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DE19508817C2 - Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Behältern mit einer Bodenwand, einer Seitenwand und einer offenen Oberseite aus einem thermoplastischen Materialstreifen - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung von Behältern mit einer Bodenwand, einer Seitenwand und einer offenen Oberseite aus einem thermoplastischen Materialstreifen

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Publication number
DE19508817C2
DE19508817C2 DE1995108817 DE19508817A DE19508817C2 DE 19508817 C2 DE19508817 C2 DE 19508817C2 DE 1995108817 DE1995108817 DE 1995108817 DE 19508817 A DE19508817 A DE 19508817A DE 19508817 C2 DE19508817 C2 DE 19508817C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
bottom wall
container
heating element
material strip
pull tab
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE1995108817
Other languages
English (en)
Other versions
DE19508817A1 (de
Inventor
Bernard Gandon
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Erca Formseal SA
Original Assignee
Erca SA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Erca SA filed Critical Erca SA
Publication of DE19508817A1 publication Critical patent/DE19508817A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE19508817C2 publication Critical patent/DE19508817C2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B61/00Auxiliary devices, not otherwise provided for, for operating on sheets, blanks, webs, binding material, containers or packages
    • B65B61/18Auxiliary devices, not otherwise provided for, for operating on sheets, blanks, webs, binding material, containers or packages for making package-opening or unpacking elements
    • B65B61/184Auxiliary devices, not otherwise provided for, for operating on sheets, blanks, webs, binding material, containers or packages for making package-opening or unpacking elements by applying tabs over discharge openings, e.g. over discharge openings defined by tear or score lines
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/70Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for materials not otherwise provided for
    • B65D85/72Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for materials not otherwise provided for for edible or potable liquids, semiliquids, or plastic or pasty materials

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Auxiliary Devices For And Details Of Packaging Control (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich zunächst auf ein Verfahren zum Herstellen von Behältern mit einer Bodenwand, einer Seitenwand und einer offenen Oberseite aus einem thermoplastischen Materialstreifen, wobei zunächst die Seitenwand und die Bodenwand mindestens eines Behälters geformt werden, dann durch teilweises Schmelzen des thermoplastischen Materialstreifens eine Öffnung in der Bodenwand angebracht und eine Abziehlasche aus einem nicht thermoplastischen Materialstreifen ausgeschnitten und auf der Außenseite der Bodenwand des Behälters aufgebracht wird.
Ein solches Verfahren zum Herstellen von Behältern aus einem thermoplastischen Materialstreifen ist aus der französischen Patentschrift 2383834 bekanntgeworden.
Ein Nachteil dieses bekannten Verfahrens ist jedoch die Tatsache, daß mehrere Schritte erforderlich sind, da zunächst ein Ansatzpunkt zwischen der Außenseite der Bodenwand des Behälters und dem nichtthermoplastischen Materialstreifen angefertigt werden und die Abziehlasche aus dem Materialstreifen ausgeschnitten werden muß, die Abziehlasche dann befestigt und die Öffnung in den Behälterboden gestanzt werden muß. Zu diesem Zweck ist die bekannte Vorrichtung nach der oben genannten französischen Patentschrift mit Mitteln für den getackteten Antrieb des thermoplastischen Materialstreifens, einer Formvorrichtung für die Formung der Behälter aus diesem Materialstreifen und einer Stanzvorrichtung für die Bodenwand ausgerüstet, die aus einer Thermolochstanze mit senkrechter Hubbewegung zwischen einer oberen Stellung oberhalb des Verlaufs des thermoplastischen Materialstreifens und einer unteren Stellung, in der sie in einen Behälter eindringt und eine Öffnung in die Bodenwand des Behälters stanzt sowie einer Antriebsvorrichtung unterhalb der Boden band des Behälters für den getackteten Antrieb eines nichtthermoplastischen Materialstreifens mit einer Lage thermoklebenden Materials an der Oberseite sowie Schneidvorrichtungen für den Zuschnitt einer Abziehlasche aus diesem nichtthermoplastischen Materialstreifen und einem Heizelement mit senkrechter Hubbewegung zwischen einer unteren Stellung unterhalb des Verlaufs des nichtthermoplastischen Materialstreifens und einer oberen Stellung, in der diese Vorrichtung die Abziehlasche an die Außenseiten der Bodenwand des Behälters klebt. Die bekannte Vorrichtung ist derart aufgebaut, daß dort mehrere hintereinander geschaltete Stationen hinter den Formvorrichtungen der Behälter in Laufrichtung des thermoplastischen Materialstreifens benötigt werden, um zunächst einen Ansatzpunkt für den nichtthermoplastischen Materialstreifen zu schaffen und die Abziehlasche auszuschneiden und um diese Abziehlasche dann zu befestigen sowie die Öffnung in der Bodenwand eines Behälters anzubringen.
Eine Fertigungsstraße für Behälter mit dieser Vorrichtung benötigt somit recht viel Platz, was problematisch wird, wenn mehrere Behälterreihen gleichzeitig aus einem einzigen thermoplastischen Materialstreifen gefertigt werden sollen. Da der Fertigungszyklus außerdem relativ aufwendig ist, kann nur mit begrenzter Taktzahl gearbeitet werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Herstellen von Behältern der eingangs genannten Art dahingehend zu vereinfachen, daß die Anzahl der erforderlichen Schritte verringert wird und mit höheren Taktzahlen gearbeitet werden kann. Zugleich soll eine Vorrichtung zum Herstellen von Behältern geschaffen werden, die keinen hohen Bauaufwand verlangt, wenig Platz beansprucht und dennoch mit hohen Taktzahlen betrieben werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß in verfahrensmäßiger Hinsicht dadurch gelöst, daß das Einbringen der Öffnung in die Bodenwand des Behälters und das Anbringen der Abziehlasche an der Außenseite der Bodenwand in einer einzigen Arbeitsstation ausgeführt werden und daß die Abziehlasche auf der Außenseite der Bodenwand des Behälters in einem einzigen Vorgang angebracht wird.
Mit den Mitteln nach der Erfindung wird das Verfahren zum Herstellen von Behältern aus einem thermoplastischen Materialstreifen wesentlich vereinfacht und effektiver, da durch das Einbringen der Öffnung in die Bodenwand des Behälters und das Anbringen der Abziehlasche an der Außenseite der Bodenwand in einer einzigen Arbeitsstation und das Anbringen der Abziehlasche in einem einzigen Vorgang wesentliche höhere Taktzahlen erreicht werden können.
In zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung erfolgen das Ausschneiden der Abziehlasche und deren Anbringen auf der Außenseite der Bodenwand des Behälters in einer einzigen Station.
In zweckmäßiger Weise wird nur ein Werkzeug benutzt, um die Abziehlasche auszuschneiden, von der Schnittstelle zur Außenseite der Bodenwand eines Behälters zu transportieren und auf jener Außenseite anzubringen.
Auf diese Weise läßt sich ein Behälter herstellen, der beispielsweise für pastenartige Produkte, wie z. B. Pudding, gedacht ist und an seiner offenen Oberseite durch einen Deckel verschlossen ist. Nach Entfernen des Deckels wird der Behälter umgedreht und die Abziehlasche entfernt. Die in der Bodenwand des Behälters befindliche Öffnung wird so frei und der Behälterinhalt kann auf eine Unterlage gestürzt werden. Zum Entfernen der Abziehlasche ist ein Fingernagel unter die Lasche zu führen, so daß man sie greifen und abziehen kann. Dies funktioniert bei bekannten Behältern nicht immer sehr gut, da der Griffbereich oft zu klein ist, so daß sich die Abziehlasche nicht gut abziehen läßt. Bei der vorliegenden Erfindung wird jedoch ein Behälter mit einer leicht abziehbaren Abziehlasche hergestellt, die jedoch andererseits auch nicht zu leicht abzuziehen sein soll, so daß z. B. durch Unachtsamkeit der Behälter teilweise geöffnet und das Produkt herauslaufen kann.
Die Abziehlasche besitzt demgemäß einen Klebteil und einen Griffteil, wobei der Klebteil der Abziehlasche auf der Außenseite der Bodenwand des Behälters befestigt wird und der Griffteil unbefestigt bleibt, wobei zweckmäßigerweise nach der Befestigung des Klebteils der Griffteil gegen den Klebteil umgeklappt wird.
In vorrichtungsmäßiger Hinsicht wird die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe dadurch gelöst, daß die Thermolochstanze und das Heizelement in Vorlaufrichtung des thermoplastischen Materialstreifens hinter der Formvorrichtung liegen und senkrecht beiderseits der Bodenwand eines Behälters angeordnet sind, ferner daß das Heizelement eine Oberseite hat, deren Fläche ausreichend groß ist, um die Abziehlasche im Bereich der Öffnung an der Bodenwand des Behälters anzubringen und daß die senkrechte Bewegung des Heizelements und der Thermolochstanze so einstellt ist, daß das Heizelement in seiner oberen Stellung als Anschlag für die Thermolochstanze in deren unteren Stellung dient.
Durch diese Anordnung erfolgt die Stanzung der Öffnung in der Bodenwand des Behälters und die Befestigung der Abziehlasche in derselben Station. Da die Befestigung der Abziehlasche ferner mit einer einzigen Vorrichtung vorgenommen wird, erfordert die Fertigungsstraße nicht mehr so viel Platz und es kann mit höheren Taktzahlen gearbeitet werden.
Mit dem Begriff "Befestigung" werden sowohl das Kleben wie auch das Verschweißen der Abziehlasche an der Bodenwand des Behälters bezeichnet.
In zweckmäßiger Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung bestehen die Schneidvorrichtungen für die Abziehlasche aus einer Schneidkante am Heizelement und einer Schneidklinge oberhalb des Verlaufs des nichtthermoplastischen Materialstreifens in einer Höhe zwischen der oberen Stellung und der unteren Stellung des Heizelements, wobei bei der Aufwärtsbewegung des Heizelements dessen Oberseite die Abziehlasche trägt und diese von der Schneidklinge bis zur Bodenwand des Behälters befördert.
Der Zuschnitt der Abziehlaschen aus dem nichtthermoplastischen Materialstreifen und das Stanzen der Öffnungen in die Bodenwand der Behälter und die Befestigung der Abziehlaschen werden somit in der gleichen Station ausgeführt. Dadurch kann noch vorteilhafter gearbeitet werden.
Zum besseren Verständnis der Erfindung und ihrer Vorteile wird nachfolgend eine genauere Beschreibung mit verschiedenen Ausführungsmöglichkeiten gegeben, die jedoch nur beispielhaft und nicht auf die geschilderten Ausführungen begrenzt sind.
Die Beschreibung nimmt Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen. In diesen zeigen:
Fig. 1 eine Gesamtansicht eines Teils einer Fertigungsstraße mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Herstellen von Behältern,
Fig. 2 den schematischen Aufbau von Vorrichtungen zum Einbringen einer Öffnung in die Bodenwand der Behälter und zum Anbringen von Abziehlaschen an der Bodenwand der Behälter,
Fig. 3, 4 und 5 drei aufeinanderfolgende Stellungen einer Thermolochstanze und eines Heizelementes,
Fig. 6 das Heizelement,
Fig. 7 Vorrichtungen zum Umklappen der Abziehlaschen und
Fig. 8 eine Perspektivansicht einer Bodenwand eines nach der vorliegenden Erfindung hergestellten Behälters.
Fig. 1 zeigt einen thermoplastischen Materialstreifen 10, der in Pfeilrichtung F getaktet angetrieben wird und verschiedene Stationen einer Behälterfertigungsstraße durchläuft.
In Durchlaufrichtung des thermoplastischen Materialstreifens 10 gesehen befinden sich zunächst ein Heizgehäuse 11 und eine Formstation 12 für Behälter 13. Anschließend kommt eine Station 14, in deren unterem Teil 16 Abziehlaschen 40 auf die Bodenwände 13a der Behälter 13 aufgesetzt und in deren oberem Teil 18 diese Bodenwände 13a gestanzt werden. Hinter dieser Station 14 befindet sich eine Station 20, in deren unterem Teil 22 die Abziehlaschen 40 umgeklappt werden, und eine weitere Station 21 mit einer Kontrollstation 24, in der das Vorhandensein der Abziehlaschen 40 erfaßt wird.
Hinter dieser Station 21 sind in der Regel eine oder mehrere Produktdosier- und Behälterfüllstationen angeordnet, sowie eine Station, in der Deckel auf die offenen Oberseiten 13c der Behälter angebracht werden.
Fig. 2 zeigt den zur Station 14 gehörenden unteren Teil 16, in der die Abziehlaschen 40 aufgesetzt werden und den dieser Station zugeordneten oberen Teil 18, in dem die Bodenwand 13a der Behälter 13 gestanzt wird. In Fig. 2 ist die Laufrichtung des thermoplastischen Materialstreifens 10 senkrecht zur Ebene der Abbildung dargestellt und mit F bezeichnet, entsprechend der Pfeilrichtung F in Fig. 1.
Antriebselemente für den getakteten Antrieb des thermoplastischen Materialstreifens 10 sind mit 26 bezeichnet und bestehen z. B. aus einer Vorrichtung mit Kette und Zahnstange.
Wie in Fig. 1 ersichtlich, läuft der thermoplastische Materialstreifen 10 im dargestellten Beispiel bei jedem Schritt um vier Behälterreihen vorwärts. In Fig. 2 ist zu erkennen, daß jede Reihe acht Behälter enthalten kann. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind hier jedoch nur die Elemente für die beiden äußeren Behälter genauer dargestellt, woraus sich ergibt, daß jeder Behälter aus einer Bodenwand 13a, einer Seitenwand 13b und einer offenen Oberseite 13c besteht.
Zu jedem Behälter 13, der durch die Station 14 läuft, ist in deren oberem Teil 18 eine Stanzvorrichtung 28 zum Stanzen der Bodenwände 13a vorhanden. In dem unteren Teil 16 der Station 14 befindet sich eine getaktete Antriebsvorrichtung 30 für einen nichtthermoplastischen Materialstreifen 32, dessen Oberseite 32a eine thermoklebende Schicht enthält. Die Oberseite des Materialstreifens 32 hat, nach Ausschneiden der Abziehlaschen 40 und Anbringen an der Außenseite der Bodenwände 13a, Verbindung mit der Außenseite dieser Bodenwände.
Aus Fig. 2 ist deutlicher ersichtlich, daß vorzugsweise für jeden Behälter 13, der die Station 14 durchläuft, eine Antriebsvorrichtung 30 und ein nichtthermoplastischer Materialstreifen 32 vorhanden sind. Die nichtthermoplastischen Materialstreifen 32 werden natürlich unter der Bodenwand 13a der Behälter 13 angetrieben.
Der untere Teil der Station 14 enthält, ebenfalls unterhalb der Bodenwand 13a für jeden Behälter 13 Schneidvorrichtungen 34 für den Zuschnitt einer Abziehlasche 40 aus jedem Materialstreifen 32 und ein Heizelement 36 für das Anbringen der ausgeschnittenen Abziehlaschen 40 an der Außenseite der Bodenwand 13a des jeweiligen Behälters 13.
Die Heizelemente 36 einer Behälterreihe können miteinander verbunden und gleichzeitig über Schubstangen angetrieben werden, deren Enden 37 in Fig. 2 dargestellt sind.
Anhand der Fig. 3 bis 5 wird nun die Funktionsweise der Stanzvorrichtung 28, der Schneidvorrichtungen 34 und des Heizelements 36 genauer beschrieben.
Die Stanzvorrichtung 28 enthält eine Thermolochstanze 38 mit senkrechter Hubbewegung zwischen einer oberen Stellung, die in Fig. 3 dargestellt ist und die oberhalb des Verlaufs des thermoplastischen Materialstreifens 10 liegt, und einer unteren Stellung, die in Fig. 5 dargestellt ist und in der die Thermolochstanze 38 in einen Behälter 13 eindringt und eine in weiter unten näher beschriebene Öffnung in dessen Bodenwand 13a bohrt.
Das Heizelement 36 bewegt sich vertikal zwischen einer unteren Stellung, die in Fig. 3 gezeigt ist und unterhalb des Verlaufs des nichtthermoplastischen Materialstreifens 32 liegt, und einer oberen Stellung, die in Fig. 5 gezeigt ist, in der dieses Heizelement 36 die aus dem Materialstreifen 32 ausgeschnittene Abziehlasche 40 auf die Außenseite der Bodenwand 13a des Behälters 13 aufklebt.
Ein Haltesystem 42, bestehend aus einem mittels Federdruck gehaltenen Zylinder, kann mit der getakteten Antriebsvorrichtung 30 des Materialstreifens 32 verbunden werden.
Die Thermolochstanze 38 und das Heizelement 36 befinden sich in Laufrichtung des thermoplastischen Materialstreifens 10 hinter der Formstation 12 und sind senkrecht beiderseits der Bodenwand 13a des betreffenden Behälters 13 angeordnet.
Das Heizelement 36 hat eine Oberseite 36a, die ausreichend großflächig ist (s. Fig. 5), um die Abziehlasche 40 im Bereich der Öffnung der Bodenwand 13a des Behälters 13 anzubringen.
Diese Öffnung ist in Fig. 7 besser zu erkennen; sie ist dort mit 15 gekennzeichnet. Sie wird durch teilweise Schmelzung der Bodenwand 13a der Behälter 13 im Bereich des untersten Abschnitts 38a der Thermolochstanze 38 ausgeführt.
Wie aus Fig. 3 bis 5 ersichtlich, bewegen sich das Heizelement 36 und die Thermolochstanze 38 vertikal synchron. Sie sind so eingestellt, daß das Heizelement 36 in seiner oberen Stellung als Anschlag der Thermolochstanze 38 dient, wenn diese in ihrer unteren Stellung ist. Das bedeutet, die Thermolochstanze 38 erreicht ihre untere Stellung, wenn das Heizelement 36 in der oberen Stellung ist bzw. diese gerade erreicht, und bringt die Abziehlasche 40 an der Außenseite der Bodenwand 13a des Behälters 13 an.
Die Abziehlasche 40 wird aus dem nichtthermoplastischen Materialstreifen 32 ausgeschnitten und schmilzt daher nicht beim Kontakt mit der Thermolochstanze 38, wenn diese die Bodenwand 13a des Behälters 13 durchbohrt. Unter der Wirkung der vom Heizelement 36 entwickelten Wärme klebt die thermoklebende Schicht der Abziehlasche 40 an der Außenseite der Bodenwand 13a des Behälters 13 fest.
Wie in Fig. 4 gezeigt, wird die Abziehlasche 40 vorteilhafterweise während der Aufwärtsbewegung des Heizelements 36 ausgeschnitten.
Hierzu wirkt dieses wie ein Messer und besitzt eine Schneidkante 36 b. Ferner ist die Schneidvorrichtung 34 als Schneidklinge ausgebildet, die oberhalb des Verlaufs des nichtthermoplastischen Materialstreifens 32 in einer Höhe zwischen der oberen und der unteren Stellung des Heizelements 36 angebracht ist. Die Abziehlasche 40 wird dann durch die Scherwirkung zwischen der Schneidklinge und der Schneidkante 36b des Heizelements 36 ausgeschnitten, wenn das Heizelement, dessen Oberseite den Teil des Materialstreifens 32 trägt, der zur Abziehlasche 40 wird, in Höhe der Schneidklinge 34 ankommt.
Während der Aufwärtsbewegung des Heizelements 36 aus der Schneidstellung in die obere Stellung hebt seine Oberseite 36a die Abziehlasche 40 von der Schneidklinge 34 bis zur Bodenwand 13a des betreffenden Behälters 13.
Die Vorschubgeschwindigkeit des Heizelements 36 kann ausreichend sein, damit die Abziehlasche 40 auf dem Heizelement 36 vom Schneiden bis zur Anbringung der Bodenwand 13a liegen bleibt.
Das Heizelement 36 kann jedoch auch mit einem (hier nicht dargestellten) Ansaugsystem versehen werden, das auf der Oberseite 36a mündet und dafür sorgt, daß die Abziehlasche 40 dort unter der Saugwirkung sicher liegen bleibt.
Die Schneidklinge 34 ist vorzugsweise beweglich montiert und hat daher natürlich eine etwas erhöhte Lage, die jedoch den Vorlauf des Materialstreifens 32 nicht behindert. Das Heizelement 36 besitzt einen Magneten 46, der die Schneidklinge 34 zur Schneidkante 36b zum Schneiden der Abziehlasche 40 zieht.
Für das Schneiden sind vorteilhafterweise Vorrichtungen vorhanden, die für die Abziehlaschen 40 eine größere Schnittlänge als die Länge der Oberseite 36a des Heizelements 36 festlegen. Die Längen werden natürlich in Vorlaufrichtung des Materialstreifens 32 gemessen. Die ausgeschnittene Abziehlasche 40 hat daher ein Klebteil 40a, dessen Länge im wesentlichen der Länge l der Oberseite 36a des Heizelements 36 entspricht, sowie ein Griffteil 40b.
Wie in Fig. 3 ersichtlich, ist der getaktete Antrieb für den nichtthermoplastischen Materialstreifen 32 so eingestellt, daß dieser Materialstreifen schneller als die Länge l der Oberseite 36a des Heizelements 36 läuft, wenn das Heizelement 36 unter dem Materialstreifen 32 steht, d. h. entweder in seiner unteren Stellung ist oder in einer Mittelstellung zwischen seiner unteren und der Schneidstellung. Die Schneidkante 36b ist, in Vorlaufrichtung des Materialstreifens 32 gesehen, vor dem Heizelement 36 angeordnet. Hinter diesem Heizelement 36 befindet sich ein Biegewerkzeug 48, das in der Höhe so angeordnet ist, daß der Materialstreifen 32 beim Vorlaufen unter dieses Biegewerkzeug 48 läuft. Auf der vorderen Seite besitzt dieses Biegewerkzeug 48 eine im wesentlichen vertikale Biegefläche 48a, an der die hintere Seite des Heizelements 36 bei dessen Aufwärtsbewegung entlangläuft. Dabei wird ein Freiraum e entsprechend der Stärke des nichtthermoplastischen Materialstreifens 32 zwischen der hinteren Seite des Heizelements 36 und der Biegefläche 48a des Biegewerkzeugs 48 freigelassen.
Bei der Aufwärtsbewegung des Heizelements 36 wird die Abziehlasche 40 somit im wesentlichen rechtwinklig aufgebogen, so daß sie mit einem horizontalen Klebeteil 40a auf der Oberseite 36a des Heizelements 36 aufliegt, während ihr senkrecht stehender Griffteil 40b entlang der hinteren Seite des Heizelements 36 verläuft und mit dem Biegewerkzeug 48 gegen dieses umgeklappt wird. Die untere Seite der Biegefläche 48a sollte vorzugsweise keine scharfen Kanten aufweisen, damit der Griffteil 40b der Abziehlasche 40 nicht beschädigt wird.
Fig. 6 zeigt die vordere Seite eines Heizelements 36 mit Magnet 46. In dieser Figur sind Kanäle 50, in denen eine wärmeleitende Flüssigkeit zum Erhitzen des Heizelements 36 fließt, gestrichelt dargestellt. Diese Kanäle 50 können mit einem Kreislaufsystem verbunden werden, das jeweils die Heizelemente 36 einer Behälterreihe versorgt. Aber es können auch andere Möglichkeiten zum Erhitzen des Heizelements 36 vorgesehen werden.
Fig. 7 zeigt die Behälter 13 beim Auslaufen aus der Station 14 und beim Einlaufen in die Station 20. In der Station 20, die in Vorlaufrichtung des thermoplastischen Materialstreifens 10 hinter der Station 14 und damit hinter dem Heizelement 36 angeordnet ist, befinden sich Werkzeuge zum Umklappen des Griffteils 40b der Abziehlaschen 40 gegen die Bodenwand 13a der Behälter oder genauer gegen den Klebteil 40a.
Diese Werkzeuge können z. B. aus mindestens einer Bürste 52 auf einem Zylinder 54, der sich um eine Achse A parallel zur Vorlaufrichtung der Behälter 13 dreht, die in Fig. 7 mit Buchstaben F gekennzeichnet ist, bestehen. Dieser Zylinder 54 befindet sich unterhalb der Bodenwand 13 des Behälters und seine Drehung in Pfeilrichtung G bewirkt das Umklappen des Griffteils 40b gegen den Klebteil 40a der Abziehlasche 40.
In Fig. 3-5 ist zu erkennen, daß die Thermolochstanze 38 mit einem Niederhalter 56 verbunden sein kann, der einen Gegendruck auf die Innenwand der Bodenwand 13a eines Behälters 13 ausübt, wenn das Heizelement 36 einer Abziehlasche 40 an die Außenseite dieser Bodenwand anbringt. Der Niederhalter 56 ist auf einer Führung 58 der Thermolochstanze 38 angebracht und hat unten eine Öffnung 60 für den Durchgang der Thermolochstanze bzw. zumindest den Durchtritt des unteren Abschnittes 38a, der die untere Verlängerung der Unterseite 38b der Thermolochstanze darstellt.
Die Führung 58 bewegt sich vertikal zwischen einer oberen Stellung, die in Fig. 3 zu sehen ist, und die vom Verlauf des Thermoplastischen Materialstreifens 10 entfernt ist, und einer unteren Stellung, die in Fig. 5 zu sehen ist, in der der Niederhalter 56 und die Thermolochstanze 38 in den Behälter 13 eindringen.
Der Niederhalter 56 kann mittels einer Feder 58 elastisch auf der Führung 58 montiert werden.
Wie in Fig. 4 ersichtlich, kann die Vorrichtung aus Niederhalter 56, Führung 58 und Thermolochstanze 38 teilweise in einen Behälter 13 eingetaucht sein, während das Heizelement 36 sich in Schneidstellung befindet. Die vertikale Bewegung dieser Teile kann dann so eingestellt werden, daß der Niederhalter 56 und die Thermolochstanze 38 in ihrer unteren Stellung eintreffen, wenn das Heizelement 36 gerade seine obere Stellung anfährt.
Wie in Fig. 5 zu sehen, wird vorzugsweise, während der Niederhalter 56 und die Thermolochstanze 38 sich in ihrer unteren Stellung befinden, ein Spiel j zwischen der Unterseite 38b der Thermolochstanze 38 und der Unterseite 56a des Niederhalters 56 bzw. genauer deren Oberfläche frei bleiben. Durch dieses Spiel j wird vermieden, daß der Niederhalter 56 die Abwärtsbewegung der Thermolochstanze beeinträchtigt und es wird sichergestellt, daß die Bodenwand 13a des Behälters 13 auf seiner gesamten Breite ausgestanzt wird.
Wie bereits weiter oben erwähnt, dient die obere Seite 36a des Heizelements 36 als Anschlag für die Thermolochstanze in deren unterer Stellung.
Die Vorrichtung enthält vorzugsweise Aufnehmer, die die Anwesenheit und Lage der Abziehlasche 40 erkennen und die in Vorlaufrichtung des thermoplastischen Materialstreifens 10 hinter dem Heizelement 36 und vor einer Füllstation der Behälter mit einer Paste oder Flüssigkeit angeordnet sind.
Damit kein Produkt in fehlerhafte Behälter eingefüllt wird, können diese Aufnehmer die Fertigungsstraße anhalten, wenn fehlende oder falsch angebrachte Abziehlaschen erkannt werden.
Solche Aufnehmer sind z. B. Photozellen oder Analogaufnehmer, die mit den Abschaltorganen der Fertigungsstraße verbunden sind.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, sind diese Aufnehmer vorzugsweise in der Kontrollstation 24 innerhalb der Station 21 angeordnet, d. h. nicht nur hinter dem Heizelement 36, sondern auch hinter der Station 22 in der Station 20, in der die Abziehlaschen 40 umgeklappt werden.
Die Kontrollstation 24 sollte sich ferner unterhalb der Bodenwand 13a der Behälter befinden, d. h. in einem Bereich der Fertigungsstraße, in dem nicht so strenge Sauberkeitsanforderungen gelten.
Die beschriebene Vorrichtung ermöglicht die Anwendung eines Fertigungsverfahrens für Behälter mit einer Bodenwand, einer Seitenwand und einer offenen Oberseite anhand eines thermoplastischen Materialstreifens. Nach diesem Verfahren werden die Seitenwand und die Bodenwand des Behälters geformt, dann durch teilweises Schmelzen des thermoplastischen Materials eine Öffnung in der Bodenwand angebracht und eine Abziehlasche aus einem nichtthermoplastischen Material auf die Außenseite der Bodenwand aufgebracht.
Bei diesem Verfahren werden in einer einzigen Arbeitsstation, d. h. praktisch gleichzeitig, die Öffnung in der Bodenwand und das Anbringen der Abziehlasche an der Außenseite der Bodenwand ausgeführt. Auch das Anbringen der Abziehlasche geschieht in einem einzigen Vorgang.
Das Ausschneiden der Abziehlasche und ihr Anbringen auf der Außenseite der Bodenwand sollten vorzugsweise in ein- und derselben Station erfolgen.
Es wird nämlich nur ein Werkzeug, z. B. das zuvor beschriebene Heizelement, benutzt, um die Abziehlasche auszuschneiden, von der Schnittstelle zur Bodenwand des Behälters zu transportieren und auf der Bodenwand anzubringen.
Die Abziehlasche wird vorzugsweise so zugeschnitten, daß sie ein Klebteil enthält, das auf der Außenseite der Bodenwand angebracht wird, sowie ein nicht fest angebrachtes Griffteil.
Nach dem Anbringen des Klebteils wird der Griffteil dann zum Klebteil umgeklappt.
Vor dem Befestigen des Klebteils sollte die Abziehlasche vorzugsweise zwischen dem Klebteil und dem Griffteil vorgebrochen sein, so daß der Klebteil im wesentlichen horizontal und der Griffteil im wesentlichen vertikal verläuft. Dieses Vorbrechen erfolgt während des Transports der Abziehlasche zwischen dem Schneiden und der Bodenwand des Behälters.
Es kann somit ein einziges Werkzeug für das Ausschneiden der Abziehlasche, deren Beförderung, das Vorbrechen und ihre Befestigung an der Bodenwand verwendet werden.
Fig. 8 zeigt einen Behälter 13, der mit Hilfe der hier beschriebenen Vorrichtung bzw. des beschriebenen Verfahrens hergestellt wurde.
Dieser Behälter besteht aus einer Seitenwand 13b und einer Bodenwand 13a mit einer Öffnung 15, beide aus einem thermoplastischen Materialstreifen 10 geformt. Ferner besitzt er eine Abziehlasche 40, die an der Außenseite der Bodenwand 13a des Behälters im Bereich der Öffnung 15 angebracht ist. Diese Abziehlasche ist aus nichtthermoplastischem Material. Die Abziehlasche 40 besitzt einen Klebteil 40a, der auf die Außenseite der Bodenwand 13a aufgeklebt wird, und einen Griffteil 40 b, der gegen den Klebteil 40a umgeklappt wird.
Um eine ausreichend große Grifffläche zu erhalten, ist der Griffteil 40b der Abziehlasche im wesentlichen gleich groß wie der Klebteil 40a.

Claims (18)

1. Verfahren zur Herstellung von Behältern (13) mit einer Bodenwand (13a), einer Seitenwand (13b) und einer offenen Oberseite (13c) aus einem thermoplastischen Materialstreifen (10), wobei zunächst die Seitenwand (13b) und die Bodenwand (13a) mindestens eines Behälters (13) geformt werden, dann durch teilweises Schmelzen des thermoplastischen Materialstreifens (10) eine Öffnung (15) in der Bodenwand (13a) angebracht und eine Abziehlasche (40) aus einem nichtthermoplastischen Materialstreifen (32) ausgeschnitten und auf die Außenseite der Bodenwand (13a) des Behälters (13) aufgebracht wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Einbringen der Öffnung (15) in die Bodenwand (13a) des Behälters (13) und das Anbringen der Abziehlasche (40) an der Außenseite der Bodenwand (13a) in einer einzigen Arbeitsstation (14) ausgeführt werden, und daß die Abziehlasche (40) auf der Außenseite der Bodenwand (13a) des Behälters (13) in einem einzigen Vorgang angebracht wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausschneiden der Abziehlasche (40) und deren Anbringen auf der Außenseite der Bodenwand (13a) des Behälters (13) in einer einzigen Station (14) erfolgen.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß nur ein Werkzeug (36) benutzt wird, um die Abziehlasche (40) auszuschneiden, von der Schnittstelle zur Außenseite der Bodenwand (13a) eines Behälters (13) zu transportieren und auf jener Außenseite anzubringen.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein sogenannter Klebteil (40a) der Abziehlasche (40) auf der Außenseite der Bodenwand (13a) des Behälters (13) befestigt wird und ein Griffteil (40b) unbefestigt bleibt.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß vor der Befestigung des Klebteils (40a) der Abziehlasche (40) diese zwischen dem Klebteil (40a) und dem Griffteil (40b) vorgebrochen wird.
6. Verfahren nach den Ansprüchen 3 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß nur ein Werkzeug (36) benutzt wird, um die Lasche (40) auszuschneiden, von der Schnittstelle zur Außenseite der Bodenwand (13a) eines Behälters (13) zu transportieren, vorzubrechen und auf jener Außenseite anzubringen.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß nach der Befestigung des Klebteils (40a) der Abziehlasche (40) der Griffteil (40b) gegen den Klebteil (40a) umgeklappt wird.
8. Vorrichtung zur Herstellung von Behältern (13) mit einer Bodenwand (13a), einer Seitenwand (13b) und einer offenen Oberseite (13c) aus einem thermoplastischen Materialstreifen (10), mit Mitteln für den getakteten Antrieb des thermoplastischen Materialstreifens (10), einer Formvorrichtung (12) für die Formung der Behälter (13) aus diesem Materialstreifen und einer Stanzvorrichtung (28) für die Bodenwand (13a), bestehend aus einer Thermolochstanze (38) mit senkrechter Hubbewegung zwischen einer oberen Stellung oberhalb des Verlaufs des thermoplastischen Materialstreifens (10) und einer unteren Stellung, in der sie in einen Behälter (13) eindringt und eine Öffnung (15) in die Bodenwand (13a) des Behälters (13) stanzt sowie aus einer Antriebsvorrichtung (30) unterhalb der Bodenwand (13a) des Behälters (13) für den getakteten Antrieb eines nichtthermoplastischen Materialstreifen (32) mit einer Lage thermoklebendem Materials an der Oberseite (32a), Schneidvorrichtungen (34, 36b) für den Zuschnitt einer Abziehlasche (40) aus diesem nichtthermoplastischen Materialstreifen (32) und einem Heizelement (36) mit senkrechter Hubbewegung zwischen einer unteren Stellung unterhalb des Verlaufs des nichtthermoplastischen Materialstreifens (32) und einer oberen Stellung, in der diese Vorrichtung die Abziehlasche (40) an die Außenseiten der Bodenwand (13a) des Behälters (13) klebt, dadurch gekennzeichnet, daß die Thermolochstanze (38) und das Heizelement (36) in Vorlaufrichtung des thermoplastischen Materialstreifens (10) hinter der Formvorrichtung (12) liegen und senkrecht beiderseits der Bodenwand (13 a) eines Behälters (13) angeordnet sind; daß das Heizelement (36) eine Oberseite (36a) hat, deren Fläche ausreichend groß ist, um die Abziehlasche (40) im Bereich der Öffnung (15) an der Bodenwand (13a) des Behälters (13) anzubringen und daß die senkrechte Bewegung des Heizelements (36) und der Thermolochstanze (38) so eingestellt ist, daß das Heizelement (36) in seiner oberen Stellung als Anschlag für die Thermolochstanze (38) in deren unterer Stellung dient.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidvorrichtungen für die Abziehlasche (40) aus einer Schneidkante (36b) am Heizelement (36) und einer Schneidklinge (34) oberhalb des Verlaufs des nichtthermoplastischen Materialstreifens (32) in einer Höhe zwischen der oberen Stellung und der unteren Stellung des Heizelements (36) bestehen und daß bei der Aufwärtsbewegung des Heizelements (36) dessen Oberseite (36a) die Abziehlasche (40) trägt und diese von der Schneidklinge (34) bis zur Bodenwand (13a) des Behälters (13) befördert.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidklinge (34) beweglich montiert ist und das Heizelement (36) mit einem Magneten (46) ausgestattet ist, mit dem diese Schneidklinge (34) gegen die Schneidkante (36b) auf das Heizelement (36) gezogen wird.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß sie mindestens einen Niederhalter (56) besitzt, der einen Gegendruck gegen die Innenfläche der Bodenwand (13a) eines Behälters (13) ausübt, wenn das Heizelement (36) eine Abziehlasche (40) auf der Außenseite der Bodenwand (13a) anbringt und daß der Niederhalter (56) auf einer Führung (58) der Thermolochstanze (38) angebracht ist und eine untere Öffnung (60) für den Durchgang dieser Thermolochstanze besitzt, wobei die Führung (58) sich vertikal zwischen einer oberen Stellung, die vom Verlauf des thermoplastischen Materialstreifens (10) entfernt ist, und einer unteren Stellung, in der der Niederhalter (56) und die Thermolochstanze (38) in den Behälter (13) eintauchen, bewegt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß in der unteren Stellung des Niederhalters (56) und der Stanze (38) ein Spiel (j) zwischen der Oberfläche der Unterseite (56a) dieses Niederhalters und der Unterseite (38b), die sich nach unten in einen Abschnitt (38a) der Thermolochstanze verlängert, bleibt.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 und 12, dadurch gekennzeich­ net, daß der Niederhalter (56) elastisch auf der Führung (58) angebracht ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidvorrichtungen (34, 36b) Elemente besitzen, die für die Abziehlasche (40) eine größere Schnittlänge als die Länge der Oberseite (36a) des Heizelements (36) festlegen, derart, daß die ausgeschnittene Abziehlasche (40) ein Klebteil (40a) aufweist, dessen Länge (l) im wesentlichen der Länge der Oberseite (36a) des Heizelements (36) entspricht, sowie ein Griffteil (40).
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die getaktete Antriebsvorrichtung (30) für den nichtthermoplastischen Materialstreifen (32) so eingestellt ist, daß dieser Materialstreifen schneller als die Oberseite (36a) des Heizelements (36) läuft, wenn das Heizelement unter dem Materialstreifen (32) steht, daß die Schneidkante (36b) in Vorlaufrichtung des Materialstreifens (32) gesehen vor dem Heizelement (36) angeordnet ist, daß sich hinter diesem Heizelement (36) ein Biegewerkzeug (48) befindet, das in der Höhe so angeordnet ist, daß der nichtthermoplastische Materialstreifen (32) beim Vorlaufen unter dieses Werkzeug (48) läuft, daß dieses Biegewerkzeug (48) eine im wesentlichen vertikale Biegefläche (48a) besitzt, an der die hintere Seite des Heizelements (36) bei dessen Aufwärtsbewegung entlang läuft, wobei ein Freiraum (e) entsprechend der Stärke des nichtthermoplastischen Materialstreifens (32) freibleibt.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 und 15, dadurch gekennzeich­ net, daß sie Vorrichtungen für das Umklappen des Griffteils (40b) der Abziehlasche (40) gegen den Klebteil (40a) dieser Abziehlasche an der Bodenwand (13a) des Behälters (13) besitzt, die in Vorlaufrichtung des thermoplastischen Materialstreifens (10) hinter dem Heizelement (36) angeordnet sind.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß für das Umklappen des Griffteils (40b) der Abziehlasche (40) mindestens eine Bürste (52) auf einem Zylinder (54), der sich um eine Achse (A) parallel zur Vorlaufrichtung (F) der Behälter (13) dreht, vorhanden ist.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Kontrollstation (24) in Gestalt von Aufnehmern enthält, die die Anwesenheit und Lage der Abziehlasche (40) erkennen und die in Vorlaufrichtung des thermoplastischen Materialstreifens (10) hinter dem Heizelement (36) angeordnet sind und daß diese Aufnehmer die Fertigungsstraße anhalten können, wenn fehlende oder falsch angebrachte Abziehlaschen (40) erkannt werden.
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