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DE60318849T2 - Teigwarenprodukte - Google Patents

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DE60318849T2
DE60318849T2 DE60318849T DE60318849T DE60318849T2 DE 60318849 T2 DE60318849 T2 DE 60318849T2 DE 60318849 T DE60318849 T DE 60318849T DE 60318849 T DE60318849 T DE 60318849T DE 60318849 T2 DE60318849 T2 DE 60318849T2
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Germany
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pasta
product
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DE60318849T
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Stefan Latza
Winfried Sailer
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Unilever NV
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Unilever NV
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    • A23FOODS OR FOODSTUFFS; TREATMENT THEREOF, NOT COVERED BY OTHER CLASSES
    • A23LFOODS, FOODSTUFFS OR NON-ALCOHOLIC BEVERAGES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; PREPARATION OR TREATMENT THEREOF
    • A23L7/00Cereal-derived products; Malt products; Preparation or treatment thereof
    • A23L7/10Cereal-derived products
    • A23L7/109Types of pasta, e.g. macaroni or noodles
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Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft (gegebenenfalls gefüllte) Teigwarenprodukte mit einer neuen physischen Form und (ein) Verfahren zur Herstellung derselben.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Teigwarenprodukte sind wohlbekannte Massenwaren, die aus einer Vielfalt von Kohlehydrat- oder Stärkequellen (üblicherweise Weizenmehl oder Grieß) hergestellt und in einer Vielfalt physischer Formen erzeugt werden. Zu diesen Formen zählen einfache dünne Schnurgebilde mit kreisförmiger Dimension (z. B. Spaghetti), flache Schnurgebilde/bandartig (z. B. Tagliatelle), die gegebenenfalls zu Nestern zusammengedreht sind, einzelne Makkaroni-Teilchen verschiedener Formen, gefüllte Teilchen, wie Ravioli und Fagottini, usw.
  • Viele dieser Teigwarenprodukte werden bei Imbiss-Nahrungsmitteln („snack foods") verwendet, die so ausgelegt sind, dass sie durch Einweichen für ein paar Minuten in heißem Wasser oder Kochen für ein paar Minuten fertig sind. Auch für nicht als Imbiss gedachte Anwendungen sind Teigwarenprodukte mit kurzer Kochzeit bekannt. Eines der Probleme bei solchen Teigwarenprodukten ist, dass die einzelnen Teilchen von beschränkter Dicke sind, um eine optimale Rehydratisierung und Gelatinierung und Erhitzen zu gewährleisten, da die Produkte üblicherweise dehydratisiert und (teilweise) ungelatiniert verkauft werden. Wenn gefüllte trockene Teigwarenprodukte mit kurzer Kochzeit erwünscht sind, ist ein allgemeines Problem auch die Rehydratisierung des Füllmaterials, welches vom Teigmaterial der Teigwaren vollständig umgeben ist, das zuerst rehydratisiert werden und Wasser durchlassen muss, was für Teigwarenprodukte mit kurzer Kochzeit nicht gut möglich ist.
  • Es besteht ein Bedarf an Teigwarenprodukten von beträchtlicher Größe, doch so, dass kurze Kochzeiten nötig sind (z. B. für Fertig- oder rasch kochende Sorten). Ebenso ist es, wenn Teigwaren bei Anwendungen mit einer Füllung verwendet werden (z. B. Ravioli, Fagottini), erwünscht, dass auch der Inhalt erwärmt und rasch rehydratisiert wird. Weiters besteht ein kontinuierlicher Wunsch nach Nahrungsmitteln in neuen Formen und von neuem Aussehen.
  • In ähnlicher Weise besteht ein Bedarf an (tief)gefrorenen Teigwaren, die ein rascheres und/oder einfacheres Auftauen er möglichen.
  • Die US 5,693,351 (= EP439806 , Nestlé) offenbart gefüllte (trockene) Teigwarenarten, die eine gute Rehydratisierung – auch der Füllung – aufweisen. Zu diesem Zweck sind die Teilchen eine aus 2 übereinander liegenden Teigwarenblättern (oder einem zusammengefalteten) hergestellte Teigwarenhülle, in welche eine Füllung eingebracht wird, wonach die Hülle um den Rand herum, z. B. durch Falzen der Ränder, dicht verschlossen wird. Das dichte Verchließen erfolgt so, dass eine Öffnung im Verschluss vorgesehen wird. Dies kann beispielsweise zu einer Ravioli-artigen Teigware führen, die eine Öffnung für eine gute Rehydratisierung hat.
  • Die EP 970617 (Barilla) beschreibt ein Verfahren zur Herstellung von gefüllten Teigwaren mit verbesserter Rehydratisierung. Dies wird erreicht, indem ein Stück eines Teigwarenblatts vorgesehen wird, eine Kerbe im Umfangsteil des Blattes vorgesehen wird, ein Füllmaterial zugegeben wird, das Teigwarenblatt zu einem beutelartigen Gegenstand gefaltet wird und die Ränder dicht verschlossen werden.
  • Die US 5,728,418 (= EP 717934 ) beschreibt die Herstellung einer rasch-kochenden Teigware in Spiralenform. Obwohl die Teigware ein mittiges Loch hat, ist sie kein gefülltes Produkt.
  • Die WO 93/25089 beschreibt Nahrungsmittelprodukte, die aus Lagen aus parallelen, hohlen Röhrchen, ähnlich einer Honigwabe, bestehen. Es wird geoffenbart, dass die Teigware so geformt werden kann, was ein Essen derselben mit einer Sauce erleichtert.
  • Die US 5,518,749 beschreibt ein Gerät und ein Verfahren zum Extrudieren von essfertigen Zerealien unter Verwendung einer Rotationsdüse. Die unter Verwendung eines solchen Geräts herstellbaren Produkte können beispielsweise ein geflochtenes Aussehen haben.
  • Verschiedene Literaturstellen offenbaren die Extrusion/Formung von Teig für Backwaren: US 4,536,147 , WO 01/10227 , US 6,036,990 , US 5,874,120 , US 5,492,706 , oder Eiscreme: US 4,913,645 .
  • In ähnlicher Weise beschreibt die US 5,670,185 eine Rotationsdüsen-Einrichtung zum Extrudieren essbarer Substanzen, wie Eiscreme. Unter Verwendung einer solchen Einrichtung können verschiedene Formen, wie gedrehte Gegenstände, mit oder ohne Füllung erzeugt werden. Von den geoffenbarten Produkten sind die extrudierten Stränge mit Füllung einsträngige Waren, die mehr strängigen, gedrehten Produkte sind ungefüllt.
  • Eine Einrichtung zur Herstellung von extrudierten Produkten aus gedrehtem Material (z. B. Teig) ist auch in der US 4,445,838 und US 4,288,463 geoffenbart, beispielsweise zur Erzeugung von Brezeln.
  • Die US 4,563,358 offenbart zusammengesetzte Nahrungsmittelprodukte (z. B. Imbiss-Produkte), die ein Röhrchen aus Konfekt-Material in netzförmiger Gestalt und eine Füllung innerhalb des Röhrchens aufweist.
  • Die GB 1 604 586 offenbart ein zusammengesetztes Nahrungsmittelprodukt und ein Verfahren zu seiner Herstellung. Das Produkt besteht aus einem Röhrchen aus Netzsträngen und Überschneidungen aus einem essbaren Material, die durch Extrusion geformt sind. In dem netzförmigen Röhrchen kann sich eine essbare Füllung befinden.
  • Die GB 836 555 offenbart ein Netzgebilde ähnlich der GB 1 604 586 , hier für Stoffe oder Textilien, sowie Details zu dessen Herstellung.
  • Die US 5,160,754 offenbart einen Teig eines Kuchens mit einer walzenartigen Gestalt, der ein Ingrediens in einem Teigmantel enthält, wobei ein Teig eines Kuchens mit der Gestalt einer aufgeschlitzten Walze mit einer Mehrzahl von schlitzartigen Einschnitten versehen ist, die an der gesamten Oberfläche des Teigmantels ausgebildet sind.
  • Die US 4,732,770 offenbart extrudierte Nahrungsmittelprodukte, die aus parallelen Elementen bestehen, welche durch ein wellenförmiges Element verbunden sind. Das Nahrungsmittel kann ein Imbiss oder eine Süßigkeit od. dgl. sein.
  • Die US 5,874,120 offenbart ein Verfahren zur Herstellung extrudierter, gedrehter oder geflochtener mehrsträngiger Esswaren, wie Zerealien und Imbisse auf Zerealien-Basis.
  • Die US 5,576,041 offenbart gebratene Nahrungsmittelprodukte in Gitterform.
  • Die US 6,143,342 offenbart mehrere komplex gemusterte Extrudierprodukte. Die Extrudierprodukte können Nahrungsmittelprodukte sein.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Es wurde nun festgestellt, dass das obige Ziel (zumindest in gewissem Maße) durch ein essbares Produkt erreicht werden kann, von welchem zumindest ein Teil durch eine Gitter- oder Netz- Struktur aus Teigwaren gebildet ist, wobei das Netz mindestens zwei (vorzugsweise mindestens vier) parallele, fadenförmige Teigwarenelemente in einem Winkel von 5–90 Grad zu mindestens zwei (vorzugsweise mindestens 4) anderen parallelen, fadenförmigen Teigwarenelementen aufweist. Anders gesagt weist das Netz einen offenen Raum auf, der durch fadenförmige Elemente der Teigware unterteilt ist. Solche Teigwarennetze können sich über beträchtliche Längen erstrecken und noch immer einzelne Teile haben, die für die Zwecke eines raschen Kochens dünn genug sind.
  • Beim erfindungsgemäßen Produkt ist mit Teigware („Pasta") das Produkt gemeint, das allgemein (d. h. vom Durchschnitts-Konsumenten, z. B. in Europa, in den USA, in Kanada, in Australien) als „Teigware" („Pasta") in Verbindung mit Nahrungsmitteln bekannt ist, und so ist es auch häufig in der auf den Konsumenten gerichteten Kochliteratur bezeichnet. Beispiele für solche herkömmliche Teigwaren (obwohl in verschiedenen physischen Formen) sind Spaghetti, Makkaroni, Ravioli, Tortellini, Fagottini, Farfalle, Lasagne-Blätter usw. Es ist allgemein angenommen, dass Teigwaren („Pasta") in diesem Zusammenhang aus der italienischen Küche abstammen, jetzt jedoch in einer großen Anzahl von Ländern konsumiert werden.
  • Solche (in der Zusammensetzung, nicht in der Form) herkömmliche Teigwaren können aus einem Teig hergestellt werden, der (als Gew.-% des Teiges der Teigwaren) aufweisen kann:
    • – Stärkequelle: 55–85%, vorzugsweise 60–75%,
    • – Protein: 0–15%,
    • – Wasser: 15–65%, vorzugsweise 25–45%.
  • In obigem kann Wasser als solches oder als Teil eines der anderen Ingredienzien zugesetzt werden, z. B. als Teil von frischem Ei/Eiweiß, und es inkludiert auch die natürlicherweise in Stärkequellen wie Mehl oder Grieß vorhandene Feuchtigkeit (folglich die Berechnung als „Gesamtfeuchtigkeit der Teigwaren"). Die Teigwaren (d. h. als Teil oder als die gesamte Stärkequelle) weist vorzugsweise Hartweizenmehl und/oder Hartweizengrieß auf, da dies üblicherweise die Teigwaren mit dem traditionellsten Geschmack und Gefühl im Mund und Kocheigenschaften ergibt. Eine bevorzugte Quelle für dieses Mehl oder den Grieß ist Durum-Weizen (Triticum durum). Das Protein kann extern (z. B. als solches zugesetzt) oder Teil der Stärkequelle sein, z. B. wenn Mehl als Stärkequelle verwendet wird, kann das Gluten im Mehl Teil des Proteins für die erfindungsgemäßen Produkte sein. Gegebenenfalls können andere Komponenten, wie Salz (0,01–5 Gew.-%), ganzes Ei, Hydrokolloide, Fasern, Emulgatoren, Farbstoffe, Kräuter und Gewürze vorhanden sein. Für einige Zwecke kann es bevorzugt sein, dass ein Teig verwendet wird, welcher weniger als 35% Wasser enthält.
  • Die geformten Teigwaren können, wie auf dem Gebiet der industriellen Teigwaren-Herstellung bekannt, weiter behandelt werden, z. B. durch Vorkochen, Trocknen, Verpacken, Sterilisieren und andere Schritte.
  • Die Erfindung betrifft weiters ein essbares Produkt, von welchem ein Teil durch ein Netz aus Teigwaren gebildet ist, wobei das Netz die fadenförmigen Elemente von Teigwaren aufweist, und welches Netz teilweise ein Füllmaterial bedeckt. Die vorliegende Erfindung betrifft keine Konfekt-Produkte.
  • Bei der Anwendung zur Herstellung gefüllter Teigwaren können die Löcher im Netz einen raschen Zutritt von Wasser zur Fülle ermöglichen, was für eine rasche Rehydratisierung bei trockenen Anwendungen und rasches Kochen bei Anwendungen geeignet ist, bei welchen die Füllung genügend lange Zeit heißem/kochendem Wasser ausgesetzt werden muss. Bei gefrorenen Teigwaren können die Löcher ein einfacheres oder rascheres Auftauen und Erhitzen der Teigwaren und/oder Fülle ermöglichen.
  • Die Produkte gemäß der Erfindung können mit einem Verfahren zur Herstellung eines Teigwarenprodukts in Netz- oder Gitter-artiger Struktur verwendet werden, indem ein Teigwaren-Teig durch eine Düse extrudiert wird, welche zwei konzentrische Elemente aufweist, von welchen mindestens eines relativ zum anderen drehbar ist oder sich dreht, wobei die Düse eine Mehrzahl von Öffnungen an der Grenzfläche zwischen den beiden konzentrischen Elementen aufweist. Bei der wie oben beschriebenen Düsen-Anordnung gibt es vorzugsweise mindestens 4 Öffnungen, mehr bevorzugt mindestens 8 Öffnungen an der Grenzfläche zwischen den beiden konzentrischen Elementen. Dies ist beispielhaft schematisch in 1 dargestellt.
  • Falls gefüllte Teigwaren gemäß der Erfindung hergestellt werden, kann das Verfahren wie oben beschrieben weiters einen Schritt aufweisen, bei welchem eine Füllung geformt und teilweise durch das Netz-Material bedeckt wird. Die Füllung wird vorzugsweise mit dem Teigwaren-Teig gemeinsam extrudiert.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • Die Netze gemäß der Erfindung können zweckmäßig mittels Techniken hergestellt werden, die auf dem Gebiet der Textilverarbeitung, der Kunststoffverarbeitung, aber auch bei Anwendungen in der Nahrungsmittelverarbeitung, wie sie für Zerealien, Brezel, Kekse, Feingebäck etc. verwendet werden, bekannt sind. Beispiele für solche Techniken sind Weben, Stricken der fadenförmigen Elemente, oder durch Extrudieren oder Pressen des gesamten Netzes (oder von Teilen desselben).
  • Die Produkte gemäß der Erfindung können zweckmäßig mit einem Verfahren zur Herstellung eines Teigwaren aufweisenden essbaren Produkts hergestellt werden, wobei das Verfahren zumindest die Schritte umfasst:
    • – Herstellen von mindestens zwei fadenförmigen Elementen (a) und (b) aus Teigwaren,
    • – intermittierendes Verbinden der fadenförmigen Elemente (a) und (b) zur Bildung eines im Wesentlichen kontinuierlichen Netzes durch Weben, Stricken, Binden, Flechten, Verdrehen, Spinnen, Knüpfen, Verschlingen, Verbinden, Verflechten, Bahnextrudieren oder Kombinationen solcher Techniken,
    • – gegebenenfalls Schneiden des resultierenden Produkts.
  • Bei obigem kann bevorzugt sein, dass die Herstellung der fadenförmigen Elemente aus Teigwaren (a) und (b) durch Extrusion erfolgt. Bei obigem ist es zum Erhalten des Netzes bevorzugt, dass für die Extrusion eine Düse verwendet wird mit mehreren Öffnungen, und obwohl einige Öffnungen ortsfest sein können, ist auch bevorzugt, dass mindestens ein Teil der Öffnungen in einer kontinuierlichen (z. B. durch Drehen von einem Teil oder der gesamten Düse) oder repetitiven Bewegung (wenn sich beispielsweise ein Teil der Düse hin- und herbewegt) bewegt wird. Die so erhaltenen Teilchen können als Zöpfe, Seile, Strickware oder ähnlich beschrieben werden, wobei fadenförmige Elemente der Teigwaren (Teigwarenfäden oder -stränge) das Grundmaterial zur Bildung der Zöpfe, Seile, Strickware, Bahnen oder ähnlichem darstellen.
  • Vorzugsweise hat das Netz beim Produkt gemäß der Erfindung ein sich regelmäßig wiederholendes Muster. Dies kann zweckmäßig wie oben angeführt gebildet werden, z. B. indem man zumindest fadenförmige Teigwaren-Elemente hat, welche fadenförmigen Elemente verschlungen, untereinander verbunden oder verwoben sind. Dies kann zu verschiedenen Strukturen führen, wie z. B. netz- oder ge spinstartigen Oberflächen oder Strukturen. Es ist bevorzugt, dass das Teigwarennetz gemäß der Erfindung im Wesentlichen kontinuierlich ist. Fadenförmige Elemente oder Stränge werden dabei als Teile von Teigwaren verstanden, die eine runde, ovale oder seilartige Struktur oder eine flache, bandartige Struktur haben. Solche Strukturen sind beispielsweise durch Extrusion erhältlich. Obwohl das Wort Seil oder Band eine bestimmte Länge andeutet (wie Spaghetti), können die fadenförmigen Elemente kurz, z. B. 0,5 mm–10 mm, sein. Zweckmäßig können solche fadenförmigen Elemente eine (über das gesamte Teigwaren-Element gemessene) Länge von mindestens 2 mm und/oder einen Durchmesser von mindestens 0,3 (vorzugsweise mindestens 0,6) mm (nach Bildung zum Netz gemäß der Erfindung) haben.
  • Ein Netz kann als Kombination von offenem Raum, unterteilt durch das Netzmaterial (hier: Teigwaren) angesehen werden. Bezüglich der Netze, die Teil der Produkte gemäß dieser Erfindung sind, ist das Verhältnis von Teigwaren : offenem Raum im Teigwarennetz pro Quadrateinheit zwischen 1:10 und 5:1, vorzugsweise zwischen 1:6 und 3:1, wenn die Teigwaren trocken und umgebungsstabil sind.
  • Ohne durch die Theorie gebunden sein zu wollen, denkt man, dass die spezifische Struktur des Teigwarenmaterials gemäß der Erfindung so ist, dass Teigwaren-Teilchen hergestellt werden können, die (für das Auge) eine große Größe oder Dicke aufweisen, während die Struktur so ist, dass der Oberflächenbereich pro Gewicht groß genug ist, um ein rasches Kochen und/oder Rehydratisieren und/oder Auftauen zu gewährleisten. Solche Strukturen können als Teigwaren-Teilchen mit Makroporen beschrieben werden. Solche Poren können eine Größe von mindestens 1 mm2 haben.
  • Die Teigwaren gemäß der Erfindung können zu verschiedenen Produktarten verarbeitet werden, beispielsweise zu umgebungsstabilen Teigwaren, kühlfesten Teigwaren, gefrorenen Teigwaren, rasch kochenden Teigwaren oder tafelfertigen Teigwaren. Die Teigwarennetze gemäß der Erfindung können besonders zur Herstellung gefüllter Teigwarenprodukte geeignet sein, insbesondere für solche vom rasch-kochenden oder tafelfertigen Typ, sowie gefrorenen Teigwaren. In so einem Fall weist das essbare Produkt gemäß der Erfindung eine vom Netz aus Teigwaren bedeckte Fülle auf. Dabei kann diese Fülle Fleisch, Käse, Ei, Stärke, Gemüse masse, Geschmacksstoffe, Kräuter, Gewürze, Brösel, Kartoffelgranula, Fett, Gemüsefasern, Bouillon- oder Brühen-Konzentrate oder Mischungen davon aufweisen. Falls eine Fülle in den Produkten gemäß der Erfindung verwendet wird, kann dies durch ein Verfahren erreicht werden, bei welchem das essbare Füllmaterial nach der Bildung des Netzes eingeführt wird. Es ist auch eine gleichzeitige Bildung des Teigwarennetzes und Zusammenfügen mit dem Füllmaterial möglich. Das Füllmaterial kann gebildet/geformt und gegebenenfalls mit dem Teigwarennetz durch (Ko-)Extrudieren von Füllung und Teigwarennetz vereinigt werden, oder durch Wickeln des Teigwarennetzes um das Füllmaterial herum.
  • Die geformten Teigwaren können wie auf dem Gebiet der industriellen Herstellung von Teigwaren bekannt weiterbehandelt werden, z. B. durch Vorkochen, Trocknen, Verpacken, Sterilisieren und andere Schritte. Der Wassergehalt (des Teigwarennetzes in dem zum Verkauf angebotenen Produkt) kann stark variieren, je nachdem, ob das Produkt als frisches, gekühltes, tiefgefrorenes oder umgebungsstabiles Produkt angeboten und verwendet wird, oder als getrocknetes, gegebenenfalls vorgekochtes Produkt (z. B. tafelfertig). Ein typischer Feuchtigkeitsgehalt (Gew.-%) des Teigwarennetzes im Endprodukt, wie es für den Verkauf angeboten wird, ist:
    frisch: 40–85%, vorzugsweise 50–75% (halbfeucht – feucht)
    tiefgefroren: 50–85%, vorzugsweise 60–75%
    trocken: 3–18%, vorzugsweise 5–12,5%
    tafelfertig (Ramen/in Fett gebraten): 0,5–15%, vorzugsweise 3–8%.
  • Je nach der Konsistenz der Fülle, der Größe der einzelnen Teilchen, der Größe der Poren des Netzes und der Löslichkeit der Fülle kann ein Teil der Fülle während des Kochens oder Rehydratisierens durchsickern. Dies kann tatsächlich angewendet werden, wenn die Fülle z. B. ein Suppen-, Bouillon- oder Brühen-Konzentrat ist. Die Teigwaren bilden eine Garnierung, und (ein Teil der) Fülle löst sich auf oder sickert aus in das Kochwasser.
  • Obwohl das Produkt gemäß der Erfindung für frische oder kühlfeste Produkte oder für gefrorene Produkte verwendet werden kann, sind die Vorteile der Benutzung der Netz-Teigwaren besonders für Trockenteigwaren relevant. Solche Trockenteigwaren haben üblicherweise einen Wassergehalt von 1 bis 15 Gew.-%. Die Teigwaren können rasch-kochende Teigwaren oder tafelfertige Teigwaren sein. Falls die Teigwaren trocken sind, brauchen sie üblicherweise nur in einem wässerigen Medium unter Aufbringen von Hitze (oder Dampf) vor dem Konsum rehydratisiert werden. Der Grund, warum die Technik gemäß der Erfindung für gefüllte, rasch-kochende und tafelfertige Teigwaren sehr geeignet ist, ist, dass die Löcher oder Makroporen eine Rehydratisierung/einen Kontakt mit heißem Wasser des Füllmaterials ermöglichen könnten, was für gefüllte Teigwaren, die keine Makroporen haben, schwierig ist. Weiters zeigte es sich, dass die Löcher, je nach ihrer Größe, die Wasseraufnahme durch die Fülle auf eine Weise steuern können, dass die Teigwaren bei Rehydratisierung quellen können und somit die Löcher nach einer vorbestimmten Wasseraufnahme blockieren können. Für (tief-)gefrorene Teigwaren kann es der Vorteil sein, dass ein rascheres Auftauen und Erhitzen erreicht wird, und zwar wiederum infolge des Zugangs über die Poren. Somit betrifft die Erfindung weiters Produkte, wie oben beschrieben, die rehydratisierbar oder tiefgefroren sind und vor dem Verzehr in einem wässerigen Medium oder Dampf erhitzt werden sollten.
  • Ein anderer Vorteil der Teigwarennetze gemäß der vorliegenden Erfindung in Verbindung mit einer Fülle ist, dass nach dem Kauf und bei Beginnen der Zubereitung das Füllmterial für den Konsumenten durch die Makroporen des Netzes sichtbar ist. Dies ist besonders ein Vorteil bei trockenen, regalstabilen oder tafelfertigen Teigwaren, frischen, gekühlten Teigwaren, aber auch gefrorenen Teigwaren.
  • Bei den Zusammensetzungen gemäß der Erfindung liegt die Menge an Fetten/Ölen vorzugsweise unter 15%, und mehr bevorzugt unter 5% (als Gew.-% berechnet nach dem Formen zum erfindungsgemäßen Netz). Bei der Zubereitung für den Verzehr kann sich diese Fettmenge verändern, z. b. (jedoch nicht ausschließlich) für ein Produkt, das als Ramen-Nudeln bekannt ist. Ramen-Nudeln werden einem (Frittier)-Brat-Schritt unterzogen und nehmen somit Fett auf. Die Menge an Mono- und Disacchariden liegt vorzugsweise unter 5 Gew.-%. Das Mehl oder der Grieß stammen vorzugsweise aus Weizen. Es kann bevorzugt sein, dass die Teigwaren im Wesentlichen bestehen aus: Mehl oder Grieß, Salz, Wasser, Ei (ganzes Ei, Eiweiß oder Dotter).
  • Die Erfindung betrifft weiters ein Verfahren zur Zubereitung eines essfertigen, Teigwaren aufweisenden Produkts, welches die Schritte des Erhitzens eines erfindungsgemäßen Produkts in einer wässerigen Flüssigkeit und/oder in Dampf umfasst. Zweckmäßig wird das Produkt mindestens 30 Sekunden lang auf eine Temperatur von mindestens 80°C erhitzt.
  • BEISPIEL
  • Ein herkömmlicher Teig für Teigwaren wurde mit der folgenden Zusammensetzung hergestellt:
    1000 g Durumweizengrieß
    26 g Eipulver (vom ganzen Ei)
    350 g Wasser
  • Dieser Teig wurde geknetet und auf herkömmliche Weise zubereitet.
  • Der Teigwaren-Teig wurde unter Verwendung einer Rotations-Düse, wie beispielhaft in 1 gezeigt, extrudiert (obere Abbildung: konzentrische Elemente, die sich gegensinnig drehen). Die Extrusionsdüsen befinden sich teilweise im Innenring der Düse, teilweise auf dem Außenring. Durch Drehung im Gegensinn verbinden sich die Düsenlöcher des inneren und des äußeren Rings abwechselnd während des Betriebes, oder sie trennen sich. Solche Extrusions-Düsen sind aus der Kunststoffindustrie zur Bildung von Kunststoffnetzen oder Geweben bekannt. Wenn dies verwendet wird, während ein Teigwaren-Teig extrudiert wird, wird ein Netz von Teigwaren gebildet, in welchem sich die fadenartigen Elemente abwechselnd verbinden und trennen und so ein Netz bilden. Dieses Netz ist in der Abbildung rechts in 1 gezeigt. Gegebenenfalls kann ein solches Netz in die gewünschte Form und Größe geschnitten werden. So ein Netz kann als solches verwendet werden oder es kann zum Bedecken eines Füllmaterials verwendet werden, wobei ein gefülltes Teigwaren-Element mit Makroporen gebildet wird.

Claims (11)

  1. Getrocknetes und rehydratisierbares oder tiefgefrorenes, gefülltes Teigwaren-Produkt, von welchem zumindest ein Teil durch ein Netz aus Teigwaren gebildet ist, wobei das Netz zumindest teilweise ein Füllmaterial bedeckt, wobei das Netz mindestens 2 (vorzugsweise mindestens 4) parallele, fadenförmige Teigwaren-Elemente in einem Winkel von 5–90° zu mindestens zwei (vorzugsweise mindestens 4) anderen parallelen, fadenförmigen Teigwaren-Elementen aufweist, wobei das Produkt in einem wässerigen Medium oder in Dampf vor dem Verzehr zu erhitzen ist.
  2. Produkt nach Anspruch 1, wobei das fadenförmige Element eine Länge von mindestens 2 mm und/oder einen Durchmesser von mindestens 0,3 (vorzugsweise mindestens 0,6) mm hat.
  3. Produkt nach Anspruch 1–2, wobei das Netz ein sich regelmäßig wiederholendes Muster hat.
  4. Produkt nach Anspruch 1–3, wobei die Teigwaren Hartweizenmehl oder Hartweizengrieß aufweisen.
  5. Produkt nach Anspruch 4, wobei das Hartweizenmehl oder der Hartweizengrieß Mehl oder Grieß aus Durum-Weizen aufweist.
  6. Produkt nach Anspruch 1–5, wobei das Füllmaterial Fleisch, Käse, Ei, Stärke, Pflanzenmasse, Geschmacksstoffe, Kräuter, Gewürze, Semmelbrösel, Kartoffelgranula, Fett, Gemüsefasern, Bouillon- oder Brühen-Konzentrat oder Mischungen davon aufweist.
  7. Verfahren zur Herstellung eines Teigwaren aufweisenden essfertigen Produkts, welches Verfahren die Schritte des Erhitzens eines Produkts nach Anspruch 1–6 in einer wässerigen Flüssigkeit und/oder in Dampf aufweist.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, wobei das Produkt mindestens 30 Sekunden lang auf eine Temperatur von mindestens 80°C erhitzt wird.
  9. Verfahren zur Herstellung eines gefüllten, getrockneten und rehydratisierbaren oder tiefgefrorenen Teigwaren-Produkts nach Anspruch 1–6, welches Verfahren zumindest die Schritte aufweist: – Herstellen von mindestens zwei fadenförmigen Elementen (a) und (b) aus Teigwaren durch Extrusion unter Verwendung einer Düse mit mehreren Öffnungen, wobei zumindest ein Teil der Öffnungen in einer kontinuierlichen oder repetitiven Bewegung bewegt werden, – intermittierendes Verbinden der fadenförmigen Elemente (a) und (b) zur Bildung eines im Wesentlichen kontinuierlichen Netzes durch Weben, Stricken, Binden, Flechten, Verdrehen, Spinnen, Knüpfen, Verschlingen, Verbinden, Verflechten, Bahnextrudieren oder Kombinationen solcher Techniken, – gegebenenfalls Schneiden des resultierenden Produkts, wobei eine Fülle nach dem Bilden des Teigwarennetzes oder gleichzeitig mit diesem eingefügt wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, wobei die Rotations-Düse mindestens 4 Öffnungen an der Grenzfläche zwischen den beiden konzentrischen Elementen aufweist.
  11. Verfahren nach Anspruch 9, 10, wobei die Fülle mit dem Teigwaren-Teig ko-extrudiert wird.
DE60318849T 2002-07-03 2003-06-11 Teigwarenprodukte Expired - Lifetime DE60318849T2 (de)

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Application Number Priority Date Filing Date Title
EP02077644 2002-07-03
EP02077644 2002-07-03
PCT/EP2003/006098 WO2004004486A1 (en) 2002-07-03 2003-06-11 Pasta compostions

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE60318849D1 DE60318849D1 (de) 2008-03-13
DE60318849T2 true DE60318849T2 (de) 2009-01-22

Family

ID=30011148

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE60318849T Expired - Lifetime DE60318849T2 (de) 2002-07-03 2003-06-11 Teigwarenprodukte

Country Status (7)

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EP (2) EP1517618B1 (de)
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AU (1) AU2003242664A1 (de)
DE (1) DE60318849T2 (de)
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