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DE60319490T2 - System und Verfahren zur Identifizierung von einem Benutzer in einem TETRA Netz - Google Patents

System und Verfahren zur Identifizierung von einem Benutzer in einem TETRA Netz Download PDF

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DE60319490T2
DE60319490T2 DE60319490T DE60319490T DE60319490T2 DE 60319490 T2 DE60319490 T2 DE 60319490T2 DE 60319490 T DE60319490 T DE 60319490T DE 60319490 T DE60319490 T DE 60319490T DE 60319490 T2 DE60319490 T2 DE 60319490T2
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DE
Germany
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subscriber
subscriber terminal
identity
terminal
address
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE60319490T
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English (en)
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DE60319490D1 (de
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Jeffrey c/o Motorola Limited Basingstoke BLANCHETTE
Grant Basingstoke Emberson
Ken Jakobson
Jason Maidenhead JOHUR
Malcolm Southsea YOUNG
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Motorola Solutions Inc
Original Assignee
Motorola Inc
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Publication date
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Application granted granted Critical
Publication of DE60319490T2 publication Critical patent/DE60319490T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04WWIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
    • H04W8/00Network data management
    • H04W8/18Processing of user or subscriber data, e.g. subscribed services, user preferences or user profiles; Transfer of user or subscriber data
    • H04W8/183Processing at user equipment or user record carrier

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  • Mobile Radio Communication Systems (AREA)
  • Nitrogen And Oxygen Or Sulfur-Condensed Heterocyclic Ring Systems (AREA)

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Verfahren, Systeme, Prozessoren und Endgeräte zur Mobilkommunikation.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Mobilfunkkommunikationssysteme, zum Beispiel Mobiltelefone und Mobilfunkkommunikationssysteme, erlauben typischerweise das Einrichten von Funktelekommunikationsverbindungen zwischen einer Vielzahl von Teilnehmerendgeräten, die vom Fachmann oft als Mobilstation (MS) bezeichnet werden. Der Ausdruck „Mobilstationen (MS)" umfasst allgemein sowohl mit der Hand tragbare als auch in Fahrzeugen angebrachte Funkeinheiten, Funktelefone und ähnliche Funkkommunikationseinheiten.
  • Mobilfunkkommunikationssysteme unterscheiden sich von festen Kommunikationssystemen, wie zum Beispiel den öffentlichen Telefonnetzen (Public Switched Telephone Networks (PSTN)) hauptsächlich dadurch, dass Mobilstationen ihren geografischen Ort verändern können, um ihren Benutzer zu begleiten, und dadurch variierende Funkkommunikationsumgebungen antreffen.
  • Mobilfunkkommunikationssysteme und Mobilstationen, die in ihnen verwendet werden, können in einem von zwei Hauptmoden betrieben werden, nämlich einem TMO (Trunked Mode of Operation) und einem DMO (Direct Mode of Operation). TMO-Kommunikationssysteme verwenden die feste Infrastruktur, die von dem Systemoperator zur Verfügung gestellt wird, zum Beispiel Basistransceiverstationen (BTS), um Nachrichten von einem Endgerät, zum Beispiel der MS eines Teilnehmers oder Operators, an jenes von einem oder mehreren anderen Endgeräten zu liefern, zum Beispiel an die MS von einem oder mehreren anderen Teilnehmern. Im Gegensatz hierzu ist DMO ein Verfahren, das die Fähigkeit einer direkten Kommunikation zwischen zwei oder mehreren Mobilstationen ohne jegliche zugehörige Systeminfrastruktur eines Operators schafft. Einige Mobilstationen können geeignet sein, in einem dualen Modus zu operieren, unter Verwendung von entweder TMO oder DMO, je nach Zweckmäßigkeit.
  • In einem TMO-Funkkommunikationssystem ist jede BTS mit einer bestimmten geografischen Versorgungszone (oder Zelle) verbunden. Die Zelle definiert einen bestimmten Bereich, innerhalb dessen die BTS akzeptable Kommunikationsverbindungen mit Mobilstationen, die innerhalb der Zelle arbeiten, aufrechterhalten kann. Oft werden Zellen so kombiniert, dass sie ein ausgedehntes Systemversorgungsgebiet herstellen. Des Weiteren sind Zellen oft in Positionsgebiete gruppiert mit dem Zweck, eine MS innerhalb des Versorgungsgebietes zu verfolgen, wobei eine Signalisierung zur Positionsaktualisierung minimiert werden soll.
  • Beim Definieren von Kommunikationssystemen wurde von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) ein offenes Systemschnittstellenprotokoll (OSI) definiert, welches eine Hierarchie von sieben Betriebsebenen (Layers) definiert. Layer 1 repräsentiert physische Verbindungen zwischen den Geräten. Layer 2 repräsentiert Datenverbindungen zwischen den Endgeräten. Layer 3 repräsentiert einen Netzwerkplan.
  • Im Gebiet dieser Erfindung sind Mobilkommunikationssysteme bekannt, die gemäß Standardindustrieprotokollen operieren, in denen die oben definierten Ebenen 1, 2 und 3 relevant sind. Zum Bespiel sind Systeme, die gemäß den TETRA(Terrestrial Trunked Radio)-Standards operieren, bekannt. Die TETRA-Standards sind Betriebsprotokolle, die vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) definiert wurden. Die vorliegende Verbindung ist nützlich in (aber nicht ausschließlich in) TETRA-Systemen.
  • Gegenwärtig zur Verfügung stehende TETRA-Systeme, die entweder im TMO oder DMO betrieben werden, um eine Nachricht von einer Sende-Mobilstation an eine oder mehrere Empfänger-Mobilstationen zu senden, verwenden ein Protokoll, in welchem Codes, die die Identitäten der Sende- und Empfänger-Mobilstationen angeben, in der Layer-2-Signalisierung enthalten sind. Dieser Code ist bekannt als die ID-Adresse der Mobilstation, auch bekannt als die ISSI (Individual Short Subscriber Identity) oder, in seiner vollständigen TETRA-Form, die ITSI (Individual TETRA Subscriber Identity). Jedoch besteht ein gegenwärtiges Erfordernis, in einem TETRA-System durch Anzielen eines MS-Benutzers anstelle des MS-Geräts zu kommunizieren. In dieser Situation ist es nicht notwendig, dass der MS-Benutzer an eine bestimmte MS gebunden ist, sondern er kann jede beliebige zur Verfügung stehende MS verwenden, zum Beispiel in einem Pool, durch Anmelden auf eine eine solche zur Verfügung stehende MS und Kommunizieren unter Verwendung dieser. Ein bekanntes Verfahren, das vorgeschlagen wurde, um dieses Erfordernis zu erfüllen, bringt mit sich, dass jeder MS-Benutzer eine Identitätsnummer besitzt, die den Teilnehmer definiert. Diese Nummer wird als eine RUN (Registered User Number) bezeichnet. Die RUN kann einen oder mehrere Abschnitte beinhalten, die die Organisation und/oder die Organisationseinheit des Teilnehmers definieren, zum Beispiel Polizei und eine bestimme Polizeieinheit. Ein Teilnehmer, der einem Zielteilnehmer eine Nachricht senden möchte, kann den Zielteilnehmer durch Angeben der RUN des Zielteilnehmers angeben. Diese kann zum Beispiel in einem Verzeichnis von RUNs, die Teilnehmernamen entsprechen, gefunden werden. Ein Signal mit der RUN des Zielteilnehmers wird in einem TETRA-System an die System-SwMI (Schalt- und Verwaltungsinfrastruktur, Switching and Management Infrastructure) gesandt. Die SwMI übersetzt dann die RUN des Zielteilnehmers in die ID-Adresse der MS, auf der der Zielteilnehmer gegenwärtig angemeldet ist, so dass die SwMI die eintreffende Nachricht der passenden MS signalisieren kann.
  • Die Notwendigkeit, dass die SwMI diese Übersetzung durchführt, um die Nachrichten den passenden Mobilstationen zu senden, birgt bestimmte erhebliche Nachteile. Zum Beispiel führt sie zu Kompatibilitätsproblemen für Mobilstati onen, die gemäß TETRA-Standards operieren, zum Beispiel ist es notwendig, zwei verschiedene Nachrichten zu senden, zum Beispiel eine, um von Teilnehmern mitgeteilte Information zu senden und eine andere in einem zusätzlichen Nachrichtendienst, der möglicherweise nicht in allen Mobilstationen implementiert ist, um Teilnehmer-Identitätsinformation zu senden. Weiter beruht die Notwendigkeit für Übersetzungen durch die SwMI auf verteilten Datenbasen, die ein Endgerät mit einem Benutzer assoziieren. Da immer eine endliche Verzögerung beim Aktualisieren solcher Datenbasen besteht, wenn der Teilnehmer eines gegebenen Endgeräts wechselt, besteht ein mögliches Risiko, dass Nachrichten von der SwMI an das falsche Endgerät geleitet werden.
  • In jedem Fall ist in bestimmten Gebrauchssituationen eine Übersetzung durch die SwMI nicht möglich. Zum Bespiel ist die SwMI nicht voll betriebsfähig, wenn die BTS in einem Zustand, der als BTS-„Fallback” (Ausweichen auf BTS) bekannt ist, operiert. Weiter ist im DMO überhaupt keine SwMI vorhanden. Unter solchen Bedingungen muss der Benutzer der Sende-MS das Ziel von Nachrichten, wie zum Beispiel Anrufe und Kurzdatennachrichten, mit der ID-Adresse der Empfangs-MS anstelle der RUN des Zielteilnehmers identifizieren. Dies erzeugt weitere Komplexität.
  • Aus dem Stand der Technik sind Systeme und Verfahren bekannt, in denen eine Teilnehmer-ID in Verbindung mit einer Endgerät-ID verwendet wird. US 6148192 beschreibt ein Verfahren, eine Teilnehmeridentität auf einem SIM (Subsciber Identity Module) gegenüber einer Gerätidentität eines Mobilgeräts zu überprüfen. Die Teilnehmer-ID wird in dem Mobilgerät gespeichert, wenn eine Überprüfung in dem Netzwerk von Zugangsrechten der Teilnehmer-ID in Verbindung mit dem Gerät erfolgreich ist, wobei dies während der Registrierung des Geräts innerhalb des Netzwerks geschieht. Das Mobilgerät speichert die Teilnehmer-ID aus eigenem Antrieb.
  • WO 00/59252 beschreibt eine Vorrichtung zum Herstellen einer IP-Konnektivität zwischen einer Mobilstation (zum Beispiel Funk) und einem externen Datenkommunikationsnetz, wobei die IP-Adresse der Mobilstation spezifisch aus der Teilnehmeridentität, der Gerätidentität und einem Netz-Gateway-Austausch abgeleitet wird.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung wird zur Verfügung gestellt: ein Verfahren zum Betrieb in einem Mobilkommunikationssystem mit einer Vielzahl von Teilnehmerendgeräten und einer festen Systeminfrastruktur, wobei ein Identitätscode, der einen aktuellen Benutzer eines Teilnehmerendgerätes angibt, vom Teilnehmerendgerät gespeichert und in der Signalisierung von dem und/oder an das Teilnehmerendgerät verwendet wird, wobei das Verfahren die folgenden Schritte aufweist:
    • (i) ein Teilnehmerendgerät sendet einem festen Prozessor der Systeminfrastruktur ein Signal mit einem Teilnehmeridentitätscode (RUN), der den aktuellen Benutzer des Teilnehmerendgeräts identifiziert;
    • (ii) der feste Prozessor validiert den Teilnehmeridentitätscode;
    • (iii) der feste Prozessor erzeugt und sendet dem Teilnehmerendgerät ein Anweisungssignal, das das Teilnehmerendgerät anweist, eine Identitätsadresseinrichtungsprozedur zu beginnen;
    • (iv) in Antwort auf den Empfang des Anweisungssignals beginnt das Teilnehmerendgerät eine Identitätsadresseinrichtungsprozedur, um eine aktuelle Arbeits-Identitätsadresse zu erzeugen, die den Teilnehmeridentitätscode enthält;
    • (v) das Teilnehmerendgerät speichert die erzeugte aktuelle Arbeits-Identitätsadresse, um jene als seine Arbeits-Identitätsadresse in Kommunikationsverbindungen des Teilnehmerendgeräts zu verwenden.
  • Das System umfasst eine Vielzahl von Teilnehmerendgeräten, und ein Identitätscode, der einen Benutzer eines jeden der Teilnehmergeräte angibt, kann von dem Teilnehmerendgerät gespeichert und zur Signalisierung von und/oder an das Teilnehmerendgerät als oder als Teil des ID-Adresscodes des Teilnehmerendgeräts gespeichert werden.
  • Das Verfahren kann aufweisen:
    • (i) ein Teilnehmerendgerät sendet einem festen Prozessor der Systeminfrastruktur ein Signal mit einem Teilnehmeridentitätscode, der den aktuellen Benutzer des Teilnehmerendgeräts identifiziert;
    • (ii) der Prozessor erzeugt und sendet dem Teilnehmerendgerät ein Signal, das das Teilnehmerendgerät anweist, eine Neuregistrierungsprozedur zu beginnen, um die Identitätsadress-Einrichtungsprozedur zu beginnen;
    • (iii) das Teilnehmerendgerät speichert nach Akzeptierung einer Registrieraufforderung den Teilnehmeridentitätscode zur Verwendung in einer Arbeitsidentitätsadresse in Kommunikationsverbindungen des Teilnehmerendgeräts. Ein „fester Prozessor" bedeutet hier einen, der seine Position nicht verändert.
  • Die Identitätsadress-Einrichtungsprozedur kann also eine erzwungene Registrierungsprozedur umfassen, in dem das Teilnehmerendgerät ein Signal mit einer Registrieraufforderung an den festen Prozessor sendet. Die erzwungene Registrierungsprozedur kann also umfassen, dass der feste Prozessor dem Teilnehmerendgerät ein Signal sendet, das eine Akzeptierung der Registrieraufforderung anzeigt und eine Anweisung, den (vorher zur Verfügung gestellten) Teilnehmeridentitätscode als eine Layer-2-Adresse zu verwenden. Das Teilnehmerendgerät kann so ausgelegt sein, dass es den Teilnehmeridentitätscode als eine oder enthalten in einer Arbeitsidentitätsadresse speichert, wenn es ein solches Signal empfangen hat. Der Teilnehmeridentitätscode kann als eine Layer-2-Adresse gespeichert werden, um das Teilnehmerendgerät zu identifizieren, wenn es in Kommunikationsverbindungen des Endgeräts verwendet wird, wenn jenes von dem gegenwärtigen Teilnehmer verwendet wird.
  • Die Teilnehmerendgeräte können eine oder mehrere Mobilstationen umfassen, obwohl eines oder mehrere der Teilnehmerendgeräte feste Endgeräte, zum Beispiel Steuerkonsolen eines Mobilkommunikationssystems, umfassen können. Ein solches festes Endgerät kann (solche festen Endgeräte können) an die Systeminfrastruktur durch drahtlose Verbindung oder durch Kabelverbindung angebunden werden, zum Beispiel, wo das Endgerät eine sogenannte Leitungsstation ist. Kommunikationsverbindungen zwischen den verschiedenen Endgeräten in dem Mobilkommunikationssystem können drahtlose Verbindungen, zum Beispiel Funkverbindungen, umfassen.
  • Das Verfahren gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung kann als Anfangsschritt umfassen, dass der aktuelle Benutzer des Teilnehmerendgeräts in das Endgerät einen Teilneh meridentitätscode eingibt, der den aktuellen Benutzer des Endgeräts identifiziert. Der Eingabe des Teilnehmeridentitätscodes durch den Benutzer kann eine Teilnehmer-Anmeldeprozedur folgen. Diese kann das Aussenden einer Nachricht mit dem Teilnehmeridentitätscode an den festen Prozessor umfassen. Die Prozedur kann auch erfordern, dass der Benutzer eine PIN (Personal Identification Number) bereitstellt, die nur dem Benutzer bekannt ist (im Unterschied zu dem Teilnehmeridentitätscode, der allen Teilnehmern des Systems bekannt sein kann).
  • Der feste Prozessor kann als Antwort ein Antwortsignal erzeugen, zum Senden an das Teilnehmerendgerät, welches eine Akzeptierung des Teilnehmeridentitätscodes und optional die PIN-Nummer zur Verwendung mit dem identifizierten Teilnehmerendgerät anzeigt. Der Prozessor kann auch als Antwort das früher angesprochene Signal senden, welches das Teilnehmerendgerät anweist, die Identitätsadress-Einrichtungsprozedur zu beginnen.
  • Der eingegebene Teilnehmeridentitätscode kann die RUN des Teilnehmers, wie sie früher definiert wurde, sein. Das System kann eines sein, das gemäß TETRA-Standardprozeduren operiert. In diesem Fall kann das Teilnehmerendgerät, wenn es das Anweisungssignal von dem festen Prozessor empfängt, das TETRA-definierte „ITSI Attach" (eine TETRA-definierte Registrierprozedur) einleiten, welches bewirkt, dass der feste Prozessor das Teilnehmerendgerät anweist, den Teilnehmeridentitätscode in einer Endgerät-Arbeitsidentitätsadresse zu verwenden. Vorzugsweise hat der Teilnehmeridentitätscode nicht mehr als sieben Stellen, um ihn im Standard-TETRA-Nachrichtenformat unterbringen zu können.
  • Wenn der feste Prozessor das Antwortsignal an das Teilnehmerendgerät sendet und damit eine Akzeptierung der erzwungenen Registrierungsaufforderung anzeigt, kann er anzeigen, dass der Teilnehmeridentitätscode als eine Layer-2-Endgerätidentitätsadresse in dem in der TETRA-Signalisierung zur Verfügung stehenden ASSI-Feld (Alias Short Subscriber Identity), verwendet werden soll. Das Teilnehmerendgerät kann so ausgelegt sein, dass es, wenn es auf diese Weise den Teilnehmeridentitätscode empfangen hat, ihn zur Verwendung als seine Arbeits-Layer-2-Identitätsadresse speichert.
  • Das Teilnehmerendgerät kann vorteilhafterweise einen Prozessor umfassen, der das Senden von Signalen an den festen Prozessor, z. B. einen oder mehrere geeignet programmierte digitale Signalprozessoren, einleitet. Ähnlich kann der feste Prozessor vorteilhafterweise eine oder mehrere geeignet programmierte digitale Signalprozessoren der festen Infrastruktur des Systems sein. Der feste Prozessor kann in einem Bereichscontroller einer TETRA-Infrastruktur enthalten sein.
  • Das Signal, das den Teilnehmeridentitätscode, der von dem Teilnehmerendgerät an das feste Endgerät gesendet werden soll, enthält, kann automatisch von dem Teilnehmerendgerät erzeugt werden, zum Beispiel unter der Steuerung eines Prozessors des Endgeräts, wenn eine Eingabe des Teilnehmeridentitätscodes von dem Endgerät festgestellt wurde. Die Signale, die von dem festen Prozessor gesendet werden sollen, können von diesem Prozessor automatisch erzeugt werden, wenn der Empfang des Teilnehmeridentitätscodes festgestellt und authentifiziert wurde, zum Beispiel in ge eigneten, hierfür vorgesehenen Feldern der Layer-3-Signalisierungsstruktur.
  • Das Verfahren gemäß der Erfindung kann weiter eine Prozedur zum Entfernen der Arbeitsidentitätsadresse von dem Teilnehmerendgerät, wenn die Verwendung des Endgeräts durch den aktuellen Benutzer endet, enthalten. Dies kann eine Abmeldeprozedur durch den Benutzer einbeziehen, die bewirkt, dass das Teilnehmerendgerät dem festen Prozessor ein Abmeldesignal sendet und der feste Prozessor ein Anweisungssignal zurückgibt, welches bewirkt, dass das Teilnehmerendgerät aufhört, die Arbeitsidentitätsadresse zu verwenden. Wenn das Endgerät ein solches Anweisungssignal empfängt, kann es die Arbeitsidentitätsadresse aus den Teilnehmeridentitätsadressen, die es in seinem Speicher speichert, löschen. Es kann dann dazu zurückkehren, seine permanente Layer-2-Identitätsadresse (zum Beispiel ITSI in einem TETRA-Endgerät) zu verwenden.
  • In der Praxis kann das Teilnehmerendgerät einen Radiofrequenzsender zum Senden von ausgehenden, von dem Prozessor des Endgeräts erzeugten Signalen sowie einen Radiofrequenzempfänger zum Empfangen von eintreffenden Signalen, die vom Prozessor analysiert werden sollen, umfassen. Die Sender- und die Empfängerfunktionen können kombiniert sein, so dass ein einziger Transceiver geschaffen wird. Ähnlich kann die Systeminfrastruktur einen Radiofrequenzsender zum Aussenden von ausgehenden Signalen in Radiofrequenzform, die von dem Infrastrukturprozessor erzeugt werden, und einen Radiofrequenzempfänger zum Empfangen von eingehenden Signalen in Radiofrequenzform zum Analysieren durch den Prozessor enthalten. Der Sender und der Empfänger können kombiniert sein, so dass sie einen Infrastrukturtransceiver zur Verfügung stellen. Der Transceiver kann Teil einer Basistransceiverstation (BTS) sein, zum Beispiel einer aus einer Vielzahl von in einer BTS enthaltenen Basistransceivern.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung in einem zweiten Aspekt wird ein System zur Verfügung gestellt, das geeignet ist, das Verfahren gemäß dem ersten Aspekt durchzuführen, und eine Vielzahl von Teilnehmerendgeräten und eine den genannten Prozessor umfassende Infrastruktur umfasst.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung in einem dritten Aspekt wird eine Systeminfrastrukturanlage zur Verfügung gestellt, die einen festen Prozessor umfasst, der geeignet ist, die Funktionen des genannten festen Prozessors der Infrastruktur auszuüben. Die Anlage kann ein erstes Register umfassen, welches funktionsfähig mit dem festen Prozessor verbunden ist, um Information über Teilnehmerendgeräte innerhalb des Systems aufzunehmen, und ein zweites Register, das funktionsfähig mit dem festen Prozessor verbunden ist, um Information über Benutzer von Endgeräten innerhalb des Systems aufzunehmen. In der Praxis können das erste und das zweite Register in einer einzigen Speicherfunktion enthalten sein.
  • Gemäß einem vierten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Teilnehmerendgerät zur Verfügung gestellt, zum Beispiel eine Mobilstation, die geeignet ist, das Verfahren gemäß dem ersten Aspekt durchzuführen, und die geeignet ist, in Kommunikationsverbindungen die gegebene dem Teilnehmeridentitätscode entsprechende Identitätsadresse zu speichern und in Kommunikationsverbindungen zu verwenden, zum Beispiel wie sie ihr von dem festen Prozessor der Systeminfrastruktur gesendet wurden.
  • Das System, das Verfahren und die darin verwendeten Komponentenhardwareeinheiten können gemäß TETRA-Standardbetriebsprotokollen betreibbar sein. In diesem Fall kann die Infrastruktur dem Teilnehmerendgerät in dem Feld einer ASSI (Alias Short Subscriber Identity), die, wie vorher bemerkt wurde, ein zur Verfügung stehendes im TETRA-Standardprotokoll definiertes Feld ist, eine Arbeitsidentitätsadresse senden. Der Benutzer eines solchen Endgeräts ist sich normalerweise des Sendens eines Codes in diesem Feld nicht bewusst, da dieses in der Layer-2-Signalisierung verwendet wird. Die zur Einrichtung der gegebenen Identitätsadresse zwischen Teilnehmerendgerät und dem festen Prozessor gesendete Information kann durch SDS-Datentransfer (Short Data Service) gesendet werden, welche im Allgemeinen auf eine konventionelle Weise durchgeführt wird. In TETRA wird SDS verwendet, um der SwMI die RUN (welche die Arbeitsidentitätsadresse ASSI werden wird) zu senden, und die SwMI bestätigt durch SDS-Antwort. In der Praxis kann in einem System mit einer gemäß TETRA-Standards betriebenen Mobilstation der permanente Identitätsadresscode (ITSI) der Mobilstation anfangs von dem Teilnehmerendgerät geboten werden, indem dieses ein existierendes Verfahren eines sogenannten „ITSI-Attach" verwendet. Später kann die SwMI, wenn sie nach Anmelden durch den Benutzer der Mobilstation eine die RUN des aktuellen Teilnehmers betreffende „Accept"-Nachricht zurückliefert, die Mobilstation zwingen, unter Verwendung der zur Verfügung gestellten RUN eine weitere ITSI-Attach-Prozedur durchzuführen, was bewirkt, dass eine Layer-3-Akzeptierungsnachricht der SwMI in dem ASSI-Feld einen Code einfügt, der von der Mobilstation zur Verwendung als ihre Layer-2-Identitätsarbeitsadresse gespeichert werden soll.
  • Die Erfindung löst auf günstige Weise die vorher beschriebenen mit dem Stand der Technik verbundenen Probleme. Die Notwendigkeit, dass die SwMI eine Übersetzung der ID (RUN) des Zielteilnehmers in die ID der gegenwärtig mit jenem Teilnehmer assoziierten Mobilstation durchführt, und dass sie Nachrichten an jene Mobilstation leitet, wird somit vermieden. Dies erlaubt es, eine einfachere Architektur zur Mobilitätsverwaltung zu verwenden. Das durch die Übersetzung hervorgerufene Risiko, dass die SwMI dem falschen Teilnehmerendgerät eine Anrufeinrichtungsnachricht sendet, wird günstig verringert. Des Weiteren kann die jeder Mobilstation zur Verfügung gestellte Arbeitsidentitätsadresse in einem BTS-Ausweichmodus oder einem DMO sowie in einem voll betriebsfähigen TMO verwendet werden.
  • Der Grund dafür, dass die Prozedur in einem BTS-Ausweichmodus funktioniert, ist, dass die Mobilstation ihre gegebene Identitätsadresse, zum Beispiel ASST, erkennt, so dass die BTS, welche in dem Ausweichmodus von der Hauptbetriebsinformation der Infrastruktur abgeschnitten ist, wo jede Übersetzung vorgenommen würde, einem beliebigen Zielteilnehmerendgerät, das kontaktiert werden soll, einfach diese Identitätsadresse, zum Beispiel ASSI, senden kann, und das Zielteilnehmerendgerät dann jene Adresse als das Sendeendgerät und den Teilnehmer identifizierend dekodieren und verwenden kann.
  • Im DMO behält das Teilnehmerendgerät, zum Beispiel MS, bei einem Übergang von TMO zu DMO im Speicher, im Unterschied zum Stand der Technik, wo jede durch TMO zugewiesene Identität verloren geht, wenn ein Endgerät vom TMO zum DMO schaltet. In der vorliegenden Erfindung ist das Teilnehmerendgerät so programmiert, dass es die gespeicherte gegebene Identitätsadresse verwendet, welche beispielsweise in dem ASSI-Feld bereitgestellt ist, welches im TMO als seine Identitätsadresse bereitgestellt ist, zum Beispiel als eine „Pseudo-SSI" oder Arbeits-Identitätsadresse im Fall eines TETRA-Systems. Auf diese Weise kann dieselbe Identitätsadresse für Kommunikationsverbindungen in TMO- und DMO-Moden verwendet werden.
  • Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden nun beispielhaft unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben, wobei:
  • Kurze Beschreibung der begleitenden Zeichnungen
  • 1 ist ein schematisches Blockdiagramm eines Mobilkommunikationssystems.
  • 2 ist ein Flussdiagramm, das Schritte zur Einrichtung und Verwendung einer Arbeits-Identitätsadresse einer Mobilstation zeigt, wie sie in dem in 1 illustrierten System verwendet werden.
  • 3 ist ein schematisches Blockdiagramm einer Mobilstation, wie sie in dem in 1 gezeigten System verwendet wird.
  • Beschreibung von Ausführungsform der Erfindung
  • 1 zeigt schematisch ein Mobilfunkkommunikationssystem 1, das gemäß TETRA-Standardprotokollen betrieben wird. Das System 1 umfasst eine SwMI 10 und eine Vielzahl von Mobilstationen, von denen zwei Mobilstationen 19 und 20 gezeigt sind. Die Mobilstationen 19, 20 im System 1 können direkt mit der SwMI 10 und miteinander über die SwMI 10 in einem TMO kommunizieren. Die Mobilstationen 19, 20 können ebenfalls direkt miteinander in einem DMO kommunizieren. Nachrichten im TMO werden von einer BTS 14 gesendet an und empfangen von den Mobilstationen 19, 20, und die Steuerung solcher Nachrichten erfolgt durch einen Prozessor 16. Die BTS 14 und der Prozessor 16 sind Subsysteme innerhalb der SwMI 10. Nachrichten von den Mobilstationen 19 oder 20 können auch über die BTS 14 an einen MSC (Master Switch Controller) 15 gesendet werden, welcher ebenfalls in der SwMI 10 inkorporiert ist. Der MSC 15 ist durch eine direkte Verbindung (Anrufsteuerungsverbindung) 17 mit einem PSTN (Public Service Telephone Network, öffentliches Telefonnetz) 12 verbunden.
  • Die BTS 14 leitet Anrufe an den Prozessor 16 oder an den MSC 15 in Abhängigkeit davon, ob der Anruf an eine andere Mobilstation im System 1 oder an ein Zielendgerät (nicht gezeigt), das über das PSTN 12 erreicht werden soll, gerichtet ist. Die SwMI 10 umfasst ein Mobilstationsregister 18 und ein Teilnehmerregister 21. Beide sind funktionell mit dem Prozessor 16 verbunden. Die Register 18, 21 führen jeweils Einträge mit Informationen über die Mobilstationen in dem System 1 und die Benutzer der Mobilstationen. Insbesondere führt das Register 18 einen Eintrag der Identität der Mobilstationen. Die Identität wird zum Beispiel bestimmt durch die feste Identitätsadressnummer der Mobilstation, die anfangs versendet werden kann, um jede Mobilstation durch die SwMI zu kontaktieren. Für ein TETRA-Endgerät ist dies die sogenannte ITSI (Individual TETRA Subcriber Identity). Die Register 18, 19 können mit einem Besuchter-Ort-Register verknüpft sein, welches einen Teil des Prozessors 16 bildet, der Informationen sammelt, die den Ort der aktuellen Zelle oder des Systems, die die betroffene Mobilstation bedienen können, betreffen. In der in 1 gezeigten Ausführungsform ist das Besuchter-Ort-Register somit darüber unterrichtet, dass die Mobilstation 20 gegenwärtig von der SwMI 10 bedient wird. Die Ortsinformation kann dem Besuchter-Ort-Register des Prozessors 16 auf eine bekannte Weise zur Verfügung gestellt werden.
  • Das Register 21 führt einen Eintrag der Identität der Benutzer der Mobilstationen in dem System. Jede Identität wird zum Beispiel durch die RUN bezeichnet.
  • Ein Verfahren zum Betrieb des Systems 1 aus 1 ist in 2 dargestellt. Wenn eine Mobilstation, wie zum Beispiel die Mobilstation 19, zuerst angeschaltet wird, wird ein Schritt 70 ausgeführt. Layer-3-Steuersignale werden von der Mobilstation 19 an die SwMI 10 über die BTS 14 gesandt, um diese in dem System zu registrieren. Der Ort der Mobilstation wird ebenfalls mit (dem Besuchter-Ort-Register von) der SwMI 10 auf eine bekannte Weise registriert. In einem Schritt 72 wird eine Bestätigung oder ein Register-Akzeptierungssignal von der SwMI 10 an die Mobilstation 19 zurückgegeben. Wenn ein Benutzer der Mobilstation 19 durch Eingabe einer RUN (Registered User Nummer) eine Anmeldeeingabe sowie eine PIN-Nummer, die spezifisch für die Mobilstation 19 ist und die Benutzung der Mobilstation 19 erlaubt, bereitstellt, findet ein Schritt 74 statt. In diesem Schritt sendet die Mobilstation 19 dem Prozessor 16 der SwMI über die BTS 14 mittels SDS (Layer-3-Signalisierung) ein Funksignal, das angibt, dass die Mobilstation 19 gegenwärtig von dem durch die spezifische RUN identifizier ten Benutzer verwendet werden soll. Der Prozessor 16 überprüft und validiert das Anmelden des gegenwärtigen Benutzers durch Bezug auf das Bebutzerregister 19. Nachdem er die Anmeldung akzeptiert hat, sendet der Prozessor 16 in einem Schritt 76 eine Nachricht, die über SDS der Mobilstation 19 übermittelt wird und die Teilnehmeranmeldung akzeptiert. Diese Annahme wird von der Mobilstation 19 erkannt, die (in einem nicht dargestellten Schritt) dem Teilnehmer eine Bestätigungsanzeige gibt, dass die RUN akzeptiert wurde.
  • Zusätzlich veranlasst der Prozessor 16, dass die Identitätsadressnummer (ITSI) der Mobilstation 19 als mit der empfangenen RUN verbunden gespeichert werden soll (in einem mit dem Prozessor 16 assoziierten Speicher – nicht gezeigt). In einem Schritt 78 erzeugt der Prozessor 16 ein Anweisungssignal und sendet dieses über die BTS 14 an die Mobilstation 19, um die Mobilstation 19 zu zwingen, eine weitere „ITSI Attach"-Registrierprozedur durchzuführen. Die Mobilstation 19 erkennt die Anweisung und antwortet auf diese Prozedur durch Einleitung einer solchen Prozedur. Diese weitere Prozedur ähnelt derjenigen, die stattfand, als die Mobilstation 19 zuerst eingeschaltet wurde. Eine Registrieraufforderung wird von der Mobilstation 19 in einem Schritt 80 ausgesendet. Jedoch wird die akzeptierte RUN in diesem Fall von dem Prozessor 16 aufgenommen und zur Verwendung als ein ASSI-Feld der Arbeits-Identitätsadresse durch die Mobilstation 19 angeboten. Der Prozessor 16 liefert in einem Schritt 82 der Mobilstation 19 ein Signal, in dem die RUN in dem Signalisierungs-ASSI-Feld zur Verwendung als eine Layer-2-Identitätsadresse identifiziert wird. In Schritt 82 wird die Mobilstation 19 angewiesen, den Code des ASSI-Felds in ihrer Layer-2-Arbeits-Identitätsadresse zu verwenden. Die Mobilstation 19 antwortet auf diese Prozedur durch Speichern dieser Arbeits-Identitätsadresse als eine Layer-2-Identitätsadresse in einem Speicher der Mobilstation 19. Die Mobilstation 19 ist dadurch darüber unterrichtet, dass sie in den nachfolgenden durch die Mobilstation 19 zum Beispiel mit anderen Endgeräten eingeleiteten Nachrichten in ihrer Arbeits-Identitätsadresse die gespeicherte RUN verwenden soll, einschließlich Stationen innerhalb des Systems, die fest und mobil bezüglich ihres Ortes sind.
  • Wenn die Mobilstation einem anderen Endgerät, zum Beispiel der Mobilstation 20 über die BTS 14 im TMO, eine Nachricht senden soll, richtet die Mobilstation 19 eine Anrufeinrichtungssignalisierung auf eine herkömmliche Weise ein. Eine solche Signalisierung wird in Schritt 84 der SwMI 10 gesendet und enthält in einer Layer-2-Nachricht ein Feld, das eine Identitätsadresse der sendenden Mobilstation 19 bezeichnet, und in ihren Layer-3-Signalen die Identitätsadresse der angezielten Mobilstation 20. Jedoch verwendet die Mobilstation 19 als ihre Layer-2-Identitätsadresse in der Anrufeinrichtungssignalisierung die Arbeits-Identitätsadresse, die der Mobilstation 19 über die oben erzwungene ITSI-Attach-Prozedur gegeben wurde. Das Anrufeinrichtungssignal in ihren Layer-3-Signalen ist an die RUN des Teilnehmers der Mobilstation 20 gerichtet, die schon registriert und als Arbeits-Identitätsadresse der Mobilstation 20 gespeichert wurde, auf die Weise, wie sie für die Mobilstation 19 verwendet wurde. Ohne die Notwendigkeit einer Übersetzung der Ziel-RUN leitet die SwMI die Steuereinrichtungssignalisierung weiter durch Richten der Signalisierung an die Mobilstation 20 durch Verwendung einer Layer-2-Nachricht, die die Ziel-RUN als die Ziel-Identitätsadresse anzeigt und in Layer-3-Signalen anzeigt, dass die Anrufeinrichtungsanforderung von der Mobilstation 19 stammt. In 2, Schritt 84 und 86, bezeichnet „ASSI" die Arbeitsidentitätsadresse.
  • Die Mobilstation 19 kann weiterhin die gegebene Arbeitsidentitätsadresse in Nachrichten verwenden, die der Mobilstation 19 über die SwMI 10 gesendet werden sollen, wenn die SwMI 10 in einem Ausweichmodus ist, und auch solche, die im DMO gesendet werden sollen, zum Beispiel direkt an die Mobilstation 20. Die zuletzt genannte Prozedur ist in Systemen und darin verwendeten Verfahren des Standes der Technik nicht möglich, in welchen jedes von einer SwMI zur Verwendung im TMO ausgesandte Adresssignal nicht zur Verwendung im DMO zur Verfügung steht. Durch die Erfindung kann die Mobilstation 19 ein Verzeichnis (das heißt, eine Liste von Namen und Nummern anderer Teilnehmer) speichern. Da der von dem Prozessor 16 in dem ASSI-Feld bereitgestellte Code, das heißt der ASSI, im TMO, "Site Trunking", wenn auf eine BTS ausgewichen wird, und DMO verwendet werden soll, ist dieses Verzeichnis zu allen Zeiten gültig. Die Mobilstation 19 kann die passende ASSI und den korrekten Teilnehmernamen immer lesen, wenn diese in dem Verzeichnis enthalten sind. Die Arbeits-Identitätsadresse, die in der oben beschriebenen Weise eingerichtet wurde, kann von der Mobilstation 19 entfernt werden, wenn die Benutzung der Mobilstation durch den aktuellen Benutzer endet. Dies kann eine Abmeldeprozedur durch den Benutzer einbeziehen, die bewirkt, dass die Mobilstation 19 dem Prozessor 16 ein Abmeldesignal sendet und der Prozessor 17 die Abmeldung ak zeptiert und ein Anweisungssignal zurückgibt, das bewirkt, dass die Mobilstation 19 aufhört, die Arbeits-Identitätsadresse zu verwenden. Wenn die Mobilstation 19 ein solches Anweisungssignal empfängt, löscht sie die Arbeits-Identitätsadresse aus den Layer-2-Identitätsadressen, die sie in ihrem Speicher speichert. Sie kann dann dazu zurückkehren, ihre permanente Layer-2-Identitätsadresse (ISSI) zu verwenden.
  • 3 zeigt ein Blockdiagramm der Mobilstation 19, die ausgelegt ist, unter Verwendung einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung betrieben zu werden. Die Mobilstation kann dazu ausgelegt sein, in einem TMO oder DMO betrieben zu werden, abhängig von dem gewählten Modus. Der Betrieb von Funktionen innerhalb der Mobilstation 19 wird durch einen Controller 30 gesteuert, der im Allgemeinen einen geeignet programmierten digitalen Signalprozessor umfasst. Der Controller 30 kann auch den Informationsfluss und Arbeitsstatus von Prozessoren innerhalb der Mobilstation 19 steuern.
  • Informationen, die den Betrieb der Mobilstation 19 betreffen, werden in einem Speicher 34, der mit dem Controller 30 verbunden ist, gespeichert. Zum Beispiel werden Layer-2-Identitätsadressinformationen, die in von der Mobilstation 19 ausgesandten Nachrichten verwendet werden sollen, in dem Speicher 34 gespeichert.
  • Die Mobilstation 19 hat eine Empfängerkette und eine Senderkette und umfasst eine Antenne 42, die mit einem Duplexfilter oder Zirkulator 44 verbunden ist, der eine Isolierung zwischen den Empfänger- und Senderketten innerhalb der Mobilstation 19 herstellt. Die Empfängerkette umfasst einen Empfänger-Front-End-Schaltkreis 46 (der effek tiv den Empfang, das Filtern und intermediäre oder Basisbandfrequenzumwandlung von eingehenden Nachrichten ermöglicht). Der Front-End-Schaltkreis 46 empfängt Funknachrichten von einem anderen Endgerät, wie zum Beispiel eine andere Mobilstation, zum Beispiel der Mobilstation 20 (1). Der Front-End-Schaltkreis 46 ist seriell mit einem Signalprozessor verbunden (im Allgemeinen verwirklicht durch einen digitalen Signalprozessor, DSP) 48a, der mit dem Controller 30 verbunden ist. Der Signalprozessor 48 führt eine Signaldemodulation, eine Fehlerkorrektur und eine Formatierung durch, und gewinnt durchgehend verschlüsselte Informationen aus dem empfangenen Signal zurück.
  • Ein Signal, das die von dem Signalprozessor 48a zurückgewonnene Information darstellt, ist seriell mit einer Basisbandverarbeitungsvorrichtung 50a verbunden, die die von dem Prozessor 48a empfangene Information annimmt und sie auf eine geeignete Weise formatiert, um sie an eine Ausgabevorrichtung 51 zu senden, wie zum Beispiel an einen Lautsprecher und/oder ein Display, zum Beispiel einen Bildschirm.
  • Die Funktionen des Controllers 30, des Signalprozessors 48a und des Basisbandprozessors 50a können, obwohl sie in 2 einzeln dargestellt sind, innerhalb derselben physischen Mikroprozessorvorrichtung implementiert sein.
  • Die Senderkette der Mobilstation 19 enthält im Wesentlichen eine Eingabevorrichtung 60, wie zum Beispiel ein Mikrofon, die seriell durch einen Basisbandprozessor 50b, einen Signalprozessor 48b, Sender/Modulierschaltkreise 62 und einen Leistungsverstärker 64 angebunden ist. Der Prozessor 48b, die Sender/Modulierschaltkreise 62 und der Leistungsverstärker 64 reagieren funktionell auf den Cont roller 30. Eine Ausgabe aus den Leistungsverstärkern 64 wird dem Duplexfilter oder Zirkulator 44 zugeführt, wie dem Fachmann bekannt ist. Die Senderkette in der Mobilstation 19 nimmt das Basisbandsignal von der Eingabevorrichtung 60 und liefert es an den Signalprozessor 48b, wo es zur Übertragung durch den Sende/Modulierschaltkreis 62 und Leistungsverstärker 64 codiert wird.
  • Der Signalprozessor 48b in der Sendekette kann in einer Vorrichtung, die sich von dem Prozessor 48a in der Empfängerkette unterscheidet, implementiert sein. Alternativ kann ein einzelner Prozessor 48 verwendet werden, um die Verarbeitung von sowohl Sende- als auch Empfangsignalen zu implementieren, wie in 3 gezeigt ist. Ähnlich können der Basisbandprozessor 50a und der Basisbandprozessor 50b separate Vorrichtungen sein oder in einer einzigen Vorrichtung 50, wie in 2 gezeigt, kombiniert sein.
  • Natürlich können die verschiedenen Komponenten innerhalb der Mobilstation 19 in Form diskreter oder integrierter Komponenten verwirklich sein, wobei eine endgültige Struktur deshalb eine geeignete Gestaltungsauswahl dieser Formen ist.
  • Bei der Verwendung der Mobilstation 19 wird eine automatische Erzeugung eines Signals zum Registrieren der Mobilstation 19 gemäß Schritt 70 aus 2 durch den Controller 30 eingeleitet. Eine PIN (Personal Identification Number) für den autorisierten Gebrauch der Mobilstation 19 und eine Teilnehmeridentitätsnummer (RUN) werden in die Mobilstation 19 über eine Schnittstelle 32 durch ihren Benutzer eingegeben. Diese Eingaben werden von dem Controller 30 erkannt. Ein Anmeldesignal mit der hinzugefügten Teilnehmeridentitätsnummer und der Identität der Mobilstation wird auf die vorher beschriebene Weise (Schritt 74 in 2) an die SwMI 10 gesandt (1). Ein Annahmesignal, das die hinzugefügte Teilnehmeridentität akzeptiert, wird von dem Prozessor 16 der SwMI 10 erzeugt und an die Mobilstation 19 über die BTS 14 gesendet. Das Annahmesignal wird von dem Schaltkreis 46 angenommen und von dem Prozessor 48 dekodiert und von dem Controller 30 erkannt und wird dem Teilnehmer auf einem Display der Schnittstelle 32 angezeigt. Der Prozessor 16 sendet der Mobilstation 19 ebenfalls eine Steuerungssignalisierung, die die Mobilstation 19 zwingt, eine „ITSI Attach"-Identitätsadresswechselprozedur zu durchlaufen, wie weiter oben erwähnt. Mittels dieser Prozedur wird von dem Prozessor 16 der SwMI 10 wie in Schritt 82 in 2 ein Signal erzeugt, das den Teilnehmeridentitätscode (RUN) an die permanente Identität (ITSI) der Mobilstation 19 bindet. Dieses Signal enthält einen Arbeits-Identitätsadresscode, der der Teilnehmer-RUN entspricht, die von der Mobilstation 19 gesendet wurde, die in dem ASSI-Feld gemäß TETRA-Protokollen zurückgegeben wurde. Dieser zurückgegebene ASSI-Code wird von der Empfängerkette der Mobilstation 19 extrahiert und an den Controller 30 weitergereicht, wo er als eine Arbeits-Identitätsadresse erkannt wird, die von der Mobilstation 19 verwendet werden soll, wenn jene von ihrem aktuellen Benutzer verwendet wird. Die Arbeits-Identitätsadresse wird von dem Speicher 34 gespeichert. Sie wird in dem Identitätsabschnitt verwendet, der auf eine bekannte Weise in von der Mobilstation 19 ausgesandten Steuerungssignalen enthalten ist, um sich entweder im TMO zu identifizieren, um Nachrichten an die BTS 14 zu senden, oder im DMO, um Nachrichten an die Mobilstation 20 zu senden.
  • Wenn der Benutzer der Mobilstation 19 aufhört, die Mobilstation 19 zu benutzen, wird eine Abmeldeprozedur eingeleitet, in der der Controller 30 das Senden eines Abmeldesignals an den Prozessor 16 einleitet. Dies bewirkt, dass eine Abmeldeakzeptierung an die Mobilstation 19 zurückgesendet wird, welche von dem Controller 30 erkannt wird. Der Controller 30 löscht dadurch die Arbeits-Identitätsadresse, die der RUN des Benutzers entspricht, der sich von dem Speicher 34 abgemeldet hat.
  • Wenn die Mobilstation 19 einen neuen Benutzer hat, wird die obige Anmelde- und erzwungene ITSI-Attach-Registrierprozedur wiederholt. In diesem Fall ändert sich die Teilnehmer-RUN. Dies bewirkt, dass eine andere Arbeitsadresse von der SwMI 10 autorisiert wird, wie in dem ASSI-Feld angegeben. Folglich wird die andere Arbeits-Identitätsadresse von dem Speicher 34 gespeichert und in Nachrichten der Mobilstation 19 verwendet.

Claims (28)

  1. Verfahren zum Betrieb in einem Mobilkommunikationssystem mit einer Vielzahl von Teilnehmerendgeräten (19, 20) und einer festen Systeminfrastruktur (10), wobei ein Identitätscode, der einen aktuellen Benutzer eines Teilnehmerendgerätes angibt, vom Teilnehmerendgerät gespeichert und in der Nachrichtenübermittlung von dem und/oder an das Teilnehmerendgerät verwendet wird, wobei das Verfahren die folgenden Schritte aufweist: (i) ein Teilnehmerendgerät (19) sendet (74) einem festen Prozessor (16) der Systeminfrastruktur ein Signal mit einem Teilnehmeridentitätscode (RUN), der den aktuellen Benutzer des Teilnehmerendgeräts identifiziert; (ii) der feste Prozessor validiert den Teilnehmeridentitätscode; (iii) der feste Prozessor erzeugt und sendet (78) dem Teilnehmerendgerät ein Anweisungssignal, das das Teilnehmerendgerät anweist, eine Identitätsadresseinrichtungsprozedur zu beginnen; (iv) in Antwort auf den Empfang des Anweisungssignals beginnt das Teilnehmerendgerät eine Identitätsadresseinrichtungsprozedur, um eine aktuelle Arbeits-Identitätsadresse zu erzeugen, die den Teilnehmeridentitätscode enthält; (v) das Teilnehmerendgerät speichert die erzeugte aktuelle Arbeits-Identitätsadresse, um jene als seine Arbeits-Identitätsadresse in Kommunikationsverbindungen des Teilnehmerendgeräts zu verwenden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei vor dem Schritt (i) der aktuelle Benutzer des Teilnehmerendgeräts einen den aktuellen Benutzer des Endgeräts identifizierenden Teilnehmeridentitätscode in das Endgerät eingibt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, wobei der Teilnehmeridentitätscode nicht mehr als sieben Stellen hat.
  4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei in oder vor dem Schritt (i) von dem Teilnehmerendgerät ein Signal ausgesendet wird, das eine Systemregistrierungsaufforderung umfasst, die Information enthält, die das Teilnehmerendgerät identifiziert, und wobei der feste Prozessor die Benutzung des Endgeräts in dem System durch Bezug auf ein Teilnehmerendgerätregister validiert.
  5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Teilnehmeridentitätscode anderen Teilnehmern des Systems bekannt ist, und das Teilnehmerendgerät dem festen Prozessor zusätzlich zu dem Teilnehmeridentitätscode eine von dem aktuellen Benutzer verwendete persönliche Identitätsnummer (PIN) sendet, und wobei der feste Prozessor die Benutzung des Teilnehmerendgeräts durch den aktuellen Benutzer durch Bezug auf einen Speicher, der gültige Teilnehmeridentitätscodes sowie eine aktuelle PIN eines jeden Teilnehmers speichert, validiert.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei nach der Validierung durch den festen Prozessor der feste Prozessor dem Teilnehmerendgerät ein Anweisungssignal sendet, das das Teilnehmerendgerät anweist, die Identitätsadresseinrichtungsprozedur durch erneutes Registrieren in dem System zu beginnen.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, wobei in Antwort auf den Empfang des Anweisungssignals durch das Teilnehmerendgerät das Teilnehmerendgerät dem festen Prozessor ein eine Neuregistrierungsaufforderung enthaltendes Signal sendet (80).
  8. Verfahren nach Anspruch 7, wobei der feste Prozessor in Antwort auf den Empfang der Neuregistrierungsaufforderung dem Teilnehmerendgerät ein Antwortsignal sendet, das die Aufforderung akzeptiert (82) und eine von dem Teilnehmerendgerät zu verwendende und den validierten Teilnehmeridentitätscode enthaltende aktuelle Teilnehmeridentitätsadresse angibt.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, wobei das Teilnehmerendgerät in Antwort auf den Empfang des von dem festen Prozessor ausgegangenen Antwortsignals die angegebene Arbeits-Identitätsadresse einschließlich dem Teilnehmeridentitäts code speichert und die angegebene Arbeits-Identitätsadresse in Kommunikationsverbindungen mit anderen in dem System operierenden Teilnehmerendgeräten verwendet (84).
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das System eine Vielzahl von Teilnehmerendgeräten aufweist und ein Identitätscode, der zu jedem der Teilnehmerendgeräte dessen aktuellen Benutzer angibt, in einer Identitätsadresse enthalten ist, die von dem festen Prozessor angegeben und von dem Teilnehmerendgerät gespeichert und in der Signalübermittlung von dem und/oder an das Teilnehmerendgerät verwendet wird.
  11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das System gemäß TETRA-Standardprozeduren arbeitet, und die aktuelle Arbeits-Identitätsadresse von dem oder jedem Teilnehmerendgerät eine Layer-2-Adresse ist.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, wobei das Teilnehmerendgerät in Antwort auf den Empfang des Anweisungssignals von dem festen Prozessor eine ITSI-Attach-Prozedur gemäß TETRA-Standardprozeduren initiiert.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, wobei der feste Prozessor, wenn er nach Empfangen eines von dem Teilnehmerendgerät ausgegangenen ITSI-Attach-Aufforderungssignals dem Teilnehmerendgerät ein Antwortsignal sendet, eine Akzeptierung des Aufforderungssignals angibt und dem Teilnehmerendgerät ein Antwortsignal sendet, das angibt, dass der Teilnehmeridentitätscode, der im Alias-Short-Subscriber-Identity (ASSI)-Feld definiert ist, das in einer Layer-3-TETRA- Signalübermittlung verfügbar ist, von dem Teilnehmerendgerät in der aktuellen Arbeits-Identitätsadresse verwendet werden soll.
  14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit einer Prozedur, mit der die Arbeits-Identitätsadresse von dem Teilnehmerendgerät entfernt wird, wenn die Benutzung des Teilnehmerendgeräts durch den aktuellen Benutzer endet.
  15. Verfahren nach Anspruch 14, wobei die Prozedur zum Entfernen der aktuellen Identitätsadresse eine Abmeldeprozedur enthält, die vom Teilnehmer initiiert wird und zum Ergebnis hat, dass das Teilnehmerendgerät einem festen Prozessor der Systeminfrastruktur ein Abmeldesignal sendet und der feste Prozessor ein Entferne-Anweisungssignal zurückgibt, das das Teilnehmerendgerät veranlasst aufzuhören, die Arbeits-Identitätsadresse zu verwenden.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, wobei das Teilnehmerendgerät, wenn es das Entferne-Anweisungssignal empfängt, die Arbeits-Identitätsadresse aus aktuellen Teilnehmeridentitätsadressen, die es in seinem Speicher speichert, löscht.
  17. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das System eine Vielzahl von Teilnehmerendgeräten aufweist, die eine oder mehrere zum Schaffen einer Funkkommunikation betreibbare Mobilstationen umfassen, wobei jedes der Teilnehmerendgeräte einen RF-Sender und einen RF-Empfänger aufweist, die optional als Transceiver kombiniert sind, und wobei die Systeminfrastruktur mindestens einen RF-Sender und mindestens einen RF-Empfänger enthält, die optional als Transceiver kombiniert sind und Teil mindestens einer Basistransceiverstation (BTS) zum Senden von Nachrichten in RF-Form zwischen der Systeminfrastruktur und den Teilnehmerendgeräten sind.
  18. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei Information, die zwischen jedem Teilnehmerendgerät und dem festen Prozessor der Infrastruktur zum Ermitteln der gegebenen Identitätsadresse gesendet wird, mittels Short-Data-Service (SDS)-Datentransfer gesendet wird.
  19. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei, wenn die Arbeits-Identitätsadresse eines aktuell von einem Zielteilnehmer verwendeten Teilnehmerendgerätes in einem von einem anderen Teilnehmerendgerät an die Systeminfrastruktur gesendeten Kommunikationsinitiationssignal enthalten ist, die Systeminfrastruktur beim Empfang des Kommunikationsinitiationssignals so betreibbar ist, dass sie die Arbeits-Identitätsadresse des Zielteilnehmers erkennt und die erforderliche Nachricht an das Teilnehmerendgerät sendet, das jene Arbeits-Identitätsadresse hat.
  20. Verfahren nach Anspruch 19, wobei die Nachrichten gesendet werden, während sich eine BTS der Systeminfrastruktur, über die Nachrichten von einem oder mehreren der Teilnehmerendgeräte gesendet werden, in einem Reserve-Betriebsmodus befindet.
  21. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei Teilnehmerendgeräte miteinander in einem direkten Betriebsmodus, DMO, kommunizieren und dabei die von den End geräten in Verbindung mit dem festen Prozessor eingerichteten Arbeits-Identitätsadressen verwenden.
  22. Systeminfrastrukturinstallation mit einer BTS (14), einem festen Prozessor (16), der funktionell mit der BTS (14) verbunden ist, und einem dem festen Prozessor zugeordneten Speicher, wobei der feste Prozessor so betreibbar ist, dass er: (i) von einem Teilnehmerendgerät (19) über die BTS ein Signal empfängt (74), das einen Teilnehmeridentitätscode enthält, der den aktuellen Benutzer des Teilnehmerendgeräts identifiziert; (ii) den Teilnehmeridentitätscode validiert (76); (iii) ein Anweisungssignal, das das Teilnehmerendgerät anweist, eine Identitätsadresseinrichtungsprozedur zu beginnen, erzeugt und über die BTS an das Teilnehmerendgerät sendet (78); (iv) eine Identitätsadresse des Teilnehmerendgeräts als mit dem validierten Teilnehmeridentitätscode verbunden im Speicher ablegt; (v) in Antwort auf den Empfang des von dem festen Prozessor ausgegangenen Anweisungssignals von dem Teilnehmerendgerät über die BTS eine Registrierungsaufforderung, in der das Teilnehmerendgerät den Teilnehmeridentitätscode in einer Arbeitsadresse des Teilnehmerendgeräts aufgenommen hat, empfängt (80); und (vi) in Antwort auf die Registrierungsaufforderung eine Registrierung des Teilnehmerendgeräts akzeptiert (82).
  23. Systeminfrastrukturinstallation nach Anspruch 22, mit einem ersten Register, das funktionell mit dem festen Prozessor verbunden ist, um Information über Teilnehmerendgerate innerhalb des Systems zu registrieren, und einem zweiten Register, das funktionell mit dem festen Prozessor verbunden ist, um Information über Benutzer von Endgeräten innerhalb des Systems aufzunehmen.
  24. Systeminfrastrukturinstallation nach Anspruch 23, die, wenn sie ein Kommunikationsinitiationssignal von einem Teilnehmerendgerät empfängt, so betreibbar ist, dass sie die Arbeits-Identitätsadresse eines Zielteilnehmerendgeräts erkennt und die erforderliche Nachricht an das Zielteilnehmerendgerät richtet, das jene Arbeits-Identitätsadresse hat.
  25. Teilnehmerendgerät, das in einem Mobilkommunikationssystem, das eine Systeminfrastruktur aufweist, betreibbar ist, wobei das Teilnehmerendgerät eine Teilnehmerschnittstelle (32), einen RF-Sender (62, 64, 42), einen RF-Empfänger (42, 46) und einen Speicher (34) aufweist und so betreibbar ist, dass es: (i) über seine Teilnehmerschnittstelle einen aktuellen Teilnehmeridentitätscode empfängt, der einen aktuellen Benutzer identifiziert; (ii) über seinen Sender einem festen Prozessor (16) der Systeminfrastruktur ein Signal sendet, das den aktuellen Teilnehmeridentitätscode enthält; (iii) von dem festen Prozessor über seinen Empfänger ein Anweisungssignal empfängt, das das Teilnehmerendgerät anweist, eine Identitätsadressen-Einrichtungsprozedur zu beginnen; (iv) in Antwort auf den Empfang des Anweisungssignals eine Identitätsadressen-Einrichtungsprozedur beginnt, um eine aktuelle Arbeits-Identitätsadresse zu erzeugen, die den aktuellen Teilnehmeridentitätscode enthält. (v) im Speicher die erzeugte aktuelle Arbeits-Identitätsadresse speichert, für eine Verwendung jener als seine Arbeits-Identitätsadresse in Kommunikationsverbindungen des Teilnehmerendgeräts. (vi) über den Sender dem festen Prozessor eine Registrierungsaufforderung sendet, in der der aktuelle Teilnehmeridentitätscode in einer Arbeitsadresse des Teilnehmerendgeräts enthalten ist. (vii) die erzeugte Arbeits-Identitätsadresse in Nachrichten verwendet, die über den Transceiver mit anderen Endgeräten des Systems ausgesendet wurden.
  26. Teilnehmerendgerät nach Anspruch 25, das eine Mobilstation oder ein festes Teilnehmerendgerät umfasst.
  27. Teilnehmerendgerät nach Anspruch 26, wobei das Teilnehmerendgerät ein festes Endgerät umfasst, das über Kabelverbindungen mit der Systeminfrastruktur verbunden ist.
  28. Teilnehmerendgerät nach Anspruch 26 oder Anspruch 27, das so betreibbar ist, dass es Funkverbindungen durch einen gebündelten Betriebsmodus, TMO, und durch einen direkten Betriebsmodus, DMO, schafft, und dieselbe erzeugte Arbeits-Identitätsadresse sowohl im TMO als auch im DMO verwendet.
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