DE69407804T2 - Griffe für grabegeräte - Google Patents
Griffe für grabegeräteInfo
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Classifications
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Description
- Die Erfindung bezieht sich auf einen Handgriff für ein Arbeitsgerät, wie er in dem Oberbegriff der Ansprüche 1, 4 bzw. 5 definiert ist, im speziellen Handgriffe für Grabegeräte, wie Spaten, Gabeln, oder Schaufeln. Die Oberbegriffe der Ansprüche 1, 4 und 5 basieren auf der Offenbarung des Dokumentes GB-A-896 742. Die Erfindung schließt ebenso ein Grabegerät, das mit einem derartigen Handgriff versehen ist, ein.
- Grabegeräte können verschiedene Formen haben, jedoch bestehen sie im allgemeinen aus einem langgestreckten Schaft bzw. Stiel mit einem Kopf an einem Ende und einem Handgriff an dem anderen Ende. Derartige Arbeitsgeräte sind im großen Umfang in Gebrauch im Gartenbau, in der Landwirtschaft, in der Bauwirtschaft und im Bergbau.
- Der Stiel besteht üblicherweise aus Holz, Stahl, Kunststoff, oder faserverstärkten Materialien und ist, abhängig von dem Material, entweder rohrförmig oder massiv. Der Kopf ist entsprechend dem Zweck des Arbeitsgerätes angepaßt, d.h. er besitzt im Fall einer Gabel eine Vielzahl von Zinken sowie im Fall eines Spatens ein Spatenblatt.
- Der Handgriff kann im einfachsten Fall ein Fortsatz des Stieles sein, im Hinblick auf eine leichte Handhabung besitzt er jedoch einen im wesentlichen zylindrischen Handgriff, der quer in bezug auf den Stiel verläuft. Dieser Verlauf erleichtert das Eintreiben des Kopfes des Arbeitsgerätes in das zu bearbeitende Material, beispielsweise in Erde, Sand oder Schotter bzw. Kies. Um den Handgriff quer zum Stiel zu orientieren, ist der Handgriff T-förmig ausgebildet, wobei der Handgriff den Querbalken des T bildet. Es ist jedoch verbreiterter, den Handgriff D-förmig auszubilden, wobei der Handgriff durch eine Y-förmige Gabel getragen wird, d.h. von zwei Halter-Teilen, die sich zu dem handgriffseitigen Ende des Stieles spreizen.
- Längeres Graben mit einem bekannten Handgriff ist körperlich zermürbend und schließt eine Vielzalil von repetierenden Bewegungen ein. Bei jeder Bewegung gleitet die Hand der Arbeitsperson leicht auf oder über den Handgriff, was oft zu schmerzvollen Blasen führt, die ein Gebrauch des Arbeitsgerätes verhindern und so die Arbeitseffektivität vermindern. Wenn im schlimmsten Fall die Blasen ein ernsthaftes Ausmaß annehmen, dann muß die Arbeitsperson den Gebrauch des Arbeitsgerätes einstellen, bis die Blasen verheilt sind.
- Um das Problem der Blasenbildung zu verrneiden, hat mindestens ein Hersteller von Arbeitsgeräten einen federnd ausgebildeten Handgriff herausgebracht, bei dem eine Hülse aus einem weichen und nachgiebig aufgeschäumten Gummi oder Kunststoff mit einem harten Kern verbunden ist. Der Kern gewährleistet die strukturelle Härte, während die Schaumschicht den Kern umgibt, und die Sicherheit des Griffes der Arbeitsperson auf den Handgriff verbessert. Um dies zu gewährleisten, besitzt die Schaumschicht eine rauhe Oberflächentextur, die die Reibung mit der Haut der Arbeitsperson verstärkt, und die jedoch weich genug ist, um sich der Form der Hand der Arbeitsperson, wenn diese den Handgriff umfäßt, anzupassen.
- Obgleich eine Verbesserung gegenüber bekannten, nicht federnd ausgebildeten Handgriffen insofern erzielt wurde, als daß die Blasenbildung sehr reduziert wurde, werfen wiederum die federnden Handgriff ihre eigenen Probleme auf. Im speziellen umfäßt ein Grabvorgang beachtliche Bewegungen des Armes der Arbeitsperson und es ist verständlich, daß die Freiheit der Arrnbewegung extrem wichtig ist. Es ist daher unvorteilhaft, wenn der federnde Handgriff eine zusätzliche Belastung auf den Arm der Arbeitsperson und im speziellen auf sein Handgelenk ausübt. Da die Federung im wesentlichen eine Bewegung der Hand der Arbeitsperson in bezug auf den Handgriff verhindert, muß sich das Handgelenk der Arbeitsperson während des Grabens über einen großen Bewegungsbereich wiederholt beugen, und kann dabei unnatürliche und stressvolle Positionen bei dieser Tätigkeit annehmen. Dies fördert die Ermüdung und im schlimmsten Fall können die Muskeln, Bänder oder Sehnen der Arbeitsperson verletzt werden.
- Eine Teillösung für das Problem der Ermüdung oder der Verletzungsgefahr besteht darin, den Handgriff als solchen in bezug auf den verbleibenden Teil des Handgriffes drehbar zu machen. Beispiele für drehbare Handgriffe sind offenbart in GB-A-896742 und WO-A-91/17647. Beide Anordnungen sehen einen D- förmigen Handgriff vor, mit einem festen zylindrischen Handgriff, der für eine entsprechende Bewegung quer angeordnet ist. Die Lehre nach der GB-A-896742 kommt der vorliegenden Erfindung vielleicht am nächsten, dadurch, daß sie einen Handgriff für ein Grabegerät offenbart, wobei der Handgriff erste und zweite beabstandet angeordnete Halter-Teile besitzt sowie einen Kern, der von den Halter-Teilen getragen wird und diese verbindet sowie eine rohrförmige feste Hülse, die drehbar auf dem Kern angeordnet ist.
- Weder die GB-A-895742 noch die WO-A-91/17647 sieht jedoch einen federnd ausgebildeten Handgriff vor, und es ist daher davon auszugehen, daß noch niemand ein Grabegerät vermarktet hat, welches einen federnden und zugleich drehbaren Handgriff besitzt. Die vorliegende Erfindung resultiert aus unseren Bemühungen, die oben genannten Probleme zu lösen und sieht daher zum ersten Mal ein kommerziell praktizierbares Grabegerät vor; welches einen federnden, drehbaren Handgriff besitzt. Die Erfindung betrifft im speziellen die Sicherung der baulichen Festigkeit eines Handgriffes, der einen federnden und drehbaren Handgriff besitzt. Hinsichtlich eines Aspektes ist daher die Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß die Hülse eine nachgebend, griffige Oberfläche aufweist und in bezug auf den Kern axial angeordnet ist sowie dadurch, daß die Hülse eine Kopplungsausformung besitzt, die so ausgebildet ist, daß sie einen ineinandergreifenden Wirkeingriff mit einer komplementären Kopplungsausformung am Kern anbringbar ist.
- In bezug auf diesen Aspekt der Erfindung ist es nicht wesentlich, daß erste und zweite Halter-Teile vorgesehen sind, wenngleich eine solche Anordnung bevorzugt wird.
- Vorzugsweise sind die Kopplungsausformungen so ausgebildet, daß sie eine Schnappverbindung zwischen Hülse und dem Kern ermöglichen. Der eine Satz der Kopplungsausformungen kann dabei mit einem der Hülse zugeordneten Spamiring versehen sein, wobei der Spannring vorzugsweise ein getrenntes Bauteil ist, der von der Hülse aufgenommen ist oder auf andere Weise daran befestigt ist.
- Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung kann der Handgriff einen ersten und einen zweiten Kern besitzen, wobei jeder Kern als Zapfen ausgebildet ist, der jeweils mit einem entsprechenden von ersten und zweiten Halter-Teilen zugeordnet ist, wobei die Hülse axial in bezug auf jeden Zapfen angeordnet ist.
- Das Ermöglichen einer Drehbewegung des Handgriffes erlaubt dem Arm der Arbeitsperson, und im speziellen seinem Handgelenk, jegliche Positionen anzunehmen, die am meisten natürlich und bequem während eines Grabvorganges sind. Dies vermindert das Risiko einer Ermüdung oder einer Verletzung. Die Bewegungsfreiheit beruht jedoch nicht, anders als im Fall der bekannten Ausbildungen der Handgriffe, auf einer Schlüpfbewegung der Hand der Arbeitsperson in bezug auf den Handgriff; die Hand der Arbeitsperson verbleibt fest in bezug auf den Handgriff und minimisiert so das Entstehen von Blasen. Die Nachgebefähigkeit der Schicht, die die Griffoberfläche bildet, bewirkt weiterhin einen stoßabsorbierenden Effekt und verbessert damit die Nichtschlüpfrigkeit des Handgriffes.
- Um eine optimale bauliche Festigkeit zu erzielen, ist die Erfindung aus einem zweiten Aspekt heraus so gekennzeichnet, daß die Hülse eine nachgebend griffige Oberfläche besitzt, wobei der Kern axial in bezug auf die ersten und zweiten beabstandet angeordneten Halter-Teile angeordnet sind, wobei der Kern eine Spannung bewirkt, um zu verhindern, daß die Halter-Teile voneinander getrennt werden.
- Aus einem dritten Aspekt heraus, ebenfalls um die bauliche Festigkeit zu optimieren, ist die Erfindung dadurch gekennzeichhet, daß der Handgriff erste und zweite Kerne aufweist, wobei jeder Kern jeweils einem der ersten und zweiten Halter-Teile zugeordnet ist, sowie daß die Hülse drehbar um die Kerne ist, und dadurch, daß die Hülse eine nachgebend griffige Oberfläche besitzt, sowie dadurch, daß die Kerne mittels eines spannbaren Teiles verbunden sind, die eine Spannung ausüben, um zu verhindern, daß die Halter-Teile voneinander getrennt werden.
- Die bauliche Festigkeit kann, wenn gewünscht, weiterhin verbessert werden, wenn die Enden der Hülse jeweils in die zugehörigen ersten und zweiten Halter- Teile drücken, wobei die Hülse kompressiv wirkt, um die Halter-Teile auseinander zu halten.
- Der Kern kann mit dem zugehörigen Halter-Teil einstückig ausgebildet sein, oder jeweils mit dem zugehörigen Halter-Teil verbunden sein, z.B. indem jeder Kern in einer entsprechenden Öffnung in dem zugehörigen Halter-Teil aufgenommen ist. Alternativ dazu kann jeder Kern rohrförmig ausgebildet sein und einen hervorstehenden Teil des zugehörigen Halter-Teiles aufnehmen.
- Der Kern kann jeweils mit dem zugehörigen Halter-Teil durch Kröpfen, Stauchen, Hämmern oder durch andere plastische Deformationen des Kernes verbunden sein.
- Die Griffoberfläche hat vorzugsweise eine Charakteristik mit einer hohen Reibung, die ein seitliches Schlüpfen der Hand der Arbeitsperson auf dem Handgriff minimiert. Es ist anzumerken, daß ein solches Schlüpfen trotz der Möglichkeit des Verdrehens auftreten kann. Die griffige Oberfläche gewährleistet weiterhin, daß die Reibung zwischen der Hand der Arbeitsperson und der griffigen Oberfläche, die Reibkraft übersteigt, die sich dem Drehen des Handgriffes widersetzt. Dies gewährleistet, daß, wenn während eines Grabvorgangs eine Bewegung auftritt, der Handgriff verdreht wird und daß nicht ein Schlüpfen der Hand der Arbeitsperson auftritt.
- Die griffige Oberfläche kann einstückig mit der Hulse ausgebildet sein, wobei die Hülse eine ungleichförmige Festigkeit aufweist, derart, daß sie nach innen zu dem Kern relativ fest ist und nach außen zum Vorgeben der nachgebend griffigen Oberfläche verhältnismäßig flexibel ist.
- Die nachgebende Schicht ist vorzugsweise eine Schicht aus geschäumtem Gummi- oder Kunststoffmaterial, beispielsweise aus Neopren, das mit der Hülse verbunden oder auf andere Weise daran befestigt ist. Das die nachgebende Schicht bildende Schaummaterial kann von ungleichförmiger Dichte sein, mit einer relativ großzelligen inneren Struktur und einer relativ kleinzelligen äußeren Oberflächenregion.
- Die Erfindung betrifft ebenfalls ein Grabgerät, das mit dem Handgriff gemäß der Erfindung versehen oder einstückig damit verbunden ist.
- Damit die Erfindung klarer zu verstehen ist, wird Bezug genommen auf die folgende detaillierte Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen und die zugehörigen Zeichnungen. Wenngleich diese Ausfuhrungsformen gegenwärtig bevorzugt sind und zum Zwecke der Erläuterung der Erfindung beschrieben sind, ist es verständlich, daß die Erfindung nicht auf die offenbarten spezifischen Anordnungen beschränkt ist.
- Es zeigen:
- Figur 1 eine teilweise geschnittene Vorderansicht des oberen Endes eines Grabewerkzeuges, die einen Handgriff zeigt, der entsprechend der vorliegenden Erfindung ausgebildet ist;
- Figur 2 eine Seitenansicht der Anonlnung nach Figur 1;
- Figur 3 eine vergrößerte Querschnitts-Detailansicht, die einen Teil des in den Figuren 1 und 2 gezeigten Handgriffes darstellt;
- Figur 4 eine vergrößerte Querschnitts-Detailansicht, die eine weitere Ausführungsform der Erfindung darstellt, bei der ein Spannring als Teil der Hülse mit einem Zapfen, der mit einem Halter-Teil verbunden ist, im Wirkeingriff steht;
- Figur 5 eine vergrößerte Querschnitts-Detailansicht, die eine andere Handgriffausbildung darstellt, mit einem Handgriff, der unter Bildung eines Kernes einen mit einem Halter-Teil verbundenen Zapfen aufweist, und mit eine rohrförrnigen Hülse, die drehbar um den Kern ist; und
- Figur 6 ist eine vergrößerte Querschnitts-Detailansicht, die eine weitere Handgriff-Ausführungsform darstellt, die eine rohrförmige Hülse besitzt, die um zwei Kerne drehbar ist, und die eine Schraube besitzt, die innerhalb der Hülse sich zwischen den Kernen erstreckt und als ein Spannglied wirkt.
- Wie die Bezugnahme zunächst auf die Figuren 1 und 2 zeigt, weist das Grabegerät 10 einen langgestreckten zylindrischen Schaft oder Stiel 12 auf, der an seinem oberen Ende einen Handgriff 14 besitzt.
- Integral mit dem Handgriff 14 ist ein Verbindungsmittel in Form einer Hülse 16 einstückig verbunden. Die Hülse 16 ist im wesentlichen rohrförmig und bildet eine zylindrische Büchse oder Muffe, in der das obere Ende des Stieles 12 aufgenommen ist. Der Stiel 12 kann in der Buchse durch Verkleben, durch eine mechanische Befestigung, beispielsweise durch Nieten oder Schrauben, durch Reibung oder durch eine Kombination von solchen Mitteln befestigt werden. Um die Komplexität zu reduzieren, ist es jedoch bevorzugt, daß der Stiel auf einfache Weise innerhalb der Buchse kraftschlüssig aufgenommen ist; zu diesem Zweck kann die Buchse nach innen gerichtete Vorsprünge aufweisen, die einen Wirkeingriff mit dem Stiel 12 bewirken.
- Oberhalb der Buchse 16 teilt sich der Handgriff 14 in zwei Halter-Teile 18, die sich Y-förmig auseinanderspreizen. Ein Handgriff 20 überspannt den Abstand zwischen den oberen Enden der Halter-Teile 18, wobei seine Achse A senkrecht in bezug auf die gemeinsame Achse B des Stieles 12 und der Buchse 16 verläuft. Dadurch stellt der Handgriff 20 einen im wesentlichen D-förrnigen Handgriff von üblichem Aussehen dar. Bei der in den Figuren 1 bis 3 dargestellten Ausführungsform weist der Handgriff 20 einen im wesentlichen rohrförmigen Kern 22 aus Aluminium auf, wenngleich Stahl oder andere Materialien ebenso verwendet werden können. Der Kern 22 ist von einer dichtsitzenden Hülse 24 aus einem aufgeschäumten Kunststoffmaterial umgeben, die ihrerseits von einem Rohr 26 aus geschäumtem Gummi, vorzugsweise Neopren, umgeben ist. Die Hülse 24 ist gleitend auf dem Kern 22 aufgebracht, und kann daher frei um die Achse A des Handgriffes drehen.
- Der Innendurchmesser des Rohres 26 aus geschäumtem Gummi ist auf den Außendurchmesser der Hülse 24 abgestimmt, derart, daß das Rohr 26 eine saumlose federnde Schicht um die Hülse herum bildet. Das Rohr 26 aus geschäumtem Gummi kann mit der Hülse 24 mittels geeigneter Kleber verbunden sein, oder sie kann auch auf einfache Weise durch die Reibkraft mit der äußeren Oberfläche der Hülse 24 in Position gehalten werden. Dabei weist das Rohr 26 anfänglich vorzugsweise ein kleines Untermaß auf, so daß sie gedehnt über die Hülse 24 gezogen werden muß, um so die Reibung auf der Hülse 24 zu verbessern.
- Wie man am besten aus Figur 3 erkennt, besitzt jedes Halter-Teil 18 eine Öffnung 28, die jeweils ein Ende des rohrförmigen Kernes aufnimmt. Wenn der Kern 22 in die Öffnung 28 eingeführt ist, wird er in dem Halter-Teil 18 verankert, indem der äußere Endabschnitt des Kernes durch einen stemmenden oder aufweitenden Vorgang expandiert wird. Der Kern 22 wird daher in unverrückbarer Weise mit jedem Halter-Teil 18 verankert, und verhindert, da er eine Spannung ausübt, daß die Halter-Teile 18 unter der Belastung beim Gebrauch sich auseinanderbewegen.
- Es ist zu erkennen, daß die Hülse 24 an jedem Ende eine Schulter 30 besitzt, die gegen die zugehörigen Halter-Teile 18 drücken. Die Hülse 24 wirkt daher kompressiv, um zu verhindern, daß sich beim Gebrauch des Handgriffes die Halter-Teile 18 aufeinander zubewegen und dabei möglicherweise das Rohr 26 aus geschäumten Gummi deformieren.
- Die vorliegende Erfindung sieht daher eine feste Struktur vor, bei der eine Biegung der Halter-Teile 18 durch den Kern 22, der sowohl auf Spannung als auch auf Druck beansprucht wird, minimiert wird.
- Das geschäumte Gummimaterial des Rohres 26 besitzt eine ungleichförmige Dichte, mit einer relativ großzelligen inneren Struktur für eine wirksame Federung, jedoch mit einer relativ kleinzelligen äußeren Oberflächenregion, was die Verschleißfestigkeit erhöht. Falls gewünscht, kann die äußere Region im wesentlichen undurchdringbar sein, um den Eindringen von Schweiß oder anderer Feuchtigkeit in die innere zellulare Struktur zu widerstehen, sie kann jedoch auch alternativ mit einem bestimmten Grad von Durchlässigkeit ausgebildet sein, um solche Feuchtigkeit aufzusaugen und um auf diese Weise weiterhin die Möglichkeit eines Schlüpfens der Hand über den Griff zu reduzieren.
- Die Figur 4 zeigt eine andere Anordnung, bei der die Hülse 24 aus einem spritzgegossenen Kunststoffmaterial besteht und durch den Wirkeingriff eines Zapfens 32, der einstückig mit dem Halter-Teil 18 spritzgegossen ist, an dem Halter-Teil 18 befestigt ist. Zu diesem Zweck weist das offene Ende der Hülse 24 einen Spannring bzw. eine Klemmhülse 34 auf, die ein separates spritzgegossenes Kunststoffteil darstellt, und in die Hülse 24 eingedrückt ist. Die Klennnhülse 34 hat an ihrem offenen Ende eine Vielzahl von umfänglich beabstandeten, sich nach innen erstreckenden Fingern 36, die mit dem Zapfen 32 nach Art einer Schnappverbindung in Wirkeingriff gelangen, wobei sich die Finger 36 um einen ausgedehnteren Kopfteil 38 des Zapfens 32 anlegen, wenn die entsprechenden Teile zusammengedrückt werden. Unter Bezugnahme auf die Terrninologie, die im Zusammenhang mit den Figuren 1 bis 3 verwendet worden ist, wirken somit die Zapfen 32 als ein Kern, um den die Hülse 24 drehbar ist.
- Die Figur 4 zeigt weiterhin, wie die spritzgegossene Hülse 24 mit einem zentralen Quersteg 40 für eine zusätzliche bauliche Festigkeit versehen werden kann.
- Eine weitgehend ähnliche alternative Anordnung zeigt die Figur 5, bei der sich die Hülse 24 wiederum um einen Zapfen 32 dreht, der einstückig mit dem Halter- Teil 18 ausgebildet ist, wobei der Zapfen 32 in dem offenen Ende der Hülse 24 aufgenommen ist. Es sind ferner Kopplungsausformungen für eine axiale Anordnung der Hülse 24 in bezug auf das Halter-Teil 18 vorgesehen. Bei dieser Anordnung nach Figur 5 bestehen die Kopplungsausformungen aus einer Ringnut im Zapfen 32 und einem komplementären Ringwulst nahe dem offenen Ende der Hülse 24.
- Es soll betont werden, daß bei den Ausführungsformen gemäß den Figuren 4 und 5 die Hülse 24 sowohl auf Zug als auch auf Druck beansprucht wird, um so eine Biegung des Halter-Teiles 18 zu minimieren.
- Die Figur 6 zeigt schließlich eine Anordnung, die mit denjenigen, die in den Figuren 4 und 5 dargestellt sind, verwandt ist, insofern, als eine rohrförmige Hülse 24 vom Zapfen 32 gehaltert ist, die einstückig mit den Halter-Teilen 18 ausgebildet sind. Jedoch sind die Kopplungsausformungen der in den Figuren 4 und 5 dargestellten Ausführungsbeispiele durch eine langgestreckte Schraube 42 ersetzt, die sich vorzugsweise, wie dargestellt, entlang der Drehachse A des Handgriffes erstreckt, wenngleich diese zentrale oder axiale Positionierung nicht essentiell ist. Die Schraube 42 verbindet die beiden Halter-Teile 18 und wirkt somit als ein Spannteil getrennt von der Hülse 24. Einer Biegung der Halter-Teile 18 steht der Druck der Hülse 24 und die Spannung der Schraube 42 entgegen.
- In der in Figur 6 gezeigten Ausführungsform sind die Zapfen hohl ausgebildet, die jeweils eine nach innen gerichtete Ausnehmung 44 aufweisen, die mit einer Aushöhlung 46 an der Basis der Ausnehmung 44 in Verbindung steht. Die Ausnehmung 44 und die Aushöhlung 46 erstrecken sich entlang der Drehachse A und sind symmetrisch zu dieser Achse. Die Schraube 42 geht durch die Aushöhlung 46 hindurch, wobei ihr Kopf 48 im Wirkeingriff mit dem Boden der einen Ausnehmung 44 steht und wobei ihr mit dem Gewinde versehenes Ende 50 im Wirkeingriff mit der Aushöhlung 46 steht, die mit der anderen Ausnehmung 44 zusammenwirkt. Die Ausnehmungen 44 helfen, die Schraube 42 zu überdecken und können, falls gewünscht, mit Stopfen oder Kappen versehen werden.
- Zur Vereinfachung der Herstellung ist es bevorzugt, daß die Aushöhlungen kein Gewinde besitzen, wogegen die Schraube 42 ein selbstschneidendes Gewinde besitzt, das ein Muttergewinde in die entsprechende Aushöhlung 46 schneidet. Falls gewünscht, kann jedoch eine der Aushöhlungen 46 mit einem Muttergewinde versehen werden, in die eine Standardschraube hineingeschraubt werden kann.
- Es sind viele Variationen möglich, ohne daß das erfindungsgemäße Konzept verlassen wird. Beispielsweise können irgendwelche geeigneten Materialien für die verschiedenen Komponenten des Handgriffes verwendet werden, wie es sich aus den Erfordernissen hinsichtlich der Kosten und der Leistungsfähigkeit ergibt. Strukturelle Modifikationen sind ebenso möglich; beispielsweise können die Kopplungsanordnungen eine Nut in einem weiblichen Drehteil und einen komplementären Wülst in einem männlichen Drehteil aufweisen, wenn diese Anordnung durch entsprechende Überlegungen in der Herstellung bestimmt wird. Eine weitere Modifikation schließt ein Crimpen einer Metallhülse um einen Zapfen herum, der als Kern dient, ein, wobei das Crimpen dazu dient, die Hülse in bezug auf den Kern axial zu fixieren.
- Die vorliegende Erfindung kann tatsächlich in einem breiten Bereich von spezifischen Formen ausgebildet werden, ohne daß von den wesentlichen Merkmalen abgewichen wird, und daher wird der Schutz der Erfindung nicht durch die Bezugnahme auf die vorhergehende spezielle Beschreibung, sondern durch die anhängenden Ansprüche bestimmt.
Claims (17)
1.Handgriff (14) für ein Grabegerät (10), mit mindestens einem Halter (18),
einem von ihm getragenen Kern (32) und einer rohrförmigen, festen, um
den Kern (32) drehbaren Hülse (24), dadurch gekennzeichnet, daß die
Hülse (24) eine nachgebend, griffige Obertläche (26) aufweist, und in
bezug auf den Kern (32) axial angeordnet ist, und die ferner eine
Kopplungsausformung (36) besitzt, die so ausgebildet ist, daß sie einen
ineinandergreifenden Wirkeingriff mit einer komplementären
Kopplungsausformung (38) am Kern (32) bringbar ist.
2. Handgriff (14) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kopplungsausformungen (36, 38) so ausgebildet sind, daß sie eine
Schnappverbindung zwischen Hülse (24) und dem Kern (32) ermöglichen.
3. Handgriff (14) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß er
einen ersten und einen zweiten Kern (32) besitzt, wobei jeder Kern (32)
als Zapfen (32) ausgebildet ist, der jeweils mit einem zugehörigen, von
ersten und zweiten Halter-Teilen (18) zugeordnet ist, wobei die Hülse (24)
axial in bezug auf jeden Zapfen (32) angeordnet ist.
4. Handgriff (14) für ein Grabegerät (10), mit ersten und zweiten beabstandet
angeordneten Halte-Teilen (18), die mittels eines Kerns (22) miteinander
verbunden sind und von ihm getragen werden, und mit einer rohrförmigen
festen, um den Kern (22) drehbaren Hülse (24), dadurch gekennzeichnet,
daß die Hülse (24) eine nachgebend griffige Oberfläche (26) besitzt, und
daß der Kern (22) axial in bezug auf die ersten und zweiten beabstandet
angeordneten Halter-Teile (18) angeordnet ist, wobei der Kern eine
Spannung bewirkt um zu verhindern, daß die Halter-Teile (18)
voneinander getrennt werden.
5. Handgriff (14) für ein Grabegerät (10) mit ersten und zweiten beabstandet
angeordneten Halter-Teilen (18) und einer rohrförmigen drehbaren festen
Hülse (24), dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriff (14) erste und
zweite Kerne (32) aufweist, wobei jeder Kern (32) jeweils einem der
ersten und zweiten Halter-Teile (18) zugeordnet ist, sowie daß die Hülse
(24) drehbar um die Kerne (32) ist, und dadurch, daß die Hülse (24) eine
nachgebend griffige Oberfläche (26) besitzt sowie dadurch, daß die Kerne
(32) mittels eines spannbaren Teiles (42) verbunden sind, die eine
Spannung ausüben, um zu verhindern, daß die Halter-Teile (18)
voneinander getrennt werden.
6. Handgriff (14) nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Hülse (24) axial in bezug auf die Kerne (22, 32) ausgebildet ist.
7. Handgriff (14) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Enden der Hülse (24) jeweils gegen die
zugehörigen ersten und zweiten Halter-Teile (18) drücken, wobei die
Hülse (24) kompressiv wirkt, um die Halter-Teile (18) auseinander zu
halten.
8. Handgriff (14) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Kern (32) mit dem zugehörigen Halter-Teil
(18) einstückig ausgebildet ist.
9. Handgriff (14) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Kern (32) jeweils mit dem zugehörigen
Halter-
Teil (18) verbunden ist.
10. Handgriff (14) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß jeder
Kern (22) in einer entsprechenden Öffnung (28) in dem zugehörigen
Halter-Teil (18) aufgenommen ist.
11. Handgriff (14) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß jeder
Kern (22) rohrförmig ausgebildet ist und einen hervorstehenden Teil des
zugehörigen Halter-Teiles (18) aufnimmt.
12. Handgriff (14) nach einem der Ansprüche 9 bis 11. dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Kern (22) jeweils mit dem zugehörigen Halter-
Teil (18) durch Kröpfen, Stauchen, Hämmern oder durch andere plastische
Deformationen des Kernes (22) verbunden ist.
13. Handgriff (14) nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Kern (22) in einer festen Beziehung zu dem
jeweils zugeordneten Halter-Teil (18) steht.
14. Handgriff (14) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die griffige Oberfläche (26) einstückig mit der Hülse
(24) ausgebildet ist, wobei die Hülse (24) eine ungleichförmige Festigkeit
aufweist, derart, daß sie nach innen zu dem Kern (22) relativ fest ist und
nach außen hin zum Vorgeben der nachgebend griffigen Oberfläche (26)
relativ flexibel ist.
15. Handgriff (14) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die griffige Oberfläche (26) durch eine nachgebende
Schicht (26) vorgegeben ist, die mit der Hülse (24) verbunden oder auf
andere Weise daran befestigt ist.
16. Handgriff (14) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die
nachgebende Schicht (26) eine Schicht aus Schaumgummi oder einem
Kunststoffmaterial von ungleichförrniger Dichte ist, das eine relativ
großzellige interne Struktur und eine relativ kleinzellige äußere
Oberflächenregion besitzt.
17. Grabegerät (10), das mit einem Handgriff (14) gemäß einem der
vorangehenden Ansprüche versehen ist oder damit einstückig verbunden
ist.
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| GB9319755A GB2282095A (en) | 1993-09-24 | 1993-09-24 | Handle for a digging tool |
| GB939322145A GB9322145D0 (en) | 1993-09-24 | 1993-10-27 | Handles for digging tools |
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- 1994-09-26 EP EP94927648A patent/EP0720522B1/de not_active Expired - Lifetime
- 1994-09-26 WO PCT/EP1994/003199 patent/WO1995008420A1/en not_active Ceased
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| DE69407804D1 (de) | 1998-02-12 |
| AU7698594A (en) | 1995-04-10 |
| EP0720522B1 (de) | 1998-01-07 |
| WO1995008420A1 (en) | 1995-03-30 |
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