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Die Erfindung betrifft ein Siegel und insbes. ein geformtes
Kunststoffsicherheitssiegel des Vorhängeschloßtyps gemäß
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Sicherungssiegel vorn Vorhängeschloßtyp haben weit
verbreitet Anwendung gefunden als Einrichtung zur Sicherung
elektrischer Meßgeräte, Verschlüsse u.ä. Solche Siegel
weisen im allgemeinen ein Kunststoffgehäuse mit einem Paar
Öffnungen, die zu einem Ende des Gehäuses hin offen sind,
sowie einen Bügel auf, der aus einem Stück eines U-förmig
gebogenen Drahtes gebildet ist, der Schenkel aufweist,
deren Endabschnitte zurück umgebogen sind. Wenn das Siegel
zur Anwendung gelangt, werden die Schenkel des Bügels in
die Gehäuseöffnungen eingesteckt, um darin dauerhaft
aufgenommen zu werden, so daß der Bügel zerteilt oder auf
eine andere Art und Weise abgebrochen werden muß, um das
Siegel zu öffnen. Zusätzlich zu den üblichen Gestaltungen
wie z.B. einer Rille, einer Unebenheit oder einer ähnlichen
Struktur, welche die Bügelenden festhält, weisen viele
Siegel auch eine einen Aufbruch- bzw. Diebstahlversuch
anzeigende Struktur auf.
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Im allgemeinen sind einen Aufbruch- bzw. einen
Diebstahlversuch anzeigende Strukturen derartig
ausgebildet, daß jeder signifikante Versuch, das Siegel
aufzubrechen oder auf das Siegel unzulässig einzuwirken, in
einer solchen Veränderung des Siegels resultiert, daß der
Diebstahl- bzw. Aufbruchversuch leicht feststellbar ist.
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Das US-Patent 4 687 240 beschreibt ein Sicherheitssiegel
vom Vorhängeschloßtyp mit einer einen Diebstahl- bzw.
Aufbruchversuch anzeigenden Struktur. Dort besteht das
geformte Gehäuse aus einem relativ weichen
Kunststoffmaterial wie Polypropylen und die Bügelenden sind
relativ scharfkantig ausgebildet. Wenn ein Einbrecher, Dieb
o.dgl. versucht, den Bügel aus den Gehäuseöffnungen
herauszuziehen, durchdringen die scharfen Bügelenden das
weiche Siegelgehäuse und stehen aus dem Gehäuse vor, so daß
der Originalzustand des Siegels irreversibel verändert ist.
Zusätzlich ergibt sich durch die Durchdringungskräfte, die
durch die Bügelenden erzeugt werden, eine milchig weiße
Färbung des Polypropylengehäuses, die als Trübung
bezeichnet wird, die sich an den vom Bügel durchdrungenen
Flächen ergibt. Solche Siegel wurden unter vielen
unterschiedlichen Bedingungen und Anwendungen erfolgreich
eingesetzt, sie sind jedoch unbefriedigend, wenn sie in
Situationen verwendet werden, wo sie langzeitig
ultraviolettem Licht, z.B. Sonnenlicht, ausgesetzt werden.
Es wurde nämlich bspw. festgestellt, daß Polypropylen, wenn
es für lange Zeit UV-Licht ausgesetzt wird, instabil wird,
d.h. es kann spröde werden und eventuell in ein Pulver
zerfallen. Infolgedessen sind Entwickler von
Sicherungssiegeln zu anderen Kunststoffmaterialien
übergegangen, welche gegenüber Sonnenlicht wesentlich
stabiler sind. Ein derartiges Material ist Acryl, bei dem
es sich um ein preisgünstiges Kunststoffmaterial handelt,
das normalerweise farblos und ein gutes UV-Filter ist. Da
Acryl jedoch nicht getrübt wird und nicht ausreichend weich
und biegsam ist, können viele einen Einbruch- bzw.
Diebstahlversuch anzeigende Strukturen, wie sie aus
Polypropylen realisiert werden, bei Siegeln aus Acryl nicht
angewandt werden.
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Ein Sicherungssiegel der eingangs genannten Art ist aus der
US 4 832 387 bekannt. Bei diesem bekannten Siegel weist der
mindestens eine Schlitz ein Einsatzstück mit einer Schulter
auf, die zum Festhalten des zugehörigen Schenkels des
Bügels vorgesehen ist. Der Schlitz weist eine Breite auf,
die dem Durchmesser des Bügeldrahtes gleich ist. Infolge
der geradlinigen Ausbildung dieses mindestens einen
Schlitzes, der in seiner Längsrichtung nur durch die
genannte Schulter begrenzt ist, wirkt eine auf den Bügel
ausgeübte Kraft nur in der Kraftrichtung gegen die
Schulter. Das bedeutet jedoch, daß dort eine Penetration
des Siegelgehäuses bzw. eine Penetration eines
vorbestimmten Abschnittes desselben nicht eintritt, wenn
auf den Bügel eine entsprechende, d.h ausreichend große
Kraft ausgeübt wird. Daraus folgt jedoch, daß dieses
bekannte Sicherungssiegel keine einen Aufbruch- bzw.
Diebstahlversuch anzeigende Struktur bildet, sondern ein
hochsicheres Siegel, das jedem Diebstahlversuch widersteht.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Sicherungssiegel vom Vorhängeschloßtyp zu schaffen, wobei
eine einen Aufbruch- bzw. Diebstahlversuch anzeigende
Einrichtung vorgesehen ist, die wirksam wird, wenn versucht
wird, den Bügel zu entfernen.
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Diese Aufgabe und weitere Aufgaben werden durch das
Sicherungssiegel mit den Merkmalen des Kennzeichenteiles
des Anspruchs 1 gelöst.
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Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung des in der Zeichnung
dargestellten Sicherungssiegels. Es zeigen:
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Fig. 1 eine Explosionsdarstellung der bevorzugten
Ausbildung des Sicherungssiegels in einer
Vorderansicht,
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Fig. 2 eine Ansicht des Sicherungssiegels gemäß Fig. 1
in Blickrichtung von oben,
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Figuren 3
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und 4 Seitenansichten des Sicherungssiegels gemäß
Fig.2,
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Fig. 5 einen Schnitt durch das Sicherungssiegel gemäß
Fig.2 entlang der Schnittlinie 5-5, und
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Figuren 6
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bis 9 räumliche Darstellungen der Vorrichtung gemäß
Fig.1 in verschiedenen Zuständen.
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Die Zeichnungen zeigen ein Siegel 10 mit einem Bügel 12,
einem Gehäuse 14 und einem Arretiereinsatzstück 16. Der
Bügel 12 besteht aus einem elastischen Federdraht, er ist
U-förmig gebogen und weist einen langen Schenkel 20 und
einen kurzen Schenkel 22 auf. Die Schenkel 20, 22 sind mit
zurück- d.h.nach innen gebogenen Endabschnitten 24, 26
ausgebildet. Die Schenkel 20, 22 sind außerdem mit nicht
stechenden Einbuchtungen 27, 28 ausgebildet.
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Das Siegelgehäuse 14 weist eine relativ dicke, U-förmige
Wand 30 auf, die zwischen den Rändern zweier breiter
Seitenwände 32, 34 angeordnet ist, wodurch sich ein
schmales kappenförmiges Gehäuse mit einer Öffnung 36
ergibt, die an einer Seite desselben vorgesehen ist. Die
Innenflächen der beiden Seitenwände 32, 34 sind abgestuft,
so daß sich zwei schmale Seitenkammern 40, 42 sowie eine
breitere zentrale Kammer 44 zur Aufnahme des Einsatzstückes
16 ergibt.
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Das Einsatzstück 16 besitzt einen länglichen
Arretierabschnitt 50, der mit voneinander abgewandten
Anschlägen 52, 54 ausgebildet ist, die an einem Ende des
Einsatzstückes 16 vorgesehen sind und sich von
entgegengesetzten Seiten desselben wegerstrecken. Der
Abschnitt 50 ist derartig dimensioniert, daß er eng in die
zentrale Kammer 44 paßt. Die Anschläge 52 und 54 sind
schmäler als der Abschnitt 50, sie sind derartig
dimensioniert, daß sie eng in die Kammern 40, 42
hineinpassen. Der Anschlag 52 ist relativ kurz und legt den
Boden der Kammer 40 fest. Der Anschlag 54 ist länger als
der Anschlag 52 und legt den Boden der Kammer 52 fest. Auf
diese Weise ist der Arbeits- bzw. Wirkabschnitt der Kammer
42 kürzer als der der Kammer 40. Außerdem weist der
zentrale Arretierabschnitt 50 Arretierschlitze 60, 62, 64
auf, die am besagten Abschnitt ausgebildet sind.
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Das Einsatzstück 16 und das Gehäuse 14 können aus einer
Vielzahl von Kunststoffen voneinander getrennt hergestellt
werden. Obwohl Acryl aus den oben genannten Gründen ein
bevorzugtes Material ist, können selbstverständlich auch
andere geeignete Kunststoffmaterialien angewandt werden.
Das Einsatzstück 16 und das Gehäuse 14 können auch aus
unterschiedlichen Materialien bestehen. Nachdem Acryl ein
gutes UV-Filter ist, braucht das Einsatzstück 16 nicht aus
Acryl zu bestehen, um die Vorteile entsprechender
Stabilität zu erzielen, wie sie oben diskutiert worden
sind, so lange das Gehäuse 14 aus Acryl besteht.
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Nach der Formung werden das Einsatzstück 16 und das Gehäuse
14 in einem ersten Arbeitsschritt in der Weise
zusammengebaut, daß das Einsatzstück 16 mit den Anschlägen
52, 54 voraus in die Öffnung 36 eingesteckt wird. Das
Einsatzstück 16 wird dann im Gehäuse 14 durch herkömmliche
Verfahren wie bspw. Ultraschallschweißen fixiert, wobei die
Innenflächen der Kammer 44 mit der Oberfläche des
Abschnittes 50 des Einsatzstückes 16 verschweißt wird.
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Der Arretierschlitz 60 ist an der Seite des Abschnittes 50
ausgebildet, der an die Kammer 40 angrenzt, er ist in der
Nähe der Öffnung 36 vorgesehen. Wie aus Fig. 6 ersichtlich
ist, wird der Bügel 12 zuerst an dem Siegel 10 montiert,
wobei der lange Schenkel 20 in die Kammer 40 und der kurze
Schenkel 22 in die Kammer 42 eingesetzt wird. In diesem
Montagezustand ist der zurück umgebogene Endabschnitt 24 in
dem Schlitz 60 aufgenommen, so daß der Bügel 12 dauerhaft
mit dem Siegel 10 verbunden ist, während der zurück
umgebogene Endabschnitt 26 in der Kammer 42 nur teilweise
aufgenommen ist. In diesem Zustand wird das Siegel 10
üblicherweise an den Kunden geliefert.
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Das Siegel 10 wird dadurch zur Verwendung fertiggemacht,
daß zuerst der federnde Bügel 12 gebogen wird, um den
kurzen Schenkel 22 von der Kammer 42 zu befreien. Der lange
Schenkel 20 verbleibt im Schlitz 60 arretiert. Der Schenkel
22 wird dann durch die (nicht gezeichnete) zu versiegelnde
bzw. zu plombierende Struktur, wie das Schloß an einem
elektrischen Meßgerät, durchgesteckt und dann in die Kammer
42 zurückgesteckt. Schließlich wird der Bügel 12 dann
weiter in das Siegelgehäuse 14 hineingesteckt, bis der
zurück umgebogene Endabschnitt 24 und 26 am jeweils
zugehörigen Anschlag 52 und 54 anstößt.
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Während des Einsteckens des Bügels 12 in die Kammern 40, 42
schnappen die zurück umgebogenen Endabschnitte 24, 26 in
die zugehörigen Schlitze 62, 64 ein (Fig. 7). In dieser
Stellung befindet sich das Siegel 10 in seiner
Arretierposition. Von den Arretierschlitzen 62, 64, welche
identisch ausgebildet sind, weist jeder eine
Arretierschulter (A), eine Öffnung (B) und eine Rampe (C)
auf. Die Rampe (C) verläuft von der Schulter (A) in
Richtung zur Öffnung 36 schräg zur Innenfläche des Gehäuses
14 in der Kammer 44.
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Die Schlitze 62, 64 sind derartig dimensioniert, daß sie
die zurück umgebogenen Endabschnitte 24, 26 festhalten,
wobei ihre Enden unter der jeweiligen Schulter (A)
angeordnet sind. Bei normaler Verwendung verhindern die
Schultern (A) eine Bewegung des Bügels 12 in Richtung zur
Öffnung 36. Wenn jedoch eine ausreichend große Kraft auf
den Bügel 12 dadurch ausgeübt wird, daß z.B. der Schenkel
22 mit einer Zange 80 gefaßt und in Richtung des Pfeiles
(F) in Fig. 8, 9 gezogen wird, kuppelt das Ende des
zurückgebogenen Endabschnittes 22 oder 26 oder beide
gemeinsam von der Schulter (A) aus und wird bzw. werden
durch die Nocken- bzw. Keilwirkung der Rampe (C) (Fig. 8)
gegen die Innenfläche der breiten Wand 32, 34 bzw. gegen
die Innenfläche beider Wände 32 und 34 gedrückt. Die
Wanddicke des Gehäuses 14 ist in der Nachbarschaft der
Öffnung (B) vergleichsweise gering. Auf diese Weise sind
die genannten Abschnitte der breiten Wand 32, 34 in der
Nachbarschaft der Öffnungen (B) gegen Beschädigungen
wesentlich empfindlicher als die verbleibenden Abschnitte.
In der in Fig. 8 gezeichneten Stellung ergibt sich außerdem
eine signifikante Konzentration der Kräfte und Drücke, wie
sie durch die Abschnitte 24, 26 infolge der Nocken- bzw.
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Keilwirkung der Rampe (C) in einer Richtung, die zur Ebene
der Wände 32, 34 senkrecht orientiert sind.
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Wie die Fig. 9 zeigt, kann der Endabschnitt 26 die
Außenfläche des Siegels 10 auf zwei Arten wesentlich
verändern, um einen Einbruch- bzw. Diebstahlversuch
anzuzeigen:
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1. wird durch den signifikanten Druck vom Endabschnitt
26 das Acrylmaterial der Wand 34 rissig, d.h. an der
Außenfläche entstehen sichtbare Risse 82.
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2. kann das Acrylmaterial eventuell brechen, wenn die
Kraft (F) zunimmt, wodurch der Endabschnitt 26 durch
ein Loch 84 (Fig. 9) austreten kann.
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Jeder dieser möglichen Zustände liefert eine irreversible
sichtbare Anzeige eines Einbruchs- bzw. Diebstahlversuchs.
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In Kenntnis der oben angegebenen technischen Lehre sind
eine Vielzahl Modifikationen bzw. Änderungen des
Erfindungsgegenstandes möglich. Bspw. ist es naheliegend,
daß der beschriebene einen Einbruchs- bzw.
Diebstahlsversuch anzeigende Mechanismus genauso
funktioniert, wenn das Gehäuse 14 aus Polypropylen
hergestellt wird und wenn die Bügelenden ausreichend
scharfkantig ausgebildet sind. In diesem Falle lenkt die
Rampe (C) die scharfkantigen Enden zu den Wänden 32, 34
hin, wodurch eine Trübung verursacht wird, wenn die Enden
die Wände 32, 34 durchdringen. Daraus folgt jedoch ohne
weiteres, daß im Umfang des anschließenden Patentanspruches
die Erfindung auch anders realisiert sein kann als oben
detailliert beschrieben worden ist.