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DE69400038T2 - Futtergitter. - Google Patents

Futtergitter.

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Publication number
DE69400038T2
DE69400038T2 DE1994600038 DE69400038T DE69400038T2 DE 69400038 T2 DE69400038 T2 DE 69400038T2 DE 1994600038 DE1994600038 DE 1994600038 DE 69400038 T DE69400038 T DE 69400038T DE 69400038 T2 DE69400038 T2 DE 69400038T2
Authority
DE
Germany
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self
support
actuating
feeding rack
section
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE1994600038
Other languages
English (en)
Other versions
DE69400038D1 (de
Inventor
Lieuwe Sikkema
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Brouwers Bv L S
Original Assignee
Brouwers Bv L S
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Filing date
Publication date
Application filed by Brouwers Bv L S filed Critical Brouwers Bv L S
Publication of DE69400038D1 publication Critical patent/DE69400038D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69400038T2 publication Critical patent/DE69400038T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01KANIMAL HUSBANDRY; AVICULTURE; APICULTURE; PISCICULTURE; FISHING; REARING OR BREEDING ANIMALS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; NEW BREEDS OF ANIMALS
    • A01K1/00Housing animals; Equipment therefor
    • A01K1/06Devices for fastening animals, e.g. halters, toggles, neck-bars or chain fastenings
    • A01K1/0606Devices for fastening animals, e.g. halters, toggles, neck-bars or chain fastenings by means of grids with or without movable locking bars

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Zoology (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)
  • Animal Husbandry (AREA)
  • Biodiversity & Conservation Biology (AREA)
  • Housing For Livestock And Birds (AREA)
  • Catching Or Destruction (AREA)
  • Feeding And Watering For Cattle Raising And Animal Husbandry (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft ein selbstschließendes Fütterungsgestell für Vieh, umfassend einen in der Betriebsposition im wesentlichen horizontalen oberen Träger, einen sich parallel zu dem oberen Träger erstreckenden unteren Träger, und eine Mehrzahl von ortsfesten Stützen, welche den oberen und unteren Träger miteinander verbinden, wobei weiter eine Mehrzahl von Verschlußstützen vorgesehen ist, welche zur Drehbewegung zwischen einer offenen Position und einer Verschlußposition geeignet sind, welche zusammen mit einer ortsfesten Stütze jede eine Freßöffnung bilden, wie auch Verriegelungsmittel für die Verschlußstützen und Betätigungsmittel für die Verriegelungsmittel, wobei die Betätigungsmittel einen verschiebbaren Betätigungsabschnitt umfassen, wobei die Verriegelungsmittel an einem der Träger angebracht sind, welcher Träger als ein hohler Abschnittsbzw. Form- bzw. Profilträger ausgebildet ist, der mit wenigstens einem Längsschlitz versehen ist, durch welchen sich die Enden der Verschlußstützen, die dem relevanten Abschnitts- bzw. Form- bzw. Profilträger nächstgelegen sind, zum Zusammenwirken mit den Verriegelungsmitteln in den Abschnitts- bzw. Form- bzw. Profilträger erstrecken. Ein solches Fütterungsgestell ist in dem holländischen Patent 183 796 offenbart.
  • In dem bekannten Fütterungsgestell weist der obere Träger einen Betätigungsstreifen auf, der sich über die gesamte Länge des oberen Trägers erstreckt, wobei dieser Betätigungsstreifen in der Längsrichtung wenigstens längs der Innenseite von einer der Seitenwände des oberen Trägers verschiebbar ist. An dem Ort von jeder Verschlußstütze umfaßt der Betätigungsstreifen eine Hebenocke bzw. -steuerkurve und eine davon beabstandete Abgleitnocke bzw. -steuerkurve. Durch Schiebeverlagerung des Betätigungsstreifens kann an jeder Verschlußstütze die Position einer Klaue, die um das obere Ende der Verschlußstütze angeordnet ist, in einer solchen Art und Weise verändert werden, daß die Verschlußstützen verriegelt, gespannt oder freigegeben werden können. Jede Klaue ist mit einer unter dem oberen Träger vorstehenden Nocke bzw. Steuerkurve versehen, die dazu dient, jede Verschlußstütze separat freizugeben.
  • Während des Zusammenbauens des bekannten Fütterungsgestells werden die Klauen und der Betätigungsstreifen in den oberen Träger geschoben, wonach die Verschlußstützen von unten durch Öffnungen in der Unterseite des oberen Trägers richtig in die jeweiligen Klauen eingefügt werden sollten. Zum Reparieren oder Warten z.B. der Klauen oder des Betätigungsstreifens sollte der Betätigungsstreifen in der Längsrichtung aus dem oberen Träger geschoben werden. Jedoch ist der erforderliche Raum nicht immer vorhanden.
  • Darüberhinaus könnte ein Tier durch die vorstehende Nocke bzw. Steuerkurve verletzt werden oder sich mit seinem Halsband oder seiner Ohrmarke an einer solchen Nocke bzw. Steuerkurve verfangen. Es könnte auch geschehen, daß ein Tier, welches in der Freßöffnung eingeschlossen bzw. gesichert ist, eine blockierte Verschlußstütze mittels der Nocke bzw. Steuerkurve auslöst bzw. ausklinkt.
  • Die deutsche Offenlegungsschrift 4 017 394 offenbart ein selbstschließendes Fütterungsgestell der oben beschriebenen Art, worin weiter die Verriegelungsmittel eine Mehrzahl von Verriegelungselementen umfassen, die drehbar mit dem hohlen Abschnitts- bzw. Form- bzw. Profilträger verbunden sind und sich wenigstens teilweise außerhalb des hohlen Abschnitts- bzw. Form- bzw. Profilträgers erstrecken. In diesem bekannten Fütterungsgestell erstrecken sich jedoch Teile der Verriegelungsmittel außerhalb des Betätigungsabschnitts. Ausserdem sind in einer der Ausführungsformen die Verschlußstützen mit einem Haken versehen, der seitlich um den Betätigungsabschnitt im Eingriff ist. In diesem bekannten Fütterungsgestell sind daher die Verriegelungsmittel für das Vieh nicht unzugänglich. Außerdem kann das Vieh durch vorstehende Teile verletzt werden und/oder z.B. sein Halsband oder eine Ohrmarke an solchen vorstehenden Teilen verfangen und dadurch einer Verletzung ausgesetzt sein.
  • Das Ziel der Erfindung ist es, ein Fütterungsgestell der oben beschriebenen Art zur Verfügung zu stellen, worin die obigen Nachteile wenigstens teilweise vermieden sind. Allgemeiner ist es das Ziel der Erfindung, ein effektives bzw. wirksames, zuverlässiges und robustes Fütterungsgestell zur Verfügung zu stellen.
  • Zu diesem Zweck ist ein Fütterungsgestell gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß sich jedes Verriegelungselement wenigstens teilweise außerhalb des hohlen Abschnitts- bzw. Form- bzw. Profilträgers auf einer Seite des hohlen Abschnitts- bzw. Form- bzw. Profilträgers erstreckt, die der Freßöffnung nicht proximal bzw. nächstgelegen ist, und daß der Betätigungsabschnitt ein hohler Abschnitt bzw. ein hohles Profil ist, der bzw. das die Teile der Verriegelungselemente, die sich außerhalb des hohlen Abschnittsbzw. Form- bzw. Profilträgers erstrecken, in einer solchen Art und Weise umschließt, daß die Verriegelungsmittel für das Vieh unzugänglich sind.
  • Da sich der Betätigungsabschnitt auf der Außenseite des hohlen Abschnitts bzw. Profils erstreckt und die Verriegelungsmittel umschließt, kann er einfach so aufgebaut sein, daß er separat in der Querrichtung entfernbar ist und die Verriegelungsmittel z .B. individuell angebracht, entfernt und repariert werden können, ohne daß die Verschlußstützen für jenen Zweck entfernt werden müssen. Nur der Betätigungsabschnitt braucht entfernt zu werden, um Zugang zu einem Verriegelungselement zu gewinnen.
  • Um die Erfindung zu erklären, werden nun einige exemplarische Ausführungsformen eines selbstschließenden Fütterungsgestells gemäß der Erfindung weiter unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
  • Figur 1 zeigt schematisch ein Beispiel eines Fütterungsgestells gemäß der Erfindung im Vorderaufriß;
  • Figur 2 zeigt schematisch den oberen Teil des Fütterungsgestells gemäß Figur 1 mehr im Detail, wobei der obere Träger im Längsschnitt gezeigt ist;
  • Figur 3 zeigt das Fütterungsgestell der Figur 1 im Querschnitt, gesehen auf der Linie III-III der Figur 1;
  • Figuren 4A und 4B zeigen schematisch zwei Ausführungsformen eines Trägerteils für die Verwendung in einem Fütterungsgestell gemäß der Erfindung;
  • Figur 5 zeigt schematisch einen Teil eines Fütterungsgestells, das ein Trägerteil gemäß Figur 4B umfaßt;
  • Figur 6 zeigt schematisch in Perspektivischer Ansicht bzw. Aufsicht von oben ein verschiebbares Nocken- bzw. Steuerkurvenelement für die Verwendung in einem Fütterungsgestell gemäß der Erfindung;
  • Figur 7 zeigt schematisch eine Variante eines Details eines Fütterungsgestells gemäß der Erfindung;
  • Figur 8 zeigt schematisch im Seitenaufriß, teilweise im Querschnitt, ein Beispiel einer alternativen Ausführungsform eines Fütterungsgestells gemäß der Erfindung;
  • Figur 9 zeigt das Fütterungsgestell der Figur 8 in Aufsicht von oben; und
  • Figuren 10 und 11 sind den Figuren 8 und 9 gleichartige Ansichten eines zweiten Beispiels einer alternativen Ausführungsform eines Fütterungsgestells gemäß der Erfindung.
  • Das in Figur 1 gezeigte Fütterungsgestell umfaßt in der Betriebsposition einen horizontalen oberen Träger 1 und einen dazu parallelen unteren Träger 2. Zwischen dem oberen Träger 1 und dem unteren Träger 2 sind, z.B. durch Schweißen, eine erste Anzahl von ortsfesten vertikalen Stützen 3 und eine zweite Anzahl von ortsfesten, gebogenen Stützen 4 montiert, wobei sich das obere Ende einer ortsfesten vertikalen Stütze 3 in jedem Falle nahe dem oberen Ende einer benachbarten gebogenen Stütze 4 befindet. Längs jeder gebogenen Stütze 4 ist auf der Seite derselben, die von der ortsfesten vertikalen Stütze 3 entfernt ist, eine im wesentlichen gerade Verschlußstütze 6 angeordnet, die drehbar in einem Drehpunkt 5 montiert ist, der auf dem Niveau des Biegepunkts der gebogenen Stütze angeordnet ist. Mit Zwischenraum von jeder Verschlußstütze 6 ist eine vertikale Stütze 7 angeordnet, wobei jede Verschlußstütze 6 zusammen mit der benachbarten Stütze 7 eine Freßöffnung 8 begrenzt. Der untere Träger 2 ist von einem geschlossenen Rohr gebildet, an welchem die ortsfesten Stützen 3, 4, z.B. durch Schweißen oder in irgendeiner anderen geeigneten Art und Weise, befestigt worden sind.
  • Aus Figur 3 ist ersichtlich, daß der obere Träger vorteilhafterweise aus zwei U-förmigen Abschnitten oder C-Abschnitten 1A und 1B, gesehen im Querschnitt, aufgebaut sein kann, welche U-Abschnitte mit ihren offenen Seiten einander zugewandt in einer solchen Art und Weise montiert sind, daß ein oberer Schlitz 9 und ein unterer Schlitz 10 zwischen den U-Abschnitten begrenzt sind. Das obere Ende 11 jeder Verschlußstütze 6 erstreckt sich durch den unteren Schlitz 10, wobei dieses obere Ende im Prinzip zwischen den U-Abschnitten so aufgenommen ist, daß es in der Längsrichtung des Fütterungsgestells bewegbar ist.
  • In dem gezeigten Beispiel wird die Drehbewegung der Verschlußstütze 6 auf einer Seite dadurch begrenzt, daß der Teil der Verschlußstütze 6, der unterhalb des Drehpunkts 5 ist, schließlich gegen den vertikalen Teil der gebogenen ortsfesten Stütze 4 unterhalb des Drehpunkts 5 zur Anlage kommt, oder gegen irgendeinen anderen geeigneten Anschlag. Dann ist die Verschlußstütze angenähert vertikal, d.h. in der Verschlußposition, die in Figur 1 durch ausgezogene Linien angedeutet ist. Die Drehbewegung wird auf der anderen Seite dadurch begrenzt, daß der Teil der Verschlußstütze 6, der sich oberhalb des Drehpunkts 5 befindet, gegen den schrägen Teil der gebogenen ortsfesten Stütze oberhalb des Drehpunkts 5 zur Anlage kommt, oder gegen irgendeinen anderen geeigneten Anschlag. Dann ist die Verschlußstütze in der offenen Position, die in Figur 1 durch gestrichelte Linien angedeutet ist.
  • Wie aus den Figuren 2 und 3 ersichtlich ist, ist über dem oberen Träger 1 benachbart jeder Freßöffnung ein Verriegelungsarm 12 zur Drehbewegung auf einer Drehachse 13 angebracht. In diesem Beispiel ist die Drehachse 13 in vertikalen Flanschen 23, die auf entgegengesetzten Seiten des Schlitzes 9 angeordnet sind, lagermontiert und erstreckt sich in der Querrichtung an der Außenseite der vertikalen Flansche 23. Der Verriegelungsarm 12 ist von Hand oder durch nachstehend zu beschreibende Mittel in eine erste, im wesentlichen horizontale Position bewegbar, worin sich der Verriegelungsarm 12 über dem oberen Träger 1 erstreckt, und in eine zweite, geneigte Position, worin sich ein Ende des Verriegelungsarms 12 durch den oberen Schlitz 9 erstreckt. In jener Position befindet sich das Verriegelungsende 14 des Verriegelungsarms 12, welches entfernt von der gebogenen, ortsfesten Stütze 4 ist, zwischen den U-Abschnitten. Der Verriegelungsarm 12 ist so ausgebildet und positioniert, daß die Verschlußstütze 6 in der ersten Position frei aus der offenen Position bis zu der Verschlußposition, und umgekehrt, gedreht werden kann, ohne daß das obere Ende 11 desselben in Kontakt mit dem Verriegelungsarm 12 kommt, wohingegen das Verriegelungsende 14 in der zweiten Position in Kontakt mit Seite des oberen Endes 11 der Verschlußstütze 6, die der gebogenen Stütze 4 proximal bzw. nächstgelegen ist, kommt oder gebracht werden kann, wenn die Verschlußstütze in der Verschlußposition ist.
  • Wenn ein Verriegelungsarm 12 in der ersten Position ist, kann sich die zugeordnete Verschlußstütze 6 unter dem Einfluß der Schwerkraft in die geneigte offene Position drehen, so daß die relevante Freßöffnung bis zu einem maximalen Ausmaß freigemacht ist. Wenn ein Tier dann seinen Kopf nach abwärts durch die Freßöffnung 8 ausstreckt, wird, das trifft zu, die Verschlußstütze 6 in die vertikale Verschlußposition gedrückt, aber sie kann wieder in die offene Position zurückgedrückt werden, wenn das Tier seinen Kopf wieder anhebt, so daß das Tier während des Fressens und nach dem Fressen aus der Freßöffnung weggehen kann. Wenn jedoch der Verriegelungsarm in der zweiten Position ist, wird die Verschlußstütze 6, wenn sie durch das Tier in der oben beschriebenen Art und Weise in die vertikale Position gedrückt wird, das Verriegelungsende 14 nach aufwärts drücken, so daß das obere Ende der Verschlußstütze 6 den Verriegelungsarm passieren kann, wonach der Verriegelungsarm 12 wieder zurückfallen kann. Die Verschlußstütze ist dann verriegelt, so daß das Tier mit seinem Hals zwischen der Verschlußstütze 6 und der benachbarten verlagerbaren Stütze 7 eingesperrt ist und seinen Kopf nicht länger zurückziehen kann.
  • In dem gezeigten Beispiel ist jeder Verriegelungsarm 12 an dem Verriegelungsende 14 mit einer drehbaren Rolle bzw. Walze 15 versehen, die dazu geeignet ist, über das obere Ende 11 der Verschlußstütze 6, die in der Verschlußposition plaziert wird oder in die Verschlußposition gebracht werden soll, zu rollen, wenn der Verriegelungsarm 12 aus der ersten Position in die zweite Position, umgekehrt, gedreht wird. Die Drehachse 16 der Rolle bzw. Walze 15 ist niedriger als die Drehachse 13 des Verriegelungsarms und niedriger als die Stirnseite 17 der in der Verschlußposition verriegelten Verschlußstütze, so daß in dem Fall, in welchem eine Kraft auf die Verschlußstütze 6 in der Richtung der gebogenen Stütze 4 ausgeübt wird, das Verriegelungsende 14 des Verriegelungsarms nach abwärts gedrückt wird, d.h. weiter in die Verriegelungsposition.
  • Die Rolle bzw. Walze erleichtert ein Entriegeln unter Belastung. Die Rolle bzw. Walze kann weiter als ein Gegengewicht dienen, welches den Verriegelungsarm gleichbleibend in eine vorbestimmte RuhePosition bringen kann. Die Rolle bzw. Walze kann aus Metall hergestellt sein, aber auch aus Kunststoff oder aus Metall mit einer Kunststoffbeschichtung. Anstelle einer Rolle bzw. Walze kann ein Sektor einer Rolle bzw. einer Walze oder ein kleiner Hebel oder dergleichen, der sich in einer Richtung dreht, verwendet werden. Weiter umfassen die Verriegelungsarme vorzugsweise einen oder mehrere seitliche Vorsprünge zwischen dem Verriegelungsende 14 und der Drehachse 13, wie, um ein Beispiel zu geben, bei 42 in Figur 2 angedeutet ist, welche den Abwärtshub des Verriegelungsendes beschränken. In der gezeigten Position und in dem gezeigten Beispiel ruhen die Vorsprünge auf Flanschen des Betätigungsabschnitts, der nachstehend beschrieben werden soll.
  • Entlang der Oberseite des oberen Trägers 1 ist, sich über die ganze Länge des Fütterungsgestells erstreckend, ein Betätigungsabschnitt 18 von umgekehrter U-Form oder C-Form im Querschnitt vorhanden, wobei die offene Seite dem Schlitz 9 zugewandt ist, und wobei der Betätigungsabschnitt 18 im wesentlichen die Verriegelungsarme 12 umschließt und die Oberseite des oberen Trägers 1 bedeckt. In jedem Falle verbietet der Betätigungsabschnitt eine zufällige Betätigung oder eine Betätigung durch das Vieh.
  • Der Betätigungsabschnitt 18 ist in der oberen Oberfläche desselben mit einer Mehrzahl von Öffnungen 21 versehen, deren Anzahl der Anzahl von Verschlußstützen 6 entspricht und die derart voneinander beabstandet sind, daß in der geschlossenen Position des Betätigungsabschnitts 18 ein Betätigungsteil 19 von jedem Verriegelungsarm 12, der von dem Verriegelungsende 14 entfernt ist, gerade unter der Öffnung liegt oder sich sogar aufwärts durch die Ebene der öffnung 21 erstreckt, und zwar in der zweiten Position der Verriegelungsarme. Das freie Ende 20 von jedem Verriegelungsarm 12 ist gebogen, so daß dadurch ein gebogener Bereich derart ausgebildet ist, daß sich der Endrand unter der Ebene der Öffnung 21 befindet und der gebogene Bereich gerade unter oder in oder gerade über der Ebene der Öffnung 21 liegt.
  • Die Längsränder des Betätigungsabschnitts 18, die der oberen Oberfläche des oberen Trägers 1 proximal bzw. zunächst gelegen sind, bilden einwärts gebogene Flansche 22, wobei die Flansche 23 mit einem angemessenen Sitz (Figur 3) zwischen den Flanschen 22 aufgenommen sind. Die Flansche 22 sind zwischen der oberen Oberfläche des oberen Trägers 1 und den Teilen der Drehachsen 13, die an der Außenseite der Flansche 23 vorstehen, aufgenommen. Die Stirnseiten der Drehachsen 13 erstrecken sich in die Nähe der Innenseite des Betätigungsabschnitts. Der Betätigungsabschnitt kann daher in der Längsrichtung längs des Fütterungsgestells über einen Betätigungsweg verschoben werden, ohne daß vertikale Verlagerungen oder Verlagerungen quer zu dem Fütterungsgestell möglich sind. Darüberhinaus verhindert der Betätigungsabschnitt, daß sich die Drehachsen 13 verlagern.
  • Die Enden der Drehachsen können, wenn das so gewünscht wird, mit Kappen oder Hülsen versehen sein, welche z.B. aus Kunststoff hergestellt sein können und welche als austauschbare Abnutzungselemente und/oder Schalldämpfungsbzw. -schwächungselemente dienen können.
  • Die geflanschten Längsränder 22 des Betätigungsabschnitts 18 können in einer exemplarischen Ausführungsform mit Paaren von entgegengesetzten Ausnehmungen 30 versehen sein, die in einer solchen Art und Weise vorgesehen sind, daß der Betätigungsabschnitt in eine (De-)Montageposition bewegt werden kann, wobei sich die Ausnehmungen unter den jeweiligen Drehachsen 13, und wenn anwendbar, den Vorsprüngen 42 der Verriegelungsarme befinden. Der Betätigungsabschnitt kann in dieser Position in der Vertikalrichtung einfach entfernt und montiert werden.
  • Zwischen den U-förmigen Abschnitten 1A, 1B an dem oberen Ende 5 von jedem Verschlußrohr 6 ist ein Trägerteil 24 angeordnet, das in dem Beispiel, welches in Figur 2 und in Figur 4A gezeigt ist, aus Draht gebogen ist. In diesem Beispiel ist das Trägerteil angenähert Z-förmig und hat einen Endanschlag 25 bzw. 26 auf entgegengesetzten Seiten des oberen Endes 11 der Stütze, gesehen in der Längsrichtung, und diese Endanschläge erstrecken sich über im wesentlichen die gesamte Breite und Höhe zwischen den vertikalen Innenseiten der U-Abschnitte und sind an den jeweiligen Enden durch Verbindungsteile 27 miteinander verbunden, die sich längs der Innenseite von jedem U-Abschnitt erstrecken (Figur 2). Der freie Rand des Endanschlags 25, der sich auf der Seite der gebogenen Stütze befindet, ruht dann auf der Innenseite der Bodenfläche des oberen Trägers 1, und der Endanschlag 26, der sich auf der anderen Seite der Verschlußstütze 6 befindet, erstreckt sich dann in die Nähe der oder gegen die Innenseite der Oberseite des oberen Trägers 1. Infolgedessen ist es im wesentlichen unmöglich, daß sich die Endanschläge 25 und 26 in irgendeiner anderen Art und Weise als gemeinsam, in der Längsrichtung des Fütterungsgestells bewegen. Das obere Ende 11 des Verschlußrohrs 6 kann von zwischen den Anschlägen 25, 26 nicht wegbewegt werden.
  • Der Betätigungsabschnitt 18 ist auf der Innenseite desselben auf der Seite von jeder Öffnung 21, die von der ortsfesten vertikalen Stütze 3 entfernt und davon beabstandet ist, mit einer Trägernocke bzw. -steuerkurve 28 versehen, welche sich durch den Schlitz 9 erstreckt und deren freies Ende zwischen dem Endanschlag 26 und dem oberen Ende 11 der zugeordneten Verschlußstütze 6 liegt. Weiter ist im Inneren des Betätigungsabschnitts 18 auf der Seite von jeder Öffnung 21, die von der ortsfesten vertikalen Stütze 3 entfernt ist, ein sich nach abwärts erstreckendes Nocken- bzw. Steuerkurvenelement 29 vorgesehen, wobei sich die Nocken- bzw. Steuerkurvenflächen desselben in der Längsrichtung des Fütterungsgestells erstrecken. Jede Nocke bzw. Steuerkurve kann vorteilhafterweise durch eine V-förmige Vertiefung gebildet sein, die in der oberen Oberfläche des Betätigungsabschnitts 18 ausgebildet ist.
  • Das Fütterungsgestell umfaßt weiter einen Betätigungshebel 31, mit welchem der Betätigungsabschnitt längs des Fütterungsgestells bewegt werden kann. Um den Betätigungshebel 31 ist in diesem Beispiel eine Hülse 32 angeordnet, die zur Verschiebebewegung längs des Hebels 31 angebracht ist. Diese Hülse 31 kann entweder um einen sich längs des Arms 31 erstreckenden Teil 33 eines zweiten Hebels 34, der drehbar mit dem Hebel 31 verbunden ist, geschoben werden, oder sie kann ihn freilassen. Nur in dem letzteren Fall kann der Betätigungshebel gedreht werden, so daß der Betätigungsabschnitt mittels des zweiten Hebels, der drehbar damit verbunden ist, betätigt werden kann.
  • Natürlich sind auch Betätigungshebel von unterschiedlicher Ausbildung möglich.
  • Das Fütterungsgestell kann wie folgt zusammengebaut werden.
  • Der obere Träger 1 und der untere Träger 2 werden miteinander mittels der Stützen 3 und 4 verbunden. Dann werden die Trägerteile 24 in dem oberen Träger 1 angebracht. Von oberhalb des oberen Trägers 1 wird ein Verriegelungsarm 12 auf einmal zwischen den Flanschen 23 plaziert, wonach von einer Seite her eine Drehachse 13 durch Bohrungen in den Flanschen 23 und dem Verriegelungsarm eingefügt werden kann. Dann kann der Betätigungsabschnitt 18 von oben her auf dem oberen Träger plaziert werden, wobei es die Ausnehmungen 30 ermöglichen, die Drehachsen 13 hindurchzustecken, und die geflanschten Längsränder 22 enden oben auf der oberen Oberfläche des oberen Trägers 1 und nächst den Flanschen 23. Ein freier Zusammenbauraum in der Verlängerung des Fütterungsgestells ist kaum nötig, wenn überhaupt. Es ist wichtig, sicherzustellen, daß sich die oberen Anschläge 26 der Trägerteile 24 in der richtigen Position relativ zu den Trägernocken bzw. -steuerkurven 28 befinden. Nachdem der Betätigungsabschnitt 18 auf dem oberen Träger 1 plaziert worden ist, kann der Betätigungsabschnitt 18 längs des oberen Trägers 1 verschoben werden, wobei die geflanschten Längsränder 22 in dem Raum zwischen den Drehachsen 13 und der oberen Oberfläche des oberen Trägers 1 aufgenommen werden. Die Drehachsen 13 werden dadurch in axialer Richtung mittels des Betätigungsabschnitts 18 verriegelt, so daß keine speziellen Maßnahmen für die Anbringung der Drehachsen 13 erforderlich sind und es besonders einfach ist, sie zu montieren und zu demontieren. Die Verschlußstützen 6 können von unten durch den unteren Schlitz 10 in den oberen Träger und in die Trägerteile eingefügt und in den Drehpunkten 5 befestigt werden.
  • Ein vollständiges oder teilweises Auseinanderbauen des Fütterungsgestells kann durch Ausführen von wenigstens einer Anzahl der obigen Schritte in umgekehrter Reihenfolge bewirkt werden.
  • Das Fütterungsgestell kann wie folgt verwendet werden.
  • Die Verriegelungsarme können sowohl separat von Hand als auch gemeinsam durch den Betätigungsabschnitt betätigt werden.
  • In dem Fall einer manuellen Betätigung kann ein Betätigungsteil 19 eines Verriegelungsarms 12 durch die Öffnung 21 nach abwärts gedrückt werden. Die Rolle bzw. Walze 15 bewegt sich dann so aufwärts, daß der Kopf einer vorher in der Verschlußposition verriegelten Verschlußstütze 6 freigegeben wird und die Verschlußstütze in die offene Position bewegt werden kann, ohne daß die Position der anderen Verschlußstützen 6 beeinflußt wird. Weiter kann eine Verschlußstütze von einem Tier oder einem Menschen unabhängig von der Position des relevanten Verriegelungsarms 12 aus der offenen Position in eine Vertikalposition gedrückt werden. Wenn es notwendig ist, drückt der Kopf 11 der Verschlußstütze zeitweise den Verriegelungsarm nach aufwärts, um ihn zu passieren.
  • Die Betätigung des Verriegelungsarms mittels des Betätigungsabschnitts 18 ist durch Verschieben des Betätigungsabschnitts längs des Fütterungsgestells möglich. Durch Verschieben der Hülse 32 längs des Betätigungshebels 31 wird der Betätigungshebel freigegeben, wonach der Betätigungsabschnitt 18 unter Benutzung des Betätigungshebels 31 längs des Fütterungsgestells bewegt werden kann.
  • Andererseits kann der Betätigungsabschnitt in eine offene Position verschoben werden (nach links in Figur 2), wodurch die Verriegelungsarme 12 in die erste Position dadurch bewegt werden, daß an jeder Öffnung 21 in dem Betätigungsabschnitt ein Längsrand über den Betätigungsteil 19 des relevanten Verriegelungsarms 12 verschoben wird und den Betätigungsteil bis zu einem gewissen Ausmaß nach abwärts drückt. Dann wird der Betätigungsteil durch das Nocken- bzw. Steuerkurvenelement 29 weiter nach abwärts gedrückt, so daß das Verriegelungsende 14 aus dem Weg der Verschlußstütze bewegt wird. Andererseits kann der Betätigungsabschnitt 18 in die in Figur 3 gezeigte geschlossene Position bewegt werden, wo die Verriegelungsarme 12 in die zweite Position fallen, so daß die Verschlußstützen 6, die bereits in der Vertikalposition sind, verriegelt werden, und die geneigten Verschlußstützen 6 in der Vertikalposition durch ein Tier oder durch einen Menschen gesichert bzw. befestigt werden können.
  • Durch Bewegen des Betätigungsabschnitts 18 in einer Richtung (nach rechts in Figur 2) weiter entlang dem Fütterungsgestell über die geschlossene Position hinaus kann das Trägerteil 24 durch die Trägernocke bzw. -steuerkurve 28 gefördert werden. Eine Verschlußstütze 6, welche noch in der offenen Position ist, wird dann durch den unteren Anschlag 25 des Trägerteils in die Vertikalposition gebracht. Nachdem die Verschlußstützen in die Vertikalposition gebracht worden sind, können sie verriegelt werden, indem der Betätigungsabschnitt wieder nach links bewegt wird. Durch Bewegen des Betätigungsabschnitts 18 noch weiter in der anderen Richtung (nach links in Figur 2) über die offene Position hinaus, werden die Verschlußstützen 6, die bereits durch die Verriegelungsarme freigegeben worden, aber noch in der Vertikalposition angeordnet sind, von der Trägernocke bzw. -steuerkurve 28 angetippt, so daß sie unter die Verriegelungsarme in die geneigte Position zurückfallen, so daß die Freßöffnungen 8 freigemacht werden. Dadurch, daß die Verschlußstützen 6 zurückfallen, werden die unterschiedlichen Trägerteile in der Richtung der ortsfesten Stützen weiterbefördert.
  • Figur 4A ist eine perspektivische Ansicht einer aus Draht ausgebildeten Ausführungsform eines Trägerteils 24, das auch in Figur 2 gezeigt ist, und Figur 4B ist eine schematische Ansicht eines Beispiels einer alternativen Ausführungsform eines Trägerteils 24', welches vorzugsweise aus einem geeigneten Kunststoff hergestellt ist, aber auch aus einem anderen geeigneten Material hergestellt sein kann. Die Anschläge 25' und 26' sind von sich in der Vertikalrichtung erstreckenden Rippen gebildet, die an dem unteren Ende mittels einer Basisplatte 35 verbunden sind. Die Basisplatte ist mit einem zentralen Schlitz 36 versehen, der sich zwischen den Anschlägen erstreckt, wobei der Schlitz 36 dazu geeignet ist, das zusammengedrückte obere Ende 11 einer Verschlußstütze 6 zur Bewegung in der Längsrichtung mit kleinem Spiel in der Querrichtung aufzunehmen. Die Breite des mittigen Schlitzes 36 ist ein wenig kleiner als die Breite des unteren Schlitzes 10 zwischen den U-Abschnitten. Dieses stellt sicher, daß das obere Ende von jeder Verschlußstütze 6 in dem oberen Träger relativ geräuschlos bewegt werden kann, da die Verschlußstütze nicht länger in Kontakt mit dem oberen Metallträger kommt.
  • Zum Zwecke der Vollständigkeit zeigt Figur 5 schematisch einen Teil eines Fütterungsgestells gemäß der Erfindung, worin das in Figur 4B gezeigte Trägerteil 24' verwendet ist. Es wird beobachtet, daß die Schallerzeugung der sich hin- und herbewegenden Verschlußstützen auch dadurch beschränkt werden könnte, daß die Köpfe der Verschlußstützen mit Kunststoffhülsen versehen oder sie vollständig aus Kunststoff hergestellt werden. Die Verwendung eines Trägerteils 24' führt jedoch zu weniger Abnutzung.
  • Andere Möglichkeiten des Beschränkens der Schallerzeugung umfassen z.B. die oben erwähnte Verwendung von Kunststoffkappen auf den Enden der Drehachsen und/oder die Verwendung von Kunststoffblöcken oder -streifen zwischen den Flanschen 22 des Betätigungsabschnitts und den Oberflächen des oberen Trägers und/oder der Flansche 23, die damit Zusammenwirken.
  • Weiter könnten die Nocken- bzw. Steuerkurvenelemente 29 und/oder der Betätigungsteil 19 und/oder das Trägerteil 24 der Figur 4A mit einer Kunststoffbeschichtung versehen sein.
  • Figur 6 zeigt schematisch eine perspektivische Ansicht (A) und eine Aufsicht von oben (B) von einer alternativen Ausführungsform der Nocken- bzw. Steuerkurvenelemente 29, die innerhalb des Betätigungsabschnitts benachbart dem Längsrand von jeder Öffnung angeordnet sind. Das gezeigt Nocken- bzw. Steuerkurvenelement umfaßt eine Nocke bzw. Steuerkurve 37, die in einem Schlitz bewegbar ist, welcher in diesem Beispiel L-förmig ist. In einer ersten Extremposition kann die Nocke bzw. Steuerkurve 37 in Kontakt mit dem Betätigungsteil 19 des Verriegelungsarms durch Verschiebeverlagerung des Abschnitts 18 gebracht werden, und in einer zweiten Extremposition kann sie es nicht. Der L-förmige Schlitz ist in der oberen Wand des Betätigungsabschnitts vorgesehen, und das Nocken- bzw. Steuerkurvenelement wird durch ein Anbringungsteil 39 gehalten, das sich durch den Schlitz erstreckt, wie z.B. eine Rundkopfschraube. Durch Plazieren der Nocke bzw. Steuerkurve 37 in der zweiten Extremposition kann der benachbarte Verriegelungsarm nur ein wenig durch den Rand der Öffnung 21 in dem Betätigungsabschnitt 18 nach abwärts gedrückt werden, so daß die durch den relevanten Verriegelungsarm 12 verriegelte Verschlußstütze 6 nicht freigegeben wird, wenn der Betätigungsabschnitt 18 in die offene Position gebracht wird. Auf diese Weise ist es möglich, spezielle bzw. einzelne Freßöffnungen 8 in einer einfachen Art und Weise geschlossen zu halten oder ein Tier in einer speziellen bzw. einzelnen Freßöffnung 8, in welches es eingesperrt worden war, eingesperrt zu halten, während die anderen Verschlußstützen trotzdem durch den zentralen Betätigungshebel 31 freigegeben werden können.
  • Innerhalb des Bereichs der Erfindung sind verschiedene andere Ausführungsformen des Fütterungsgestells möglich. So kann das Fütterungsgestell gemäß der Erfindung z.B. mit einem Betätigungsabschnitt ausgebildet sein, der neben dem oberen Träger angeordnet ist oder neben oder unter dem unteren Träger, wobei der untere Träger analog zu dem oben beschriebenen oberen Träger ausgebildet ist, und es können unterschiedliche Arten von ortsfesten Stützen und Verschlußstützen verwendet werden. Weiter kann z.B. wenigstens einer der U-Abschnitte entfernbar mit dem oberen Ende einer Anzahl von ortsfesten Stützen und/oder dem anderen U-Abschnitt verbunden sein, was ein einfaches Ersetzen von einzelnen Trägerteilen nach dem Entfernen des lösbaren U-Abschnitts ermöglicht, ohne daß das Entfernen von anderen Trägerteilen notwendig gemacht wird.
  • Weiter ist es für die Verriegelungsarme nicht notwendig, daß sich der Betätigungsarm aktuell durch die Öffnung 21 erstreckt. Im Prinzip genügt es, wenn die Betätigungsarme durch die Öffnungen 21 mit den Fingern nach abwärts gedrückt werden können oder durch die Nocken- bzw. Steuerkurvenelemente 29 bei einer Verschiebeverlagerung des Betätigungsabschnitts 18 betätigt werden können.
  • Die Drehachsen 13 sind in Bohrungen in den Flanschen 23 aufgenommen. Die Flansche 23 können sich über die ganze Länge des oberen Trägers erstrecken und dann wahlfrei einen Teil des hohlen Abschnitts bilden. Jedoch können die Flansche 23 auch nur an dem Ort der separaten Verriegelungsarme vorhanden sein, wie gezeigt ist. Weiter können anstelle der Flansche 23 Ösen bzw. Ansätze verwendet werden, oder umgekehrt U-förmige Lagerblöcke 40 (Figur 7), welche wahlfrei aus Kunststoff hergestellt sein können und welche über dem Spalt zwischen den U-Abschnitten, z.B. mittels Schrauben oder dergleichen, angebracht sind. Solche Lagerblöcke könnten kleine bzw. schmale bzw. dünne Füße 41 haben, die auf den U-Abschnitten ruhen und gleichzeitig die Flansche 22 des Betätigungsabschnitts tragen bzw. abstützen.
  • Die Figuren 8, 9 und 10, 11 zeigen, um ein Beispiel zu geben, im Seitenaufriß, teilweise im Querschnitt, und in Aufsicht von oben zwei alternative Ausführungsformen eines selbstschließenden Fütterungsgestells gemäß der Erfindung.
  • Die Figuren 8 und 9 zeigen wieder eine gebogene ortsfeste Stütze 4, eine gerade ortsfeste Stütze 7 und eine Verschlußstütze 6 in der Verschlußposition und in der offenen Position, dargestellt durch 6'. In diesem Beispiel ist der obere Träger 1 aus zwei gegenüberliegenden C-Abschnitten aufgebaut, die an der Oberseite derselben aufrechte Flansche 50 umfassen, welche grob den Flanschen 23 der Figur 3 entsprechen, obwohl sie in diesem Beispiel integrai mit den C-Abschnitten sind und sich über die ganze Länge derselben erstrecken. Der Betätigungsabschnitt ist wieder über den Flanschen 50 angeordnet.
  • Der Kopf 11 der Verschlußstütze 6 umfaßt nun einen in dem oberen Träger angeordneten Verschiebeblock 51, welcher vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt ist und welcher sich in dem oberen Träger entsprechend den Bewegungen der Verschlußstütze bewegt. Ein Kunststoff-Verschiebeblock hat eine schalldämpfende bzw. -schwächende Wirkung. Der Verschiebeblock 51 ist mit einer Öffnung versehen, in welcher oder durch welche sich der Kopf 11 der Verschlußstütze erstreckt. Auf der von der gebogenen Stütze 4 entfernten Seite ist der Verschiebeblock mit einer Nocke bzw. Steuerkurve versehen, welche mit dem Verriegelungsarm 12 zusammenwirkt. In dem gezeigten Beispiel ist die Nocke bzw. Steuerkurve als eine Rolle bzw. Walze 53 ausgebildet, die in dem Verschiebeblock lagermontiert ist, wobei die Rolle bzw. Walze 53 tatsächlich die gleiche Funktion wie die Walze bzw. Rolle 15 der Figur 2 hat. Der Verriegelungsarm 12 braucht dann nicht mit einer weiteren Rolle bzw. Walze versehen zu sein.
  • Der Verschiebeblock ist in diesem Beispiel auf der der gebogenen Stütze 4 proximalen bzw. nächstgelegenen Seite mit einem, vorzugsweise aus Kunststoff oder Gummi bzw. Kautschuk bestehenden, Puffer 54 versehen. Der Puffer 54 wirkt mit zwei zwischen den Flanschen 50 angeordneten, voneinander beabstandeten Anschlagelementen 55, 56 zusammen, welche die Verschiebebewegung des Verschiebeblocks 51 begrenzen. In diesem Zusammenhang funktioniert der Puffer 54 vorzugsweise ebenso gut als ein Schallabsorber. Der Verschiebeblock trägt weiter ein Trägerteil 57, das sich in dem oberen Träger entfernt bzw. weg von der gebogenen Stütze erstreckt (nach rechts in der Zeichnung), wobei dieses Trägerteil 57 in diesem Beispiel eine aus Draht gebogenen Schleife umfaßt. Das Trägerteil 57 erfüllt die gleiche Funktion wie das Trägerteil 24 der Figuren 2 und 4A und das Trägerteil 24' der Figur 4B.
  • Der Verriegelungsarm 12 hat in dieser exemplarischen Ausführungsform einen verengten Betätigungsteil 58, der sich teilweise über der oberen Oberfläche des Betätigungsabschnitts erstreckt. Die Öffnung 59 ist in diesem Beispiel geschlitzt und ist so eng, daß sie die Einführung der Finger dadurch nicht ermöglicht. Dieses stellt eine sichere Betätigung bzw. einen sicheren Betrieb sicher.
  • Eine unbeabsichtigte Betätigung des Verriegelungsarms wird dadurch verhindert, daß ein erhöhter Rand 60 um die Öffnung 59 und den Betätigungsteil 58 des Verriegelungsarms, der sich durch die Öffnung erstreckt, vorgesehen ist.
  • Die Öffnung 59 ist vorzugsweise, wie gezeigt, in einem Kunststoffeinsatz 61 ausgebildet welcher in und/oder über einer oder mehreren Öffnungen 62 angebracht ist, die für jenen Zweck in dem Betätigungsabschnitt vorgesehen sind. Der Einsatz ist vorzugsweise mittels eines oder mehrerer Vorsprünge oder Ansätze, wie bei 63 gezeigt ist, durch Klemmwirkung und/oder mittels einer Schnappverbindung angebracht.
  • In dem gezeigten Beispiel bildet der Einsatz 61 gleichzeitig den erhöhten Rand 60.
  • Weiter kann der Einsatz mit Vorteil auch die Nocke bzw. Steuerkurve 28 bilden, welche mit dem Trägerteil 57 zusammenwirkt, dessen Funktion jener des Teils 26 der Figur 4A und des Teils 26' des Figur 4B entspricht. Der Einsatz 61 hat wieder einen Nocken- bzw. Steuerkurvenoberfläche 64, welche dem Nocken- bzw. Steuerkurvenelement 29 der Figur 2 entspricht.
  • Wenn der Betätigungsabschnitt aus der in Figur 8 gezeigten Position nach links verschoben wird, so bewirkt die Nockenbzw. Steuerkurvenoberfläche 64, daß der Verriegelungsarm auf der Drehachse 13 kippt, so daß der Verriegelungsarm die Rolle bzw. Walze 53 freigibt. Die Verschlußstütze kann sich dann zu der gebogenen Stütze 4 drehen, d.h. nach links in der Zeichnung. Wenn es notwendig ist, kann dieses manuell oder durch die Nocke bzw. Steuerkurve 28 bewirkt werden. Wenn die Verschlußstütze, die bei 6' angedeutete Position erreicht hat, liegt der Puffer 54 gegen den Anschlag 56 an. Der Verschiebeblock und das Trägerteil 57 haben sich dann ebenso nach links bewegt.
  • Die Verschlußstütze kann durch ein Tier, das seinen Kopf in die Freßöffnung 8 einführt, oder durch Bewegen des Betätigungsabschnitts 18 nach rechts, wieder zu der Ausgangsposition zurückgebracht werden, wodurch die Nocke bzw. Steuerkurve 28 über das Trägerteil 57 den Verschiebeblock 51 und demgemäß die Verschlußstütze nach rechts zieht, bis der Puffer 54 gegen den Anschlag 56 anliegt.
  • Weiter kann die Verschlußstütze natürlich individuell durch Abwärtsdrücken des Teils 58 des Verriegelungsarms 12 entriegelt werden.
  • In Fütterungsgestellen der beschriebenen Art kann es vorkommen, daß sich die Beine eines fressenden Tiers krümmen und das Tier seinen Kopf nicht länger aus der Freßöffnung zurückziehen kann, nicht einmal dann, wenn die Verschlußstütze entriegelt ist. Um dieses Problem zu beseitigen, ist es manchmal wünschenswert, daß sich die Verschlußstütze aus der Vertikalposition sowohl nach links als auch nach rechts drehen kann.
  • Eine exemplarische Ausführungsform eines Fütterungsgestells gemäß der Erfindung, dessen Verschlußstützen sich aus der Verschlußposition in zwei Richtungen verdrehen können, ist in den Figuren 10 und 11 gezeigt. Die zweite Drehposition ist bei 6" angedeutet. Bei einem solchen Fütterungsgestell sollten die gebogenen Stützen auch an dem unteren Ende ein Teil umfassen, das von dem Drehpunkt zu der benachbarten ortsfesten Stütze 3 schräg liegt. Alternativ kann der Drehpunkt auch an dem Ende eines Halters vorgesehen sein, der auf der benachbarten ortsfesten Stütze angebracht ist.
  • Figur 10 zeigt wieder einen Verschiebeblock 51, der gleichartig jenem der Figur 8 ist. Der Puffer 54 ist jedoch weggelassen worden, weil er eine Drehbewegung nach rechts verhindern würde. Als ein Ersatz ist es z.B. möglich, einen Gummi- bzw. Kautschukpuffer an dem unteren Ende der Verschlußstütze anzuordnen.
  • Der Verschiebeblock umfaßt wieder eine Nocke bzw. Steuerkurve 53, welche in diesem Beispiel als eine Rolle bzw. Walze ausgebildet ist, die dazu geeignet ist, mit dem unteren Ende eines Verriegelungsarms 12 zusammenzuwirken, der drehbar zwischen Flanschen 50 des oberen Abschnitts 1 angebracht ist. Alles dieses ist so, wie hier oben beschrieben.
  • In der Ausführungsform der Figuren 10 und 11 wirkt jedoch die Rolle bzw. Walze 53 mit einem zweiten Verriegelungsarm 70 zusammen, welcher identisch mit dem Verriegelungsarm 12 sein kann, aber welcher sich auf der anderen Seite der Nokken- bzw. Steuerkurvenrolle bzw. -walze 53 befindet. Der Verriegelungsarm 70 hat einen Betätigungsteil 71, welcher sich, gleichartig wie der Betätigungsteil 58 des Verriegelungsarms 12, durch eine schmale bzw. enge Öffnung 72 über der oberen Oberfläche des Betätigungsabschnitts erstreckt. Längs der Öffnung ist wieder ein erhöhter Rand angeordnet, welcher integral mit dem erhöhten Rand 60 sein kann, der an der Öffnung 59 vorgesehen ist.
  • Vorzugsweise sind die Öffnungen 59 und 72 in einem Kunststoffeinsatz 73 in einer Art und Weise ausgebildet, die gleichartig bzw. ähnlich jener ist, welche in den Figuren 8 und 9 für die Öffnung 59 gezeigt ist.
  • Wenn der Betätigungsabschnitt 18 nach rechts (in Figur 10) bewegt wird, kontaktiert eine Nocken- bzw. Steuerkurvenfläche 74 des Einsatzes den Betätigungsteil 71 des Verriegelungsarms 70, wodurch der letztere kippt und die Nocken- bzw. Steuerkurvenrolle bzw. -walze 53 freigibt. Der Verschiebeblock und die Verschlußstütze können sich dann ebenso gut nach rechts bewegen, wie bei 6" angedeutet ist. Demgemäß kann der Kopf 11 der Verschlußstütze den Verriegelungsarm 12 anheben und ihn passieren. Eine Entriegelung von einzelnen Freßöffnungen kann natürlich durch manuelles Betätigen des Verriegelungarms 70 bewirkt werden.
  • Um es zu ermöglichen, daß die Verschlußstütze aus der bei 6" angedeuteten Position in die Vertikalposition zurückgedreht werden kann, sollte der Verriegelungarm 12 betätigt werden. Dieses kann entweder durch die Nocken- bzw. Steuerkurvenoberfläche 64 oder manuell bewirkt werden.
  • Um die Verschlußstütze aus einer Drehposition 6' oder 6" zurück in die Verschlußposition zu bringen, kann wieder von einem Trägerteil Gebrauch gemacht werden, z.B. einem gebogenen Drahtteil der in Figur 2 gezeigten Art mit zugeordneter Betätigungsnocke bzw. -steuerkurve (zugeordneten Betätigungsnocken bzw. -steuerkurven), wie der Nocke bzw. Steuerkurve 28.
  • Mit Bezug auf den in Figur 2 gezeigten Betätigungshebel wird weiter beobachtet, daß er auch unterschiedlich ausgebildet sein kann, z.B. als ein Hebel, welcher dazu geeignet ist, sich längs des oberen Trägers über einen Sektor eines Kreises um einen Punkt zu drehen, der sich unter (oder über) dem oberen Träger befindet, und welcher dazu geeignet ist, in einer Mehrzahl von Positionen arretiert zu werden, z.B. mittels federmontierter Kugeln oder Stifte.
  • Weiter können eine oder mehrere Öffnungen in dem Betätigungsabschnitt durch eine flexible Dichtung abgedeckt sein, wobei der Betätigungsteil eines Dreharms in der Nähe einer solchen Öffnung durch die genannte flexible Dichtung betätigbar ist.

Claims (46)

1. Selbstschließendes Fütterungsgestell für Vieh, umfassend einen in der Betriebsposition im wesentlichen horizontalen oberen Träger (1), einen sich parallel zu dem oberen Träger (1) erstreckenden unteren Träger (2), und eine Mehrzahl von ortsfesten Stützen (3, 7), welche den oberen und unteren Träger miteinander verbinden, wobei weiter eine Mehrzahl von Verschlußstützen (6) vorgesehen ist, welche zur Drehbewegung zwischen einer offenen Position und einer Verschlußposition geeignet sind, welche zusammen mit einer ortsfesten Stütze (7) jede eine Freßöffnung (8) bilden, wie auch Verriegelungsmittel (12) für die Verschlußstützen (6) und Betätigungsmittel (18) für die Verriegelungsmittel, wobei die Betätigungsmittel (18) einen verschiebbaren Betätigungsabschnitt umfassen, wobei die Verriegelungsmittel (12) an einem der Träger (1, 2) angebracht sind, welcher Träger als ein hohler Abschnitts- bzw. Form- bzw. Profilträger ausgebildet ist, der mit wenigstens einem Längsschlitz (10) versehen ist, durch welchen sich die Enden (11) der Verschlußstützen (6), die dem relevanten Abschnitts- bzw. Formbzw. Profilträger nächstgelegen sind, zum Zusammenwirken mit den Verriegelungsmitteln in den Abschnitts- bzw. Form- bzw. Profilträger erstrecken, worin die Verriegelungsmittel (12) eine Mehrzahl von Verriegelungselementen (12) umfassen, die drehbar mit dem hohlen Abschnitts- bzw. Form- bzw. Profilträger (1) verbunden sind und sich wenigstens teilweise außerhalb des hohlen Abschnitts- bzw. Form- bzw. Profilträgers (1) erstrecken, dadurch gekennzeichnet, daß sich jedes Verriegelungselement (12) wenigstens teilweise außerhalb des hohlen Abschnitts- bzw. Form- bzw. Profilträgers (1) auf einer Seite des hohlen Abschnitts- bzw. Form- bzw. Profilträgers (1), die der Freßöffnung (8) nicht nachstgelegen ist, erstreckt, und daß der Betätigungsabschnitt (18) ein hohles Profil bzw. ein hohler Abschnitt ist, das die Teile des Verriegelungselements (12), die sich außerhalb des hohlen Abschnitts- bzw. Form- bzw. Profilträgers (1) erstrecken, in einer solchen Art und Weise umschließt, daß die Verriegelungsmittel für das Vieh unzuganglich sind.
2. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemaß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Betätigungsabschnitt (18) auf der von der Freßöffnung (8) entfernten Seite des hohlen Abschnitts- bzw. Form- bzw. Profiltragers (1, 2) befindet.
3. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungselemente (12) drehbar auf einer Drehachse (13) angebracht sind, welche sich quer zu einer wenigstens an dem Ort von jedem Verriegelungselement (12) in dem hohlen Abschnitts- bzw. Formbzw. Profilträger (1, 2) vorgesehenen Öffnung (9) erstreckt, und welche auf gegenüberliegenden Seiten der Öffnung (9) lagermontiert ist.
4. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemaß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehachse (13) in Vorsprüngen (23) lagermontiert ist, die auf bzw. an dem hohlen Abschnitts- bzw. Form- bzw. Profilträger (1, 2) vorgesehen sind und sich nach auswärts erstrecken, wobei die Vorsprünge durch den Betätigungsabschnitt (18) umschlossen sind.
5. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (23) Flansche sind, die sich in der Längsrichtung des hohlen Abschnitts- bzw. Form- bzw. Profilträgers (1, 2) wenigstens an dem Ort von jeder Drehachse (13) erstrecken.
6. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemaß irgendeinem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehachse (13) freie Enden hat, die sich jenseits des Lagers erstrecken, wobei die freien Enden den Betätigungsabschitt (18) durch innere Flansche (22) desselben in einer solchen Art und Weise zurückhalten, daß der Betätigungsabschnitt (18) in der Längsrichtung des Abschnitts- bzw. Form- bzw. Profilträgers (2) gleiten bzw. sich verschieben kann, aber in der Betriebsposition im wesentlichen unfähig ist, sich quer zu der Längsrichtung zu bewegen.
7. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß irgendeinem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungsabschnitt (18) längs bzw. entlang der Oberseite des oberen Trägers (1) angeordnet ist.
8. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Träger (2) zwei im Querschnitt im wesentlichen C-förmige Abschnitte (1A, 1B) umfaßt, wobei die Abschnitte voneinander beabstandet sind, wobei die offenen Seiten einander zugewandt sind, so daß dadurch ein oberer und ein unterer Längsschlitz (9, 10) eingeschlossen werden, wobei das obere Ende der Verschlußstützen (6) bewegbar zwischen den C-förmigen Abschnitten aufgenommen ist.
9. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichn e t , daß der Betätigungsabschnitt (18) einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt hat, dessen offene Seite dem hohlen Abschnitts- bzw. Form- bzw. Profilträger (l, 2) nächstgelegen ist.
10. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch g e k e n n z e i c h -net, daß jedes Verriegelungselement (12) einen Verriegelungsarm umfaßt, der fähig ist, sich um die Drehachse (13) zu drehen, wobei die Drehachse in dem mittleren Bereich des Verriegelungsarms (12) ist und ein erstes Ende (14) des Verriegelungsarms in einer ersten Position in Kontakt mit einem Ende (11) einer Verschlußstütze (6) in der Verschlußposition gebracht werden kann, wohingegen sich der Verriegelungsarm (12) in einer zweiten Position außerhalb des Wegs befindet, dem die Verschlußstütze (6) folgt, wenn sie sich von der freien Position zu der Verschlußposition, sowie umgekehrt, bewegt, wobei der Betätigungsabschnitt (18) dazu geeignet ist, mit dem zweiten Ende (20) des sich drehenden Arms, welches von dem ersten Ende (14) entfernt ist und einen Betätigungsteil (19; 58) bildet, in Eingriff zu treten, um den Verriegelungsarm aus der ersten Position zu der zweiten Position zu bringen.
11. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Verriegelungsarm (12) unter dem Einfluß der Schwerkraft in die erste Position bewegbar ist.
12. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß Anspruch 7 und Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Ende (14) von dem oder jedem Verriegelungsarm (12) in der ersten Position desselben bzw. derselben, wenn es an einer Verschlußstütze (6) anliegt, niedriger als die Drehachse (13) des Verriegelungsarms (12) liegt.
13. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß irgendeinem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Ende (14) des Arms (12) eine Rolle bzw. Walze (15) umfaßt, die auf einer Achse (16) drehbar ist, welche sich quer zu der Ebene des Fütterungsgestells erstreckt.
14. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens die äußere Oberfläche der Rolle bzw. Walze (15) aus Kunststoff besteht.
15. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß irgendeinem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungsabschnitt (18) an der Oberseite desselben an dem Ort der Freßöffnungen (8) mit Öffnungen (21; 29) versehen ist, durch welche in einer ersten Position des Betätigungsabschnitts (18) jeder Betätigungsteil (20; 58) mittels Finger von der ersten Position zu der zweiten Position bewegbar ist.
16. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß irgendeinem der Ansprüche 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Längsränder des U-förmigen Betätigungsabschnitts nach einwärts gebogen sind, wobei die Längsränder einen Schlitz begrenzen, durch welchen sich die Verriegelungsarme erstrecken, wobei die gebogenen Längsränder Flansche (22) bilden, die gegen das Äußere des oberen Trägers (1) anliegen.
17. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Enden von wenigstens einer Drehachse (13) in die Nähe der gegenüberliegend befindlichen Innenseiten des U-Querschnitts (18) erstrecken, wobei der Betätigungsabschnitt in der Längsrichtung des Fütterungsgestells mittels der Flansche (22) und mittels der Enden der wenigstens einen Drehachse (13) bewegbar geführt ist.
18. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Flansche (22) in der Vertikalrichtung mit einem angemessenen Sitz zwischen wenigstens einer Drehachse (13) und der oberen Oberfläche des oberen Trägers (1) aufgenommen sind.
19. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Flansch (22) eine Mehrzahl von Vertiefungen bzw. Ausnehmungen umfaßt, welche durch Verschiebeverlagerung des Betätigungsabschnitts (18) in eine Fluchtungsposition mit den Enden der wenigstens einen Drehachse (13) gebracht werden können, in welcher Position der Betätigungsabschnitt (18) (de)montierbar ist.
20. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Enden der Verschlußstützen (6), die sich in den hohlen Abschnitts- bzw. Form- bzw. Profilträger (1, 2) erstrecken, dazu geeignet sind, mit einem Trägerteil (24; 24') zusammenzuwirken, welches innerhalb des Abschnitts- bzw. Formbzw. Profilträgers (1, 2) in der Längsrichtung bewegbar ist, wobei die Trägerteile zwei in der Längsrichtung beabstandete Anschläge (25, 26; 25', 26') umfassen, wobei das Ende der Verschlußstützen (6) permanent zwischen den beiden Anschlägen aufgenommen ist, während der Betätigungsabschnitt (18) Trägerelemente (28) zum Verlagern der Trägerteile wenigstens in der Richtung der Verschlußposition in der Längsrichtung des Fütterungsgestells umfaßt.
21. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerteil (24, 24') eine durch Biegen ausgebildete und innerhalb des oberen Trägers (1) aufgenommene Drahtstruktur ist.
22. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerteil (24, 24') aus Kunststoff hergestellt und innerhalb des oberen Trägers (1) aufgenommen ist, wobei das obere Ende (11) der entsprechenden Verschlußstütze (6) beabstandet von den Längsrändern des wenigstens einen Längsschlitzes (9) des oberen Trägers (1) mittels des Trägerteils gehalten wird.
23. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß irgendeinem der Ansprüche 10 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungsabschnitt (18) auf der Innenseite desselben an dem Ort von jedem Betätigungsteil (19; 58) mit einem Nocken- bzw. Steuerkurvenelement (29; 37; 64) versehen ist, welches bei Verschiebeverlagerung des Betätigungsabschnitts (18) mit dem Betätigungsteil (19; 58) des Verriegelungsarms (12) so in Eingriff treten kann, daß der Verriegelungsarm in die zweite Position gebracht wird.
24. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Nocken- bzw. Steuerkurvenelement (29; 37; 64) verschiebbar montiert ist, wobei das Nocken- bzw. Steuerkurvenelement dazu geeignet ist, in eine inoperative Position gebracht zu werden, in welcher der benachbarte sich drehende Arm (12) nicht durch Verschiebeverlagerung des Betätigungsabschnitts (18) betätigbar ist.
25. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß irgendeinem der Ansprüche 15 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der Öffnungen (21; 59) in dem Betätigungsabschnitt (18) von einer flexiblen Dichtung bedeckt ist, wobei der Betätigungsteil (19; 58) des sich drehenden Arms (12) mittels der Dichtung betätigbar ist.
26. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Betätigungsabschnitt (18) in wenigstens einer Position fixiert werden kann.
27. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß irgendeinem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß Kunststofflagermittel zwischen Teilen des Betätigungsabschnitts (18) und des hohlen Abschnitts- bzw. Form- bzw. Profilträgers (1, 2), die in Kontakt miteinander kommen, vorgesehen sind.
28. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß irgendeinem der Ansprüche 5 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Flansche Teil eines umgekehrt U-färmigen Lagerelements (40) sind, welches auf bzw. in dem hohlen Abschnitts- bzw. Form- bzw. Profilträger (1, 2) angebracht ist.
29. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß das Lagerelement (40) aus Kunststoff hergestellt ist.
30. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß das Lagerelement kleine bzw. schmale bzw. dünne Füße (41) hat, welche den Betätigungsabschnitt (18) tragen bzw. halten bzw. abstützen.
31. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß irgendeinem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß jede Verschlußstütze (6) an dem Ende (11), welches sich in den hohlen Abschnitts- bzw. Form- bzw. Profilträger (1, 2) erstreckt, mit einem Verschiebe- bzw. Gleitblock (51) versehen ist, welcher um das relevante Ende der Verschlußstütze (6) angeordnet und in dem hohlen Abschnitts- bzw. Form- bzw. Profilträger (1, 2) verschiebbar ist, wobei der Verschiebe- bzw. Gleitblock (51) ein Nocken- bzw. Steuerkurvenelement (53) zum Zusammenwirken mit wenigstens einem drehbaren Verriegelungselement (12, 70) umfaßt.
32. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß Anspruch 31, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschiebe- bzw. Gleitblock (51) aus Kunststoff hergestellt ist.
33. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, daß das Nocken- bzw. Steuerkurvenelement (53) eine Rolle bzw. Walze ist.
34. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß irgendeinem der Ansprüche 31 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschiebe- bzw. Gleitblock (51) einen Puffer (54) umfaßt, der dazu geeignet ist, mit wenigstens einem Anschlag (55, 56) zusammenzuwirken, welcher sich in den oberen Träger (1) erstreckt, wobei der Anschlag das Ende des Laufwegs der zugeordneten Verschlußstütze (6) markiert.
35. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß irgendeinem der Ansprüche 31 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß die sich drehenden Verriegelungselemente in jedem Falle einen Verriegelungsarm (12, 70) umfassen, der einen sich schräg nach abwärts erstreckenden Teil hat, welcher zum Zusammenwirken mit dem Nocken- bzw. Steuerkurvenelement (53) geeignet ist, und einen sich schräg nach aufwärts erstreckenden Betätigungsteil (58, 71), der durch eine Öffnung (59, 72) in der oberen Oberfläche des Betätigungsabschnitts (18) von Hand oder durch Verschiebeverlagerung des Betätigungsabschnitts (18) betätigbar ist.
36. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Betätigungsteil (58, 71) durch die Öffnung (59, 72) über der oberen Oberfläche des Betätigungsabschnitts (18) erstreckt, und daß sich eine aufrechte Schutzkante bzw. ein aufrechter Schutzrand (60) längs der Öffnung befindet.
37. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (59, 72) eine schmale langgestreckte Öffnung ist, und daß der Betätigungsteil (58, 71) eine daran angepaßte schmale Form hat.
38. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß irgendeinem der Ansprüche 35 bis 37, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung in einem Kunststoffeinsatz (61) ausgebildet ist, welcher in oder über wenigstens einer größeren Öffnung (62) des Betätigungsabschnitts (18) angebracht ist.
39. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz eine Nocke bzw. Steuerkurve (28) hat, die sich in den hohlen Abschnitts- bzw. Form- bzw. Profilträger (1, 2) erstreckt, wobei die Nocke bzw. Steuerkurve dazu geeignet ist, mit einem Trägerteil (57) zusammenzuwirken.
40. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerteil (57) ein mit dem Verschiebe- bzw. Gleitblock (51) verbundenes Teil ist.
41. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußstützen (6) fähig sind, sich aus der Verschlußposition in beiden Richtungen in der Ebene des Fütterungsgestells so zu verdrehen, daß sie eine Öffnung benachbart dem oberen Träger (1) oder benachbart dem unteren Träger (2) bilden, wie sie zum Ermöglichen, daß der Kopf eines Tiers hindurchgeht, gewünscht wird.
42. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß Anspruch 41 und irgendeinem der Ansprüche 31 bis 40, dadurch gekennzeichnet, daß in der Verschlußposition einer Verschlußstütze (6) ein sich verdrehendes Verriegelungselement (12, 70) auf entgegengesetzten Seiten des Nocken- bzw. Steuerkurvenelements (53) des Verschiebe- bzw. Gleitblocks (51) angebracht ist.
43. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, daß sich die beiden Verriegelungselemente (12, 70) von dem Nocken- bzw. Steuerkurvenelement (53) schräg nach aufwärts in entgegensetzten Richtungen erstrecken und einen Betätigungsteil (51, 71) an dem oberen Ende haben.
44. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß Anspruch 43, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Betätigungsteile (58, 71) durch Öffnungen (59, 72) in einem Kunststoffeinsatz (61) erstrecken, welcher auf bzw. in dem Betätigungsabschnitt (18) angebracht ist.
45. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, daß der Einsatz (61) Nocken- bzw. Steuerkurvenflächen (64, 74) zum Betätigen der Verriegelungselemente umfaßt.
46. Selbstschließendes Fütterungsgestell gemäß Anspruch 44 oder 45, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungen (59, 72) in dem Einsatz (61) schmale Öffnungen sind, längs welchen sich eine aufrechte Kante bzw. ein aufrechter Rand (60) erstreckt.
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