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DE60319603T2 - Vorrichtung zum Speichern und Entladen von Granulat - Google Patents

Vorrichtung zum Speichern und Entladen von Granulat Download PDF

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DE60319603T2
DE60319603T2 DE60319603T DE60319603T DE60319603T2 DE 60319603 T2 DE60319603 T2 DE 60319603T2 DE 60319603 T DE60319603 T DE 60319603T DE 60319603 T DE60319603 T DE 60319603T DE 60319603 T2 DE60319603 T2 DE 60319603T2
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DE
Germany
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tower
wood chips
unloading
central
heap
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DE60319603T
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Arvo Jonkka
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Valmet Technologies Oy
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Metso Paper Oy
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    • B65G65/28Piling or unpiling loose materials in bulk, e.g. coal, manure, timber, not otherwise provided for
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    • B65G2201/04Bulk
    • B65G2201/045Sand, soil and mineral ore

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Filling Or Emptying Of Bunkers, Hoppers, And Tanks (AREA)
  • Glanulating (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Speichern von Holzschnitzeln auf einem offenen Lagerplatz oder einem Lagersilo als bogenförmige Halde, beziehungsweise zum Abladen von Material aus einer Halde dieser Art. Während die Erfindung besonders vorteilhaft zur Lagerung von Holzschnitzeln ist, eignet sie sich auch zum Speichern anderer körniger Materialien, wie Baumrinde, Kohle, Getreide und ähnlichem.
  • Es ist bekannt, zum Speichern von Holzschnitzeln auf Halden ein Verfahren zu verwenden, bei dem Holzschnitzel auf einer bogenförmigen Halde mit einem Durchmesser von 80 bis 150 m und einer Höhe von 20 bis 30 m aufgeschichtet werden. Bei diesen Verfahren werden frische Holzschnitzel an einem Ende der Halde eingebracht, während das Abladen der gespeicherten Holzschnitzel von einem anderen Ende aus erfolgt. Mit Hilfe dieses Verfahrens kann die Lagerungszeit von Holzschnitzeln bezüglich ihrer Weiterbehandlung optimal gehalten werden, da die Halde immer von dem Ende abgeladen wird, an dem sich die am längsten gelagerten Holzschnitzel befinden.
  • Bei herkömmlich verwendeten, die vorgenannten Anforderungen erfüllenden Holzschnitzellagerplatzvorrichtungen werden frische Holzschnitzel mittels eines an einer Transportbrücke betätigungswirksam angeordneten Förderbands über das obere Ende des Lagerplatzes her in das obere Teil einer turmartigen, in der Mitte der bogenförmigen Halde befindlichen Konstruktion befördert. Unterhalb der Transportbrücke, an dem oberen Teil der turmartigen Konstruktion ist ein drehbarer Auslegerarm abgestützt. Holzschnitzel werden durch einen Trichter auf ein in dem Auslegerarm angeordnetes Förderband heruntergelassen, das auf diese Weise eine bogenförmige Halde um den Turm herum bildet. Die Oberfläche der Halde wird mit Hilfe eines automatischen Füllstandfühlers auf einer konstanten Höhe gehalten. Das Abladen der Holzschnitzel erfolgt mittels einer drehbaren Abladetransportbrücke und eines an diese montierten Abladeförderers, welche Brücke einerends mit dem unteren Teil des Turms verbunden ist. An das äußere Ende der Abladetransportbrücke sind angetriebene, auf dem Lagerplatz entlang einer die Halde umlaufenden Bahn geführte Räder montiert. Wie aus dem Stand der Technik bekannt ist, kann der Abladerförderer ein Schleppförderer oder alternativ ein mit einer oder mehreren Schnecken versehender Schneckenförderer sein. An der Abladebrücke ist außerdem ein harkenartiges, in der Richtung der Abladebrücke hin- und herbewegbares Gitter zum Umstoßen der Halde auf den Abladeförderer angeordnet. Die Abladetransportbrücke eines Abladesystems weist eine Länge von 40 bis 70 m auf und ist daher verhältnismäßig schwer, wobei sie mit vollständiger Ausrüstung ein Gewicht von 50 bis 100 Tonnen aufweist.
  • Die Abladetransportbrücke befördert Holzschnitzel in einen am Fuß des Turms befindlichen offenen Trichter, der herkömmlich in der Konstruktion des Fundaments eingebettet ist und einen den Turm umlaufenden Ring bildet, durch welchen Trichter die Holzschnitzel auf einen unterhalb der Holzschnitzelhalde befindlichen Förderer herunterfallen, der die Holzschnitzel aus dem Haldenbereich abtransportiert. Aus dem Gesichtspunkt der Sicherheit ist zu beachten, dass ein derartiger offener Trichter für diesen Zweck nicht geeignet ist, da außer Holzschnitzel auch andere Gegenstände, einschließlich Bedienungspersonal, Tiere und andere unbeabsichtigte Hindernisse hineinfallen können.
  • Eine derartige Vorrichtung ist aus der US-A-3,509,985 bekannt.
  • Es sind auch solche bogenförmige Lagerungshalden für Holzschnitzel bekannt, bei denen die Holzschnitzel von der Oberfläche der Halde aus abgeladen und von der Ebene der Erde weitertransportiert werden. Ein derartiges System eignet sich jedoch nicht sehr gut zur Optimierung der Lagerungszeit, da das drehfeste Transportband die Halde kontinuierlich an der gleichen Stelle abbaut.
  • Da von der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine kontrollierte Abladekapazität vorausgesetzt wird, muss der zum Drehen der schweren Abladebrücke vorgesehene Meachnismus kontrollierbar und mit einem eigenen Steuerantrieb versehen sein. Ebenso muss der in der Brücke befindliche Abladeschneckenförderer mit einem eigenen kontrollierten Antrieb oder in einigen Fällen sogar mit zwei Antrieben versehen sein. An die Arbeitsweise des Transportbands zur Weiterbeförderung von Holzschnitzeln von der Abladebrücke werden gewisse Anforderungen gestellt. Die erfindungsgemäße Vorrichtung muss kontinuierlich betriebbar sein und längere Stilllegungen wegen Wartung sind nicht erlaubt, und besonders in einer Situation, in der der Lagerplatz leer wird, völlig ausgeschlossen. Das bedeutet, dass die Wartung der robusten Maschinenteile leicht und schnell durchführbar sein muss und für das Wartungspersonal ein Zugang. zu den Inspektions- und Wartungsstellen zur Verfügung stehen muss.
  • Die wesentlichen kennzeichnenden Merkmale einer Vorrichtung zur Durchführung der Erfindung sind in den beiliegenden Ansprüchen definiert.
  • Im folgenden wird die Erfindung unter Hinweis auf die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben. In denen
  • 1 zeigt eine Seitenansicht einer Vorrichtung zum Aufschichten und Abladen einer bogenförmigen Halde nach einem herkömmlichen Verfahren;
  • 2 zeigt eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Lagerungsvorrichtung zum Stapeln und Abladen einer bogenförmigen Halde;
  • 3 zeigt eine Zwischenstütze für die Abladebrücke;
  • 4 zeigt die Zuführung von Material in den Trichter;
  • 5 zeigt eine Schnittansicht des Fußteils des Turms von oben gesehen;
  • 6 zeigt eine Schnittansicht längs der Linie A-A der 6 in einer senkrechten Position; und
  • 7 zeigt den Aufbau des Hebeförderers.
  • 1 zeigt ein herkömmliches System zum Aufschichten und Abladen einer bogenförmigen Halde. Holzschnitzel werden mittels eines Förderers 2, herkömmlich eines Förderbandes, das betätigungswirksam an einer Transportbrücke 1 angeordnet ist, in einen in der Mitte einer bogenförmigen Halde 3 positionierten turmartigen zentralen Konstruktion 5 befördert. An dem oberen Teil des zentralen Turms 5, unterhalb der Transportbrücke 1, ist ein um den mittigen Turm drehbarer Stapelauslegerarm 6 abgestützt. Holzschnitzel werden durch einen Trichter 7 auf ein in dem Stapelauslegerarm angeordnetes Förderband 8 zur Bildung einer den mittigen Turm wesentlich umgebenden Halde 3 geleitet. Der Stapelauslegerarm 6 ist mit einem den Auslegearm abstützenden Teil 9 des Turms verbunden, das mittels eines Lagers 10 an der Transportbrücke und mittels eines Lagers 11 an dem unteren Teil 12 des Turms gelagert ist. Das Abladen der Halde erfolgt mittels einer einerends am unteren Teil 12 des Turms abgestützten und in einer Richtung um den Turm drehbaren Abladetransportbrücke 13. An das äußere Ende der Abladetransportbrücke 13 sind angetriebene, entlang einer die bogenförmige Halde umlaufenden Bahn 16 laufende Stützräder 15 montiert. In der Ausführungsform nach 1 ist der Abladeförderer ein Schleppförderer 14, aber alternativ kann auch ein Schneckenförderer verwendet werden. Das untere Teil 12 des Turms, an dem die Abladetransportbrücke 13 mittels eines Drehzapfens 18 befestigt ist, ist mittels eines Lagers 11 an dem den Auslegerarm abstützenden Teil 9 des Turms und mittels eines Lagers 17 an einem Rahmen 19 des Fundaments des Turms montiert.
  • Die Abladebrücke 13 ist ferner mit einem harkenartigen Gitter 20 zum Umstoßen der Halde 3 auf einen Abladeförderer 14 versehen. Der Abladeförderer befördert Holzschnitzel in einen das untere Ende des Turms umlaufenden Trichter 21. Der Außendurchmesser der ringformigen Öffnung 24 beträgt an dem oberen Ende 6 bis 8 m. Die Öffnung 24 verkleinert sich unter dem Turm in einen Trichter 21, durch den Holzschnitzel auf einen in einem unter der Halde 3 befindlichen Tunnel 22 angeordneten Förderer 23 herunterfallen, der die Holzschnitzel von dem Lagerplatz abführt. Das untere Ende 19 des Turms ist auf dem Grundfundament 26 mittels die Öffnung 24 durchquerender Träger 25 abgestüzt.
  • 2 zeigt eine erfindungsgemäße Lagerplatzvorrichtung. Die Bildung der Halde 3 erfolgt in gleicher Weise wie oben beschrieben. Ein Auslegerarm 9' des Turms ist an ihrem oberen Ende mittels eines Lagers 10' mit der Transportbrücke 10' verbunden. Das untere Ende des Auslegerarms 9' des Turms ist mittels eines Lagers an den drehfesten mittigen Bereich 27 des Turms montiert.
  • In 2 ist der in der Abladetransportbrücke 13'' angeordnete Abladeförderer als Schneckenförderer 28' darstellt. Der Abladeförderer 28' führt Holzschnitzel auf einen zweiteiligen vertikalen Schneckenförderer 31 zu. Der vertikale Schneckenförderer 31 hebt Holzschnitzel hoch auf einen schräg steigenden Schneckenförderer 32 an, der die Holzschnitzel auf ein tiefer liegendes, auf einer Brücke 33 bewegbares Förderband 34 weitertransportiert. Alternativ kann der vertikale Schneckenförderer 31 zum direkten Anheben von Holzschnitzeln auf das Förderband 34 angeordnet sein. In der Erfindung ist es vorteilhaft, ein zweiteiliges vertikales Förderband zu verwenden, da der untere Bereich 35 des Turms unabhängig von dem drehfesten mittigen Bereich 27 des Turms um die Mitte 4 des Turms drehbar ist. Der untere Bereich 35 des Turms ist mittels eines Lagers 37 auf einem Fundament 36 und mittels eines Lagers 38 an dem drehfesten mittigen Bereich 27 des Turms montiert.
  • Die untere Transportbrücke 33 ist an dem drehfesten mittigen Teil 27 des Turms befestigt und verläuft von dort über die Halde 3 oder tangential zu der Spitze der Halde so, dass die Anfangshöhe der aus dem Lagerplatz heraus führenden Holzschnitzeltransportbahn beinahe auf gleicher Höhe mit der Höhe der Halde liegt. Durch Ausrichtung der unteren 33 und oberen 1 Transportbrücke in verschiedene Richtungen kann der Turm an seinem oberen Ende aus verschiedenen Richtungen durch einen Trägerfuß 40 und 41 gegen die auf ihn wirkenden Windkräfte abgestützt werden. Eine herkömmliche Lagerungvorrichtung, deren Turm nur durch eine Transportbrücke abgestützt ist, muss dagegen ein sehr starkes Fundament haben, um Windkräften standhalten zu können. Eine erfindungsgemäße Vorrichtung kann somit mit einem leichteren Fundament auskommen, das nur das Gewicht der Vorrichtung zu tragen braucht.
  • Das äußere Ende der Abladebrücke ist auf einem Fahrwagen 42 abgestützt, der in einem 1/3 von dem äußeren Kreis des Fahrbahn liegenden Abstand angeordnet ist. Es ist vorteilhaft, die Abstützung in einem bestimmten Abstand von dem Ende der Brücke anzuordnen, wenn die Länge der Brücke eine üblicherweise verwendete Länge überschreitet. Die Zwischenstütze stellt eine stabile Konstruktion mit angemessenen Kosten dar. Dieses ist besonders vorteilhaft bei Abladebrücken, deren Länge 60 Meter überschreitet.
  • Der in 4 gezeigte Fahrwagen 42 besteht aus einem Fahrwagengestell 43, Rädern 44, 45 und einem Gegengewicht 46. Das Gegengewicht ist erforderlich, um die Brücke 13'' im Gleichgewicht zu halten, da die aufeinanderfolgenden Räder 44, 45 des Fahrwagens 42 sich auf derselben Seite des Gleichgewichtspunkts befinden. Der Gleichgewichtspunkt liegt in der Nähe der Mittellinie 46 der Brücke 13''. Der Schneckenförderer 28' ist in Bezug auf den Fahrwagen 42 auf der gegenüberliegenden Seite der Brücke angeordnet. Ein Pfeil F zeigt die Bewegungsrichtung der Brücke. Hinter der Schnecke 28' ist eine Reinigungsvorrichtung 47 zum Bürsten der Fahrbahn der Räder 44, 45 angeordnet.
  • In einer erfindungsgemäßen Vorrichtung kann der innere Umfang der Halde bis zu einer Höhe H (H ist am vorteilhaftesten 2 bis 4 m) gegen den Turm abgestützt sein, wie in 3 dargestellt ist. Das untere Teil des Turms besteht mindestens bis zu der Höhe H aus Vollplatten. Eine herkömmliche Vorrichtungskonstruktion weist einen am Fuß des Turms angeordneten Austrittstrichter, wobei H kleiner als null ist (im allgemeinen ist H –1 m), in 3 Hp. Wenn der Bildungswinkel der Halde α ist, kann die Halde um eine Distanz H/tan α näher zu der Mitte des Turms zu versetzt werden. Bei einem Holzschnitzellagerplatz beträgt diese Distanz ca. 4,5 m. Somit ist der Durchmesser D einer für einen erfindungsgemäßen Holzschnitzellagerplatz erforderlichen Grundfäche um 9 Meter kleiner als bei herkömmlichen Lagerplatzanordnungen der 1.
  • Wenn die Abladebrücke mit einer Zwischenstütze versehen ist, kann der Durchmesser D der bogenförmigen Halde weiter reduziert werden, ohne das Volumen des Lagerplatzes einzuschränken, indem die Höhe der Halde etwas vergrößert wird. Dieses wird durch die Anwendung einer die Halde umgebenden Wand 48 erreicht, wie in 2 gezeigt ist. Wenn die Höhe der Wand 2 m beträgt, kann der Durchmeser der Halde um ca. 4 m verkleinert werden. Die Wand soll natürlich mit passenden Wartungstüren versehen sein.
  • Aufgrund der vorgenannten Maßnahmen zur Verkleinung des Durchmessers der Halde können die Stützbalken 40, 41 der Transportbrücken näher zur Mitte 4 des Turms positioniert werden. Dieses ermöglicht die Verwendunge leichterer Konstruktionen bei den Brücken 1 und 33.
  • Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann das Abladen der Holzschnitzel von der Halde über die Halde her erfolgen wie in den 2, 5 und 7 gezeigt ist, oder unter der Halde her wie in 4 dargestellt ist. In beiden Fällen wird das abzuladende Material in das Innere des Mantels 50 des Turms transportiert, wo es entweder nach oben oder nach unten geleitet wird. In 4 befördert ein Schneckenförderer 28, 28' das Material durch ein Rohr 56 in einen im Innern des Turms befindlichen Trichter 51, und von dort weiter auf ein tiefer liegendes Förderband 52. In diesem Fall erfolgt der Weitertransport des Materials unterhalb der Halde wie in 1 dargestellt ist. Augrund dieser Konstruktion ist der Turm für das Wartungspersonal in der Richtung der Pfeile S, wie auch in der umgekehrten Richtung, von dem Tunnel 53 aus zugänglich. Dieses bietet einen wesentlichen Sicherheitsvorteil. Außer der Wartung ist auch die Kontrolle des Verfahrens leichter.
  • In den 5 und 6 der Zeichnung ist die Verbindung zwischen der Schnecke 28' und dem unterem Bereich 35 des Turms dargestellt. Die Schnecke 28' läuft durch eine in einem mindestens in dem unteren Teil zusammenhängenden Mantel 50 befindliche Öffnung 54 hindurch. Die Schnecke 28' befördert das Material entlang einer Leitwand 55 in Richtung auf die in dem Mantel des Turms befindliche Öffnung 54. Im Innern des Mantels 50 ist die Schnecke von einem Schneckenschacht 56 umgeben, entlang dessen das Material auf eine in der Mitte des Turms angeordnete Hebeschraube 31 befördert wird.
  • Wenn für die Abladebrücke 13'' eine Zwischenstütze verwendet wird, ist der Antrieb 61 für die Schnecke 28' in dem unterem Teil 35 des Turms im Innern des Mantels 50 angeordnet.
  • In 7 ist die Lageranordnung 38 zwischen dem unteren Teil 35 und dem drehfesten mittigen Teil 27 des Turms dargestellt. Der äußere Ring 57 des Lagers ist an dem drehfesten mittigen Teil 27 des Turms befestigt und der innere Ring 58 ist an dem drehbaren unteren Teil 35 des Turms befestigt. Der Mantel der vertikalen Schraube 31 besteht aus zwei Teilen. Das untere Teil 59 des Mantels ist an dem drehbaren unteren Teil 35 des Turms befestigt und beide Teile rotieren zusammen auf der Abladebrücke 13', 13''. Das obere Teil 60 des Mantels ist fest an dem drehfesten mittigen Teil 27 des Turms befestigt. Es ist wichtig, die beiden Hälften des Mantels der vertikalen Schraube 31 zu zentrieren, und die Hälften können daher alternativ mit Hilfe von Lager miteinander verbindbar sein, um eine radiale gegenseitige Verschiebung der Hälften zu verhindern.

Claims (5)

  1. Vorrichtung zum Speichern von Holzschnitzeln auf einer bogenförmigen Halde (3), bestehend aus einem zentralen Turm (5'), auf dem ein Förderband zum Aufladen der Holzschnitzel abgestützt ist, und einem balkenartigen drehbaren Haldenformerer (6'), und einem Abladebalken (13'), der auf der Ebene der Erde auf dem unteren Teil (35) des Turms sowie auf Stützrädern (29, 44, 45) abgestützt und mit Ablademitteln (28') zum Transportieren der Holzschnitzel in Richtung auf die Mitte (4) der Vorrichtung versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass – in einem ca. 1/3 von dem äußeren Ende des Balkens (13') liegenden Abstand ein Fahrwagen (42) zum Abstützen des Balkens (13') angeordnet ist, – die Abladeschnecke (28') von einem einzigen, innerhalb des Turms positionierten Antrieb (61) angetrieben wird, – der Lagerplatz mit einer in der Reichweite der zum Befördern des Materials vorgesehenen Abladeschnecke (28') angeordneten Wand versehen ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zentrale Turm einerseits mit einer rohrartigen exzentrischen Öffnung (54) zur Aufnahme der Holzschnitzel versehen ist, und dass innerhalb des Turms ein zentrales Rohr (51, 59) zum Steuern der Holzschnitzel von der Öffnung aufwärts oder abwärts angeordnet ist, wobei zwischen dem Mantel des zentralen Turms and dem Transportrohr eine Aufwartungs- und Durchgangspassage gebildet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ablademittel (28') mit einer Leitplatte (55) zum Steuern der Holzschnitzel in die in dem zentralen Turm befindliche Öffnung (54) versehen sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das in dem Turm befindliche zentrale Transportrohr (4) aus einem Außenmantel einer vertikalen Förderschnecke besteht, wobei der untere Teil (59) des Außenmantels zusammen mit dem unteren Teil (35) des Turms rotierbar ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das in dem Turm befindliche Transportrohr aus einem den Materialstrom abwärts richtenden Trichter (51) besteht.
DE60319603T 2003-01-24 2003-01-24 Vorrichtung zum Speichern und Entladen von Granulat Expired - Lifetime DE60319603T2 (de)

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DE60319603D1 DE60319603D1 (de) 2008-04-17
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