DE69403733T2 - Vorrichtung zum Trennen von selbstklebenden Blättern - Google Patents
Vorrichtung zum Trennen von selbstklebenden BlätternInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum schnellen und zuverlässigen Trennen eines obersten Blattes eines Stapels von Blättern in einem Block, wobei jedes Blatt in dem Stapel durch ein Streifenpaar aus wiederlösbarem Klebstoff mit geringem Haftvermögen an dem nächsten darunter liegenden Blatt befestigt ist.
- Notizblöcke, die aus einem Stapel von entlang einem Rand festgeklebten Blättern bestehen, sind inzwischen wohlbekannt und schließen die von dem Rechtsnachfolger der vorliegenden Erfindung hergestellten und vertriebenen Blöcke der Marke Note Stix ein. Die in derartigen Blöcken an der Unterseite der Blätter aufgebrachten selbstklebenden Klebstreifen gestatten das Abziehen eines Blattes vom nächsten, und das abgetrennte Blatt kann dann an eine andere Fläche wieder angeklebt werden. Dieser Klebstoff ist auch wohlbekannt und wird oftmals als Klebstoff "mit geringem Haftvermögen" oder "wiederlösbarer" Klebstoff bezeichnet. Es versteht sich, daß das Aufkommen derartiger Notizblöcke zu den verschiedensten Blockkonstruktionen zur Verwendung in vielen Bereichen geführt hat. Eine relativ neue Anwendung betrifft einen Etikettenblock, bei dem einzelne Etikettenblätter entlang zweier einander gegenüberliegender Ränder jedes Etikettenblattes in dem Block mit einem Klebstoff mit geringem Haftvermögen bzw. einem wiederlösbaren Klebstoff versehen sind. Diese Art von Block wird beispielsweise von Produktherstellern verwendet, die die Etiketten jeweils einzeln von dem Block ablösen und sie dann vor dem Versand an fertige Produkte (wie zum Beispiel vorgefertigte Fensteranordnungen) kleben. Ein Problem besteht darin, daß es oftmals schwierig ist, einen Rand (oder Teil eines Rands) des Etikettenblattes aufzufinden, der das leichteste Ablösen des Blattes von dem Block gestattet. Versuchte man beispielsweise, das Etikett entlang einem der beiden sich senkrecht zu den einander gegenüberliegenden Klebrändern erstreckenden Ränder abzuziehen, wird das Etikettenblatt oft einreißen. Des weiteren kommt es oft vor, daß sich ein Rand beim Abziehen des Etikettenblattes vom Block aufrollt. Aufgrund des geringen Haftvermögens des Klebstoffes neigt der eine aufgerollte Rand bzw. neigen die mehreren aufgerollten Ränder dazu, die Klebkraft des Klebstoffes zu überwinden, so daß sich die Etikettenränder von dem Produkt, an das das Etikett letzten Endes geklebt wird, weg aufrollen. Bei starkem Aufrollen kann sich das Etikettenblatt vollständig von dem Produkt trennen. Eine Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung besteht in der Bereitstellung einer einfachen mechanischen Vorrichtung, die ein oberstes Etikettenblatt ohne Reißen oder Verursachen aufgerollter Ränder schnell und zuverlässig von einem Block derartiger Blätter trennt. Anders ausgedrückt, bleibt das erfindungsgemäß von dem Stapel abgetrennte Etikettenblatt in einem im wesentlichen flachen Zustand, so daß es zuverlässig an ein Produkt oder eine andere "Endgebrauchs"-Fläche geklebt werden kann.
- In der US-A-4637600 wird ein Verfahren und eine automatisierte Aufnahmevorrichtung zum Ablösen eines Etikettes von unten von einem Etikettenbestand gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 bzw. 2 beschrieben. Bevor ein Schneidmittel in den Etikettenstapel eindringt, legt ein Saugmittel 70 an einen Rand des Etikettenstapels einen Unterdruck an und beginnt so mit dem Ablösen eines Etiketts. Das eine flache Vorderkante aufweisende Schneidmittel dringt dann in den Stapel ein und bewegt sich dort hindurch, wobei sich das Schneidmittel jedoch nicht bis zu den Seitenrändern des Stapels erstreckt.
- In der FR-A-446023 wird auch eine Vorrichtung zum Ablösen des unteren Blattes von einem Stapel von Blättern beschrieben. In der Anordnung wird ein flexibles Aufnahmemittel zur Bildung eines Bogens in dem unteren Blatt des Stapels verwendet, wodurch sich das Blatt durch eine Öffnung in einer beweglichen Platte hinabbewegen kann. Da auf den Blättern kein Klebstoff aufgebracht ist, fallen sie durch die Öffnung, und es gibt keinen zwangsläufigen Trennvorgang eines Schneidmittels.
- Gemäß einem Aspekt stellt die Erfindung ein Verfahren zum Trennen eines Blatts eines Blockes von Blättern bereit, das anfängliches Trennen eines Querrands eines vordersten Blatts des Blockes von dem Rest des Blockes und dann Bewegen eines Schneidmittels in einer guer zum Querrand verlaufenden ersten Richtung durch den Block zum Trennen des vordersten Blatts von dem Rest des Blockes umfaßt,
- dadurch gekennzeichnet, daß jedes Blatt des Blockes durch ein Paar seitlich voneinander beabstandeter, im wesentlichen paralleler Streifen aus Klebstoff mit geringem Haftvermögen, die sich entlang einander gegenüberliegender Seitenränder des Blatts befinden, an ein darunter liegendes Blatt geklebt ist und es sich bei dem vordersten Blatt um das obere Blatt des Blockes handelt, die erste Richtung parallel zu den Streifen aus Klebstoff mit geringem Haftvermögen verläuft, der Querrand durch Anheben eines mittleren Teils des Querrands, unter dem das Schneidmittel anfangs an dem angehobenen mittleren Teil des Querrands und danach durch die Seitenränder des Klebstoffes eingeführt wird, getrennt wird.
- Gemäß einem anderen Aspekt stellt die Erfindung eine Vorrichtung zum Trennen eines Blatts von einem Block von Blättern bereit, die folgendes umfaßt: ein
- Trennmittel zum anfänglichen Trennen eines Querrands eines vordersten Blatts des Blockes von dem Rest des Blockes;
- ein Schneidmittel zum Einführen zwischen dem vordersten Blatt und dem Rest des Blockes;
- wobei das Schneidmittel so angebracht ist, daß es sich in einer quer zum Querrand durch den Block verlaufenden ersten Richtung bewegt und dadurch das vorderste Blatt von dem darunter liegenden Blatt trennt;
- dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Trennmittel um ein Hebemittel handelt, das so angeordnet ist, daß es einen mittleren Teil des Querrands anhebt, und das Schneidmittel einen Eingangsvorsprung, der so geformt und angeordnet ist, daß er anfangs unter dem mittleren angehobenen Teil des Rands des oberen Blatts des Blockes in den Block eindringt, und Seitenteile aufweist, die sich von dem Eingangsvorsprung erstrecken, um die Ränder des oberen Blatts von dem Rest des Blockes zwangsläufig zu trennen.
- In einem Ausführungsbeispiel enthält die erfindungsgemäße Vorrichtung ein einen Block von Etikettenblättern stützendes Gehäuse, das den Block oder Stapel aufwärts in eine Bezugsposition drängt, in der das oberste Etikettenblatt wie hier beschrieben abgelöst werden kann. An dem Gehäuse ist ein Blatttrennmechanismus angebracht, der manuell in entgegengesetzten horizontalen Richtungen bezüglich des Gehäuses und des Stapels hin und her bewegt werden kann.
- Die Blatttrennvorrichtung enthält verzahnte Antriebsräder, die entlang seitlich beabstandeter Getriebebahnen beweglich sind, welche die Blatttrennvorrichtung auf geradlinige (oder axiale), hinund hergehende Bewegungen, d.h. in einer Vorwärtsrichtung zum Abtrennen des obersten Blattes und in einer Rückwärtsrichtung zur Rückstellung des Treunmechanismus, beschränken. In dem Ausführungsbeispiel ist der Block so ausgerichtet, daß die Klebränder der Etikettenblätter entlang den Getriebebahnen, d.h. parallel zur Bewegungsrichtung der Blatttrennvorrichtung, liegen. Der Trennmechanismus enthält ein im wesentlichen planares Schneidglied, das zusammen mit einem "Aufnahmerad" wirkt, das wiederum so angeordnet ist, daß es anfangs das oberste Etikettenblatt in einem örtlich begrenzten Zwischenbereich entlang einem Querrand des Etikettenblatts leicht anhebt. Unmittelbar nach dem Anheben des örtlich begrenzten Randteils, und während der Trennmechanismus weiter in Trennrichtung angetrieben wird, bewegt sich das Schneidmittel unter dem obersten Blatt durch den Block. Während sich das Schneidmittel weiter durch den Block bewegt, wird das oberste Blatt entlang den beiden einander gegenüberliegenden Klebrändern nach und nach abgetrennt. Nach Beendigung des Vorwärtshubes des Trennmechanismus wird das oberste Etikettenblatt einfach in einem flachen Zustand von dem Trennmechanismus abgehoben und wie gewünscht wieder auf eine andere Fläche angeklebt. Dann wird der Trennmechanismus zum Abtrennen des nächsten obersten Etikettenblattes zurückgeführt und rückgestellt.
- Mittels eines mit den verzahnten Antriebsrädern verbundenen Getriebezuges wird das Drehen des Aufnahmerades bewirkt. Die Getriebeverbindung ist derart, daß sich das Aufnahmerad in einer der Richtung der Antriebsräder entgegengesetzten Richtung dreht. Sowohl das Aufnahmerad als auch das Schneidmittel sind in im wesentlichen feststehender, axialer Beziehung zueinander an dem Blatttrennmechanismus befestigt.
- Es versteht sich, daß die hier beschriebene Vorrichtung immer dort sehr von Vorteil ist, wo Blätter ohne Einreißen des Blattes und/oder Aufrollen der Ränder des abgetrennten Blattes nacheinander von einem Klebeblock abgelöst werden sollen. Andere Aufgaben und Vorteile werden aus der folgenden ausführlichen Beschreibung ersichtlich.
- Figur 1 ist eine teilweise als Schnitt und teilweise schematisch ausgeführte Teilansicht eines Blatttrennmechanismus einer erfindungsgemäßen Vorrichtung von der Seite.
- Figur 2 ist eine Draufsicht einer in der Vorrichtung nach Figur 1 enthaltenen Trennmechanismusund Aufnahmeradvorrichtung;
- Figur 3 ist eine perspektivische Teilansicht der Blatttrennvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung;
- Figur 4 ist ähnlich Figur 1, stellt jedoch den Trennmechanismus beim anfänglichen Einführen des Schneidmittels zwischen dem obersten Blatt und den verbleibenden Blättern des Stapels oder Blockes dar;
- Figuren 5 bis 8 sind Teilansichten von oben, in denen das Schneidmittel in aufeinanderfolgenden Durchlaufstadien durch den Stapel dargestellt wird;
- Figur 9 ist eine Teilansicht von oben, in der die Antriebsräder des Blatttrennmechanismus und die Getriebeverbindung mit dem Aufnahmerad dargestellt werden; und
- Figur 10 ist eine Teilansicht des in Figur 9 gezeigten Antriebsmechanismus von der Seite.
- Nun auf die Figuren 1 - 3 Bezug nehmend, enthält die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 eine Stützplatte 12, die einen Klebeblock oder -stapel 14 aus Klebeetikettenblättern stützt. Der Stapel oder Block ist durch ein beliebiges geeignetes Mittel, wie zum Beispiel eine oder mehrere zwischen der unteren Wand 18 einer Umhüllung oder eines Gehäuses und der Unterseite der Platte 12 angebrachte Schraubenfedern 16, nach oben vorgespannt.
- Der Trennmechanismus enthält einen Rahmen 20, der mit Blickrichtung wie in Figur 1 (und wie durch den Pfeil 22 angedeutet) bezüglich des Stapels 14 horizontal nach rechts bewegt werden kann. Der Rahmen 20 ist durch ein beliebiges geeignetes Mittel an einem planaren Schneidmittel 24 befestigt, das (wie durch die Größe und Form der Etikettenblätter bestimmt) eine allgemein quadratische oder rechteckige Form aufweist. Das Schneidmittel 24 ist aus relativ dünnem Blech geformt und Weist eine darin ausgestanzte unregelmäßige (aber symmetrische) Öffnung 26 auf, durch die das oberste Etikettenblatt läuft, während sich das Schneidmittel 24 unter dem letzteren bewegt, wie unten beschrieben.
- Die Öffnung 26 enthält einen geraden, (zu der Bewegungsrichtung des Schneidmittels) quer verlaufenden Rand 28, der mit geraden, sich nach hintenerstreckenden Rändern 30, 32 verbunden ist, welche sich wiederum nach außen und hinten bei 34 bzw. 36 aufweiten. Die Ränder 34, 36 schließen an einem Paar kurzer, sich nach hinten erstreckender Ränder 38 bzw. 40 ab, die im wesentlichen parallel zu den Rändern 30, 32 verlaufen. Diese Ränder 38, 40 sind seitlich in einem Abstand voneinander angeordnet, der etwas größer ist als die Querabmessung der Etikettenblätter, und dienen zur Führung und zum Halten des obersten Blattes, während sich das Schneidmittel durch den Stapel bewegt, wie ebenfalls unten beschrieben. Die Ränder 38, 40 sind an dem hinteren Ende der Öffnung 26 durch ein Paar Doppelbogenkurven 42, 44 und 42', 44' miteinander verbunden, die durch einen länglichen, nach hinten verlaufenden Schlitz 46 in der Mitte des Schneidmittels miteinander verbunden sind. An der Grenzfläche des Schlitzes 46 und der Kurven 44 und 44' ist ein Paar Eingangsvorsprünge 48, 48' ausgebildet, bei denen es sich um die zwischen dem obersten Etikettenblatt und dem Rest des Stapels einzuführenden ersten Schneidmittelelemente handelt.
- Ein Aufnahmerad 50 aus Gummi befindet sich in dem Schlitz 46 und ist zur Drehung auf einer Welle 52, die wiederum auf einander gegenüberliegenden Seiten des Rahmens 20 gestützt wird, angeordnet. Unter kurzer Bezugnahme auf Figur 10 sei darauf hingewiesen, daß die Welle 52 in vertikal verlaufenden Schlitzen 54 (von denen einer gezeigt ist) angebracht ist, welche in den Seiten des Rahmens 20 ausgebildet sind, wodurch eine Aufwärtsbewegung des Aufnahmerades 50 gestattet wird, wie unten erläutert.
- Die Welle 52 des Aufnahmerades so ist des weiteren an einem Auslösehebel 56 befestigt, der an seinem vorderen Ende so befestigt ist, daß er eine Schwenkbewegung bezüglich einer an einander gegenüberliegenden Enden des Rahmens 20 gestützten Welle 58 ausführen kann. Die Welle 58 stützt des weiteren zwei Paar Rollen 60, 62 und 64, 66, wobei sich jeweils ein Paar auf jeder Seite des Hebels 56 befindet, wie am besten in Figur 2 zu sehen. Durch die Rollen 60, 62, 64 und 66 wird die Bewegung des Trennmechanismus einschließlich des Rahmens 20 über den Stapel 14 durch Rollen über das oberste Blatt des Stapels während, der Vorwärts- und Rückwärtsbewegung des Rahmens 20 erleichtert. Der Hebel 56 ist auch durch ein Paar Federn (von denen eine bei 68 gezeigt ist) nach oben vorgespannt, die sich neben den jeweiligen Rahmenseiten befinden und zwischen einem Griffteil 70 des Rahmens und der Welle 52 verbunden sind. In einer eingestellten Position vor einem operativen Vorwärtshub des Trennmechanismus werden der Hebel 56 und das Aufnahmerad durch einen an dem Gehäuse befestigten Auslösefreigabearm 72 in der in Figur 1 gezeigten Position festgehalten. Zur Gewährleistung eines genauen Freigabepunktes für den Hebel 56 sind der Arm 72 und seine Stütze 74 nach vorne und hinten verstellbar, wie durch den Pfeil 76 angedeutet.
- Kurz auf die Figuren 9 und 10 Bezug nehmend, wird der Rahmen 20 an seinem hinteren Ende von einer Achse oder Hauptantriebswelle 78 und einem an den Enden der Welle 78 befestigten Paar verzahnter Antriebsräder 80, 82 gestützt. Die Antriebsräder 80, 82 nehmen, seitlich beabstandete, befestigte Getriebebahnen 84, 86 in Eingriff, die sich in Laufrichtung des Trennmechanismus erstrecken. Die Aufnahmeradwelle 52 ist über einen Getriebezug mit Zahnrädern 88, 90, 92 und 94 antriebsmäßig mit der Hauptantriebswelle 78 verbunden, wodurch eine gewünschte relative Geschwindigkeit wie zwischen den Antriebsrädern 80, 82 und dem Aufnahmerad 50 bewirkt wird und wodurch auch bei Vorwärtsolrehung der Antriebsräder 80, 82 im Uhrzeigersinn eine Drehung des Aufnahmerades 50 entgegen dem Uhrzeigersinn bewirkt wird.
- Im folgenden wird unter besonderer Bezugnahme auf die Figuren 1, 3, 4 und die in den Figuren 5 bis 8 gezeigte Folge der relativen Positionen zwischen dem Schneidmittel und dem Etikettenblatt die Funktionsweise der Vorrichtung beschrieben.
- Zur Einstellung der Vorrichtung zur anfänglichen Abtrennung eines obersten Blattes 96 in dem Stapel oder Block 14 wird der Rahmen 20 nach links in die in Figur 1 gezeigte Position bewegt, wobei das Schneidmittel 24 über dem Blatt 96 liegt, wie am besten in Figur 2 zu sehen. Es sei darauf hingewiesen, daß das Aufnahmerad 50 in dieser Position bezüglich des Blattrands 98 leicht nach links, jedoch etwas vor den Eingangsvorsprüngen 48, 48' des Schneidmittels beabstandet ist.
- Die Bedienperson ergreift den Griffteil 70 des Rahmens 20 und bewegt dann den Rahmen 20 nach rechts, wie durch den Pfeil 22 angedeutet. Das sich entgegen dem Uhrzeigersinn drehende Aufnahmerad 50 nimmt zuerst den Rand 98 des obersten Etikettenblattes 96 in Eingriff und hebt den Rand mittig des Blattes an, wobei nicht vergessen werden sollte, daß sich die Klebstreifen 100, 102 entlang einander gegenüberliegender Ränder erstrecken, die parallel zur Bewegungsrichtung des Rahmens verlaufen. Dieses anfängliche Anheben des mittleren Teiles des Randes 98 ist am besten in Figur 3 zu sehen. Sofort nach Anheben des Randes 98 dringen die Vorsprünge 48 und 48' in den Raum zwischen dem obersten Blatt 96 und dem nächsten benachbarten Blatt 104 ein. Gleichzeitig bewegt sich der hintere Rand des Hebels 56 über den angemessen eingestellten Auslösefreigabearm 72 hinaus, so daß die Federn 68 die Welle 62 und das Aufnahmerad 50 (um die Welle 68) in die in Figur 4 gezeigte Position anheben. Durch diesen Vorgang wird auch das Zahnrad 94 von dem Zahnrad 92 getrennt, wenn sich die Welle 58 nach oben in dem Schlitz 94 bewegt. Das Aufnahmerad so ist nun im wesentlichen eine Laufrolle und ist so positioniert, daß es das Abtrennen des Blattes 96 durch das Schneidmittel 24, während sich der Rahmen 20 weiter vorwärtsbewegt, nicht stört.
- Während der Rahmen 20 seinen Vorwärts- oder Trennhub weiter fortsetzt, bewegt sich das oberste Blatt 96 bei fortgesetzter Außenabtrennung entlang dem Rand 98 durch die gekrümmten Ränder 44, 44' und dann 42, 42' der Schneidmittelöffnung durch die Öffnung 26 in dem Schneidmittel 24. Die Abtrennung an der Position der Klebstreifen 100, 102 erfolgt anfänglich; wenn die am weitesten außen liegenden Teile der Ränder 42, 42' die am weitesten außen liegenden Teile des Randes 98 abtrennen, wie in den Figuren 6 und 7 dargestellt. Von diesem Punkt aus werden die Klebstreifen 100, 102 weiter getrennt, während sich der Rahmen 20 durch den Endteil seines Vorwärtshubs bewegt, wie in Figur 8 gezeigt. Während des gesamten Vorwärtshubes des Rahmens 20 und des zugehörigen Schneidmittels 24 bewegt sich das oberste Blatt 96 nicht bezüglich des Stapels oder Blocks 14 in Horizontalrichtung. Es wird lediglich davon abgetrennt, so daß nach Beendigung des Hubs das nun abgetrennte Blatt 96 in einem im wesentlichen flachen Zustand ohne aufgerollte Ränder von dem Stapel abgehoben werden kann. Dann wird der Rahmen 20 wieder nach links in seine in Figur 1 gezeigte Anfangsposition zurückgezogen und der Hebel 56 nach unten geschoben, so daß sein hinterer Rand unter dem Auslöse-/Freigabearm 72 befestigt werden kann und das Zahnrad 94 wieder mit dem Zahnrad 92 in Eingriff kommt. Nun ist die Vorrichtung zur Abtrennung des nächsten Etikettenblattes 104 von dem Stapel 14 bereit (der durch die Federn 16 um die winzige, aber erforderliche Strecke angehoben wurde) Erneut auf Figur 1 Bezug nehmend, versteht sich, daß die Rückstellung des Hebels 56 automatisch durch beispielsweise einen schwenkbar angebrachten Rückstellstab 106 bewerkstelligt werden kann. Der Stab 106 kann zum Herunterdrücken des Hebels 56 und zur Freigabe des letzteren, nachdem sich dieser unter dem Auslöse-/Freigabestab 72 befindet, elektrisch oder mechanisch aktiviert werden.
- Des weiteren versteht sich, daß andere Modifikationen an der oben beschriebenen Vorrichtung durchgeführt werden können, ohne von dem Schutzbereich der Erfindung abzuweichen. Beispielsweise kann ein Ausstoßrad vorgesehen werden, um das getrennte Blatt horizontal von dem Stapel weg zu bewegen. Darüber hinaus können die verschiedenen beschriebenen mechanischen Elemente mit geeigneten elektronischen Mitteln kombiniert oder durch sie ersetzt werden, um das gleiche Ergebnis zu erzielen.
- Die Erfindung wurde zwar anhand ihrer derzeit als am praktischsten und am meisten bevorzugt erachteten Ausführungsform beschrieben, es versteht sich jedoch, daß sie nicht auf die offenbarte Ausführungsform beschränkt werden, sondern im Gegenteil verschiedene Modifikationen und äquivalente Anordnungen umfassen soll, die in den Schutzbereich der beigefügten Ansprüche fallen.
Claims (12)
1. Verfahren zum Trennen eines Blatts eines Blockes
(14) von Blättern, das anfängliches Trennen eines
Querrands (98) eines vordersten Blatts (96) des Blockes
von dem Rest des Blockes und dann Bewegen eines
Schneidmittels in einer quer zum Querrand (98)
verlaufenden ersten Richtung durch den Block zum Trennen
des vordersten Blatts von dem Rest des Blockes umfaßt,
dadurch gekennzeichnet, daß jedes Blatt des
Blockes (14) durch ein Paar seitlich voneinander
beabstandeter, im wesentlichen paralleler Streifen aus
Klebstoff mit geringem Haftvermögen, die sich entlang
einander gegenüberliegender Seitenränder des Blatts
befinden, an ein darunterliegendes Blatt geklebt ist und
es sich bei dem vordersten Blatt um das obere Blatt des
Blockes handelt, die erste Richtung parallel zu den
Streifen aus Klebstoff mit geringem Haftvermögen
verläuft, der Querrand (98) durch Anheben eines mittleren
Teils des Querrands (98), unter dem das Schneidmittel
anfangs an dem angehobenen mittleren Teil des Querrands
und danach durch die Seitenränder des Klebstoffes
eingeführt wird, getrennt wird.
2. Vorrichtung (10) zum Trennen eines Blatts von
einem Block (14) von Blättern, die folgendes umfaßt: ein
Trennmittel (50) zum anfänglichen Trennen eines Querrands
(98) eines vordersten Blatts (96) des Blockes von dem
Rest des Blockes;
ein Schneidmittel (24) zum Einführen zwischen dem
vordersten Blatt und dem Rest des Blockes;
wobei das Schneidmittel so angebracht ist, daß es
sich in einer quer zum Querrand (98) durch den Block
verlaufenden ersten Richtung (22) bewegt und dadurch das
vorderste Blatt von dem darunter liegenden Blatt trennt;
dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem
Trennmittel um ein Hebemittel (50) handelt; das so
angeordnet ist, daß es einen mittleren Teil des Querrands
(98) anhebt, und das Schneidmittel (24) einen
Eingangsvorsprung (48, 48') aufweist, der so geformt und
angeordnet ist, daß er anfangs unter dem mittleren
angehobenen Teil des Rands (98) des oberen Blatts (96)
des Blockes in den Block eindringt, und Seitenteile
aufweist (42, 44, 42', 44'), die sich von dem
Eingangsvorsprung erstreck,en, um die Ränder des oberen
Blatts von dem Rest des Blockes zwangslänfig zu trennen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Hebemittel ein Aufnahmerad (50)
umfaßt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Schneidmittel (24) eine relativ
dünne Platte umfaßt, in der eine Öffnung (26) mit
geschlossenem Umfang ausgebildet ist, durch die das
oberste Blatt während der Bewegung des Schneidmittels
läuft.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Öffnung mit geschlossenem Umfang
einen Teil zur Aufnahme des Hebemittels enthält.
6. Vorrichtung nach, Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß sie folgendes umfaßt:
ein Gehäuse (18);
eine Stützplatte (16) zum Halten des Blockes
(14);
wobei das Aufnahmerad (50) und das Schneidmittel
(24) in einem Blatttrennmechanismus enthalten sind, der
in Vorwärtsrichtung, das heißt in die erste Richtung, und
in Rückwärtsrichtung bewegbar ist, und die Stützplatte
elastisch nach oben vorgespannt ist;
der Blatttrennmechanismus einen Rahmen (20)
enthält;
das Aufnahmerad (50) so angebracht ist, daß es in
dem Rahmen drehen kann, und sich vor dem mindestens einen
Eingangsvorsprung des Schneidmittels (24) in
Vorwärtsrichtung (22) befindet, so daß das Aufnahmerad im
Gebrauch den Querrand (98) anhebt und der mindestens eine
Eingangsvorsprung des Schneidmittels (24) sich dann
zwischen dem obersten Blatt (96) und einem nächsten
darunter liegenden Blatt bewegt, wenn das oberste Blatt
durch die Öffnung (26) mit geschlossenem Umfang läuft.
7. Vorrichtung nach Anspruch 4, 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Plattenvorsprung oder die
Plattenvorsprünge sich im wesentlichen auf halbem Wege
entlang des Hinterrands (42, 44, 42', 44') der Öffnung
befinden, wobei sich der Rand von dem Vorsprung oder den
Vorsprüngen in Richtung der Außenränder (38, 40) der
Öffnung wesentlich verjüngt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 6 oder einem
davon abhängigen Anspruch, gekennzeichnet durch ein
Antriebsmittel zum Bewegen des Schneidmittels nach vorne
und hinten, wobei das Antriebsmittel ein Paar
Antriebsräder (80, 82) und einen zwischen den
Antriebsrädern und dem Aufnahmerad angeordneten
Getriebezug (88 bis 94) enthält, wobei der Antriebszug so
angeordnet ist, daß er ein Drehen des Aufnahmerads in
einer der Richtung der Antriebsräder entgegengesetzten
Richtung veranlaßt.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß das Hebemittel/Aufnahmerad
(50) zwischen einer ersten Betriebsstellung und einer
zweiten Außerbetriebsstellung bewegbar ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, bei der das
Aufnahmerad an einer ersten Welle (52) angebracht ist,
die an einem länglichen Hebel (56) befestigt ist, welcher
an einem Ende schwenkbar angebracht ist, so daß er sich
zwischen der Betriebsstellung zur Ineingriffnahme des
obersten Blatts und der Außerbetriebsstellung, wenn das
Aufnahmerad über dem obersten Blatt positioniert ist,
bewegen kann.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Auslösefreigabearm (72) mit einem
gegenüberliegenden Ende des Hebels (56) in Eingriff
gebracht werden kann, um das Aufnahmerad in der
Betriebsstellung zu halten, bis das Aufnahmerad den Rand
(98) des Blatts anhebt, und aus dem gegenüberliegenden
Ende des Hebels ausgerückt werden kann, damit sich das
Aufnahmerad in die Außerbetriebsstellung bewegen kann.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11,
gekennzeichnet durch Führungsräder (58 bis 62), die sich
in der Vorwärtsrichtung (22) vor dem Aufnahmerad
befinden, wobei die Führungsräder an einer zweiten Welle
(58) angebracht sind, und der Hebel (56) an dem einen
Ende an der zweiten Welle schwenkbar angebracht ist.
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