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DE69400549T3 - IC-Karten-Übertragungssystem - Google Patents

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DE69400549T3
DE69400549T3 DE69400549T DE69400549T DE69400549T3 DE 69400549 T3 DE69400549 T3 DE 69400549T3 DE 69400549 T DE69400549 T DE 69400549T DE 69400549 T DE69400549 T DE 69400549T DE 69400549 T3 DE69400549 T3 DE 69400549T3
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Germany
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instruction
chip
execution
microprocessor
interface
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DE69400549T
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Philippe Cabinet Ballot-Schmit Martineau
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Gemplus SA
Original Assignee
Gemplus Card International SA
Gemplus SA
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Publication date
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Publication of DE69400549T2 publication Critical patent/DE69400549T2/de
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Description

  • Vorliegende Erfindung hat ein System zur Kommunikation eines Servers mit einem Anwender über eine Schnittstelle zum Gegenstand. Sie bezieht sich insbesondere auf Bereiche, in denen das Funktionieren der Schnittstelle von dem Vorhandensein eines elektronischen Mikro-Schaltkreises vom Typ Berechtigungsmarke, Chipsupport, Chipkarte oder sonstiges, abhängt, der vorübergehend herausnehmbar oder definitiv in die Schnittstelle eingefügt werden kann. Man findet Anwendungen dieser Art von System in zur Verfügung gestellten Handys, die beispielsweise nicht von einer Person benutzt werden soll, die nicht den entsprechenden Schaltkreis eingefügt hat. Sie betrifft ferner alle direkten Zahlungsterminals, bei denen Chipkarten insbesondere zum Abheben von Geld von Bankkonten verwendet werden.
  • Das mit dieser Art von System auftretende Problem steht in Zusammenhang mit der Definition der Schnittstelle. Zu einem bestimmten Zeitpunkt impliziert der bekannte Bedarf an Sicherheit und an Transaktionskomfort den Einsatz von Verfahren mit Schnittstelle. Diese Verfahren sind entwicklungsfähig. Dies hat zur Folge oder zum Nachteil, dass veraltete Schnittstellen im Rahmen dieser Entwicklung nach und nach ausgewechselt werden müssen.
  • Man könnte jedoch in Betracht ziehen, Schnittstellenbetriebssysteme ähnlich der Aktualisierung von Betriebssystemen in Mikrocomputern zu aktualisieren. Diese Vorgehensweise hat jedoch den Nachteil, dass viele Aktualisierungen vorgenommen werden müssten. Der Besitzer oder der Verwalter der Schnittstelle ist außerdem nicht der Anwender der Schnittstelle, d.h. derjenige, der den betreffenden elektronischen Autorisierungsschaltkreis besitzt. Bei einem Chipkarten-Zahlungsterminal in einem Restaurant ist beispielsweise der Restaurantinhaber der Besitzer der Schnittstelle, wohingegen der Anwender bzw. der Zahler, Inhaber der Chipkarte ist. Das Gleiche gilt für Handys, insbesondere im Bereich von Mietwagen, wo das Handy (also die Schnittstelle) der Wagenvermietungsfirma gehört (oder dem Konzessionär eines Telekommunikationsnetzes) und die Chipkarte oder der betroffene elektronische Schaltkreis Eigentum des Anwenders ist. In diesem Fall kann die Benutzung bei einer Aktualisierungsabweichung von einer Schnittstelle zur anderen für den Anwender sehr kompliziert werden.
  • Es kommt zwangsläufig zu einer Diskrepanz zwischen den Interessen des Benutzers, der daran interessiert ist, mit seiner Chipkarte über die letzten Neuerungen zu verfügen, und den Interessen des Schnittstellenverwalters, der aus Kostengründen versucht sein kann, die Anzahl der Aktualisierungen der von ihm verwalteten Schnittstellen einzuschränken.
  • Ein Bedarf macht sich beispielsweise im Bereich der Handys bemerkbar, wo der Schnittstellenverwalter oder der Besitzer des Servers die in Anwenderchipkarten vorbezahlten Einheiten abrechnen können möchte, ähnlich wie dies bei öffentlichen Fernsprechern der Fall ist. Die Betriebssysteme der derzeitigen Handys und Schnittstellen sind jedoch nicht mit einem Anweisungssatz ausgestattet, der diese Abrechnung ermöglicht. Dies wird später der Fall sein. Das Problem in diesem besonderen Fall besteht folglich darin, auf der Chipkarte mit einer Schnittstelle, die hierfür nicht mit Mitteln versehen ist, von einem Telefonserver gesendete Zählimpulse abzurechnen. Hierin liegt die Schwierigkeit des Problems.
  • In Dokument EP A-0 292 248 wird ein System zum Herunterladen von Anweisungen in eine Chipkarte beschrieben. In Dokument "L'echo des recherches" Nr. 139 1990, Seite 13–20, X P 386 290, von P. Jolie et Aol. wird die Benutzung einer Chipkarte in einem Funktelefon beschrieben. Keine der Angaben ist jedoch zum Herbeiführen der Ausführung einer Anweisung während einer Verbindungssitzung verwendbar, die nicht schon in der Schnittstelle oder der Chipkarte verfügbar ist.
  • Zweck der Erfindung ist eine Lösung dieses Problems und das Vorschlagen einer größeren Flexibilität bei der Benutzung der Schnittstellen oder Terminals. Es kommen mehrere Lösungen in Frage. Man kann insbesondere einen "universellen" Mechanismus definieren, der die Verwaltung der Terminals auf transparente Art und Weise von einem Server aus ermöglicht. In diesem Fall müssen alle existierenden Server mit diesem neuen Mechanismus ausgestattet werden. Diese Lösung ist also nicht sehr realistisch. Bei der in der Erfindung in Betracht gezogenen Lösung müssen die Terminals nicht geändert werden und es werden nur die diesem bereits zur Verfügung stehenden Betriebsmittel eingesetzt. Diese Betriebsmittel sind entweder Verfahren, die vom Server aus verfügbar sind, oder Kartenanweisungen (mobil, in einem Terminal), die vom Server aus gesteuert werden und das Übertragen der Daten über das Terminal bis zur Karte ermöglichen. Diese Terminals werden ferner gemäß Erfindung selbst ein einfaches Betriebssystem haben, das sich im Endeffekt nicht weiterzuentwickeln braucht.
  • Die Idee der Erfindung besteht darin, in dem Betriebssystem der Schnittstellen neben dem bestehenden Anweisungssatz einen minimalen Anweisungssatz oder sogar ein bestehendes Verfahren anzuwenden. Mit diesem Anweisungssatz oder diesem Verfahren führt man in einem reservierten Speicherbereich des Chips eine Anweisung eines komplementären oder eines erweiterten Anweisungssatzes aus. Diese komplementäre Anweisung wird entweder vom Mikrozessor der Schnittstelle, ausgeführt, wobei letztere auf die bezeichneten Peripheriegeräte einwirken. Sie führen beispielsweise das Anzeigen von Informationen auf dem Bildschirm der Schnittstelle herbei, das Abrechnen von vorbezahlten Einheiten in einem Chipkartenspeicher, das Senden einer Bilanz in Bezug auf die Chipkarte und/oder das laufende Gespräch an den Server (insbesondere mit dem Ziel, die Gesprächsdauer in Rechnung zu stellen) oder die Aufhebung der Gültigkeit der Chipkarte usw.
  • Mit Bestehen eines reservierter Bereichs, dessen Standort und dessen Anwendung anschließend bekannt ist, kann man mit dem minimalen Anweisungssatz des Betriebssystems der Schnittstelle die Merkmale einer Anweisung laden. Die Merkmale dieser Anweisung sind entweder der Anweisungscode dieser Anweisung selbst, oder eine Adresse dieser Anweisung in einem Chipspeicher. Der Mikroprozessor umfasst außer diesem reservierten Bereich der Chipkarte einen Anweisungsausführungautomatismus, dessen Merkmale in den reservierten Bereich geladen wurden. Möchte man die Anwendungsleistung eines Systems erhöhen, sendet man die Merkmale der vom Server aus auszuführenden Anweisung an die Chipkarte. Sie werden natürlich über die Schnittstelle übertragen, die, da sie in der Regel einen Speicherbereich im Chipkartenspeicher auswählen und beschreiben kann (das ist ein Minimum), darin die Merkmale dieser Anweisung schreiben kann. Anschließend führt der Mikroprozessor der Chipkarte mit seinem Automatismus seinerseits die Ausführung dieser Anweisung herbei.
  • Anstatt die Anweisung von einem Server aus zu senden, lädt man in einer verbesserten Form die komplementären Anweisungen in komplementären Anweisungsätzen in aktualisierte Chipkarten. In diesem Fall bestehen die vom Server zu sendenden Anweisungsmerkmale lediglich aus einem Zeiger, der diese zusätzliche Anweisung, die man ausführen lassen möchte, anzeigt.
  • Als Variante benutzt man ein existierendes Kartenverwaltungsverfahren, das mit dem Senden einer Information verknüpft ist. Man gibt einer Information eine besondere Form und prüft bei Eingang in der Karte, ob die übermittelte Information diese besondere Form aufweist. Man führt gegebenenfalls eine Anweisung des erweiterten Satzes aus, der dieser besonderen Information entspricht.
  • Gegenstand der Erfindung ist folglich ein Kommunikationssystem mit:
    • – einem Servercenter, einem von einem Chipträger getragenen elektronischen Chip und einer Kommunikationsschnittstelle zwischen diesem Servercenter, diesem Chip und eventuell einem Anwender,
    • – einem Mikroprozessor und einem mit einem begrenzten Anweisungssatz oder Kommunikationsverfahrenssatz mit dem Chip ausgerüstetes Speicherprogramm in der Schnittstelle und
    • – im Chip einem Mikroprozessor und einem Speicherprogramm, das ebenfalls mit einem begrenzten Anweisungs- oder Verfahrenssatz ausgerüstet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Kommunikationssystem Folgendes umfasst:
    • – angeordnete Mittel, um ausgehend von einer vom Servercenter ausgegebenen Meldung im Verlauf einer Anwendungssitzung in einem reservierten Speicherbereich des Chips mit den begrenzten Anweisungssätzen oder den Verfahren der Schnittstelle, die Merkmale einer von den begrenzten Sätzen oder Verfahren dieser Schnittstelle unterschiedlichen Anweisung auszuwählen oder zu schreiben und
    • – ein zur Ausführung im Verlauf dieser Sitzung dieser unterschiedlichen Anweisungen nach der Wahl oder dem Schreiben seiner Merkmale in diesem reservierten Speicherbereich angeordneter Ausführungsautomatismus im Chip.
  • Die Erfindung ist besser bei Lesen der nachfolgenden Beschreibung und bei Untersuchung der dazugehörigen Abbildungen zu verstehen. Diese dienen der Information und sind keineswegs einschränkend. Die Abbildungen zeigen:
  • 1: eine Gesamtdarstellung eines Kommunikationssystems gemäß Erfindung;
  • 2: eine schematische Darstellung der Funktionsweise des Ausführungsautomatismus der Anweisung des zusätzlichen Satzes;
  • 3: Standard-Mikroprogramme, die in einer Chipkarte eingesetzt werden und mit dem Kommunikationssystem der Erfindung funktionieren.
  • 1 zeigt ein Kommunikationssystem gemäß Erfindung, das einen Servercenter 1 umfasst, einen elektronischen Chip 2, der beispielsweise von einem Chipsupport 3 wie z.B. eine Chipkarte getragen wird, oder eine Chipberechtigungsmarke oder sonstiges, insbesondere einen Verbindungssupport einer integrierten Schaltung, der in seiner DIP- oder CMS-Box montiert ist. Dieses System umfasst ferner eine Kommunikationsschnittstelle 4 zwischen diesem Server 1, diesem Chip 2 und eventuell einem Anwender, der die Steuerschalter 5 von Schnittstelle 4 bedienen kann. Server 1 ist das System, in dem die Anwendung untergebracht ist und das sie den zahlreichen Schnittstellen und Anwendern zur Verfügung stellt. Server 1 sendet Informationen über eine Transportverbindung 6 an die Schnittstellen sowie an die Karte. Es kann ferner eine direkte Verbindung geben. Die Transportverbindung 6 kann ebenfalls ein Weg in einem Datenübertragungsnetzwerk sein und über mehrere Formen erfolgen: Draht, Hertz oder sonstiges. Sie benutzt ein Transportprotokoll und insbesondere Modems 7 und 8 zur Weiterleitung der Informationen. Diese Informationen sind Daten, Adressen und/oder Anweisungen.
  • Schnittstelle 4 kann für eine Anwendung bestimmt sein z.B. vom Typ EFTPOS (Electrocic Found Transfert Point Of Sale) oder vom Standardtyp, beispielsweise vom Typ Personal Computer oder Minitel. Die Aufgabe der Schnittstelle besteht im Wesentlichen darin, einem Anwender die Möglichkeit zu geben, mit Server 1 oder Chip 2 in einen Dialog zu treten und/oder für Server 1, Chip 2 oder Schnittstelle 4 bestimmte Informationen, zu befördern und zu formatieren. Die Chipkarte 3 umfasst Daten, die der Anwendung und dem Inhaber, nämlich dem Anwender, eigen sind. Sie verfügt über ein Betriebssystem, das dank eines Anweisungssatzes eine Vielzahl meistens spezifischer Funktionen bietet.
  • In Schnittstelle 4 ist ein Mikroprozessor 9 installiert, der mit einem Befehls-, Daten und Adressbus 10, mit im Wesentlichen einem Programmspeicher 11, einem Chipsupport-Laufwerk 12 und einer Eingangs-/Ausgangs-Schaltung in Richtung Server 1, beispielsweise Modem 8, verbunden ist. In dieser Mindestversion dient Schnittstelle 4 nur dazu, den Verkehr mit Chipkarte 3 sicherzustellen. Bei Bedarf ist Bus 10 ebenfalls an einen Anzeigebildschirm 13 angeschlossen, der die Anzeige der durchgeführten Vorgänge ermöglicht. Bus 10 ist vorzugsweise an Steuerschalter angeschlossen, die den Eingriff eines Anwenders ermöglichen. In diesem Fall ist die Schnittstelle eine Schnittstelle zwischen dem Bediener und der Chipkarte oder zwischen dem Server, dem Bediener und der Chipkarte. Programmspeicher 11 umfasst einen begrenzten Anweisungssatz, hier die recht wenigen Anweisungen SELECT, READ, UPDATE und STATUS. In der Praxis sind nur die Anweisungen SELECT und UPDATE von Belang, da sie jeweils das Auswählen eines Speicherbereichs des Chipspeichers der Chipkarte und/oder das Schreiben von etwas ermöglichen. Aus Gründen des Komforts umfasst der begrenzte Satz ebenfalls eine Nur-Lese-Anweisung READ eines Bereichs der Chipkarte und vorzugsweise, und eventuell eine STATUS-Anweisung, die das Senden des Status des Zählers oder interner Verzeichnisse der Chipkarte an den Server und/oder deren Anzeige auf Bildschirm 13 ermöglicht. Der Inhalt dieser Anweisung ist noch festzulegen. Sie könnte auch eine Jocker-Anweisung sein.
  • Chip 2 von Karte 3 umfasst einen Mikroprozessor 14 und einen Programmspeicher 15, der zumindest einen begrenzten Anweisungssatz 16 umfasst. Da Satz 16 Satz 11 entspricht, findet man dort die gleichen Anweisungen wie in letzterem, d.h. die Anweisungen SELECT, READ, UPDATE und STATUS. Auch hier sind nur die Anweisungen SELECT und UPDATE wesentlich für die Anwendung der Erfindung. Es sei hier angemerkt, dass die begrenzten Anweisungen 11 und 16 ein wenig vollständiger sein können als diese Mindestsätze. Chip 2 umfasst ebenfalls einen Bus 17 vom gleichen Typ wie Bus 10, der den Mikroprozessor 14, den Programmspeicher 15 und eine Eingangs-/Ausgangsvorrichtung 18 miteinander in Beziehung setzt. Im Fall der Chipkarten umfasst die Eingangs-/Ausgangs-Vorrichtung 18 einen standardisierten Verbinder, dessen Metallfeld dazu bestimmt sind, mit den Tastern 19 von Laufwerk 12 in Berührung zu kommen.
  • Eines der Hauptmerkmale der Erfindung ist, dass Chip 2 einen reservierten Speicherbereich 20 umfasst, der über Bus 17 mit dem Mikroprozessor 14 in Verbindung steht. In diesem reservierten Bereich 20 führt Server 1 das Schreiben von Merkmalen einer Anweisung herbei, die sich von denen der begrenzten Anweisungssätze 11 und 16 unterscheiden. Er führt beispielsweise das Schreiben der Merkmale einer Anweisung BILAN (im Unterschied zu STATUS) herbei, wobei er versucht, über den Mikroprozessor 14 auf Bildschirm 13 eine Aufstellung des Guthabens der vorbezahlten Einheiten, die in einem Nebenspeicher 21 der Karte enthalten sind, senden zu lassen. Diese unterschiedliche komplementäre Anweisung kann ebenfalls eine ALGO-Anweisung sein, die versucht, über den Mikroprozessor 14 einen Nachrichtenverschlüsselungs- oder einen Authentifizierungsalgorithmus von Chipkarte 3 oder Terminal 4 ausführen zu lassen. Diese unterschiedliche Anweisung kann ebenfalls eine CHANGE-Anweisung zum Austauschen des Werts der vorbezahlten Einheiten sein, um bestimmte Einheiten 22 im Laufe des Gesprächs zu entwerten. Sie kann ferner eine INVAL-Anweisung zur Ungültigkeitserklärung der Karte sein, oder eine andere, sich nach und nach mit der weiteren Entwicklung der Anwendungen als erforderlich herausstellende Anweisung sein.
  • Anstatt in Bereich 20 des reservierten Speichers Merkmale einer Anweisung zu speichern, die von jenen des begrenzten Anweisungssatzes abweichen, speichert man in Bereich 20 eine Adresse in Bezug auf die Speicherung in einem zusätzlichen Teil 23 von Programmspeicher 15 (oder eines anderen Chipspeichers 2) einer Anweisung eines komplementären Anweisungssatzes. Diese Vorgehensweise wird bevorzugt, da es genügt, über Server 1 lediglich die Adresse in den zusätzlichen Teil 23 von Programmspeicher 15 der auszuführenden unterschiedliche Anweisungen BILAN, ALGO, CHANGE, INVAL... zu schicken, was kürzer ist. 2 zeigt die Funktionsweise des bevorzugten Ausführungsautomatismus der unterschiedlichen Anweisung nach Beendigung der Auswahl oder des Schreibens. In dieser Abbildung werden die gleichen Elemente mit den gleichen Positionen wie in 1 bezeichnet. Der Vorteil der Erfindung wird insbesondere deutlich, wenn man durch das Paar Schnittstelle 4 Chip 2 eine Anweisung ausführen lassen will, die nicht bereits im begrenzten Anweisungssatz 11 oder 16 enthalten ist. In der nachfolgenden Beschreibung wird der serielle oder parallele Charakter der Übertragung der diversen Informationen berücksichtigt. Die erforderlichen Anpassungen werden von MODEM 8 zum einen, und bei den anderen bekannten Speicherverwaltungsprotokollen für Chipkarten durch die Lesegeräte 12 zum andern durchgeführt.
  • Meldung 24 wird von Server 1 abgesendet. Sie umfasst im Wesentlichen einen ersten Teil 25 in Bezug auf einen Anweisungscode, einen zweiten Teil 26 in Bezug auf bezeichnete Speicherzone (die von der Anweisung betroffen ist) und einen Teil 27 in Bezug auf eine Information. Teil 27 kann eine festgelegte oder veränderliche Länge haben und in diesem Fall umfasst er bekanntermaßen im Kopf im Binärmodus ein Byte, das die Länge der übermittelten Information angibt.
  • Im ersten Fall 24 ist die Anweisung eine SELECT-Anweisung. Der betroffene Speicherbereich ist der reservierte Speicher 20 mit der Adresse MEM RES, und die Information steht in Beziehung zu den Merkmalen einer Anweisung, wie z.B. ALGO. Mikroprozessor 9 von Schnittstelle 4 empfängt diese Meldung 24 und übermittelt jeweils auf seinem Steuerbus 28, seinem Adressbus 29 und seinem Datenbus 30 die in Bereich 25 enthaltene Anweisung, die in Bereich 26 enthaltende Adresse und die in Bereich 27 enthaltende Information. Diese Übertragung erfolgt in Richtung Mikroprozessor 14 gemäß bekannten Protokollen und mittels Laufwerk 12 und Verbinder 18. Mikroprozessor 14 führt die Anweisung SELECT für Meldung 24 aus, oder UPDATE für Meldung 31, und beginnt mit dem Laden dieser Anweisung in sein Anweisungsverzeichnis 32. Die betroffene Anweisung wird anschließend vom Mikroprozessor 14, der den reservierten Speicher 20 auswählt bzw. aktualisiert, ausgeführt. Die Auswahladresse MEM RES wird zu diesem Zweck durch einen Adressbus 33 von Mikroprozessor 14 übertragen. Ein aus der Ausführung der Anweisung SELECT oder UPDATE resultierender Befehl wird von einem Steuerbus 34 auf eine Verwaltungsschaltung 35 von Speicher 20 angewendet. Schaltung 25 ist eine einfache Schreib-Lese-Schaltung, so dass die von Bus 33 beförderte Adressen in Speicher 20a gelesen oder geschrieben werden können. Datenbus 36 überträgt die von Bus 33 erhaltenen Daten. Im Fall von Meldung 31 lässt Mikroprozessor 14 durch Schaltung 35 eine Beschriftung, das Schreiben in Speicher 20 der vom Server 1 erhaltenen ALGO-Meldung ausführen. Man stellt auf dieser Ebene fest, dass die Tatsache, in den reservierten Speicher 20 zu schreiben, sich nicht vom Schreiben in einen anderen Teil des Speichers von Chip 2 unterscheidet. Diese Art von Befehl ist trivial. Der Automatismus der Erfindung bezweckt also die Übertragung der unterschiedlichen Anweisung, deren Merkmale im reservierten Speicher 20 gespeichert wurden, in das Anweisungsverzeichnis 32 von Mikroprozessor 14.
  • In der Praxis hat man in einer bevorzugten Version in Speicher 20 nicht die Anweisung selbst, sondern eine Anweisungsadresse im komplementären Anweisungssatz 29 gespeichert. Nach Eintragung der Merkmale, der Adresse, der zusätzlichen Anweisung, die ALGO bezeichnet wird, benutzt man den Inhalt von Speicher 20 als Adresse und zum Zeigen einer Anweisung von Programmspeicher 23. Mit anderen Worten liest der Mikroprozessor 14 im bevorzugten Automatismus Speicher 20 und überträgt die gelesene Information an seinen Adressbus 33. Diese Adresse hat gerade auf eine Speicherzone von Speicherprogramm 23 gezeigt. Nach dem Zeigen liest der Mikroprozessor in der gezeigten Speicherzone die darin gespeicherte Information. Diese Information ist die unterschiedliche Anweisung. Der Mikroprozessor übermittelt sie über seinen Steuerbus 34 an sein Anweisungsverzeichnis 32. Das Mikroprogramm des Automatismus endet mit der Ausführung der so geladenen unterschiedlichen Anweisung.
  • Diese unterschiedliche Anweisung kann die Änderung des Inhalts eines Nebenspeichers 21 von Chip 2 zum Gegenstand haben. Sie kann ferner in umgekehrter Richtung an Mikroprozessor 9 übermittelt werden und in Schnittstelle 4 für eine Anzeige auf Bildschirm 13 oder sonstiges übertragen werden. Sie kann aber auch direkt durch Mikroprozessor 13 auf den Inhalt bestimmter Speicher oder Peripheriegeräte von Schnittstelle 4 angewendet werden. Unter Berücksichtigung der bevorzugten Wahl eines Serien- oder Parallelprotokolls zieht man für eine Chipkarte 3 und eine Schnittstelle 4 vor, das Umsetzen der unterschiedlichen Anweisung an Mikroprozessor 9 zu delegieren. Diese wird, wie für Mikroprozessor 14, in ein Anweisungsverzeichnis von Mikroprozessor 9 geladen.
  • 3 zeigt eine bevorzugte Funktionsweise eines Mikroprogramms, das in einem Programmspeicher 16 einer Chipkarte, bei der das Kommunikationssystem der Erfindung angewendet werden soll, vorab gespeichert wurde. Zu Beginn dieses Mikroprogramms wartet Mikroprozessor 14 auf den Eingang der Anweisung. Anschließend empfängt er die von Bus 28 übertragene Anweisung. Er prüft zunächst in Schritt 37, ob diese Anweisung eine Auswahlanweisung ist. Ist dies der Fall, führt er die bezeichnete Auswahl des Speicherbereichs, Speicher 20 oder Speicher 21, aus. Ist dies nicht der Fall, testet der Mikroprozessor in Schritt 38, ob die Anweisung eine Leseanweisung READ ist. Ist dies der Fall, führt er das Lesen des Speicherbereichs herbei, dessen Adresse in Teil 26 der Meldung vereinbart wurde. Ist dies nicht der Fall, prüft er in Schritt 39, ob es sich um eine Aktualisierungsanweisung handelt und aktualisiert gegebenenfalls den betroffenen Speicherbereich. Normalerweise sind keine weiteren Tests vorgesehen und die verbleibende Anweisung müsste eine STATUS-Anweisung sein, da es sich theoretisch um die einzigen Anweisungen des begrenzten Anweisungssatzes handelt, die der Mikroprozessor erwarten kann.
  • Es ist zu erkennen, dass man einen größeren oder eventuell einen weniger großen begrenzten Anweisungssatz vorsehen kann. Nur die Anweisungen SELECT und UPDATE sind wirklich unverzichtbar für das Verfahren der Erfindung. In einem Schritt 40 wird der Mikroprozessor 14 prüfen, ob die erhaltene Anweisung eine Anfrage zur Erstellung eines STATUS ist und führt sie gegebenenfalls aus. Es ist anzumerken, dass die Anweisung STATUS eine standardisierte Anweisung sein kann und sie theoretisch keine Bezeichnung des Speicherbereichs in Bereich 26 der Meldung enthalten muss.
  • Hat Mikroprozessor 14 dagegen im Laufe der Tests 37 bis 40 nicht festgestellt, dass eine erwartete Anweisung erkannt wurde, gibt er in Vorgang 14 eine Fehlermeldung aus (die beispielsweise auf Bildschirm 13 angezeigt werden kann, aber nicht muss). Im Laufe eines Vorgangs 42 jeweils nach der Ausführung der Anweisungen SELECT, READ, UPDATE und eventuell STATUS möchte der Mikroprozessor 14 ermitteln, ob die in Teil 26 der Meldung enthaltene Adresse eine Adresse MEM RES des reservierten Speichers ist. Ist dem nicht so, geht Mikroprozessor 14 davon aus, dass die Verarbeitung der Meldung vollständig durchgeführt wurde. Er geht wieder in Warteposition zurück. Was die Anweisung STATUS betrifft, kann man eine systematische Rücksetzung in die Position des Erwartens der Anweisungen des Mikroprozessors 14 oder aber einen Testdurchlauf 42 vorsehen, wenn Bereich 26 der Meldung angegeben wurde.
  • Ist die reservierte Speicherzone 20 betroffen, lädt Mikroprozessor 14 über den Adressbus 33 den Inhalt dieses Speichers. Adressbus 33 zeigt in diesem Fall auf eine der Adressen des Nebenspeichers 23. Je nach dem, ob er auf die erste, die zweite oder eine andere Adresse von Speicher 23 zeigt, kann man mit einer reihengeschalteten Testbatterie 43, 44 die Auswahl einer von vielen Anweisungen in Speicher 23 herbeiführen. Die Anweisungen sind im Steuerverzeichnis 32 von Mikroprozessor 14 zu speichern. Speicher 23 ist vorzugsweise ein Speicher vom Typ "nicht flüchtig" mit Speicherzellen, die Transistoren mit floating gate, vorzugsweise vom Typ elektrisch beschreibbar und löschbar, EEPROM, umfassen. In diesem Fall führt man, nachdem man den Mikroprozessor 14 die komplementäre Anweisung hat ausführen lassen, das Löschen des reservierten Speichers herbei, so dass dieser wieder unbeschrieben ist. Der Löschschritt 45 folgt also der Ausführung der komplementären Anweisung.
  • Man kann jedoch auch anders vorgehen. Man kann beispielsweise vorsehen, dass die von Mikroprozessor 14 ausgeführte Aktualisierungsanweisung UPDATE (nicht von Mikroprozessor 9) selbst ein Mikroprogramm enthält, das darin besteht, den reservierten Speicher 20 vor dem Schreiben eines neuen Zeigers zur Ausführung einer anderen zusätzlichen Anweisung vorab zu löschen. Dies ist sinnvoll, wenn in Speicherbereich 24 der Chipkarte 3 das Zählen der Einheiten herbeigeführt werden soll. In diesem Fall sendet Server 1 das erste Mal eine Anweisung UPDATE zum Zeigen einer Einheitenzählanweisung in den komplementären Bereich 23. Anschließend braucht er nur den reservierten Speicher auszuwählen, zu lesen und zu Schritt 42 weiter zu gehen. Da die Zählanweisung bereits in Speicher 20 eingetragen ist, muss sie nicht neu geschrieben werden. Es genügt, sie auszuwählen, sie zu lesen und zu Schritt 42 weiter zu gehen. Bei Bedarf kann auch die Anweisung STATUS verwendet werden. Meldung 31 umfasst im Unterschied zu Meldung 24 im Bereich 27 mehr Daten. Diese Daten zielen auch auf den reservierten Speicher ab. Sie können in unterschiedlichen Speicherbereichen 46 oder 47 des reservierten Speichers gespeichert werden. In diesem Fall wird ein erster Teil des Inhalts der Meldung in Bereich 27 in einem ersten Bereich 46 von Speicher 20 gespeichert, ein zweiter Teil in einem folgenden Bereich 47 und so fort. Dies bedeutet, dass Server 1, anstatt alle Anweisungen zwecks Ausführung durch Mikroprozessor 14 nach und nach abzuschicken, eine einzige Meldung mit einer Folge von Anweisungen sendet, die in einer Abfolge ausgeführt werden sollen.
  • In diesem Fall umfasst Speicher 20 beispielsweise in jedem Bereich ein Feld 48, in dem die Zeiger oder Merkmale der auszuführenden Anweisungen gespeichert werden, und ein Feld 49, das beispielsweise ein Bit oder ein anderes System ist, in dem eine Binärinformation im Falle des Vorhandenseins einer Eins mitteilt, dass nach Ausführung einer Anweisung des komplementären Anweisungssatzes die Ausführung einer weiteren Anweisung des komplementären Satzes folgen muss. Bei Vorhandensein einer Null dagegen weiß man, dass keine auszuführenden Anweisungen mehr folgen. Die Ausführung jeder Anweisung des ergänzenden Anweisungssatzes enthält aus diesem Grund im Mikroprogramm von 4 einen Test 50, um zu ermitteln, ob die Ausführung einer komplementären Anweisung von der Ausführung einer weiteren komplementären Anweisung gefolgt sein muss oder nicht. Der Anschluss des Mikroprogramms muss also sofort erfolgen.
  • Als Variante verwendet man ein existierendes Kartenverwaltungsverfahren. Ein existierendes Authentifizierungsverfahren der Karte umfasst beispielsweise das Senden einer verschlüsselten Zufallszahl vom Server an die Karte, die "Entschlüsselung dieser Zufallszahl durch die Karte, die Verschlüsselung durch einen Algorithmus vom Typ DES, der von der entschlüsselten Zufallszahl eines Geheimcodes der Karte parametrisiert wird und das Senden an das Lesegerät zur Überprüfung des verschlüsselten Geheimcodes. In der Erfindung reserviert man eine bestimmte Zufallszahl, z.B. 0000XXXX, zum einen, um durch die 0000 anzuzeigen, dass es sich nicht wirklich um ein existierendes Verfahren handelt, und zum andern, um die Information XXXX in Speicher 20 zu laden. Der Rest wird wie oben beschrieben ausgeführt. Der Vorteil bei der Verwendung eines bereits existierenden Verfahrens besteht darin, dass die (zahlreichen) existierenden Schnittstellen mit diesem Verfahren kompatibel sind. Man braucht nur den Test über das Vorhandensein der 0000 im Betriebssystem der neu hergestellten Karten einfügen.

Claims (8)

  1. Kommunikationssystem mit: – einem Servercenter (1), einem von einem Chipträger (3) getragenen elektronischen Chip (2) und einer Kommunikationsschnittstelle (4) zwischen diesem Servercenter, diesem Chip und eventuell einem Anwender, – einem Mikroprozessor (9) und einem mit einem begrenzten Anweisungssatz (11) oder Kommunikationsverfahrenssatz mit dem Chip ausgerüstetes Speicherprogramm (11) in der Schnittstelle und – einem Mikroprozessor (14) und einem ebenfalls mit einem entsprechenden begrenzten Anweisungs- oder Verfahrenssatz (16) ausgerüsteten Speicherprogramm (15) im Chip, dadurch gekennzeichnet, dass das Kommunikationssystem Folgendes umfasst: – angeordnete Mittel, um ausgehend von einer vom Servercenter ausgegebenen Meldung im Verlauf einer Anwendungssitzung in einem reservierten Speicherbereich (20) des Chips mit den begrenzten Anweisungssätzen oder den Verfahren der Schnittstelle, die Merkmale einer von den begrenzten Sätzen oder Verfahren dieser Schnittstelle unterschiedlichen Anweisung auszuwählen oder zu schreiben und – ein zur Ausführung im Verlauf dieser Sitzung dieser unterschiedlichen Anweisungen nach der Wahl oder dem Schreiben seiner Merkmale in diesem reservierten Speicherbereich angeordneter Ausführungsautomatismus im Chip.
  2. System gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass – der Programmspeicher des Chips einen komplementären Anweisungssatz umfasst, – die geschriebenen Merkmale eine Adresse in diesem Programmspeicher des Chips einer Anweisung dieses komplementären Satzes betreffen.
  3. System gemäß Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Automatismus im Programmspeicher des Chips Folgendes umfasst: – ein Testmikroprogramm (3740) der Zugehörigkeit einer vom Server oder vom Anwender empfangenen Anweisung für den begrenzten Anweisungssatz, gekoppelt mit einer Ausführung dieser getesteten Anweisung, in Serie geschaltet mit – einem Testmikroprogramm (42) der Bezeichnung in der somit ausgeführten Anweisung des reservierten Speicherbereichs, gekoppelt mit der Ausführung der unterschiedlichen Anweisung.
  4. System gemäß Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Automatismus im Speicherprogramm des Chips Folgendes umfasst: – einen Testmikroprozessor (42) der Bezeichnung des reservierten Speicherbereichs, gekoppelt mit der Ausführung der unterschiedlichen Anweisung.
  5. System gemäß Anspruch 3 oder Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Automatismus im Speicherprogramm des Chips Folgendes umfasst: – ein Ausführungsmikroprogramm einer Anweisung des komplementären Satzes, dessen Adresse im reservierten Speicherbereich gespeichert ist.
  6. System gemäß Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der reservierte Speicherbereich des Chips nicht flüchtig ist, insbesondere vom Typ EEPROM.
  7. System gemäß Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der reservierte Speicherbereich ein Feld (49) zum Speichern einer Information umfasst, die es erlaubt, festzustellen, dass nach der Ausführung einer von denen der begrenzten Sätze oder Verfahren unterschiedlichen Anweisung, die Ausführung einer anderen unterschiedlichen Anweisung zu folgen hat, und dass der Ausführungsautomatismus einen Test (50) des Wertes dieses Feldes umfasst.
  8. System gemäß Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Mikroprozessor der Schnittstelle zur Ausführung der unterschiedlichen Anweisung angeordnet ist.
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