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DE60320120T2 - Kupplungsschutzsystem - Google Patents

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DE60320120T2
DE60320120T2 DE60320120T DE60320120T DE60320120T2 DE 60320120 T2 DE60320120 T2 DE 60320120T2 DE 60320120 T DE60320120 T DE 60320120T DE 60320120 T DE60320120 T DE 60320120T DE 60320120 T2 DE60320120 T2 DE 60320120T2
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DE
Germany
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clutch
amount
protection system
energy
control unit
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE60320120T
Other languages
English (en)
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DE60320120D1 (de
Inventor
William Joseph Kalamazoo MACK
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Eaton Corp
Original Assignee
Eaton Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=22994665&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE60320120(T2) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Eaton Corp filed Critical Eaton Corp
Application granted granted Critical
Publication of DE60320120D1 publication Critical patent/DE60320120D1/de
Publication of DE60320120T2 publication Critical patent/DE60320120T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kupplung eines Fahrzeugs und insbesondere ein System und ein Verfahren zum Schützen der Kupplung gegen übermäßigen Verschleiß und Beschädigung.
  • Hintergrund zu der Erfindung
  • Eine Kupplung ist ein Mechanismus, der dazu vorgesehen ist, Leistung von einem Arbeitsteil an ein anderes anzukoppeln oder von diesem zu trennen. Was Fahrzeuge anbetrifft, wird die Kupplung dazu verwendet, Leistung von dem Motor zu dem Antriebsstrang zu übertragen und den Motor und das Getriebe voneinander zu trennen, wenn Gänge geschaltet werden.
  • In ihrer einfachsten Form kann die Kupplung betrachtet werden, als ob sie zwei Platten aufweist, die wahlweise gegeneinander platziert werden können. Eine Platte (das Schwungrad) ist an einem Motor angeschlossen und wird durch diesen gedreht. Eine Gegenplatte (Kupplungsscheibe) ist an einem System von Zahnrädern befestigt, das man mit der Leistung des Motors betreiben will. Um die Leistung des Motors auf die Zahnräder zu übertragen, wird die Kupplungsscheibe gegen das umlaufende Schwungrad bis zum Anschlag geschoben. Wenn sie gegeneinander gedrückt werden, drehen sich die beiden „Platten" nicht synchron zueinander. Stattdessen läuft die Antriebsplatte (das Schwungrad) mit einer schnelleren Geschwindigkeit um als die Aufnahmeplatte (Kupplungsscheibe), während die Aufnahmeplatte an der Antriebsplatte rutscht, wenn diese rotiert. Es ist gerade dieses schnelle Umlaufen der beiden Platten mit schnellen Drehzahlen, was zum Verschleiß und zur Beschädigung an der Kupplung führt. Wenn jedoch die beiden Platten vollständig eingerückt oder miteinander verriegelt werden, sind die Reibungskräfte ausreichend stark, um die beiden Platten zu veranlassen, mit derselben Drehzahl umzulaufen, so dass kein Verschleiß auftritt.
  • Beim Fahren eines Fahrzeugs gibt es verschiedene Betriebszustände, in denen die Kupplung es nicht schafft, vollständig einzurücken oder auszurücken. Stattdessen „schlupft" die Kupplung übermäßig, was einen vorzeitigen Verschleiß und eine vorzeitige Beschädigung der Kupplung zur Folge hat. EP 0 493 840 A2 beschreibt ein Fahrzeugkupplungsschutzsystem für eine Reibungskupplung, die eine Recheneinrichtung aufweist, um periodisch Daten hinsichtlich des momentanen Reibungsverhaltens der Kupplung zu berechnen und diese in mehreren, ebenfalls periodisch aktualisierten Zeitfensterspeichern aufzuaddieren. Den einzelnen Zeitfensterspeichern sind jeweils verschiedene Grenzwerte zugeordnet, deren Größe unter anderem eine Funktion der Lufttemperatur eines die Kupplung umgebenden Kupplungsgehäuses ist. In Abhängigkeit von der Temperatur, wie sie mittels eines Temperatursensors gemessen wird, und von den für diese Temperatur vorgeschriebenen Grenzwerten leitet die Recheneinrichtung gestufte Schutzmaßnahmen ein. Wenn die Hitzebelastung der Kupplung steigt, wird lediglich der Kupplungskomfort zunehmend reduziert.
  • Gemäß der vorliegenden Anmeldung ist ein Kupplungsschutzsystem entwickelt worden, das die zuvor erläuterten Betriebszustände erfasst und beseitigt, wodurch die Größe des Verschleißes oder der Beschädigung, dem bzw. der die Kupplung unterliegt, reduziert wird.
  • Kurzbeschreibung der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Fahrzeugkupplungsschutzsystem, das den Gegenstand des Anspruchs 1 bildet und das aufweist: Mittel zur Überwachung eines Betriebszustands einer Kupplung, Mittel zum Schätzen einer durch die Kupplung verbrauchten Energiemenge und eine Steuereinheit, die den Schätzwert der verbrauchten Kupplungsenergiemenge mit wenigstens einem vorbestimmten Energieschwellenwert vergleicht. Wenn der Schätzwert der verbrauchten Kupplungsenergiemenge größer ist als ein vorbestimmter Energieschwellenwert, werden durch das System eine oder mehrere Maßnahmen durchgeführt, um die Menge der durch die Kupplung verbrauchten Energie zu reduzieren.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 zeigt eine vereinfachte Darstellung eines Kupplungsschutzsystems gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 2 zeigt ein vereinfachtes Flussdiagramm unter Darstellung der grundlegenden Schritte, die durch das Kupplungsschutzsystem gemäß einer Ausführungsform ausgeführt werden, während sich die Kupplung in einem Bewegungsdrangzustand befindet.
  • 3 zeigt ein vereinfachtes Flussdiagramm unter Darstellung der grundlegenden Schritte, die durch das Kupplungsschutzsystem gemäß einer Ausführungsform ausgeführt werden, während sich die Kupplung in einem Verriegelungseinrückzustand befindet.
  • 4 zeigt ein vereinfachtes Flussdiagramm unter Darstellung der grundlegenden Schritte, die durch das Kupplungsschutzsystem gemäß einer Ausführungsform ausgeführt werden, wenn die Kupplung einer ernsten Fehlhandhabung (einem Missbrauch) durch einen Bediener unterliegt.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform
  • 1 zeigt das Fahrzeugkupplungsschutzsystem 10 gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Ein automatisches Getriebe 32 ist wahlweise mit einem Motor 30 mittels einer Kupplung 20 verbindbar. Das Getriebe 32 kann von einer beliebigen Bauart eines automatischen Getriebes, wie sie gewöhnlich in einem Fahrzeug vorzufinden ist, beispielsweise das durch Eaton Corporation hergestellte Autoshift-System, sein. Außerdem kann das Getriebe 32 die Fähigkeit haben, in einen manuellen Betriebsmodus versetzt zu werden, wodurch dem Führer eines Fahrzeugs ermöglicht wird festzulegen, wann das Getriebe 32 tatsächlich zu einem anderen Gang umschalten wird. Der Motor 30 kann von einer beliebigen zum Antreiben eines Fahrzeugs verwendeten Motorbauart sein. Gewöhnlich ist dies ein Verbrennungsmotor, obwohl andere Arten von Motoren, wie beispielsweise ein Elektromotor, ebenso einfach mit der vorliegenden Erfindung genutzt werden können. Die Kupplung 20 ist eine Nasskupplung, die gewöhnlich auf Öl nicht nur als ein Schmiermittel, sondern auch als ein Kühlmittel beruht. Eine Mikroprozessor basierte Steuereinheit 40 ist über Datenverbindungen bzw. -links 50 mit dem Motor 30, dem Getriebe 32 und der Kupplung 20 verbunden. Die Datenlinks 50 können unterschiedliche Arten von Datenkommunikationsverfahren umfassen. Ein Beispiel für einen Datenlink 50, der zu Veranschaulichungszwecken angegeben wird, ist der J1939-Link, der zur Übertragung von Daten, wie beispielsweise der momentanen Motordrehzahl und des momentanen Motordrehmomentes, zwischen einem Motor und einem Getriebesys tem verwendet wird. Darüber hinaus ist zwar lediglich eine einzelne Steuereinheit 40 in 1 veranschaulicht, die Erfindung ist jedoch nicht darauf beschränkt. Beispielsweise kann das System derart gestaltet sein, dass es zwei Steuerungseinrichtungen enthält, beispielsweise eine in dem Innenraum eines Fahrzeugs, die eine Bedienereingabe ermöglicht, während die zweite gemeinsam mit dem Getriebesystem zur Steuerung von Kupplungsfunktionen angeordnet ist.
  • In einfachen Worten beurteilt das Kupplungsschutzsystem, ob eine Fahrzeugkupplung infolge eines übermäßigen Schlupfs der Kupplung einem möglichen Schaden unterliegen kann, indem es einen Schätzwert einer durch die Kupplung verbrauchten Energiemenge berechnet und diesen Schätzwert der Energiemenge mit einem oder mehreren vorbestimmten Schwellenwerten vergleicht. Wenn eine dieser Schwellen durch die geschätzte Menge der durch die Kupplung verbrauchten Energie überschritten ist, löst das System eine oder mehrere Maßnahmen aus, die dazu vorgesehen sind, die Kupplung in einen sicheren Betriebszustand zurück zu versetzen.
  • Die detaillierte Betriebsweise des Kupplungsschutzsystems gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist nachstehend erläutert. Auf der Basis verschiedener Betriebsparameter ist die Steuereinheit 40 in der Lage, einen Schätzwert der durch die Kupplung 20 verbrauchten Energiemenge zu berechnen. Zu Veranschaulichungszwecken sollen die folgenden Gleichungen betrachtet werden, die ein Beispiel aufzeigen, wie ein Schätzwert der durch die Kupplung 20 verbrauchten Energiemenge für jede Zeitspanne delta T, wie beispielsweise alle 10 Millisekunden, zu berechnen ist. Kupplungsleistung = abs(Motordrehzahl – Eingangswellendrehzahl)·Nettomotordrehmoment/(7426)9950 Kupplungsenergie = Kupplungsenergie + (delta T·Kupplungsleistung – Kühlrate)Wobei:
    • Drehzahleinheit ist U/Min
    • Drehmomenteinheit ist (Fußpfund) Nm
    • Kupplungsleistungseinheit ist (BTU/s) KW
    • Kupplungsenergieeinheit ist (BTU) KJ
    • Kühlrate = Geschwindigkeit, mit der die Kupplung Energie auf ihre Umgebung überträgt.
    • 9950(7426) = auf den obigen Einheiten basierende Konstante.
  • Am Anfang ist Kupplungsleistung = 0, und die Kupplungsenergie wird auf einen vorbestimmten Standardwert festgelegt. Anschließend berechnet die Steuereinheit 40 in wiederholter Weise eine geschätzte Kupplungsenergie, beispielsweise alle 10 Millisekunden, und aktualisiert die vorherigen Werte auf der Basis der neuesten Berechnungen.
  • Das System fährt fort, den Schätzwert der durch die Kupplung verbrauchten Energiemenge zu berechnen und zu ändern, solange die Kupplung sich in einem Zustand befindet, der einen übermäßigen Schlupf ermöglicht, wodurch ein vorzeitiger Verschleiß und eine mögliche Beschädigung an der Kupplung herbeigeführt wird. Dieser übermäßige Schlupf der Kupplung ist sowohl für einen i) Bewegungsdrangzustand als auch für einen ii) Verriegelungseinrückzustand kennzeichnend. Abgesehen von Übergangszuständen sollte sich die Kupplung zu allen sonstigen Zeiten entweder in einem vollständig eingerückten oder einem vollständig ausgerückten Zustand befinden und dadurch eine mögliche Beschädigung infolge eines übermäßigen Schlupfs verhindern.
  • Um einen Bewegungsdrangzustand zu veranschaulichen, soll das folgende Beispiel betrachtet werden. Ein Fahrer bzw. eine Fahrerin hält sein oder ihr Fahrzeug an, betätigt die Parkbremse und steigt anschließend aus, während er bzw. sie den Motor laufen lässt. Jedoch vergisst der Fahrer, das Getriebe in den Leerlauf zu versetzen, wodurch die Kupplung von dem Motor getrennt wird. An sich treibt der laufende Motor 30 das Fahrzeug beständig zu einer Vorwärtsbewegung an, indem er seine Energie durch die Kupplung 20 und die Zahnräder des Getriebesystems 32 überträgt, um letztlich die Reifen zu veranlassen, sich zu drehen. Da jedoch die Parkbremse eingelegt ist, werden die Reifen an einem Rollen gehindert. Dies hindert die Zahnräder des Getriebesystems 32 daran umzulaufen. Infolgedessen ist die Kupplung 20 in einen andauernden Schlupfzustand versetzt, der zu übermäßigem Verschleiß und einer Beschädigung führt.
  • In ähnlicher Weise unterliegt die Kupplung 20 einem übermäßigen Schlupf, wenn sie in einen typischen Verriegelungseinrückzustand versetzt wird. Beispielsweise soll ein Führer eines Lastkraftfahrzeugs betrachtet werden, das eine schwere Last mit sich führt und auf einer steilen Steigung angehalten wird. Jedoch anstatt die Bremsen zu nutzen, hindert der Fahrer den Lastwagen daran, bergab zurückzurollen, indem er die Kupplung 20 einrückt und den Motor 30 gerade ausreichend drosselt, um den Lastwagen an einer Bewegung zu hindern. Dies versetzt die Kupplung in einen andauernden Schlupfzustand, da diese fortdauernd versucht, einzurücken und mit dem Motor 30 verriegelt zu werden.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird die Fahrzeugkupplung 20 davor geschützt, zu lange in einem Bewegungsdrangzustand zu verbleiben, wodurch es minimiert wird, dass die Kupplung 20 einem möglicherweise schädigenden Betriebszustand ausgesetzt wird, indem der Schätzwert der durch die Kupplung 20 verbrauchten Energiemenge mit einem Kupplungsmissbrauchsschwellenwert verglichen wird. Siehe 2, die ein einfaches Flussdiagramm mit Schritten zeigt, die das Kupplungsschutzsystem 10 gemäß der vorliegenden Ausführungsform vornimmt. Zuerst bestimmt die Steuereinheit 40, ob sich die Kupplung 20 in einem Bewegungsdrangzustand befindet, 200. Das System bestimmt anschließend, ob der Schätzwert der durch die Kupplung 20 verbrauchten Energiemenge oberhalb eines vorbestimmten Missbrauchsschwellenwertes liegt 210, der anzeigt, das die Möglichkeit einer Beschädigung an der Kupplung 20 vorliegt. Wenn die geschätzte Energiemenge nicht oberhalb des Schwellenwertes liegt, beendet das System seine momentane Untersuchungsreihe und kehrt zu dem Beginn der Routine zurück. Wenn jedoch die geschätzte Menge der Kupplungsenergie den Kupplungsmissbrauchsschwellenwert überschreitet, 210, beginnt das Schutzsystem 10, die Menge des „Bewegungsdrang"-Drehmomentes zu reduzieren, 230, das durch den Motor erzeugt und der Kupplung 20 zugeführt wird. Gemäß der vorliegenden Ausführungsform wird diese Drehmomentverringerung mit einer konstanten Rate, wie beispielsweise 15 Fußpfund/s, ausgeführt, obwohl andere konstante Raten oder sogar veränderliche Raten ebenfalls ohne weiteres verwendet werden könnten. Diese Drehmomentverringerung wird fortgesetzt, bis der Schätzwert der durch die Kupplung 20 verbrauchten Kupplungsenergie nicht mehr den Kupplungsmissbrauchsschwellenwert übersteigt, 210.
  • Außerdem kann, wenn die geschätzte Kupplungsenergiemenge am Anfang den vorbestimmten Kupplungsmissbrauchsschwellenwert in Schritt 210 übersteigt, ein optionaler Kupplungsmissbrauchszähler (in 1 nicht veranschaulicht) um 1 inkrementiert werden, um eine Übersicht über die Anzahl von Vorkommnissen, in denen diese Situation auftritt, zu behalten. In Schritt 220 kann ferner ein (in 1 ebenfalls nicht veranschaulichter) Missbrauchszeitmesser aktiviert werden, der dem Kupplungsschutzsystem 10 ermöglicht, eine Übersicht über die Zeitmenge zu behalten, in der die Kupplung 20 in dem möglicherweise schädlichen Bewegungsdrangzustand verbleibt.
  • 3 zeigt ein einfaches Flussdiagramm unter Veranschaulichung der Schritte, die durch das Kupplungsschutzsystem 10 ausgeführt werden, wenn dieses mit einem Fahrzeug zu tun hat, dessen Kupplung sich in einem Verriegelungseinrückzustand befindet. Anders als bei der Analyse, die während des Bewegungsdrangzustands durchgeführt wird, werden in dem Prozess der Bestimmung, welcher Maßnahmen, wenn überhaupt, getroffen werden müssen, um die Kupplung 20 gegen Beschädigung zu schützen, sowohl ein Kupplungsmissbrauchsschwellenwert als auch ein Kupplungsbeschädigungsschwellenwert verwendet. Gemäß der vorliegenden Ausführungsform weist der Kupplungsmissbrauchsschwellenwert einen kleineren Wert als der Kupplungsbeschädigungsschwellenwert auf, wobei beide auf der Basis der in dem Fahrzeug eingebauten speziellen Kupplungsart im Voraus festgelegt werden.
  • Die Steuereinheit 40 bestimmt in Schritt 300 zunächst, ob sich die Kupplung 20 in einem Verriegelungseinrückzustand befindet. Zusätzlich muss ermittelt werden, ob das Beschleunigungspedal des Fahrzeugs wenigstens teilweise niedergedrückt ist (Schritt 302), was anzeigt, dass der Fahrer des Fahrzeugs momentan versucht, mehr Leistung von dem Motor 30 über dasjenige hinaus zu erhalten, das in einem Leerlaufgrundzustand erzeugt wird. Wenn diese beiden Anforderungen erfüllt sind, muss anschließend ermittelt werden, ob der Schätzwert der durch die Kupplung 20 verbrauchten Energiemenge eine vorbestimmte Kupplungsmissbrauchsschwelle überschreitet (Schritt 304). Wenn einer der obigen Schritte eine negative Antwort ergibt, wird der momentane Untersuchungsprozess beendet und ermöglicht, nochmals anzufangen. Wenn festgestellt wird, dass der Schätzwert der durch die Kupplung 20 verbrauchten Energiemenge größer ist als der Kupplungsmissbrauchsschwellenwert (Schritt 304), muss ermittelt werden, ob der Kupplungsbeschädigungsschwellenwert ebenfalls überschritten ist (Schritt 306).
  • Unter der Annahme, dass die geschätzte Kupplungsenergiemenge den Kupplungsmissbrauchsschwellenwert überschreitet, jedoch nicht größer ist als der Kupplungsbeschädigungsschwellenwert, fährt der Untersuchungsprozess mit Schritt 308 fort. Darin wird ein Missbrauchszähler inkrementiert, wodurch dem System ermöglicht wird, eine Übersicht über die Anzahl der Vorkommnisse zu behalten, in denen die Kupplung 20 in einen möglicherweise schädigenden Zustand versetzt worden ist. Das System zeichnet ferner mittels eines (in 1 nicht veranschaulichten) Zeitmessers einen relativen Missbrauchszeitstempel für das momentane Ereignis auf und kumuliert ferner die Größe der Zeitdauer, die die Kupplung beim Überschreiten des Kupplungsmissbrauchsschwellenwertes jedoch unterhalb des Kupplungsbeschädigungsschwellenwertes verbringt. In Schritt 310 wird ferner ein Warnsignal ausgegeben. Das Warnsignal gilt dem Führer des Fahrzeugs und ist dazu bestimmt, den Fahrzeugführer bzw. die Fahrzeugführerin auf die Tatsache hinzuweisen, dass er oder sie die Kupplung 20 missbraucht. Das Warnsignal kann entweder optisch, akustisch wahrnehmbar oder beides sein. Ein Beispiel für ein Warnsignal, das zu Veranschaulichungszwecken angegeben ist, stellt die akustische Ausgabe eines eine Sekunde lang andauernden Alarms gefolgt von einer Sekunde Ruhe. Außerdem kann eine Anzeige auf dem Armaturenbrett beispielsweise einen Buchstaben „C" und anschließend den Buchstaben „A" aufleuchten lassen, um anzuzeigen, dass momentan ein Kupplungsmissbrauchszustand vorliegt.
  • Das System 10 fährt fort, das Warnsignal auszugeben, bis eine von drei möglichen Bedingungen eintritt (Schritt 312). Erstens klingt das Warnsignal ab, wenn der geschätzte Kupplungsenergiewert unter einen Schwellenwert zum Signalabschalten beim Kupplungsmissbrauch fällt. Dieser Schwellenwert kann auf unterschiedliche Weise definiert werden. Beispielsweise kann der Signalabschaltschwellenwert einfach gleich dem Kupplungsmissbrauchsschwellenwert festgesetzt werden. Jedoch kann dies zu wiederholten Warnsignalen führen, wenn die mittlere Größe der durch die Kupplung 20 verbrauchten Energie nahe an dem Energiewert liegt, der den Kupplungsmissbrauchsschwellenwert repräsentiert. Erwartete Schwankungen des Kupplungsenergiepegels können eine häufige und wiederholte Auslösung und Abschaltung des Warnsignals zur Folge haben, wenn der Kupplungsenergiepegel in wiederholter Weise den Schwellenwert um eine kleine Größe überschreitet, während der Energiepegel in üblicher Weise schwankt. Um diese Bedingung zu verbessern, kann der Signalabschaltschwellenwert bei einem kleineren Wert als dem des Kupplungsmissbrauchsschwellenwertes festgesetzt werden. Demgemäß wird das Warnsignal ausgegeben, wenn der Kupplungsenergiewert den Missbrauchsschwellenwert überschreitet, und es wird nicht abklingen, bis der Kupplungsenergiewert unter den Missbrauchsschwellenwert um eine vorbestimmte Größe fällt. Wenn das Warnsignal abgeklungen ist, wird es nicht erneut ertönen, bis der Kupplungsenergiewert derart hinreichend ansteigt, dass dieser wiederum den Kupplungsmissbrauchsschwellenwert überschreitet.
  • Die zweite Bedingung, die das Warnsignal abschaltet, ist eine Veränderung des Zustands der Kupplung 20. Dies beispiels weise, wenn der Fahrzeugführer die Drehzahl des Motors erhöht, wodurch die Menge des der Kupplung zugeführten Drehmomentes erhöht wird, oder alternativ wenn das Getriebesystem 32 eine Gangumschaltung auslöst.
  • Die dritte Bedingung, die das Kupplungsmissbrauchswarnsignal beendet, liegt vor, wenn das System mittels der Steuereinheit 40 erfasst, dass der Fahrzeugführer einen bewussten Versuch unternommen hat, um den Missbrauch der Kupplung 20 zu beenden. Es können verschiedene Kriterien verwendet werden, um diese Bedingung zu definieren, wie beispielsweise wenn die Steuereinheit 40 eine fortlaufende Verringerung der geschätzten Kupplungsenergie für eine minimale Zeitdauer, wie beispielsweise, zu Veranschaulichungszwecken, hundert Millisekunden, erfasst.
  • Wenn irgendeine der obigen drei Bedingungen, wie durch den Schritt 312 dargestellt, erfüllt ist, wird das Warnsignal in Schritt 314 abgeschaltet. Jedoch setzt sich das Kupplungsschutzsystem 10 nicht selbständig zurück. Stattdessen wird die geschätzte Menge der durch die Kupplung 20 verbrauchten Energie wieder einmal berechnet und in Schritt 316 mit dem Kupplungsmissbrauchsschwellenwert verglichen. Wenn der geschätzte Kupplungsenergiewert den Missbrauchsschwellenwert überschreitet und weiter für eine vorbestimmte Zeitdauer fortlaufend steigt, kehrt der Prozess zum Schritt 310 zurück, und das Warnsignal wird erneut ausgegeben. Alternativ wird der Untersuchungsprozess beendet und das System setzt sich zurück, wenn der geschätzte Kupplungsenergiewert unter einen Kupplungsmissbrauchsrücksetzschwellenwert, beispielsweise eine vorbestimmte Größe unter dem Kupplungsmissbrauchsschwellenwert, abfällt (Schritt 318).
  • Wenn festgestellt wird, dass sich die Kupplung 20 in einem Verriegelungseinrückzustand befindet (Schritt 300), dass das Beschleunigungspedal wenigstens teilweise niedergedrückt ist (Schritt 302) und dass der geschätzte Kupplungsenergiewert nicht nur den Kupplungsmissbrauchsschwellenwert überschreitet (Schritt 304), sondern auch größer ist als der höhere Kupplungsbeschädigungsschwellenwert (Schritt 306), fährt das System mit Schritt 330 fort. Ähnlich wie der Schritt 308 umfasst der Schritt 330 die Inkrementierung eines Kupplungsbeschädigungszählers und die Erzeugung eines relativen Beschädigungszeitstempels, der dem System ermöglicht festzustellen, wie lange die Kupplung 20 der Beschädigung ausgesetzt ist.
  • In Schritt 332 muss die Steuereinheit 40 feststellen, ob das Getriebesystem 32 vollkommen automatisch gesteuert ist oder ob es in einen manuellen Betriebsmodus versetzt worden ist, der dem Fahrzeugführer ermöglicht zu steuern, wann das Getriebesystem 32 zwischen Gängen umschaltet. Wenn dieses sich nicht in einem manuellen Schaltmodus befindet, kann festgestellt werden, dass sich die Kupplung 20 in einem typischen Verriegelungseinrückzustand befindet, wenn beispielsweise ein Fahrzeugführer bzw. eine Fahrzeugführerin seinen oder ihren Lastwagen auf einer Steigung angehalten hat und anstelle der Bremsen die Kupplung benutzt, um den Lastwagen von einem Rückwärtsrollen abzuhalten. In diesem Fall versucht die Steuereinheit 40, die Kupplung 20 zu veranlassen, den Motor 30 vollständig anzukuppeln, wodurch ein größerer Schaden verhindert wird, der durch ein übermäßiges Schlupfen der Kupplung 20 verursacht wird. Dies wird durch Erhöhung der Rate bzw. Geschwindigkeit, mit der die Kupplung 20 den Motor 30 ankuppelt, bewerkstelligt. Da die Rate der Kupplungseinrückung steigt, sinkt die Wahrscheinlichkeit für eine Kupplungsbeschädigung infolge des Schlupfs. Das Endergebnis ist das vollständige Einrücken der Kupplung 20, was dazu führt, dass der Lastwagen oder das Fahrzeug beginnt zu beschleunigen.
  • Gemäß der Erfindung ist die erhöhte Rate der Kupplungseinrückung keine Konstante, sondern vielmehr eine Variable, die davon abhängig ist, wie viel Energie durch die Kupplung 20 verbraucht wird. Je größer die Energiemenge in der Kupplung 20 ist, desto weiter wird der Kupplungsbeschädigungsschwellenwert überschritten, was eine erhöhte Rate der Beschädigung an der Kupplung 20 ergibt. Demgemäß würde es als bevorzugt erscheinen, die Kupplung 20 so schnell wie möglich den Motor 30 ankuppeln zu lassen, wodurch die Zeitdauer minimiert wird, in der die Kupplung 20 übermäßig schlupft und einer Beschädigung ausgesetzt ist. Demgegenüber würde man jedoch auch bevorzugen, die Kupplung 20 langsam den Motor 30 ankuppeln zu lassen, wodurch mehr Zeit für den Fahrzeugführer des Fahrzeugs oder Lastwagens zur Verfügung gestellt wird, damit dieser auf die Tatsache reagieren kann, dass sein Fahrzeug zu beschleunigen beginnt.
  • Um beiden obigen Anforderungen bestmöglich zu genügen, wird eine Reihe von Kupplungsenergiebereichen oberhalb des Kupplungsbeschädigungsschwellenwertes festgelegt, wobei jeder Energiebereich einer höheren Rate der Kupplungseinrückung entspricht. Je weiter ein bestimmter Energiebereich den vorbestimmten Kupplungsbeschädigungsschwellenwert überschreitet, desto höher ist die Kupplungseinrückrate, die diesem Energiebereich zugeordnet ist. Demgemäß steigt die Rate der Kupplungseinrückung nur mäßig, wenn ein Kupplungsenergiewert nur geringfügig den Kupplungsbeschädigungsschwellenwert überschreitet. Im Gegensatz hierzu wird, wenn der Kupplungsenergiewert den Kupplungsbeschädigungsschwellenwert deutlich überschreitet, die Rate der Kupplungseinrückung ebenfalls stark erhöht.
  • Es werden beispielsweise die folgenden Kupplungsenergiebereiche und zugehörige Kupplungseinrückraten betrachtet, die zu Veranschaulichungszwecken angegeben sind:
    Kupplungsenergie (BUT) KJ Rate ((Fußpfund) Nm von Kupplungsdrehmoment/s)
    Kupplungsbeschädigungsschwellenwert (20) 27,1
    >= Kupplungsenergiebereich 1 UND < Kupplungsenergiebereich 2 (30) 40,7
    >= Kupplungsenergiebereich 2 UND < Kupplungsenergiebereich 3 (45) 61,01
    >= Kupplungsenergiebereich 3 UND < Kupplungsenergiebereich 4 (75) 101,7
    >= Kupplungsenergiebereich 4 (100) 155,6
  • Darin sind: Kupplungsenergiebereich 1 = Kupplungsmissbrauchsschwellenwert + ((Kupplungsenergie Maximum – Kupplungsmissbrauchsschwellenwert)/5) Kupplungsenergiebereich 2 = Kupplungsenergiebereich 1 + ((Kupplungsenergie-Maximum – Kupplungsmissbrauchsschwellenwert)/5) Kupplungsenergiebereich 3 = Kupplungsenergiebereich 2 + ((Kupplungsenergie-Maximum – Kupplungsmissbrauchsschwellenwert)/5) Kupplungsenergiebereich 4 = Kupplungsenergiebereich 3 + ((Kupplungsenergie-Maximum – Kupplungsmissbrauchsschwellenwert)/5) Kupplungsenergie-Maximum = vorbestimmte maximal zulässige Energie.
  • Während das System die Kupplungseinrückrate steigert, um jeden weiteren Schaden an der Kupplung 20 aufgrund des Schlupfs zu verhindern, löst die Steuereinheit auch ein Warnsignal für den Fahrzeugführer aus (Schritt 336), um diesen auf die Tatsache hinzuweisen, dass die Kupplung dabei ist, den Motor 30 vollständig anzukuppeln. Ähnlich wie zuvor kann das Warnsignal irgendeine Art eines akustischen Warnsignals, eines visuellen Warnsignals oder eine Kombination von diesen sein, solange es den Fahrzeugführer warnend auf die Kupplungseinrückung hinweist und diesem die Zeit gibt, geeignet zu reagieren.
  • Das Warnsignal ertönt weiter und/oder wird weiter angezeigt, bis der Schätzwert der durch die Kupplung 20 verbrauchten Energie unter einen Beschädigungssignalabschaltschwellenwert fällt. Der Beschädigungssignalabschaltschwellenwert wird in einer ähnlichen Weise wie derjenigen für den Missbrauchssignalabschaltschwellenwert nach Schritt 312 festgelegt. Wenn der Kupplungsenergiewert unter diesen Beschädigungssignalabschaltschwellenwert fällt, endet das Warnsignal, wie dies in Schritt 362 angezeigt ist.
  • Ähnlich wie der Missbrauchsrücksetzschwellenwert nach Schritt 318 wird in Schritt 364 ein Beschädigungsrücksetzschwellenwert verwendet, der den momentanen Prozess aktiv belässt, bis der geschätzte Kupplungsenergiewert ausreichend deutlich abgefallen ist, damit der Prozess endet (Schritt 318) und das System zurückgesetzt wird.
  • In einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann das Fahrzeug, das das Kupplungsschutzsystem gemäß der vorliegenden Erfindung verwendet, ein Getriebesystem aufweisen, das einem Fahrzeugführer ermöglicht, dieses in einen manuellen Betriebsmodus zu versetzen. Anstatt dass das Getriebesystem 32 ohne eine Eingabe von dem Fahrzeugführer automatisch Gänge umschaltet, steuert der Fahrzeugführer nun, wann eine Gangumschaltung erfolgen soll. Jedoch ist ein Nachteil dieses auf manueller Umschaltung basierten Systems, dass es eine weitere besondere Situation zulässt, in der die Kupplung 20 in einen schädigenden Betriebszustand versetzt werden kann.
  • In einem manuellen Schaltmodus kann das Fahrzeug in einer derartigen Weise betrieben werden, dass die Kupplung 20 in einen Verriegelungseingriffszustand einer anderen Art versetzt wird. Anstatt dass ein Fahrzeugführer in dieser Situation versucht, ein Fahrzeug auf einer Steigung mittels der Kupplung 20 stationär zu halten, bewegt sich das Fahrzeug jedoch. Es soll das folgende Beispiel betrachtet werden, das zu Veranschaulichungszwecken angegeben ist. Ein Fahrzeugführer bzw. eine Fahrzeugführerin fährt sein oder ihr Fahrzeug momentan in einem hohen Gang und nähert sich einer roten Ampel. Der Fahrzeugführer beginnt, das Fahrzeug zu verlangsamen, ohne die Kupplung 20 auszurücken oder das Getriebesystem 32 herunter zu schalten. Aufgrund der geringen Drehzahl beginnt die Kupplung 20 zu entriegeln und auszurücken. Zu diesem Zeitpunkt schaltet die Ampel auf grün, und der Fahrzeugführer beginnt, sein Fahrzeug zu beschleunigen, ohne noch in einen niedrigeren Gang umzuschalten. Dies veranlasst die Kupplung, stark zu schlupfen. Anders als bei der vorherigen Situation des Einrückens zum Verriegelungszustand ist ein Einrücken der Kupplung, während das Getriebesystem 32 in einem höheren Gang bleibt, unerwünscht, weil es ein Abwürgen des Motors 30 herbeiführen kann. Das Kupplungsschutzsystem gemäß der momentanen Ausführungsform löst das vorstehende Problem, indem es den manuellen Schaltmodus vorübergehend außer Kraft setzt und das Getriebesystem 32 veranlasst, automatisch in einen niedrigeren Gang umzuschalten.
  • Wenn, wie in 4 dargestellt, ein manueller Schaltmodus eines Getriebesystems 32 ausgewählt ist (Schritt 432), bestimmt die Steuereinheit 40, ob der momentane Gang, der in dem Fahrzeug eingelegt ist, der Gang ist, der verwendet wird, um das Fahrzeug zu starten (Schritt 442). Diese Überprüfung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass ein niedrigerer Gang verfügbar ist, in den herunter geschaltet werden kann. Unter der Annahme, dass in dem Fahrzeug keines der niedrigeren Anfahrgänge eingelegt ist, veranlasst die Steuereinheit 40 das Getriebesystem 32 herunterzuschalten (Schritt 444). Zur gleichen Zeit wird ein Warnsignal, ähnlich demjenigen nach Schritt 336, ausgelöst (Schritt 446). Die Schritte 360380 werden anschließend auf die gleiche Weise wiederholt, wie sie in der Verriegelungseinrücksituation mit einem nicht in einem manuellen Betriebsmodus platzierten Getriebesystem 32 ausgeführt worden sind.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung versucht das Kupplungsschutzsystem 10, eine Beschädigung an der Kupplung 20 zu verhindern, die durch einen Fahrzeugführer verursacht wird, der die Kupplung 20 stark missbraucht. Wie in dem Flussdiagramm nach 5 dargestellt, benötigt dieser Betriebsmodus drei Bedingungen. Zuerst muss das Kupplungsschutzsystem 10 mittels der Steuereinheit 40 erfassen, ob das Fahr- bzw. Beschleunigungspedal wenigstens teilweise niedergedrückt ist (Schritt 500), was anzeigt, dass der Fahrzeugführer eine erhöhte Leistung von dem Motor 30 verlangt. Zusätzlich muss es ferner feststellen, dass ein Bremssystem des Fahrzeugs, wie beispielsweise die Fußbremse oder die Parkbremse, momentan betätigt ist (Schritt 502), was anzeigt, dass der Fahrzeugführer zur gleichen Zeit das Fahrzeug beschleunigt und abbremst. Wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind, beurteilt das System, ob der Schätzwert der durch die Kupplung 20 verbrauchten Energiemenge den Kupplungsbeschädigungsschwellenwert überschreitet (Schritt 504). Das System führt dann die Funktion aus, die Kupplungseinrückrate zu steigern, genau so, wie es in dem Schritt 334 nach 3 getan hat. Jedoch wird in diesem Szenarium die Kupplungseinrückrate, wie in der vorstehenden Tabelle gezeigt, um eine vorbestimmte Größe, beispielsweise 40,7 Nm/s (30 Fußpfund/s) erhöht. Wenn der Kupplungsenergiewert zwischen dem Kupplungsenergiebereich 2 und dem Kupplungsenergiebereich 3 der vorstehenden Tabelle liegen würde, würde somit eine Rate von 101,7 Nm (75 Fußpfund) des Kupplungsdrehmomentes/s angewandt. Alle weiteren Schritte, die in 5 dargestellt sind, sind die gleichen wie diejenigen, die auf den Schritt 334 nach 3 folgen, und diese sind hier nicht in weiteren Einzelheiten erläutert.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung der Anmelderin ist das Kupplungsschutzsystem 10 dazu eingerichtet, in dem Fall eines Datenlinkausfalls begrenzte Funktionen zu erzielen. Wenn beispielsweise der Datenlink J1939 zwischen der Steuereinheit 40 und dem Motor 30 ausfallen würde, würde das System weiter die Menge der durch die Kupplung 20 verbrauchten Energie abschätzen, Warnsignale auslösen, wenn dies angebracht ist, und Missbrauchs/Beschädigungs-Informationen, die durch die geeigneten Zähler und Zeitmesser geliefert werden, aufzeichnen. Da jedoch das Kupplungsschutzsystem 10 nicht mehr Steuerdaten zu dem Motor 30 liefern kann, sind Maßnahmen, wie beispielsweise eine Verringerung der der Kupplung 20 zugeführten Drehmomentmenge, nicht mehr möglich.
  • Während die Erfindung insbesondere in Verbindung mit bestimmten speziellen Ausführungsformen von dieser beschrieben ist, versteht es sich, dass diese zu Veranschaulichungszwecken und nicht zur Beschränkung der Erfindung angegeben sind, so dass der Schutzumfang der beigefügten Ansprüche so weit ausgelegt werden sollte, wie der Stand der Technik es zulässt.

Claims (21)

  1. Kupplungsschutzsystem (10), das aufweist: eine Überwachungseinrichtung zur Überwachung eines Betriebszustands einer Kupplung (20), die einen Motor (30) mit einem Zahnradsystem (32) verbindet; eine Schätzeinrichtung (44) zur Schätzung einer durch die Kupplung verbrauchten Energiemenge; eine Vergleichereinrichtung (46), die den Schätzwert der durch die Kupplung verbrauchten Energiemenge mit wenigstens einem vorbestimmten Energieschwellenwert vergleicht; und eine Steuereinheit (40), wobei die Steuereinheit eine oder mehrere Maßnahmen auslöst, um die durch die Kupplung verbrauchte Energiemenge zu reduzieren, wenn der Schätzwert der durch die Kupplung verbrauchten Energiemenge den vorbestimmten Energieschwellenwert übersteigt, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit eine oder mehrere Maßnahmen umso schneller durchführt, je weiter der Schätzwert der durch die Kupplung verbrauchten Energiemenge den vorbestimmten Energieschwellenwert übersteigt.
  2. Kupplungsschutzsystem nach Anspruch 1, wobei die eine oder mehreren Maßnahmen, die durch die Steuereinheit ausgelöst werden, eine Ausgabe eines Warnsignals aufweisen.
  3. Kupplungsschutzsystem nach Anspruch 2, wobei das Warnsignal ein optisches Warnsignal aufweist.
  4. Kupplungsschutzsystem nach Anspruch 2, wobei das Warnsignal ein akustisches Warnsignal aufweist.
  5. Kupplungsschutzsystem nach Anspruch 1, wobei die eine oder mehreren Maßnahmen, die durch die Steuereinheit ausgelöst werden, eine Reduktion der Menge eines durch die Kupplung übertragenen Drehmoments aufweisen.
  6. Kupplungsschutzsystem nach Anspruch 5, wobei die Reduktion des Drehmoments mit einer vorbestimmten Rate fortgeführt wird, bis der Schätzwert der durch die Kupplung verbrauchten Energiemenge unter den vorbestimmten Energieschwellenwert fällt.
  7. Kupplungsschutzsystem nach Anspruch 1, wobei die eine oder mehreren Maßnahmen, die durch die Steuereinheit ausgelöst werden, eine Erhöhung einer Rate der Kupplungseinrückung aufweist.
  8. Kupplungsschutzsystem nach Anspruch 7, wobei die Größe der Erhöhung der Rate der Kupplungseinrückung von dem Schätzwert der durch die Kupplung verbrauchten Energiemenge abhängig ist.
  9. Kupplungsschutzsystem nach Anspruch 7, wobei die eine oder mehreren Maßnahmen, die durch die Steuereinheit ausgelöst werden, ferner eine Ausgabe eines Warnsignals aufweisen.
  10. Kupplungsschutzsystem nach Anspruch 1, wobei die eine oder mehreren Maßnahmen, die durch die Steuereinheit ausgelöst werden, eine automatische Umschaltung von einem höheren Gang zu einem niedrigeren Gang in dem Zahnradsystem aufweisen.
  11. Kupplungsschutzsystem nach Anspruch 10, wobei die Umschaltung von dem höheren Gang zu dem niedrigeren Gang verhin dert wird, falls die Umschaltung dazu führen würde, dass der Motor einen Überdrehzahlzustand einnimmt.
  12. Kupplungsschutzsystem nach Anspruch 1, das ferner einen Zähler aufweist, der aufzeichnet, wie häufig der Schätzwert der durch die Kupplung verbrauchten Energiemenge den vorbestimmten Energieschwellenwert überschreitet.
  13. Kupplungsschutzsystem nach Anspruch 1, wobei die Steuereinheit eine Größe der Zeitdauer überwacht, in der der Schätzwert der durch die Kupplung verbrauchten Energiemenge den vorbestimmten Energieschwellenwert überschreitet.
  14. Kupplungsschutzsystem nach Anspruch 1, wobei die Überwachungseinrichtung, die Schätzeinrichtung und die Vergleichereinrichtung einen Teil der Steuereinheit bilden.
  15. Kupplungsschutzsystem nach Anspruch 1, das ferner wenigstens einen Datenlink aufweist, der die Überwachungseinrichtung mit einem oder mehreren Sensoren verbindet, die in der Kupplung eingebaut sind.
  16. Verfahren zum Schutz eines Kupplungsmechanismus (20), der einen Motor (30) mit einem Getriebesystem (32) verbindet, wobei das Verfahren die Schritte aufweist: Überwachung eines Betriebszustands des Kupplungsmechanismus; Schätzung einer Menge der durch den Kupplungsmechanismus verbrauchten Energie; Feststellung, wann der Schätzwert der durch den Kupplungsmechanismus verbrauchten Energiemenge einen vorbestimmten Energieschwellenwert überschreitet; und Auslösung einer oder mehrerer Maßnahmen, die dazu vorgesehen sind, die geschätzte Menge der durch den Kupplungsmechanismus verbrauchten Energie zu verringern, wenn festgestellt wird, dass der Schätzwert der durch den Kupplungsmechanismus verbrauchten Energiemenge den vorbestimmten Energieschwellenwert überschreitet, dadurch gekennzeichnet, dass die eine oder mehreren Maßnahmen umso schneller durchgeführt werden, je weiter der Schätzwert der durch die Kupplung verbrauchten Energiemenge den vorbestimmten Energieschwellenwert überschreitet.
  17. Verfahren nach Anspruch 16, wobei die eine oder mehreren Maßnahmen eine Ausgabe eines Warnsignals enthalten.
  18. Verfahren nach Anspruch 16, wobei die eine oder mehreren Maßnahmen eine Verringerung einer dem Kupplungsmechanismus zugeführten Drehmomentmenge enthalten.
  19. Verfahren nach Anspruch 18, wobei das Drehmoment mit einer vorbestimmten Rate verringert wird, bis der Schätzwert der durch den Kupplungsmechanismus verbrauchten Energiemenge unter den Energieschwellenwert fällt.
  20. Verfahren nach Anspruch 16, wobei die eine oder mehreren Maßnahmen eine Steigerung einer Kupplungseinrückrate aufweisen.
  21. Verfahren nach Anspruch 16, wobei die eine oder mehreren Maßnahmen eine automatische Umschaltung von einem höheren Gang zu einem niedrigeren Gang in dem Getriebesystem aufweisen, wenn das Getriebesystem einer manuellen Steuerung unterliegt.
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