DE68928647T2 - Enthaarungsgerät - Google Patents
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Description
- Die Erfindung betrifft kleine Geräte zum Auszupfen unerwünschter Haare, bei denen in einem länglich geformten Gehäuse, das in der Hand gehalten werden kann, ein Zupfkopf enthalten ist, der einen drehbaren Epilationszylinder aufweist mit einer Antriebswelle, mehreren Reihen von Zupflamellen sowie Mitteln, mit denen die auszuzupfenden Haare periodisch mindestens einmal pro Umdrehung des Zylinders zuverlässig festgeklemmt werden.
- Ein Gerät dieser Art ist in der franzäsischen Patentschrift FR 2 556 939 beschrieben.
- In einer der in dieser Patentschrift beschriebenen Ausführungsformen werden die Haare gegen eine der Seiten der drehbaren Scheiben geklemmt, und zwar mit Hilfe der zwischen die Scheiben eingreifenden Lamellen eines beweglichen Kamms. Des weiteren sind geeignete Mittel zur periodischen Axialverschiebung dieses Kamms vorgesehen, wodurch dessen Klemmlamellen in Anlage an die drehbaren Scheiben gebracht werden, um die auszuzupfenden Haare unverlierbar festzuhalten. Die festgeklemmten Haare werden sodann aufgrund der Drehbewegung des Epilationszylinders aus der Haut herausgezogen.
- Bei einem solchen Gerät erweist es sich jedoch als schwierig, eine gleichmäßige Klemmkraft von der einen Scheibe zur anderen zu erreichen, da diese Gleichmäßigkeit von der Genauigkeit der Anordnung zweier Elemente abhängig ist: der Scheiben und der Lamellen des Kamms, die unbedingt in gleichen Abständen zueinander angeordnet sein müssen.
- Das Gehäuse des aus der tranzösischen Patentschrift FR 2 556 939 bekannten Geräts ist in zwei Halbschalen aufgeteilt, die sich entlang einer durch die Welle des Drehzylinders und die Achse des Antriebsmotors verlaufenden Mittelebene erstrecken, wobei eine schräge Querwand, die mit einer der Halbschalen des Gehäuses einstückig verbunden ist, das Innere des Gehäuses nahezu vollständig in zwei Räume unterteilt, wobei in dem einen Raum der Drehzylinder und in dem anderen Raum der Antriebsmotor aufgenommen ist.
- Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein gattungsgemäßes Gerät der vorgenannten Art zu schaffen, das jedoch das Festklemmen der auszuzupfenden Haare zwischen zwei aufeinanderfolgenden Scheiben oder Lamellen mit verbesserter Wirksamkeit gewährleistet.
- Diese Aufgabe wird bei dem Gerät nach der Erfindung dadurch gelöst, daß die Zupflamellen auf der Antriebswelle derart beweglich gelagert sind, daß jede einzelne Lamelle um eine eigene, senkrecht zur Achse der Antriebswelle verlaufende Achse schwenkbar ist, daß das Gehäuse an einem seiner Enden von einer mit einer Öffnung versehenen Abdeckung geschlossen ist, die für den Zupfkopf einen vom Gehäuse abnehmbaren Trägerrahmen darstellt, und daß die äußeren Enden der Antriebswelle des Zupfkopfes in Drehlagern gelagert sind, die in zwei mit dem abnehmbaren Trägerrahmen einstückig verbundenen Wangen vorgesehen sind.
- Aufgrund dieser Bauweise können die Lamellen mit größerer Toleranz befestigt werden, ohne daß darunter die Gleichmäßigkeit des Klemmvorgangs leidet, die dann nur mehr von der Genauigkeit der mechanischen Betätigungsmittel der Lamellen des Zylinders abhängt. Obwohl allein die Lamellen das Festklemmen der auszuzupfenden Haare sicherstellen, ist deren Anzahl lediglich durch die Leistungskraft des Gerätemotors begrenzt. Außerdem können die Lamellen des Zylinders in geöffneter Stellung, d.h. zwischen den Klemmphasen, so positioniert werden, daß ein relativ großer Zwischenraum vorhanden ist, der das Einfädeln der Haare zwischen diese Lamellen erleichtert, wodurch die Wirksamkeit des Gerätes erheblich vergrößert wird. Ferner erleichtert die Konstruktion der Gehäuseabdeckung als abnehmbarer Trägerrahmen des Drehzylinders und als Lager für diesen Zylinder den Zusammenbau der verschiedenen Bauteile des Zylinders sowie den Einbau des Zylinders in das Gehäuse.
- Das Gehäuse des aus der französischen Patentschrift FR 2 556 939 bekannten Epilationsgeräts enthält zwar auch eine abnehmbare Abdeckung. In diesem Fall jedoch dient diese lediglich zum Entleeren der Haare, die in den Raum, in dem sich der Drehzylinder befindet, gefallen sind, ohne daß letzterer gleichzeitig mit der Abdeckung abgenommen werden kann.
- Aus der französischen Patentschrift FR 788 130 ist eine Maschine zum Rupfen von Geflügelfedern bekannt, die eine Art Drehzylinder aufweist, auf dem schwenkbare Lamellen angeordnet sind. Abgesehen von der Tatsache, daß aufgrund seines Aufbaus und seiner Arbeitsweise der bekannte und mit schwenkbaren Lamellen versehene Drehzylinder nicht in einem Gehäuse untergebracht werden kann, das zum Halten in der Hand geeignet ist, sind die bekannten schwenkbaren Lamellen auch nicht auf der Antriebswelle schwenkbar gelagert, sondern auf einer Vielzahl von Ringen, die die Antriebswelle in einem Abstand umgeben und somit eine direkte Beaufschlagung der Steuerkräfte auf den Umfangsbereich der Lamellen verhindern.
- Nach einer vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Geräts weist die Antriebswelle der Zupflamellen einen vieleckigen Querschnitt auf, so daß zwei Paare entgegengesetzter Seiten vorhanden sind, wobei ein erstes Paar entgegengesetzter Seiten Halteelementen für die Zupflamellen zugeordnet ist und gegenüber jeder Seite des anderen Paares entgegengesetzter Seiten die Betätigungselemente der Zupflamellen parallel zur Achse der Antriebswelle verschiebbar gelagert sind.
- Jede mit einer Öffnung versehene und von der Antriebswelle durchsetzte Zupflamelle ist in einer Querrille des entsprechenden Halteelements gehalten, in der sie über soviel Spielraum verfügt, daß sie um eine sich senkrecht zur Antriebswelle erstreckende Achse schwenkbar ist.
- Hierzu enthält jede Querrille zweckmäßigerweise in der Mitte jeder ihrer gegenüberliegenden Wände eine Querrippe, wobei die beiden Rippen jeder Rille die Schwenkachse der entsprechenden Zupflamelle bilden.
- Vorteilhafterweise sind die Halteelemente aus Leisten gebildet, die gegen die Seiten des ersten Paars entgegengesetzter Seiten der Antriebswelle angelegt sind und die Querrillen enthalten, in denen jeweils eine der Zupflamellen schwenkbar gelagert ist&sub5;
- Jede Lamelle einer Lamellenreihe ist mit einer Stange gekoppelt, und zwar mittels einer in die Stange eingebrachten Quernut und einem auf der entsprechenden Lamelle vorgesehenen Zahn, der sich mit einer der Nuten in Eingriff befindet, während auf der Seite der Öffnung des abnehrnbaren Trägerrahmens und der Stimseite einer Stange des Drehzylinders mindestens ein Rollkörper oder Nocken vorgesehen ist, mit dem zum Festklemmen der Haare die Verschiebung der Stange gegen eine Rückstellfeder jedesmal dann bewirkt werden kann, wenn die Stange während der Rotation des Drehzylinders dem Rollkörper gegenüber zu liegen kommt.
- Das Epilationsgerät weist vorteilhafterweise mindestens ein Paar von Stangen auf, wobei jede Stange parallel zur Antriebswelle verschiebbar gelagert ist und eine Reihe von Quernuten aufweist, die gegenüber der Reihe von Nuten der anderen Stange versetzt angeordnet sind, so daß alle Zupflamellen abwechselnd mit der einen oder der anderen der beiden Stangen eines Stangenpaars gekoppelt sind, die durch den einen oder anderen der entsprechenden Rollkörper oder Nocken so betätigbar sind, daß sie gegenläufig zueinander verschoben werden, um in ebenfalls gegenläufiger Richtung zwei benachbarte Zupflamellen zum Schwenken zu bringen und diejenigen ihrer jeweiligen Bereiche aneinander anzudrücken, die sich gerade auf der Arbeitsfläche befinden, um somit das Festklemmen der Haare zu gewährleisten.
- Die Antriebswelle trägt zwei Stangenpaare zur Betätigung der Zupflamellen, wobei diese beiden Stangenpaare an zwei entgegengesetzten Seiten der Antriebswelle verschiebbar gelagert sind.
- Jede der Zupflamellen enthält eine mittige Öffnung vieleckigen Querschnitts, die so ausgebildet ist, daß sie gleichzeitig von der Antriebswelle wie auch von den Leisten und Stangen durchsetzt werden kann, während die den Leisten zugewandten Randbereiche dieser Öffnung sich in Eingriff mit eine Schwenkbewegung gestattenden Querrillen dieser Leisten befinden, wobei der Rand dieser Öffnung außerdem vorspringende Zähne aufweist, die abwechselnd in Nuten der einen und der anderen Stange eines Stangenpaars eingreifen.
- Jede Zupflamelle kann mindestens eine vorspringende Klemmzone aufweisen, die von zwei Ausnehmungen begrenzt ist, die das Einfädeln der Haare in das Innere des drehbaren Epilations zylinders erleichtern.
- Diese und weitere Merkmale sowie Vorteile des erfindungsgemäßen Gerätes ergeben sich beispielsweise aus der nachfolgenden Beschreibung anhand der beigefügten Zeichnung. Es zeigen:
- Figur 1 eine schematische Darstellung, im Längsschnitt, eines Epilationsgerätes nach der Erfindung;
- Figur 2 eine schematische Darstellung, im Querschnitt, des Gerätes nach Figur 1, wobei das Gerät in Arbeitsstellung dargestellt ist;
- Figur 3 einen Teillängsschnitt durch eine der den drehbaren Epilationszylinder bildenden Lamellen;
- Figur 4 eine teilweise geschnittene Ansicht eines Lamellenpaars, wobei deren jeweilige Klemmbereiche im Klemmzustand dargestellt sind;
- Figur 5 eine perspektivische Ansicht des Zupfkopfes des erfindungsgemäßen Geräts;
- Figur 6 einen Axialschnitt des Zupfkopfes nach Figur in teilweise aufgebrochener Ansicht, wobei in der linken Hälfte die Stangen 14a, 15b und in der rechten Hälfte die Stangen 14b, 15a dargestellt sind;
- Figur 7 einen Querschnitt entlang der Linie VII-VII gemäß Figur 6;
- Figur 8 eine schematische Darstellung zur Erläuterung der Klemm- und Öffnungsphasen der Zupflamellen;
- Figur 9 eine schematische Darstellung zur Erläuterung der Klemmweise der Lamellen;
- Figur 10 eine weitere schematische Darstellung der Klemmweise gemäß einer anderen Ausführungsform; und
- Figuren 11 bis 13 Ansichten unterschiedlicher Ausführungsformen des Umrisses der Zupflamellen des Drehzylinders.
- Das in den Figuren dargestellte Gerät weist ein kleines, zum Halten in der Hand geeignetes Gehäuse 1 auf, in dessen Inneren die gesamte Mechanik des Geräts aufgenommen ist. Das Gehäuse ist von länglicher Form und ist an einem seiner Enden von einer Abdeckung 2 geschlossen, die sozusagen den Trägerrahmen für den Arbeits- oder Zupfkopf des Geräts bildet. Auf diese Weise ist der Zupfkopf vom Gehäuse 1 abnehmbar.
- Die Abdeckung 2 weist eine längliche Öffnung 3 auf, hinter der sich ein drehbarer Epilationszylinder 4 befindet. Dieser besteht aus einer Reihe dünner Lamellen, die hintereinander auf einer Antriebswelle 6 angeordnet und abwechselnd mit den Bezugszeichen 5a und 5b gekennzeichnet sind. Die Welle wird von einem kleinen Elektromotor 7 über ein Zahnraduntersetzungsgetriebe 8 oder einen sonstigen mechanischen Antrieb, mit dem eine optimale Geschwindigkeit erreicht werden kann, rotierend angetrieben. Der Motor wird von einer elektrischen Batterie 9 gespeist, die ebenfalls im Innern des Gehäuse 1 angeordnet ist. Auf der Welle des Motors 7 sitzt vorzugsweise ein Gebläserotor 10, mit dem im Innern des Gehäuses 1 ein Überdruck erzeugt wird, der verhindert, daß ausgezupfte Haare durch die Durchlaßöffnung 11 für das eine Antriebsrad der Antriebswelle 6 eindringen.
- Die Antriebswelle 6 des Zupfkopfes ist zwischen zwei mit der Abdeckung 2 einstückig ausgebildeten Wangen 12 angeordnet, in denen sich die Drehlager für die Wellenenden befinden. Wie aus den Figuren 5 und 7 ersichtlich, hat die Welle einen vieleckigen, z.B. viereckigen Querschnitt. An zwei entgegengesetzten Seiten dieser Welle liegen zwei flache Leisten 13 an, deren Aufgabe es ist, den Zupflamellen 5a, 5b als Halteelemente zu dienen. An den beiden anderen Seiten der Welle liegen jeweils zwei Stangen 14a, 14b bzw. 15a, 15b an, die parallel zur Achse der Welle 6 verschiebbar sind. Wie im folgenden noch näher erläutert wird, stellen diese Stangen Betätigungselemente dar, über die die Zupflamellen 5a, 5b in ihrem Klemmbereich periodisch aneinander gedrückt werden.
- In diesem Zusammenhang ist anzumerken, daß die Lamellen nicht in Form kreisförmiger Scheiben ausgebildet sind. Wie in der Figur 11 dargestellt, weisen die einzelnen Lamellen an ihrem Außenumfang zwei diametral entgegengesetzte vorspringende Abschnitte 16 auf, die die Klemmbereiche der jeweiligen Lamelle bilden. Beschreibt man um die gesamte Lamelle einen Kreis C, befinden sich zwischen den vorspringenden Abschnitten 16 sozusagen zwei Ausnehmungen 26. Dadurch wird das Einführen der Haare in das Innere des Epilationszylinders erleichtert. Unabhängig von den vorspringenden Abschnitten 16 können die einzelnen Lamellen einen kreisförmigen oder anders geformten Umriß aufweisen, wobei die Form des Umrisses im Hinblick darauf gewählt wird, das Einfädeln der auszuzupfenden Haare zwischen die Lamellen zu erleichtern.
- Die einzelnen Lamellen weisen eine mittige Öffnung 17 vieleckigen Querschnitts auf, deren Form so gewählt ist, daß sowohl die Antriebswelle 6 als auch die diversen Leisten 13 und Stangen 14a, 14b, 15a, 15b durchgeführt werden können. Die Abschnitte des Innenrandes der Öffnung 17 auf der den Leisten 13 zugewandten Seite befinden sich in Eingriff mit an der Außenfläche der Leisten vorgesehenen Querrillen 18. Dadurch werden die einzelnen Lamellen 5 in ihrer Lage gesichert und im gewünschten Abstand voneinander gehalten. Die Rillen 18 erweitern sich von ihrem mittleren Bereich, in dem auf jeder Wand eine Querrippe 19 vorgesehen ist, in beide Richtungen. Dadurch wird es jeder Lamelle 5 ermöglicht, um eine sozusagen durch die Rippen 19 gebildete Achse X-X' zu schwenken, die rechtwinklig zur Achse Y-Y' der Antriebswelle 6 verläuft. Somit sind die einzelnen Lamellen 5 um eine Reihe unterschiedlicher Achsen X-X' schwenkbar, die sich alle senkrecht zur Achse Y-Y' erstrecken (vgl. Figur 5).
- Die einzelnen Stangen der Gleitstangenpaare 14a, 14b und 15a, 15b weisen ihrerseits eine Reihe von Quernuten 20 auf. Bei jedem Stangenpaar sind jedoch die Nuten zueinander versetzt angeordnet. Die Lamellen 5 weisen am Rand ihrer mittigen Öffnung 17 einen vorstehenden Zahn auf, wobei der Zahn 21a der Lamelle 5a und der Zahn 21b der Lamelle 5b zugeordnet ist. Die Zähne 21a der Lamellen 5a greifen in die Nuten 20 der beiden Stangen 14a und 15a ein. Die Zähne 21b der Lamellen 5b befinden sich in Eingriff mit den Nuten 20 der Stangen 14b und 15b. Auf diese Weise sind die Zupflamellen abwechselnd mit einer der beiden Gleitstangen eines Stangenpaares gekoppelt.
- Auf jeder Gleitstange 14a, 14b und 15a, 15b Sitzt ein Betätigungskopf 22a bzw. 22b, wobei bei jedem Stangenpaar 14a, 14b bzw. 15a, 15b das Stirnende der einen Stange des Stangenpaars 14a, 14b, zum Beispiel das Stirnende 22a der Stange 14a, an dem einen Ende vorgesehen ist, während das Stirnende der anderen Stange, zum Beispiel das Stirnende 22b der Stange 14b, am entgegengesetzten Ende angeordnet ist. An der der Öffnung 3 des Zupfkopfes zugewandten Seite sind an den jeweiligen Enden des Drehzylinders 4 zwei Rollkörper 23a und 23b vorgesehen, deren Funktion es ist, das Stirnende. 22a einer Stange 14a oder 15a sowie das Stirnende 22b einer Stange 14b oder 15b mit Druck zu beaufschlagen. Auch sind an den Enden der Gleitstangen 14a, 14b; 15a, 15b Federn 24 vorgesehen, die so gespannt sind, daß sie die Stangen in einer Ausgangsstellung halten, in der die einzelnen Lamellen 5a und 5b voneinander beabstandet sind. Selbstverständlich kann anstelle der an den äußeren Enden der Stangen vorgesehenen Federn 24, wie dies in dem anhand der Figur 6 dargestellten Beispiel der Fall ist, auch eine einzige Feder in der Mitte vorgesehen werden.
- Wenn die beiden Gleitstangen eines Paars, zum Beispiel die Stangen 14a und 14b, in Anlage an die Rollkörper 23a und 23b gelangen, stößt der erstere die Stange 14a in Pfeilrichtung F1 zurück, während der letztere die Stange 14b in Pfeilrichtung F2 zurückstößt (vgl. Figur 6). Da die Scheiben 5a mit der Stange 14a gekoppelt sind, bewirkt dies deren Verschwenken im Uhrzeigersinn um ihre Achse X-X'. Die Scheiben 5b werden dagegen in entgegengesetzter Richtung durch Verschieben der Stange 14b geschwenkt. Auf diese Weise werden die vorspringenden Klemmbereiche 16 jeweils zweier benachbarter Lamellen gegeneinander gedrückt, wie dies aus der Figur 6 sowie aus der schematischen Darstellung von Figur 9 hervorgeht.
- Dabei erfolgt das Zusammendrücken der jeweiligen Klemmbereiche 16 in dem Augenblick, in dem sich diese gegenüber der in der Abdeckung 2 des Zupfkopfes vorgesehenen Öffnung 3 befinden. Die Schwenkachsen X-X' der Zupflamellen befinden sich dann in einer Ebene, die im wesentlichen parallel zur Tangentialebene der Arbeitsfläche des Drehzylinders bei Auflage auf der Haut verläuft. Eine Winkelverschiebung in der einen oder anderen Richtung ist gleichwohl möglich.
- Aus der schematischen Darstellung nach der Figur 8 werden die unterschiedlichen aufeinanderfolgenden Phasen der Annäherung und Entfernung der Klemmbereiche 16 der Zupflamellen deutlich. In dieser Figur bezeichnet F die Schließphase der Klemmbereiche, während mit dem Bezugszeichen P die eigentliche Klemmphase und mit O die Öffnungsphase gekennzeichnet sind. Bevor sie festgeklemmt werden, fädeln sich die auszuzupfenden Haare im Verlauf der Phase F zwischen den vorspringenden Abschnitten 16 der Zupflamellen ein. Durch anschließendes Zusammendrücken der Lamellen während der Phase P werden diese Haare zwischen den vorspringenden Abschnitten von jeweils zwei benachbarten Lamellen festgeklemmt, wobei in dieser Phase durch Rotation des drehbaren Epilationszylinders 4 die festgeklemmten Haare aus der Haut gezogen werden. Aufgrund der Zentrifugalkraft werden dann die ausgezupften Haare während der anschließenden Öffnungsphase der Klemmbereiche 16 der Zupflamellen nach außen befördert.
- Aufgrund der Tatsache, daß bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel zwei Paare von Steuerstangen im rechten Winkel zu den Halteleisten 13 vorgesehen sind, gelangen die Zupflamellen zweimal pro Umdrehung des Drehzylinders in Klemmstellung. Aus diesem Grund weist jede Lamelle 5a und 5b an ihrem dem jeweiligen Steuerstangenpaar entgegengesetzten Ende jeweils zwei diametral entgegengesetzte vorspringende Klemmabschnitte 16 auf. Zwischen den einzelnen Klemmphasen werden die Zupflamellen von den Federn 24 in eine Position zurückgestellt, in der sie im wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet sind.
- Anstatt über eine direkte Betätigung die Klemmzonen der Zupflamellen 5a und 5b aufeinander zu zu bewegen, wie dies im Ausführungsbeispiel der Figuren 1 bis 7 sowie in der schematischen Darstellung der Figur 9 der Fall ist, können die Steuerstangen 14a, 14b und 15a, 15b auch über eine indirekte Betätigung verfügen, wie dies aus der schematischen Darstellung von Figur 10 ersichtlich ist. In diesem Fall befinden sich die Rollkörper 23a, 23b diametral entgegengesetzt in bezug auf die Achse Y-Y' der Antriebswelle 6. Die Anordnung ist dann derart, daß die Steuerstangen in entgegengesetzter Richtung in Pfeilrichtung F3 und F4 auf zwei aufeinanderfolgende Lamellen Sa und Sb so einwirken, daß deren entsprechende Abschnitte auseinander gedrückt werden. Dadurch werden die Lamellen wie zuvor so geschwenkt, daß ihre auf der entgegengesetzten Seite angeordneten Klemmbereiche 16 gegeneinander angedrückt werden. Die Funktionsweise ist somit die gleiche wie bei dem vorhergehenden Fall.
- Die Rollkörper 23a und 23b können durch Nocken oder sonstige geeignete Elemente ersetzt werden, mit denen die Verschiebung der die Schwenkbewegung steuernden Stangen 14a, 14b und 15a, 15b bewirkt wird, sobald diese an den Elementen zur Anlage gelangen. Die Winkelposition dieser Steuernocken oder Rollkörper wird so festgelegt, daß die Klemmbereiche der Zupflamellen im richtigen Moment gegeneinander angedrückt werden, in Abhängigkeit von der ergonomischen Position des Geräts in bezug auf die zu behandelnde Haut. Es besteht auch die Möglichkeit, pro Umdrehung nur einen einzigen Klemmvorgang der Zupflamellen vorzusehen. Umgekehrt ist es ebenso möglich, pro Umdrehung mehr als zwei Klernuworgänge vorzusehen, wobei dann eine größere Anzahl an Steuerstangenpaaren verwendet wird.
- Wenn zwei oder mehrere Klemmvorgänge pro Umdrehung vorgesehen sind, können die Klemmscheiben auch abwechselnd angeordnet werden, wobei sie weiterhin paarweise gegeneinander angedrückt werden. Es genügt dabei, die Scheiben auf unterschiedliche Weise mit den Steuerstangen der einzelnen Stangenpaare zu koppeln. Die Anordnung kann demnach so gewählt sein, daß das erste Stangenpaar auf die sich in den Positionen 1 und 2 usw. befindlichen Scheiben einwirkt, während das zweite Stangenpaar auf die sich in den Positionen 2 und 3 usw. befindlichen Scheiben einwirkt.
- In diesem Zusammenhang sind zahlreiche Ausführungsvarianten denkbar, zum Beispiel zur Erhöhung der Anzahl der Klemuworgänge pro Umdrehung, um somit die Drehzahl des Epilationszylinders verringern zu können mit dem Ziel, daß die Haare weniger heftig aus der Haut gezogen werden und die Gefahr zu vermeiden, daß die Haare dabei abgebrochen werden.
- Wie in den Figuren 12 und 13 dargestellt, können die Zupflamellen auch einen anderen Umriß als die Lamellen 5a und 5b gemäß Figur 11 aufweisen, wie sie in dem in den Figuren 1 bis 7 dargestellten Gerät vorgesehen sind.
- So stellt die Figur 12 eine Ausführungsvariante dar, bei der sich die Form der Klemmbereiche 16c der entsprechenden Lamellen 5c von der vorstehend beschriebenen Form unterscheidet. Die vorspringenden Abschnitte sind durch Aussparungen 26c voneinander getrennt, mit deren Hilfe das Einführen der auszuzupfenden Haare erleichtert werden soll.
- Figur 13 stellt eine Ausführungsvariante dar, bei der die entsprechenden Lamellen Sd nur einen einzigen vorspringenden Klemmbereich 16d mit jeweils einer Aussparung 26d an den beiden Seiten aufweisen. In diesem Fall ist der Zupfkopf so ausgebildet, daß pro Umdrehung nur ein Klemmvorgang ausgeführt wird.
- Für den Umriß der Zupflamellen des erfindungsgemäßen Geräts ist jedoch noch eine Vielzahl weiterer Varianten denkbar.
- Wie bereits erwähnt, haben die zwischen den vorspringenden Klemmbereichen vorgesehenen Ausnehmungen die Aufgabe, das Einfädeln der auszuzupfenden Haare in das Innere des Epilationszylinders zu erleichtern. Ebenso dienen diese Ausnehmungen dazu, auf die Haare kämmend einzuwirken, die somit in paralleler Ausrichtung zu den Lamellen mitgenommen werden, wodurch ebenfalls das Einfädeln der Haare zwischen die Lamellen erleichtert wird. Die vorspringenden Abschnitte, die sich in Kontakt mit der Haut befinden, können aber auch länger ausgebildet sein als der eigentliche Klemmbereich (siehe zum Beispiel die Varianten gemäß den Figuren 12 und 13). Diese mit der Haut in Kontakt gelangenden Abschnitte dienen somit dazu, den Schutz der Haut zu gewährleisten.
- Selbstverständlich können in einem Drehzylinder auch Zupflamellen unterschiedlicher Umrisse kombiniert werden. Es ist jedenfalls vorteilhaft, an beiden Enden des Epilationszylinders Lamellen ohne Ausnehmungen vorzusehen, damit die Haut nicht in den Epilationszylinder gelangen kann. So wird verhindert, daß die Haut beim Auszupfen der Haare mitgezogen wird. Durch diese Maßnahme kann außerdem auf das dem Schutz der Haut dienende Gitter verzichtet werden, das sonst bei Bpilationsgeräten dieser Art üblicherweise vorgesehen ist. Dies stellt insofern einen Vorteil dar, als das Vorhandensein eines solchen Gitters die Wirksamkeit des Geräts nachteilig beeinflußt.
- Wie bereits erwähnt, liegt ein Vorteil des erfindungsgemäßen Geräts in der Erleichterung des Einbaus des Zupfkopfes in das Gehäuse sowie in der Art, wie die Zupflamellen durch Schwenken einen Klemmvorgang ausführen, wodurch es möglich ist, in der Ausgangsposition einen relativ großen Zwischenraum zwischen den einzelnen Lamellen vorzusehen, was das Einfädeln der Haare in das Innere des Epilationszylinders erleichtert. Außerdem hat diese Lösung den Vorteil, wesentlich einfacher zu sein als bei dem zuvor erwähnten Gerät, bei dem noch ein beweglicher Kamm vorgesehen ist, mit dem die Haare gegen die Lamellen des Drehzylinders geklemmt werden. Dank der gelenkigen Anordnung der Zupflamellen auf der Höhe der Welle und der Beaufschlagung durch Betätigungskräfte in der Nähe des Umfangs der Zupflamellen kann man außerdem ein Gerät erhalten, das leicht in der Hand gehalten werden kann, wobei gleichzeitig seine Wirksamkeit und Zuverlässigkeit gegenüber vorbekannten Geräten gleicher Art erheblich verbessert ist.
Claims (10)
1. Gerät zum Auszupfen von Haaren, bei dem in einem
länglich geformten Gehäuse (1), das in der Hand gehalten
werden kann, ein Zupfkopf enthalten ist, der einen
drehbaren Epilationszylinder (4) aufweist mit einer
Antriebswelle (6), mehreren Reihen von Zupflamellen (5a, 5b)
sowie Mitteln (14a, 14b, 15a, 15b, 23a, 23b), mit denen
die auszuzupfenden Haare periodisch mindestens einmal pro
Umdrehung des Zylinders (4) zuverlässig festgeklemmt
werden,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zupflamellen (Sa, Sb) auf
der Antriebswelle (6) derart beweglich gelagert sind, daß
jede einzelne Lamelle um eine eigene, senkrecht zur Achse
(Y-Y') der Antriebswelle verlaufende Achse (X-X')
schwenkbar ist,
daß das Gehäuse (1) an einem seiner Enden von einer mit
einer Öffnung (3) versehenen Abdeckung (2) geschlossen
ist, die für den Zupfkopf (4, 5a, 5b, 6, 13, 14a, 14b,
15a, 15b, 23a, 23b) einen vom Gehäuse (1) abnehmbaren
Trägerrahmen darstellt,
und daß die äußeren Enden der Antriebswelle (6) des
Zupfkopfes in Drehlagern gelagert sind, die in zwei mit dem
abnehmbaren Trägerrahmen (2) einstückig verbundenen
Wangen (12) vorgesehen sind.
2. Epilationsgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebswelle (6) einen
vieleckigen Querschnitt aufweist, so daß zwei Paare
entgegengesetzter Seiten vorhanden sind, wobei ein erstes
Paar entgegengesetzter Seiten Halteelementen (13, 18)
für die Zupflamellen (5a, 5b) zugeordnet ist,
und daß gegenüber jeder Seite des anderen Paares
entgegengesetzter Seiten die Betätigungselemente (14a, 14b;
15a, 15b) der Zupflamellen parallel zur Achse der
Antriebswelle (6) verschiebbar gelagert sind.
3. Epilationsgerät nach einem der Ansprüche 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet, daß jede Zupflamelle (5a, 5b) mit
einer von der Antriebswelle (6) durchsetzten Öffnung (17)
versehen und in einer Querrille (18) des entsprechenden
Halteelements (13) gehalten ist, in der sie über soviel
Spielraum verfügt, daß sie um eine sich senkrecht zur
Antriebswelle (6) erstreckende Achse (X-X') schwenkbar ist.
4. Epilationsgerät nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß jede Querrille (18) in der
Mitte jeder ihrer gegenüberliegenden Wände eine Querrippe
(19) aufweist, wobei die beiden Rippen (19) jeder Rille
(18) die Schwenkachse (X-X') der entsprechenden
Zupflamelle (5a, 5b) bilden.
5. Epilationsgerät nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (13, 18)
aus Leisten (13) gebildet sind, die gegen die Seiten des
ersten Paars entgegengesetzter Seiten der Antriebswelle
(6) angelegt sind und die Querrilien (18) enthalten, in
denen jeweils eine der Zupflamelien (5a, 5b) schwenkbar
gelagert ist.
6. Epilationsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß jede Lamelle einer
Lamellenreihe (5a, 5b) mit einer Stange (14a, 14b, 15a, 15b)
gekoppelt ist, und zwar mittels einer in die Stange
eingebrachten Quernut (20) und einem auf der entsprechenden
Lamelle vorgesehenen Zahn (21a, 21b), der sich mit einer
der Nuten (20) in Eingriff befindet,
und daß auf der Seite der Öffnung (3) des abnehmbaren
Trägerrahmens (2) und der Stimseite (22a, 22b) einer
Stange (14a, 14b, 15a, 15b) des Drehzylinders (4) minde
stens ein Rollkörper oder Nocken (23a, 23b) vorgesehen
ist, mit dem zum Festklemmen der Haare die Verschiebung
der Stange gegen eine Rückstellfeder (24) jedesmal dann
bewirkt werden kann, wenn die Stange während der Rotation
des Drehzylinders (4) dem Rollkörper gegenüber zu liegen
kommt.
7. Epilationsgerät nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß es mindestens ein Paar von
Stangen (14a, 14b bzw. 15a, 15b) aufweist, wobei jede
Stange (14a, 14b bzw. 15a, 15b) parallel zur
Antriebswelle (6) verschiebbar gelagert ist und eine Reihe von
Quernuten (20) aufweist, die gegenüber der Reihe von
Nuten (20) der anderen Stange (14b bzw. lsb) versetzt
angeordnet sind, so daß alle Zupflamellen (5a, 5b)
abwechselnd mit der einen oder der anderen der beiden
Stangen (14a bzw. 14b; 15a bzw. 15b) eines Stangenpaars
(14a, 14b bzw. 15a, 15b) gekoppelt sind, die durch den
einen oder anderen der entsprechenden Rollkörper oder
Nocken (23a, 23b) so betätigbar sind, daß sie gegenläufig
zueinander verschoben werden, um in ebenfalls
gegenläufiger Richtung zwei benachbarte Zupflamellen (5a, 5b) zum
Schwenken zu bringen und diejenigen ihrer jeweiligen
Bereiche (16) aneinander anzudrücken, die sich gerade auf
der Arbeitsfläche befinden, um somit das Festklemmen der
Haare zu gewährleisten.
8. Epilationsgerät nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebswelle (6) zwei
Stangenpaare (14a, 14b bzw. 15a, 15b) zur Betätigung der
Zupflamellen (5a, 5b) trägt, wobei diese beiden
Stangenpaare an zwei entgegengesetzten Seiten der
Antriebswelle verschiebbar gelagert sind.
9. Epilationsgerät nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß jede der Zupflamellen (5a,
5b) eine mittige Öffnung (17) vieleckigen Querschnitts
aufweist, die so ausgebildet ist, daß sie sowohl von der
Antriebswelle (6) als auch von den Leisten (13) und
Stangen (14a, 14b; 15a, 15b) durchsetzt werden kann,
daß die den Leisten (13) zugewandten Randbereiche dieser
Öffnung (17) sich in Eingriff mit eine Schwenkbewegung
gestattenden Querrillen (18) dieser Leisten befinden,
und daß der Rand dieser Öffnung außerdem vorspringende
Zähne (21a bzw. 21b) aufweist, die abwechselnd in Nuten
(20) der einen und der anderen Stange eines Stangenpaars
(14a, 14b; 15a, 15b) eingreifen.
10. Epilationsgerät nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß jede Zupflamelle (5a, 5b)
mindestens eine vorspringende Klemmzone (16, 16c, 16d)
aufweist, die von zwei Ausnehmungen (26, 26c, 26d)
begrenzt ist, die das Einfädeln der Haare in das Innere des
drehbaren Epilationszylinders (4) erleichtern.
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