DE6806163U - Zweiteilige verbindung aus zaehelastischem werkstoff - Google Patents
Zweiteilige verbindung aus zaehelastischem werkstoffInfo
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Description
Zweiteilige Verbindung aus zähelastischem Werkstoff
Die Neuerung bezieht sich auf eine Verbindung aus mindestens zwei gleichartigen, platten- oder bandförmigen Teilen, die miteinander lösbar verbindbar sind und aus zähelastischem Werkstoff bestehen.
Um beispielsweise zwei plattenartige Gegenstände miteinander zu verbinden, sind Befestigungsmittel aus zähelastischem Werkstoff bekannt, die aus zwei Teilen bestehen. Das eine Befestigungsteil, das am ersten plattenartigen Gegenstand angebracht wird, weist eine Durchstecköffnung auf, in die ein Zapfen des anderen Befestigungsteiles, das an dem zweiten plattenartigen Gegenstand angebracht wird, einrasten oder einschnappen kann. Diese und auch andere Befestigungsmittel aus zähelastischem Werkstoff haben allgemein den Nachteil, dass zwei unterschiedliche Teile benötigt werden, die jeweils ein besonderes Werkzeug für ihre Herstellung erfordern und auch eine getrennte Lagerhaltung notwendig machen. Darüberhinaus können die beiden Teile dieser Befestigungsmittel nur in einer genau fixierten Stellung zusammenwirken, wodurch ein aufwendiges Ausrichten dieser Teile notwendig ist.
Der Neuerung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Verbindung zu schaffen, die die angeführten Nachteile bei einfachster Gestaltung vermeidet. Dies wird bei einer Verbindung aus mindestens zwei gleichartigen, platten- oder bandförmigen Teilen, die miteinander lösbar verbindbar sind und aus zähelastischem Werkstoff bestehen, dadurch erreicht, dass die sich berührenden
Flächen der Verbindungsteile eine Vielzahl gleichmäßig angeordneter, gleich ausgebildeter und senkrecht zur Fläche gerichteter Haltezapfen tragen, deren Querschnitte nahe ihrem freien Ende größer als am Zapfenfuß ist und bei denen der kleinste, freie Querschnitt zwischen mindestens drei sich benachbarten Haltezapfen kleiner als der größte Zapfenquerschnitt ist, so dass die Haltezapfen des einen Verbindungsteiles unter kurzzeitiger Verformung zwischen die Haltezapfen des anderen Verbindungsteiles gelangen können und mit denselben formschlüssig zusammenwirken. Durch diese mit Haltezapfen versehenen Berührungsflächen ist es möglich, die Teile in fast jeder beliebigen Stellung miteinander zu verbinden.
Weitere Merkmale und Vorteile der Neuerung werden nachfolgend anhand in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf ein neuerungsgemäßes Verbindungsteil, Fig. 2 einen Schnitt durch zwei zusammengesteckte Verbindungsteile der Fig. 1, Fig. 3- 5 weitere Ausbildungen der Haltezapfen von Verbindungsteilen im zusammengesteckten Zustand im Schnitt, Fig. 6 einen montierten Kabelbinder, dessen freie Bandenden mit je einem erfindungsgemäßen Verbindungsteil ausgerüstet sind und Fig. 7 eine neuerungsgemäße ausgebildete Grundplatte, auf der mehrere Verbindungsteile bausteinartig aufgesteckt sind.
Das in der Fig. 1 dargestellte Verbindungsteil 1 ist aus zähelastischem Werkstoff gefertigt und besteht aus einer annähernd rechteckigen, ebenen Grundplatte 2, die an ihren Schmalseiten je ein mit einer Ansenkung 3 versehenes Durchgangsloch 4 für eine Schraubbefestigung aufweist. Auf einer der zwischen den Durchgangslöchern 4 vorhandenen Grundflächen der Platte 2
ist eine Vielzahl von senkrecht zur Grundfläche gerichteten Haltezapfen 5 vorgesehen, die einstückig mit der Grundplatte 2 gefertigt sind und demnach ebenfalls aus zähelastischem Werkstoff bestehen. Diese Haltezapfen 5 sind alle gleich ausgebildet und in einem bestimmten Abstand zueinander angeordnet, der sich aus der jeweiligen Form und Größe der Haltezapfen 5 ergibt.
Die Form der Haltezapfen 5 ist aus der Fig. 2 ersichtlich, in der das Verbindungsteil 1 mit einem zweiten, in gleicher Weise ausgebildeten Verbindungsteil 1a im zusammengesteckten Zustand in einem Schnitt parallel zur Längsachse der Verbindungsteile 1, 1a dargestellt ist. Jeder Haltezapfen 5 ist hier aus zwei in diesem Ausführungsbeispiel ungleich hohen Kegelstumpfstücken 6 und 7 gebildet. Das höhere Kegelstumpfstück 6 schließt sich dabei mit seiner kleineren Grundfläche direkt an die Platte 2 an, während die größere Grundfläche dieses Kegelstumpfstückes 6 in die gleich große Grundfläche des kürzeren Kegelstumpfstückes 7 übergeht. Das freie Ende der Haltezapfen 5 wird dann durch die kleinere Grundfläche des kürzeren Kegelstumpfstückes 7 begrenzt.
Die Haltezapfen 5a des zweiten Verbindungsteiles 1a sind in gleicher Weise geformt. Beide Verbindungsteile 1 und 1a sind in diesem Ausführungsbeispiel über ihre Durchgangslöcher 4 in nicht dargestellter Weise an zwei verschiedenen, miteinander zu verbindenden Gegenständen befestigt. Diese Befestigung kann jedoch auch beispielsweise durch Klebung oder einen Spreizschaft erfolgen. Bei der Verbindung der beiden Gegenstände werden die Teile 1 und 1a übereinander gebracht und unter Druck zusammengesteckt (Fig. 2). Dazu ist der Abstand zwischen den einzelnen Haltezapfen 5 des einen Verbindungsteiles 1 so bemessen, dass jeweils ein Haltezapfen 5a des anderen Verbindungsteiles 1a unter elastischer Verformung aller an dem Verbindungsvorgang beteiligten Haltezapfen 5, 5a in den in diesem Ausführungsbeispiel teils von vier und teils von
drei Haltezapfen 5 begrenzten Zwischenraum 8 eindringen kann und dort tangierend an den Haltezapfen 5 anliegt, d.h. die Haltezapfen 5 und 5a wirken formschlüssig zusammen. Bedarfsweise kann die Verbindung zwischen den beiden Teilen 1 und 1a durch Auseinanderziehen wieder gelöst werden, wobei die dazu notwendige Kraft, durch die Mantelflächenneigung der Haltezapfen 5 bedingt, etwa gleich der Kraft ist, die beim Zusammenstecken der beiden Teile 1 und 1a ausgeübt werden muß. Bei diesen Verbindungsteilen 1, 1a ist es möglich, dieselben gegeneinander versetzt zusammenzustecken. Die Haltekraft ist dabei und auch grundsätzlich stets von den miteinander in Wirkverbindung stehenden Haltezapfen 5 und 5a abhängig.
In der Fig. 3 sind ebenfalls zwei Grundplatten 9 und 9a im Schnitt dargestellt, die an ihren sich berührenden Flächen Haltezapfen 10 und 10a tragen. Diese Haltezapfen 10 und 10a bestehen aus sich an den Grundplatten 9 und 9a anschließenden, im wesentlichen zylindrischen Stiften 11 bzw. 11a, die an ihren freien Enden je einen im Querschnitt vergrößerten Kopf 12 bzw. 12a tragen. Dieser Kopf 12 bzw. 12a ist in diesem Ausführungsbeispiel als Kegel ausgebildet. Beim Zusammenstecken bzw. Verbinden der Grundplatten 9 und 9a werden die Köpfe 12 bzw. 12a der Haltezapfen 10 und 10a ebenfalls elastisch verformt und die miteinander zusammenwirkenden Ring-Grundflächen der Kegel verhindert ein unbeabsichtigtes Lösen dieser Verbindung. Durch die Form der Köpfe 12 und 12a bedingt, ist hier die Kraft für das Auseinanderziehen der Platten 9 und 9a erheblich größer als die Kraft, die für das Zusammenstecken derselben ausgeübt werden muß.
Die in der Fig. 4 gezeigten Grundplatten 13 und 13a besitzen Haltezapfen 14 und 14a, die ebenfalls aus einem sich an der Grundplatte 13 bzw. 13a anschließenden Stift 15 bzw. 15a bestehen. Im Gegensatz zur Fig. 3 sind hier die Köpfe 16 bzw. 16a der Stifte 15 bzw. 15a als Kugeln ausgebildet, so dass bei diesem Ausführungsbeispiel die Kraft für das Auseinanderziehen
der Platten 13 und 13a etwa gleich der Zusammendrückkraft ist.
Bei dem in der Fig. 5 gezeigten Ausführungsbeispiel tragen die Grundplatten 17 bzw. 17a, die beispielsweise als Verschlußglieder verwendet werden, ebenfalls Haltezapfen 18 bzw. 18a. Jeder dieser Haltezapfen 18 bzw. 18a wird hier aus einem Stift 19, einer Halbkugel 20, einem weiteren Stiftteil 21 und einer weiteren Halbkugel 22 gebildet. Durch diese doppelte Anordnung kann mit verhältnismäßig wenig Haltezapfen eine große Haltekraft erzielt werden, während die Kraft für das Zusammendrücken der Grundplatten 17 und 17a sehr gering ist.
In der Fig. 6 ist ein Kabelbinder 23 dargestellt, der in an sich bekannter Weise mittels eines Spreizschaftes 24 in einer Öffnung einer Tragplatte 25 befestigt ist. Die beiden freien Enden dieses Kabelbinders 23 tragen an ihren sich berührenden Flächen Haltezapfen, die der Einfachheit halber nur durch Striche dargestellt und ähnlich den bereits erläuterten Haltezapfen ausgebildet sind. Durch diese Haltezapfen können die Enden des Kabelbinders miteinander verbunden werden, so dass ein sicherer Halt der Kabel 26 gewährleistet ist.
In der Fig. 7 ist schließlich eine Grundplatte 27 gezeigt, die an ihrer Oberfläche mit Haltezapfen 28 gemäß der Fig. 3 ausgerüstet ist. Auf dieser Grundplatte 27 sind mehrere Bausteine 29 - 33 angeordnet, die jeweils an zwei sich gegenüberliegenden Flächen mit Haltezapfen 28 bestückt sind, so dass diese Bausteine 29 - 33 sowohl untereinander als auch mit der Grundplatte fest und sicher verbunden sind. Ein Lösen dieser Bausteine kann ohne Schwierigkeiten erfolgen.
Claims (6)
1. Verbindung aus mindestens zwei gleichartigen, platten- oder bandförmigen Teilen, die miteinander lösbar verbindbar sind und aus zähelastischem Werkstoff bestehen, dadurch gekennzeichnet, dass die sich berührenden Flächen der Verbindungsteile (1, 1a, 9, 9a, 13, 13a, 17, 17a, 27, 29-33) eine Vielzahl gleichmäßig angeordneter, gleich ausgebildeter und senkrecht zur Fläche gerichteter Haltezapfen (5, 5a, 10, 10a, 14, 14a, 18, 18a, 28) tragen, deren Querschnitt nahe ihrem freien Ende größer als am Zapfenfuß ist und bei denen der kleinste, feie Querschnitt zwischen drei sich benachbarten Haltezapfen kleiner als der größte Zapfenquerschnitt ist, so dass die Haltezapfen (5, 10, 14, 18, 28) des einen Verbindungsteiles (1, 9, 13, 17, 27, 29-33) unter kurzzeitiger Verformung zwischen die Haltezapfen (5a, 10a, 14a, 18a, 28) des anderen Verbindungsteiles (1a, 9a, 17a, 27, 29-33) gelangen können und mit denselben formschlüssig zusammenwirken.
2. Verbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Verbindungsteile an den freien Enden eines bandartigen Kabelbinders (26) angeordnet sind.
3. Verbindungsteil nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Haltezapfen (5, 5a) als Doppel-Kegelstumpf ausgebildet ist.
4. Verbindungsteil nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Haltezapfen (10, 10a, 14, 14a, 18, 18a) aus einem sich an dem Verbindungsteil (9, 9a, 13, 13a, 17, 17a) anschließenden, im wesentlichen zylindrischen Stift (11, 11a, 15, 15a, 19) besteht, der an seinem freien Ende mindestens einen im Querschnitt vergrößerten Kopf (12, 12a, 16, 16a, 20) trägt.
5. Verbindungsteil nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopf (16, 16a, 20) als Kugel oder Halbkugel ausgebildet ist.
6. Verbindungsteil nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopf (12, 12a) als Kegel- oder Kegelstumpf ausgebildet ist.
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Publications (1)
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| DE19686806163 Expired DE6806163U (de) | 1968-11-07 | 1968-11-07 | Zweiteilige verbindung aus zaehelastischem werkstoff |
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1968
- 1968-11-07 DE DE19686806163 patent/DE6806163U/de not_active Expired
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