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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Schusswaffe mit einer Sicherheitsvorrichtung
für den Verschluss
der Schusswaffe, die insbesondere dafür geeignet ist, die Möglichkeit
eines versehentlichen Verschiebens des Verschlusses in Folge von
Stößen zu begrenzen.
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Nachstehend
wird besonderer Bezug auf ein halbautomatisches Gewehr genommen,
obwohl der Gegenstand der Erfindung auch auf andere Schusswaffentypen
angewandt werden kann.
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In
Anbetracht der Tatsache, dass die Erfindung sich an Experten auf
dem Gebiet von Schusswaffen richtet, verzichten wir darüber hinaus
auf die ausführliche
Beschreibung des Aufbaus und der Arbeitsweise einer Schusswaffe,
insbesondere eines Gewehrs ähnlich
dem beschriebenen. Wir beziehen uns nur auf die Funktionen der Schusswaffenteile, die
mit dem technischen Problem in Beziehung stehen, das die Basis der
Erfindung bildet.
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Infolge
harter Stöße auf den
hinteren Teil des Kolbens, wie etwa solche, die durch die Verwendung der
Schusswaffe zum Umstoßen
eines Hindernisses erzeugt werden, oder in dem Fall, dass die Schusswaffe
selbst fallen gelassen wird, könnte
sich der Verschluss verschieben und zurückbewegen, bis er sich in einer
offenen Position befindet, was folglich den ungewollten Verlust
einer Patrone in der Kammer oder das ungewollte Zuführen einer
Patrone bewirkt.
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Beide
Situationen bergen eine Situation mit hohem Risiko, vor allem dann,
wenn der Benutzer nicht realisiert, dass eine Patrone ungewollt
in die Kammer eingetreten ist, oder dass ein Schuss verloren gegangen
ist.
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Gegenwärtig verhindern
Sicherheitsvorrichtungen für
Schusswaffen ein versehentliches Abfeuern eines Schusses in dem
Lauf, indem in den Schussauslösemechanismus,
insbesondere an dem Abzug oder an dem Schlagbolzen, eingegriffen
wird. Jedoch wird das Problem des versehentlichen Verschiebens des
Verschlusses und seiner Folgen für das
versehentliche Laden in die Kammer oder den Verlust einer Patrone
nicht gelöst.
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Ein
Beispiel einer Sicherheitsvorrichtung für einen Verschluss einer Schusswaffe
ist aus Druckschrift
DE-A-1
300 846 bekannt, die einen Verschluss offenbart, der mit
einem Verriegelungshebel für
den Eingriff in einen Sitz des Gehäuses des Verschlusses versehen
ist, wenn sich die Schusswaffe in einer Ruheposition befindet.
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Eine
Sicherheitsvorrichtung für
einen Verschluss sollte in der Lage sein, automatisch einzugreifen,
wenn es einen Gefahrenzustand gibt, und andererseits die restliche
Zeit in der Ruheposition bleiben.
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Tatsächlich könnte ein
Sicherheitselement, das manuell von dem Benutzer eingeführt und
herausgeführt
wird, in der falschen Position angeordnet oder vergessen werden.
Deshalb kann es geschehen, dass der Benutzer sich in der Lage wieder
findet, nicht schießen
zu können,
da er die eingeführte Sicherheitsvorrichtung
vergessen hat, oder dass er die Schusswaffe ohne Einführen der
Sicherheitsvorrichtung gefährlich
handhabt.
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Der
Zweck der vorliegenden Erfindung ist der, eine Schusswaffe mit einer
Sicherheitsvorrichtung für
den Verschluss der Schusswaffe zu realisieren, die auf das Erfordernis,
automatisch in Gefahrenzuständen
einzugreifen, anspricht, um ein versehentliches Öffnen des Verschlusses zu verhindern, wenn
die Schusswaffe einen Stoß erfährt.
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Ein
anderer Zweck der vorliegenden Erfindung ist der, eine Sicherheitsvorrichtung
für einen Verschluss
zu realisieren, die wenig Wartung erfordert und über die Zeit zuverlässig ist,
um nicht Gefahr zu laufen, die Betriebsbereitschaft der gesamten Schusswaffe
zu beeinträchtigen.
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Ein
anderer Zweck der vorliegenden Erfindung ist der, eine Sicherheitsvorrichtung
für einen Verschluss
einer Schusswaffe zu realisieren, der bei niedrigen Kosten besonders
einfach und funktional ist.
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Diese
Zwecke gemäß der vorliegenden
Erfindung werden erreicht, indem eine Schusswaffe mit einer Sicherheitsvorrichtung
nach Anspruch 1 realisiert wird.
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Weitere
Eigenschaften sind in den abhängigen
Ansprüchen
vorgesehen.
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Die
Eigenschaften und Vorteile einer Schusswaffe mit einer Sicherheitsvorrichtung
für den Verschluss
gemäß der vorliegenden
Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung deutlicher werden,
die als ein Beispiel und nicht zu einschränkenden Zwecken angegeben ist,
wobei auf die begleitenden schematischen Zeichnungen Bezug genommen wird,
in denen:
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1 und 2 ein
Detail einer Schusswaffe zeigen, die teilweise im Schnitt gezeigt
ist und eine Sicherheitsvorrichtung für einen Verschluss trägt, der der
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist und jeweils in der Ruhe-
bzw. der Eingriffsposition dargestellt ist;
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3 eine
Draufsicht der an einem vorderen Ende angebrachten Sicherheitsvorrichtung
der 1 und 2 ist;
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4 und 5 das
Detail der 1 und 2 zeigen,
bei welchem die Sicherheitsvorrichtung entlang der Mittelebene im
Schnitt gezeigt ist.
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Mit
Bezug auf die Figuren ist eine Sicherheitsvorrichtung für einen
Verschluss einer Schusswaffe als ein Beispiel und nicht zu einschränkenden Zwecken
gezeigt, welche insgesamt mit 10 angegeben ist.
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Die
Schusswaffe umfasst einen Lauf 12, von der nur die Achse
gezeigt ist, welcher an einem Gehäuse 13 angebracht
ist, und einen Verschlussträger 14,
der einen Schlagbolzen trägt,
der nicht gezeigt ist.
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Die
Bauteile der Schusswaffe sind nur teilweise gezeigt, da sie in ihrer
Struktur und Arbeitsweise bereits bekannt sind.
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Im
Besonderen kann der Verschluss 14 auf eine bekannte Weise
aus einer vorgerückten Schließ- oder
Schussposition der Munition in dem Lauf in eine zurückgesetzte
Position, die die Munition öffnet
oder durchlädt,
versetzt werden, und umgekehrt.
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Die
Sicherheitsvorrichtung 10 für einen Verschluss umfasst
einen Verschlussverriegelungshebel 15, der an der Struktur
der Schusswaffe an einer Achse 11 beispielsweise an einem
vorderen Ende 16 einer Struktur 17 der Schusswaffe
drehbar befestigt oder angelenkt ist, sowie ein elastisches Rückstellelement 18 des
Verriegelungshebels 15.
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Der
Verriegelungshebel 15, der mit einem Eingriffselement 19,
beispielsweise einem Zahn mit einem im Wesentlichen rechteckigen
Querschnitt mit abgeschrägten
Ecken, ausgestattet ist und in Richtung des Verschlusses 14 weist,
greift in einen Sitz 20 mit einer im Wesentlichen passenden
Form ein, der in der unteren Wand des Verschlusses 14 realisiert ist.
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Der
Verriegelungshebel 15 ist symmetrisch in Bezug auf eine
Mittelebene der Schusswaffe, die in 3 mit einer
Linie 21 dargestellt ist, realisiert. Er umfasst einen
Längshals 22 und
eine Masse 23, die den Schwerpunkt (G) des Verriegelungshebels 15 in Bezug
auf den Drehpunkt absenkt, wie es in den 1 und 2 dargestellt
ist.
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Der
Drehpunkt des Verriegelungshebels 15 des Verschlusses 14 besteht
aus einem Stift 24, der in einer bevorzugten Ausführungsform
der Sicherheitsvorrichtung 10, die der Gegenstand der vorliegenden
Erfindung ist, einstückig
mit dem Hebel 15 realisiert ist.
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Der
Stift 24 weist Eingriffsvorsprünge 25 mit abgeschrägten Seiten
auf, die die Druckmontagevorgänge
in zwei Löchern 26 erleichtern,
die miteinander auf der Drehachse 11 ausgerichtet sind,
die am vorderen Ende 16 der Struktur realisiert sind, welche
als Gabel geformt ist, um den Verriegelungshebel 15 zu beherbergen
und dessen Rotation in der Mittelebene der Linie 21 zuzulassen.
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Das
elastische Rückstellelement 18 besteht beispielsweise
aus einer Feder, die an dem Verbindungshebel 15 und an
der Struktur 17 befestigt ist und den Hebel 15 im
Ruhezustand hält,
wobei der Zahn 19 während
des normalen Gebrauchs der Schusswaffe von dem Sitz 20 des
Verschlusses 14 ausgerückt
ist.
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Die
Feder 18, die ebenfalls symmetrisch in Bezug auf die Mittelebene 21 ist,
ist mit zwei Wicklungen 27 ausgestattet, die an entgegengesetzten
Seiten des Stifts 24 angeordnet und in Position zwischen dem
Hals 22 des Verriegelungshebels 15 und den Seitenwänden der
Gabel 16 gehalten sind. Die Wicklungen 27, die
durch einen zentralen Abschnitt 28 verbunden sind, der
auf einer oberen Wand des Halses 22 des Hebels aufliegt,
sind jeweils mit einem Ende 29 ausgestattet, das in einem
Sitz 30 des vorderen gegabelten Endes 16 der Struktur
befestigt ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Sicherheitsvorrichtung 10 für einen Verschluss, die der
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist, weisen der Verriegelungshebel 15 und
das vordere Ende 16 der Struktur Grenzflächenwände 31 auf,
die mit passenden Profilen mit einer zylindrischen Erzeugenden ausgestattet
sind, welche die Bewegung des Hebels 15 während seiner
Drehung um die Drehachse 11 führen.
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Darüber hinaus
sind die Grenzflächenwände 31 des
Hebels 15 und der Struktur 17 mit Anschlagelementen
ausgestattet, die eine obere Schaltgrenzposition bzw. eine untere
Schaltgrenzposition der Drehung des Hebels 15 definieren,
wobei der Zahn 19 in dem Sitz 20 in Eingriff steht
bzw. ein derartiger Zahn von dem Verschluss 14 ausgerückt ist.
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In
dem gezeigten Beispiel steht ein Element 32, das von der
Wand der Struktur 17 vorsteht, in einer Nut 33 in
Eingriff, die an der Wand des Hebels 15 gebildet ist, welcher
in der Struktur gleitet.
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Durch
die Auswirkung von Stößen, die
der hintere Teil der Struktur 17 erfährt, wie etwa die, die durch
die Verwendung der Schusswaffe zum Umstoßen eines Hindernisses erzeugt
werden, oder in dem Fall, dass die Schusswaffe selbst fallengelassen wird,
werden hohe Beschleunigungen erzeugt, die auf die Schusswaffe in
der Richtung, in der der Verschluss gleitet, wirken und in Richtung
des vorderen Teils der Schusswaffe gehen.
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Unter
der Wirkung derartiger Beschleunigungen über den Effekt der in Richtung
des hinteren Teils gerichteten Trägheitskraft hätte der
Verschluss 14 die Neigung, sich zu verschieben und zurückzubewegen,
bis er sich in einer offenen Position befindet, was in der Folge
den ungewollten Verlust einer Patrone in der Kammer oder das ungewollte
Zuführen
einer Patrone bewirken würde.
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Derartige
Beschleunigungen wirken auch auf den Verriegelungshebel 15 und
insbesondere auf seine Masse 23, die in Bezug auf die Drehachse 11 exzentrisch
ist. Durch den Effekt der Trägheitskräfte wird
die Masse 23 des Verriegelungshebels 15 dazu gebracht,
um den Drehpunkt 11 zu rotieren und somit den Schwerpunkt
G des Verriegelungshebels 15 auszurichten.
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Die
Rotation des Verriegelungshebels 15 bringt den Zahn 19 mit
dem Sitz 20 des Verschlusses 14 in Eingriff, wodurch
verhindert wird, dass er sich unter dem axialen Schub der Trägheitskräfte zurückbewegt.
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Das
elastische Element, oder die Feder 18, die während der
Rotationsbewegung belastet wird, nimmt den Verriegelungshebel 15 am
Ende des Eingriffs der Trägheitskräfte in die
Ruheposition zurück und
hält ihn
in einer solchen Position ungeachtet von Vibrationen, Schwingungen
und anderen Bewegungen, denen die Schusswaffe ausgesetzt ist.
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Die
Sicherheitsvorrichtung für
einen Verschluss einer Schusswaffe, die der Gegenstand der vorliegenden
Erfindung ist, nützt
vorteilhaft das gleiche physikalische Prinzip, dass das versehentliche Verschieben
des Verschlusses bewirken würde,
für ihren
Eingriff mit dem Verschluss selbst aus.
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Die
derart erdachte Sicherheitsvorrichtung für den Verschluss einer Schusswaffe
ist Gegenstand für
zahlreiche Abwandlungen und Varianten, die alle durch die Erfindung
abgedeckt sind. Darüber
hinaus können
alle Details durch technische äquivalente Elemente
ersetzt werden. In der Praxis können
die verwendeten Materialien sowie die Größen von jeder Art gemäß den technischen
Anforderungen sein.