DE68906684T2 - Trocknung einer Schicht eines lösungsmittelbasierten Leimes. - Google Patents
Trocknung einer Schicht eines lösungsmittelbasierten Leimes.Info
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Description
- Die Erfindung betrifft das Trocknen einer Schicht eines lösungsmittelbasierten Leimes bzw. Klebstoffes, insbesondere ein Verfahren zum Trocknen einer derartigen Schicht, die auf die Oberfläche eines Gegenstandes wie beispielsweise eines Schuhs aufgetragen ist und eine Trocknungsvorrichtung zum Durchfähren eines solchen Verfahrens.
- Beim Trocknen einer Schicht eines lösungsmittelbasierten Klebstoffes, die auf eine Oberfläche eines Gegenstandes aufgetragen ist, kann die Gesamttrocknungszeit in zwei getrennte Perioden unterteilt werden:
- In einer ersten Periode wird die Verdampfungsrate des Lösungsmittels durch den Zustand der Luft unmittelbar benachbart der Oberfläche bestimmt, wobei diese Rate konstant ist, während die Oberfläche "feucht" bleibt. Somit hängt während dieser Periode, die als "Periode konstanter Rate" bezeichnet wird, die Trocknungsrate von der Rate der Entfernung von Lösungsmitteldampf aus der Luftschicht neben der feuchten Oberfläche ab.
- In der zweiten Periode hängt die Entfernungsrate des Lösungsmittels von dem Wandern des Lösungsmittels durch den feuchten Festkörper zu der Oberfläche ab, wobei die Beständigkeit gegen Lösungsmitteltransport progressiv zunimmt und somit die Trocknungsrate herabgesetzt wird. Somit ist während dieser Periode, die als "Periode fallender Rate" bezeichnet wird, der Steuerfaktor die Rate der Dampfdiffusion durch diesen Festkörper.
- In der US-A-3,056,984 ist ein Verfahren zum Zementieren bzw. Verkleben (d.h. klebend verbinden) von Sohlen an Schuhoberteilen beschrieben, wobei nach Auftrag eines Klebstoffes auf dem Boden eines Schuhs, an welchem eine Sohle dann zu befestigen ist, der Schuh zunächst in offener Atmosphäre für ein anfängliches Lufttrocknen des Klebstoffes verbleiben kann, wobei während dieser Zeit das Lösungsmittel an der Oberfläche des Klebstoffes bzw. des Leimes abdampfen kann, wonach der Schuh in eine Kammer eintritt, in welcher die Klebstoffschicht an dem Schuhboden während einer weiteren Periode einem Erwärmen unterworfen wird. Am Ende dieser weiteren Periode passiert der Schuh danach eine Luftturbulenzstation, in welcher die lösungsmittelbeladene Luft neben der Oberfläche des Schuhbodens entfernt wird und gleichzeitig die Klebstoffschicht abgekühlt wird; danach wird der Schuh zu einer abschließenden Station innerhalb der Kammer gefährt, in welcher die Klebstoffschicht wiedererhitzt und somit fär das Verbinden des Schuhbodens mit der Schuhsohle aktiviert wird.
- Es sei hervorgehoben, daß das Gestatten, daß Lösungsmittel in offener Atmosphäre verdampft, sowohl hinsichtlich der Gesundheit als auch der Sicherheit der Betriebsperson gefährlich ist. Weiterhin ist, wie bereits erwähnt ist, die Verdampfungsrate des Lösungsmittels von der Oberfläche in gewissem Grad von dem Anteil des Lösungsmittels in der der Oberfläche unmittelbar benachbarten Luftschicht abhängig; beim Durchfähren des Verfahrens nach dieser US-Patentschrift ist es ebenfalls klar, daß keine Schritte unternommen werden, um die lösungsmittelbelastete Luft aus der Nachbarschaft der Oberfläche des Schuhbodens zu entfernen, bevor der Aufheizvorgang abgeschlossen ist. Folglich ist die Zykluszeit für das Trocknen einer Klebstoffschicht an einem Schuhboden unter Verwendung dieses Verfahrens relativ lang.
- Es trifft selbstverständlich zu, daß beim Anwenden des Verfahrens nach dieser Druckschrift die Schicht nicht nur getrocknet wird, sondern auch in einen Zustand gebracht wird, in welchem sie für das Verbinden des Schuhbodens mit der Schuhsohle fertig ist. Es sei indessen hervorgehosben, daß, um die Schicht in diesen Zustand nach dem Trocknen zu bringen, zwei weitere Stufen, nämlich zunächst ein Kühlen und anschließend ein Wiederaufheizen durchgefhhrt werden. Dies führt selbstverständlich zu einer Verlängerung der Trocknungs/Zubereitungsperiode.
- In der US-A-4,336,279 ist eine Vorrichtung zum Trocknen und Härten von Schichtsubstraten beschrieben, die eine Kammer umfaßt, durch welche das beschichtete Substrat progressiv zunächst eine Reihe von Luftstrahlen bei erhöhten Temperaturen (in der Größenordnung von 175ºC) und danach eine Reihe von Heizstrahlern passiert. Die Luftstrahlen haben eine relativ hohe Geschwindigkeit (in der Größenordnung von 30 bis 40 Meter/Sekunde), und die Temperatur der Luft liegt im Bereich von 175ºC. Zusätzlich nimmt die Reihe der Heizstrahler annähernd die Hälfte der Kammerlänge in Anspruch. Es ist somit erkennbar; daß zum Erreichen solch hoher Geschwindigkeiten und auch zum Halten der Luft auf der gewünschten Temperatur und zum Betätigen der Reihe von Heizstrahlern ein großer Teil der Energie in dieser Vorrichtung verbraucht wird. Andererseits scheint die Trockenzeit in der Größenordnung von zehn Sekunden zu liegen.
- Bei Einsetzen dieser Vorrichtung wird demzufolge allgemein betrachtet, daß die Wärme sowohl in der Periode konstanter Rate und der nachfolgenden Periode fallende Rate erwünscht ist, wobei die zugeführte Wärmemenge von der Zeitlänge abhängig ist, die dem Trocknungsprozeß zugeordnet werden kann. Es sei selbstverständlich hervorgehoben, daß die Verwendung von Wärme auf diese Weise insoweit kostspielig ist, als entweder Energiekosten hoch sind, wenn die Luft nicht wieder in Umlauf gebracht wird, oder wenn die Luft wieder in Umlauf gebracht wird, dann eine kompliziertere Vorrichtung erforderlich ist, die normalerweise Wärmeisolationsplatten als auch ein System zum Entfernen von Lösungsmittel aus der nunmehr mit Lösungsmittel belasteten Luft umfaßt.
- Es sei weiterhin hervorgehoben, daß bei Verwendung des Verfahrens und der Vorrichtung nach der US-A-4,336,279 kein Bezug auf die weitere Bindestufe vorhanden ist, so daß es aus der Beschreibung nicht deutlich wird, daß das dort beschriebene Verfahren dem Trocknen von lösungsmittelbasiertem Klebstoff zur nachfolgenden Verwendung zum Verbinden des beschichteten Substrats mit einer weiteren Oberfläche angepaßt werden kann.
- Ein Gegenstand der Erfindung ist demzufolge ein verbessertes Verfahren zum Trocknen einer Schicht aus lösungsmittelbasiertem Klebstoff, bei welchem ohne beträchtlichen Nachteil hinsichtlich Zeiterfordernis beträchtliche Einsparungen im Energieverbrauch und Gesamtkosten gemacht werden können.
- Die Erfindung schafft demzufolge nach einem Aspekt ein Verfahren zum Trocknen einer Schicht eines lösungsmlttelbasiertem Klebstoffes, die auf eine Oberfläche eines Gegenstandes aufgetragen ist, wobei der Gegenstand mit der beschichteten Oberfläche freigelegt abgestützt wird, danach der so abgestützte Gegenstand durch eine Kammer geführt wird, in welcher während einer anfänglichen Trocknungsperiode, während welcher die Trocknungsrate der beschichteten Oberfläche als konstant oder im wesentlichen konstant berechnet ist, eine Vielzahl von Luftstrahlen bei Umgebungstemperatur durch einen Einlaß oder Einlässe zu der beschichteten Oberfläche in einer Richtung geleitet wird, die sich senkrecht oder im wesentlichen senkrecht zu der Oberfläche erstreckt, so daß der Spitzenbereich eines jeden Strahles auf die beschichtete Oberfläche auftritt, wonach während einer weiteren Trocknungsperiode, während welcher die Trocknungsrate der beschichteten Oberfläche als abfallend berechnet ist, die beschichtete Oberfläche einem Erwärmen ausgesetzt wird, um somit das Trocknen der Schicht fortzusetzen, wobei der Zustand der Schicht am Ende dieser weiteren Trocknungsperiode derart ist, daß die Schicht ohne weitere Behandlung für das Verbinden der beschichteten Oberfläche mit einer Befestigungsfläche fertig ist.
- Es sei hervorgehoben, daß unter Verwendung eines solchen Verfahrens zunächst ein Teil des Trocknens ohne Vorsehen von Heizvorrichtungen erfolgt (im allgemeinen erfolgt dies während der Verdampfungsperiode "konstanter Rate"), wobei die Erfordernis an Wärme lediglich während der nachfolgenden Periode ("fallender Rate") besteht, in welcher vorzugsweise ein geeigneter Infrarotstrahler vorgesehen sein kann. In der Praxis hat sich unter Verwendung eines oben umrissenen Verfahrens gezeigt, daß die Schichten eines lösungsmittelbasierten Klebstoffs an einem Schuhboden in einer Periode von weniger als 2 1/2 Minuten getrocknet werden können, und zwar bei Kosten, ausgedrückt durch Energiever brauch, die wesentlich geringer als mit verfügbarem Trocknungsofen sind. Weiterhin ist am Ende dieses Trocknungsvorganges die Schicht in einem Zustand, in welcher sie ohne Erfordernis einer Reaktivierung für das Verbinden der Oberfläche mit einer Befestigungsoberfläche fertig ist (beispielsweise das Verbinden des Schuhbodens mit einer Schuhsohle, wenn diese Oberfläche von dem Schuhboden gebildet ist).
- Obwohl in einer bevorzugten Ausführungsform einer nachfolgend beschriebenen Vorrichtung die Trocknungsluft wieder in Umlauf gebracht wird, wobei ein Teil konstant entfernt wird, um einen Aufbau des Lösungsmittels in der wiederumlaufenden Luft zu verhindern, wurde es weiterhin festgestellt, daß während des Verlaufes eines Arbeitstages die Temperatur der wiederumlaufenden Luft über Raumtemperatur lediglich als Ergebnis der Anwendung von Wärme während dieser weiteren Trocknungsperiode ansteigen kann, wobei trotzdem die Notwendigkeit einer komplizierten und teuren Wärmeisolierung zum Zurückhalten der Wärme (wie dies bei dem bekannten Gerät als notwendig erachtet wurde) beim Durchfhhren des erflndungsgemäßen Verfahrens ausgeschaltet ist.
- Beim Durchführen des erfindungsgemäßen Verfahrens wird der Gegenstand vorzugsweise progressiv längs eines Weges zunächst an dem Lufteinlaß oder einer Vielzahl von Lufteinlässen vorbei und danach an einer Heizanordnung vorbeibewegt. Durch dieses progressive System unter Verwendung einer kontinuierlichen Förderanordnung können die Gegenstände leicht von einer Belade- zu einer Entladeposition durch die Luftblas- und Heizpositionen bewegt werden, so daß gleichzeitig der Werkstückfluß erhöht wird.
- Die Heizanordnung umfaßt vorzugsweise einen Plattenheizkörper mit einer ununterbrochenen ebenen Heizfläche, von welcher Infrarotstrahlung emittiert wird, wobei der Heizkörper sowohl in Breite als auch in Länge größere Abmessungen als der Schuhboden aufweist, so daß die Strahlung im wesentlichen gleichförmig über die Oberfläche des Schuhbodens trotz Änderungen im Abstand des Schuhbodens von dem Heizkörper auf Grund der Kontur des Schuhbodens verteilt wird. Weiterhin kann durch Auswahl eines geeigneten Wellenlängenbandes der von dem Heizkörper emittierten Strahlung gewährleistet werden, daß die Energie von dem das Material absorbiert wird, aus welchem das Schuhoberteil gefertigt ist, und zwar unabhängig von seiner Farbe, ohne die Notwendigkeit, den Ausgang des Heizkörpers einzustellen. Der Heizkörper kann eine Metallplatte, beispielsweise eine Aluminiumplatte sein, in welchem Heizkörper eingebettet sind, oder er kann aus keramischen Blöcken zusammengesetzt sein, in denen Heizkörper aufgenommen sind. Die Oberflächentemperatur des Plattenheizkörpers liegt vorzugsweise in dem Bereich von 450 bis 500ºC.
- In der anfänglichen Trocknungsperiode ist die Geschwindigkeit des Luftstrahls/der Luftstrahlen vorzugsweise nicht geringer als 15 Meter/- Sekunde, insbesondere wenigstens 17 Meter/Sekunde (gemessen am Lufteinlaß/an den Lufteinlässen), wobei die Anordnung so getroffen ist, daß der Spitzenbereich des oder eines jeden Strahles auf die Oberfläche des Gegenstandes auftrifft, so daß eine maximale Turbulenz an dieser Oberfläche erreicht wird, wodurch ein Entfernen der Schicht verbrauchter Luft gewährleistet ist, die sonst dazu neigen würde, neben der Oberfläche des Gegenstandes vorhanden zu sein und als eine Schranke für die Lösungsmittelverdampfung zu wirken.
- Dort, wo die beschichtete Oberfläche einem Erwärmen seitens eines Infrarot-Heizstrahlers ausgesetzt ist, ist vorzugsweise ein Luftstrom zwischen dem Heizkörper und der beschichteten Oberfläche während des Erwärmens geschaffen, wobei dieser Luftstrom von dem Heizkörper weggeleitet wird. Zu diesem Zweck schafft die Erfindung nach einem weiteren Aspekt eine Trocknungsvorrichtung für das Durchführen des oben erwähnten Verfahrens, wobei eine Kammer mit einer Luftblasstation und einer Heizstation, eine Stützanordnung zum Abstützen eines Gegenstandes, dessen mit Klebstoff versehene Oberfläche freigelegt ist, und eine Antriebseinrichtung zum Bewegen der Stützanordnung vorgesehen ist, um einen davon abgestützten Gegenstand sukzessiv von einer Ladestation durch die Luftblas- und Heizstationen zu einer Entladestation zu bringen, wobei die Luftblasstation einen oder mehrere Lufteinlässe umfaßt, um Luftstrahlen zu der Oberfläche eines Gegenstandes in einer Richtung zu führen, die sich senkrecht oder im wesentlichen senkrecht zu der Oberfläche erstreckt, so daß die Luftstrahlen auf die Oberfläche des Gegenstandes auftreffen, wobei weiterhin eine Einrichtung zum Abziehen von Luft aus dem Bereich vorgesehen ist, welcher die Vorrichtung umgibt und somit Umgebungstemperatur hat, wobei die Heizstation eine Heizanordnung, um Infrarotstrahlen zu der Oberfläche eines Gegenstandes hin zu richten, eine Vielzahl von Ablenkvorrichtungen, die an dieser Station zwischen der Stützanordnung und der Heizanordnung angeordnet sind und dazu dienen, die von der Heizanordnung erzeugte Wärme auf die freigelegte Oberfläche eines Gegenstandes zu konzentrieren, der von der Stützanordnung abgestützt ist, wobei weiterhin die Luftblas- und Heizstationen innerhalb der Kammer so angeordnet sind, daß Luft von der Luftabzugseinrichtung aus dem die Vorrichtung umgebenden Bereich abgezogen wird und durch die Heizstation in einer Richtung zu der Luftblasstation geleitet wird, wobei wenigstens eine der Ablenkvorrichtungen an der Heizstation sich quer zur Luftströmung erstreckt, die von der Luftabzugseinrichtung durch die Station gezogen wird, um somit diesen Strom von der Heizanordnung fort und zu der Oberfläche des Gegenstandes hin zu leiten.
- Durch Abziehen von Luft durch die Heizstation, wie dies oben beschrieben ist, sei hervorgehoben, daß der Luftstrom aus der Luftblasstation zu der Heizstation behindert wird und somit die Gefahr gelindert wird, daß eine Zündung und/oder Explosion der mit Lösungsmittel beladenen Luft erfolgt, die durch die Heizstation geführt wird. Dieser Effekt wird selbstverständlich weiterhin durch das Vorsehen wenigstens eines der Ablenkvorrichtungen erhöht, die sich quer zum Luftstrom erstreckt.
- Die Stützanordnung der Vorrichtung umfaßt vorzugsweise eine Vielzahl von Gegenstands-Stützen, so daß die davon abgestützten Gegenstände progressiv durch die Kammer in kontinuierlichem Strom bewegt werden können. Eine Schuhstütze, die für die Verwendung in einer Vorrichtung geeignet ist, wie dies oben beschrieben ist, ist weiterhin geeignet, um einen Schuh mit nach oben weisendem Boden abzustützen, welcher ein Schuhoberteil an einem Leisten und eine Brandsohle am Leistenboden umfaßt, wobei weiterhin eine Vielzahl von Paaren von Stützgliedern vorgesehen ist, die je einen bogenförmigen Schuhergreifabschnitt schaffen, wobei die Glieder eines jeden Paars im Abstand voneinander angeordnet sind, um dazwischen Teile eines Schuhs aufzunehmen, wobei die Glieder wenigstens eines der Paare zwecks Bewegung zwischen ersten und zweiten eingestellten Schuheingriffslagen bewegbar sind, so daß Schuhe unterschiedlicher Größen in der Stütze aufgenommen werden können.
- Vorzugsweise umfaßt jedes Stützglied eine Rolle aus nachgiebigem Material, und die bewegbar angeordneten Glieder sind je an einem Arm zwecks Schwenkbewegung zwischen diesen beiden eingestellten Lagen angeordnet.
- Wie bereits erwähnt ist, befindet sich die Klebstoffschicht am Ende der weiteren Trocknungsperiode in einem derartigen Zustand, daß sie ohne weitere Behandlung für das Verbinden der Oberfläche mit einer weiteren oder einer Befestigungsfläche bereit ist. Das Verfahren ergibt so ein Verfahren zum Verbinden einer Schuhsohle mit dem Boden eines geleisteten Schuhs, und erfindungsgemäß wird beim Durchführen eines derartigen Verfahrens eine Klebstoff- bzw. Leimschicht, die auf den Schuhboden aufgetragen ist, einem Trocknen unter Verwendung eines Trockenverfahrens unterworfen, wie dies oben beschrieben ist, und die Schicht ist somit ohne weitere Behandlung fertig für das Verbinden mit einer Schuhsohle, während das Trocknen der Klebstoffschicht an dem Schuhboden erfolgt, wobei die Schuhsohle, an deren Befestigungsfläche eine Klebstoffschicht vorgesehen ist, einer Behandlung unterworfen wird, um die Klebstoffschicht für den Bindevorgang fertigzumachen, wobei beide Klebstoffschichten somit gleichzeitig zum Binden fertig sind; danach werden die beiden beschichteten Flächen in eine gewünschte Lage zueinander gebracht und zusammengepreßt gehalten, bis eine Bindung zwischen ihnen verfestigt ist.
- Es folgt eine Beschreibung unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung eines Verfahrens und einer Vorrichtung (einschließlich einer Schuhstütze) gemäß Erfindung. Es sei hervorgehoben, daß dieses Verfahren und diese Vorrichtung beispielhaft zur Beschreibung ausgewählt worden sind, um die Erfindung zu erklären, letztere jedoch nicht zu beschränken.
- In der Zeichnung zeigen:
- Fig. 1 eine Draufsicht einer Vorrichtung zum Durchführen des erfindungsgemäßen Verfahrens,
- Fig. 2 eine Vorderansicht der Vorrichtung,
- Fig. 3 Details einer Schuhstütze, die Bestandteil der Vorrichtung ist,
- Fig. 4 eine Schnittansicht längs der Linie IV-VI in Fig. 3,
- Fig. 5 eine Bodenansicht einer Heizanordnung der Vorrichtung.
- Die nachfolgend zu beschreibende Vorrichtung ist für die Verwendung beim Trocknen einer Schicht aus lösungsmittelbasiertem Leim bzw. Klebstoff geeignet, die auf dem Boden eines Schuhs zwecks nachfolgender Befestigung an einer Laufsohle aufgetragen ist. So umfaßt die Vorrichtung eine kastenähnliche Struktur 10, in welcher eine Kammer 12 vorgesehen ist, die im allgemeinen rechtecklg ist, deren rückwärtige "Ecken" jedoch durch geneigte Seitenplatten 14 abgeschnitten sind. Oberhalb der Kammer 12 befindet sich eine Sammelkammer 16, welcher von einer Gebläseeinheit 18 durch eine trichterartige Leitung 20 an der Rückseite der Kammer Luft zugeführt wird. Das Gebläse 18 zieht Luft aus der Kammer 12 über einen Durchgang 22 an dem rückwärtigen Teil der Kammer und ebenfalls durch weitere Durchgänge 24, 26, die zur Vorderseite der Kammer hin angeordnet sind, die zur Atmosphäre hin offen ist. Somit wird ein Teil der Luft, die von der Gebläseeinheit 18 einwärts gezogen wird, mit Lösungsmittel beladen, während ein weiterer Teil aus dem Bereich kommt, welcher die Vorrichtung umgibt und somit relativ lösungsmittelfrei ist. Die Kammer ist weiterhin mit zwei Ausgangsdurchgängen 28 versehen, die in jedem der Wandabschnitte 14 angeordnet sind und beide einer Ventilatoreinheit 30 zugeordnet sind. Somit wird im Betrieb der Vorrichtung die mit Lösungsmittel beladene Luft progressiv aus der Kammer abgezogen und durch relativ lösungsmlttelfreie Luft ersetzt.
- Die Kammer 12 umfaßt eine Luftblasstation 12A und eine Heizstation 12B. An der Luftblasstation 12A ist der Boden der Sammelkammer 16 von einer perforierten Platte 36 gebildet, deren Perforationen 38 Lufteinlässe bilden, durch welche Luftstrahlen in die Kammer 12 an ihrer Luftblasstation gerichtet werden. An der Heizstation 12B ist die Bodenplatte kompakt und stützt an ihrer Unterseite eine Heizanordnung 40 ab.
- Die Heizstation 12B der Vorrichtung ist, wie dies in Fig. 2 gezeigt ist, neben dem offenen Vorderteil der Kammer 12 angeordnet. Somit strömt Umgebungsluft aus dem die Vorrichtung umgebenden Bereich mit Hilfe der Ventilatoren 18, 20 durch die Heizstation 12B in Richtung zu der Luftblasstation 12A, so daß eine Entzündungs- und/oder Explosionsgefahr durch direkten Kontakt von Lösungsmittel mit der Heizanordnung 40 ausgeschaltet ist, und sie dient auch zum Sperren des Durchganges von Luft, die mit Lösungsmittel beladen ist, aus der Luftblasstation 12A in die Heizstation 12B.
- Die Heizanordnung 40 umfaßt einen plattenartigen Heizkörper 42, der aus einer Vielzahl von Keramikblöcken besteht, in denen elektrische Heizkörper eingebettet sind. Der Plattenheizkörper 42 kann somit Infrarotstrahlung emittieren und somit den Schuhboden erwärmen, der ihm dargeboten wird, und zwar auf eine Temperatur, die im wesentlichen über die gesamte Fläche des Schuhbodens gleichmäßig ist. Bei der beschriebenen Vorrichtung soll die Oberflächentemperatur des Plattenheizkörpers 42 in der Größenordnung von 450-500ºC liegen. Unterhalb des Plattenheizkörpers 42 ist weiterhin eine Vielzahl (in diesem Fall neun) von Ablenkblechen 43 vorgesehen, die sich quer zum Strömungsweg der Luft erstrecken, welche an der Heizstation 12B vorbeigezogen wird. Die Ablenkbleche 43 sind nicht nur wirksam, um als Kanäle für die von dem Plattenheizkörper 42 emittierte Wärme zu wirken und sie auf die beschichteten Oberflächen der der Heizstation dargebotenen Schuhe zu konzentrieren, sondern sie bewirken auch ein Ableiten der durch die Station strömenden Luft von der Oberfläche des Plattenheizkörpers 42 abzuleiten, um somit weiterhin die Gefahr einer Zündung und/oder Explosion des Lösungsmittels durch Kontakt mit der Heizkörperoberfläche auszuschalten.
- Die Vorrichtung umfaßt weiterhin eine Stützanordnung 44, welche eine Vielzahl von Schuhstützen 46 umfaßt, um Schuhe S mit nach oben gerichtetem Boden abzustützen, welche ein Schuhoberteil an einem Leisten und eine Brandsohle an dem Leistenboden umfassen. Die Stützanordnung 44 umfaßt somit (in diesem Fall zweiundzwanzig) Schuhstützen 46, die je von einem geneigten Arm 48 in der Form zweier benachbarter Platten getragen werden, die an einer rotierenden Stutzplatte 50 angeordnet sind. Die Platte 50 wird mittels einer Antriebseinrichtung 52 angetrieben, die einen Motor 45 umfaßt, von welchem eine Riemenscheibe 56 angetrieben wird, die über ein Band 58 mit einer weiteren Riemenscheibe 60 verbunden ist, die von einem Schaft 62 getragen ist, an welchem die Platte 50 abgestützt ist. Wenn somit die Antriebseinrichtung 52 arbeitet, was im Betrieb der Vorrichtung durchgehend erfolgt ist, wird die Stützanordnung angetrieben, um somit die Schuhstützen 46, die davon abgestützt sind, progressiv durch die Kammer 12 zu bewegen. Eine geeignete, von einer Betriebsperson betätigbare Steuereinrichtung ist ebenfalls vorgesehen, um den Betrieb der Antriebseinrichtung steuerbar zu machen, so daß die Zeit, die erforderlich ist, um einen Schuh durch die Kammer zu führen, von der Betriebsperson eingestellt werden kann.
- Jede von der Stützanordnung 44 getragene Schuhstütze 46 umfaßt eine Vielzahl von (in diesem Fall drei) Paaren von Stützgliedern in der Form von Rollen 160, 162, 164 aus nachgiebigem Material, beispielsweise Silikonkautschuk. Das erste und dritte Paar der Rollen 160, 164 ist je an starren Ansatzteilen 66, 68 angeordnet, die von den die Stützarme 48 bildenden Platten getragen sind; dabei sind die Rollen eines jeden Paares derart voneinander beabstandet, daß sie zwischen sich einen abwärts hängenden Abschnitt eines Schuhs S aufnehmen, um ihn abzustützen. Jede Rolle schafft somit einen bogenförmigen Schuhergreifabsclmitt, so daß Schuhe unterschiedlicher Breiten leicht zwischen ihnen aufgenommen werden können.
- Das mittlere Rollenpaar 162 ist ebenfalls an Ansatzstücken 70 an diesen Platten zwecks Schwenkbewegung um eine Achse 72 zwischen einer ersten und zweiten Lage angeordnet (die entsprechend durchgezogen und gestrichelt in Fig. 4 gezeigt sind), um somit den Abstand zwischen den Schuheingriffsabschnitten der Rollen zu variieren. Diese beiden Lagen der Rollen 162 sind durch Eingriff ihrer Stützstifte mit Anschlagflächenabschnitten bestimmt, die an den Ansatzstücken 70 vorgesehen sind, wobei die Anordnung so getroffen ist, daß ein Eingriff einer Rolle mit dem Schuh letzteren nicht aus der Lage verlagert, in welcher er von der Betriebsperson eingestellt ist.
- Wie in Fig. 3 gezeigt ist, kann die Schuhstütze gemäß Erfindung Schuhe eines großen Größenbereiches aufnehmen, einen Herrenschuh S1 genauso wie einen Kinderschuh S2, wie dies gezeigt ist. Es ist aus Fig. 3 erkennbar, daß für den Herrenschuh die mittleren Rollen 162 in ihrer äußeren Position (in durchgezogenen Linien in Fig. 4 gezeigt) sein müssen und den Leisten gerade vor seinem Absatz (Spannbereich) stützen, während für den Kinderschuh die mittleren Rollen in ihrer einwärtigen Lage sein müssen (wie dies gestrichelt in Fig. 4 gezeigt), und den Kegel des Fersenendes des Leistens (siehe ebenfalls Fig. 2) abstützen. Im allgemeinen ist es nicht erforderlich, die Position der Rollen außer der Bewegung der mittleren Rollen zwischen den beiden vorbestimmten Lagen einzustellen. Wenn ein weiteres Einstellen erforderlich wird, wird ein Träger 74, welcher die Ansatzstücke 66 und 70 schafft, von seiner Platte 48 mittels einer Stift-Schlitz-Verbindung 76 abgestützt, so daß der Träger geschwenkt oder in der Höhe gemäß der entsprechenden Anforderung bewegt werden kann.
- Beim Durchführen dieses Verfahrens werden die Schuhe, auf deren Bodenfläche ein lösungsmittelbasierter Leim in einer Schicht aufgetragen ist, mit dem Boden aufwärts gerichtet an den Schuhstützen 46 abgestützt und von der Stützanordnung 44 durch die Kammer 12 getragen, so daß zunächst Luftstrahlen bei Umgebungstemperatur durch die Lufteinlässe, die von den Perforationen 38 im Boden der Kammer 16 gebildet sind, zu der Schuhbodenfläche in einer Richtung gerichtet, die sich rechtwinklig oder im wesentlichen rechtwinklig zu der Oberfläche erstreckt, so daß der Spitzenbereich eines jeden Strahles auf diese Oberfläche auftrifft. Zu diesem Zweck ist die Geschwindigkeit der Strahlen nicht geringer als 15 Meter /Sekunde, vorzugsweise wenigstens 17 Meter/Sekunde,(gemessen an den Lufteinlässen 38), und der Abstand der Lufteinlässe von der Schuhbodenfläche beträgt 115 bis 160 mm. (Bei der beschriebenen Vorrichtung ist der Abstand der oberen Kanten der Platten 48 von der perforierten Platte 18 annähernd 160 mm, und der Durchmesser eines jeden Luftstrahles beträgt 20 mm).
- Die Geschwindigkeit, mit welcher sich die Stützanordnung 44 dreht, ist derart, daß der Schuh unterhalb des perforierten Abschnittes der Platte 18 während einer Zeitdauer verbleibt, die gemäß der Periode konstanter Rate bestimmt ist, d.h. der Periode, während welcher die Trocknungsrate für die besondere Klebstoffschicht als konstant oder im wesentlichen konstant berechnet ist. Dies hängt selbstverständlich von der Dicke der Schicht ab, die in der Praxis in einer Schuhfabrik in der Größenordnung von 1,0 mm oder darunter liegt.
- Am Ende dieser Periode konstanter Rate bewegt sich der Schuh auf seiner Stütze 46 zu der Heizstation 12B, wo er unterhalb des Plattenheizkörpers 42 während einer weiteren Periode geführt wird, die für die besondere Klebstoffschicht gemäß der Periode fallender Rate bestimmt ist. Es sei indessen hervorgehoben, daß diese Trocknungsperiode vor Vervollständigung beendet ist, mit anderen Worten, wenn der Zustand der Klebstoffschicht derart ist, daß ein Verbinden der Schuhbodenfläche mit einer Befestigungsfläche einer Außensohle bewirkt werden kann, ohne die Schicht an dem Schuhboden zu reaktivieren.
- In der Praxis hat es sich herausgestellt, daß für einen Klebstoff auf Polyurethanbasis eine Art, wie sie normal in der Schuhproduktion verwendet wird, eine Gesamtperiode von 2-2 1/2 Minuten ausreicht, um zufriedenstellend eine Schicht mit einem Trockengewicht von 10,5 mg pro cm² zu trocknen. Auf Grund der Ausbildung der Vorrichtung liegt ungefähr 85% der Trocknungszeit in der Luftblasstation und 15% in der Heizstation.
- Gewünschtenfalls kann die Vorrichtung gemäß Erfindung vorteilhaft in einer Reihe in einer Schuhfabrik angeordnet sein, die mit einem Bodenaufrauhen beginnt, wonach ein Bodenzementieren durchgeführt wird, wonach der Schuh in die Vorrichtung geführt wird. Am Ende des Trocknungsvorganges nimmt die Bedienungsperson eine Laufsohle, die eine Leimschicht aufweist, die zur gleichen Zeit reaktiviert wird, wenn der Schuh getrocknet wird, und ordnet sie genau an dem Schuh an, wenn er aus der Trocknungsvorrichtung entfernt wird. Die Anordnung von Schuh und Laufsohle wird dann in einer Sohlenbefestigungspresse während einer Zeit plaziert, bis eine Bindung dazwischen sich verfestigt hat.
Claims (7)
1. Verfahren zum Trocknen einer Schicht eines auf einem
Lösungsmittel basierenden Klebstoffes, der auf eine Oberfläche eines
Gegenstandes aufgetragen ist, wobei der Gegenstand abgestützt und seine
beschichtete Oberfläche freigelegt wird, wobei der so abgestützte
Gegenstand durch eine Kammer (12) geführt wird, in welcher
während einer anfänglichen Trocknungsperiode, während welcher die
Trocknungsrate der beschichteten Oberfläche als konstant oder im
wesentlichen konstant berechnet ist, eine Vielzahl von Luftstrahlen
bei Umgebungstemperatur durch einen Einlaß oder Einlässe (38) zu
der beschichteten Oberfläche in einer Richtung gerichtet wird, die
sich senkrecht oder im wesentlichen senkrecht zu der Oberfläche
erstreckt so daß der Spitzenbereich eines jeden Strahles auf die
beschichtete Oberfläche auftrifft, wobei nachfolgend während einer
weiteren Trocknungsperiode, während welcher die Trocknungsrate der
beschichteten Oberfläche als abfallend berechnet ist, die beschichtete
Oberfläche einem Erhitzen unterworfen wird, um somit das Trocknen
der Schicht fortzusetzen, wobei der Zustand der Schicht am Ende
dieser weiteren Trocknungsstufe derart ist, daß die Schicht ohne
weitere Behandlung zum Verbinden der beschichteten Oberfläche mit
einer Befestigungsfläche fertig ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Geschwindigkeit der
Luftstrahlen nicht geringer als 15 m pro Sekunde ist (gemessen an
Lufteinlässen (38) für die Strahlen in die Kammer).
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, wobei die beschichtete
Oberfläche einem Erhitzen mittels eines Infrarot-Strahlungsheizers
ausgesetzt wird, und wobei ein Luftstrom zwischen dem Heizer und der
beschichteten Oberfläche während des Erhitzens geschaffen und der
Luftstrom von dem Heizer fortgeleitet wird.
4. Trocknungsvorrichtung zum Durchführen eines Verfahrens nach
Anspruch 3,
wobei eine Kammer (12) vorgesehen, die eine Luftblasstation
(12a) und ein Heizstation (12bB) umfasst,
eine Stützanordnung (44) zum Abstützen eines Gegenstandes
angeordnet ist, wobei die mit Klebstoff versehene Oberfläche
freigelegt ist,
eine Antriebseinrichtung (52) zum Bewegen der Stützanordnung
(44) angeordnet ist, um einen abgestützten Gegenstand sukzessiv
von einer Beladestation durch die Luftblas- und Heizstationen
(12A,12B) zu einer Entladestation zu bringen,
wobei die Luftblasstation (12A) einen oder mehrere Lufteinlässe
(38) umfasst, um Luftstrahlen zu der Oberfläche eines
Gegenstandes in einer Richtung zu leiten, die sich senkrecht oder im
wesentlichen senkrecht zu der Oberfläche erstreckt, so daß ein
oder mehrere Luftstrahlen auf die Oberfläche des Gegenstandes
auftreffen, wobei eine Einrichtung (18) zum Abziehen von Luft
aus dem die Vorrichtung umgebenden Bereich und damit bei
Umgebungstemperatur vorgesehen ist,
wobei die Heizstation (12B) eine Heizanordnung (40), um
Infrarotstrahlung zu der Oberfläche eines Gegenstandes zu richten,
und eine Vielzahl von Leitblechen (43) umfasst, die an dieser
Station (12B) zwischen der Stützanordnung (44) und der
Heizanordnung (40) angeordnet sind und dazu dienen, die von der
Heizanordnung (40) abgegebene Wärme auf die freigelegte
Oberfläche eines Gegenstandes zu konzentrieren, der von der
Stützanordnung (44) abgestützt ist,
wobei die Luftblas- und Heizstationen (12A,12B) innerhalb der
Kammer (12) so angeordnet sind, daß Luft von der
Luftabzugseinrichtung (18) aus dem die Vorrichtung umgebenenden
Bereich abgezogen wird und durch die Heizstation (12B) in einer
Richtung zu der Luftblasstation (12A) hin geführt wird,
und wobei wenigstens eines der Leitbleche (43) an der
Heizstation (12B) sich quer zum Luftstrom erstreckt, der durch die
Station (12B) durch die Luftabzugseinrichtung (18) gezogen wird,
um somit diesen Strom von der Heizanordnung (40) fort und zu
der Oberfläche des Gegenstandes hin zu leiten.
5.Vorrichtung nach Anspruch 4, wobei die Stützanordnung (44) eine
Vielzahl von Artikelstützen (46) umfasst, die je geeignet sind, um
einen mit seinem Boden aufwärts weisenden Schuh mit einem
Schuhoberteil an einem Leisten und eine Brandsohle an dem
Leistenboden abzustützen, wobei jede Stütze ein Paar Stützglieder
(160,162,164) umfasst, die je einen bogenförmigen
Schuhergreifabschnitt schaffen, wobei die Stützglieder (160,162,164) eines jeden
Paares im Abstand voneinander angeordnet sind, um zwischen sich
einen Teil eines Schuhes aufzunehmen und wobei die Stützglieder
(162) wenigstens eines der Paare zwecks Bewegung zwischen ersten
und zweiten eingestellten Schuhergreifpositionen angeordnet ist, so
daß Schuhe unterschiedlicher Größen in der Stütze (46) aufnehmbar
sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, wobei jedes Stützglied (160,162,164)
eine Rolle aus nachgiebigem Material umfasst und daß die bewegbar
angeordneten Stützglieder (162) je an einem Arm (70) zwecks
Schwenkbewegung zwischen den beiden eingestellten Positionen
angeordnet sind.
7. Verfahren zum Verbinden einer Schuhsohle mit dem Boden eines
geleisteten Schuhs, wobei eine auf den Schuhboden aufgetragene
Klebstoffschicht einem Trocknen unter Verwendung eines Verfahrens
nach einem der Ansprüche 1 bis 3 unterworfen wird und somit ohne
weitere Behandlung fertig für die Verbindung mit einer Schuhsohle
ist, wobei während des Trocknens der Klebstoffschicht an dem
Schuhboden die Schuhsohle, auf deren Befestigungsfläche eine
Klebstoffschicht vorgesehen ist, einer Behandlung unterworfen wird, um
die dort vorhandene Klebstoffschicht zum Binden fertig zu machen,
wobei beide Klebstoffschichten zum gleichzeitigen Binden
fertiggestellt werden und danach die beiden beschichteten Oberflächen in
eine gewünschte Lage zueinander gebracht und aneinander gepresst
gehalten werden, bis eine Bindung zwischen ihnen verfestigt ist.
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