, auf der gleichen Linie liegenden Lücken im Abschnitt 16. Die massiven Abschnitte der Arbeitsfläche 3a sind mit bekannten Rollen (nicht gezeigt) ausgerüstet, deren Längsachsen parallel zur Schnittlinie A liegen.
- Bezugnehmend auf die Fig. 1 und 2 umfaßt die Vorrichtung 5 eine Säule 21, die sich um eine senkrechte Achse B dreht, an der sich die Achsen der Lücken 16a und 16b schneiden, und die in Bezug auf eine senkrechte Achse durch das geometrische Zentrum der Arbeitsfläche 3a exzentrisch ist. Die Vorrichtung 5 weist ferner einen von einer Säule 21 abgestützten Rahmen 22, eine Einrichtung zum Drehen der Säule 21 und somit des Rahmens 22 um die Achse B und eine Einrichtung 24 zur Bewegung der Säule 21 und somit des Rahmens 22 längs der Achse B nach oben und nach unten auf. Die Einrichtungen 23 und 24 befinden sich im Aufbau 3. Der Rahmen 22 ist horizontal und umfaßt ein Element 25, das an der Säule 21 befestigt ist, und eine Reihe von Elementen 26, die an und oberhalb des Elements 25 befestigt sind, deren entsprechende Längsachsen parallel zueinander und senkrecht zur Längsachse des Elements 25 sind, und deren Länge gerade kürzer als die Gesamtlänge der Schlitze 15 und der entsprechenden, sich in einer Linie befindenden Lücken im Abschnitt 16 ist.
- Die in Fig. 1 in der nicht einschränkenden Ausführungsform dargestellte Einrichtung 23 umfaßt einen Elektromotor 27, dessen Ausgangswelle mit einem Getriebe 28 verbunden ist, das mit einem Getriebe 31, das auf der Säule 21 ausgebildet ist, in Eingriff steht, und die in der nicht einschränkenden Ausführüngsform ebenfalls dargestellte Einrichtung 24 umfaßt unterhalb und koaxial mit der Säule 21 eine hydraulische Betätigungseinrichtung 32, die durch ein Hydrauliksystem 33 (schematisch dargestellt) zur Bewegung der Säule 21 um die Achse B versorgt wird. Ein Axiallager 34 zwischen dem Bodenabschnitt der Säule 21 und der Stange der Betätigungseinrichtung 32 ermöglicht die Drehung der Säule 21, und ein Tragarm 35, der in Axialrichtung fest und winkelmäßig frei drehbar mit der Säule 21 verbunden ist, trägt den Elektromotor 27 so, daß dieser die Linearbewegung der Säule 21 mitmacht. Die Ladestation 2, die Schneidestation 4 und die Vorrichtung 5 (insbesondere die Einrichtungen 23 und 24) werden durch ein elektronisches Steuersystem 36 gesteuert.
- Wie aus Fig. 2 hervorgeht, ist der Rahmen 22 (mit durchgehenden Linien dargestellt) im Betrieb, wenn das Paket 6 auf die Arbeitsfläche 3a geladen wird, unterhalb der Arbeitsfläche 3a angeordnet, wobei sich die Elemente 26 parallel zur Schnittlinie A und genau un terhalb der Schlitze 15 und einer entsprechenden, sich in einer Linie bef indenen Lücken im Abschnitt 16 befinden und das Element 25 genau unterhalb der Lücke 16b im Abschnitt 16 befindet. Das Paket 16 wird auf die Arbeitsfläche geschoben, bis die längere Seite des Pakets dem Element 26, das der Schnittlinie A am nächsten ist, entspricht; während dieser Ladestufe fluchtet die kürzere Seite des Pakets 6 mit der Kante 13, die den Bezugspunkt Null für die Schneidstufe darstellt.
- An diesem Punkt bewegt die Einrichtung 24 den Rahmen 22 zu sich parallel über die Arbeitsfläche 3a nach oben, um das Paket 6 von der Fläche 3a abzunehmen, und die Einrichtung 23 dreht die Säule 21 und damit den Rahmen 22 um 90º gegen den Uhrzeigersinn (in Fig. 2), so daß der Rahmen 22 nun (wie durch die gestrichelten Linien in Fig. 2 und die durchgezogene Linie in Fig. 1 gezeigt) angeordnet ist, wobei sich die Elemente 26 parallel zur Kante 13 und genau über den Schlitzen 17 und 18 und den entsprechenden, sich in einer Linie befindenen Lücken in Abschnitt 16 befinden, und wobei sich das Element 25 genau über der Lücke 16a in Abschnitt 16 befindet und die längere Seite des Pakets 6, die in der ersten Stellung des Rahmens 22 mit dem Element 26 übereingestimmt hatte und sich in der größten Nähe zur Schnittlinie A befunden hatte, nun mit der Kante 13 in einer Linie liegt. Das wird durch den Abstand zwischen der Drehachse B und der Kante 13 möglich, der gleich dem Abstand zwischen der Drehachse B und der äußersten Seite des Elements 26 ist, das sich in der ersten Stellung des Rahmens 22 der Schnittlinie A am nächsten befindet.
- Wenn das Paket 6 insbesondere auf dem Rahmen 22 angehoben wird, der zuerst mit dem Paket in Berührung kommt, ergreifen eine Reihe bekannter Greifvorrichtungen 37, die am obengenannten Element 26 befestigt sind, das Paket 6, um beim Anheben eine Versetzung der einzelnen Platten zu verhindern.
- Nach der Drehung des Rahmens 22 und somit des Pakets 6 durch die Einrichtung 23, bewegt die Einrichtung 24 den Rahmen 22 unter die Arbeitsfläche 3a durch die Schlitze 17 und 18 und die entsprechenden, sich in einer Reihe befindenden Lücken im Abschnitt 16 nach unten, wobei die Greifeinrichtungen 37 während dieser Abwärtsbewegung das Paket 6 freigeben, das dann auf der Arbeitsfläche 3a abgelegt wird. Die Schiebeeinrichtung an der Ladestation 2 oder eine weitere Schiebeeinrichtung führen das Paket 6 zur Schneidestation 4 und nachdem das Paket 6 geschnitten ist, wird die obige Operation des Rahmens 22 zur Vorbereitung des nächsten Betriebszyklus in umgekehrter Richtung wiederholt, falls die Schneidmaschine 1 eine Drehung des Pakets 6 um 90º erforderlich machen sollte.
- Die Vorteile der vorliegenden Erfindung sind die folgenden:
- Sie gibt im einzelnen eine Schneidmaschine an, die ein Paket ohne Scheuern und somit ohne ein Verkratzen der Oberflächen der Platten um 90º drehen kann. Ferner fluchtet während der Ladestufe bei der Übertragung zur Schneidestation und während des Schneidens eine Seite des Pakets auf der Arbeitsfläche unabhangig von der Winkelposition des Pakets immer mit dem Bezugspunkt Null, bezogen auf die Drehachse des Stützrahmens, wodurch sich die Wegstrecke des Schneidmessers an der Schneidmaschine verringert. Die seitliche Position des Pakets in Bezug auf die Arbeitsfläche gewährleistet ebenfalls, daß die Wegstrecke der nachfolgenden Werkzeuge und der Elemente nach dem ersten Schnitt verringert wird. Aufgrund der vorliegenden Erfindung wird daher eine Verringerung der Betriebszeit der Schneidmaschine und damit eine Verringerung der gesamten Produktionskosten erreicht. Schließlich ist als weiterer Punkt die unkomplizierte Konstruktion der Vorrichtung zu erwähnen, durch die das Paket gedreht wird.
- Selbstverständlich können an der hier beschriebenen und dargestellten Schneidmaschine 1 im Rahmen des Anspruchsumfangs liegende Änderungen vorgenommen werden.
Claims (10)
1. Schneidmaschine, die umfaßt:
eine Ladestation (2) zum Laden eines Pakets (6)
rechtwinkliger Platten;
eine Schneidestation (4);
einen stationären Aufbau (3) zwischen der Ladestation
(2) und der Schneidestation (4), der eine horizontale
Arbeitsfläche (3a) enthält, deren erste Seitenkante
(13) senkrecht zu einer Schnittlinie (A) liegt, die in
der Schneidestation (4) vorgegeben ist, und
eine Vorrichtung (5) zum Drehen des an der Ladestation
(2) auf die Arbeitsfläche (3a) geladenen Pakets (6) von
Platten an der Arbeitsfläche (3a) um 90º;
wobei die Vorrichtung (5) zum Drehen aufweist: einen
horizontalen Rahmen (22) zum Abstützen des Pakets (6),
eine erste Einrichtung (24) zur Bewegung des Rahmens
(22) von einer Ebene unterhalb der Arbeitsfläche auf
eine Ebene oberhalb der Arbeitsfläche (3a) und zurück,
und eine zweite Einrichtung (23) zum Drehen des Rahmens
(22) um 90º im Uhrzeigersinn und zurück um eine
stationäre Drehachse (B) senkrecht zur Arbeitsfläche (3a),
wenn sich der Rahmen (22) oberhalb der Arbeitsfläche
(3a) befindet,
wobei die Arbeitsfläche (3a) eine erste Öffnung (15 und
16) mit einer Längsachse parallel zur Schnittlinie (A),
um zu gewährleisten, daß sich der Rahmen (22) frei von
einer Ebene unterhalb der Arbeitsfläche auf eine Ebene
oberhalb der Arbeitsfläche und zurück bewegen kann, und
eine zweite Öffnung mit einer Längsachse senkrecht zur
Schnittlinie vorgibt, um zu gewährleisten, daß sich der
Rahmen frei von einer Ebene unterhalb der Arbeitsfläche
auf eine Ebene oberhalb der Arbeitsfläche (3a) und
zurück bewegen kann,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Ladestation (2) eine Einrichtung zum Laden des
Pakets (6) umfaßt, wobei eine erste Seite des Pakets
(6) mit der ersten Seitenkante (13) fluchtet und eine
zweite Seite des Pakets mit der Seite des Rahmens (22)
fluchtet, die parallel zur Schnittlinie und der
Schnittlinie (A) am nächsten ist, und
daß der Abstand zwischen der Drehachse (B) und der er
sten Seitenkante (13) gleich dem Abstand zwischen der
Drehachse (B) und der Seite des Rahmens (22) ist, die
parallel zur Schnittlinie und der Schnittlinie (A) am
nächsten ist, wenn der Rahmen (22) mit der ersten
Öffnung fluchtet.
2. Schneidmaschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Arbeitsfläche (3a) mehrere erste
Durchgangsschlitze (15), deren Längsachsen parallel zu
einander und zur Schnittlinie (A) sind, und einen
Schachbrettabschnitt (16) umfaßt, die durch die ersten
Schlitze (15) und mehrere erste Lücken vorgegeben sind,
die mit den ersten Schlitzen (15) in einer Linie liegen
und sich von diesen fortsetzen, wobei die ersten
Schlitze (15) von einer zweiten Kante (14) der
Arbeitsfläche (3a) bis zum Schachbrettabschnitt (16)
vorgegeben sind.
3. Schneidmaschine nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß, mit Ausnahme einer Lücke (16a) unter den
ersten Lücken, die eine Breite vorgibt, die gleich der
Gesamtbreite der zwei benachbarten ersten Schlitze (15)
und des massiven Abschnitts ist, der zwischen den
benachbarten ersten Schlitzen (15) vorgegeben ist, die
ersten Schlitze im Schachbrettabschnitt (16) die
gleiche Breite wie die ersten Schlitze (15) vorgeben.
4. Schneidmaschine nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Arbeitsfläche (3a) vorgibt: mehrere
zweite Durchgangsschlitze (17) parallel zur ersten
Kante, die von einer dritten Kante (11) der Arbeitsfläche
(3a) ausgehen, die nahe an der Ladestation (2)
angeordnet ist, mehrere zweite Lücken im Schachbrettabschnitt
(16), die sich mit den zweiten Schlitzen (17) in einer
Linie befinden und sich von diesen fortsetzen, und
mehrere dritte Druchgangsschlitze (18), die sich mit den
zweiten Schlitzen in einer Linie befinden und sich von
diesen fortsetzen und die bis zu einer vierten
Seitenkante (12) der Arbeitsfläche (3a) nahe an der
Schnittlinie (A) vorgegeben sind.
5. Schneidmaschine nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schachbrettabschnitt (16) die gleiche
Breite aufweist wie der zweite und der dritte Schlitz
(17 und 18) mit Ausnahme einer Lücke (16b) der zweiten
Lücken, die eine Breite aufweist, die gleich der
Gesamtbreite der zwei benachbarten zweiten Schlitze (17)
und des massiven Abschnitts ist, die zwischen den
benachbarten zweiten Schlitzen (17) vorgegeben ist.
6. Schneidmaschine nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste breitere Lücke (16a) und die
breitere zweite Lücke (16b) Längsachsen vorgeben, die
die Drehachse (B) senkrecht schneiden.
7. Schneidmaschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (5) ferner umfaßt:
eine Säule (21), die mit der Drehachse (B) koaxial ist,
und die von der ersten Einrichtung (24) axial bewegt
und von der zweiten Einrichtung (23) um die erste
Drehachse (B) gedreht wird, wobei die Säule (21) den Rahmen
(22) trägt.
8. Schneidmaschine nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß
der Rahmen (22) ein erstes Element (25) aufweist, das
an der Säule (21) befestigt ist, und
daß mehrere zweite Elemente (26) am ersten Element (25)
befestigt sind und entsprechende Längsachsen aufweisen,
die zueinander parallel und zur Längsachse des ersten
Elements (25) senkrecht sind;
daß, wenn der Rahmen (22) mit der ersten Öffnung
fluchtet, die zweiten Elemente (26) mit den ersten Schlitzen
(15) und den zweiten Lücken im Abschnitt (16) fluchten
und das erste Element (25) mit der breiteren zweiten
Lücke (16b) fluchtet, und
daß, wenn der Rahmen (22) mit der zweiten Öffnung
fluchtet, die zweiten Elemente (26) mit dem ersten und
dritten Schlitz (17 und 18) und den zweiten Lücken im
Schachbrettabschnitt (16) fluchten und das erste
Element (25) mit der. breiteren ersten Lücke (16a)
fluchtet.
9. Schneidmaschine nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rahmen (22)
eine Einrichtung (37) zum Anklemmen des Pakets (6) am
Rahmen (22), insbesondere bei seiner Drehung um 90º
umfaßt.
10. Verwendung einer Schneidmaschine nach den
Ansprüchen 1 bis 9, wobei die folgenden Schritte ausgeführt
werden:
- ein erster Schritt des Ladens, bei dem das Paket
(6) der Platten auf die Arbeitsfläche (3a) geladen
wird, bis eine erste Seite des Pakets (6) mit einer
Kante (13) der Arbeitsfläche (3a) fluchtet, die den
Bezugspunkt Null darstellt, und bis eine zweite Seite des
Pakets (6) mit dem zum Rahmen (22) gehörigen Element
(26) in nächster Nähe zur Schnittlinie (A) fluchtet;
- ein zweiter Schritt des Anhebens des Rahmens (22)
parallel zum Rahmen, um das Paket (6) von der
Arbeitsfläche (3a) abzunehmen;
- ein dritter Schritt des Drehens des Rahmens (22)
der das Paket (6) trägt, bis die zweite Seite des
Pakets (6), die im ersten Schritt des Ladens mit dem
Element (26 in nächster Linie zur Schnittlinie (A)
übereinstimmte, mit der Kante (13) fluchtet, und
- ein vierter Schritt des Schneidens entlang einer
Linie (A) senkrecht zur Kante (13).
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| IT93BO000214A IT1266352B1 (it) | 1993-05-17 | 1993-05-17 | Macchina sezionatrice di pannelli. |
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