DE68919463T2 - Bremsbackenführungselement und dieses verwendende Bremse. - Google Patents
Bremsbackenführungselement und dieses verwendende Bremse.Info
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Description
- Gegenstand der Erfindung ist eine Trommelbremse mit Innenbacken und insbesondere eine verbesserte Trommelbremse mit Innenbacken mit einer Bremsankerplatte, an der eine Bremsbacke mit einer Steganordnung, gesteuert von der Drehung eines an der Bremsankerplatte befestigten Nockengliedes zwischen einer radial zurückgezogenen und einer radial vorgeschobenen Position bewegbar ist, wobei zum Aufrechterhalten einer im wesentlichen parallelen Ausrichtung zwischen der Bremsankerplatte und der Steganordnung bei einer Bewegung der Bremsbacke zwischen der radial vorgeschobenen und der radial zurückgezogenen Position ein Führungsglied vorgesehen ist.
- Aus dem Stand der Technik sind Innenbackentrommelbremsen, insbesondere mittels Druckluft oder hydraulisch betätigte Trommelbremssysteme bekannt, bei denen bogenförmige Bremsbacken eines mit Rädern versehenen Fahrzeugs um ein Ankerglied in Eingriff mit einer sich drehenden ringförmigen Bremstrommel geschwenkt werden, um die Geschwindigkeit des -mit Räder versehenen Fahrzeugs durch die Verwendung eines Bremsbetätigungsgliedes zu verzögern, wie es ein verrückbares Nockenelement ist. Das Bremsbetätigungsglied, üblicherweise ein drehbares Nockenelement oder ein linear bewegliches Keilelement, ist zwischen den einander benachbarten Enden der drehbaren Bremsbacken angeordnet und mit einer drehbaren Nockenwelle bzw. einer linear beweglichen Betätigungsstange verbunden, um eine hin- und hergehende, im wesentlichen lineare Bewegung einer Energiequelle, wie beispielsweise ein Luftdruckantrieb oder ähnliches, den Bremsbacken mitzuteilen.
- Das Betätigungsglied, das häufig die Form eines sogenannten Spreiznockens in S-Form oder eines Keils hat, ist üblicherweise zwischen Nocken- oder Keilfolgegliedern angeordnet, die häufig die Form von Rollen oder ähnlichem haben, und die drehbar an den Bremsbacken befestigt sind.
- Beispiele solcher zu dem Stand der Technik gehöriger nockenbetätigter Trommelbremsen sind aus den US-Patenten Nr. 3 497 037; 3 096 857 und 2 002 139 bekannt, auf die hiermit Bezug genommen ist.
- Während die von Nocken und/oder Keilen betätigten Trommelbremsen, insbesondere die Trommelbremsen mit S-Nocken, durchgesetzt und akzeptiert sind, sind solche Einrichtungen nach dem Stand der Technik in gewissen Situationen insofern nicht ganz befriedigend, als sie einen relativ schweren Aufbau haben, bei dem Gußeisenteile verwendet sind und bei dem Bremsbacken mit mehreren Steganordnungen erforderlich sind, um die erforderliche Festigkeit und die geforderte gegenseitige Ausrichtung zwischen deren Teilen zu erreichen. Der Stand der Technik umfaßt viele Versuche, nockenbetätigte Trommelbremsen von geringerem Gewicht durch die Verwendung von gestanzten Bauteilen mit relativ geringerem Gewicht herzustellen. Während diese Bremsanordnungen mit geringerem Gewicht für gewisse Anwendungen sehr zweckmäßig und kommerziell gut angekommen sind, sind die Einrichtungen nach dem Stand der Technik für gewisse Anwendungen nicht ganz befriedigend, wie beispielsweise an relativ kleineren nockenbetätigten Trommelbremsen für eine gelenkte Vorderachse oder eine gelenkte angetriebene Achse. Insbesondere sind die Gestaltungen nach dem Stand der Technik schwerer und/oder komplizierter, als es gewünscht ist, um die geforderte Festigkeit der Teile zu erreichen und/oder sicherzustellen, daß die Bremsbacke, insbesondere in der unbetätigten Stellung der Bremse in Fluchtung mit der Bremstrommel ist. Wie es bekannt ist, ist die Aufrechterhaltung einer richtigen Fluchtung zwischen der Bremsbacke und der Bremstrommel wünschenswert, um das erforderliche Lüftespiel auf ein Minimum zu begrenzen und somit das Maximum des wirksamen Hubes eines Luftdruckantriebes oder ähnlichem zu bewahren. Viele der Bremsanordnungen nach dem Stand der Technik und mit geringerem Gewicht verwenden Bremsbacken mit zwei oder mehr Stegen und/oder Bremsbacken mit darin eingeformten Durchgangsöffnungen, in denen in dem Versuch, sicherzustellen, daß die Bremsbacken der Trommelbremse mit deren Bremstrommeln richtig ausgerichtet bleiben, das Ankerglied oder der Ankerstift aufgenommen ist.
- Ein Mittel, mittels dessen die im wesentlichen parallele Ausrichtung zwischen einer Trommelbremsenankerplatte und einem Steg einer Bremsbacke während ihrer Bewegung zwischen einer radial vorbeschobenen und einer radial zurückgezogenen Position aufrecht zu halten ist, wobei die richtige Fluchtung zwischen der Bremsbacke und der Trommel sichergestellt wird, ist das Führungsmittel, das in dem US-Patent 4 476 968 geoffenbart ist, das auf den Anmelder der vorliegenden Erfindung zurückgeht und deren Offenbarung durch Bezugnahme aufgenommen sein soll. Jedoch steht das Führungsmittel lediglich mit seiner Seite des Steges der Bremsbacke im Eingriff und ist somit nicht in der Lage, die Bewegung des Steges auf eine präzise parallele Ausrichtung zu der Bremsänkerpiatte zu begrenzen, wenn die Bremsbacke sich zwischen der radial vorgeschobenen und der radial zurückgezogenen Position bewegt.
- Gemäß der vorliegenden Erfindung sind die Nachteile des Standes der Technik überwunden worden, indem eine verbesserte Trommelbremse, vorzugsweise eine nockenbetätigte Trommelbremse, vorgesehen worden ist, die Mittel in Form eines Führungsstückes zur Aufrechterhaltung einer im wesentlichen parallelen Fluchtung zwischen einer Bremsbacke einer Trommelbremse und einer Bremsankerplatte in sowohl der betätigten als auch der nicht betätigten Lage der Bremsbacken aufweist und das umgekehrt sowohl dazu dient, das Reibeelement der Bremsbacke parallel zu der und in der Rotationsebene der Bremsfläche der Bremstrommel zu halten als auch die Bewegung der Bremsbacke zu dämpfen und zusätzlich die Kosten durch Verringerung der Anforderungen an die Kontrolle der Abmessungen zu reduzieren.
- Entsprechend ist es eine Aufgabe der Erfindung, ein Führungsglied zum Sicherstellen im wesentlichen paralleler Ausrichtung zwischen einer Bremsankerplatte und einer Bremsbacke einer Trommelbremse zu schaffen, wenn sich die Bremsbacke zwischen einer radial vorgeschobenen und einer radial zurückgezogenen Position bewegt.
- Es ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, eine verbesserte Trommelbremse mit einem Führungsglied vorzusehen, das dazu dient, die im wesentlichen parallele Ausrichtung zwischen einer Bremsankerplatte und einer Bremsplatte sicherzustellen, wenn sich die Bremsbacke zwischen einer radial vorgeschobenen und einer radial zurückgezogenen Position bewegt.
- Diese und andere Aufgaben werden durch das Lesen der detaillierten Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform in Verbindung mit den zugehörigen Zeichnungen ersichtlich.
- Fig. 1 ist eine Vorderansicht auf die erfindungsgemäße verbesserte Innenbackentrommelbremse;
- Fig. 2 ist eine Seitenansicht entlang der Blicklinie 2-2 nach Fig. 1;
- Fig. 3 ist eine Vorderansicht einer Ausführungsform des Führungsgliedes nach der Erfindung entlang der Blicklinie 3-3 von Fig. 1;
- Fig. 4 ist eine Seitenansicht des Führungsgliedes nach Fig. 3 entlang der Blicklinie 4-4: und
- Fig. 5 ist eine perspektivische Ansicht einer anderen Ausführungsform des Führungsgliedes gemäß der Erfindung.
- In den Fig. 1 und 2 sind entsprechende Vorder- und Seitenansichten einer nockenbetätigten Ausführungsform 100 der erfindungsgemäßen Trommelbackenbremse dargestellt. Obwohl die Bremse 100 mechanisch oder hydraulisch betätigt werden kann, wird sie gewöhnlich durch einen Luftdruckantrieb, wie einen Antrieb 6 nach Fig. 1 betätigt, der an einem Aktuatorhalter 8 gesichert ist, der beispielsweise an dem Rahmen eines Kraftfahrzeuges befestigt ist.
- Die Bremse 100 dient dazu, über Reibung eine Bremstrommel zu bremsen, wie sie an dem Ende einer Achse eines Kraftfahrzeuges verwendet wird, die sich in einer der durch die Pfeile bezeichneten Richtungen drehen kann. Die Bremse 100 weist einen drehbaren Nocken, wie einen Spreiznocken 12 in S-Form auf, der in Fig. 1 veranlaßt wird, sich in Uhrzeigerrichtung zu drehen, wenn ein Druckluftantrieb 41 aktiviert wird, wie es bei dem Niedertreten des Bremspedals eines Kraftfahrzeuges der Fall ist.
- Einander gegenüberliegende Nockenflächen des Nockens 12 stehen mit Nockenfolgegliedern, wie Folgerollen 14, in Eingriff, die entsprechend an einem Ende der einander gegenüberliegenden Steganordnungen 16 befestigt sind. Die Steganordnungen 16 sind entsprechende Teile von einander gegenüberliegenden, voneinander wegbeweglichen Bremsbacken, die generell mit dem Bezugszeichen 18 bezeichnet sind und die entsprechende bogenförmige Auflageplatten 20 aufweisen, die im wesentlichen quer zu der Steganordnung 16 gesichert sind. An der auf die Trommel 10 schauenden Fläche der Platte 20 ist ein geeignetes Bremsbelagmaterial 22 befestigt. Die radial außenliegende Fläche 24 des Bremsbelages 22 dient dazu, mit der radial innenliegenden Fläche 26 der Trommel 10 in reibenden Eingriff zu kommen, wenn die Bremsbacken 18 gezwungen werden, sich durch eine Drehung des Nockens 12 in eine außenliegende, d.h. in radialer Richtung vorgeschobene Position zu bewegen.
- Wenn die Bremsbacken 18 in einer zurückgezogenen Position befindlich sind (d.h. die Bremsen sind nicht betätigt) besteht ein anfängliches vorbestimmtes Lüftespiel zwischen den Flächen 24 und 26, auf das generell mit dem Bezugszeichen 28 Bezug genommen ist.
- Die Bremsbacken 18 sind um eine Zapfenanordnung, wie einen Ankerzapfen 30 bei ihren entsprechenden gegenüberliegenden Enden an einem Ort drehbar gelagert, der den Enden, die mit den Folgerollen 14, die, wie in Fig. 1 dargestellt, mit dem Nocken 12 in Eingriff stehen, diametral gegenüberliegt. Jedes der einander gegenüberliegenden Enden der Bremsbacken 18 ist mit einer konkaven Ausnehmung 32 versehen, dessen anliegende Fläche durch eine Kompressionsfeder 34 gegen den Zapfen 30 gehalten ist, die an der Steganordnung 16 gesichert ist, wie es aus dem Stand der Technik bekannt und in Fig. 1 dargestellt ist.
- Die Folgerollen 14 sind gegen den Nocken 12 mittels einer Kompressionsrückzugfeder 36 gehalten, die an der Steganordnung 16 der einander gegenüberliegenden Bremsbacken 18 gesichert ist.
- Der Ankerzapfen 30 ist an der Bremsankerplatte 38 gesichert, die ihrerseits an einem festliegenden Rahmen gesichert ist, wie es in Fig. 2 dargestellt ist. Die Steganordnung 16 jeder Bremsbacke 18 ist von der Bremsankerplatte 38 beabstandet und ein rechtes Ende 40 einer Nockenwelle 42 ist durch den vorstehend beschriebenen Druckluftantrieb 6 drehend angetrieben.
- Die Bremse 100 kann einen Zapfen 44 enthalten, der an der Anbauplatte gesichert ist und dessen Ende an der Fläche der Steganordnung 16 anliegt, die ihr zugewandt ist, um eine Abstützung der Bremsbacken 18 zu erbringen, wenn sie sich um den Ankerzapfen 30 drehen, wie es in dem US-Patent 4 476 968 beschrieben ist.
- In Fig. 1 ist die Bremse 100 in der radial zurückgezogenen Position dargestellt. Die Betätigung des Bremspedals veranlaßt den Druckluftantrieb 6, den Nocken 12 zu drehen, der die Rollen 14 voneinander weg drückt, was die Bremsbacken 18 veranlaßt, sich voneinander weg um den Ankerzapfen 30 zu drehen und die Bremsbacken bewegen sich zu einer radial expandierten Lage, wodurch die Fläche 24 des Bremsbelags 22 reibungsmäßig mit der Innenfläche 26 der drehbaren Trommel 10 in Eingriff kommt, um die Drehung der Trommel 10 zu verzögern. Ein Freigeben des Bremspedals veranlaßt die Rollen 14, sich aufeinander zu zu bewegen und den Bremsbacken 18 zu gestatten, sich um den Ankerzapfen 30 zu drehen und in ihre in Fig. 1 dargestellten zurückgezogenen Positionen zurückzukehren.
- Wenn sich die Bremsbacken 10 um den Ankerzapfen 30 drehen, ist es wichtig, daß die Steganordnungen 16 in einem im wesentlichen konstanten Abstand "d" zu der Bremsankerplatte 38 verbleiben, wie es in Fig. 2 dargestellt ist. Um dieses zu erreichen, ist an der auf die Steganordnung 16 zu schauenden Seite der Bremsankerplatte 38 ein Führungsglied 50 gesichert, das mit einer Gleitfläche 46, die auf die Bremsankerplatte zu schaut, und einer dieser gegenüberliegenden Gleitfläche 48 versehen ist, die von der Beremsankerplatte 38 weg schaut, wie mit Bezug auf die Fig. 3 und 4 hiernach beschrieben ist.
- Gemäß den Fig. 3 und 4 ist das Führungsglied 50 einstückig ausgebildet und weist einen zentralen Abschnitt 52 auf, der mittels geeigneter Mittel, wie einem Bolzen 62, fest an der Seite der Bremsankerplatte 38 gesichert ist, die der Gleitfläche 46 der Steganordnung 16 zugewandt ist, wozu eine durch die Bremsankerplatte 38 führende Öffnung 66 zur Aufnahme des Bolzens 62 vorgesehen ist. Das Führungsglied 50 ist vorzugsweise etwa um die Mitte entlang der bogenförmigen Länge der Bremsbacke 18 angeordnet, wie in Fig. 1 dargestellt ist. Ein erster und ein zweiter Arm 54 erstrecken sich entsprechend von einander gegenüberliegenden Seiten des Basisabschnittes 52, der im wesentlichen flach ausgebildet ist, auf die Steganordnung 16 zu.
- Die Arme 54 sind entsprechend an der Gleitfläche 46 benachbarten Stellen gebogen, um entsprechend voneinander beabstandete Führungsflächen 56 auszubilden, die mit der Gleitfläche 46 in Anlage stehen.
- Obwohl die Arme 54 aufeinender zu gebogen sein können, sind sie vorzugsweise voneinander und den benachbarten Stellen der Gleitfläche 46 weg gebogen, wie es in Fig. 3 dargestellt ist. Die Arme 54 sind dann nach unten auf die Bremsankerplatte 38 zu gebogen, um entsprechende konvexe Anordnungen auszubilden, die mit ihrer offenen Seite auf die Bremsankerplatte 38 zu weisen, wobei deren Scheitel voneinander beabstandete, im wesentlichen gerade Führungslinien oder -flächen 56 in einer Ebene bildet, die durch die voneinander beabstandeten, im wesentlichen linearen Scheitellinien definiert ist und die im wesentlichen parallel zu der Gleitfläche 46 und zu der Bremsankerplatte 38 ausgerichtet ist.
- Die Arme 54 erstrecken sich vorzugsweise auf eine der Bremsankerplatte 38 benachbarte Position zu und biegen sich dann voneinander weg, um voneinander beabstandete Stützflächen 64 auszubilden, die im wesentlichen parallel zu der Fläche des zentralen Basisabschnittes 52 ausgerichtet ist, der an der Bremsankerplatte 38 anliegt, so daß die Flächen 56 und der zentrale Basisabschnitt 52 sämtlich an der Bremsankerplatte 38 ruhen, wenn das Führungsglied 50 an der Bremsankerplatte 38 gesichert ist.
- Das Führungsglied 50 ist mit einem dritten Arm 57 versehen, der in im wesentlichen querer (rechtwinkliger) Ausrichtung zu dem ersten und dem zweiten Arm 54 steht und der sich von dem Basisabschnitt 52 um eine äußere Kante 49 der Steganordnung 16, wie es in Fig. 4 dargestellt ist, und von dort aus auf eine gegenüberliegende zweite Gleitfläche 48 der Steganordnung 16 zu erstreckt. Der Arm 57 ist auf die anliegende Fläche 48 zu gebogen, um eine dritte, mit dieser in Anlage stehende Führungsfläche 58 zu bilden. Die Führungsfläche 58 ist vorzugsweise die im wesentlichen lineare Scheitelführungs- oder lineare Führungslinie des konvex ausgebildeten Arms, der von dem sich auf die Fläche 48 zu und dann von dieser weg erstreckenden Arm 56 gebildet ist, wobei die offene Seite der konvexen Anordnung von der Fläche 48 weg weist, wie es in Fig. 4 dargestellt ist.
- Der Arm 57 dient dazu, die Führungsfläche 58 federnd gegen die Gleitfläche mit einer Federkraft "F" zu drücken, die von dem Arm 56 auf sie gerichtet ist und dazu, die Gleitfläche 46 gegen die voneinander beabstandeten Führungsflachen 56 zu drücken.
- In Fällen, bei denen das erfindungsgemäße Führungsglied an der Bremsankeplatte mit einem einzelnen Bolzen gesichert ist, kann es wenigstens einen Vorsprung, wie beispielsweise eine Nase 60, aufweisen, die sich in eine Öffnung der Bremsankerplatte erstreckt und in diese eingerastet und somit positioniert ist, um zu verhindern, daß sich das Führungsglied in Bezug auf die Bremsankerplatte 38 und die Steganordnung 16 dreht.
- Das in Fig. 5 dargestellte Führungsglied 70 weicht von dem Führungsglied 50 darin ab, daß der dritte Arm 57' nicht einstückig mit dem Abschnitt 52, sondern separat ausgebildet und gegen den Basisabschnitt 52 gehalten ist, indem dieser eine durch ihn hindurchgehende Öffnung 63 hat, die mit einer Öffnung 66 der Bremsankerplatte in Übereinstimmung bringbar ist, so daß der Arm 57' lösbar an den Basisabschnitt 52 befestigt ist, wenn der Basisabschnitt 52 durch Mittel, wie einen Bolzen 62, lösbar an der Bremsankerplatte 38 befestigt ist.
- Das Führungsglied 70 umfaßt außerdem voneinander beabstandete Arm 54 mit voneinander beabstandeten Stützflächen 64, eine erste und eine zweite Führungsfläche 56, die voneinander beabstandet sind und eine dritte Führungsfläche 58', die vorstehend beschrieben ist.
- In Fällen, bei denen das Führungsglied 70 lösbar an der Bremsankerplatte 38 befestigt ist, weist der dritte Arm 57' vorzugsweise wenigstens einen Vorsprung, wie eine Nase 67 auf, die im Eingriff mit einer Öffnung 68 des Basisabschnitts 52 steht und sich durch diese hindurch erstreckt und sich außerdem in eine korrespondierende, in der Bremsankerplatte 38 vorgesehene Öffnung erstreckt und in diese eingerastet ist, um den Arm 57' an einer Drehung in Bezug auf die Arme 54 zu hindern, um die im wesentlichen bestehende Querausrichtung zueinander aufrechtzuerhalten.
- Mittels des erfindungsgemäßen Führungsgliedes wird die Steganordnung 16 in einer Ebene gehalten, die im wesentlichen parallel zu der Ebene der Bremsankerplatte 38 liegt, wobei sie entlang der ersten und der zweiten Gleitfläche 56 und der dritten Gleitfläche 58, 58' gleiten kann, wenn die Bremsbacke 10 sich zwischen der radial zurückgezogenen und der radial außenliegenden Position bewegt, was im wesentlichen sowohl die Ausrichtung zwischen dem Bremsbelag 22 und der inneren Bremsfläche 26 der Trommel 10 verbessert als auch die Bewegung der Bremsbacken durch die federnde Klemmkraft "F" dämpft, die von dem dritten Arm 57, 57' ausgeübt wird.
Claims (9)
1. Führungsglied (70) zur Aufrechterhaltung der im
wesentlichen parallelen Ausrichtung zwischen einer
Bremsankerplatte (38) und einem Steg (16) einer Bremsbacke (18),
die, gesteuert von der Drehung eines an der
Bremsankerplatte befestigten drehbaren Nockengliedes zwischen
einer radial vorgeschobenen und einer
zurückgezogenen Position drehbar ist, wobei das Führungsglied (70)
einen ersten bogenförmigen Arm (57, 57') aufweist,
der an seinem freien Ende eine Führungsfläche (58,
58') definiert, die dazu dient, von dem Arm federnd
gegen den Steg gedrückt zu werden, wobei das
Führungsglied (70) dadurch gekennzeichnet ist, daß es einen
zentralen Basisabschnitt (52) zur gesicherten Anlage
an der Bremsankerplatte sowie einen zweiten und einen
dritten Arm (54, 54) aufweist, die sich entsprechend
von einander gegenüberliegenden Enden des
Basisabschnitts (52) weg auf die Führungsfläche (58, 58')
zu erstrecken, wobei der zweite bzw. der dritte
Arm in einem von dem zentralen Basisabschnitt
abliegenden Bereich entsprechend gekrümmt sind und eine
zweite und eine dritte Führungsfläche (56, 56)
definieren, die voneinander beabstandet sind und die
von dem zentralen Basisabschnitt weg weisen sowie
in einer Ebene liegen, die im wesentlichen parallel zu
diesem liegt , wobei der erste Arm (57, 57') von dem
Basisabschnitt (52) mittig und in im wesentlichen
querer Ausrichtung zu dem zweiten und dem dritten Arm
weg erstreckt, wobei der sich von dem Basisabschnitt weg
erstreckende Arm (57, 57') dazu dient, den Steg gegen
die zweite und die dritte Führungsfläche zu halten,
wobei das Führungsglied (70) dazu dient, dem Steg
zu gestatten, zwischen der ersten Führungsfläche (57')
sowie der zweiten und der dritten Führungsfläche (56, 58)
zu gleiten, wenn die Bremsbacke sich zwischen der radial
vorgeschoben und der radial zurückgezogenen Position
bewegt, um die im wesentlichen parallele Ausrichtung
zwischen dem Steg und der Bremsankerplatte aufrechtzuerhalten.
2. Führungsglied (70) nach Anspruch 1, bei dem der zweite
und der dritte Arm (54, 54) des Führungsgliedes
voneinander weg gebogen sind, um die zweite und dritte
Führungsfläche (56, 56) auszubilden, die entsprechend
mit der Steganordnung benachbart sind und auf diese
zu weisen.
3. Führungsglied (70) nach Anspruch 1, bei dem der zweite
und der dritte Arm (54, 54) voneinander weg und danach
auf die Ebene des Basisabschnitts (52) zu gebogen sind,
um entsprechende konvexe Anordnungen auszubilden, die eine
auf die Bremsankerplatte zu weisende offene Seite und
einen Scheitel aufweisen, der der Steganordnung
benachbart ist und auf diese zu weist, um eine zweite
und eine dritte Führungsfläche als im wesentlichen
lineare voneinander beabstandete Führungsflächen zu
definierten.
4. Führungsglied (70) nach Anspruch 3, bei dem der zweite
und der dritte Arm (54, 54) sich entsprechend von dem
Scheitel auf die Ebene des Basisabschnittes (52) zu
erstrekken und danach an der Bremsankerplatte liegend
voneinander weg gebogen sind, um entsprechend eine erste und
eine zweite Führungsfläche (64, 64), die voneinander
beabstandet sind, an einander gegenüberliegenden Seiten
des Basisabschnittes (52) auszubilden, die im
wesentlichen mit einer Fläche des Basisabschnittes
ausgerichtet sind, die auf die Bremsankerplatte (38) zu weist
und mit dieser in Anlage bringbar ist, wodurch der
Basisabschnitt und die erste und die zweite Stützfläche
(64, 64) ruhend an der Bremsankerplatte (38) abgestützt
werden können, wenn das Führungsglied an dieser gesichert
ist.
5. Führungsglied (70) nach den Ansprüchen 1, 2, 3 oder 4,
bei dem der erste Arm (57') des Führungsgliedes sich
auf die zweite Gleitfläche (48) der Steganordnung zu
und danach von dieser weg erstreckt, um eine konvexe
Anordnung zu bilden, deren offene Seite von dieser weg
weist und deren Scheitel auf diese zu weist, wobei
eine im wesentlichen lineare Führungslinie definiert
wird, die die erste Führungsfläche (58) des
Führungsgliedes ist.
6. Führungsglied (70) nach Anspruch 5, bei dem der erste
Arm (57') des Führungsgliedes ein gesondertes und an
dem Basisabschnitt (52) lösbar gesichertes Teil ist.
7. Führungsglied (70) nach Anspruch 6, bei dem der dritte
Arm (57') wenigstens einen Vorsprung aufweist, der sich
in wenigstens einer Öffnung der Bremsankerplatte (38)
erstreckt, wobei der Vorsprung so angeordnet ist,
daß der die im wesentlichen quere Ausrichtung zwischen
dem ersten Arm und dem zweiten sowie dritten Arm
aufrecht erhält.
8. Führungsglied (70) nach Anspruch 1, bei dem das
Führungsglied (70) an der Bremsankerplatte (38) lösbar
gesichert ist und bei dem der Basisabschnitt (52)
wenigstens einen sich in wenigstens eine Öffnung der
Bremsankerplatte (38) hinein erstreckenden Abschnitt aufweist,
wobei der Vorsprung so angeordnet ist, daß er
verhindert, daß sich der Basisabschnitt in Bezug auf die
Bremsankerplatte u-nd die Steganordnung dreht.
9. Verbesserte nockenbetätigte Innenbackentrommelbremse
(100), die folgendes aufweist:
eine Anbauplatte (38);
ein wahlweise verschiebbares bremsbetätigtes
Bremsbetätigungsnockenmittel (12), das an der Bremsankerplatte
fixiert ist,
eine Zapfenanordnung (30), die an der Bremsankerplatte
(38) fixiert ist,
ein Paar im wesentlichen gebogener radial nach außen
bewegbarer Bremsbacken (18), die an der
Zapfenanordnung drehbar abgestützt sind, wobei jede der
Bremsbacken ein Nockenfolgeglied (14) an einem seiner Enden
trägt, das mit dem Nockenmittel zur gemeinsamen
Bewegung mit diesem in Eingriff steht, wobei der Nocken
(12) eine erste Stellung, in der die Bremsbacken
radial zurückgezogen sind und eine zweite Stellung
aufweist, in der die Bremsbacken radial vorgeschoben sind,
wobei jede der beiden Bremsbacken (18) eine
Steganordnung (16) mit wenigstens einem Steg aufweist, wobei
die Steganordnung eine erste und eine zweite
Gleitfläche (46, 48) aufweist, die im wesentlichen in
entgegengesetzte Richtungen weisen und parallel
zueinander ausgerichtet sind, wobei die erste Gleitfläche
in paralleler und räumlich beabstandeter Ausrichtung zu der
Bremsankerplatte (38) steht und eine gekrümmte
Tafelanordnung (20) aufweist, die im wesentlichen rechtwinklig
zu der Steganordnung angeordnet ist und Reibungsmaterial
(22) an ihrer radial außenliegenden Fläche trägt, wobei
jede der Steganordnungen so ausgebildet ist, daß eines
der Nockenfolgeglieder (14) an einem Ende in Eingriff
steht und daß sie an ihrem anderen Ende mit einer konkaven
Fläche versehen ist, die an der Zapfenstruktur drehbar
gehalten ist; wobei zur Verbesserung Mittel zum
Aufrechterhalten einer im wesentlichen parallelen Ausrichtung
zwischen der Bremsankerplatte und der Steganordnung in
der radial zurückgezogenen und der radial vorgeschobenen
Bremsbackenposition aufweist, wobei die Mittel zur
Ausrichtung und ein Führungsglied (70) gemäß einem oder
mehreren der Ansprüche 1 bis 8 vorgesehen sind.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| US07/247,824 US4869352A (en) | 1988-09-22 | 1988-09-22 | Brake shoe guide member and brake using same |
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