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DE60320353T2 - Gekühlter Elektronikschrank, insbesondere für Fernsprechanlagen - Google Patents

Gekühlter Elektronikschrank, insbesondere für Fernsprechanlagen Download PDF

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DE60320353T2
DE60320353T2 DE60320353T DE60320353T DE60320353T2 DE 60320353 T2 DE60320353 T2 DE 60320353T2 DE 60320353 T DE60320353 T DE 60320353T DE 60320353 T DE60320353 T DE 60320353T DE 60320353 T2 DE60320353 T2 DE 60320353T2
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Germany
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air
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air circulation
wall
walls
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DE60320353T
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Charles Le Gall
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Alcatel Lucent SAS
Original Assignee
Alcatel Lucent SAS
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Publication date
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    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05KPRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
    • H05K7/00Constructional details common to different types of electric apparatus
    • H05K7/20Modifications to facilitate cooling, ventilating, or heating
    • H05K7/20536Modifications to facilitate cooling, ventilating, or heating for racks or cabinets of standardised dimensions, e.g. electronic racks for aircraft or telecommunication equipment
    • H05K7/206Air circulating in closed loop within cabinets wherein heat is removed through air-to-air heat-exchanger

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  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Thermal Sciences (AREA)
  • Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
  • Cooling Or The Like Of Electrical Apparatus (AREA)
  • Devices That Are Associated With Refrigeration Equipment (AREA)
  • Ink Jet (AREA)
  • Casings For Electric Apparatus (AREA)
  • Structure Of Telephone Exchanges (AREA)

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf den Bereich der gekühlten Container, die Anlagen aufnehmen sollen.
  • In vielen Bereichen, wie z. B. Telefonie, müssen Anlagen in Gebieten installiert werden, die Klimaschwankungen unterliegen. Im Allgemeinen werden diese Anlagen in einem geschlossenen Container installiert, der auch als Schrank bezeichnet wird, damit sie nicht direkt der Witterung und/oder böswilligen Handlungen ausgesetzt sind.
  • Da manche dieser Anlagen aus Bauelementen bestehen, wie beispielsweise Batterien oder optische Vorrichtungen, die keine starken Temperaturschwankungen vertragen, ist es also erforderlich, die Container, in denen sie eingebaut werden, zu klimatisieren.
  • So hat man erwogen, die Container mit einem Wärmetauscher des Typs Luft/Luft auszustatten. Es wurde ebenfalls vorgeschlagen, den Container mit so genannten „doppelhäutigen" Wänden auszurüsten. Aber die Leistungen dieser Vorrichtungen haben sich rasch als unzureichend erwiesen.
  • Dann hat man Container konzipiert, die eine Innenwand einschließen, welche ein Volumen zum Aufnehmen einer Anlage begrenzt, und eine Außenwand, die den Container von seiner Umgebung trennt, wobei eine dritte Mittelwand zwischen der Innen- und der Außenwand angeordnet ist. Die Mittelwand und die Innenwand definieren einen Innenraum, in dem die Luft zirkuliert, die vom inneren Volumen herkommt, zum einen, und zum anderen zirkuliert Luft, die von außen herkommt im Außenraum, der durch die Mittelwand und die Außenwand definiert wird. Die Mittelwand spielt somit die Rolle eines Kalorienaustauschers zwischen den Luftströmen, die im Außen- beziehungsweise im Innenraum zirkulieren.
  • Solche Container sind beispielsweise bekannt aus DE-A-3030136 , DE-A-2844672 und WO-A-9908354 .
  • US-A-6082441 schlägt außerdem vor, die Außenwand mit Elementen zu verkleiden, die Schatten bringen oder sie mit einer Wand zu verdoppeln, die einen niedrigen Reflexionsgrad hat, so dass die Innenluft als thermisch isolierende Schicht dient.
  • Aber diese Lösung ist nicht mehr effizient genug, wenn die Temperatur über circa 20°C ansteigt und ist praktisch unnütz, wenn die Außentemperatur über circa 40°C steigt. Wenn der Container unmittelbar der Sonnenstrahlung ausgesetzt ist, erreicht die Außenwand dann eine sehr hohe Temperatur. Die im Außenraum zirkulierende Luft wird dann bei der Berührung mit selbiger überhitzt und kann die Kalorien aus der im Innenraum zirkulierenden Luft nicht mehr aufnehmen. Außerdem gewährleistet diese Lösung keine ausreichende Isolierung, wenn die Außentemperaturen sehr niedrig sind. Die Luft des Außenraums absorbiert dann nämlich die Kalorien aus der Luft des Innenraums durch die Mittelwand. Durch die Innenwand senkt die Luft des Innenraums dann die Temperatur der Luft, die die Anlage umgibt, übermäßig ab, was deren Funktion beeinträchtigt.
  • Es wurde ebenfalls vorgeschlagen, im Inneren der Container eine Klimaanlage einzubauen, aber erstens ist die Zuverlässigkeit dieser Vorrichtungen nicht gewährleistet, zweitens erfordern sie ziemlich häufige Wartungsarbeiten und drittens erhöhen sie die Kosten für die Container ganz deutlich.
  • Folglich ist keine bekannte Lösung voll zufrieden stellend. Zweck der Erfindung ist es also, den vorgenannten Nachteilen ganz oder teilweise abzuhelfen, indem ein Container vorgeschlagen wird, der ein effektives Beherrschen der Temperatur ermöglichen kann, welche die in ihm enthaltene Anlage umgibt, sogar bei extremen Temperaturen, insbesondere bei niedriger Temperatur bis zu –30°C oder bei hoher Temperatur bis zu +50°C. Hierfür schlägt sie einen Container vor, der Wände einschließt, welche einen Innenbereich begrenzen, der mindestens eine Anlage aufnehmen kann, und von denen mindestens eine aus mindestens drei Unterwänden besteht, die so mit Zwischenraum angeordnet sind, dass mindestens ein erster Luftzirkulationsraum definiert wird, der mit der Außenseite des Containers über mindestens zwei Außenöffnungen in Verbindung steht, und ein zweiter Luftzirkulationsraum, der mit dem Innenbereich durch mindestens zwei Innenöffnungen in Verbindung steht, wobei die erste Unterwand aus einem thermisch isolierenden Material besteht.
  • Definitionsgemäß bezeichnet man als erste Unterwand (oder äußere Unterwand diejenige, die der Außenseite des Containers gegenüber liegt, als zweite Unterwand (oder innere Unterwand) diejenige, die dem Innenbereich gegenüber liegt, und als dritte Unterwand (oder mittlere Unterwand) diejenige, die zwischen die erste und die zweite Unterwand eingefügt ist.
  • Die erste Unterwand besteht aus einem thermisch isolierenden Material. Vorzugsweise besteht die dritte Unterwand aus einem Material, das eine wirksame Übertragung von Kalorien zwischen dem ersten und dem zweiten Raum gewährleisten soll.
  • Auf diese Art und Weise schafft man mindestens einen internen Luftstrom und einen externen Luftstrom, die Kalorien vermittels der mittleren Unterwand austauschen können.
  • Die Struktur des Containers (oder Schranks) dient also nicht nur dazu, die Anlagen zu schützen, sondern auch als Wärmetauscher.
  • Vorzugsweise besteht die zweite Unterwand außerdem ebenfalls aus einem thermisch isolierenden Material. Somit wird der Wärmeschutz noch verstärkt und die Beherrschung der Temperatur wird noch wirksamer.
  • Zur Gewährleistung einer optimalen Effektivität der Erfindung ist es wünschenswert, dass keine thermische Kontinuität zwischen der ersten, zweiten und dritten Unterwand besteht.
  • Außerdem kann der Container mit mindestens einer ersten Luftzirkulationsvorrichtung ausgestattet sein, die es ermöglicht, Luft außerhalb des Containers durch mindestens eine erste Außenöffnung anzusaugen, dann die Luft im ersten Raum zirkulieren zu lassen bevor sie durch mindestens eine zweite Außenöffnung nach außen ausgestoßen wird. Ein Teil zumindest dieser ersten Luftzirkulationsvorrichtung wird vorzugsweise etwa auf der Ebene der zweiten Außenöffnung installiert.
  • An Stelle der oder in Ergänzung zur ersten Luftzirkulationsvorrichtung kann man ebenfalls mindestens eine zweite Luftzirkulationsvorrichtung vorsehen, die es ermöglicht, Luft im Innenbereich durch mindestens eine erste Innenöffnung anzusaugen, sie dann im zweiten Raum zirkulieren zu lassen, bevor sie durch mindestens eines zweite Innenöffnung in den Innenraum ausgestoßen wird. Zumindest ein Teil dieser zweiten Luftzirkulationsvorrichtung wird vorzugsweise etwa auf der Ebene der zweiten Innenöffnung installiert.
  • Unabhängig davon, ob es sich um die erste oder die zweite Luftzirkulationsvorrichtung handelt, ist es vorteilhaft, wenn sie mindestens einen Lüfter einschließt.
  • Außerdem kann der Container eine Steuerungsvorrichtung einschließen, die es gestattet, die Funktion der ersten und/oder zweiten Luftzirkulationsvorrichtung zu steuern. Diese Steuerungsvorrichtung kann sogar in Form eines Thermostats aufgebaut sein, um die Temperatur im Innenbereich zu regeln.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführungsart schließt der Container mindestens drei Wände ein, die aus den Unterwänden gebildet werden. In diesem Fall ist es besser, dass die drei Wände untereinander in Verbindung stehen, um ein einziges gestaltetes Element zu bilden.
  • Diese drei Wände sind beispielsweise zwei Seitenwände und eine obere Wand, die das Dach des Containers bildet.
  • Und schließlich: die Zirkulationsrichtung der Luft im ersten Raum ist vorzugsweise derjenigen der Luft im zweiten Raum entgegen gesetzt.
  • Der Container gemäß der Erfindung findet eine besonders interessante Anwendung, wenn es sich bei den Anlagen, die untergebracht werden sollen, um Fernsprechanlagen handelt.
  • Weitere Kennzeichen und Vorteile der Erfindung treten bei der Analyse der nachstehenden detaillierten Beschreibung und der beigefügten einzigen Figur zutage, die schematisch in einer senkrechten Schnittansicht ein Ausführungsbeispiel eines Teils eines gekühlten Containers gemäß der Erfindung veranschaulicht. Diese Figur kann nicht nur zur Ergänzung der Erfindung dienen, sondern gegebenenfalls auch zu ihrer Definition beitragen.
  • Der Container (oder Schrank) 1, der veranschaulicht wird, enthält zwei seitliche Wände (hier senkrecht) 2 und 3, eine vordere Wand 4 (hier ebenfalls senkrecht), eine untere Wand 5, die einen Stützboden bildet, eine obere Wand 6, die ein Dach bildet, und eine (nicht dargestellte) rückwärtige Wand, ebenfalls senkrecht und etwa gegenüber der vorderen Wand 4 angeordnet. Die erste 2 und die zweite 3 seitliche Wand sind etwa einander gegenüber angeordnet, während die obere Wand 6 etwa gegenüber der unteren Wand 5 angebracht ist. Nach der Montage begrenzen diese Wände einen geschlossenen Innenbereich 7, in dem mehrere Anlagen 8 (hier drei) untergebracht sind. Diese Anlagen 8 sind beispielsweise optische Fernsprechbauelemente und eine Batterie. Im Allgemeinen besteht die vordere Wand 4 aus ein oder zwei Türen, die den Zugang zum Innenbereich 7 gestatten.
  • Bei dem Beispiel, das veranschaulicht wird, stellen zumindest die obere Wand 6 und die erste 2 und zweite 3 seitliche Wand ein einziges Element dar, das umgebogen ist, um drei Seiten des Schranks 1 zu begrenzen. Natürlich könnten die vordere 4 und/oder die rückwärtige Wand ebenfalls dieses gebogene Element bilden. Dieses einzige Element und folglich die drei Wände 2, 3 und 6 bestehen hier aus drei Unterwänden 9, 10 und 11.
  • Die erste Unterwand 9 kommt mit der Außenluft in Berührung. Die zweite Unterwand 10 liegt dem Innenbereich 7 in Berührung mit der Innenluft gegenüber. Die dritte Unterwand 11 ist zwischen die erste 9 und die zweite 10 Unterwand zwischengeschoben. Diese drei Unterwände 911 haben voneinander Abstand, um zwei Luftzirkulationsrume 12 und 13 zu definieren. Genauer gesagt definieren die erste 9 und die dritte 11 Unterwand einen ersten Raum 12, der als Außenraum bezeichnet wird, während die zweite 10 und die dritte 11 Unterwand einen zweiten Raum 13 definieren, der als Innenraum bezeichnet wird.
  • Der Außenraum 12 steht mit der Außenseite durch mindestens zwei Außenöffnungen in Verbindung. Bei dem Beispiel, das veranschaulicht wird, sieht man drei Außenöffnungen 14, 15 und 16 vor. Die erste Außenöffnung 14 wird an dem Ende der ersten seitlichen Wand 2 gebildet, das in der Nähe der unteren Wand 5 gelegen ist, die zweite Außenöffnung 15 wird an dem Ende der zweiten seitlichen Wand 3 gebildet, das in der Nähe der unteren Wand 5 gelegen ist, während die dritte Außenöffnung 16 in der ersten Unterwand 9 der oberen Wand 6 gebildet wird.
  • Der Innenraum 13 steht mit dem Innenbereich 7 (das heißt Innenseite des Schranks 1) durch mindestens zwei Innenöffnungen in Verbindung. Bei dem Beispiel, das veranschaulicht wird, sieht man drei Innenöffnungen 17, 18 und 19 vor. Die erste Innenöffnung 17 wird in der zweiten Unterwand 10 der oberen Wand 6 gebildet, die zweite Innenöffnung 18 wird an dem Ende der ersten seitlichen Wand 2 gebildet, das in der Nähe der unteren Wand 5 gelegen ist, und die dritte Innenöffnung 19 wird an dem Ende der zweiten seitlichen Wand 3 gebildet, das in der Nähe der unteren Wand 5 gelegen ist.
  • Vorzugsweise enthält der Schrank 1 mindestens eine erste Luftzirkulationsvorrichtung 20, die es ermöglicht, Außenluft durch die erste 14 und die zweite 15 Außenöffnung (Eintrittsöffnung) anzusaugen, sie anschließend im Außenraum 12 zirkulieren zu lassen, bevor sie durch die dritte Außenöffnung 16 (Austrittsöffnung) nach außen ausgestoßen wird. Die Ansaugung der Außenluft ist insofern vorzuziehen, als sie es ermöglicht eine Überhitzung auf der Ebene der Lufteintrittsöffnungen zu verhindern.
  • Bei dem Beispiel, das veranschaulicht wird, wird die erste Luftzirkulationsvorrichtung 20 vorzugsweise auf der Unterwand 9 der oberen Wand 6 auf der Ebene der dritten Außenöffnung 16 installiert. Es handelt sich hier um einen Lüfter, der die Außenluft ansaugt, so dass sie im Außenraum 12 (zwischen der ersten 9 und der dritten 11 Unterwand) zwischen der ersten 14 und der dritten 16 Außenöffnung zirkuliert, wobei den Pfeilen F1 und F2 gefolgt wird, und zwischen der zweiten 15 und der dritten 16 Außenöffnung, wenn man den Pfeilen F'1 und F'2 folgt.
  • Ebenfalls vorzugsweise schließt der Schrank 1 mindestens eine zweite Luftzirkulationsvorrichtung 21 ein, die es ermöglicht, Innenluft durch die erste Innenöffnung 17 (Eintrittsöffnung) anzusaugen, sie dann im Innenraum 7 zirkulieren zu lassen, bevor sie durch die zweite 18 und die dritte 19 Innenöffnung (Austrittsöffnung) in den Innenbereich ausgestoßen wird.
  • Bei dem Beispiel, das veranschaulicht wird, wird die zweite Luftzirkulationsvorrichtung 21 vorzugsweise auf der Unterwand 10 der oberen Wand 6 auf der Ebene der ersten Innenöffnung 17 installiert. Es handelt sich hier um einen Lüfter, der die Innenluft ansaugt, so dass sie im Innenraum 13 (zwischen der zweiten 10 und der dritten 11 Unterwand) zwischen der ersten Innenöffnung 17 und der zweiten 18 und der dritten 19 Innenöffnung zirkuliert, wenn man den Pfeilen F3 und F4 und F'3 und F'4 folgt.
  • Die Lüfter 20 und 21 werden beispielsweise über eine 48 V (Volt)-Batterie gespeist, die im Innenbereich 7 angesiedelt ist und dergestalt ist, dass sie eine Luftzirkulationsgeschwindigkeit im Außenraum 12 und im Innenraum 13 mindestens gleich circa 1,5 m/s (zum Beispiel) ermöglicht.
  • Selbstverständlich könnte man an Stelle der Lüfter eine andere Art von Luftzirkulationsvorrichtung, wie beispielsweise eine Turbine, verwenden.
  • Außerdem könnte man lediglich eine einzige Luftzirkulationsvorrichtung verwenden, die am Innen- oder Außenluftzirkulationskreislauf installiert ist. Aber die vorgeschlagene Ausführungsart wird derzeit bevorzugt insofern als sie es ermöglicht, die Innenluft und die Außenluft in entgegen gesetzten Richtungen zirkulieren zu lassen, was die Wärmeübertragung zwischen den beiden Luftströmen, dem Innenluft- und dem Außenluftstrom, erhöht.
  • Außerdem kann der Schrank (oder Container) 1 wie veranschaulicht eine Steuerungsvorrichtung 22 einschließen, welche die Aufgabe hat, die Funktion der ersten 20 und/oder der zweiten 21 Luftzirkulationsvorrichtung zu steuern. Mehrere Ausführungsarten können für diese Steuerungsvorrichtung ins Auge gefasst werden. Sie kann nämlich programmiert werden, um die Funktion einer oder mehrerer Luftzirkulationsvorrichtungen während bestimmter Tageszeiträume auszulösen oder an einen (Innen- oder Außen-)Temperatursensor gekoppelt werden, um (wie ein Thermostat) die Temperatur im Innenbereich 7 zu regeln, und zwar durch das Managen der Funktion von mindestens einer der Luftzirkulationsvorrichtungen.
  • So kann man die Funktionsweise mit erzwungener Konvektion bei hohen Temperaturen bevorzugen und die Funktionsweise mit natürlicher (oder nicht erzwungener) Konvektion bei niedrigen Temperaturen (die Innenluftschicht stellt dann eine zusätzliche Isolationsschicht dar). Außerdem wird dadurch ermöglicht, die Betriebszeiten der Luftzirkulationsvorrichtungen zu beschränken und folglich deren Lebensdauer zu verlängern, und gleichzeitig die Wartungsarbeiten in größeren Abständen durchzuführen. Außerdem wird es dadurch möglich, die Luftzirkulationsvorrichtungen zu deaktivieren, wenn die Außentemperatur unter einen Schwellenwert fällt.
  • Die erste Unterwand 9 besteht aus einem thermisch isolierenden Material, um die Wirkung der Sonne bei hohen Temperaturen zu begrenzen und die Wirkung der Kälte bei niedrigen Temperaturen. Man kann beispielsweise ein Material wählen, das eine Wärmeleitzahl K kleiner als circa 1,5 W/m2/°C aufweist. Man kann zum Beispiel ein circa 20 mm dickes Material vom Typ Polyurethanschaum wählen.
  • Es ist vorteilhaft für die dritte Unterwand 11 (oder mittlere Unterwand) ein Material zu wählen, das es ermöglicht, den Kalorienaustausch zwischen dem Innenluftstrom und dem Außenluftstrom zu maximieren. Man kann beispielsweise ein Material wählen, das eine Wärmeleitzahl K bei (nicht erzwungener) natürlicher Konvektion in der Größenordnung von 7 W/m2/°C aufweist, um einen Wert von mindestens 15 W/m2/°C bei der erzwungenen Konvektion zu erreichen (das heißt wenn die Luftzirkulationsvorrichtungen arbeiten). Zum Beispiel kann man ein circa 0,5 mm dickes Aluminiumblech wählen. Dieses Blech kann ebenfalls gestaltet sein, beispielsweise in U-Form, um die Austauschfläche zu erhöhen, die von der Unterwand 11 dargeboten wird.
  • Um die Austauschfläche zu verstärken, die von den Unterwänden 911 dargeboten wird, kann man Wellplatten verwenden, beispielsweise mit einem 20 mm-Schritt.
  • Dank der Erfindung ist es nunmehr möglich, die Temperaturschwankungen im Inneren des Schranks zum Beispiel bis auf einige Grad genau zu steuern.
  • Außerdem ist es nunmehr möglich, den Schrank bei Temperaturbedingungen zwischen ungefähr –30°C und +50°C effizient zu nutzen.
  • Die Erfindung beschränkt sich nicht auf die vorstehend lediglich beispielhaft beschriebenen Ausführungsarten des Containers, sondern sie schließt alle Varianten ein, die sich der Fachmann im Rahmen der nachstehenden Ansprüche vorstellen kann.
  • So haben wir eine zweifache Luftzirkulation in zwei seitlichen Wänden und der oberen Wand (oder Dach) beschrieben. Aber diese zweifache Luftzirkulation könnte nur im Dach und/oder in einer oder mehreren seitlichen Wänden einschließlich der rückwärtigen Wand, ja sogar in der unteren Wand und/oder der vorderen Wand durchgeführt werden.
  • Außerdem haben wir (Innen- und Außen-)Luftzirkulationsräume beschrieben, die zwei Eintrittsöffnungen und eine Austrittsöffnung oder eine Eintrittsöffnung und zwei Austrittsöffnungen aufweisen. Aber die Erfindung gilt auch für Räume, die eine einzige Eintrittsöffnung und eine einzige Austrittsöffnung oder mehrere Eintrittsöffnungen und mehrere Austrittsöffnungen, manche davon mit einer Luftzirkulationsvorrichtung ausgestattet, aufweisen.
  • Außerdem haben wir Innen- und Außenluftzirkulationsräume beschrieben, die jeweils eine Inneneintrittsöffnung und eine Außenaustrittsöffnung in der vorderen Wand aufweisen. Aber diese Öffnungen könnten an jedweder sonstigen Position angeordnet sein, sobald sie die Luftzirkulation innerhalb des Innen- und des Außenraums gestatten. Das Gleiche gilt für die Positionen der Innenaustrittsöffnungen und der Außeneintrittsöffnungen.
  • Außerdem haben wir einen Schrank beschrieben, bei dem die Luftzirkulationsvorrichtungen auf der Ebene der oberen Wand (oder Dach) angeordnet waren, aber diese Vorrichtungen könnten auf jedweder sonstigen Wand angeordnet sein, die aus drei Unterwänden besteht.

Claims (16)

  1. Container (1), der Wände (26) einschließt, welche einen Innenbereich (7) begrenzen, der mindestens eine Anlage (8) aufnehmen kann, wobei mindestens eine dieser Wände (26) aus mindestens drei Unterwänden (911) besteht, die so mit Zwischenraum angeordnet sind, dass mindestens ein erster (12) und ein zweiter (13) Luftzirkulationsraum definiert wird, wobei dieser erste Raum (12) mit der Außenseite dieses Containers über mindestens zwei Außenöffnungen (1416) in Verbindung steht, und dieser zweite Raum (13) mit diesem Innenbereich (7) durch mindestens zwei Öffnungen in Verbindung steht, wobei eine erste dieser Unterwände (9) sich gegenüber der Außenseite dieses Containers befindet, eine zweite dieser Unterwände (10) sich gegenüber dieses Innenbereichs (7) befindet und eine dritte dieser Unterwände (11) zwischen diese erste (9) und diese zweite (10) Unterwand zwischengeschaltet ist, dadurch gekennzeichnet, dass diese erste Unterwand (9) aus einem thermisch isolierenden Material besteht.
  2. Container gemäß Anspruch 1, bei dem diese dritte Unterwand (11) aus einem Material besteht, das eine Kalorienübertragung zwischen diesem ersten (12) und diesem zweiten (13) Raum gewährleisten soll.
  3. Container gemäß einem der Ansprüche 1 und 2, bei dem diese zweite Unterwand (9) aus einem thermisch isolierenden Material besteht.
  4. Container gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, der mindestens eine erste Luftzirkulationsvorrichtung (20) einschließt, die so aufgebaut ist, dass sie Luft außerhalb dieses Containers durch mindestens eine erste dieser Außenöffnungen (14, 15) ansaugt, dann diese Außenluft in diesem ersten Raum (12) zirkulieren lässt, dann diese Außenluft durch mindestens eine zweite dieser Außenöffnungen (16) nach außen ausstößt.
  5. Container gemäß Anspruch 4, bei dem zumindest ein Teil dieser ersten Luftzirkulationsvorrichtung (20) etwa auf der Ebene dieser zweiten Außenöffnung (16) installiert wird.
  6. Container gemäß einem der Ansprüche 4 und 5, bei dem diese erste Luftzirkulationsvorrichtung (20) mindestens einen Lüfter einschließt.
  7. Container gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, der mindestens eine zweite Luftzirkulationsvorrichtung (21) einschließt, die so aufgebaut ist, dass sie Luft in diesem Innenbereich (7) durch mindestens eine erste dieser Innenöffnungen (17) ansaugt, diese Innenluft in diesem zweiten Raum (13) zirkulieren lässt, dann diese Innenluft durch mindestens eines zweite dieser Innenöffnungen (18, 19) in den Innenraum ausstößt.
  8. Container gemäß Anspruch 7, bei dem zumindest ein Teil dieser zweiten Luftzirkulationsvorrichtung (21) etwa auf der Ebene dieser zweiten Innenöffnung (17) installiert wird.
  9. Container gemäß einem der Ansprüche 7 und 8, bei dem diese zweite Luftzirkulationsvorrichtung (21) mindestens einen Lüfter einschließt.
  10. Container gemäß einem der Ansprüche 4 bis 9, der eine Steuerungsvorrichtung (22) einschließt, die so aufgebaut ist, dass sie die Funktion dieser ersten Luftzirkulationsvorrichtung (20) und/oder dieser zweiten Luftzirkulationsvorrichtung (21) steuert.
  11. Container gemäß Anspruch 10, bei dem diese Steuerungsvorrichtung (22) so aufgebaut ist, dass sie die Funktion dieser ersten Luftzirkulationsvorrichtung (20) und/oder dieser zweiten Luftzirkulationsvorrichtung (21) steuert, um die Temperatur in diesem Innenbereich (7) zu regeln.
  12. Container gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11, bei dem die Zirkulationsrichtung der Luft in diesem ersten Raum (12) der Zirkulationsrichtung der Luft in diesem zweiten Raum (13) etwa entgegen gesetzt ist.
  13. Container gemäß einem der Ansprüche 1 bis 12, bei dem mindestens drei seiner Wände (2, 3, 6) aus diesen Unterwänden (911) bestehen.
  14. Container gemäß Anspruch 13, bei dem diese drei Wände (2, 3, 6) untereinander in Verbindung stehen, um ein einziges gestaltetes Element zu bilden.
  15. Container gemäß einem der Ansprüche 13 und 14, bei dem eine dieser drei Wände (2, 3, 6) eine obere Wand (6) ist.
  16. Nutzung des Containers gemäß einem der vorstehenden Ansprüche zur Unterbringung von Fernsprechanlagen (8).
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